Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft und desBundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der eineErhebung der Gartenbaubetriebe angeordnet wird
Gemäß § 73 Abs. 3 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, außer Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstatistikgesetzes 1965, BGBl. Nr. 91, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 448/1990, und des § 3 Abs. 1 des LFBIS-Gesetzes, BGBl. Nr. 448/1980, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 597/1981 wird hinsichtlich der landwirtschaftlichen Betriebe durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft und hinsichtlich der der Gewerbeordnung 1973, BGBl. Nr. 50/1974, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 10/1991, unterliegenden Betriebe durch den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten verordnet:
Gemäß § 73 Abs. 3 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, außer Kraft getreten.
§ 1. Das Österreichische Statistische Zentralamt hat mit Stichtag 1. Juni 1992 eine Erhebung der Gartenbaubetriebe durchzuführen. Die Erhebungsgegenstände und Erhebungsmerkmale sind den Anlagen 1-4 zu entnehmen, die einen Bestandteil der Verordnung bilden.
Gemäß § 73 Abs. 3 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, außer Kraft getreten.
§ 2. Zur Auskunftserteilung verpflichtet sind die Bewirtschafter (Eigentümer, Besitzer, Pächter oder Nutznießer) und Gewerbetreibenden der Gartenbaubetriebe und Baumschulen, bei denen eine Freilandfläche von mindestens 10 Ar gärtnerisch bewirtschaftet wird oder ein Gewächshaus (Hochglas oder Kunststoff) eingerichtet ist. Einzubeziehen sind auch Gartenbaubetriebe der öffentlichen Hand oder sonstiger Institutionen (Anstaltsgärtnereien ua.) sowie alle gewerblichen Gartenbaubetriebe, die den vorher erwähnten Bedingungen entsprechen. Nicht zu erheben sind Baumschulen, die nur Forstpflanzgut und Betriebe, die nur Forstsaatgut erzeugen.
Gemäß § 73 Abs. 3 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, außer Kraft getreten.
§ 3. Die Erhebung ist in der Form durchzuführen, daß vom Österreichischen Statistischen Zentralamt bestellte Erhebungsorgane von den zur Auskunftserteilung verpflichteten Personen die erforderlichen Angaben in den Betrieben in der Zeit vom 1. Juni bis 30. September 1992 erfragen; hiebei ist vorzusorgen, daß die gemachten Angaben geheimgehalten werden und unbefugten Dritten nicht zugänglich sind.
Gemäß § 73 Abs. 3 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, außer Kraft getreten.
§ 4. Das Österreichische Statistische Zentralamt hat die in landwirtschaftlichen Betrieben hinsichtlich der Flächenverteilung, der Besitzverhältnisse der gärtnerisch genutzten Fläche des Betriebes, der überwiegenden Produktionsrichtung, der fachlichen Ausbildung des Betriebsleiters, der Absatzwege der Eigenproduktion, der Heizung und Energie und des Baujahres der Gewächshäuser ermittelten Einzeldaten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft zur Aufnahme in das land- und forstwirtschaftliche Betriebsinformationssystem (LFBIS) zu übermitteln.
Gemäß § 73 Abs. 3 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, außer Kraft getreten.
Anlage 1
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Flächenverteilung (in Hektar, Ar und m2)
Fläche unter Glas, Folie ua. Gewächshaus (heizbar/nicht heizbar)
Folientunnel begehbar (heizbar/nicht heizbar)
Niederglas (Frühbeet)
Freilandfläche einschließlich Flachfolie/Vlies
Gemüse (ohne Feldgemüse)
Blumen und Zierpflanzen
Baumschulkulturen
Saatzuchtflächen und Samenbau
Gärtnerisch genutzte Fläche
Feldgemüseanbaufläche
Sonstige Flächen
Gesamtfläche des Betriebes
Besitzverhältnisse der gärtnerisch genutzten Fläche
des Betriebes (in Hektar, Ar und m2)
Eigengrund
Pachtgrund und sonstige bewirtschaftete Flächen
(Servitute ua.)
Fläche insgesamt
Art des Betriebes
Landwirtschaftlicher Betrieb
Landwirtschaftlicher Betrieb und Gewerbebetrieb
Gewerbebetrieb
Überwiegende Produktionsrichtung
Gärtnerisches Gemüse
Blumen und Zierpflanzen
Baumschule
Feldgemüse
Fachliche Ausbildung des Betriebsleiters oderGewerbetreibenden
Gärtnergehilfe (Facharbeiter)
Gartentheater
Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Friedhofs- und Ziergärtner
Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Landschaftsgärtner (Garten- und Grünflächengestalter)
Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Floristik
Fachschule für Gartenbau
Höhere Schule für Gartenbau
Landwirtschaftliche Universität
andere höhere Ausbildungen
Landwirtschaftliche Ausbildung (Facharbeiter, Meister)
Gärtnerischer Lehrbetrieb (ja/nein)
Betriebsnachfolge gesichert (ja/nein)
Arbeitskräfte am 1. Juni 1992
Familieneigene Arbeitskräfte (männlich/weiblich)
vollbeschäftigt
teilbeschäftigt
familieneigene Arbeitskräfte insgesamt
darunter mit fachlicher Ausbildung
Familienfremde Arbeitskräfte (männlich/weiblich)
ständig beschäftigt
Saisonarbeiter
familienfremde Arbeitskräfte insgesamt
darunter mit fachlicher Ausbildung
beschäftigte Ausländer
darunter Saisonarbeiter
Investitionen im Betrieb
Investitionen in den letzten 5 Jahren (ja/nein)
Investitionen für
Grundaufstockung
Maschinen
Gewächshäuser und deren Einrichtungen
Verkaufseinrichtungen
sonstige Betriebseinrichtungen (Kühl-, Arbeits- und Lagerräume)
Wasserversorgung (ja/nein)
öffentlicher Anschluß
eigene Versorgung
öffentliche und eigene Versorgung
Mit dem gärtnerischen Betrieb verbundene
gewerbliche Tätigkeiten (mit/ohne Gewerbeschein)
Handel mit Gartenbauerzeugnissen (ohne Bedarfsartikel) Garten- und Grünflächengestaltung Friedhofsgärtnerei, Gräberpflege
Blumenbinderei
Wichtigster und zweitwichtigster Absatzweg derEigenproduktion
Verkauf
im eigenen Geschäft oder Betrieb
an Erzeugerbetrieb (Gärtnereien, Baumschulen, bzw. Gartengestalter)
über Absatzgenossenschaften, Erzeugergemeinschaften,
Erzeugerorganisationen ua. an Verbrauchermarkt (einschließlich Wochenmarkt)
an Einzelhandel
an Großhandel (auch Wiederverkäufermärkte)
an Verarbeitungsindustrie
Werbemaßnahmen (ja/nein)
durch eigenen Betrieb
durch Gemeinschaftswerbung
Baujahr der Gewächshäuser (Gewächshausfläche
in m2)
vor 1965
1965-1971
1972-1982
nach 1982
Heizung und Energie
Energiesparende Einrichtungen in beheizten Gewächshäusern und
beheizten Folientunnels (m2)
Klimasteuerungsanlagen
Innenschattierung, Wärmeschirm
Wärmegedämmte Gewächshausfläche
Vegetationsheizung
Nutzung eigener Abwärme (ja/nein)
Nutzung alternativer Energien (ja/nein)
Solaranlagen
Wärmepumpen
Sonstige Anlagen
Heizung für Gewächshäuser im Betrieb (ja/nein)
möglich als Übergangsheizung
möglich als Ganzjahresheizung
Anzahl und Gesamtleistung der Heizanlagen (in 1000 Wärmeeinheiten bzw. kW)
ortsfest
nicht ortsfest
Alter der Heizanlagen (Anzahl)
vor 1972
1972-1982
nach 1982
Brennstoffe und Energie (Jahresverbrauch 1991/Maximale Lagerkapazität)
Benzin (Liter)
Dieselöl (Liter)
Ofenheizöl (rotgefärbt in 1000 Liter)
Heizöl leicht (Tonnen)
Heizöl mittel (Tonnen)
Heizöl schwer (Tonnen)
Biogene Brennstoffe
Hackschnitzel, Holzhackgut (Schüttraummeter)
Holz- und Holzabfälle (Schüttraummeter)
Rinde (Schüttraummeter)
Stroh (Tonnen)
Sonstige Brennstoffe (nur Jahresverbrauch 1991)
Steinkohle einschließlich Steinkohle-Briketts
(Tonnen)
Koks (Tonnen)
Braunkohle (Tonnen)
Braunkohle-Briketts (Tonnen)
Erdgas (m3)
Fernwärme (MWh)
Elektrische Energie (kWh)
Betriebseigene Maschinen und Geräte (Stück)
Traktoren
Einachsschlepper, Fräsen
Erddämpfanlagen
Pflanzmaschinen
Topfmaschinen
Erdtopfpressen mit Motorantrieb
Motorspritz- und -sprühgeräte
Nebelgeräte
Wasseraufbereitungsanlagen
Erntemaschinen
Düngermischer
Hubstapler
Notstromaggregate
Sortiermaschinen
Waschanlagen (Gemüse)
EDV-Einsatz im Büro (ja/nein)
EDV-Einsatz für Klima- und Kultursteuerung (ja/nein)
CO2-Anlagen (ja/nein)
Betriebsräume (Anzahl, Fläche in m2)
Arbeitsräume
Verkaufslokale
Gewächshäuser
Einschlag- und Schattenhallen
Lagerräume für Betriebsmittel
Lagerräume für Produkte
Geräteschuppen und Garagen
Kühlräume (m3)
Nützlingseinsatz im Pflanzenschutz (ja/nein)
für den Betrieb sinnvoll
bereits im Betrieb eingesetzt
in den nächsten 5 Jahren geplant
Produktionseinrichtungen (Fläche in m2)
Rolltische
Assimilationsbeleuchtung
Automatische Bewässerung (im Gewächshaus/im Freiland)
Automatische Düngung (im Gewächshaus/im Freiland)
Geschlossene Kulturverfahren (im Gewächshaus/im Freiland)
Betriebliche Beförderungsmittel (Stück)
Kombi, PKW
LKW bis 3,5 t
LKW über 3,5 t
Gemäß § 73 Abs. 3 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, außer Kraft getreten.
Anlage 2
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Blumen- und Zierpflanzenbau (einschließlich
Mehrfachnutzung)
Im Freiland (für Schnitt/für Pflanzenverkauf, Fläche in m2)
Blumenzwiebeln
Bindegrün (Koniferen, Mahonien usw.)
Chrysanthemen
Dahlien
Einjahresblumen (Sommerblumen)
Gladiolen
Nelken
Rosen
Stauden und Alpenpflanzen
Trockenblumen
Zweijahresblumen (Violen, Bellis ua.)
Ziersträucher (Forsythien, Flieder usw.)
Stellflächen für Topfpflanzen (m2)
Sonstige Anzuchtflächen (Mutter-, Jungpflanzen)
Im Freiland oder Gewächshaus (m2)
Saatzucht und Samenbau
Unter Glas, Folie ua. (m2)
Schnittblumen
Chrysanthemen
gesteuerte Kultur
in Normalkultur
Edelnelken und Spraynelken
Gerbera
Rosen
Teehybriden ua. Baby- und Garnettetypen
Andere Blütenpflanzen
Schnittgrün
Produktion im Jahre 1991 (Stück):
Treibpflanzen für Schnitt
Freesien
Gladiolen
Iris
Lilien
Narzissen
Tulpen
Topfpflanzen (Roh- und Halbfertigware/Fertigware)
Azaleen
Begonien
Chrysanthemen
Cyclamen
Eriken
Gloxinien
Grün- und Blattpflanzen
Hortensien
Kalanchoe
Pointsettien
Primeln
Frühlingsprimeln
andere Topfprimeln
Saintpaulien
Sonstige Blütenpflanzen
Zwiebelblumen im Topf
Dekorationspflanzen
Hydrokulturen
Kübelpflanzen
Jungpflanzen zum Verkauf an Großabnehmer
für Schnittblumen
für Topfpflanzen
Beet- und Balkonpflanzen
Begonien (semperflorens)
Fuchsien
Impatiens
Knollenbegonien
Pelargonien
Petunien
Salvien
Sonstige
Gemäß § 73 Abs. 3 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, außer Kraft getreten.
Anlage 3
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Gemüsebau
Gemüse im Vertragsanbau/Gemüseanbauflächen einschließlich Mehrfachnutzung (im Freiland/in Gewächshäusern einschließlich begehbarer Folientunnels/unter Flachfolie/Vlies) in Hektar, Ar und m2
Broccoli
Champignons
Chinakohl
Dille
Gartenkresse
Gewürz- und Heilkräuter
Grünerbsen
Gurken
Einlegegurken
Salatgurken
Schälgurken (Senfgurken)
Käferbohnen
Karfiol (Blumenkohl)
Karotten, Möhren
Knoblauch
Knollenfenchel
Kochsalat
Kohl (Wirsing)
Kohlsprossen
Kohlrabi
Kraut
Einschneidekraut
Weißkraut (Frisch-/Lagerkraut)
Rotkraut (Blaukraut)
Kren
Melanzani
Paprika
Paprika, rot
Pfefferoni
Paradeiser (Tomaten)
Pastinak
Petersilie (grün)
Petersilienwurzel
Pflückbohnen (Fisolen)
Porree (Lauch)
Radieschen
Rettich
Rhabarber
Rote Rüben
Salat
Bummerlsalat (Eissalat)
Eichblattsalat
Endiviensalat
Friseesalat
Häuptelsalat (Kopfsalat)
Lollo Rossa
Radicchio
Vogerlsalat (Feldsalat)
Zuckerhut (Fleischkraut)
Schnittlauch
Sellerie
Spargel
Speisebohnen, getrocknet
Speisekürbis
Spinat
Zichorie
Zucchini
Zuckermais (Speisemais)
Zwiebeln
Übrige Gemüsearten
Samenzucht und Samenbau
Gemäß § 73 Abs. 3 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, außer Kraft getreten.
Anlage 4
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Baumschulen
Baumschulmäßig genutzte Fläche insgesamt (m2)
Wechsel- und Reserveflächen (m2)
Flächenverteilung (m2)
Obstgehölze
Rosen
für Verkauf
für Schnitt
Laubgehölze
Bäume
Sträucher
Nadelgehölze
Forstpflanzen
Stauden und Alpenpflanzen
Anzuchtfläche für Jungpflanzen
Mutterquartiere
Einschlagflächen
Containerflächen
Schauflächen
Verkaufsflächen
Produktion (Produktion verkaufsfertiger Ware ohne Jungpflanzen im Jahre 1991/darunter Containerpflanzen in Stück)
Obstgehölze
Äpfel
Birnen
Pflaumen und Zwetschken
Marillen
Pfirsiche
Kirschen und Weichseln
Walnüsse
Beerenobst (ohne Erdbeeren)
Rosen
Laubgehölze
Bäume
Sträucher
Nadelgehölze
Schlingpflanzen
Heckenpflanzen
Laubgehölze
Nadelgehölze
Stauden und Alpenpflanzen
Bodendecker
Forstpflanzen