Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel über bestimmte Vereinbarungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte samt Anhängen(NR: GP XVIII RV 742 AB 879 S. 99. BR: AB 4419 S. 563.)
1520 Glycerin, auch chemisch Herstellen aus
rein; Glycerinwasser und Vormaterialien jeder
Glycerinunterlaugen Nummer
ex 1521 Pflanzenwachse (ausgenommen Herstellen aus
Triglyceride), Bienenwachs, Vormaterialien jeder
andere Insektenwachse und Nummer
Walrat (Spermaceti), auch
raffiniert oder gefärbt;
wie im Anhang I angeführt
ex 1604 Fische, zubereitet oder Herstellen, bei dem
haltbar gemacht; alle verwendeten
Kaviar und Kaviarersatz Fische oder Fischeier
aus Fischeiern; wie im Ursprungserzeugnisse
Anhang I angeführt sind
1801 Kakaobohnen, auch Bruch, Herstellen aus
roh oder geröstet Vormaterialien jeder
Nummer
1802 Kakaoschalen, Herstellen aus
Kakaohäutchen und anderer Vormaterialien jeder
Kakaoabfall Nummer
1803 Kakaomasse, auch entfettet Herstellen, bei dem
alle verwendeten
Vormaterialien in eine
andere Nummer als die
hergestellte Ware
einzureihen sind
1804 Kakaobutter, Kakaofett und Herstellen, bei dem
Kakaoöl alle verwendeten
Vormaterialien in eine
andere Nummer als die
hergestellte Ware
einzureihen sind
1805 Kakaopulver ohne Zusatz Herstellen, bei dem
von Zucker oder anderen alle verwendeten
Süßungsmitteln Vormaterialien in eine
andere Nummer als die
hergestellte Ware
einzureihen sind
ex 1902 Teigwaren, auch gekocht Herstellen, bei dem
oder gefüllt (mit Fleisch jedes verwendete
oder anderen Stoffen) oder Getreide und seine
in anderer Weise Folgeprodukte
zubereitet, wie zB (ausgenommen
Spaghetti, Makkaroni, Hartweizen und seine
Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Folgeprodukte)
Ravioli und Canneloni; vollständig erzeugt
Couscous, auch zubereitet; sind
wie im Anhang I angeführt
ex 2001 Gemüse, Früchte und andere Herstellen, bei dem
genießbare Pflanzenteile, alle verwendeten
mit Essig oder Essigsäure Früchte oder Gemüse
zubereitet oder haltbar Ursprungserzeugnisse
gemacht; wie im Anhang I sind
angeführt
2002 Tomaten, ohne Essig oder Herstellen, bei dem
Essigsäure zubereitet oder alle verwendeten
haltbar gemacht Tomaten der Kapitel 7
oder 20 Ursprungs-
erzeugnisse sind
ex 2003 Trüffeln Herstellen, bei dem
alle verwendeten
Trüffeln
Ursprungserzeugnisse
sind
ex 2004 Anderes Gemüse, ohne Essig Herstellen, bei dem
bis oder Essigsäure zubereitet alle verwendeten
ex 2005 oder haltbar gemacht, auch Gemüse
gefroren; wie im Anhang I Ursprungserzeugnisse
angeführt sind
ex 2008 Früchte und andere Herstellen, bei dem
genießbare Pflanzenteile, - alle verwendeten
in anderer Weise Früchte und anderen
zubereitet oder haltbar genießbaren
gemacht, auch mit Zusatz Pflenzenteile (Anm.:
richtig:
Pflanzenteile)
von Zucker oder anderen Ursprungserzeugnisse
Süßungsmitteln oder von sind
Alkohol, anderweitig weder und
genannt noch inbegriffen; - der Wert aller
wie im Anhang I angeführt verwendeten
Vormaterialien des
Kapitels 17 30 vH
des Ab-Werk-Preises
der hergestellten
Ware nicht
überschreitet
ex 2009 Fruchtsäfte Herstellen aus
(einschließlich Vormaterialien jeder
Traubenmost) Nummer
und Gemüsesäfte, weder
gegoren noch mit einem
Zusatz von Alkohol, auch
mit Zusatz von Zucker oder
anderen Süßungsmitteln,
wie in den Anhängen I und
II angeführt
ex 2101 Auszüge, Essenzen und Herstellen, bei dem
Konzentrate aus Kaffee, Tee alle verwendeten
oder Mate und Zubereitungen Vormaterialien in eine
auf der Grundlage dieser andere Nummer als die
Waren oder auf der hergestellte Ware
Grundlage von Kaffee, Tee einzureihen sind
oder Mate; gerösteter
Zichorie und anderer
Kaffee-Ersatz sowie
Auszüge und Konzentrate
davon, wie im Anhang I
angeführt
ex 2102 Zubereitete Herstellen, bei dem
Backtriebmitttel in alle verwendeten
Pulverform Vormaterialien in eine
andere Nummer als die
hergestellte Ware
einzureihen sind
ex 2103 Zubereitungen für Herstellen, bei dem
Gewürzsoßen und zubereitete alle verwendeten
Gewürzsoßen; Vormaterialien in eine
zusammengesetzte andere Nummer als die
Würzmittel; Senfmehl, auch hergestellte Ware
zubereitet, und Senf; wie einzureihen sind
im Anhang I angeführt
ex 2307 Weingeläger, flüssig Herstellen, bei dem
alle verwendeten
Vormaterialien in eine
andere Nummer als die
hergestellte Ware
einzureihen sind
ex 2309 Solubles von Fischen oder Herstellen, bei dem
Meeressäugetieren alle verwendeten
Vormaterialien in eine
andere Nummer als die
hergestellte Ware
einzureihen sind
(Übersetzung)
Republik Österreich
Ständige Vertretung Österreichs Genf, 16. September 1992
Sehr geehrter Herr,
Ich habe die Ehre, mich auf die bilateralen Verhandlungen über Handelsvereinbarungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel, in der Folge Vertragsparteien genannt, zu berufen, welche parallel zu den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und dem Staat Israel *1) stattgefunden haben, speziell im Sinne von Artikel 11 dieses Abkommens.
Die Ergebnisse dieser Verhandlungen bestätige ich hiermit wie
folgt:
(Anm.: Es folgen die Artikel 1 bis 7)
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie bestätigen könnten, daß die Regierung des Staates Israel mit dem Inhalt dieses Briefes einverstanden ist.
Genehmigen Sie den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Für die Regierung der Republik Österreich:
Prof. Dr. Winfried Lang
Botschafter
(vorbehaltlich der Ratifikation)
S. E.
Herrn Dr. Yacov Cohen
Botschafter
Jerusalem
Sehr geehrter Herr,
Ich beehre mich, Ihnen den Empfang Ihres Briefes vom heutigen Tag mit folgenden Wortlaut zu bestätigen:
(Anm.: Es folgt der Text des Schreibens)
Ich beehre mich, Ihnen zu bestätigen, daß meine Regierung mit dem Inhalt dieses Briefes einverstanden ist.
Genehmigen Sie den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Für die Regierung des Staates Israel:
Dr. Yacov Cohen
Botschafter
S. E.
Prof. Dr. Winfried Lang
Botschafter
Genf
*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 165/1993
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