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Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 12. November 1971 über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Ausstellung von Dokumenten, die österreichischen Staatsbürgern die Ausreise in grenznahe Gebiete von Nachbarstaaten der Republik Österreich und die Wiedereinreise aus diesen erleichtern

Geltender Text a fecha 1970-01-01

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