Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer vierten Notarstelle in Baden
Geltender Text a fecha 1992-11-10
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:
Im Sprengel des Kreisgerichtes Wiener Neustadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1993 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in der Stadt Baden errichtet.