Änderungshistorie

Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der bestimmt wird, daß im Falle von Reihengeschäften nicht der Unternehmer, für dessen Unternehmen der Gegenstand eingeführt worden ist, sondern der Unternehmer, der die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet hat, den Abzug der Einfuhrumsatzsteuer vornehmen kann

1 Version · 1998-02-06 — 2018-12-31 (aufgehoben)
2018-12-31
Aufhebung
1998-02-05
Abzug der Einfuhrumsatzsteuer im Falle von Reihengeschäften — versió
Originalfassung Text zu diesem Datum