Änderungshistorie
Bundesverfassungsgesetz vom 2. Juni 1948, betreffend die Zuständigkeit des Bundes auf dem Gebiete des Arbeiterrechtes sowie des Arbeiter- und Angestelltenschutzes und der Berufsvertretung
Dieses Gesetz hat keine registrierten Änderungen. Nur die Originalfassung existiert.