Bundesgesetz vom 15. Oktober 1981 über die Gewährung von Vorzugszöllen (Präferenzzollgesetz)

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1982-01-01
Letzte Aktualisierung 1988-01-01
Status Aufgehoben · 1995-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 23
Änderungshistorie JSON API

Pulverform ........................... 510,- frei

2103 -- Zubereitungen für Gewürzsoßen und

zubereitete Gewürzsoßen;

zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl,

auch zubereitet, und Senf:

10 - Sojasoßen ............................ 15% 15%

min min

300,- 300,-

20 - Tomatenketchup und andere Tomatensoßen 15% 15%

min min

300,- 300,-

30 - Senfmehl, auch zubereitet, und Senf:

A - Senfmehl, auch zubereitet ........ 4% 4%

90 - andere:

B - andere ........................... 15% 15%

min min

300,- 300,-

2104 -- Suppen und Brühen sowie Zubereitungen

dafür; zusammengesetzte homogenisierte

Nahrungsmittelzubereitungen:

10 - Suppen und Brühen sowie Zubereitungen

dafür ................................ 19% 19%

min min

400,- 400,-

20 - zusammengesetzte homogenisierte

Nahrungsmittelzubereitungen:

B - andere ........................... 19% 19%

min min

400,- 400,-

2307 00 Weingeläger; Weinstein, roh:

A - Weingeläger, flüssig ............... 200,- frei

2309 -- Zubereitungen, wie sie zur Tierfütterung

verwendet werden:

90 - andere:

A - Solubles von Fischen oder

Meeressäugetieren:

1 - getrocknet oder konzentriert . 5% frei

2 - sonstige ..................... 5% frei

Anlage A

Liste jener Waren der Kapitel 1 bis 24 des Zolltarifes, für die

Vorzugszölle zu erheben sind, sowie die Höhe der Vorzugszollsätze

Soweit nachstehend Unternummern des Zolltarifs angeführt sind, unterliegen nur jene Waren diesem Bundesgesetz, die von der Unternummer der jeweils letzten Gliederungsstufe erfaßt sind.

```

```

Vorzugszollsatz

in % des Wertes

bzw. in

Schilling für

TARIF Warenbezeichnung 100 kg für Waren

Nr./UNr. aus den

begünstigten

Ländern der

Gruppe I Gruppe II

```

```

0301 -- Fische, lebend:

10 - Zierfische:

A - Süßwasserfische:

2 - sonstige ..................... frei frei

0305 -- Fische, getrocknet, gesalzen oder in

Salzlake; geräucherte Fische, auch vor

oder während des Räucherns gegart;

Fischmehl, für den menschlichen Genuß

geeignet:

20 - Lebern, Rogen und Milch, getrocknet,

geräuchert, gesalzen oder in Salzlake:

B - geräuchert:

1 - von Pazifischen Lachsen

(Oncorhynchus spp.),

Atlantischen Lachsen (Salmo

salar) und Huchen (Hucho

hucho), nicht luftdicht

verschlossen ................. frei frei

- sonstige ..................... 125,- frei

C - andere:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen, die 15 kg oder

weniger enthalten ............ frei frei

2 - sonstige ..................... frei frei

30 - Fischfilets, getrocknet, gesalzen oder

in Salzlake, nicht geräuchert:

B - andere:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen, die 15 kg oder

weniger enthalten:

b - andere ................... frei frei

2 - sonstige:

b - andere ................... frei frei

(40) - geräucherte Fische, einschließlich

Fischfilets:

41 - - Pazifische Lachse (Oncorhynchus

spp.), Atlantische Lachse (Salmo

salar) und Donaulachse (Hucho hucho):

A - nicht luftdicht verschlossen ... frei frei

B - andere ......................... 125,- frei

42 - - Heringe (Clupea harengus, Clupea

pallasii):

Kippered Heringe (gesalzene und

geräucherte Heringe, ohne jeden

Zusatz), in luftdicht

verschlossenen Umschließungen .. 40,- frei

B - andere ......................... 125,- frei

49 - - sonstige:

B - andere ......................... 125,- frei

(50) - getrocknete Fische, auch gesalzen,

nicht geräuchert:

51 - - Kabeljaue oder Dorsche (Gadus

morhua, Gadus ogac, Gadus

macrocephalus):

B - andere:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen, die 15 kg

oder weniger enthalten ..... frei frei

2 - sonstige ................... frei frei

59 - - sonstige:

B - andere:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen, die 15 kg

oder weniger enthalten ..... frei frei

2 - sonstige ................... frei frei

(60) - Fische, gesalzen, nicht getrocknet

oder geräuchert und Fische in

Salzlake:

61 - - Heringe (Clupea harengus, Clupea

pallasii):

B - andere:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen, die 15 kg

oder weniger enthalten:

b - andere ................. frei frei

2 - sonstige:

b - andere ................. frei frei

62 - - Kabeljaue oder Dorsche (Gadus

morhua, Gadus ogac, Gadus

macrocephalus):

A - in unmittelbaren Umschließungen,

die 15 kg oder weniger enthalten frei frei

B - andere ......................... frei frei

63 - - Sardellen (Engraulis spp.):

A - in unmittelbaren Umschließungen,

die 15 kg oder weniger enthalten frei frei

B - andere ......................... frei frei

69 - - sonstige:

A - in unmittelbaren Umschließungen,

die 15 kg oder weniger enthalten frei frei

B - andere ......................... frei frei

0306 -- Krebstiere, auch ohne Panzer, lebend,

frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet,

gesalzen oder in Salzlake; Krebstiere in

ihrem Panzer, im Wasserdampf oder Wasser

gekocht, auch gekühlt, gefroren,

getrocknet, gesalzen oder in Salzlake:

(10) - gefroren:

11 - - Langusten (Palinurus spp., Panulirus

spp., Jasus spp.) .................. frei frei

12 - - Hummer (Homarus spp.) .............. frei frei

13 - - Garnelen:

A - ohne Panzer .................... frei frei

B - andere ......................... frei frei

14 - - Krabben ............................ frei frei

19 - - sonstige ........................... frei frei

(20) - nicht gefroren:

21 - - Langusten (Palinurus spp., Panulirus

spp., Jasus spp.):

A - in ihrem Panzer, im Wasserdampf

oder Wasser gekocht und gesalzen

oder in Salzlake ............... frei frei

B - andere ......................... frei frei

22 - - Hummer (Homarus spp.):

A - in ihrem Panzer, im Wasserdampf

oder Wasser gekocht und gesalzen

oder in Salzlake ............... frei frei

B - andere ......................... frei frei

23 - - Garnelen:

A - in ihrem Panzer, im Wasserdampf

oder Wasser gekocht und gesalzen

oder in Salzlake ............... frei frei

B - andere ......................... frei frei

24 - - Krabben:

A - in ihrem Panzer, im Wasserdampf

oder Wasser gekocht und gesalzen

oder in Salzlake ............... frei frei

B - andere ......................... frei frei

29 - - sonstige:

A - in ihrem Panzer, im Wasserdampf

oder Wasser gekocht und gesalzen

oder in Salzlake ............... frei frei

B - andere ......................... frei frei

0307 -- Weichtiere, auch ohne Schale, lebend,

frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet,

gesalzen oder in Salzlake; andere

wirbellose Wassertiere als Krebstiere

und Weichtiere, lebend, frisch, gekühlt,

gefroren, getrocknet, gesalzen oder in

Salzlake:

10 - Austern .............................. frei frei

(20) - Kammuscheln, Pilgermuscheln,

einschließlich Aequipecten, der

Gattungen Pecten, Chlayms oder

Placopecten:

21 - - lebend, frisch oder gekühlt ........ frei frei

29 - - sonstige ........................... frei frei

(30) - Miesmuschel (Mytilus spp., Perna

spp.):

31 - - lebend, frisch oder gekühlt ........ frei frei

39 - - sonstige ........................... frei frei

(40) - Tintenfische (Sepia officinalis,

Rossia macrosoma, Sepiola spp.) und

Kalmare (Ommastrephes spp., Loligo

spp., Nototodarus spp., Sepioteuthis

spp.):

41 - - lebend, frisch oder gekühlt ........ frei frei

49 - - sonstige ........................... frei frei

(50) - Kraken (Octopus spp.):

51 - - lebend, frisch oder gekühlt ........ frei frei

59 - - sonstige ........................... frei frei

60 - Schnecken, ausgenommen Meeresschnecken frei frei

(90) - andere:

99 - - sonstige ........................... frei frei

0410 00 Genießbare Waren tierischen Ursprungs,

anderweitig weder genannt noch

inbegriffen ............................ frei frei

0503 00 Roßhaare und Roßhaarabfälle, auch in

Lagen, mit oder ohne Unterlage:

B - gekrollt:

1 - mit Unterlage .................. 3% frei

2 - sonstige ....................... 2% frei

0505 -- Vogelbälge und andere Vogelteile, mit

ihren Federn oder Daunen, Federn und

Teile von Federn (auch beschnitten) und

Daunen, roh oder bloß gereinigt,

desinfiziert oder zur Haltbarmachung

behandelt; Mehl und Abfälle von Federn

oder Teilen von Federn:

10 - Federn, wie sie als Polsterungs- oder

Füllmaterial verwendet werden; Daunen:

C - andere:

1 - roh, auch geschlissen ........ 7% frei

2 - sonstige ..................... 7% frei

0506 -- Knochen und Stirnbeinzapfen, roh,

entfettet, einfach bearbeitet (aber

nicht zu Formen geschnitten), mit Säure

behandelt oder entleimt; Mehl und

Abfälle dieser Waren:

90 - andere:

A - Knochenmehl ..................... frei frei

0509 00 Meerschwämme:

A - im natürlichen Zustand, weder

bearbeitet noch gewaschen .......... frei frei

B - andere ............................. frei frei

0511 -- Waren tierischen Ursprungs, anderweitig

weder genannt noch inbegriffen; tote

Tiere des Kapitels 1 oder 3, für den

menschlichen Genuß nicht geeignet:

(90) - andere:

99 - - sonstige:

A - Blutmehl ....................... 3% frei

0601 -- Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen

und Wurzelstöcke, in Ruhe, im Wachstum

oder in Blüte; Zichorienpflanzen,

-setzlinge und -wurzeln, andere als

Wurzeln der Nummer 1212:

10 - Bulben, Zwiebeln, Knollen,

Wurzelknollen und Wurzelstöcke, in

Ruhe:

B - Knollen von Gloxinien und

Blumenzwiebeln ................... 35,- 35,-

C - andere Blumenknollen und

Wurzelstöcke ..................... 35,- 35,-

0602 -- Andere lebende Pflanzen (einschließlich

ihrer Wurzeln), Stecklinge und

Pfropfreiser; Pilzmyzel:

(90) - andere:

99 - - sonstige:

B - Palmen, Lorbeerbäume und andere

immergrüne Zierpflanzen:

1 - Palmen und Lorbeerbäume .... frei frei

0603 -- Blumen, Blüten und Knospen davon,

abgeschnitten, wie sie für Binde- oder

Zierzwecke verwendet werden, frisch,

getrocknet, gefärbt, gebleicht,

imprägniert oder anders behandelt:

90 - andere:

A - nur getrocknet ................... frei frei

B - anders ........................... 140,- frei

0604 -- Blattwerk, Blätter, Zweige und andere

Pflanzenteile, ohne Blumen, Blüten oder

Knospen davon sowie Gräser, Moose und

Flechten, wie sie für Binde- oder

Zierzwecke verwendet werden, frisch,

getrocknet, gefärbt, gebleicht,

imprägniert oder anders behandelt:

10 - Moose und Flechten:

B - nur getrocknet ................... frei frei

C - anders ........................... 140,- frei

(90) - andere:

99 - - sonstige:

A - nur getrocknet ................. frei frei

B - anders ......................... 140,- frei

0703 -- Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch,

Lauch (Porree) und andere Alliumarten,

frisch oder gekühlt:

90 - Lauch (Porree) und andere Alliumarten:

B - andere ........................... 5,- frei

0708 -- Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch

oder gekühlt:

20 - Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.):

B - andere ........................... 5,- frei

90 - andere Hülsenfrüchte ................. 5,- frei

0709 -- Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt:

40 - Sellerie, ausgenommen Knollensellerie:

B - andere ........................... 5,- frei

60 - Früchte der Gattung Capsicum oder der

Gattung Pimenta:

A - Früchte der Gattung Capsicum:

2 - sonstige:

b - sonstige:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen mit

einem Inhalt von 1 kg

oder weniger ......... 12% 9%

2 - sonstige ............. 8% 6%

B - Früchte der Gattung Pimenta ...... 8% frei

70 - Spinat, Neuseelandspinat und

Gartenmelde:

B - andere ........................... 5,- frei

90 - andere:

B - Oliven ........................... frei frei

D - andere:

3 - sonstige ..................... 5,- frei

0710 -- Gemüse (auch im Wasserdampf oder Wasser

gekocht), gefroren:

80 - andere Gemüse:

A - Früchte der Gattung Capsicum:

2 - sonstige:

b - andere:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen mit

einem Inhalt von 1 kg

oder weniger ......... 12% 9%

2 - sonstige ............. 8% 6%

B - Früchte der Gattung Pimenta ...... 8% frei

0711 -- Gemüse, vorübergehend haltbar gemacht

(zB durch gasförmiges Schwefeldioxid, in

Salzlake, schwefeliger Säure oder

anderen Konservierungsmitteln), in

diesem Zustand für den unmittelbaren

Genuß nicht geeignet:

20 - Oliven:

A - in Salzlake ...................... frei frei

B - andere ........................... frei frei

30 - Kapern ............................... frei frei

90 - andere Gemüse; Gemüsemischungen:

C - Früchte der Gattung Capsicum:

2 - sonstige:

b - andere:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen mit

einem Inhalt von 1 kg

oder weniger ......... 12% 9%

2 - sonstige ............. 8% 6%

D - Früchte der Gattung Pimenta ...... 8% frei

0712 -- Gemüse, getrocknet, auch geschnitten,

gebrochen oder pulverisiert, aber nicht

weiter zubereitet:

30 - Pilze und Trüffeln:

A - Trüffeln ......................... frei frei

90 - andere Gemüse; Gemüsemischungen:

A - Oliven ........................... frei frei

B - Knoblauch ........................ frei frei

0801 -- Kokosnüsse, Paranüsse und Acajounüsse,

frisch oder getrocknet, auch ohne Schale

oder enthäutet:

10 - Kokosnüsse ........................... frei frei

0802 -- Andere Schalenfrüchte, frisch oder

getrocknet, auch ohne Schale oder

enthäutet:

(10) - Mandeln:

11 - - in Schale .......................... frei frei

12 - - ohne Schale:

B - andere ......................... frei frei

(20) - Haselnüsse (Corylus spp.):

21 - - in Schale .......................... 20,- frei

22 - - ohne Schale ........................ 30,- frei

(30) - Walnüsse:

31 - - in Schale .......................... 50,- 50,-

32 - - ohne Schale ........................ 100,- 100,-

40 - Edelkastanien (Castanea spp.) ........ 10,- 10,-

50 - Pistazien ............................ frei frei

90 - andere:

A - Pinienkerne ...................... frei frei

B - andere ........................... frei frei

0803 00 Bananen (einschließlich Mehlbananen),

frisch oder getrocknet:

A - frisch ............................. frei frei

B - getrocknet ......................... frei frei

0804 -- Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte,

Guaven, Mangofrüchte und

Mangostanfrüchte, frisch oder

getrocknet:

10 - Datteln .............................. frei frei

20 - Feigen:

B - getrocknet:

1 - in Kisten .................... 5% 5%

2 - sonstige ..................... 5,- 5,-

30 - Ananas ............................... frei frei

40 - Avocadofrüchte ....................... frei frei

50 - Guaven, Mangofrüchte und

Mangostanfrüchte ..................... frei frei

0805 -- Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet:

10 - Orangen .............................. frei frei

20 - Mandarinen (einschließlich Tangerinen

und Satsumas); Clementinen, Wilkings

und andere ähnliche Kreuzungen von

Zitrusfrüchten:

A - Mandarinen (einschließlich

Tangerinen und Satsumas):

1 - vom 1. November bis 31. Mai .. frei frei

2 - vom 1. Juni bis 31. Oktober .. frei frei

B - andere ........................... frei frei

40 - Grapefruits (einschließlich

Pampelmusen) ......................... 10,- 10,-

90 - andere ............................... frei frei

0807 -- Melonen (einschließlich Wassermelonen)

und Papawfrüchte (Papayafrüchte),

frisch:

20 - Papawfrüchte (Papayafrüchte) ......... frei frei

0809 -- Marillen, Kirschen (einschließlich

Weichseln), Pfirsiche (einschließlich

Nektarinen und Brugnolen), Pflaumen,

Zwetschken und Schlehen, frisch:

40 - Pflaumen, Zwetschken und Schlehen:

B - Schlehen ......................... 5,- frei

0810 -- Andere Früchte, frisch:

90 - andere:

A - Steinobst (ausgenommen solches der

Nr. 0809) ........................ 5,- frei

C - Kakifrüchte (Diospyrus Kaki L.) .. frei frei

D - andere ........................... frei frei

0811 -- Früchte (auch im Wasserdampf oder Wasser

gekocht), gefroren, auch mit Zusatz von

Zucker oder anderen Süßungsmitteln:

10 - Erdbeeren:

B - andere ........................... 15% frei

20 - Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren,

Loganbeeren, schwarze, weiße oder rote

Johannisbeeren und Stachelbeeren:

B - andere:

1 - Brombeeren ................... 15% frei

2 - sonstige ..................... 15% frei

90 - andere:

B - andere:

1 - Bickbeeren, Blaubeeren,

Multbeeren, Moosbeeren,

Heidelbeeren und Preiselbeeren 15% frei

2 - Datteln ...................... 6% frei

3 - sonstige

a - Früchte der Nummern 0801,

0803 und 0804 sowie der

Unternummern 0805 40,

0805 90 und 0807 20 ...... 8% frei

b - andere ................... 15% frei

0813 -- Früchte, getrocknet, ausgenommen solche

der Nummern 0801 bis 0806; Mischungen

von getrockneten Früchten oder von

Schalenfrüchten dieses Kapitels:

10 - Marillen:

A - ungebleicht ...................... frei frei

40 - andere Früchte:

A - ungebleicht ...................... frei frei

B - andere:

ex B - Papawfrüchte

(Papayafrüchte)............ frei frei

50 - Mischungen von getrockneten Früchten

oder Schalenfrüchten dieses Kapitels . frei frei

0814 00 Schalen von Zitrusfrüchten oder Melonen

(einschließlich Wassermelonen), frisch,

gefroren, getrocknet oder vorübergehend

haltbar gemacht, in Salzlake,

schwefeliger Säure oder anderen

Konservierungsmitteln .................. frei frei

0901 -- Kaffee, auch geröstet oder

entkoffeiniert; Kaffeeschalen und

Kaffeehäutchen; Kaffee-Ersatz mit

beliebigem Gehalt an Kaffee:

(10) - Kaffee, nicht geröstet:

11 - - nicht entkoffeiniert ............... frei frei

12 - - entkoffeiniert ..................... frei frei

(20) - Kaffee, geröstet:

- - nicht entkoffeiniert:

A - in unmittelbaren Umschließungen

mit einem Inhalt von 5 kg oder

weniger ........................ 7,8% frei

B - anderer ........................ 6% frei

22 - - entkoffeiniert:

A - in unmittelbaren Umschließungen

mit einem Inhalt von 5 kg oder

weniger ........................ 7,8% frei

B - anderer ........................ 6% frei

30 - Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen:

A - nicht geröstet ................... frei frei

B - geröstet:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 5 kg oder weniger . 15,6% frei

2 - sonstige ..................... 12% frei

40 - Kaffee-Ersatz mit Kaffee:

A - in unmittelbaren Umschließungen

mit einem Inhalt von 5 kg oder

weniger .......................... 15,6% frei

B - anderer .......................... 12% frei

0902 -- Tee:

10 - grüner Tee (nicht fermentiert), in

unmittelbaren Umschließungen mit einem

Inhalt von 3 kg oder weniger:

A - in unmittelbaren Umschließungen

mit einem Inhalt von 3 kg oder

weniger, aber mehr als 1 kg ...... frei frei

B - anderer .......................... frei frei

30 - schwarzer Tee (fermentiert) und

teilweise fermentierter Tee, in

unmittelbaren Umschließungen mit einem

Inhalt von 3 kg oder weniger:

A - in unmittelbaren Umschließungen

mit einem Inhalt von 3 kg oder

weniger, aber mehr als 1 kg ...... frei frei

B - anderer .......................... frei frei

0903 00 Mate:

A - in unmittelbaren Umschließungen mit

einem Inhalt von 1 kg oder weniger . frei frei

B - anders ............................. frei frei

0904 -- Pfeffer der Gattung Piper; Früchte der

Gattung Capsicum oder der Gattung

Pimenta, getrocknet, gestoßen, zerrieben

oder in Pulverform:

(10) - Pfeffer:

11 - - weder gestoßen, zerrieben noch in

Pulverform:

A - in unmittelbaren Umschließungen

mit einem Inhalt von 1 kg oder

weniger ........................ frei frei

B - anderer ........................ frei frei

12 - - gestoßen, zerrieben oder in

Pulverform:

A - in unmittelbaren Umschließungen

mit einem Inhalt von 1 kg oder

weniger ........................ 9% frei

B - anderer ........................ 6% frei

20 - Früchte der Gattung Capsicum oder der

Gattung Pimenta, getrocknet oder

gestoßen, zerrieben oder in

Pulverform:

A - Früchte der Gattung Capsicum:

2 - sonstige:

b - andere:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen mit

einem Inhalt von 1 kg

oder weniger ......... 12% 9%

2 - sonstige ............. 8% 6%

B - Früchte der Gattung Pimenta:

1 - ganze Früchte:

a - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder

weniger .................. 9% frei

b - andere ................... 6% frei

2 - gestoßen, zerrieben oder in

Pulverform:

a - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder

weniger .................. 9% frei

b - andere ................... 6% frei

0905 00 Vanille:

A - weder gestoßen, zerrieben noch in

Pulverform:

1 - in unmittelbaren Umschließungen

mit einem Inhalt von 1 kg oder

weniger ........................ 1 500,- frei

2 - sonstige ....................... 1 000,- frei

B - gestoßen, zerrieben oder in

Pulverform:

1 - in unmittelbaren Umschließungen

mit einem Inhalt von 1 kg oder

weniger ........................ 1 500,- frei

2 - sonstige ....................... 1 000,- frei

0906 -- Zimt und Zimtblüten:

10 - weder gestoßen, zerrieben noch in

Pulverform:

A - in unmittelbaren Umschließungen

mit einem Inhalt von 1 kg oder

weniger .......................... 9% frei

B - anders ........................... 6% frei

20 - gestoßen, zerrieben oder in

Pulverform:

A - in unmittelbaren Umschließungen

mit einem Inhalt von 1 kg oder

weniger .......................... 9% frei

B - anders ........................... 6% frei

0907 00 Gewürznelken (Mutternelken, Knospen und

Stiele):

A - weder gestoßen, zerrieben noch in

Pulverform:

1 - in unmittelbaren Umschließungen

mit einem Inhalt von 1 kg oder

weniger ........................ 6% frei

2 - sonstige ....................... 4% frei

B - gestoßen, zerrieben oder in

Pulverform:

1 - in unmittelbaren Umschließungen

mit einem Inhalt von 1 kg oder

weniger ........................ 6% frei

2 - sonstige ....................... 4% frei

0908 -- Muskatnüsse, Muskatblüten, Amomen und

Kardamomen:

10 - Muskatnüsse:

A - weder gestoßen, zerrieben noch in

Pulverform:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder weniger . 6% frei

2 - sonstige ..................... 4% frei

20 B - gestoßen, zerrieben oder in

Pulverform:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder weniger . 6% frei

2 - sonstige ..................... 4% frei

20 - Muskatblüten:

A - weder gestoßen, zerrieben noch in

Pulverform:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder weniger . 6% frei

2 - sonstige ..................... 4% frei

B - gestoßen, zerrieben oder in

Pulverform:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder weniger . 6% frei

2 - sonstige ..................... 4% frei

30 - Amomen und Kardamomen:

A - Amomen:

1 - weder gestoßen, zerrieben noch

in Pulverform:

a - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder

weniger .................. 6% frei

b - anders ................... 4% frei

2 - gestoßen, zerrieben oder in

Pulverform:

a - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder

weniger .................. 6% frei

b - anders ................... 4% frei

B - Kardamomen:

1 - weder gestoßen, zerrieben noch

in Pulverform:

a - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder

weniger .................. 3% frei

b - anders ................... 2% frei

2 - gestoßen, zerrieben oder in

Pulverform:

a - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder

weniger .................. 3% frei

b - anders ................... 2% frei

0909 -- Anis, Sternanis, Fenchelsaat, Koriander,

Kreuzkümmel, Kümmel und Wacholderbeeren:

10 - Anis und Sternanis:

A - Anis:

1 - weder gestoßen, zerrieben noch

in Pulverform:

a - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder

weniger .................. frei frei

b - anders ................... frei frei

2 - gestoßen, zerrieben oder in

Pulverform:

a - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder

weniger .................. 6% 3%

b - anders ................... 4% 2%

B - Sternanis:

1 - weder gestoßen, zerrieben noch

in Pulverform:

a - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder

weniger .................. 15% frei

b - anders ................... 10% frei

2 - gestoßen, zerrieben oder in

Pulverform:

a - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder

weniger .................. 22,5% 7,5%

b - anders ................... 15% 5%

20 - Koriander:

A - weder gestoßen, zerrieben noch in

Pulverform:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder weniger . frei frei

2 - sonstige ..................... frei frei

B - gestoßen, zerrieben oder in

Pulverform:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder weniger . 6% 3%

2 - sonstige ..................... 4% 2%

30 - Kreuzkümmel:

A - weder gestoßen, zerrieben noch in

Pulverform:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder weniger . frei frei

2 - sonstige ..................... frei frei

B - gestoßen, zerrieben oder in

Pulverform:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder weniger . frei frei

2 - sonstige ..................... frei frei

40 - Kümmel:

A - weder gestoßen, zerrieben noch in

Pulverform:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder weniger . frei frei

2 - sonstige ..................... frei frei

B - gestoßen, zerrieben oder in

Pulverform:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder weniger . 6% 3%

2 - sonstige ..................... 4% 2%

50 - Fenchelsaat und Wacholderbeeren:

A - weder gestoßen, zerrieben noch in

Pulverform:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder weniger . frei frei

2 - sonstige ..................... frei frei

B - gestoßen, zerrieben oder in

Pulverform:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder weniger . 6% 3%

2 - sonstige ..................... 4% 2%

0910 -- Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian,

Lorbeerblätter, Curry und andere

Gewürze:

10 - Ingwer:

A - weder gestoßen, zerrieben noch in

Pulverform:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder weniger . frei frei

2 - sonstige ..................... frei frei

B - gestoßen, zerrieben oder in

Pulverform:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder weniger . frei frei

2 - sonstige ..................... frei frei

20 - Safran:

A - weder gestoßen, zerrieben noch in

Pulverform:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder weniger . frei frei

2 - sonstige ..................... frei frei

B - gestoßen, zerrieben oder in

Pulverform:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder weniger . frei frei

2 - sonstige ..................... frei frei

30 - Kurkuma:

A - in unmittelbaren Umschließungen

mit einem Inhalt von 1 kg oder

weniger .......................... 1 800,- frei

B - anders ........................... 1 800,- frei

40 - Thymian; Lorbeerblätter:

A - weder gestoßen, zerrieben noch in

Pulverform:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder weniger . 6% frei

2 - sonstige ..................... 4% frei

B - gestoßen, zerrieben oder in

Pulverform:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder weniger . 12% 6%

2 - sonstige ..................... 8% 4%

50 - Curry:

A - in unmittelbaren Umschließungen

mit einem Inhalt von 1 kg oder

weniger .......................... 10,5% 9%

B - anders ........................... 7% 6%

(90) - andere Gewürze:

91 - - Mischungen, wie sie in der Anmerkung

1 b zu diesem Kapitel beschrieben

sind:

A - in unmittelbaren Umschließungen

mit einem Inhalt von 1 kg oder

weniger ........................ 3 375,- 3 375,-

B - andere ......................... 2 250,- 2 250,-

99 - - sonstige:

A - in unmittelbaren Umschließungen

mit einem Inhalt von 1 kg oder

weniger ........................ 1 800,- 1 800,-

B - andere ......................... 1 200,- 1 200,-

```

```

Vorzugszollsatz

in % des Wertes

bzw. in

Schilling für

TARIF Warenbezeichnung 100 kg für Waren

Nr./UNr. aus den

begünstigten

Ländern der

Gruppe I Gruppe II

```

```

1106 -- Mehl und Grieß aus getrockneten

Hülsenfrüchten der Nummer 0713, aus

Sagomark oder aus Wurzeln oder Knollen

der Nummer 0714; Mehl, Grieß und Pulver,

aus Waren des Kapitels 8:

30 - Mehl, Grieß und Pulver, aus Waren des

Kapitels 8:

A - von Bananen ...................... 3% frei

B - von Schalen von Zitrusfrüchten ... 5,- frei

1212 -- Johannisbrot, Algen und Tange,

Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch oder

getrocknet, auch gemahlen; Fruchtsteine,

Fruchtkerne und andere pflanzliche Waren

(einschließlich nicht geröstete

Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium

intybus sativum), die hauptsächlich für

die menschliche Ernährung verwendet

werden, anderweitig weder genannt noch

inbegriffen:

(90) - andere:

92 - - Zuckerrohr ......................... frei frei

1301 -- Schellack; natürliche Gummen, Harze,

Gummiharze und Balsame:

90 - andere:

A - Rohharz (Harzbalsam, Terpentin) .. frei frei

B - Harz, gemeines ................... frei frei

1302 -- Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge;

Pektinstoffe, Pektinate und Pektate;

Agar-Agar und andere pflanzliche

Schleime und Verdickungsstoffe, auch

modifiziert:

(10) - Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge:

14 - - aus Pyrethrum oder aus den Wurzeln

rotenonhaltiger Pflanzen ........... frei frei

(30) - pflanzliche Schleime und

Verdickungsstoffe, auch modifiziert:

31 - - Agar-Agar:

A - modifiziert .................... 2,5% frei

39 - - sonstige:

A - modifiziert .................... 2,5% frei

1402 -- Pflanzliche Stoffe, die hauptsächlich

als Füll- oder Polsterungsmaterial

verwendet werden (zB Kapok, Pflanzenhaar

und Seegras), auch in Lagen, mit oder

ohne Unterlage:

10 - Kapok:

A - mit Unterlage .................... frei frei

(90) - andere:

91 - - Pflanzenhaar:

A - mit Unterlage .................. frei frei

99 - - sonstige:

A - mit Unterlage .................. frei frei

1404 -- Waren pflanzlichen Ursprungs,

anderweitig weder genannt noch

inbegriffen:

90 - andere:

A - mit Unterlage .................... frei frei

1501 00 Schweineschmalz; andere Fette von

Schweinen und Fette von Geflügel,

ausgeschmolzen, auch ausgepreßt oder mit

Lösungsmitteln extrahiert:

A - Knochenfett ........................ frei frei

1502 00 Fette von Rindern (einschließlich

Kälbern), Schafen oder Ziegen, roh oder

ausgeschmolzen, auch ausgepreßt oder mit

Lösungsmitteln extrahiert:

B - Knochenfett ........................ frei frei

1504 -- Fette und Öle sowie deren Fraktionen,

von Fischen oder Meeressäugetieren, auch

raffiniert, aber nicht chemisch

modifiziert:

10 - Fischleberöle sowie deren Fraktionen:

A - Fischleberöle:

2 - sonstige ..................... 5% 5%

B - Fraktionen:

2 - sonstige:

a - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 5 kg oder

weniger .................. frei frei

b - anders ................... frei frei

20 - Fette und Öle sowie deren Fraktionen,

von Fischen, ausgenommen

Fischleberöle:

B - Fraktionen:

2 - sonstige:

a - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 5 kg oder

weniger .................. frei frei

b - anders ................... frei frei

30 - Fette und Öle sowie deren Fraktionen,

von Meeressäugetieren:

B - Fraktionen:

2 - sonstige:

a - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 5 kg oder

weniger .................. frei frei

b - anders ................... frei frei

1506 00 Andere tierische Fette und Öle sowie

deren Fraktionen, auch raffiniert, aber

nicht chemisch modifiziert:

A - Knochenfett ........................ frei frei

1516 -- Tierische oder pflanzliche Fette und Öle

sowie deren Fraktionen, ganz oder

teilweise hydriert, umgeestert,

rückgeestert oder elaidinisiert, auch

raffiniert, aber nicht weiter

zubereitet:

10 - tierische Fette und Öle sowie deren

Fraktionen:

A - rückgeestert:

1 - Fischleberöle:

b - anders ................... 5% 5%

3 - andere tierische Fette und

Öle:

a - Knochenfett .............. frei frei

1517 -- Margarine; genießbare Mischungen oder

Zubereitungen von tierischen oder

pflanzlichen Fetten oder Ölen oder von

Fraktionen verschiedener Fette oder Öle

dieses Kapitels, ausgenommen genießbare

Fette oder Öle sowie deren Fraktionen

der Nummer 1516:

90 - andere:

B - andere:

2 - Mischungen oder Zubereitungen,

wie sie als Formentrennmittel

verwendet werden ............. 4% frei

1518 00 Tierische oder pflanzliche Fette und Öle

sowie deren Fraktionen, gekocht,

oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt,

geblasen, durch Hitze im Vakuum oder im

inerten Gas polymerisiert, oder anders

chemisch modifiziert, ausgenommen solche

der Nummer 1516; ungenießbare Mischungen

oder Zubereitungen von tierischen oder

pflanzlichen Fetten oder Ölen oder von

Fraktionen verschiedener Fette oder Öle

dieses Kapitels, anderweitig weder

genannt noch inbegriffen:

A - Linoxyn ............................ 4,5% frei

C - andere:

1 - Rizinusöl, dehydratisiert oder

geblasen ....................... frei frei

1520 -- Glycerin, auch chemisch rein;

Glycerinwasser und Glycerinunterlaugen:

10 - Glycerin, roh; Glycerinwasser und

Glycerinunterlaugen .................. frei frei

90 - andere, einschließlich synthetisches

Glycerin ............................. frei frei

1521 -- Pflanzenwachse (ausgenommen

Triglyceride), Bienenwachs, andere

Insektenwachse und Walrat (Spermaceti),

auch raffiniert oder gefärbt:

90 - andere:

C - andere ........................... frei frei

1604 -- Fische, zubereitet oder haltbar gemacht;

Kaviar und Kaviarersatz aus Fischeiern:

(10) - Fische, ganz oder in Stücken, aber

nicht fein zerkleinert:

11 - - Lachse:

A - in luftdicht verschlossenen

Umschließungen:

1 - nur in Öl .................. frei frei

2 - sonstige:

a - gekocht oder geräuchert,

in Saucen, Mayonnaise,

Remoulade oder anderen,

nicht gelierenden

Aufgüssen .............. frei frei

b - gekocht oder geräuchert,

im eigenen Saft ........ frei frei

c - andere ................. 300,- frei

B - anders:

1 - paniert und gefroren ....... frei frei

12 - - Heringfische:

A - in luftdicht verschlossenen

Umschließungen:

1 - nur in Öl .................. frei frei

2 - sonstige:

a - gekocht oder geräuchert,

in Saucen, Mayonnaise,

Remoulade oder anderen,

nicht gelierenden

Aufgüssen .............. frei frei

b - gekocht oder geräuchert,

im eigenen Saft ........ frei frei

d - andere ................. 300,- frei

B - anders:

1 - paniert und gefroren ....... frei frei

13 - - Sardinen oder Pilcharde,

Sardinellen, Sprotten oder

Brislinge:

A - in luftdicht verschlossenen

Umschließungen:

1 - nur in Öl:

a - Sardinen oder Pilcharde frei frei

b - andere ................. frei frei

2 - sonstige:

a - gekocht oder geräuchert,

in Saucen, Mayonnaise,

Remoulade oder anderen,

nicht gelierenden

Aufgüssen .............. frei frei

b - gekocht oder geräuchert,

im eigenen Saft ........ frei frei

c - andere ................. 300,- frei

B - anders:

1 - paniert und gefroren ....... frei frei

14 - - Thunfische, Skipjack oder

Streifenbauch-Bonito und

atlantischer Bonito (sarda sarda):

A - in luftdicht verschlossenen

Umschließungen:

1 - nur in Öl .................. frei frei

2 - sonstige:

a - gekocht oder geräuchert,

in Saucen, Mayonnaise,

Remoulade oder anderen,

nicht gelierenden

Aufgüssen .............. frei frei

b - gekocht oder geräuchert,

im eigenen Saft ........ frei frei

c - andere ................. 300,- frei

B - anders:

1 - paniert und gefroren ....... frei frei

15 - - Makrelen:

A - in luftdicht verschlossenen

Umschließungen:

1 - nur in Öl .................. frei frei

2 - sonstige:

a - gekocht oder geräuchert,

in Saucen, Mayonnaise,

Remoulade oder anderen,

nicht gelierenden

Aufgüssen .............. frei frei

b - gekocht oder geräuchert,

im eigenen Saft ........ frei frei

c - andere ................. 300,- frei

B - anders:

1 - paniert und gefroren ....... frei frei

16 - - Sardellen:

A - in luftdicht verschlossenen

Umschließungen:

1 - gekocht oder geräuchert, in

Saucen, Mayonnaise,

Remoulade oder anderen,

nicht gelierenden Aufgüssen frei frei

2 - gekocht oder geräuchert, im

eigenen Saft ............... frei frei

3 - sonstige ................... 300,- frei

B - anders:

1 - paniert und gefroren ....... frei frei

19 - - sonstige:

A - in luftdicht verschlossenen

Umschließungen:

1 - nur in Öl .................. frei frei

2 - sonstige:

a - gekocht oder geräuchert,

in Saucen, Mayonnaise,

Remoulade oder anderen,

nicht gelierenden

Aufgüssen .............. frei frei

b - gekocht oder geräuchert,

im eigenen Saft ........ frei frei

d - sonstige ............... 300,- frei

B - anders:

1 - paniert und gefroren ....... frei frei

20 - Fische, anders zubereitet oder haltbar

gemacht:

A - in luftdicht verschlossenen

Umschließungen:

1 - Fische (ausgenommen Sardellen-

und sardellenartige

Zubereitungen aller Art), nur

in Öl:

a - Sardinen oder Pilcharde .. frei frei

b - andere ................... frei frei

2 - sonstige:

a - gekocht oder geräuchert,

in Saucen, Mayonnaise,

Remoulade oder anderen,

nicht gelierenden

Aufgüssen ................ frei frei

b - gekocht oder geräuchert,

im eigenen Saft .......... frei frei

e - andere ................... 300,- frei

B - andere:

2 - paniert und gefroren ......... frei frei

30 - Kaviar und Kaviarersatz:

A - Kaviar ........................... 15% 15%

B - Kaviarersatz ..................... 500,- 500,-

1605 -- Krebstiere, Weichtiere und andere

wirbellose Wassertiere, zubereitet oder

haltbar gemacht:

10 - Krabben .............................. frei frei

20 - Garnelen ............................. frei frei

30 - Hummer ............................... frei frei

40 - sonstige Krebstiere .................. frei frei

90 - andere:

A - Schnecken ........................ frei frei

B - andere ........................... frei frei

1801 00 Kakaobohnen, auch Bruch, roh oder

geröstet:

A - roh, in der Schale ................. frei frei

B - anders ............................. frei frei

1802 00 Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer

Kakaoabfall ............................ frei frei

1803 -- Kakaomasse, auch entfettet:

10 - nicht entfettet ...................... frei frei

20 - ganz oder teilweise entfettet ........ frei frei

1804 00 Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl ..... frei frei

1805 00 Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder

anderen Süßungsmitteln ................. 7% frei

1902 -- Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt

(mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder

in anderer Weise zubereitet, wie zB

Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne,

Gnocchi, Ravioli und Canneloni;

Couscous, auch zubereitet:

20 - gefüllte Teigwaren, auch gekocht oder

in anderer Weise zubereitet:

A - mehr als 20 Gewichtsprozent Wurst,

Fleisch, Innereien oder anderen

Schlachtanfall, Fisch, Krebstiere

oder andere wirbellose Wassertiere

enthaltend:

2 - Fisch ........................ 300,- frei

3 - sonstige ..................... frei frei

Anlage A

Liste jener Waren der Kapitel 1 bis 24 des Zolltarifes, für die

Vorzugszölle zu erheben sind, sowie die Höhe der Vorzugszollsätze

Soweit nachstehend Unternummern des Zolltarifs angeführt sind, unterliegen nur jene Waren diesem Bundesgesetz, die von der Unternummer der jeweils letzten Gliederungsstufe erfaßt sind.

```

```

Vorzugszollsatz

in % des Wertes

bzw. in

Schilling für

TARIF Warenbezeichnung 100 kg für Waren

Nr./UNr. aus den

begünstigten

Ländern der

Gruppe I Gruppe II

```

```

0301 -- Fische, lebend:

10 - Zierfische:

A - Süßwasserfische:

2 - sonstige ..................... frei frei

0305 -- Fische, getrocknet, gesalzen oder in

Salzlake; geräucherte Fische, auch vor

oder während des Räucherns gegart;

Fischmehl, für den menschlichen Genuß

geeignet:

20 - Lebern, Rogen und Milch, getrocknet,

geräuchert, gesalzen oder in Salzlake:

B - geräuchert:

1 - von Pazifischen Lachsen

(Oncorhynchus spp.),

Atlantischen Lachsen (Salmo

salar) und Huchen (Hucho

hucho), nicht luftdicht

verschlossen ................. frei frei

- sonstige ..................... 125,- frei

C - andere:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen, die 15 kg oder

weniger enthalten ............ frei frei

2 - sonstige ..................... frei frei

30 - Fischfilets, getrocknet, gesalzen oder

in Salzlake, nicht geräuchert:

B - andere:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen, die 15 kg oder

weniger enthalten:

b - andere ................... frei frei

2 - sonstige:

b - andere ................... frei frei

(40) - geräucherte Fische, einschließlich

Fischfilets:

41 - - Pazifische Lachse (Oncorhynchus

spp.), Atlantische Lachse (Salmo

salar) und Donaulachse (Hucho hucho):

A - nicht luftdicht verschlossen ... frei frei

B - andere ......................... 125,- frei

42 - - Heringe (Clupea harengus, Clupea

pallasii):

Kippered Heringe (gesalzene und

geräucherte Heringe, ohne jeden

Zusatz), in luftdicht

verschlossenen Umschließungen .. 40,- frei

B - andere ......................... 125,- frei

49 - - sonstige:

B - andere ......................... 125,- frei

(50) - getrocknete Fische, auch gesalzen,

nicht geräuchert:

51 - - Kabeljaue oder Dorsche (Gadus

morhua, Gadus ogac, Gadus

macrocephalus):

B - andere:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen, die 15 kg

oder weniger enthalten ..... frei frei

2 - sonstige ................... frei frei

59 - - sonstige:

B - andere:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen, die 15 kg

oder weniger enthalten ..... frei frei

2 - sonstige ................... frei frei

(60) - Fische, gesalzen, nicht getrocknet

oder geräuchert und Fische in

Salzlake:

61 - - Heringe (Clupea harengus, Clupea

pallasii):

B - andere:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen, die 15 kg

oder weniger enthalten:

b - andere ................. frei frei

2 - sonstige:

b - andere ................. frei frei

62 - - Kabeljaue oder Dorsche (Gadus

morhua, Gadus ogac, Gadus

macrocephalus):

A - in unmittelbaren Umschließungen,

die 15 kg oder weniger enthalten frei frei

B - andere ......................... frei frei

63 - - Sardellen (Engraulis spp.):

A - in unmittelbaren Umschließungen,

die 15 kg oder weniger enthalten frei frei

B - andere ......................... frei frei

69 - - sonstige:

A - in unmittelbaren Umschließungen,

die 15 kg oder weniger enthalten frei frei

B - andere ......................... frei frei

0306 -- Krebstiere, auch ohne Panzer, lebend,

frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet,

gesalzen oder in Salzlake; Krebstiere in

ihrem Panzer, im Wasserdampf oder Wasser

gekocht, auch gekühlt, gefroren,

getrocknet, gesalzen oder in Salzlake:

(10) - gefroren:

11 - - Langusten (Palinurus spp., Panulirus

spp., Jasus spp.) .................. frei frei

12 - - Hummer (Homarus spp.) .............. frei frei

13 - - Garnelen:

A - ohne Panzer .................... frei frei

B - andere ......................... frei frei

14 - - Krabben ............................ frei frei

19 - - sonstige ........................... frei frei

(20) - nicht gefroren:

21 - - Langusten (Palinurus spp., Panulirus

spp., Jasus spp.):

A - in ihrem Panzer, im Wasserdampf

oder Wasser gekocht und gesalzen

oder in Salzlake ............... frei frei

B - andere ......................... frei frei

22 - - Hummer (Homarus spp.):

A - in ihrem Panzer, im Wasserdampf

oder Wasser gekocht und gesalzen

oder in Salzlake ............... frei frei

B - andere ......................... frei frei

23 - - Garnelen:

A - in ihrem Panzer, im Wasserdampf

oder Wasser gekocht und gesalzen

oder in Salzlake ............... frei frei

B - andere ......................... frei frei

24 - - Krabben:

A - in ihrem Panzer, im Wasserdampf

oder Wasser gekocht und gesalzen

oder in Salzlake ............... frei frei

B - andere ......................... frei frei

29 - - sonstige:

A - in ihrem Panzer, im Wasserdampf

oder Wasser gekocht und gesalzen

oder in Salzlake ............... frei frei

B - andere ......................... frei frei

0307 -- Weichtiere, auch ohne Schale, lebend,

frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet,

gesalzen oder in Salzlake; andere

wirbellose Wassertiere als Krebstiere

und Weichtiere, lebend, frisch, gekühlt,

gefroren, getrocknet, gesalzen oder in

Salzlake:

10 - Austern .............................. frei frei

(20) - Kammuscheln, Pilgermuscheln,

einschließlich Aequipecten, der

Gattungen Pecten, Chlayms oder

Placopecten:

21 - - lebend, frisch oder gekühlt ........ frei frei

29 - - sonstige ........................... frei frei

(30) - Miesmuschel (Mytilus spp., Perna

spp.):

31 - - lebend, frisch oder gekühlt ........ frei frei

39 - - sonstige ........................... frei frei

(40) - Tintenfische (Sepia officinalis,

Rossia macrosoma, Sepiola spp.) und

Kalmare (Ommastrephes spp., Loligo

spp., Nototodarus spp., Sepioteuthis

spp.):

41 - - lebend, frisch oder gekühlt ........ frei frei

49 - - sonstige ........................... frei frei

(50) - Kraken (Octopus spp.):

51 - - lebend, frisch oder gekühlt ........ frei frei

59 - - sonstige ........................... frei frei

60 - Schnecken, ausgenommen Meeresschnecken frei frei

(90) - andere:

99 - - sonstige ........................... frei frei

0410 00 Genießbare Waren tierischen Ursprungs,

anderweitig weder genannt noch

inbegriffen ............................ frei frei

0503 00 Roßhaare und Roßhaarabfälle, auch in

Lagen, mit oder ohne Unterlage:

B - gekrollt:

1 - mit Unterlage .................. 3% frei

2 - sonstige ....................... 2% frei

0505 -- Vogelbälge und andere Vogelteile, mit

ihren Federn oder Daunen, Federn und

Teile von Federn (auch beschnitten) und

Daunen, roh oder bloß gereinigt,

desinfiziert oder zur Haltbarmachung

behandelt; Mehl und Abfälle von Federn

oder Teilen von Federn:

10 - Federn, wie sie als Polsterungs- oder

Füllmaterial verwendet werden; Daunen:

C - andere:

1 - roh, auch geschlissen ........ 7% frei

2 - sonstige ..................... 7% frei

0506 -- Knochen und Stirnbeinzapfen, roh,

entfettet, einfach bearbeitet (aber

nicht zu Formen geschnitten), mit Säure

behandelt oder entleimt; Mehl und

Abfälle dieser Waren:

90 - andere:

A - Knochenmehl ..................... frei frei

0509 00 Meerschwämme:

A - im natürlichen Zustand, weder

bearbeitet noch gewaschen .......... frei frei

B - andere ............................. frei frei

0511 -- Waren tierischen Ursprungs, anderweitig

weder genannt noch inbegriffen; tote

Tiere des Kapitels 1 oder 3, für den

menschlichen Genuß nicht geeignet:

(90) - andere:

99 - - sonstige:

A - Blutmehl ....................... 3% frei

0601 -- Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen

und Wurzelstöcke, in Ruhe, im Wachstum

oder in Blüte; Zichorienpflanzen,

-setzlinge und -wurzeln, andere als

Wurzeln der Nummer 1212:

10 - Bulben, Zwiebeln, Knollen,

Wurzelknollen und Wurzelstöcke, in

Ruhe:

B - Knollen von Gloxinien und

Blumenzwiebeln ................... 35,- 35,-

C - andere Blumenknollen und

Wurzelstöcke ..................... 35,- 35,-

0602 -- Andere lebende Pflanzen (einschließlich

ihrer Wurzeln), Stecklinge und

Pfropfreiser; Pilzmyzel:

(90) - andere:

99 - - sonstige:

B - Palmen, Lorbeerbäume und andere

immergrüne Zierpflanzen:

1 - Palmen und Lorbeerbäume .... frei frei

0603 -- Blumen, Blüten und Knospen davon,

abgeschnitten, wie sie für Binde- oder

Zierzwecke verwendet werden, frisch,

getrocknet, gefärbt, gebleicht,

imprägniert oder anders behandelt:

90 - andere:

A - nur getrocknet ................... frei frei

B - anders ........................... 140,- frei

0604 -- Blattwerk, Blätter, Zweige und andere

Pflanzenteile, ohne Blumen, Blüten oder

Knospen davon sowie Gräser, Moose und

Flechten, wie sie für Binde- oder

Zierzwecke verwendet werden, frisch,

getrocknet, gefärbt, gebleicht,

imprägniert oder anders behandelt:

10 - Moose und Flechten:

B - nur getrocknet ................... frei frei

C - anders ........................... 140,- frei

(90) - andere:

99 - - sonstige:

A - nur getrocknet ................. frei frei

B - anders ......................... 140,- frei

0703 -- Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch,

Lauch (Porree) und andere Alliumarten,

frisch oder gekühlt:

90 - Lauch (Porree) und andere Alliumarten:

B - andere ........................... 5,- frei

0708 -- Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch

oder gekühlt:

20 - Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.):

B - andere ........................... 5,- frei

90 - andere Hülsenfrüchte ................. 5,- frei

0709 -- Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt:

40 - Sellerie, ausgenommen Knollensellerie:

B - andere ........................... 5,- frei

60 - Früchte der Gattung Capsicum oder der

Gattung Pimenta:

A - Früchte der Gattung Capsicum:

2 - sonstige:

b - sonstige:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen mit

einem Inhalt von 1 kg

oder weniger ......... 12% 9%

2 - sonstige ............. 8% 6%

B - Früchte der Gattung Pimenta ...... 8% frei

70 - Spinat, Neuseelandspinat und

Gartenmelde:

B - andere ........................... 5,- frei

90 - andere:

B - Oliven ........................... frei frei

D - andere:

3 - sonstige ..................... 5,- frei

0710 -- Gemüse (auch im Wasserdampf oder Wasser

gekocht), gefroren:

80 - andere Gemüse:

A - Früchte der Gattung Capsicum:

2 - sonstige:

b - andere:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen mit

einem Inhalt von 1 kg

oder weniger ......... 12% 9%

2 - sonstige ............. 8% 6%

B - Früchte der Gattung Pimenta ...... 8% frei

0711 -- Gemüse, vorübergehend haltbar gemacht

(zB durch gasförmiges Schwefeldioxid, in

Salzlake, schwefeliger Säure oder

anderen Konservierungsmitteln), in

diesem Zustand für den unmittelbaren

Genuß nicht geeignet:

20 - Oliven:

A - in Salzlake ...................... frei frei

B - andere ........................... frei frei

30 - Kapern ............................... frei frei

90 - andere Gemüse; Gemüsemischungen:

C - Früchte der Gattung Capsicum:

2 - sonstige:

b - andere:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen mit

einem Inhalt von 1 kg

oder weniger ......... 12% 9%

2 - sonstige ............. 8% 6%

D - Früchte der Gattung Pimenta ...... 8% frei

0712 -- Gemüse, getrocknet, auch geschnitten,

gebrochen oder pulverisiert, aber nicht

weiter zubereitet:

30 - Pilze und Trüffeln:

A - Trüffeln ......................... frei frei

90 - andere Gemüse; Gemüsemischungen:

A - Oliven ........................... frei frei

B - Knoblauch ........................ frei frei

0801 -- Kokosnüsse, Paranüsse und Acajounüsse,

frisch oder getrocknet, auch ohne Schale

oder enthäutet:

10 - Kokosnüsse ........................... frei frei

0802 -- Andere Schalenfrüchte, frisch oder

getrocknet, auch ohne Schale oder

enthäutet:

(10) - Mandeln:

11 - - in Schale .......................... frei frei

12 - - ohne Schale:

B - andere ......................... frei frei

(20) - Haselnüsse (Corylus spp.):

21 - - in Schale .......................... 20,- frei

22 - - ohne Schale ........................ 30,- frei

(30) - Walnüsse:

31 - - in Schale .......................... 50,- 50,-

32 - - ohne Schale ........................ 100,- 100,-

40 - Edelkastanien (Castanea spp.) ........ 10,- 10,-

50 - Pistazien ............................ frei frei

90 - andere:

A - Pinienkerne ...................... frei frei

B - andere ........................... frei frei

0803 00 Bananen (einschließlich Mehlbananen),

frisch oder getrocknet:

A - frisch ............................. frei frei

B - getrocknet ......................... frei frei

0804 -- Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte,

Guaven, Mangofrüchte und

Mangostanfrüchte, frisch oder

getrocknet:

10 - Datteln .............................. frei frei

20 - Feigen:

B - getrocknet:

1 - in Kisten .................... 5% 5%

2 - sonstige ..................... 5,- 5,-

30 - Ananas ............................... frei frei

40 - Avocadofrüchte ....................... frei frei

50 - Guaven, Mangofrüchte und

Mangostanfrüchte ..................... frei frei

0805 -- Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet:

10 - Orangen .............................. frei frei

20 - Mandarinen (einschließlich Tangerinen

und Satsumas); Clementinen, Wilkings

und andere ähnliche Kreuzungen von

Zitrusfrüchten:

A - Mandarinen (einschließlich

Tangerinen und Satsumas):

1 - vom 1. November bis 31. Mai .. frei frei

2 - vom 1. Juni bis 31. Oktober .. frei frei

B - andere ........................... frei frei

40 - Grapefruits (einschließlich

Pampelmusen) ......................... 10,- 10,-

90 - andere ............................... frei frei

0807 -- Melonen (einschließlich Wassermelonen)

und Papawfrüchte (Papayafrüchte),

frisch:

20 - Papawfrüchte (Papayafrüchte) ......... frei frei

0809 -- Marillen, Kirschen (einschließlich

Weichseln), Pfirsiche (einschließlich

Nektarinen und Brugnolen), Pflaumen,

Zwetschken und Schlehen, frisch:

40 - Pflaumen, Zwetschken und Schlehen:

B - Schlehen ......................... 5,- frei

0810 -- Andere Früchte, frisch:

90 - andere:

A - Steinobst (ausgenommen solches der

Nr. 0809) ........................ 5,- frei

C - Kakifrüchte (Diospyrus Kaki L.) .. frei frei

D - andere ........................... frei frei

0811 -- Früchte (auch im Wasserdampf oder Wasser

gekocht), gefroren, auch mit Zusatz von

Zucker oder anderen Süßungsmitteln:

10 - Erdbeeren:

B - andere ........................... 15% frei

20 - Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren,

Loganbeeren, schwarze, weiße oder rote

Johannisbeeren und Stachelbeeren:

B - andere:

1 - Brombeeren ................... 15% frei

2 - sonstige ..................... 15% frei

90 - andere:

B - andere:

1 - Bickbeeren, Blaubeeren,

Multbeeren, Moosbeeren,

Heidelbeeren und Preiselbeeren 15% frei

2 - Datteln ...................... 6% frei

3 - sonstige

a - Früchte der Nummern 0801,

0803 und 0804 sowie der

Unternummern 0805 40,

0805 90 und 0807 20 ...... 8% frei

b - andere ................... 15% frei

0813 -- Früchte, getrocknet, ausgenommen solche

der Nummern 0801 bis 0806; Mischungen

von getrockneten Früchten oder von

Schalenfrüchten dieses Kapitels:

10 - Marillen:

A - ungebleicht ...................... frei frei

40 - andere Früchte:

A - ungebleicht ...................... frei frei

B - andere:

ex B - Papawfrüchte

(Papayafrüchte)............ frei frei

50 - Mischungen von getrockneten Früchten

oder Schalenfrüchten dieses Kapitels . frei frei

0814 00 Schalen von Zitrusfrüchten oder Melonen

(einschließlich Wassermelonen), frisch,

gefroren, getrocknet oder vorübergehend

haltbar gemacht, in Salzlake,

schwefeliger Säure oder anderen

Konservierungsmitteln .................. frei frei

0901 -- Kaffee, auch geröstet oder

entkoffeiniert; Kaffeeschalen und

Kaffeehäutchen; Kaffee-Ersatz mit

beliebigem Gehalt an Kaffee:

(10) - Kaffee, nicht geröstet:

11 - - nicht entkoffeiniert ............... frei frei

12 - - entkoffeiniert ..................... frei frei

(20) - Kaffee, geröstet:

- - nicht entkoffeiniert:

A - in unmittelbaren Umschließungen

mit einem Inhalt von 5 kg oder

weniger ........................ 7,8% frei

B - anderer ........................ 6% frei

22 - - entkoffeiniert:

A - in unmittelbaren Umschließungen

mit einem Inhalt von 5 kg oder

weniger ........................ 7,8% frei

B - anderer ........................ 6% frei

30 - Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen:

A - nicht geröstet ................... frei frei

B - geröstet:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 5 kg oder weniger . 15,6% frei

2 - sonstige ..................... 12% frei

40 - Kaffee-Ersatz mit Kaffee:

A - in unmittelbaren Umschließungen

mit einem Inhalt von 5 kg oder

weniger .......................... 15,6% frei

B - anderer .......................... 12% frei

0902 -- Tee:

10 - grüner Tee (nicht fermentiert), in

unmittelbaren Umschließungen mit einem

Inhalt von 3 kg oder weniger:

A - in unmittelbaren Umschließungen

mit einem Inhalt von 3 kg oder

weniger, aber mehr als 1 kg ...... frei frei

B - anderer .......................... frei frei

30 - schwarzer Tee (fermentiert) und

teilweise fermentierter Tee, in

unmittelbaren Umschließungen mit einem

Inhalt von 3 kg oder weniger:

A - in unmittelbaren Umschließungen

mit einem Inhalt von 3 kg oder

weniger, aber mehr als 1 kg ...... frei frei

B - anderer .......................... frei frei

0903 00 Mate:

A - in unmittelbaren Umschließungen mit

einem Inhalt von 1 kg oder weniger . frei frei

B - anders ............................. frei frei

0904 -- Pfeffer der Gattung Piper; Früchte der

Gattung Capsicum oder der Gattung

Pimenta, getrocknet, gestoßen, zerrieben

oder in Pulverform:

(10) - Pfeffer:

11 - - weder gestoßen, zerrieben noch in

Pulverform:

A - in unmittelbaren Umschließungen

mit einem Inhalt von 1 kg oder

weniger ........................ frei frei

B - anderer ........................ frei frei

12 - - gestoßen, zerrieben oder in

Pulverform:

A - in unmittelbaren Umschließungen

mit einem Inhalt von 1 kg oder

weniger ........................ 9% frei

B - anderer ........................ 6% frei

20 - Früchte der Gattung Capsicum oder der

Gattung Pimenta, getrocknet oder

gestoßen, zerrieben oder in

Pulverform:

A - Früchte der Gattung Capsicum:

2 - sonstige:

b - andere:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen mit

einem Inhalt von 1 kg

oder weniger ......... 12% 9%

2 - sonstige ............. 8% 6%

B - Früchte der Gattung Pimenta:

1 - ganze Früchte:

a - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder

weniger .................. 9% frei

b - andere ................... 6% frei

2 - gestoßen, zerrieben oder in

Pulverform:

a - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder

weniger .................. 9% frei

b - andere ................... 6% frei

0905 00 Vanille:

A - weder gestoßen, zerrieben noch in

Pulverform:

1 - in unmittelbaren Umschließungen

mit einem Inhalt von 1 kg oder

weniger ........................ 1 500,- frei

2 - sonstige ....................... 1 000,- frei

B - gestoßen, zerrieben oder in

Pulverform:

1 - in unmittelbaren Umschließungen

mit einem Inhalt von 1 kg oder

weniger ........................ 1 500,- frei

2 - sonstige ....................... 1 000,- frei

0906 -- Zimt und Zimtblüten:

10 - weder gestoßen, zerrieben noch in

Pulverform:

A - in unmittelbaren Umschließungen

mit einem Inhalt von 1 kg oder

weniger .......................... 9% frei

B - anders ........................... 6% frei

20 - gestoßen, zerrieben oder in

Pulverform:

A - in unmittelbaren Umschließungen

mit einem Inhalt von 1 kg oder

weniger .......................... 9% frei

B - anders ........................... 6% frei

0907 00 Gewürznelken (Mutternelken, Knospen und

Stiele):

A - weder gestoßen, zerrieben noch in

Pulverform:

1 - in unmittelbaren Umschließungen

mit einem Inhalt von 1 kg oder

weniger ........................ 6% frei

2 - sonstige ....................... 4% frei

B - gestoßen, zerrieben oder in

Pulverform:

1 - in unmittelbaren Umschließungen

mit einem Inhalt von 1 kg oder

weniger ........................ 6% frei

2 - sonstige ....................... 4% frei

0908 -- Muskatnüsse, Muskatblüten, Amomen und

Kardamomen:

10 - Muskatnüsse:

A - weder gestoßen, zerrieben noch in

Pulverform:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder weniger . 6% frei

2 - sonstige ..................... 4% frei

20 B - gestoßen, zerrieben oder in

Pulverform:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder weniger . 6% frei

2 - sonstige ..................... 4% frei

20 - Muskatblüten:

A - weder gestoßen, zerrieben noch in

Pulverform:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder weniger . 6% frei

2 - sonstige ..................... 4% frei

B - gestoßen, zerrieben oder in

Pulverform:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder weniger . 6% frei

2 - sonstige ..................... 4% frei

30 - Amomen und Kardamomen:

A - Amomen:

1 - weder gestoßen, zerrieben noch

in Pulverform:

a - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder

weniger .................. 6% frei

b - anders ................... 4% frei

2 - gestoßen, zerrieben oder in

Pulverform:

a - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder

weniger .................. 6% frei

b - anders ................... 4% frei

B - Kardamomen:

1 - weder gestoßen, zerrieben noch

in Pulverform:

a - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder

weniger .................. 3% frei

b - anders ................... 2% frei

2 - gestoßen, zerrieben oder in

Pulverform:

a - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder

weniger .................. 3% frei

b - anders ................... 2% frei

0909 -- Anis, Sternanis, Fenchelsaat, Koriander,

Kreuzkümmel, Kümmel und Wacholderbeeren:

10 - Anis und Sternanis:

A - Anis:

1 - weder gestoßen, zerrieben noch

in Pulverform:

a - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder

weniger .................. frei frei

b - anders ................... frei frei

2 - gestoßen, zerrieben oder in

Pulverform:

a - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder

weniger .................. 6% 3%

b - anders ................... 4% 2%

B - Sternanis:

1 - weder gestoßen, zerrieben noch

in Pulverform:

a - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder

weniger .................. 15% frei

b - anders ................... 10% frei

2 - gestoßen, zerrieben oder in

Pulverform:

a - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder

weniger .................. 22,5% 7,5%

b - anders ................... 15% 5%

20 - Koriander:

A - weder gestoßen, zerrieben noch in

Pulverform:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder weniger . frei frei

2 - sonstige ..................... frei frei

B - gestoßen, zerrieben oder in

Pulverform:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder weniger . 6% 3%

2 - sonstige ..................... 4% 2%

30 - Kreuzkümmel:

A - weder gestoßen, zerrieben noch in

Pulverform:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder weniger . frei frei

2 - sonstige ..................... frei frei

B - gestoßen, zerrieben oder in

Pulverform:

1 - in unmittelbaren

Umschließungen mit einem

Inhalt von 1 kg oder weniger . frei frei

2 - sonstige ..................... frei frei

50 - Fenchelsaat und Wacholderbeeren:

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