Änderungshistorie
Verordnung der Ministerien des Aeußern, des Innern, der Justiz, der Finanzen, für Cultus und Unterricht, für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten, des Armee-Ober-Commando und der obersten Polizeibehörde vom 16. Dezember 1858, wirksam für alle Kronländer, womit eine Vorschrift zum Schutze des Eigentums öffentlicher wissenschaftlicher und Kunst-Sammlungen und ähnlicher Anstalten erlassen wird
Dieses Gesetz hat keine registrierten Änderungen. Nur die Originalfassung existiert.