Marktordnungsgesetz 1985 – MOG

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1985-06-06
Status Aufgehoben · 2007-06-30
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 278
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Abkürzung

MOG

§ 1. Bei der Vollziehung der Abschnitte A und B dieses Bundesgesetzes gelten neben den Zielen des Landwirtschaftsgesetzes 1992 folgende weitere Ziele:

1.

Schutz der inländischen Milch- und Getreidewirtschaft,

2.

Stabilisierung der Märkte unter Bedachtnahme auf regionale und saisonale Erfordernisse sowie die Aufnahmefähigkeit der in- und ausländischen Märkte,

3.

möglichst wirtschaftliche Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung sowie Absicherung strukturverbessernder Maßnahmen und

4.

kontinuierliche Versorgung und Belieferung des Marktes mit Produkten zu angemessenen Preisen und mit einwandfreier Qualität.

A. Milchwirtschaft

§ 1a. (1) Milch im Sinne dieses Abschnittes sind folgende Waren; soweit im nachstehenden Unternummern oder ex-Positionen des Zolltarifs angeführt sind, unterliegen nur jene Waren diesem Bundesgesetz, die von den Unternummern der jeweils letzten Gliederungsstufe oder von den angeführten ex-Positionen erfaßt sind:

```

```

TARIF Warenbezeichnung

Nr./UNr.

```

```

0401 -- Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz von

Zucker oder anderen Süßungsmitteln:

10 - mit einem Fettgehalt von 1 Gewichtsprozent oder weniger:

A - aus Kuhmilch:

ex A - aus Kuhmilch, ausgenommen haltbare Waren

20 - mit einem Fettgehalt von mehr als 1 aber nicht mehr als

6 Gewichtsprozent:

A - aus Kuhmilch:

ex A - aus Kuhmilch, ausgenommen haltbare Waren

30 - mit einem Fettgehalt von mehr als 6 Gewichtsprozent:

A - aus Kuhmilch:

ex A - aus Kuhmilch, ausgenommen haltbare Waren

(2) Erzeugnisse aus Milch im Sinne dieses Abschnittes sind folgende Waren; soweit im nachstehenden Unternummern oder ex-Positionen des Zolltarifs angeführt sind, unterliegen nur jene Waren diesem Bundesgesetz, die von den Unternummern der jeweils letzten Gliederungsstufe oder von den angeführten ex-Positionen erfaßt sind:

```

```

TARIF Warenbezeichnung

Nr./UNr.

```

```

0401 -- Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz von

Zucker oder anderen Süßungsmitteln:

10 - mit einem Fettgehalt von 1 Gewichtsprozent

oder weniger:

A - aus Kuhmilch:

ex A - haltbare Waren

20 - mit einem Fettgehalt von mehr als 1 aber nicht mehr als

6 Gewichtsprozent:

A - aus Kuhmilch:

ex A - haltbare Waren

30 - mit einem Fettgehalt von mehr als 6 Gewichtsprozent:

A - aus Kuhmilch:

ex A - haltbare Waren

0402 -- Milch und Rahm, eingedickt oder mit Zusatz von Zucker

oder anderen Süßungsmitteln:

10 - als Pulver, Granulat oder in anderer fester Form, mit

einem Fettgehalt von 1,5 Gewichtsprozent oder weniger:

A - aus Kuhmilch

(20) - als Pulver, Granulat oder in anderer fester Form, mit

einem Fettgehalt von mehr als 1,5 Gewichtsprozent:

21 - - ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln:

A - aus Kuhmilch

29 - - sonstige:

A - aus Kuhmilch

(90) - andere:

91 - - ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln:

A - aus Kuhmilch

99 - - sonstige:

A - aus Kuhmilch

0403 -- Buttermilch, Sauermilch und Sauerrahm, Joghurt, Kefir

sowie andere fermentierte oder gesäuerte Milch und Rahm,

auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen

Süßungsmitteln oder mit Geruchs- und Geschmacksstoffen

oder mit Zusatz von Früchten oder Kakao:

10 - Joghurt:

A - ohne Zusatz von Geruchs- und Geschmacksstoffen und

ohne Zusatz von Früchten oder Kakao:

1 - aus Kuhmilch

B - anderes

90 - andere:

A - ohne Zusatz von Geruchs- und Geschmacksstoffen und

ohne Zusatz von Früchten oder Kakao:

1 - aus Kuhmilch

B - andere

0404 -- Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder

anderen Süßungsmitteln; Erzeugnisse bestehend aus

natürlichen Milchbestandteilen, auch mit Zusatz von

Zucker oder anderen Süßungsmitteln, anderweitig weder

genannt noch inbegriffen:

10 - Molke und modifizierte Molke, auch eingedickt oder mit

Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln:

A - aus Kuhmilch

90 - andere:

A - aus Kuhmilch

0405 00 Butter und andere von der Milch stammende Fette und Öle:

A - aus Kuhmilch

0406 -- Käse und Topfen:

10 - Frischkäse (ungereifte Käse), einschließlich

Molkenkäse, und Topfen:

A - aus Kuhmilch

20 - Käse aller Art, gerieben oder pulverförmig:

A - aus Kuhmilch

30 - Schmelzkäse, weder gerieben noch pulverförmig:

A - aus Kuhmilch

40 - Käse mit Schimmelbildung im Teig:

A - aus Kuhmilch

90 - andere Käse:

A - aus Kuhmilch

1806 -- Schokolade und andere kakaohaltige

Nahrungsmittelzubereitungen:

20 - andere Zubereitungen, in Form von Blöcken, Tafeln,

Rippen oder Riegeln, mit einem Gewicht von mehr als

2 kg, sowie als Flüssigkeit, Paste, Pulver, Granulat

oder in ähnlichen Formen, in Behältnissen oder

unmittelbaren Umschließungen, mit einem Inhalt von mehr

als 2 kg:

B - andere:

1 - von Waren der Nummern 0401 bis 0404

2 - von Topfen der Unternummer 0406 10

90 - andere:

B - andere:

1 - von Waren der Nummern 0401 bis 0404

2 - von Topfen der Unternummer 0406 10

1901 -- Malzextrakt; Nahrungsmittelzubereitungen von Mehl, Grieß,

Stärke oder Malzextrakt, die kein Kakaopulver oder weniger

als 50 Gewichtsprozent Kakaopulver enthalten, anderweitig

weder genannt noch inbegriffen;

Nahrungsmittelzubereitungen von Waren der Nummern 0401 bis

0404, die kein Kakaopulver oder weniger als 10

Gewichtsprozent Kakaopulver enthalten, anderweitig weder

genannt noch inbegriffen:

10 - Zubereitungen für die Ernährung für Kinder, in

Aufmachungen für den Kleinverkauf:

B - von Waren der Nummern 0401 bis 0404

20 - Mischungen und Teige, zur Herstellung von

Backwaren der Nummer 1905:

B - von Waren der Nummern 0401 bis 0404

90 - andere:

B - andere:

2 - von Waren der Nummern 0401 bis 0404

1904 -- Nahrungsmittelzubereitungen, hergestellt durch Aufblähen

oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen (zB

Corn Flakes); Getreidekörner, ausgenommen Mais,

vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet:

90 - andere:

A - von Waren der Nummern 0401 bis 0404

B - von Topfen der Unternummer 0406 10

2106 -- Nahrungsmittelzubereitungen, anderweitig weder genannt

noch inbegriffen:

90 - andere:

B - andere:

1 - mit einem Milchfettgehalt von 1,5

Gewichtsprozent oder mehr oder mit einem

Milcheiweißgehalt von 2,5 Gewichtsprozent oder

mehr oder mit einem Zuckergehalt, gerechnet als

Invertzucker, von 5 Gewichtsprozent oder mehr

oder mit einem Stärkegehalt von 5

Gewichtsprozent oder mehr:

a - von Topfen der Unternummer 0406 10

2 - sonstige:

a - von Topfen der Unternummer 0406 10

2202 -- Wasser, einschließlich Mineralwasser und mit Kohlensäure

versetztes Wasser, mit Zusatz von Zucker oder anderen

Süßungsmitteln, Geruchs- oder Geschmacksstoffen, sowie

andere nichtalkoholische Getränke, ausgenommen Säfte von

Früchten oder Gemüsen der Nummer 2009:

90 - andere:

A - von Waren der Nummern 0401, 0402 und 0404

3501 -- Kasein, Kaseinate und andere Kaseinderivate; Kaseinleime:

10 - Kasein

(3) Soweit in diesem Abschnitt Waren durch Nummern und Unternummern des Zolltarifs bezeichnet werden, gilt für deren Einreihung in eine Nummer und Unternummer das Zolltarifgesetz 1988, BGBl. Nr. 155/1987, in der jeweils geltenden Fassung; die in den Abs. 1 und 2 vorgenommene Unterscheidung zwischen Milch und Erzeugnissen aus Milch ist hiefür nicht maßgebend.

(4) Als haltbare Waren aus den Unternummern 0401 10 A, 20 A und 30 A gelten Erzeugnisse, die ultrahocherhitzt und unter aseptischen Bedingungen abgefüllt worden sind.

A. Milchwirtschaft

§ 1a. (1) Milch im Sinne dieses Abschnittes sind folgende Waren; soweit im nachstehenden Unternummern oder ex-Positionen des Zolltarifs angeführt sind, unterliegen nur jene Waren diesem Bundesgesetz, die von den Unternummern der jeweils letzten Gliederungsstufe oder von den angeführten ex-Positionen erfaßt sind:

```

```

TARIF Warenbezeichnung

Nr./UNr.

```

```

0401 -- Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz von

Zucker oder anderen Süßungsmitteln:

10 - mit einem Fettgehalt von 1 Gewichtsprozent oder weniger:

A - aus Kuhmilch:

ex A - aus Kuhmilch, ausgenommen haltbare Waren

20 - mit einem Fettgehalt von mehr als 1 aber nicht mehr als

6 Gewichtsprozent:

A - aus Kuhmilch:

ex A - aus Kuhmilch, ausgenommen haltbare Waren

30 - mit einem Fettgehalt von mehr als 6 Gewichtsprozent:

A - aus Kuhmilch:

ex A - aus Kuhmilch, ausgenommen haltbare Waren

(2) Erzeugnisse aus Milch im Sinne dieses Abschnittes sind folgende Waren; soweit im nachstehenden Unternummern oder ex-Positionen des Zolltarifs angeführt sind, unterliegen nur jene Waren diesem Bundesgesetz, die von den Unternummern der jeweils letzten Gliederungsstufe oder von den angeführten ex-Positionen erfaßt sind:

```

```

TARIF Warenbezeichnung

Nr./UNr.

```

```

0401 -- Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz von

Zucker oder anderen Süßungsmitteln:

10 - mit einem Fettgehalt von 1 Gewichtsprozent

oder weniger:

A - aus Kuhmilch:

ex A - haltbare Waren

20 - mit einem Fettgehalt von mehr als 1 aber nicht mehr als

6 Gewichtsprozent:

A - aus Kuhmilch:

ex A - haltbare Waren

30 - mit einem Fettgehalt von mehr als 6 Gewichtsprozent:

A - aus Kuhmilch:

ex A - haltbare Waren

0402 -- Milch und Rahm, eingedickt oder mit Zusatz von Zucker

oder anderen Süßungsmitteln:

10 - als Pulver, Granulat oder in anderer fester Form, mit

einem Fettgehalt von 1,5 Gewichtsprozent oder weniger:

A - aus Kuhmilch

(20) - als Pulver, Granulat oder in anderer fester Form, mit

einem Fettgehalt von mehr als 1,5 Gewichtsprozent:

21 - - ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln:

A - aus Kuhmilch

29 - - sonstige:

A - aus Kuhmilch

(90) - andere:

91 - - ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln:

A - aus Kuhmilch

99 - - sonstige:

A - aus Kuhmilch

0403 -- Buttermilch, Sauermilch und Sauerrahm, Joghurt, Kefir

sowie andere fermentierte oder gesäuerte Milch und Rahm,

auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen

Süßungsmitteln oder mit Geruchs- und Geschmacksstoffen

oder mit Zusatz von Früchten oder Kakao:

10 - Joghurt:

A - ohne Zusatz von Geruchs- und Geschmacksstoffen und

ohne Zusatz von Früchten oder Kakao:

1 - aus Kuhmilch

B - anderes

90 - andere:

A - ohne Zusatz von Geruchs- und Geschmacksstoffen und

ohne Zusatz von Früchten oder Kakao:

1 - aus Kuhmilch

B - andere

0404 -- Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder

anderen Süßungsmitteln; Erzeugnisse bestehend aus

natürlichen Milchbestandteilen, auch mit Zusatz von

Zucker oder anderen Süßungsmitteln, anderweitig weder

genannt noch inbegriffen:

10 - Molke und modifizierte Molke, auch eingedickt oder mit

Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln:

A - aus Kuhmilch

90 - andere:

A - aus Kuhmilch

0405 00 Butter und andere von der Milch stammende Fette und Öle:

A - aus Kuhmilch

0406 -- Käse und Topfen:

10 - Frischkäse (ungereifte Käse), einschließlich

Molkenkäse, und Topfen:

A - aus Kuhmilch

20 - Käse aller Art, gerieben oder pulverförmig:

A - aus Kuhmilch

30 - Schmelzkäse, weder gerieben noch pulverförmig:

A - aus Kuhmilch

40 - Käse mit Schimmelbildung im Teig:

A - aus Kuhmilch

90 - andere Käse:

A - aus Kuhmilch

1517 -- Margarine; genießbare Mischungen oder Zubereitungen

von tierischen oder pflanzlichen Fetten oder Ölen oder

von Fraktionen verschiedener Fette oder Öle dieses

Kapitels, ausgenommen genießbare Fette oder Öle sowie

deren Fraktionen der Nummer 1516:

10 - Margarine, ausgenommen flüssige:

ex 10 - mit einem Gehalt an Milchfett von mehr als

10 Gewichtsprozent, aber nicht mehr als 15

Gewichtsprozent

90 - andere:

A - mit einem Gehalt an Milchfett von mehr als 10

Gewichtsprozent, aber nicht mehr als 15

Gewichtsprozent

1806 -- Schokolade und andere kakaohaltige

Nahrungsmittelzubereitungen:

20 - andere Zubereitungen, in Form von Blöcken, Tafeln,

Rippen oder Riegeln, mit einem Gewicht von mehr als

2 kg, sowie als Flüssigkeit, Paste, Pulver, Granulat

oder in ähnlichen Formen, in Behältnissen oder

unmittelbaren Umschließungen, mit einem Inhalt von mehr

als 2 kg:

B - andere:

1 - von Waren der Nummern 0401 bis 0404

2 - von Topfen der Unternummer 0406 10

90 - andere:

B - andere:

1 - von Waren der Nummern 0401 bis 0404

2 - von Topfen der Unternummer 0406 10

1901 -- Malzextrakt; Nahrungsmittelzubereitungen von Mehl, Grieß,

Stärke oder Malzextrakt, die kein Kakaopulver oder weniger

als 50 Gewichtsprozent Kakaopulver enthalten, anderweitig

weder genannt noch inbegriffen;

Nahrungsmittelzubereitungen von Waren der Nummern 0401 bis

0404, die kein Kakaopulver oder weniger als 10

Gewichtsprozent Kakaopulver enthalten, anderweitig weder

genannt noch inbegriffen:

10 - Zubereitungen für die Ernährung für Kinder, in

Aufmachungen für den Kleinverkauf:

B - von Waren der Nummern 0401 bis 0404

20 - Mischungen und Teige, zur Herstellung von

Backwaren der Nummer 1905:

B - von Waren der Nummern 0401 bis 0404

90 - andere:

B - andere:

2 - von Waren der Nummern 0401 bis 0404

1904 -- Nahrungsmittelzubereitungen, hergestellt durch Aufblähen

oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen (zB

Corn Flakes); Getreidekörner, ausgenommen Mais,

vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet:

90 - andere:

A - von Waren der Nummern 0401 bis 0404

B - von Topfen der Unternummer 0406 10

2106 -- Nahrungsmittelzubereitungen, anderweitig weder genannt

noch inbegriffen

90 - andere:

B - andere:

1 - mit einem Milchfettgehalt von 1,5 Gewichtsprozent

oder mehr oder mit einem Milcheiweißgehalt von 2,5

Gewichtsprozent oder mehr oder mit einem

Zuckergehalt, gerechnet als Invertzucker, von

5 Gewichtsprozent oder mehr oder mit einem

Stärkegehalt von 5 Gewichtsprozent oder

mehr:

a - von Topfen der Unternummer 0406 10

b - andere:

2 - sonstige

ex 2 - Mischungen oder Zubereitungen

von Waren der Nummer 0405 und

pflanzlichen Fetten und Ölen

mit einem Gehalt an Milchfett

von mehr als 15 Gewichtsprozent

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