Änderungshistorie
Erlaß des Finanzministeriums vom 16. Jänner 1860, giltig für alle Kronländer, wodurch die Verjährungszeit für die Zinsen von allen öffentlichen Schuldverschreibungen herabgesetzt wird
1 Version
· 1860-03-07 — 2018-12-31 (aufgehoben)
2018-12-31
Aufhebung
1970-01-01
Verjährung von Zinsen von öffentlichen Schuldverschreibungen — versi
Originalfassung
Text zu diesem Datum