Bundesgesetz über das öffentliche Anbieten von Wertpapieren und anderen Kapitalveranlagungen und über die Aufhebung des Wertpapier-Emissionsgesetzes (Kapitalmarktgesetz – KMG)
Abhängigkeit von Patenten, Lizenzen oder Verträgen, wenn diese Faktoren von wesentlicher Bedeutung sind,
Angaben zu den laufenden Investitionen von erheblichem Umfang,
gegebenenfalls Angabe von Gerichtsverfahren, die einen erheblichen Einfluß auf die Finanzlage des Emittenten haben,
der letzte Jahresabschluß samt Lagebericht und Bestätigungsvermerk,
Angaben über die Höhe der Umsätze, die Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen, aufgegliedert nach den einzelnen Steuerarten,
Angaben über aus der Jahresbilanz nicht ersichtliche Haftungsverhältnisse einschließlich Pfandbestellungen und Sicherungsübereignungen,
die Verbindlichkeiten, aufgegliedert nach Restlaufzeiten bis zu und über 5 Jahre,
eine Darstellung der von der Gesellschaft allenfalls ausgegebenen Schuldverschreibungen, insbesondere deren Zinssatz, offene Restschuld, Laufzeit und Tilgungsmodalitäten (geordnet nach Restlaufzeiten),
eine Besitz- und Betriebsbeschreibung, insbesondere die Anzahl der Beschäftigten, Beteiligungen an anderen Unternehmen und bedeutende Betriebsveränderungen während des letzten Jahres,
Unternehmenskennzahlen, insbesondere Eigenkapitalquote, Cashflow zur Betriebsleistung, Rentabilität des Gesamtkapitals und Effektivverschuldung zu Cash-flow gemäß Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 29. September 1982, BGBl. Nr. 505,
Vergütungen an Mitglieder des Vorstandes,
Vergütungen an Mitglieder des Aufsichtsrates,
gegebenenfalls Angaben über den Konzern,
gegebenenfalls konsolidierter Jahresabschluß (stellt der Emittent lediglich einen konsolidierten Jahresabschluß auf, so ist dieser in den Prospekt aufzunehmen; stellt der Emittent sowohl einen nichtkonsolidierten als auch einen konsolidierten Jahresabschluß auf, so sind beide in den Prospekt aufzunehmen),
Zwischenübersichten, falls solche seit Abschluß des vorhergehenden Geschäftsjahres veröffentlicht wurden.
KAPITEL 4
Angaben über die Stellung der Aktionäre
Die Zahl-, Einreichungs- und Hinterlegungsstelle,
Angaben über die Stimmrechte der Aktionäre,
Bestimmungen über die Verteilung des Gewinnes, insbesondere aber Gewinn- und Verlustausschließungsverträge,
Angaben über die Art der Veröffentlichung von Tatsachen, die die Rechte der Aktionäre berühren, insbesondere die Einberufung der Hauptversammlung.
KAPITEL 5
Angaben über die Geschäftsentwicklung im laufenden Jahr,
Angaben über die zukünftige Geschäftsentwicklung,
sonstige Angaben, die für den Anleger erforderlich sind, um sich ein fundiertes Urteil im Sinne des § 7 Abs. 1 zu bilden.
KAPITEL 6
Kontrollvermerk des Prospektkontrollors und des Gutachters
Anlage A
```
```
Schema A
SCHEMA FÜR DEN PROSPEKT FÜR AKTIEN UND ANDERE, AKTIEN
GLEICHZUSTELLENDE HANDELBARE WERTPAPIERE
(Soweit das Schema aktienrechtliche Begriffe verwendet, ist bei dessen Anwendung auf Aktien gleichzustellende handelbare Wertpapiere der analoge Begriff maßgeblich.)
KAPITEL 1
Angaben über jene, welche gemäß den §§ 8 und 11 haften
(Name, Stellung)
KAPITEL 2
Angaben über das Grundkapital und die Aktien
Einteilung des Grundkapitals nach Zahl, Gattung, Art (je unter Beschreibung der Merkmale), Nennbeträgen und Nummern der Aktien; nicht eingezahlte Beträge des gezeichneten Kapitals; Beträge des genehmigten Kapitals und Dauer der Ermächtigung für das genehmigte Kapital, sonstige das Kapital nicht vertretende Anteile,
bestehende Genußrechte, Optionsrechte auf Aktien oder sonstige Aktienbezugsrechte unter Beschreibung der Bezugsbedingungen sowie die Bedingungen der Ausübung der Bezugsrechte,
Zahl, Gattung, Art (je unter Beschreibung der Merkmale), Nennbeträge und Nummern der Aktien, die Gegenstand des öffentlichen Angebotes sind, Anführung des Zweckes der Ausgabe der Aktien, Beginn der Dividendenberechtigung und Ausstattung mit Gewinnanteilscheinen und Erneuerungsschein,
eine Übersicht über die Entwicklung des Grundkapitals und die bisher ausgeschütteten Dividenden,
Angabe der Börsen, an denen die Aktien, die Gegenstand des öffentlichen Angebotes sind, und sonstige Wertpapiere des Emittenten bereits notieren oder gehandelt werden,
Zeitraum für die Zeichnung,
die auf die Einkünfte aus den Aktien erhobenen Steuern (zB Kapitalertragsteuer, ausländische Quellensteuern),
Personen, die das Angebot fest übernommen haben oder hiefür garantieren,
Angaben gemäß Schema A, Kapitel 3 bis 5 bzw. Schema B 3 und 4 über die Personen, denen das aus der Emission erworbene Kapital zur wirtschaftlichen Verfügung zufließt, sofern diese Personen nicht mit dem Emittenten identisch sind,
Beschränkungen der Handelbarkeit der angebotenen Aktien und Markt, auf dem diese gehandelt werden können,
Preis, zu dem die Aktien angeboten werden; falls dieser nicht bekannt ist, Modalitäten und Zeitplan für die Festsetzung des Preises sowie Zahlungsmodalitäten,
Modalitäten und Fristen für die Auslieferung der Aktien,
Wertpapierkennummer.
KAPITEL 3
Angaben über den Emittenten
Firma und Sitz des Emittenten, Zeitpunkt seiner Gründung, Angabe des Registers und Nummer der Registereintragung, geltende Rechtsordnung,
Unternehmensgegenstand,
Geschäftsjahr,
Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates,
Angabe der Aktionäre, die in der Geschäftsführung des Emittenten unmittelbar oder mittelbar eine beherrschende Rolle ausüben oder ausüben können,
Haupttätigkeitsbereiche des Emittenten (Beschreibung dieser Haupttätigkeiten; gegebenenfalls Angabe von außergewöhnlichen Ereignissen, die die Tätigkeit beeinflußt haben),
Abhängigkeit von Patenten, Lizenzen oder Verträgen, wenn diese Faktoren von wesentlicher Bedeutung sind,
Angaben zu den laufenden Investitionen von erheblichem Umfang,
gegebenenfalls Angabe von Gerichtsverfahren, die einen erheblichen Einfluß auf die Finanzlage des Emittenten haben,
der letzte Jahresabschluß samt Lagebericht und Bestätigungsvermerk,
Angaben über die Höhe der Umsätze, die Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen, aufgegliedert nach den einzelnen Steuerarten,
Angaben über aus der Jahresbilanz nicht ersichtliche Haftungsverhältnisse einschließlich Pfandbestellungen und Sicherungsübereignungen,
die Verbindlichkeiten, aufgegliedert nach Restlaufzeiten bis zu und über 5 Jahre,
eine Darstellung der von der Gesellschaft allenfalls ausgegebenen Schuldverschreibungen, insbesondere deren Zinssatz, offene Restschuld, Laufzeit und Tilgungsmodalitäten (geordnet nach Restlaufzeiten),
eine Besitz- und Betriebsbeschreibung, insbesondere die Anzahl der Beschäftigten, Beteiligungen an anderen Unternehmen und bedeutende Betriebsveränderungen während des letzten Jahres,
Unternehmenskennzahlen, insbesondere Eigenkapitalquote, Cashflow zur Betriebsleistung, Rentabilität des Gesamtkapitals und Effektivverschuldung zu Cash-flow gemäß Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 29. September 1982, BGBl. Nr. 505,
Vergütungen an Mitglieder des Vorstandes,
Vergütungen an Mitglieder des Aufsichtsrates,
gegebenenfalls Angaben über den Konzern,
gegebenenfalls konsolidierter Jahresabschluß (stellt der Emittent lediglich einen konsolidierten Jahresabschluß auf, so ist dieser in den Prospekt aufzunehmen; stellt der Emittent sowohl einen nichtkonsolidierten als auch einen konsolidierten Jahresabschluß auf, so sind beide in den Prospekt aufzunehmen),
Zwischenübersichten, falls solche seit Abschluß des vorhergehenden Geschäftsjahres veröffentlicht wurden.
KAPITEL 4
Angaben über die Stellung der Aktionäre
Die Zahl-, Einreichungs- und Hinterlegungsstelle,
Angaben über die Stimmrechte der Aktionäre,
Bestimmungen über die Verteilung des Gewinnes, insbesondere aber Gewinn- und Verlustausschließungsverträge,
Angaben über die Art der Veröffentlichung von Tatsachen, die die Rechte der Aktionäre berühren, insbesondere die Einberufung der Hauptversammlung.
KAPITEL 5
Angaben über die Geschäftsentwicklung im laufenden Jahr,
Angaben über die zukünftige Geschäftsentwicklung,
sonstige Angaben, die für den Anleger erforderlich sind, um sich ein fundiertes Urteil im Sinne des § 7 Abs. 1 zu bilden.
KAPITEL 6
Kontrollvermerk des Prospektkontrollors
Anlage B
```
```
Schema B
SCHEMA FÜR DEN PROSPEKT FÜR SCHULDVERSCHREIBUNGEN,
SCHULDVERSCHREIBUNGEN GLEICHZUSTELLENDE HANDELBARE
WERTPAPIERE SOWIE FÜR HANDELBARE WERTPAPIERE, DIE ES
ERMÖGLICHEN, DIE VORGENANNTEN WERTPAPIERE DURCH
ZEICHNUNG ODER AUSTAUSCH ZU ERWERBEN
KAPITEL 1
Angaben über jene, welche gemäß den §§ 8 und 11 haften
(Name, Stellung)
KAPITEL 2
Angaben über die Wertpapiere und die Gläubigerstellung
Wertpapierbedingungen, insbesondere Ausstattung der Wertpapiere und Tilgungsplan, Gesamtvolumen der Wertpapiere, deren Zahl und Stückelung, Zweck der Ausgabe,
die Zahl-, Einreichungs- und Hinterlegungsstellen,
bei Wandelschuldverschreibungen, austauschbaren Schuldverschreibungen, Optionsanleihen oder Optionsscheinen Angaben über die Art der Aktien oder Schuldverschreibungen, zu deren Bezug sie berechtigen, sowie über die Bedingungen und Modalitäten der Umwandlung, des Austausches oder der Zeichnung; ist der Emittent der Aktien oder der Schuldverschreibungen nicht identisch mit dem Emittenten der Wertpapiere, so müssen die im Schema A in den Kapiteln 3 bis 5 bzw. im Schema B, Kapitel 3 und 4, vorgesehenen Angaben auch über den Emittenten der Aktien oder der Schuldverschreibungen erfolgen,
Bürgen oder sonstige Garanten der Wertpapiere; werden die Wertpapiere von einer oder mehreren juristischen Personen garantiert (ausgenommen Bund und Länder), so müssen die in den Kapiteln 3 und 4 vorgesehenen Angaben auch für den oder die Garanten erfolgen,
Angabe der Börsen, an denen die Wertpapiere, die Gegenstand des öffentlichen Angebotes sind, und sonstige Wertpapiere des Emittenten bereits notieren oder gehandelt werden,
Personen, die das Angebot fest übernommen haben oder dafür garantieren,
Angaben gemäß Schema A, Kapitel 3 bis 5 bzw. Schema B 3 und 4 über die Personen, denen das aus der Emission erworbene Kapital zur wirtschaftlichen Verfügung zufließt, sofern diese Personen nicht mit dem Emittenten identisch sind,
die auf die Einkünfte der Veranlagung erhobenen Steuern (zB Kapitalertragsteuer, ausländische Quellensteuern),
Zeitraum für die Zeichnung,
Fälligkeit der Zinsen,
etwaige Beschränkungen der Handelbarkeit der angebotenen Wertpapiere und Markt, auf dem diese gehandelt werden können,
Preis, zu dem die Wertpapiere angeboten werden; falls dieser nicht bekannt ist, Modalitäten und Zeitplan für die Festsetzung des Preises sowie Zahlungsmodalitäten,
gegebenenfalls Art der Ausübung des Bezugsrechtes,
Modalitäten und Fristen für die Auslieferung der Wertpapiere,
Wertpapierkennummer.
KAPITEL 3
Angaben über den Emittenten
Firma und Sitz des Emittenten, Zeitpunkt seiner Gründung, Angabe des Registers und Nummer der Registereintragung, geltende Rechtsordnung,
Unternehmensgegenstand und Geschäftsjahr,
Kapital des Emittenten, Zahl und Hauptmerkmale der Anteile, die dieses Kapital vertreten, nicht eingezahlte Beträge des gezeichneten Kapitals, bei Aktiengesellschaften auch alle das Kapital nicht vertretenden Anteile, der Betrag des genehmigten Kapitals und die Dauer der Ermächtigung für das genehmigte Kapital,
Mitglieder der Organe der Geschäftsführung, der Verwaltung und der Aufsicht (Name, Stellung),
Angabe der Anteilseigner, die in der Geschäftsführung des Emittenten unmittelbar oder mittelbar eine beherrschende Rolle ausüben oder ausüben können,
Haupttätigkeitsbereiche des Emittenten (Beschreibung dieser Haupttätigkeiten; gegebenenfalls Angabe von außergewöhnlichen Ereignissen, die die Tätigkeit beeinflußt haben),
Abhängigkeit von Patenten, Lizenzen oder Verträgen, wenn diese Faktoren von wesentlicher Bedeutung sind,
Angaben zu den laufenden Investitionen von erheblichem Umfang,
gegebenenfalls Angabe von Gerichtsverfahren, die einen erheblichen Einfluß auf die Finanzlage des Emittenten haben,
der letzte Jahresabschluß samt Lagebericht und Bestätigungsvermerk,
Angaben über die Höhe der Umsätze, die Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen, aufgegliedert nach den einzelnen Steuerarten,
Angaben über aus der Jahresbilanz nicht ersichtliche Haftungsverhältnisse einschließlich Pfandbestellungen und Sicherungsübereignungen,
die Verbindlichkeiten, aufgegliedert nach Restlaufzeiten bis zu und über fünf Jahre,
eine Darstellung der von der Gesellschaft bisher ausgegebenen Schuldverschreibungen, insbesondere deren Zinssatz, offene Restschuld, Laufzeit und Tilgungsmodalitäten (geordnet nach Restlaufzeiten),
eine Besitz- und Betriebsbeschreibung, insbesondere die Anzahl der Beschäftigten, Beteiligungen an anderen Unternehmen und bedeutende Betriebsveränderungen während des letzten Jahres,
Unternehmenskennzahlen, insbesondere Eigenkapitalquote, Cashflow zur Betriebsleistung, Rentabilität des Gesamtkapitals und Effektivverschuldung zu Cash-flow gemäß Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 29. September 1982, BGBl. Nr. 505,
Vergütungen an Mitglieder der Organe der Geschäftsführung oder Verwaltung,
Vergütungen an Mitglieder des Aufsichts-(Verwaltungs-)rates,
gegebenenfalls Angaben über den Konzern,
gegebenenfalls konsolidierter Jahresabschluß (stellt der Emittent lediglich einen konsolidierten Jahresabschluß auf, so ist dieser in den Prospekt aufzunehmen; stellt der Emittent sowohl einen nichtkonsolidierten als auch einen konsolidierten Jahresabschluß auf, so sind beide in den Prospekt aufzunehmen),
Zwischenübersichten, falls solche seit Abschluß des vorhergehenden Geschäftsjahres veröffentlicht wurden.
KAPITEL 4
Angaben über die Geschäftsentwicklung im laufenden Jahr,
Angaben über die zukünftige Geschäftsentwicklung,
sonstige Angaben, die für den Anleger erforderlich sind, um sich ein fundiertes Urteil im Sinne des § 7 Abs. 1 zu bilden.
KAPITEL 5
Kontrollvermerk des Prospektkontrollors und des Gutachters
Anlage B
```
```
Schema B
SCHEMA FÜR DEN PROSPEKT FÜR SCHULDVERSCHREIBUNGEN,
SCHULDVERSCHREIBUNGEN GLEICHZUSTELLENDE HANDELBARE
WERTPAPIERE SOWIE FÜR HANDELBARE WERTPAPIERE, DIE ES
ERMÖGLICHEN, DIE VORGENANNTEN WERTPAPIERE DURCH
ZEICHNUNG ODER AUSTAUSCH ZU ERWERBEN
KAPITEL 1
Angaben über jene, welche gemäß den §§ 8 und 11 haften
(Name, Stellung)
KAPITEL 2
Angaben über die Wertpapiere und die Gläubigerstellung
Wertpapierbedingungen, insbesondere Ausstattung der Wertpapiere und Tilgungsplan, Gesamtvolumen der Wertpapiere, deren Zahl und Stückelung, Zweck der Ausgabe,
die Zahl-, Einreichungs- und Hinterlegungsstellen,
bei Wandelschuldverschreibungen, austauschbaren Schuldverschreibungen, Optionsanleihen oder Optionsscheinen Angaben über die Art der Aktien oder Schuldverschreibungen, zu deren Bezug sie berechtigen, sowie über die Bedingungen und Modalitäten der Umwandlung, des Austausches oder der Zeichnung; ist der Emittent der Aktien oder der Schuldverschreibungen nicht identisch mit dem Emittenten der Wertpapiere, so müssen die im Schema A in den Kapiteln 3 bis 5 bzw. im Schema B, Kapitel 3 und 4, vorgesehenen Angaben auch über den Emittenten der Aktien oder der Schuldverschreibungen erfolgen,
Bürgen oder sonstige Garanten der Wertpapiere; werden die Wertpapiere von einer oder mehreren juristischen Personen garantiert (ausgenommen Bund und Länder), so müssen die in den Kapiteln 3 und 4 vorgesehenen Angaben auch für den oder die Garanten erfolgen,
Angabe der Börsen, an denen die Wertpapiere, die Gegenstand des öffentlichen Angebotes sind, und sonstige Wertpapiere des Emittenten bereits notieren oder gehandelt werden,
Personen, die das Angebot fest übernommen haben oder dafür garantieren,
Angaben gemäß Schema A, Kapitel 3 bis 5 bzw. Schema B 3 und 4 über die Personen, denen das aus der Emission erworbene Kapital zur wirtschaftlichen Verfügung zufließt, sofern diese Personen nicht mit dem Emittenten identisch sind,
die auf die Einkünfte der Veranlagung erhobenen Steuern (zB Kapitalertragsteuer, ausländische Quellensteuern),
Zeitraum für die Zeichnung,
Fälligkeit der Zinsen,
etwaige Beschränkungen der Handelbarkeit der angebotenen Wertpapiere und Markt, auf dem diese gehandelt werden können,
Preis, zu dem die Wertpapiere angeboten werden; falls dieser nicht bekannt ist, Modalitäten und Zeitplan für die Festsetzung des Preises sowie Zahlungsmodalitäten,
gegebenenfalls Art der Ausübung des Bezugsrechtes,
Modalitäten und Fristen für die Auslieferung der Wertpapiere,
Wertpapierkennummer.
KAPITEL 3
Angaben über den Emittenten
Firma und Sitz des Emittenten, Zeitpunkt seiner Gründung, Angabe des Registers und Nummer der Registereintragung, geltende Rechtsordnung,
Unternehmensgegenstand und Geschäftsjahr,
Kapital des Emittenten, Zahl und Hauptmerkmale der Anteile, die dieses Kapital vertreten, nicht eingezahlte Beträge des gezeichneten Kapitals, bei Aktiengesellschaften auch alle das Kapital nicht vertretenden Anteile, der Betrag des genehmigten Kapitals und die Dauer der Ermächtigung für das genehmigte Kapital,
Mitglieder der Organe der Geschäftsführung, der Verwaltung und der Aufsicht (Name, Stellung),
Angabe der Anteilseigner, die in der Geschäftsführung des Emittenten unmittelbar oder mittelbar eine beherrschende Rolle ausüben oder ausüben können,
Haupttätigkeitsbereiche des Emittenten (Beschreibung dieser Haupttätigkeiten; gegebenenfalls Angabe von außergewöhnlichen Ereignissen, die die Tätigkeit beeinflußt haben),
Abhängigkeit von Patenten, Lizenzen oder Verträgen, wenn diese Faktoren von wesentlicher Bedeutung sind,
Angaben zu den laufenden Investitionen von erheblichem Umfang,
gegebenenfalls Angabe von Gerichtsverfahren, die einen erheblichen Einfluß auf die Finanzlage des Emittenten haben,
der letzte Jahresabschluß samt Lagebericht und Bestätigungsvermerk,
Angaben über die Höhe der Umsätze, die Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen, aufgegliedert nach den einzelnen Steuerarten,
Angaben über aus der Jahresbilanz nicht ersichtliche Haftungsverhältnisse einschließlich Pfandbestellungen und Sicherungsübereignungen,
die Verbindlichkeiten, aufgegliedert nach Restlaufzeiten bis zu und über fünf Jahre,
eine Darstellung der von der Gesellschaft bisher ausgegebenen Schuldverschreibungen, insbesondere deren Zinssatz, offene Restschuld, Laufzeit und Tilgungsmodalitäten (geordnet nach Restlaufzeiten),
eine Besitz- und Betriebsbeschreibung, insbesondere die Anzahl der Beschäftigten, Beteiligungen an anderen Unternehmen und bedeutende Betriebsveränderungen während des letzten Jahres,
Unternehmenskennzahlen, insbesondere Eigenkapitalquote, Cashflow zur Betriebsleistung, Rentabilität des Gesamtkapitals und Effektivverschuldung zu Cash-flow gemäß Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 29. September 1982, BGBl. Nr. 505,
Vergütungen an Mitglieder der Organe der Geschäftsführung oder Verwaltung,
Vergütungen an Mitglieder des Aufsichts-(Verwaltungs-)rates,
gegebenenfalls Angaben über den Konzern,
gegebenenfalls konsolidierter Jahresabschluß (stellt der Emittent lediglich einen konsolidierten Jahresabschluß auf, so ist dieser in den Prospekt aufzunehmen; stellt der Emittent sowohl einen nichtkonsolidierten als auch einen konsolidierten Jahresabschluß auf, so sind beide in den Prospekt aufzunehmen),
Zwischenübersichten, falls solche seit Abschluß des vorhergehenden Geschäftsjahres veröffentlicht wurden.
KAPITEL 4
Angaben über die Geschäftsentwicklung im laufenden Jahr,
Angaben über die zukünftige Geschäftsentwicklung,
sonstige Angaben, die für den Anleger erforderlich sind, um sich ein fundiertes Urteil im Sinne des § 7 Abs. 1 zu bilden.
KAPITEL 5
Kontrollvermerk des Prospektkontrollors
Anlage C
```
```
Schema C
SCHEMA FÜR DEN PROSPEKT FÜR JENE VERANLAGUNGEN UND WERTPAPIERE,
AUF DIE DIE SCHEMATA A UND B NICHT ANWENDBAR SIND
(Soweit das Schema für Wertpapiere heranzuziehen ist, ist der
darin verwendete Begriff der Veranlagung sinngemäß durch den
Begriff des Wertpapieres zu ersetzen.)
KAPITEL 1
Angaben über jene, welche gemäß den §§ 8 und 11 haften
(Name, Stellung)
KAPITEL 2
Angaben über die Veranlagung
Die Veranlagungsbedingungen, insbesondere die Ausstattung der Veranlagung,
die Zahl-, Einreichungs- und Hinterlegungsstellen,
Übersicht über die allenfalls bisher ausgegebenen Vermögensrechte,
Rechtsform der Veranlagung (Anteils-, Gläubigerrecht oder Mischform), Gesamtbetrag, Stückelung sowie Zweck des Angebotes,
Art der Veranlagung (offene oder geschlossene Form),
Art und Anzahl sonstiger Veranlagungsgemeinschaften des Emittenten oder sonstiger Veranlagungsgemeinschaften, die auf die Veranlagung von Einfluß sein können,
Angabe der Börsen, an denen die Veranlagung, die Gegenstand des öffentlichen Angebotes ist, und sonstige Wertpapiere des Emittenten bereits notieren oder gehandelt werden,
allfällige Haftungserklärungen Dritter für die Veranlagung,
Personen, die das Angebot fest übernommen haben oder dafür garantieren,
Angaben gemäß Schema A, Kapitel 3 bis 5 bzw. Schema B 3 und 4 über die Personen, denen das aus der Emission erworbene Kapital zur wirtschaftlichen Verfügung zufließt, sofern diese Personen nicht mit dem Emittenten identisch sind,
die auf die Einkünfte der Veranlagung erhobenen Steuern (zB Kapitalertragsteuer, ausländische Quellensteuern),
Zeitraum für die Zeichnung,
etwaige Beschränkungen der Handelbarkeit der angebotenen Veranlagung und Markt, auf dem sie gehandelt werden kann,
Vertriebs- und Verwaltungskosten, Managementkosten, jeweils nach Höhe und Verrechnungsform,
Angabe der Bewertungsgrundsätze,
Angabe allfälliger Belastungen,
nähere Bestimmungen über die Erstellung des Rechnungsabschlusses und etwaiger Rechenschaftsberichte,
Bestimmungen über die Ausschüttung und Verwendung des Jahresüberschusses/Jahresgewinnes,
letzter Rechenschaftsbericht samt Bestätigungsvermerk,
Darstellung des Kaufpreises der Veranlagung samt aller Nebenkosten,
Art und Umfang einer Absicherung der Veranlagung durch Eintragung in öffentliche Bücher,
Angabe über zukünftige Wertentwicklungen der Veranlagung,
Bedingungen und Berechnung des Ausgabepreises für Veranlagungen, die nach Schluß der Erstemission begeben werden,
Angaben über allfällige Bezugsrechte der vorhandenen Anleger und deren Bezugspreise im Falle einer Erhöhung des Veranlagungsvolumens, Angaben, in welcher Form die Substanz- und Ertragszuwächse der bestehenden Anleger gegenüber den neuen Anlegern gesichert sind,
Darlegung der Möglichkeiten und Kosten einer späteren Veräußerung der Veranlagung,
Leistungen der Verwaltungsgesellschaft und die dafür verrechneten Kosten,
Kündigungsfristen seitens der Verwaltungsgesellschaften,
Bestimmungen über die Abwicklung und die Stellung der Anleger im Insolvenzfall,
Wertpapierkennummer (falls vorhanden).
KAPITEL 3
Angaben über den Emittenten
Firma und Sitz des Emittenten, Unternehmensgegenstand,
eine Darstellung seiner rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere Angaben zum Grundkapital oder dem Grundkapital entsprechenden sonstigen Gesellschaftskapital, dessen Stückelung samt Bezeichnung etwaiger verschiedener Gattungen von Anteilsrechten,
Mitglieder der Organe der Geschäftsführung, der Verwaltung und der Aufsicht (Name, Stellung),
Angabe der Anteilseigner, die in der Geschäftsführung des Emittenten unmittelbar oder mittelbar eine beherrschende Rolle ausüben oder ausüben können,
der letzte Jahresabschluß samt etwaiger Lageberichte und Bestätigungsvermerk(e).
KAPITEL 4
Angaben über die Depotbank (falls vorhanden)
Firma und Sitz,
KAPITEL 5
Art und Umfang der laufenden Informationen der Anleger über die wirtschaftliche Entwicklung der Veranlagung,
sonstige Angaben, die für den Anleger erforderlich sind, um sich ein fundiertes Urteil im Sinne des § 7 Abs. 1 zu bilden.
KAPITEL 6
Abkürzung
KMG
Anlage C
Schema C
SCHEMA FÜR DEN PROSPEKT FÜR JENE VERANLAGUNGEN UND WERTPAPIERE, AUF DIE DIE SCHEMATA A UND B NICHT ANWENDBAR SIND
| (Soweit das Schema für Wertpapiere heranzuziehen ist, ist der darin verwendete Begriff der Veranlagung sinngemäß durch den Begriff des Wertpapieres zu ersetzen.) |
|---|
| KAPITEL 1 |
|---|
Angaben über jene, welche gemäß den §§ 8 und 11 haften
| (Name, Stellung) | ||
|---|---|---|
| KAPITEL 2 | ||
Angaben über die Veranlagung
Die Veranlagungsbedingungen, insbesondere die Ausstattung der Veranlagung,
die Zahl-, Einreichungs- und Hinterlegungsstellen,
Übersicht über die allenfalls bisher ausgegebenen Vermögensrechte,
Rechtsform der Veranlagung (Anteils-, Gläubigerrecht oder Mischform), Gesamtbetrag, Stückelung sowie Zweck des Angebotes,
Art der Veranlagung (offene oder geschlossene Form),
Art und Anzahl sonstiger Veranlagungsgemeinschaften des Emittenten oder sonstiger Veranlagungsgemeinschaften, die auf die Veranlagung von Einfluß sein können,
Angabe der Börsen, an denen die Veranlagung, die Gegenstand des öffentlichen Angebotes ist, und sonstige Wertpapiere des Emittenten bereits notieren oder gehandelt werden,
allfällige Haftungserklärungen Dritter für die Veranlagung,
Personen, die das Angebot fest übernommen haben oder dafür garantieren,
Angaben gemäß Schema A, Kapitel 3 bis 5 bzw. Schema B 3 und 4 über die Personen, denen das aus der Emission erworbene Kapital zur wirtschaftlichen Verfügung zufließt, sofern diese Personen nicht mit dem Emittenten identisch sind,
die auf die Einkünfte der Veranlagung erhobenen Steuern (zB Kapitalertragsteuer, ausländische Quellensteuern),
Zeitraum für die Zeichnung,
etwaige Beschränkungen der Handelbarkeit der angebotenen Veranlagung und Markt, auf dem sie gehandelt werden kann,
Vertriebs- und Verwaltungskosten, Managementkosten, jeweils nach Höhe und Verrechnungsform,
Angabe der Bewertungsgrundsätze,
Angabe allfälliger Belastungen,
nähere Bestimmungen über die Erstellung des Rechnungsabschlusses und etwaiger Rechenschaftsberichte,
Bestimmungen über die Ausschüttung und Verwendung des Jahresüberschusses/Jahresgewinnes,
letzter Rechenschaftsbericht samt Bestätigungsvermerk,
Darstellung des Kaufpreises der Veranlagung samt aller Nebenkosten,
Art und Umfang einer Absicherung der Veranlagung durch Eintragung in öffentliche Bücher,
Angabe über zukünftige Wertentwicklungen der Veranlagung,
Bedingungen und Berechnung des Ausgabepreises für Veranlagungen, die nach Schluß der Erstemission begeben werden,
Angaben über allfällige Bezugsrechte der vorhandenen Anleger und deren Bezugspreise im Falle einer Erhöhung des Veranlagungsvolumens, Angaben, in welcher Form die Substanz- und Ertragszuwächse der bestehenden Anleger gegenüber den neuen Anlegern gesichert sind,
Darlegung der Möglichkeiten und Kosten einer späteren Veräußerung der Veranlagung,
Leistungen der Verwaltungsgesellschaft und die dafür verrechneten Kosten,
Kündigungsfristen seitens der Verwaltungsgesellschaften,
Bestimmungen über die Abwicklung und die Stellung der Anleger im Insolvenzfall,
Wertpapierkennummer (falls vorhanden).
| KAPITEL 3 |
|---|
Angaben über den Emittenten
Firma und Sitz des Emittenten, Unternehmensgegenstand,
eine Darstellung seiner rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere Angaben zum Grundkapital oder dem Grundkapital entsprechenden sonstigen Gesellschaftskapital, dessen Stückelung samt Bezeichnung etwaiger verschiedener Gattungen von Anteilsrechten,
Mitglieder der Organe der Geschäftsführung, der Verwaltung und der Aufsicht (Name, Stellung),
Angabe der Anteilseigner, die in der Geschäftsführung des Emittenten unmittelbar oder mittelbar eine beherrschende Rolle ausüben oder ausüben können,
der letzte Jahresabschluß samt etwaiger Lageberichte und Bestätigungsvermerk(e).
| KAPITEL 4 |
|---|
Angaben über die Depotbank (falls vorhanden)
Firma und Sitz,
Jahresabschluß samt Bestätigungsvermerk.
| KAPITEL 5 |
|---|
Art und Umfang der laufenden Informationen der Anleger über die wirtschaftliche Entwicklung der Veranlagung,
sonstige Angaben, die für den Anleger erforderlich sind, um sich ein fundiertes Urteil im Sinne des § 7 Abs. 1 zu bilden.
| KAPITEL 6 |
|---|
Kontrollvermerk des Prospektkontrollors
Abkürzung
KMG
Anlage D
Schema D
SCHEMA FÜR DEN ZUSATZPROSPEKT FÜR VERANLAGUNGEN IN IMMOBILIEN (§ 14)
| KAPITEL 1 |
|---|
Angaben über jene, welche gemäß den §§ 8 und 11 haften
| (Name, Stellung) |
|---|
| KAPITEL 2 |
Angaben über die angebotene Veranlagung in Immobilien
Rechtsform der Veranlagung, Gesamtvolumen und allfällige Stückelung,
Art der Veranlagungsgemeinschaft (offene oder geschlossene Form),
Art, Anzahl und Lage (In- und Ausland) der vorhandenen Immobilien und Art und Anzahl der zu erwartenden Immobilien,
Grundsätze, nach denen die Anschaffung, Veräußerung und Verwaltung der Immobilien erfolgt,
Vertriebs- und Managementkosten der Veranlagungsgemeinschaft, jeweils nach Höhe und Art der Verrechnung unter Angabe der Leistungen der Verwaltung,
Rechtsbeziehungen der Veranlagungsgemeinschaft zu den in den Vertrieb und in das Management der Veranlagungsgemeinschaft eingeschaltenen Dritten und die von den Dritten verrechneten Kosten und erbrachten oder zu erbringenden Leistungen,
Methoden der Wertermittlung, die innerhalb jeder Veranlagungsgemeinschaft einheitlich sein müssen,
je Immobilie: Anschaffungskosten, vermietbare Flächen, Errichtungsjahr, Summe der Kosten der durchgeführten Instandsetzungs-, Instandhaltungs-, Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, Summe der Kosten geplanter Instandsetzungs-, Instandhaltungs-, Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, Art der Betriebskostenverrechnung,
bücherliche Belastungen und sonstige Belastungen, soweit sie für die Wertermittlung von wesentlicher Bedeutung sind, je Immobilie,
nähere Bestimmungen über die Ermittlung des Jahresgewinnes bzw. überschusses und die Erstellung des jährlichen Rechenschaftsberichtes,
Bestimmungen über die Ausschüttung und Verwendung des Jahresgewinnes bzw. überschusses,
Darstellung des Kaufpreises der angebotenen Veranlagung samt aller Nebenkosten,
Art und Umfang der grundbücherlichen Sicherung der Veranlagung,
zukünftige Stellung und Rechte des Anlegers bei strukturellen Veränderungen,
Angaben über allfällige Bezugsrechte und deren Preise bzw. deren Preisermittlung für die Anleger im Falle einer Erhöhung des Veranlagungsvolumens und Angaben, in welcher Form die bestehenden Vermögensrechte der Anleger gegenüber neuen Anlegern gesichert sind oder angemessen ausgeglichen werden,
projektierte Rentabilität und Berechnungsmethode der Rentabilität,
Möglichkeiten der Aufgabe der Veranlagung und Ermittlung des Aufgabepreises,
Bestimmungen über die Abwicklung und die Stellung der Anleger im Insolvenzfall.
| KAPITEL 3 |
|---|
Angaben über Dritte, die in den Vertrieb der Veranlagung und das Management der Veranlagungsgemeinschaft eingebunden sind
Firma und Sitz, Unternehmensgegenstand,
Personen, die mit der Geschäftsleitung und der Aufsicht über die Geschäftsleitung betraut sind,
letzter Jahresabschluß samt Bestätigungsvermerk und etwaiger Geschäftsbericht.
| KAPITEL 4 |
|---|
Angaben über den Versicherungsschutz je Immobilie
Feuerversicherung, deren Versicherungssumme und Deckungsgrad.
| KAPITEL 5 |
|---|
Art und Umfang der laufenden Information der Anleger über die wirtschaftliche Entwicklung der Veranlagung
| KAPITEL 6 |
|---|
Etwaiger Rechenschaftsbericht des Vorjahres
Abkürzung
KMG
Anlage E
Schema E
GLIEDERUNG FÜR DEN RECHENSCHAFTSBERICHT VON IMMOBILIENVERANLAGUNGSGEMEINSCHAFTEN
I. Angaben über die Ansprüche des Anlegers
A. Jahresüberschußrechnung
Mittelzuflüsse
aus der Ausgabe von Veranlagungen,
aus Immobilien,
aus der Veräußerung von Immobilien,
aus Veranlagungen in Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien,
aus der Veräußerung von Veranlagungen in Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien,
aus Beteiligungen an Unternehmungen,
aus der Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmungen,
aus sonstigen Vermögensrechten, getrennt nach Arten der Vermögensrechte,
aus der Veräußerung sonstiger Vermögensrechte, getrennt nach Arten der Vermögensrechte,
aus anderen kassenmäßigen Zugängen,
sonstige Zugänge.
Mittelabflüsse
in Immobilien,
in Veranlagungen in Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien,
in Beteiligungen an Unternehmungen,
in sonstige Vermögensrechte, getrennt
nach Arten der Vermögensrechte,
Errichtungskosten,
Vergütungen und Kosten der Verwaltung, getrennt nach Vergütungs- und Kostenarten,
in die Bildung von Reserven, getrennt nach den einzelnen Arten der Vermögensrechte,
aus anderen kassenmäßigen Abgängen,
sonstige Abgänge.
Jahresüberschuß/-fehlbetrag
B. Alternativ zu A Gewinnermittlung gemäß den hiefür vorgesehenen gesetzlichen Vorschriften
II. Angaben über das Vermögen
A. Veranlagung je Immobilie
Lage
Größe
Errichtungsjahr
Anschaffungsjahr
Anschaffungskosten, getrennt nach Kaufpreis und Nebenkosten, oder Herstellungskosten
vermietbare Fläche
Art der Betriebskostenverrechnung
Summe der Kosten durchgeführter Instandsetzungen, Instandhaltungen, Erhaltungsarbeiten, Verbesserungsarbeiten und Erweiterungen
Summe der Kosten geplanter Instandsetzungen, Instandhaltungen, Erhaltungsarbeiten, Verbesserungsarbeiten und Erweiterungen
Kosten der Verwaltung soweit sie nicht unter Betriebskosten verrechnet wurden
baubehördliche Auflagen, sofern für die Wertermittlung von Bedeutung
bücherliche Belastungen und sonstige Belastungen, soweit sie für die Wertermittlung von wesentlicher Bedeutung sind
Feuerversicherung deren Versicherungssumme und Deckungsgrad
B. Veranlagungen in Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien, je Veranlagungsgemeinschaft
Emittent
Firma
Register
Rechtsform
Gründungsjahr
Sitz/Hauptniederlassung
Gegenstand
Mitglieder der Organe der Geschäftsführung, der Verwaltung und der Aufsicht (Name, Stellung)
Buchwert der Veranlagung
Ausschüttung auf die Veranlagung
C. Beteiligungen an Unternehmen, je Beteiligung (soweit nicht unter B angeführt)
Unternehmen
Firma
Register
Rechtsform
Gründungsjahr
Sitz/Hauptniederlassung
Gegenstand
Mitglieder der Organe der Geschäftsführung, der Verwaltung und der Aufsicht (Name, Stellung)
Buchwert der Beteiligung
Ausschüttung auf die Beteiligung
Unternehmenskennzahlen (gemäß § 2 der Verordnung des BMF vom 29. September 1982, BGBl. Nr. 505/1982)
Eigenkapitalquote
Cash-flow zu Betriebsleistung
Rentabilität des Gesamtkapitals
Effektivverschuldung zu Cash-flow
Zahl der Beschäftigten
Mittelbare und unmittelbare Beteiligungen des unter C angegebenen Unternehmens, soweit der durchgerechnete Anteil zumindest 25% beträgt
Firma
Rechtsform
Anschaffungskosten
Laufzeit
D. Sonstige Vermögensrechte, je Vermögensrecht
Art des Vermögensrechts
investiertes Kapital
Rentabilität des eingesetzten Kapitals
Kündigungsmöglichkeiten und Kündigungsfristen
E. Veranlagungsreserve getrennt nach der jeweiligen Form
F. Geschäftsführungs-, Personal- und Sachkosten, soweit sie nicht unter II. A) erfaßt wurden
III. Ausschüttung je Veranlagung
Gesamtvolumen der Veranlagungen
Stückelung
Jahresüberschuß
Ausschüttung je Veranlagung
IV. Darstellung der Vermögensentwicklung je Veranlagung
Gesamtvermögen inklusive Darstellung der Wertermittlung
Vermögen je Veranlagung
Rentabilität der Veranlagung und deren Berechnungsmethode
V. Erläuterungen
VI. Publizitätsbestimmungen
VII. Bestätigungsvermerk
Abkürzung
KMG
Anlage F
Schema F
SCHEMA FÜR DEN VEREINFACHTEN PROSPEKT FÜR VERANLAGUNGEN UND WERTPAPIERE
(Soweit das Schema für Wertpapiere heranzuziehen ist, ist der darin verwendete Begriff der Veranlagung sinngemäß durch den Begriff des Wertpapieres zu ersetzen.)
KAPITEL 1
Angaben über jene, welche gemäß den §§ 8 und 11 haften
(Name, Stellung)
KAPITEL 2
Angaben über die Veranlagung
Die Veranlagungsbedingungen, insbesondere die Kündigungsfristen und die Ausstattung der Veranlagung,
die Zahl-, Einreichungs- und Hinterlegungsstellen,
Übersicht über die allenfalls bisher ausgegebenen Vermögensrechte,
Rechtsform der Veranlagung (Anteils-, Gläubigerrecht oder Mischform), Gesamtbetrag, Stückelung sowie Zweck des Angebotes,
Art der Veranlagung (offene oder geschlossene Form),
allfällige Haftungserklärungen Dritter für die Veranlagung,
Personen, die das Angebot fest übernommen haben oder dafür garantieren,
die auf die Einkünfte der Veranlagung erhobenen Steuern (beispielsweise Kapitalertragsteuer, ausländische Quellensteuern),
Zeitraum für die Zeichnung,
etwaige Beschränkungen der Handelbarkeit der angebotenen Veranlagung und Markt, auf dem sie gehandelt werden kann,
Angabe allfälliger Belastungen,
Bestimmungen über die Ausschüttung und Verwendung des Jahresüberschusses/Jahresgewinnes,
Darstellung des Kaufpreises der Veranlagung samt allen Nebenkosten,
Art und Umfang einer Absicherung der Veranlagung durch Eintragung in öffentliche Bücher,
Darlegung der Möglichkeiten und Kosten einer späteren Veräußerung der Veranlagung,
Bestimmungen über die Abwicklung und die Stellung der Anleger im Insolvenzfall,
Wertpapierkennnummer (falls vorhanden)
allfällige Vertriebs- und Verwaltungskosten, Managementkosten, jeweils nach Höhe und Verrechnungsform.
KAPITEL 3
Angaben über den Emittenten
Firma, Sitz und Unternehmensgegenstand,
Darstellung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere Angaben zum Grundkapital oder dem Grundkapital entsprechenden sonstigen Gesellschaftskapital, dessen Stückelung samt Bezeichnung etwaiger verschiedener Gattungen von Anteilsrechten,
Mitglieder der Organe der Geschäftsführung, der Verwaltung und der Aufsicht (Name, Stellung),
Angabe der Anteilseigner, die in der Geschäftsführung des Emittenten unmittelbar oder mittelbar eine beherrschende Rolle ausüben oder ausüben können,
der letzte Jahresabschluss samt etwaiger Lageberichte und Bestätigungsvermerk(e).
KAPITEL 4
Angaben über die Depotbank (falls vorhanden)
Firma und Sitz,
Jahresabschluss samt Bestätigungsvermerk.
KAPITEL 5
Art und Umfang der laufenden Informationen der Anleger über die wirtschaftliche Entwicklung der Veranlagung,
sonstige Angaben, die für den Anleger erforderlich sind, um sich ein fundiertes Urteil im Sinne des § 7 Abs. 1 zu bilden.
KAPITEL 6
Kontrollvermerk des Prospektkontrollors
Abkürzung
KMG
Artikel 1
(Anm.: aus BGBl. I Nr. 78/2005, zu den §§ 1 bis 4, 6 bis 8c, 10 bis 16c und 17a bis 17e, BGBl. Nr. 625/1991)
Durch dieses Bundesgesetz wird die Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (ABl. Nr. L 345 vom 31. 12. 2003, S 64) umgesetzt.
Abkürzung
KMG
Artikel 1
(Anm.: aus BGBl. I Nr. 60/2007, zu § 1, BGBl. Nr. 625/1991)
Dieses Bundesgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates (ABl. Nr. L 145 vom 30.04.2004, S. 1) in der Fassung der Richtlinie 2006/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente in Bezug auf bestimmte Fristen (ABl. Nr. L 114 vom 27.04.2006, S. 60) und der Richtlinie 2006/73/EG der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in Bezug auf die Definition bestimmter Begriffe für die Zwecke der genannten Richtlinie (ABl. Nr. L 241 vom 02.09.2006, S. 26).
Abkürzung
KMG
Artikel 1
(Anm.: aus BGBl. I Nr. 69/2008, zu § 10, BGBl. Nr. 625/1991)
Dieses Bundesgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2007/16/EG der Europäischen Kommission zur Durchführung der Richtlinie 85/611/EG des Rates (ABl. Nr. L 375 vom 31.12.1985, S. 3) zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) in der Fassung der Richtlinie 2005/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. Nr. L 79 vom 24.03.2005, S. 9) im Hinblick auf die Erläuterung gewisser Definitionen (ABl. Nr. L 79 vom 20.03.2007, S. 11).
Abkürzung
KMG
Artikel 1
(Anm.: aus BGBl. I Nr. 145/2011, zu den §§ 8a bis 8c, 10, 16b und 16c, BGBl. Nr. 625/1991)
Dieses Bundesgesetz dient der Umsetzung der
Richtlinie 2010/76/EU zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG, 2006/49/EG im Hinblick auf die Eigenkapitalanforderungen für Handelsbuch und Wiederverbriefungen und im Hinblick auf die aufsichtliche Überprüfung der Vergütungspolitik (ABl. Nr. L 329/ vom 14.12.2010, S. 3) sowie
Richtlinie 2010/78/EU zur Änderung der Richtlinien 98/26/EG, 2002/87/EG, 2003/6/EG, 2003/41/EG, 2003/71/EG, 2004/39/EG, 2004/109/EG, 2005/60/EG, 2006/48/EG, 2006/49/EG und 2009/65/EG im Hinblick auf die Befugnisse der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) und der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) (ABl. Nr. L 331 vom 15.12.2010, S. 120).
Abkürzung
KMG
Artikel 1
Umsetzungshinweis
(Anm.: aus BGBl. I Nr. 107/2017, zu den §§ 1, 3, 8a und 16, BGBl. Nr. 625/1991)
Mit diesem Bundesgesetz werden folgende Rechtsakte der Europäischen Union umgesetzt:
die Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU, ABl. Nr. L 173 vom 12.06.2014 S. 349, zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2016/1034, ABl. Nr. L 175 vom 23.06.2016 S. 8, in der Fassung der Berichtigung, ABl. Nr. L 64 vom 10.03.2017 S. 116 und
die delegierte Richtlinie (EU) 2017/593 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU im Hinblick auf den Schutz der Finanzinstrumente und Gelder von Kunden, Produktüberwachungspflichten und Vorschriften für die Entrichtung beziehungsweise Gewährung oder Entgegennahme von Gebühren, Provisionen oder anderen monetären oder nicht-monetären Vorteilen, ABl. Nr. L 87 S. 500.
Weiters dient dieses Bundesgesetz dem wirksamen Vollzug folgender Rechtsakte der Europäischen Union:
der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, ABl. Nr. L 173 vom 12.06.2014 S. 84, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2016/1033, ABl. Nr. L 175 vom 23.06.2016 S. 1,
der delegierten Verordnung (EU) 2017/565 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU in Bezug auf die organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in Bezug auf die Definition bestimmter Begriffe für die Zwecke der genannten Richtlinie, ABl. Nr. L 87 S. 1, und
der delegierten Verordnung (EU) 2017/567 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 im Hinblick auf Begriffsbestimmungen, Transparenz, Portfoliokomprimierung und Aufsichtsmaßnahmen zur Produktintervention und zu den Positionen, ABl. Nr. L 87 S. 90.
Abkürzung
KMG
Artikel 1
Umsetzungshinweis
(Anm.: aus BGBl. I Nr. 135/2013, zu den §§ 3, 8a und 16a, BGBl. Nr. 625/1991)
Mit diesem Bundesgesetz werden
die Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010 ABl. Nr. L 174 vom 01.07.2011 S. 1, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 155 vom 27.04.2012 S. 35 umgesetzt sowie
die Voraussetzungen für das Wirksamwerden der
Verordnung (EU) Nr. 345/2013 über Europäische Risikokapitalfonds, ABl. Nr. L 115 vom 25.04.2013, S 1 und
Verordnung (EU) Nr. 346/2013 über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum, ABl. Nr. L 115 vom 25.04,2013, S 18 und
geschaffen.
Abkürzung
KMG
Artikel 1
(Anm.: aus BGBl. I Nr. 184/2013, zu den §§ 1, 8 und 14, BGBl. Nr. 625/1991)
Dieses Bundesgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG, ABl. Nr. L 176 vom 27.6.2013 S. 338, und zur Anpassung des Aufsichtsrechts an die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, ABl. Nr. L 176 vom 27.6.2013 S. 1, sowie der Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats, ABl. Nr. L 326 vom 8.12.2011 S. 113.
Abkürzung
KMG
Artikel 1
Umsetzungshinweis
(Anm.: aus BGBl. I Nr. 69/2015, zu den §§ 10 und 18, BGBl. Nr. 625/1991)
Dieses Bundesgesetz dient dem Wirksamwerden der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer sowie zur Änderung der Richtlinien 98/26/EG und 2014/65/EU und der Verordnung (EU) Nr. 236/2012, ABl. Nr. L 257 vom 28.08.2014 S. 1.
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