Bundesgesetz vom 15. Juli 1965 über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer (Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz – BLVG)

Typ Sonstige
Veröffentlichung 1982-02-01
Letzte Aktualisierung 2026-04-24
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 193
Änderungshistorie JSON API
2.

Sammlung für Biologie und Umweltkunde,

3.

Sammlung für Physik und Chemie,

4.

Bücherei,

5.

Schulwerkstätte,

6.

Lehrküche,

7.

Lehrgarten,

8.

audio-visuelle Unterrichtsbehelfe (Bild- und Tonträger),

9.

Turnsaaleinrichtung einschließlich der Sportgeräte.

Artikel II

(Anm.: aus BGBl. Nr. 567/1981, zu § 7, BGBl. Nr. 244/1965)

Artikel II des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 399/1975 tritt mit Ablauf des 31. Jänner 1982 außer Kraft. Durch dieses Außerkrafttreten werden die auf Grund dieser Bestimmungen festgesetzten Einreihungen von Unterrichtsgegenständen in Lehrverpflichtungsgruppen in ihrer Rechtswirksamkeit nicht berührt.

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