Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und Rumänien samt Anhängen, Protokollen, Gemeinsamer Erklärung und Vereinbarungsniederschrift(Übersetzung) ABKOMMEN ZWISCHEN DEN EFTA-STAATEN UND RUMÄNIEN(NR: GP XVIII RV 1013 AB 1086 S. 123. BR: AB 4552 S. 571.)

Typ Staatsvertrag
Veröffentlichung 1993-08-01
Letzte Aktualisierung 1900-01-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 59
Änderungshistorie JSON API

85 Gewichtsprozent oder mehr Baumwolle

enthaltend, nicht in Aufmachungen für den

Kleinverkauf.

52.06 Garne aus Baumwolle (ausgenommen Nähgarne),

weniger als 85 Gewichtsprozent Baumwolle

enthaltend, nicht in Aufmachungen für den

Kleinverkauf.

52.08 Gewebe aus Baumwolle, 85 Gewichtsprozent oder

mehr Baumwolle enthaltend, mit einem

Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger

52.09 Gewebe aus Baumwolle, 85 Gewichtsprozent oder

mehr Baumwolle enthaltend, mit einem

Quadratmetergewicht von mehr als 200 g.

52.10 Gewebe aus Baumwolle, weniger als

85 Gewichtsprozent Baumwolle enthaltend,

überwiegend oder ausschließlich mit

Chemiefasern gemischt, mit einem

Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger.

52.11 Gewebe aus Baumwolle, weniger als

85 Gewichtsprozent Baumwolle enthaltend,

überwiegend oder ausschließlich mit

Chemiefasern gemischt, mit einem

Quadratmetergewicht von mehr als 200 g.

52.12 Andere Gewebe aus Baumwolle.

55.08 Nähgarne aus synthetischen oder künstlichen

Stapelfasern, auch in Aufmachungen für den

Kleinverkauf.

5508.10 - aus synthetischen Stapelfasern

55.09 Garne (ausgenommen Nähgarne) aus synthetischen

Stapelfasern, nicht in Aufmachungen für den

Kleinverkauf.

55.11 Garne (ausgenommen Nähgarne) aus synthetischen

oder künstlichen Stapelfasern, in Aufmachungen

für den Kleinverkauf.

5511.10 - aus synthetischen Stapelfasern,

85 Gewichtsprozent oder mehr solche Fasern

enthaltend

5511.20 - aus synthetischen Stapelfasern, weniger als

85 Gewichtsprozent solche Fasern enthaltend

58.01 Gewebte Samte und Plüsche sowie

Chenillegewebe, ausgenommen Waren der

Nummer 58.02 oder 58.06.

5801.10 - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

- aus Baumwolle

5801.21 - - Schußsamte und Schußplüsche, nicht

aufgeschnitten

5801.22 - - gerippte Schußsamte und gerippte

Schußplüsche, aufgeschnitten

5801.23 - - sonstige Schußsamte und Schußplüsche

5801.24 - - Kettsamte und Kettplüsche, nicht

aufgeschnitten

5801.25 - - Kettsamte und Kettplüsche, aufgeschnitten

5801.26 - - Chenillegewebe

- aus Chemiefasern:

5801.31 - - Schußsamte und Schußplüsche, nicht

aufgeschnitten

5801.32 - - gerippte Schußsamte und gerippte

Schußplüsche, aufgeschnitten

5801.33 - - sonstige Schußsamte und Schußplüsche

5801.34 - - Kettsamte und Kettplüsche, nicht

aufgeschnitten

5801.35 - - Kettsamte und Kettplüsche, aufgeschnitten

5801.36 - - Chenillegewebe

58.02 Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe,

ausgenommen gewebte Bänder der Nummer 58.06;

getuftete Flächenerzeugnisse aus Spinnstoffen,

ausgenommen Erzeugnisse der Nummer 57.03.

58.11 Textile Flächenerzeugnisse, als Meterware,

bestehend aus einer oder mehreren Lagen von

Spinnstoffen, mit wattierendem Material durch

Steppen oder auf andere Weise verbunden,

ausgenommen Stickereien der Nummer 58.10.

60.01 Samte, Plüsche einschließlich

Hochflorerzeugnisse und Schlingenerzeugnisse,

gewirkt oder gestrickt.

60.02 Andere gewirkte oder gestrickte

Flächenerzeugnisse.

6002.20 - andere, mit einer Breite von 30 cm oder

weniger

- andere, kettengewirkt (einschließlich

Erzeugnisse der Häkelgalonmaschine):

6002.41 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

6002.42 - - aus Baumwolle

6002.43 - - aus Chemiefasern

- andere:

6002.91 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

6002.92 - - aus Baumwolle

6002.93 - - aus Chemiefasern

61.01 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge,

Anoraks (einschließlich Schijacken),

Windjacken (Blousons) und ähnliche Waren,

gewirkt oder gestrickt, für Männer oder

Knaben, ausgenommen solche der Nummer 61.03.

6101.10 - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

6101.20 - aus Baumwolle

6101.30 - aus Chemiefasern

61.02 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge,

Anoraks (einschließlich Schijacken),

Windjacken (Blousons) und ähnliche Waren,

gewirkt oder gestrickt, für Frauen oder

Mädchen, ausgenommen solche der Nummer 61.04.

6102.10 - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

6102.20 - aus Baumwolle

6102.30 - aus Chemiefasern

61.03 Anzüge, Ensembles, Sakkos (Blazer), lange

Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen u. dgl. und

kurze Hosen (ausgenommen Badebekleidung),

gewirkt oder gestrickt, für Männer oder

Knaben.

- Sakkos (Blazer):

6103.31 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

6103.32 - - aus Baumwolle

6103.33 - - aus synthetischen Spinnstoffen

6103.39 - - aus sonstigen Spinnstoffen

61.04 Kostüme, Ensembles, Jacken, Sakkos (Blazer),

Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen,

Latzhosen, Kniebundhosen u. dgl. und kurze

Hosen (ausgenommen Badebekleidung), gewirkt

oder gestrickt, für Frauen oder Mädchen:

- Jacken und Sakkos (Blazer):

6104.31 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

6104.32 - - aus Baumwolle

6104.33 - - aus synthetischen Spinnstoffen

6104.39 - - aus sonstigen Spinnstoffen

- Kleider:

6104.41 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

6104.42 - - aus Baumwolle

6104.43 - - aus synthetischen Spinnstoffen

6104.44 - - aus künstlichen Spinnstoffen

61.05 Hemden, gewirkt oder gestrickt, für Männer

oder Knaben.

61.06 Blusen und Hemdblusen, gewirkt oder gestrickt,

für Frauen oder Mädchen.

6106.10 - aus Baumwolle

6106.20 - aus Chemiefasern

ex 6106.90 - aus sonstigen Spinnstoffen:

- - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

61.07 Unterhosen, Nachthemden, Pyjamas, Bademäntel,

Hausmäntel und ähnliche Waren, gewirkt oder

gestrickt, für Männer oder Knaben.

- Unterhosen:

6107.11 - - aus Baumwolle

6107.12 - - aus Chemiefasern

6107.19 - - aus sonstigen Spinnstoffen

61.08 Unterkleider, Unterröcke, Unterhosen,

Nachthemden, Pyjamas, Negliges, Bademäntel,

Hausmäntel und ähnliche Waren, gewirkt oder

gestrickt, für Frauen oder Mädchen.

- Unterhosen:

6108.21 - - aus Baumwolle

6108.22 - - aus Chemiefasern

6108.29 - - aus sonstigen Spinnstoffen

61.09 T-Shirts und Unterleibchen, gewirkt oder

gestrickt.

61.10 Pullover, Westen (Gilets) und ähnliche Waren,

einschließlich Unterziehpullis, gewirkt oder

gestrickt.

6110.10 - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

6110.20 - aus Baumwolle

6110.30 - aus Chemiefasern

61.12 Trainingsanzüge, Schianzüge und

Badebekleidung, gewirkt oder gestrickt.

- Trainingsanzüge:

6112.11 - - aus Baumwolle

6112.12 - - aus synthetischen Spinnstoffen

6112.19 - - aus sonstigen Spinnstoffen

6112.20 - Schianzüge

61.13 6113.00 Bekleidung aus gewirkten oder gestrickten

Erzeugnissen der Nummer 59.03, 59.06 oder

59.07.

61.14 Andere Bekleidung, gewirkt oder gestrickt.

6114.10 - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

6114.20 - aus Baumwolle

6114.30 - aus Chemiefasern

61.15 Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken

und andere Strumpfwaren, einschließlich

Krampfadernstrümpfe und Fußbekleidung ohne

zusätzlich angebrachte Sohlen, gewirkt oder

gestrickt.

- Strumpfhosen:

6115.12 - - aus synthetischen Spinnstoffen, mit einem

Titer von 67 dtex oder mehr je Einfachgarn

6115.19 - - aus sonstigen Spinnstoffen

6115.20 - Damenstrümpfe (einschließlich Kniestrümpfe),

mit einem Titer je Einfachgarn von weniger

als 67 dtex

- andere:

6115.91 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

6115.92 - - aus Baumwolle

6115.93 - - aus synthetischen Spinnstoffen

6115.99 - - aus sonstigen Spinnstoffen

62.01 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge,

Anoraks (einschließlich Schijacken),

Windjacken (Blousons) und ähnliche Waren, für

Männer oder Knaben, ausgenommen solche der

Nummer 62.03.

- andere:

6201.91 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

6201.92 - - aus Baumwolle

6201.93 - - aus Chemiefasern

62.02 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge,

Anoraks (einschließlich Schijacken),

Windjacken (Blousons) und ähnliche Waren, für

Frauen oder Mädchen, ausgenommen solche der

Nummer 62.04.

- andere:

6202.91 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

6202.92 - - aus Baumwolle

6202.93 - - aus Chemiefasern

62.03 Anzüge, Ensembles, Sakkos (Blazer), lange

Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen u. dgl. und

kurze Hosen (ausgenommen Badebekleidung), für

Männer oder Knaben.

- lange Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen u.

dgl. und kurze Hosen:

6203.41 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

6203.42 - - aus Baumwolle

6203.43 - - aus synthetischen Spinnstoffen

6203.49 - - aus sonstigen Spinnstoffen

62.04 Kostüme, Ensembles, Jacken, Sakkos (Blazer),

Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen,

Latzhosen, Kniebundhosen u. dgl. und kurze

Hosen (ausgenommen Badebekleidung), für Frauen

oder Mädchen.

- Kleider:

6204.41 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

6204.42 - - aus Baumwolle

6204.43 - - aus synthetischen Spinnstoffen

6204.44 - - aus künstlichen Spinnstoffen

- lange Hosen, Latzhosen, Kniebundhosen u.

dgl. und kurze Hosen:

6204.61 - - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

6204.62 - - aus Baumwolle

6204.63 - - aus synthetischen Spinnstoffen

6204.69 - - aus sonstigen Spinnstoffen

62.05 Hemden für Männer oder Knaben.

6205.10 - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

6205.12 - aus Baumwolle

6205.30 - aus Chemiefasern

62.06 Blusen und Hemdblusen, für Frauen oder

Mädchen.

6206.20 - aus Wolle oder feinen Tierhaaren

6206.30 - aus Baumwolle

6206.40 - aus Chemiefasern

62.07 Unterleibchen, Unterhosen, Nachthemden,

Pyjamas, Bademäntel, Hausmäntel und ähnliche

Waren, für Männer oder Knaben.

62.08 Unterleibchen, Unterkleider, Unterröcke,

Unterhosen, Nachthemden, Pyjamas, Negliges,

Bademäntel, Hausmäntel und ähnliche Waren, für

Frauen oder Mädchen.

63.02 Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche für die

Körperpflege und Küchenwäsche.

- andere Bettwäsche, bedruckt:

6302.21 - - aus Baumwolle

6302.22 - - aus Chemiefasern

6302.29 - - aus sonstigen Spinnstoffen

- andere Bettwäsche:

6302.31 - - aus Baumwolle

6302.32 - - aus Chemiefasern

6302.39 - - aus sonstigen Spinnstoffen

- andere Tischwäsche:

6302.51 - - aus Baumwolle

6302.53 - - aus Chemiefasern

6302.59 - - aus sonstigen Spinnstoffen

6302.60 - Wäsche für die Körperpflege und

Küchenwäsche, aus gewebten oder gewirkten

Frottiererzeugnissen, aus Baumwolle

- andere:

6302.91 - - aus Baumwolle

6302.93 - - aus Chemiefasern

6302.99 - - aus sonstigen Spinnstoffen

ANHANG IV

AUF DEN IN ABSATZ 3 VON ARTIKEL 4 BEZUG GENOMMEN WIRD

1.

Für die in Tabelle A dieses Anhangs angeführten Erzeugnisse mit Ursprung in einem EFTA-Staat schafft Rumänien am Tag des Inkrafttretens des Abkommens alle Zollabgaben ab.

2.

Für die in Tabelle B dieses Anhangs angeführten Erzeugnisse mit Ursprung in einem EFTA-Staat reduziert Rumänien alle Zollabgaben stufenweise im Einklang mit dem folgenden Zeitplan:

3.

Für die in Tabelle C dieses Anhangs angeführten Erzeugnisse mit

4.

Für die in Tabelle D dieses Anhangs angeführten Erzeugnisse mit

5.

Für Erzeugnisse mit Ursprung in einem EFTA-Staat, die in die Kapitel 25 bis 97 des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren fallen und von diesem Abkommen erfaßt werden, jedoch in den Tabellen A, B, C oder D dieses Anhangs nicht angeführt sind, reduziert Rumänien alle Zollabgaben stufenweise im Einklang mit dem folgenden Zeitplan:

6.

Am Tag des Inkrafttretens des Abkommens schafft Rumänien alle

TABELLE A ZU ANHANG IV

```

```

Waren- HS-Code

nummer ZN-Code Warenbezeichnung

```

```

25.02 Schwefelkies (Pyrit), nicht geröstet.

25.03 Schwefel aller Art, ausgenommen sublimierter,

gefällter und kolloidaler Schwefel.

25.04 Natürlicher Graphit.

25.08 Andere Tone (ausgenommen expandierte Tone der

Nummer 68.06), Andalusit, Cyanit und

Sillimanit, auch kalziniert; Mullit; Schamotte

oder Dinaserden.

2508.50 - Andalusit, Cyanit und Sillimanit

2508.60 - Mullit

25.11 Natürliches Bariumsulfat (Baryt); natürliches

Bariumcarbonat (Witherit), auch gebrannt,

ausgenommen Bariumoxid der Nummer 28.16.

2511.10 - natürliches Bariumsulfat (Baryt)

25.12 Kieselsaure Fossilienmehle (zB Kieselgur,

Tripel und Diatomit) und ähnliche kieselsaure

Erden, auch kalziniert, mit einem

Schüttgewicht von 1 oder weniger.

25.13 Bimsstein; Schmirgel; natürlicher Korund,

natürlicher Granat und andere natürliche

Schleifmittel, auch thermisch behandelt.

25.17 Feldsteine, Kies und zerkleinerte Steine, wie

sie für den Beton-, Straßen- und Bahnbau sowie

für andere Beschotterungen verwendet werden;

Kiesel und Feuerstein (Flint), auch thermisch

behandelt; Makadam aus Schlacke oder ähnlichen

Industrieabfällen, auch mit den im ersten Teil

dieser Nummer genannten Stoffen als Zusatz;

Teermakadam; Körner (Granalien), Splitt und

Mehl, aus Steinen der Nummer 25.15 oder 25.16,

auch thermisch behandelt.

2517.20 - Makadam aus Schlacke oder ähnlichen

Industrieabfällen, auch mit den in der

vorstehenden Unternummer 2517.10 genannten

Stoffen als Zusatz

2517.30 - Teermakadam

25.28 Natürliche Borate und ihre Konzentrate (auch

kalziniert), ausgenommen Borate, die aus

natürlichen wässerigen Salzlösungen gewonnen

wurden; natürliche Borsäure mit einem Gehalt

von nicht mehr als 85 Gewichtsprozent H3BO3,

berechnet auf das Gewicht der Trockensubstanz.

25.30 Mineralische Stoffe, anderweitig weder genannt

noch inbegriffen.

2530.10 - Vermiculit, Perlit und Chlorite, nicht

expandiert

2530.20 - Kieserit, Epsomit (natürliche

Magnesiumsulfate)

26.01 Eisenerze und deren Konzentrate,

einschließlich Schwefelkiesabbrände.

- Eisenerze und deren Konzentrate, ausgenommen

Schwefelkiesabbrände:

2601.11 - - nicht agglomeriert

2601.12 - - agglomeriert

26.02 Manganerze und deren Konzentrate,

einschließlich manganhaltiger Eisenerze und

Konzentrate mit einem Mangangehalt von

20 Gewichtsprozent oder mehr, berechnet auf

das Gewicht der Trockensubstanz.

26.04 Nickelerze und deren Konzentrate.

26.05 Cobalterze und deren Konzentrate.

26.10 Chromerze und deren Konzentrate.

26.12 Uranerze und Thoriumerze und deren

Konzentrate.

2612.20 - Thoriumerze und deren Konzentrate

26.14 Titanerze und deren Konzentrate.

26.15 Nioberze, Tantalerze, Vanadiumerze oder

Zirkonerze und deren Konzentrate.

26.17 Andere Erze und deren Konzentrate.

26.19 Schlacke (ausgenommen granulierte Schlacke),

Hammerschlag, Zunder und andere Abfälle von

der Eisen- oder Stahlerzeugung.

27.01 Steinkohle; Briketts, Eierbriketts und

ähnliche feste Brennstoffe aus Steinkohle.

27.02 Braunkohle, auch agglomeriert, ausgenommen

Gagat (Jet).

27.04 Koks und Halbkoks (Schwelkoks); aus

Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch

agglomeriert; Retortenkohle.

27.05 Steinkohlengas, Wassergas, Generatorgas und

ähnliche Gase, ausgenommen Erdölgase und

andere gasförmige Kohlenwasserstoffe.

27.06 Teer aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf und

andere Mineralteere, auch entwässert oder

teilweise destilliert, einschließlich

rekonstituierte Teere.

27.07 Öle und andere Destillationserzeugnisse des

Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche

Erzeugnisse, bei denen die aromatischen

gegenüber den nichtaromatischen Bestandteilen

gewichtsmäßig vorherrschen.

- andere:

2707.91 - - Kreosotöle

27.09 Erdöle und Öle aus bituminösen Mineralen, roh.

27.10 Erdöle und Öle aus bituminösen Mineralien,

ausgenommen rohe; anderweitig weder genannte

noch inbegriffene Zubereitungen, die

70 Gewichtsprozent oder mehr Erdöle oder Öle

aus bituminösen Mineralien enthalten, soweit

diese Öle den wesentlichen Bestandteil dieser

Zubereitungen bilden.

ex 2710.00 - Schweröle:

- - Heizöle:

71 - - - für einen bestimmten Prozeß

75 - - - für die Umwandlung mittels eines anderen

als in Unternummer 2710.00 71

angeführten Prozesses

79 - - - für andere Zwecke

27.11 Erdölgase und andere gasförmige

Kohlenwasserstoffe.

27.14 Naturbitumen und Naturasphalt; bituminöse

Schiefer und Sande; Asphaltite und

Asphaltgestein.

27.15 Bituminöse Mischungen auf der Grundlage von

Naturasphalt, Naturbitumen, Erdölbitumen,

Mineralteer oder Mineralteerpech (zB

Asphaltmastix oder Verschnittbitumen).

27.16 Elektrische Energie.

28.01 Fluor, Chlor, Brom und Jod.

2801.20 - Jod

ex 2801.30 - Fluor; Brom

28.02 Schwefel, sublimiert oder gefällt, kolloidaler

Schwefel.

28.05 Alkali- oder Erdalkalimetalle;

Seltenerdmetalle, Scandium und Yttrium, auch

untereinander gemischt oder miteinander

legiert; Quecksilber.

- Alkalimetalle:

2805.11 - - Natrium

2805.19 - - sonstige

- Erdalkalimetalle:

2805.21 - - Calcium

2805.22 - - Strontium und Barium

2805.30 - Seltenerdmetalle, Scandium und Yttrium,

auch untereinander gemischt oder

miteinander legiert

2805.40 - Quecksilber

28.25 Hydrazin und Hydroxylamin und deren

anorganische Salze; andere anorganische Basen;

andere Oxide, Hydroxide und Peroxide der

Metalle.

2825.10 - Hydrazin und Hydroxylamin und deren

anorganische Salze

2825.20 - Lithiumoxid und Lithiumhydroxid

2825.30 - Vanadiumoxide und Vanadiumhydroxide

2825.40 - Nickeloxide und Nickelhydroxide

2825.60 - Germaniumoxide und Zirkoniumdioxid

2825.70 - Molybdänoxide und Molybdänhydroxide

2825.80 - Antimonoxide

28.27 Chloride, Chloridoxide und Chloridhydroxide;

Bromide und Bromidoxide; Jodide und

Jodidoxide.

- - andere Chloride:

2827.34 - - des Cobalts

2827.35 - - des Nickels

2827.37 - - des Zinns

28.31 Dithionite und Sulphoxylate.

28.34 Nitrite; Nitrate.

- Nitrate:

2834.22 - - des Bismuts

28.35 Phosphinate (Hypophosphite), Phosphonate

(Phosphite), Phosphate und Polyphosphate.

2835.10 - Phosphinate (Hypophosphite) und Phosphonate

(Phosphite)

- Phosphate:

2835.21 - - Triammoniumphosphat

2835.24 - - Kaliumphosphat

2835.25 - - Calciumhydrogenorthophosphat

(Dicalciumphosphat)

2835.26 - - andere Calciumphosphate

2835.29 - - sonstige

- Polyphosphate:

2835.31 - - Natriumtriphosphat

(Natriumtripolyphosphat)

2835.39 - - sonstige

28.36 Carbonate; Peroxokarbonate (Percarbonate);

handelsübliches Ammoniumcarbonat,

Ammoniumcarbamat enthaltend.

- andere:

2836.91 - - Lithiumcarbonate

2836.92 - - Strontiumcarbonat

2836.93 - - Bismutcarbonat

28.37 Cyanide, Cyanidoxide und komplexe Cyanide.

28.38 Fulminate, Cyanate und Thiocyanate

(Rhodanide).

28.41 Salze der Säuren der Metalloxide oder

Metallperoxide.

2841.10 - Aluminate

2841.50 - andere Chromate und Dichromate;

Peroxochromate

2841.60 - Manganite, Manganate und Permanganate

2841.70 - Molybdate

2841.80 - Wolframate (Tungstate)

2841.90 - andere

28.43 Kolloidale Edelmetalle; anorganische oder

organische Verbindungen der Edelmetalle, auch

von chemisch nicht eindeutig bestimmter

Konstitution; Amalgame der Edelmetalle.

28.44 Radioaktive chemische Elemente und radioaktive

Isotope (einschließlich spaltbare oder

brütbare chemische Elemente und Isotope) und

deren Verbindungen; Mischungen und Rückstände,

die diese Erzeugnisse enthalten.

28.46 Anorganische oder organische Verbindungen der

Metalle der seltenen Erden, des Yttriums oder

des Scandiums oder von Mischungen dieser

Metalle.

29.26 Verbindungen mit Nitrilfunktion.

ex 2926.90 - andere:

90 - - sonstige

29.36 Provitamine und Vitamine, natürliche oder

synthetisch hergestellte (einschließlich

natürliche Konzentrate), sowie deren

hauptsächlich als Vitamine verwendeten

Derivate, alle diese auch untereinander

gemischt, auch in Lösungsmitteln aller Art.

- Vitamine und deren Derivate, ungemischt:

2936.28 - - Vitamin E und dessen Derivate

30.01 Drüsen und andere Organe für

organo-therapeutische Zwecke, getrocknet,

auch in Pulverform; Auszüge aus Drüsen oder

anderen Organen oder ihren Sekreten, für

organo-therapeutische Zwecke; Heparin und

dessen Salze; andere menschliche oder

tierische Stoffe, für therapeutische oder

prophylaktische Zwecke zubereitet, anderweitig

weder genannt noch inbegriffen.

30.02 Menschliches Blut; tierisches Blut, für

therapeutische, prophylaktische oder

diagnostische Zwecke zubereitet; Antisera und

andere Blutfraktionen; Vaccine, Toxine,

Kulturen von Mikroorganismen (ausgenommen

Hefen) und ähnliche Erzeugnisse.

30.06 Pharmazeutische Waren, im Sinne der

Anmerkung 3 zu diesem Kapitel.

31.01 Tierische oder pflanzliche Düngemittel, auch

untereinander gemischt oder chemisch

behandelt; Düngemittel, hergestellt durch

Mischen oder chemische Behandlung von

tierischen oder pflanzlichen Erzeugnissen.

32.01 Gerbstoffauszüge pflanzlichen Ursprungs;

Tannine sowie deren Salze, Ether, Ester und

andere Derivate.

3201.10 - Quebrachoauszug

3201.20 - Mimosaauszug

3201.90 - andere

32.03 Färbemittel pflanzlichen oder tierischen

Ursprungs (einschließlich Farbstoffauszüge,

ausgenommen tierische Schwärzen), auch von

chemisch eindeutig bestimmter Konstitution;

Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu

diesem Kapitel auf der Grundlage von

Färbemitteln pflanzlichen oder tierischen

Ursprungs.

33.01 Etherische Öle (auch terpenfrei),

einschließlich sogenannter Concretes und

Absolues; Resinoide; Konzentrate etherischer

Öle in Fetten, in nicht flüssigen Ölen,

Wachsen oder ähnlichen Stoffen, durch

Enfleurage oder Mazeration gewonnen;

terpenhaltige Nebenerzeugnisse von der

Herstellung terpenfreier etherischer Öle;

wässerige Destillate und wässerige Lösungen

etherischer Öle.

- etherische Öle von Zitrusfrüchten:

3301.11 - - Bergamottöl

3301.12 - - Orangenöl

3301.13 - - Zitronenöl

3301.14 - - Limettöl

3301.19 - - sonstige

33.03 Parfüms und Toilettewässer.

ex 3303.00 90 - Toilettewässer

33.07 Zubereitete Rasiermittel (einschließlich

preshave- und after-shave-Artikel),

Körper-Desodorierungsmittel,

Badezubereitungen, Enthaarungsmittel und

andere Parfümerie-, Kosmetik- und

Toilettezubereitungen, anderweitig weder

genannt noch inbegriffen; Zubereitete

Raum-Desodorierungsmittel, auch parfümiert

oder mit desinfizierenden Eigenschaften.

- Zubereitungen zum Parfümieren oder

Desodorieren von Räumen, einschließlich der

Riechstoffzubereitungen zur Verwendung bei

religiösen Handlungen:

3307.41 - - Riechstoffzubereitungen, zum Abbrennen (zB

Agarbatti)

3307.49 - - sonstige

3307.90 - andere

34.06 Kerzen, Lichte und ähnliche Waren.

34.07 Modelliermassen, auch in Aufmachungen als

Kinderspielzeug; Zubereitungen, wie sie als

„Dentalwachse'' oder „Dentalabdruckmassen''

verwendet werden, als Warenzusammenstellungen,

in Packungen für den Kleinverkauf oder in

Tafeln, Hufeisen, Stäben oder ähnlichen

Formen; andere Dentalzubereitungen auf der

Grundlage von gebranntem Gips.

37.01 Photographische Platten und Planfilme,

sensibilisiert, nicht belichtet, aus anderen

Stoffen als Papier, Pappe oder Spinnstoffen;

photographische Sofortbild-Planfilme,

sensibilisiert, nicht belichtet, auch in

Kassetten.

- andere:

3701.91 - - für Farbaufnahmen (mehrfärbig)

3701.99 - - sonstige

37.02 Photographische Filme, in Rollen,

sensibilisiert, nicht belichtet, aus anderen

Stoffen als Papier, Pappe oder Spinnstoffen;

Sofortbildpackungen in Rollen, sensibilisiert,

nicht belichtet.

- andere Filme, nicht perforiert, mit einer

Breite von 105 mm oder weniger:

3702.39 - - sonstige

- andere Filme, nicht perforiert, mit einer

Breite von mehr als 105 mm:

3702.41 - - mit einer Breite von mehr als 610 mm und

einer Länge von mehr als 200 m, für

Farbaufnahmen (mehrfärbig)

3702.42 - - mit einer Breite von mehr als 610 mm und

einer Länge von mehr als 200 m, nicht für

Farbaufnahmen

3702.43 - - mit einer Breite von mehr als 610 mm und

einer Länge von 200 m oder weniger

3702.44 - - mit einer Breite von mehr als 105 mm bis

einschließlich 610 mm

- andere Filme für Farbaufnahmen (mehrfärbig):

3702.51 - - mit einer Breite von 16 mm oder weniger

und einer Länge von 14 m oder weniger

3702.52 - - mit einer Breite von 16 mm oder weniger

und einer Länge von mehr als 14 m

3702.53 - - mit einer Breite von mehr als 16 mm bis

einschließlich 35 mm und einer Länge von

30 m oder weniger, für Diapositive

3702.54 - - mit einer Breite von mehr als 16 mm bis

einschließlich 35 mm und einer Länge von

30 m oder weniger, nicht für Diapositive

3702.55 - - mit einer Breite von mehr als 16 mm bis

einschließlich 35 mm und einer Länge von

mehr als 30 m

3702.56 - - mit einer Breite von mehr als 35 mm

- andere:

3702.91 - - mit einer Breite von 16 mm oder weniger

und einer Länge von 14 m oder weniger

3702.92 - - mit einer Breite von 16 mm oder weniger

und einer Länge von mehr als 14 m

3702.93 - - mit einer Breite von mehr als 16 mm bis

einschließlich 35 mm und einer Länge von

30 m oder weniger

3702.94 - - mit einer Breite von mehr als 16 mm bis

einschließlich 35 mm und einer Länge von

mehr als 30 m

3702.95 - - mit einer Breite von mehr als 35 mm

38.01 Künstlicher Graphit; kolloidaler oder

halbkolloidaler Graphit; Zubereitungen auf der

Grundlage von Graphit oder anderem

Kohlenstoff, in Form von Pasten, Blöcken,

Platten und anderen Halberzeugnissen.

38.02 Aktivkohle; aktivierte natürliche mineralische

Stoffe; tierische Schwärze, einschließlich

ausgebrauchte Tierkohle.

38.03 Tallöl, auch raffiniert.

38.05 Balsamterpentinöl, Holzterpentinöl und

Sulfatterpentinöl sowie andere terpenhaltige

Öle aus der Destillation oder einer anderen

Behandlung von Nadelhölzern; rohes Dipenten;

Sulfitterpentinöl und anderes rohes

para-Cymol; Pine-Oil, das als Hauptbestandteil

alpha-Terpineol enthält.

38.06 Kolophonium und Harzsäuren sowie deren

Derivate; Harzgeist und Harzöle; Schmelzharze.

38.15 Reaktionsstarter, Reaktionsbeschleuniger und

katalytische Zubereitungen, anderweitig weder

genannt noch inbegriffen.

38.18 Chemische Elemente, für die Verwendung in der

Elektronik dotiert, in Scheiben, Täfelchen

oder ähnlichen Formen; chemische Verbindungen,

für die Verwendung in der Elektronik dotiert.

38.21 Zubereitete Nährsubstrate für die Züchtung von

Mikroorganismen.

38.22 Zusammengesetzte Reagenzien für Diagnostik

oder Laboratorien, ausgenommen solche der

Nummer 30.02 oder 30.06.

38.23 Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen

oder Gießereikerne; chemische Erzeugnisse und

Zubereitungen der chemischen Industrie und

verwandter Industrien (einschließlich solcher,

die nur aus Mischungen natürlicher Erzeugnisse

bestehen), anderweitig weder genannt noch

inbegriffen; Rückstände der chemischen

Industrie oder verwandter Industrien,

anderweitig weder genannt noch inbegriffen.

3823.10 - Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen

oder Gießereikerne

3823.30 - nicht agglomerierte Metalcarbide (Anm.:

richtig: Metallcarbide),

untereinander oder mit metallischen

Bindemitteln gemischt

3823.60 - D-Sorbit (D-Glucose), ausgenommen solches

der Unternummer 2905.44

3823.90 - andere

39.07 Polyacetale, andere Polyether und

Expoxidharze, in Rohformen; Polycarbonate,

Alkydharze, Polyallylester und andere

Polyester, in Rohformen.

3907.30 - Epoxidharze

39.13 Natürliche Polymere (zB Alginsäure) und

modifizierte natürliche Polymere (zB gehärtete

Eiweißstoffe, chemische Derivate des

Naturkautschuks), anderweitig weder genannt

noch inbegriffen, in Rohformen.

39.14 Ionenaustauscher auf der Grundlage von

Polymeren der Nummern 39.01 bis 39.13, in

Rohformen.

39.16 Monofile, mit einem größten Durchmesser von

mehr als 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile,

auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht

anders bearbeitet, aus Kunststoffen.

3916.90 - aus anderen Kunststoffen

39.17 Rohre und Schläuche sowie Fittings dafür (zB

Verbindungsstücke, Kniestücke und Flanschen),

aus Kunststoffen.

- nicht biegsame Rohre und Schläuche:

ex 3917.21 - - aus Polymeren von Ethylen:

- - - andere:

91 - - - - mit angebrachten Fittings, für die

ex 3917.22 - - aus Polymeren von Propylen:

- - - andere:

91 - - - - mit angebrachten Fittings, für die

Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 3917.23 - - aus Polymeren von Vinylchlorid:

- - - andere:

91 - - - - mit angebrachten Fittings, für die

Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 3917.29 - - aus sonstigen Kunststoffen:

- - - andere:

91 - - - - mit angebrachten Fittings, für die

Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

- andere Rohre und Schläuche:

ex 3917.31 - - biegsame Rohre und Schläuche, mit einem

Minimalberstdruck von 27,6 MPa:

10 - - - - mit angebrachten Fittings, für die

Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 3917.33 - - sonstige, weder verstärkt noch mit anderen

Stoffen verbunden, mit Fittings:

10 - - - - mit angebrachten Fittings, für die

Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 3917.39 - - sonstige:

- - - andere:

91 - - - - mit angebrachten Fittings, für die

Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 3917.40 - Fittings:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

39.18 Bodenbeläge aus Kunststoffen, auch

selbstklebend, in Rollen oder in Form von

Fliesen oder Platten; Wand- oder Deckenbelege

aus Kunststoffen, im Sinne der Anmerkung 9 zu

diesem Kapitel.

39.20 Andere Platten, Blätter, Filme, Folien und

Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder

verstärkt, geschichtet, unterlegt noch mit

anderen Stoffen verbunden.

- aus Polymeren von Vinylchlorid:

3920.41 - - nicht biegsam

39.26 Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus

anderen Stoffen der Nummern 39.01 bis 39.14.

ex 3926.90 - andere:

10 - - für technische Zwecke, für die Verwendung

in Zivilluftfahrzeugen

40.01 Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule,

Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten

in Rohformen oder in Platten, Blättern oder

Streifen.

40.02 Synthetischer Kautschuk und Faktis

(Ölkautschuk), in Rohformen oder in Platten,

Blättern oder Streifen; Mischungen von Waren

dieser Nummer mit Waren der Nummer 40.01, in

Rohformen oder in Platten, Blättern oder

Streifen.

- Chloropren-(Chlorobutadien)Kautschuk (CR):

4002.41 - - Latex

40.08 Platten, Blätter, Streifen, Stangen und

Profile, aus vulkanisiertem Weichkautschuk.

- nicht aus Zellkautschuk:

ex 4008.29 - - sonstige:

10 - - - Profile, auf Größen zugeschnitten, für

die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

40.09 Rohre und Schläuche, aus vulkanisiertem

Weichkautschuk, auch mit Fittings (zB

Verbindungsstücke, Kniestücke und Flanschen).

4009.50 - mit Fittings

10 - - für die Leitung von Gasen oder

Flüssigkeiten geeignet, für die Verwendung

in Zivilluftfahrzeugen

40.11 Luftreifen aus Kautschuk, neu.

ex 4011.30 - wie sie für Luftfahrzeuge verwendet werden:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

40.12 Luftreifen aus Kautschuk, runderneuert oder

gebraucht; Vollgummi- oder Hohlkammerreifen,

auswechselbare Reifenprofile und Felgenbänder,

aus Kautschuk.

ex 4012.10 - runderneuerte Reifen:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 4012.20 - gebrauchte Luftreifen:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

40.14 Hygienische oder pharmazeutische Waren

(einschließlich Sauger), aus vulkanisiertem

Weichkautschuk, auch in Verbindung mit

Hartkautschukteilen.

40.15 Bekleidung und Bekleidungszubehör

(einschließlich Handschuhe), für alle Zwecke,

aus vulkanisiertem Weichkautschuk.

40.16 Andere Waren aus vulkanisiertem

Weichkautschuk.

ex 4016.10 - aus Zellkautschuk:

10 - - für technische Zwecke, für die Verwendung

in Zivilluftfahrzeugen

- andere:

ex 4016.93 - - Dichtungen:

10 - - für technische Zwecke, für die Verwendung

in Zivilluftfahrzeugen

ex 4016.99 - - sonstige:

10 - - für technische Zwecke, für die Verwendung

in Zivilluftfahrzeugen

40.17 Hartkautschuk (zB Ebonit) in allen Formen,

einschließlich Abfälle und Bruch; Waren aus

Hartkautschuk.

ex 4017.00 - Waren aus Hartkautschuk:

91 - - Rohre und Schläuche, mit angebrachten

Fittings, für die Leitung von Gasen oder

Flüssigkeiten geeignet, für die Verwendung

in Zivilluftfahrzeugen

41.01 Häute und Felle, roh, von Rindern

(einschließlich Kälbern), Pferden oder anderen

Einhufern (frisch, gesalzen, getrocknet,

geäschert, gepickelt oder anders haltbar

gemacht, weder gegerbt noch als Pergamentleder

zugerichtet, noch sonst bearbeitet), auch

enthaart oder gespalten.

41.02 Felle von Schafen und Lämmern, roh (frisch,

gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt

oder anders haltbar gemacht, weder gegerbt

noch als Pergamentleder zugerichtet, noch

sonst bearbeitet), auch enthaart oder

gespalten, ausgenommen die in Anmerkung 1c) zu

diesem Kapitel genannten Waren.

4102.10 - nicht enthaart

- enthaart:

4102.21 - - gepickelt

41.03 Andere Häute und Felle, roh (frisch, gesalzen,

getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders

haltbar gemacht, weder gegerbt noch als

Pergamentleder zugerichtet, noch sonst

bearbeitet), auch enthaart oder gespalten,

ausgenommen die in der Anmerkung 1b) oder 1c)

zu diesem Kapitel genannten Waren.

41.04 Leder von Rindern (einschließlich Kälbern),

Pferden oder anderen Einhufern, enthaart,

ausgenommen Leder der Nummer 41.08 oder 41.09.

41.05 Schafleder oder Lammleder, enthaart,

ausgenommen Leder der Nummer 41.08 oder 41.09.

41.06 Ziegenleder oder Zickelleder, enthaart,

ausgenommen Leder der Nummer 41.08 oder 41.09.

41.07 Leder von anderen Tieren, ohne Haare,

ausgenommen Leder der Nummer 41.08 oder 41.09.

- von Kriechtieren:

4107.21 - pflanzlich vorgegerbt

4107.29 - - sonstige

4107.90 - von anderen Tieren

41.08 Sämischleder (Chamoisleder) einschließlich

Neusämischleder.

41.09 Lackleder (Patentleder) und

Patentlederimitationen; metallisiertes Leder.

41.10 Abschnitzel und andere Abfälle von Leder oder

Kunstleder (rekonstituiertes Leder), nicht zur

Herstellung von Lederwaren geeignet;

Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl.

41.11 Kunstleder (rekonstituiertes Leder), auf der

Grundlage von nicht zerfasert oder zerfasertem

Leder hergestellt, in Platten, Blättern oder

Streifen, auch Rollen.

43.01 Pelzfelle, roh (einschließlich Köpfe,

Schwänze, Klauen und andere Kürschnerzwecke

geeignete Teile, Abfälle oder Überreste),

ausgenommen Häute und Felle, roh, der

Nummer 41.01, 41.02 oder 41.03.

4301.70 - von Seehunden, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz

oder Klauen

4304 Künstliches Pelzwerk und Waren daraus.

44.01 Brennholz, in Form von Rundlingen, Scheitern,

Prügeln, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen;

Holz in Abschnitzeln oder Teilchen; Sägespäne

und Holzabfälle, auch zu Pellets, Briketts,

Scheitern oder ähnlichen Formen agglomeriert.

44.02 Holzkohle (einschließlich Kohle aus Schalen

oder Nüssen), auch agglomeriert.

44.03 Rohholz, auch entrindet, entsplintet oder grob

zwei- oder vierseitig zugerichtet.

44.04 Reifholz; Stecken aus Holz, gespalten; Pfähle,

Pflöcke und Stangen, aus Holz, zugespitzt,

nicht in der Längsrichtung gesägt; Holz, grob

zugerichtet, weder gedrechselt noch gebogen

oder sonst bearbeitet, zur Herstellung von

Spazierstöcken, Regenschirmen, Werkzeuggriffen

u. dgl. geeignet, Holzspan, Holzsstreifen

(Anm.: richtig: Holzstreifen),

Holzbänder u. dgl.

44.05 Holzwolle; Holzmehl.

44.07 Holz, in der Längsrichtung gesägt oder mit dem

Profilzerspaner besäumt, gemessert oder

geschält, auch gehobelt, geschliffen, oder

keilverzinkt verleimt, mit einer Stärke von

mehr als 6 mm.

4407.10 - von Nadelbäumen

- von folgenden tropischen Bäumen:

4407.21 - - Dark Red Meranti, Light Red Meranti,

Meranti Bakau, White Lauan, White Meranti,

White Seraya, Yellow Meranti, Alan,

Keruing, Ramin, Kapur, Teak, Jongkong,

Merbau, Jelutong und Kempas

4407.22 - - Okoume, Obeche, Sapelli, Sipo, Acajou

d'Afrique, Makore, Iroko, Tiama, Mansonia,

Ilomba, Dibetou, Limba und Azobe

4407.23 - - Baboen, amerikanisches Mahagoni (Swietenia

spp.), Imbuia und Balsa

- anderes:

4407.99 - - sonstige

44.08 Furniere, Platten für die Herstellung von

Sperrholz (auch verspleißt) und anderes Holz,

in der Längsrichtung gesägt, gemessert oder

geschält, auch gehobelt, geschliffen oder

keilverzinkt verleimt, mit einer Stärke von

6 mm oder weniger.

4408.20 - von folgenden tropischen Bäumen: Dark Red

Meranti, Light Red Meranti, White Lauan,

Sipo, Limba, Okoume, Obeche, Acajou

d'Afrique, Sapelli, Baboen, amerikanisches

Mahagoni (Swietenia spp.), Rio-Palisander

(Palissandre du Bresil) und Rosenholz (Bois

de Rose femelle)

44.12 Sperrholz, furniertes Holz und ähnliches

Lagenholz.

- Sperrholz, ausschließlich aus Furnieren mit

einer Stärke von 6 mm oder weniger:

4412.11 - - mit zumindest einer Außenschichte aus

folgenden tropischen Hölzern:

Dark Red Meranti, Light Red Meranti, White

Lauan, Sipo, Limba, Okoume, Obeche, Acajou

d'Afrique, Sapelli, Baboen, amerikanisches

Mahagoni (Swietenia spp.), Rio-Palisander

(Palissandre du Bresil) oder Rosenholz

(Bois de Rose femelle)

45.01 Naturkork, unbearbeitet oder nur

vorbearbeitet; Korkabfälle; Kork, zerkleinert,

in Körner- oder Pulverform.

45.02 Naturkork, entrindet oder grob zwei- oder

vierseitig zugeschnitten oder in Form

rechteckiger (einschließlich quadratischer)

Blöcke, Tafeln, Platten oder Streifen

(einschließlich scharfkantige Rohlinge zur

Herstellung von Korken oder Stöpseln).

45.03 Waren aus Naturkork.

45.04 Preßkork (auch mit Bindemitteln hergestellt)

und Waren aus Preßkork.

47.01 Mechanische Halbstoffe aus Holz (Holzschliff).

47.02 Chemiezellstoff.

47.03 Halbstoffe aus Holz, im Natron- oder

Sulfatverfahren chemisch hergestellt,

ausgenommen Chemiezellstoff.

47.04 Halbstoffe aus Holz, im Sulfitverfahren

chemisch hergestellt, ausgenommen

Chemiezellstoff.

47.05 Halbstoffe aus Holz, halbmechanisch

hergestellt.

47.06 Halbstoffe aus anderem cellulosehaltigen

Fasermaterial.

47.07 Abfälle von Papier oder Pappe.

48.11 Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus

Zellstoffasern, gestrichen, imprägniert,

überzogen, auf der Oberfläche gefärbt,

verziert oder bedruckt, in Rollen oder Bogen,

andere als solche der Nummer 48.03, 48.09,

48.10 oder 48.18.

- Papiere und Pappen, gummiert oder mit

Klebeschichte versehen:

4811.21 - - selbstklebende

48.18 Toilettenpapiere, Taschentücher,

Reinigungstücher, Handtücher, Tischtücher,

Servietten, Windeln, Tampons, Bettücher und

ähnliche Haushalts-, Hygiene- oder

Krankenhauswaren, Bekleidung und

Bekleidungszubehör, aus Papiermasse, Papier,

Zellstoffwatte oder Vliesen aus

Zellstoffasern.

4818.90 - andere

48.23 Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und

Vliese aus Zellulosefasern, auf Formen oder

Größen zugeschnitten; andere Waren aus

Papiermasse, Papier, Pappe, Zellstoffwatte

oder Vliesen aus Zellstoffasern.

4823.90 - andere

49.01 Bücher, Broschüren und ähnliche

Druckerzeugnisse, auch in losen Bogen.

49.02 Zeitungen, Zeitschriften und andere

periodische Druckschriften, auch illustriert,

auch mit Werbung.

49.03 Bilderbücher, Zeichenbücher oder Malbücher,

für Kinder.

49.04 Musikalien (Noten), gedruckt oder

handgeschrieben, auch gebunden, auch

illustriert.

51.02 Feine oder grobe Tierhaare, weder gekrempelt

noch gekämmt.

51.08 Streichgarne und Kammgarne aus feinen

Tierhaaren, nicht in Aufmachungen für den

Kleinverkauf.

51.09 Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren, in

Aufmachungen für den Kleinverkauf.

5109.10 - 85 Gewichtsprozent oder mehr Wolle oder

feine Tierhaare enthaltend

51.10 Garne aus groben Tierhaaren oder Roßhaar

(einschließlich Garnen aus umsponnenem

Roßhaar), auch in Aufmachungen für den

Kleinverkauf.

51.13 Gewebe aus groben Tierhaaren oder aus Roßhaar.

52.02 Abfälle von Baumwolle (einschließlich

Garnabfälle und Reißspinnstoff).

52.03 Baumwolle, kardiert oder gekämmt.

52.06 Garne aus Baumwolle (ausgenommen Nähgarne),

weniger als 85 Gewichtsprozent Baumwolle

enthaltend, nicht in Aufmachungen für den

Kleinverkauf.

52.07 Garne aus Baumwolle (ausgenommen Nähgarne), in

Aufmachungen für den Kleinverkauf.

53.03 Jute und andere textile Bastfasern

(ausgenommen Flachs, Hanf und Ramie), roh oder

bearbeitet, aber nicht gesponnen; Werg und

Abfälle von diesen Spinnstoffen

(einschließlich Garnabfälle und

Reißspinnstoff).

53.04 Sisal und andere textile Fasern von Agaven,

roh oder bearbeitet, aber nicht gesponnen;

Werg und Abfälle von diesen Spinnstoffen

(einschließlich Garnabfälle und

Reißspinnstoff).

53.05 Kokosfasern, Abacafasern (Manilahanf oder Musa

textilis Nee), Ramie und andere pflanzliche

Spinnstoffe, anderweitig weder genannt noch

inbegriffen, roh oder bearbeitet, aber nicht

gesponnen; Werg, Kämmlinge und Abfälle von

diesen Spinnstoffen (einschließlich

Garnabfälle und Reißspinnstoff).

53.06 Leinengarne (Garne aus Flachs).

5306.20 - gezwirnt

53.07 Garne aus Jute oder anderen textilen

Bastfasern der Nummer 53.03.

53.08 Garne aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen;

Papiergarne.

5308.10 - Kokosgarne

ex 5308.90 - andere:

- - Ramiegarne:

11 - - - mit einem Titer von 88,3 dtex oder mehr

(nicht mehr als Nr. 12 metrisch)

13 - - - mit einem Titer von weniger als

833,3 dtex, aber nicht weniger als

227,8 dtex (mehr als Nr. 12 metrisch,

aber nicht mehr als Nr. 36 metrisch)

19 - - - mit einem Titer von weniger als

277,8 dtex (mehr als Nr. 36 metrisch)

56.02 Filze, auch imprägniert, bestrichen, überzogen

oder geschichtet.

56.03 Vliesstoffe, auch imprägniert, bestrichen,

überzogen oder geschichtet.

56.08 Geknüpfte Netze aus Bindfäden, Seilen oder

Tauen; konfektionierte Fischernetze und andere

konfektionierte Netze aus Spinnstoffen.

59.05 Textile Wandbeläge:

ex 5905.00 - andere:

- - aus Flachs:

31 - - - roh

39 - - - andere

59.06 Kautschutierte Gewebe, ausgenommen solche der

Nummer 59.02.

59.07 Andere Gewebe, imprägniert, bestrichen oder

überzogen; bemalte Gewebe für

Theaterdekorationen, Atelierhintergründe u.

dgl.

59.08 Gewebte, geflochtene oder gewirkte Dochte aus

Spinnstoffen, für Lampen, Kocher, Feuerzeuge,

Kerzen u. dgl.; Glühstrümpfe und

schlauchförmige Gewirke für Glühstrümpfe, auch

imprägniert.

59.09 Pumpenschläuche und ähnliche Schläuche, aus

Spinnstoffen, auch mit Armaturen oder Zubehör,

aus anderen Stoffen.

59.11 Textile Erzeugnisse und Spinnstoffwaren, für

technische Zwecke, wie sie in der Anmerkung 7

zu diesem Kapitel angeführt sind.

63.01 Decken.

6301.10 - Decken mit elektrischer Heizvorrichtung

64.02 Andere Schule mit Laufsohlen und Oberteilen

aus Kautschuk oder Kunststoffen.

6402.30 - andere Schuhe mit einem Metallschutz in der

Vorderkappe

64.03 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk,

Kunststoff, Leder oder Kunstleder

(rekonstituiertem Leder) und Oberteilen aus

Leder.

- Sportschuhe:

6403.11 - - Schischuhe

6403.40 - andere Schuhe mit einem Metallschutz in der

Vorderkappe

65.06 Andere Kopfbedeckungen, auch gefüttert oder

ausgerüstet.

- andere:

6506.92 - - aus Pelzfellen

6506.99 - - aus sonstigen Stoffen

66.02 Spazierstöcke, Stöcke mit Sitzvorrichtung,

Peitschen, Reitgerten u. dgl.

68.04 Mühlsteine, Schleifsteine u. dgl., ohne

Gestelle, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen,

Schleifen, Polieren, Richten oder Schneiden,

Wetz- und Poliersteine zum Handgebrauch sowie

Teile davon, aus Natursteinen, aus

agglomerierten natürlichen oder künstlichen

Schleifmitteln oder aus keramischen Stoffen,

auch mit Teilen aus anderen Stoffen.

68.05 Natürliche oder künstliche Schleifmittel in

Pulver- oder Körnerform auf einer Unterlage

aus Spinnstofferzeugnissen, Papier, Pappe oder

anderen Stoffen, auch zugeschnitten, genäht

oder anders zusammengefaßt.

68.06 Schlackenwolle, Steinwolle und ähnliche

mineralische Wollen; expandierter Vermiculit,

expandierte Tone, Schaumschlacke und ähnliche

expandierte mineralische Erzeugnisse;

Mischungen und Waren aus wärme-, kälte- und

schallisolierenden oder schalldämmenden

mineralischen Stoffen, ausgenommen solche der

Nummer 68.11 oder 68.12 oder des Kapitels 69.

6806.20 - expandierter Vermiculit, expandierte Tone,

Schaumschlacke und ähnliche expandierte

mineralische Erzeugnisse (einschließlich

Mischungen untereinander)

6806.90 - andere

68.12 Asbestfasern, bearbeitet; Mischungen auf der

Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage

von Asbest und Magnesiumcarbonat; Waren aus

solchen Mischungen oder aus Asbest (zB Garne,

Gewebe, Bekleidung, Kopfbedeckungen, Schuhe,

Dichtungen), auch armiert, ausgenommen Waren

der Nummer 68.11 oder 68.13.

ex 6812.90 - andere:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

68.13 Reibungsbelege und Waren daraus (zB Platten,

Rollen, Streifen, Segmente, Scheiben, Ringe,

Klötze) nicht montiert, für Bremsen,

Kupplungen u. dgl., auf der Grundlage von

Asbest, anderen mineralischen Stoffen oder

Zellstoff, auch in Verbindung mit Spinnstoffen

oder anderen Stoffen.

68.14 Glimmer, bearbeitet, und Waren aus Glimmer,

einschließlich agglomeriertem oder

rekonstituiertem Glimmer, auch auf einer

Unterlage aus Papier, Pappe oder anderen

Stoffen.

68.15 Waren aus Steinen oder anderen mineralischen

Stoffen (einschließlich Waren aus Torf),

anderweitig weder genannt noch inbegriffen.

6815.20 - Waren aus Torf

69.03 Andere feuerfeste keramische Waren (zB

Retorten, Schmelztiegel, Muffeln, Ausgüsse,

Stopfen, Stützen, Probiertiegel, Rohre aller

Art, Formstücke, Stäbe), ausgenommen solche

aus kieselsaurem Fossilienmehl oder ähnlichen

kieselsauren Erden.

69.06 Keramische Rohre, Kanalrohre, Rinnsteine und

Rohrfittings.

70.01 Glasscherben, anderer Glasabfall und

Glasbruch; Glasmasse.

70.02 Glas in Form von Kugeln (andere als

Mikrokugeln der Nummer 70.18), Stangen, Stäben

oder Rohren, nicht bearbeitet.

7002.10 - Kugeln

7002.20 - Stangen oder Stäbe

- Rohre:

7002.31 - - aus geschmolzenem Quarz oder anderem

geschmolzenen Siliciumdioxid

7002.32 - - aus anderem Glas, mit einem linearen

Ausdehnungskoeffizienten von nicht mehr

als 5 x 10,6 pro Kelvin in einem

Temperaturbereich von 0 Grad C bis

300 Grad C

7002.39 - - sonstige

70.07 Sicherheitsglas aus gehärtetem (getempertem)

oder mehrschichtigem Glas (Verbundglas).

- mehrschichtiges Sicherheitsglas

(Verbundglas):

ex 7007.21 - - in Größe und Form für den Einbau in Land-,

Luft-, Wasser- oder andere Fahrzeuge

geeignet:

10 - - - Windschutzscheiben, nicht gerahmt, für

die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

70.17 Waren aus Glas, für Laboratorien sowie für

hygienische oder pharmazeutische Zwecke, auch

mit Skalen oder Eichzeichen.

70.20 Andere Waren aus Glas.

71.01 Echte Perlen oder Zuchtperlen, auch bearbeitet

oder assortiert, weder aufgereiht noch gefaßt

oder montiert; nicht assortierte echte Perlen

oder Zuchtperlen, zur Erleichterung der

Versendung vorübergehend aufgereiht.

71.02 Diamanten, auch bearbeitet, weder gefaßt noch

montiert.

71.03 Edelsteine (ausgenommen Diamanten) und

Schmucksteine, auch bearbeitet oder

assortiert, weder aufgereiht noch gefaßt oder

montiert; nicht assortierte Edelsteine

(ausgenommen Diamanten) und Schmucksteine, zur

Erleichterung der Versendung vorübergehend

aufgereiht.

71.04 Synthetische oder rekonstituierte Edelsteine

oder Schmucksteine, auch bearbeitet oder

assortiert, weder aufgereiht noch gefaßt oder

montiert; nicht assortierte synthetische oder

rekonstituierte Edelsteine oder Schmucksteine,

zur Erleichterung der Versendung vorübergehend

aufgereiht.

71.05 Staub und Pulver, von natürlichen oder

synthetischen Edelsteinen oder Schmucksteinen.

71.06 Silber (auch vergoldet oder platiniert), nicht

bearbeitet, als Halbzeug oder in Form von

Pulver.

71.07 Unedle Metalle, mit Silber plattiert, nicht

bearbeitet oder als Halbzeug.

71.08 Gold (auch platiniert), nicht bearbeitet, als

Halbzeug oder in Form von Pulver.

71.09 Unedle Metalle oder Silber, mit Gold

plattiert, nicht bearbeitet oder als Halbzeug.

71.10 Platin, nicht bearbeitet, als Halbzeug oder in

Form von Pulver.

71.11 Unedle Metalle, Silber oder Gold, mit Platin

plattiert, nicht bearbeitet oder als Halbzeug.

71.12 Abfälle und Schrott, von Edelmetallen oder

Edelmetallplattierungen.

72.01 Roheisen und Spiegeleisen in Masseln, Blöcken

oder anderen Rohformen.

72.02 Ferrolegierungen.

- Ferromangan:

7202.19 - - sonstige

7202.60 - Ferronickel

7202.70 - Ferromolybdän

7202.80 - Ferrowolfram und Ferrosiliciumwolfram

- andere:

7202.91 - - Ferrotitan und Ferrosiliciumtitan

7202.92 - - Ferrovanadium

7202.99 - - sonstige

72.03 Durch direkte Reduktion von Eisenerz gewonnene

Eisenerzerzeugnisse und andere

Eisenschwammerzeugnisse, in Stücken, Pellets

oder ähnlichen Formen; Eisen mit einer

Reinheit von mindestens 99,94 Gewichtsprozent,

in Stücken, Pellets oder ähnlichen Formen.

72.04 Abfälle und Schrott, aus Eisen oder Stahl;

Abfallblöcke aus Eisen oder Stahl.

72.05 Körner und Pulver, aus Roheisen, Spiegeleisen,

Eisen oder Stahl.

72.06 Eisen und nicht legierter Stahl in Form von

Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen

(ausgenommen Eisen der Nummer 72.03).

72.07 Halbzeug aus Eisen oder nicht legiertem Stahl.

- mit einem Gehalt von weniger als

0,25 Gewichtsprozent Kohlenstoff:

ex 7207.12 - - andere, mit rechteckigem (nicht

quadratischem) Querschnitt:

90 - - - geschmiedet

ex 7207.19 - - sonstige:

- - - mit rundem oder vieleckigem Querschnitt:

19 - - - - geschmiedet

- - - Rohlinge für Profile:

39 - - - - geschmiedet

90 - - - andere

ex 7207.20 - mit einem Gehalt von 0,25 Gewichtsprozent

oder mehr Kohlenstoff:

- - mit rechteckigem (auch quadratischem)

Querschnitt, wobei die Breite weniger als

die zweifache Stärke mißt

19 - - - geschmiedet

- - sonstige, mit rechteckigem (nicht

quadratischem) Querschnitt:

39 - - - geschmiedet

- - mit rundem oder vieleckigem Querschnitt:

59 - - - geschmiedet

- - Rohlinge für Profile:

79 - - - geschmiedet

90 - - sonstige

72.09 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht

legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm

oder mehr, kalt gewalzt, weder plattiert noch

überzogen.

ex 7209.90 - andere:

90 - - sonstige

72.10 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder mit

legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm

oder mehr, plattiert oder überzogen.

- verzinnt:

ex 7210.12 - - mit einer Stärke von weniger als 0,5 mm:

- - - nur oberflächenbearbeitet oder anders

als quadratisch oder rechteckig

zugeschnitten

19 - - - - sonstige

ex 7210.60 - mit Aluminium überzogen:

- - nur oberflächenbearbeitet oder anders als

quadratisch oder rechteckig zugeschnitten

11 - - - mit Aluminiumzinklegierungen überzogen:

19 - - - andere

ex 7210.90 - andere:

- - sonstige:

- - - nur oberflächenbearbeitet oder anders

als quadratisch oder rechteckig

zugeschnitten:

31 - - - - plattiert

33 - - - - verzinnt und bedruckt

35 - - - - mit Chrom oder Nickel überzogen

39 - - - - sonstige

72.18 Rostfreier Stahl in Form von Rohblöcken

(Ingots) oder anderen Rohformen; Halbzeug aus

rostfreiem Stahl.

ex 7218.90 - andere:

- - mit rechteckigem (auch quadratischem)

Querschnitt:

- - gewalzt oder stranggegossen:

- - - - mit einer Breite von weniger als der

zweifachen Stärke, mit einem Gehalt in

Gewichtsprozent von:

11 - - - - - 2,5% oder mehr Nickel

13 - - - - - weniger als 2,5% Nickel

- - - - andere, mit einem Gehalt in

Gewichtsprozent von:

15 - - - - - 2,5% oder mehr Nickel

19 - - - - - weniger als 2,5% Nickel

- - sonstige:

50 - - - gewalzt oder stranggegossen

73.01 Spundwandeisen aus Eisen oder Stahl, auch

gelocht oder aus Teilen zusammengesetzt;

geschweißte Profile aus Eisen oder Stahl.

7301.10 - Spundwandeisen

73.04 Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen

(ausgenommen aus Gußeisen) oder Stahl.

- andere, mit kreisförmigem Querschnitt, aus

Eisen oder nicht legiertem Stahl:

ex 7304.31 - - kaltgezogen oder kaltgewalzt:

10 - - - mit angebrachten Fittings, für die

Leitung von Gasen oder Flüssigkeiten

geeignet, für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 7304.39 - - sonstige:

- - - andere:

20 - - - - mit angebrachten Fittings, für die

Leitung von Gasen oder Flüssigkeiten

geeignet, für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

- andere, mit kreisförmigem Querschnitt, aus

rostfreiem Stahl:

ex 7304.41 - - kaltgezogen oder kaltgewalzt:

10 - - - mit angebrachten Fittings, für die

Leitung von Gasen oder Flüssigkeiten

geeignet, für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 7304.49 - - sonstige:

- - - andere:

30 - - - - mit angebrachten Fittings, für die

Leitung von Gasen oder Flüssigkeiten

geeignet, für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

- andere, mit kreisförmigem Querschnitt, aus

anderem legierten Stahl:

ex 7304.51 - - kaltgezogen oder kaltgewalzt:

- - - andere:

30 - - - - mit angebrachten Fittings, für die

Leitung von Gasen oder Flüssigkeiten

geeignet, für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 7304.59 - - sonstige:

- - - andere:

50 - - - - mit angebrachten Fittings, für die

Leitung von Gasen oder Flüssigkeiten

geeignet, für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 7304.90 - andere:

10 - - mit angebrachten Fittings, für die Leitung

von Gasen oder Flüssigkeiten geeignet, für

die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

73.06 Andere Rohre und Hohlprofile (zB geschweißt,

genietet, gefalzt oder mit einfach

aneinandergelegten Rändern), aus Eisen oder

Stahl.

ex 7306.30 - andere, geschweißt, mit kreisförmigem

Querschnitt, aus Eisen oder nicht legiertem

Stahl:

10 - - mit angebrachten Fittings, für die Leitung

von Gasen oder Flüssigkeiten geeignet, für

die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 7306.40 - andere, geschweißt, mit kreisförmigem

Querschnitt, aus rostfreiem Stahl:

10 - - mit angebrachten Fittings, für die Leitung

von Gasen oder Flüssigkeiten geeignet, für

die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 7306.50 - andere, geschweißt, mit kreisförmigem

Querschnitt, aus anderem legierten Stahl:

10 - - mit angebrachten Fittings, für die Leitung

von Gasen oder Flüssigkeiten geeignet, für

die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 7306.60 - andere, geschweißt, mit nicht kreisförmigem

Querschnitt:

10 - - mit angebrachten Fittings, für die Leitung

von Gasen oder Flüssigkeiten geeignet, für

die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

73.12 Litzen, Seile, Kabel, Seilschlingen und

ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl,

ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die

Elektrotechnik.

ex 7312.10 - Litzen, Seile und Kabel:

10 - - mit angebrachten Fittings oder zu Artikeln

aufgemacht, für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 7312.90 - andere:

10 - - mit angebrachten Fittings oder zu Artikeln

aufgemacht, für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

73.19 Nähnadeln, Stricknadeln, Durchziehnadeln,

Häkelnadeln, Stichel zum Sticken oder ähnliche

Erzeugnisse, für den Handgebrauch, aus Eisen

oder Stahl; Sicherheitsnadel, Stecknadeln und

ähnliche Nadeln aus Eisen oder Stahl,

anderweitig weder genannt noch inbegriffen.

7319.20 - Sicherheitsnadeln

7319.30 - Stecknadeln und ähnliche Nadeln

7319.90 - andere

73.20 Federn und Federblätter, aus Eisen oder Stahl.

7310.10 - Blattfedern und Federblätter dafür

ex 7320.20 - Schraubenfedern:

ex 20) - - Matratzenfedern

ex 81) - - sonstige

ex 89)

ex 7320.90 - andere

73.24 Sanitär-, Hygiene- oder Toiletteartikel und

Teile davon, aus Eisen oder Stahl.

ex 7324.10 - Abwaschbecken und Waschbecken, aus

rostfreiem Stahl:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 7324.90 - andere, einschließlich Teile:

10 - Sanitär-, Hygiene- oder Toiletteartikel

(ausgenommen Teile davon), für die

Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

73.26 Andere Waren aus Eisen oder Stahl.

ex 7326.20 - Waren aus Eisen- oder Stahldraht:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

74.01 Kupfermatten; Zementkupfer (gefälltes Kupfer).

74.02 Kupfer, nicht raffiniert; Kupferanoden für die

elektrolytische Raffination.

74.03 Kupfer, raffiniert, und Kupferlegierungen,

unverarbeitet.

74.04 Abfälle und Schrott, aus Kupfer.

74.05 Kupfervorlegierungen.

74.13 Litzen, Kabel, Seile und ähnliche Waren, aus

Kupfer, ausgenommen isolierte Erzeugnisse für

die Elektrotechnik.

ex 7413.00

10 - mit angebrachten Fittings, für die

Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

74.16 Federn aus Kupfer.

74.19 Andere Waren aus Kupfer.

75.01 Nickelmatten, Nickeloxidsinter und andere

Zwischenerzeugnisse der Nickelmetallurgie.

75.02 Nickel, unverarbeitet.

75.03 Abfälle und Schrott, aus Nickel.

75.04 Pulver und Flitter, aus Nickel.

75.08 Andere Waren aus Nickel.

76.08 Rohre aus Aluminium.

ex 7608.10 - aus nicht legiertem Aluminium:

10 - - mit angebrachten Fittings, für die Leitung

von Gasen oder Flüssigkeiten geeignet, für

die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 7608.20 - aus Aluminiumlegierungen:

10 - - mit angebrachten Fittings, für die Leitung

von Gasen oder Flüssigkeiten geeignet, für

die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

78.01 Blei, unverarbeitet.

78.02 Abfälle und Schrott, aus Blei.

78.06 Andere Waren aus Blei.

79.01 Zink, unverarbeitet.

79.02 Abfälle und Schrott, aus Zink.

79.03 Staub, Pulver und Flitter, aus Zink.

80.01 Zinn, unverarbeitet.

80.02 Abfälle und Schrott, aus Zinn.

81.01 Tungsten (Wolfram) und Waren daraus,

einschließlich Abfälle und Schrott.

81.02 Molybdän und Waren daraus, einschließlich

Abfälle und Schrott.

81.03 Tantal und Waren daraus, einschließlich

Abfälle und Schrott.

81.04 Magnesium und Waren daraus, einschließlich

Abfälle und Schrott.

81.05 Cobaltmatten und andere Zwischenerzeugnisse

der Cobaltmetallurgie; Cobalt und Waren

daraus, einschließlich Abfälle und Schrott.

81.06 Bismut und Waren daraus, einschließlich

Abfälle und Schrott.

81.07 Cadmium und Waren daraus, einschließlich

Abfälle und Schrott.

81.08 Titan und Waren daraus, einschließlich Abfälle

und Schrott.

81.09 Zirkonium und Waren daraus, einschließlich

Abfälle und Schrott.

81.10 Antimon und Waren daraus, einschließlich

Abfälle und Schrott.

81.11 Mangan und Waren daraus, einschließlich

Abfälle und Schrott.

81.12 Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium,

Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium),

Rhenium und Thallium und Waren aus diesen

Metallen, einschließlich Abfälle und Schrott.

81.13 Cermets (Metallkeramiken) und Waren daraus,

einschließlich Abfälle und Schrott.

82.08 Messer und Schneidklingen für Maschinen oder

für mechanische Geräte.

8208.30 - für Küchenmaschinen oder für Maschinen für

die Nahrungsmittelindustrie

8208.40 - für Maschinen für die Landwirtschaft, den

Gartenbau oder für die Forstwirtschaft

8208.90 - andere

82.10 Handbetriebene mechanische Geräte, mit einem

Gewicht von 10 kg oder weniger, die zum

Vorbereiten, Zubereiten oder Anrichten von

Speisen oder Getränken verwendet werden.

82.12 Rasiermesser, Rasierapparate und Rasierklingen

(einschließlich Klingenrohlinge im Band).

83.02 Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen

Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster,

Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren,

Koffer, Truhen, Kassetten u. dgl.; Hutablagen,

Huthaken, Konsolen und ähnliche Waren aus

unedlen Metallen; Laufrollen oder Laufräder,

mit Befestigungsvorrichtungen aus unedlen

Metallen; automatische Türschließer aus

unedlen Metallen.

ex 8302.10 - Scharniere:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 8302.20 - Laufrollen oder Laufräder:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

- andere Beschläge und ähnliche Waren:

ex 8302.42 - - andere, für Möbel geeignet:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 8302.49 - - sonstige:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

8302.60 - automatische Türschließer

83.07 Schläuche aus unedlen Metallen, auch mit

Fittings.

84.01 Kernreaktoren; Brennstoffelemente, nicht

bestrahlt, für Kernreaktoren; Maschinen und

Apparate für die Isotopentrennung.

84.04 Hilfsapparate für Kessel der Nummer 84.02 oder

84.03 (zB Vorwärmer, Überhitzer, Rußbläser,

Abgasrückführungen); Kondensatoren für

Dampfmaschinen.

8404.20 - Kondensatoren für Dampfmaschinen

8404.90 - Teile

84.07 Hub- oder Rotationskolbenverbrennungsmotoren

mit Funkenzündung.

ex 8407.10 Motoren für Luftfahrzeuge:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

84.08 Kolbenverbrennungsmotoren mit

Kompressionszündung (Diesel- oder

Halbdieselmotoren).

ex 8408.10 - Motoren für den Antrieb von

Wasserfahrzeugen:

- - neu, mit einer Leistung von:

70 - - - mehr als 500 kW, aber nicht mehr als

1 000 kW

80 - - - mehr als 1 000 kW, aber nicht mehr als

5 000 kW

90 - - - mehr als 5 000 kW

ex 8408.90 - andere Motoren:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

84.09 Teile, ausschließlich oder hauptsächlich für

Motoren der Nummer 84.07 oder 84.08 geeignet.

8409.10 - für Motoren für Luftfahrzeuge

- andere:

8409.91 - - ausschließlich oder hauptsächlich für

Kolbenverbrennungsmotoren mit

Funkenzündung geeignet

84.11 Turbo-Strahltriebwerke,

Turbo-Propellertriebwerke und andere

Gasturbinen.

- Turbo-Strahltriebwerke:

8411.11 - - mit einer Schubkraft von 25 kN oder

weniger

ex 8411.12 - - mit einer Schubkraft von mehr als 25 kN:

- - - für zivile Luftfahrzeuge:

11 - - - - mit einer Schubkraft von mehr als

25 kN, aber nicht mehr als 44 kN

13 - - - - mit einer Schubkraft von mehr als

44 kN, aber nicht mehr als 132 kN

19 - - - - mit einer Schubkraft von mehr als

132 kN

- Turbo-Propellertriebwerke:

ex 8411.21 - - mit einer Leistung von 1 100 kW oder

weniger

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

8411.22 - - mit einer Leistung von mehr als 1 100 kW

- - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

11 - - - - mit einer Leistung von mehr als

1 100 kW, aber nicht mehr als 3 730 kW

19 - - - - mit einer Leistung von mehr als

3 730 kW

- andere Gasturbinen:

ex 8411.81 - - mit einer Leistung von 5 000 kW oder

weniger:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 8411.82 - - mit einer Leistung von mehr als 5 000 kW:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

- Teile:

ex 8411.91 - - von Turobstrahltriebwerken (Anm.: richtig:

Turbostrahltriebwerken) oder

Turbopropellertriebwerken:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 8411.99 - - sonstige:

10 - - - von Gasturbinen für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

84.12 Andere Motoren und Kraftmaschinen.

8412.10 - Strahltriebwerke, ausgenommen

Turbo-Strahltriebwerke

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

- hydraulische Motoren und Kraftmaschinen:

ex 8412.21 - - mit geradliniger Arbeitsweise

(Arbeitszylinder):

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 8412.29 - - sonstige:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

- pneumatische Motoren und Kraftmaschinen:

ex 8412.31 - - mit geradliniger Arbeitsweise

(Arbeitszylinder):

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 8412.39 - - sonstige:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

- andere:

ex 8412.80 - sonstige:

91 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 8412.90 - Teile:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

84.13 Pumpen für Flüssigkeiten, auch mit

Flüssigkeitszähler und -messer; Hebewerke für

Flüssigkeiten.

- Pumpen mit Flüssigkeitszähler oder -messer

und Pumpen, zur Aufnahme solcher gebaut:

ex 8413.19 - - sonstige:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

ex 8413.20 - Handpumpen, ausgenommen solche der

Unternummer 8413.11 oder 8413.19:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 8413.30 - Treibstoff-, Schmiermittel- oder

Kühlmittelpumpen für

Kolbenverbrennungsmotoren:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 8413.50 - andere stoßweise arbeitende

Verdrängerpumpen:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 8413.60 - andere rotierende Verdrängerpumpen:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

ex 8413.70 - andere Zentrifugalpumpen:

10 - - für die Verwendung in Zivilluftfahrzeugen

- andere Pumpen, Hebewerke für Flüssigkeiten:

ex 8413.81 - - Pumpen:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

- Teile:

ex 8413.91 - - für Pumpen:

10 - - - für die Verwendung in

Zivilluftfahrzeugen

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