Bundesgesetz vom 15. Oktober 1981 über die Gewährung von Vorzugszöllen (Präferenzzollgesetz)

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1982-01-01
Letzte Aktualisierung 1988-01-01
Status Aufgehoben · 1995-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 23
Änderungshistorie JSON API

Spinnmasse oder

- Vormaterialien für die

Papierherstellung

5604 Kautschukfäden und

-schnüre, mit

Spinnstoffen überzogen;

Spinnstoffgarne sowie

Streifen und dergleichen

der Nummer 5404 oder

5405, mit Kautschuk oder

Kunststoffen imprägniert,

bestrichen, überzogen

oder umhüllt:

- Kautschukfäden und Herstellen aus

-schnüre, mit Kautschukfäden oder

Spinnstoffen überzogen -schnüren, nicht mit

Spinnstoffen überzogen

- andere Herstellen aus

- natürlichen Fasern,

nicht kardiert oder

gekämmt oder in

anderer Weise für das

Verspinnen

vorgerichtet

- chemischen

Vormaterialien oder

Spinnmasse oder

- Vormaterialien für die

Papierherstellung

5605 Metallgarne Herstellen aus

(Metallgespinste) und - natürlichen Fasern

metallisierte Garne, auch - synthetischen oder

umsponnen, bestehend aus künstlichen

Garnen aus Spinnstoffen, Stapelfasern, nicht

aus Streifen oder kardiert oder gekämmt

dergleichen der oder in anderer Weise

Nummer 5404 oder 5405, in für das Verspinnen

Verbindung mit Metall in vorgerichtet

Form von Fäden, Streifen - chemischen

oder Pulver oder mit Vormaterialien oder

Metall überzogen Spinnmasse oder

- Vormaterialien für die

Papierherstellung

5606 Gimpen, umsponnene Herstellen aus

Streifen und dergleichen - natürlichen Fasern

der Nummern 5404 und 5405 - synthetischen oder

(andere als jene der künstlichen

Nr. 5605 und andere als Stapelfasern, nicht

Garne aus umsponnenem kardiert oder gekämmt

Roßhaar); Chenillegarne oder in anderer Weise

(einschließlich beflockte für das Verspinnen

Chenillegarne); vorgerichtet

Maschengarne (sog. - chemischen

„Chainette''-Garne) Vormaterialien oder

Spinnmasse oder

- Vormaterialien für die

Papierherstellung

Kapitel 57 Teppiche und andere

Bodenbeläge, aus

Spinnstoffen:

- aus Nadelfilz Herstellen aus

- natürlichen Fasern

- chemischen

Vormaterialien oder

Spinnmasse;

jedoch können

- Monofile aus

Polypropylen der

Nr. 5402

- Stapelfasern aus

Polypropylen der

Nr. 5503 oder 5506

oder

- Spinnkabel aus

Filamenten aus

Polypropylen der

Nr. 5501, bei denen

jeweils eine Faser

oder ein Filament

einen Titer von

weniger als 9 Dezitex

aufweist, verwendet

werden, wenn ihr Wert

40 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware

nicht überschreitet

- aus anderen Filzen Herstellen aus

- natürlichen Fasern,

nicht kardiert oder

gekämmt oder in

anderer Weise für das

Verspinnen

vorgerichtet

- chemischen

Vormaterialien oder

Spinnmasse

- andere Herstellen aus

- Kokosgarnen

- Garnen aus

synthetischen oder

künstlichen Filamenten

- natürlichen Fasern

oder

- synthetischen oder

künstlichen

Stapelfasern, nicht

kardiert oder gekämmt

oder in anderer Weise

für das Verspinnen

vorgerichtet

ex Kapitel 58 Spezialgewebe; getuftete

Flächenerzeugnisse aus

Spinnstoffen; Spitzen;

Tapisserien;

Posamentierwaren;

Stickereien; ausgenommen

die Waren der Nrn. 5805

und 5810; für die Waren

der Nr. 5810 ist

nachfolgend eine

besondere Regel

angeführt:

- in Verbindung mit Herstellen aus einfachen

Kautschukfäden Garnen

- andere Herstellen aus

- natürlichen Fasern

- synthetischen oder

künstlichen

Stapelfasern, nicht

kardiert oder gekämmt

oder in anderer Weise

für das Verspinnen

vorgerichtet, oder

- chemischen

Vormaterialien oder

Spinnmasse

oder

Bedrucken mit mindestens

zwei Vor- oder

Nachbehandlungen (wie

Reinigen, Bleichen,

Merzerisieren,

Thermofixieren,

Aufhellen, Kalandrieren,

krumpfecht Ausrüsten,

Fixieren, Dekatieren,

Imprägnieren, Ausbessern

und Noppen), wenn der

Wert des unbedruckten

Gewebes 47,5 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet

5810 Stickereien als Herstellen aus Garnen

Meterware, Streifen oder

Motive

5901 Gewebe, mit Leim oder Herstellen aus Garnen

stärkehaltigen Stoffen

bestrichen, wie sie für

Bucheinbände, Futterale,

Kartonagen und

dergleichen verwendet

werden; Pausleinwand;

präparierte Malleinwand;

Bougran und ähnliche

steife Gewebe, wie sie

für die Hutmacherei

verwendet werden

5902 Reifencordgewebe aus

hochfesten Garnen aus

Nylon oder anderen

Polyamiden, Polyester

oder Viskose:

- mit einem Anteil an Herstellen aus Garnen

textilen Vormaterialien

von nicht mehr als 90%

des Gewichtes

- andere Herstellen aus

chemischen

Vormaterialien oder

Spinnmasse

5903 Gewebe, mit Kunststoffen Herstellen aus Garnen

imprägniert, bestrichen,

überzogen oder

geschichtet (ausgenommen

solche der Nr. 5902)

5904 Linoleum, auch Herstellen aus Garnen

zugeschnitten;

Bodenbeläge, bestehend

aus einer

Spinnstoffunterlage mit

einer Deckschichte oder

einem Überzug, auch

zugeschnitten

5905 Textile Wandbeläge:

- mit Kautschuk, Herstellen aus Garnen

Kunststoffen oder

anderen Vormaterialien

imprägniert,

bestrichen, überzogen

oder geschichtet

- andere Herstellen aus

- Kokosgarnen

- natürlichen Fasern

- synthetischen oder

künstlichen

Stapelfasern, nicht

kardiert oder gekämmt

oder in anderer Weise

für das Verspinnen

vorgerichtet, oder

- chemischen

Vormaterialien oder

Spinnmasse

oder

Bedrucken mit mindestens

zwei Vor- oder

Nachbehandlungen (wie

Reinigen, Bleichen,

Merzerisieren,

Thermofixieren,

Aufhellen, Kalandrieren,

krumpfecht Ausrüsten,

Fixieren, Dekatieren,

Imprägnieren, Ausbessern

und Noppen), wenn der

Wert des unbedruckten

Gewebes 47,5 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet

5906 Kautschutierte Gewebe,

ausgenommen solche der

Nummer 5902:

- gewirkt oder gestrickt Herstellen aus

- natürlichen Fasern

- synthetischen oder

künstlichen

Stapelfasern, nicht

kardiert oder gekämmt

oder in anderer Weise

für das Verspinnen

vorgerichtet, oder

- chemischen

Vormaterialien oder

Spinnmasse

- Gewebe aus Garnen aus Herstellen aus

synthetischen chemischen

Filamenten, mit einem Vormaterialien

Anteil an textilen

Vormaterialien von mehr

als 90 vH des Gewichtes

- andere Herstellen aus Garnen

5907 Andere Gewebe, Herstellen aus Garnen

imprägniert, bestrichen

oder überzogen; bemalte

Gewebe für

Theaterdekorationen,

Atelierhintergründe und

dergleichen

5908 Gewebte, geflochtene oder Herstellen aus einfachen

gewirkte Dochte aus Garnen

Spinnstoffen, für Lampen,

Kocher, Feuerzeuge,

Kerzen und dergleichen;

Glühstrümpfe und

schlauchförmige Gewirke

für Glühstrümpfe, auch

imprägniert

5909 Textile Erzeugnisse für

bis technische Zwecke:

5911 - Polierscheiben und Herstellen aus Garnen,

-ringe, andere als aus Abfällen von Geweben

Filz, der Nr. 59.11 oder Lumpen der Nr. 6310

- andere Herstellen aus

- Kokosgarnen

- natürlichen Fasern

- synthetischen oder

künstlichen

Stapelfasern, nicht

kardiert oder gekämmt

oder in anderer Weise

für das Verspinnen

vorgerichtet, oder

- chemischen

Vormaterialien oder

Spinnmasse

Zahlreiche Änderungen durch Verordnungen; diese wurden in dieser

Anlage nicht berücksichtigt.

```

```

Be- oder Verarbeitungen

Nummer Warenbezeichnung von Vormaterialien ohne

Ursprungseigenschaft,

die Ursprung verleihen

```

```

7006 Glas der Nummer 7003, Herstellen aus

7004 oder 7005, gebogen, Vormaterialien der

an den Kanten bearbeitet, Nr. 7001

graviert, durchlocht,

emailliert oder anders

bearbeitet, weder gerahmt

noch in Verbindung mit

anderen Stoffen

7007 Sicherheitsglas aus Herstellen aus

gehärtetem (getempertem) Vormaterialien der

oder mehrschichtigem Glas Nr. 7001

(Verbundglas)

7008 Mehrschichtisolier- Herstellen aus

verglasungen Vormaterialien der

Nr. 7001

7009 Spiegel aus Glas, auch Herstellen aus

gerahmt, einschließlich Vormaterialien der

Rückspiegel Nr. 7001

7010 Flaschen, Korbflaschen, Herstellen aus

Flakons, Töpfe, Tiegel, Vormaterialen, die in

Phiolen, Ampullen und eine andere Nummer als

andere Behältnisse, aus die hergestellte Ware

Glas, wie sie zum einzureihen sind,

Transport oder zur oder

Verpackung von Waren Schleifen von Glaswaren,

verwendet werden; wenn ihr Wert 50 vH des

Konservengläser; Stopfen, ab-Werk-Preises der

Deckel und andere hergestellten Ware nicht

Verschlüsse, aus Glas überschreitet

7013 Glaswaren, wie sie bei Herstellen aus

Tisch, in der Küche, für Vormaterialen, die in

Toilettezwecke, im Büro, eine andere Nummer als

für die Innendekoration die hergestellte Ware

oder für ähnliche Zwecke einzureihen sind,

verwendet werden oder

(ausgenommen solche der Schleifen von Glaswaren,

Nr. 7010 oder 7018) wenn ihr Wert 50 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet

ex 7019 Waren aus Glasfasern Herstellen aus:

(ausgenommen Garne) - ungefärbten Vorgarnen

(Lunten),

Glasseidensträngen

(Rovings), Garnen oder

Stapelfasern oder

- Glaswolle

ex 7102, Edelsteine und Herstellen aus nicht

ex 7103 Schmucksteine bearbeiteten Edelsteinen

und (natürliche, synthetische oder Schmucksteinen

ex 7104 oder rekonstituierte),

bearbeitet

ex 7106, Edelmetalle, als Halbzeug Herstellen aus nicht

ex 7108 oder in Form von Pulver bearbeiteten

und Edelmetallen

ex 7110

ex 7107, Metalle, mit Edelmetallen Herstellen aus mit

ex 7109 plattiert, als Halbzeug Edelmetallen plattierten

und Metallen, nicht

ex 7111 bearbeitet

7116 Waren aus echten Perlen, Herstellen bei dem der

Zuchtperlen, Edelsteinen, Wert aller verwendeten

Schmucksteinen, Vormaterialen 50 vH des

synthetischen oder ab-Werk-Preises der

rekonstituierten Steinen hergestellten Ware nicht

überschreitet

7117 Phantasieschmuck Herstellen aus

Vormaterialien, die in

eine andere Nummer als

die hergestellte Ware

einzureihen sind,

oder

Herstellen aus Teilen

aus unedlen Metallen,

nicht versilbert,

vergoldet oder

platiniert, wenn ihr

Wert 50 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet

7207 Halbzeug aus Eisen oder Herstellen aus

nicht legiertem Stahl Vormaterialien der

Nr. 7201, 7202, 7203,

7204 oder 7205

7208 Flachgewalzte Herstellen aus

bis Erzeugnisse, Walzdraht, Rohblöcken (Ingots) oder

7216 Stangen und Stäbe, anderen Rohformen der

Profile, aus Eisen oder Nr. 7206

nicht legiertem Stahl

7217 Draht aus Eisen oder Herstellen aus Halbzeug

nicht legiertem Stahl der Nr. 7207

ex 7218, Halbzeug, flachgewalzte Herstellen aus

7219 Erzeugnisse, Walzdraht, Rohblöcken (Ingots) oder

bis Stangen und Stäbe, anderen Rohformen der

7222 Profile, aus rostfreiem Nr. 7218

Stahl

7223 Draht aus rostfreiem Herstellen aus Halbzeug

Stahl der Nr. 7218

ex 7224, Halbzeug, flachgewalzte Herstellen aus

7225 Erzeugnisse, Walzdraht, Rohblöcken (Ingots) oder

bis aus anderem legiertem anderen Rohformen der

7227 Stahl Nr. 7224

7228 Stangen und Stäbe, aus Herstellen aus

anderem legiertem Stahl; Rohblöcken (Ingots) oder

Profile aus anderem anderen Rohformen der

legiertem Stahl; Nr. 7206, 7218 oder 7224

Hohlbohrstangen und

-stäbe, aus legiertem

oder nicht legiertem

Stahl

7229 Draht aus anderem Herstellen aus Halbzeug

legiertem Stahl der Nr. 7224

ex 7301 Spundwandeisen, aus Eisen Herstellen aus

oder Stahl, auch gelocht Vormaterialien der

oder aus Teilen Nr. 7206

zusammengesetzt

7302 Bahnbaumaterial aus Eisen Herstellen aus

oder Stahl, und zwar: Vormaterialien der

Schienen, Leitschienen, Nr. 7206

Zahnstangen,

Weichenzungen,

Herzstücke,

Zungenverbindungsstangen

und anderes Material für

Kreuzungen oder Weichen,

Bahnschwellen, Laschen,

Schienenstühle,

Stuhlkeile,

Unterlagsplatten,

Klemmplatten, Spurplatten

und Spurstangen sowie

andere, nur für das

Verbinden oder Befestigen

von Schienen geeignetes

Material

7304, Rohre und Hohlprofile, Herstellen aus

7305 aus Eisen (ausgenommen Vormaterialien der

und Gußeisen) oder Stahl Nr. 7206, 7207, 7218

7306 oder 7224

7308 Konstruktionen (mit Herstellen aus

Ausnahme der Vormaterialien, die in

vorgefertigten Gebäude eine andere Nummer als

der Nr. 9406) sowie deren die hergestellte Ware

Teile (zB Brücken und einzureihen sind; jedoch

Brückenelemente, dürfen geschweißte

Schleusentore, Türme, Profile der Nr. 7301

Gittermaste, Dächer, nicht verwendet werden

Dachstühle, Türen und

Fenster und deren Rahmen

und Stöcke, Türschwellen,

Rolläden, Geländer,

Säulen, Pfeiler), aus

Eisen oder Stahl; für

Konstruktionszwecke

vorgearbeitete Bleche,

Stangen, Profile, Rohre

und dergleichen, aus

Eisen oder Stahl

ex 7322 Heizkörper für Herstellen bei dem der

Zentralheizungen, nicht Wert aller verwendeten

elektrisch beheizt Vormaterialien der

Nr. 7322 5 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet

ex Kapitel 74 Kupfer und Waren daraus; Herstellen bei dem

ausgenommen die Waren der - alle verwendeten

Nrn. 7401 bis 7405; für Vormaterialien in eine

die Waren der Nr. ex 7403 andere Nummer als die

ist nachstehend eine hergestellte Ware

besondere Regel angeführt einzureihen sind

und

- der Wert aller

verwendeten

Vormaterialien 50 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

nicht überschreitet

ex 7403 Kupferlegierungen, Herstellen aus

unverarbeitet raffiniertem Kupfer,

unverarbeitet, oder aus

Abfällen und Schrott

ex Kapitel 75 Nickel und Waren daraus; Herstellen bei dem

ausgenommen die Waren der - alle verwendeten

Nrn. 7501 bis 7503 Vormaterialien in eine

andere Nummer als die

hergestellte Ware

einzureihen sind

und

- der Wert aller

verwendeten

Vormaterialien 50 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

nicht überschreitet

ex Kapitel 76 Aluminium und Waren Herstellen bei dem

daraus; - alle verwendeten

ausgenommen die Waren der Vormaterialien in eine

Nrn. 7601, 7602 und andere Nummer als die

ex 7616; für die Waren hergestellte Ware

der Nr. ex 7616 ist einzureihen sind

nachfolgend eine und

besondere Regel angeführt - der Wert aller

verwendeten

Vormaterialien 50 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

nicht überschreitet

ex 7616 Andere Waren aus Herstellen bei dem

Aluminium, ausgenommen - alle verwendeten

Gewebe, Gitter und Vormaterialien in eine

Geflechte, aus andere Nummer als die

Aluminiumdraht, und hergestellte Ware

Streckbleche aus einzureihen sind;

Aluminium jedoch können Gewebe,

Gitter und Geflechte,

aus Aluminiumdraht,

oder Streckbleche aus

Aluminium verwendet

werden

und

- der Wert aller

verwendeten

Vormaterialien 50 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten

Waren nicht

überschreitet

ex Kapitel 78 Blei und Waren daraus; Herstellen bei dem

ausgenommen die Waren der - alle verwendeten

Nrn. 7801 und 7802; für Vormaterialien in eine

die Waren der Nr. 7801 andere Nummer als die

ist nachfolgend eine hergestellte Ware

besondere Regel angeführt einzureihen sind

und

- der Wert aller

verwendeten

Vormaterialien 50 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

nicht überschreitet

7801 Blei, unverarbeitet:

- raffiniertes Blei Herstellen aus

Barrenblei oder Werkblei

- anderes Herstellen aus

Vormaterialien, die in

eine andere Nummer als

die hergestellte Ware

einzureihen sind

ex Kapitel 79 Zink und Waren daraus; Herstellen bei dem

ausgenommen die Waren der - alle verwendeten

Nrn. 7901 und 7902; für Vormaterialien in eine

die Waren der Nr. 7901 andere Nummer als die

ist nachfolgend eine hergestellte Ware

besondere Regel angeführt einzureihen sind

und

- der Wert aller

verwendeten

Vormaterialien 50 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

nicht überschreitet

7901 Zink, unverarbeitet Herstellen aus

Vormaterialien, die in

eine andere Nummer als

die hergestellte Ware

einzureihen sind

Zahlreiche Änderungen durch Verordnungen; diese wurden in dieser

Anlage nicht berücksichtigt.

```

```

Be- oder Verarbeitungen

Nummer Warenbezeichnung von Vormaterialien ohne

Ursprungseigenschaft,

die Ursprung verleihen

```

```

ex 4001 Geschichtete Platten aus Aufeinanderschichten von

Kautschuk für Sohlenkrepp Platten aus

Naturkautschuk

4005 Kautschukmischungen, Herstellen bei dem der

nicht vulkanisiert, in Wert aller verwendeten

Rohformen oder in Vormaterialien 50 vH des

Platten, Blättern oder ab-Werk-Preises der

Streifen hergestellten Ware nicht

überschreitet

4012 Luftreifen aus Kautschuk, Herstellen aus

runderneuert oder Vormaterialien jeder

gebraucht; Vollgummi- Nummer, ausgenommen aus

oder Hohlkammerreifen, solchen der Nr. 4011

auswechselbare oder 4012

Reifenprofile und

Felgenbänder, aus

Kautschuk

ex 4017 Waren aus Hartkautschuk Herstellen aus

Hartkautschuk

ex 4102 Felle von Schafen oder Enthaaren von

Lämmern, roh, enthaart Schaffellen oder

Lammfellen

4104 Leder, enthaart, Nachgerben von

bis ausgenommen Leder der vorgegerbtem Leder oder

4107 Nummer 4108 oder 4109 Herstellen aus

Vormaterialien, die in

eine andere Nummer als

die hergestellte Ware

einzureihen sind

4109 Lackleder (Patentleder) Herstellen aus Leder der

und Patentlederimitation; Nrn. 4104 bis 4107, wenn

metallisiertes Leder sein Wert 50 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet

ex 4302 Pelzfelle, gegerbt oder Herstellen aus nicht

zugerichtet, zusammengesetzten

zusammengesetzt, andere gegerbten oder

als in Platten, Kreuzen zugerichteten Pelzfellen

oder ähnlichen Formen

4303 Bekleidung, Herstellen aus nicht

Bekleidungszubehör und zusammengesetzten

andere Waren, aus gegerbten oder

Pelzfellen zugerichteten Pelzfellen

der Nr. 4302

ex 4403 Rohholz, grob zwei- oder Herstellen aus Rohholz,

vierseitig zugerichtet auch entrindet oder

entsplintet

ex 4407 Holz, in der Hobeln, Schleifen oder

Längsrichtung gesägt oder keilverzinkt Verleimen

mit dem Profilzerspaner

besäumt, gemessert oder

geschält, mit einer

Stärke von mehr als 6 mm;

gehobelt, geschliffen

oder keilverzinkt

verleimt

ex 4408 Furniere, Platten für die Verspleißen, Hobeln,

Herstellung von Schleifen oder

Sperrholz, mit einer keilverzinkt Verleimen

Stärke von 6 mm oder

weniger, verspleißt;

anderes Holz, in der

Längsrichtung gesägt,

gemessert oder geschält,

mit einer Stärke von 6 mm

oder weniger, gehobelt,

geschliffen oder

keilverzinkt verleimt

ex 4409 - Holz (einschließlich Schleifen oder

Riemen und Friese für keilverzinkt Verleimen

Parkettfußböden, nicht

zusammengesetzt), auf

der ganzen Länge einer

oder mehrerer Kanten

oder Oberflächen

bearbeitet (gefedert,

genutet, gekehlt,

gefalzt, abgeschrägt,

gefräst, profiliert,

abgerundet oder

dergleichen),

geschliffen oder

keilverzinkt verleimt

- Gefräste oder Fräsen oder Profilieren

profilierte Holzleisten

und Holzfriese für

Möbel, Rahmen,

Innenausstattungen,

elektrische Leitungen

oder für ähnliche

Zwecke

ex 4410 Gefräste oder profilierte Fräsen oder Profilieren

bis Holzleisten und

ex 4413 Holzfriese für Möbel,

Rahmen,

Innenausstattungen,

elektrische Leitungen

oder für ähnliche Zwecke

ex 4415 Kisten, Schachteln, Herstellen aus noch

Verschläge, Trommeln und nicht auf die

ähnliche erforderlichen Maße

Verpackungsmittel, aus zugeschnittenen Brettern

Holz

ex 4416 Fässer, Bottiche, Kübel Herstellen aus

und andere Binderwaren Faßdauben, auch auf

sowie Teile davon, aus beiden Hauptflächen

Holz gesägt, aber nicht

weiter bearbeitet

ex 4418 - Bautischler- und Herstellen aus

Zimmermannsarbeiten aus Vormaterialien, die in

Holz eine andere Nummer als

die hergestellte Ware

einzureihen sind; jedoch

können Zellholzplatten

und gesägte und

gespaltene Schindeln

verwendet werden

- Gefräste oder Fräsen oder Profilieren

profilierte Holzleisten

und Holzfriese für

Möbel, Rahmen,

Innenausstattungen,

elektrische Leitungen

oder für ähnliche

Zwecke

ex 4421 Holz für Zündhölzer Herstellen aus Holz

vorgerichtet; Holzstifte jeglicher Nummer,

für Schuhe ausgenommen aus

Holzdraht der Nr. 4409

4503 Waren aus Naturkork Herstellen aus Kork der

Nr. 4501

ex 4811 Papier und Pappe, nur Herstellen aus

liniert oder kariert Vormaterialien für die

Papierherstellung des

Kapitels 47

4816 Kohlepapiere, Herstellen aus

Selbstdurchschreibpapiere Vormaterialien für die

und andere Papierherstellung des

Vervielfältigungs- und Kapitels 47

Umdruckpapiere,

ausgenommen solche der

Nummer 4809,

einschließlich

Vervielfältigungsmatrizen

und Offsetplatten aus

Papier, auch in

Schachteln

4817 Briefumschläge, Herstellen bei dem

Kartenbriefe, nicht - alle verwendeten

illustrierte Postkarten Vormaterialien in eine

und Korrespondenzkarten, andere Nummer als die

aus Papier oder Pappe; hergestellte Ware

Schachteln, Taschen oder einzureihen sind

ähnliche Umschließungen, und

aus Papier oder Pappe, - der Wert aller

die eine Zusammenstellung verwendeten

von Korrespondenzwaren Vormaterialien 50 vH

enthalten des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

nicht überschreitet

ex 4818 Toilettepapiere Herstellen aus

Vormaterialien für die

Papierherstellung des

Kapitels 47

ex 4819 Schachteln, Säcke, Beutel Herstellen bei dem

und andere Umschließungen - alle verwendeten

für Verpackungszwecke, Vormaterialien in eine

aus Papier, Pappe, andere Nummer als die

Zellstoffwatte oder hergestellte Ware

Vliesen aus einzureihen sind

Zellstoffasern und

- der Wert aller

verwendeten

Vormaterialien 50 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

nicht überschreitet

ex 4820 Briefpapierblöcke Herstellen bei dem der

Wert aller verwendeten

Vormaterialien 50 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet

ex 4823 Andere Papiere, Pappen, Herstellen aus

Zellstoffwatte und Vliese Vormaterialien für die

aus Zellulosefasern, auf Papierherstellung des

Formen oder Größen Kapitels 47

zugeschnitten

4909 Postkarten, gedruckt oder Herstellen aus

illustriert; gedruckte Vormaterialien, die

Karten mit Glückwünschen, nicht in die Nr. 4909

Mitteilungen oder oder 4911 einzureihen

Ankündigungen sind

persönlicher Art, auch

illustriert, auch mit

Umschlägen oder

Verzierungen

4910 Kalender aller Art,

gedruckt, einschließlich

Blöcke für

Abreißkalender:

- Dauerkalender oder Herstellen bei dem

Kalender mit - alle verwendeten

auswechselbaren Blöcken Vormaterialien in eine

auf Unterlagen andere Nummer als die

(Sockeln) aus anderem hergestellte Ware

Material als Papier einzureihen sind

oder Pappe und

- der Wert aller

verwendeten

Vormaterialien 50 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

nicht überschreitet

- andere Herstellen aus

Vormaterialien, die

nicht in die Nr. 4909

oder 4911 einzureihen

sind

Zahlreiche Änderungen durch Verordnungen; diese wurden in dieser

Anlage nicht berücksichtigt.

Anlage E

Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien vorgenommen werden müssen, um der hergestellten Ware die Ursprungseigenschaft zu

verleihen

Einleitende Bemerkungen

Allgemeines

Bemerkung 1

1.1. Die Liste enthält auch bestimmte Waren, für die zwar keine Vorzugszollbehandlung vorgesehen ist, die aber bei der Herstellung von Waren, für die eine Vorzugszollbehandlung vorgesehen ist, verwendet werden können.

1.2. Die ersten beiden Spalten in dieser Liste beschreiben die hergestellte Ware. In der ersten Spalte steht die Nummer oder das Kapitel nach dem Zolltarif, in der zweiten Spalte die Warenbezeichnung, die im Zolltarif für diese Nummer oder dieses Kapitel verwendet wird. Für jede Eintragung in den ersten beiden Spalten ist in der Spalte 3 eine Regel vorgesehen. Steht vor der Eintragung in der ersten Spalte ein „ex'', so bedeutet dies, daß die Regel in der Spalte 3 nur für jenen Teil der Nummer oder des Kapitels gilt, der in der Spalte 2 genannt ist.

1.3. In der Spalte 1 sind in bestimmten Fällen mehrere Nummern zusammengefaßt oder Kapitel angeführt; dementsprechend ist die zugehörige Warenbezeichnung in der Spalte 2 in allgemeiner Form enthalten. Die entsprechende Regel in der Spalte 3 bezieht sich dann auf alle Waren, die gemäß dem Zolltarif in die Nummern des Kapitels oder in jede der Nummern einzureihen sind, die in der Spalte 1 zusammengefaßt sind.

1.4. Wenn in dieser Liste verschiedene Regeln angeführt sind, die auf verschiedene Waren einer Nummer anzuwenden sind, enthält jede Eintragung die Bezeichnung jenes Teils der Nummer, auf die sich die entsprechende Regel in der Spalte 3 bezieht.

Bemerkung 2

2.1. Der Begriff „Herstellen'' umfaßt jede Be- oder Verarbeitung einschließlich Zusammenbau oder besondere Vorgänge. Siehe jedoch die folgende Bemerkung 3.5.

2.2. Der Begriff „Vormaterial'' umfaßt jegliche „Zutaten'', „Rohstoffe'', „Komponenten'' oder „Teile'' usw., die bei der Herstellung der Ware verwendet werden.

2.3. Der Begriff „Ware'' bezieht sich auf die hergestellte Ware, auch wenn sie zur späteren Verwendung in einem anderen Herstellungsvorgang bestimmt ist.

Bemerkung 3

3.1. Bei allen Nummern oder Teilen einer Nummer, die nicht in dieser Liste angeführt sind, gilt die Regel des Wechsels der Nummer gemäß Regel 4 Abs. 1. Wenn bei einer Eintragung in der Liste das Erfordernis des Wechsels der Nummer gilt, dann ist dies bei der Regel in der Spalte 3 angegeben.

3.2. Die gemäß einer Regel in der Spalte 3 erforderlichen Be- oder Verarbeitungen müssen nur an den verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden. Ebenso beziehen sich die in einer Regel in der Spalte 3 enthaltenen Beschränkungen nur auf verwendete Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft.

3.3. Wenn eine Regel besagt, daß „Vormaterialien jeder Nummer'' verwendet werden können, können Vormaterialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware auch verwendet werden, wenn die besonderen Beschränkungen beachtet werden, die die Regel enthält. Jedoch bedeutet der Ausdruck „Herstellen aus Vormaterialien jeder Nummer, einschließlich anderer Vormaterialien der Nummer . . . . .'', daß nur Vormaterialien derselben Nummer wie die hergestellte Ware mit einer anderen Warenbeschreibung als der, die sich aus Spalte 2 ergibt, verwendet werden können.

3.4. Wird eine Ware, die aus Vormaterialien hergestellt wurde und dabei durch die Regel des Wechsels der Nummer oder durch ihre eigene Regel in dieser Liste die Ursprungseigenschaft erworben hat, zur Herstelung einer anderen Ware verwendet, so wird auf sie eine für die andere Ware vorgesehene Regel nicht angewendet.

Ein Motor der Nummer 8407, für den die Regel in dieser Liste vorsieht, daß der Wert der verwendbaren Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft 40 vH des abWerk-Preises nicht überschreiten darf, wird aus vorgeschmiedetem, legiertem Stahl der Nummer 7224 hergestellt. Wenn dieser vorgeschmiedete Stahl in dem betreffenden Land aus einem Ingot ohne Ursprungseigenschaft geschmiedet wurde, hat er bereits die Ursprungseigenschaft durch die Regel der Nummer ex 7224 dieser Liste erworben. Bei der Berechnung der Wertanteile für den Motor kann der geschmiedete Stahl daher als Ursprungsware angerechnet werden, ohne Rücksicht darauf, ob er im selben Unternehmen oder in einem anderen hergestellt wurde. Der Wert des Ingots ohne Ursprungseigenschaft wird daher nicht zu den bei der Herstellung des Motors verwendeten Vormaterialien gerechnet.

3.5. Selbst wenn die Regel des Wechsels der Nummer oder die in dieser Liste enthaltene Regel erfüllt ist, hat die hergestellte Ware nicht Ursprung, wenn der vorgenommene Herstellungsvorgang insgesamt nicht ausreichend im Sinne der Regel 4 Abs. 5. ist.

Bemerkung 4

4.1. Die Regel in dieser Liste legt das Mindestausmaß der erforderlichen Be- oder Verarbeitungen fest, ein darüber hinausgehender Herstellungsvorgang verleiht gleichfalls Ursprung; umgekehrt verleiht ein weniger weitgehender Herstellungsvorgang nicht Ursprung. Wenn daher eine Regel vorsieht, daß Vormaterial ohne Ursprungseigenschaft einer bestimmten Verarbeitungsstufe verwendet werden kann, ist auch die Verwendung von Vormaterial dieser Art einer vorhergehenden Verarbeitungsstufe zulässig, nicht aber die Verwendung von solchem Vormaterial in einer höheren Verarbeitungsstufe.

4.2. Wenn eine Regel vorsieht, daß eine Ware aus mehr als einem Vormaterial hergestellt werden kann, bedeutet dies, daß eines oder mehrere dieser Vormaterialien verwendet werden können; es müssen aber nicht alle verwendet werden.

4.3. Wenn eine Regel in dieser Liste vorsieht, daß eine Ware aus einem bestimmten Vormaterial hergestellt werden muß, so schließt diese Bedingung die Verwendung anderer Vormaterialien nicht aus, die ihrer Natur nach nicht unter diese Regel fallen können.

5.1. Der in dieser Liste verwendete Begriff „natürliche Fasern'' bezieht sich auf alle Fasern, die nicht künstlich oder synthetisch sind; er ist auf die Verarbeitungsstufen vor dem Spinnen beschränkt und schließt auch Abfälle ein. Soweit nichts Gegenteiliges bestimmt ist, umfaßt er daher auch Fasern, die kardiert, gekrempelt, gekämmt oder in anderer Weise bearbeitet, aber noch nicht gesponnen sind.

5.2. Der Begriff „natürliche Fasern'' umfaßt Roßhaar der Nummer 0503, Seide der Nummern 5002 und 5003, Wolle, feine und grobe Tierhaare der Nummern 5101 bis 5105, Baumwolle der Nummern 5201 bis 5203 und andere pflanzliche Spinnstoffe der Nummern 5301 bis 5305.

5.3. Die Begriffe „Spinnmasse'', „chemische Vormaterialien'' und „Vormaterialien für die Papierherstellung'' stehen in dieser Liste als Beispiel für alle nicht in die Kapitel 50 bis 63 einzureihenden Vormaterialien, die für die Herstellung künstlicher oder synthetischer Fasern oder Garne oder solcher aus Papier verwendet werden können.

5.4. Der in dieser Liste verwendete Begriff „synthetische und künstliche Stapelfasern'' bezieht sich auf synthetische oder künstliche Stapelfasern oder Abfälle der Nummern 5501 bis 5507.

Bemerkung 6

6.1. Nicht-textile Garnituren und nicht-textiles Zubehör oder andere Vormaterialien, die Textilien enthalten und deshalb nicht unter die Voraussetzung der Bemerkung 4.3. fallen, müssen die in der Spalte 3 angeführten Bedingungen nicht erfüllen.

6.2. In Übereinstimmung mit der Bemerkung 4.3. können nicht-textile Garnituren und nicht-textiles Zubehör ohne Ursprungseigenschaft oder alle anderen Waren, die keine Textilien enthalten, unbeschränkt verwendet werden, weil sie nicht aus den in der Spalte 3 genannten Vormaterialien hergestellt werden können.

Wenn eine Regel in der Liste vorsieht, daß für ein bestimmtes Textilerzeugnis, wie etwa eine Bluse, Garn verwendet werden muß, schließt dies nicht die Verwendung von Metallgegenständen, wie etwa Knöpfen, aus, weil diese nicht aus textilen Vormaterialien hergestellt werden können.

6.3. Ihr Wert muß aber bei der Berechnung des Wertes der verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft berücksichtigt werden, wenn eine Prozentsatzregel gilt.

```

```

Be- oder Verarbeitungen

Nummer Warenbezeichnung von Vormaterialien ohne

Ursprungseigenschaft,

die Ursprung verleihen

```

```

ex Kapitel 90 Optische, Herstellen bei dem

photographische, - der Wert aller

kinematographische, Meß-, verwendeten

Prüf- und Vormaterialien 40 vH

Präzisionsinstrumente; des ab-Werk-Preises

medizinische oder der hergestellten Ware

chirurgische Instrumente nicht überschreitet

und Apparate; Teile und und

Zubehör dieser Waren; - Vormaterialien, die in

ausgenommen die Waren, dieselbe Nummer wie

für die unter den die hergestellte Ware

nachfolgenden Nrn. 9001, einzureihen sind,

9002, 9004, ex 9005, innerhalb der

ex 9006, 9007, 9011, obenstehenden

ex 9014, 9015 bis 9017, Begrenzung nur bis zu

ex 9018 und 9024 bis 9033 einem Wert von 5 vH

besondere Regeln des ab-Werk-Preises

angeführt sind der hergestellten Ware

verwendet werden

9001 Optische Fasern und Herstellen bei dem der

optische Faserbündel, Wert aller verwendeten

optische Faserkabel, Vormaterialien 40 vH des

andere als die der Nummer ab-Werk-Preises der

8544; Folien und Platten hergestellten Ware nicht

aus polarisierenden überschreitet

Stoffen; Linsen

(einschließlich

Kontaktlinsen), Prismen,

Spiegel und andere

optische Elemente, aus

Stoffen aller Art, nicht

gefaßt, ausgenommen nicht

optisch bearbeitete

Elemente aus Glas

9002 Linsen, Prismen, Spiegel Herstellen bei dem der

und andere optische Wert aller verwendeten

Elemente, aus Stoffen Vormaterialien 40 vH des

aller Art, gefaßt, für ab-Werk-Preises der

Instrumente oder hergestellten Ware nicht

Apparate, ausgenommen überschreitet

nicht optisch bearbeitete

Elemente aus Glas

9004 Brillen, Schutzbrillen Herstellen bei dem der

und ähnliche Waren, zur Wert aller verwendeten

Korrektur und zum Schutz Vormaterialien 40 vH des

der Augen oder für andere ab-Werk-Preises der

Zwecke hergestellten Ware nicht

überschreitet

ex 9005 Ferngläser, Fernrohre, Herstellen bei dem

optische Teleskope und - der Wert aller

Gestelle dafür verwendeten

Vormaterialien 40 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

nicht überschreitet

und

- Vormaterialien, die in

dieselbe Nummer wie

die hergestellte Ware

einzureihen sind,

innerhalb der

obenstehenden

Begrenzung nur bis zu

einem Wert von 5 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

verwendet werden

und

- der Wert der

verwendeten

Vormaterialien ohne

Ursprungseigenschaft

den Wert der

Vormaterialien mit

Ursprungseigenschaft

nicht überschreitet

ex 9006 Photographische (andere Herstellen bei dem

als kinematographische) - der Wert aller

Aufnahmeapparate; verwendeten

photographische Vormaterialien 40 vH

Blitzlichtgeräte und des ab-Werk-Preises

Photoblitzlichtlampen, der hergestellten Ware

andere als nicht überschreitet

Entladungslampen der und

Nummer 8539; - Vormaterialien, die in

ausgenommen dieselbe Nummer wie

Photoblitzlichtlampen mit die hergestellte Ware

elektrischer Zündung einzureihen sind,

innerhalb der

obenstehenden

Begrenzung nur bis zu

einem Wert von 5 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

verwendet werden

und

- der Wert der

verwendeten

Vormaterialien ohne

Ursprungseigenschaft

den Wert der

Vormaterialien mit

Ursprungseigenschaft

nicht überschreitet

9007 Kinematographische Herstellen bei dem

Aufnahmeapparate und - der Wert aller

Projektoren, auch mit verwendeten

eingebauten Tonaufnahme- Vormaterialien 40 vH

oder Tonwiedergabegeräten des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

nicht überschreitet

und

- Vormaterialien, die in

dieselbe Nummer wie

die hergestellte Ware

einzureihen sind,

innerhalb der

obenstehenden

Begrenzung nur bis zu

einem Wert von 5 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

verwendet werden

und

- der Wert der

verwendeten

Vormaterialien ohne

Ursprungseigenschaft

den Wert der

Vormaterialien mit

Ursprungseigenschaft

nicht überschreitet

9011 Optische Mikroskope, Herstellen bei dem

einschließlich solche für - der Wert aller

die Mikrophotographie, verwendeten

Mikrokinematographie oder Vormaterialien 40 vH

Mikroprojektion des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

nicht überschreitet

und

- Vormaterialien, die in

dieselbe Nummer wie

die hergestellte Ware

einzureihen sind,

innerhalb der

obenstehenden

Begrenzung nur bis zu

einem Wert von 5 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

verwendet werden

und

- der Wert der

verwendeten

Vormaterialien ohne

Ursprungseigenschaft

den Wert der

Vormaterialien mit

Ursprungseigenschaft

nicht überschreitet

ex 9014 Andere Herstellen bei dem der

Navigationsinstrumente Wert aller verwendeten

und -apparate Vormaterialien 40 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet

9015 Instrumente, Apparate und Herstellen bei dem der

Geräte für die Geodäsie, Wert aller verwendeten

Topographie, Feld- und Vormaterialien 40 vH des

Höhenvermessung, ab-Werk-Preises der

Photogrammetrie, hergestellten Ware nicht

Hydrographie, überschreitet

Ozeanographie,

Hydrologie, Meteorologie

oder Geophysik,

ausgenommen Kompasse;

Entfernungsmesser

9016 Waagen mit einer Herstellen bei dem der

Empfindlichkeit von Wert aller verwendeten

50 Milligramm oder Vormaterialien 40 vH des

weniger, auch mit ab-Werk-Preises der

Gewichten hergestellten Ware nicht

überschreitet

9017 Zeichen-, Anreiß- oder Herstellen bei dem der

Recheninstrumente (zB Wert aller verwendeten

Zeichenmaschinen, Vormaterialien 40 vH des

Pantographen, ab-Werk-Preises der

Winkelmesser, Reißzeuge, hergestellten Ware nicht

Rechenschieber und überschreitet

Rechenscheiben);

Instrumente für die

Längenmessung mit der

Hand (zB Maßstäbe und

Maßbänder, Mikrometer und

Schiebelehren und andere

Lehren), in diesem

Kapitel anderweitig weder

genannt noch inbegriffen

ex 9018 Dentalstühle in Herstellen aus

Verbindung mit Vormaterialien jeglicher

zahnärztlichen Geräten Nummer, einschließlich

oder mit Speifontänen anderer Vormaterialien

der Nr. 9018

9024 Maschinen, Apparate und Herstellen bei dem der

Geräte zum Prüfen der Wert aller verwendeten

Härte, Zugfestigkeit, Vormaterialien 40 vH des

Druckfestigkeit, ab-Werk-Preises der

Elastizität oder anderer hergestellten Ware nicht

mechanischer überschreitet

Eigenschaften von

Vormaterialien (zB

Metallen, Holz,

Spinnstoffen, Papier und

Kunststoffen)

9025 Dichtemesser, Aräometer, Herstellen bei dem der

Senkwaagen und ähnliche Wert aller verwendeten

schwimmende Instrumente, Vormaterialien 40 vH des

Thermometer, Pyrometer, ab-Werk-Preises der

Barometer, Hygrometer und hergestellten Ware nicht

Psychrometer, auch mit überschreitet

Registriervorrichtung,

auch miteinander

kombiniert

9026 Instrumente und Apparate Herstellen bei dem der

zum Messen oder Wert aller verwendeten

Kontrollieren von Vormaterialien 40 vH des

Durchfluß, Standhöhe, ab-Werk-Preises der

Druck oder von anderen hergestellten Ware nicht

veränderlichen Größen von überschreitet

Flüssigkeiten oder Gasen

(zB

Durchflußmengenmesser,

Standanzeiger, Manometer

und Wärmemengenmesser),

ausgenommen Instrumente

und Apparate der

Nummer 9014, 9015, 9028

oder 9032

9027 Instrumente, Apparate und Herstellen bei dem der

Geräte für physikalische Wert aller verwendeten

oder chemische Vormaterialien 40 vH des

Untersuchungen (zB ab-Werk-Preises der

Polarimeter, hergestellten Ware nicht

Refraktometer, überschreitet

Spektrometer und Gas-

oder

Rauchanalysenapparate);

Instrumente, Apparate und

Geräte zum Messen oder

Prüfen der Viskosität,

Porosität, Dehnung,

Oberflächenspannung oder

dergleichen; Instrumente

und Apparate für

kalorimetrische,

akustische oder

photometrische Messungen

(einschließlich

Belichtungsmesser);

Mikrotome

9028 Verbrauchs- oder

Produktionszähler für

Gas, Flüssigkeiten und

Elektrizität,

einschließlich derartiger

Prüf- und Eichzähler für

diese Geräte:

- Teile und Zubehör Herstellen bei dem der

Wert aller verwendeten

Vormaterialien 40 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet

- andere Herstellen bei dem

- der Wert aller

verwendeten

Vormaterialien 40 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

nicht überschreitet

und

- der Wert der

verwendeten

Vormaterialien ohne

Ursprungseigenschaft

den Wert der

Vormaterialien mit

Ursprungseigenschaft

nicht überschreitet

9029 Andere Zähler Herstellen bei dem der

(Tourenzähler, Wert aller verwendeten

Produktionszähler, Vormaterialien 40 vH des

Taxameter, ab-Werk-Preises der

Kilometerzähler, hergestellten Ware nicht

Schrittzähler und überschreitet

dergleichen); Tachometer

und andere

Geschwindigkeitsmesser,

ausgenommen solche der

Nummern 9014 oder 9015;

Stroboskope

9030 Oszilloskope, Herstellen bei dem der

Spektralanalysengeräte Wert aller verwendeten

und andere Instrumente, Vormaterialien 40 vH des

Apparate und Geräte zum ab-Werk-Preises der

Messen oder Kontrollieren hergestellten Ware nicht

elektrischer Größen, überschreitet

ausgenommen Zähler der

Nummer 9028; Instrumente

und Apparate zum Messen

oder zum Nachweis von

Alpha-, Beta-, Gamma-,

Röntgen-, kosmischen oder

anderen ionisierenden

Strahlen

9031 Instrumente, Apparate, Herstellen bei dem der

Geräte und Maschinen zum Wert aller verwendeten

Messen oder Vormaterialien 40 vH des

Kontrollieren, in diesem ab-Werk-Preises der

Kapitel anderweitig weder hergestellten Ware nicht

genannt noch inbegriffen; überschreitet

Profilprojektoren

9032 Instrumente, Apparate und Herstellen bei dem der

Geräte zum selbsttätigen Wert aller verwendeten

Regeln oder Kontrollieren Vormaterialien 40 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet

9033 Teile und Zubehör von Herstellen bei dem der

Maschinen, Apparaten, Wert aller verwendeten

Geräten und Instrumenten Vormaterialien 40 vH des

des Kapitels 90, in ab-Werk-Preises der

diesem Kapitel hergestellten Ware nicht

anderweitig weder genannt überschreitet

noch inbegriffen

ex Kapitel 91 Uhrmacherwaren; Herstellen bei dem der

ausgenommen die Waren, Wert aller verwendeten

für die unter den Vormaterialien 40 vH des

nachfolgenden Nrn. 9105, ab-Werk-Preises der

und 9109 bis 9113 hergestellten Ware nicht

besondere Regeln überschreitet

angeführt sind

9105 Andere Uhren mit anderen Herstellen bei dem

als Kleinuhrwerken - der Wert aller

verwendeten

Vormaterialien 40 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

nicht überschreitet

und

- der Wert der

verwendeten

Vormaterialien ohne

Ursprungseigenschaft

den Wert der

Vormaterialien mit

Ursprungseigenschaft

nicht überschreitet

9109 Andere Uhrwerke, Herstellen bei dem

vollständig und - der Wert aller

zusammengebaut verwendeten

Vormaterialien 40 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

nicht überschreitet

und

- der Wert der

verwendeten

Vormaterialien ohne

Ursprungseigenschaft

den Wert der

Vormaterialien mit

Ursprungseigenschaft

nicht überschreitet

9110 Vollständige Uhrwerke, Herstellen bei dem

nicht zusammengebaut oder - der Wert aller

teilweise zusammengebaut verwendeten

(Bausätze); Vormaterialien 40 vH

unvollständige Uhrwerke, des ab-Werk-Preises

zusammengebaut; Rohwerke der hergestellten Ware

von Uhren nicht überschreitet

und

- Vormaterialien, die in

die Nr. 9114

einzureihen sind,

innerhalb der

obenstehenden

Begrenzung nur bis zu

einem Wert von 5 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

verwendet werden

9111 Gehäuse für Uhren der Herstellen bei dem

Nummer 9101 oder 9102, - der Wert aller

und Teile davon verwendeten

Vormaterialien 40 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

nicht überschreitet

und

- Vormaterialien, die in

dieselbe Nummer wie

die hergestellte Ware

einzureihen sind,

innerhalb der

obenstehenden

Begrenzung nur bis zu

einem Wert von 5 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

verwendet werden

9112 Gehäuse für andere Uhren Herstellen bei dem

und ähnliche Gehäuse für - der Wert aller

andere Waren dieses verwendeten

Kapitels; Teile davon Vormaterialien 40 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

nicht überschreitet

und

- Vormaterialien, die in

dieselbe Nummer wie

die hergestellte Ware

einzureihen sind,

innerhalb der

obenstehenden

Begrenzung nur bis zu

einem Wert von 5 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

verwendet werden

9113 Uhrarmbänder und Teile

davon:

- aus unedlen Metallen, Herstellen bei dem der

auch vergoldet oder Wert aller verwendeten

versilbert oder mit Vormaterialien 40 vH des

Edelmetallen plattiert ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet

- andere Herstellen bei dem der

Wert aller verwendeten

Vormaterialien 50 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet

Kapitel 92 Musikinstrumente; Teile Herstellen bei dem der

und Zubehör davon Wert aller verwendeten

Vormaterialien 40 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet

Kapitel 93 Waffen und Munition; Herstellen bei dem der

Teile und Zubehör davon Wert aller verwendeten

Vormaterialien 50 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet

9405 Beleuchtungskörper Herstellen bei dem der

(einschließlich Wert aller verwendeten

Scheinwerfer) und Teile Vormaterialien 50 vH des

davon, anderweitig weder ab-Werk-Preises der

genannt noch inbegriffen; hergestellten Ware nicht

Reklameleuchten, überschreitet

Leuchtschilder,

beleuchtete

Namensschilder und

dergleichen, mit fest

montierter Lichtquelle,

sowie anderweitig weder

genannte noch

inbegriffene Teile

davon

9406 Vorgefertigte Gebäude Herstellen bei dem der

Wert aller verwendeten

Vormaterialien 50 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet

9503 Anderes Spielzeug; Herstellen bei dem

maßstabsgetreu - alle verwendeten

verkleinerte Modelle und Vormaterialien in eine

ähnliche Modelle für andere Nummer

Spiel oder Unterhaltung, einzureihen sind als

auch mit Antrieb; Puzzles die hergestellte Ware

aller Art und

- der Wert aller

verwendeten

Vormaterialien 50 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

nicht überschreitet

ex 9506 Fertige Golfschlägerköpfe Herstellen aus Rohlingen

ex 9601 Waren aus tierischen, Herstellen aus

und pflanzlichen oder bearbeiteten

ex 9602 mineralischen Vormaterialien derselben

Schnitzstoffen Nummer

ex 9603 Besen, Bürsten und Herstellen bei dem der

Pinsel, ausgenommen Wert aller verwendeten

Reisigbesen und Vormaterialien 50 vH des

dergleichen; mechanische, ab-Werk-Preises der

nicht motorbetriebene hergestellten Ware nicht

Teppichkehrer zum überschreitet

Handgebrauch, Mops;

Farbtupfer und

Farbroller; Wischer aus

Weichkautschuk oder

ähnlichen geschmeidigen

Stoffen

9605 Reisezusammenstellungen Jede Ware in der

von Waren (Necessaires) Warenzusammenstellung

für die Körperpflege, für muß die Regel erfüllen,

Näharbeiten oder für das die anzuwenden wäre,

Reinigen von Schuhen oder wenn sie nicht in der

Kleidern Warenzusammenstellung

enthalten wäre; jedoch

können Waren ohne

Ursprungseigenschaft

mitverwendet werden,

wenn ihr Wert 15 vH des

ab-Werk-Preises der

Warenzusammenstellung

nicht überschreitet

9606 Knöpfe, Preßverschlüsse, Herstellen bei dem

Schnappverschlüsse und - alle verwendeten

Druckknöpfe, Knopfformen Vormaterialien in eine

und andere Teile dieser andere Nummer als die

Waren; Knopfrohlinge hergestellte Ware

einzureihen sind

und

- der Wert aller

verwendeten

Vormaterialien 50 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

nicht überschreitet

9608 Kugelschreiber; Schreiber Herstellen aus

und Markierstifte, mit Vormaterialien, die in

Filzspitze oder anderer eine andere Nummer als

poröser Spitze; die hergestellte Ware

Füllfedern und andere einzureihen sind, oder

Füllhalter; aus Schreibfedern oder

Durchschreibstifte; Schreibfederspitzen;

Füllstifte (Dreh- und jedoch können auch

Druckstifte); andere Vormaterialien

Federhalter, derselben Nummer

Bleistifthalter und verwendet werden, wenn

ähnliche Halter; Teile ihr Wert 5 vH des

(einschließlich ab-Werk-Preises der

Schutzkappen und Klipse) hergestellten Ware nicht

für die vorstehend überschreitet

genannten Waren,

ausgenommen jene der

Nummer 9609

9612 Farbbänder für Herstellen bei dem

Schreibmaschinen und - alle verwendeten

ähnliche Farbbänder, mit Vormaterialien in eine

Tinte oder anderen andere Nummer als die

Stoffen für Abdrucke hergestellte Ware

präpariert, auch auf einzureihen sind

Spulen oder in Kassetten; und

Stempelkissen, auch - der Wert aller

getränkt, auch in verwendeten

Schachteln Vormaterialien 50 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

nicht überschreitet

ex 9614 Tabakspfeifen Herstellen aus

(einschließlich Pfeifenrohformen

Pfeifenköpfe)

Zahlreiche Änderungen durch Verordnungen; diese wurden in dieser

Anlage nicht berücksichtigt.

```

```

Be- oder Verarbeitungen

Nummer Warenbezeichnung von Vormaterialien ohne

Ursprungseigenschaft,

die Ursprung verleihen

```

```

Kapitel 60 Gewirkte oder gestrickte Herstellen aus

Flächenerzeugnisse - natürlichen Fasern

- synthetischen oder

künstlichen

Stapelfasern, nicht

kardiert oder gekämmt

oder in anderer Weise

für das Verspinnen

vorgerichtet, oder

- chemischen

Vormaterialien oder

Spinnmasse

Kapitel 61 Bekleidung und Herstellen aus

Bekleidungszubehör, - natürlichen Fasern

gewirkt oder gestrickt - synthetischen oder

künstlichen

Stapelfasern, nicht

kardiert oder gekämmt

oder in anderer Weise

für das Verspinnen

vorgerichtet, oder

- chemischen

Vormaterialien oder

Spinnmasse

ex Kapitel 62 Bekleidung und Herstellen aus Garnen

Bekleidungszubehör, nicht

gewirkt oder gestrickt;

ausgenommen die Waren,

für die unter den

nachfolgenden Nrn. 6213

und 6214 besondere Regeln

angeführt sind

6213 und Taschentücher; Schals, Herstellen aus rohen,

6214 Halstücher, Kopftücher, einfachen Garnen

Schleier und dergleichen

6301 Decken; Bettwäsche usw.;

bis Gardinen usw.; andere

6304 Waren für die

Innenausstattung:

- aus Filz oder aus Herstellen aus

Vliesstoffen - natürlichen Fasern

oder

- chemischen

Vormaterialien oder

Spinnmasse

- andere Herstellen aus rohen,

einfachen Garnen

6305 Säcke und Beutel, für Herstellen aus

Verpackungszwecke - natürlichen Fasern

- synthetischen oder

künstlichen

Stapelfasern, nicht

kardiert oder gekämmt

oder in anderer Weise

für das Verspinnen

vorgerichtet, oder

- chemischen

Vormaterialien oder

Spinnmasse

6306 Planen und Markisen;

Zelte; Segel für

Wasserfahrzeuge, für

Segelbretter oder für

Landfahrzeuge;

Campingausrüstung:

- aus Vliesstoffen Herstellen aus

- andere - natürlichen Fasern

oder

- chemischen

Vormaterialien oder

Spinnmasse

Herstellen aus rohen,

einfachen Garnen

6307 Andere konfektionierte Herstellen bei dem der

Spinnstoffwaren, Wert aller verwendeten

einschließlich Vormaterialien 40 vH des

Schnittmuster für ab-Werk-Preises der

Kleidungsstücke hergestellten Ware nicht

überschreitet

6308 Warenzusammenstellungen, Jede Ware in der

bestehend aus Geweben und Warenzusammenstellung

Garnen, auch mit Zubehör, muß die Regel erfüllen,

zur Herstellung von die anzuwenden wäre,

Teppichen, Tapisserien, wenn sie nicht in der

bestickten Tischtüchern, Warenzusammenstellung

Servietten oder ähnlichen enthalten wäre; jedoch

Spinnstoffwaren, in können Waren ohne

Aufmachungen für den Ursprungseigenschaft

Kleinverkauf mitverwendet werden,

wenn ihr Wert 15 vH des

ab-Werk-Preises der

Warenzusammenstellung

nicht überschreitet

6401 Schuhe Herstellen aus

bis Vormaterialien jeder

6405 Nummer, ausgenommen aus

Teilen von Schuhen,

nicht aus Metall, der

Nr. 6406

6503 Hüte und andere Herstellen aus Garnen

Kopfbedeckungen, aus oder Fasern

Filz, aus Hutstumpen oder

Hutplatten der

Nummer 6501, auch

gefüttert oder

ausgerüstet

6505 Hüte und andere Herstellen aus Garnen

Kopfbedeckungen, gewirkt, oder Fasern

gestrickt oder aus

Stücken (ausgenommen

Streifen) von Spitzen,

Filz oder anderen

textilen

Flächenerzeugnissen

hergestellt, auch

gefüttert oder

ausgerüstet; Haarnetze

aus Stoffen aller Art,

auch gefüttert oder

ausgerüstet

6601 Regenschirme und Herstellen bei dem der

Sonnenschirme Wert aller verwendeten

(einschließlich Vormaterialien 50 vH des

Stockschirme, ab-Werk-Preises der

Gartenschirme und hergestellten Ware nicht

ähnliche Schirme) überschreitet

ex 6803 Waren aus Naturschiefer Herstellen aus

oder Preßschiefer bearbeitetem Schiefer

ex 6804 Waren aus künstlichen Herstellen aus

und Schleifmitteln auf der Vormaterialien jeder

ex 6805 Grundlage von Nummer, ausgenommen aus

Siliciumcarbid Vormaterialien der

Nr. 6804 oder 6805 sowie

aus Siliciumcarbid der

Nr. 2849

ex 6812 Waren aus Asbest oder aus Herstellen aus

Mischungen auf der bearbeiteten

Grundlage von Asbest oder Asbestfasern oder aus

auf der Grundlage von Mischungen auf der

Asbest und Grundlage von Asbest

Magnesiumcarbonat oder auf der Grundlage

von Asbest und

Magnesiumcarbonat

ex 6814 Waren aus Glimmer; Herstellen aus

agglomerierter oder bearbeitetem Glimmer

rekonstituierter Glimmer, (einschließlich

auf einer Unterlage aus agglomeriertem oder

Papier, Pappe oder rekonstituiertem

anderen Stoffen Glimmer)

Zahlreiche Änderungen durch Verordnungen; diese wurden in dieser

Anlage nicht berücksichtigt.

```

```

Be- oder Verarbeitungen

Nummer Warenbezeichnung von Vormaterialien ohne

Ursprungseigenschaft,

die Ursprung verleihen

```

```

ex Kapitel 90 Optische, Herstellen bei dem

photographische, - der Wert aller

kinematographische, Meß-, verwendeten

Prüf- und Vormaterialien 40 vH

Präzisionsinstrumente; des ab-Werk-Preises

medizinische oder der hergestellten Ware

chirurgische Instrumente nicht überschreitet

und Apparate; Teile und und

Zubehör dieser Waren; - Vormaterialien, die in

ausgenommen die Waren, dieselbe Nummer wie

für die unter den die hergestellte Ware

nachfolgenden Nrn. 9001, einzureihen sind,

9002, 9004, ex 9005, innerhalb der

ex 9006, 9007, 9011, obenstehenden

ex 9014, 9015 bis 9017, Begrenzung nur bis zu

ex 9018 und 9024 bis 9033 einem Wert von 5 vH

besondere Regeln des ab-Werk-Preises

angeführt sind der hergestellten Ware

verwendet werden

9001 Optische Fasern und Herstellen bei dem der

optische Faserbündel, Wert aller verwendeten

optische Faserkabel, Vormaterialien 40 vH des

andere als die der Nummer ab-Werk-Preises der

8544; Folien und Platten hergestellten Ware nicht

aus polarisierenden überschreitet

Stoffen; Linsen

(einschließlich

Kontaktlinsen), Prismen,

Spiegel und andere

optische Elemente, aus

Stoffen aller Art, nicht

gefaßt, ausgenommen nicht

optisch bearbeitete

Elemente aus Glas

9002 Linsen, Prismen, Spiegel Herstellen bei dem der

und andere optische Wert aller verwendeten

Elemente, aus Stoffen Vormaterialien 40 vH des

aller Art, gefaßt, für ab-Werk-Preises der

Instrumente oder hergestellten Ware nicht

Apparate, ausgenommen überschreitet

nicht optisch bearbeitete

Elemente aus Glas

9004 Brillen, Schutzbrillen Herstellen bei dem der

und ähnliche Waren, zur Wert aller verwendeten

Korrektur und zum Schutz Vormaterialien 40 vH des

der Augen oder für andere ab-Werk-Preises der

Zwecke hergestellten Ware nicht

überschreitet

ex 9005 Ferngläser, Fernrohre, Herstellen bei dem

optische Teleskope und - der Wert aller

Gestelle dafür verwendeten

Vormaterialien 40 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

nicht überschreitet

und

- Vormaterialien, die in

dieselbe Nummer wie

die hergestellte Ware

einzureihen sind,

innerhalb der

obenstehenden

Begrenzung nur bis zu

einem Wert von 5 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

verwendet werden

und

- der Wert der

verwendeten

Vormaterialien ohne

Ursprungseigenschaft

den Wert der

Vormaterialien mit

Ursprungseigenschaft

nicht überschreitet

ex 9006 Photographische (andere Herstellen bei dem

als kinematographische) - der Wert aller

Aufnahmeapparate; verwendeten

photographische Vormaterialien 40 vH

Blitzlichtgeräte und des ab-Werk-Preises

Photoblitzlichtlampen, der hergestellten Ware

andere als nicht überschreitet

Entladungslampen der und

Nummer 8539; - Vormaterialien, die in

ausgenommen dieselbe Nummer wie

Photoblitzlichtlampen mit die hergestellte Ware

elektrischer Zündung einzureihen sind,

innerhalb der

obenstehenden

Begrenzung nur bis zu

einem Wert von 5 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

verwendet werden

und

- der Wert der

verwendeten

Vormaterialien ohne

Ursprungseigenschaft

den Wert der

Vormaterialien mit

Ursprungseigenschaft

nicht überschreitet

9007 Kinematographische Herstellen bei dem

Aufnahmeapparate und - der Wert aller

Projektoren, auch mit verwendeten

eingebauten Tonaufnahme- Vormaterialien 40 vH

oder Tonwiedergabegeräten des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

nicht überschreitet

und

- Vormaterialien, die in

dieselbe Nummer wie

die hergestellte Ware

einzureihen sind,

innerhalb der

obenstehenden

Begrenzung nur bis zu

einem Wert von 5 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

verwendet werden

und

- der Wert der

verwendeten

Vormaterialien ohne

Ursprungseigenschaft

den Wert der

Vormaterialien mit

Ursprungseigenschaft

nicht überschreitet

9011 Optische Mikroskope, Herstellen bei dem

einschließlich solche für - der Wert aller

die Mikrophotographie, verwendeten

Mikrokinematographie oder Vormaterialien 40 vH

Mikroprojektion des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

nicht überschreitet

und

- Vormaterialien, die in

dieselbe Nummer wie

die hergestellte Ware

einzureihen sind,

innerhalb der

obenstehenden

Begrenzung nur bis zu

einem Wert von 5 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

verwendet werden

und

- der Wert der

verwendeten

Vormaterialien ohne

Ursprungseigenschaft

den Wert der

Vormaterialien mit

Ursprungseigenschaft

nicht überschreitet

ex 9014 Andere Herstellen bei dem der

Navigationsinstrumente Wert aller verwendeten

und -apparate Vormaterialien 40 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet

9015 Instrumente, Apparate und Herstellen bei dem der

Geräte für die Geodäsie, Wert aller verwendeten

Topographie, Feld- und Vormaterialien 40 vH des

Höhenvermessung, ab-Werk-Preises der

Photogrammetrie, hergestellten Ware nicht

Hydrographie, überschreitet

Ozeanographie,

Hydrologie, Meteorologie

oder Geophysik,

ausgenommen Kompasse;

Entfernungsmesser

9016 Waagen mit einer Herstellen bei dem der

Empfindlichkeit von Wert aller verwendeten

50 Milligramm oder Vormaterialien 40 vH des

weniger, auch mit ab-Werk-Preises der

Gewichten hergestellten Ware nicht

überschreitet

9017 Zeichen-, Anreiß- oder Herstellen bei dem der

Recheninstrumente (zB Wert aller verwendeten

Zeichenmaschinen, Vormaterialien 40 vH des

Pantographen, ab-Werk-Preises der

Winkelmesser, Reißzeuge, hergestellten Ware nicht

Rechenschieber und überschreitet

Rechenscheiben);

Instrumente für die

Längenmessung mit der

Hand (zB Maßstäbe und

Maßbänder, Mikrometer und

Schiebelehren und andere

Lehren), in diesem

Kapitel anderweitig weder

genannt noch inbegriffen

ex 9018 Dentalstühle in Herstellen aus

Verbindung mit Vormaterialien jeglicher

zahnärztlichen Geräten Nummer, einschließlich

oder mit Speifontänen anderer Vormaterialien

der Nr. 9018

9024 Maschinen, Apparate und Herstellen bei dem der

Geräte zum Prüfen der Wert aller verwendeten

Härte, Zugfestigkeit, Vormaterialien 40 vH des

Druckfestigkeit, ab-Werk-Preises der

Elastizität oder anderer hergestellten Ware nicht

mechanischer überschreitet

Eigenschaften von

Vormaterialien (zB

Metallen, Holz,

Spinnstoffen, Papier und

Kunststoffen)

9025 Dichtemesser, Aräometer, Herstellen bei dem der

Senkwaagen und ähnliche Wert aller verwendeten

schwimmende Instrumente, Vormaterialien 40 vH des

Thermometer, Pyrometer, ab-Werk-Preises der

Barometer, Hygrometer und hergestellten Ware nicht

Psychrometer, auch mit überschreitet

Registriervorrichtung,

auch miteinander

kombiniert

9026 Instrumente und Apparate Herstellen bei dem der

zum Messen oder Wert aller verwendeten

Kontrollieren von Vormaterialien 40 vH des

Durchfluß, Standhöhe, ab-Werk-Preises der

Druck oder von anderen hergestellten Ware nicht

veränderlichen Größen von überschreitet

Flüssigkeiten oder Gasen

(zB

Durchflußmengenmesser,

Standanzeiger, Manometer

und Wärmemengenmesser),

ausgenommen Instrumente

und Apparate der

Nummer 9014, 9015, 9028

oder 9032

9027 Instrumente, Apparate und Herstellen bei dem der

Geräte für physikalische Wert aller verwendeten

oder chemische Vormaterialien 40 vH des

Untersuchungen (zB ab-Werk-Preises der

Polarimeter, hergestellten Ware nicht

Refraktometer, überschreitet

Spektrometer und Gas-

oder

Rauchanalysenapparate);

Instrumente, Apparate und

Geräte zum Messen oder

Prüfen der Viskosität,

Porosität, Dehnung,

Oberflächenspannung oder

dergleichen; Instrumente

und Apparate für

kalorimetrische,

akustische oder

photometrische Messungen

(einschließlich

Belichtungsmesser);

Mikrotome

9028 Verbrauchs- oder

Produktionszähler für

Gas, Flüssigkeiten und

Elektrizität,

einschließlich derartiger

Prüf- und Eichzähler für

diese Geräte:

- Teile und Zubehör Herstellen bei dem der

Wert aller verwendeten

Vormaterialien 40 vH des

ab-Werk-Preises der

hergestellten Ware nicht

überschreitet

- andere Herstellen bei dem

- der Wert aller

verwendeten

Vormaterialien 40 vH

des ab-Werk-Preises

der hergestellten Ware

nicht überschreitet

und

- der Wert der

verwendeten

Vormaterialien ohne

Ursprungseigenschaft

den Wert der

Vormaterialien mit

Ursprungseigenschaft

nicht überschreitet

9029 Andere Zähler Herstellen bei dem der

(Tourenzähler, Wert aller verwendeten

Produktionszähler, Vormaterialien 40 vH des

Taxameter, ab-Werk-Preises der

Kilometerzähler, hergestellten Ware nicht

Schrittzähler und überschreitet

dergleichen); Tachometer

und andere

Geschwindigkeitsmesser,

ausgenommen solche der

Nummer 9014 oder 9015;

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