Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, mit dereine Erhebung des Feldgemüseanbaues angeordnet wird
Gemäß § 73 Abs. 3 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, außer Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstatistikgesetzes 1965, BGBl. Nr. 91, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 448/1990, und des § 3 Abs. 1 des LFBIS-Gesetzes, BGBl. Nr. 448/1980, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 597/1981 wird verordnet:
Gemäß § 73 Abs. 3 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, außer Kraft getreten.
§ 1. Das Österreichische Statistische Zentralamt hat mit Stichtag 1. Juni 1992 eine Erhebung des Feldgemüseanbaues durchzuführen. Die Erhebungsgegenstände und Erhebungsmerkmale sind der Anlage zu entnehmen, die einen Bestandteil der Verordnung bildet.
Gemäß § 73 Abs. 3 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, außer Kraft getreten.
§ 2. Zur Auskunftserteilung verpflichtet sind die Bewirtschafter (Eigentümer, Besitzer, Pächter oder Nutznießer) von landwirtschaftlichen Betrieben mit einer Feldgemüseanbaufläche, auch im Zweitanbau nach landwirtschaftlichen Kulturen, von mindestens 10 Ar. Einzubeziehen sind auch jene Flächen, die sich im Besitz der öffentlichen Hand oder sonstiger Institutionen befinden.
Gemäß § 73 Abs. 3 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, außer Kraft getreten.
§ 3. Die Erhebung ist in der Form durchzuführen, daß vom Österreichischen Statistischen Zentralamt bestellte Erhebungsorgane von den zur Auskunftserteilung verpflichteten Personen die erforderlichen Angaben in den Betrieben in der Zeit vom 1. Juni bis 30. September 1992 erfragen; hiebei ist vorzusorgen, daß die gemachten Angaben geheimgehalten werden und unbefugten Dritten nicht zugänglich sind.
Gemäß § 73 Abs. 3 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, außer Kraft getreten.
§ 4. Das Österreichische Statistische Zentralamt hat die hinsichtlich der Flächenverteilung, der Besitzverhältnisse der Feldgemüsefläche des Betriebes und der Absatzwege der Eigenproduktion ermittelten Einzeldaten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft zur Aufnahme in das land- und forstwirtschaftliche Betriebsinformationssystem (LFBIS) zu übermitteln.
Gemäß § 73 Abs. 3 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, außer Kraft getreten.
Anlage
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Flächenverteilung (in Hektar, Ar und m2)
Fläche unter Glas oder begehbarer Folie
für Jungpflanzenanzucht
Produktionszwecke
Feldgemüse ohne Mehrfachnutzung (einschließlich Flachfolie/Vlies)
Sonstige Flächen
Gesamtfläche des Betriebes
Besitzverhältnisse der Feldgemüsefläche desBetriebes (in Hektar, Ar und m2)
Eigengrund
Pachtgrund und sonstige bewirtschaftete Flächen (Servitute ua.) Feldgemüsefläche insgesamt
Wichtigster und zweitwichtigster Absatzweg derEigenproduktion
Verkauf
an Großhandel (auch Wiederverkäufermärkte)
an Verarbeitungsindustrie
über Absatzgenossenschaften, Erzeugergemeinschaften,
Erzeugerorganisationen ua. an Verbrauchermarkt (einschließlich Wochenmarkt)
an Einzelhandel
Detailverkauf ab Hof bzw. Straße
Wasserversorgung
Bewässerungsanlage vorhanden (ja/nein)
Bewässerte Flächen (Hektar/Ar)
Fachliche Ausbildung des Betriebsleiters
Landwirtschaftlicher Facharbeiter
Landwirtschaftsmeister
Höhere Landwirtschaftliche Schule
Landwirtschaftliche Universität
Gärtnerische Ausbildung
andere höhere Ausbildungen
Arbeitskräfte am 1. Juni 1992
Familieneigene Arbeitskräfte (männlich/weiblich)
vollbeschäftigt
teilbeschäftigt
familieneigene Arbeitskräfte insgesamt
darunter mit fachlicher Ausbildung
Familienfremde Arbeitskräfte (männlich/weiblich)
ständig beschäftigt
Saisonarbeiter
familienfremde Arbeitskräfte insgesamt
darunter mit fachlicher Ausbildung
beschäftigte Ausländer
darunter Saisonarbeiter
Gemüsebau
Gemüse im Vertragsanbau/Gemüseanbauflächen einschließlich Mehrfachnutzung/im Freiland/in Gewächshäusern einschließlich begehbarer Folientunnels/unter Flachfolie und Vlies in Hektar, Ar und m2
Broccoli
Chinakohl
Dille
Gartenkresse
Gewürz- und Heilkräuter
Grünerbsen
Gurken
Einlegegurken
Salatgurken
Schälgurken (Senfgurken)
Käferbohnen
Karfiol (Blumenkohl)
Karotten, Möhren
Knoblauch
Knollenfenchel
Kochsalat
Kohl (Wirsing)
Kohlsprossen
Kohlrabi
Kraut
Einschneidekraut
Weißkraut (Frisch-/Lagerkraut)
Rotkraut (Blaukraut)
Kren
Melanzani
Paprika
Paprika, rot (Capia)
Pfefferoni
Paradeiser (Tomaten)
Pastinak
Petersilie (grün)
Petersilienwurzel
Pflückbohnen (Fisolen)
Porree (Lauch)
Radieschen
Rettich
Rhabarber
Rote Rüben
Salat
Bummerlsalat (Eissalat)
Eichblattsalat
Endiviensalat
Friseesalat
Häuptelsalat (Kopfsalat)
Lollo Rossa
Radicchio
Vogerlsalat (Feldsalat)
Zuckerhut (Fleischkraut)
Schnittlauch
Sellerie
Spargel
Speisebohnen, getrocknet
Speisekürbis
Spinat
Zichorie
Zucchini
Zuckermais (Speisemais)
Zwiebeln
Übrige Gemüsearten
Samenzucht und Samenbau