Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Bewilligungspflicht der Ausfuhr sowie die Überlassung oder die Vermittlung von Waren im Zollausland
und Nebelwurfkörper für Granat-, Minen- und
Nebelwerfer
- Zünder für die Munition für Granat-,
Minen- und Nebelwerfer
- Handgranaten
- Minen, Bomben und Torpedos
- Zünder, Gefechtsköpfe und Zielsuchköpfe für
Minen, Bomben und Torpedos
- Pioniersprengmittel, wie Pioniersprengkörper,
Pioniersprengbüchsen, Hohlladungen,
Prismenladungen (Schneidladungen), Sprengrohre
und Minenräumbänder, sofern sie ausschließlich
für den Kampfeinsatz bestimmt sind
- Raketen (gelenkt und ungelenkt) und andere
Flugkörper mit Waffenwirkung
- Gefechtsköpfe, Zielsuchköpfe, Sprengköpfe
und Zünder für Raketen und andere Flugkörper
mit Waffenwirkung
9307 00 Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen und ähnliche
Waffen sowie deren Teile und Scheiden für diese
Waren
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*1) Einheit für Beschleunigung
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