Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 30. Dezember 1987, mit der jene Eisen- und Stahlerzeugnisse festgestellt werden, auf welche das EGKS-Abkommen-Durchführungsgesetz angewendet wird

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1988-01-01
Status Aufgehoben · 1994-12-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 2
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Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. Art. III, BGBl. Nr. 1013/1994).

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 1 Abs. 2 des EGKS-Abkommen-Durchführungsgesetzes, BGBl. Nr. 332/1973, in der Fassung der 1. EGKS-Abkommen-Durchführungsgesetz-Novelle, BGBl. Nr. 662/1987, wird verordnet:

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. Art. III, BGBl. Nr. 1013/1994).

§ 1. Das EGKS-Abkommen-Durchführungsgesetz, BGBl. Nr. 332/1973, in der Fassung der 1. EGKS-Abkommen-Durchführungsgesetz-Novelle, BGBl. Nr. 662/1987, ist auf die im Anhang zu dieser Verordnung angeführten Eisen- und Stahlerzeugnisse anzuwenden.

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. Art. III, BGBl. Nr. 1013/1994).

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1988 in Kraft.

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. Art. III, BGBl. Nr. 1013/1994).

Anhang

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TARIF Warenbezeichnung

Nr./UNr.

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7201 -- Roheisen und Spiegeleisen in Masseln, Blöcken oder

anderen Rohformen

7202 -- Ferrolegierungen:

(10) - Ferromangan:

11 - - mit einem Gehalt von mehr als 2 Gewichtsprozent

Kohlenstoff

(90) - andere:

99 - - sonstige:

A - Ferrophosphor mit einem Phosphorgehalt von

mehr als 3 Gewichtsprozent, jedoch weniger als

15 Gewichtsprozent

7203 -- Durch direkte Reduktion von Eisenerz gewonnene

Eisenerzeugnisse und andere Eisenschwammerzeugnisse,

in Stücken, Pellets oder ähnlichen Formen; Eisen mit

einer Reinheit von mindestens 99,94 Gewichtsprozent,

in Stücken, Pellets oder ähnlichen Formen

7204 -- Abfälle und Schrott, aus Eisen oder Stahl;

Abfallblöcke aus Eisen oder Stahl

7206 -- Eisen und nicht legierter Stahl in Form von Rohblöcken

(Ingots) oder anderen Rohformen (ausgenommen Eisen der

Nr. 7203)

7207 -- Halbzeug aus Eisen oder nicht legiertem Stahl:

(10) - mit einem Gehalt von weniger als

0,25 Gewichtsprozent Kohlenstoff:

11 - - mit rechteckigem (einschließlich quadratischem)

Querschnitt und einer Breite von weniger als der

zweifachen Stärke:

B - anderes

12 - - andere, mit rechteckigem (nicht quadratischem)

Querschnitt:

B - anderes

19 - - sonstige:

B - anderes:

ex B - Halbzeug mit rundem oder vieleckigem

Querschnitt und vorprofiliertes

Halbzeug

20 - mit einem Gehalt von 0,25 Gewichtsprozent oder mehr

Kohlenstoff:

B - anderes:

ex B - mit rechteckigem (einschließlich

quadratischem), rundem oder vieleckigem

Querschnitt und vorprofiliertes Halbzeug

7208 -- Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht

legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder

mehr, warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen:

(10) - in Rollen, nur warmgewalzt, mit einer Stärke von

weniger als 3 mm und einer Mindeststreckgrenze von

275 MPa, oder einer Stärke von 3 mm oder mehr und

einer Mindeststreckgrenze von 355 MPa:

11 - - mit einer Stärke von mehr als 10 mm

12 - - mit einer Stärke von 4,75 mm oder mehr, aber nicht

mehr als 10 mm

13 - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr, aber weniger

als 4,75 mm

14 - - mit einer Stärke von weniger als 3 mm

(20) - andere, in Rollen, nur warmgewalzt:

21 - - mit einer Stärke von mehr als 10 mm

22 - - mit einer Stärke von 4,75 mm oder mehr, aber nicht

mehr als 10 mm

23 - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr, aber weniger

als 4,75 mm

24 - - mit einer Stärke von weniger als 3 mm

(30) - nicht in Rollen, nur warmgewalzt, mit einer Stärke

von weniger als 3 mm und einer Mindeststreckgrenze

von 275 MPa, oder einer Stärke von 3 mm oder mehr

und einer Mindeststreckgrenze von 355 MPa:

31 - - auf vier Flächen oder auf der Kaliberstraße

gewalzt, mit einer Breite von 1250 mm oder weniger

und einer Stärke von nicht weniger als 4 mm, ohne

Oberflächenmuster

32 - - sonstige, mit einer Stärke von mehr als 10 mm

33 - - sonstige, mit einer Stärke von 4,75 mm oder mehr,

aber nicht mehr als 10 mm

34 - - sonstige, mit einer Stärke von 3 mm oder mehr,

aber weniger als 4,75 mm

35 - - sonstige, mit einer Stärke von weniger als 3 mm

(40) - andere, nicht in Rollen, nur warmgewalzt:

41 - - auf vier Flächen oder auf der Kaliberstraße

gewalzt, mit einer Breite von 1250 mm oder weniger

und einer Stärke von nicht weniger als 4 mm, ohne

Oberflächenmuster

42 - - sonstige, mit einer Stärke von mehr als 10 mm

43 - - sonstige, mit einer Stärke von 4,75 mm oder mehr,

aber nicht mehr als 10 mm

44 - - sonstige, mit einer Stärke von 3 mm oder mehr,

aber weniger als 4,75 mm

45 - - sonstige, mit einer Stärke von weniger als

3 mm . . .

90 - andere:

A - quadratisch oder rechteckig, nur

oberflächenbearbeitet

B - andere:

1 - nur anders als quadratisch oder rechteckig

zugeschnitten

7209 -- Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht

legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder

mehr, kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen:

(10) - in Rollen, nur kaltgewalzt, mit einer Stärke von

weniger als 3 mm und einer Mindeststreckgrenze von

275 MPa, oder einer Stärke von 3 mm oder mehr und

einer Mindeststreckgrenze von 355 MPa:

11 - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr

12 - - mit einer Stärke von mehr als 1 mm, aber weniger

als 3 mm

13 - - mit einer Stärke von 0,5 mm oder mehr, aber nicht

mehr als 1 mm

14 - - mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm

(20) - andere, in Rollen, nur kaltgewalzt:

21 - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr

22 - - mit einer Stärke von mehr als 1 mm, aber weniger

als 3 mm

23 - - mit einer Stärke von 0,5 mm oder mehr, aber nicht

mehr als 1 mm

24 - - mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm

(30) - nicht in Rollen, nur kaltgewalzt, mit einer Stärke

von weniger als 3 mm und einer Mindeststreckgrenze

von 275 MPa, oder einer Stärke von 3 mm oder mehr

und einer Mindeststreckgrenze von 355 MPa:

31 - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr

32 - - mit einer Stärke von mehr als 1 mm, aber weniger

als 3 mm

33 - - mit einer Stärke von 0,5 mm oder mehr, aber nicht

mehr als 1 mm

34 - - mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm

(40) - andere, nicht in Rollen, nur kaltgewalzt:

41 - - mit einer Stärke von 3 mm oder mehr

42 - - mit einer Stärke von mehr als 1 mm, aber weniger

als 3 mm

43 - - mit einer Stärke von 0,5 mm oder mehr, aber nicht

mehr als 1 mm

44 - - mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm

90 - andere:

A - quadratisch oder rechteckig, nur

oberflächenbearbeitet

B - andere:

1 - nur anders als quadratisch oder rechteckig

zugeschnitten

7210 -- Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht

legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder

mehr, plattiert oder überzogen:

(10) - verzinnt:

11 - - mit einer Stärke von 0,5 mm oder mehr:

A - quadratisch oder rechteckig, nur

oberflächenbearbeitet

B - andere:

1 - nur anders als quadratisch oder rechteckig

zugeschnitten

12 - - mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm:

A - quadratisch oder rechteckig, nur

oberflächenbearbeitet

B - andere:

1 - nur anders als quadratisch oder rechteckig

zugeschnitten

20 - verbleit, einschließlich Mattbleche:

A - quadratisch oder rechteckig, nur

oberflächenbearbeitet

B - andere:

1 - nur anders als quadratisch oder rechteckig

zugeschnitten

(30) - elektrolytisch verzinkt:

31 - - aus Stahl, mit einer Stärke von weniger als 3 mm

und einer Mindestreckgrenze von 275 MPa, oder mit

einer Stärke von 3 mm oder mehr und einer

Mindeststreckgrenze von 355 MPa:

A - quadratisch oder rechteckig, nur

oberflächenbearbeitet

B - andere:

1 - nur anders als quadratisch oder rechteckig

zugeschnitten

39 - - sonstige:

A - quadratisch oder rechteckig, nur

oberflächenbearbeitet

B - andere:

1 - nur anders als quadratisch oder rechteckig

zugeschnitten

(40) - anders verzinkt:

41 - - gewellt:

A - quadratisch oder rechteckig, nur

oberflächenbearbeitet

B - andere:

1 - nur anders als quadratisch oder rechteckig

zugeschnitten

49 - - sonstige:

A - quadratisch oder rechteckig, nur

oberflächenbearbeitet

B - andere:

1 - nur anders als quadratisch oder rechteckig

zugeschnitten

50 - mit Chromoxiden oder mit Chrom und Chromoxiden

überzogen:

A - quadratisch oder rechteckig, nur

oberflächenbearbeitet

B - andere:

1 - nur anders als quadratisch oder rechteckig

zugeschnitten

60 - mit Aluminium überzogen:

A - quadratisch oder rechteckig, nur

oberflächenbearbeitet

B - andere:

1 - nur anders als quadratisch oder rechteckig

zugeschnitten

70 - mit Farbe bestrichen, lackiert oder mit Kunststoff

überzogen:

A - quadratisch oder rechteckig, nur

oberflächenbearbeitet

B - andere:

1 - nur anders als quadratisch oder rechteckig

zugeschnitten

90 - andere:

B - andere:

1 - quadratisch oder rechteckig, nur

oberflächenbearbeitet, einschließlich

plattiert

2 - sonstige:

a - nur anders als quadratisch oder

rechteckig zugeschnitten

7211 -- Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht

legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als

600 mm, weder plattiert noch überzogen:

(10) - nur warmgewalzt, mit einer Stärke von weniger als

3 mm und einer Mindeststreckgrenze von 275 MPa, oder

mit einer Stärke von 3 mm oder mehr und einer

Mindeststreckgrenze von 355 MPa:

11 - - auf vier Flächen oder auf der Kaliberstraße

gewalzt, mit einer Breite von mehr als 150 mm und

einer Stärke von nicht weniger als 4 mm, nicht in

Rollen, ohne Oberflächenmuster

12 - - sonstige, mit einer Stärke von 4,75 mm oder mehr

19 - - sonstige

(20) - andere, nur warmgewalzt:

21 - - auf vier Flächen oder auf der Kaliberstraße

gewalzt, mit einer Breite von mehr als 150 mm und

einer Stärke von nicht weniger als 4 mm, nicht in

Rollen, ohne Oberflächenmuster

22 - - sonstige, mit einer Stärke von 4,75 mm oder mehr

29 - - sonstige

30 - nur kaltgewalzt, mit einer Stärke von weniger als

3 mm und einer Mindeststreckgrenze von 275 MPa, oder

mit einer Stärke von 3 mm oder mehr und einer

Mindeststreckgrenze von 355 MPa:

A - mit einer Breite von mehr als 500 mm

(40) - andere, nur kaltgewalzt:

41 - - mit einem Gehalt von weniger als

0,25 Gewichtsprozent Kohlenstoff:

A - mit einer Breite von mehr als 500 mm

B - andere:

1 - in Rollen, zur Herstellung von Weißband

49 - - sonstige:

A - mit einer Breite von mehr als 500 mm

90 - andere:

A - mit einer Breite von mehr als 500 mm:

1 - nur oberflächenbearbeitet

7212 -- Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht

legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als

600 mm, plattiert oder überzogen:

10 - verzinnt:

A - Weißblech und -band, nur oberflächenbearbeitet

B - andere:

1 - mit einer Breite von mehr als 500 mm:

a - nur oberflächenbearbeitet

(20) - elektrolytisch verzinkt:

21 - - aus Stahl, mit einer Stärke von weniger als 3 mm

und einer Mindeststreckgrenze von 275 MPa, oder

mit einer Stärke von 3 mm oder mehr und einer

Mindeststreckgrenze von 355 MPa:

A - mit einer Breite von mehr als 500 mm:

1 - nur oberflächenbearbeitet

29 - - sonstige:

A - mit einer Breite von mehr als 500 mm:

1 - nur oberflächenbearbeitet

30 - anders verzinkt:

A - mit einer Breite von mehr als 500 mm:

1 - nur oberflächenbearbeitet

40 - mit Farbe bestrichen, lackiert oder mit Kunststoff

überzogen:

A - Weißblech und -band, nur lackiert

B - andere:

1 - mit einer Breite von mehr als 500 mm:

a - nur oberflächenbearbeitet

50 - anders überzogen:

A - mit einer Breite von mehr als 500 mm:

2 - sonstige:

a - nur oberflächenbearbeitet

60 - plattiert:

A - mit einer Breite von mehr als 500 mm:

1 - nur oberflächenbearbeitet

B - andere:

1 - nur plattiert:

a - warmgewalzt

7213 -- Walzdraht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl

7214 -- Stangen und Stäbe, aus Eisen oder nicht legiertem

Stahl, nur geschmiedet, warmgewalzt, warmgezogen oder

warm stranggepreßt, auch nach dem Walzen verwunden:

20 - mit vom Walzen herrührenden Einkerbungen, Rippen,

Rillen oder anderen Verformungen, oder nach dem

Walzen verwunden

30 - aus Automatenstahl

40 - andere, mit einem Gehalt von weniger als

0,25 Gewichtsprozent Kohlenstoff

50 - andere, mit einem Gehalt von 0,25 Gewichtsprozent

oder mehr, aber weniger als 0,6 Gewichtsprozent

Kohlenstoff

60 - andere, mit einem Gehalt von 0,6 Gewichtsprozent

oder mehr Kohlenstoff

7215 -- Andere Stangen und Stäbe, aus Eisen oder nicht

legiertem Stahl:

90 - andere:

A - warmgewalzt, warmgezogen oder warm

stranggepreßt, nur plattiert

7216 -- Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl:

10 - U-, l- oder H-Profile, nur warmgewalzt, warmgezogen

oder warm stranggepreßt, mit einer Höhe von weniger

als 80 mm

(20) - L- oder T-Profile, nur warmgewalzt, warmgezogen oder

warm stranggepreßt, mit einer Höhe von weniger als

80 mm:

21 - - L-Profile

22 - - T-Profile

(30) - U-, l- oder H-Profile, nur warmgewalzt, warmgezogen

oder warm stranggepreßt, mit einer Höhe von 80 mm

oder mehr:

31 - - U-Profile

32 - - l-Profile

33 - - H-Profile

40 - L- oder T-Profile, nur warmgewalzt, warmgezogen oder

warm stranggepreßt, mit einer Höhe von 80 mm oder

mehr

50 - andere Profile, nur warmgewalzt, warmgezogen oder

warm stranggepreßt

90 - andere:

A - warmgewalzt, warmgezogen oder warm

stranggepreßt, nur plattiert

7218 -- Rostfreier Stahl in Form von Rohblöcken (Ingots) oder

anderen Rohformen; Halbzeug aus rostfreiem Stahl:

10 - Rohblöcke (Ingots) und andere Rohformen

90 - andere:

B - anders

7219 -- Flachgewalzte Erzeugnisse aus rostfreiem Stahl, mit

einer Breite von 600 mm oder mehr:

(10) - nur warmgewalzt, in Rollen:

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