Änderungshistorie

Erlaß des Finanzministeriums vom 16. Jänner 1860, giltig für alle Kronländer, wodurch die Verjährungszeit für die Zinsen von allen öffentlichen Schuldverschreibungen herabgesetzt wird

1 Version · 1860-03-07 — 2018-12-31 (aufgehoben)
2018-12-31
Aufhebung
1970-01-01
Verjährung von Zinsen von öffentlichen Schuldverschreibungen — versi
Originalfassung Text zu diesem Datum