Bundesgesetz vom 15. Oktober 1981 über die Gewährung von Vorzugszöllen (Präferenzzollgesetz)

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1982-01-01
Letzte Aktualisierung 1988-01-01
Status Aufgehoben · 1995-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 23
Änderungshistorie JSON API

ex 6803 Waren aus Naturschiefer Herstellen aus

oder Preßschiefer bearbeitetem Schiefer

ex 6804 Waren aus künstlichen Herstellen aus

und Schleifmitteln auf der Vormaterialien jeder

ex 6805 Grundlage von Nummer, ausgenommen aus

Siliciumcarbid Vormaterialien der

Nr. 6804 oder 6805 sowie

aus Siliciumcarbid der

Nr. 2849

ex 6812 Waren aus Asbest oder aus Herstellen aus

Mischungen auf der bearbeiteten

Grundlage von Asbest oder Asbestfasern oder aus

auf der Grundlage von Mischungen auf der

Asbest und Grundlage von Asbest

Magnesiumcarbonat oder auf der Grundlage

von Asbest und

Magnesiumcarbonat

ex 6814 Waren aus Glimmer; Herstellen aus

agglomerierter oder bearbeitetem Glimmer

rekonstituierter Glimmer, (einschließlich

auf einer Unterlage aus agglomeriertem oder

Papier, Pappe oder rekonstituiertem

anderen Stoffen Glimmer)

```

```

Be- oder Verarbeitungen

Nummer Warenbezeichnung von Vormaterialien ohne

Ursprungseigenschaft,

die Ursprung verleihen

```

```

ex Kapitel 80 Zinn und Waren daraus; Herstellen bei dem

ausgenommen die Waren der - alle verwendeten

Nrn. 8001, 8002 und 8007; Vormaterialien in eine

für die Waren der andere Nummer als die

Nr. 8001 ist nachfolgend hergestellte Ware

eine besondere Regel einzureihen sind

angeführt und

- der Wert aller

verwendeten

Vormaterialien 50 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

nicht überschreitet

8001 Zinn, unverarbeitet Herstellen aus

Vormaterialien, die in

eine andere Nummer als

die hergestellte Ware

einzureihen sind

ex Kapitel 81 Andere unedle Metalle, Herstellen bei dem der

verarbeitet; Waren aus Wert aller verwendeten

diesen Stoffen Vormaterialien 50 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet

8206 Werkzeuge aus mindestens Herstellen aus

zwei der Nummern 8202 bis Vormaterialien, die

8205, in nicht in die Nrn. 8202

Zusammenstellungen für bis 8205 einzureihen

den Kleinverkauf sind; jedoch kann die

aufgemacht Warenzusammenstellung

auch Waren der Nrn. 8202

bis 8205 enthalten, wenn

ihr Wert 15 vH des

ab-Werk-Preises der

Warenzusammenstellung

nicht überschreitet

8207 Auswechselbare Werkzeuge Herstellen bei dem

für mechanische oder - alle verwendeten

nichtmechanische Vormaterialien in eine

Handwerkzeuge oder andere Nummer als die

Werkzeugmaschinen (zB zum hergestellte Ware

Treiben, Stanzen, Lochen, einzureihen sind

Gewindeschneiden oder und

Gewindebohren, Bohren, - der Wert aller

Räumen, Ausweiten, verwendeten

Fräsen, Drehen, Vormaterialien 40 vH

Schrauben), des ab-Werk-Preises

einschließlich Zieheisen der hergestellten Ware

oder Preßmatrizen zum nicht überschreitet

Ziehen oder Strangpressen

von Metallen, sowie Erd-,

Gesteins- und

Tiefbohrwerkzeuge

8208 Messer und Herstellen bei dem

Schneidklingen, für - alle verwendeten

Maschinen oder für Vormaterialien in eine

mechanische Geräte andere Nummer als die

hergestellte Ware

einzureihen sind

und

- der Wert aller

verwendeten

Vormaterialien 40 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

nicht überschreitet

ex 8211 Messer mit schneidender Herstellen aus

Klinge, auch gezahnt Vormaterialien, die in

(einschließlich eine andere Nummer als

Gärtnermesser), die hergestellte Ware

ausgenommen Messer der einzureihen sind; jedoch

Nr. 8208 können Klingen und

Griffe aus unedlen

Metallen verwendet

werden

8214 Andere Messerschmiedwaren Herstellen aus

(zB Vormaterialien, die in

Haarschneidemaschinen, eine andere Nummer als

Scherapparate, Hackmesser die hergestellte Ware

für Fleischhauer oder für einzureihen sind; jedoch

den Küchengebrauch, können Griffe aus

Wiegemesser, unedlen Metallen

Papiermesser); verwendet werden

Messerschmiedwaren für

die Hand- oder Fußpflege

(einschließlich

Nagelfeilen) und

Zusammenstellungen

solcher Waren

8215 Löffel, Gabeln, Herstellen aus

Schöpflöffel, Vormaterialien, die in

Schaumlöffel, eine andere Nummer als

Tortenschaufeln, die hergestellte Ware

Fischmesser, einzureihen sind; jedoch

Buttermesser, können Griffe aus

Zuckerzangen und ähnliche unedlen Metallen

Küchen- oder Tischgeräte verwendet werden

ex 8306 Statuetten und andere Herstellen aus

Ziergegenstände, aus Vormaterialien, die in

unedlen Metallen eine andere Nummer als

die hergestellte Ware

einzureihen sind; jedoch

können andere

Vormaterialien der

Nr. 8306 verwendet

werden, wenn ihr Wert

30 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet

ex Kapitel 84 Kernreaktoren, Kessel, Herstellen bei dem

Maschinen, Apparate und - der Wert aller

mechanische Geräte; Teile verwendeten

davon; Vormaterialien 40 vH

ausgenommen die Waren, des ab-Werk-Preises

für die unter den der hergestellten Ware

nachfolgenden Nrn. 8403, nicht überschreitet

ex 8404, 8406 bis 8409, und

8412, 8415, 8418, 8425 - Vormaterialien, die in

bis 8430, ex 8431, 8444 dieselbe Nummer wie

bis 8447, ex 8448, 8452, die hergestellte Ware

8456 bis 8466, 8469 bis einzureihen sind,

8472, 8480, 8484 und 8485 innerhalb der

besondere Regeln obenstehenden

angeführt sind Begrenzung nur bis zu

einem Wert von 5 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

verwendet werden

8403 Zentralheizungskessel, Herstellen aus

und ausgenommen solche der Vormaterialien, die in

ex 8404 Nummer 8402; eine andere Nummer als

Hilfsapparate für die Nr. 8403 oder 8404

Zentralheizungskessel einzureihen sind; jedoch

können Vormaterialien

der Nr. 8403 oder 8404

verwendet werden, wenn

ihr Wert insgesamt 5 vH

des ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet

8406 Dampfturbinen Herstellen bei dem der

Wert aller verwendeten

Vormaterialien 40 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet

8407 Kolbenverbrennungsmotoren Herstellen bei dem der

mit Funkenzündung Wert aller verwendeten

Vormaterialien 40 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet

8408 Kolbenverbrennungsmotoren Herstellen bei dem der

mit Kompressionszündung Wert aller verwendeten

(Diesel- oder Vormaterialien 40 vH des

Halbdieselmotoren) ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet

8409 Teile, ausschließlich Herstellen bei dem der

oder hauptsächlich für Wert aller verwendeten

Kolbenverbrennungsmotoren Vormaterialien 40 vH des

der Nr. 8407 oder 8408 ab-Werk-Preises der

geeignet hergestellten Ware nicht

überschreitet

8412 Andere Motoren und Herstellen bei dem der

Kraftmaschinen Wert aller verwendeten

Vormaterialien 40 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet

8415 Klimageräte, bestehend Herstellen bei dem der

aus einem Wert aller verwendeten

motorbetriebenen Vormaterialien 40 vH des

Ventilator und ab-Werk-Preises der

Vorrichtungen zum Ändern hergestellten Ware nicht

der Temperatur und des überschreitet

Feuchtigkeitsgehaltes der

Luft, einschließlich

solcher, bei denen der

Feuchtigkeitsgrad nicht

gesondert einstellbar ist

8418 Kühlschränke, Herstellen bei dem

Tiefkühlschränke und - der Wert aller

andere Maschinen, verwendeten

Apparate, Geräte und Vormaterialien 40 vH

Einrichtungen zur des ab-Werk-Preises

Kälteerzeugung, auch der hergestellten Ware

elektrische; Wärmepumpen, nicht überschreitet

ausgenommen Klimageräte und

der Nummer 8415 - Vormaterialien, die in

dieselbe Nummer wie

die hergestellte Ware

einzureihen sind,

innerhalb der

obenstehenden

Begrenzung nur bis zu

einem Wert von 5 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

verwendet werden

und

- der Wert der

verwendeten

Vormaterialien ohne

Ursprungseigenschaft

den Wert der

Vormaterialien mit

Ursprungseigenschaft

nicht überschreitet

8425 Maschinen und Geräte zum Herstellen bei dem

bis Heben, Verladen, Entladen - der Wert aller

8428 oder Fördern verwendeten

Vormaterialien 40 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

nicht überschreitet

und

- Vormaterialien, die in

die Nr. 8431

einzureihen sind,

innerhalb der

obenstehenden

Begrenzung nur bis zu

einem Wert von 5 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

verwendet werden

8429 Selbstfahrende

Planiermaschinen

(Bulldozer und

Angledozer), Grader,

Schürfkübelwagen, Bagger,

Schürf- und andere

Schaufellader, Stopf- und

Verdichtmaschinen und

Straßenwalzen:

- Straßenwalzen Herstellen bei dem der

Wert aller verwendeten

Vormaterialien 40 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet

- andere Herstellen bei dem

- der Wert aller

verwendeten

Vormaterialien 40 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

nicht überschreitet

und

- Vormaterialien, die in

die Nr. 8431

einzureihen sind,

innerhalb der

obenstehenden

Begrenzung nur bis zu

einem Wert von 5 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

verwendet werden

8430 Andere Maschinen und Herstellen bei dem

Geräte für die - der Wert aller

Erdbewegung, zum verwendeten

Planieren, Stopfen, Vormaterialien 40 vH

Verdichten oder Bohren des ab-Werk-Preises

des Bodens, oder zum der hergestellten Ware

Abbauen von Erzen oder nicht überschreitet

anderen Mineralien; und

Rammen und Pfahlzieher; - Vormaterialien, die in

Schneeräumer die Nr. 8431

einzureihen sind,

innerhalb der

obenstehenden

Begrenzung nur bis zu

einem Wert von 5 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

verwendet werden

ex 8431 Teile für Straßenwalzen Herstellen bei dem der

Wert aller verwendeten

Vormaterialien 40 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet

8444 Maschinen für die Herstellen bei dem der

bis Textilindustrie Wert aller verwendeten

8447 Vormaterialien 40 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet

ex 8448 Hilfsmaschinen und Herstellen bei dem der

-apparate für Maschinen Wert aller verwendeten

der Nr. 8444 oder 8445 Vormaterialien 40 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet

8452 Nähmaschinen, ausgenommen

Fadenheftmaschinen der

Nummer 8440; Möbel,

Sockel und Deckel, für

Nähmaschinen besonders

vorgerichtet;

Nähmaschinennadeln:

- Nähmaschinen Herstellen bei dem

- der Wert aller

verwendeten

Vormaterialien 40 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

nicht überschreitet

und

- der Wert der

Vormaterialien ohne

Ursprungseigenschaft,

die zum Zusammenbau

des Kopfes (ohne

Motor) verwendet

werden, den Wert der

verwendeten

Vormaterialien mit

Ursprungseigenschaft

nicht überschreitet

und

- der Mechanismus für

die

Oberfadenzuführung,

der Greifer mit

Antriebsmechanismus

und die Steuerorgane

für den

Zick-Zack-Stich

Ursprungserzeugnisse

sind

- andere Herstellen bei dem der

Wert aller verwendeten

Vormaterialien 40 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet

8456 Werkzeugmaschinen, Teile Herstellen bei dem der

bis und Zubehör Wert aller verwendeten

8466 Vormaterialien 40 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet

8469 Büromaschinen und Herstellen bei dem der

bis Büroapparate (zB Wert aller verwendeten

8472 Schreibmaschinen, Vormaterialien 40 vH des

Rechenmaschinen, ab-Werk-Preises der

automatische hergestellten Ware nicht

Datenverarbeitungs- überschreitet

maschinen,

Vervielfältigungs-

maschinen, Heftapparate)

8480 Gießerei-Formkästen; Herstellen bei dem der

Modellplatten; Wert aller verwendeten

Gießerei-Modelle; Formen Vormaterialien 50 vH des

für Metalle (ausgenommen ab-Werk-Preises der

Gußformen für Ingots, hergestellten Ware nicht

Masseln und dergleichen), überschreitet

Metallcarbide, Glas,

mineralische Stoffe,

Kautschuk oder

Kunststoffe

8484 Metalloplastische Herstellen bei dem der

Dichtungen; Sätze oder Wert aller verwendeten

Zusammenstellungen von Vormaterialien 40 vH des

Dichtungen verschiedener ab-Werk-Preises der

stofflicher hergestellten Ware nicht

Beschaffenheit, in überschreitet

Beuteln, Säckchen oder

ähnlichen Umschließungen

8485 Teile von Maschinen, Herstellen bei dem der

Apparaten oder Wert aller verwendeten

mechanischen Geräten, in Vormaterialien 40 vH des

diesem Kapitel ab-Werk-Preises der

anderweitig weder genannt hergestellten Ware nicht

noch inbegriffen, überschreitet

ausgenommen Teile mit

elektrischen

Anschlußstücken,

Isolierteilen,

Wicklungen, Kontakten

oder anderen wesentlichen

Merkmalen

elektrotechnischer Waren

ex Kapitel 85 Elektrische Maschinen und Herstellen bei dem

Apparate und - der Wert aller

elektrotechnische verwendeten

Erzeugnisse sowie Teile Vormaterialien 40 vH

davon; Tonaufnahme- und des ab-Werk-Preises

Tonwiedergabegeräte, der hergestellten Ware

Fernsehbild- und nicht überschreitet

Fernsehtonaufnahme- und und

-wiedergabegeräte sowie - Vormaterialien, die in

Teile und Zubehör für dieselbe Nummer wie

diese Geräte; die hergestellte Ware

ausgenommen die Waren, einzureihen sind,

für die unter den innerhalb der

nachfolgenden Nrn. 8501, obenstehenden

8502, ex 8518, 8519 bis Begrenzung nur bis zu

8529, 8535 bis 8537, einem Wert von 5 vH

8542, 8544 bis 8548 des ab-Werk-Preises

besondere Regeln der hergestellten Ware

angeführt sind verwendet werden

8501 Elektromotoren und Herstellen bei dem

elektrische Generatoren - der Wert aller

(ausgenommen verwendeten

Stromerzeugungsaggregate) Vormaterialien 40 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

nicht überschreitet

und

- Vormaterialien, die in

die Nr. 8503

einzureihen sind,

innerhalb der

obenstehenden

Begrenzung nur bis zu

einem Wert von 5 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

verwendet werden

8502 Stromerzeugungsaggregate Herstellen bei dem

und elektrische - der Wert aller

rotierende Umformer verwendeten

Vormaterialien 40 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

nicht überschreitet

und

- Vormaterialien, die in

die Nr. 8501 oder 8503

einzureihen sind,

insgesamt und

innerhalb der

obenstehenden

Begrenzung nur bis zu

einem Wert von 5 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

verwendet werden

ex 8518 Mikrophone und Herstellen bei dem

Haltevorrichtungen dafür; - der Wert aller

Lautsprecher, auch in verwendeten

Gehäusen; elektrische Vormaterialien 40 vH

Tonfrequenzverstärker; des ab-Werk-Preises

elektrische der hergestellten Ware

Tonverstärkergeräte und nicht überschreitet

-anlagen und

- Vormaterialien, die in

dieselbe Nummer wie

die hergestellte Ware

einzureihen sind,

innerhalb der

obenstehenden

Begrenzung nur bis zu

einem Wert von 5 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

verwendet werden

und

- der Wert der

Vormaterialien ohne

Ursprungseigenschaft

nicht den Wert der

Vormaterialien mit

Ursprungseigenschaft

überschreitet

und

- alle verwendeten

Transistoren der

Nr. 8541

Ursprungserzeugnisse

sind

8519 Plattenspieler, Herstellen bei dem

Kassettenabspielgeräte - der Wert aller

und andere verwendeten

Tonwiedergabegeräte, ohne Vormaterialien 40 vH

eingebaute des ab-Werk-Preises

Tonaufnahmevorrichtung der hergestellten Ware

nicht überschreitet

und

- der Wert der

Vormaterialien ohne

Ursprungseigenschaft

nicht den Wert der

Vormaterialien mit

Ursprungseigenschaft

überschreitet

und

- alle verwendeten

Transistoren der

Nr. 8541

Ursprungserzeugnisse

sind

8520 Magnetbandgeräte und Herstellen bei dem

andere Tonaufnahmegeräte, - der Wert aller

auch mit eingebauter verwendeten

Tonwiedergabevorrichtung Vormaterialien 40 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

nicht überschreitet

und

- der Wert der

Vormaterialien ohne

Ursprungseigenschaft

nicht den Wert der

Vormaterialien mit

Ursprungseigenschaft

überschreitet

und

- alle verwendeten

Transistoren der

Nr. 8541

Ursprungserzeugnisse

sind

8521 Videogeräte zur Bild- und Herstellen bei dem

Tonaufzeichnung oder - der Wert aller

-wiedergabe, ausgenommen verwendeten

solche mit Vormaterialien 40 vH

Videosignalempfangsteil des ab-Werk-Preises

(Tuner) in einem der hergestellten Ware

gemeinsamen Gehäuse nicht überschreitet

kombiniert und

- der Wert der

Vormaterialien ohne

Ursprungseigenschaft

nicht den Wert der

Vormaterialien mit

Ursprungseigenschaft

überschreitet

und

- alle verwendeten

Transistoren der

Nr. 8541

Ursprungserzeugnisse

sind

8522 Teile und Zubehör für Herstellen bei dem der

Geräte der Nummern 8519 Wert aller verwendeten

bis 8521 Vormaterialien 40 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet

8523 Träger, für Tonaufnahmen Herstellen bei dem der

oder ähnliche Wert aller verwendeten

Aufzeichnungen Vormaterialien 40 vH des

vorgerichtet, ohne ab-Werk-Preises der

Aufzeichnungen, hergestellten Ware nicht

ausgenommen Waren des überschreitet

Kapitels 37

8524 Schallplatten, Bänder und

andere Träger, mit Ton-

oder ähnlichen

Aufzeichnungen,

einschließlich Matrizen

und Galvanos für die

Schallplattenerzeugung,

ausgenommen Waren des

Kapitels 37:

- Matrizen und Galvanos Herstellen bei dem der

für die Wert aller verwendeten

Schallplattenerzeugung Vormaterialien 40 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet

- andere Herstellen bei dem

- der Wert aller

verwendeten

Vormaterialien 40 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

nicht überschreitet

und

- Vormaterialien, die in

die Nr. 8523

einzureihen sind,

innerhalb der

obenstehenden

Begrenzung nur bis zu

einem Wert von 5 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

verwendet werden

8525 Sendegeräte für Herstellen bei dem

Funktelephonie, - der Wert aller

Funktelegraphie, Rundfunk verwendeten

oder Fernsehen, auch mit Vormaterialien 40 vH

eingebautem Empfangsgerät des ab-Werk-Preises

oder Tonaufnahme- oder der hergestellten Ware

Tonwiedergabegerät; nicht überschreitet

Fernsehkameras und

- Vormaterialien, die in

die Nr. 8529

einzureihen sind,

innerhalb der

obenstehenden

Begrenzung nur bis zu

einem Wert von 5 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

verwendet werden

und

- der Wert der

Vormaterialien ohne

Ursprungseigenschaft

nicht den Wert der

Vormaterialien mit

Ursprungseigenschaft

überschreitet

und

- alle verwendeten

Transistoren der

Nr. 8541

Ursprungserzeugnisse

sind

8526 Radargeräte, Herstellen bei dem

Funknavigationsgeräte und - der Wert aller

Funkfernsteuergeräte verwendeten

Vormaterialien 40 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

nicht überschreitet

und

- Vormaterialien, die in

die Nr. 8529

einzureihen sind,

innerhalb der

obenstehenden

Begrenzung nur bis zu

einem Wert von 5 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

verwendet werden

und

- der Wert der

Vormaterialien ohne

Ursprungseigenschaft

nicht den Wert der

Vormaterialien mit

Ursprungseigenschaft

überschreitet

und

- alle verwendeten

Transistoren der

Nr. 8541

Ursprungserzeugnisse

sind

8527 Empfangsgeräte für Herstellen bei dem

Funktelephonie, - der Wert aller

Funktelegraphie oder verwendeten

Rundfunk, auch in einem Vormaterialien 40 vH

gemeinsamen Gehäuse mit des ab-Werk-Preises

einem Tonaufnahme- oder der hergestellten Ware

Tonwiedergabegerät oder nicht überschreitet

einer Uhr kombiniert und

- Vormaterialien, die in

die Nr. 8529

einzureihen sind,

innerhalb der

obenstehenden

Begrenzung nur bis zu

einem Wert von 5 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

verwendet werden

und

- der Wert der

Vormaterialien ohne

Ursprungseigenschaft

nicht den Wert der

Vormaterialien mit

Ursprungseigenschaft

überschreitet

und

- alle verwendeten

Transistoren der

Nr. 8541

Ursprungserzeugnisse

sind

8528 Fernsehempfangsgeräte Herstellen bei dem

(einschließlich - der Wert aller

Videomonitoren und verwendeten

Videoprojektoren), auch Vormaterialien 40 vH

in einem gemeinsamen des ab-Werk-Preises

Gehäuse mit einem der hergestellten Ware

Rundfunkempfangsgerät nicht überschreitet

oder einem Videogerät zur und

Bild- und Tonaufzeichnung - Vormaterialien, die in

oder -wiedergabe die Nr. 8529

kombiniert einzureihen sind,

innerhalb der

obenstehenden

Begrenzung nur bis zu

einem Wert von 5 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

verwendet werden

und

- der Wert der

verwendeten

Vormaterialien ohne

Ursprungseigenschaft

nicht den Wert der

Vormaterialien mit

Ursprungseigenschaft

nicht überschreitet

und

- alle verwendeten

Transistoren der

Nr. 8541

Ursprungserzeugnisse

sind

8529 Teile, ausschließlich Herstellen bei dem

oder hauptsächlich für - der Wert aller

Geräte der Nummern 8525 verwendeten

bis 8528 geeignet Vormaterialien 40 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

nicht überschreitet

und

- Vormaterialien, die in

dieselbe Nummer wie

die hergestellte Ware

einzureihen sind,

innerhalb der

obenstehenden

Begrenzung nur bis zu

einem Wert von 5 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

verwendet werden

und

- der Wert der

Vormaterialien ohne

Ursprungseigenschaft

nicht den Wert der

Vormaterialien mit

Ursprungseigenschaft

überschreitet

und

- alle verwendeten

Transistoren der

Nr. 8541

Ursprungserzeugnisse

sind

8535 Elektrische Geräte zum Herstellen bei dem

und Schließen, Öffnen, - der Wert aller

8536 Schützen, Abzweigen, verwendeten

Verbinden oder Vormaterialien 40 vH

Anschließen von des ab-Werk-Preises

elektrischen Stromkreisen der hergestellten Ware

nicht überschreitet

und

- Vormaterialien, die in

die Nr. 8538

einzureihen sind,

innerhalb der

obenstehenden

Begrenzung nur bis zu

einem Wert von 5 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

verwendet werden

8537 Tafeln, Konsolen, Pulte, Herstellen bei dem

Schränke und andere - der Wert aller

Träger (einschließlich verwendeten

solche für numerische Vormaterialien 40 vH

Steuerungen), mit des ab-Werk-Preises

mehreren Geräten der der hergestellten Ware

Nummer 8535 oder 8536 nicht überschreitet

ausgerüstet, zum und

elektrischen Schalten, - Vormaterialien, die in

Steuern oder für die die Nr. 8538

Stromverteilung, einzureihen sind,

einschließlich solcher innerhalb der

auch mit Instrumenten obenstehenden

oder Apparaten des Begrenzung nur bis zu

Kapitels 90 ausgestattet, einem Wert von 5 vH

ausgenommen des ab-Werk-Preises

Vermittlungseinrichtungen der hergestellten Ware

der Nummer 8517 verwendet werden

8542 Elektronische integrierte Herstellen bei dem

Schaltungen und - der Wert aller

zusammengesetzte verwendeten

elektronische Vormaterialien 40 vH

Mikroschaltungen des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

nicht überschreitet

und

- Vormaterialien, die in

die Nr. 8541 oder 8542

einzureihen sind,

insgesamt und

innerhalb der

obenstehenden

Begrenzung nur bis zu

einem Wert von 5 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

verwendet werden

8544 Isolierte (einschließlich Herstellen bei dem der

lackierte oder eloxierte) Wert aller verwendeten

Drähte, Kabel Vormaterialien 40 vH des

(einschließlich ab-Werk-Preises der

Koaxialkabel) und andere hergestellten Ware nicht

isolierte elektrische überschreitet

Leiter, auch mit

Anschlußstücken;

Lichtleitkabel aus

einzeln ummantelten

optischen Fasern, auch

elektrische Leiter

enthaltend oder mit

Anschlußstücken versehen

8545 Kohleelektroden, Herstellen bei dem der

Kohlebürsten, Wert aller verwendeten

Lampenkohlen, Vormaterialien 40 vH des

Batteriekohlen und andere ab-Werk-Preises der

Waren aus Graphit oder hergestellten Ware nicht

anderem Kohlenstoff, auch überschreitet

in Verbindung mit Metall,

wie sie für

elektrotechnische Zwecke

verwendet werden

8546 Elektrische Isolatoren Herstellen bei dem der

aus Stoffen aller Art Wert aller verwendeten

Vormaterialien 40 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet

8547 Isolierteile für Herstellen bei dem der

elektrische Maschinen, Wert aller verwendeten

Apparate, Geräte und Vormaterialien 40 vH des

Installationen, ganz aus ab-Werk-Preises der

Isolierstoffen oder nur hergestellten Ware nicht

mit in der Masse überschreitet

eingelassenen einfachen

Metallteilen zum

Befestigen (zB Hülsen mit

Innengewinde),

ausgenommen Isolatoren

der Nummer 8546;

Isolierrohre und

Verbindungsstücke hiefür,

aus unedlen Metallen, mit

Innenisolierung

8548 Elektrische Teile von Herstellen bei dem der

Maschinen oder Apparaten, Wert aller verwendeten

in diesem Kapitel Vormaterialien 40 vH des

anderweitig weder genannt ab-Werk-Preises der

noch inbegriffen hergestellten Ware nicht

überschreitet

8601 Lokomotiven, Eisenbahn- Herstellen bei dem der

bis und Straßenbahnwagen Wert aller verwendeten

8607 sowie Teile davon Vormaterialien 40 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet

8608 Ortsfestes Gleismaterial; Herstellen bei dem

mechanische - der Wert aller

(einschließlich verwendeten

elektromechanische) Vormaterialien 40 vH

Signal-, Sicherungs-, des ab-Werk-Preises

Kontroll- oder der hergestellten Ware

Steuergeräte für nicht überschreitet

Schienen- und ähnliche und

Wege, Straßen, - Vormaterialien, die in

Binnenwasserwege, dieselbe Nummer wie

Parkeinrichtungen, die hergestellte Ware

Hafenanlagen oder einzureihen sind,

Flugplätze; Teile dieser innerhalb der

Waren obenstehenden

Begrenzung nur bis zu

einem Wert von 5 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

verwendet werden

8609 Warenbehälter Herstellen bei dem der

(Container), Wert aller verwendeten

einschließlich solcher Vormaterialien 40 vH des

für den Transport von ab-Werk-Preises der

Flüssigkeiten, speziell hergestellten Ware nicht

für eine oder mehrere überschreitet

Beförderungsarten gebaut

und ausgestattet

ex Kapitel 87 Kraftfahrzeuge, Traktoren Herstellen bei dem der

(Zugmaschinen), Wert aller verwendeten

Motorrräder, Fahrräder Vormaterialien 40 vH des

und andere Landfahrzeuge ab-Werk-Preises der

sowie deren Teile und hergestellten Ware nicht

Zubehör; ausgenommen die überschreitet

Waren, für die unter den

nachfolgenden Nrn. 8709

bis 8711, ex 8712, 8715

und 8716 besondere Regeln

angeführt sind

8709 Werkskarren, mit eigenem Herstellen bei dem

Antrieb, ohne Hebe- oder - der Wert aller

Arbeitsvorrichtungen, wie verwendeten

sie in Fabriken, Vormaterialien 40 vH

Lagerhäusern, des ab-Werk-Preises

Hafenanlagen oder auf der hergestellten Ware

Flugplätzen zum Befördern nicht überschreitet

von Waren auf kurzen und

Strecken verwendet - Vormaterialien, die in

werden; Zugkarren, wie dieselbe Nummer wie

sie auf Bahnsteigen die hergestellte Ware

verwendet werden; Teile einzureihen sind,

davon innerhalb der

obenstehenden

Begrenzung nur bis zu

einem Wert von 5 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

verwendet werden

8710 Panzerkampfwagen und Herstellen bei dem

andere gepanzerte - der Wert aller

Kampffahrzeuge, verwendeten

motorisiert, auch Vormaterialien 40 vH

bewaffnet; Teile davon des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

nicht überschreitet

und

- Vormaterialien, die in

dieselbe Nummer wie

die hergestellte Ware

einzureihen sind,

innerhalb der

obenstehenden

Begrenzung nur bis zu

einem Wert von 5 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

verwendet werden

8711 Motorräder Herstellen bei dem

(einschließlich - der Wert aller

Motorfahrräder) und verwendeten

Fahrräder mit Hilfsmotor, Vormaterialien 40 vH

auch mit Beiwagen; des ab-Werk-Preises

Beiwagen der hergestellten Ware

nicht überschreitet

und

- der Wert der

verwendeten

Vormaterialien ohne

Ursprungseigenschaft

den Wert der

Vormaterialien mit

Ursprungseigenschaft

nicht überschreitet

ex 8712 Fahrräder, nicht mit Herstellen aus

Kugellagern ausgestattet Vormaterialien, die

nicht in die Nr. 8714

einzureihen sind

8715 Kinderwagen und Teile Herstellen bei dem

davon - der Wert aller

verwendeten

Vormaterialien 40 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

nicht überschreitet

und

- Vormaterialien, die in

dieselbe Nummer wie

die hergestellte Ware

einzureihen sind,

innerhalb der

obenstehenden

Begrenzung nur bis zu

einem Wert von 5 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

verwendet werden

8716 Anhänger und Herstellen bei dem

Sattelanhänger; andere - der Wert aller

Fahrzeuge ohne verwendeten

mechanischen Antrieb; Vormaterialien 40 vH

Teile davon des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

nicht überschreitet

und

- Vormaterialien, die in

dieselbe Nummer wie

die hergestellte Ware

einzureihen sind,

innerhalb der

obenstehenden

Begrenzung nur bis zu

einem Wert von 5 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

verwendet werden

8803 Teile von Waren der Herstellen bei dem der

Nummer 8801 oder 8802 Wert aller verwendeten

Vormaterialien der

Nr. 8803 5 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet

8804 Fallschirme

(einschließlich lenkbare

Fallschirme) und

rotierende Fallschirme;

Teile und Zubehör davon:

- rotierende Fallschirme Herstellen aus

Vormaterialien jeglicher

Nummer, einschließlich

anderer Vormaterialien

der Nr. 8804

- andere Herstellen bei dem der

Wert aller verwendeten

Vormaterialien der

Nr. 8804 5 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet

8805 Startvorrichtungen für Herstellen bei dem der

Luftfahrzeuge; Apparate Wert aller verwendeten

und Vorrichtungen für Vormaterialien der

Decklandungen von Nr. 8805 5 vH des

Luftfahrzeugen und ab-Werk-Preises der

ähnliche Apparate und hergestellten Ware nicht

Vorrichtungen; überschreitet

Flugsimulatoren; Teile

dieser Waren

Kapitel 89 Wasserfahrzeuge und Herstellen aus

schwimmende Vormaterialien, die in

Konstruktionen eine andere Nummer als

die hergestellte Ware

einzureihen sind; jedoch

dürfen Rümpfe der

Nr. 8906 nicht verwendet

werden

```

```

Be- oder Verarbeitungen

Nummer Warenbezeichnung von Vormaterialien ohne

Ursprungseigenschaft,

die Ursprung verleihen

```

```

0201 Fleisch von Rindern, Herstellen aus

frisch oder gekühlt Vormaterialien jeder

Nummer, ausgenommen aus

Fleisch von Rindern,

gefroren, der Nr. 0202

0202 Fleisch von Rindern, Herstellen aus

gefroren Vormaterialien jeder

Nummer, ausgenommen aus

Fleisch von Rindern,

frisch oder gekühlt, der

Nr. 0201

0206 Innereien und anderer Herstellen aus

genießbarer Vormaterialien jeder

Schlachtanfall, von Nummer, ausgenommen aus

Rindern, Schweinen, Tierkörpern der

Schafen, Ziegen, Pferden, Nrn. 0201 bis 0205

Eseln, Maultieren und

Mauleseln, frisch,

gekühlt oder gefroren

0210 Fleisch sowie Innereien Herstellen aus

und anderer genießbarer Vormaterialien jeder

Schlachtanfall, gesalzen, Nummer, ausgenommen aus

in Salzlake, getrocknet Fleisch sowie Innereien

oder geräuchert; und anderem

genießbares Mehl und Schlachtanfall der

Pulver aus Fleisch, Nrn. 0201 bis 0206 und

Innereien oder anderem 0208 oder Geflügellebern

Schlachtanfall der Nr. 0207

0302 Fische, anders als lebend Herstellen bei dem alle

bis verwendeten

0305 Vormaterialien des

Kapitels 3

Ursprungserzeugnisse

sind

0402, Molkereierzeugnisse Herstellen aus

0404 Vormaterialien jeder

bis Nummer, ausgenommen aus

0406 Milch oder Rahm der

Nr. 0401 oder 0402

0403 Buttermilch, Sauermilch Herstellen bei dem

und Sauerrahm, Joghurt, - alle verwendeten

Kefir sowie andere Vormaterialien des

fermentierte oder Kapitels 4

gesäuerte Milch und Rahm, Ursprungserzeugnisse

auch eingedickt oder mit sind,

Zusatz von Zucker oder - verwendete Fruchtsäfte

anderen Süßungsmitteln der Nr. 2009 oder

oder mit Geruchs- und verwendete Saccharose

Geschmacksstoffen oder Ursprungserzeugnisse

mit Zusatz von Früchten sind,

oder Kakao und

- der Wert der

verwendeten

Vormaterialien des

Kapitels 18 40 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware

nicht überschreitet

0408 Vogeleier, nicht in der Herstellen aus

Schale, und Eigelb, Vormaterialien jeder

frisch, getrocknet, im Nummer, ausgenommen aus

Wasserdampf oder Wasser Vogeleiern der Nr. 0407

gekocht, geformt,

gefroren oder in anderer

Weise haltbar gemacht,

auch mit Zusatz von

Zucker oder anderen

Süßungsmitteln

ex 0506 Knochen und Herstellen bei dem alle

Stirnbeinzapfen, roh verwendeten

Vormaterialien des

Kapitels 2

Ursprungserzeugnisse

sind

0710 Genießbares Gemüse, Herstellen bei dem alle

bis gefroren oder getrocknet, verwendeten genießbaren

0713 vorübergehend haltbar Gemüse

gemacht, ausgenommen die Ursprungserzeugnisse

Waren, für die unter den sind

nachfolgenden Nrn.

ex 0710 und ex 0711

besondere Regeln

angeführt sind

ex 0710 Zuckermais (Zea mays var. Herstellen aus

saccharata), auch im Zuckermais (Zea mays

Wasserdampf oder Wasser var. saccharata), frisch

gekocht, gefroren oder gekühlt

ex 0711 Zuckermais (Zea mays var. Herstellen aus

saccharata), Zuckermais (Zea mays

vorübergehend haltbar var. saccharata), frisch

gemacht oder gekühlt

0811 Früchte (auch im

Wasserdampf oder Wasser

gekocht), gefroren, auch

mit Zusatz von Zucker

oder anderen

Süßungsmitteln:

- mit Zusatz von Zucker Herstellen bei dem alle

verwendeten

Vormaterialien

Ursprungserzeugnisse

sind

- andere Herstellen bei dem alle

verwendeten Früchte

Ursprungserzeugnisse

sind

0812 Früchte, vorübergehend Herstellen bei dem alle

haltbar gemacht (zB durch verwendeten Früchte

gasförmiges Ursprungserzeugnisse

Schwefeldioxid, in sind

Salzlake, schwefeliger

Säure oder anderen

Konservierungsmitteln),

in diesem Zustand für den

unmittelbaren Genuß nicht

geeignet

0813 Früchte, getrocknet, Herstellen bei dem alle

ausgenommen solche der verwendeten Früchte

Nummern 0801 bis 0806; Ursprungserzeugnisse

Mischungen von sind

getrockneten Früchten

oder von Schalenfrüchten

dieses Kapitels

0814 Schalen von Herstellen bei dem alle

Zitrusfrüchten oder verwendeten Früchte

Melonen (einschließlich Ursprungserzeugnisse

Wassermelonen), frisch, sind

gefroren, getrocknet oder

vorübergehend haltbar

gemacht, in Salzlake,

schwefeliger Säure oder

anderen

Konservierungsmitteln

ex Kapitel 11 Müllereierzeugnisse; Herstellen bei dem alle

Malz; Stärke; Inulin; verwendeten Getreide,

Weizenkleber, ausgenommen genießbaren Gemüse,

Waren der Nr. ex 1106 Wurzeln und Knollen der

Nr. 0714 oder Früchte

Ursprungserzeugnisse

sind

ex 1106 Mehl und Grieß aus Trocknen und Mahlen von

getrockneten, geschälten Hülsenfrüchten der

Hülsenfrüchten der Nr. 0708

Nr. 0713

1301 Schellack; natürliche Herstellen bei dem der

Gummen, Harze, Gummiharze Wert aller verwendeten

und Balsame Vormaterialien der

Nr. 1301 50 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet

1501 Schweineschmalz; andere

Fette von Schweinen und

Fette von Geflügel,

ausgeschmolzen, auch

ausgepreßt oder mit

Lösungsmitteln

extrahiert:

- Knochenfett oder Herstellen aus

Abfallfett Vormaterialien jeder

Nummer, ausgenommen der

Nr. 0203, 0206 oder 0207

oder Knochen der

Nr. 0506

- andere Herstellen aus Fleisch

oder Innereien und

anderem genießbaren

Schlachtanfall von

Schweinen der Nr. 0203

oder 0206 oder von

Fleisch oder Innereien

und anderem genießbaren

Schlachtanfall von

Hausgeflügel der

Nr. 0207

1502 Fette von Rindern

(einschließlich Kälbern),

Schafen oder Ziegen, roh

oder ausgeschmolzen, auch

ausgepreßt oder mit

Lösungsmitteln

extrahiert:

- Knochenfett oder Herstellen aus

Abfallfett Vormaterialien jeder

Nummer, ausgenommen aus

Vormaterialien der

Nr. 0201, 0202, 0204

oder 0206 oder Knochen

der Nr. 0506

- andere Herstellen bei dem alle

verwendeten

Vormaterialien

tierischen Ursprungs des

Kapitels 2

Ursprungserzeugnisse

sind

1504 Fette und Öle sowie deren

Fraktionen, von Fischen

oder Meeressäugetieren,

auch raffiniert, aber

nicht chemisch

modifiziert:

- feste Fraktionen von Herstellen aus

Ölen von Fischen sowie Vormaterialien jeder

von Fetten und Ölen von Nummer, einschließlich

Meeressäugetieren aus anderen

Vormaterialien der

Nr. 1504

- andere Herstellen bei dem alle

verwendeten

Vormaterialien

tierischen Ursprungs der

Kapitel 2 und 3

Ursprungserzeugnisse

sind

1506 Andere tierische Fette

und Öle sowie deren

Fraktionen, auch

raffiniert, aber nicht

chemisch modifiziert:

- feste Fraktionen Herstellen aus

Vormaterialien jeder

Nummer, einschließlich

aus anderen

Vormaterialien der

Nr. 1506

- andere Herstellen bei dem alle

verwendeten

Vormaterialien

tierischen Ursprungs des

Kapitels 2

Ursprungserzeugnisse

sind

ex 1507 Nicht flüchtige

bis pflanzliche Fette und Öle

1515 sowie deren Fraktionen,

auch raffiniert, aber

nicht chemisch

modifiziert:

- feste Fraktionen, Herstellen aus anderen

ausgenommen von Vormaterialien der

Jojobaöl Nrn. 1507 bis 1515

- andere, ausgenommen: Herstellen bei dem alle

- Tungöl (Holzöl); verwendeten

Myrtenwachs und Vormaterialien

Japanwachs pflanzlichen Ursprungs

- für technische oder Ursprungserzeugnisse

industrielle Zwecke sind

und nicht für die

Herstellung von

Lebensmitteln

ex 1516 Tierische oder Herstellen bei dem alle

pflanzliche Fette und Öle verwendeten

sowie deren Fraktionen, Vormaterialien

rückgeestert, auch tierischen und

raffiniert, aber nicht pflanzlichen Ursprungs

weiter zubereitet Ursprungserzeugnisse

sind

ex 1517 Genießbare flüssige Herstellen bei dem alle

Mischungen aus verwendeten

pflanzlichen Ölen der Vormaterialien

Nrn. 1507 bis 1515 pflanzlichen Ursprungs

Ursprungserzeugnisse

sind

ex 1519 Industrielle Fettalkohole Herstellen aus

von der Art künstlicher Vormaterialien jeder

Wachse Nummer, einschließlich

Fettsäuren der Nr. 1519

1601 Würste und ähnliche Herstellen aus Tieren

Erzeugnisse, aus Fleisch, des Kapitels 1

Innereien oder anderem

Schlachtanfall oder Blut;

Nahrungsmittelzubereitungen

auf der Grundlage dieser

Erzeugnisse

1602 Fleisch, Innereien oder Herstellen aus Tieren

anderer Schlachtanfall des Kapitels 1

oder Blut, anders

zubereitet oder haltbar

gemacht

1603 Extrakte und Säfte aus Herstellen aus Tieren

Fleisch, Fischen, des Kapitels 1; jedoch

Krebstieren, Weichtieren müssen alle verwendeten

oder anderen wirbellosen Fische, Krebstiere,

Wassertieren Weichtiere oder anderen

wirbellosen Wassertiere

Ursprungserzeugnisse

sein

1604 Fische, zubereitet oder Herstellen bei dem alle

haltbar gemacht; Kaviar verwendeten Fische oder

und Kaviarersatz aus Fischeier

Fischeiern Ursprungserzeugnisse

sind

1605 Krebstiere Weichtiere und Herstellen bei dem alle

andere wirbellose verwendeten Krebstiere,

Wassertiere, zubereitet Weichtiere oder anderen

oder haltbar gemacht wirbellosen Wassertiere

Ursprungserzeugnisse

sind

ex 1701 Rohrzucker und Herstellen aus

Rübenzucker und chemisch Vormaterialien, die in

reine Saccharose, fest, eine andere Nummer als

mit Zusatz von Geruchs-, die hergestellte Ware

Geschmacks- oder einzureihen sind; jedoch

Farbstoffen müssen alle verwendeten

Geruchs-, Geschmacks-

oder Farbstoffe

Ursprungserzeugnisse

sein

1702 Andere Zucker,

einschließlich chemisch

reine Lactose, Maltose,

Glucose und Fructose

(Lävulose), fest;

Zuckersirupe ohne Zusatz

von Geruchs-, Geschmacks-

oder Farbstoffen;

Kunsthonig, auch mit

natürlichem Honig

gemischt; Zucker und

Melassen, karamelisiert:

- chemisch reine Maltose Herstellen aus

und Fructose (Lävulose) Vormaterialien jeder

Nummer, einschließlich

aus anderen

Vormaterialien der

Nr. 1702

- andere Herstellen bei dem alle

verwendeten

Vormaterialien

Ursprungserzeugnisse

sind

ex 1703 Melassen aus der Herstellen aus

Gewinnung oder Vormaterialien, die in

Raffination von Zucker, eine andere Nummer als

mit Zusatz von Geruchs-, die hergestellte Ware

Geschmacks- oder einzureihen sind; jedoch

Farbstoffen müssen alle verwendeten

Geruchs-, Geschmacks-

oder Farbstoffe

Ursprungserzeugnisse

sein

1704 Zuckerwaren Herstellen aus

(einschließlich weiße Vormaterialien, die

Schokolade), nicht nicht in das Kapitel 17

kakaohaltig einzureihen sind; jedoch

müssen alle verwendeten

Geruchs-, Geschmacks-

oder Farbstoffe

Ursprungserzeugnisse

sein

1802 Kakaoschalen, Herstellen bei dem alle

Kakaohäutchen und anderer verwendeten Kakaobohnen

Kakaoabfall Ursprungserzeugnisse

sind

1803 Kakaomasse, auch Herstellen bei dem alle

entfettet verwendeten Kakaobohnen

Ursprungserzeugnisse

sind

1804 Kakaobutter, Kakaofett Herstellen bei dem alle

und Kakaoöl verwendeten Kakaobohnen

Ursprungserzeugnisse

sind

1805 Kakaopulver ohne Zusatz Herstellen bei dem alle

von Zucker oder anderen verwendeten Kakaobohnen

Süßungsmitteln Ursprungserzeugnisse

sind

1806 Schokolade und andere Herstellen aus

kakaohaltige Vormaterialien, die in

Nahrungsmittel- eine andere Nummer als

zubereitungen die hergestellte Ware

einzureihen sind,

vorausgesetzt, daß der

Wert aller verwendeten

Vormaterialien des

Kapitels 18 40 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet, und daß

der verwendete Zucker

der Nr. 1701

Ursprungserzeugnis ist

1901 Malzextrakt;

Nahrungsmittel-

zubereitungen von Mehl,

Grieß, Stärke oder

Malzextrakt, die kein

Kakaopulver oder weniger

als 50 Gewichtsprozent

Kakaopulver enthalten,

anderweitig weder genannt

noch inbegriffen;

Nahrungsmittel-

zubereitungen von Waren

der Nummern 0401 bis

0404, die kein

Kakaopulver oder weniger

als 10 Gewichtsprozent

Kakaopulver enthalten,

anderweitig weder genannt

noch inbegriffen:

- Malzextrakt Herstellen aus Getreide

des Kapitels 10

- andere Herstellen aus

Vormaterialien, die in

eine andere Nummer als

die hergestellte Ware

einzureihen sind; jedoch

darf Zucker der Nr. 1701

nicht verwendet werden

1902 Teigwaren, auch gekocht Herstellen bei dem alle

oder gefüllt (mit Fleisch verwendeten Getreide

oder anderen Stoffen) (ausgenommen

oder in anderer Weise Hartweizen), alles

zubereitet, wie zB verwendete Fleisch, alle

Spaghetti, Makkaroni, verwendeten Innereien

Nudeln, Lasagne, Gnocchi, und anderer

Ravioli und Canneloni, Schlachtanfall sowie

Couscous, auch zubereitet alle verwendeten Fische,

Krebstiere und

Weichtiere

Ursprungserzeugnisse

sind

1903 Tapioka und Herstellen bei dem alle

Tapioka-Ersatzstoffe aus verwendeten

Stärke zubereitet, in Vormaterialien

Form von Flocken, Ursprungserzeugnisse

Graupen, Perlen und sind

dergleichen

1904 Nahrungsmittel-

zubereitungen,

hergestellt durch

Aufblähen oder Rösten von

Getreide oder

Getreideerzeugnissen (zB

Corn Flakes);

Getreidekörner,

ausgenommen Mais,

vorgekocht oder in

anderer Weise zubereitet:

- keinen Kakao enthaltend Herstellen bei dem alle

verwendeten

Vormaterialien

Ursprungserzeugnisse

sind

- Kakao enthaltend Herstellen aus

Vormaterialien jeder

Nummer, einschließlich

aus anderen

Vormaterialien der

Nr. 1904, ausgenommen

Zucker der Nr. 1701,

vorausgesetzt, daß der

Wert aller verwendeten

Vormaterialien des

Kapitels 18 40 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet

1905 Brot, Konditorwaren, Herstellen aus

Feinbackwaren und andere Vormaterialien jeder

Backwaren, auch Nummer, ausgenommen aus

kakaohaltig; Hostien, Vormaterialien des

leere Oblatenkapseln, wie Kapitels 11

sie für Arzneiwaren

verwendet werden,

Siegeloblaten,

getrockneter Mehl- oder

Stärkemehlteig in

Blättern und ähnliche

Erzeugnisse

Zahlreiche Änderungen durch Verordnungen; diese wurden in dieser

Anlage nicht berücksichtigt.

```

```

Be- oder Verarbeitungen

Nummer Warenbezeichnung von Vormaterialien ohne

Ursprungseigenschaft,

die Ursprung verleihen

```

```

2001 Gemüse, Früchte und Herstellen bei dem alle

andere genießbare verwendeten Früchte oder

Pflanzenteile, mit Essig genießbaren Gemüse

oder Essigsäure Ursprungserzeugnisse

zubereitet oder haltbar sind

gemacht

2002 Tomaten, ohne Essig oder Herstellen bei dem alle

Essigsäure zubereitet verwendeten Tomaten

oder haltbar gemacht Ursprungserzeugnisse

sind

2003 Pilze und Trüffeln, ohne Herstellen bei dem alle

Essig oder Essigsäure verwendeten Pilze und

zubereitet oder haltbar Trüffeln

gemacht Ursprungserzeugnisse

sind

2004 Anderes Gemüse, ohne Herstellen bei dem alle

bis Essig oder Essigsäure verwendeten Gemüse

2005 zubereitet oder haltbar Ursprungserzeugnisse

gemacht, auch gefroren sind

2006 Früchte, Fruchtschalen Herstellen bei dem alle

und andere Pflanzenteile, verwendeten Früchte oder

mit Zucker haltbar anderen Pflanzenteile

gemacht (durchtränkt, und jeder Zucker des

glaciert oder kandiert) Kapitels 17

Ursprungserzeugnisse

sind

2007 Konfitüren, Fruchtgelees, Herstellen bei dem alle

Marmeladen, Fruchtmus und Früchte und jeder Zucker

Fruchtpasten, durch des Kapitels 17

Kochen hergestellt, auch Ursprungserzeugnisse

mit Zusatz von Zucker sind

oder anderen

Süßungsmitteln

2008 Früchte und andere

genießbare Pflanzenteile,

in anderer Weise

zubereitet oder haltbar

gemacht, auch mit Zusatz

von Zucker oder anderen

Süßungsmitteln oder von

Alkohol, anderweitig

weder genannt noch

inbegriffen:

- Früchte, anders als im Herstellen bei dem alle

Wasserdampf oder Wasser verwendeten Früchte

gekocht, ohne Zusatz Ursprungserzeugnisse

von Zucker, gefroren sind

- andere Herstellen bei dem alle

verwendeten Früchte und

andere Vormaterialien

der Kapitel 8 und 9

sowie jeder Zucker oder

Getränke, Branntwein und

Speiseessig der

Kapitel 17 oder 22

Ursprungserzeugnisse

sind

2009 Fruchtsäfte Herstellen bei dem alle

(einschließlich Früchte oder Gemüse der

Traubenmost) und Kapitel 7 und 8 und

Gemüsesäfte, weder jeder Zucker des

gegoren noch mit einem Kapitels 17

Zusatz von Alkohol, auch Ursprungserzeugnisse

mit Zusatz von Zucker sind

oder anderen

Süßungsmitteln

ex 2101 Geröstete Zichorie sowie Herstellen bei dem alle

Auszüge, Essenzen und verwendeten Zichorien

Konzentrate davon Ursprungserzeugnisse

sind

ex 2103 - Zubereitungen für Herstellen aus

Gewürzsoßen und Vormaterialien, die in

zubereitete eine andere Nummer als

Gewürzsoßen; die hergestellte Ware

zusammengesetzte einzureihen sind; jedoch

Würzmittel können Senfmehl und Senf

verwendet werden

- Senf Herstellen aus Senfmehl

2104 - Suppen und Brühen sowie Herstellen aus

Zubereitungen dafür Vormaterialien jeder

Nummer, ausgenommen aus

zubereiteten oder

haltbar gemachten

Gemüsen der Nrn. 2002

bis 2005

- zusammengesetzte Die für die Nummer, in

homogenisierte die die Ware als Ganzes

Nahrungsmittel- einzureihen ist,

zubereitungen vorgesehene Regel ist

anzuwenden

ex 2105 Speiseeis, mit Herstellen aus

Kakaogehalt Vormaterialien, die in

eine andere Nummer als

die hergestellte Ware

einzureihen sind,

vorausgesetzt, der Wert

aller verwendeten

Vormaterialien des

Kapitels 18

überschreitet nicht

40 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware

ex 2106 Zuckersirupe, mit Zusatz Herstellen bei dem alle

von Geruchs-, Geschmacks- verwendeten

oder Farbstoffen Vormaterialien

Ursprungserzeugnisse

sind

2201 Wasser, einschließlich Herstellen bei dem jedes

natürliches oder verwendete Wasser

künstliches Mineralwasser Ursprungserzeugnis ist

und mit Kohlensäure

versetztes Wasser, ohne

Zusatz von Zucker oder

anderen Süßungsmitteln,

Geruchs- oder

Geschmacksstoffen; Eis

und Schnee

2202 Wasser, einschließlich Herstellen aus

Mineralwasser und mit Vormaterialien, die in

Kohlensäure versetztes eine andere Nummer als

Wasser, mit Zusatz von die hergestellte Ware

Zucker oder anderen einzureihen sind; jedoch

Süßungsmitteln, Geruchs- müssen alle verwendeten

oder Geschmacksstoffen, Fruchtsäfte

sowie nichtalkoholische Ursprungserzeugnisse

Getränke, ausgenommen sein

Säfte von Früchten oder

Gemüsen der Nummer 2009

ex 2204 Wein aus frischen Herstellen aus anderem

Weintrauben, Traubenmost

einschließlich mit

Alkohol angereicherter

Wein, sowie Traubenmost

mit Zusatz von Alkohol

2205, Folgende Waren, die Herstellen aus

ex 2207, Erzeugnisse von Vormaterialien jeder

ex 2208 Weintrauben enthalten: Nummer, ausgenommen

und Wermutwein und anderer Weintrauben oder ihre

ex 2209 Wein aus frischen Folgeprodukte

Weintrauben, mit Pflanzen

oder anderen Stoffen

aromatisiert;

Ethylalkohol und

Branntwein, auch

vergällt; Branntwein,

Liköre und andere

Getränke, die

Destillationsalkohol

enthalten;

zusammengesetzte

alkoholische

Zubereitungen, wie sie

für die Herstellung von

Getränken verwendet

werden; Speiseessig

ex 2208 Whisky mit einem Herstellen bei dem der

Alkoholgehalt in Wert jedes auf der

Volumenteilen von weniger Grundlage von Getreide

als 50 %Vol. gewonnenen Branntweins

15 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet

ex 2303 Rückstände von der Herstellen bei dem aller

Maisstärkeerzeugung verwendete Mais

(ausgenommen Ursprungserzeugnis ist

konzentrierte

Quellwässer) mit einem

Eiweißgehalt in der

Trockensubstanz von mehr

als 40 vH

ex 2306 Ölkuchen und andere feste Herstellen bei dem alle

Rückstände aus der verwendeten Oliven

Gewinnung von Olivenöl, Ursprungserzeugnisse

mit einem Gehalt an sind

Olivenöl von mehr als

3 vH

2309 Zubereitungen, wie sie Herstellen bei dem jedes

zur Tierfütterung verwendete Getreide,

verwendet werden jeder verwendete Zucker,

jede verwendete Melasse,

jedes verwendete Fleisch

sowie jede verwendete

Milch

Ursprungserzeugnisse

sind

2402 Zigarren, Stumpen, Herstellen bei dem

Zigarillos und mindestens 70 vH des

Zigaretten, aus Tabak Gewichts des verwendeten

oder Tabakersatz Rohtabaks oder der

verwendeten Tabakabfälle

der Nr. 2401

Ursprungserzeugnisse

sind

ex 2403 Rauchtabak Herstellen bei dem

mindestens 70 vH des

Gewichts des verwendeten

Rohtabaks oder der

verwendeten Tabakabfälle

der Nr. 2401

Ursprungserzeugnisse

sind

ex 2504 Natürlicher, kristalliner Anreicherung des

Graphit mit Kohlenstoffgehalts,

angereichertem Reinigen und Mahlen von

Kohlenstoffgehalt, kristallinem Rohgraphit

gereinigt, gemahlen

ex 2515 Marmor, durch Sägen oder Zerteilen von Marmor,

auf andere Weise zu auch bereits zerteiltem,

rechteckigen mit einer Stärke von

(einschließlich mehr als 25 cm durch

quadratischen) Blöcken Sägen oder auf eine

oder Platten lediglich andere Weise

zerteilt, mit einer

Stärke von 25 cm oder

weniger

ex 2516 Granit, Porphyr, Basalt, Zerteilen von Steinen,

Sandstein und andere auch bereits zerteilten,

Werk- oder Hausteine, mit einer Stärke von

durch Sägen oder auf mehr als 25 cm durch

andere Weise zu Sägen oder auf andere

rechteckigen Weise

(einschließlich

quadratischen) Blöcken

oder Platten lediglich

zerteilt, mit einer

Stärke von 25 cm oder

weniger

ex 2518 Dolomit, gebrannt Brennen von nicht

gebranntem Dolomit

ex 2519 Natürliches Herstellen aus

Magnesiumcarbonat Vormaterialien, die in

(Magnesit), gebrochen, in eine andere Nummer als

luftdicht verschlossenen die hergestellte Ware

Behältnissen; einzureihen sind; jedoch

Magnesiumoxid, auch rein, kann natürliches

ausgenommen Magnesiumcarbonat

Schmelzmagnesia und (Magnesit) verwendet

Sintermagnesia werden

ex 2520 Zahngipse Herstellen bei dem der

Wert aller verwendeten

Vormaterialien 50 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet

ex 2524 Natürliche Asbestfasern Herstellen aus

Asbestkonzentrat

ex 2525 Glimmerpulver Mahlen von Glimmer oder

Glimmerabfall

ex 2530 Farberden, gebrannt oder Mahlen oder Brennen von

gemahlen Farberden

ex Kapitel 28 Anorganische chemische Herstellen aus

Erzeugnisse; anorganische Vormaterialien, die in

oder organische eine andere Nummer als

Verbindungen von die hergestellte Ware

Edelmetallen, einzureihen sind; jedoch

Seltenerdmetallen, können Vormaterialien

radioaktiven Elementen derselben Nummer

oder Isotopen; verwendet werden, wenn

ausgenommen die Waren, ihr Wert 20 vH des

für die unter den ab-Werk-Preises der

nachfolgenden Nrn. hergestellten Ware nicht

ex 2811 und ex 2833 überschreitet

besondere Regeln

angeführt sind

ex 2811 Schwefeltrioxid Herstellen aus

Schwefeldioxid

ex 2833 Aluminiumsulfate Herstellen bei dem der

Wert aller verwendeten

Vormaterialien 50 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet

ex Kapitel 29 Organische chemische Herstellen aus

Erzeugnisse; ausgenommen Vormaterialien, die in

die Waren, für die unter eine andere Nummer als

den nachfolgenden Nrn. die hergestellte Ware

ex 2905, 2915, ex 2932, einzureihen sind; jedoch

2933 und 2934 besondere können Vormaterialien

Regeln angeführt sind derselben Nummer

verwendet werden, wenn

ihr Wert 20 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet

ex 2905 Metall-Alkoholate von Herstellen aus

Alkoholen dieser Nummer Vormaterialien jeder

oder von Ethylalkohol Nummer, einschließlich

oder Glycerin aus anderen

Vormaterialien der

Nr. 2905; jedoch können

Metall-Alkoholate dieser

Nummer verwendet werden,

wenn ihr Wert 20 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet

2915 Gesättigte acyclische Herstellen aus

Monocarbonsäuren und Vormaterialien jeder

deren Anhydride, Nummer; jedoch darf der

Halogenide, Peroxide und Wert aller

Peroxysäuren; deren Vormaterialien der Nr.

Halogen-, Sulfo-, Nitro- 2915 oder 2916 insgesamt

oder Nitrosoderivate 20 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreiten

ex 2932 - Innere Ether und deren Herstellen aus

Halogen-, Sulfo-, Vormaterialien jeder

Nitro- oder Nummer; jedoch darf der

Nitrosoderivate Wert aller

Vormaterialien der

Nr. 2909 20 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreiten

- Cyclische Acetale und Herstellen aus

innere Halbacetale und Vormaterialien jeder

deren Halogen-, Sulfo-, Nummer

Nitro- oder

Nitrosoderivate

2933 Heterocyclische Herstellen aus

Verbindungen, nur mit Vormaterialien jeder

einem oder mehreren Nummer; jedoch darf der

Stickstoffheteroatomen; Wert aller

Nucleinsäuren und deren Vormaterialien der

Salze Nr. 2932 oder 2933

insgesamt 20 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreiten

2934 Andere heterocyclische Herstellen aus

Verbindungen Vormaterialien jeder

Nummer; jedoch darf der

Wert aller

Vormaterialien der

Nr. 2932, 2933 oder 2934

insgesamt 20 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreiten

Zahlreiche Änderungen durch Verordnungen; diese wurden in dieser

Anlage nicht berücksichtigt.

```

```

Be- oder Verarbeitungen

Nummer Warenbezeichnung von Vormaterialien ohne

Ursprungseigenschaft,

die Ursprung verleihen

```

```

5501 Synthetische oder Herstellen aus

bis künstliche Stapelfasern chemischen

5507 Vormaterialien oder aus

Spinnmasse

ex Kapitel 50 Garne, Monofile und

bis Fäden:

Kapitel 55 - Garne aus Seide Herstellen aus

Seidenraupenkokons oder

aus Abfällen aus Seide,

nicht kardiert oder

gekämmt oder in anderer

Weise für das Verspinnen

vorgerichtet

- andere Herstellen aus

- natürlichen Fasern,

nicht kardiert oder

gekämmt oder in

anderer Weise für das

Verspinnen

vorgerichtet

- chemischen

Vormaterialien oder

Spinnmasse oder

- Vormaterialien für die

Papierherstellung

ex Kapitel 50 Gewebe:

bis - in Verbindung mit Herstellen aus einfachen

Kapitel 55 Kautschukfäden Garnen

- andere Herstellen aus

- Kokosgarnen

- natürlichen Fasern

- synthetischen oder

künstlichen

Stapelfasern, nicht

kardiert oder gekämmt

oder in anderer Weise

für das Verspinnen

vorgerichtet

- chemischen

Vormaterialien oder

Spinnmasse oder

- Papier

oder

Bedrucken mit mindestens

zwei Vor- und

Nachbehandlungen (wie

Reinigen, Bleichen,

Merzerisieren,

Thermofixieren,

Aufhellen, Kalandrieren,

krumpfecht Ausrüsten,

Fixieren, Dekatieren,

Imprägnieren, Ausbessern

und Noppen), wenn der

Wert des unbedruckten

Gewebes 47,5 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet

ex Kapitel 56 Watte, Filze und Herstellen aus

Vliesstoffe; - Kokosgarnen

Spezialgarne; Bindfäden, - natürlichen Fasern

Seile, Taue und - chemischen

Seilerwaren; Vormaterialien oder

ausgenommen die Waren, Spinnmasse oder

für die unter den - Vormaterialien für die

nachfolgenden Nrn. 5602, Papierherstellung

5604, 5605 und 5606

besondere Regeln

angeführt sind

5602 Filze, auch imprägniert,

bestrichen, überzogen

oder geschichtet:

- Nadelfilze Herstellen aus

- natürlichen Fasern

- chemischen

Vormaterialien oder

Spinnmasse;

jedoch können

- Monofile aus

Polypropylen der

Nr. 5402

- Stapelfasern aus

Polypropylen der

Nr. 5503 oder 5506

oder

- Spinnkabel aus

Filamenten aus

Polypropylen der

Nr. 5501, bei denen

jeweils eine Faser

oder ein Filament

einen Titer von

weniger als 9 Dezitex

aufweist, verwendet

werden, wenn ihr Wert

40 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware

nicht überschreitet

- andere Herstellen aus

- natürlichen Fasern

- Stapelfasern aus

Kasein

- chemischen

Vormaterialien oder

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