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Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Bewilligungspflicht der Ausfuhr sowie die Überlassung oder die Vermittlung von Waren im Zollausland

Geltender Text a fecha 1970-01-01

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 5 Abs. 2 und 12 Abs. 3 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 469/1992, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten und mit dem Bundesminister für Finanzen unter gleichzeitiger Antragstellung an den Hauptausschuß des Nationalrates verordnet:

§ 1. (1) Rechtsgeschäfte oder Handlungen, welche die Ausfuhr von in der Anlage zu dieser Verordnung genannten Waren einschließlich Technologie (Ausfuhrliste) in das Zollausland oder die Überlassung oder Vermittlung von in der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie im Zollausland zur Verbringung in ein anderes Land zum Gegenstand haben, bedürfen nach Maßgabe des Abs. 2 einer Bewilligung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten.

(2) Die Bewilligungspflicht nach Abs. 1 gilt nicht für

a)

die Ausfuhr von im Abschnitt II der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie auf Grund von Rechtsgeschäften oder Handlungen, bei denen der Wert der Ware 5 000 S nicht übersteigt, ausgenommen die Ausfuhr von Waren, hinsichtlich derer eine beförderungsmäßige Zusammenfassung gleichartiger Waren auf Grund von mehr als einem Rechtsgeschäft desselben Exporteurs erfolgt;

b)

die Überlassung oder Vermittlung von im Zollausland befindlichen Waren einschließlich Technologie

1.

des Abschnittes II - Teil A der Ausfuhrliste,

2.

des Abschnittes II - Teil B der Ausfuhrliste, sofern der Wert der Ware einschließlich Technologie 5 000 S nicht übersteigt, eine beförderungsmäßige Zusammenfassung gleichartiger Waren einschließlich Technologie auf Grund von mehr als einem Vermittlungsgeschäft desselben Vermittlers nicht erfolgt und

3.

des Abschnittes III der Ausfuhrliste auf Grund von Rechtsgeschäften oder Handlungen zur Verbringung in ein anderes Land als das bei der Ausfuhr aus Österreich angegebene Bestimmungsland;

c)

die Ausfuhr in das Zollausland sowie für die Überlassung oder Vermittlung von im Zollausland befindlichen, im Abschnitt II der Ausfuhrliste genannten Waren einschließlich Technologie, bei denen das Bestimmungsland oder das Handelsland Mitgliedsland der OECD ist, ausgenommen automatische Datenverarbeitungsmaschinen der Nr. 8471 des Zolltarifs mit einer zusammengesetzten, theoretischen Verarbeitungsrate von mehr als 195 Mtops (Supercomputer);

d)

die Ausfuhr

1.

von im Abschnitt III der Ausfuhrliste genannten Waren im Zwischenauslandsverkehr (§ 127 des Zollgesetzes 1988, BGBl. Nr. 661/1987, in der jeweils geltenden Fassung), es sei denn, daß die betreffenden Waren im Zollausland verbleiben,

2.

im Reiseverkehr von

(3) Anläßlich der Anmeldung zur zollamtlichen Abfertigung hat der Anmelder die Bescheidzahl einer gemäß dieser Verordnung erforderlichen Ausfuhrbewilligung im Feld 44 des Einheitspapier/AT anzuführen und die Abschreibung auf der Bewilligung vom Zollorgan zu verlangen.

(4) Die Zollämter sind befugt, zur Beseitigung von Zweifeln, ob zur Abfertigung gestellte Waren unter die Bewilligungspflicht für Waren der Abschnitte I - III der Ausfuhrliste fallen, den Anmelder zu verhalten, eine diesbezügliche Erklärung abzugeben oder eine solche des Erzeugers, des Händlers oder eines Sachverständigen vorzulegen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. September 1992 in Kraft.

Anlage

```

```

AUSFUHRLISTE

```

```

```

ABSCHNITT I

```

* Vormaterialien für Chemiewaffen:

(auch unter anderen Handelsnamen)

* Vormaterialien für biologische Waffen:

```

```

CW01 Vormaterialien für Chemiewaffen

C.A.S.-Nr. Bezeichnung:

111-48-8 Thiodiglykol, 2,2'-Thiodiethanol

10025-87-3 Phosphoroxychlorid

756-79-6 Methylphosphonsäuredimethylester

676-99-3 Methylphosphonsäuredifluorid

676-97-1 Methylphosphonsäuredichlorid

868-85-9 Dimethylphosphit

7719-12-2 Phosphortrichlorid

121-45-9 Trimethylphosphit

7719-09-7 Thionylchlorid

96-79-7 N,N-Diisopropyl-2-aminochlorethan

5842-07-9 N,N-Diisopropyl-2-aminoethanthiol

7789-23-3 Kaliumfluorid

107-07-3 2-Chlorethanol, Ethylenchlorhydrin

124-40-3 Dimethylamin

506-59-2 Dimethylaminhydrochlorid

57856-11-8 Methylphosphonigsäure-

0-(2-diisopropylaminoethyl)ethylester

3554-74-3 3-Hydroxy-1-methylpiperidin

1619-34-7 3-Chinuclidinol

78-38-6 Ethylphosphonsäurediethylester

2404-03-7 N,N-Dimethylaminodiethylphosphat

762-04-9 Diethylphosphit

1498-40-4 Ethylphosphonigsäuredichlorid

1066-50-8 Ethylphosphonsäuredichlorid

753-98-0 Ethylphosphonsäuredifluorid

7664-39-3 Fluorwasserstoff

76-89-1 Methylbenzilat

676-83-5 Methylphosphonigsäuredichlorid

96-80-0 N,N-Diisopropyl-2-aminoethanol

464-07-3 Pinakolylalkohol,

tert. Butylmethylcarbinol

122-52-1 Triethylphosphit

7784-34-1 Arsentrichlorid

76-93-7 Benzilsäure, Diphenylglykolsäure

15715-41-0 Methylphosphonigsäurediethylester

6163-75-3 Ethylphosphonsäuredimethylester

430-78-4 Ethylphosphonigsäuredifluorid

753-59-3 Methylphosphonigsäuredifluorid

3731-38-2 3-Chinuclidon

10026-13-8 Phosphorpentachlorid

75-97-8 Pinakolon, 3,3-Dimethyl-2-butanon

151-50-8 Kaliumcyanid

7789-29-9 Kaliumhydrogendifluorid

1341-49-7 Ammoniumhydrogendifluorid

7681-49-4 Natriumfluorid

1333-83-1 Natriumhydrogendifluorid

143-33-9 Natriumcyanid

102-71-6 Triethanolamin

1314-80-3 Phosphorpentasulfid

108-18-9 Diisopropylamin

100-37-8 2-Diethylaminoethanol

1313-82-2 Natriumsulfid

BW01 Vormaterialien für biologische Waffen

```

1.

Viren

```

V1 Chikungunya Virus

V2 Kongo-Krimfieber Virus

V3 Denguefieber Virus

V4 Östliches Pferde Enzephalitis Virus

V5 Ebola Virus

V6 Hantaan Virus

V7 Junin Virus

V8 Lassafieber Virus

V9 Lymphozyteres Choriomeningitis Virus

V10 Machupo Virus

V11 Marburg Virus

V12 Affenpocken Virus

V13 Rifttalfieber Virus

V14 Frühsommer Meningoenzephalitis Virus

V15 Pocken Virus

V16 Venezuelanisches Pferde Enzephalitis

Virus

V17 Westliches Pferde Enzephalitis Virus

V18 White Pox Virus

V19 Gelbfieber Virus

V20 Japanisches Enzephalitis Virus

```

2.

Ricketten

```

R1 Coxiella burnetii

R2 Rickettsia quintana

R3 Rickettsia prowasecki

R4 Rickettsia rickettsii

```

3.

Bakterien

```

B1 Bacillus anthracis

B2 Brucella abortus

B3 Brucella melitensis

B4 Brucella suis

B5 Chlamydia psittaci

B6 Clostridium botulinum

B7 Francisella tularensis

B8 Pseudomonas mallei

B9 Pseudomonas pseudomallei

B10 Salmonella typhi

B11 Shigella dysenteriae

B12 Vibrio cholerae

B13 Yersinia pestis

```

ABSCHNITT II

```

WAREN-GRUPPEN

1 MATERIALIEN

2 MATERIALBEARBEITUNG

3 ELEKTRONIK

4 COMPUTER

5 TELEKOMMUNIKATION

6 SENSOREN

7 AVIONIK

8 MARINETECHNOLOGIE

9 VORTRIEBSTECHNIK

0 ANDERE WAREN

```

```

Teil A Technologietransfer Teil B Nicht Weiterverbreitung

(ABC-Waffentechnologie)

```

```

A Geräte, Baugruppen und Bauteile N A-Waffen relevante Waren

B Prüf- und BW B-Waffen relevante Waren

Fertigungseinrichtungen CW C-Waffen relevante Waren

C Materialien R Trägertechnologie

D Software

E Technologie

```

```

Allgemeine Hinweise zur

Bewilligungspflicht

Eine Ausfuhrbewilligung ist auch

erforderlich:

```

1.

Wenn eine Ware, die nicht

```

erforderlich/wesentlich ist für

die Funktion des zu

exportierenden Endproduktes, bei

der Ausfuhr technisch durch eine

Position dieses Abschnittes

erfaßt wird (identifizierbar als

Listenware).

```

2.

Wenn die Ware ein

```

„Spezialteil'' einer durch

diesen Abschnitt erfaßten Ware

ist, ohne selbst namentlich

genannt zu sein. (Spezialteile

sind als Bestandteile von Waren

zu verstehen, die für diese

Waren besonders konstruiert und

nur für diese verwendbar sind).

```

3.

Für „Technologie'' - für die

```

Entwicklung, die Erzeugung, den

Betrieb, die Wartung, usw.., von

Waren, die durch diesen

Abschnitt erfaßt werden, wenn

diese auf Datenträgern jeder Art

ausgeführt wird.

```

4.

„Technologie'' notwendig für

```

die „Entwicklung'',

„Produktion'' oder

„Verwendung'' erfaßter Waren

gilt als „erfaßt'', auch dann,

wenn diese für nichterfaßte

Waren anwendbar ist.

1 - MATERIALIEN

```

```

ANMERKUNG:

A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE Die Nummern 1R01 bis 1R10

erfassen Einrichtungen, die

entwickelt sind für den Gebrauch

in Raketensystemen der Nummer

9R01.

```

```

1A01 Bauteile aus fluorierten

Verbindungen;

```

a)

Verschlüsse, Dichtungen,

```

Dichtungsmassen und Heizbälge

speziell konstruiert zur

Verwendung in Luft- und

Raumfahrt, die zu mehr als 50%

aus von den Nummern 1C09.b oder

c erfaßten Materialien gefertigt

sind;

```

b)

Piezoelektrische Polymere und

```

Copolymere aus Vinylidenfluorid,

gefertigt:

```

1.

in Form von Folien oder

```

Filmen; und

```

2.

mit einer Stärke von mehr als

```

200 mym;

```

c)

Verschlüsse, Dichtungen,

```

Dichtungsmassen, Bälge oder

Diaphragmen aus

Fluorelastomeren, die mindestens

ein Vinylether-Monomer enthalten

und speziell konstruiert sind

zur Verwendung in der Luft- und

Raumfahrt sowie Raketentechnik.

1A02 Verbundwerkstoff-Strukturen

oder Laminate:

```

a)

mit einer organischen Matrix und

```

aus Materialien gefertigt, die

unter den Nummern 1C10.c, d oder

e erfaßt sind; oder

```

b)

mit einer Matrix aus Metall oder

```

Kohlenstoff und gefertigt aus:

```

1.

Faserigen und fadenförmigen

```

Kohlenstoffmaterialien mit:

```

a)

einem spezifischen Modul von

```

mehr als 10,15 x 10 hoch

6 m; und

```

b)

einer spezifischen

```

Zugfestigkeit von mehr als

17,7 x 10 hoch 4 m; oder

```

2.

Materialien, die in der Nummer

```

1C10.c erfaßt sind.

1A03 Erzeugnisse aus

nichtfluorierten polymeren

Substanzen, die von der Nummer

1C08.a erfaßt sind, in Form von

Filmen, Folien, Bändern und

Streifen:

```

a)

mit einer Dicke von mehr als

```

0,254 mm; oder

```

b)

beschichtet oder laminiert mit

```

Kohlenstoff, Graphit,

metallischen oder magnetischen

Substanzen.

1R01 Verbundstrukturen, Laminate

und Produkte daraus,

einschließlich

harzimprägnierter

Faser-Prepregs und

metallbeschichteter

Faser-Preforms dafür, speziell

konstruiert für die Verwendung

in den in Nummer 9R01 genannten

Systemen und den in Nummer 9R02

genannten Subsystemen,

hergestellt aus organischer

Matrix oder Metallmatrix unter

Verwendung einer Faser- oder

Fadenverstärkung mit einer

spezifischen Zugfestigkeit von

mehr als 7,62 x 10 hoch 4 m

(3 x 10 hoch 6 Inches) und

einem spezifischen Modul von

mehr als 3,18 x 10 hoch 6 m

(1,25 x 10 hoch 8 Inches).

B. PRÜF- UND

FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

1B01 Ausrüstungen zur Herstellung

durch von den Nummern 1A02 oder

1C10 erfaßten Fasern, Prepregs,

Vorformen oder

Verbundwerkstoffen, wie folgt,

und speziell hierfür

konstruierte Bauteile und

Zubehör:

1R02

```

a)

Faserwickelmaschinen, deren a) Fadenwickelmaschinen, deren

```

Bewegungen zur Positionierung, Bewegungen zur Positionierung

Umhüllung und Wicklung von und zum Wickeln der Fäden in

Fasern in drei oder mehr Achsen drei oder mehr Achsen

koordiniert und programmiert und koordiniert und programmiert

die speziell konstruiert sind sind und die für die Fertigung

zur Fertigung von von Verbundstrukturen oder

Verbundwerkstoff-Strukturen oder Laminaten aus Faden- oder

Laminaten aus faserigen oder Fasermaterial konstruiert sind,

fadenförmigen Materialien; sowie Koordinations- und

Programmiersteuerungen.

```

b)

Bandlege- oder b) Bandlegemaschinen, deren

```

Spinnkabelplazierungsmaschinen, Bewegungen zur Positionierung

deren Bewegungen zum und zum Legen von Bändern und

positionieren und legen von Bögen in zwei oder mehr Achsen

Bändern, Spinnkabeln oder Folien koordiniert und programmiert

in zwei oder mehr Achsen sind und die für die

koordiniert und programmiert ist Herstellung von

und die speziell konstruiert Luftfahrzeugzellen und

sind zur Fertigung von Flugkörperstrukturen aus

Flugzeugzellen und Verbundwerkstoff konstruiert

Flugkörperstrukturen aus sind.

Verbundwerkstoffen;

```

c)

Multidirektionale oder c) Flechtmaschinen, einschließlich

```

multidimensionale Webautomaten Adapter und Modifikationskits,

oder Verkettungsmaschinen zum Weben oder Flechten von

einschließlich Adaptions- und Fasern, die für die Fertigung

Abänderungsbausätze zum Weben, von Verbundstrukturen

Verketten oder Flechten von konstruiert sind, ausgenommen

Fasern zur Fertigung von Textilmaschinen, die für die

Verbundwerkstoff-Strukturen, obengenannten

ausgenommen Maschinen für die Endverwendungszwecke nicht

Textilindustrie, die nicht für modifiziert wurden.

obige Zwecke abgeändert sind;

```

d)

Ausrüstungen, besonders d) Geräte, die für die Fertigung

```

konstruiert oder adaptiert zur von Faden- oder Fasermaterial

Fertigung von Verstärkerfasern konstruiert oder modifiziert

wie folgt: wurden:

```

1.

Ausrüstungen zur Umwandlung

```

von Polymerfasern (wie zB

Polyacrylnitril, Reyon, Teer-

oder Polycarbosilan) in

Kohlenstoff-Fasern oder

Siliciumkarbidfasern

einschließlich besonderer

Geräte zum Strecken der Faser

unter Hitze;

```

2.

Ausrüstungen zur chemischen

```

Beschichtung aus der Gasphase

(CVD) von Elementen oder

Verbindungen auf erhitzte

Filamentsubstrate zur

Fertigung von

Siliciumkarbidfasern;

```

3.

Ausrüstungen zum Naßspinnen

```

von hochschmelzender Keramik

(wie zB Aluminiumoxid);

```

4.

Ausrüstungen zur Umwandlung

```

von Aluminium, das

Faservorstufen enthält,

mittels Wärmebehandlung in

Aluminiumoxidfasern;

```

1.

Geräte für die Konvertierung

```

von Polymerfasern (zB

Polyacrylnitril, Rayon oder

Polycarbosilan), die

spezielle Vorrichtungen zur

Faserbelastung beim Erhitzen

aufweisen,

```

2.

Geräte für das Aufdampfen

```

von Elementen oder

Verbindungen auf erhitzte

Fasersubstrate und

```

3.

Geräte für das Naßspinnen

```

von hitzefesten Keramiken

(zB Aluminiumoxid).

```

e)

Ausrüstungen zur Fertigung von e) Geräte, die für die spezielle

```

Prepregs, die in Nummer 1C10.e Faseroberflächenbehandlung oder

erfaßt sind, mittels Fertigung von Prepregs und

Heißschmelzmethode; Preforms konstruiert oder

modifiziert wurden.

Hinweis: Die in diesem Absatz

erfaßten Geräte beinhalten ua.

auch Rollmaschinen,

Ziehmaschinen,

Beschichtungsgeräte,

Schneidgeräte und „clicker

dies''.

```

f)

Ausrüstungen für die

```

zerstörungsfreie 3D-Prüfung

mittels Ultraschall oder

Röntgentomographie, speziell

konstruiert für

Verbundwerkstoffe;

1B02 Anlagen und Komponenten

hierfür, besonders konstruiert

zur Fertigung von

Metall-Legierungen,

Metall-Legierungspulver oder

legierten Materialien, die in

den Nummern 1C02.a.2, 1C02.b

oder 1C02.c erfaßt sind.

1B03 Werkzeuge, Prägestempel,

Formen oder

Befestigungsvorrichtungen für

superplastische Formung oder

Diffusionsverbindung

(superplastic forming or

diffusion bonding) von Titan,

Aluminium oder deren

Legierungen, speziell

konstruiert zur Fertigung

folgender Produkte:

```

a)

Flugkörperstrukturen für die

```

Luft- oder Raumfahrt;

```

b)

Motoren für Luft- oder

```

Raumfahrzeuge; oder

```

c)

speziell konstruiert für

```

diese Strukturen oder

Motoren.

1BW01 Anlagen oder Anlagenteile,

die auch geeignet sind zur

Erzeugung biologischer

Kampfmittel, wie folgt:

```

a)

Vollständige Kontainments für

```

Sicherheitsstufe BL3 oder BL4

gemäß „WHO Laboratory

Biosafety Manual (Genf 1983)''.

```

b)

Fermenter:

```

Fermenter zum Kultivieren

pathogener Mikroorganismen,

Viren oder zur Produktion von

Toxinen, gasdicht, mit allen

folgenden Eigenschaften:

```

1.

Fassungsvermögen gleich

```

oder größer als 300 l;

```

2.

doppelt oder mehrfach

```

gedichtete Verbindungen im

Bereich der Dampfzonen;

```

3.

geeignet zur

```

in-situ-Sterilisation in

geschlossenem Zustand.

```

```

ANMERKUNG:

Unter Fermenter sind auch

Bioreaktoren, Chemostaten und

Durchflußsysteme zu verstehen.

```

```

```

c)

Zentrifugalseparatoren:

```

Zentrifugalseparatoren,

geeignet zur kontinuierlichen

Trennung pathogener

Mikroorganismen, gasdicht und

mit allen folgenden

Eigenschaften:

```

1.

Durchflußrate größer als

```

100 l/h;

```

2.

Bauteile aus poliertem

```

rostfreien Stahl oder

Titan;

```

3.

doppelt oder mehrfach

```

gedichtete Verbindungen im

Bereich der Dampfzonen;

```

4.

geeignet zur

```

in-situ-Sterilisation in

geschlossenem Zustand.

```

d)

Querstromfiltrieranlagen:

```

Querstromfiltrieranlagen

entwickelt für kontinuierliche

Trennung pathogener

Mikroorganismen, Viren, Toxinen

und Zellkulturen, gasdicht und

mit allen folgenden

Eigenschaften:

```

1.

einer Fläche von größer

```

oder gleich 5 m2;

```

2.

geeignet zur

```

in-situ-Sterilisation.

1CW01 Anlagen oder Anlagenteile,

die auch geeignet sind zur

Erzeugung chemischer

Kampfstoffe:

```

a)

Chemische Anlagen oder

```

Anlagenteile, wie folgt, bei

denen die Flächen, die mit dem

bearbeiteten Chemikal in

Berührung stehen, aus folgenden

Materialien bestehen:

```

a)

Nickel oder Legierungen mit

```

mehr als 40 Gewichtsprozent

Nickel;

```

b)

Legierungen mit mehr als 25

```

Gewichtsprozent Nickel und

20 Gewichtsprozent Chrom;

```

c)

Glas;

```

```

d)

Graphit (gilt nur für

```

Wärmetauscher).

```

1.

Reaktionskessel mit einem

```

Speicherinhalt von mehr als

0,1 m3 (100 l) und weniger

als 15 m3 (15 000 l);

```

2.

Speichertanks und Behälter

```

mit einer Kapazität von mehr

als 0,1 m3 (100 l);

```

3.

Wärmetauscher;

```

```

4.

Destillierkolonnen mit einem

```

Durchmesser von mehr als 0,1

m;

```

5.

Entgasungseinrichtungen oder

```

Kondensoren.

```

b)

Ferngesteuerte

```

Fülleinrichtungen, bei denen

alle mit der Flüssigkeit in

Berührung stehenden Flächen aus

folgenden Materialien bestehen:

```

a)

Nickel oder Legierungen mit

```

als als 40 Gewichtsprozent

Nickel

oder

```

b)

Legierungen mit mehr als 25

```

Gewichtsprozent Nickel und

20 Gewichtsprozent Chrom.

```

c)

Ventile mit eingebautem

```

Lecksuchanschluß und mehrfach

beschichtete Rohre, wie folgt,

bei denen alle mit der

Flüssigkeit in Berührung

stehenden Flächen aus folgenden

Materialien bestehen:

```

a)

Nickel oder Legierungen mit

```

mehr als 40 Gewichtsprozent

Nickel

oder

```

b)

Legierungen mit mehr als 25

```

Gewichtsprozent Nickel und

20 Gewichtsprozent Chrom

oder

```

c)

Fluorpolymere

```

einschließlich PTFE, PVDF,

PFA.

```

1.

Faltenbalg-Ventile

```

```

2.

Membran-Ventile

```

```

3.

Doppelt gedichtete Ventile

```

```

4.

Mehrfach beschichtete Rohre

```

```

d)

Pumpen, wie folgt, bei denen

```

alle mit der Flüssigkeit in

Berührung stehenden Flächen aus

folgenden Materialien bestehen:

```

a)

Nickel oder Legierungen mit

```

mehr als 40 Gewichtsprozent

Nickel oder

```

b)

Legierungen mit mehr als 25

```

Gewichtsprozent Nickel und

20 Gewichtsprozent Chrom

oder

```

c)

Fluorpolymere

```

einschließlich PTFE, PVDF,

PFA oder

```

d)

Tantal.

```

```

1.

Doppelt gedichtete Pumpen

```

```

2.

Gekapselte Pumpen

```

```

3.

Magnetisch angetriebene

```

Pumpen

```

4.

Membran-Pumpen

```

```

5.

Faltenbalg-Pumpen

```

```

e)

Verbrennungseinrichtungen,

```

konstruiert für Zerstörung von

Chemiewaffen oder unter

Abschnitt I genannten

Vormaterialien, mit speziellen

Manipulationseinrichtungen und

mit einer mittleren

Brennkammertemperatur von mehr

als 1 000 Grad C, in denen alle

mit Abfallprodukten in

Berührung kommenden Flächen aus

einem der folgenden Materialien

bestehen oder damit

ausgekleidet sind:

```

1.

Nickel oder Legierungen mit

```

mehr als 40 Gewichtsprozent

Nickel oder

```

2.

Legierungen mit mehr als

```

25 Gewichtsprozent Nickel

und 20 Gewichtsprozent Chrom

oder

```

3.

Keramik.

```

```

f)

Gaswarneinrichtungen:

```

```

1.

geeignet zum Nachweis

```

chemischer Kampfstoffe und

in Abschnitt I genannten

Vormaterialien sowie von

Phosphor, Schwefel, Chlor,

Fluor und deren Verbindungen

mit einer Konzentration von

weniger als 0,3 mg/m3 Luft

und für kontinuierlichen

Betrieb;

```

2.

geeignet zum Nachweis von

```

Verbindungen mit

Anticholinesterase-

Aktivität.

1R03 Fertigungstechnologie oder

„Fertigungsausrüstung''

(einschließlich speziell dafür konstruierte Komponenten) für

a)

die Fertigung, Handhabung oder

Abnahmeprüfung von

Flüssigstoffen oder den in Nummer 1R09 beschriebenen

Treibstoffbestandteilen;

b)

die Fertigung, Handhabung und Abnahmeprüfung sowie das Mischen, Härten, Gießen,

Pressen, Bearbeiten und Strangpressen von festen

Treibstoffen oder den in Nummer

1R09 beschriebenen

Treibstoffbestandteilen.


ANMERKUNGEN:

(1) Chargenmischer oder

Durchlaufmischer (auch kontinuierliche Mischer genannt)

für das Mischen im Vakuum bei 0

bis 13 236 kPa mit

Temperaturregelung für die Mischkammer wie folgt:

Chargenmischer mit

a)

einer Gesamtkapazität von

110 Litern (30 Gallonen) oder

mehr; und

b)

mindestens einem exzentrisch

montierten Rührer zum Mischen

und/oder Kneten.

Durchlaufmischer mit

a)

zwei oder mehr Rührern zum Mischen und/oder Kneten und

b)

Öffnungsmöglichkeiten der Mischkammer

(2) Die folgenden Geräte werden

von b) abgedeckt:

a)

Geräte für die Fertigung von

atomisiertem oder kugelförmigem

Metallpulver in einer

kontrollierten Umgebung,

b)

Strahlmühlen zum Mahlen oder

Zerkleinern von

Ammoniumperchlorat, RDX oder

HMX.


1R04 Folgende Geräte zur

pyrolytischen Abscheidung und Verdichtung sowie folgende

„Technologie'':

a)

„Technologie'' zur Fertigung

pyrolytisch abgeleiteter

Materialien, die in einer Form,

auf einem Dorn oder einem

anderen Substrat aus

Vorstufengasen geformt werden,

die zwischen 1 300 Grad C und 2

900 Grad C bei einem Druck

zwischen 130 Pa (1 mm Hg) und

20 kPa (150 mm Hg) zerfallen,

einschließlich Technologie für

die Bildung von Vorstufengasen,

Durchflußraten und Prozeßsteuerungspläne und -

parameter.

b)

Speziell konstruierte Düsen für

die oben genannten Prozesse.

c)

Geräte und Prozeßsteuerungen

sowie speziell dafür

konstruierte Software,

konstruiert oder modifiziert

für die Verdichtung und Pyrolyse von Raketendüsen und Bugspitzen für

Wiedereintrittsfahrzeuge aus

Strukturverbundmaterial.

C. MATERIALIEN

1C01 Materialien, speziell

konstruiert zur Verwendung als

Absorber elektromagnetischer

Wellen oder selbstleitende

Polymere:

a)

Materialien zur Absorbierung von

1.

Haartypabsorber, gefertigt aus

2.

Absorber, die keinen

3.

Ebene Absorber:

a)

gefertigt aus:

1.

Schaumstoffmaterialien

2.

Keramische Materialien,

b)

Zugfestigkeit kleiner als

c)

Druckfestigkeit kleiner als


ANMERKUNG:

Prüflinge für Absorptionstests

für Nummer 1C01.a.3.a sollten ein Quadrat von mindestens

5 Wellenlängen (der Mittenfrequenz)

auf einer Seite sein und im Weitfeld des strahlenden Elements

positioniert sein.


4.

Ebene Absorber aus

a)

einer Dichte von mehr als

b)

einer maximalen


ANMERKUNG:

Die Ausnahmen von Nummer 1C01

gelten nicht für magnetische

Materialien für Absorptionszwecke,

wenn diese in Anstrichen enthalten

sind.


b)

Materialien zur Absorbierung von

c)

eigenleitende Polymermaterialien

1.

Polyanilin;

2.

Polypyrrol;

3.

Polythiophen;

4.

Poly-Phenylen-Vinylen;

5.

Poly-Thienylen-Vinylen;


ANMERKUNG:

Die gesamte elektrische

Leitfähigkeit und der Schichtwiderstand

(Oberflächenwiderstand) sind

mittels ÖNORM zu ermitteln.


1R05 Materialien, Vorrichtungen

und speziell konstruierte

Software für reduzierte

Observablen wie Radarreflexion,

Ultraviolett-/Infrarot-Signaturen und akustische

Signaturen (zB Stealth-Technologie) für

Anwendungen, die für die Systeme laut Nummern 9R01 oder

9R02 tauglich sind, zB:

a)

Strukturelle Materialien und Beschichtungen, speziell

konstruiert für reduzierte

Radarreflexion,

b)

Beschichtungen einschließlich

Anstriche, speziell konstruiert

für reduzierte oder speziell

zugeschnittene Reflexion oder

Emission im Mikrowellen-,

Infrarot- oder

Ultraviolettspektrum, mit

Ausnahme der speziellen

Verwendung für die Temperaturregelung von

Satelliten,

1C02 Metall-Legierungen,

Metall-Legierungspulver oder

legierte Materialien:

a)

Metall-Legierungen wie folgt:

1.

Auf Nickel oder Titan

a)

Nickelaluminide, die

b)

Titanaluminide, die

2.

Metall-Legierungen wie folgt,

a)

Nickellegierungen mit:

1.

einer Spannung-Bruch-Lebensdauer von

2.

einer Ermüdung bei

b)

Niobiumlegierungen mit:

1.

einer Spannung-Bruch-Lebensdauer von

2.

einer Ermüdung bei

c)

Titanlegierungen mit:

1.

einer Spannung-Bruch-Lebensdauer von

2.

einer Ermüdung bei

d)

Aluminiumlegierungen mit

1.

240 MPa oder mehr bei

2.

415 MPa oder mehr bei

e)

Magnesiumlegierungen mit


ANMERKUNGEN:

1.

Die Metall-Legierungen in Nummer 1C02.a sind solche, bei

2.

Die Spannung-Bruch-Lebensdauer

3.

Die Ermüdung bei niedriger


b)

Metall-Legierungspulver oder

1.

Hergestellt aus einer der

a)

Nickellegierungen (Ni-Al-X, Ni-X-Al), qualifiziert für

b)

Niobiumlegierungen (Nb-Al-X

c)

Titanlegierungen (Ti-Al-X oder Ti-X-Al);

d)

Aluminiumlegierungen

e)

Magnesiumlegierungen


ANMERKUNG:

X ist gleich einem oder mehreren Legierungselementen.


2.

Hergestellt in einer

a)

Vakuumzerstäubung;

b)

Gaszerstäubung;

c)

Rotationszerstäubung;

d)

Splat Quenching;

e)

Schmelzspinnen und Feinzerkleinerung;

f)

Schmelzextraktion und Feinzerkleinerung; oder

g)

Mechanisches legieren;

c)

Legierte Materialien in Form von nicht-feinzerkleinerten Flocken,


ANMERKUNG:

Nummer 1C02 erfaßt keine

Metall-Legierungen,

Metall-Legierungspulver oder

Legierungsmaterialien für

Beschichtungssubstrate.


1R06 Maraging-Stahl (Stahl, der

im allgemeinen einen hohen

Nickel- und sehr geringen

Kohlenstoffanteil sowie Zusätze

zur Altershärtung aufweist) mit

einer maximalen Zugfestigkeit

von 1,5 x 10 hoch 9 Pa oder

mehr, gemessen bei 20 Grad C,

in Form von Blechen, Platten

oder Rohren mit einer Wandstärke von kleiner oder

gleich 5,0 mm.

1R07 Wolfram, Molybdän und Legierungen dieser Metalle in

der Form einheitlich

kugelförmiger oder atomisierter

Partikel mit einem Durchmesser

von 500 mym oder weniger und

einer Reinheit von 97% oder

mehr, zur Herstellung von

Komponenten für Raketenmotoren,

dh. Hitzeschilder,

Düsenmündungen und Schubvektor-Steuerflächen.

1C03 Magnetische Metalle jeden

Typs und in jeder Form, die

eines der folgenden Merkmale

aufweisen:

a)

Relative Anfangspermeabilität


ANMERKUNG:

Messungen der Anfangspermeabilität sind an

vollständig geglühten Materialien

durchzuführen.


b)

Magnetostriktive Legierungen

1.

einer Sättigungs-Magnetostriktion

2.

einem magnetomechanischen

c)

Amorphe Legierungsbänder mit:

1.

einer Zusammensetzung, die

2.

einer Sättigungs-Magnetinduktion

a)

einer Dicke von 0,02 mm oder

b)

einem spezifischen

a)

einer Dichte von mehr als

b)

einer Elastizitätsgrenze von

c)

einer äußersten Zugfestigkeit

d)

einer Längung von mehr als 8%;

a)

Mehrfädige supraleitfähige

1.

eingebettet in eine andere

2.

mit einer Querschnittfläche

b)

Supraleitfähige zusammengesetzte

1.

mit einer kritischen

2.

mit einem Querschnitt von

3.

die ihren supraleitfähigen

a)

Hydraulikflüssigkeiten, die als

1.

Synthetische

a)

einem Flammpunkt von mehr

b)

einem Fließpunkt bei 239 K

c)

einem Viskositätsindex 75

d)

einer Wärmebeständigkeit bei


ANMERKUNG:

Im Sinne der Nummer 1C06.a.1

enthalten Silakohlenwasserstofföle

ausschließlich Silicium,

Wasserstoff und Kohlenstoff.


oder

2.

Chlorfluorkohlenwasserstoffe

a)

keinem Flammpunkt;

b)

einer Selbstentzündungstemperatur

c)

einem Fließpunkt bei 219 K

d)

einem Viskositätsindex 80

e)

einem Siedepunkt bei 473 K


ANMERKUNG:

Im Sinne der Nummer 1C06.a.2

enthalten

Chlorfluorkohlenwasserstoffe

ausschließlich Kohlenstoff, Fluor

und Chlor.


b)

Schmiermittel, die als

1.

Phenylen- oder

2.

Fluorierte

c)

Dämpfungs- oder

1.

Dibromtetrafluorethan;

2.

Polychlortrifluorethylen (nur

3.

Polybromtrifluorethylen;


ANMERKUNG:

Im Sinne der Nummer 1C06 gilt:

a)

Der Flammpunkt wird mittels der Cleveland Open Cup-Methode

b)

Der Fließpunkt wird mittels der

c)

Der Viskositätsindex wird nach

d)

Die Wärmebeständigkeit wird

1.

Der Gewichtsverlust jeder

2.

Die Änderung der

3.

Die Gesamtsäure- oder

e)

Die Selbstenzündungstemperatur


1C07 Keramische Grundmaterialien,

keramische

Matrix-Verbundwerkstoffe und Vormaterialien.

a)

Grundmaterialien aus einfachen

b)

Keramikmaterialien in Roh- oder

c)

Keramik-Keramik-Verbundwerkstoffe mit einer Glas- oder Oxidmatrix und

1.

Si-N;

2.

Si-C;

3.

Si-Al-O-N; oder

4.

Si-O-N;

d)

Keramik-Keramik-Verbundwerkstoffe mit oder ohne

e)

Vormaterialien (das sind

1.

Polydiorgansilane (zur

2.

Polysilazane (zur Herstellung von Siliciumnitriden); oder

3.

Polycarbosilazane (zur

1R08

a)

Für Raketensysteme konstruierte

resaturierte, pyrolysierte (dh. Kohlenstoff-Kohlenstoff)

Materialien.

b)

Feinkörnige, rekristallisierte

Graphite (mit einer Fülldichte

von mindestens 1,72 g/cm3,

gemessen bei 15 Grad C),

pyrolytische oder

faserverstärkte Graphite, die

sich für die Verwendung in Raketendüsen und Bugspitzen für

Wiedereintrittsfahrzeuge

eignen.

c)

Keramische Verbundstoffe

(dielektrische Konstante unter

6 bei Frequenzen zwischen

100 Hz und 10 000 MHz) für die Verwendung in FK-Radomen sowie

siliciumkarbidverstärktes,

ungebranntes Keramikmaterial,

das sich für die Verwendung in Bugspitzen eignet.

a)
  1. Bismaleimide;
2.

Aromatische Polyamid-Imide;

3.

Aromatische Polyimide;

4.

Aromatische Polyetherimide mit


ANMERKUNG:

Nummer 1C08.a erfaßt keine nicht

schmelzenden Formpressungspulver

oder Gußformen;


b)

Thermoplastische

1.

bei einem der folgenden

a)

Phenylen, Biphenylen oder

b)

Methyl-, tertiär-Butyl- oder phenylsubstituiertes

2.

einer der folgenden Säuren:

a)

Terephthalsäure;

b)

6-Hydroxy-2-Naphthoesäure;

c)

4-Hydroxybenzoesäure;

c)

Polyarylen-Ether-Ketone wie

1.

Polyether-Ether-Keton (PEEK);

2.

Polyether-Keton-Keton (PEKK);

3.

Polyether-Keton (PEK);

4.

Polyether-Keton-Ether-Keton-Keton (PEKEKK);

d)

Polyarylen-Ketone;

e)

Polyarylen-Sulfide, bei denen

f)

Polybiphenylenethersulfon;

a)

Copolymere aus Vinylidenfluorid

b)

Fluorierte Polyimide mit 30%

c)

Fluorierte Phosphazen-Elastomere

Fluor;

1C10 Faserige und fadenförmige

Materialien, die in organischer

Matrix-, metallischer Matrix- oder Kohlenstoff-Matrix-Verbundwerkstoff-Strukturen oder

Laminaten verwendet werden

können:

a)

Organische faserige und

1.

einem spezifischen Modul von

2.

einer spezifischen

b)

Faserige und fadenförmige

1.

einem spezifischen Modul von

2.

einer spezifischen


ANMERKUNG:

Eigenschaften der in Nummer

1C10.b beschriebenen Materialien

sollten mit Hilfe der vom SACMA

empfohlenen Methoden SRM 12 bis 17

oder entsprechenden nationalen

Zugtests, wie zB dem Japanischen

Industriestandard JIS-R-7601,

Absatz 6.6.2. bestimmt werden und

auf einem Losmittel beruhen.


c)

Anorganische faserige oder

1.

einem spezifischen Modul von

2.

einem Schmelz-, Zersetzungs- oder Sublimationspunkt vom

a)

diskontinuierliche,

b)

Molybdän und Molybdän-Legierungsfasern;

c)

Borfasern;

d)

Diskontinuierliche

d)

Faserige und fadenförmige

1.

bestehend aus einem der

a)

Polyetherimide, erfaßt in Nummer 1C08.a; oder

b)

Materialien, erfaßt in Nummer 1C08.b, c, d, e oder

2.

bestehend aus Materialien,

e)

Harz- oder teerimprägnierte

1.

faserigen oder fadenförmigen

2.

organischen oder

a)

mit einer spezifischen

b)

mit einem spezifischen Modul

c)

nicht erfaßt von Nummer

d)

falls imprägniert mit von

```

f)

Andere Materialien: 1R09 Andere Materialien:

```

```

a)

Antriebsstoffe:

```

```

1.

Hydrazin mit einer

```

Konzentration von mehr als

70% und seine Derivate,

einschließlich

Monomethylhydrazin (MMH);

```

2.

Unsymmetrisches

```

Dimethylhydrazin (UDMH);

```

3.

Ammoniumperchlorat;

```

```

4.

Kugelförmiges

```

Aluminiumpulver, dessen

Partikel einen einheitlichen

Durchmesser von weniger als

500 x 10 hoch -6 m (500 mym)

und einen Aluminiumgehalt

von mindestens 97% haben;

```

5.

Metallische Treibstoffe mit

```

einer Partikelgröße von

weniger als 500 x 10 hoch -6

m (500 mym), die

kugelförmig, atomisiert,

rundlich, geflockt oder

gemahlen sind und zu

mindestens 97% aus einem der

folgenden Elemente bestehen:

Zirkonium, Beryllium, Bor,

Magnesium, Zink und deren

Legierungen sowie

Mischmetall;

```

6.

Nitroamine

```

(Cyclotetramethylen-

Tetranitramin (HMX),

Cyclotetramethylen-

Trinitramin (RDX));

```

7.

Perchlorate, Chlorate oder

```

Chromate, die mit

Metallpulver oder anderen

Hochenergie-Brennstoff-

Komponenten gemischt sind;

```

8.

Carborane, Decarborane,

```

Pentaborane und deren

Derivate;

```

9.

Flüssige Oxydatoren, wie

```

folgt:

```

a)

Distickstofftrioxid;

```

```

b)

Stickstoffdioxid/

```

Distickstofftetroxid;

```

c)

Distickstoffpentoxid;

```

```

d)

Inhibierte rotrauchende

```

Salpetersäure (IRFNA);

```

e)

Verbindungen aus Fluor und

```

einem oder mehreren

Halogenen, Sauerstoff und

Stickstoff.

```

b)

Polymere Substanzen:

```

```

1.

Carboxylbegrenztes

```

Polybutadien (CTPB);

```

2.

Hydroxylbegrenztes

```

Polybutadien (HTPB);

```

3.

Glycidylazidpolymer (GAP);

```

```

4.

Polybutadienacrylsäure

```

(PBAA);

```

5.

Polybutadienacrylnitril

```

(PBAN).

```

c)

Composittreibstoffe,

```

einschließlich gepreßter

Treibstoffe mit Leimbindern und

Treibstoffe mit nitrierten

Bindern;

```

d)

Andere hochenergetische

```

Treibstoffe wie zB Borschlamm

mit einer Energiedichte von

40 x 10 hoch 6 J/kg oder mehr;

```

e)

Andere Treibstoff-Additive und

```

-Mittel:

```

1.

Bindemittel, wie folgt:

```

```

a)

Tris(1-(2-methyl)

```

aziridinyl)phosphinoxid

(MAPO);

```

b)

Trimesoyl-1(2-ethyl)

```

aziridin (HX-868 - BITA);

```

c)

„Tepanol'' (HX-878),

```

Reaktionsprodukt aus

Tetraethylenpentamin,

Acrylnitril und Glycidol;

```

d)

„Tepan'' (HX-879),

```

Reaktionsprodukt aus

Tetraethylenpentamin und

Acrylnitril;

```

e)

Polyfunktionelle

```

Aziridenamide mit

Isophthal-, Trimesin-,

Isocyanur- oder

Trimethyladipin-Hauptgruppe

(backbone), die auch eine

2-methyl- oder

2-ethylaziridin-Gruppe

(HX-752, HX-874 und

HX-877).

```

2.

Härtungsmittel und

```

Katalysatoren, wie folgt:

```

a)

Triphenylbismut (TPB);

```

```

b)

Isophorondiisocyanat

```

(IPDI).

```

3.

Brennratenmodifizierer, wie

```

folgt:

```

a)

Catocen;

```

```

b)

N-Butylferrocen;

```

```

c)

Butacen;

```

```

d)

Andere Ferrocenderivate.

```

```

4.

Nitrat-Ester und

```

Nitrat-Weichmacher, wie

folgt:

```

a)

Triethylenglycoldinitrat

```

(TEGDN);

```

b)

Trimethylolethantrinitrat

```

(TMETN);

```

c)

1,2,4-Butantrioltrinitrat

```

(BTTN);

```

d)

Diethylenglycoldinitrat

```

(DEGDN).

```

5.

Stabilisatoren, wie folgt:

```

```

a)

2-Nitrodiphenylamin (NDPA);

```

```

b)

N-Methyl-p-nitroanilin

```

(MNA).

D. SOFTWARE

1D02 Software zur Entwicklung von

aus organischer Matrix,

Metallmatrix oder

Kohlenstoffmatrix bestehenden

Laminaten oder

Verbundwerkstoffen.

E. TECHNOLOGIE

1E01 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur

Entwicklung oder Produktion von

Einrichtungen oder Materialien,

die von den Nummern 1A01.b,

1A01.c, 1A02, 1A03, 1B oder 1C

erfaßt sind.

1E02 Andere Technologie 1R10 Technische Daten

```

a)

Technologie zur Entwicklung oder (einschließlich

```

Produktion von Verarbeitungsmaschinen) und

Polybenzothiazolen oder Verfahren zur Temperatur-,

Polybenzoxazolen; Druck- oder Atmosphärenregelung

```

b)

Technologie zur Entwicklung oder in Autoklaven oder Hydroklaven,

```

Produktion von sofern sie für die Fertigung

Fluorelastomer-Verbindungen, die von Verbundstoffen oder

mindestens ein teilweise verarbeiteten

Vinylether-Monomer enthalten; Verbundstoffen eingesetzt

```

c)

Technologie zur Konstruktion werden.

```

oder Produktion der folgenden

Grundmaterialien oder

Keramikmaterialien:

```

1.

Grundmaterialien, die

```

sämtliche folgende

Eigenschaften aufweisen:

```

a)

eine der folgenden

```

Zusammensetzungen:

```

1.

einfache oder komplexe

```

Oxide aus Zirkonium und

komplexe Oxide aus

Silicium oder Aluminium;

```

2.

Einfache Nitride aus Bor

```

(kubische kristalline

Formen);

```

3.

Einfache oder komplexe

```

Carbide aus Silicium oder

Bor; oder

```

4.

Einfache oder komplexe

```

Nitride aus Silicium;

```

b)

Insgesamte metallische

```

Verunreinigung, ausgenommen

beabsichtigte Beigaben,

weniger als:

```

1.

1 000 ppm für einfache

```

Oxide oder Carbide; oder

```

2.

5 000 ppm für komplexe

```

Verbindungen oder einfache

Nitride, und

```

c)
  1. mit einer

```

durchschnittlichen

Teilchengröße gleich oder

weniger als 5 mym und nicht

mehr als 10% der Teilchen

mit einer Größe von mehr als

10 mym; oder

```

```

ANMERKUNG:

Bei Zirkoniumerde betragen diese

Grenzwerte 1 mym bzw. 5 mym;

```

```

```

2.

a) Plättchen mit einem

```

Länge-Dicke-Verhältnis von

mehr als 5;

```

b)

Haarkristalle mit einem

```

Länge-Dicke-Verhältnis vom

mehr als 10 bei

Durchmessern von weniger

als 2 mym; und

```

c)

Kontinuierliche Fasern

```

oder Schnittfasern mit

weniger als 10 mym im

Durchmesser.

```

2.

Keramikmaterialien,

```

ausgenommen Schleifmittel,

bestehend aus in Nummer

1E02.c.1. beschriebenen

Materialien;

```

d)

Technologie zur Produktion von

```

aromatischen Polyamidfasern;

```

e)

Technologie zur Installation,

```

Wartung oder Reparatur von in

Nummer 1C01 erfaßten

Materialien;

```

f)

Technologie zur Reparatur von in

```

Nummer 1A02, 1C07.c oder 1C07.d

erfaßten Materialien.

2 - MATERIALBEARBEITUNG

```

```

A) GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE ---------------------------------

ANMERKUNG:

Die Nummern 2R01 bis 2R03

erfassen Einrichtungen, die

entwickelt sind für den

Gebrauch in Raketensystemen der

Nummer 9R01.

```

```

2A01 Kugellager oder feste

Rollenlager, ausgenommen

Kegelrollenlager, mit vom

Hersteller spezifizierten

Toleranzen gemäß ABEC 7,

ABEC 7P, ABEC 7T oder ISO

Normklasse 4 (ÖNORM M 6315/2,

ÖNORM M 6318/1, 2 und 3) oder

höherwertig (oder entsprechenden

nationalen Normen) und mit einem

der folgenden Merkmale:

```

a)

Ringe, Kugeln oder Rollen aus

```

Monel oder Beryllium;

```

b)

hergestellt für einen Einsatz

```

bei Betriebstemperaturen über

573 K (300 Grad C), entweder

durch Verwendung besonderer

Materialien oder durch besondere

Wärmebehandlung; oder

```

c)

mit Schmierelementen oder

```

Komponentenabänderungen, die

laut Herstellerspezifikationen

speziell für einen Betrieb der

Kugellager bei Geschwindigkeiten

von mehr als 2,3 Mio. DN

konstruiert sind;

2A02 Andere Kugellager oder feste

Rollenlager, ausgenommen

Kegelrollenlager, mit vom

Hersteller spezifizierten

Toleranzen gemäß ABEC 9, ABEC 9P

oder ISO Normklasse 2 oder

höherwertig (oder entsprechenden

nationalen Normen).

2A03 Feste Kegelrollenlager mit

vom Hersteller spezifizierten

Toleranzen gemäß ANSI/AFBMA

Klasse 00 (Zoll) oder Klasse A

(metrisch) oder höherwertig

(ÖNORM M 6315/2, ÖNORM M 6318/1,

2 und 3) (oder entsprechenden

nationalen Normen) und mit einem

der folgenden Merkmale:

```

a)

mit Schmierelementen oder

```

Komponentenabänderungen, die

laut Herstellerspezifikationen

speziell für einen Betrieb der

Kugellager bei Geschwindigkeiten

von mehr als 2,3 Mio DN

konstruiert sind; oder

```

b)

hergestellt sind für einen

```

Einsatz bei Betriebstemperaturen

unter 219 K (-54 Grad C) oder

über 423 K (150 Grad C);

2A04 Gasgeschmierte Folienlager,

hergestellt für einen Einsatz

bei Betriebstemperaturen von

561 K (288 Grad C) oder höher

und einer Belastungskapazität

von mehr als 1 MPa.

2A05 Aktiv magnetisch geführte

Lagersysteme.

2A06 Gewebeausgekleidete

selbsteinstellende Gleitlager

oder gewebeausgekleidete

Achsgleitlager, hergestellt für

einen Einsatz bei

Betriebstemperaturen unter 219 K

(-54 Grad C) oder über 423 K

(150 Grad C).

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

DN ist das Produkt aus dem

```

Lagerbohrungsdurchmesser in mm und

der Rotationsgeschwindigkeit in UPM

(U/min).

```

2.

Betriebstemperaturen

```

beinhalten auch solche

Temperaturen, die erhalten werden,

wenn eine Gasturbine nach Betrieb

zum Stillstand gekommen ist.

```

```

B) PRÜF- UND

FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

2B01 Numerische Steuerungen,

Bewegungssteuerplatinen,

speziell konstruiert für

numerische Steuerungsanwendungen

bei Werkzeugmaschinen,

Werkzeugmaschinen und speziell

hierfür konstruierte Bauteile:

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

Sekundäre parallele

```

Bahnachsen, zB die w-Achse an

horizontalen Bohrwerken oder eine

sekundäre Drehachse, deren

Mittellinie parallel zur

Hauptdrehachse verläuft, werden

nicht zur Gesamtzahl der Bahnachsen

hinzugezählt.

ANMERKUNG:

Drehachsen müssen nicht über

360 Grad drehen. Eine Drehachse

kann von einer linearen Vorrichtung

angetrieben werden, zB einer

Schraube oder einer Zahnstange.

```

2.

Die Nomenklatur für Achsen muß

```

mit der Internationalen Norm

ISO 841 „Numerische

Steuerungsmaschinen - Nomenklatur

für Achse und Triebwerk''

(DIN 66217) übereinstimmen.

```

```

```

a)

Numerische Steuerungen für

```

Werkzeugmaschinen wie folgt,

sowie speziell hierfür

konstruierte Bauteile:

```

1.

die mehr als vier

```

Interpolationsachsen haben,

die zur Bahnsteuerung simultan

koordiniert werden können;

oder

```

2.

die zwei, drei oder vier

```

Interpolationsachsen haben,

die zur Bahnsteuerung simultan

koordiniert werden können; und

```

a)

geeignet sind, mittels

```

Echtzeitverarbeitung von

Daten während der

Bearbeitung den Werkzeugweg,

die Vorschubrate und die

Spindeldaten abzuändern

durch:

```

1.

automatische Berechnung

```

und Änderung von

Teileprogrammdaten für das

Bearbeiten in zwei oder

mehr Achsen mittels

Meßzyklen und Zugriffes

auf Quelldaten; oder

```

2.

adaptive Steuerung mit

```

mehr als einer gemessenen

physikalischen Variablen

und deren Verarbeitung

mittels eines

Rechenmodells (Strategie),

um zur Optimierung des

Prozeßablaufes eine oder

mehrere

Bearbeitungsanweisungen zu

ändern;

```

b)

geeignet sind, direkt

```

(on-line) CAD-Daten zur

internen Aufbereitung von

Maschinenanweisungen zu

empfangen und zu

verarbeiten; oder

```

c)

geeignet sind, ohne

```

Abänderung und gemäß den

technischen Spezifikationen

des Herstellers zusätzliche

Platinen aufzunehmen, die

eine über die in Nummer 2B01

geregelten Werte

hinausgehende Erhöhung der

Anzahl an

Interpolationsachsen, welche

zur Bahnsteuerung simultan

koordiniert werden können,

ermöglichen würden, selbst

wenn sie diese zusätzlichen

Platinen nicht enthalten;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 2B01.a erfaßt keine

numerischen Steuerungen, die

```

a)

für nicht von dieser Liste

```

erfaßte Maschinen abgeändert und

in solche eingebaut wurden; oder

```

b)

speziell für nicht von dieser

```

Liste erfaßte Maschinen

konstruiert wurden.

```

```

```

b)

Bewegungssteuerplatinen,

```

speziell konstruiert für

Werkzeugmaschinen und mit einem

der folgenden Merkmale:

```

1.

Interpolation von mehr als

```

vier Achsen;

```

2.

geeignet zur

```

Echtzeitverarbeitung, wie in

Nummer 2B01.a.2.a beschrieben;

oder

```

3.

geeignet zum Empfang und zur

```

Verarbeitung von CAD-Daten,

wie in Nummer 2B01.a.2.b

beschrieben;

```

c)

Werkzeugmaschinen für abtragende

```

oder spanende Bearbeitung von

Metallen, Keramiken oder

Verbundwerkstoffen, die gemäß

den technischen Spezifikationen

des Herstellers mit

elektronischen Vorrichtungen zur

simultanen Bahnsteuerung auf

zwei oder mehr Achsen

ausgerüstet werden können, wie

folgt:

```

1.

Werkzeugmaschinen zum Drehen,

```

Schleifen, Fräsen oder jeder

Kombination hiervon, die:

```

a)

zwei oder mehr Achsen haben,

```

die simultan zur

Bahnsteuerung koordiniert

werden können, und

```

b)

eines der folgenden Merkmale

```

haben:

```

1.

zwei oder mehr für eine

```

Bahnbewegung geeignete

Drehachsen;

```

```

ANMERKUNG:

Die c-Achse an

Koordinatenschleifmaschinen, die

verwendet wird, um die

Schleifscheiben normal zur

Arbeitsfläche zu halten, wird nicht

als Drehachse angesehen.

```

```

```

2.

eine oder mehrere

```

bewegliche Spindeln;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 2B01.c.1.b.2. gilt nur für

Werkzeugmaschinen zum Schleifen und

Fräsen.

```

```

```

3.

Planlaufabweichung in

```

einer Umdrehung der

Spindel weniger (besser)

als 0,0006 mm

Gesamtmeßuhrausschlag (TIR

- Total Indicator

Reading);

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 2B01.c.1.b.3. gilt nur für

Werkzeugmaschinen zum Drehen.

```

```

```

4.

Rundlaufabweichung in

```

einer Umdrehung der

Spindel besser als

0,0006 mm

Gesamtmeßuhrausschlag;

```

5.

Positioniergenauigkeit mit

```

allen verfügbaren

Kompensationen besser als:

```

a)

0,001 Grad auf jeder

```

Rotationsachse; oder

```

1.

0,004 mm entlang jeder

```

linearen Achse

(Gesamtpositionierung) bei

Schleifmaschinen;

```

2.

0,006 mm entlang jeder

```

linearen Achse

(Gesamtpositionierung) bei

Dreh- und Fräsmaschinen;

oder

```

6.

a) eine

```

Positioniergenauigkeit

besser als 0,007 mm; und

```

b)

eine Schlittenbewegung

```

aus der Ruhelage für alle

Schlitten innerhalb 20%

einer

Bewegungsbefehleingabe von

weniger als 0,5 mym;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 2B01.c.1.b.5. erfaßt keine

Fräs- oder Drehwerkzeugmaschinen

mit einer Positioniergenauigkeit

entlang einer Achse mit allen

verfügbaren Kompensationen gleich

oder größer (schlechter) als

0,005 mm.

Kleinstschritt der Bewegungsprüfung

(Schlittenbewegung aus Ruhelage):

Die Prüfung wird nur dann

durchgeführt, wenn die

Werkzeugmaschine mit einer

Steuerung ausgestattet ist, deren

kleinster Schritt weniger (besser)

als 0,5 mym ist.

Bereiten Sie die Maschine zur

Prüfung gemäß Norm ISO 230.2

Absätze 3.1, 3.2 und 3.3

(DIN/ISO 230 Teil 2 E) vor.

Führen Sie die Prüfung auf jeder

Achse (jedem Schlitten) der

Werkzeugmaschine wie folgt durch:

```

1.

Bewegen Sie die Achse über

```

mindestens 50% des Höchstweges

in die Plus- und Minusrichtungen

zweimal bei höchster

Vorschubgeschwindigkeit, im

Schnellgang oder im Langsamgang;

```

2.

Warten Sie mindestens

```

10 Sekunden;

```

3.

Geben Sie mittels manueller

```

Dateneingabe den kleinsten

programmierbaren Schritt der

Steuerung ein;

```

4.

Messen Sie die Achsenbewegung;

```

```

5.

Deaktivieren Sie die Steuerung

```

mit Hilfe der

Servo-Nullstellung, eines

Rücksetzens oder jeder anderen

Maßnahme, die jedes Signal

(Spannung) im Regelkreis löscht;

```

6.

Wiederholen Sie die Schritte 2

```

bis 5 fünfmal, zweimal in der

Richtung des Achsweges und

dreimal in der entgegengesetzten

Richtung des Achsweges, und zwar

für insgesamt sechs Prüfpunkte;

```

7.

Beträgt die Achsbewegung bei

```

vier der sechs Prüfpunkte

zwischen 80% und 120% der

kleinsten programmierbaren

Eingabe, ist die Maschine

ausfuhrbewilligungspflichtig.

Bei Drehachsen wird die Messung

200 mm vom Rotationsmittelpunkt

entfernt vorgenommen.

ANMERKUNGEN:

```

1.

Nummer 2B01.c.1. erfaßt keine

```

Rundschleifmaschinen für Außen-,

Innen- sowie

Außen/Innen-Schleifen, die alle

folgenden Merkmale aufweisen:

```

a)

nicht-spitzenlose

```

Schleifmaschinen (Schuhtyp);

```

b)

beschränkt auf Rundschleifen;

```

```

c)

maximaler

```

Werkstück-Außendurchmesser

oder Werkstücklänge von

150 mm;

```

d)

nur zwei Achsen, die simultan

```

zur Bahnsteuerung koordiniert

werden können; und

```

e)

keine c-Bahnachse.

```

```

2.

Nummer 2B01.c.1. erfaßt keine

```

Maschinen, die speziell als

Koordinatenschleifmaschinen

konstruiert sind und beide der

folgenden Merkmale aufweisen:

```

a)

Achsen beschränkt auf x, y, c

```

und a, wobei die c-Achse dazu

verwendet wird, die

Schleifscheibe normal auf die

Arbeitsfläche zu halten und

die a-Achse zum Schleifen von

Mantelkurven konfiguriert ist;

und

```

b)

eine Rundlaufabweichung der

```

Spindel nicht kleiner (nicht

besser) als 0,0006 mm.

```

3.

Nummer 2B01.c.1. erfaßt keine

```

Werkzeugschleifmaschinen, die

alle folgenden Merkmale

aufweisen:

```

a)

geliefert als komplette Anlage

```

mit speziell konstruierter

Software zur Fertigung von

Werkzeugen;

```

b)

nicht mehr als zwei simultan

```

für eine Bahnsteuerung

koordinierbare Drehachsen;

```

c)

Rundlaufabweichung in einer

```

Umdrehung der Spindel nicht

kleiner (nicht besser) als

0,0006 mm

Gesamtmeßuhrausschlag; und

```

d)

die Positioniergenauigkeit mit

```

allen verfügbaren

Kompensationen ist weniger

(nicht besser) als:

```

1.

0,004 mm entlang jeder

```

linearer Achsen für

Gesamtpositionierung; oder

```

2.

0,001 Grad für Drehachsen.

```

```

```

2B02 Nicht numerisch gesteuerte

Werkzeugmaschinen zur Erzeugung

optisch hochwertiger

Oberflächen:

```

a)

Drehmaschinen mit einem

```

einschneidigen Werkzeug und mit

allen nachstehenden Merkmalen:

```

1.

Positioniergenauigkeit des

```

Schlittens weniger (besser)

als 0,0005 mm je 300 mm Weg;

```

2.

Schlittenpositionier-

```

Wiederholgenauigkeit in beiden

Richtungen weniger (besser)

als 0,00025 mm je 300 mm Weg;

```

3.

Rundlaufabweichung und

```

Planlaufabweichung der Spindel

weniger (besser) als 0,0004 mm

Gesamtmeßuhrausschlag;

```

4.

Winkelablenkung der

```

Schlittenbewegung (Scher-,

Rollkreis- und Rollwinkel)

weniger (besser) als

2 Bogensekunden

Gesamtmeßuhrausschlag über

vollen Weg; und

```

5.

vertikale Geradlinigkeit

```

weniger (besser) als 0,001 mm

je 300 mm Weg;

```

```

ANMERKUNG:

Die Schlittenpositionier-

Wiederholgenauigkeit R in beide

Richtungen einer Achse ist der

Höchstwert aus der

Positionierwiederholgenauigkeit an

jedem Punkt entlang oder um die

Achse und wird gemäß den in Teil

2.11 der Norm ISO 230-2: 1988

spezifizierten Verfahren und

Bedingungen bestimmt (DIN/ISO 230

Teil 2 E).

```

```

```

b)

Schlagfräsmaschinen mit beiden

```

folgenden Merkmalen:

```

1.

Rundlaufabweichung und

```

Planlaufabweichung der Spindel

weniger (besser) als 0,0004 mm

Gesamtmeßuhrausschlag, und

```

2.

Winkelablenkung der

```

Schlittenbewegung (Scher-,

Rollkreis- und Rollwinkel)

weniger (besser) als

2 Bogensekunden

Gesamtmeßuhrausschlag;

2B03 Numerisch gesteuerte oder

manuell zu bedienende

Werkzeugmaschinen, speziell

konstruiert zum Fräsen,

Endbearbeiten, Schleifen oder

Honen der folgenden Klassen von

gehärteten (Rc = 40 oder mehr)

Kegelrad- oder

Parallelachsengetrieben, sowie

speziell hierfür konstruierte

Bauteile, Steuerungen und

Zubehöre:

```

a)

gehärtete Kegelradgetriebe mit

```

einer Güte besser als AGMA 13

(entsprechend ISO 1328

Klasse 4); oder

```

b)

gehärtete Stirnrad-,

```

Schraubenrad- und

Doppelschraubenradgetriebe mit

einem Rollkreisdurchmesser von

mehr als 1250 mm und einer

Spurkranzbreite von 15% des

Rollkreisdurchmessers oder

größer mit einer Güte

entsprechend AGMA 14 oder besser

(entsprechend ISO 1328

Klasse 3);

2B04 Isostatische Warmpressen wie

folgt, sowie speziell hierfür

konstruierte Prägestempel,

Modelle, Bauteile, Zubehör und

Steuerungen:

2R01 Isostatische Pressen mit den

folgenden Merkmalen:

```

a)

Maximaler Arbeitsdruck von a) mit einer Temperaturregelung

```

69 MPa (10 000 psi) oder höher. innerhalb der Druckkammer und

mit einem Innendurchmesser von

406 mm oder mehr, und

```

b)

mit: b) Konstruiert, um eine

```

```

1.

einem maximalen Arbeitsdruck kontrollierte Hitzeumgebung von

```

von mehr als 207 MPa; 600 Grad C oder mehr zu

```

2.

einer geregelten erreichen und

```

Arbeitstemperatur von mehr aufrechtzuerhalten und

als 1 773 K (1 500 Grad C); c) eine Kammer mit einem

oder Innendurchmesser von 254 mm (10

```

3.

einer Vorrichtung zur Inches) oder mehr.

```

Kohlenwasserstoff-

Imprägnierung und zum

Entfernen gasförmiger

Restrückstände;

2R02 Öfen zur chemischen

Abscheidung, die für die

Verdichtung von Kohlenstoff-

Kohlenstoff-Verbundstoffen

konstruiert oder modifiziert

wurden.

```

```

ANMERKUNG:

Die Kammerinnenabmessung ist

jene, in der sowohl die

Arbeitstemperatur als auch der

Arbeitsdruck erreicht werden und

keine Befestigungsvorrichtungen

beinhaltet. Diese Abmessung ist die

kleinere von entweder dem

Innendurchmesser der Druckkammer

oder dem Innendurchmesser der

isolierten Brennkammer, je nachdem,

welche der beiden Kammern sich in

der anderen befindet.

```

```

2B05 Ausrüstungen, speziell

konstruiert zum Auftragen,

Bearbeiten und zur

Bearbeitungssteuerung von

anorganischen Belägen,

Beschichtungen und

Oberflächenveränderungen wie

folgt, für nicht-elektronische

Substrate, sowie speziell

hierfür konstruierte Bauteile

zur maschinellen Beförderung,

Positionierung, Bedienung und

Steuerung.

```

a)

Speicherprogrammierbare (SPC)

```

Ausrüstung für die chemische

Beschichtung aus der Gasphase

(CVD) mit beiden folgenden

Merkmalen:

```

1.

Verfahren abgeändert für:

```

```

a)

pulsierendes CVD;

```

```

b)

thermische Zersetzung

```

mittels Keimbildung (CNTD);

oder

```

c)

plasmaverstärktes oder

```

plasmagestütztes

CVD-Verfahren; und

```

2.

a) mit eingebauten Hochvakuum-

```

(gleich oder weniger als 0,01

Pa) Rotationsdichtungen; oder

```

b)

mit im Gerät integrierter

```

In-situ-

Schichtdickenkontrolle;

```

b)

Speicherprogrammierbare

```

Ionenimplantations-Anlagen mit

Strahlströmen von 5 mA oder

mehr;

```

c)

Speicherprogrammierbare EB-PVD-

```

(Electron Beam Physical Vapor

Deposition)-Anlagen mit

folgenden Einbauten:

```

1.

Stromversorgungen ausgelegt

```

für über 80 kW;

```

2.

mit einem eingebauten

```

Laser-Regelsystem für den

Stand des Flüssigkeitsbads,

das die

Vorschubgeschwindigkeit des

Rohblocks genau regelt, und

```

3.

computergesteuerte

```

Kontrollvorrichtung, die nach

dem Prinzip der

Photolumineszenz der im

Verdampfungsstrom ionisierten

Atome arbeitet, zur Steuerung

der Sedimentationsrate einer

Beschichtung, die zwei oder

mehr Elemente enthält;

```

d)

Speicherprogrammierbare

```

Plasmaspritz-

Fertigungsausrüstung mit einem

der folgenden Merkmale:

```

1.

betrieben in geregelter

```

Niederdruckumgebung (gleich

oder weniger als 10 kPa,

gemessen über und innerhalb

300 mm des

Spritzpistolenausgangs) in

einer Vakuumkammer, die bis zu

0,01 Pa vor dem Spritzprozeß

evakuiert werden kann; oder

```

2.

mit im Gerät integrierter In-

```

situ-Schichtdickenregelung;

```

e)

Speicherprogrammierbare

```

Fertigungsausrüstung zum

Sputtern, ausgelegt für

Stromdichten von 0,1 nA/mm

hoch 2 oder höher bei einer

Sedimentationsrate von 15

mym/Stunde oder mehr;

```

f)

Speicherprogrammierbare

```

Fertigungsausrüstung zur

Lichtbogensedimentation mit

eingebautem Gitter aus

Elektromagneten zum Steuern des

Brennpunktes auf der Kathode;

g. Speicherprogrammierbare

Fertigungsausrüstung zum

Ionenbeschichten, die eine

In-situ-Messung folgender

Parameter ermöglichen:

```

1.

Schichtdicke auf dem Substrat

```

und Wachstumsregelung; oder

```

2.

optische Eigenschaften;

```

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 2B05.g erfaßt keine

Standard-

Ionenbeschichtungsausrüstungen für

Fräs- oder Schneidwerkzeuge.

```

```

2B06 Koordinaten-Meßmaschinen oder

Meßsysteme oder Ausrüstungen wie

folgt:

```

a)

Computergesteuerte, numerisch

```

gesteuerte oder

speicherprogrammierbare

Koordinaten-Meßmaschinen, die

beide der folgenden Merkmale

aufweisen:

```

1.

zwei oder mehr Achsen, und

```

```

2.

eine eindimensionale

```

Längen-Meßungenauigkeit gleich

oder weniger (besser) als

(1,25 + L/1 000) mym, geprüft

mit einem Prüfling mit einer

Genauigkeit von weniger

(besser) als 0,2 mym (L ist

die gemessene Länge in mm);

```

b)

Linear- und

```

Winkel-Meßinstrumente wie folgt:

```

1.

Linearmeßinstrumente mit einer

```

der folgenden Eigenschaften:

```

a)

Berührungslose Meßsysteme

```

mit einer Auflösung gleich

oder weniger (besser) als

0,2 mym innerhalb eines

Meßbereiches bis zu 0,2 mm;

```

b)

Linear-Spannungs-Differenz-

```

Transformatoren mit beiden

der folgenden Merkmale:

```

1.

Linearität gleich oder

```

kleiner (besser) als 0,1%

innerhalb eines

Meßbereichs bis zu 5 mm,

und

```

2.

Drift gleich oder kleiner

```

(besser) als 0,1%/Tag bei

einer Standard-Prüfraum-

Umgebungstemperatur +-1 K;

oder

```

c)

Meßsysteme mit beiden der

```

folgenden Merkmale:

```

1.

ausgestattet mit einem

```

Laser, und

```

2.

die mindestens 12 Stunden

```

lang über einen

Temperaturbereich von

+-1 K um eine

Standardtemperatur und bei

einem Standarddruck

folgendes beibehalten:

```

a)

eine Auflösung über

```

ihren gesamten Meßbereich

von 0,1 mym oder weniger

(besser), und

```

b)

eine Meßungenauigkeit

```

gleich oder weniger

(besser) als (0,2 +

L/2 000) mym (L ist die

gemessene Länge in mm);

```

2.

Winkelmeßinstrumente mit einer

```

Winkelpositionsabweichung

gleich oder weniger (besser)

als 0,00025 Grad;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 2B06.b.2 erfaßt nicht

optische Instrumente, wie zB

Autokollimatoren, die parallel

gerichtetes Licht zum Erkennen von

Winkelfehlern eines Spiegels

verwenden.

```

```

```

c)

Systeme zur simultanen

```

Linear-Winkel-Kontrolle von

Halbschalen, die beide der

folgenden Merkmale aufweisen:

```

1.

Meßungenauigkeit entlang einer

```

linearen Achse gleich oder

kleiner (besser) als 3,5 mym

je 5 mm; und

```

2.

Winkelpositionsabweichung

```

gleich oder kleiner (besser)

als 0,02 Grad;

```

d)

Ausrüstungen zur Messung von

```

Oberflächenfehlern, die die

optische Streuung als eine

Winkelfunktion mit einer

Empfindlichkeit von 0,5 nm oder

weniger (besser) messen;

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

Werkzeugmaschinen, die als

```

Meßmaschinen verwendet werden

können, sind dann erfaßt, wenn

sie den für die

Werkzeugmaschinenfunktion oder

die Meßmaschinenfunktion

spezifizierten Kriterien

entsprechen oder diese

überschreiten.

```

2.

Eine in Nummer 2B06 beschriebene

```

Maschine ist dann erfaßt, wenn

die Grenzwerte an irgendeinem

Punkt innerhalb des

Betriebsbereiches überschritten

werden.

```

3.

Der zur Bestimmung der

```

Meßungenauigkeit verwendete

Meßtaster einer

Koordinaten-Meßmaschine ist

definiert in VDI/VDE 2617, Teile

2, 3 und 4 (teilw. ÖNORM

M 1384).

```

4.

Alle Meßwerte in Nummer 2B06

```

stellen zulässige positive und

negative Abweichungen vom

Sollwert dar, dh. sind nicht das

Gesamtband)

```

```

2B07 Roboter wie folgt und

speziell konstruierte

Steuerungen und Endeffektoren:

```

a)

geeignet, in Echtzeit eine

```

vollständige dreidimensionale

Bildverarbeitung oder

vollständige dreidimensionale

Szenenanalyse durchzuführen, um

damit Programme zu erzeugen oder

abzuändern oder um numerische

Programmdaten zu erzeugen oder

abzuändern:

```

```

ANMERKUNG:

Die Beschränkung bezüglich

Szenenanalyse beinhaltet nicht die

Annäherung an die dritte Dimension

durch Bearbeitung unter einem

gegebenen Winkel oder begrenzte

Grauskalainterpretation zur

Wahrnehmung von Tiefe oder Struktur

(2 1/2 D).

```

```

```

b)

speziell konstruiert gemäß

```

nationaler Sicherheitsnormen,

für explosionsgefährdete

Umgebungen; oder

```

c)

speziell konstruiert oder

```

zugelassen als strahlungsfest

über das Maß hinaus, das zum

Bestand gegen normale

industrielle ionisierende

Strahlung notwendig ist (dh.

nicht für die

Nuklear-Industrie).

2B08 Baugruppen oder Bestandteile,

speziell konstruiert für

Werkzeugmaschinen oder für in

Nummern 2B06 oder 2B07 erfaßte

Ausrüstungen:

```

a)

Spindelbaugruppen, bestehend aus

```

Spindeln und Lagern als

Mindestbaugruppe, mit

Rundlaufabweichung oder

Planlaufabweichung in einer

Umdrehung der Spindel von

weniger (besser) als 0,0006 mm

Gesamtmeßuhrausschlag;

```

b)

Linearpositions-

```

Rückmeldeeinheiten, zB induktive

Geber, Meßskalen,

Infrarotsysteme oder

Lasersysteme, die eine

Gesamtgenauigkeit von weniger

(besser) als (800 + (600 x L x

10 hoch -3)) nm aufweisen (L

entspricht der tatsächlichen

Länge in mm);

```

c)

Winkelpositions-

```

Rückmeldeeinheiten, zB induktive

Geber, Meßskalen,

Infrarotsysteme oder

Lasersysteme, die eine

Genauigkeit von weniger (besser)

als 0,00025 Grad aufweisen;

```

d)

Schlittenbaugruppen bestehend

```

aus mindestens Führung, Bett und

Schlitten, die alle der

folgenden Merkmale aufweisen:

```

1.

Scher-, Rollkreis- und

```

Rollwinkel weniger (besser)

als 2 Bogensekunden TIR

(Ablesung über den gesamten

Meßbereich) über vollen Weg

(Referenz: ISO/DIS 230-1 = DIN

8601),

```

2.

eine horizontale

```

Geradlinigkeit von weniger

(besser) als 2 mym je 300 mm

Länge, und

```

3.

eine vertikale Geradlinigkeit

```

von weniger (besser) als 2 mym

je 300 mm Länge;

```

e)

Einpunkt-

```

Diamantenschneidemaschinen-

Einsätze, die sämtliche folgende

Merkmale aufweisen:

```

1.

makellose und spanfreie

```

Schneideenden, wenn 400-fach

in jede beliebige Richtung

vergrößert;

```

2.

Schneideradius von 0,1 bis

```

einschließlich 5 mm, und

```

3.

Schneideradius-

```

Rundlaufabweichung weniger

(besser) als 0,002 mm

Gesamtmeßuhrausschlag.

2B09 Speziell konstruierte

bestückte Leiterplatten und

Software hierfür, oder

Verbund-Drehtische, die gemäß

den Hersteller-Spezifikationen

geeignet sind, numerische

Steuerungen, Werkzeugmaschinen

oder Rückmeldeeinrichtungen auf

oder über die in Nummer 2B01,

2B02, 2B03, 2B04, 2B05, 2B06,

2B07 und 2B08 spezifizierten

Werte aufzurüsten.

2R03 Vibrationstestausrüstung mit

Verwendung von digitalen

Steuerungsverfahren und

Rückkopplungs- oder

Closed-Loop-Testausrüstung

hierfür, geeignet für die

Vibrationsbeanspruchung eines

Systems mit 10 g RMS oder mehr

zwischen 20 Hz und 2000 Hz und

der Aufbringung von Kräften von

50 kN (11 250 Pfund) oder mehr;

D. SOFTWARE

2D01 Software, speziell

konstruiert oder abgeändert zur

Entwicklung, Fertigung oder

Verwendung von in Nummern 2A01,

2A02, 2A03, 2A04, 2A05, 2A06,

2B01, 2B02, 2B03, 2B04, 2B05,

2B06, 2B07, 2B08 oder 2B09

erfaßten Geräten.

2D02 Spezielle Software:

```

a)

Software zur adaptiven Steuerung

```

und mit beiden der nachfolgenden

Merkmale:

```

1.

für flexible

```

Fertigungseinheiten, die

mindestens aus Ausrüstungen

bestehen, wie in b.1 und b.2

der „Definition'' flexible

Fertigungseinheit beschrieben;

und

```

2.

geeignet, in Echtzeit

```

Programme oder Daten zu

erzeugen oder abzuändern,

indem sie die mit Hilfe von

mindestens zwei

Erkennungstechniken erhaltenen

Signale simultan verwerten;

diese Erkennungstechniken

sind:

```

a)

automatische Bilderfassung

```

(sichtbares Spektrum)

```

b)

Infrarotabbildung

```

```

c)

Schallabbildung (hörbarer

```

Bereich)

```

d)

Tastmessung

```

```

e)

Trägheitspositionierung

```

```

f)

Kraftmessung

```

```

g)

Drehmomentmessung.

```

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 2D02.a erfaßt keine

Software, die nur eine

Umstrukturierung von funktionell

gleicher Ausrüstung innerhalb der

flexiblen Fertigungseinheiten

bewirkt und vorgespeicherte

Teileprogramme sowie eine

vorgespeicherte Strategie für die

Verteilung der Teileprogramme

verwendet.

```

```

```

b)

Software, die anderen als in

```

Nummer 2B01.a/b erfaßten

elektronischen Einrichtungen,

Fähigkeiten zur numerischen

Steuerung gemäß Nummer 2B01

verleiht.

E. TECHNOLOGIE

2E01 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur

Entwicklung von Ausrüstungen

oder Software, die in den

Nummern 2A01, 2A02, 2A03, 2A04,

2A05, 2A06, 2B01, 2B02, 2B03,

2B04, 2B05, 2B06, 2B07, 2B08,

2B09, 2D01 oder 2D02 erfaßt

sind.

2E02 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur

Fertigung von Ausrüstungen, die

in den Nummern 2A01, 2A02, 2A03,

2A04, 2A05, 2A06, 2B01, 2B02,

2B03, 2B04, 2B05, 2B06, 2B07,

2B08, 2B09, 2D01 oder 2D02

erfaßt sind.

2E03 Andere Technologie.

```

a)

Technologie:

```

```

1.

Zur Entwicklung von

```

interaktiver Graphik als

integrierender Bestandteil von

numerischen Steuerungen zur

Aufbereitung oder Abänderung

von Teilprogrammen;

```

2.

Zur Entwicklung von

```

Generatoren für

Werkzeugmaschinen-Anweisungen

(zB Teileprogramme) aus

Konstruktionsdaten, die sich

in den numerischen Steuerungen

befinden;

```

3.

Zur Entwicklung von

```

Integrations-Software zur

Einbindung von

Expertensystemen für

fortgeschrittene

Entscheidungsunterstützung

(Advanced Decision Support)

für Erzeugungsebenen in

numerische Steuerungen;

```

b)

Technologie für

```

metallbearbeitende

Fertigungsprozesse wie folgt:

```

1.

Technologie zur Konstruktion

```

von Werkzeugen, Prägestempeln

oder

Befestigungsvorrichtungen, die

für die folgenden Verfahren

konstruiert sind:

```

a)

Superplastische Verformung;

```

```

b)

Diffusions-Schweißen;

```

```

c)

Direktes hydraulisches

```

Pressen;

```

2.

Technische Daten, bestehend

```

aus Verfahrensmethoden oder

-parametern wie nachstehend

aufgelistet und zur Steuerung

von:

```

a)

Superplastische Verformung

```

von Aluminiumlegierungen,

Titanlegierungen oder

Superlegierungen:

```

1.

Oberflächenvorbereitung;

```

```

2.

Umformungsgeschwindigkeit;

```

```

3.

Temperatur;

```

```

4.

Druck;

```

```

b)

Diffusions-Schweißen von

```

Superlegierungen oder

Titanlegierungen:

```

1.

Oberflächenvorbereitung;

```

```

2.

Temperatur;

```

```

3.

Druck;

```

```

c)

direktwirkendes

```

hydraulisches Pressen von

Aluminiumlegierungen oder

Titanlegierungen:

```

1.

Druck;

```

```

2.

Zyklusdauer;

```

```

d)

heißisostatische Verdichtung

```

von Titanlegierungen,

Aluminiumlegierungen oder

Superlegierungen:

```

1.

Temperatur;

```

```

2.

Druck;

```

```

3.

Zyklusdauer;

```

```

c)

Technologie zur Entwicklung oder

```

Fertigung von hydraulischen

Streckformenmaschinen und

Stempel hierfür zur Fertigung

von Flugzeugzellen.

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

Der Ausdruck

```

„Beschichtungsverfahren''

beinhaltet Reparatur,

Ausbesserung sowie

Neubeschichtung.

```

2.

Der Ausdruck „legierte

```

Aluminid-Beschichtung''

beinhaltet einfache oder

Mehrschritt-Legierungen, bei

denen ein Element oder Elemente

vor oder während der Aufbringung

der Aluminid-Beschichtung durch

ein anderes

Beschichtungsverfahren

sedimentiert werden. Der

Ausdruck beinhaltet jedoch nicht

die Mehrfachverwendung eines

Einschritt-

Packungszementierungsverfahrens

zur Herstellung von legierten

Aluminiden.

```

3.

Der Ausdruck

```

„edelmetall-modifizierte

Aluminid''-Beschichtungen

beinhaltet

Mehrschritt-Beschichtungen, bei

denen das Edelmetall oder

Edelmetalle vor der Aufbringung

der Aluminidbeschichtung durch

andere Beschichtungsverfahren

sedimentiert werden.

```

4.

Mischungen bestehen aus

```

infiltriertem Material,

abgestuften Zusammensetzungen,

Co-Sedimenten und

Mehrschicht-Sedimenten und

werden unter Verwendung eines

oder mehrerer

Beschichtungsverfahren, wie sie

in der Tabelle spezifiziert

sind, erreicht.

```

5.

MCrAlX bezieht sich auf eine

```

Beschichtungslegierung, wobei

M Cobalt, Eisen, Nickel oder

Kombinationen hiervon bedeutet

und X Hafnium, Yttrium, Silicium

oder Tantal in jeder beliebigen

Menge oder andere absichtlich

beigemengte Zugaben über

0,01 Gewichtsprozent in

verschiedenen Proportionen und

Kombinationen, ausgenommen:

```

a)

CoCrAlY-Beschichtungen, die

```

weniger als 22 Gewichtsprozent

Chrom, weniger als 7

Gewichtsprozent Aluminium und

weniger als 2 Gewichtsprozent

Yttrium enthalten;

```

b)

CoCrAlY-Beschichtungen, die 22

```

bis 24 Gewichtsprozent Chrom,

10 bis 12 Gewichtsprozent

Aluminium und 0,5 bis

0,7 Gewichtsprozent Yttrium

enthalten; oder

```

c)

NiCrAlY-Beschichtungen, die 21

```

bis 23 Gewichtsprozent Chrom,

10 bis 12 Gewichtsprozent

Aluminium und 0,9 bis

1,1 Gewichtsprozent Yttrium

enthalten.

```

6.

Der Ausdruck

```

„Aluminiumlegierungen'' bezieht

sich auf Legierungen, die eine

äußerste Zugfestigkeit von

190 MPa oder mehr, gemessen bei

293 K (20 Grad C), haben.

```

7.

Der Ausdruck „korrosionfester

```

Stahl'' bezieht sich auf AISI

(American Iron and Steel

Institute) 300-Serien oder auf

entsprechende nationale

Normstähle.

```

8.

Hochschmelzende Metalle bestehen

```

aus den folgenden Metallen und

ihren Legierungen: Niobium

(Columbium), Molybdän, Wolfram

und Tantal.

```

9.

Sensorfenstermaterialien wie

```

folgt: Aluminiumoxid, Silicium,

Germanium, Zinksulfid,

Zinkselenid, Galliumarsenid und

die folgenden Metallhalogenide:

Kaliumiodid, Kaliumfluorid oder

Sensorfenstermaterialien mit

mehr als 40 mm Durchmesser bei

Thalliumbromid und

Thalliumbromidchlorid.

```

10.

Technologie zur

```

Einschritt-Packungszementierung

von festen Tragflächen werden

von dieser Gruppe nicht erfaßt.

```

11.

Polymere wie folgt: Polyimide,

```

Polyester, Polysulfide,

Polycarbonate und Polyethane.

```

12.

Modifizierte Zirkonerde bezieht

```

sich auf Zugaben aus anderen

Metalloxiden, wie zB Calcium-,

Magnesium-, Yttrium-,

Hafniumoxide, seltene Erden,

usw., zu Zirkonerde zur

Stabilisierung bestimmter

kristallographischer Phasen und

Phasenanordnungen.

Wärmesperrebeschichtungen aus

Zirkonerde, mit Calcium- oder

Magnesiumoxid durch Mischen oder

Fusion modifiziert, sind nicht

erfaßt.

```

13.

Titanlegierungen bezieht sich

```

auf Legierungen für Luft- und

Raumfahrt mit einer äußersten

Zugfestigkeit von 900 MPa oder

mehr, gemessen bei 293 K

(20 Grad C).

```

14.

Niedrigexpansionsgläser bezieht

```

sich auf Gläser mit einer

Wärmeausdehnungszahl von 1 x 10

hoch -7 K hoch -1 oder weniger,

gemessen bei 293 K (20 Grad C).

```

15.

Dielektrische Schichten sind

```

Beschichtungen, die aus

Mehrschicht-Isolationmaterialien

konstruiert sind, bei denen die

Interferenzeigenschaften einer

Struktur, welche sich aus

Materialien mit verschiedenen

Brechungskoeffizienten

zusammensetzt, dazu dienen,

verschiedene Wellenlängenbänder

zu reflektieren, zu übertragen

oder zu absorbieren.

Dielektrische Schichten bezieht

sich auf mehr als vier

dielektrische Schichten oder auf

dielektrisch/metallisch

zusammengesetzte Schichten.

```

16.

Zementiertes Wolframcarbid

```

beinhaltet keine Materialien für

Schneide- und Formungswerkzeuge,

die aus Wolframcarbid/(Cobalt,

Nickel), Titancarbid/(Cobalt,

Nickel), Chromcarbid/Nickel-

Chrom und Chromcarbid/Nickel

bestehen.

TECHNISCHE ANMERKUNG:

In Spalte 1 der Tabelle

spezifizierte Verfahren sind wie

folgt definiert:

```

a)

CVD-Verfahren (Chemical Vapour

```

Deposition) ist ein

Belagsbeschichtungsverfahren

oder ein

oberflächenveränderndes

Beschichtungsverfahren, in dem

ein Metall, eine Legierung,

ein Verbundwerkstoff, ein

Dielektrikum oder eine Keramik

auf einem erhitzten Substrat

abgelagert werden. Gasförmige

Reaktanden zersetzen sich in

der Nachbarschaft eines

Substrates oder gehen neue

Zusammensetzungen ein; daraus

ergibt sich eine Sedimentation

des gewünschten Elements, der

gewünschten Legierung oder des

gewünschten Mischungsmaterials

auf dem Substrat.

Die Energie für diese

Zersetzung oder diesen

chemischen Reaktionsprozeß

kann durch Erhitzen des

Substrats, ein

Glimmentladungsplasma oder

durch Laserbestrahlung

geliefert werden.

ANMERKUNGEN:

```

1.

CVD beinhaltet folgende

```

Verfahren: gerichtete Gasfluß-

Out-of-Pack-Sedimentation,

Pulsations-CVD, gesteuerte

Kernbildungsthermolyse (CNTD =

Controlled Nucleation Thermal

Decomposition), plasmaerweiterte

oder plasmaunterstützte

CVD-Verfahren.

```

2.

Pack (Packung) bezeichnet ein in

```

eine Pulvermischung getauchtes

Substrat.

```

3.

Die Herstellung der gasförmigen

```

Reaktanden, die im Out-of-Pack-

Verfahren verwendet werden,

erfolgt unter Verwendung der

gleichen Basisreaktionen und

-parameter wie im

Packungszementierungsverfahren,

ausgenommen, daß das zu

beschichtende Substrat nicht mit

der Pulvermischung in Berührung

steht.

```

b)

TE-PVD-Verfahren (Thermal

```

Evaporation-Physical Vapour

Deposition (Wärmeverdampfung-

Physikalisches

Sedimentationsverfahren)) ist

ein

Belagsbeschichtungsverfahren,

das in einem Vakuum bei einem

Druck von weniger als 0,1 Pa

durchgeführt wird und in dem

eine thermische Energiequelle

zur Verdampfung des

Beschichtungsmaterials

verwendet wird. Dieses

Verfahren führt zur

Kondensation oder

Sedimentation des verdampften

Stoffes auf die in

entsprechender Weise

positionierten Substrate. Die

Zuführung von Gasen in die

Vakuumkammer während des

Beschichtungsverfahrens zur

Synthese von

Mischbeschichtungen ist eine

gängige Abänderung des

Verfahrens. Die Verwendung von

Ionen, Elektronenstrahlen oder

Plasma, um die Sedimentation

der Beschichtung zu aktivieren

oder zu unterstützen, ist

ebenfalls eine übliche

Abänderung bei dieser Technik.

Die Verwendung von

Überwachungseinrichtungen, um

eine Messung von optischen

Eigenschaften und

Beschichtungsdicken während

des Prozesses vorzunehmen,

kann ein Leistungsmerkmal

dieser Verfahren sein.

Spezifische TE-PVD-Verfahren

sind wie folgt:

```

1.

Elektronenstrahl-PVD verwendet

```

einen Elektronenstrahl zur

Erhitzung und Verdampfung des

die Beschichtung bildenden

Materials;

```

2.

Resistive Erhitzungs-PVD setzt

```

elektrisch widerstandsfähige

Wärmequellen ein, die einen

kontrollierten und einheitlichen

Fluß von verdampften

Beschichtungssorten herstellen

können;

```

3.

Laser-Verdampfung verwendet

```

entweder Laserstrahlen mit

gepulsten oder kontinuierlichen

Wellen, um das die Beschichtung

bildende Material zu verdampfen;

```

4.

Kathodenbogen-Sedimentation

```

setzt eine selbstverzehrende

Kathode des Materials ein, das

die Beschichtung bildet, und hat

eine Entladung, die durch einen

vorübergehenden Kontakt eines

Triggers auf der Oberfläche

zustande kommt. Die gesteuerte

Bewegung des Lichtbogens

erodiert die Kathodenoberfläche

und schafft ein hochionisiertes

Plasma. Die Anode kann entweder

ein über einen Isolator an die

Peripherie der Kathode

angelegter Konus oder die Kammer

sein. Substratvorspannung wird

für

Nicht-Sichtlinien-Sedimentation

eingesetzt.

ANMERKUNG:

Diese Definition beinhaltet keine

ungeordnete

Kathodenbogen-Sedimentation mit

nicht-vorgespannten Substraten.

```

c)

Ionplating ist eine spezielle

```

Abänderung eines gängigen

TE-PVD-Verfahrens, bei dem ein

Plasma oder eine Ionenquelle zur

Ionisierung des zu

sedimentierenden Stoffes

verwendet und eine negative

Vorspannung an das Substrat

angelegt wird, um die Extraktion

des zu sedimentierenden Stoffes

aus dem Plasma zu ermöglichen.

Die Einbringung eines reaktiven

Stoffes, die Verdampfung von

festen Stoffen in der

Verfahrenskammer, sowie die

Verwendung von

Überwachungseinrichtungen zur

Messung von optischen

Eigenschaften und der

Beschichtungsdicken während des

Prozesses sind übliche

Abänderungen des Verfahrens.

```

d)

Packungszementierung ist ein

```

oberflächenveränderndes

Beschichtungsverfahren oder

Belagsbeschichtungsverfahren,

bei dem ein Substrat in eine

Pulvermischung (eine Packung)

getaucht wird, die aus folgendem

besteht:

```

1.

den metallischen Pulvern, die

```

sedimentiert werden sollen

(normalerweise Aluminium,

Chrom, Silicium oder

Kombinationen hiervon);

```

2.

einem Aktivator (normalerweise

```

ein Halidsalz); und

```

3.

einem inerten Pulver, meist

```

Aluminiumoxid.

Das Substrat und die

Pulvermischung befinden sich

in einer Retorte, die auf

1 030 K (757 Grad C) bis

1375 K (1 102 Grad C) so lange

erhitzt wird, bis eine

Sedimentation der Beschichtung

erfolgt.

```

e)

Plasmaspritzen ist ein

```

Belagsbeschichtungsverfahren,

bei dem eine Spritzpistole

(Spritzfackel), die ein Plasma

erzeugt und steuert, Pulver oder

Drahtbeschichtungsmaterialien

aufnimmt, diese schmilzt und sie

gegen ein Substrat schleudert,

auf dem sich eine vollständig

gebundene Beschichtung bildet.

Beim Plasmaspritzen

unterscheidet man

Niederdruck-Plasmaspritzen oder

Hochgeschwindigkeits-

Plasmaspritzen, das unter Wasser

durchgeführt wird.

ANMERKUNGEN:

```

1.

Niederdruck bedeutet einen Druck

```

niedriger als den

Atmosphärendruck der Umgebung.

```

2.

Hochgeschwindigkeit bezieht sich

```

auf die Gasgeschwindigkeit am

Pistolenausgang und beträgt mehr

als 750 m/s, berechnet bei 293 K

(20 Grad C) bei 0,1 MPa.

```

f)

Schlammsedimentation ist ein

```

oberflächenveränderndes

Beschichtungsverfahren oder

ein

Belagsbeschichtungsverfahren,

bei dem ein Metall- oder

Keramikpulver mit einem

organischen Binder in einer

Flüssigkeit suspendiert und

durch Spritzung, Eintauchen

oder Anstrich auf ein Substrat

aufgetragen wird; anschließend

erfolgt eine Luft- oder

Ofentrocknung oder

Wärmebehandlung, um die

gewünschte Beschichtung zu

erreichen.

```

g)

Sputtersedimentation ist ein

```

Belagsbeschichtungsverfahren,

das auf einem

Impulsübertragungsphänomen

beruht. Bei diesem Verfahren

werden positive Ionen durch

ein elektrisches Feld auf die

Oberfläche eines Ziels

(Beschichtungsmaterial) hin

beschleunigt. Die kinetische

Energie der auftreffenden

Ionen ist hoch genug, um aus

der Zieloberfläche Atome

herauszulösen, die sich dann

auf einem entsprechend

positionierten Substrat

ablagern.

ANMERKUNGEN:

```

1.

Die Tabelle bezieht sich nur auf

```

Trioden-, Magnetron- oder

Reaktiv-Sputtersedimentation,

die eingesetzt werden, um die

Haftung der Beschichtung und die

Sedimentationsrate zu erhöhen,

sowie auf Radiofrequenz (RF)

verstärkte Sputtersedimentation,

die zur Verdampfung von nicht-

metallischen

Beschichtungsmaterialien

eingesetzt wird.

```

2.

Langsame Ionenstrahlen (weniger

```

als 5 keV) können zur

Aktivierung der Sedimentation

verwendet werden.

```

h)

Ionenimplantation ist ein

```

oberflächenveränderndes

Beschichtungsverfahren, bei

dem das zu legierende Element

ionisiert, durch einen

Spannungsgradienten

beschleunigt und in die

Oberfläche des Substrats

eingepflanzt wird. Dies

schließt Verfahren mit ein,

bei denen die

Ionenimplantation simultan zu

einer Elektronenstrahl-PVD-

Sedimentation oder

Sputtersedimentation erfolgt.

```

```

3 - ELEKTRONIK - KONSTRUKTION, ENTWICKLUNG UND FERTIGUNG

```

```

A) GERÄTE, BAUGRUPPEN UND ---------------------------------

BAUELEMENTE ANMERKUNG:

Die Nummern 3R01 und 3R02 erfassen

Einrichtungen, die entwickelt sind

für den Gebrauch in

Raketensystemen der Nummer 9R01.

```

```

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

Der Erfassungsstatus der in 3A

```

beschriebenen Geräte, Baugruppen

und Bauelemente - außer jenen in

Nummer 3A01.a.3 bis 10 -, die

speziell entwickelt sind als

bzw. die gleichen funktionellen

Eigenschaften haben wie andere

Einrichtungen, richtet sich nach

dem Erfassungsstatus der anderen

Einrichtungen.

```

2.

Der Erfassungsstatus von

```

integrierten Schaltungen (ICs),

beschrieben in Nummer 3A01.a.3

bis 9, die unabänderbar für eine

spezifische Funktion

programmiert oder entwickelt

sind, richtet sich nach dem

Erfassungsstatus der anderen

Einrichtungen.

ANMERKUNG:

Kann der Hersteller oder Anwender

den Erfassungsstatus der anderen

Einrichtungen nicht bestimmen, so

richtet sich der Erfassungstatus

der integrierten Schaltungen nach

Nummer 3A01.a.3 bis 9.

```

```

3A01 Elektronische Einheiten und

Bauelemente

```

a)

Integrierte Schaltungen für

```

Universalanwendungen wie folgt:

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

Der Erfassungsstatus von

```

Halbleiterscheiben (fertig oder

unfertig), bei denen die

Funktion bereits festgelegt ist,

ist nach den Parametern der

Nummer 3A01.a zu bewerten.

```

2.

Integrierte Schaltungen

```

beinhalten die folgenden Typen:

monolithisch integrierte

Schaltungen;

integrierte Hybridschaltungen;

integrierte

Multichip-Schaltungen;

integrierte Schichtschaltungen,

einschließlich integrierte

Silicium-Saphir-Schaltungen;

integrierte optische

Schaltungen.

```

```

```

1.

integrierte Schaltungen,

```

strahlungsfest konstruiert

oder entwickelt, um eine

Gesamtdosis von 5 x 10 hoch 5

rad (Si) oder höher

auszuhalten;

```

2.

integrierte Schaltungen, 3R01 Elektronische Baugruppen und

```

beschrieben in Nummer 3A01.a.3 Bauteile, speziell konstruiert

bis a.10, ausgelegt für einen für militärische Zwecke und den

Betrieb bei einer Einsatz bei Temperaturen über

Umgebungstemperatur unter 219 125 Grad C.

K (-54 Grad C) oder über 398 K

(+125 Grad C);

```

```

ANMERKUNG:

Die Temperaturgrenzwerte in

Nummer 3A01.a.2. gelten nicht für

integrierte Schaltungen für zivile

Kraftfahrzeug- oder

Eisenbahntriebwagen.

```

```

```

3.

Mikroprozessor-

```

Mikroschaltungen,

Mikrocomputer-Mikroschaltungen

und Mikrokontroller-

Mikroschaltungen mit einem der

folgenden Merkmale:

```

```

ANMERKUNGEN:

Nummer 3A01.a.3. erfaßt keine

Mikrocomputer-Mikroschaltungen auf

Siliciumbasis oder Mikrokontroller-

Mikroschaltungen, die eine

Operanden-(Daten)Wortlänge von

8 Bit oder weniger besitzen und

nicht von Anmerkung 2 zu 3A erfaßt

sind)

```

```

```

a)

einer externen

```

Datenbusbreite von mehr als

32 Bit oder eine Arithmetik-

Logik-Einheit (ALU) mit

einer Zugriffsbreite von

mehr als 32 Bit;

```

b)

einer Taktfrequenz von mehr

```

als 40 MHz;

```

c)

einer externen

```

Datenbusbreite von 32 Bit

oder mehr und fähig,

12,5 Millionen

Befehle/Sekunde (MIPS) oder

mehr auszuführen; oder

```

```

ANMERKUNG:

Ist der MIPS-Wert nicht

spezifiziert, ist der Umkehrwert

der durchschnittlichen

Befehlszykluszeit (in mys) zu

verwenden.

```

```

```

d)

mit mehr als einem Daten-

```

oder Befehlsbus oder

seriellem Kommunikationsport

für eine externe Verknüpfung

mit einem Parallelprozessor

mit einer

Übertragungsgeschwindigkeit

von mehr als 2,4 Mbytes/s;

```

4.

integrierte

```

Speicherschaltungen wie folgt:

```

a)

elektronische löschbare

```

PROMs (EEPROMs) mit einer

Speicherkapazität von:

```

1.

mehr als 1 Mbit/Paket;

```

oder

```

2.

mehr als 256 kbit/Paket

```

und einer maximalen

Zugriffszeit von weniger

als 80 ns;

```

b)

statische RAMs (SRAMs) mit

```

einer Speicherkapazität von:

```

1.

mehr als 1 Mbit/Paket;

```

oder

```

2.

mehr als 256 kbit/Paket

```

und einer maximalen

Zugriffszeit von weniger

als 25 ns;

```

c)

integrierte

```

Speicherschaltungen, die aus

einem Verbindungshalbleiter

gefertigt sind;

```

5.

integrierte

```

Wandler-Schaltungen wie folgt:

```

a)

Analog/Digital-Wandler mit 3R02 Analog Digital-Wandler,

```

einem der folgenden verwendbar in Systemen laut

Merkmale: Nummer 9R01, mit einer der

nachfolgenden Charakteristiken:

```

1.

einer Auflösung von 8 Bit a) konstruiert im Hinblick auf die

```

oder mehr, jedoch weniger Erfüllung militärischer

als 12 Bit, mit einer Spezifikationen für gehärtete

Gesamtkonvertierungszeit Ausrüstungen oder

bis maximale Auflösung b) konstruiert oder modifiziert

von weniger als 10 ns; für militärische Zwecke und von

einem der nachstehenden Typen:

```

2.

einer Auflösung von 12 Bit

```

bei einer

Gesamtkonvertierungszeit

bis maximale Auflösung von

weniger als 200 ns; oder

```

3.

einer Auflösung von mehr

```

als 12 Bit bei einer

Gesamtkonvertierungszeit

bis maximale Auflösung von

weniger als 2 mys;

```

b)

Digital Analog-Wandler mit 1. Analog Digital-Wandler

```

einer Auflösung von 12 Bit „Mikroschaltkreise'', die

oder mehr und einer „strahlungsgehärtet'' sind

Einstellzeit von weniger oder alle nachstehenden

als 10 ns; Charakteristiken aufweisen:

```

a)

ausgestattet mit einer

```

Auflösung von 8 Bits oder

mehr,

```

b)

ausgelegt für den Betrieb

```

in Temperaturbereichen von

unter minus 54 Grad C bis

über plus 125 Grad C, und

```

c)

hermetisch abgedichtet.

```

```

2.

Elektrischer Eingang vom Typ

```

Analog Digital-Wandler,

gedruckte Schaltkreise oder

Module, mit allen

nachstehend genannten

Charakteristiken:

```

a)

ausgestattet mit einer

```

Auflösung von 8 Bits oder

mehr,

```

b)

ausgelegt für den Betrieb

```

in Temperaturbereichen von

unter minus 54 Grad C bis

über plus 125 Grad C, und

```

c)

ausgestattet mit den unter

```

```

1.

genannten

```

„Mikroschaltkreisen''.

```

6.

Elektro-optische oder optische

```

integrierte Schaltungen für

Signaldatenverarbeitung mit

allen folgenden Merkmalen:

```

a)

einer oder mehreren internen

```

Laserdioden;

```

b)

einem oder mehreren internen

```

Lichterkennungselementen,

und

```

c)

Hohlleitern;

```

```

7.

Programmierbare Gate-Arrays

```

mit einem der folgenden

Merkmale:

```

a)

einer äquivalenten

```

Gatterzahl von mehr als

30 000 (zwei

Eingangsgatter); oder

```

b)

einer typischen Grundgatter-

```

Verzögerungszeit von weniger

als 0,4 ns;

```

8.

Programmierbare Logic-Arrays

```

mit einem der folgenden

Merkmale:

```

a)

einer äquivalenten

```

Gatterzahl von mehr als

5 000 (zwei Eingangsgatter);

oder

```

b)

einer Schalt-Frequenz von

```

mehr als 100 MHz;

```

9.

integrierte Schaltungen für

```

Neurale Netze;

```

10.

Kundenspezifische integrierte

```

Schaltungen, bei denen

entweder die Funktion oder der

Erfassungsstatus der

Endausrüstung dem Hersteller

nicht bekannt sind, mit einem

der folgenden Merkmale:

```

a)

mehr als 144 Anschlüsse;

```

```

b)

eine typische Grundgatter-

```

Verzögerungszeit von weniger

als 0,4 ns haben; oder

```

c)

eine Betriebsfrequenz von

```

mehr als 3 GHz;

```

11.

digitale integrierte

```

Schaltungen, außer jenen in

Nummer 3A01.a.3 bis a.10, auf

der Basis eines

Verbindungshalbleiters und mit

einem der folgenden Merkmale:

```

a)

einer äquivalenten

```

Gatterzahl von mehr als 300

(2 Eingangsgatter); oder

```

b)

einer Schalt-Frequenz von

```

mehr als 1,2 GHz;

```

b)

Mikrowellen- oder

```

Millimeterwellen-Bauelemente:

```

1.

Vakuum-Elektro-Röhren und

```

Kathoden wie folgt:

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A01.b.1. erfaßt keine

Röhren, die für einen Betrieb in

Standard-Bändern der Zivilen

Telekommunikation bei Frequenzen

von nicht mehr als 31 GHz

entwickelt oder ausgelegt sind.

```

```

```

a)

Wanderfeldröhren wie folgt:

```

```

1.

mit einer Betriebsfrequenz

```

höher als 31 GHz;

```

2.

mit einem

```

Kathodenheizelement mit

einer Einschaltzeit auf

RF-Nennleistung von

weniger als 3 Sekunden;

```

3.

Gekoppelte Hohlraumröhren

```

oder Abwandlungen hiervon;

```

4.

Helix-Röhren oder

```

Abwandlungen hiervon mit

einem der folgenden

Merkmale:

```

a)
  1. einer Momentanbandbreite

```

von einer halben Oktave oder

mehr, und

```

2.

dem Produkt aus

```

durchschnittlicher

Nennausgangsleistung (kW)

und der

Höchstbetriebsfrequenz (GHz)

von mehr als 0,2;

```

b)
  1. einer Momentanbandbreite

```

von weniger als einer halben

Oktave, und

```

2.

dem Produkt aus

```

durchschnittlicher

Nennausgangsleistung (kW)

und der

Höchstbetriebsfrequenz (GHz)

von mehr als 0,4; oder

```

c)

raumfahrtqualifiziert;

```

```

b)

Cross-Field-Verstärkerröhren

```

mit einer Verstärkung von

mehr als 17 dB;

```

c)

Imprägnierte Kathoden für

```

Elektro-Röhren mit einem der

folgenden Merkmale:

```

1.

Einschaltzeit auf

```

Nennemission von weniger

als 3 Sekunden; oder

```

2.

die eine kontinuierliche

```

Emissionsstromdichte bei

Nennbetriebsbedingungen

von mehr als 5 A/cm2

erzeugen;

```

2.

integrierte

```

Mikrowellenschaltungen oder

Mikrowellenmodule mit

integrierten monolithischen

Schaltungen mit

Betriebsfrequenzen von mehr

als 3 GHz;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A01.b.2. erfaßt keine

Schaltungen oder Module für Geräte,

die ausschließlich in

Standard-Bändern der zivilen

Telekommunikation bei Frequenzen

von nicht mehr als 31 GHz betrieben

werden.

```

```

```

3.

Mikrowellentransistoren,

```

ausgelegt für einen Betrieb

bei Frequenzen von mehr als 31

GHz;

```

4.

Mikrowellen-Verstärker auf

```

Halbleiterbasis:

```

a)

mit einer Betriebsfrequenz

```

von mehr als 10,5 GHz und

mit einer Momentanbandbreite

von mehr als einer halben

Oktave; oder

```

b)

mit einer Betriebsfrequenz

```

von mehr als 31 GHz;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A01.b.4. erfaßt keine

folgenden Verstärker:

```

1.

speziell konstruiert für

```

medizinische Anwendungen;

```

2.

speziell konstruiert zur

```

Verwendung in einfachen

Lehrbehelfen; oder

```

3.

mit einer Ausgangsleistung von

```

nicht mehr als 10 W und speziell

konstruiert für:

```

a)

industrielle oder zivile

```

Einbruchsicherungs-,

Erkennungs- und Alarmsysteme;

```

b)

Bewegungsablaufsteuerungs- und

```

Zählsysteme in Verkehr und

Industrie; oder

```

c)

Systeme zur Erkennung von

```

Luft- oder

Wasserverschmutzung.

```

```

```

5.

Elektronisch oder magnetisch

```

abstimmbare Bandpässe oder

Sperrfilter mit mehr als 5

abstimmbaren Resonatoren, zur

Abstimmung in einem

1,5:1 Frequenzband

(f(max)/f(min)) in weniger als

10 mys, mit:

```

a)

einer Bandpaß-Bandbreite von

```

mehr als 0,5% der

Mittenfrequenz; oder

```

b)

einer Sperrfilter-Bandbreite

```

von weniger als 0,5% der

Mittenfreqeunz;

```

6.

Mikrowellen-Baugruppen, mit

```

einer Betriebsfrequenz von

mehr als 31 GHz;

```

7.

Flexible Hohlleiter,

```

konstruiert für einen Einsatz

bei Frequenzen von über

40 GHz;

```

c)

akustische Einrichtungen wie

```

folgt und speziell konstruierte

Bauelemente hierfür:

```

1.

Vorrichtungen mit akustischen

```

Oberflächenwellen und mit

akustischen oberflächennahen

Volumenwellen mit:

```

a)

einer Trägerfrequenz von

```

mehr als 1 GHz; oder

```

b)

einer Trägerfrequenz von

```

1 GHz oder weniger und:

```

1.

eine Nebenkeulendämpfung

```

von mehr als 55 dB;

```

2.

einem Produkt aus

```

Höchstverzögerungszeit und

Bandbreite (Zeit in mys

und Bandbreite in MHz

ausgedrückt) von mehr als

100; oder

```

3.

einer dispergierenden

```

Verzögerung von mehr als

10 mys;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A01.c.1. erfaßt keine

speziell für Haushalts- und

Unterhaltungselektronik

konstruierte Bausteine.

```

```

```

2.

Einrichtungen mit akustischen

```

Volumenwellen, die eine

direkte Verarbeitung von

Signalen bei Frequenzen von

mehr als 1 GHz erlauben;

```

3.

akustisch-optische

```

Signalaufbereitungseinrich-

tungen, die die Wechselwirkung

zwischen akustischen Wellen

und Lichtwellen ausnutzen und

die eine unmittelbare

Aufbereitung von Signalen oder

Bildern ermöglichen,

einschließlich Spektroanalyse,

Korrelation und Konvolution.

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A01.c.3. erfaßt keine

Bausteine, speziell konstruiert für

zivile Fernseh-, Video-AM- und

FM-Rundfunkeinrichtungen.;

```

```

```

d)

elektronische Einrichtungen oder

```

Schaltungen mit Bauelementen,

gefertigt aus supraleitfähigen

Materialien, speziell

konstruiert für einen Betrieb

bei Temperaturen unter der

kritischen Temperatur von

mindestens einem der

supraleitfähigen Bestandteile,

und mit einem der folgenden

Merkmale:

```

1.

elektromagnetische

```

Verstärkung:

```

a)

bei Frequenzen gleich oder

```

kleiner als 31 GHz mit einem

Rauschwert von weniger als

0,5 dB; oder

```

b)

bei Frequenzen von mehr als

```

31 GHz;

```

2.

Stromschaltung für digitale

```

Schaltungen, die supraleitende

Gatter mit einem Produkt aus

Verzögerungszeit/Gatter (in

Sekunden) und der

Verlustleistung/Gatter (in

Watt) von weniger als 10 hoch

-14 J verwenden; oder

```

3.

Frequenzwahl bei allen

```

Frequenzen mit Schwingkreisen

mit Q-Werten von mehr als

10 000;

```

e)

Hochenergetische Bausteine wie

```

folgt:

```

1.

Batterien wie folgt:

```

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A01.e.1. erfaßt keine

Batterien mit Volumina gleich oder

kleiner 26 cm3 (zB herkömmliche

C-Zellen oder UM-2-Batterien):

```

```

```

a)

Primärzellen und Batterien

```

mit einer Energiedichte von

mehr als 350 Wh/kg und

ausgelegt für einen Betrieb

innerhalb eines

Temperaturbereiches von

unter 243 K (-30 Grad C) bis

über 343 K (+70 Grad C);

```

b)

wiederaufladbare Zellen und

```

Batterien mit einer

Energiedichte von mehr als

150 Wh/kg nach

75 Lade-/Entladezyklen bei

einem Entladungsstrom gleich

C/5 Stunden (wobei C die

Nennkapazität in Ampere-

Stunden ist) wenn sie

innerhalb eines

Temperaturbereiches von

unter 253 K (-20 Grad C) bis

über 333 K (+60 Grad C)

arbeiten;

```

```

ANMERKUNG:

Die Energiedichte wird durch

Multiplikation der

durchschnittlichen Leistung in Watt

(durchschnittliche Spannung in Volt

mal durchschnittlicher Strom in

Ampere) mit der Entladungsdauer in

Stunden bis 75% der

Leerlaufspannung, dividiert durch

die Gesamtmasse der Zelle (oder

Batterie) in kg erhalten.

```

```

```

c)

raumfahrtqualifizierte und

```

strahlungsfeste

Solargeneratoren mit einer

spezifischen Leistung von

mehr als 160 W/m2 bei einer

Betriebstemperatur von 301 K

(+28 Grad C) unter einer

Wolframbeleuchtung von 1

kW/m2 bei 2 800 K (2 527

Grad C);

```

2.

Hochleistungs-

```

Speicherkondensatoren wie

folgt:

```

a)

Kondensatoren mit einer

```

Folgefrequenz der

Entladepulse von weniger als

10 Hz (monostabile

Kondensatoren) mit einem der

folgenden Merkmale:

```

1.

einer Nennspannung gleich

```

oder größer als 5 kV;

```

2.

einer Energiedichte gleich

```

oder größer als 250 J/kg,

und

```

3.

einer Gesamtenergie gleich

```

oder größer als 25 kJ;

```

b)

Kondensatoren mit einer

```

Folgefrequenz der

Entladepulse von 10 Hz oder

mehr (repetition rated

capacitors) mit einem der

folgenden Merkmale:

```

1.

einer Nennspannung gleich

```

oder größer als 5 kV;

```

2.

einer Energiedichte gleich

```

oder größer als 50 J/kg;

```

3.

einer Gesamtenergie gleich

```

oder größer als 100 J, und

```

4.

einer

```

Lade/Entladezykluszahl

gleich oder größer als

10 000;

```

3.

Supraleitende Elektromagnete

```

oder Solenoide, speziell

konstruiert zur völligen

Ladung oder Entladung in

weniger als einer Minute, mit

allen folgenden Merkmalen:

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A01.e.3. erfaßt keine

supraleitenden Elektromagnete oder

Solenoide, die speziell für

medizinische Einrichtungen der

Kernspintomografie (MRI)

konstruiert sind.

```

```

```

a)

die höchste während der

```

Entladung gelieferte Energie

dividiert durch die

Entladungsdauer beträgt mehr

als 500 kJ/Minute;

```

b)

einem Innendurchmesser der

```

stromführenden Windungen von

mehr als 250 mm, und

```

c)

ausgelegt für eine

```

Magnetinduktion vom mehr als

8 T oder einer

Gesamtstromdichte in der

Wicklung von mehr als

300 A/mm2;

```

4.

Schaltungen oder Systeme zur

```

elektromagnetischen

Energiespeicherung mit

Elementen, gefertigt aus

supraleitenden Materialien,

speziell konstruiert für einen

Betrieb bei Temperaturen unter

der kritischen Temperatur von

mindestens einem ihrer

supraleitenden Bestandteile,

mit allen folgenden Merkmalen:

```

a)

Resonanzbetriebsfrequenzen

```

von mehr als 1 MHz;

```

b)

einer gespeicherten

```

Energiedichte von 1 MJ/m3

oder mehr, und

```

c)

einer Entladezeit von

```

weniger als 1 ms;

```

5.

Röntgensysteme des

```

Blitzlichttypes einschließlich

Röhren, mit allen folgenden

Merkmalen:

```

a)

einer Spitzenleistung von

```

mehr als 500 MW;

```

b)

einer Ausgangsspannung von

```

mehr als 500 kV, und

```

c)

einer Impulsbreite von

```

weniger als 0,2 mys;

```

f)

absolute Stellungsgeber für

```

drehende Bewegungen mit einem

der folgenden Merkmale:

```

1.

einer Auflösung besser als

```

1 Teil auf 265 000

(18 Bit-Auflösung)

Skalenendwert; oder

```

2.

einer Genauigkeit besser als

```

+-2,5 Bogensekunden.

3A02 Universal-Elektronikgeräte

```

a)

Aufnahmegeräte wie folgt und

```

speziell hierfür konstruierte

Test(Prüf)-Bänder:

```

1.

analoge Meß-Magnetband-Geräte

```

einschließlich solcher, die

die Aufnahme von digitalen

Signalen erlauben (zB mit

Verwendung eines HDDR-Moduls

(High-Density-Digitalaufnahme-

Modul), mit einem der

folgenden Merkmale:

```

a)

einer Bandbreite von mehr

```

als 4 MHz/elektronischem

Kanal oder Spur;

```

b)

einer Bandbreite von mehr

```

als 2 MHz/elektronischem

Kanal oder Spur und mit mehr

als 42 Spuren; oder

```

c)

einem Zeitfehler gegenüber

```

der Zeitbasis gemäß IRIG

oder EIA-Normen von weniger

als +-0,1 mys;

```

2.

digitale

```

Videomagnetband-Geräte mit

einer maximalen digitalen

Schnittstellen-

Übertragungsgeschwindigkeit

von mehr als 180 Mbit/s,

ausgenommen solchen, speziell

konstruiert für

Fernsehaufzeichungen gemäß

CCIR- oder IEC-Normen und

Empfehlungen für zivile

Fernsehanwendungen;

```

3.

digitale Meß-Magnetband-

```

Datenaufzeichnungsgeräte mit

einem der folgenden Merkmale:

```

a)

einer maximalen digitalen

```

Schnittstellen-

Übertragungsgeschwindigkeit

von mehr als 60 Mbit/s und

mit Schrägschrifttechnik;

```

b)

einer maximalen digitalen

```

Schnittstellen-

Übertragungsgeschwindigkeit

von mehr als 120 Mbit/s und

mit Festkopftechnik; oder

```

c)

raumfahrtqualifiziert;

```

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A02.a.3. erfaßt keine

analogen Magnetbandgeräte, die mit

HDDR-Umwandlungselektronik

ausgerüstet und nur für die

Aufnahme digitaler Daten

konfiguriert sind.

```

```

```

4.

Geräte mit einer maximalen

```

digitalen Schnittstellen-

Übertragungsgeschwindigkeit

von mehr als 60 Mbit/s, so

konstruiert, daß damit

digitale Videomagnetband-

Geräte für eine Verwendung als

digitale

Meßaufzeichnungsgeräte

abgeändert werden können.

```

b)

Frequenz-Synthesizer sowie

```

Baugruppen mit einer

Frequenzumschaltzeit von einer

gewählten Frequenz auf eine

andere von weniger als 1 ms;

```

c)

Signalanalysatoren wie folgt:

```

```

1.

zur Analyse von Frequenzen

```

über 31 GHz;

```

2.

dynamische Signalanalysatoren

```

mit einer Echtzeit-Bandbreite

von mehr als 25,6 kHz,

ausgenommen solche, die nur

Relativfilter (auch bekannt

als Oktav- oder

Teiloktavfilter) verwenden;

```

d)

Signalgeneratoren mit

```

Frequenzsynthese, die

Ausgangsfrequenzen erzeugen,

deren Genauigkeit und Kurz- und

Langzeit-Stabilität geregelt

sind, von der internen

geräteeigenen Normalfrequenz

abstammen oder von dieser

kontrolliert werden, und mit

einem der folgenden Merkmale:

```

1.

einer maximalen

```

synthetisierten Frequenz von

mehr als 31 GHz;

```

2.

einer Frequenzumschaltzeit von

```

einer gewählten Frequenz auf

eine andere von weniger als

1 ms; oder

```

3.

einem Phasenrauschpegel im

```

Einseitenband besser als

(126 + 20 logF - 20logf) in

dBc/Hz, wobei F die Abweichung

von der Betriebsfrequenz in Hz

und f die Betriebsfrequenz in

MHz ist;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A02.d erfaßt keine

Geräte, bei denen die

Ausgangsfrequenz entweder durch die

Addition oder Subtraktion von zwei

oder mehreren

Kristalloszillatorfrequenzen, oder

durch die Addition oder

Subtraktion, gefolgt von einer

Multiplikation des Ergebnisses,

erzeugt wird.

```

```

```

e)

Netzwerkanalysatoren mit einer

```

maximalen Betriebsfrequenz von

mehr als 31 GHz;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A02.e erfaßt keine

Wobbelfrequenz-Netzanalysatoren mit

einer maximalen Betriebsfrequenz

von nicht mehr als 40 GHz und die

nicht fernsteuerbar sind (dh.

keinen Datenbus für Verbindung

enthalten).

```

```

```

f)

Mikrowellenprüfempfänger mit

```

beiden folgenden Merkmalen:

```

1.

einer maximalen

```

Betriebsfrequenz von mehr als

31 GHz, und

```

2.

Amplitude und Phase ist

```

gleichzeitig meßbar;

```

g)

Atomfrequenznominale mit einem

```

der folgenden Merkmale:

```

1.

Langzeitstabilität (Altern)

```

weniger (besser) als 1 x 10

hoch -11/Monat; oder

```

2.

raumfahrtqualifiziert;

```

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A02.g.1. erfaßt keine

nicht-raumfahrtqualifizierten

Rubidium-Standards.

```

```

```

h)

Emulatoren für Mikroschaltungen,

```

die von Nummer 3A01.a.3 oder

3A01.a.9 erfaßt sind.

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3A02.h erfaßt keine

Emulatoren, die für eine Baureihe

konstruiert sind, welche mindestens

einen nicht von Nummer 3A01.a.3

oder 3A01.a.9 erfaßten Baustein

enthalten.

```

```

B. PRÜF- UND FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

3B01 Ausrüstungen zur Herstellung

oder Prüfung von Halbleiter-

Bausteinen oder -Materialien wie

folgt und speziell hierfür

konstruierte Bauelemente und

Zubehöre.

```

a)

Speicherprogrammierbare

```

Ausrüstungen zum epitaktischen

Wachsen wie folgt:

```

1.

Erzeugung einer Schicht mit

```

einer Gleichmäßigkeit von

besser als +-2,5% entlang

einer Strecke von 75 mm oder

mehr zu erzeugen;

```

2.

Reaktoren zur metallorganisch

```

chemischen Beschichtung aus

der Gasphase (MOCVD), speziell

konstruiert zum Ziehen von

Verbindungshalbleiter-

Kristallen mittels chemischer

Reaktion zwischen Materialien,

die von Nummer 3C03 oder 3C04

erfaßt sind;

```

3.

Molekularstrahl-Ausrüstungen

```

zum epitaktischen Wachsen mit

Zuführung;

```

b)

speicherprogrammierbare

```

Ausrüstungen zur

Ionenimplantation mit einem der

folgenden Merkmale:

```

1.

einer Beschleunigungsspannung

```

von mehr als 200 keV;

```

2.

speziell konstruiert und

```

optimiert für einen Betrieb

bei Beschleunigungsspannungen

von weniger als 10 keV;

```

3.

Direktschreib-Fähigkeit; oder

```

```

4.

fähig zur Hochenergie-

```

Sauerstoffimplantation in ein

erwärmtes Halbleiter-Substrat;

```

c)

speicherprogrammierbare

```

Anisotrop-Plasma-Ätz-

Ausrüstungen wie folgt:

```

1.

mit Kassetten zu

```

Kassetten-Verfahren mit

Schleuse, sowie mit einem der

folgenden Merkmale:

```

a)

Magnet-Einschluß; oder

```

```

b)

Elektronen-Cyclotron-

```

Resonanz (ECR);

```

2.

speziell konstruiert für in

```

Nummer 3B01.f erfaßte

Ausrüstungen und mit einem der

folgenden Merkmale:

```

a)

Magnet-Einschluß; oder

```

```

b)

Elektronen-Cyclotron-

```

Resonanz (ECR);

```

d)

speicherprogrammierbare

```

plasmaverstärkte

CVD-Ausrüstungen wie folgt:

```

1.

mit Kassetten zu Kassetten-

```

Verfahren mit Schleuse, sowie

mit einem der folgenden

Merkmale:

```

a)

Magnet-Einschluß; oder

```

```

b)

Elektronen-Cyclotron-

```

Resonanz (ECR);

```

2.

speziell konstruiert für in

```

Nummer 3B01.f erfaßte

Ausrüstungen und mit einem der

folgenden Merkmale:

```

a)

Magnet-Einschluß; oder

```

```

b)

Elektronen-Cyclotron-

```

Resonanz (ECR);

```

e)

speicherprogrammierbare

```

multifunktionelle Systeme mit

gebündeltem Ionenstrahl,

speziell konstruiert zur

Fertigung, Reparatur, physischen

Layoutanalyse und Prüfung von

Masken oder

Halbleiter-Bauelementen, mit

einem der folgenden Merkmale:

```

1.

Strahlpositionsregelung

```

mittels Rückmeldung vom Objekt

mit einer Genauigkeit von 0,25

mym oder kleiner; oder

```

2.

Digital/Analog-Umwandlung mit

```

einer Auflösung vom mehr als

12 Bit;

```

f)

speicherprogrammierbare

```

Mehrkammer-Wafer-Manipulatoren

mit Anschlüssen zum Beschichten,

an die mehr als zwei Halbleiter-

Bearbeitungsausrüstungen

angeschlossen werden können,

damit ein in einer

Vakuumumgebung integriertes

System zur sequentiellen

Mehrfach-Wafer-Bearbeitung

entsteht;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3B01.f erfaßt keine

robotergesteuerten

Wafer-Manipulatoren, die nicht für

einen Betrieb in einer

Vakuumumgebung konstruiert sind.

```

```

```

g)

speicherprogrammierbare

```

Lithographieausrüstungen wie

folgt:

```

1.

Justier- und Step-and-repeat-

```

Ausrüstungen zur

Wafer-Bearbeitung mit

photo-optischen oder

Röntgenstrahl-Methoden mit

einem der folgenden Merkmale:

```

a)

einer Licht-Wellenlänge

```

kürzer als 400 nm;

```

b)

einer numerischen Apertur

```

von mehr als 0,40; oder

```

c)

einer Justiergenauigkeit von

```

+-0,20 mym (3 Sigma) oder

besser;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3B01.g erfaßt keine

Justier- und Belichtungs-Step-and-

repeat-Ausrüstungen, die alle

folgenden Merkmale aufweisen:

```

1.

eine Licht-Wellenlänge vom

```

436 nm oder mehr;

```

2.

eine numerische Apertur von 0,38

```

oder weniger, und

```

3.

einen Bilddurchmesser vom 22 mm

```

oder weniger;

```

```

```

2.

speicherprogrammierbare

```

Ausrüstungen, speziell

konstruiert zur

Maskenherstellung oder

Halbleiter-Baulelemente-

(Anm.: richtig: Bauelemente-)

Bearbeitung unter Verwendung

von gelenkten gebündelten

Elektronenstrahlen,

Ionenstrahlen oder

Laserstrahlen, mit einem der

folgenden Merkmale:

```

a)

einem Lichtpunkt kleiner als

```

0,2 mym;

```

b)

Erzeugung eines Musters mit

```

einer Auflösung von weniger

als 1 mym; oder

```

c)

einer Justiergenauigkeit von

```

mehr als +/-0,20 mym

(3 Sigma);

h. Masken oder Strichplatten wie

folgt:

```

1.

für integrierte Schaltungen,

```

erfaßt in Nummer 3A01;

```

2.

Mehrschichtmasken mit einer

```

Phasenkompensationsschicht;

i. speicherprogrammierbare

Prüfausrüstungen, speziell

konstruiert zur Prüfung von

Halbleiter-Bauelementen und

nicht-gekapselten Chips wie

folgt:

```

1.

zur Prüfung von S-Parametern

```

von Transistor-Bauelementen

bei Frequenzen von mehr als 31

GHz;

```

2.

zur

```

Funktions(Wahrheitstabelle)-

Prüfung integrierter

Schaltungen und Baugruppen

hiervon bei einer

Änderungsgeschwindigkeit des

Bit-Musters von mehr als

40 MHz durchzuführen;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3B01.i.2. erfaßt keine

Prüfausrüstungen, speziell

konstruiert für das Prüfen von:

a. Baugruppen oder einer

Baugruppenklasse für Haushalts-

und Unterhaltungselektronik;

b. nichterfaßten elektronischen

Bauteilen, Baugruppen oder

integrierten Schaltungen.

```

```

```

3.

integrierte

```

Mikrowellenschaltungen auf

Frequenzen von mehr als 3 GHz;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3B01.i.3. erfaßt keine

Prüfausrüstungen, speziell

konstruiert zur Prüfung von

integrierten

Mikrowellenschaltungen, die

ausschließlich in Standard-Bändern

der zivilen Telekommunikation auf

Frequenzen von nicht mehr als

31 GHz arbeiten.

```

```

```

4.

Elektronenstrahlsysteme,

```

konstruiert für einen Betrieb

auf oder unter 3 keV, oder

Laserstrahlsysteme zur

berührungslosen Prüfung von in

Betrieb genommenen Halbleiter-

Bauelementen mit beiden

folgenden Merkmalen:

```

a)

Stroboskop mit

```

Strahlverdunkelung oder

Detektorstroben, und

```

b)

einem

```

Elektronen-Spektrometer zur

Spannungsmessung mit einer

Auflösung von weniger als

0,5 V;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3B01.i.4. erfaßt keine

Raster-Elektronenmikroskope,

ausgenommen wenn diese zur

berührungslosen Prüfung von in

Betrieb genommenen Halbleiter-

Bauelementen speziell konstruiert

und instrumentiert sind.

```

```

C. MATERIALIEN

3C01 Heteroepitaxiale Materialien,

die aus einem Substrat mit

geschichteten epitaxial

gewachsenen Mehrfachschichten

bestehen.

```

a)

Silicium;

```

```

b)

Germanium; oder

```

```

c)

III/V-Verbindungen aus Gallium

```

oder Indium.

ANMERKUNG:

III/V-Verbindungen sind

polykristalline oder binäre bzw.

komplexmonokristalline Erzeugnisse,

bestehend aus Elementen der Gruppen

IIIA und VA des Periodensystems der

chemischen Elemente

(Gallium-Arsenid,

Gallium-Aluminium-Arsenid,

Indium-Phosphid, usw.).

```

```

3C02 Photoresists und Substrate,

die mit vom Embargo erfaßten

Photoresists beschichtet sind.

```

a)

Positive Photoresists mit einer

```

zur Verwendung unter 370 nm

optimierten

Spektralempfindlichkeit;

```

b)

Alle Photoresists zur Verwendung

```

mit Elektronenstrahlen oder

Ionenstrahlen und mit einer

Empfindlichkeit von 0,01

mycoulomb/mm2 oder besser;

```

c)

Alle Photoresists zur Verwendung

```

mit Röntgenstrahlen und mit

einer Empfindlichkeit von

2,5 mJ/mm2 oder besser;

```

d)

Alle Photoresists, optimiert für

```

Oberflächenabbildungs-

technologien, einschließlich

Silyat Photoresists.

```

```

ANMERKUNG:

Silyationstechniken sind als

Verfahren definiert, die eine

Oxidation der Photoresistoberfläche

beinhalten, um die Leistung sowohl

für Naß- als auch

Trockenentwicklung zu verbessern.

```

```

3C03 Metallorganische Verbindungen

aus Aluminium, Gallium oder

Indium mit einer Reinheit

(Metallbasis) von mehr als

99,999%.

3C04 Hydride aus Phosphor, Arsen

oder Antimon mit einer Reinheit

von mehr als 99,999%, auch bei

Lösung in Neutralgasen.

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3C04 erfaßt keine Hydride,

die weniger als 20% Molarität an

Edelgasen oder Wasserstoff

enthalten.

```

```

D. SOFTWARE

3D01 Software, speziell

konstruiert zur Entwicklung oder

Herstellung von in Nummern

3A01.b bis 3A01.f, 3A02 und 3B01

erfaßten Ausrüstungen.

3D02 Software, speziell

konstruiert zur Verwendung von

in Nummer 3B01 erfaßten

speicherprogrammierbaren

Ausrüstungen.

3D03 Computer-Aided-Design-(CAD-)

Software für

Halbleiter-Bauelemente oder

integrierte Schaltungen mit

einem der folgenden Merkmale:

```

a)

Entwurfs- oder

```

Schaltungsüberprüfungsvor-

schriften;

```

b)

Simulation des physischen

```

Layouts der Schaltungen; oder

```

c)

lithographische

```

Bearbeitungssimulatoren für den

Entwurf.

```

```

ANMERKUNG:

Ein lithographischer

Bearbeitungssimulator ist ein

Softwarepaket, das in der

Entwurfsphase zur Definierung der

Abfolge von Lithographie-, Ätzungs-

und Sedimentationsschritten zur

Übertragung von Maskenmustern in

spezifische topographische Muster

bei Leitern, Dielektrika oder

Halbleitermaterialien verwendet

wird.

ANMERKUNG:

Nummer 3D03 erfaßt keine

Software, speziell konstruiert zur

Schemaeintragung, logischen

Simulation, Plazierung und Routing,

Layout-Überprüfung oder

Prozeßgenerations-Bandaufnahme;

ANMERKUNG:

Bibliotheken, Entwurfshilfen oder

zugehörige Daten zum Entwurf von

Halbleiter-Bauelementen oder

integrierten Schaltungen werden als

Technologie angesehen.

```

```

E. TECHNOLOGIE

3E01 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur

Entwicklung oder Herstellung von

Geräten oder Materialien, die in

den Nummern 3A01, 3A02, 3B01,

3C01, 3C02, 3C03 oder 3C04

erfaßt sind.

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 3E01 erfaßt keine

Technologie zur Entwicklung oder

Herstellung von:

a. Mikrowellen-Transistoren, die

bei Frequenzen von unter 31 GHz

arbeiten;

b. integrierten Schaltungen der

Nummer 3A01.a.3 bis a.11, die

beide folgenden Merkmale

aufweisen:

```

1.

Technologie von 1 mym oder

```

mehr verwenden, und

```

2.

keine Mehrschicht-Strukturen

```

beinhalten.

ANMERKUNG:

Diese Anmerkung schließt den

Export von Mehrschicht-Technologie

für Bauelemente, die höchstens zwei

Metallschichten und zwei

Polysiliciumschichten beinhalten,

nicht aus.

```

```

3E02 Andere Technologie zur

Entwicklung oder Herstellung

von:

```

a)

Vakuum-Mikroelektronik-

```

Bauelemente;

```

b)

heterostrukturierte

```

Halbleiter-Bauelemente wie zB

modulations-dotierte

Feldeffekttransistoren (HEMT),

hetero-bipolare Transistoren

(HBT), Potentialtopf- oder

Superkristallgitter-Bauelemente;

```

c)

Elektronische

```

Supraleiter-Bauelemente;

4 - COMPUTER

```

```

```

```

ANMERKUNGEN: ---------------------------------

```

1.

Rechner, verwandte Geräte oder ANMERKUNG:

```

Software für Telekommunikations-

Die Nummer 4R01 erfaßt

oder Local Area Einrichtungen, die entwickelt sind

Network-Funktionen sind auch für den Gebrauch in

nach den Leistungsmerkmalen der Raketensystemen der Nummer 9R01.

Gruppe 5 - Telekommunikation - ---------------------------------

zu bewerten.

ANMERKUNGEN:

```

1.

Steuereinheiten, die Busse oder

```

Kanäle von Zentraleinheiten,

Hauptspeichern oder

Plattensteuerungen direkt

verbinden, sind nicht als

Telekommunikationsgeräte nach

den Leistungsmerkmalen der

Gruppe 5 - Telekommunikation -

zu bewerten.

```

2.

Software, die ein Routing oder

```

Switching von datagram-Paketen

oder von fast select-Paketen

ermöglicht (dh. Richtungswahl je

Paket), oder Software, besonders

entwickelt für die

Paketvermittlung, ist in der

Gruppe 5 - Telekommunikation -

erfaßt.

```

3.

Rechner, verwandte Geräte oder

```

Software mit kryptographischen

bzw. kryptoanalytischen

Funktionen, zur Gewährleistung

verfügter vielstufiger

Sicherheit oder verfügten

Teilnehmerausschlüssen oder

Funktionen zur Limitierung

elektromagnetischer

Verträglichkeit (EMV) sind auch

nach den Leistungsmerkmalen der

Gruppe 5 - Informationssicherung

- zu bewerten.

```

```

A) GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE

4A01 Elektronenrechner und 4R01 Analogrechner,

verwandte Geräte wie folgt sowie Digitalrechner oder digitale

Baugruppen und besonders Differentialanalysatoren,

konstruierte Bauteile hierfür: konstruiert oder modifiziert

```

a)

besonders konstruiert für den für die Verwendung in den

```

Betrieb unter einer der im Systemen laut Nummer 9R01, mit

folgenden aufgezählten einer der nachfolgenden

Bedingungen: Charakteristiken:

```

1.

bestimmt für den Betrieb bei a) ausgelegt für den Dauerbetrieb

```

Umgebungstemperaturen unterhalb bei Temperaturen von unter

228 K (-45 Grad C) oder oberhalb -45 Grad C bis über 55 Grad C;

oder „strahlungsgehärtet''.


ANMERKUNG:

Die Ausrüstung kann als Teil

eines bemannten Fluggeräts oder

Satelliten exportiert werden oder

in entsprechenden Stückzahlen als

Ersatzteile für bemannte

Fluggeräte.



ANMERKUNG:

Nummer 4A01.a.1. gilt nicht für

Rechner, besonders konstruiert zur Verwendung in zivilen

Kraftfahrzeugen oder in der Eisenbahnbetriebs-Elektronik.


2.

strahlungsgesichert bei

a)

Gesamtdosis 5 x 10 hoch 5

b)

Obergrenze der Strahlungsdosis 5 x 10 hoch

c)

obere Fehlerrate 1 x 10 hoch

b)

mit Eigenschaften oder

a)

mit von Nummer 4A03 erfaßten

b)

mit Analog/Digital- oder

1.

32 oder mehr Kanäle und

2.

Auflösung größer oder gleich

Bauteile hierfür:


ANMERKUNGEN:

1.

Nummer 4A03 schließt

2.

Der Erfassungsstatus von in Nummer 4A03 beschriebenen

a)

die Digitalrechner oder die

b)

die Digitalrechner oder die

1.

Der Erfassungsstatus von in Nummer 4A03.g beschriebenen

2.

Die Erfassung von

c)

die Technologie für die Digitalrechner und verwandten

3.

Digitalrechner oder verwandte


a)

sie wesentlich sind für

b)

das Gerät durch die Art seiner

c)

das Gerät keine andere

d)

die zusammengesetzte

e)

die Technologie für die Digitalrechner oder verwandten

a)

konstruiert für kombiniertes

b)

konstruiert oder abgewandelt für

Systeme mit Fehlertoleranz,


ANMERKUNG:

Digitalrechner und verwandte Geräte

gelten nicht als konstruiert oder

abgewandelt für Systeme mit

Fehlertoleranz im Sinne der Nummer

4A03.b, wenn sie eine der folgenden

Funktionen verwenden:

1.

Fehlererkennungs- oder

2.

die gegenseitige Verbindung

3.

die gegenseitige Verbindung

4.

die Synchronisierung zweier

Zentraleinheit zu übernehmen.


c)

Digitalrechner mit einer

d)

Baugruppen, besonders

Rechenelementen wie folgt:


ANMERKUNGEN:

1.

Nummer 4A03.d gilt nur für

2.

Nummer 4A03.d erfaßt keine


1.

entwickelt für den Zusammenschluß von 16 oder

2.

ausgestattet mit einer

e)

Plattenlaufwerke und Halbleiterspeicher wie folgt:

1.

Laufwerke für Magnetplatten,

2.

Halbleiterspeicher, nicht als

f)

Eingabe-/Ausgabesteuerungen,

g)

Geräte für

h)

Grafikbeschleuniger oder


ANMERKUNG:

Nummer 4A03.h gilt nicht für

Arbeitsplätze, konstruiert für und

beschränkt auf

1.

grafische Gestaltungen, zB für

2.

Darstellungen zweidimensionaler

Vektoren.


i. Farbbildschirme oder Monitore


ANMERKUNGEN:

1.

Nummer 4A03.i erfaßt keine

2.

Bildschirme, besonders


j)

Geräte für Analog/Digital- oder Digital/Analog-Umwandlungen, die

k)

Geräte mit


ANMERKUNG:

Der Begriff

„Endgeräte-Schnittstellen'' der Nummer 4A03.k schließt Local Area

Network-Schnittstellen, Modems und

sonstige

Kommunikations-Schnittstellen ein.

Local Area Network-Schnittstellen

sind als Netz-Zugangs-Steuerungen

zu behandeln.


4A04 Rechner wie folgt und

besonders konstruierte verwandte

Geräte, Baugruppen und Bauteile

hierfür:

a)

systolische Array-Rechner,

b)

neuronale Rechner,

c)

optische Rechner.

B. PRÜF- UND FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

4B01 Einrichtungen, besonders

konstruiert für die Aufbringung

von magnetischer Beschichtung

auf erfaßten starren (nicht flexiblen) magnetischen oder

magnetooptischen Datenträgern,


ANMERKUNG:

Nummer 4B01 erfaßt keine

Universal-Sputtereinrichtungen.


4B02 speicherprogrammierbare

Einrichtungen, besonders

konstruiert zur Überwachung,

Auswahl, Anwendungen oder

Prüfung von erfaßten starren

magnetischen Datenträgern,

4B03 Einrichtungen, besonders

konstruiert für die Herstellung

oder Justierung von

Schreib-/Leseköpfen oder von

Baugruppen (head/disk assemblies) für erfaßte starre

magnetische und magnetooptische

Speicher sowie

elektromagnetische oder optische

Bauteile hierfür.

C. WERKSTOFFE

Materialien, besonders geformt und

unverzichtbar für die Herstellung

von erfaßten Baugruppen für

magnetische und magnetooptische

Festplattenlaufwerke.

D. SOFTWARE


ANMERKUNG:

Der Erfassungsstatus von Software

für die Entwicklung, Herstellung

und Verwendung von in anderen

Gruppen beschriebenen Einrichtungen

wird in den betreffenden Gruppen

geregelt.

Der Erfassungsstatus von Software

für die in Gruppe 4 beschriebenen

Einrichtungen bestimmt sich nach

Nummer 4D.


4D01 Software, besonders

entwickelt oder abgewandelt für

die Entwicklung, Herstellung

oder Verwendung von

Einrichtungen, Werkstoffen oder

Software, die von Nummern 4A,

4B, 4C oder 4D erfaßt wird.

4D02 Software, besonders

entwickelt oder abgewandelt zur Unterstützung der Technologie,

die von Nummer 4E erfaßt wird.

4D03 Spezielle Software wie folgt:

a)

Software mit mathematischen und

b)

Software zur automatischen

c)

Quellencodes von

d)

Expertensysteme oder Software

1.

zeitabhängige Regeln und

2.

einfache Grundlagen

e)

Software mit Eigenschaften oder

f)

Betriebssysteme, besonders

E. TECHNOLOGIE

4E01 Technologie gemäß der

allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Entwicklung,

Herstellung oder Verwendung von

Einrichtungen, Werkstoffen oder

Software, die von Nummern 4A,

4B, 4C oder 4D erfaßt werden.

4E02 sonstige Technologie wie

folgt:

a)

Technologie für die Entwicklung

b)

Technologie für die Entwicklung

c)

Technologie, erforderlich für

5 - TELEKOMMUNIKATION UND INFORMATIONSSICHERHEIT


TELEKOMMUNIKATION


ANMERKUNGEN:

1.

Der Erfassungsstatus von

2.

Digitale Rechner, zugehörige

Engineering oder Verrechnung.


A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE

5A01 Jede Art von

Telekommunikationseinrichtungen

mit einem der folgenden

Merkmale:

a)

speziell konstruiert, kurzen

b)

speziell geschützt gegen Gamma-,

c)

speziell konstruiert für einen Betrieb außerhalb des Temperaturbereiches von 219 K


ANMERKUNG:

Nummer 5A01.c gilt nur für

elektronische Einrichtungen.

ANMERKUNG:

Nummer 5A01.b/c gilt nicht für

Einrichtungen an Bord von

Satelliten.


5A02 Telekommunikations-Übertragungseinrichtungen oder

-Anlagen und speziell

konstruierte Bauteile und Zubehöre hierfür, mit einem der

folgenden Merkmale:


ANMERKUNG:

Telekommunikationsübertragungseinrichtungen,

a)

kategorisiert wie folgt oder

1.

Funkeinrichtungen (zB Sender,

2.

Leitungsendgeräte;

3.

Zwischenverstärkereinrichtungen;

4.

Repeatereinrichtungen;

5.

Regeneratoreinrichtungen;

6.

Übersetzungsencoder

7.

Multiplexeinrichtungen

8.

Modulatoren/Demodulatoren

9.

Programmgesteuerte digitale Querverbindungseinrichtungen;

10.

Gateways und Brücken;

11.

Datenträger-Zugriffseinrichtungen, und

b)

konstruiert für eine Verwendung

1.

Draht (Leitung);

2.

Koaxialkabel;

3.

Lichtwellenleiterkabel;

4.

Elektromagnetische Wellen.


a)

mit digitaler Technik,


ANMERKUNG:

Nummer 5A02.a erfaßt keine

Einrichtungen, speziell

konstruiert für Einbau und Betrieb in einem Satellitensystem für zivile

Zwecke.


b)

speicherprogrammierbare digitale Crossconnect-Einrichtungen mit

c)

Einrichtungen, die folgendes

1.

Modems, die die Bandbreite

2.

Kommunikationskanal-Kontroller

3.

Netzwerk-Zugriffs-Kontroller


ANMERKUNG:

Enthält eine nicht erfaßte

Einrichtung einen Netzwerk-Zugriffs-Kontroller, darf

sie keine

Telekommunikations-Schnittstelle

besitzen, außer solche, die in Nummer 5A02.c zwar beschrieben,

aber nicht erfaßt sind.


d)

mit Laser, und mit einem der

1.

einer Übertragungs-Wellenlänge

2.

analoger Technik und eine Bandbreite von mehr als

3.

kohärenter optischer

4.

mit Wellenlängenteilungs-Multiplextechniken; oder

5.

mit optischer Verstärkung.

e)

Funkeinrichtungen, mit Eingangs- und Ausgangsfrequenzen höher

1.

31 GHz für Satelliten-Bodenstationen; oder

2.

26,5 GHz für andere

Anwendungen;


ANMERKUNG:

Nummer 5A02.e.2. erfaßt keine

Einrichtungen für zivile Zwecke,

die mit einem von der ITU

zugewiesenen Band zwischen 26,5 und 31 GHz arbeiten.


f)

Funkeinrichtungen, die:

1.

mit Quadratur-Amplituden-Modulation (QAM) über Level 4;

2.

andere digitale


ANMERKUNG:

Nummer 5A02.f.2. erfaßt keine

Einrichtungen, speziell konstruiert

für Einbau und Betrieb in einem Satellitensystem für zivile Zwecke.


g)

Funkeinrichtungen, die im 1,5

1.

a) automatische Prognose und Auswahl von Frequenzen und

b)

mit eingebautem Linear-Leistungsverstärker der Mehrfachsignale simultan bei

2.

mit eingebauten

h)

Funkeinrichtungen, für die Austrahlung (Anm.: richtig: Ausstrahlung)

1.

anwenderprogrammierbare

2.

einer gesamten übertragenen

i)

digital gesteuerte Funkempfänger

1.

automatisch einen Teil des elektromagnetischen Spektrums

2.

die empfangenen Signale oder

3.

eine Frequenzumschaltzeit von

j)

Einrichtungen, die digitale

1.

Sprachcodierung bei weniger

2.

mit einem Schaltungsaufbau,

k)

Unterwasser-Kommunikationseinrichtungen mit

1.

einer akustischen

2.

eine elektromagnetische

3.

Elektronenstrahl-Lenkverfahren


ANMERKUNG:

Statistische Multiplexer mit

digitalem Eingang und digitalem

Ausgang, zur Vermittlung, werden

als speicherprogrammierbare

Verteiler behandelt.


a)

Zeichengabe über einen zentralen

Kanal,


ANMERKUNG:

Signalisierungs-Einrichtungen,

bei denen der Zeichengabekanal in

32 Multiplex-Kanälen, die eine Gesamtleitung von nicht mehr als

2,1 Mbit/s bilden, getragen wird

bzw. sich auf eine solche Leitung

bezieht, und bei denen die Zeichengabe-Information in einem

festgelegten Zeitmultiplex-Kanal

ohne die Verwendung von explizit

adressierten Meldungen getragen

wird, gelten nicht als Systeme mit

Zeichengabe über einen zentralen

Kanal.


b)

mit ISDN (Integrated Services Digital Network)-Funktionen und

1.

Verteiler-Endstellen (zB Teilnehmerleitung)-

2.

der Fähigkeit, eine Signalisierungsmeldung, die


ANMERKUNG:

Nummer 5A03.b schließt nicht aus:

a)

Die Bewertung und Durchführung

b)

Nachrichtenverkehr auf einem D-Kanal des ISDN, ohne Bezug zu


c)

Mehrstufen-Priorität und Vorbelegung für

Leitungsvermittlung;


ANMERKUNG:

Nummer 5A03.c erfaßt keine

Ein-Ebene-Wahlvorbelegung.


d)

dynamische adaptive

e)

Leitwegzuteilung oder

f)

Leitwegzuteilung oder

Vermittlung von Einzel-Paketen;


ANMERKUNG:

Die Beschränkungen der Nummer

5A03.e und 5A03.f gelten nicht für

Netzwerke, die nur

Netzwerk-Zugriffs-Kontroller

verwenden, oder für

Netzwerk-Zugriffs-Kontroller.


g)

konstruiert zur

h)

Daten-Paketverteiler,

1.

eine Datenübertragungsgeschwindigkeit von

2.

eine digitale

Medium.


ANMERKUNG:

Nummer 5A03.h.1. nimmt die Multiplexbildung über eine

zusammengesetzte Verbindung von

Kommunikationskanälen, die nicht

von Nummer 5A02.a erfaßt sind,

nicht aus.


i)

optische Vermittlung (optical switching);

j)

ATM-Verfahren (Asynchronous Transfer Mode) verwenden;

k)

speicherprogrammierbare digitale

a)

empfängt Daten von den Knoten,

b)

verarbeitet diese Daten, um eine Verkehrssteuerung ohne

Leitwegzuteilung durch;


ANMERKUNG:

Nummer 5A04 nimmt die Verkehrssteuerung als eine Funktion

prognostizierbarer

Verkehrsbedingungen nicht aus.


5A05 Lichtwellenleiter-Kommunikationskabel,

Lichtleitfasern und speziell

konstruierte Bauteile und Zubehör hierfür wie folgt:

a)

Lichtleitfaser oder -kabel mit

1.

konstruiert für

2.

Lichtwellenleiter mit einer Zugfestigkeit von 2,0 x 10


ANMERKUNG:

Zugversuch:

On-Line und Off-Line-Fertigungsprüfung, die eine

vorgeschriebene Zugspannung

dynamisch über eine Faserlänge von

0,5 bis 3 m bei einer Laufgeschwindigkeit von 2 bis 5 m/s

während ihres Durchlaufens zwischen

Tonrollen von ca. 15 cm Durchmesser

anlegt. Die Umgebungstemperatur

beträgt nominal 293 K und die

relative Luftfeuchtigkeit 40%.

ANMERKUNG:

Zur Durchführung des Zugversuches

können auch entsprechende nationale

Normen herangezogen werden.


b)

Bauteile und Zubehör, speziell

c)

Lichtwellenleiterkabel und Zubehör, konstruiert für

Unterwassereinsatz.


ANMERKUNG:

Durchgangssteckverbinder für

Schatten und Rümpfe siehe Nummer

8A02.c.


5A06 Phasengesteuerte Antennen,

betrieben bei Frequenzen über

10,5 GHz, die aktive Elemente

und verteilte Bauteile enthalten

und konstruiert sind, daß sie

eine elektronische Steuerung der Strahlformung und Strahlzuspitzung ermöglichen,

ausgenommen Landesysteme mit

Instrumenten gemäß ICAO-Normen

(Mikrowellen-Landesysteme MLS).

B. PRÜF- UND FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

5B01 Einrichtungen, speziell

konstruiert für:

a)

Entwicklung von Geräten,

b)

Fertigung von Geräten,

c)

Verwendung von Geräten,

Prüfeinrichtungen;

5B02 Andere Einrichtungen wie

folgt:

a)

Bitfehlerhäufigkeits-Prüfeinrichtung

b)

Analysatoren, Prüfeinrichtungen

c)

Selbständige

C. MATERIALIEN

5C01 Vorformen aus Glas oder

anderen Materialien, optimiert

zur Herstellung von in Nummer

5A05 erfaßten Lichtwellenleiter.

D. SOFTWARE

5D01 Software, speziell

konstruiert oder abgeändert zur Entwicklung, Fertigung oder

Verwendung von Geräten oder

Materialien, die in den Nummern

unter 5A, 5B und 5C des Abschnittes

„Telekommunikation'' dieser Gruppe erfaßt sind.

5D02 Software, speziell

konstruiert oder abgeändert zur Unterstützung von Technologie,

die in den Nummern unter 5E des Abschnittes

„Telekommunikation'' dieser Gruppe erfaßt ist.

5D03 Spezifische Software wie

folgt:

a)

„Generic''-Software, nicht

b)

Software, nicht lauffähig,

c)

Software, so konstruiert oder so

d)

Software mit der Fähigkeit, den Quellencode von Software, die in

e)

Software, speziell konstruiert


ANMERKUNG:

Bezüglich Software für

Signalverarbeitung siehe auch

Gruppe 4 und 6.


E. TECHNOLOGIE

5E01 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur Entwicklung, Fertigung oder

Verwendung (ausschließlich Betrieb) von Geräten, Systemen,

Materialien oder Software, die

in den Nummern unter 5A, 5B, 5C

oder 5D des Abschnittes

„Telekommunikation'' erfaßt

sind.

5E02 Spezifische Technologien wie

folgt:

a)

erforderliche Technologie für

b)

Technologie zur Entwicklung oder

c)

Technologie zur Bearbeitung und Aufbringung von Beschichtungen

d)

Technologie zur Entwicklung oder

e)

Technologie zur Entwicklung oder

f)

Technologie zur Entwicklung oder

g)

Technologie zur Entwicklung oder

h)

Technologie zur Entwicklung oder


ANMERKUNG:

Der Erfassungsstatus von

Einrichtungen, Software, Systemen,

anwendungsspezifischen Baugruppen,

Modulen, integrierten Schaltungen,

Bauelementen, Technologie oder

Funktionen der Informationssicherheit ist in den Positionen des Abschnittes

„Informationssicherheit'' dieser Gruppe definiert, auch wenn sie

Bauteile oder Baugruppen anderer

Geräte sind.


A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE

5A11 Systeme, Geräte,

anwendungsspezifische

Baugruppen, Module oder

integrierte Schaltungen zur Informationssicherheit, wie

folgt, und andere speziell

konstruierte Bauteile hierfür:

a)

konstruiert oder abgeändert zur Verwendung von Verschlüsselungen

b)

konstruiert oder abgeändert zur Ausführung von

c)

konstruiert oder abgeändert zur Verwendung von Verschlüsselungen

1.

Ausrüstungen, die feste

2.

Ausrüstungen, die feste

3.

Ausrüstungen, die feste

4.

Faksimile-Geräte;

5.

Rundfunkeinrichtungen für

6.

zivile Fernseheinrichtungen;


ANMERKUNG:

Nummer 5A11.d erfaßt keine

Ausrüstungen, speziell konstruiert

zur Unterdrückung von Emanationen

aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen;


e)

konstruiert oder abgeändert zur Verwendung von

f)

konstruiert oder abgeändert für

g)

Kommunikationskabelsysteme,

B. PRÜF- UND FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

5B11 Einrichtungen, speziell

konstruiert zur Entwicklung von

Einrichtungen oder Verfahren,

die von den Positionen des Abschnittes

„Informationssicherheit''

dieser Gruppe erfaßt sind,

einschließlich Meß- oder

Prüfeinrichtungen;

5B12 Einrichtungen, speziell

konstruiert zur Fertigung von

Einrichtungen oder Verfahren,

die von den Positionen des Abschnittes

Informationssicherheit dieser Gruppe erfaßt sind,

einschließlich Meß-, Prüf-,

Reparatur- oder

Fertigungseinrichtungen;

5B13 Meßeinrichtungen, speziell

konstruiert zum Prüfen und Freigeben von

Informationssicherheits-Verfahren, die von den Nummern

unter 5A oder 5D des Abschnittes

„Informationssicherheit''

erfaßt sind.

D. SOFTWARE

5D11 Software, speziell

konstruiert oder abgeändert zur Entwicklung, Fertigung oder

Verwendung von Einrichtungen

oder Software, die in den Nummern unter 5A, 5B oder 5D

dieses Abschnittes

„Informationssicherheit''

erfaßt sind;

5D12 Software, speziell

konstruiert oder abgeändert zur Unterstützung von Technologie,

die in den Nummern unter 5E des Abschnittes

„Informationssicherheit''

erfaßt sind;

5D13 Spezifische Software wie

folgt:

a)

Software, die die Eigenschaften

b)

Software zur Abnahme von in Nummer 5D13.a erfaßter Software;

c)

Software, konstruiert oder

E. TECHNOLOGIE

5E11 Technologie gemäß der „General Technology Note'' (Allgemeine Technologienote) zur Entwicklung, Fertigung oder Verwendung von Ausrüstungenn oder Software, die in den Nummern unter 5A, 5B oder 5D des Abschnittes „Informationssicherheit'' erfaßt sind.


ANMERKUNGEN ZUR INFORMATIONSSICHERHEIT:

1.

Positionen des Abschnittes

a)

Smart Cards für Personen mit Verschlüsselungen, zum Gebrauch in Einrichtungen und Systemen, die von Nummer

b)

Einrichtungen, die feste

c)

Empfangseinrichtungen für

d)

tragbare (persönliche) oder

e)

Entschlüsselungsverfahren,

2.

Positionen der Informationssicherheit in dieser Gruppe erfassen nicht:

a)

Software, erforderlich zur Verwendung von Einrichtungen,

b)

Software, mit einem Verfahren


6 - SENSOREN

```

```

A) GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE

```

```

ANMERKUNG:

Die Nummern 6R01 bis 6R05

erfassen Einrichtungen, die

entwickelt sind für den

Gebrauch in Raketensystemen der

Nummer 9R01.

```

```

6A01 Akustik

```

a)

Akustik-Systeme für die

```

Seefahrt, Geräte oder speziell

entwickelte Bauteile hierfür,

wie folgt:

```

1.

aktive (Sende- oder

```

Sende/Empfangs)Systeme und

Geräte oder speziell

entwickelte Bauteile hierfür,

wie folgt:

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A01.a.1. erfaßt keine

Echolote, die vertikal vom Apparat

nach unten arbeiten, keine

Abtastfunktion mit mehr als

+10 Grad beinhalten und auf die

Messung von Wassertiefe, Entfernung

gesunkener oder auf dem Meeresgrund

begrabener Objekte, sowie auf

Fischfangzwecke beschränkt sind.

```

```

```

a)

Breitstrahl-

```

Tiefenvermessungssysteme zur

topographischen Meeresboden-

Kartographie:

```

1.

entwickelt für:

```

```

a)

die Durchführung von Messungen

```

unter einem Winkel von mehr

als 10 Grad von der

Vertikalen; und

```

b)

die Messung von Tiefen von

```

mehr als 600 m unter die

Wasseroberfläche; und

```

2.

entwickelt für:

```

```

a)

Mehrstrahleinrichtungen mit

```

Strahlen von weniger als

2 Grad; oder

```

b)

eine Datengenauigkeit besser

```

als 0,5% der Wassertiefe

bezogen auf Strahlbreite

(Mittelwert aus den

Einzelmessungen innerhalb der

Strahlbreite);

```

b)

Objektsuch- oder

```

Objektlokalisierungssysteme

mit einem der folgenden

Merkmale:

```

1.

einer Sendefrequenz unter

```

10 kHz;

```

2.

einem Schalldruckpegel von

```

mehr als 224 dB (Referenz

1 myPa bei 1 m) für Geräte

mit einem

Betriebsfrequenzband

zwischen 10 kHz und

einschließlich 24 kHz;

```

3.

einem Schalldruckpegel von

```

mehr als 235 dB (Referenz

1 myPa bei 1 m) für Geräte

mit einem

Betriebsfrequenzband

zwischen 24 kHz und

30 kHz;

```

4.

einer Bildung von Strahlen

```

von weniger als 1 Grad

entlang jeder Achse und

mit einer Betriebsfrequenz

von weniger als 100 kHz;

```

5.

entwickelt als

```

druckbeständig - bei

Normalbetrieb - in Tiefen

von mehr als 1 000 m und

Meßwandlern:

```

a)

mit dynamischer

```

Druckkompensation; oder

```

b)

mit Meßwandlerelementen, die

```

nicht aus Bleizirkonat-Titanat

bestehen; oder

```

6.

entwickelt zur

```

Abstandsmessung zu

Objekten von mehr als

5 120 m;

```

c)

akustische Projektoren

```

einschließlich Meßwandlern,

mit eingebauten

piezoelektrischen,

magnetostriktiven,

elektrostriktiven,

elektrodynamischen oder

hydraulischen Elementen, die

einzeln oder in Kombination

arbeiten, mit einem der

folgenden Merkmale:

```

```

ANMERKUNG:

Der Erfassungsstatus von

akustischen Projektoren,

einschließlich Meßwandlern,

speziell entwickelt für andere

Einrichtungen ist durch den

Erfassungsstatus der anderen

Einrichtungen definiert.

```

```

```

1.

einer momentanen

```

ausgestrahlten

Schalleistungsdichte von

mehr als 0,01 mW/mm2 Hz

für Geräte mit einer

Betriebsfrequenz unter

10 kHz;

```

2.

einer kontinuierlich

```

ausgestrahlten

Schalleistungsdichte von

mehr als 0,001 mW/mm2 Hz

für Geräte mit einer

Betriebsfrequenz unter

10 kHz;

```

3.

druckbeständig bei

```

Normalbetrieb in Tiefen

von mehr als 1 000 m; oder

```

4.

mit

```

Nebenkeulenunterdrückung

von mehr als 22 dB;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A01.a.1.c erfaßt weder

elektronische Quellen, die den

Schall nur vertikal richten, noch

mechanische (zB Luftdruck- oder

Dampfstoßkanonen) oder chemische

(zB explosive) Quellen.

ANMERKUNG:

Die Schalleistungsdichte wird

erhalten, indem die

Ausgangsschalleistung durch das

Produkt aus der ausstrahlenden

Oberflächenfläche und der

Betriebsfrequenz dividiert wird.

```

```

```

d)

Akustische Systeme, Geräte

```

oder speziell entwickelte

Bauteile zur Bestimmung der

Position von Schiffen oder

Unterwasser-Fahrzeugen

entwickelt:

```

1.

für einen Betrieb mit

```

einer Reichweite von mehr

als 1 000 m mit einer

Positioniergenauigkeit von

weniger als 10 m rms

(quadratisches Mittel),

gemessen bei einer

Entfernung von 1 000 m;

oder

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A01.a.1.d.1. schließt

auch Geräte mit ein, die eine

kohärente Signalverarbeitung

zwischen zwei oder mehr Baken und

dem vom Schiff oder

Unterwasserfahrzeug getragenen

Hydrophon verwenden, oder geeignet

sind, die

(Schallgeschwindigkeitsausbrei-

tungsfehler) zur Berechnung eines

Punktes selbsttätig zu korrigieren.

```

```

```

2.

als druckfest bei Tiefen

```

von mehr als 1 000 m;

```

2.

passive Systeme oder Geräte

```

(Empfangsgeräte, unabhängig ob

bei Normalbetrieb mit dem

separaten aktiven Gerät

verbunden oder nicht) oder

speziell entwickelte Bauteile

hierfür, wie folgt:

```

a)

Hydrophone (Meßwandler) mit

```

eingebauten:

```

1.

kontinuierlichen flexiblen

```

Sensoren oder Baugruppen

aus diskreten

Sensorelementen mit

entweder einem Durchmesser

oder einer Länge von

weniger als 20 mm und mit

einer Entfernung zwischen

den Elementen von weniger

als 20 mm;

```

2.

mit einem der folgenden

```

Meßfühler:

```

a)

Lichtleitfasern;

```

```

b)

piezoelektrischen

```

Polymeren;

```

c)

flexible

```

piezoelektrische

Keramikmaterialien;

```

3.

Hydrophon-Empfindlichkeit

```

besser als -180 dB in

jeder Tiefe mit keiner

Beschleunigungskompen-

sation;

```

4.

wenn entwickelt für einen

```

Betrieb in Tiefen von

nicht mehr als 35 m, mit

einer Hydrophon-

Empfindlichkeit besser als

-186 dB mit

Beschleunigungs-

kompensation;

```

5.

wenn entwickelt für einen

```

Normalbetrieb in Tiefen

von mehr als 35 m, mit

einer Hydrophon-Empfind-

lichkeit besser als

-192 dB mit

Beschleunigungskompen-

sation;

```

6.

wenn entwickelt für einen

```

Normalbetrieb in Tiefen

von mehr als 100 m, mit

einer Hydrophon-Empfind-

lichkeit besser als

-204 dB; oder

```

7.

entwickelt für einen

```

Betrieb in Tiefen von mehr

als 1 000 m;

```

```

ANMERKUNG:

Die Hydrophon-Empfindlichkeit

wird definiert als zwanzig mal der

Logarithmus des Verhältnisses der

rms-Ausgangsspannung zu einer

1 V rms-Referenz, wenn der

Hydrophon-Sensor ohne Vorverstärker

in ein Hörfeld aus ebenen Wellen

mit einem rms-Druck von 1 myPa

plaziert wird. Beispiel: ein

Hydrophon mit -160 dB (Referenz 1 V

je myPa) würde eine

Ausgangsspannung von 10 hoch -8 in

einem solchen Feld ergeben, während

ein Hydrophon mit -180 dB

Empfindlichkeit einen Ausgang von

nur 10 hoch -9 ergeben würde. Daher

ist -160 dB besser als -180 dB.

```

```

```

b)

Geschleppte akustische

```

Hydrophon-Anordnungen mit:

```

1.

Hydrophongruppen mit einem

```

Abstand von weniger als

12,5 m;

```

2.

Hydrophongruppen mit einem

```

Abstand von 12,5 m bis

unter 25 m und entwickelt

oder geeignet, für einen

Betrieb in Tiefen von mehr

als 35 m abgeändert zu

werden; oder

```

```

ANMERKUNG:

Der Ausdruck „geeignet zur

Abänderung'' in Nummer

6A01.a.2.b.2. heißt, daß

Möglichkeiten vorhanden sind, durch

eine Änderung der Verdrahtung oder

Verknüpfung den Hydrophongruppen-

Abstand oder die Grenzen der

Betriebstiefen abzuändern. Solche

Möglichkeiten sind gegeben durch:

Ersatzverdrahtung von mehr als 10%

der Anzahl der Drähte,

Justierungseinrichtungen für den

Hydrophongruppen-Abstand oder

interne

Tiefenbegrenzungsvorrichtungen, die

justierbar sind oder mehr als eine

Hydrophongruppe steuern.

```

```

```

3.

Hydrophongruppen-Abstand

```

von 25 m oder mehr und

entwickelt für einen

Betrieb in Tiefen von mehr

als 100 m;

```

4.

Kurssensoren:

```

```

a)

mit einer Genauigkeit

```

besser als +0,5 Grad;

```

b)

eingebaut in die

```

Anordnung und

entwickelt oder

geeignet zur

Abänderung für einen

Betrieb in Tiefen von

mehr als 35 m; oder

```

```

ANMERKUNG:

Der Ausdruck „geeignet zur

Abänderung'' in Nummer

6A01.a.2.b.4.b bedeutet, daß eine

justierbare oder entfernbare

Vorrichtung zur

Tiefenmeßwertrückführung vorhanden

ist.

```

```

```

c)

montiert außerhalb der

```

Anordnung und mit einer

Sensoreinheit, die fähig ist,

in einem Umkreis von 360 Grad

in Tiefen von mehr als 35 m zu

arbeiten;

```

5.

nicht-metallische

```

Bestandteile oder in der

Längsrichtung verstärkte

Anordnung;

```

6.

einer zusammengebauten

```

Anordnung von weniger als

40 mm Durchmesser;

```

7.

Multiplexe

```

Hydrophongruppen-Signale;

oder

```

8.

Hydrophon-Eigenschaften,

```

spezifiziert in Nummer

6A01.a.2.a;

```

c)

Bearbeitungseinrichtungen,

```

speziell entwickelt für

geschleppte Hydrophon-

Anordnungen mit einem der

folgenden Merkmale:

```

1.

mit Fast

```

Fouriertransformation

(FFT) oder einer anderen

Transformation mit 1 024

oder mehr komplexen

Punkten in weniger als

20 ms mit keiner

benutzerzugänglichen

Programmierbarkeit; oder

```

2.

Zeit- oder

```

Frequenzbereichs-

Verarbeitung und

-korrelation,

einschließlich

Spektralanalyse, digitales

Filtern und

Strahlenformung mit Fast

Fouriertransformationen

oder anderen

Transformationen oder

Verfahren mit

benutzerzugänglicher

Programmierbarkeit;

```

b)

Geophone, geeignet zur

```

Umwandlung für einen Einsatz in

Marinesystemen, Geräte oder

speziell entwickelte Bauteile,

die in der Nummer 6A01.a.2.a

erfaßt sind;

```

c)

Korrelation-Geschwindigkeits-

```

Sonarloggeräte, entwickelt zur

Messung der horizontalen

Geschwindigkeit des

Ausrüstungsträgers relativ zum

Meeresboden bei Abständen

zwischen dem Träger und dem

Meeresboden von mehr als 500 m;

6A02 Optische Sensoren

```

a)

Optische Detektoren wie folgt: 6R01 Passive Sensoren zur

```

Ermittlung von Peilungen für

spezifische elektromagnetische

Quellen (Funkpeilgeräte) oder

Geländecharakteristiken

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A02.a erfaßt keine

Germanium- oder Siliciumbauteile.

```

```

```

1.

raumfahrtqualifizierte

```

Einzelelemente oder

Brennebenen-Arrays (linear

oder zweidimensional) mit

einem der folgenden Merkmale:

```

a)
  1. einer

```

Spitzenempfindlichkeit bei

einer Wellenlänge kürzer

als 300 nm; und

```

2.

einer Empfindlichkeit von

```

weniger als 0,1% relativ zur

Spitzenempfindlichkeit bei

einer Wellenlänge von mehr

als 400 nm;

```

b)
  1. einer

```

Spitzenempfindlichkeit im

Wellenlängenbereich von

über 900 nm bis höchstens

1 200 nm, und

```

2.

einer Ansprechszeitkonstante

```

von 95 ns oder weniger; oder

```

c)

einer Spitzenempfindlichkeit

```

im Wellenlängenbereich von

über 1 200 nm bis höchstens

30 000 nm;

```

2.

Bildverstärkerröhren und

```

speziell entwickelte Bauteile

hierfür, wie folgt:

```

a)

Bildverstärkerröhren mit

```

allen folgenden Merkmalen:

```

1.

einer

```

Spitzenempfindlichkeit im

Wellenlängenbereich von

über 400 nm bis höchstens

1 050 nm;

```

2.

mit einer Mikrokanalplatte

```

für Elektronen-

Bildverstärkung mit einem

Lochabstand

(Zentrum-Zentrum Abstand)

von weniger als 25 mym;

und

```

a)

einer S-20-, S-25- oder

```

Multialkali-

Photokathode; oder

```

b)

einer GaAs- oder

```

GaInAs-Photokathode;

```

b)

speziell entwickelte

```

Bauteile wie folgt:

```

1.

Lichtwellenleiter-

```

Bildinverter;

```

2.

Mikrokanalplatten mit

```

beiden folgenden

Merkmalen:

```

a)

15 000 oder mehr

```

Hohlröhren/Platte; und

```

b)

einem Lochabstand

```

(Zentrum-Zentrum

Abstand) von weniger

als 25 mym; oder

```

3.

GaAs- oder

```

GaInAs-Photokathoden.

```

3.

nicht-raumfahrtqualifizierte

```

lineare oder zweidimensionale

Brennebenen-Arrays mit einem

der folgenden Merkmale:

```

a)
  1. einzelne Elemente mit

```

einer Spitzenempfindlichkeit

in einem Wellenlängenbereich

von über 900 nm bis

höchstens 1 050 nm; und

```

2.

einer

```

Ansprechzeitkonstante von

weniger als 0,5 ns;

```

b)
  1. einzelne Elemente mit

```

einer Spitzenempfindlichkeit

in einem Wellenlängenbereich

von über 1 050 nm bis

höchstens 1 200 nm; und

```

2.

einer

```

Ansprechzeitkonstante von

95 ns oder weniger; oder

```

c)

einzelne Elemente mit einer

```

Spitzenempfindlichkeit in

einem Wellenlängenbereich

von über 1 200 nm bis

höchstens 30 000 nm;

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

Nummer 6A02.a.3. umfaßt auch

```

photoleitfähige Arrays und

photovoltaische Arrays.

```

2.

Nummer 6A02.a.3. erfaßt keine

```

Silicium-Brennebenen-Arrays,

gekapselte photoleitfähige

Multi-Element-Zellen (mit nicht

mehr als 16 Elementen) oder

pyroelektrische Detektoren mit

einem der folgenden Stoffe:

```

a)

Bleisulfid;

```

```

b)

Triglycinsulfat oder

```

Varianten;

```

c)

Blei-Lanthan-Zirkonium-Titanat

```

und Varianten;

```

d)

Lithiumtantalat;

```

```

e)

Polyvinylidenfluorid und

```

Varianten;

```

f)

Strontium-Barium-Niobat und

```

Varianten; oder

```

g)

Bleiselenid.

```

```

```

```

4.

nicht-raumfahrtqualifizierte

```

Einzelelemente oder

Multielement-Halbleiter-

Photodioden oder

-Phototransistoren (keine

Brennebenen-Arrays) mit beiden

folgenden Merkmalen:

```

a)

einer Spitzenempfindlichkeit

```

bei einer Wellenlänge von

mehr als 1 200 nm; und

```

b)

einer Ansprechzeitkonstante

```

von 0,5 ns oder weniger;

```

b)

Multispektral abbildende

```

Sensoren, entwickelt für

Fernabtastungszwecke, mit einem

der folgenden Merkmale:

```

1.

einem Momentan-Gesichtsfeld

```

(IFOV) von weniger als

200 myrad; oder

```

2.

spezifiziert für einen Betrieb

```

im Wellenlängenbereich von

über 400 nm bis höchstens

30 000 nm; und

```

a)

die Ausgangsbilddaten in

```

digitalem Format erzeugen;

und

```

1.

raumfahrtqualifiziert

```

sind; oder

```

2.

für einen Luftfahrtbetrieb

```

entwickelt sind und andere

Detektoren als

Siliciumdetektoren

verwenden;

```

c)

Direktsicht-

```

Bilddarstellungsgeräte, die im

sichtbaren oder

Infrarot-Spektrum arbeiten und

einen der folgenden Bestandteile

aufweisen:

```

1.

Bildverstärkerröhren, die von

```

Nummer 6A02.a.2 erfaßt sind;

oder

```

2.

Brennebenen-Arrays, die von

```

Nummer 6A02.a.3 erfaßt sind;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A02.c erfaßt nicht

folgende Geräte, wenn diese andere

Photokathoden als GaAs- oder

GaInAs-Photokathoden enthalten:

```

a)

industrielle oder zivile

```

Einbruchsicherungssysteme,

Systeme zur Bewegungskontrolle

oder -zählung für Verkehr und

Industrie;

```

b)

medizinische Geräte;

```

```

c)

industrielle Geräte zur

```

Überprüfung, Sortierung oder

Analyse von

Materialeigenschaften;

```

d)

Feuermelder für Industrieöfen;

```

```

e)

speziell für Laborzwecke

```

entwickelte Geräte;

ANMERKUNG

Der Ausdruck „Direktsicht''

bezieht sich auf

Bilddarstellungsgeräte, die im

sichtbaren oder Infrarot-Spektrum

arbeiten, dem menschlichen

Betrachter ein visuelles Bild

zeigen, ohne das Bild in ein

elektronisches Signal für

Fernsehschirmdarstellung

umzuwandeln und die das Bild weder

photographisch, noch elektronisch

noch durch andere Mittel

aufzeichnen oder speichern können.

```

```

```

d)

besondere unterstützende

```

Bauteile für optische Sensoren

wie folgt:

```

1.

raumfahrtqualifizierte

```

Kryokühler;

```

2.

nicht-raumfahrtqualifizierte

```

Kryokühler wie folgt:

```

a)

mit geschlossenem Kreislauf

```

mit einer spezifizierten

mittleren Ausfallszeit

(MTTF) oder einem mittleren

Ausfallsabstand (MTBF) von

mehr als 2 500 Stunden;

```

b)

selbstregelnde Joule-

```

Thomson-(JT)-Minikühler für

Bohrungsdurchmesser von

weniger als 8 mm;

```

3.

optische Meßfasern:

```

```

a)

speziell gefertigt,

```

zusammengesetzt oder in

Struktur oder durch

Beschichtung abgeändert, um

akustisch, thermisch,

inertial, elektromagnetisch

oder für atomare Strahlung

empfindlich zu werden; oder

```

b)

in der Struktur abgeändert,

```

um eine Schwebungslänge von

weniger als 50 mm (hohe

Doppelbrechung) zu

erreichen;

6A03 Kameras

```

a)

Meßkameras wie folgt:

```

```

1.

Hochgeschwindigkeits-

```

Filmaufnahmekameras mit jedem

Filmformat von 8 mm bis

einschließlich 16 mm, bei

denen der Film während der

gesamten Aufzeichnungszeit

kontinuierlich bewegt wird,

und die geeignet sind, mit

Aufnahmegeschwindigkeiten von

mehr als

13 150 Einzelbildern/s

aufzuzeichnen;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A03.a.1. erfaßt keine

Filmaufnahmekameras für normale

zivile Zwecke.

```

```

```

2.

mechanische

```

Hochgeschwindigkeitskameras,

bei denen sich der Film nicht

bewegt, und die geeignet sind,

mit Bildfrequenzen von mehr

als 1 000 000 Bildern bei

voller Bildhöhe eines 35mm-

Films oder mit proportional

kleineren Geschwindigkeiten

für größere Bildhöhen

aufzuzeichnen;

```

3.

mechanische oder elektronische

```

Streakkameras mit

Aufzeichnungsgeschwindigkei-

ten von mehr als 10 mm/mys;

```

4.

elektronische Bildkameras mit

```

einer Bildfrequenz von mehr

als 1 000 000 Bildern;

```

5.

elektronische Kameras mit

```

beiden folgenden Merkmalen:

```

a)

einer elektronischen

```

Verschlußzeit

(Ausblendfähigkeit) von

weniger als 1 mys je

Vollbild; und

```

b)

einer Ausgabezeit, die eine

```

Bildgeschwindigkeit von mehr

als 125 vollen

Einzelbildern/s erlaubt;

```

b)

bilddarstellende Kameras wie

```

folgt:

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A03.b erfaßt keine

Fernseh- oder Videokameras, die

speziell für Fernseh-Rundfunk

entwickelt sind.

```

```

```

1.

Videokameras mit Halbleiter-

```

Sensoren und mit einem der

folgenden Merkmale:

```

a)

mehr als 4 x 10 hoch 6

```

aktiven Pixel/Halbleiter-

Sensoranordnung für

Monochromkameras (Schwarz-

Weiß-Kameras);

```

b)

mehr als 4 x 10 hoch 6

```

aktiven Pixel/Halbleiter-

Sensoranordnung für

Farbkameras mit drei

eingebauten Halbleiter-

Sensoranordnungen; oder

```

c)

mehr als 12 x 10 hoch 6

```

aktiven Pixel für

Halbleiter-Sensoranordnung-

Farbkameras mit einer

eingebauten Halbleiter-

Sensoranordnung;

```

2.

Scanning-Kameras oder

```

Scanning-Kamerasysteme:

```

a)

mit linearen

```

Detektoranordnungen mit mehr

als 8 192 Elementen/

Anordnung; und

```

b)

mit mechanischer Abtastung

```

in eine Richtung;

```

3.

mit eingebauten

```

Bildverstärkern, die in Nummer

6A02.a.2.a erfaßt sind;

```

4.

mit eingebauten Brennebenen-

```

Arrays, die in Nummer 6A02.a.3

erfaßt sind;

6A04 Optik

```

a)

Optische Spiegel (Reflektoren)

```

wie folgt:

```

1.

verformbare Spiegel mit

```

kontinuierlichen oder

Multielement-Oberflächen und

speziell entwickelte Bauteile

hierfür, die geeignet sind,

Teile der Spiegeloberfläche

mit Frequenzen von mehr als

100 Hz dynamisch

nachzujustieren;

```

2.

leichte monolithische Spiegel

```

mit einer durchschnittlichen

Äquivalenzdichte von weniger

als 30 kg/m2 und einem

Gesamtgewicht vom (Anm.:

richtig: von)

mehr als 10 kg;

```

3.

leichte zusammengesetzte -

```

oder Schaum-Spiegelstrukturen

mit einer durchschnittlichen

Äquivalenzdichte von weniger

als 30 kg/m2 und einem

Gesamtgewicht von mehr als

2 kg;

```

4.

Spiegel zum Lenken optischer

```

Strahlen mit mehr als 100 mm

Durchmesser oder

Hauptachsenlänge mit einer

Steuerbandbreite von mehr als

100 Hz;

```

b)

Optische Bauteile, hergestellt

```

aus Zinkselenid (ZnSe) oder

Zinksulfid (ZnS) zur Übertragung

im Wellenlängenbereich von über

3 000 nm bis höchstens 25 000 nm

und mit einem der folgenden

Merkmale:

1 mehr als 100 cm3 Volumen; oder

```

2.

mit mehr als 80 mm Durchmesser

```

oder Hauptachsenlänge und

20 mm Dicke (Tiefe);

```

c)

raumfahrtqualifizierte Bauteile

```

für optische Systeme wie folgt:

```

1.

leichtgewichtig, mit weniger

```

als 20% Äquivalenzdichte

verglichen mit einem festen

Rohling mit der gleichen

Apertur und Dicke;

```

2.

Substrate, Substrate mit

```

Oberflächenbeschichtungen

(Einzel- oder Mehrlagen,

metallisch oder dielektrisch,

leitfähig, halbleitend oder

isolierend) oder mit

Schutzfilmen;

```

3.

Segmente oder Baugruppen aus

```

Spiegeln, entwickelt zur

Montage im Weltraum in ein

optisches System, mit einer

Sammelapertur gleich oder

größer als von einer

Einzeloptik mit 1 m

Durchmesser;

```

4.

gefertigt aus

```

zusammengesetzten Materialien

mit einem linearen thermischen

Ausdehnungskoeffizienten

gleich oder kleiner als 5 x 10

hoch -6 in jeder

Koordinatenrichtung;

```

d)

Optische Filter wie folgt:

```

```

1.

für Wellenlängen größer als

```

250 nm, bestehend aus

optischen Mehrlagen-

Beschichtungen und mit einem

der folgenden Merkmale:

```

a)

Bandbreiten gleich oder

```

kleiner als 1 nm volle

Breite bei halber Intensität

(FWHI) und einer

Spitzenübertragung von 90%

oder mehr; oder

```

b)

Bandbreiten gleich oder

```

weniger als 0,1 nm FWHI und

einer Spitzenübertragung von

50% oder mehr;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A04.d.1. erfaßt keine

optischen Filter mit festen

Luftspalten oder Lyot-Filtern.

```

```

```

2.

für Wellenlängen größer als

```

250 nm und mit allen folgenden

Merkmalen:

```

a)

abstimmbar über einen

```

Wellenlängenbereich von

500 nm oder mehr;

```

b)

einem optischen

```

Momentanbandpaß von 1,25 nm

oder weniger;

```

c)

Wellenlänge

```

wiedereinstellbar innerhalb

von 0,1 ms mit einer

Genauigkeit von 1 nm oder

besser innerhalb des

abstimmbaren

Wellenlängenbereiches; und

```

d)

einer

```

Einzelereignis-Übertragung

von 91% oder mehr;

```

3.

Optische Opazitätsschalter

```

(Filter) mit einem Sehfeld von

30 Grad oder weiter und einer

Ansprechzeit gleich oder

kleiner als 1 ns;

```

e)

Optische Steuergeräte wie

```

folgt:

```

1.

speziell entwickelt zur

```

Erhaltung der

Oberflächengestalt oder

-ausrichtung der

raumfahrtqualifizierten

Bauteile, die in Nummer

6A04.c.1 oder c.3 erfaßt sind;

```

2.

mit Steuerungs-, Nachführ-,

```

Stabilisierungs- oder

Resonatorjustierbandbreiten

gleich oder größer als 100 Hz

und einer Genauigkeit von

10 myrad oder weniger;

```

3.

Kardanringe mit einer

```

maximalen Schwenkung von mehr

als 5 Grad, einer Bandbreite

gleich oder größer als 100 Hz

und mit einem der folgenden

Merkmale:

```

a)
  1. mit einem Durchmesser

```

oder einer Hauptachsenlänge

von mehr als 0,15 m bis

höchstens 1 m;

```

2.

geeignet für

```

Winkelbeschleunigungen von

mehr als 2 rad/s2; und

```

3.

mit Winkelfehlern gleich

```

oder kleiner als

200 myrad/s2; oder

```

b)
  1. mit mehr als 1 m

```

Durchmesser oder

Hauptachsenlänge;

```

2.

geeignet für

```

Winkelbeschleunigungen von

mehr als 0,5 rad/s2; und

```

3.

mit Winkelfehlern gleich

```

oder kleiner als

200 myrad;

```

4.

speziell entwickelt zur

```

Erhaltung der Justierung

von phasengesteuerten

Anordnungen oder

phasengesteuerten

Segmentspiegelsystemen,

die aus Spiegeln mit einem

Segmentdurchmesser oder

einer Hauptachsenlänge von

1 m oder mehr bestehen;

```

f)

Fluoridfaserkabel oder

```

Lichtwellenleiterfasern hierfür

mit einer Dämpfung von weniger

als 4 dB/km im

Wellenlängenbereich von über

1 000 nm bis höchstens 3 000 nm;

6A05 Laser, Bauteile und optische

Geräte, wie folgt:

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

Impulslaser umfassen auch

```

solche, die in einem CW-Modus

(Dauerstrichmodus) mit

überlagerten Impulsen laufen.

```

2.

Stoßerregte Laser umfassen auch

```

jene, die in einem

kontinuierlich erregten Modus

mit überlagerter Stoßerregung

laufen.

```

3.

Der Embargostatus von

```

Raman-Lasern richtet sich nach

den Parametern der

Pumpenquellenlaser.

Pumpenquellenlaser können alle

nachstehend beschriebenen Laser

sein.

```

```

```

a)

Gaslaser wie folgt:

```

```

1.

Excimerlaser mit einem der

```

folgenden Merkmale:

```

a)

einer Ausgangswellenlänge

```

von nicht mehr als 150 nm

und:

```

1.

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 50 mJ/Impuls;

oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von

mehr als 1 W;

```

b)

einer Ausgangswellenlänge

```

von über 150 nm bis

höchstens 190 nm und:

```

1.

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 1,5 J/Impuls;

oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von

mehr als 120 W;

```

c)

einer Ausgangswellenlänge

```

von über 190 nm bis

höchstens 360 nm und:

```

1.

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 10 J/Impuls; oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von

mehr als 500 W; oder

```

d)

einer Ausgangswellenlänge

```

von über 360 nm; und

```

1.

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 1,5 J/Impuls;

oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von

mehr als 30 W;

```

2.

Metalldampflaser wie folgt:

```

```

a)

Kupfer-(Cu)-Laser mit einer

```

mittleren oder

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 20 W;

```

b)

Gold-(Au)-Laser mit einer

```

mittleren oder

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 5 W;

```

c)

Natrium-(Na)-Laser mit einer

```

mittleren oder

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 5 W;

```

d)

Barium-(Ba)-Laser mit einer

```

mittleren oder

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 2 W;

```

3.

Kohlenmonoxid-(CO)-Laser mit

```

entweder:

```

a)

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 2 J/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 5 kW; oder

```

b)

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 5 kW;

```

4.

Kohlendioxid-(C02)-Laser mit

```

einem der folgenden Merkmale:

```

a)

einer CW-Ausgangsleistung

```

von mehr als 10 kW;

```

b)

einer gepulsten

```

Ausgangsstrahlung mit einer

Impulsdauer von mehr als

10 mys und:

```

1.

einer mittleren

```

Ausgangsleistung von mehr

als 10 kW; oder

```

2.

einer Spitzenleistung von

```

mehr als 100 kW; oder

```

c)

einer gepulsten

```

Ausgangsstrahlung mit einer

Impulsdauer gleich oder

kleiner als 10 mys und:

```

1.

einer Impulsenergie von

```

mehr als 5 J/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 2,5 kW; oder

```

2.

einer mittleren

```

Ausgangsleistung von mehr

als 2,5 kW;

```

5.

Chemische Laser wie folgt:

```

```

a)

Wasserstofffluorid- (Anm.:

```

richtig: Wasserstoffluorid-)

(HF)-Laser;

```

b)

Deuteriumfluorid-(DF)-Laser;

```

```

c)

Transferlaser:

```

```

1.

Sauerstoff-Jod-(O2-I)-

```

Laser;

```

2.

Deuterium-Fluorid-

```

Kohlendioxid-(DF-CO2)-

Laser;

```

6.

Gasentladungs- und

```

Ionen-Laser, zB Krypton-Ionen-

oder Argon-Ionen-Laser, mit

entweder:

```

a)

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 1,5 J/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 50 W; oder

```

b)

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 50 W;

```

7.

Andere Gaslaser, außer

```

Stickstoff-Laser, mit einem

der folgenden Merkmale:

```

a)

einer Ausgangswellenlänge

```

von nicht mehr als 150 nm

und:

```

1.

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 50 mJ/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 1 W; oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von

mehr als 1 W;

```

b)

einer Ausgangswellenlänge

```

von mehr als 150 nm bis

höchstens 800 nm und:

```

1.

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 1,5 J/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 30 W; oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von

mehr als 30 W;

```

c)

einer Ausgangswellenlänge

```

von mehr als 800 nm bis

höchstens 1 400 nm und:

```

1.

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 0,25 J/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 10 W; oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von

mehr als 10 W; oder

```

d)

einer Ausgangswellenlänge

```

von mehr als 1 400 nm und

einer mittleren oder

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 1 W;

```

b)

Halbleiter-Laser wie folgt:

```

```

```

ANMERKUNG:

Halbleiter-Laser werden allgemein

als Laserdioden bezeichnet.

ANMERKUNG:

Der Erfassungstatus von

Halbleiter-Lasern, speziell

entwickelt für andere Geräte

richtet sich nach dem

Erfassungsstatus der anderen

Geräte.

```

```

```

1.

Einzelne Single Mode

```

Halbleiter-Laser mit:

```

a)

einer mittleren

```

Ausgangsleistung von mehr

als 100 mW; oder

```

b)

einer Wellenlänge von mehr

```

als 1 050 nm;

```

2.

Einzelne Single Mode

```

Halbleiter-Laser oder Arrays

aus einzelnen

Halbleiter-Lasern mit:

```

a)

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 500 myJ/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 10 W;

```

b)

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 10 W; oder

```

c)

einer Wellenlänge von mehr

```

als 1050 nm;

```

c)

Festkörper-Laser wie folgt:

```

```

1.

abstimmbare Laser mit einem

```

der folgenden Merkmale:

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A05.c.1. umfaßt auch

Titan-Saphir-(Ti: Al2O3), Thulium -

YAG (Tm: YAG), Thulium - YSGG (Tm:

YSGG), Alexandrit (Cr: BeAl2O4) und

Farbpunkt-Laser.

```

```

```

a)

einer Ausgangswellenlänge

```

kleiner als 600 nm und:

```

1.

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 50 mJ/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 1 W; oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von

mehr als 1 W;

```

b)

einer Ausgangswellenlänge

```

von 600 nm oder mehr bis

höchstens 1 400 nm und:

```

1.

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 1 J/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 20 W; oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von

mehr als 20 W; oder

```

c)

einer Ausgangswellenlänge

```

von mehr als 1 400 nm und:

```

1.

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 50 mJ/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 1 W; oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von

mehr als 1 W;

```

2.

nicht-abstimmbare Laser wie

```

folgt:

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A05.c.2. erfaßt

Atomübergangs-Festkörper-Laser.

```

```

```

a)

Rubin-Laser mit einer

```

Ausgangsenergie von mehr als

20 J/Impuls;

```

b)

Neodym-Laser wie folgt:

```

```

1.

gütegeschaltete Laser

```

(Q-switched) mit:

```

a)

einer Ausgangsenergie von mehr

```

als 20 J bis höchstens

50 J/Impuls und einer

mittleren Ausgangsleistung von

mehr als 10 W; oder

```

b)

einer Ausgangsenergie von mehr

```

als 50 J/Impuls;

```

2.

nicht-gütegeschaltete

```

Laser (non-Q-switched)

mit:

```

a)

einer Ausgangsenergie von mehr

```

als 50 J bis höchstens

100 J/Impuls und einer

mittleren Ausgangsleistung von

mehr als 20 W; oder

```

b)

einer Ausgangsenergie von mehr

```

als 100 J/Impuls;

```

c)

Neodym-dotierte Laser

```

(andere Laser als Glas), wie

folgt, mit einer

Ausgangswellenlänge von mehr

als 1 000 nm bis höchstens 1

100 nm:

```

```

(Bezüglich Neodym-dotierte Laser

(andere Laser als Glas) mit einer

Ausgangswellenlänge von nicht mehr

als 1 000 nm oder mehr als 1 100 nm

siehe Nummer 6A05.c.2.d).

```

```

```

1.

gepulst angeregte,

```

phasenverriegelte,

gütegeschaltete

(Q-switched) Laser mit

einer Impulsdauer von

weniger als 1 ns und:

```

a)

einer Spitzenleistung von mehr

```

als 5 GW;

```

b)

einer mittleren

```

Ausgangsleistung von mehr als

10 W; oder

```

c)

einer Impulsenergie von mehr

```

als 0,1 J;

```

2.

gepulst angeregte,

```

gütegeschaltete

(Q-switched) Laser mit

einer Impulsdauer gleich

oder größer als 1 ns und:

```

a)

einem transversalen

```

Einmoden-Ausgang mit:

```

1.

einer Spitzenleistung von

```

mehr als 100 MW;

```

2.

einer mittleren

```

Ausgangsleistung von mehr

als 20 W; oder

```

3.

einer Impulsenergie von mehr

```

als 2 J; oder

```

b)

einem transversalen

```

Mehrmoden-Ausgang mit:

```

1.

einer Spitzenleistung von

```

mehr als 200 MW;

```

2.

einer mittleren

```

Ausgangsleistung von mehr

als 50 W; oder

```

3.

einer Impulsenergie von mehr

```

als 2 J;

```

3.

gepulst angeregte,

```

nicht-gütegeschaltete

(non-Q-switched) Laser

mit:

```

a)

einem transversalen

```

Einmoden-Ausgang mit:

```

1.

einer Spitzenleistung von

```

mehr als 500 kW; oder

```

2.

einer mittleren

```

Ausgangsleistung von mehr

als 150 W; oder

```

b)

einem transversalen

```

Mehrmoden-Ausgang mit:

```

1.

einer Spitzenleistung von

```

mehr als 1 MW; oder

```

2.

einer mittleren

```

Ausgangsleistung von mehr

als 500 W;

```

4.

kontinuierlich angeregte

```

Laser mit:

```

a)

einem transversalen

```

Einmoden-Ausgang mit:

```

1.

einer Spitzenleistung von

```

mehr als 500 kW; oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 150 W; oder

```

b)

einem transversalen

```

Mehrmoden-Ausgang mit:

```

1.

einer Spitzenleistung von

```

mehr als 1 MW; oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 500 W;

```

d)

andere nicht-abstimmbare

```

Laser, mit einem der

folgenden Merkmale:

```

1.

einer Wellenlänge von

```

weniger als 150 nm und:

```

a)

einer Ausgangsenergie von mehr

```

als 50 mJ/Impuls und eine

Spitzenleistung von mehr als 1

W; oder

```

b)

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 1 W;

```

2.

einer Wellenlänge von

```

150 nm oder mehr bis

höchstens 800 nm und:

```

a)

einer Ausgangsenergie von mehr

```

als 1,5 J/Impuls und einer

Spitzenleistung von mehr als

30 W; oder

```

b)

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 30 W;

```

3.

einer Wellenlänge von mehr

```

als 800 nm bis höchsten

1 400 nm, wie folgt:

```

a)

gütegeschaltete Laser mit:

```

```

1.

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 0,5 J/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 50 W; oder

```

2.

einer mittleren

```

Ausgangsleistung von mehr

als :

```

a)

10 W für Einmoden-Laser;

```

```

b)

30 W für Mehrmoden-Laser;

```

```

b)

nicht-gütegeschaltete Laser

```

mit:

```

1.

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 2 J/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 50 W; oder

```

2.

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 50 W; oder

```

4.

einer Wellenlänge von mehr

```

als 1400 nm und:

```

a)

einer Ausgangsenergie von mehr

```

als 100 mJ/Impuls und einer

Spitzenleistung von mehr als 1

W; oder

```

b)

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 1 W;

```

d)

Farbstofflaser oder andere

```

flüssige Laser mit einem der

folgenden Merkmale:

```

1.

einer Wellenlänge von weniger

```

als 150 nm und:

```

a)

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 50 mJ/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 1 W; oder

```

b)

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 1 W;

```

2.

einer Wellenlänge von 150 nm

```

oder mehr bis höchstens 800 nm

und:

```

a)

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 1,5 J/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 20 W;

```

b)

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 20 W; oder

```

c)

einem longitudinalen

```

Einmoden-Impulsoszillator

mit einer mittleren

Ausgangsleistung von mehr

als 1 W und einer

Folgefrequenz von mehr als 1

kHz, wenn die Impulsdauer

kleiner als 100 ns beträgt;

```

3.

einer Wellenlänge von mehr als

```

800 nm bis höchstens 1 400 nm

und:

```

a)

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 0,5 J/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 10 W; oder

```

b)

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 10 W; oder

```

4.

einer Wellenlänge von mehr als

```

1 400 nm und:

```

a)

einer Ausgangsenergie von

```

mehr als 100 mJ/Impuls und

einer Spitzenleistung von

mehr als 1 W; oder

```

b)

einer mittleren oder

```

CW-Ausgangsleistung von mehr

als 1 W;

```

e)

Frei-Elektron-Laser;

```

```

f)

Bauteile wie folgt:

```

```

1.

Spiegel, die entweder durch

```

aktive Kühlung oder

Wärmehohlleiter-Kühlung

gekühlt werden;

```

```

ANMERKUNG:

Aktive Kühlung ist eine

Kühltechnik für optische Bauteile,

die fließende Flüssigkeiten

innerhalb der Schicht unter der

Oberfläche (nominal weniger als

1 mm unter der optischen

Oberfläche) des Optikbauteils

verwendet, um Wärme von der Optik

abzuführen.

```

```

```

2.

optische Spiegel oder

```

durchlässige oder teilweise

durchlässige optische oder

elektro-optische Bauteile,

speziell entwickelt zur

Verwendung mit vom Embargo

erfaßten Lasern;

```

g)

optische Geräte wie folgt:

```

```

1.

dynamische Wellenfront-

```

(Phasen)-Meßgeräte, die

geeignet sind, mindestens

50 Positionen auf einer

Strahlenwellenfront

abzubilden, mit:

```

a)

Bildfrequenzen gleich oder

```

größer als 100 Hz und einer

Phasendiskrimination von

mindestens 5% der

Wellenlänge des Strahls;

oder

```

b)

Bildfrequenzen gleich oder

```

größer als 1 000 Hz und

einer Phasendiskrimination

von mindestens 20% der

Wellenlänge des Strahls;

```

2.

Laser-Diagnosegeräte, die

```

geeignet sind,

Winkelstrahl-Lenkungsfehler

von Super High Power Laser

(SHPL)-Systemen von gleich

oder weniger als 10 myrad zu

messen;

```

3.

optische Geräte, Baugruppen

```

oder Bauteile, speziell

entwickelt für SHPL-Systeme

mit phasengesteuerter

Anordnung für kohärente

Strahlenkombination bis zu

einer Genauigkeit von

Lambda/10 auf der bezeichneten

Wellenlänge oder von 0,1 mym,

je nachdem welcher Wert der

kleinere ist;

```

4.

Projektionsteleskope, speziell

```

entwickelt zur Verwendung mit

SHPL-Systemen;

6A06 Magnetometer, magnetische

Neigungsmesser, eigenmagnetische

Neigungsmesser und

Kompensationssysteme, sowie

speziell entwickelte Bauteile

hierfür, wie folgt:

```

a)

Magnetometer mit

```

supraleitfähiger, optisch

gepumpter oder nuklearer

Präzessionstechnologie

(Proton/Overhauser-Technologie),

mit einem Rauschpegel

(Empfindlichkeit) niedriger

(besser) als 0,05 nT

rms/Quadratwurzel Hz;

```

b)

Induktionsspulen-Magnetometer

```

mit einem Rauschpegel

(Empfindlichkeit) niedriger

(besser) als:

```

1.

0,05 nT rms/Quadratwurzel Hz

```

bei Frequenzen von weniger als

1 Hz;

```

2.

1 x 10 hoch -3 nT

```

rms/Quadratwurzel Hz bei

Frequenzen von 1 Hz oder mehr

bis höchstens 10 Hz; oder

```

3.

1 x 10 hoch -4 nT

```

rms/Quadratwurzel Hz bei

Frequenzen von mehr als 10 Hz;

```

c)

Lichtwellenleiter-Magnetometer

```

mit einem Rauschpegel

(Empfindlichkeit) niedriger

(besser) als 1 nT

rms/Quadratwurzel Hz;

```

d)

Magnetische Neigungsmesser, mit

```

mehreren Magnetometern, die in

Nummer 6A06.a, b oder c erfaßt

sind;

```

e)

eigenmagnetische

```

Lichtwellenleiter-Neigungsmesser

mit einem Rauschpegel

(Empfindlichkeit) des

magnetischen Neigungsfeldes

niedriger (besser) als 0,3 nT/m

rms/Quadratwurzel Hz;

```

f)

eigenmagnetische Neigungsmesser,

```

die nicht die Lichtwellenleiter-

Technologie einsetzen und einen

Rauschpegel (Empfindlichkeit)

des magnetischen Neigungsfeldes

niedriger (besser) als

0,015 nT/m rms/Quadratwurzel Hz

besitzen;

```

g)

magnetische Kompensationssysteme

```

für magnetische Sensoren,

entwickelt für einen Einsatz auf

mobilen Plattformen;

```

h)

supraleitfähige

```

elektromagnetische Sensoren mit

Bauteilen, die aus

supraleitfähigen Materialien

gefertigt sind:

```

1.

entwickelt für einen Betrieb

```

bei Temperaturen unter der

kritischen Temperatur von

mindestens einem ihrer

supraleitfähigen Bestandteile

(einschließlich

Josephson-Effekt-Geräte oder

supraleitfähige

Quanten-Interferenz-Geräte

(SQUIDS);

```

2.

entwickelt zum Messen

```

elektromagnetischer

Feldschwankungen auf

Frequenzen von 1 kHz oder

weniger, und:

```

3.

mit einem der folgenden

```

Merkmale:

```

a)

mit integrierten

```

Dünnschicht-SQUIDS mit einer

Mindestgröße von weniger als

2 mym und mit zugehörigen

Eingangs- und Ausgangs-

Kopplungsschaltungen;

```

b)

entwickelt für einen Betrieb

```

bei einer Magnetfeld-

Anstiegsgeschwindigkeit von

mehr als 1 x 10 hoch 6

Induktionsflußquanten/s;

```

c)

entwickelt, um ohne

```

magnetische Abschirmung im

Erdmagnetfeld arbeiten zu

können; oder

```

d)

mit einem

```

Temperaturkoeffizienten von

weniger (kleiner) als 0,1

Induktionsflußquantum/K;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A06 erfaßt keine für

biomagnetische Messungen zu

medizinischen Zwecken speziell

entwickelte Instrumente, sofern sie

keine nicht-eingebetteten Sensoren,

wie sie in Nummer 6A06.h erfaßt

sind, enthalten.

```

```

6A07 Schwerkraftmesser 6R02 Schweremesser (Gravimeter),

(Gravimeter) und Schwerkraft-Gradiometer und

Schwerkraft-Gradiometer wie speziell konstruierte

folgt. Komponenten dafür, konstruiert

```

a)

Schwerkraftmesser zur Verwendung oder modifiziert für den

```

am Boden mit einer statischen Lufteinsatz oder die Verwendung

Genauigkeit von weniger (besser) in der Marine, mit einer

als 10 mygal, ausgenommen statischen oder operationellen

Gravitationsmesser des Genauigkeit von 7 x 10 hoch -6

Quartzelement-Typs (Worden-Typ); m/sec2 (0,7 mgal *1) oder

besser, mit einer

```

b)

Schwerkraftmesser für mobile Einschwingzeit für

```

Plattformen für Boden, Marine, die Daueraufzeichnung von zwei

U-Boote, Luft- oder Raumfahrt Minuten oder weniger.

mit:

```

1.

einer statischen Genauigkeit

```

von weniger (besser) als 0,7

mgal; und

```

2.

einer Betriebsgenauigkeit von

```

weniger (besser) als 0,7 mgal

mit einer Aufzeichnungszeit im

stabilisierten Zustand von

weniger als 2 Minuten bei

jeder Kombination von

begleitenden

Korrekturausgleichen und

Bewegungseinflüssen;

```

c)

Schwerkraft-Gradiometer.

```

6A08 Radarsysteme, -geräte und

-baugruppen mit einem der

folgenden Merkmale, sowie

speziell entwickelte Bauteile

hierfür:

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A08 erfaßt nicht:

```

a)

Rundsicht-Sekundärradar (SSR)

```

```

b)

Eisenbahnradar zur

```

Kollisionsverhütung;

```

c)

Anzeigen und Monitore zur

```

Luftverkehrsüberwachung, die

nicht mehr als

12 Auflösungselemente/mm

besitzen.

```

```

```

a)

mit Betriebsfrequenzen von

```

40 GHz bis 230 GHz und mit einer

mittleren Ausgangsleistung von

mehr als 100 mW;

```

b)

mit einer abstimmbaren

```

Bandbreite von mehr als +-6,25%

der Mittenbetriebsfrequenz;

```

```

ANMERKUNG:

Die Mittenbetriebsfrequenz ist

gleich der Hälfte der Summe aus der

höchsten plus der niedrigsten

spezifizierten Betriebsfrequenz.

```

```

```

c)

geeignet, simultan auf mehr als

```

zwei Trägerfrequenzen zu

arbeiten;

```

d)

geeignet, mit künstlicher

```

Apertur (SAR), inverser

künstlicher Apertur (ISAR) oder

in Schrägsicht-Flugzeugradar-

Modus (SLAR) zu arbeiten;

```

e)

mit eingebauten elektronisch

```

lenkbaren phasengesteuerten

Antennen;

```

f)

geeignet zur Höhenmessung

```

nichtzusammengehöriger Ziele;

```

```

ANMERKUNG: Nummer 6A08.f erfaßt

nicht:

```

a)

Präzisionsanflugradargeräte

```

(PAR) gemäß den ICAO-Normen;

```

b)

Meteorologische Radargeräte.

```

```

```

```

g)

speziell entwickelt für Luft- 6R03 Präzisionsverfolgungssysteme

```

und Schwebefahrzeuge (auf a) Verfolgungssysteme mit einem

Ballons oder Flugzeugen Umsetzer, der im Raketensystem

montiert) und mit einer oder unbemannten Luftfahrzeug

Doppler-Signal-Verarbeitung zur in Verbindung mit Oberflächen-

Aufspürung bewegter Ziele; oder Luftreferenzsystemen oder

```

h)

mit Verarbeitung von Navigationssatellitensystemen

```

Radarsignalen mittels folgender für die Lieferung von

Techniken: Echtzeitmessungen der

```

1.

Radar-Spread-Spectrum-Techniken; Flugposition und

```

oder Geschwindigkeit eingebaut wird.

```

2.

Radar-Springfrequenz-Techniken;

```

```

i)

Betrieb am Boden mit einem

```

maximalen Meßbereich von mehr

als 185 km;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A08.i erfaßt keine

Rundsichtradarsysteme für die

Fischerei.

```

```

```

j)

Laserradar oder LIDAR-Geräte,

```

wie folgt:

```

1.

raumfahrtqualifiziert; oder

```

```

2.

mit kohärenten Heterodyn- oder

```

Homodyn-Erkennungstechniken

und mit einer Winkelauflösung

von weniger (besser) als

20 myrad;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A08.j erfaßt keine

LIDAR-Geräte, die speziell für

Zwecke des Vermessungswesens oder

meteorologische Beobachtungen

entwickelt sind.

```

```

k. mit signalverarbeitenden b) Entfernungsmeßradare mit

Subsystemen mit zugehörigen optischen Infrarot-

Impulskompression mit: Trackern und der speziell dafür

```

1.

einem Impulskompressionsanteil konstruierten Software mit den

```

von mehr als 150; oder folgenden Fähigkeiten:

```

2.

einer Impulsbreite von weniger

```

als 200 ns;

l. mit datenverarbeitenden 1. Winkelauflösung besser als

Untersystemen mit: 3 mrad (0,5 mils)

```

1.

automatischer Zielverfolgung, 2. Entfernung von 30 km oder

```

die bei jeder Antennendrehung größer mit einer

die prognostizierte Entfernungsauflösung besser

Zielposition unterhalb der als 10 m rms (quadratischer

Zeit des nächsten Mittelwert)

Antennenkeulendurchgangs 3. Geschwindigkeitsauflösung

liefert; besser als 3 m/s.

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A08.l.1. erfaßt keine

Konfliktwarneinrichtungen in

Luftverkehrsüberwachungssystemen,

oder Marine- bzw.

Hafenradaranlagen.

```

```

```

2.

Berechnung der

```

Target-Geschwindigkeit vom

Hauptradar mit

nicht-periodischen (variablen)

Abtastfrequenzen;

```

3.

Verarbeitung zur automatischen

```

Bilderkennung

(Feature-Extraktion) und

Vergleich mit den

charakteristischen

Target-Daten (in Wellen- oder

Bildform) zur Identifizierung

oder Klassifizierung des

Targets; oder

```

4.

Überlagerung und Korrelation,

```

oder Fusion von Objekt-Daten

aus zwei oder mehr

geographisch zerstreuten und

miteinander verknüpften

Radarsensoren zur besseren

Erfassung und Unterscheidung

von Objekten.

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6A08.l.4. erfaßt keine

Kontrollsysteme, -geräte und

-baugruppen zur

Seeverkehrsüberwachung.

```

```

6R04 Fernmeß- und

Fernsteuerungsausrüstung,

verwendbar für unbemannte

Luftfahrzeuge oder

Raketensysteme

B. PRÜF- UND FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

6B04 Optik

Geräte zur Messung des absoluten

Reflexionsvermögens bis zu einer

Genauigkeit von +-0,1% des

Reflexionswertes.

6B05 Laser

Speziell entwickelte oder

abgeänderte Geräte, einschließlich

Werkzeuge, Prägeformen,

Befestigungen oder Meßgeräte, wie

folgt, sowie speziell entwickelte

Bauteile und Zubehöre hierfür:

```

a)

zur Fertigung und Überprüfung

```

von:

```

1.

Frei-Elektron-Laser-Magnet-

```

Wigglern;

```

2.

Frei-Elektron-Laser-

```

Photoinjektoren;

```

b)

zur Justierung auf erforderliche

```

Toleranzen des longitudinalen

Magnetfeldes von Frei-Elektron-

Lasern.

6B07 Schwerkraftmesser

Geräte zur Fertigung, Ausrichtung

und Eichung von landgestützten

Schwerkraftmessern mit einer

statischen Genauigkeit besser als

0,1 mgal.

6B08 Radar 6R05 Speziell konstruierte

Systeme zur Messung von

Radarquerschnitten.

Impulsradar-Querschnitt-Meßsysteme

mit Sendeimpulsbreiten von 100 ns

oder weniger und speziell

entwickelte Bauteile hierfür.

C. MATERIALIEN

6C02 Optische Sensoren

```

a)

Elementares Tellur (Te) mit

```

einer Reinheit gleich oder

größer als 99,9995%;

```

b)

Einkristalle aus Cadmiumtellurid

```

(CdTe) oder

Quecksilber-Cadmium-Tellurid

(CdHgTe) mit jedem beliebigen

Reinheitsgrad, einschließlich

epitaxialer Halbleiterscheiben

hiervon;

```

```

ANMERKUNG

Die Reinheit wird gemäß ASTM

F574-83 oder entsprechender anderer

Normen überprüft.

```

```

```

c)

Lichtwellenleiter-Vorformen,

```

speziell entwickelt zur

Fertigung von Fasern mit hoher

Doppelbrechung, wie sie in

Nummer 6A02.d.3 erfaßt sind;

6C04 Optik

```

a)

Zinkselenid (ZnSe) und

```

Zinksulfid

(ZnS)-Substratrohlinge,

hergestellt mittels chemischen

Dampfsedimentationsverfahren

(CVD):

```

1.

Volumen größer als 100 cm3;

```

oder

```

2.

Durchmesser größer als 80 mm bei

```

einer Dicke gleich oder größer

als 20 mm;

```

b)

Boules aus folgenden

```

elektrooptischen Materialien:

```

1.

Kalium-Titanyl-Arsenat (KTiAs,

```

auch bekannt als KTA);

```

2.

Silber-Gallium-Selenid

```

(AgGaSe2);

```

3.

Thallium-Arsen-Selenid

```

(Tl3AsSe3, auch bekannt als

TAS);

```

c)

nicht-lineare optische

```

Materialien mit:

```

1.

Suszeptibilität der dritten

```

Ordnung (Chi 3) gleich oder

kleiner als 1 W/m2; und

```

2.

einer Ansprechzeit von weniger

```

als 1 ms;

```

d)

Substratrohlinge aus

```

Siliciumcarbid oder

Beryllium-Beryllium (Be/Be)

sedimentierten Materialien mit

mehr als 300 mm Durchmesser oder

Hauptachsenlänge;

```

e)

schwach optisch-absorbierende

```

Materialien wie folgt:

```

1.

Fluoridverbindungen als

```

Grundmaterial, mit

Bestandteilen mit einer

Reinheit von 99,999% oder

besser; oder

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 6C04.e.1. erfaßt Fluoride

aus Zirkonium oder Aluminium und

Varianten davon.

```

```

```

2.

Fluoridglas als Grundmaterial,

```

hergestellt aus Verbindungen,

die in Nummer 6C04.e.1 erfaßt

sind;

```

f)

Glas, einschließlich

```

geschmolzener Silika,

Phosphatglas, Fluorphosphatglas,

Zirkoniumfluorid (ZrF4) und

Hafnium-fluorid (HfF4) mit:

```

1.

einer

```

Hydroxylionen-(OH)Konzentrati

on von weniger als 5 ppm;

```

2.

integrierten metallischen

```

Reinheitsgraden von weniger

als 1 ppm; und

```

3.

hoher Homogenität

```

(Refraktionsvarianzindex) von

weniger als 5 x 10 hoch -6;

```

g)

synthetisch hergestellte

```

Diamantmaterialien mit einer

Absorption von weniger als 10

hoch -5 cm hoch -1 für

Wellenlängen von mehr als 200 nm

bis höchstens 14 000 nm;

```

h)

Lichtwellenleiter-Vorformen,

```

hergestellt aus

Fluoridverbindungen als

Grundmaterial, die Bestandteile

mit einer Reinheit von 99,999%

oder besser enthalten, speziell

entwickelt zur Herstellung von

Fluoridfasern, wie sie in Nummer

6A04.f erfaßt sind;

6C05 Laser

Kristalline Laser-Wirtsmaterialien

in nicht-fertiger Form, wie folgt:

```

a)

Titandotierte Saphire;

```

```

b)

Alexandrit.

```

D. SOFTWARE

6D01 Software, speziell entwickelt

zur Entwicklung oder Fertigung

von in Nummern 6A04, 6A05, 6A08

oder 6B08 erfaßten Geräten.

6R06

```

a)

Software zur Verarbeitung der

```

aufgezeichneten Daten nach dem

Flug zur Bestimmung der

Position des Fluggeräts auf

seiner ganzen Flugbahn.

```

b)

Speziell konstruierte Software

```

oder speziell konstruierte

Software mit entsprechenden

speziell konstruierten

Hybridrechnern (kombinierten

Analog-Digital-Rechnern) für

die Modelldarstellung,

Simulation oder

Entwurfsintegration der Systeme

laut 9R01.

```

c)

Speziell konstruierte Software

```

oder Datenbanken zur Analyse

von Signaturreduzierung.

6D02 Software, speziell entwickelt

zur Verwendung von in Nummern

6A02.b, 6A08 oder 6B08 erfaßten

Geräten.

6D03 Andere Software wie folgt:

```

a)

Akustik:

```

```

1.

Software, speziell entwickelt

```

für akustische Strahlformung,

zur Echtzeit-Verarbeitung von

akustischen Daten für einen

passiven Empfang unter

Verwendung von geschleppten

Hydrophon-Anordnungen;

```

2.

Quellencodes zur

```

Echtzeit-Verarbeitung von

akustischen Daten für einen

passiven Empfang unter

Verwendung von geschleppten

Hydrophon-Anordnungen;

```

b)

Magnetometer:

```

```

1.

Software, speziell entwickelt

```

für magnetische

Kompensationssysteme für

magnetische Sensoren, die für

einen Betrieb auf mobilen

Plattformen entwickelt sind;

```

2.

Software, speziell entwickelt

```

für magnetische

Anomalie-Erkennung auf mobilen

Plattformen;

```

c)

Schwerkraftmesser:

```

Software, speziell entwickelt

zur Korrektur von

Bewegungseinflüssen von

Schwerkraftmessern oder

Schwerkraft- Gradiometer;

```

d)

Radar:

```

```

1.

Luftverkehrsüberwachungs-

```

Anwendungs-Software, die sich

in Universalrechnern von

Luftfahrtskontrollstellen

befinden, mit einem der

folgenden Merkmale:

```

a)

simultane Verarbeitung und

```

Anzeige von mehr als

150 Objektwegen;

```

b)

Aufnahmefähigkeit von

```

Radarobjektdaten von mehr

als vier

Hauptradareinrichtungen;

oder

```

c)

automatische Weitergabe von

```

Hauptradarobjektdaten (wenn

nicht mit Rundsicht-

Sekundärradar-(SSR)Daten

korreliert) vom Hauptzentrum

der Flugverkehrskontrolle

(ATC) an ein anderes

Flugverkehrskontroll-

zentrum;

```

2.

Software zur Konstruktion oder

```

Fertigung von Radomen, die:

```

a)

speziell entwickelt sind zum

```

Schutz der elektronisch

lenkbaren phasengesteuerten

Antennen, wie sie in Nummer

6A08.e erfaßt sind; und

```

b)

den mittleren

```

Nebenkeulenpegelanstieg um

weniger als 13 dB für

Frequenzen gleich oder höher

als 2 GHz begrenzen.

E. TECHNOLOGIE

6E01 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur

Entwicklung von Geräten,

Materialien oder Software, die

in den Nummern 6A01, 6A02, 6A03,

6A04, 6A05, 6A06, 6A07, 6A08,

6B04, 6B05, 6B07, 6B08, 6C02,

6C04, 6C05, 6D01, 6D02 oder 6D03

erfaßt sind.

6E02 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur

Fertigung von Geräten oder

Materialien, die in den Nummern

6A01, 6A02, 6A03, 6A04, 6A05,

6A06, 6A07, 6A08, 6B04, 6B05,

6B07, 6B08, 6C02, 6C04 oder 6C05

erfaßt sind.

6E03 Andere Technologie

```

a)

Optik:

```

```

1.

Optik-Oberflächen-

```

Beschichtungs- und

-Behandlungstechnologie,

erforderlich zur Erreichung

einer Gleichmäßigkeit von

99,5% oder besser für optische

Beschichtungen von 500 mm oder

mehr Durchmesser oder

Hauptachsenlänge und mit einem

Gesamtschwund (Absorption und

Streuung) von weniger als 5 x

10 hoch -3;

```

2.

optische

```

Fertigungstechnologien wie

folgt:

```

a)

zur Serienfertigung von

```

optischen Bauteilen mit

einer Rate von mehr als

10 m2 Fläche/Jahr auf einer

einzelnen Spindel und mit:

```

1.

einer Fläche von mehr als

```

1 m2; und

```

2.

einer Oberflächenkrümmung

```

von mehr als Lambda/10 rms

auf der bezeichneten

Wellenlänge;

```

b)

Einschneid-

```

Diamantdrehtechniken mit

Genauigkeiten bei der

Oberflächenendfertigung von

besser als 10 nm rms auf

nicht-ebenen Oberflächen von

mehr als 0,5 m2;

```

b)

Laser:

```

```

1.

Technologie für optische

```

Filter mit einer Bandbreite

gleich oder kleiner als 10 nm,

einem Sehfeld (FOV) von mehr

als 40 Grad, sowie einer

Auflösung von mehr als 0,75

Linienpaaren/mm;

```

2.

Technologie, erforderlich zur

```

Entwicklung, Fertigung oder

Verwendung von speziell

entwickelten

Diagnoseinstrumenten oder

Targets in Testvorrichtungen

zur SHPL-Prüfung oder Prüfung

bzw. Bewertung von durch SHPL-

Strahlen bestrahlten

Materialien;

```

c)

Magnetometer:

```

Technologie, erforderlich zur

Entwicklung oder Fertigung von

Feldmesser-Magnetometern oder

Feldmesser-Magnetometersystemen

mit einem Rauschpegel von:

```

1.

weniger als 0,05 nT rms/Wurzel

```

Hz auf Frequenzen von weniger

als 1 Hz; oder

```

2.

1 x 10 hoch -3 nT

```

rms/Quadratwurzel Hz auf

Frequenzen von 1 Hz oder mehr.

7 - NAVIGATION UND AVIONIK

```

```

A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE ---------------------------------

ANMERKUNG:

Die Nummern 7R01 bis 7R09 erfassen

Einrichtungen, die entwickelt

sind für den Gebrauch in

Raketensystemen der Nummer

9R01.

```

```

7A01 Beschleungigungsmesser 7R01

(Anm.: richtig:

Beschleunigungsmesser),

entwickelt für einen Einsatz in

Trägheitsnavigations- oder

Lenksystemen; mit einem der

folgenden Merkmale, sowie

speziell entwickelte Bauteile

hierfür:

```

a)

einer Nullabgleich-Stabilität a) Beschleunigungsmesser mit einem

```

von kleiner (besser) als Schwellwert von 0,05 g oder

130 myg, bezogen auf einen weniger, einem

festen Eichwert über den Linearitätsfehler innerhalb von

Zeitraum von einem Jahr; 0,25% der vollen Skalenleistung

oder beidem, konstruiert für

die Verwendung in

Trägheitsnavigationssystemen

oder Lenksystemen aller Art.

```

b)

einer Skalenfaktor-Stabilität b) Beschleunigungsmesser oder

```

von kleiner (besser) als Kreisel aller Art mit

130 ppm, bezogen auf einen Dauerausgabe, die für

festen Eichwert über den Beschleunigungen über 100 g

Zeitraum von einem Jahr; spezifiziert sind.

```

c)

spezifiziert, für c) Trägheits- oder sonstige

```

Beschleunigungswerte von mehr Geräte, die

als 100 g. Beschleunigungsmesser nach a)

und b) oder Kreisel nach b)

verwenden, sowie Systeme, in

denen solche Geräte eingebaut

sind, und speziell dafür

konstruierte

Integrationssoftware.

7A02 Kreisel mit einem der 7R02

folgenden Merkmale, sowie

speziell entwickelte Bauteile

hierfür:

```

a)

einer Drift-Stabilität, gemessen

```

Kreiselkompasse und andere

in einer 1 g-Umgebung über den Geräte, mit denen die Position

Zeitraum von drei Monaten und oder Orientierung über die

bezogen auf einen festen automatische Verfolgung von

Eichwert, von: Himmelskörpern oder Satelliten

ermittelt werden.

```

1.

kleiner (besser) als b) Alle Arten von Kreiseln, die

```

0,1 Grad/Stunde, wenn für sich für die Verwendung in den

kontinuierliche Funktion bei in Nummer 9R01 genannten

unter 10 g spezifiziert; oder Systemen eignen und eine

```

2.

kleiner (besser) als Nenndriftratenstabilität von

```

0,5 Grad/Stunde, wenn für weniger als 0,5 Grad (1 Sigma

kontinuierliche Funktion oder rms)/Stunde bei 1 g

zwischen 10 bis einschließlich aufweisen.

100 g spezifiziert;

```

b)

spezifiziert für kontinuierliche

```

Funktion bei

Beschleunigungsraten von über

100 g.

7A03 Trägheitsnavigationssysteme 7R03 Integrierte

(kardanisch aufgehängt und Fluginstrumentensysteme, die

flugkörperfest) und Stabilisierungskreisel oder

Trägheitsgeräte für Höhe, Autopiloten sowie

Lenkung oder Steuerung, sowie Integrationssoftware dafür

speziell entwickelte Bauteile beinhalten, konstruiert oder

hierfür, mit einem der folgenden modifiziert für die Verwendung

Merkmale: in Systemen der Nummer 9R01.

```

a)

für Luftfahrzeuge

```

```

1.

Navigationsfehler

```

(frei-inertial) nach erfolgter

Normalausrichtung von 0,8

nautischen Meilen/Stunde (50%

Circular Error Possible (CEP))

oder kleiner (besser); oder

```

2.

nicht freigegeben durch die

```

Zivilluftfahrbehörden für

„zivile Luftfahrzeuge''; oder

```

3.

spezifiziert für

```

Beschleunigungswerte von mehr

als 10 g;

```

b)

für Land- oder „Raumfahrzeuge''

```

```

1.

Navigationsfehler

```

(frei-inertial) nach erfolgter

Normalausrichtung von 0,8

nautischen Meilen/Stunde (50%

Circular Error Possible (CEP))

oder kleiner (besser); oder

```

2.

spezifiziert für

```

Beschleunigungswerte von mehr

als 10 g.

7A04 Kreisel-Astrokompasse und

andere Vorrichtungen, die

Position und Orientierung

mittels automatischer Verfolgung

von Himmelskörpern oder

Satelliten bestimmen, mit einer

Azimutgenauigkeit von gleich

oder kleiner (besser) als

5 Bogensekunden.

7A05 Global-Positionierungs- 7R04 Globales

Satelliten-(GPS)-Empfangsgeräte Positionierungsbestimmungs-

mit einer system GPS (Global Positioning

Nullstellenschwenkungsantenne, System) oder ähnliche

sowie speziell entwickelte Satellitenempfänger

Bauteile hierfür. a) tauglich für die Lieferung von

Navigationsdaten unter den

folgenden Betriebsbedingungen:

```

1.

bei Geschwindigkeiten über

```

515 m/s (1 000 nautische

Meilen/Stunde), und

```

2.

in Höhen über 18 km

```

(60 000 Fuß), oder

```

b)

konstruiert oder modifiziert

```

für die Verwendung in

unbemannten Fluggeräten laut

Nummer 9R01.

7A06 Bord-Höhenmesser, die auf

anderen Frequenzen als 4,2 bis

einschließlich 4,4 GHz arbeiten,

mit einem der folgenden

Merkmale:

```

a)

Leistungsmanagement; oder

```

```

b)

mit Phasenumtastungsmodulation;

```

7R05 Radar und Laserradarsysteme

einschließlich Höhenmesser.

B. PRÜF- UND

FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

7B01 Prüf-, Eich- oder

Abgleichgeräte, speziell

entwickelt für Einrichtungen der

Nummer 7A, ausgenommen Geräte

der Klassen „Wartungsebene I''

oder „Wartungsebene II''.

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

„Wartungsebene I'':

```

Der Ausfall einer

Trägheitsnavigationseinheit wird

im Flugzeug durch eine Anzeige

des Bedien- und Anzeigefeldes

(CDU) oder durch eine

Zustandsmeldung des

entsprechenden Subsystems

gemeldet. Die Ursache des

Gebrechens kann mit Hilfe des

Hersteller-Handbuches auf der

Ebene der defekten, an Bord

austauschfähigen Einheit (line

replaceable unit = LRU)

lokalisiert werden. Der Bediener

entfernt sodann die fehlerhafte

LRU und ersetzt sie durch eine

Ersatzeinheit.

```

2.

„Wartungsebene II'':

```

Die fehlerhafte LRU wird an die

Wartungswerkstätte (des

Herstellers oder der für

Wartungsebene II zuständigen

Werkstätte des Betreibers)

geschickt. Dort wird diese

nicht-funktionierende LRU

mittels verschiedener,

geeigneter Prüfeinrichtungen

getestet, um die defekte,

werkstätten-austauschfähige

Baugruppe (shop replaceable

assembly = SRA), die für das

Gebrechen verantwortlich ist, zu

lokalisieren. Diese SRA wird

entfernt und durch eine

funktionierende Ersatzbaugruppe

ersetzt. Die fehlerhafte SRA

(oder möglicherweise die gesamte

LRU) wird dann an den Hersteller

geschickt.

ANMERKUNG:

Wartungsebene II beinhaltet nicht

den Austausch von erfaßten

Beschleunigungsmessern oder

Kreiselsensoren der SRA.

```

```

7B02 Geräte, wie folgt, speziell 7R06 Speziell konstruierte Prüf-,

entwickelt zur Beurteilung von Kalibrier- und Justiergeräte

Spiegeln für sowie „Fertigungsausrüstung''

Ring-Laser-Kreiselgeräten: dafür, einschließlich der

folgenden:

```

a)

Streustrahlungsmesser mit einer a) Folgende Geräte für

```

Meßgenauigkeit von 10 ppm oder Laserkreisel zur

kleiner (besser); Charakterisierung von Spiegeln,

```

b)

Profilometer mit einer wenn sie mindestens folgende

```

Meßgenauigkeit von 0,5 nm Genauigkeitsgrenzen aufweisen:

(5 Angström) oder kleiner 1. Streustrahlungsmesser

(besser). (10 ppm)

```

2.

Reflektometer (50 ppm)

```

```

3.

Profilmesser (5 Angström)

```

7B03 Geräte, speziell entwickelt b) Für sonstige Trägheitsgeräte:

zur Fertigung von Einrichtungen 1. Trägheitsmeßgerät (IMU

unter Nummer 7A, einschließlich: = Inertial Measurement

```

a)

Kreisel-Abstimm-Prüfstationen; Unit)

```

```

b)

Kreisel-Dynamik-Auswucht- 2. IMU-Plattformtester

```

Stationen; 3. IMU-Handhabungsvorrichtung

```

c)

Kreisel-Einlauf/Motor- für stabile Elemente

```

Prüfstationen; 4. IMU-Plattform-

```

d)

Kreisel-Ausgangs- und Wuchtvorrichtung

```

Füllstationen; 5. Teststation für

```

e)

Zentrifugenhalterungen für Kreisel-Tuning

```

Kreisellager; 6. Station für dynamisches

```

f)

Stationen zur Achsenausrichtung Wuchten von Kreiseln

```

von Beschleunigungsmessern; 7. Teststation für

Motor/Kreisel-Einlaufen

```

8.

Kreiselevakuierungs- und

```

-füllstation

```

9.

Zentrifugenvorrichtung für

```

Kreisellager

```

10.

Achsenausrichtstation für

```

Beschleunigungsmesser

```

11.

Teststation für

```

Beschleunigungsmesser

C. MATERIALIEN (keine)

D. SOFTWARE

7D01 Software, speziell entwickelt

oder abgeändert zur Entwicklung

oder Fertigung von Geräten der

Nummern 7A oder 7B.

7D02 Quellencodes zur Verwendung

jeglicher Navigationsgeräte oder

Fluglagen-Kursbezugssysteme

(AHRS) (ausgenommen kardanisch

aufgehängte AHRS) einschließlich

Trägheitsgeräte, die nicht in

den Nummern 7A03 oder 7A04

erfaßt sind.

7D03 Andere Software wie folgt:

```

a)

Software, speziell entwickelt

```

oder abgeändert zur

Leistungsverbesserung oder zur

Verminderung des

Navigationsfehlers des Systems

auf jene Werte, wie sie in den

Nummern 7A03 oder 7A04

spezifiziert sind;

```

b)

Quellencodes für hybride

```

integrierte Systeme zur

Leistungsverbesserung oder zur

Verminderung des

Navigationsfehlers des Systems

auf in Nummer 7A03 spezifizierte

Werte durch kontinuierliche

Kombination von Trägheitsdaten

mit einer der folgenden

Navigationsdatenarten:

```

1.

Dopplerradar-Geschwindigkeit;

```

```

2.

Globaler-Positionierungs-

```

Satelliten-(GPS-)

Referenzdaten; oder

```

3.

Terrain-Datenbank;

```

```

c)

Quellencodes für integrierte

```

Luft- und Raumfahrt-Elektronik,

die Sensordaten und

wissensbasierte Expertensysteme

kombinieren;

```

d)

Quellencodes zur Entwicklung

```

von:

```

1.

digitalen

```

Flugmanagementsystemen zur

Flugbahnoptimierung;

```

2.

integrierten Antriebs- und

```

Flugregelungssystemen;

```

3.

„Fly by wire'' oder „Fly by

```

light''-Regelsystemen;

```

4.

aktiven fehlertoleranten oder

```

selbsttätig rekonfigurierenden

Flugregelungssystemen;

```

5.

automatischen

```

Radiokompaß-Bordsystemen;

```

6.

Flugdatensystemen auf der

```

Basis von statischen

Oberflächendaten;

```

7.

Raster-Frontscheibenanzeigen

```

oder dreidimensionalen

Anzeigen;

E. TECHNOLOGIE

7E01 Technologie gemäß der 7R07 Konstruktionstechnologie für

„General Technology Note'' die Integration von Rumpf,

(Allgemeine Technologienote) zur Antriebssystem und

Entwicklung von Geräten oder von Auftriebssteuerflächen zur

Software der Nummern 7A, 7B oder Optimierung der aerodynamischen

7D. Leistung im gesamten

Flugbereich eines unbemannten

Luftfahrzeugs.

7R08 Konstruktionstechnologie für

die Integration von

Flugsteuerungs-, Lenk- und

Antriebsdaten in ein

Flug-Managementsystem zur

Optimierung der Flugbahn eines

Raketensystems.

7R09 Konstruktionstechnologie für

den Schutz von Avionik- und

elektrischen Subsystemen gegen

Gefahren von EMP

(elektromagnetischer Impuls)

und EMI (elektromagnetische

Störung) von externen Quellen

wie folgt:

```

1.

Konstruktionstechnologie für

```

Abschirmungssysteme

```

2.

Konstruktionstechnologie für

```

die Konfiguration von

gehärteten elektrischen

Schaltkreisen und

Subsystemen

```

3.

Ermittlung der

```

Härtungskriterien für die

oben genannten Positionen.

7E03 Technologie gemäß der

„General Technology Note''

(Allgemeine Technologienote) zur

Reparatur, Adaptierung oder

Überholung von in Nummern 7A01

bis 7A04 erfaßten Geräten, außer

für Zwecke der

Wartungstechnologie, die in

einem direkten Zusammenhang mit

Eichung, Entfernung oder

Austausch von beschädigten oder

unverwendbaren, an Bord

austauschfähigen Einheiten (line

replaceable unitd = LRU) oder

werkstättenaustauschfähigen

Baugruppen (shop replaceable

assemblies = SRA) eines zivilen

Luftfahrzeuges, wie in den

Anmerkungen „Wartungsebene I''

und „Wartungsebene II''

beschrieben, steht.

7E04 Andere Technologie:

```

a)

Technologie zur Entwicklung oder

```

Fertigung von:

```

1.

Radiokompaß-Bordsystemen mit

```

Betriebsfrequenzen von mehr

als 5 MHz;

```

2.

Flugdatensystemen nur auf der

```

Basis von Bodenstationsdaten,

zB solche, die ohne

konventionelle Flugdatensonden

auskommen;

```

3.

Raster-Frontscheibenanzeigen

```

oder dreidimensionalen

Anzeigen für Luftfahrzeuge;

```

4.

Trägheitsnavigationssystemen

```

oder Kreisel-Astrokompassen,

die in den Nummern 7A01 oder

7A02 erfaßte

Beschleunigungsmesser oder

Kreisel enthalten;

```

b)

Fertigungstechnologie, wie

```

folgt, für aktive

Flugregelungssysteme

(einschließlich Fly by wire-

oder Fly by light-Systeme):

```

1.

Konfigurationserstellung zur

```

Verknüpfung von mehreren

Mikroelektronik-

Verarbeitungselementen

(Bordcomputer), um eine

Echtzeitverarbeitung bei

Steuerung nach Vorgaben zu

erreichen;

```

2.

Steuerungsvorgaben-

```

Kompensationen für

Sensorpositionen oder

dynamische

Flugwerkbelastungen, zB

Kompensation für Vibration der

Sensorumgebung oder für

Abweichung der Sensorposition

vom Gravitationszentrum;

```

3.

elektronisches Management von

```

Datenredundanz oder

Systemredundanz zur

Fehlererkennung,

Fehlertoleranz,

Fehlerisolierung oder

Rekonfiguration;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 7E04.b.3. erfaßt keine

Technologie zur Erstellung einer

gerätespezifischen Redundanz.

```

```

```

4.

Flugsteuerungen, die eine

```

Rekonfiguration von Kraft- und

Momentsteuerung während des

Fluges zur Echtzeit-Autopilot-

Steuerung ermöglichen,

```

5.

Integration von digitalen

```

Flugregelungs-, Navigations-

und Antriebssteuerungsdaten in

ein digitales

Flugmanagementsystem zur

Flugbahnoptimierung,

ausgenommen

Entwicklungstechnologie für

Luftfahrzeugs-Flugüber-

wachungsinstrumentenanlagen,

die nur zur VOR-, DME, ILS-

oder MLS-Navigation oder

ähnlicher Navigationen

integriert sind; oder

```

6.

Unabhängige digitale

```

Flugregelungs- oder

Mehrfachsensor-Flug-

Managementsysteme mit

wissensbasierten

Experten-systemen;

```

c)

Technologie zur Entwicklung von

```

Helikoptersystemen, wie folgt:

```

1.

Mehrfach-Achsen-Fly by wire-

```

oder Fly by light-Steuerungen,

die die Funktionen von

mindestens zwei der folgenden

Merkmale in einem einzigen

Steuerelement vereinen:

```

a)

Kollektivsteuerungen;

```

```

b)

zyklische Steuerungen;

```

```

c)

Giersteuerungen;

```

```

2.

Drehmomentausgleichs- und

```

Kurssteuerungssysteme;

```

3.

Rotorblätter mit

```

Schwenkflügeln für einen

Einsatz in Systeme mit

individueller

Rotorblättersteuerung.

8 - MARINETECHNOLOGIE

```

```

A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE

8A01 Unterwasser- oder

Überwasserfahrzeuge:

```

a)

bemannte, kabelgeführte

```

Unterwasserfahrzeuge, entwickelt

für einen Einsatz in Tiefen von

mehr als 1 000 m;

```

b)

bemannte, freifahrende

```

Unterwasserfahrzeuge:

```

1.

entwickelt für einen autonomen

```

Betrieb und mit einem

Tragvermögen von:

```

a)

10% oder mehr ihres

```

Gewichtes in der Luft, und

```

b)

15 kN oder mehr;

```

```

```

ANMERKUNG:

autonomer Betrieb bedeutet:

voll eingetaucht, ohne Schnorchel,

alle Systeme arbeiten und kreuzen

mit jener Minimalgeschwindigkeit,

bei der das Unterwasserfahrzeug

seine Fahrtiefe sicher, dynamisch

und nur unter Verwendung seiner

Tiefensteuerung steuern kann, ohne

daß es als Stützpunkt ein Schiff

oder eine Basis auf der Oberfläche,

dem Meeresgrund oder der Küste

benötigt, sowie ausgerüstet mit

einem Vortriebssystem für

Unterwasser- oder

Überwassereinsatz.

```

```

```

2.

entwickelt für einen Betrieb

```

in Tiefen von mehr als

1 000 m; oder

```

a)

entwickelt für eine

```

Bemannung mit 4 oder mehr

Personen;

```

b)

entwickelt für einen

```

autonomen Betrieb über

10 Stunden oder mehr;

```

c)

mit einer Reichweite von

```

25 nautischen Meilen oder

mehr; und

```

```

ANMERKUNG:

Reichweite bedeutet hier:

die Hälfte der maximalen

Entfernung, die das

Unterwasserfahrzeug zurückzulegen

imstande ist.

```

```

```

d)

mit einer Länge von 21 m

```

oder weniger;

```

c)

unbemannte, kabelgeführte

```

Unterwasserfahrzeuge, entwickelt

für einen Betrieb in Tiefen von

mehr als 1 000 m:

```

1.

entwickelt für Manöver mittels

```

Eigenantrieb durch

Vortriebsmotoren oder

Ruderpropeller, die in Nummer

8A02.a.2 erfaßt sind; oder

```

2.

mit einer

```

Lichtwellenleiter-Datenüber-

tragung;

```

d)

unbemannte, freifahrende

```

Unterwasserfahrzeuge:

```

1.

entwickelt, einen Kurs relativ

```

zu jedem geographischen

Bezugspunkt ohne menschliche

Echtzeit-Hilfe festlegen zu

können;

```

2.

mit einer akustischen Daten-

```

oder Befehlsübertragung; oder

```

3.

mit einer

```

Lichtwellenleiter-Daten- oder

Befehlsübertragung über mehr

als 1 000 m;

```

e)

Ozean-Bergungssysteme mit einem

```

Tragvermögen von mehr als 5 MN

zur Bergung von Objekten aus

Tiefen von mehr als 250 m und

mit einem der folgenden

Merkmale:

```

1.

dynamischen

```

Positioniersystemen, die zur

Beibehaltung der Position

innerhalb 20 m ab einem

gegebenen, vom

Navigationssystem bestimmten

Punkt fähig sind; oder

```

2.

Meeresboden-Navigations- und

```

integrierende

Navigationssysteme für Tiefen

von mehr als 1 000 m mit einer

Positioniergenauigkeit

innerhalb 10 m um einen

vorbestimmten Punkt;

```

f)

Oberflächeneffekt-Fahrzeuge (mit

```

variablen Verkleidungen),

ausgelegt für eine maximale

Geschwindigkeit bei voller

Ladung von mehr als 30 Knoten

bei einer Referenz-Wellenhöhe

von 1,25 m (Seetüchtigkeit 3)

oder mehr, einem Luftpolster-

druck von mehr als 3 830 Pa und

einem Verdrängungsverhältnis

Leerschiff/volle Beladung von

weniger als 0,70;

```

g)

Oberflächeneffekt-Fahrzeuge (mit

```

festen Seitenwänden), ausgelegt

für eine Geschwindigkeit bei

voller Ladung von mehr als

40 Knoten bei einer

Referenz-Wellenhöhe von 3,25 m

(Seetüchtigkeit 5) oder mehr;

```

h)

Tragflügelboote mit aktiven

```

Systemen zur automatischen

Steuerung der Tragflügelsysteme

ausgelegt für eine maximale

Geschwindigkeit bei voller

Ladung von 40 Knoten oder mehr

bei einer Referenz-Wellenhöhe

von 3,25 m (Seetüchtigkeit 5)

oder mehr;

```

i)

„Small Waterplane

```

Area''-Schiffe mit:

```

1.

einer Wasserverdrängung bei

```

voller Ladung von mehr als 500

Tonnen, ausgelegt für eine

maximale Geschwindigkeit bei

voller Ladung von mehr als

35 Knoten bei einer

Referenz-Wellenhöhe von 3,25 m

(Seetüchtigkeit 5) oder mehr;

oder

```

2.

einer Wasserverdrängung bei

```

voller Ladung von mehr als

1 500 Tonnen, ausgelegt für

eine maximale Geschwindigkeit

bei voller Ladung von mehr als

25 Knoten bei einer Referenz-

Wellenhöhe von 4 m

(Seetüchtigkeit 6) oder mehr;

```

```

ANMERKUNG:

Ein „Small Waterplane

Area''-Schiff ist durch die

folgende Formel definiert:

Wasserebenenfläche bei einem

Betriebs-Konstruktionstiefgang von

weniger als 2 x (verdrängtes

Volumen bei

Betriebskonstruktionstiefgang)2/3.

ANMERKUNG:

Bezüglich Erfassungstatus von

Marine-Gasturbinenmotoren siehe

Gruppe 9.

```

```

8A02 Systeme oder Geräte:

```

a)

Systeme oder Geräte, speziell

```

entwickelt oder abgeändert für

Unterwasserfahrzeuge und

entwickelt für einen Betrieb in

Tiefen von mehr als 1 000 m, wie

folgt:

```

1.

Druckbehälter oder Druckkörper

```

mit einem maximalen

Innenkammer-Durchmesser von

mehr als 1,5 m;

```

2.

Gleichstrom-Vortriebsmotoren

```

oder -Ruderpropeller;

```

3.

„Umbilical''-Kabel und

```

zugehörige Verbinder aus

Lichtwellenleitern und

Kunststoff-

Verstärkungsgliedern;

```

b)

Systeme, speziell entwickelt

```

oder abgeändert zur

automatischen Bewegungssteuerung

von Unterwasserfahrzeugen, der

Nummer 8A01 mit Navigationsdaten

und mit geschlossenem

Regelkreis, um:

```

1.

es dem Fahrzeug zu

```

ermöglichen, innerhalb eines

Abstandes von 10 m von einem

vorbestimmten Punkt in der

Wassersäule zu bleiben;

```

2.

die Position des Fahrzeuges

```

innerhalb eines Abstandes von

10 m von einem vorbestimmten

Punkt in der Wassersäule

beizubehalten; oder

```

3.

die Position des Fahrzeuges in

```

einem Abstand von 10 m

beizubehalten, während es

einem Kabel auf oder im

Meeresboden folgt;

```

c)

Lichtwellenleiter-Schiffskörper-

```

Durchführungen oder -Stecker;

```

d)

Unterwasser-Beobachtungssysteme;

```

```

1.

a) Fernsehsysteme (bestehend

```

aus Kamera, Lampen,

Überwachungs- und

Signalübertragungsgeräten) mit

einer Grenzauflösung in Luft

von mehr als 500 Zeilen und

speziell entwickelt oder

abgeändert zum ferngesteuerten

Betrieb mit

Unterwasserfahrzeugen; oder

```

b)

Unterwasser-Fernsehkameras

```

mit einer Grenzauflösung in

Luft von mehr als

700 Zeilen;

```

```

ANMERKUNG:

Der Begriff „Grenzauflösung''

ist in der Fersehtechnik ein Maß

der horizontalen Auflösung, das

normalerweise ausgedrückt wird in

der in einem Versuch

unterscheidbaren maximalen

Zeilenanzahl/Bildhöhe, wobei für

einen solchen Versuch IEEE-Norm

208/1960 (DIN/IEC 84(CO)103E) oder

eine entsprechende andere Norm

herangezogen wird.

```

```

```

2.

Systeme, speziell entwickelt

```

oder abgeändert zum

ferngesteuerten Betrieb mit

einem Unterwasserfahrzeug mit

Techniken zur Minimierung der

Rückstreuung, einschließlich

entfernungsabhängiger

Beleuchtungsgeräte oder

Lasersysteme;

```

3.

Restlicht-Fernsehkameras,

```

speziell entwickelt oder

abgeändert für einen

Unterwassereinsatz, mit:

```

a)

Bildverstärkerröhren, der

```

Nummer 6A02.a.2, und

```

b)

mehr als 150 000 aktiven

```

Pixel je Halbleiter-Array;

```

e)

Stehbild-Photokameras, speziell

```

entwickelt oder abgeändert für

einen Unterwassereinsatz, mit

einem Filmformat von 35 mm oder

größer und:

```

1.

mit Markierung des Films mit

```

Daten, die von einer Quelle

außerhalb der Kamera kommen;

```

2.

mit Autofokus oder Telefokus,

```

speziell entwickelt für einen

Unterwassereinsatz;

```

3.

mit automatischer Angleichung

```

der Brennweite; oder

```

4.

mit automatischer

```

Kompensationssteuerung,

speziell entwickelt für einen

Einsatz von

Unterwasserkameragehäusen in

Tiefen von mehr als 1 000 m;

```

f)

Elektronische

```

Beobachtungssysteme, speziell

entwickelt oder abgeändert für

einen Unterwassereinsatz,

geeignet, digital mehr als

50 belichtete Bilder zu

speichern;

```

g)

Beleuchtungssysteme wie folgt,

```

speziell entwickelt oder

abgeändert für einen

Unterwassereinsatz:

```

1.

Stroboskopleuchten mit einer

```

Lichtausgangsenergie von mehr

als 300 J/Blitz;

```

2.

Argon-Bogenleuchten, speziell

```

entwickelt für einen Einsatz

unter 1 000 m;

```

h)

Roboter, speziell entwickelt für

```

einen Unterwassereinsatz,

gesteuert von einem spezifischen

speicherprogrammierten Rechner,

und:

```

1.

mit Systemen ausgerüstet, die

```

den Roboter mittels

Informationen von Sensoren

steuern, die die an ein

äußeres Objekt angelegte Kraft

oder Drehkraft, die Entfernung

zu einem äußeren Objekt oder

die Tastfühlung zwischen dem

Roboter und einem externen

Objekt messen; oder

```

2.

geeignet, eine Kraft von 250 N

```

oder mehr oder eine Drehkraft

von 250 Nm oder mehr,

auszuüben, und aus Legierungen

auf Titanbasis oder faserigen

und fadenförmigen

Verbundwerkstoffen bestehen;

```

i)

ferngesteuerte

```

Gelenkmanipulatoren, speziell

entwickelt oder abgeändert für

einen Einsatz in

Unterwasserfahrzeugen und mit

einem der folgenden Merkmale:

```

1.

mit Systemen ausgerüstet, die

```

den Manipulator mittels

Informationen von Sensoren

steuern, die die an ein

äußeres Objekt angelegte Kraft

oder Drehkraft, oder die

Tastfühlung zwischen dem

Roboter und einem externen

Objekt messen; oder

```

2.

gesteuert durch proportionale

```

Master-Slave-Techniken oder

durch spezifische

speicherprogrammierte Rechner,

sowie mit 5 oder mehr

Freiheitsgraden.

```

```

ANMERKUNG:

Nur Funktionen mit proportionaler

Steuerung unter Verwendung von

Positionsrückführung oder

spezifischen

speicher-programmierten Rechnern

werden gezählt, wenn die Anzahl der

Bewegungsfreiheitsgrade bestimmt

werden soll.

```

```

```

j)

luft-unabhängige

```

Energieversorgungssysteme, wie

folgt, speziell entwickelt für

einen Unterwassereinsatz:

```

1.

Brayton-, Stirling- oder

```

Rankine-Zyklus-Maschinen als

luft-unabhängige

Energieversorgungssysteme mit

einem der folgenden Merkmale:

```

a)

chemischen Reinigungs- oder

```

Absorbersystemen, speziell

entwickelt zur Entfernung

von Kohlendioxid,

Kohlenmonoxid und Partikeln

aus den rückgeführten

Motorabgasen;

```

b)

Systemen, speziell

```

entwickelt zur Verwendung

eines einatomigen Gases;

```

c)

Vorrichtungen, speziell

```

entwickelt zur Reduzierung

der Lärmentwicklung unter

Wasser bei Frequenzen unter

10 kHz, oder spezielles

Befestigungszubehör zur

Stoßdämpfung; oder

```

d)

Systemen, speziell

```

entwickelt:

```

1.

zur Verdichtung von

```

Reaktionsprodukten oder

zur

Treibstoff-Reformierung;

```

2.

zur Speicherung von

```

Reaktionsprodukten, und

```

3.

zur Entnahme der

```

Reaktionsprodukte unter

einem Druck von 100 kPa

oder mehr;

```

2.

luftunabhängige

```

Diesel-Zyklus-Motoren, mit

allen folgenden Merkmalen:

```

a)

chemischen Reinigungs- oder

```

Absorbersystemen, speziell

entwickelt zur Entfernung

von Kohlendioxid,

Kohlenmonoxid und Partikeln

aus den rückgeführten

Motorabgasen;

```

b)

Systemen, speziell

```

entwickelt zur Verwendung

eines einatomigen Gases;

```

c)

Vorrichtungen oder

```

Schutzhüllen, speziell

entwickelt zur Reduzierung

der Lärmentwicklung unter

Wasser auf Frequenzen unter

10 kHz, oder spezielles

Befestigungszubehör zur

Stoßdämpfung, und

```

d)

speziell entwickelte

```

Abgassysteme, die die

Verbrennungsprodukte nicht

kontinuierlich absondern;

```

3.

luftunabhängige

```

Brennstoffzellen-

Energieversorgungssysteme mit

einer Ausgangsleistung von

mehr als 2 kW und mit einem

der folgenden Merkmale:

```

a)

Vorrichtungen, speziell

```

entwickelt zur Reduzierung

der Lärmentwicklung unter

Wasser auf Frequenzen unter

10 kHz oder spezielles

Befestigungszubehör zur

Stoßdämpfung; oder

```

b)

Systemen, speziell

```

entwickelt:

```

1.

zur Verdichtung von

```

Reaktionsprodukten oder

zur

Treibstoff-Reformierung;

```

2.

zur Speicherung von

```

Reaktionsprodukten, und

```

3.

zur Entnahme der

```

Reaktionsprodukte unter

einem Druck von 100 kPa

oder mehr;

```

k)

Einfassungen, Dichtungen und

```

Finger

```

1.

entwickelt für

```

Luftpolsterdrücke von 3 830 Pa

oder mehr, für einen Betrieb

in einer Referenz-Wellenhöhe

von 1,25 m (Seetüchtigkeit 3)

oder mehr und speziell

entwickelt für

Oberflächeneffekt-Fahrzeuge

(mit variablen Verkleidungen)

der Nummer 8A01.f;

```

2.

entwickelt für

```

Luftpolsterdrücke von 6 224 Pa

oder mehr, für einen Betrieb

in einer Referenz-Wellenhöhe

von 3,25 m (Seetüchtigkeit 5)

oder mehr und speziell

entwickelt für

Oberflächeneffekt-Fahrzeuge

(mit festen Seitenwänden) der

Nummer 8A01.g;

```

l)

Hubgebläse, ausgelegt für mehr

```

als 400 kW, speziell entwickelt

für Oberflächeneffekt-Fahrzeuge

der Nummern 8A01.f oder 8A01.g;

```

m)

voll-eingetauchte

```

unterkavitierende oder

superkavitierende Tragflächen,

speziell entwickelt für Schiffe

der Nummer 8A01.h;

```

n)

aktive Systeme, speziell

```

entwickelt oder abgeändert zur

automatischen Steuerung der von

der See erregten Bewegung von

Fahrzeugen oder Schiffen der

Nummern 8A01.f, g, h oder i;

```

o)
  1. Wasserschrauben-Propeller

```

oder Kraftübertragungssysteme,

wie folgt, speziell entwickelt

für Oberflächeneffekt-Fahrzeuge

(mit variablen oder mit festen

Seitenwänden), Tragflügelboote

oder „Small

Waterplane''-Schiffe der Nummern

8A01.f, g, h oder i;

```

a)

superkavitierende,

```

superventilierte, teilweise

eingetauchte oder

Oberflächen-Propeller,

ausgelegt für mehr als

7,5 MW;

```

b)

gegenläufige

```

Schiffsschraubensysteme,

ausgelegt für mehr als

15 MW;

```

c)

Systeme mit pre-Swirl- oder

```

post-Swirl-Technik zur

Glättung der in eine

Schiffsschraube fließenden

Strömung;

```

d)

leichte Hochleistungs-

```

Untersetzungsgetriebe

(K-Faktor größer als 300);

```

e)

Kraftübertragungswellen aus

```

Verbundwerkstoffen und

geeignet, mehr als 1 MW zu

übertragen;

```

2.

Wasserschrauben-Propeller,

```

Krafterzeugungs- oder

Übertragungssysteme zur

Verwendung auf Schiffen:

```

a)

Verstellschrauben und

```

Nabenbaugruppen, ausgelegt

für mehr als 30 MW;

```

b)

elektrische Vortriebsmotoren

```

mit Innenflüssigkühlung und

einer Nutzleistung von mehr

als 2,5 MW;

```

c)

supraleitende

```

Vortriebsmotoren oder

elektrische Dauermagnet-

Vortriebsmotoren mit einer

Nutzleistung von mehr als

0,1 MW;

```

d)

Kraftübertragungswellen mit

```

Verbundwerkstoffen und

geeignet, mehr als 2 MW zu

übertragen;

```

e)

belüftete oder

```

basis-belüftete

Schiffsschrauben, ausgelegt

für mehr als 2,5 MW;

```

3.

Lärmdämmungseinrichtungen zur

```

Verwendung auf Schiffen von

1 000 Tonnen Verdrängung oder

mehr, wie folgt:

```

a)

Lärmdämmungseinrichtungen,

```

für Frequenzen von unter 500

Hz aus zusammengesetzten

Schallgehäusen, zur

Schallisolierung von

Dieselmotoren,

Dieselgeneratoren,

Gasturbinen,

Gasturbinengeneratoren,

Vortriebsmotoren oder

Vortriebs-

Untersetzungsgetrieben,

speziell entwickelt zur

Schall- oder

Vibrationsisolierung, mit

einer Zwischenmasse von mehr

als 30% der zu montierenden

Geräte;

```

b)

aktive Lärmdämmungs- oder

```

Lärmunterdrückungseinrich-

tungen oder Magnetlager,

speziell entwickelt für

Kraftübertragungssysteme,

mit eingebauten

elektronischen

Steuersystemen, geeignet,

aktiv die Gerätevibration

durch die Erzeugung (bzw.

das Senden) von

Anti-Lärmsignalen oder Anti-

Vibrationssignalen direkt an

die Quelle zu dämpfen;

```

p)

Pumpstrahl-Vortriebssysteme mit

```

einer Nutzleistung von mehr als

2,5 MW, die divergierende Düsen

und strömungsregelnde

Radschaufeltechniken zur

Verbesserung des

Vortriebswirkungsgrades oder zur

Dämpfung des unter Wasser

ausgestrahlten,

schiffschraubengenerierten Lärms

verwenden.

B. PRÜF- UND FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

8B01 Wasserkanäle mit einem

Hintergrundlärmpegel von weniger

als 100 dB (Referenz 1 myPa,

1 Hz) im Frequenzbereich von 0

bis 500 Hz, entwickelt zur

Messung akustischer Felder, die

von der Strömung rund um Modelle

von Vortriebssystemen erzeugt

werden.

C. MATERIALIEN

8C01 Syntaktischer Schaum für

einen Einsatz unter Wasser

```

a)

entwickelt für Meerestiefen von

```

mehr als 1 000 m, und

```

b)

mit einer Dichte von weniger als

```

561 kg/m3;

```

```

ANMERKUNG:

Syntaktischer Schaum besteht aus

Hohlkugeln aus Kunststoff oder

Glas, die in eine Harzmatrix

eingebettet sind.

```

```

D. SOFTWARE

8D01 Software, speziell entwickelt

oder abgeändert zur Entwicklung,

Fertigung oder Verwendung von

Geräten oder Materialien der

Nummern 8A, 8B oder 8C.

8D02 Spezifische Software,

speziell entwickelt oder

abgeändert zur Entwicklung,

Fertigung, Reparatur, Überholung

oder Adaptierung (Erneuerung)

von Schiffsschrauben, speziell

entwickelt zur

Unterwasser-Lärmdämmung.

E. TECHNOLOGIE

8E01 Technologie gemäß der General

Technology Note (Allgemeine

Technologienote) zur Entwicklung

oder Fertigung von Geräten oder

Materialien der Nummern 8A, 8B

oder 8C.

8E02 Andere Technologie

```

a)

Technologie zur Entwicklung,

```

Fertigung, Reparatur, Überholung

oder Adaptierung (Erneuerung)

von Schiffsschrauben, speziell

entwickelt zur

Unterwasser-Lärmdämmung,

```

b)

Technologie zur Überholung oder

```

Adaptierung von Geräten der

Nummer 8A01 und Nummern 8A02.b,

j, o oder p.

9 - VORTRIEBSSYSTEME UND TRANSPORTEINRICHTUNGEN

```

```

A. GERÄTE, BAUGRUPPEN UND BAUTEILE

```

```

```

```

ANMERKUNG: ANMERKUNG:

Bezüglich Erfassung von Die Nummern 9R02 bis 9R10

Fahrzeugen, die mit einem der erfassen Einrichtungen, die

Kontrolle unterliegenden entwickelt sind für den Gebrauch

Bestandteil ausgerüstet sind, siehe

Raketensystemen der Nummer

diesbezügliche Gerätegruppe. 9R01.

```

```

```

```

9R01 Komplette Raketensysteme

(einschließlich ballistische

Raketensysteme, Trägerfahrzeuge

für die Raumfahrt und

Sondenraketen) und unbemannte

Luftfahrzeugsysteme

(einschließlich

Marschflugkörpersysteme, Ziel-

und Aufklärungsdronen), die für

die Beförderung einer Nutzlast

von mindestens 500 kg über eine

Entfernung von mindestens 300

km verwendbar sind, sowie die

für diese Systeme speziell

konstruierten

„Fertigungsanlagen''.

9R02 Einzelne Raketenstufen der

Nummer 9R01

9R03 Wiedereintrittsfahrzeuge

sowie dafür konstruierte oder

modifizierte Geräte:

```

a)

Hitzeschilder aus Keramik oder

```

Ablationsmaterial und deren

Komponenten.

```

b)

Kühlkörper aus leichtem, hoch

```

hitzefestem Material und deren

Komponenten.

```

c)

Speziell für

```

Wiedereintrittsfahrzeuge

konstruierte elektronische

Ausrüstung.

9A01 Gasturbinentriebwerke mit 9R04 Flüssig- oder

einer in Nummer 9E03.a erfaßten Feststoffraketentriebwerke mit

und in Absätzen a, b oder c einer Gesamtschubkraft von

dieser Liste beschriebenen 1,1 x 10 hoch 6 Ns (2,5 x 10

Technologie: hoch 5 lbs) oder mehr.

```

a)

nicht amtlich zugelassen für das

```

spezifische zivile Luftfahrzeug,

für das sie bestimmt sind;

```

b)

nicht amtlich zugelassen für

```

zivile Verwendung durch die

Luftfahrtsbehörden eines

OECD-Landes;

```

c)

entwickelt für Geschwindigkeiten

```

von mehr als Mach 1,2 über einen

Zeitraum von mehr als

30 Minuten;

9R05

```

a)

„Lenkteile'', die sich für die

```

Realisierung einer

Systemgenauigkeit von bis zu

3,33% der Reichweite eignen

(dh. ein CEP von 10 km oder

weniger bei einer Reichweite

von 300 km),

```

b)

Schubvektorsteuerungs-

```

Subsysteme,

```

c)

Sicherheits- und

```

Zündeinrichtungen für

Gefechtsköpfe.

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

CEP (Circle of Equal

```

Probability) ist ein Maß für die

Genauigkeit: Radius des bei einer

spezifischen Entfernung auf das

Ziel zentrierten Kreises,

innerhalb dessen 50% der Nutzlast

auftreffen.

```

2.

Ein „Lenkteil'' integriert

```

das Meß- und Berechnungsverfahren

zur Ermittlung der Nummer und

Geschwindigkeit (dh. Navigation)

eines Fahrzeugs mit dem Verfahren,

das für die Berechnung und

Übertragung von Kommandos zu den

Flugsteuerungssystemen des

Fahrzeugs eingesetzt wird, um die

Flugbahn zu korrigieren.

```

3.

Beispiele für die durch b)

```

erfaßten Methoden der

Schubvektorsteuerung:

```

a)

Flexible Düse

```

```

b)

Flüssig- oder

```

Sekundärgaseinspritzung

```

c)

Bewegliches Triebwerk oder

```

bewegliche Düse

```

d)

Ablenkung des Abgasstroms

```

(Strahlschaufeln oder Sonden)

oder

```

e)

Verwendung von Schubklappen

```

```

```

9R06 Antriebskomponenten und

-geräte, die in Systemen der

Nummer R901 verwendbar sind,

sowie speziell dafür

konstruierte

„Fertigungsanlagen'' und

„Fertigungsausrüstung'':

```

a)

Kleine, treibstoffeffiziente

```

Turbojet- und Turbofan-

Triebwerke (einschließlich

Turbo-Compound-Triebwerke) mit

geringem Gewicht.

```

b)

Ramjet-/Scramjet-/

```

Pulsstrahltriebwerke und

Triebwerke mit kombiniertem

Arbeitszyklus, einschließlich

Geräte zur

Verbrennungsregelung, sowie

speziell dafür konstruierte

Komponenten,

```

c)

Raketenmotorgehäuse, deren

```

„Innenbeschichtung'',

„Isolierung'' und Düsen,

```

d)

Stufenmechanismen,

```

Trennmechanismen und deren

Zwischenstufen,

```

e)

Regelungssysteme für Flüssig-

```

und Suspensionstreibstoff

(einschließlich Oxidatoren)

sowie speziell dafür

konstruierte Komponenten, die

für den Betrieb in

Vibrationsumgebungen von mehr

als 10 g rms zwischen 20 Hz und

2 000 Hz konstruiert und

modifiziert sind,

```

f)

Hybridraketenmotoren und

```

speziell dafür konstruierte

Komponenten.

```

```

ANMERKUNGEN:

```

1.

„Fertigungsausrüstung'' in

```

der Überschrift dieser Nummer

erstreckt sich auf:

Fließdrückmaschinen und speziell

dafür konstruierte Komponenten und

Software, die

```

a)

nach der technischen

```

Spezifikation des Herstellers

mit einer numerischen

Steuerungseinheit oder einem

Steuerungsrechner ausgerüstet

werden können, selbst wenn sie

zum Zeitpunkt der Lieferung

nicht damit ausgestattet sind,

und

```

b)

über mehr als zwei gleichzeitig

```

koordinierbare Achsen zur

Bahnsteuerung verfügen.

Technische Anmerkung:

Maschinen mit kombinierter

Fließdrück- und Schleuderfunktion

werden im Rahmen dieser Nummer als

Fließdrückmaschinen betrachtet.

```

2.

Triebwerke, die unter a)

```

fallen, können als Bestandteil

eines bemannten Flugzeugs

ausgeführt werden bzw. in

entsprechenden Stückzahlen als

Ersatzteile für bemannte

Flugzeuge;

```

3.

„Innenbeschichtung'' in c),

```

verwendbar für die Nahtstelle

zwischen dem Feststoff und dem

Gehäuse oder der Isolierschicht,

ist normalerweise eine flüssige

Dispersion auf Polymerbasis aus

feuerfestem oder isolierendem

Material, zB kohlenstoffgefülltes

HTPB oder ein anderes Polymer mit

Aushärtungszusatz, mit dem das

Gehäuseinnere durch Besprühen oder

Aufziehen beschichtet wird;

```

4.

„Isolierung'' in c) für die

```

Komponenten eines Raketenmotors,

dh. Gehäuse, Düseneinlaß,

Gehäusedeckel, beinhaltet

gehärtetes oder halbgehärtetes

Gummiverbandmaterial, das Isolier-

oder feuerfestes Material enthält.

Sie kann auch zur

Spannungsentlastung („Stress

relief boots'' oder „Flaps'')

eingebracht sein;

```

5.

e) umfaßt nur die folgenden

```

Servoventile und Pumpen:

```

a)

Servoventile, die bei einem

```

absoluten Druck von mindestens

7 000 kPa (1 000 psi) für einen

Durchfluß von mindestens 24

l/min. konstruiert sind und

eine Stellzeit von weniger als

100 min/sec. aufweisen;

```

b)

Pumpen für Flüssigtreibstoff

```

mit einer Wellengeschwindigkeit

von mindestens 8 000 U/min oder

einem Pumpendruck von

mindestens 7 000 kPa

(1 000 psi);

```

6.

Systeme und Komponenten in e)

```

können als Bestandteil eines

Satelliten ausgeführt werden.

```

```

9R07 Geräte und Vorrichtungen,

konstruiert oder modifiziert

für die Handhabung, Kontrolle,

Aktivierung und den Start von

Systemen der Nummer 9R01.

9R08 Fahrzeuge, konstruiert oder

modifiziert für den Transport,

die Handhabung, Kontrolle,

Aktivierung und den Start von

Systemen der Nummer 9R01.

9A02 Marine-Gasturbinentriebwerke

mit einer nominellen

Dauerleistung (ISO-Norm) von

13 795 kW oder mehr und einem

spezifischen Treibstoffverbrauch

von weniger als 0,243 kg/kWh,

sowie speziell entwickelte

Baugruppen und Bauteile hierfür.

9A03 speziell entwickelte

Baugruppen und Bauteile mit

einer in Nummer 9E03.a erfaßten

Technologie, für die folgenden

Gasturbinentriebwerkssysteme:

```

a)

Baugruppen und Bauteile,

```

speziell entwickelt für

Gasturbinentriebwerkssysteme,

erfaßt in Nummer 9A01; oder

```

b)

die in einem Nicht-OECD-Land

```

entwickelt oder gefertigt

wurden, oder deren Herkunft dem

Hersteller unbekannt ist;

```

```

ANMERKUNG:

Nummer 9A03 erfaßt keine

Combustoren mit Mehrfachdomen, die

bei durchschnittlichen

Brennerauslaß-Temperaturen gleich

oder kleiner als 1 813 K

(1 540 Grad C) arbeiten.

```

```

B. PRÜF- UND FERTIGUNGSEINRICHTUNGEN

9B01 speziell entwickelte Geräte,

Werkzeuge oder Befestigungen,

wie folgt, zur Herstellung oder

Messung von

Gas-turbinen-Leitschaufeln,

Laufschaufeln oder

Deckband-Gußteilen:

```

a)

automatisierte Geräte, die

```

nicht-mechanische Methoden zur

Messung der

Laufschaufel-Wanddicken

verwenden;

```

b)

Werkzeuge, Befestigungen oder

```

Meßeinrichtungen für Laser-,

Wasserstrahl- oder

ECM/EDM-Lochbohrverfahren, die

in Nummer 9E03.c erfaßt sind;

```

c)

Gußeinrichtungen für orientierte

```

Erstarrung oder

Einkristall-Gußeinrichtungen;

```

d)

Keramikkerne oder -kokillen;

```

```

e)

Keramikkernfertigungs-Geräte

```

oder -Werkzeuge;

```

f)

Keramikkernlaugungsgeräte;

```

```

g)

Keramikkokillen-Wachsmuster-

```

Aufbereitungseinrichtungen;

```

h)

Keramikkokillen-Ausbrenn- oder

```

-Feuerungseinrichtungen;

9B02 On-line-

(Echtzeit-)-Steuersysteme,

-Meßgeräte (einschließlich

Sensoren) oder automatisierte

Datenerfassungs- und

Datenverarbeitungseinrichtungen,

speziell entwickelt zur

Entwicklung von

Gasturbinentriebwerken,

Baugruppen oder Bauteilen

hiervon, die in Nummer 9E03.a

erfaßte Technologien beinhalten.

9B03 Geräte, speziell entwickelt

zur Fertigung oder Prüfung von

Gasturbinentriebwerks-

Bürstendichtungen, entwickelt

für einen Betrieb bei

Umfangsgeschwindigkeiten von

mehr als 335 m/s, sowie speziell

entwickelte Teile und Zubehöre

hierfür.

9B04 Werkzeuge, Prägeformen oder

Befestigungen für

Festkörper-Verbindungen von

Superlegierungen oder

Titanbauteilen für Gasturbinen.

9B05 On-line-

(Echtzeit-)-Steuersysteme,

-Meßgeräte (einschließlich

Sensoren) oder automatisierte

Datenerfassungs- und

Datenverarbeitungseinrichtungen,

speziell entwickelt zur

Verwendung mit den folgenden

Windkanälen oder Vorrichtungen:

```

a)

Windkanäle, entwickelt für 9R09

```

Geschwindigkeiten von Mach 1,2 a) Windkanäle für

oder mehr, ausgenommen solche, Geschwindigkeiten von 0,9 Mach

die speziell für Schulungszwecke oder mehr;

entwickelt sind und eine

Prüfabschnittsgröße (seitlich

gemessen) von weniger als 250 mm

haben;

```

```

ANMERKUNG:

Prüfabschnittsgröße: der

Durchmesser des Kreises, die Seite

des Quadrates oder die längste

Seite des Rechteckes an der

breitesten Stelle des

Prüfabschnittes.

```

```

```

b)

Vorrichtungen zur Simulierung

```

von Strömungsumgebungen bei

Geschwindigkeiten von mehr als

Mach 5, einschließlich

Hot-Shot-Kanäle,

Plasmalichtbogenkanäle,

Stoßwellenrohre,

Stoßwellenkanäle, Gaskanäle und

Leichtgaskanonen;

```

c)

Windkanäle oder

```

nicht-zweidimensionale

Vorrichtungen, die fähig sind,

Strömungen mit einer

Reynoldsschen Zahl von mehr als

25 x 10 hoch 6 zu simulieren;

```

b)

Prüfstände, die für die

```

Erprobung von Feststoff- oder

Flüssigkeitsraketen oder

Raketenmotoren mit einem Schub

von mehr als 90 kN

(20 000 Pfund) geeignet sind,

oder die in der Lage sind,

gleichzeitig die drei axialen

Schubkomponenten zu messen;

```

c)

Umweltkammern und schalltote

```

Räume, tauglich für die

Simulation der folgenden

Flugbedingungen:

```

1.

Höhe 15 000 m oder mehr,

```

oder

```

2.

Temperatur mindestens -50

```

Grad C bis +125 Grad C, und

entweder

```

3.

Vibrationsumwelt 10 g rms

```

oder mehr zwischen 20 Hz und

2 000 Hz mit Aufbringung von

Kräften von 5 kN oder mehr

für Umweltkammern, oder

```

4.

akustische Umweltbedingungen

```

mit einem

Gesamt-Schalldruckpegel von

140 dB oder mehr (bezogen

auf 2 x 10 hoch -5 N/m2)

oder mit einem ausgelegten

Leistungsausgang von 4 KW

oder mehr für schalltote

Räume.

9B06 Speziell entwickelte

akustische

Vibrations-Prüfgeräte, die fähig

sind, Schalldruckpegel von mehr

als 160 dB oder mehr (bezogen auf 20 myPa) mit einer Nennleistung von 4 kW oder mehr

bei einer Prüfzellentemperatur

von mehr als 1 273 K (1 000 Grad C) zu erzeugen, sowie speziell

entwickelte Meßwandler,

Dehnungsmeßgeräte,

Beschleunigungsmesser,

Thermoelemente oder

Quarzheizelemente hierfür.

9B07 Geräte, speziell entwickelt

zur Überprüfung von

Raketenmotoren mit Hilfe

zerstörungsfreier Prüftechniken

(NDT-Techniken), außer

Planar-Röntgenstrahlanalyse oder

bekannte physikalische oder

chemische Verfahren.

9R10 Röntgenausrüstung, tauglich

für die Lieferung einer

elektromagnetischen Strahlung,

die durch „Bremsstrahlung''

von beschleunigten Elektronen

von 2 MeV oder mehr, oder durch

Verwendung von radioaktiven

Strahlungsquellen von 1 MeV

oder mehr, erzeugt wird, mit

Ausnahme der speziell für

medizinische Zwecke

konstruierten.

9B08 Meßwandler, speziell

entwickelt zur direkten Messung

der Oberflächenreibung der Prüfströmung mit einer Stagnationstemperatur von mehr

als 833 K (560 Grad C).

9B09 Werkzeuge, speziell

entwickelt zur

pulvermetallurgischen

Herstellung von Rotorbauteilen

für Turbinen, ausgelegt für

Beanspruchungen von 60% der

spezifischen Zugfestigkeit oder

mehr und bei Metalltemperaturen

von 873 K (600 Grad C) oder mehr

zu arbeiten.

C. MATERIALIEN (keine).

D. SOFTWARE

9D01 Software, erforderlich zur Entwicklung von Geräten oder von

Technologie, die in den Nummern

9A, 9B oder 9E03 erfaßt sind.

9D02 Software, erforderlich zur Fertigung von Geräten, die in

den Nummern 9A und 9B erfaßt

sind.

9D03 Software, erforderlich zur Verwendung von voll-unabhängigen

digitalen elektronischen

Triebwerkssteuerungen (FADEC)

für in Nummer 9A erfaßte

Antriebssysteme oder in 9B

erfaßte Geräte, wie folgt:

a)

Software in digitalen

b)

Fehlertolerante Software zur Verwendung in FADEC-Systemen für

Prüfeinrichtungen.

9D04 Andere Software:

a)

Software, speziell entwickelt

b)

Software für eine detaillierte

c)

Software, erforderlich zur Entwicklung oder Fertigung von

d)

Software zur Prüfung von

e)

Software, speziell entwickelt

f)

Software in Quellcodes,


ANMERKUNG:

Nummer 9D04.f erfaßt keine

Software, die in nicht der Kontrolle unterliegenden Geräten

eingebettet oder für Wartungszwecke

im Zusammenhang mit Eichung,

Reparatur der aktiv-kompensierenden

Sicherheitskontrollsysteme

erforderlich ist.


E. TECHNOLOGIE

9E01 Technologie gemäß der

„General Technology Note

(Allgemeine Technologienote)''

zur Entwicklung von Geräten oder

Software, die in den Nummern

9A01.c, 9B oder 9D erfaßt sind.

9E02 Technologie gemäß der

''General Technology Note

(Allgemeine Technologienote)''

zur Fertigung von Geräten, die

in Nummer 9A01.c oder 9B erfaßt

sind.


ANMERKUNG:

Entwicklung oder Fertigung von in Nummer 9E erfaßter Technologie für

Gasturbinentriebwerke gilt auch

dann vom Embargo erfaßt, wenn sie

als Verwendungstechnologie zu

Reparatur-, Adaptierungs- und Überholungszwecken eingesetzt wird.

Ausgenommen vom Embargo sind:

technische Daten, Zeichnungen oder

Dokumentationen für

Wartungsaktivitäten, die in einem

direkten Zusammenhang mit Eichung,

Entfernung oder Austausch von

beschädigten oder unbrauchbaren, an

Bord austauschfähigen Einheiten

(line replaceable units = LRU)

stehen, einschließlich Austausch

ganzer Maschinen oder

Maschinenmodule.


9E03 Andere Technologie wie folgt:

a)

Technologie, erforderlich zur Entwicklung oder Fertigung der

1.

im gerichteten

2.

Einkristall-Leit- und Laufschaufeln oder Deckbänder;

3.

Combustoren mit Mehrfachdomen,

4.

Bauteile, hergestellt aus

5.

Ungekühlte Leitschaufeln,

6.

Gekühlte Leitschaufeln,

7.

Laufschaufel/Naben-Kombinationen mittels

8.

Gasturbinentriebwerks-Bauteile, die Diffusions-Technologie zur Kontaktherstellung (erfaßt in Nummer 1E03.b) verwenden;

9.

schadentolerante

10.

selbstständige digitale

11.

justierbare

a)

Gasgeneratorturbinen;

b)

Ventilator- oder

c)

Vortriebsdüsen;


ANMERKUNGEN:

1.

Justierbare

2.

Nummer 9E03.a.11. erfaßt weder

Schubumkehr.


12.

Laufschaufelenden-Abstandskontrollsysteme mit

13.

aerostatische Lager für

14.

weitspannende

b)

Technologie, zur Entwicklung

1.

Windkanal-Flugmodellen,

2.

Propellerblätter oder

c)

Technologie, zur Entwicklung

1.

a) Tiefen mehr als ihr

b)

Durchmesser von weniger

c)

Anstellwinkel gleich oder

2.

a) Tiefen mehr als ihr

b)

Durchmesser von weniger als

c)

Anstellwinkel von mehr als


ANMERKUNG:

Im Sinne der Nummer 9E03.c wird

der Anstellwinkel von einer zur Tragflügel-Oberfläche tangentialen

Ebene an dem Punkt gemessen, an dem

die Lochachse in die Tragflächen-Oberfläche eintritt.


d)

Technologie, zur Entwicklung

1.

geeignet zum Betrieb nach

2.

mit einem Antriebsleistung/Gewicht-Verhältnis gleich oder größer

e)
  1. Technologie zur Entwicklung
a)

einem Gehäusevolumen von

b)

einer Gesamtnutzleistung von

c)

einer Leistungsdichte von


ANMERKUNG:

Gehäusevolumen: das Produkt aus

drei vertikalen Abmessungen,

gemessen in der folgenden Weise:

Länge: die Länge der Kurbelwelle

vom Vorderflansch zur Schwungradseite;

Breite: die breiteste der folgenden

Abmessungen:

a)

Außenmaß von Ventildeckel zu

b)

Maße von den Außenkanten der Zylinderköpfe; oder

c)

Durchmesser des Schwungradgehäuses;

a)

Maß der Kurbelwelle-Mittellinie

b)

Durchmesser des Schwungradgehäuses;


2.

Technologie, zur Fertigung von

a)

Technologie, zur Fertigung

1.

Zylinderlaufbüchsen;

2.

Kolben;

3.

Zylinderköpfe, und

4.

einen oder mehrere weitere

b)

Technologie , zur Fertigung

1.

die mit

2.

mit einem Mengenfluß im Bereich von 30 bis

3.

mit veränderbarer

c)

Technologie, zur Fertigung von Kraftstoffeinspritzsystemen

1.

Einspritzmenge über

2.

speziell entwickelte

3.

Technologie, zur Entwicklung oder Fertigung

ABSCHNITT III

Waffen, Munition und Sprengmittel sowie Waren einschließlich Anlagen und anlagenspezifische Teile, die auch zur Herstellung, Verbreitung, Prüfung und Instandhaltung von Waffen, Munition und Sprengmitteln

geeignet sind:

```

```

2904 -- Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate der

Kohlenwasserstoffe, auch halogeniert:

20 - Derivate, die nur Nitro- oder nur

Nitrosogruppen enthalten:

ex 20 - Trinitrotoluol (2,4,6-Trinitrotoluol, TNT,

Tri, Trotyl)

2908 -- Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate

der Phenole oder Phenolalkohole:

90 - andere:

ex 90 - Pikrinsäure (2,4,6-Trinitrophenol, Lyddit,

Ekrasit), Ammoniumpikrat, Bleipikrat

(Trinitrophenolblei), Trinitroresorcinblei

(Bleinitroresorcinat, Bleistyphnat, Trizinat),

Bleitrinitrophloroglucinat (Bleiglucinat)

2915 -- Gesättigte acyclische Monocarbonsäuren und deren

Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren;

deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

Nitrosoderivate:

90 - andere:

ex 90 - Tränengas in Ampullen (Bromessigsäureethylester

und Bromessigsäuremethylester)

2920 -- Ester der anderen anorganischen Säuren

(ausgenommen Ester der Halogenwasserstoffsäuren) und

deren Salze; deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

Nitrosoderivate:

90 - andere:

ex 90 - Nitroglycerin (Glycerintrinitrat), Nitroglykol

(Ethylenglykoldinitrat), Diglykoldinitrat,

Pentaerythrittetranitrat (Nitropenta, Pentrit,

Niperyt), Hexanitromannit (Nitromannit)

2921 -- Verbindungen mit Aminofunktion:

(40) - aromatische Monoamine und deren Derivate;

deren Salze:

42 -- Anilinderivate und deren Salze:

ex 42 - 2,4,6-Trinitrophenylmethylnitramin (Tetryl,

Tetranitromethylanilin)

44 -- Diphenylamin und dessen Derivate; deren Salze:

ex 44 - Hexanitrodiphenylamin (Dipicrylamin, Hexamin)

2925 -- Verbindungen mit Carbonsäureimidfunktion

(einschließlich Saccharin und dessen Salze) oder mit

Iminfunktion:

20 - Imine und deren Derviate (Anm.: richtig: Derivate);

deren Salze:

ex 20 - Nitroguanidin, Guanylnitrosamino-guanyltetrazen

(Tetrazen)

2927 00 Diazo-, Azo- oder Azoxyverbindungen:

ex 00 - 4,6-Dinitrobenzol-2-diazo-1-oxid

(Diazonitrophenol)

2933 -- Heterocyclische Verbindungen, nur mit einem oder

mehreren Stickstoffheteroatomen; Nucleinsäuren

und deren Salze:

(60) - Verbindungen mit nicht kondensiertem (auch

hydriertem) Triazinring in der Struktur:

69 -- sonstige:

ex 69 - Trimethylentrinitramin (Hexogen, RDX,

Cyclonite, Hexahydro-1,3,5-trinitro-s-triazin)

90 - andere:

ex 90 - Cyclotetramethylentetranitramin (Octogen)

3505 -- Dextrine und andere modifizierte Stärken

(zB Quellstärke oder veresterte Stärke);

Leime auf der Grundlage von Stärken, Dextrinen

oder anderen modifizierten Stärken:

10 - Dextrine und andere modifizierte Stärken:

A - Stärkeether und Stärkeester:

1 - wasserlösliche:

ex 1 - Nitrostärke (Stärkenitrat, Xyloidin)

3601 00 Schießpulver:

ex 00 - Waren dieser Nummer

ausgenommen:

Treibladungen und Treibsätze für Raketen und

andere Flugkörper mit Waffenwirkung, für Minen,

Bomben und Torpedos sowie für die Munition für

Haubitzen, Mörser und Kanonen aller Art, für

Granat-, Minen- und Nebelwerfer und für

Granatgewehre

3602 00 Zubereitete Explosivstoffe, ausgenommen

Schießpulver

3603 00 Zündschnüre; Sprengschnüre; Zündhütchen und

Sprengkapseln; Zünder; elektrische Sprengzünder:

ex 00 - Waren dieser Nummer

ausgenommen:

- Zündladungen für die Munition von Haubitzen,

Mörser und Kanonen aller Art

- Zünder für Pioniersprengmittel (wie

Pioniersprengkörper, Pioniersprengbüchsen,

Hohlladungen, Prismen- bzw. Schneidladungen,

Sprengrohre und Minenräumbänder), sofern die

Sprengmittel selbst ausschließlich für den

Kampfeinsatz bestimmt sind

3823 -- Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder

Gießereikerne; chemische Erzeugnisse und

Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter

Industrien (einschließlich solcher, die nur aus

Mischungen natürlicher Erzeugnisse bestehen),

anderweitig weder genannt noch inbegriffen;

Rückstände der chemischen Industrie oder verwandter

Industrien, anderweitig weder genannt noch

inbegriffen:

90 - andere:

B - andere:

ex B - Tränengas in Ampullen (bestehend aus

Gemischen organisch-chemischer

Verbindungen)

3912 -- Cellulose und deren chemische Derivate,

anderweitig weder genannt noch inbegriffen, in

Rohformen:

20 - Cellulosenitrate (einschließlich Collodium):

ex 20 - Nitrocellulose, ausgenommen solche mit einem

Stickstoffgehalt von höchstens 12,6%, wenn

der Lösungsmittelgehalt mindestens 25%

beträgt, sowie solche mit einem Stickstoffgehalt

von höchstens 12,6% und mit mindestens 18%

plastifizierendem Stoff (wie Butylphthalat

oder einem dem Butylphthalat mindestens

gleichwertigen plastifizierenden Stoff), sowie

plastifizierte Nitrocellulose, pigmentiert oder

nicht pigmentiert, auch in Form von Blättchen

(Schnitzeln, Chips)

9301 00 Kriegswaffen, ausgenommen Revolver, Pistolen

sowie Waffen der Nummer 9307:

ex 00 - Waren dieser Nummer

ausgenommen:

- halbautomatische Gewehre (auch Karabiner),

ausgenommen Jagd- und Sportgewehre

- vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen,

Maschinenkarabiner und Maschinengewehre

- Maschinenkanonen, Panzerbüchsen,

Panzerabwehrrohre oder ähnliche Panzerabwehrwaffen

- Startanlagen (Abschußrampen, Abschußrohre,

elektrische und mechanische

Abschußvorrichtungen) für Raketen (gelenkt oder

ungelenkt) und andere Flugkörper mit

Waffenwirkung; Raketenwerfer

- Haubitzen, Mörser und Kanonen aller Art

- Granat-, Minen-, Nebel- und Flammenwerfer;

Granatgewehre

- Torpedoabschußrohre

- Minenverlegegeräte, einschließlich

Vorrichtungen zum Verschießen oder Abwerfen von

Minen, und Minenräumgeräte

9302 00 Revolver und Pistolen, ausgenommen solche der

Nummer 9303 oder 9304

9303 -- Andere Feuerwaffen und ähnliche Vorrichtungen,

deren Wirkungsweise auf der Zündung einer

Treibladung beruht (zB Sportgewehre und

Sportflinten, Vorderlader, Leuchtpistolen und andere

Vorrichtungen, die nur Leuchtsignale abfeuern,

Schreckschußpistolen und -revolver,

Viehschlachtapparate und Kanonen zum Schießen von

Fangleinen):

10 - Vorderlader

20 - andere Sportschrot- und Jagdschrotgewehre,

einschließlich der kombinierten Gewehre mit

mindestens einem glatten Lauf

30 - andere Sport- und Jagdgewehre

90 - andere:

ex 90 - Waren dieser Unternummer

ausgenommen:

Alarm- und Startpistolen, Leuchtpistolen und

andere Vorrichtungen, die nur Leuchtsignale

abfeuern, Schreckschußpistolen und

-revolver, Viehschlachtapparate

9304 00 Andere Waffen (zB Gewehre und Pistolen, die

mit Feder-, Luft- oder Gasdruck arbeiten,

Schlagstöcke), ausgenommen solche der Nummer 9307

9305 -- Teile und Zubehör von Waren der Nummern 9301

bis 9304:

10 - von Revolvern oder Pistolen

(20) - von Kugel- oder Schrotgewehren der Nummer 9303:

21 -- glatte Läufe

29 -- sonstige

90 - andere:

ex 90 - Waren dieser Unternummer

ausgenommen:

- Teile und Zubehör für Alarm- und

Startpistolen, Leuchtpistolen und anderen

Vorrichtungen, die nur Leuchtsignale

abfeuern, Schreckschußpistolen und

-revolver, Viehschlachtapparate

- Läufe, Verschlüsse und Lafetten für

halbautomatische Karabiner und Gewehre

(ausgenommen Jagd- und Sportgewehre),

vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen,

Maschinenkarabiner, Maschinengewehre,

Maschinenkanonen, Panzerbüchsen,

Panzerabwehrrohre oder ähnliche

Panzerabwehrwaffen

- Rohre, Verschlüsse und Lafetten für Haubitzen,

Mörser und Kanonen aller Art

- Rohre, Verschlüsse, Bodenplatten, Zweibeine

und Gestelle für Granat-, Minen-, Nebel- und

Flammenwerfer sowie für Granatgewehre

- Verschlüsse für Torpedoabschußrohre

9306 -- Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen und

ähnliche Kriegsmunition und Teile davon;

Patronen und andere Munition und Geschosse sowie

deren Teile, einschließlich Schrot und

Patronenpfropfen:

(20) - Schrotpatronen und Teile davon;

Geschosse für Luftdruckwaffen:

21 -- Patronen

29 -- andere

30 - andere Patronen und Teile davon:

ex 30 - Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß

90 - andere:

ex 90 - Waren dieser Unternummer

ausgenommen

- Munition mit Leuchtspur-, Rauch-, Markierungs-,

Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß

sowie Gewehrgranaten für halbautomatische

Karabiner und Gewehre (ausgenommen Jagd- und

Sportgewehre), vollautomatische Gewehre,

Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und

Maschinengewehre

- Munition für Maschinenkanonen, Panzerbüchsen,

Panzerabwehrrohre oder ähnliche

Panzerabwehrwaffen

- Munition, insbesondere Granatpatronen,

Geschoßpatronen und Granaten, für Haubitzen,

Mörser und Kanonen aller Art

- Kartuschen (ausgenommen Knallkartuschen),

Geschosse und Zünder für die Munition für

Haubitzen, Mörser und Kanonen aller Art

- Munition, insbesondere Wurfgranaten, Wurfminen

und Nebelwurfkörper für Granat-, Minen- und

Nebelwerfer

- Zünder für die Munition für Granat-,

Minen- und Nebelwerfer

- Handgranaten

- Minen, Bomben und Torpedos

- Zünder, Gefechtsköpfe und Zielsuchköpfe für

Minen, Bomben und Torpedos

- Pioniersprengmittel, wie Pioniersprengkörper,

Pioniersprengbüchsen, Hohlladungen,

Prismenladungen (Schneidladungen), Sprengrohre

und Minenräumbänder, sofern sie ausschließlich

für den Kampfeinsatz bestimmt sind

- Raketen (gelenkt und ungelenkt) und andere

Flugkörper mit Waffenwirkung

- Gefechtsköpfe, Zielsuchköpfe, Sprengköpfe

und Zünder für Raketen und andere Flugkörper

mit Waffenwirkung

9307 00 Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen und ähnliche

Waffen sowie deren Teile und Scheiden für diese

Waren

```

```

*1) Einheit für Beschleunigung