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Verordnung der Bundesregierung vom 8. Juli 1986 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die ausländischen Delegationen, das Exekutivsekretariat sowie die Bediensteten des Exekutivsekretariats des Wiener Treffens der Teilnehmerstaaten der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

Geltender Text a fecha 1970-01-01

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