Änderungshistorie
Verordnung des Justizministers vom 28. Juni 1850, wirksam für die Kronländer Oesterreich unter und ob der Enns, Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Görz und Gradiska mit Istrien, Triest, Tirol und Vorarlberg, Böhmen, Mähren, Ober- und Nieder-Schlesien, womit im Einverständnisse mit dem Minister des Innern eine Instruction für die Gemeindevorsteher in den ihnen übertragenen gerichtlichen Amtshandlungen erlassen wird
1 Version
· 1850-08-02 — 1999-12-31 (aufgehoben)
1999-12-31
Aufhebung
1970-01-01
Instruktion für die Gemeindevorsteher
Originalfassung
Text zu diesem Datum