Änderungshistorie

Bundesverfassungsgesetz über den Verlauf der Staatsgrenze zwischender Republik Österreich und der Republik Slowenien in denGrenzabschnitten II, IV bis VII und in Teilen der Grenzabschnitte IXund X (regulierter Glanzbach) sowie XIX (regulierter Rischbergbach)(NR: GP XX RV 153 AB 231 S. 34. BR: AB 5272 S. 616.)

Dieses Gesetz hat keine registrierten Änderungen. Nur die Originalfassung existiert.