Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 30. Dezember 1987, mit der jene Eisen- und Stahlerzeugnisse festgestellt werden, auf welche das EGKS-Abkommen-Durchführungsgesetz angewendet wird
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. Art. III, BGBl. Nr. 1013/1994).
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 1 Abs. 2 des EGKS-Abkommen-Durchführungsgesetzes, BGBl. Nr. 332/1973, in der Fassung der 1. EGKS-Abkommen-Durchführungsgesetz-Novelle, BGBl. Nr. 662/1987, wird verordnet:
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. Art. III, BGBl. Nr. 1013/1994).
§ 1. Das EGKS-Abkommen-Durchführungsgesetz, BGBl. Nr. 332/1973, in der Fassung der 1. EGKS-Abkommen-Durchführungsgesetz-Novelle, BGBl. Nr. 662/1987, ist auf die im Anhang zu dieser Verordnung angeführten Eisen- und Stahlerzeugnisse anzuwenden.
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. Art. III, BGBl. Nr. 1013/1994).
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1988 in Kraft.
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. Art. III, BGBl. Nr. 1013/1994).
Anhang
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TARIF Warenbezeichnung
Nr./UNr.
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7201 -- Roheisen und Spiegeleisen in Masseln, Blöcken oder
anderen Rohformen
7202 -- Ferrolegierungen:
(10) - Ferromangan:
11 - - mit einem Gehalt von mehr als 2 Gewichtsprozent
Kohlenstoff
(90) - andere:
99 - - sonstige:
A - Ferrophosphor mit einem Phosphorgehalt von
mehr als 3 Gewichtsprozent, jedoch weniger als
15 Gewichtsprozent
7203 -- Durch direkte Reduktion von Eisenerz gewonnene
Eisenerzeugnisse und andere Eisenschwammerzeugnisse,
in Stücken, Pellets oder ähnlichen Formen; Eisen mit
einer Reinheit von mindestens 99,94 Gewichtsprozent,
in Stücken, Pellets oder ähnlichen Formen
7204 -- Abfälle und Schrott, aus Eisen oder Stahl;
Abfallblöcke aus Eisen oder Stahl
7206 -- Eisen und nicht legierter Stahl in Form von Rohblöcken
(Ingots) oder anderen Rohformen (ausgenommen Eisen der
Nr. 7203)
7207 -- Halbzeug aus Eisen oder nicht legiertem Stahl:
(10) - mit einem Gehalt von weniger als
0,25 Gewichtsprozent Kohlenstoff:
11 - - mit rechteckigem (einschließlich quadratischem)
Querschnitt und einer Breite von weniger als der
zweifachen Stärke:
B - anderes
12 - - andere, mit rechteckigem (nicht quadratischem)
Querschnitt:
B - anderes
19 - - sonstige:
B - anderes:
ex B - Halbzeug mit rundem oder vieleckigem
Querschnitt und vorprofiliertes
Halbzeug
20 - mit einem Gehalt von 0,25 Gewichtsprozent oder mehr
Kohlenstoff:
B - anderes:
ex B - mit rechteckigem (einschließlich
quadratischem), rundem oder vieleckigem
Querschnitt und vorprofiliertes Halbzeug
7208 -- Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht
legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder
mehr, warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen:
(10) - in Rollen, nur warmgewalzt, mit einer Stärke von
weniger als 3 mm und einer Mindeststreckgrenze von
275 MPa, oder einer Stärke von 3 mm oder mehr und
einer Mindeststreckgrenze von 355 MPa:
11 - - mit einer Stärke von mehr als 10 mm
12 - - mit einer Stärke von 4,75 mm oder mehr, aber nicht
mehr als 10 mm
13 - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr, aber weniger
als 4,75 mm
14 - - mit einer Stärke von weniger als 3 mm
(20) - andere, in Rollen, nur warmgewalzt:
21 - - mit einer Stärke von mehr als 10 mm
22 - - mit einer Stärke von 4,75 mm oder mehr, aber nicht
mehr als 10 mm
23 - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr, aber weniger
als 4,75 mm
24 - - mit einer Stärke von weniger als 3 mm
(30) - nicht in Rollen, nur warmgewalzt, mit einer Stärke
von weniger als 3 mm und einer Mindeststreckgrenze
von 275 MPa, oder einer Stärke von 3 mm oder mehr
und einer Mindeststreckgrenze von 355 MPa:
31 - - auf vier Flächen oder auf der Kaliberstraße
gewalzt, mit einer Breite von 1250 mm oder weniger
und einer Stärke von nicht weniger als 4 mm, ohne
Oberflächenmuster
32 - - sonstige, mit einer Stärke von mehr als 10 mm
33 - - sonstige, mit einer Stärke von 4,75 mm oder mehr,
aber nicht mehr als 10 mm
34 - - sonstige, mit einer Stärke von 3 mm oder mehr,
aber weniger als 4,75 mm
35 - - sonstige, mit einer Stärke von weniger als 3 mm
(40) - andere, nicht in Rollen, nur warmgewalzt:
41 - - auf vier Flächen oder auf der Kaliberstraße
gewalzt, mit einer Breite von 1250 mm oder weniger
und einer Stärke von nicht weniger als 4 mm, ohne
Oberflächenmuster
42 - - sonstige, mit einer Stärke von mehr als 10 mm
43 - - sonstige, mit einer Stärke von 4,75 mm oder mehr,
aber nicht mehr als 10 mm
44 - - sonstige, mit einer Stärke von 3 mm oder mehr,
aber weniger als 4,75 mm
45 - - sonstige, mit einer Stärke von weniger als
3 mm . . .
90 - andere:
A - quadratisch oder rechteckig, nur
oberflächenbearbeitet
B - andere:
1 - nur anders als quadratisch oder rechteckig
zugeschnitten
7209 -- Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht
legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder
mehr, kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen:
(10) - in Rollen, nur kaltgewalzt, mit einer Stärke von
weniger als 3 mm und einer Mindeststreckgrenze von
275 MPa, oder einer Stärke von 3 mm oder mehr und
einer Mindeststreckgrenze von 355 MPa:
11 - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr
12 - - mit einer Stärke von mehr als 1 mm, aber weniger
als 3 mm
13 - - mit einer Stärke von 0,5 mm oder mehr, aber nicht
mehr als 1 mm
14 - - mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm
(20) - andere, in Rollen, nur kaltgewalzt:
21 - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr
22 - - mit einer Stärke von mehr als 1 mm, aber weniger
als 3 mm
23 - - mit einer Stärke von 0,5 mm oder mehr, aber nicht
mehr als 1 mm
24 - - mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm
(30) - nicht in Rollen, nur kaltgewalzt, mit einer Stärke
von weniger als 3 mm und einer Mindeststreckgrenze
von 275 MPa, oder einer Stärke von 3 mm oder mehr
und einer Mindeststreckgrenze von 355 MPa:
31 - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr
32 - - mit einer Stärke von mehr als 1 mm, aber weniger
als 3 mm
33 - - mit einer Stärke von 0,5 mm oder mehr, aber nicht
mehr als 1 mm
34 - - mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm
(40) - andere, nicht in Rollen, nur kaltgewalzt:
41 - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr
42 - - mit einer Stärke von mehr als 1 mm, aber weniger
als 3 mm
43 - - mit einer Stärke von 0,5 mm oder mehr, aber nicht
mehr als 1 mm
44 - - mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm
90 - andere:
A - quadratisch oder rechteckig, nur
oberflächenbearbeitet
B - andere:
1 - nur anders als quadratisch oder rechteckig
zugeschnitten
7210 -- Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht
legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder
mehr, plattiert oder überzogen:
(10) - verzinnt:
11 - - mit einer Stärke von 0,5 mm oder mehr:
A - quadratisch oder rechteckig, nur
oberflächenbearbeitet
B - andere:
1 - nur anders als quadratisch oder rechteckig
zugeschnitten
12 - - mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm:
A - quadratisch oder rechteckig, nur
oberflächenbearbeitet
B - andere:
1 - nur anders als quadratisch oder rechteckig
zugeschnitten
20 - verbleit, einschließlich Mattbleche:
A - quadratisch oder rechteckig, nur
oberflächenbearbeitet
B - andere:
1 - nur anders als quadratisch oder rechteckig
zugeschnitten
(30) - elektrolytisch verzinkt:
31 - - aus Stahl, mit einer Stärke von weniger als 3 mm
und einer Mindestreckgrenze von 275 MPa, oder mit
einer Stärke von 3 mm oder mehr und einer
Mindeststreckgrenze von 355 MPa:
A - quadratisch oder rechteckig, nur
oberflächenbearbeitet
B - andere:
1 - nur anders als quadratisch oder rechteckig
zugeschnitten
39 - - sonstige:
A - quadratisch oder rechteckig, nur
oberflächenbearbeitet
B - andere:
1 - nur anders als quadratisch oder rechteckig
zugeschnitten
(40) - anders verzinkt:
41 - - gewellt:
A - quadratisch oder rechteckig, nur
oberflächenbearbeitet
B - andere:
1 - nur anders als quadratisch oder rechteckig
zugeschnitten
49 - - sonstige:
A - quadratisch oder rechteckig, nur
oberflächenbearbeitet
B - andere:
1 - nur anders als quadratisch oder rechteckig
zugeschnitten
50 - mit Chromoxiden oder mit Chrom und Chromoxiden
überzogen:
A - quadratisch oder rechteckig, nur
oberflächenbearbeitet
B - andere:
1 - nur anders als quadratisch oder rechteckig
zugeschnitten
60 - mit Aluminium überzogen:
A - quadratisch oder rechteckig, nur
oberflächenbearbeitet
B - andere:
1 - nur anders als quadratisch oder rechteckig
zugeschnitten
70 - mit Farbe bestrichen, lackiert oder mit Kunststoff
überzogen:
A - quadratisch oder rechteckig, nur
oberflächenbearbeitet
B - andere:
1 - nur anders als quadratisch oder rechteckig
zugeschnitten
90 - andere:
B - andere:
1 - quadratisch oder rechteckig, nur
oberflächenbearbeitet, einschließlich
plattiert
2 - sonstige:
a - nur anders als quadratisch oder
rechteckig zugeschnitten
7211 -- Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht
legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als
600 mm, weder plattiert noch überzogen:
(10) - nur warmgewalzt, mit einer Stärke von weniger als
3 mm und einer Mindeststreckgrenze von 275 MPa, oder
mit einer Stärke von 3 mm oder mehr und einer
Mindeststreckgrenze von 355 MPa:
11 - - auf vier Flächen oder auf der Kaliberstraße
gewalzt, mit einer Breite von mehr als 150 mm und
einer Stärke von nicht weniger als 4 mm, nicht in
Rollen, ohne Oberflächenmuster
12 - - sonstige, mit einer Stärke von 4,75 mm oder mehr
19 - - sonstige
(20) - andere, nur warmgewalzt:
21 - - auf vier Flächen oder auf der Kaliberstraße
gewalzt, mit einer Breite von mehr als 150 mm und
einer Stärke von nicht weniger als 4 mm, nicht in
Rollen, ohne Oberflächenmuster
22 - - sonstige, mit einer Stärke von 4,75 mm oder mehr
29 - - sonstige
30 - nur kaltgewalzt, mit einer Stärke von weniger als
3 mm und einer Mindeststreckgrenze von 275 MPa, oder
mit einer Stärke von 3 mm oder mehr und einer
Mindeststreckgrenze von 355 MPa:
A - mit einer Breite von mehr als 500 mm
(40) - andere, nur kaltgewalzt:
41 - - mit einem Gehalt von weniger als
0,25 Gewichtsprozent Kohlenstoff:
A - mit einer Breite von mehr als 500 mm
B - andere:
1 - in Rollen, zur Herstellung von Weißband
49 - - sonstige:
A - mit einer Breite von mehr als 500 mm
90 - andere:
A - mit einer Breite von mehr als 500 mm:
1 - nur oberflächenbearbeitet
7212 -- Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht
legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als
600 mm, plattiert oder überzogen:
10 - verzinnt:
A - Weißblech und -band, nur oberflächenbearbeitet
B - andere:
1 - mit einer Breite von mehr als 500 mm:
a - nur oberflächenbearbeitet
(20) - elektrolytisch verzinkt:
21 - - aus Stahl, mit einer Stärke von weniger als 3 mm
und einer Mindeststreckgrenze von 275 MPa, oder
mit einer Stärke von 3 mm oder mehr und einer
Mindeststreckgrenze von 355 MPa:
A - mit einer Breite von mehr als 500 mm:
1 - nur oberflächenbearbeitet
29 - - sonstige:
A - mit einer Breite von mehr als 500 mm:
1 - nur oberflächenbearbeitet
30 - anders verzinkt:
A - mit einer Breite von mehr als 500 mm:
1 - nur oberflächenbearbeitet
40 - mit Farbe bestrichen, lackiert oder mit Kunststoff
überzogen:
A - Weißblech und -band, nur lackiert
B - andere:
1 - mit einer Breite von mehr als 500 mm:
a - nur oberflächenbearbeitet
50 - anders überzogen:
A - mit einer Breite von mehr als 500 mm:
2 - sonstige:
a - nur oberflächenbearbeitet
60 - plattiert:
A - mit einer Breite von mehr als 500 mm:
1 - nur oberflächenbearbeitet
B - andere:
1 - nur plattiert:
a - warmgewalzt
7213 -- Walzdraht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl
7214 -- Stangen und Stäbe, aus Eisen oder nicht legiertem
Stahl, nur geschmiedet, warmgewalzt, warmgezogen oder
warm stranggepreßt, auch nach dem Walzen verwunden:
20 - mit vom Walzen herrührenden Einkerbungen, Rippen,
Rillen oder anderen Verformungen, oder nach dem
Walzen verwunden
30 - aus Automatenstahl
40 - andere, mit einem Gehalt von weniger als
0,25 Gewichtsprozent Kohlenstoff
50 - andere, mit einem Gehalt von 0,25 Gewichtsprozent
oder mehr, aber weniger als 0,6 Gewichtsprozent
Kohlenstoff
60 - andere, mit einem Gehalt von 0,6 Gewichtsprozent
oder mehr Kohlenstoff
7215 -- Andere Stangen und Stäbe, aus Eisen oder nicht
legiertem Stahl:
90 - andere:
A - warmgewalzt, warmgezogen oder warm
stranggepreßt, nur plattiert
7216 -- Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl:
10 - U-, l- oder H-Profile, nur warmgewalzt, warmgezogen
oder warm stranggepreßt, mit einer Höhe von weniger
als 80 mm
(20) - L- oder T-Profile, nur warmgewalzt, warmgezogen oder
warm stranggepreßt, mit einer Höhe von weniger als
80 mm:
21 - - L-Profile
22 - - T-Profile
(30) - U-, l- oder H-Profile, nur warmgewalzt, warmgezogen
oder warm stranggepreßt, mit einer Höhe von 80 mm
oder mehr:
31 - - U-Profile
32 - - l-Profile
33 - - H-Profile
40 - L- oder T-Profile, nur warmgewalzt, warmgezogen oder
warm stranggepreßt, mit einer Höhe von 80 mm oder
mehr
50 - andere Profile, nur warmgewalzt, warmgezogen oder
warm stranggepreßt
90 - andere:
A - warmgewalzt, warmgezogen oder warm
stranggepreßt, nur plattiert
7218 -- Rostfreier Stahl in Form von Rohblöcken (Ingots) oder
anderen Rohformen; Halbzeug aus rostfreiem Stahl:
10 - Rohblöcke (Ingots) und andere Rohformen
90 - andere:
B - anders
7219 -- Flachgewalzte Erzeugnisse aus rostfreiem Stahl, mit
einer Breite von 600 mm oder mehr:
(10) - nur warmgewalzt, in Rollen:
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