Verordnung der Bundesregierung vom 20. März 1962, mit der die Angestellten der betriebsähnlichen Verwaltung der Heeres-Land- und Forstwirtschaftsverwaltung Allentsteig von der Anwendung des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 ausgenommen werden
Geltender Text a fecha 1970-01-01
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