Änderungshistorie

Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 30. Dezember 1987, mit der jene Eisen- und Stahlerzeugnisse festgestellt werden, auf welche das EGKS-Abkommen-Durchführungsgesetz angewendet wird

Dieses Gesetz hat keine registrierten Änderungen. Nur die Originalfassung existiert.