Änderungshistorie
Verordnung des Bundesministers für Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft vom 9. März 1923 über die Bezeichnung "Weinbrand" für Branntwein und über die Bezeichnung von Schaumwein
Dieses Gesetz hat keine registrierten Änderungen. Nur die Originalfassung existiert.