Änderungshistorie
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 30. Dezember 1987, mit der jene Eisen- und Stahlerzeugnisse festgestellt werden, auf welche das EGKS-Abkommen-Durchführungsgesetz angewendet wird
Dieses Gesetz hat keine registrierten Änderungen. Nur die Originalfassung existiert.