Änderungshistorie

Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 18. Juli 1965, mit der ein strengerer Befähigungsnachweis für die Gewerbe der Hühneraugenschneider und Fußpfleger sowie der Schönheitspfleger (Kosmetiker) und der Masseure eingeführt wird

Dieses Gesetz hat keine registrierten Änderungen. Nur die Originalfassung existiert.