Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Bewilligungspflicht der Ausfuhr sowie die Überlassung oder die Vermittlung von Waren im Zollausland
```
automatische Weitergabe von
```
Hauptradarobjektdaten (wenn
nicht mit Rundsicht-
Sekundärradar-(SSR)Daten
korreliert) vom Hauptzentrum
der Flugverkehrskontrolle
(ATC) an ein anderes
Flugverkehrskontroll-
zentrum;
```
Software zur Konstruktion oder
```
Fertigung von Radomen, die:
```
speziell entwickelt sind zum
```
Schutz der elektronisch
lenkbaren phasengesteuerten
Antennen, wie sie in Nummer
6A08.e erfaßt sind; und
```
den mittleren
```
Nebenkeulenpegelanstieg um
weniger als 13 dB für
Frequenzen gleich oder höher
als 2 GHz begrenzen.
E. TECHNOLOGIE
6E01 Technologie gemäß der
„General Technology Note''
(Allgemeine Technologienote) zur
Entwicklung von Geräten,
Materialien oder Software, die
in den Nummern 6A01, 6A02, 6A03,
6A04, 6A05, 6A06, 6A07, 6A08,
6B04, 6B05, 6B07, 6B08, 6C02,
6C04, 6C05, 6D01, 6D02 oder 6D03
erfaßt sind.
6E02 Technologie gemäß der
„General Technology Note''
(Allgemeine Technologienote) zur
Fertigung von Geräten oder
Materialien, die in den Nummern
6A01, 6A02, 6A03, 6A04, 6A05,
6A06, 6A07, 6A08, 6B04, 6B05,
6B07, 6B08, 6C02, 6C04 oder 6C05
erfaßt sind.
6E03 Andere Technologie
```
Optik:
```
```
Optik-Oberflächen-
```
Beschichtungs- und
-Behandlungstechnologie,
erforderlich zur Erreichung
einer Gleichmäßigkeit von
99,5% oder besser für optische
Beschichtungen von 500 mm oder
mehr Durchmesser oder
Hauptachsenlänge und mit einem
Gesamtschwund (Absorption und
Streuung) von weniger als 5 x
10 hoch -3;
```
optische
```
Fertigungstechnologien wie
folgt:
```
zur Serienfertigung von
```
optischen Bauteilen mit
einer Rate von mehr als
10 m2 Fläche/Jahr auf einer
einzelnen Spindel und mit:
```
einer Fläche von mehr als
```
1 m2; und
```
einer Oberflächenkrümmung
```
von mehr als Lambda/10 rms
auf der bezeichneten
Wellenlänge;
```
Einschneid-
```
Diamantdrehtechniken mit
Genauigkeiten bei der
Oberflächenendfertigung von
besser als 10 nm rms auf
nicht-ebenen Oberflächen von
mehr als 0,5 m2;
```
Laser:
```
```
Technologie für optische
```
Filter mit einer Bandbreite
gleich oder kleiner als 10 nm,
einem Sehfeld (FOV) von mehr
als 40 Grad, sowie einer
Auflösung von mehr als 0,75
Linienpaaren/mm;
```
Technologie, erforderlich zur
```
Entwicklung, Fertigung oder
Verwendung von speziell
entwickelten
Diagnoseinstrumenten oder
Targets in Testvorrichtungen
zur SHPL-Prüfung oder Prüfung
bzw. Bewertung von durch SHPL-
Strahlen bestrahlten
Materialien;
```
Magnetometer:
```
Technologie, erforderlich zur
Entwicklung oder Fertigung von
Feldmesser-Magnetometern oder
Feldmesser-Magnetometersystemen
mit einem Rauschpegel von:
```
weniger als 0,05 nT rms/Wurzel
```
Hz auf Frequenzen von weniger
als 1 Hz; oder
```
1 x 10 hoch -3 nT
```
rms/Quadratwurzel Hz auf
Frequenzen von 1 Hz oder mehr.
7 - NAVIGATION UND AVIONIK
```
```
A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE ---------------------------------
ANMERKUNG:
Die Nummern 7R01 bis 7R09 erfassen
Einrichtungen, die entwickelt
sind für den Gebrauch in
Raketensystemen der Nummer
9R01.
```
```
7A01 Beschleungigungsmesser 7R01
(Anm.: richtig:
Beschleunigungsmesser),
entwickelt für einen Einsatz in
Trägheitsnavigations- oder
Lenksystemen; mit einem der
folgenden Merkmale, sowie
speziell entwickelte Bauteile
hierfür:
```
einer Nullabgleich-Stabilität a) Beschleunigungsmesser mit einem
```
von kleiner (besser) als Schwellwert von 0,05 g oder
130 myg, bezogen auf einen weniger, einem
festen Eichwert über den Linearitätsfehler innerhalb von
Zeitraum von einem Jahr; 0,25% der vollen Skalenleistung
oder beidem, konstruiert für
die Verwendung in
Trägheitsnavigationssystemen
oder Lenksystemen aller Art.
```
einer Skalenfaktor-Stabilität b) Beschleunigungsmesser oder
```
von kleiner (besser) als Kreisel aller Art mit
130 ppm, bezogen auf einen Dauerausgabe, die für
festen Eichwert über den Beschleunigungen über 100 g
Zeitraum von einem Jahr; spezifiziert sind.
```
spezifiziert, für c) Trägheits- oder sonstige
```
Beschleunigungswerte von mehr Geräte, die
als 100 g. Beschleunigungsmesser nach a)
und b) oder Kreisel nach b)
verwenden, sowie Systeme, in
denen solche Geräte eingebaut
sind, und speziell dafür
konstruierte
Integrationssoftware.
7A02 Kreisel mit einem der 7R02
folgenden Merkmale, sowie
speziell entwickelte Bauteile
hierfür:
```
einer Drift-Stabilität, gemessen
```
Kreiselkompasse und andere
in einer 1 g-Umgebung über den Geräte, mit denen die Position
Zeitraum von drei Monaten und oder Orientierung über die
bezogen auf einen festen automatische Verfolgung von
Eichwert, von: Himmelskörpern oder Satelliten
ermittelt werden.
```
kleiner (besser) als b) Alle Arten von Kreiseln, die
```
0,1 Grad/Stunde, wenn für sich für die Verwendung in den
kontinuierliche Funktion bei in Nummer 9R01 genannten
unter 10 g spezifiziert; oder Systemen eignen und eine
```
kleiner (besser) als Nenndriftratenstabilität von
```
0,5 Grad/Stunde, wenn für weniger als 0,5 Grad (1 Sigma
kontinuierliche Funktion oder rms)/Stunde bei 1 g
zwischen 10 bis einschließlich aufweisen.
100 g spezifiziert;
```
spezifiziert für kontinuierliche
```
Funktion bei
Beschleunigungsraten von über
100 g.
7A03 Trägheitsnavigationssysteme 7R03 Integrierte
(kardanisch aufgehängt und Fluginstrumentensysteme, die
flugkörperfest) und Stabilisierungskreisel oder
Trägheitsgeräte für Höhe, Autopiloten sowie
Lenkung oder Steuerung, sowie Integrationssoftware dafür
speziell entwickelte Bauteile beinhalten, konstruiert oder
hierfür, mit einem der folgenden modifiziert für die Verwendung
Merkmale: in Systemen der Nummer 9R01.
```
für Luftfahrzeuge
```
```
Navigationsfehler
```
(frei-inertial) nach erfolgter
Normalausrichtung von 0,8
nautischen Meilen/Stunde (50%
Circular Error Possible (CEP))
oder kleiner (besser); oder
```
nicht freigegeben durch die
```
Zivilluftfahrbehörden für
„zivile Luftfahrzeuge''; oder
```
spezifiziert für
```
Beschleunigungswerte von mehr
als 10 g;
```
für Land- oder „Raumfahrzeuge''
```
```
Navigationsfehler
```
(frei-inertial) nach erfolgter
Normalausrichtung von 0,8
nautischen Meilen/Stunde (50%
Circular Error Possible (CEP))
oder kleiner (besser); oder
```
spezifiziert für
```
Beschleunigungswerte von mehr
als 10 g.
7A04 Kreisel-Astrokompasse und
andere Vorrichtungen, die
Position und Orientierung
mittels automatischer Verfolgung
von Himmelskörpern oder
Satelliten bestimmen, mit einer
Azimutgenauigkeit von gleich
oder kleiner (besser) als
5 Bogensekunden.
7A05 Global-Positionierungs- 7R04 Globales
Satelliten-(GPS)-Empfangsgeräte Positionierungsbestimmungs-
mit einer system GPS (Global Positioning
Nullstellenschwenkungsantenne, System) oder ähnliche
sowie speziell entwickelte Satellitenempfänger
Bauteile hierfür. a) tauglich für die Lieferung von
Navigationsdaten unter den
folgenden Betriebsbedingungen:
```
bei Geschwindigkeiten über
```
515 m/s (1 000 nautische
Meilen/Stunde), und
```
in Höhen über 18 km
```
(60 000 Fuß), oder
```
konstruiert oder modifiziert
```
für die Verwendung in
unbemannten Fluggeräten laut
Nummer 9R01.
7A06 Bord-Höhenmesser, die auf
anderen Frequenzen als 4,2 bis
einschließlich 4,4 GHz arbeiten,
mit einem der folgenden
Merkmale:
```
Leistungsmanagement; oder
```
```
mit Phasenumtastungsmodulation;
```
7R05 Radar und Laserradarsysteme
einschließlich Höhenmesser.
B. PRÜF- UND
FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN
7B01 Prüf-, Eich- oder
Abgleichgeräte, speziell
entwickelt für Einrichtungen der
Nummer 7A, ausgenommen Geräte
der Klassen „Wartungsebene I''
oder „Wartungsebene II''.
```
```
ANMERKUNGEN:
```
„Wartungsebene I'':
```
Der Ausfall einer
Trägheitsnavigationseinheit wird
im Flugzeug durch eine Anzeige
des Bedien- und Anzeigefeldes
(CDU) oder durch eine
Zustandsmeldung des
entsprechenden Subsystems
gemeldet. Die Ursache des
Gebrechens kann mit Hilfe des
Hersteller-Handbuches auf der
Ebene der defekten, an Bord
austauschfähigen Einheit (line
replaceable unit = LRU)
lokalisiert werden. Der Bediener
entfernt sodann die fehlerhafte
LRU und ersetzt sie durch eine
Ersatzeinheit.
```
„Wartungsebene II'':
```
Die fehlerhafte LRU wird an die
Wartungswerkstätte (des
Herstellers oder der für
Wartungsebene II zuständigen
Werkstätte des Betreibers)
geschickt. Dort wird diese
nicht-funktionierende LRU
mittels verschiedener,
geeigneter Prüfeinrichtungen
getestet, um die defekte,
werkstätten-austauschfähige
Baugruppe (shop replaceable
assembly = SRA), die für das
Gebrechen verantwortlich ist, zu
lokalisieren. Diese SRA wird
entfernt und durch eine
funktionierende Ersatzbaugruppe
ersetzt. Die fehlerhafte SRA
(oder möglicherweise die gesamte
LRU) wird dann an den Hersteller
geschickt.
ANMERKUNG:
Wartungsebene II beinhaltet nicht
den Austausch von erfaßten
Beschleunigungsmessern oder
Kreiselsensoren der SRA.
```
```
7B02 Geräte, wie folgt, speziell 7R06 Speziell konstruierte Prüf-,
entwickelt zur Beurteilung von Kalibrier- und Justiergeräte
Spiegeln für sowie „Fertigungsausrüstung''
Ring-Laser-Kreiselgeräten: dafür, einschließlich der
folgenden:
```
Streustrahlungsmesser mit einer a) Folgende Geräte für
```
Meßgenauigkeit von 10 ppm oder Laserkreisel zur
kleiner (besser); Charakterisierung von Spiegeln,
```
Profilometer mit einer wenn sie mindestens folgende
```
Meßgenauigkeit von 0,5 nm Genauigkeitsgrenzen aufweisen:
(5 Angström) oder kleiner 1. Streustrahlungsmesser
(besser). (10 ppm)
```
Reflektometer (50 ppm)
```
```
Profilmesser (5 Angström)
```
7B03 Geräte, speziell entwickelt b) Für sonstige Trägheitsgeräte:
zur Fertigung von Einrichtungen 1. Trägheitsmeßgerät (IMU
unter Nummer 7A, einschließlich: = Inertial Measurement
```
Kreisel-Abstimm-Prüfstationen; Unit)
```
```
Kreisel-Dynamik-Auswucht- 2. IMU-Plattformtester
```
Stationen; 3. IMU-Handhabungsvorrichtung
```
Kreisel-Einlauf/Motor- für stabile Elemente
```
Prüfstationen; 4. IMU-Plattform-
```
Kreisel-Ausgangs- und Wuchtvorrichtung
```
Füllstationen; 5. Teststation für
```
Zentrifugenhalterungen für Kreisel-Tuning
```
Kreisellager; 6. Station für dynamisches
```
Stationen zur Achsenausrichtung Wuchten von Kreiseln
```
von Beschleunigungsmessern; 7. Teststation für
Motor/Kreisel-Einlaufen
```
Kreiselevakuierungs- und
```
-füllstation
```
Zentrifugenvorrichtung für
```
Kreisellager
```
Achsenausrichtstation für
```
Beschleunigungsmesser
```
Teststation für
```
Beschleunigungsmesser
C. MATERIALIEN (keine)
D. SOFTWARE
7D01 Software, speziell entwickelt
oder abgeändert zur Entwicklung
oder Fertigung von Geräten der
Nummern 7A oder 7B.
7D02 Quellencodes zur Verwendung
jeglicher Navigationsgeräte oder
Fluglagen-Kursbezugssysteme
(AHRS) (ausgenommen kardanisch
aufgehängte AHRS) einschließlich
Trägheitsgeräte, die nicht in
den Nummern 7A03 oder 7A04
erfaßt sind.
7D03 Andere Software wie folgt:
```
Software, speziell entwickelt
```
oder abgeändert zur
Leistungsverbesserung oder zur
Verminderung des
Navigationsfehlers des Systems
auf jene Werte, wie sie in den
Nummern 7A03 oder 7A04
spezifiziert sind;
```
Quellencodes für hybride
```
integrierte Systeme zur
Leistungsverbesserung oder zur
Verminderung des
Navigationsfehlers des Systems
auf in Nummer 7A03 spezifizierte
Werte durch kontinuierliche
Kombination von Trägheitsdaten
mit einer der folgenden
Navigationsdatenarten:
```
Dopplerradar-Geschwindigkeit;
```
```
Globaler-Positionierungs-
```
Satelliten-(GPS-)
Referenzdaten; oder
```
Terrain-Datenbank;
```
```
Quellencodes für integrierte
```
Luft- und Raumfahrt-Elektronik,
die Sensordaten und
wissensbasierte Expertensysteme
kombinieren;
```
Quellencodes zur Entwicklung
```
von:
```
digitalen
```
Flugmanagementsystemen zur
Flugbahnoptimierung;
```
integrierten Antriebs- und
```
Flugregelungssystemen;
```
„Fly by wire'' oder „Fly by
```
light''-Regelsystemen;
```
aktiven fehlertoleranten oder
```
selbsttätig rekonfigurierenden
Flugregelungssystemen;
```
automatischen
```
Radiokompaß-Bordsystemen;
```
Flugdatensystemen auf der
```
Basis von statischen
Oberflächendaten;
```
Raster-Frontscheibenanzeigen
```
oder dreidimensionalen
Anzeigen;
E. TECHNOLOGIE
7E01 Technologie gemäß der 7R07 Konstruktionstechnologie für
„General Technology Note'' die Integration von Rumpf,
(Allgemeine Technologienote) zur Antriebssystem und
Entwicklung von Geräten oder von Auftriebssteuerflächen zur
Software der Nummern 7A, 7B oder Optimierung der aerodynamischen
7D. Leistung im gesamten
Flugbereich eines unbemannten
Luftfahrzeugs.
7R08 Konstruktionstechnologie für
die Integration von
Flugsteuerungs-, Lenk- und
Antriebsdaten in ein
Flug-Managementsystem zur
Optimierung der Flugbahn eines
Raketensystems.
7R09 Konstruktionstechnologie für
den Schutz von Avionik- und
elektrischen Subsystemen gegen
Gefahren von EMP
(elektromagnetischer Impuls)
und EMI (elektromagnetische
Störung) von externen Quellen
wie folgt:
```
Konstruktionstechnologie für
```
Abschirmungssysteme
```
Konstruktionstechnologie für
```
die Konfiguration von
gehärteten elektrischen
Schaltkreisen und
Subsystemen
```
Ermittlung der
```
Härtungskriterien für die
oben genannten Positionen.
7E03 Technologie gemäß der
„General Technology Note''
(Allgemeine Technologienote) zur
Reparatur, Adaptierung oder
Überholung von in Nummern 7A01
bis 7A04 erfaßten Geräten, außer
für Zwecke der
Wartungstechnologie, die in
einem direkten Zusammenhang mit
Eichung, Entfernung oder
Austausch von beschädigten oder
unverwendbaren, an Bord
austauschfähigen Einheiten (line
replaceable unitd = LRU) oder
werkstättenaustauschfähigen
Baugruppen (shop replaceable
assemblies = SRA) eines zivilen
Luftfahrzeuges, wie in den
Anmerkungen „Wartungsebene I''
und „Wartungsebene II''
beschrieben, steht.
7E04 Andere Technologie:
```
Technologie zur Entwicklung oder
```
Fertigung von:
```
Radiokompaß-Bordsystemen mit
```
Betriebsfrequenzen von mehr
als 5 MHz;
```
Flugdatensystemen nur auf der
```
Basis von Bodenstationsdaten,
zB solche, die ohne
konventionelle Flugdatensonden
auskommen;
```
Raster-Frontscheibenanzeigen
```
oder dreidimensionalen
Anzeigen für Luftfahrzeuge;
```
Trägheitsnavigationssystemen
```
oder Kreisel-Astrokompassen,
die in den Nummern 7A01 oder
7A02 erfaßte
Beschleunigungsmesser oder
Kreisel enthalten;
```
Fertigungstechnologie, wie
```
folgt, für aktive
Flugregelungssysteme
(einschließlich Fly by wire-
oder Fly by light-Systeme):
```
Konfigurationserstellung zur
```
Verknüpfung von mehreren
Mikroelektronik-
Verarbeitungselementen
(Bordcomputer), um eine
Echtzeitverarbeitung bei
Steuerung nach Vorgaben zu
erreichen;
```
Steuerungsvorgaben-
```
Kompensationen für
Sensorpositionen oder
dynamische
Flugwerkbelastungen, zB
Kompensation für Vibration der
Sensorumgebung oder für
Abweichung der Sensorposition
vom Gravitationszentrum;
```
elektronisches Management von
```
Datenredundanz oder
Systemredundanz zur
Fehlererkennung,
Fehlertoleranz,
Fehlerisolierung oder
Rekonfiguration;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 7E04.b.3. erfaßt keine
Technologie zur Erstellung einer
gerätespezifischen Redundanz.
```
```
```
Flugsteuerungen, die eine
```
Rekonfiguration von Kraft- und
Momentsteuerung während des
Fluges zur Echtzeit-Autopilot-
Steuerung ermöglichen,
```
Integration von digitalen
```
Flugregelungs-, Navigations-
und Antriebssteuerungsdaten in
ein digitales
Flugmanagementsystem zur
Flugbahnoptimierung,
ausgenommen
Entwicklungstechnologie für
Luftfahrzeugs-Flugüber-
wachungsinstrumentenanlagen,
die nur zur VOR-, DME, ILS-
oder MLS-Navigation oder
ähnlicher Navigationen
integriert sind; oder
```
Unabhängige digitale
```
Flugregelungs- oder
Mehrfachsensor-Flug-
Managementsysteme mit
wissensbasierten
Experten-systemen;
```
Technologie zur Entwicklung von
```
Helikoptersystemen, wie folgt:
```
Mehrfach-Achsen-Fly by wire-
```
oder Fly by light-Steuerungen,
die die Funktionen von
mindestens zwei der folgenden
Merkmale in einem einzigen
Steuerelement vereinen:
```
Kollektivsteuerungen;
```
```
zyklische Steuerungen;
```
```
Giersteuerungen;
```
```
Drehmomentausgleichs- und
```
Kurssteuerungssysteme;
```
Rotorblätter mit
```
Schwenkflügeln für einen
Einsatz in Systeme mit
individueller
Rotorblättersteuerung.
8 - MARINETECHNOLOGIE
```
```
A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE
8A01 Unterwasser- oder
Überwasserfahrzeuge:
```
bemannte, kabelgeführte
```
Unterwasserfahrzeuge, entwickelt
für einen Einsatz in Tiefen von
mehr als 1 000 m;
```
bemannte, freifahrende
```
Unterwasserfahrzeuge:
```
entwickelt für einen autonomen
```
Betrieb und mit einem
Tragvermögen von:
```
10% oder mehr ihres
```
Gewichtes in der Luft, und
```
15 kN oder mehr;
```
```
```
ANMERKUNG:
autonomer Betrieb bedeutet:
voll eingetaucht, ohne Schnorchel,
alle Systeme arbeiten und kreuzen
mit jener Minimalgeschwindigkeit,
bei der das Unterwasserfahrzeug
seine Fahrtiefe sicher, dynamisch
und nur unter Verwendung seiner
Tiefensteuerung steuern kann, ohne
daß es als Stützpunkt ein Schiff
oder eine Basis auf der Oberfläche,
dem Meeresgrund oder der Küste
benötigt, sowie ausgerüstet mit
einem Vortriebssystem für
Unterwasser- oder
Überwassereinsatz.
```
```
```
entwickelt für einen Betrieb
```
in Tiefen von mehr als
1 000 m; oder
```
entwickelt für eine
```
Bemannung mit 4 oder mehr
Personen;
```
entwickelt für einen
```
autonomen Betrieb über
10 Stunden oder mehr;
```
mit einer Reichweite von
```
25 nautischen Meilen oder
mehr; und
```
```
ANMERKUNG:
Reichweite bedeutet hier:
die Hälfte der maximalen
Entfernung, die das
Unterwasserfahrzeug zurückzulegen
imstande ist.
```
```
```
mit einer Länge von 21 m
```
oder weniger;
```
unbemannte, kabelgeführte
```
Unterwasserfahrzeuge, entwickelt
für einen Betrieb in Tiefen von
mehr als 1 000 m:
```
entwickelt für Manöver mittels
```
Eigenantrieb durch
Vortriebsmotoren oder
Ruderpropeller, die in Nummer
8A02.a.2 erfaßt sind; oder
```
mit einer
```
Lichtwellenleiter-Datenüber-
tragung;
```
unbemannte, freifahrende
```
Unterwasserfahrzeuge:
```
entwickelt, einen Kurs relativ
```
zu jedem geographischen
Bezugspunkt ohne menschliche
Echtzeit-Hilfe festlegen zu
können;
```
mit einer akustischen Daten-
```
oder Befehlsübertragung; oder
```
mit einer
```
Lichtwellenleiter-Daten- oder
Befehlsübertragung über mehr
als 1 000 m;
```
Ozean-Bergungssysteme mit einem
```
Tragvermögen von mehr als 5 MN
zur Bergung von Objekten aus
Tiefen von mehr als 250 m und
mit einem der folgenden
Merkmale:
```
dynamischen
```
Positioniersystemen, die zur
Beibehaltung der Position
innerhalb 20 m ab einem
gegebenen, vom
Navigationssystem bestimmten
Punkt fähig sind; oder
```
Meeresboden-Navigations- und
```
integrierende
Navigationssysteme für Tiefen
von mehr als 1 000 m mit einer
Positioniergenauigkeit
innerhalb 10 m um einen
vorbestimmten Punkt;
```
Oberflächeneffekt-Fahrzeuge (mit
```
variablen Verkleidungen),
ausgelegt für eine maximale
Geschwindigkeit bei voller
Ladung von mehr als 30 Knoten
bei einer Referenz-Wellenhöhe
von 1,25 m (Seetüchtigkeit 3)
oder mehr, einem Luftpolster-
druck von mehr als 3 830 Pa und
einem Verdrängungsverhältnis
Leerschiff/volle Beladung von
weniger als 0,70;
```
Oberflächeneffekt-Fahrzeuge (mit
```
festen Seitenwänden), ausgelegt
für eine Geschwindigkeit bei
voller Ladung von mehr als
40 Knoten bei einer
Referenz-Wellenhöhe von 3,25 m
(Seetüchtigkeit 5) oder mehr;
```
Tragflügelboote mit aktiven
```
Systemen zur automatischen
Steuerung der Tragflügelsysteme
ausgelegt für eine maximale
Geschwindigkeit bei voller
Ladung von 40 Knoten oder mehr
bei einer Referenz-Wellenhöhe
von 3,25 m (Seetüchtigkeit 5)
oder mehr;
```
„Small Waterplane
```
Area''-Schiffe mit:
```
einer Wasserverdrängung bei
```
voller Ladung von mehr als 500
Tonnen, ausgelegt für eine
maximale Geschwindigkeit bei
voller Ladung von mehr als
35 Knoten bei einer
Referenz-Wellenhöhe von 3,25 m
(Seetüchtigkeit 5) oder mehr;
oder
```
einer Wasserverdrängung bei
```
voller Ladung von mehr als
1 500 Tonnen, ausgelegt für
eine maximale Geschwindigkeit
bei voller Ladung von mehr als
25 Knoten bei einer Referenz-
Wellenhöhe von 4 m
(Seetüchtigkeit 6) oder mehr;
```
```
ANMERKUNG:
Ein „Small Waterplane
Area''-Schiff ist durch die
folgende Formel definiert:
Wasserebenenfläche bei einem
Betriebs-Konstruktionstiefgang von
weniger als 2 x (verdrängtes
Volumen bei
Betriebskonstruktionstiefgang)2/3.
ANMERKUNG:
Bezüglich Erfassungstatus von
Marine-Gasturbinenmotoren siehe
Gruppe 9.
```
```
8A02 Systeme oder Geräte:
```
Systeme oder Geräte, speziell
```
entwickelt oder abgeändert für
Unterwasserfahrzeuge und
entwickelt für einen Betrieb in
Tiefen von mehr als 1 000 m, wie
folgt:
```
Druckbehälter oder Druckkörper
```
mit einem maximalen
Innenkammer-Durchmesser von
mehr als 1,5 m;
```
Gleichstrom-Vortriebsmotoren
```
oder -Ruderpropeller;
```
„Umbilical''-Kabel und
```
zugehörige Verbinder aus
Lichtwellenleitern und
Kunststoff-
Verstärkungsgliedern;
```
Systeme, speziell entwickelt
```
oder abgeändert zur
automatischen Bewegungssteuerung
von Unterwasserfahrzeugen, der
Nummer 8A01 mit Navigationsdaten
und mit geschlossenem
Regelkreis, um:
```
es dem Fahrzeug zu
```
ermöglichen, innerhalb eines
Abstandes von 10 m von einem
vorbestimmten Punkt in der
Wassersäule zu bleiben;
```
die Position des Fahrzeuges
```
innerhalb eines Abstandes von
10 m von einem vorbestimmten
Punkt in der Wassersäule
beizubehalten; oder
```
die Position des Fahrzeuges in
```
einem Abstand von 10 m
beizubehalten, während es
einem Kabel auf oder im
Meeresboden folgt;
```
Lichtwellenleiter-Schiffskörper-
```
Durchführungen oder -Stecker;
```
Unterwasser-Beobachtungssysteme;
```
```
a) Fernsehsysteme (bestehend
```
aus Kamera, Lampen,
Überwachungs- und
Signalübertragungsgeräten) mit
einer Grenzauflösung in Luft
von mehr als 500 Zeilen und
speziell entwickelt oder
abgeändert zum ferngesteuerten
Betrieb mit
Unterwasserfahrzeugen; oder
```
Unterwasser-Fernsehkameras
```
mit einer Grenzauflösung in
Luft von mehr als
700 Zeilen;
```
```
ANMERKUNG:
Der Begriff „Grenzauflösung''
ist in der Fersehtechnik ein Maß
der horizontalen Auflösung, das
normalerweise ausgedrückt wird in
der in einem Versuch
unterscheidbaren maximalen
Zeilenanzahl/Bildhöhe, wobei für
einen solchen Versuch IEEE-Norm
208/1960 (DIN/IEC 84(CO)103E) oder
eine entsprechende andere Norm
herangezogen wird.
```
```
```
Systeme, speziell entwickelt
```
oder abgeändert zum
ferngesteuerten Betrieb mit
einem Unterwasserfahrzeug mit
Techniken zur Minimierung der
Rückstreuung, einschließlich
entfernungsabhängiger
Beleuchtungsgeräte oder
Lasersysteme;
```
Restlicht-Fernsehkameras,
```
speziell entwickelt oder
abgeändert für einen
Unterwassereinsatz, mit:
```
Bildverstärkerröhren, der
```
Nummer 6A02.a.2, und
```
mehr als 150 000 aktiven
```
Pixel je Halbleiter-Array;
```
Stehbild-Photokameras, speziell
```
entwickelt oder abgeändert für
einen Unterwassereinsatz, mit
einem Filmformat von 35 mm oder
größer und:
```
mit Markierung des Films mit
```
Daten, die von einer Quelle
außerhalb der Kamera kommen;
```
mit Autofokus oder Telefokus,
```
speziell entwickelt für einen
Unterwassereinsatz;
```
mit automatischer Angleichung
```
der Brennweite; oder
```
mit automatischer
```
Kompensationssteuerung,
speziell entwickelt für einen
Einsatz von
Unterwasserkameragehäusen in
Tiefen von mehr als 1 000 m;
```
Elektronische
```
Beobachtungssysteme, speziell
entwickelt oder abgeändert für
einen Unterwassereinsatz,
geeignet, digital mehr als
50 belichtete Bilder zu
speichern;
```
Beleuchtungssysteme wie folgt,
```
speziell entwickelt oder
abgeändert für einen
Unterwassereinsatz:
```
Stroboskopleuchten mit einer
```
Lichtausgangsenergie von mehr
als 300 J/Blitz;
```
Argon-Bogenleuchten, speziell
```
entwickelt für einen Einsatz
unter 1 000 m;
```
Roboter, speziell entwickelt für
```
einen Unterwassereinsatz,
gesteuert von einem spezifischen
speicherprogrammierten Rechner,
und:
```
mit Systemen ausgerüstet, die
```
den Roboter mittels
Informationen von Sensoren
steuern, die die an ein
äußeres Objekt angelegte Kraft
oder Drehkraft, die Entfernung
zu einem äußeren Objekt oder
die Tastfühlung zwischen dem
Roboter und einem externen
Objekt messen; oder
```
geeignet, eine Kraft von 250 N
```
oder mehr oder eine Drehkraft
von 250 Nm oder mehr,
auszuüben, und aus Legierungen
auf Titanbasis oder faserigen
und fadenförmigen
Verbundwerkstoffen bestehen;
```
ferngesteuerte
```
Gelenkmanipulatoren, speziell
entwickelt oder abgeändert für
einen Einsatz in
Unterwasserfahrzeugen und mit
einem der folgenden Merkmale:
```
mit Systemen ausgerüstet, die
```
den Manipulator mittels
Informationen von Sensoren
steuern, die die an ein
äußeres Objekt angelegte Kraft
oder Drehkraft, oder die
Tastfühlung zwischen dem
Roboter und einem externen
Objekt messen; oder
```
gesteuert durch proportionale
```
Master-Slave-Techniken oder
durch spezifische
speicherprogrammierte Rechner,
sowie mit 5 oder mehr
Freiheitsgraden.
```
```
ANMERKUNG:
Nur Funktionen mit proportionaler
Steuerung unter Verwendung von
Positionsrückführung oder
spezifischen
speicher-programmierten Rechnern
werden gezählt, wenn die Anzahl der
Bewegungsfreiheitsgrade bestimmt
werden soll.
```
```
```
luft-unabhängige
```
Energieversorgungssysteme, wie
folgt, speziell entwickelt für
einen Unterwassereinsatz:
```
Brayton-, Stirling- oder
```
Rankine-Zyklus-Maschinen als
luft-unabhängige
Energieversorgungssysteme mit
einem der folgenden Merkmale:
```
chemischen Reinigungs- oder
```
Absorbersystemen, speziell
entwickelt zur Entfernung
von Kohlendioxid,
Kohlenmonoxid und Partikeln
aus den rückgeführten
Motorabgasen;
```
Systemen, speziell
```
entwickelt zur Verwendung
eines einatomigen Gases;
```
Vorrichtungen, speziell
```
entwickelt zur Reduzierung
der Lärmentwicklung unter
Wasser bei Frequenzen unter
10 kHz, oder spezielles
Befestigungszubehör zur
Stoßdämpfung; oder
```
Systemen, speziell
```
entwickelt:
```
zur Verdichtung von
```
Reaktionsprodukten oder
zur
Treibstoff-Reformierung;
```
zur Speicherung von
```
Reaktionsprodukten, und
```
zur Entnahme der
```
Reaktionsprodukte unter
einem Druck von 100 kPa
oder mehr;
```
luftunabhängige
```
Diesel-Zyklus-Motoren, mit
allen folgenden Merkmalen:
```
chemischen Reinigungs- oder
```
Absorbersystemen, speziell
entwickelt zur Entfernung
von Kohlendioxid,
Kohlenmonoxid und Partikeln
aus den rückgeführten
Motorabgasen;
```
Systemen, speziell
```
entwickelt zur Verwendung
eines einatomigen Gases;
```
Vorrichtungen oder
```
Schutzhüllen, speziell
entwickelt zur Reduzierung
der Lärmentwicklung unter
Wasser auf Frequenzen unter
10 kHz, oder spezielles
Befestigungszubehör zur
Stoßdämpfung, und
```
speziell entwickelte
```
Abgassysteme, die die
Verbrennungsprodukte nicht
kontinuierlich absondern;
```
luftunabhängige
```
Brennstoffzellen-
Energieversorgungssysteme mit
einer Ausgangsleistung von
mehr als 2 kW und mit einem
der folgenden Merkmale:
```
Vorrichtungen, speziell
```
entwickelt zur Reduzierung
der Lärmentwicklung unter
Wasser auf Frequenzen unter
10 kHz oder spezielles
Befestigungszubehör zur
Stoßdämpfung; oder
```
Systemen, speziell
```
entwickelt:
```
zur Verdichtung von
```
Reaktionsprodukten oder
zur
Treibstoff-Reformierung;
```
zur Speicherung von
```
Reaktionsprodukten, und
```
zur Entnahme der
```
Reaktionsprodukte unter
einem Druck von 100 kPa
oder mehr;
```
Einfassungen, Dichtungen und
```
Finger
```
entwickelt für
```
Luftpolsterdrücke von 3 830 Pa
oder mehr, für einen Betrieb
in einer Referenz-Wellenhöhe
von 1,25 m (Seetüchtigkeit 3)
oder mehr und speziell
entwickelt für
Oberflächeneffekt-Fahrzeuge
(mit variablen Verkleidungen)
der Nummer 8A01.f;
```
entwickelt für
```
Luftpolsterdrücke von 6 224 Pa
oder mehr, für einen Betrieb
in einer Referenz-Wellenhöhe
von 3,25 m (Seetüchtigkeit 5)
oder mehr und speziell
entwickelt für
Oberflächeneffekt-Fahrzeuge
(mit festen Seitenwänden) der
Nummer 8A01.g;
```
Hubgebläse, ausgelegt für mehr
```
als 400 kW, speziell entwickelt
für Oberflächeneffekt-Fahrzeuge
der Nummern 8A01.f oder 8A01.g;
```
voll-eingetauchte
```
unterkavitierende oder
superkavitierende Tragflächen,
speziell entwickelt für Schiffe
der Nummer 8A01.h;
```
aktive Systeme, speziell
```
entwickelt oder abgeändert zur
automatischen Steuerung der von
der See erregten Bewegung von
Fahrzeugen oder Schiffen der
Nummern 8A01.f, g, h oder i;
```
- Wasserschrauben-Propeller
```
oder Kraftübertragungssysteme,
wie folgt, speziell entwickelt
für Oberflächeneffekt-Fahrzeuge
(mit variablen oder mit festen
Seitenwänden), Tragflügelboote
oder „Small
Waterplane''-Schiffe der Nummern
8A01.f, g, h oder i;
```
superkavitierende,
```
superventilierte, teilweise
eingetauchte oder
Oberflächen-Propeller,
ausgelegt für mehr als
7,5 MW;
```
gegenläufige
```
Schiffsschraubensysteme,
ausgelegt für mehr als
15 MW;
```
Systeme mit pre-Swirl- oder
```
post-Swirl-Technik zur
Glättung der in eine
Schiffsschraube fließenden
Strömung;
```
leichte Hochleistungs-
```
Untersetzungsgetriebe
(K-Faktor größer als 300);
```
Kraftübertragungswellen aus
```
Verbundwerkstoffen und
geeignet, mehr als 1 MW zu
übertragen;
```
Wasserschrauben-Propeller,
```
Krafterzeugungs- oder
Übertragungssysteme zur
Verwendung auf Schiffen:
```
Verstellschrauben und
```
Nabenbaugruppen, ausgelegt
für mehr als 30 MW;
```
elektrische Vortriebsmotoren
```
mit Innenflüssigkühlung und
einer Nutzleistung von mehr
als 2,5 MW;
```
supraleitende
```
Vortriebsmotoren oder
elektrische Dauermagnet-
Vortriebsmotoren mit einer
Nutzleistung von mehr als
0,1 MW;
```
Kraftübertragungswellen mit
```
Verbundwerkstoffen und
geeignet, mehr als 2 MW zu
übertragen;
```
belüftete oder
```
basis-belüftete
Schiffsschrauben, ausgelegt
für mehr als 2,5 MW;
```
Lärmdämmungseinrichtungen zur
```
Verwendung auf Schiffen von
1 000 Tonnen Verdrängung oder
mehr, wie folgt:
```
Lärmdämmungseinrichtungen,
```
für Frequenzen von unter 500
Hz aus zusammengesetzten
Schallgehäusen, zur
Schallisolierung von
Dieselmotoren,
Dieselgeneratoren,
Gasturbinen,
Gasturbinengeneratoren,
Vortriebsmotoren oder
Vortriebs-
Untersetzungsgetrieben,
speziell entwickelt zur
Schall- oder
Vibrationsisolierung, mit
einer Zwischenmasse von mehr
als 30% der zu montierenden
Geräte;
```
aktive Lärmdämmungs- oder
```
Lärmunterdrückungseinrich-
tungen oder Magnetlager,
speziell entwickelt für
Kraftübertragungssysteme,
mit eingebauten
elektronischen
Steuersystemen, geeignet,
aktiv die Gerätevibration
durch die Erzeugung (bzw.
das Senden) von
Anti-Lärmsignalen oder Anti-
Vibrationssignalen direkt an
die Quelle zu dämpfen;
```
Pumpstrahl-Vortriebssysteme mit
```
einer Nutzleistung von mehr als
2,5 MW, die divergierende Düsen
und strömungsregelnde
Radschaufeltechniken zur
Verbesserung des
Vortriebswirkungsgrades oder zur
Dämpfung des unter Wasser
ausgestrahlten,
schiffschraubengenerierten Lärms
verwenden.
B. PRÜF- UND FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN
8B01 Wasserkanäle mit einem
Hintergrundlärmpegel von weniger
als 100 dB (Referenz 1 myPa,
1 Hz) im Frequenzbereich von 0
bis 500 Hz, entwickelt zur
Messung akustischer Felder, die
von der Strömung rund um Modelle
von Vortriebssystemen erzeugt
werden.
C. MATERIALIEN
8C01 Syntaktischer Schaum für
einen Einsatz unter Wasser
```
entwickelt für Meerestiefen von
```
mehr als 1 000 m, und
```
mit einer Dichte von weniger als
```
561 kg/m3;
```
```
ANMERKUNG:
Syntaktischer Schaum besteht aus
Hohlkugeln aus Kunststoff oder
Glas, die in eine Harzmatrix
eingebettet sind.
```
```
D. SOFTWARE
8D01 Software, speziell entwickelt
oder abgeändert zur Entwicklung,
Fertigung oder Verwendung von
Geräten oder Materialien der
Nummern 8A, 8B oder 8C.
8D02 Spezifische Software,
speziell entwickelt oder
abgeändert zur Entwicklung,
Fertigung, Reparatur, Überholung
oder Adaptierung (Erneuerung)
von Schiffsschrauben, speziell
entwickelt zur
Unterwasser-Lärmdämmung.
E. TECHNOLOGIE
8E01 Technologie gemäß der General
Technology Note (Allgemeine
Technologienote) zur Entwicklung
oder Fertigung von Geräten oder
Materialien der Nummern 8A, 8B
oder 8C.
8E02 Andere Technologie
```
Technologie zur Entwicklung,
```
Fertigung, Reparatur, Überholung
oder Adaptierung (Erneuerung)
von Schiffsschrauben, speziell
entwickelt zur
Unterwasser-Lärmdämmung,
```
Technologie zur Überholung oder
```
Adaptierung von Geräten der
Nummer 8A01 und Nummern 8A02.b,
j, o oder p.
9 - VORTRIEBSSYSTEME UND TRANSPORTEINRICHTUNGEN
```
```
A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE
```
```
```
```
ANMERKUNG: ANMERKUNG:
Bezüglich Erfassung von Die Nummern 9R02 bis 9R10
Fahrzeugen, die mit einem der erfassen Einrichtungen, die
Kontrolle unterliegenden entwickelt sind für den Gebrauch
Bestandteil ausgerüstet sind, siehe
Raketensystemen der Nummer
diesbezügliche Gerätegruppe. 9R01.
```
```
```
```
9R01 Komplette Raketensysteme
(einschließlich ballistische
Raketensysteme, Trägerfahrzeuge
für die Raumfahrt und
Sondenraketen) und unbemannte
Luftfahrzeugsysteme
(einschließlich
Marschflugkörpersysteme, Ziel-
und Aufklärungsdronen), die für
die Beförderung einer Nutzlast
von mindestens 500 kg über eine
Entfernung von mindestens 300
km verwendbar sind, sowie die
für diese Systeme speziell
konstruierten
„Fertigungsanlagen''.
9R02 Einzelne Raketenstufen der
Nummer 9R01
9R03 Wiedereintrittsfahrzeuge
sowie dafür konstruierte oder
modifizierte Geräte:
```
Hitzeschilder aus Keramik oder
```
Ablationsmaterial und deren
Komponenten.
```
Kühlkörper aus leichtem, hoch
```
hitzefestem Material und deren
Komponenten.
```
Speziell für
```
Wiedereintrittsfahrzeuge
konstruierte elektronische
Ausrüstung.
9A01 Gasturbinentriebwerke mit 9R04 Flüssig- oder
einer in Nummer 9E03.a erfaßten Feststoffraketentriebwerke mit
und in Absätzen a, b oder c einer Gesamtschubkraft von
dieser Liste beschriebenen 1,1 x 10 hoch 6 Ns (2,5 x 10
Technologie: hoch 5 lbs) oder mehr.
```
nicht amtlich zugelassen für das
```
spezifische zivile Luftfahrzeug,
für das sie bestimmt sind;
```
nicht amtlich zugelassen für
```
zivile Verwendung durch die
Luftfahrtsbehörden eines
OECD-Landes;
```
entwickelt für Geschwindigkeiten
```
von mehr als Mach 1,2 über einen
Zeitraum von mehr als
30 Minuten;
9R05
```
„Lenkteile'', die sich für die
```
Realisierung einer
Systemgenauigkeit von bis zu
3,33% der Reichweite eignen
(dh. ein CEP von 10 km oder
weniger bei einer Reichweite
von 300 km),
```
Schubvektorsteuerungs-
```
Subsysteme,
```
Sicherheits- und
```
Zündeinrichtungen für
Gefechtsköpfe.
```
```
ANMERKUNGEN:
```
CEP (Circle of Equal
```
Probability) ist ein Maß für die
Genauigkeit: Radius des bei einer
spezifischen Entfernung auf das
Ziel zentrierten Kreises,
innerhalb dessen 50% der Nutzlast
auftreffen.
```
Ein „Lenkteil'' integriert
```
das Meß- und Berechnungsverfahren
zur Ermittlung der Nummer und
Geschwindigkeit (dh. Navigation)
eines Fahrzeugs mit dem Verfahren,
das für die Berechnung und
Übertragung von Kommandos zu den
Flugsteuerungssystemen des
Fahrzeugs eingesetzt wird, um die
Flugbahn zu korrigieren.
```
Beispiele für die durch b)
```
erfaßten Methoden der
Schubvektorsteuerung:
```
Flexible Düse
```
```
Flüssig- oder
```
Sekundärgaseinspritzung
```
Bewegliches Triebwerk oder
```
bewegliche Düse
```
Ablenkung des Abgasstroms
```
(Strahlschaufeln oder Sonden)
oder
```
Verwendung von Schubklappen
```
```
```
9R06 Antriebskomponenten und
-geräte, die in Systemen der
Nummer R901 verwendbar sind,
sowie speziell dafür
konstruierte
„Fertigungsanlagen'' und
„Fertigungsausrüstung'':
```
Kleine, treibstoffeffiziente
```
Turbojet- und Turbofan-
Triebwerke (einschließlich
Turbo-Compound-Triebwerke) mit
geringem Gewicht.
```
Ramjet-/Scramjet-/
```
Pulsstrahltriebwerke und
Triebwerke mit kombiniertem
Arbeitszyklus, einschließlich
Geräte zur
Verbrennungsregelung, sowie
speziell dafür konstruierte
Komponenten,
```
Raketenmotorgehäuse, deren
```
„Innenbeschichtung'',
„Isolierung'' und Düsen,
```
Stufenmechanismen,
```
Trennmechanismen und deren
Zwischenstufen,
```
Regelungssysteme für Flüssig-
```
und Suspensionstreibstoff
(einschließlich Oxidatoren)
sowie speziell dafür
konstruierte Komponenten, die
für den Betrieb in
Vibrationsumgebungen von mehr
als 10 g rms zwischen 20 Hz und
2 000 Hz konstruiert und
modifiziert sind,
```
Hybridraketenmotoren und
```
speziell dafür konstruierte
Komponenten.
```
```
ANMERKUNGEN:
```
„Fertigungsausrüstung'' in
```
der Überschrift dieser Nummer
erstreckt sich auf:
Fließdrückmaschinen und speziell
dafür konstruierte Komponenten und
Software, die
```
nach der technischen
```
Spezifikation des Herstellers
mit einer numerischen
Steuerungseinheit oder einem
Steuerungsrechner ausgerüstet
werden können, selbst wenn sie
zum Zeitpunkt der Lieferung
nicht damit ausgestattet sind,
und
```
über mehr als zwei gleichzeitig
```
koordinierbare Achsen zur
Bahnsteuerung verfügen.
Technische Anmerkung:
Maschinen mit kombinierter
Fließdrück- und Schleuderfunktion
werden im Rahmen dieser Nummer als
Fließdrückmaschinen betrachtet.
```
Triebwerke, die unter a)
```
fallen, können als Bestandteil
eines bemannten Flugzeugs
ausgeführt werden bzw. in
entsprechenden Stückzahlen als
Ersatzteile für bemannte
Flugzeuge;
```
„Innenbeschichtung'' in c),
```
verwendbar für die Nahtstelle
zwischen dem Feststoff und dem
Gehäuse oder der Isolierschicht,
ist normalerweise eine flüssige
Dispersion auf Polymerbasis aus
feuerfestem oder isolierendem
Material, zB kohlenstoffgefülltes
HTPB oder ein anderes Polymer mit
Aushärtungszusatz, mit dem das
Gehäuseinnere durch Besprühen oder
Aufziehen beschichtet wird;
```
„Isolierung'' in c) für die
```
Komponenten eines Raketenmotors,
dh. Gehäuse, Düseneinlaß,
Gehäusedeckel, beinhaltet
gehärtetes oder halbgehärtetes
Gummiverbandmaterial, das Isolier-
oder feuerfestes Material enthält.
Sie kann auch zur
Spannungsentlastung („Stress
relief boots'' oder „Flaps'')
eingebracht sein;
```
e) umfaßt nur die folgenden
```
Servoventile und Pumpen:
```
Servoventile, die bei einem
```
absoluten Druck von mindestens
7 000 kPa (1 000 psi) für einen
Durchfluß von mindestens 24
l/min. konstruiert sind und
eine Stellzeit von weniger als
100 min/sec. aufweisen;
```
Pumpen für Flüssigtreibstoff
```
mit einer Wellengeschwindigkeit
von mindestens 8 000 U/min oder
einem Pumpendruck von
mindestens 7 000 kPa
(1 000 psi);
```
Systeme und Komponenten in e)
```
können als Bestandteil eines
Satelliten ausgeführt werden.
```
```
9R07 Geräte und Vorrichtungen,
konstruiert oder modifiziert
für die Handhabung, Kontrolle,
Aktivierung und den Start von
Systemen der Nummer 9R01.
9R08 Fahrzeuge, konstruiert oder
modifiziert für den Transport,
die Handhabung, Kontrolle,
Aktivierung und den Start von
Systemen der Nummer 9R01.
9A02 Marine-Gasturbinentriebwerke
mit einer nominellen
Dauerleistung (ISO-Norm) von
13 795 kW oder mehr und einem
spezifischen Treibstoffverbrauch
von weniger als 0,243 kg/kWh,
sowie speziell entwickelte
Baugruppen und Bauteile hierfür.
9A03 speziell entwickelte
Baugruppen und Bauteile mit
einer in Nummer 9E03.a erfaßten
Technologie, für die folgenden
Gasturbinentriebwerkssysteme:
```
Baugruppen und Bauteile,
```
speziell entwickelt für
Gasturbinentriebwerkssysteme,
erfaßt in Nummer 9A01; oder
```
die in einem Nicht-OECD-Land
```
entwickelt oder gefertigt
wurden, oder deren Herkunft dem
Hersteller unbekannt ist;
```
```
ANMERKUNG:
Nummer 9A03 erfaßt keine
Combustoren mit Mehrfachdomen, die
bei durchschnittlichen
Brennerauslaß-Temperaturen gleich
oder kleiner als 1 813 K
(1 540 Grad C) arbeiten.
```
```
B. PRÜF- UND FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN
9B01 speziell entwickelte Geräte,
Werkzeuge oder Befestigungen,
wie folgt, zur Herstellung oder
Messung von
Gas-turbinen-Leitschaufeln,
Laufschaufeln oder
Deckband-Gußteilen:
```
automatisierte Geräte, die
```
nicht-mechanische Methoden zur
Messung der
Laufschaufel-Wanddicken
verwenden;
```
Werkzeuge, Befestigungen oder
```
Meßeinrichtungen für Laser-,
Wasserstrahl- oder
ECM/EDM-Lochbohrverfahren, die
in Nummer 9E03.c erfaßt sind;
```
Gußeinrichtungen für orientierte
```
Erstarrung oder
Einkristall-Gußeinrichtungen;
```
Keramikkerne oder -kokillen;
```
```
Keramikkernfertigungs-Geräte
```
oder -Werkzeuge;
```
Keramikkernlaugungsgeräte;
```
```
Keramikkokillen-Wachsmuster-
```
Aufbereitungseinrichtungen;
```
Keramikkokillen-Ausbrenn- oder
```
-Feuerungseinrichtungen;
9B02 On-line-
(Echtzeit-)-Steuersysteme,
-Meßgeräte (einschließlich
Sensoren) oder automatisierte
Datenerfassungs- und
Datenverarbeitungseinrichtungen,
speziell entwickelt zur
Entwicklung von
Gasturbinentriebwerken,
Baugruppen oder Bauteilen
hiervon, die in Nummer 9E03.a
erfaßte Technologien beinhalten.
9B03 Geräte, speziell entwickelt
zur Fertigung oder Prüfung von
Gasturbinentriebwerks-
Bürstendichtungen, entwickelt
für einen Betrieb bei
Umfangsgeschwindigkeiten von
mehr als 335 m/s, sowie speziell
entwickelte Teile und Zubehöre
hierfür.
9B04 Werkzeuge, Prägeformen oder
Befestigungen für
Festkörper-Verbindungen von
Superlegierungen oder
Titanbauteilen für Gasturbinen.
9B05 On-line-
(Echtzeit-)-Steuersysteme,
-Meßgeräte (einschließlich
Sensoren) oder automatisierte
Datenerfassungs- und
Datenverarbeitungseinrichtungen,
speziell entwickelt zur
Verwendung mit den folgenden
Windkanälen oder Vorrichtungen:
```
Windkanäle, entwickelt für 9R09
```
Geschwindigkeiten von Mach 1,2 a) Windkanäle für
oder mehr, ausgenommen solche, Geschwindigkeiten von 0,9 Mach
die speziell für Schulungszwecke oder mehr;
entwickelt sind und eine
Prüfabschnittsgröße (seitlich
gemessen) von weniger als 250 mm
haben;
```
```
ANMERKUNG:
Prüfabschnittsgröße: der
Durchmesser des Kreises, die Seite
des Quadrates oder die längste
Seite des Rechteckes an der
breitesten Stelle des
Prüfabschnittes.
```
```
```
Vorrichtungen zur Simulierung
```
von Strömungsumgebungen bei
Geschwindigkeiten von mehr als
Mach 5, einschließlich
Hot-Shot-Kanäle,
Plasmalichtbogenkanäle,
Stoßwellenrohre,
Stoßwellenkanäle, Gaskanäle und
Leichtgaskanonen;
```
Windkanäle oder
```
nicht-zweidimensionale
Vorrichtungen, die fähig sind,
Strömungen mit einer
Reynoldsschen Zahl von mehr als
25 x 10 hoch 6 zu simulieren;
```
Prüfstände, die für die
```
Erprobung von Feststoff- oder
Flüssigkeitsraketen oder
Raketenmotoren mit einem Schub
von mehr als 90 kN
(20 000 Pfund) geeignet sind,
oder die in der Lage sind,
gleichzeitig die drei axialen
Schubkomponenten zu messen;
```
Umweltkammern und schalltote
```
Räume, tauglich für die
Simulation der folgenden
Flugbedingungen:
```
Höhe 15 000 m oder mehr,
```
oder
```
Temperatur mindestens -50
```
Grad C bis +125 Grad C, und
entweder
```
Vibrationsumwelt 10 g rms
```
oder mehr zwischen 20 Hz und
2 000 Hz mit Aufbringung von
Kräften von 5 kN oder mehr
für Umweltkammern, oder
```
akustische Umweltbedingungen
```
mit einem
Gesamt-Schalldruckpegel von
140 dB oder mehr (bezogen
auf 2 x 10 hoch -5 N/m2)
oder mit einem ausgelegten
Leistungsausgang von 4 KW
oder mehr für schalltote
Räume.
9B06 Speziell entwickelte
akustische
Vibrations-Prüfgeräte, die fähig
sind, Schalldruckpegel von mehr
als 160 dB oder mehr (bezogen auf 20 myPa) mit einer Nennleistung von 4 kW oder mehr
bei einer Prüfzellentemperatur
von mehr als 1 273 K (1 000 Grad C) zu erzeugen, sowie speziell
entwickelte Meßwandler,
Dehnungsmeßgeräte,
Beschleunigungsmesser,
Thermoelemente oder
Quarzheizelemente hierfür.
9B07 Geräte, speziell entwickelt
zur Überprüfung von
Raketenmotoren mit Hilfe
zerstörungsfreier Prüftechniken
(NDT-Techniken), außer
Planar-Röntgenstrahlanalyse oder
bekannte physikalische oder
chemische Verfahren.
9R10 Röntgenausrüstung, tauglich
für die Lieferung einer
elektromagnetischen Strahlung,
die durch „Bremsstrahlung''
von beschleunigten Elektronen
von 2 MeV oder mehr, oder durch
Verwendung von radioaktiven
Strahlungsquellen von 1 MeV
oder mehr, erzeugt wird, mit
Ausnahme der speziell für
medizinische Zwecke
konstruierten.
9B08 Meßwandler, speziell
entwickelt zur direkten Messung
der Oberflächenreibung der Prüfströmung mit einer Stagnationstemperatur von mehr
als 833 K (560 Grad C).
9B09 Werkzeuge, speziell
entwickelt zur
pulvermetallurgischen
Herstellung von Rotorbauteilen
für Turbinen, ausgelegt für
Beanspruchungen von 60% der
spezifischen Zugfestigkeit oder
mehr und bei Metalltemperaturen
von 873 K (600 Grad C) oder mehr
zu arbeiten.
C. MATERIALIEN (keine).
D. SOFTWARE
9D01 Software, erforderlich zur Entwicklung von Geräten oder von
Technologie, die in den Nummern
9A, 9B oder 9E03 erfaßt sind.
9D02 Software, erforderlich zur Fertigung von Geräten, die in
den Nummern 9A und 9B erfaßt
sind.
9D03 Software, erforderlich zur Verwendung von voll-unabhängigen
digitalen elektronischen
Triebwerkssteuerungen (FADEC)
für in Nummer 9A erfaßte
Antriebssysteme oder in 9B
erfaßte Geräte, wie folgt:
Software in digitalen
Fehlertolerante Software zur Verwendung in FADEC-Systemen für
Prüfeinrichtungen.
9D04 Andere Software:
Software, speziell entwickelt
Software für eine detaillierte
Software, erforderlich zur Entwicklung oder Fertigung von
Software zur Prüfung von
Software, speziell entwickelt
Software in Quellcodes,
ANMERKUNG:
Nummer 9D04.f erfaßt keine
Software, die in nicht der Kontrolle unterliegenden Geräten
eingebettet oder für Wartungszwecke
im Zusammenhang mit Eichung,
Reparatur der aktiv-kompensierenden
Sicherheitskontrollsysteme
erforderlich ist.
E. TECHNOLOGIE
9E01 Technologie gemäß der
„General Technology Note
(Allgemeine Technologienote)''
zur Entwicklung von Geräten oder
Software, die in den Nummern
9A01.c, 9B oder 9D erfaßt sind.
9E02 Technologie gemäß der
''General Technology Note
(Allgemeine Technologienote)''
zur Fertigung von Geräten, die
in Nummer 9A01.c oder 9B erfaßt
sind.
ANMERKUNG:
Entwicklung oder Fertigung von in Nummer 9E erfaßter Technologie für
Gasturbinentriebwerke gilt auch
dann vom Embargo erfaßt, wenn sie
als Verwendungstechnologie zu
Reparatur-, Adaptierungs- und Überholungszwecken eingesetzt wird.
Ausgenommen vom Embargo sind:
technische Daten, Zeichnungen oder
Dokumentationen für
Wartungsaktivitäten, die in einem
direkten Zusammenhang mit Eichung,
Entfernung oder Austausch von
beschädigten oder unbrauchbaren, an
Bord austauschfähigen Einheiten
(line replaceable units = LRU)
stehen, einschließlich Austausch
ganzer Maschinen oder
Maschinenmodule.
9E03 Andere Technologie wie folgt:
Technologie, erforderlich zur Entwicklung oder Fertigung der
im gerichteten
Einkristall-Leit- und Laufschaufeln oder Deckbänder;
Combustoren mit Mehrfachdomen,
Bauteile, hergestellt aus
Ungekühlte Leitschaufeln,
Gekühlte Leitschaufeln,
Laufschaufel/Naben-Kombinationen mittels
Gasturbinentriebwerks-Bauteile, die Diffusions-Technologie zur Kontaktherstellung (erfaßt in Nummer 1E03.b) verwenden;
schadentolerante
selbstständige digitale
justierbare
Gasgeneratorturbinen;
Ventilator- oder
Vortriebsdüsen;
ANMERKUNGEN:
Justierbare
Nummer 9E03.a.11. erfaßt weder
Schubumkehr.
Laufschaufelenden-Abstandskontrollsysteme mit
aerostatische Lager für
weitspannende
Technologie, zur Entwicklung
Windkanal-Flugmodellen,
Propellerblätter oder
Technologie, zur Entwicklung
a) Tiefen mehr als ihr
Durchmesser von weniger
Anstellwinkel gleich oder
a) Tiefen mehr als ihr
Durchmesser von weniger als
Anstellwinkel von mehr als
ANMERKUNG:
Im Sinne der Nummer 9E03.c wird
der Anstellwinkel von einer zur Tragflügel-Oberfläche tangentialen
Ebene an dem Punkt gemessen, an dem
die Lochachse in die Tragflächen-Oberfläche eintritt.
Technologie, zur Entwicklung
geeignet zum Betrieb nach
mit einem Antriebsleistung/Gewicht-Verhältnis gleich oder größer
- Technologie zur Entwicklung
einem Gehäusevolumen von
einer Gesamtnutzleistung von
einer Leistungsdichte von
ANMERKUNG:
Gehäusevolumen: das Produkt aus
drei vertikalen Abmessungen,
gemessen in der folgenden Weise:
Länge: die Länge der Kurbelwelle
vom Vorderflansch zur Schwungradseite;
Breite: die breiteste der folgenden
Abmessungen:
Außenmaß von Ventildeckel zu
Maße von den Außenkanten der Zylinderköpfe; oder
Durchmesser des Schwungradgehäuses;
Maß der Kurbelwelle-Mittellinie
Durchmesser des Schwungradgehäuses;
Technologie, zur Fertigung von
Technologie, zur Fertigung
Zylinderlaufbüchsen;
Kolben;
Zylinderköpfe, und
einen oder mehrere weitere
Technologie , zur Fertigung
die mit
mit einem Mengenfluß im Bereich von 30 bis
mit veränderbarer
Technologie, zur Fertigung von Kraftstoffeinspritzsystemen
Einspritzmenge über
speziell entwickelte
Technologie, zur Entwicklung oder Fertigung
ABSCHNITT III
Waffen, Munition und Sprengmittel sowie Waren einschließlich Anlagen und anlagenspezifische Teile, die auch zur Herstellung, Verbreitung, Prüfung und Instandhaltung von Waffen, Munition und Sprengmitteln
geeignet sind:
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```
2904 -- Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate der
Kohlenwasserstoffe, auch halogeniert:
20 - Derivate, die nur Nitro- oder nur
Nitrosogruppen enthalten:
ex 20 - Trinitrotoluol (2,4,6-Trinitrotoluol, TNT,
Tri, Trotyl)
2908 -- Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
der Phenole oder Phenolalkohole:
90 - andere:
ex 90 - Pikrinsäure (2,4,6-Trinitrophenol, Lyddit,
Ekrasit), Ammoniumpikrat, Bleipikrat
(Trinitrophenolblei), Trinitroresorcinblei
(Bleinitroresorcinat, Bleistyphnat, Trizinat),
Bleitrinitrophloroglucinat (Bleiglucinat)
2915 -- Gesättigte acyclische Monocarbonsäuren und deren
Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren;
deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder
Nitrosoderivate:
90 - andere:
ex 90 - Tränengas in Ampullen (Bromessigsäureethylester
und Bromessigsäuremethylester)
2920 -- Ester der anderen anorganischen Säuren
(ausgenommen Ester der Halogenwasserstoffsäuren) und
deren Salze; deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder
Nitrosoderivate:
90 - andere:
ex 90 - Nitroglycerin (Glycerintrinitrat), Nitroglykol
(Ethylenglykoldinitrat), Diglykoldinitrat,
Pentaerythrittetranitrat (Nitropenta, Pentrit,
Niperyt), Hexanitromannit (Nitromannit)
2921 -- Verbindungen mit Aminofunktion:
(40) - aromatische Monoamine und deren Derivate;
deren Salze:
42 -- Anilinderivate und deren Salze:
ex 42 - 2,4,6-Trinitrophenylmethylnitramin (Tetryl,
Tetranitromethylanilin)
44 -- Diphenylamin und dessen Derivate; deren Salze:
ex 44 - Hexanitrodiphenylamin (Dipicrylamin, Hexamin)
2925 -- Verbindungen mit Carbonsäureimidfunktion
(einschließlich Saccharin und dessen Salze) oder mit
Iminfunktion:
20 - Imine und deren Derviate (Anm.: richtig: Derivate);
deren Salze:
ex 20 - Nitroguanidin, Guanylnitrosamino-guanyltetrazen
(Tetrazen)
2927 00 Diazo-, Azo- oder Azoxyverbindungen:
ex 00 - 4,6-Dinitrobenzol-2-diazo-1-oxid
(Diazonitrophenol)
2933 -- Heterocyclische Verbindungen, nur mit einem oder
mehreren Stickstoffheteroatomen; Nucleinsäuren
und deren Salze:
(60) - Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch
hydriertem) Triazinring in der Struktur:
69 -- sonstige:
ex 69 - Trimethylentrinitramin (Hexogen, RDX,
Cyclonite, Hexahydro-1,3,5-trinitro-s-triazin)
90 - andere:
ex 90 - Cyclotetramethylentetranitramin (Octogen)
3505 -- Dextrine und andere modifizierte Stärken
(zB Quellstärke oder veresterte Stärke);
Leime auf der Grundlage von Stärken, Dextrinen
oder anderen modifizierten Stärken:
10 - Dextrine und andere modifizierte Stärken:
A - Stärkeether und Stärkeester:
1 - wasserlösliche:
ex 1 - Nitrostärke (Stärkenitrat, Xyloidin)
3601 00 Schießpulver:
ex 00 - Waren dieser Nummer
ausgenommen:
Treibladungen und Treibsätze für Raketen und
andere Flugkörper mit Waffenwirkung, für Minen,
Bomben und Torpedos sowie für die Munition für
Haubitzen, Mörser und Kanonen aller Art, für
Granat-, Minen- und Nebelwerfer und für
Granatgewehre
3602 00 Zubereitete Explosivstoffe, ausgenommen
Schießpulver
3603 00 Zündschnüre; Sprengschnüre; Zündhütchen und
Sprengkapseln; Zünder; elektrische Sprengzünder:
ex 00 - Waren dieser Nummer
ausgenommen:
- Zündladungen für die Munition von Haubitzen,
Mörser und Kanonen aller Art
- Zünder für Pioniersprengmittel (wie
Pioniersprengkörper, Pioniersprengbüchsen,
Hohlladungen, Prismen- bzw. Schneidladungen,
Sprengrohre und Minenräumbänder), sofern die
Sprengmittel selbst ausschließlich für den
Kampfeinsatz bestimmt sind
3823 -- Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder
Gießereikerne; chemische Erzeugnisse und
Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter
Industrien (einschließlich solcher, die nur aus
Mischungen natürlicher Erzeugnisse bestehen),
anderweitig weder genannt noch inbegriffen;
Rückstände der chemischen Industrie oder verwandter
Industrien, anderweitig weder genannt noch
inbegriffen:
90 - andere:
B - andere:
ex B - Tränengas in Ampullen (bestehend aus
Gemischen organisch-chemischer
Verbindungen)
3912 -- Cellulose und deren chemische Derivate,
anderweitig weder genannt noch inbegriffen, in
Rohformen:
20 - Cellulosenitrate (einschließlich Collodium):
ex 20 - Nitrocellulose, ausgenommen solche mit einem
Stickstoffgehalt von höchstens 12,6%, wenn
der Lösungsmittelgehalt mindestens 25%
beträgt, sowie solche mit einem Stickstoffgehalt
von höchstens 12,6% und mit mindestens 18%
plastifizierendem Stoff (wie Butylphthalat
oder einem dem Butylphthalat mindestens
gleichwertigen plastifizierenden Stoff), sowie
plastifizierte Nitrocellulose, pigmentiert oder
nicht pigmentiert, auch in Form von Blättchen
(Schnitzeln, Chips)
9301 00 Kriegswaffen, ausgenommen Revolver, Pistolen
sowie Waffen der Nummer 9307:
ex 00 - Waren dieser Nummer
ausgenommen:
- halbautomatische Gewehre (auch Karabiner),
ausgenommen Jagd- und Sportgewehre
- vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen,
Maschinenkarabiner und Maschinengewehre
- Maschinenkanonen, Panzerbüchsen,
Panzerabwehrrohre oder ähnliche Panzerabwehrwaffen
- Startanlagen (Abschußrampen, Abschußrohre,
elektrische und mechanische
Abschußvorrichtungen) für Raketen (gelenkt oder
ungelenkt) und andere Flugkörper mit
Waffenwirkung; Raketenwerfer
- Haubitzen, Mörser und Kanonen aller Art
- Granat-, Minen-, Nebel- und Flammenwerfer;
Granatgewehre
- Torpedoabschußrohre
- Minenverlegegeräte, einschließlich
Vorrichtungen zum Verschießen oder Abwerfen von
Minen, und Minenräumgeräte
9302 00 Revolver und Pistolen, ausgenommen solche der
Nummer 9303 oder 9304
9303 -- Andere Feuerwaffen und ähnliche Vorrichtungen,
deren Wirkungsweise auf der Zündung einer
Treibladung beruht (zB Sportgewehre und
Sportflinten, Vorderlader, Leuchtpistolen und andere
Vorrichtungen, die nur Leuchtsignale abfeuern,
Schreckschußpistolen und -revolver,
Viehschlachtapparate und Kanonen zum Schießen von
Fangleinen):
10 - Vorderlader
20 - andere Sportschrot- und Jagdschrotgewehre,
einschließlich der kombinierten Gewehre mit
mindestens einem glatten Lauf
30 - andere Sport- und Jagdgewehre
90 - andere:
ex 90 - Waren dieser Unternummer
ausgenommen:
Alarm- und Startpistolen, Leuchtpistolen und
andere Vorrichtungen, die nur Leuchtsignale
abfeuern, Schreckschußpistolen und
-revolver, Viehschlachtapparate
9304 00 Andere Waffen (zB Gewehre und Pistolen, die
mit Feder-, Luft- oder Gasdruck arbeiten,
Schlagstöcke), ausgenommen solche der Nummer 9307
9305 -- Teile und Zubehör von Waren der Nummern 9301
bis 9304:
10 - von Revolvern oder Pistolen
(20) - von Kugel- oder Schrotgewehren der Nummer 9303:
21 -- glatte Läufe
29 -- sonstige
90 - andere:
ex 90 - Waren dieser Unternummer
ausgenommen:
- Teile und Zubehör für Alarm- und
Startpistolen, Leuchtpistolen und anderen
Vorrichtungen, die nur Leuchtsignale
abfeuern, Schreckschußpistolen und
-revolver, Viehschlachtapparate
- Läufe, Verschlüsse und Lafetten für
halbautomatische Karabiner und Gewehre
(ausgenommen Jagd- und Sportgewehre),
vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen,
Maschinenkarabiner, Maschinengewehre,
Maschinenkanonen, Panzerbüchsen,
Panzerabwehrrohre oder ähnliche
Panzerabwehrwaffen
- Rohre, Verschlüsse und Lafetten für Haubitzen,
Mörser und Kanonen aller Art
- Rohre, Verschlüsse, Bodenplatten, Zweibeine
und Gestelle für Granat-, Minen-, Nebel- und
Flammenwerfer sowie für Granatgewehre
- Verschlüsse für Torpedoabschußrohre
9306 -- Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen und
ähnliche Kriegsmunition und Teile davon;
Patronen und andere Munition und Geschosse sowie
deren Teile, einschließlich Schrot und
Patronenpfropfen:
(20) - Schrotpatronen und Teile davon;
Geschosse für Luftdruckwaffen:
21 -- Patronen
29 -- andere
30 - andere Patronen und Teile davon:
ex 30 - Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß
90 - andere:
ex 90 - Waren dieser Unternummer
ausgenommen
- Munition mit Leuchtspur-, Rauch-, Markierungs-,
Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß
sowie Gewehrgranaten für halbautomatische
Karabiner und Gewehre (ausgenommen Jagd- und
Sportgewehre), vollautomatische Gewehre,
Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und
Maschinengewehre
- Munition für Maschinenkanonen, Panzerbüchsen,
Panzerabwehrrohre oder ähnliche
Panzerabwehrwaffen
- Munition, insbesondere Granatpatronen,
Geschoßpatronen und Granaten, für Haubitzen,
Mörser und Kanonen aller Art
- Kartuschen (ausgenommen Knallkartuschen),
Geschosse und Zünder für die Munition für
Haubitzen, Mörser und Kanonen aller Art
- Munition, insbesondere Wurfgranaten, Wurfminen
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