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Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Rechnungslegung kleiner Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (RLVkV)

Geltender Text a fecha 1970-01-01

Zum Bezugszeitraum vgl. § 9

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 85 Abs. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, BGBl. Nr. 569/1978, zuletzt geändert mit Bundesgesetz BGBl. Nr. 475/1990, wird verordnet:

Zum Bezugszeitraum vgl. § 9

Jahresabschluß

§ 1. (1) Der Jahresabschluß besteht

1.

bei Vereinen, die Sachschadenversicherungen für Gebäude und das zugehörige Inventar zum Gegenstand haben, aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung,

2.

bei Vereinen, die die Rückversicherung kleiner Versicherungsvereine zum Gegenstand haben, aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung,

3.

bei Pensions- und Sterbekassen aus der Vermögensrechnung und der Betriebsrechnung,

4.

bei Vereinen, die nur den Betrieb der Tierversicherung zum Gegenstand haben, aus der Vermögensübersicht und der Erfolgsrechnung.

(2) Der Jahresabschluß ist unter Beachtung der in der Anlage enthaltenen Formblätter zu erstellen. Sind für den Jahresabschluß amtliche Nachweisungen aufgelegt, so sind diese zu verwenden.

Zum Bezugszeitraum vgl. § 9

Feststellung des Jahresabschlusses

§ 2. (1) Die Verhandlung des obersten Organs über den Jahresabschluß ist mit der Verhandlung über die Verteilung des Jahresüberschusses und über die Entlastung der Mitlgieder des Vorstands und, wenn ein solcher bestellt ist, des Aufsichtsrates zu verbinden.

(2) Über die Versammlung des obersten Organs, die die Verhandlung des Jahresabschlusses zum Gegenstand hat, ist eine Niederschrift aufzunehmen, die zu enthalten hat

1.

Datum und Ort der Versammlung,

2.

die Feststellung der Beschlußfähigkeit,

3.

die Tagesordnungspunkte,

4.

den Lagebericht und den Bericht der Prüfer, wenn diese mündlich erstattet wurden,

5.

den wesentlichen Inhalt der Beratung über die Tagesordnungspunkte und die hierüber gefaßten Beschlüsse,

6.

außerhalb der Tagesordnung von den Mitgliedern des obersten Organs vorgebrachte Wünsche, Anregungen und Beschwerden.

Zum Bezugszeitraum vgl. § 9

Verteilung des Jahresüberschusses

§ 3. Der Vorstand hat dem obersten Organ einen Vorschlag über die Verteilung des Jahresüberschusses vorzulegen (§ 42 VAG). Das oberste Organ beschließt in den ersten fünf Monaten des Geschäftsjahres über die Verteilung eines sich aus dem vorangegangenen Geschäftsjahr ergebenden Jahresüberschusses. Weicht der Beschluß des obersten Organs vom Vorschlag des Vorstands ab, so hat dieser eine dadurch erforderliche Änderung des Jahresabschlusses vorzunehmen.

Zum Bezugszeitraum vgl. § 9

Lagebericht

§ 4. (1) Im Lagebericht sind die Entwicklung der Prämien, der Versicherungsleistungen und der übrigen Aufwendungen, die Rückversicherungsverhältnisse sowie die finanziellen Verhältnisse des Vereins darzustellen.

(2) Ist in der Satzung nichts anderes vorgesehen, so kann der Lagebericht mündlich an die Versammlung des obersten Organs, die die Verhandlung des Jahresabschlusses zum Gegenstand hat, erstattet werden.

(3) Sieht die Satzung die Prüfung des Jahresabschlusses durch ein besonderes Organ vor (§ 85 Abs. 2 VAG), so ist der Bericht der Prüfer über die Tätigkeit und die getroffenen Feststellungen an den Lagebericht anzuschließen.

(4) Im Lagebericht von Pensions- und Sterbekassen ist auch die Entwicklung des Bestandes an Mitgliedern, bei Pensionskassen auch des Bestandes an Pensionsempfängern, gegliedert nach Pensionisten, Witwen und Waisen, darzustellen. Im Lagebericht von Rückversicherungsvereinen ist die Entwicklung des Bestandes an Mitgliedsvereinen anzugeben.

Lagebericht

§ 4. (1) Im Lagebericht sind die Entwicklung der Prämien, der Versicherungsleistungen und der übrigen Aufwendungen, die Rückversicherungsverhältnisse sowie die finanziellen Verhältnisse des Vereins darzustellen.

(2) Ist in der Satzung nichts anderes vorgesehen, so kann der Lagebericht mündlich an die Versammlung des obersten Organs, die die Verhandlung des Jahresabschlusses zum Gegenstand hat, erstattet werden.

(3) Sieht die Satzung die Prüfung des Jahresabschlusses durch ein besonderes Organ vor (§ 86 Abs. 3 VAG), so ist der Bericht der Prüfer über die Tätigkeit und die getroffenen Feststellungen an den Lagebericht anzuschließen.

(4) Im Lagebericht von Pensions- und Sterbekassen ist auch die Entwicklung des Bestandes an Mitgliedern, bei Pensionskassen auch des Bestandes an Pensionsempfängern, gegliedert nach Pensionisten, Witwen und Waisen, darzustellen. Im Lagebericht von Rückversicherungsvereinen ist die Entwicklung des Bestandes an Mitgliedsvereinen anzugeben.

Zum Bezugszeitraum vgl. § 9

Bericht an die Versicherungsaufsichtsbebörde

§ 5. Der Versicherungsaufsichtsbehörde sind vorzulegen:

1.

der Jahresabschluß, versehen mit der eigenhändigen Unterschrift sämtlicher Mitglieder des Vorstands;

2.

der Lagebericht und der Bericht der Prüfer, sofern diese nicht mündlich erstattet wurden,

3.

das Protokoll über die Versammlung des obersten Organs, in der der Jahresabschluß verhandelt wurde, versehen mit der eigenhändigen Unterschrift des Vorsitzenden;

4.

Bestätigungen der Banken über die zum Ende des Geschäftsjahres bestehenden Guthaben und Wertpapierdepots des Vereins;

5.

von Pensions- und Sterbekassen auch eine versicherungstechnische Bilanz und ein hiezu erstattetes versicherungsmathematisches Gutachten, sofern diese nach der Satzung zu erstellen sind.

Bericht an die Versicherungsaufsichtsbebörde

§ 5. Der Versicherungsaufsichtsbehörde sind vorzulegen:

1.

der Jahresabschluß, versehen mit der eigenhändigen Unterschrift sämtlicher Mitglieder des Vorstands und, bei Sterbekassen, mit dem eigenhändig unterschriebenen Bestätigungsvermerk des Treuhänders;

2.

der Lagebericht und der Bericht der Prüfer, sofern diese nicht mündlich erstattet wurden,

3.

das Protokoll über die Versammlung des obersten Organs, in der der Jahresabschluß verhandelt wurde, versehen mit der eigenhändigen Unterschrift des Vorsitzenden;

4.

Bestätigungen der Banken über die zum Ende des Geschäftsjahres bestehenden Guthaben und Wertpapierdepots des Vereins;

5.

von Pensions- und Sterbekassen auch eine versicherungstechnische Bilanz und ein hiezu erstattetes versicherungsmathematisches Gutachten, sofern diese nach der Satzung zu erstellen sind.

Bericht an die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)

§ 5. Der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) sind vorzulegen:

1.

der Jahresabschluß, versehen mit der eigenhändigen Unterschrift sämtlicher Mitglieder des Vorstands und, bei Sterbekassen, mit dem eigenhändig unterschriebenen Bestätigungsvermerk des Treuhänders;

2.

der Lagebericht und der Bericht der Prüfer, sofern diese nicht mündlich erstattet wurden,

3.

das Protokoll über die Versammlung des obersten Organs, in der der Jahresabschluß verhandelt wurde, versehen mit der eigenhändigen Unterschrift des Vorsitzenden;

4.

Bestätigungen der Banken über die zum Ende des Geschäftsjahres bestehenden Guthaben und Wertpapierdepots des Vereins;

5.

von Pensions- und Sterbekassen auch eine versicherungstechnische Bilanz und ein hiezu erstattetes versicherungsmathematisches Gutachten, sofern diese nach der Satzung zu erstellen sind.

Zum Bezugszeitraum vgl. § 9

§ 6. (1) Der Versicherungsaufsichtsbehörde sind Aufgliederungen und Nachweisungen über die Kapitalanlagen, die sonstigen Vermögenswerte, die versicherungstechnischen Rückstellungen, die Prämien, die Versicherungsleistungen und den Finanzerfolg sowie statistische Angaben über die Anzahl der Mitglieder, die Anzahl der Versicherungsverträge, die Gesamtversicherungssumme, die Löhne und Gehälter, die Provisionen, die Anzahl der erledigten und nichterledigten Versicherungsfälle sowie die Ermittlung des Erfordernisses der Sicherheitsrücklage vorzulegen.

(2) Die Aufgliederungen zu den Kapitalanlagen haben zu enthalten:

1.

eine Aufstellung der Guthaben bei Banken unter Angabe der Banken, der Höhe der Guthaben am Ende des Geschäftjahres (Anm.: richtig: Geschäftsjahres) und der für das Geschäftsjahr gutgeschriebenen Zinsen;

2.

eine Aufstellung der Wertpapiere des Versicherungsvereins unter Angabe des Zinssatzes, des Nennwertes, der Anschaffungskosten und des Buchwertes am Ende des Geschäftsjahres;

3.

eine Aufstellung der vom Verein gewährten Darlehen unter Angabe des Schuldners des Zinssatzes, eines allfälligen Disagios und des Buchwertes am Beginn und am Ende des Geschäftsjahres;

4.

eine Aufstellung über den Bestand an Liegenschaften des Vereins, aus der die jeweiligen Abschreibungen und Bestandsveränderungen während des Geschäftsjahres ersichtlich sind.

(3) Die Aufgliederungen über die sonstigen Vermögenswerte haben eine Aufstellung über die Betriebs- und Geschäftsausstattung des Vereins zu enthalten, aus der die jeweiligen Abschreibungen und Bestandsveränderungen während des Geschäftsjahres ersichtlich sind.

(4) Soweit amtliche Vordrucke aufgelegt sind, sind diese zu verwenden.

§ 6. (1) Der FMA sind Aufgliederungen und Nachweisungen über die Kapitalanlagen, die sonstigen Vermögenswerte, die versicherungstechnischen Rückstellungen, die Prämien, die Versicherungsleistungen und den Finanzerfolg sowie statistische Angaben über die Anzahl der Mitglieder, die Anzahl der Versicherungsverträge, die Gesamtversicherungssumme, die Löhne und Gehälter, die Provisionen, die Anzahl der erledigten und nichterledigten Versicherungsfälle sowie die Ermittlung des Erfordernisses der Sicherheitsrücklage vorzulegen.

(2) Die Aufgliederungen zu den Kapitalanlagen haben zu enthalten:

1.

eine Aufstellung der Guthaben bei Banken unter Angabe der Banken, der Höhe der Guthaben am Ende des Geschäftjahres (Anm.: richtig: Geschäftsjahres) und der für das Geschäftsjahr gutgeschriebenen Zinsen;

2.

eine Aufstellung der Wertpapiere des Versicherungsvereins unter Angabe des Zinssatzes, des Nennwertes, der Anschaffungskosten und des Buchwertes am Ende des Geschäftsjahres;

3.

eine Aufstellung der vom Verein gewährten Darlehen unter Angabe des Schuldners des Zinssatzes, eines allfälligen Disagios und des Buchwertes am Beginn und am Ende des Geschäftsjahres;

4.

eine Aufstellung über den Bestand an Liegenschaften des Vereins, aus der die jeweiligen Abschreibungen und Bestandsveränderungen während des Geschäftsjahres ersichtlich sind.

(3) Die Aufgliederungen über die sonstigen Vermögenswerte haben eine Aufstellung über die Betriebs- und Geschäftsausstattung des Vereins zu enthalten, aus der die jeweiligen Abschreibungen und Bestandsveränderungen während des Geschäftsjahres ersichtlich sind.

(4) Soweit amtliche Vordrucke aufgelegt sind, sind diese zu verwenden.

Zum Bezugszeitraum vgl. § 9

§ 7. Die Vorlage der in den §§ 5 und 6 angeführten Berichtsteile hat bis spätestens sechs Wochen nach Feststellung des Jahresabschlusses zu erfolgen.

Zum Bezugszeitraum vgl. § 9

§ 7. Die Vorlage der in den §§ 5 und 6 angeführten Berichtsteile hat unverzüglich zu erfolgen, spätestens jedoch

1.

für kleine Tierversicherungsvereine, deren Geschäftsjahr am 31. Oktober endet, am 15. Mai des dem Geschäftsjahr folgenden Jahres,

2.

für kleine Versicherungsvereine, deren Geschäftsjahr am 31. Dezember endet, am 15. Juli des dem Geschäftsjahr folgenden Jahres.

Zum Bezugszeitraum vgl. § 9

§ 7. (1) Die Vorlage der in den §§ 5 und 6 angeführten Berichtsteile hat unverzüglich zu erfolgen, spätestens jedoch

1.

für kleine Tierversicherungsvereine, deren Geschäftsjahr am 31. Oktober endet, am 15. Mai des dem Geschäftsjahr folgenden Jahres,

2.

für kleine Versicherungsvereine, deren Geschäftsjahr am 31. Dezember endet, am 15. Juli des dem Geschäftsjahr folgenden Jahres.

(2) Auf Antrag kann die FMA in begründeten Fällen die Fristen gemäß Abs. 1 erstrecken.

Zum Bezugszeitraum vgl. § 9

Anwendbarkeit anderer Bestimmungen

§ 8. Die §§ 1 Abs. 3, 2, 5 Abs. 2 und 3, 6, 7, 9 und 10 Abs. 2 der Verordnung über die Rechnungslegung von Unternehmen der Vertragsversicherung, BGBl. Nr. 655/1978, sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden, soweit nicht in dieser Verordnung abweichende Bestimmungen enthalten sind.

Anwendbarkeit anderer Bestimmungen

§ 8. Auf kleine Versicherungsvereine sind die §§ 1, 5, 6, 7 Abs. 1, 3 und 4, 9 Abs. 1 und 2, 10, 11, 13 Z 1 und 14, auf Sterbekassen § 17 RLVVU, BGBl. Nr. 757/1992, in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden, soweit in dieser Verordnung nicht abweichende Bestimmungen enthalten sind.

Inkrafttreten

§ 9. (1) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Rechnungslegung kleiner Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, BGBl. Nr. 656/1978, außer Kraft.

(2) Diese Verordnung ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Dezember 1990 enden.

Inkrafttreten

§ 9. (1) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Rechnungslegung kleiner Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, BGBl. Nr. 656/1978, außer Kraft.

(2) Diese Verordnung ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Dezember 1990 enden.

(3) § 7 und die Anlage zur Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 96/1995 sind erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Oktober 1995 enden.

Inkrafttreten

§ 9. (1) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Rechnungslegung kleiner Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, BGBl. Nr. 656/1978, außer Kraft.

(2) Diese Verordnung ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Dezember 1990 enden.

(3) § 7 und die Anlage zur Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 96/1995 sind erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Oktober 1995 enden.

(4) §§ 5, 6 Abs. 1 und 7 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 32/2002 treten mit 1. April 2002 in Kraft. § 7 ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Oktober 2001 enden.

Zum Bezugszeitraum vgl. § 9

Anlage

```

```

Formblatt 1

(Bilanz von Vereinen, die Sachschadenversicherungen für Gebäude und das zugehörige Inventar zum Gegenstand haben)

BILANZ

Aktivseite

1.

Kassenbestand und Schecks

2.

Kapitalanlagen

2.1 Guthaben bei Banken

2.2 Wertpapiere

2.3 Darlehensforderungen

2.4 Grundstücke und Bauten (nicht eigengenutzt)

2.5 Grundstücke und Bauten (eigengenutzt)

2.6 Sonstige Kapitalanlagen

Summe Kapitalanlagen

3.

Forderungen

3.1 an Mitglieder 3.1.1 Prämienforderungen

3.1.2 Nachschußforderungen

3.2 an Versicherungsunternehmen

3.2.1 aus Rückversicherung

3.2.2 aus Mitversicherung

3.3 Sonstige Forderungen

Summe Forderungen

4.

Andere Vermögenswerte

4.1 Betriebs- und Geschäftsausstattung

4.2 Sonstige Aktiva

Summe andere Vermögenswerte

5.

Rechnungsabgrenzungsposten

1.

Rücklagen

1.1 Sicherheitsrücklage

1.2 Sonstige Rücklagen

Summe Rücklagen

2.

Versicherungstechnische Rückstellungen

2.1 Prämienüberträge

Anteil der Rückversicherer

Eigenbehalt

2.2 Rückstellung für schwebende (offene) Versicherungsleistungen Anteil der Rückversicherer

Eigenbehalt

2.3 Rückstellung für Prämienrückerstattung

Anteil der Rückversicherer

Eigenbehalt

Summe versicherungstechnische Rückstellungen im Eigenbehalt

3.

Andere Rückstellungen

3.1 Vorsorge für Abfertigungen

3.2 Vorsorge für Pensionen

3.3 Sonstige Rückstellungen

Summe andere Rückstellungen

4.

Verbindlichkeiten

4.1 gegenüber Mitgliedern aus Prämienvorauszahlungen

4.2 gegenüber Versicherungsunternehmen

4.2.1 aus Rückversicherung

4.2.2 aus Mitversicherung

4.3 Sonstige Verbindlichkeiten

Summe Verbindlichkeiten

5.

Rechnungsabgrenzungsposten

Formblatt 2

(Gewinn- und Verlustrechnung von Vereinen, die

Sachschadenversicherungen für Gebäude und das zugehörige

Inventar zum Gegenstand haben)

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

1.

Prämien

1.1 Abgegrenzte Prämien (einschließlich Nebenleistungen)

1.2 Anteil der Rückversicherer

Abgegrenzte Eigenbehaltsprämien

2.

Versicherungsleistungen

2.1 Abgegrenzte Versicherungsleistungen (einschließlich Erhebung und Abwehr, Schadenbearbeitung sowie Schadenverhütung)

2.2 Anteil der Rückversicherer

Abgegrenzte Versicherungsleistungen im Eigenbehalt

3.

Feuerschutzsteuer

4.

Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb

5.

Sonstige Erträge und Aufwendungen aus Rückversicherungsabgaben

5.1 Sonstige Erträge aus Rückversicherungsabgaben

5.2 Sonstige Aufwendungen für Rückversicherungsabgaben Saldo

6.

Technische sonstige Erträge und Aufwendungen

6.1 Technische sonstige Erträge

6.2 Technische sonstige Aufwendungen

Saldo

7.

Technischer Erfolg (Eigenbehalt)

8.

Finanzerfolg

8.1 Erträge aus der Finanzgebarung

8.2 Aufwendungen für die Finanzgebarung

Saldo

9.

Nichttechnische sonstige Erträge und Aufwendungen

9.1 Nichttechnische sonstige Erträge

9.2 Nichttechnische sonstige Aufwendungen

Saldo

10.

Jahreserfolg vor Steuern und Rücklagenveränderungen

11.

Vermögensteuer und Erbschaftssteueräquivalent

12.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

14.

Zuführung zur Sicherheitsrücklage

15.

Zuführung zu sonstigen Rücklagen

16.

Zuführung zur Rückstellung für Prämienrückerstattung

17.

Auflösung der Sicherheitsrücklage

18.

Auflösung der sonstigen Rücklagen

Formblatt 3

(Bilanz von Vereinen, die die Rückversicherung

kleiner Versicherungsvereine zum Gegenstand haben)

BILANZ

1.

Kassenbestand und Schecks

2.

Kapitalanlagen

2.1 Guthaben bei Banken

2.2 Wertpapiere

2.3 Darlehensforderungen

2.4 Grundstücke und Bauten (nicht eigengenutzt)

2.5 Grundstücke und Bauten (eigengenutzt)

2.6 Sonstige Kapitalanlagen

Summe Kapitalanlagen

3.

Anteilige und ausstehende Zinsen, Mieten und Pachterträge

4.

Forderungen

4.1 an Mitgliedsvereine

4.2 an Versicherungsunternehmen

4.2.1 aus Rückversicherung

4.2.2 aus Mitversicherung

4.3 Sonstige Forderungen

Summe Forderungen

5.

Andere Vermögenswerte

5.1 Betriebs- und Geschäftsausstattung

5.2 Sonstige Aktiva

Summe andere Vermögenswerte

6.

Rechnungsabgrenzungsposten

1.

Rücklagen

1.1 Sicherheitsrücklage

1.2 Sonstige Rücklagen

Summe Rücklagen

2.

Gewinn/Verlust

2.1 Gewinnvortrag/Verlustvortrag

2.2 Gewinn des Geschäftsjahres/Verlust des Geschäftsjahres

3.

Versicherungstechnische Rückstellungen

3.1 Prämienüberträge

Anteil der Rückversicherer

Eigenbehalt

3.2 Rückstellung für schwebende (offene) Versicherungsleistungen Anteil der Rückversicherer

Eigenbehalt

3.3 Rückstellung für Prämienrückerstattung

Anteil der Rückversicherer

Eigenbehalt

Summe versicherungstechnische Rückstellungen im Eigenbehalt

4.

Andere Rückstellungen

4.1 Vorsorge für Abfertigungen

4.2 Vorsorge für Pensionen

4.3 Sonstige Rückstellungen

Summe andere Rückstellungen

5.

Verbindlichkeiten

5.1 gegenüber Mitgliedsvereinen

5.2 gegenüber Versicherungsunternehmen

5.2.1 aus Rückversicherung

5.2.2 aus Mitversicherung

5.3 Sonstige Verbindlichkeiten

Summe Verbindlichkeiten

6.

Rechnungsabgrenzungsposten

Formblatt 4

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

1.

Prämien

2.

Versicherungsleistungen

3.

Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb

4.

Sonstige Erträge und Aufwendungen aus Rückversicherungsabgaben

4.1 Sonstige Erträge aus Rückversicherungsabgaben

4.2 Sonstige Aufwendungen für Rückversicherungsabgaben Saldo

5.

Technische sonstige Erträge und Aufwendungen

5.1 Technische sonstige Erträge

5.2 Technische sonstige Aufwendungen

Saldo

6.

Technischer Erfolg (Eigenbehalt)

7.

Finanzerfolg

8.

Nichttechnische sonstige Erträge und Aufwendungen

10.

Vermögensteuer und Erbschaftssteueräquivalent

11.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

13.

Zuführung zur Sicherheitsrücklage

14.

Zuführung zu sonstigen Rücklagen

15.

Zuführung zur Rückstellung für Prämienrückerstattung

16.

Auflösung der Sicherheitsrücklage

17.

Auflösung der sonstigen Rücklagen

18.

Gewinn des Geschäftsjahres/Verlust des Geschäftsjahres

Formblatt 5

(Vermögensrechnung von Pensions- und Sterbekassen)

VERMÖGENSRECHNUNG

1.

Kassenbestand

2.

Guthaben bei Banken

3.

Wertpapiere

4.

Darlehensforderungen

5.

Bebaute und unbebaute Grundstücke

6.

Anteilige und ausstehende Zinsen und Mieten

7.

Forderungen an den Dienstgeber der Mitglieder

8.

Andere Vermögenswerte

9.

Rechnungsabgrenzungsposten

1.

Kassenvermögen

2.

Sicherheitsrücklage

3.

Freie Rücklagen

4.

Verbindlichkeiten

5.

Sonstige Passiva

6.

Rechnungsabgrenzungsposten

Formblatt 6

(Betriebsrechnung von Pensions- und Sterbekassen)

BETRIEBSRECHNUNG

1.

Auszahlungen für Pensionen (Sterbegelder)

2.

Beitragsrückvergütung an ausgeschiedene Mitglieder

3.

Abschreibungen

a)

von Grundstücken

b)

sonstige

4.

Verluste aus Kapitalanlagen

5.

Zinsen

6.

Steuern

7.

Sonstige Aufwendungen

8.

Zuweisungen an Rücklagen

a)

an die Sicherheitsrücklage

b)

an freie Rücklagen

9.

Gebarungsüberschuß

1.

Beiträge

a)

der Mitglieder

b)

des Dienstgebers der Mitglieder

2.

Andere Zuwendungen des Dienstgebers der Mitglieder

3.

Erträge aus Kapitalanlagen

4.

Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen

5.

Sonstige Erträge

6.

Gebarungsabgang

Formblatt 7

(Vermögensübersicht von Vereinen, die nur die

Tierversicherung zum Gegenstand haben)

VERMÖGENSÜBERSICHT

1.

Kassenbestand

2.

Guthaben bei Banken

3.

Grundstücke und Inventar (unter Berücksichtigung von Abschreibungen)

4.

Prämienforderungen an Mitglieder

5.

Forderungen an Rückversicherer

6.

Sonstige Vermögenswerte

1.

Sicherheitsrücklage

2.

Sonstige Passiva

2.1 Prämienvorauszahlungen von Mitgliedern

2.2 Rückständige Rückversicherungsprämien

2.3 Rückständige Versicherungsleistungen

2.4 Sonstige Schulden

Gesamtsumme der Passivseite

Formblatt 8

(Erfolgsrechnung von Vereinen, die nur die

Tierversicherung zum Gegenstand haben)

ERFOLGSRECHNUNG

1.

Prämien (einschließlich Nebenleistungen der Mitglieder)

2.

abzüglich Prämienrückerstattungen

3.

Zwischensumme

4.

Nachschüsse

5.

Erlöse aus der Tierverwertung

6.

Sonstige versicherungstechnische Einnahmen

7.

Versicherungstechnische Einnahmen (Summe 3 bis 6)

8.

Schadenzahlungen (für Tierverlust)

9.

Tierarztvergütungen

10.

Schadenerhebungskosten

11.

Schadenaufwandssumme (Summe 8 bis 10)

12.

abzüglich Schadenvergütung der Rückversicherer

13.

Summe des eigenen Schadenaufwands

14.

Zwischensumme (7 abzüglich 13)

15.

Verwaltungskosten

16.

Steuern

17.

Rückversicherungsprämien

18.

Sonstige Ausgaben

19.

Summe der Ausgaben (Summe 15 bis 18)

20.

Technisches Ergebnis (14 abzüglich 19)

21.

Zinsenerträge

22.

Sonstige nichttechnische Erträge

23.

Summe der nichttechnischen Erträge

24.

Gesamtergebnis (Überschuß/Abgang)

Zum Bezugszeitraum vgl. § 9

Anlage

Formblatt 1

(Bilanz von Vereinen, die Sachschadenversicherungen für Gebäude und das zugehörige Inventar zum Gegenstand haben)

BILANZ

Aktivseite

1.

Kassenbestand und Schecks

2.

Kapitalanlagen

3.

Forderungen

4.

Andere Vermögenswerte

5.

Rechnungsabgrenzungsposten

1.

Rücklagen

2.

Versicherungstechnische Rückstellungen

3.

Andere Rückstellungen

4.

Verbindlichkeiten

5.

Rechnungsabgrenzungsposten

Formblatt 2

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

1.

Prämien

2.

Versicherungsleistungen

3.

Feuerschutzsteuer – Anteil des Vereins

4.

Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb

5.

Sonstige Erträge und Aufwendungen aus Rückversicherungsabgaben

6.

Technische sonstige Erträge und Aufwendungen

6.1 Technische sonstige Erträge

6.2 Technische sonstige Aufwendungen

Saldo

7.

Technischer Erfolg (Eigenbehalt)

8.

Finanzerfolg

9.

Nichttechnische sonstige Erträge und Aufwendungen

10.

Jahreserfolg vor Steuern und Rücklagenveränderungen

11.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

12.

Jahreserfolg nach Steuern

13.

Zuführung zur Risikorücklage

14.

Zuführung zur Sicherheitsrücklage

15.

Zuführung zu sonstigen Rücklagen

16.

Zuführung zur Rückstellung für Prämienrückerstattung

17.

Auflösung der Risikorücklage

18.

Auflösung der Sicherheitsrücklage

19.

Auflösung der sonstigen Rücklagen

Formblatt 3

(Bilanz von Vereinen, die die Rückversicherung

kleiner Versicherungsvereine zum Gegenstand haben)

BILANZ

Aktivseite

1.

Kassenbestand und Schecks

2.

Kapitalanlagen

3.

Anteilige und ausstehende Zinsen, Mieten und Pachterträge

4.

Forderungen

5.

Andere Vermögenswerte

6.

Rechnungsabgrenzungsposten

1.

Rücklagen

2.

Gewinn/Verlust

3.

Versicherungstechnische Rückstellungen

3.1 Prämienüberträge

Anteil der Rückversicherer

Eigenbehalt

3.2 Rückstellung für schwebende (offene) Versicherungsleistungen

Anteil der Rückversicherer

Eigenbehalt

3.3 Rückstellung für Prämienrückerstattung

Anteil der Rückversicherer

Eigenbehalt

Summe versicherungstechnische Rückstellungen im Eigenbehalt

4.

Andere Rückstellungen

4.1 Vorsorge für Abfertigungen

4.2 Vorsorge für Pensionen

4.3 Sonstige Rückstellungen

Summe andere Rückstellungen

5.

Verbindlichkeiten

5.1 gegenüber Mitgliedsvereinen

5.2 gegenüber Versicherungsunternehmen

5.2.1 aus Rückversicherung

5.2.2 aus Mitversicherung

5.3 Sonstige Verbindlichkeiten

Summe Verbindlichkeiten

6.

Rechnungsabgrenzungsposten

Formblatt 4

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

1.

Prämien

2.

Versicherungsleistungen

3.

Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb

4.

Sonstige Erträge und Aufwendungen aus Rückversicherungsabgaben

4.1 Sonstige Erträge aus Rückversicherungsabgaben

4.2 Sonstige Aufwendungen für Rückversicherungsabgaben Saldo

5.

Technische sonstige Erträge und Aufwendungen

5.1 Technische sonstige Erträge

5.2 Technische sonstige Aufwendungen

Saldo

6.

Technischer Erfolg (Eigenbehalt)

7.

Finanzerfolg

8.

Nichttechnische sonstige Erträge und Aufwendungen

9.

Jahreserfolg vor Steuern und Rücklagenveränderungen

10.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

11.

Jahreserfolg nach Steuern

12.

Zuführung zur Risikorücklage

13.

Zuführung zur Sicherheitsrücklage

14.

Zuführung zu sonstigen Rücklagen

15.

Zuführung zur Rückstellung für Prämienrückerstattung

16.

Auflösung der Risikorücklage

17.

Auflösung der Sicherheitsrücklage

18.

Auflösung der sonstigen Rücklagen

19.

Gewinn des Geschäftsjahres/Verlust des Geschäftsjahres

Formblatt 5

(Vermögensrechnung von Sterbekassen)

VERMÖGENSRECHNUNG

Aktivseite

1.

Kassenbestand

2.

Guthaben bei Kreditinstituten

3.

Wertpapiere

4.

Darlehensforderungen

5.

Bebaute und unbebaute Grundstücke

6.

Anteilige und ausstehende Zinsen und Mieten

7.

Andere Vermögenswerte

8.

Rechnungsabgrenzungsposten

1.

Kassenvermögen

2.

Sicherheitsrücklage

3.

Risikorücklage

4.

Freie Rücklagen

5.

Verbindlichkeiten

6.

Sonstige Passiva

7.

Rechnungsabgrenzungsposten

Formblatt 6

(Betriebsrechnung von Pensions- und Sterbekassen)

BETRIEBSRECHNUNG

Aufwendungen

1.

Auszahlung an Sterbegeldern

2.

Beitragsrückvergütung an ausgeschiedene Mitglieder

3.

Abschreibungen

a)

von Grundstücken

b)

sonstige

4.

Verluste aus Kapitalanlagen

5.

Zinsen

6.

Steuern

7.

Sonstige Aufwendungen

8.

Zuweisungen an Rücklagen

a)

an die Risikorücklage

b)

an die Sicherheitsrücklage

c)

an freie Rücklagen

9.

Gebarungsüberschuß

1.

Prämien

2.

Erträge aus Kapitalanlagen

3.

Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen

4.

Sonstige Erträge

5.

Gebarungsabgang

Formblatt 7

(Vermögensübersicht von Vereinen, die nur dieTierversicherung zum Gegenstand haben)

VERMÖGENSÜBERSICHT

Aktivseite

1.

Kassenbestand

2.

Kapitalanlagen

3.

Forderungen

3.1 Prämienforderungen an Mitglieder

3.2 Nachschußforderungen an Mitglieder

3.3 Forderungen an Rückversicherer

3.4 Sonstige Forderungen

4.

Andere Vermögenswerte

4.1 Betriebs- und Geschäftsausstattung

4.2 Sonstige Vermögenswerte

Gesamtsumme der Aktivseite

Passivseite

1.

Sicherheitsrücklage

1.1 Sicherheitsrücklage am Beginn des Geschäftsjahres

1.2 zuzüglich Gewinnzuführung zur Sicherheitsrücklage

1.3 abzüglich Verlustabdeckung aus der Sicherheitsrücklage

1.4 Sicherheitsrücklage am Ende des Geschäftsjahres

2.

Risikorücklage

2.1 Risikorücklage am Beginn des Geschäftsjahres

2.2 zuzüglich Gewinnzuführung zur Risikorücklage

2.3 abzüglich Verlustabdeckung aus der Risikorücklage

2.4 Risikorücklage am Ende des Geschäftsjahres

3.

Verbindlichkeiten

3.1 Prämienvorauszahlungen von Mitgliedern

3.2 Rückständige Rückversicherungsprämien

3.3 Rückständige Versicherungsleistungen

3.4 Sonstige Schulden

Gesamtsumme der Passivseite

Formblatt 8

(Erfolgsrechnung von Vereinen, die nur dieTierversicherung zum Gegenstand haben)

ERFOLGSRECHNUNG

1.

Prämien (einschließlich Nebenleistungen der Mitglieder)

2.

abzüglich Prämienrückerstattungen

3.

Zwischensumme

4.

Nachschüsse

5.

Erlöse aus der Tierverwertung

6.

Sonstige versicherungstechnische Einnahmen

7.

Versicherungstechnische Einnahmen (Summe 3 bis 6)

8.

Schadenzahlungen (für Tierverlust)

9.

Tierarztvergütungen

10.

Schadenerhebungskosten

11.

Schadenaufwandssumme (Summe 8 bis 10)

12.

abzüglich Schadenvergütung der Rückversicherer

13.

Summe des eigenen Schadenaufwandes

14.

Zwischensumme (7 abzüglich 13)

15.

Verwaltungskosten

16.

Steuern

17.

Rückversicherungsprämien

18.

Sonstige Ausgaben

19.

Summe der Ausgaben (Summe 15 bis 18)

20.

Technisches Ergebnis (14 abzüglich 19)

21.

Zinsenerträge

22.

Sonstige nichttechnische Erträge

23.

Summe der nichttechnischen Erträge

24.

Gesamtergebnis (Überschuß/Abgang)

25.

Zuführung zur Risikorücklage

26.

Zuführung zur Sicherheitsrücklage

27.

Auflösung der Risikorücklage

28.

Auflösung der Sicherheitsrücklage