Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 4. April 1984 über die Lehrpläne der Berufspädagogischen Akademien; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1983-09-12
Status Aufgehoben · 1999-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 8
Änderungshistorie JSON API

Schulrecht-

liches Seminar S - - - 1 1 I

Geschichte

der Berufs-

bildung...... V - - 1 - 1 I

```

2.

Didaktik und schulpraktische Ausbildung

```

Didaktik..... S 3 2 - - 5 III

Unterrichts-

technologie

und Medien-

didaktik .... S/Ü - 1 1 - 2 III

Schulbesuche

und Lehr-

übungen...... Ü - 4 8 4 16 III

```

3.

Fachwissenschaften und Fachdidaktik

```

Angewandte Pädagogik und

Sozialethik ................. V - 1 - - 1 I

Seminar für angewandte

Pädagogik und Sozialethik ... S - - 2 - 2 I

Anatomie, Physiologie und

Gerontologie ................ V 2 1 - - 3 I

Hygiene ..................... V - - 1 1 2 I

Seminar für Anatomie,

Physiologie, Gerontologie und

Hygiene ..................... S 1 1 1 - 3 I

Säuglings-, Alten- und

Hauskrankenpflege, Erste

Hilfe ....................... S 2 - - - 2 II

Ernährungswissenschaft,

Lebensmittelchemie und

-technologie ................ V 2 2 1 1 6 I

Seminar für

Ernährungswissenschaft,

Lebensmittelchemie und

-technologie ................ S 1 1 1 1 4 I

Ernährungstechnologie und

Diätetik .................... V 1 1 1 1 4 I

Küchen- und

Ernährungswirtschaft ........ Ü 10 10 5 - 25 III

Servierkunde ................ S/Ü 2 - 2 - 4 III

Getränkekunde ............... S/Ü - 1 - - 1 III

Humanökologie ............... V 2 2 2 1 7 II

Seminar für Humanökologie ... S - 1 - 1 2 I

Arbeitswissenschaft ......... S/Ü 1 1 1 - 3 I

Betriebsmanagement und

angewandte

Arbeitswissenschaft ......... Ü 3 3 3 - 9 II

Informatik .................. S/Ü 2 2 - - 4 II

Betriebswirtschaftslehre und

Politik des Tourismus ....... V - - - 2 2 I

```

4.

Ergänzende Studienveranstaltungen und Praktika

```

Politische

Bildung...... V - - - 2 2 II

Sprecherziehung

und Sprachpflege Ü 1 1 - - 2 II

```

```

40 40 39 21 140 (ohne Praktika)

Schulprakti-

kum.......... P 30 Stunden im 3. oder 4. Semester,

aufgeteilt auf 2 Wochen

Betriebsküchen-

praktikum.... P 60 Stunden im 1. oder 2. Semester,

aufgeteilt auf 2 Wochen

B. Freigegenstände: *1)

Erwachsenen-

bildung......... V - - 1 - 1 II

S - - - 1 1 II

Lebende

Fremdsprache ... S/Ü 2 2 2 2 8 (I)

Arbeitsstu-

dien ........... S/Ü - 2 2 - 4 II

Aktuelle

Fachgebiete..... V/S/Ü 2 2 2 2 8 (I-VI)

Berufspädagogi-

sche Tatsachen-

forschung....... Ü - 1 1 1 3 II

C. Unverbindliche Übungen: *1)

Leibesübungen... Ü 2 2 2 2 8 (IV a)

V = Vorlesung

S = Seminar

Ü = Übung

P = Praktikum

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der viersemestrige Studiengang der Lehramtsausbildung für den ernährungswirtschaftlichen und haushaltsökonomischen Fachunterricht hat jenen Studierenden, welche die Reifeprüfung an einer Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe (an einer Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe), an einer Höheren Lehranstalt für Land- und Hauswirtschaft (an einer Höheren Lehranstalt für landwirtschaftliche Frauenberufe) oder an einer Höheren Lehranstalt für Tourismus (an einer Höheren Lehranstalt für Fremdenverkehrsberufe) abgelegt haben, jenes Maß an Berufsgesinnung sowie an fachlichem Wissen und Können zu vermitteln, das sie zur Ausübung des Berufes als Lehrer für den ernährungswirtschaftlichen und haushaltsökonomischen Fachunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen befähigt.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE

LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

1.

Humanwissenschaften

1.1. RELIGIONSPÄDAGOGIK

Siehe Anlage II.

1.2. HUMANWISSENSCHAFTEN

(ausgenommen Religionspädagogik)

Siehe Anlage II.

2.

Didaktik und schulpraktische Ausbildung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die Besonderheiten der einschlägigen berufsbildenden mittleren und höheren Schulen kennen und fähig sein, diese Erkenntnisse zusammen mit jenen aus den Humanwissenschaften in die Unterrichtsgestaltung einzubringen; insbesondere sollen sie lernen, berufsrelevante Fähigkeiten und Fertigkeiten sachlogisch und schülerbezogen zu vermitteln, dabei vielfältige Verfahren einzusetzen, Lernhilfen erfolgreich zu geben, Lernprozesse human zu steuern sowie Lernergebnisse zielorientiert, aber auch schülergerecht zu beurteilen.

Didaktische Grundsätze:

Die Didaktik soll als Bindeglied zwischen der Unterrichtswissenschaft als allgemeiner Aussageebene und der in den einzelnen Fachgegenständen vermittelten fachspezifischen Didaktik als spezieller Aussageebene dienen. Im Hinblick auf diese Funktion hat sie in möglichst ausgewogener Weise theoretische und praktische Elemente zu enthalten. Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Lehrern der Pflichtgegenstände „Unterrichtswissenschaft'', „Didaktik'' sowie „Lehrbesuche und Lehrübungen'' anzustreben. Die Didaktik hat sich auf die einschlägigen berufsbildenden mittleren und höheren Schulen zu konzentrieren und die besonderen Erfordernisse des Unterrichtes an diesen Schulen herauszuarbeiten.

Mit den Studierenden ist ein möglichst kooperativer Arbeitsstil zu pflegen, wobei sich diese an der Verknüpfung von Theorie und Praxis aktiv beteiligen und Beobachtungen der Schulwirklichkeit eigeninitiativ anstellen und theoretisch reflektieren sollen.

Die im Rahmen der Lehrbesuche und Lehrübungen besuchten Klassen und deren Lehrer sind sorgfältig auszuwählen.

Lehrstoff:

DIDAKTIK

Fachbezogene Analysen der Lehrpläne der einschlägigen berufsbildenden mittleren und höheren Schulen.

Koordination der Unterrichtsgegenstände.

Entscheidungsebenen, Interpretationsspielraum des Lehrers für den

einschlägigen Fachunterricht.

Lehrstoffverteilungen als Jahresarbeitsplan.

Auswahl von Unterrichtszielen.

Arten von Stufentheorien und ihre Anwendung im betreffenden

Fachunterricht.

Unterrichtsgrundsätze, Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel in ihrer Anwendung im Unterricht der einzelnen facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände.

Aufbau von Unterrichtseinheiten in den einzelnen Unterrichtsgegenständen des betreffenden Fachunterrichtes.

Planung und Durchführung von Schulveranstaltungen.

Feststellung und Beurteilung von Schülerleistungen in den Unterrichtsgegenständen des betreffenden Fachunterrichtes.

Evaluation des Unterrichtes an einschlägigen berufsbildenden mittleren und höheren Schulen.

UNTERRICHTSTECHNOLOGIE UND MEDIENDIDAKTIK

Siehe Anlage II.

SCHULBESUCHE UND LEHRÜBUNGEN

Lehrbesuche und Lehrübungen in allen facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen der verschiedenen Schularten (Training des Lehrverhaltens).

Lehrbesprechungen.

Selbständige Gestaltung von Unterrichtsstunden in den

entsprechenden Gegenständen und Schularten.

3.

Fachwissenschaften und Fachdidaktik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Weckung des Verantwortungsbewußtseins für die Qualität der Ausbildung und für individuelle und soziale Bildungsarbeit.

Befähigung, Fachliteratur lesen und kritisch beurteilen zu können.

Befähigung, Widersprüche zwischen wissenschaftlichen sowie arbeitsorganisatorischen Befunden sachlich richtig beurteilen zu können.

Kennenlernen unterschiedlicher wissenschaftlicher Ansätze, ihrer Ergebnisse und Forschungsmethoden mit dem Zweck der Beurteilung von Aussagekraft und Praxisrelevanz.

Befähigung, Erkenntnisse aus humanwissenschaftlichen und didaktischen Bereichen bei der Unterrichts- und Erziehungsarbeit anwenden zu können.

Weckung des Verständnisses für Probleme der Partnerschaft.

Didaktische Grundsätze:

Als Kriterien für die Auswahl des Lehrstoffes sind insbesondere zu beachten:

die Aktualität des Lehrstoffes,

die Lehrpläne der Schularten, für die die Lehrbefähigung erworben

wird,

das erreichte Ausbildungsniveau,

Fragen des Umweltschutzes.

Die Inhalte sind unter Berücksichtigung verschiedener im Unterricht

anwendbarer Methoden zu erarbeiten:

durch verschiedene Informationsangebote,

durch Auseinandersetzung mit Arbeitsmaterialien und Texten, durch Kontakte mit berufsbezogenen Institutionen in Form von Exkursionen,

durch Fallstudien und Rollenspiel.

Die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen sind mit Hilfe verschiedener Evaluationsverfahren zu überprüfen.

Lehrstoff:

ANGEWANDTE PÄDAGOGIK UND SOZIALEHTIK (Anm.: richtig: SOZIALETHIK)

Individuum - Gemeinschaft: Schul-, Lern-, Berufs-Freizeitgemeinschaft. Kameradschaft, Partnerschaft, Ehe, Familie. Randgruppen. Völkergemeinschaft.

Ausgewählte praxisorientierte Problemkreise: Freizeit - Freizeitgestaltung. Medienkunde. Kreativität - Kreativitätsförderung. Verkehrserziehung. Umweltethik, Umweltschutz. Beruf - Berufswahl - Arbeitseinstellung. Emanzipation in Familie, Beruf, Gesellschaft; emanzipatorische Erziehung. Menschenrechte - Menschenrechtserziehung.

SEMINAR FÜR ANGEWANDTE PÄDAGOGIK UND SOZIALETHIK

Vertiefung und Ergänzung ausgewählter Stoffkapitel aus der gleichnamigen Vorlesung und den Pflichtgegenständen „Pädagogische Psychologie'', „Erziehungswissenschaft'' und „Pädagogische Soziologie'' sowie aus den einschlägigen fachwissenschaftlichen Pflichtgegenständen.

Didaktische Umformung und Strukturierung des Lehrstoffes entsprechend den Erfordernissen der künftigen Unterrichtstätigkeit.

Lektüre und Interpretation von Fachliteratur.

ANATOMIE, PHYSIOLOGIE UND GERONTOLOGIE

Der menschliche Körper als morphologische und funktionelle Einheit.

Grundzüge der Embryologie und histologischen Anatomie. Aufbau der Organe und Organsysteme.

Vermittlung grundlegender physiologischer Kenntnisse.

Körperliche Entwicklung, Wachstum, Reifung, Altersvorgänge. Funktionsentwicklung der Organe und Organsysteme von der Zeugung bis ins Alter.

Entstehung krankhafter Veränderungen als Ursache häufig auftretender Krankheiten, insbesondere solcher des Alters.

HYGIENE

Aufgaben, Arbeitsbereich und grundlegende Begriffe der Hygiene. Die wechselseitigen Beziehungen des Menschen zu seiner natürlichen und künstlichen Umwelt. Umweltgefahren und Schutzmöglichkeiten. Methoden der Unfallverhütung. Beratungseinrichtungen der modernen Gesundheitsvorsorge.

Sozialhygiene: Der Mensch in seiner sozialen Bindung. Epidemiologie, Infektionskrankheiten, Vorbeugung und Behandlung. Fortpflanzung, Eugenetik.

Psychohygiene: Psychosomatische Gesundheit. Ganzheitskosmetik. Genußmittel, Suchtgifte, Streß, Pubertätsprobleme, Regeneration und Relaxation, hygienische Aspekte und Prävention in der Schule und im Betrieb.

SEMINAR FÜR ANATOMIE, PHYSIOLOGIE, GERONTOLOGIE UND HYGIENE

Vertiefung und Ergänzung ausgewählter Stoffkapitel.

Didaktische Umformung des Lehrstoffes entsprechend den Bildungszielen der einschlägigen Unterrichtsgegenstände in den verschiedenen Schularten.

Lektüre (Referate) und Interpretationen von Lehrplänen und Fachliteratur.

SÄUGLINGS-, ALTEN- UND HAUSKRANKENPFLEGE, ERSTE HILFE

Säuglingspflege:

Vorgeburtliche Vorgänge.

Körperbau und Lebensvorgänge sowie Entwicklung des Säuglings und

des Kleinkindes.

Pflegemaßnahmen für Mutter und Kind, richtige Lebensweise, richtige Ernährung.

Gesundheitliche Beeinträchtigungen und Erkrankungen des Säuglings und des Kleinkindes. Gesetzliche Maßnahmen zum Schutz von Mutter und Kind.

Hauskrankenpflege und Erste Hilfe:

Kenntnis von Krankheitserscheinungen und deren Beurteilung

hinsichtlich der Zuziehung des Arztes.

Umgang mit Medikamenten und Hausapotheke.

Pflegerische Möglichkeiten zu Hause bei akuten und chronischen

Erkrankungen.

Richtige Hilfeleistung bei plötzlichen Erkrankungen, Verletzungen und Unfällen bis zum Eintreffen des Arztes.

Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens.

Altenpflege:

Betreuung und Umgang mit dem alternden Menschen, seine Integration in die Familie.

Öffentliche Einrichtungen zur Hilfestellung in der Altenbetreuung und Altenpflege (mobile Pflegehilfe, ambulante Physiotherapie, Tagesheime für Pflegebedürftige ua.).

ERNÄHRUNGSWISSENSCHAFT, LEBENSMITTELCHEMIE UND -TECHNOLOGIE

Ernährungswissenschaft:

Energiewechsel einschließlich der Photosynthese. Grundlagen der Energie- und Nährstoffversorgung und deren Bilanzierung.

Nahrungsbestandteile mit und ohne Energielieferung: chemischer Aufbau, chemische und physikalische Eigenschaften, ernährungsphysiologische Bedeutung.

Physiologie der Verdauung und Stoffwechsel der Nährstoffe: Enzyme als Biokatalysatoren und Hormone als Stoffwechselregualtoren (Anm.: richtig: Stoffwechselregulatoren). Verdauung; Adsorption; intermediärer Stoffwechsel. Ernährung des gesunden Menschen, differenziert nach Alter, Leistungszuwachs und spezieller Leistungssituation. Ernährungsbedingte Krankheiten.

Gemeinschaftsverpflegung: Arten, Bedeutung, Probleme. Probleme der Welternährung.

Lebensmittelchemie und -technologie:

Lebensmittel, Getränke, Genußmittel und Gewürze in ihrer chemischen Zusammensetzung, ernährungsphysiologischen Bedeutung und technologischen Verarbeitung unter Einbeziehung ökonomischer und volkswirtschaftlicher Aspekte.

Chemische und physikalische Veränderungen bei der Verarbeitung von Lebensmitteln. Biotechnologische, chemische und physikalische Verfahren zur Haltbarmachung von Lebensmitteln.

Lebensmitteltoxikologie. Alternative Formen der Lebensmittelproduktion.

SEMINAR FÜR ERNÄHRUNGSWISSENSCHAFT, LEBENSMITTELCHEMIE UND

-TECHNOLOGIE

Ergänzung und Vertiefung des in der Vorlesung durchgenommenen Lehrstoffes unter Einbeziehung wichtiger Kapitel der Diätetik.

Bearbeitung von Fachthemen und einschlägiger Literatur in Form von Referaten.

Demonstration von Versuchen zur Veranschaulichung des Lehrstoffes.

ERNÄHRUNGSTECHNOLOGIE UND DIÄTETIK

Biotechnische, chemische, mechanische und thermische Verfahren der küchentechnischen Verarbeitung von Lebensmitteln.

Einfluß küchentechnischer Maßnahmen und Verfahren auf die ernährungsphysiologische Qualität von Speisen.

Technologie der Gemeinschaftsverpflegung Lebensmittelhygiene in Haushalt und Betrieb.

Das österreichische Lebensmittelgesetz und seine Verordnungen.

Die Kostformen in Abhängigkeit von den Entwicklungs- und Altersstufen sowie von der Funktion der Organe und Organsysteme.

Wichtige Diätformen und deren Anwendung.

KÜCHEN- UND ERNÄHRUNGSWIRTSCHAFT

Anwendung der physiologischen, ernährungswissenschaftlichen und ernährungstechnologischen Kenntnisse auf alle Kostformen einschließlich der Feinküche, der internationalen Küche, der Diätküche und der Vollwertküche.

Zeitgemäße Arbeitsformen für den Unterricht in Lehr- und Betriebsküchen unter Bedachtnahme auf die Weckung volkswirtschaftlich richtigen Konsumverhaltens. Einsatz von EDV-Geräten.

Planung der Arbeit in Lehr-, Betriebs- und Restaurantküchen unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Ergonomie, Technologie und Betriebswirtschaftslehre.

Hygiene und Unfallverhütung in der Küche.

Planung und Durchführung von Unterrichtssequenzen und Unterrichtseinheiten.

SERVIERKUNDE

Tischkultur in der nationalen und internationalen Gastronomie.

Serviermethoden und Serviersysteme sowie deren Anwendung in verschiedenen Betriebsformen.

Organisation des Service der einzelnen Mahlzeiten.

Erstellen von arbeitsunterrichtlichen Programmen für den Servierkundeunterricht in verschiedenen Schularten.

Servieren von erweiterten Speisenfolgen und Spezialgerichten mit den jeweils korrespondierenden Getränken Durchführung von Arbeiten vor dem Gast.

Herstellung und Service von Bargetränken. Verkaufstechnik im Service.

Organisation des Service für verschiedene Veranstaltungen.

Fachdidaktisch-methodische Ausarbeitung einschlägiger Unterrichtsthemen für die in Betracht kommenden Schularten.

GETRÄNKEKUNDE

Arten, Herstellung, sachgemäße Behandlung und Service alkoholfreier, alkaloidhaltiger und alkoholischer Getränke.

Getränkeservice in verschiedenen Betriebsformen.

Österreichische Weinbaugebiete. Das österreichische Weingesetz.

Erstellen von Arbeitsprogrammen für den getränkekundlichen Unterricht an einschlägigen Schularten.

HUMANÖKOLOGIE

Familien- und gesellschaftspolitische Grundlagen für die Versorgung der in privaten Haushalten und im Rahmen gemeinschaftlicher Institutionen lebenden Menschen.

Grundsätze der Betriebsführung im Hinblick auf sinnvollen Gütereinsatz und auf ökologische Gesichtspunkte.

Bauphysiologische und gestalterische Faktoren bei der Schaffung von

Wohnraum.

Rechtliche Grundlagen der Haushaltsführung.

Erstellung von Berufsanforderungsprofilen für einschlägige

Wirtschaftsbetriebe.

Verbraucherinformation über die in den Haushalten verwendeten technischen Geräte, Hilfsmittel und sonstigen Materialien.

Energetische Versorgung der Haushalte.

Planung der Ausstattung hauswirtschaftlicher Funktionsräume.

SEMINAR FÜR HUMANÖKOLOGIE

Exemplarisches Umsetzen der in der Vorlesung behandelten Themen unter Bedachtnahme auf die Bildungsziele einschlägiger Unterrichtsgegenstände an den für die Lehramtsausbildung in Betracht kommenden Schularten.

Durchführung von Markterhebungen und Objektbeschreibungen. Analyse und Diskussion von Planbeispielen aus der Betriebsführung. Bearbeitung berufsbezogener Literatur.

ARBEITSWISSENSCHAFT

Anthropometrische und ergonomische Grundlagen zur Einrichtung von Arbeitssystemen.

Sicherheitstechnische Faktoren bei der Arbeitsplatzgestaltung.

Planungsinstrumente in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie in Projektierung und Produktion.

Grundlagen der Arbeitspädagogik für Mitarbeiterschulung und Lehrlingsausbildung.

Methoden der Mitarbeitermotivation.

Planung und Durchführung a Zeitaufnahmen.

Gewinnung von Plandaten für Datenkataloge.

BETRIEBSMANAGEMENT UND ANGEWANDTE ARBEITSWISSENSCHAFT

Arbeitstechniken und Arbeitsgestaltung in den Betriebssystemen Wäscherei, Etage und Office. Technologie der in diesen Bereichen eingesetzten Betriebsmittel.

Verantwortungsbewußter Einsatz chemischer Mittel.

Erstellung und Durchführung von Organisationsplänen zur Instandhaltung und Desinfektion der Räumlichkeiten im Bereich „Housekeeping'' sowie in den Produktionsräumen.

Anleitung der Mitarbeiter. Arbeitsbewertung.

Gewinnung verwertbarer Daten für die computergestützte Zeitwirtschaft. Anlegen von Datenkatalogen zur Führung hauswirtschaftlicher Betriebe.

INFORMATIK

Siehe Anlage II.

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE UND

POLITIK DES TOURISMUS

Bedeutungswandel des Begriffes Tourismus, seine volkswirtschaftliche, soziale und kulturelle Bedeutung.

Organisation des Tourismus in Österreich.

Standortfaktoren, Unternehmensplanung, Management, Mitarbeiterführung, Marketing und Controlling in Betrieben des Tourismus.

Tourismus und Freizeitwirtschaft, Tourismus und Gesellschaft.

Instrumente und Ziele der Politik des Tourismus.

Angewandte Tourismuspolitik.

Angebots- und Werbekette im österreichischen Tourismus.

Tourismus und Umwelt, Tourismus und einheimische Bevölkerung.

Alternativen im Tourismus. „Sanfter'' Tourismus.

Raumordnung und Tourismus.

4.

Ergänzende Studienveranstaltungen

und Praktika

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Z 3.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Z 3.

Lehrstoff:

POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage II.

FREMDENVERKEHRSLEHRE UND

FREMDENVERKEHRSPOLITIK

Definition und Bedeutungswandel des Begriffes Fremdenverkehr. Arten und Formen des Fremdenverkehrs.

Fremdenverkehrsbetriebe.

Fremdenverkehr und Wirtschaft.

Fremdenverkehr und Gesellschaft.

Organisation des österreichischen Fremdenverkehrs.

Fremdenverkehrspolitische Ziele.

Instrumente der Fremdenverkehrspolitik.

Angewandte Fremdenverkehrspolitik.

SCHULPRAKTIKUM

Jeder Studierende hat im Rahmen der schulpraktischen Ausbildung ein Schulpraktikum an einer einschlägigen berufsbildenden mittleren bzw. höheren Schule im Ausmaß von zwei Wochen zu absolvieren.

Das Schulpraktikum soll den Studierenden die Möglichkeit geben, durch kontinuierliche selbständige Führung des Unterrichtes in mindestens einem theoretischen und einem praktischen Unterrichtsgegenstand ihrer Fachrichtung im Gesamtausmaß von mindestens 15 Wochenstunden je Praktikumswoche sowie durch Teilnahme an Veranstaltungen der Schule ihre Unterrichtserfahrung zu vertiefen und Einblick in den Ablauf des Schulgeschehens zu gewinnen.

SPRECHERZIEHUNG UND SPRACHPFLEGE

Siehe Anlage II.

BETRIEBSKÜCHENPRAKTIKUM

Jeder Studierende hat während des Studiums ein Praktikum in der Betriebsküche einer Schule oder eines Lehrhaushaltes im Ausmaß von zwei Wochen zu absolvieren. Dabei sind die Studierenden mit der Organisation und Führung einer solchen Betriebsküche vertraut zu machen.

B. Freigegenstände

ERWACHSENENBILDUNG

Siehe Anlage II.

ERWACHSENENBILDUNG - SEMINAR

Siehe Anlage II.

ARBEITSSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten über die Grundlagen des modernen Arbeitsstudiums zur Befähigung, fachspezifische Arbeitsvorgänge selbständig nach wirtschaftlichen und humanen Grundsätzen zu gestalten.

Lehrstoff:

Ziele und Grundlagen des Arbeitsstudiums.

Arbeitssystem, Gliederung des Arbeitsablaufes, Arbeitsverfahren, Arbeitsmethode und Arbeitsweise.

Arbeitsleistung, Arbeitsteilung, Einzel-, Gruppen- und Mehrstellenarbeit.

Aufbauorganisation, Ablauforganisation, Aufgabenanalyse und Aufgabensynthese.

Grundsätze der Datenermittlung, Planzeitkataloge.

Ergonomie: Stellung des Menschen im Arbeitssystem, Gestaltung der Arbeit und des Arbeitsplatzes.

Arten und Prinzipien des Arbeitsablaufes, Gestaltung des Materialflusses, Systemgestaltung (Sechsstufenmethode), Arbeitsunterweisung.

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrstoff ist anhand facheinschlägiger betriebsbezogener Beispiele zu erarbeiten, wobei die aus den praktischen Übungen im Rahmen der Pflichtgegenstände „Küchenwirtschaft'', „Servierkunde'' und „Hauswirtschaftliche Betriebstechnik und Arbeitsorganisation'' gewonnenen Erfahrungen einzubeziehen sind.

INFORMATIK

Siehe Anlage II.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage II.

BERUFSPÄDAGOGISCHE TATSACHENFORSCHUNG

Siehe Anlage II.

C. Unverbindliche Übungen

Siehe Anlage II.

INFORMATIK

Siehe Anlage II

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage II


*1) Zur Erlassung des Studienplanes siehe Anlage I.

Anlage IV

Anlage IV

```

```

LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR DEN HAUSWIRTSCHAFTLICHEN

FACHUNTERRICHT

(viersemestrige Ausbildung)

I. STUNDENTAFEL

```

```

Art der Wochenstunden Gesamt- Lehrver-

Unterrichts- Semester stunden- pflich-

veranstaltung 1 2 3 4 zahl tungsgruppe

```

```

A. Pflichtgegenstände:

```

1.

Humanwissenschaften

```

Religionspä-

dagogik...... V 1 1 1 1 4 I

S 1 1 1 1 4 I

Erziehungs-

wissenschaft V 2 - - - 2 I

Unterrichts-

wissenschaft V 1 1 - - 2 I

Erziehungs-

und unter-

richtswissen-

schaftliches

Seminar...... S - - 2 1 3 I

Pädagogische

Psychologie.. V 2 1 - - 3 I

Psychologi-

sches Seminar S - - 2 - 2 I

Pädagogische

Soziologie... V - 1 1 - 2 I

Betriebsso-

ziologie..... V - - - 1 1 I

Soziologi-

sches Seminar S - - - 2 2 I

Schulrecht... V - - 2 - 2 I

Schulrecht-

liches Seminar S - - - 1 1 I

Biologische

Grundlagen

der Erziehung V 1 - - - 1 I

Gesundheits-

lehre, Schul-

und Arbeits-

hygiene ..... V - 1 - - 1 II

Geschichte

der Berufs-

bildung...... V - - 1 - 1 I

```

2.

Didaktik und schulpraktische Ausbildung

```

Didaktik..... S 3 3 - - 6 III

Unterrichts-

technologie

und Medien-

didaktik..... Ü - 1 1 - 2 III

Lehrbesuche

und Lehrübun-

gen.......... Ü - 4 8 4 16 III

```

3.

Fachwissenschaften und Fachdidaktik

```

Sozialethik V - 1 - - 1 I

Seminar für

angewandte

Pädagogik und

Sozialethik S - - 2 - 2 I

Anatomie und

Physiologie.. V 2 - - - 2 I

Hygiene...... V - - 1 1 2 I

Seminar für

Anatomie,

Physiologie

und Hygiene.. S 1 1 1 - 3 I

Säuglings-

pflege, Haus-

krankenpflege

und Erste

Hilfe........ S 2 - - - 2 II

Ernährungs-

wissenschaft. V 3 2 - - 5 I

Seminar für

Ernährungs-

wissenschaft. S 1 1 2 - 4 I

Ernährungs-

technologie

und Diätetik. V - 1 1 1 3 I

Küchenwirt-

schaft....... Ü 9 10 5 - 24 IV

Servierkunde. Ü 2 2 - - 4 IV

Sozioökonomie

und Technolo-

gie der haus-

wirtschaftli-

chen Betriebe V 2 1 2 2 7 I

Seminar für

Sozioökonomie

und Technolo-

gie der haus-

wirtschaftli-

chen Betriebe S - 1 - 1 2 I

Hauswirt-

schaftliche

Betriebstech-

nik und Ar-

beitsorgani-

sation....... Ü 4 4 3 - 11 III

```

4.

Ergänzende Studienveranstaltungen

```

Politische

Bildung...... V - - - 2 2 II

Fremdenver-

kehrslehre

und Fremden-

verkehrspoli-

tik.......... V - - - 2 2 II

```

```

37 38 36 20 131 (ohne Praktika)

Schulprakti-

kum.......... P 30 Stunden im 3. oder 4. Semester,

aufgeteilt auf 2 Wochen

Betriebsküchen-

praktikum.... P 60 Stunden im 1. oder 2. Semester,

aufgeteilt auf 2 Wochen

Ferial-

praktikum.... P 4 Wochen nach Abschluß des

```

2.

Semesters

```

B. Freigegenstände:

Heimerziehung S - 2 1 - 3 II

Erwachsenen-

bildung......... V - - 1 - 1 II

S - - - 1 1 II

Sprechtechnik... Ü 2 - - - 2 III

Arbeitsstu-

dien ........... S/Ü - 2 2 - 4 II

Informatik ..... S - 2 2 - 4 II

Aktuelle

Fachgebiete..... V/S/Ü 2 2 2 2 8 (I-VI)

Berufspädagogi-

sche Tatsachen-

forschung....... Ü - 1 1 1 3 II

C. Unverbindliche Übungen:

Leibesübungen... Ü 2 2 2 2 8 (IV a)

V = Vorlesung

S = Seminar

Ü = Übung

P = Praktikum

Anlage IV

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. II Z 2,

BGBl. Nr. 708/1990)

1.
  1. 1990 (1. Semester)
1.
  1. 1991 (2. Semester)
1.
  1. 1991 (3. Semester)
1.
  1. 1992 (4. Semester)

Anlage IV

```

```

LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR DEN HAUSWIRTSCHAFTLICHEN

FACHUNTERRICHT

(viersemestriger Studiengang)

I. STUNDENTAFEL

```

```

Art der Wochenstunden Gesamt- Lehrver-

Unterrichts- Semester stunden- pflich-

veranstaltung 1 2 3 4 zahl tungsgruppe

```

```

A. Pflichtgegenstände:

```

1.

Humanwissenschaften

```

Religionspä-

dagogik...... V 1 1 1 1 4 I

S 1 1 1 1 4 I

Erziehungs-

wissenschaft V 2 - - - 2 I

Unterrichts-

wissenschaft V 1 1 - - 2 I

Erziehungs-

und unter-

richtswissen-

schaftliches

Seminar...... S - - 2 1 3 I

Pädagogische

Psychologie.. V 2 1 - - 3 I

Psychologi-

sches Seminar S - - 2 - 2 I

Pädagogische

Soziologie... V - 1 1 - 2 I

Betriebsso-

ziologie..... V - - - 1 1 I

Soziologi-

sches Seminar S - - - 2 2 I

Schulrecht... V - - 2 - 2 I

Schulrecht-

liches Seminar S - - - 1 1 I

Biologische

Grundlagen

der Erziehung V 1 - - - 1 I

Gesundheits-

lehre, Schul-

und Arbeits-

hygiene ..... V - 1 - - 1 II

Geschichte

der Berufs-

bildung...... V - - 1 - 1 I

```

2.

Didaktik und schulpraktische Ausbildung

```

Didaktik..... S 3 3 - - 6 III

Unterrichts-

technologie

und Medien-

didaktik .... S/Ü - 1 1 - 2 III

Schulbesuche

und Lehr-

übungen...... Ü - 4 8 4 16 III

```

3.

Fachwissenschaften und Fachdidaktik

```

Sozialethik V - 1 - - 1 I

Seminar für

angewandte

Pädagogik und

Sozialethik S - - 2 - 2 I

Anatomie und

Physiologie.. V 2 - - - 2 I

Hygiene...... V - - 1 1 2 I

Seminar für

Anatomie,

Physiologie

und Hygiene.. S 1 1 1 - 3 I

Säuglings-

pflege, Haus-

krankenpflege

und Erste

Hilfe........ S 2 - - - 2 II

Ernährungs-

wissenschaft. V 3 2 - - 5 I

Seminar für

Ernährungs-

wissenschaft. S 1 1 2 - 4 I

Ernährungs-

technologie

und Diätetik. V - 1 1 1 3 I

Küchenwirt-

schaft....... Ü 9 10 5 - 24 IV

Servierkunde. S/Ü - 2 2 - 4 IVa

Sozioökonomie

und Technolo-

gie der haus-

wirtschaftli-

chen Betriebe V 2 1 2 2 7 I

Seminar für

Sozioökonomie

und Technolo-

gie der haus-

wirtschaftli-

chen Betriebe S - 1 - 1 2 I

Hauswirt-

schaftliche

Betriebstech-

nik und Ar-

beitsorgani-

sation....... Ü 4 4 3 - 11 III

Informatik... S/Ü 2 2 - - 4 II

```

4.

Ergänzende Studienveranstaltungen

```

Politische

Bildung...... V - - - 2 2 II

Fremdenver-

kehrslehre

und Fremden-

verkehrspoli-

tik.......... V - - - 2 2 II

```

```

37 40 38 20 135 (ohne Praktika)

Schulprakti-

kum.......... P 30 Stunden im 3. oder 4. Semester,

aufgeteilt auf 2 Wochen

Betriebsküchen-

praktikum.... P 60 Stunden im 1. oder 2. Semester,

aufgeteilt auf 2 Wochen

Ferial-

praktikum.... P 4 Wochen nach Abschluß des

```

2.

Semesters

```

B. Freigegenstände:

Heimerziehung S - 2 1 - 3 II

Erwachsenen-

bildung......... V - - 1 - 1 II

S - - - 1 1 II

Lebende

Fremdsprache ... S/Ü 2 2 2 2 8 (I)

Sprechtechnik... Ü 2 - - - 2 III

Arbeitsstu-

dien ........... S/Ü - 2 2 - 4 II

Aktuelle

Fachgebiete..... V/S/Ü 2 2 2 2 8 (I-VI)

Berufspädagogi-

sche Tatsachen-

forschung....... Ü - 1 1 1 3 II

C. Unverbindliche Übungen:

Leibesübungen... Ü 2 2 2 2 8 (IV a)

V = Vorlesung

S = Seminar

Ü = Übung

P = Praktikum

Anlage IV

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die viersemestrige Lehramtsausbildung für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht hat den Studierenden jenes Maß an Berufsgesinnung sowie an fachlichem Wissen und Können zu vermitteln, das sie zur Ausübung des Berufes als Lehrer für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen befähigt.

Anlage IV

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der viersemestrige Studiengang der Lehramtsausbildung für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht hat jenen Studierenden, welche die Reifeprüfung an einer Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe (an einer Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe), an einer Höheren Lehranstalt für Land- und Hauswirtschaft (an einer Höheren Lehranstalt für landwirtschaftliche Frauenberufe) oder an einer Höheren Lehranstalt für Fremdenverkehrsberufe abgelegt haben, jenes Maß an Berufsgesinnung sowie an fachlichem Wissen und Können zu vermitteln, das sie zur Ausübung des Berufes als Lehrer für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen befähigt.

Anlage IV

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE

LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

1.

Humanwissenschaften

1.1. RELIGIONSPÄDAGOGIK

Siehe Anlage II.

Anlage IV

1.2. HUMANWISSENSCHAFTEN

(ausgenommen Religionspädagogik)

Siehe Anlage II.

Anlage IV

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

2.

Didaktik und schulpraktische Ausbildung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die Besonderheiten der einschlägigen berufsbildenden mittleren und höheren Schulen kennen und fähig sein, diese Erkenntnisse zusammen mit jenen aus den Humanwissenschaften in die Unterrichtsgestaltung einzubringen; insbesondere sollen sie lernen, berufsrelevante Fähigkeiten und Fertigkeiten sachlogisch und schülerbezogen zu vermitteln, dabei vielfältige Verfahren einzusetzen, Lernhilfen erfolgreich zu geben, Lernprozesse human zu steuern sowie Lernergebnisse zielorientiert, aber auch schülergerecht zu beurteilen.

Didaktische Grundsätze:

Die Didaktik soll als Bindeglied zwischen der Unterrichtswissenschaft als allgemeiner Aussageebene und der in den einzelnen Fachgegenständen vermittelten fachspezifischen Didaktik als spezieller Aussageebene dienen. Im Hinblick auf diese Funktion hat sie in möglichst ausgewogener Weise theoretische und praktische Elemente zu enthalten. Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Lehrern der Pflichtgegenstände „Unterrichtswissenschaft'', „Didaktik'' sowie „Lehrbesuche und Lehrübungen'' anzustreben. Die Didaktik hat sich auf die einschlägigen berufsbildenden mittleren und höheren Schulen zu konzentrieren und die besonderen Erfordernisse des Unterrichtes an diesen Schulen herauszuarbeiten.

Mit den Studierenden ist ein möglichst kooperativer Arbeitsstil zu pflegen, wobei sich diese an der Verknüpfung von Theorie und Praxis aktiv beteiligen und Beobachtungen der Schulwirklichkeit eigeninitiativ anstellen und theoretisch reflektieren sollen.

Die im Rahmen der Lehrbesuche und Lehrübungen besuchten Klassen und deren Lehrer sind sorgfältig auszuwählen.

Anlage IV

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

Lehrstoff:

DIDAKTIK

Fachbezogene Analysen der Lehrpläne der einschlägigen berufsbildenden mittleren und höheren Schulen.

Koordination der Unterrichtsgegenstände.

Entscheidungsebenen, Interpretationsspielraum des Lehrers für den

einschlägigen Fachunterricht.

Lehrstoffverteilungen als Jahresarbeitsplan.

Auswahl von Unterrichtszielen.

Arten von Stufentheorien und ihre Anwendung im betreffenden

Fachunterricht.

Unterrichtsgrundsätze, Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel in ihrer Anwendung im Unterricht der einzelnen facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände.

Aufbau von Unterrichtseinheiten in den einzelnen Unterrichtsgegenständen des betreffenden Fachunterrichtes.

Planung und Durchführung von Schulveranstaltungen.

Feststellung und Beurteilung von Schülerleistungen in den Unterrichtsgegenständen des betreffenden Fachunterrichtes.

Evaluation des Unterrichtes an einschlägigen berufsbildenden mittleren und höheren Schulen.

Anlage IV

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

UNTERRICHTSTECHNOLOGIE UND MEDIENDIDAKTIK

Siehe Anlage II.

Anlage IV

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

LEHRBESUCHE UND LEHRÜBUNGEN

Lehrbesuche und Lehrübungen in allen facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen der verschiedenen Schularten (Training des Lehrverhaltens).

Lehrbesprechungen.

Selbständige Gestaltung von Unterrichtsstunden in den entsprechenden Gegenständen und Schularten.

Anlage IV

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. II Z 2,

BGBl. Nr. 708/1990)

1.
  1. 1990 (1. Semester)
1.
  1. 1991 (2. Semester)
1.
  1. 1991 (3. Semester)
1.
  1. 1992 (4. Semester)

SCHULBESUCHE UND LEHRÜBUNGEN

Lehrbesuche und Lehrübungen in allen facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen der verschiedenen Schularten (Training des Lehrverhaltens).

Lehrbesprechungen.

Selbständige Gestaltung von Unterrichtsstunden in den entsprechenden Gegenständen und Schularten.

Anlage IV

3.

Fachwissenschaften und Fachdidaktik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Weckung des Verantwortungsbewußtseins für die Qualität der Ausbildung und für individuelle und soziale Bildungsarbeit.

Befähigung, Fachliteratur lesen und kritisch beurteilen zu können.

Befähigung, Widersprüche zwischen wissenschaftlichen sowie arbeitsorganisatorischen Befunden sachlich richtig beurteilen zu können.

Kennenlernen unterschiedlicher wissenschaftlicher Ansätze, ihrer Ergebnisse und Forschungsmethoden mit dem Zweck der Beurteilung von Aussagekraft und Praxisrelevanz.

Befähigung, Erkenntnisse aus humanwissenschaftlichen und didaktischen Bereichen bei der Unterrichts- und Erziehungsarbeit anwenden zu können.

Weckung des Verständnisses für Probleme der Partnerschaft.

Didaktische Grundsätze:

Als Kriterien für die Auswahl des Lehrstoffes sind insbesondere zu beachten:

die Aktualität des Lehrstoffes,

die Lehrpläne der Schularten, für die die Lehrbefähigung erworben

wird,

das erreichte Ausbildungsniveau,

Fragen des Umweltschutzes.

Die Inhalte sind unter Berücksichtigung verschiedener im Unterricht

anwendbarer Methoden zu erarbeiten:

durch verschiedene Informationsangebote,

durch Auseinandersetzung mit Arbeitsmaterialien und Texten, durch

Kontakte mit berufsbezogenen Institutionen in Form von Exkursionen,

durch Team-Teaching,

durch Fallstudien und Rollenspiel.

Die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen sind mit Hilfe verschiedener Evaluationsverfahren zu überprüfen.

Anlage IV

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. II Z 2,

BGBl. Nr. 708/1990)

1.
  1. 1990 (1. Semester)
1.
  1. 1991 (2. Semester)
1.
  1. 1991 (3. Semester)
1.
  1. 1992 (4. Semester)
3.

Fachwissenschaften und Fachdidaktik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Weckung des Verantwortungsbewußtseins für die Qualität der Ausbildung und für individuelle und soziale Bildungsarbeit.

Befähigung, Fachliteratur lesen und kritisch beurteilen zu können.

Befähigung, Widersprüche zwischen wissenschaftlichen sowie arbeitsorganisatorischen Befunden sachlich richtig beurteilen zu können.

Kennenlernen unterschiedlicher wissenschaftlicher Ansätze, ihrer Ergebnisse und Forschungsmethoden mit dem Zweck der Beurteilung von Aussagekraft und Praxisrelevanz.

Befähigung, Erkenntnisse aus humanwissenschaftlichen und didaktischen Bereichen bei der Unterrichts- und Erziehungsarbeit anwenden zu können.

Weckung des Verständnisses für Probleme der Partnerschaft.

Didaktische Grundsätze:

Als Kriterien für die Auswahl des Lehrstoffes sind insbesondere zu beachten:

die Aktualität des Lehrstoffes,

die Lehrpläne der Schularten, für die die Lehrbefähigung erworben

wird,

das erreichte Ausbildungsniveau,

Fragen des Umweltschutzes.

Die Inhalte sind unter Berücksichtigung verschiedener im Unterricht

anwendbarer Methoden zu erarbeiten:

durch verschiedene Informationsangebote,

durch Auseinandersetzung mit Arbeitsmaterialien und Texten, durch Kontakte mit berufsbezogenen Institutionen in Form von Exkursionen,

durch Fallstudien und Rollenspiel.

Die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen sind mit Hilfe verschiedener Evaluationsverfahren zu überprüfen.

Anlage IV

Lehrstoff:

SOZIALETHIK

Grundlagen der Ethik: Ethische Ausrichtung des Menschen; Gewissen; Moral; Pflicht; Verantwortung; Selbsterkenntnis und Selbsterziehung.

Soziale Bildungsinhalte: Individuum - Gemeinschaft; Schule - Schulgemeinschaft; informelle Gruppe - Kameradschaft - Freundschaft - Liebe - Ehe; Massenmedien.

Angewandte Ethik: Bewältigung von Krisen und Konflikten. Beruf - Berufswahl. Ethisch wertvolle Freizeitgestaltung; Sexualpädagogik; Verkehrserziehung; Umweltschutz.

Ästhetische Bildungsinhalte: Ästhetische Bezüge aus verschiedenen Bereichen moderner Kunst und Kultur; künstlerisch wertvolle Freizeitgestaltung. Mode und Kosmetik.

Anlage IV

SEMINAR FÜR ANGEWANDTE PÄDAGOGIK UND SOZIALETHIK

Vertiefung und Ergänzung ausgewählter Stoffkapitel aus den Pflichtgegenständen „Pädagogische Psychologie'', „Erziehungswissenschaft'', „Pädagogische Soziologie'' und „Sozialethik'' sowie aus den einschlägigen fachwissenschaftlichen Pflichtgegenständen.

Didaktische Umformung und Strukturierung des Lehrstoffes entsprechend den Erfordernissen der künftigen Unterrichtstätigkeit.

Lektüre und Interpretation von Fachliteratur.

Anlage IV

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

ANATOMIE UND PHYSIOLOGIE

Der menschliche Körper als morphologische und funktionelle Einheit, Grundzüge der Embryologie und histologischen Anatomie.

Aufbau der Organe und Organsysteme.

Vermittlung grundlegender physiologischer Kenntnisse.

Anlage IV

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

HYGIENE

Aufgaben, Arbeitsbereich und grundlegende Begriffe der Hygiene. Die wechselseitigen Beziehungen des Menschen zu seiner natürlichen und künstlichen Umwelt. Umweltgefahren und Schutzmöglichkeiten. Methoden der Unfallverhütung.

Sozialhygiene: Der Mensch in seiner sozialen Bindung, Epidemiologie, Infektionskrankheiten, Vorbeugung und Behandlung.

Fortpflanzung, Eugenetik.

Psychohygiene: Psychosomatische Gesundheit. Ganzheitskosmetik. Genußmittel, Suchtgifte, Streß, Pubertätsprobleme, Regeneration und Relaxation, hygienische Aspekte und Prävention in der Schule und im Betrieb.

Anlage IV

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

SEMINAR FÜR ANATOMIE, PHYSIOLOGIE UND HYGIENE

Didaktische Umformung des Lehrstoffes entsprechend den Bildungszielen der einschlägigen Unterrichtsgegenstände in den verschiedenen Schularten.

Lektüre (Referate) und Interpretationen von Lehrplänen und Fachliteratur.

Anlage IV

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

SÄUGLINGSPFLEGE, HAUSKRANKENPFLEGE UND ERSTE HILFE

Säuglingspflege:

Vorgeburtliche Vorgänge.

Körperbau und Lebensvorgänge sowie Entwicklung des Säuglings und

des Kleinkindes.

Abgrenzung zum Pathologischen.

Pflegemaßnahmen für Mutter und Kind, richtige Lebensweise,

richtige Ernährung.

Gesundheitliche Beeinträchtigungen und Erkrankungen des Säuglings und des Kleinkindes. Gesetzliche Maßnahmen zum Schutze von Mutter und Kind.

Hauskrankenpflege und Erste Hilfe:

Kenntnis von Krankheitserscheinungen und deren Beurteilung

hinsichtlich der Zuziehung des Arztes.

Umgang mit Medikamenten und Hausapotheke.

Pflege des alten und kranken Menschen in der Familie nach

ärztlicher Anordnung.

Richtige Hilfeleistung bei plötzlichen Erkrankungen, Verletzungen und Unfällen bis zum Eintreffen des Arztes.

Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens.

Anlage IV

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

ERNÄHRUNGSWISSENSCHAFT

Richtlinien für eine gesunde und zeitgemäße Ernährung:

Zusammensetzung der Nahrung, Energie- und Nährstoffbilanz.

Umfassende Darstellung und Interpretation der Grundbausteine der Nahrungsmittel, insbesondere der Nähr-, Wirk- und Ballaststoffe, sowie deren ernährungsphysiologischer Funktionen.

Verdauung und Resorption als Funktionen des Gastro-Intestinaltraktes. Einführung in die Biochemie des Stoffwechsels unter besonderer Berücksichtigung des Stoffwechsels der Energieversorgung. Stoffausscheidung als Funktion der Nieren und der Lungen.

Fehlernährung als Ursache von Gesundheitsschädigungen und Stoffwechselerkrankungen, insbesondere Diabetes mellitus und erhöhter Blutfettspiegel (Hyperlipoproteinämie) als besondere Risikofaktoren für Gefäßerkrankungen und Gicht (Hyperuricämie).

Lebensmittelkunde (einschließlich Genußmittel); Verarbeitung, Lagerung, Konservierung und Zubereitung von Lebensmitteln im gewerblichen und hauswirtschaftlichen Maßstab.

Lebensmittel als Träger von Schadstoffen; Lebensmittelhygiene.

Wichtige Bestimmungen des Lebensmittelrechtes sowie einschlägige Handelsbräuche (Usancen).

Ernährungswirtschaft in Österreich; Probleme der Welternährung. Einführung in die Fachliteratur.

Anlage IV

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

SEMINAR FÜR ERNÄHRUNGSWISSENSCHAFT

Ergänzung und Vertiefung des ernährungswissenschaftlichen Lehrstoffes.

Bearbeitung von Fachthemen und einschlägiger Literatur in Form von Referaten.

Demonstration von Versuchen zur Veranschaulichung des Lehrstoffes.

Anlage IV

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

ERNÄHRUNGSTECHNOLOGIE UND

DIÄTETIK

Die Kostformen in Abhängigkeit von den einzelnen Lebensabschnitten. Übersicht über die wichtigsten Diätformen und ihre Anwendung. Hauswirtschaftliche Verfahren zur Haltbarmachung von Lebensmitteln.

Speisengestaltung und Technologie der Speisenproduktion in der Gemeinschaftsverpflegung.

Koordination ernährungswissenschaftlicher Grundsätze und küchentechnischer Gegebenheiten in hauswirtschaftlichen Klein- und Großbetrieben.

Anlage IV

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

KÜCHENWIRTSCHAFT

Anwendung der physiologischen, ernährungswissenschaftlichen und ökonomischen Erkenntnisse auf alle Kostformen inklusive Feinküche, internationale Küche und Diätküche.

Zeitgemäße Unterrichts- und Arbeitsformen für den Unterricht in Lehr- und Betriebsküchen.

Planung der Arbeit in Lehr- und Betriebsküchen unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Ergonomie, Technologie und Betriebswirtschaftslehre.

Planung und Einrichtung von Lehr- und Betriebsküchen nach den Methoden moderner Arbeitsorganisation.

Anlage IV

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

SERVIERKUNDE

Tischkultur in der internationalen Gastronomie.

Service und Serviceorganisation im gastgewerblichen Betriebsbereich unterschiedlicher Rangordnung.

Erstellung von arbeitsunterrichtlichen Programmen für den Servierkundeunterricht in verschiedenen Schularten.

Getränkekunde.

Getränkeservice in unterschiedlichen Betriebsformen.

Anlage IV

SOZIOÖKONOMIE UND TECHNOLOGIE DER HAUSWIRTSCHAFTLICHEN BETRIEBE

Soziale und ökonomische Funktionen des Familienhaushaltes. Arten und Formen hauswirtschaftlicher Betriebe - Aufgaben und Leistungsstruktur.

Aufgaben und Methoden der Betriebsführung.

Der Lehrhaushalt und seine Funktion - Planung und Einrichtung von

Schulwerkstätten (Grundausstattung).

Technologie der in den hauswirtschaftlichen Betrieben verwendeten

Materialien.

Arbeitsstudien.

Technisierung in den Arbeitsbereichen des hauswirtschaftlichen

Kleinbetriebes (Wohnung, Ernährung, Kleidung).

Technisierung und Automation im hauswirtschaftlichen Großbetrieb unter besonderer Berücksichtigung der Aufgabenstellung und Leistungsstruktur erwerbswirtschaftlicher und unterhaltswirtschaftlicher Betriebe.

Unfallgefahren und Unfallschutz.

Anlage IV

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

SEMINAR FÜR SOZIOÖKONOMIE UND TECHNOLOGIE DER HAUSWIRTSCHAFTLICHEN

BETRIEBE

Lektüre (Referate) unter Interpretation einschlägiger Literatur. Auswahl und didaktische Umformung des Lehrstoffes im Hinblick auf das Bildungsziel einschlägiger Unterrichtsgegenstände in verschiedenen Schularten.

Anlage IV

HAUSWIRTSCHAFTLICHE BETRIEBSTECHNIK UND ARBEITSORGANISATION

Anwendung unterschiedlicher Arbeitstechniken unter Berücksichtigung organisatorischer, ökonomischer und didaktischer Grundsätze. Fachgemäße Anwendung und Erprobung von Pflege- und Reinigungsmitteln.

Arbeitsgeräte und Maschinen, ihre Verwendung und Pflege. Arbeitsstudien hauswirtschaftlicher Klein- und Großbetriebe. Methoden kooperativer Betriebsführung. Einschlägige Berufsbilder. Dekorative Ausgestaltung von Räumen.

Heim- und Gartenpflanzen, Kulturmethoden und Pflege.

Anlage IV

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

4.

Ergänzende Studienveranstaltungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Z 3.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Z 3.

Anlage IV

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

Lehrstoff:

POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage II.

Anlage IV

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

FREMDENVERKEHRSLEHRE UND

FREMDENVERKEHRSPOLITIK

Definition und Bedeutungswandel des Begriffes Fremdenverkehr. Arten und Formen des Fremdenverkehrs.

Fremdenverkehrsbetriebe.

Fremdenverkehr und Wirtschaft.

Fremdenverkehr und Gesellschaft.

Organisation des österreichischen Fremdenverkehrs.

Fremdenverkehrspolitische Ziele.

Instrumente der Fremdenverkehrspolitik.

Angewandte Fremdenverkehrspolitik.

Anlage IV

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

SCHULPRAKTIKUM

Jeder Studierende hat im Rahmen der schulpraktischen Ausbildung ein Schulpraktikum an einer einschlägigen berufsbildenden mittleren bzw. höheren Schule im Ausmaß von zwei Wochen zu absolvieren.

Das Schulpraktikum soll den Studierenden die Möglichkeit geben, durch kontinuierliche selbständige Führung des Unterrichtes in mindestens einem theoretischen und einem praktischen Unterrichtsgegenstand ihrer Fachrichtung im Gesamtausmaß von mindestens 15 Wochenstunden je Praktikumswoche sowie durch Teilnahme an Veranstaltungen der Schule ihre Unterrichtserfahrung zu vertiefen und Einblick in den Ablauf des Schulgeschehens zu gewinnen.

Anlage IV

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

BETRIEBSKÜCHENPRAKTIKUM

Jeder Studierende hat während des Studiums ein Praktikum in der Betriebsküche einer Schule oder eines Lehrhaushaltes im Ausmaß von zwei Wochen zu absolvieren. Dabei sind die Studierenden mit der Organisation und Führung einer solchen Betriebsküche vertraut zu machen.

Anlage IV

FERIALPRAKTIKUM

Das Praktikum hat der Ergänzung und Vervollkommnung der in den praktischen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie dem Gewinnen von Einblicken in die Berufswirklichkeit zu dienen.

Es ist nach Abschluß des 2. Semesters im Ausmaß von vier Wochen in Einrichtungen des Tourismus, des Sozial- und Wohlfahrts- oder des Schul- und Internatswesens abzuleisten.

Neben der im Vordergrund stehenden Küchenpraxis und Küchenführung soll der Studierende möglichst alle Sparten des Großküchenhaushaltes kennenlernen.

Das Praktikum ist so anzulegen, daß den Studierenden ein möglichst vollständiger Einblick in die Organisationsprobleme und -aufgaben des Betriebes vermittelt wird. Das Praktikum bedarf der sorgfältigen Vorbereitung durch die Schulleitung und die Lehrer. Die Auswahl geeigneter Praxisstellen bleibt grundsätzlich den Studierenden vorbehalten. Die Schulleitung hat jedoch Sorge zu tragen, daß in Zusammenarbeit mit den zuständigen Schulbehörden und den entsprechenden Interessenvertretungen geeignete Praxisstellen in genügender Zahl zur Verfügung stehen, und die Studierenden entsprechend zu beraten.

Die Praktikanten haben ein Arbeitsheft (Werkbuch) zu führen, in dem ihre täglichen Arbeitsvorgänge schlagwortartig aufzuzeichnen sind. Dieses Arbeitsheft ist dem von der betreffenden Schulleitung bestellten Lehrer zu Beginn des 3. Semesters zur Einsicht und Abzeichnung vorzulegen. Die Direktion kann Praktikanten, die durch Krankheit das Praktikum nach dem 2. Semester nachweislich zur Gänze oder zum Teil nicht absolvieren konnten, die Möglichkeit einräumen, dieses zu einem späteren Zeitpunkt, erforderlichenfalls auch in Teilen, nachzuholen. Das Praktikum muß jedoch bis zum Beginn des 4. Semesters abgeschlossen sein.

Anlage IV

B. Freigegenstände

HEIMERZIEHUNG

Siehe Anlage II.

Anlage IV

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

ERWACHSENENBILDUNG

Siehe Anlage II.

Anlage IV

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

ERWACHSENENBILDUNG - SEMINAR

Siehe Anlage II.

Anlage IV

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

SPRECHTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung grundlegender Einsichten in die Bedeutung richtiger Sprech- und Atmungstechnik für die Gesundheit. Motivation zum richtigen Verhalten in dieser Hinsicht.

Lehrstoff:

Physiologie und Pathologie der Atmung.

Physiologie und Pathologie der Stimme.

Phonetische Grundlagen.

Konstitution und Sprache.

Morphologie der Sprechorgane.

Physiologie und Pathologie der Sprachlaute.

Atmungsübungen.

Stimmbildende Übungen.

Artikulationsübungen.

Berufliche Verwendung der Atmung, Stimme und Artikulation.

Didaktische Grundsätze:

Auf die Verbindung theoretischer Einsichten mit dem praktischen Tun in geeigneten Übungen ist besonderer Wert zu legen.

Anlage IV

ARBEITSSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten über die Grundlagen des modernen Arbeitsstudiums zur Befähigung, fachspezifische Arbeitsvorgänge selbständig nach wirtschaftlichen und humanen Grundsätzen zu gestalten.

Lehrstoff:

Ziele und Grundlagen des Arbeitsstudiums.

Arbeitssystem, Gliederung des Arbeitsablaufes, Arbeitsverfahren, Arbeitsmethode und Arbeitsweise.

Arbeitsleistung, Arbeitsteilung, Einzel-, Gruppen- und Mehrstellenarbeit.

Aufbauorganisation, Ablauforganisation, Aufgabenanalyse und Aufgabensynthese.

Grundsätze der Datenermittlung, Planzeitkataloge.

Ergonomie: Stellung des Menschen im Arbeitssystem, Gestaltung der Arbeit und des Arbeitsplatzes.

Arten und Prinzipien des Arbeitsablaufes, Gestaltung des Materialflusses, Systemgestaltung (Sechsstufenmethode), Arbeitsunterweisung.

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrstoff ist anhand facheinschlägiger betriebsbezogener Beispiele zu erarbeiten, wobei die aus den praktischen Übungen im Rahmen der Pflichtgegenstände „Küchenwirtschaft'', „Servierkunde'' und „Hauswirtschaftliche Betriebstechnik und Arbeitsorganisation'' gewonnenen Erfahrungen einzubeziehen sind.

Anlage IV

Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. II Z 2,

BGBl. Nr. 708/1990)

31.
  1. 1990 (1. Semester)
31.
  1. 1991 (2. Semester)
31.
  1. 1991 (3. Semester)
31.
  1. 1992 (4. Semester)

INFORMATIK

Siehe Anlage II.

Anlage IV

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage II.

Anlage IV

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

BERUFSPÄDAGOGISCHE TATSACHENFORSCHUNG

Siehe Anlage II.

Anlage IV

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

C. Unverbindliche Übungen

Siehe Anlage II.

Anlage IV

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. II Z 2,

BGBl. Nr. 708/1990)

1.
  1. 1990 (1. Semester)
1.
  1. 1991 (2. Semester)
1.
  1. 1991 (3. Semester)
1.
  1. 1992 (4. Semester)

INFORMATIK

Siehe Anlage II

Anlage IV

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. II Z 2,

BGBl. Nr. 708/1990)

1.
  1. 1990 (1. Semester)
1.
  1. 1991 (2. Semester)
1.
  1. 1991 (3. Semester)
1.
  1. 1992 (4. Semester)

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage II

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten

(vgl. Art. III § 1 Abs. 3 idF BGBl. Nr. 928/1993)

Mit Beginn des Wintersemester 1996/97 Semesterweise aufsteigendes

Außerkrafttreten (vgl. § 5 Z 1)

Anlage V

```

```

LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR DEN

ERNÄHRUNGSWIRTSCHAFTLICHEN UND HAUSHALTSÖKONOMISCHEN FACHUNTERRICHT

(sechssemestriger Studiengang)

I. STUNDENTAFEL

```

```

Art der Wochenstunden Gesamt- Lehrver-

Unterrichts- Semester stunden- pflich-

veranstaltung 1 2 3 4 5 6 zahl tungsgruppe

```

```

A. Pflichtgegenstände: *1)

```

1.

Humanwissenschaften

```

Religionspä-

dagogik...... V 1 1 1 1 1 1 6 I

S 1 1 1 1 1 1 6 I

Erziehungs-

wissenschaft. V - - 2 - - - 2 I

Unterrichts-

wissenschaft. V - - 1 1 - - 2 I

Erziehungs-

und unter-

richtswissen-

schaftliches

Seminar...... S - - - - 2 1 3 I

Pädagogische

Psychologie.. V - - 2 1 - - 3 I

Psychologi-

sches Seminar S - - - - 2 - 2 I

Pädagogische

Soziologie... V - - - 1 1 - 2 I

Betriebsso-

ziologie..... V - - - - - 1 1 I

Soziologi-

sches Seminar S - - - - - 2 2 I

Schulrecht... V - - - - 2 - 2 I

Schulrecht-

liches Seminar S - - - - - 1 1 I

Geschichte

der Berufs-

bildung...... V - - - - 1 - 1 I

```

2.

Didaktik und schulpraktische Ausbildung

```

Didaktik..... S - - 3 2 - - 5 III

Unterrichts-

technologie

und Medien-

didaktik .... S/Ü - - - 1 1 - 2 III

Schulbesuche

und Lehr-

übungen...... Ü - - - 4 8 4 16 III

```

3.

Fachwissenschaften und Fachdidaktik

```

Angewandte Pädagogik und

Sozialethik ................. V - - - 1 - - 1 I

Seminar für angewandte

Pädagogik und Sozialethik ... S - - - - 2 - 2 I

Anatomie, Physiologie und

Gerontologie ................ V - - 2 1 - - 3 I

Hygiene ..................... V - - - - 1 1 2 I

Seminar für Anatomie,

Physiologie, Gerontologie und

Hygiene ..................... S - - 1 1 1 - 3 I

Säuglings-, Alten- und

Hauskrankenpflege, Erste

Hilfe ....................... S - - 2 - - - 2 II

Ernährungslehre ............. V 2 2 - - - - 4 II

Ernährungswissenschaft,

Lebensmittelchemie und

-technologie ................ V - - 2 2 1 1 6 I

Seminar für

Ernährungswissenschaft,

Lebensmittelchemie und

-technologie ................ S - - 1 1 1 1 4 I

Ernährungstechnologie und

Diätetik .................... V - - 1 1 1 1 4 I

Küchenführung und

Ernährungswirtschaft ........ S/Ü 14 14 - - - - 28 IVa

Küchen- und

Ernährungswirtschaft ........ S/Ü - - 10 10 5 - 25 III

Küchenorganisation .......... Ü 2 2 - - - - 4 IVb

Einführung in die

Servierkunde ................ S 2 2 - - - - 4 IV

Servierkunde ................ S/Ü - - 2 - 2 - 4 III

Getränkekunde ............... S/Ü - - - 1 - - 1 III

Arbeits- und

Betriebsorganisation ........ Ü 5 - - - - - 5 IVa

Angewandte

Betriebsorganisation und

Wirtschaftsleitung .......... Ü - 8 - - - - 8 II

Humanökologie ............... V - - 2 2 2 1 7 II

Seminar für Humanökologie ... S - - - 1 - 1 2 I

Arbeitswissenschaft ......... S/Ü - - 1 1 1 - 1 I

Betriebsmanagement und

angewandte

Arbeitswissenschaft ......... Ü - - 3 3 3 - 9 II

Informatik .................. S/Ü - - 2 2 - - 4 II

Betriebswirtschaftslehre und

Politik des Tourismus ....... V - - - - - 2 2 I

```

4.

Ergänzende Studienveranstaltungen und Praktika

```

Politische

Bildung...... V - - - - - 2 2 II

Sprecherziehung

und Sprachpflege Ü - - 1 1 - 2 II

Rechtskunde.. V 2 - - - - - 2 II

Volkswirt-

schaftslehre. V 2 - - - - - 2 II

Betriebliches

Rechnungswe-

sen.......... V 3 3 - - - - 6 I

Betriebswirt-

schaftslehre

einschließ-

lich Schrift-

verkehr...... V 3 3 - - - - 6 II

Betriebswirt-

schaftslehre

des Tourismus V 1 1 - - - - 2 I

```

```

38 37 40 40 39 21 215 (ohne Praktika)

Schulprakti-

kum.......... P 30 Stunden im 5. oder 6. Semester,

aufgeteilt auf 2 Wochen

Betriebsküchen-

praktikum.... P 60 Stunden im 3. oder 4. Semester,

aufgeteilt auf 2 Wochen

Ferial-

praktikum ... P 2 Monate nach Abschluß des 2. Semesters

B. Freigegenstände: *1)

Textverarbeitung Ü 4 4 - - - - 8 III

Erwachsenen-

bildung......... V - - - - 1 - 1 II

S - - - - - 1 1 II

Lebende

Fremdsprache.... S/Ü 2 2 2 2 2 2 12 (I)

Arbeitsstu-

dien............ S/Ü - - - 2 2 - 4 II

Aktuelle

Fachgebiete..... V/S/Ü 2 2 2 2 2 2 12 (I-VI)

Berufspädagogi-

sche Tatsachen-

forschung....... Ü - 1 1 1 1 1 5 II

C. Unverbindliche Übungen: *1)

Leibesübungen... Ü 2 2 2 2 2 2 12 (IV a)

V = Vorlesung

S = Seminar

Ü = Übung

P = Praktikum

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der sechssemestrige Studiengang der Lehramtsausbildung für den ernährungswirtschaftlichen und haushaltsökonomischen Fachunterricht hat jene Studierenden, welche die Reifeprüfung an einer anderen Schule als an einer Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe (an einer Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe), an einer Höheren Lehranstalt für Land- und Hauswirtschaft (an einer Höheren Lehranstalt für landwirtschaftliche Frauenberufe) oder an einer Höheren Lehranstalt für Tourismus (an einer Höheren Lehranstalt für Fremdenverkehrsberufe) abgelegt haben, während der ersten beiden Semester in den für ihre künftige Unterrichtstätigkeit relevanten Unterrichtsgegenständen an das Bildungsziel der genannten Schularten heranzuführen und ihnen sodann jenes Maß an Berufsgesinnung sowie an fachlichem Wissen und Können zu vermitteln, das sie zur Ausübung des Berufes als Lehrer für den ernährungswirtschaftlichen und haushaltsökonomischen Fachunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen befähigt.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE

LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

1.

Humanwissenschaften

1.1. RELIGIONSPÄDAGOGIK

Siehe Anlage II.

1.2. HUMANWISSENSCHAFTEN

(ausgenommen Religionspädagogik)

Siehe Anlage II.

2.

Didaktik und schulpraktische Ausbildung

3.

Fachwissenschaften und Fachdidaktik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage IV Abschnitt III Z 3 mit der Maßgabe, daß die Studierenden in den nur in den beiden ersten Semestern vorgesehenen Pflichtgegenständen an das Bildungsziel einer der im vorstehenden Abschnitt II (Allgemeines Bildungsziel der sechssemestrigen Lehramtsausbildung für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht) genannten Schularten heranzuführen sind.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage IV Abschnitt III Z 3 mit der Maßgabe, daß die stoffliche Schwerpunktsetzung in den nur in den beiden ersten Semestern vorgesehenen Pflichtgegenständen entsprechend dem Bildungsziel einer der im vorstehenden Abschnitt II (Allgemeines Bildungsziel der sechssemestrigen Lehramtsausbildung für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht) genannten Schularten vorzunehmen ist.

Lehrstoff:

Angewandte Pädagogik und Sozialethik; Seminar für angewandte Pädagogik und Sozialethik; Anatomie, Physiologie und Gerontologie;

Hygiene; Seminar für Anatomie, Physiologie, Gerontologie und Hygiene;

Säuglings-, Alten- und Hauskrankenpflege, Erste Hilfe;

Ernährungswissenschaft, Lebensmittelchemie und -technologie; Seminar für Ernährungswissenschaft, Lebensmittelchemie und -technologie;

Ernährungstechnologie und Diätetik; Küchen- und Ernährungswirtschaft;

Servierkunde; Getränkekunde; Humanökologie; Seminar für Humanökologie; Arbeitswissenschaft; Betriebsmanagement und angewandte Arbeitswissenschaft; Informatik; Betriebswirtschaftslehre und Politik des Tourismus:

Siehe Anlage IV.

ERNÄHRUNGSLEHRE

Energie und Nährstoffbilanz; Nährwertberechnungen.

Nähr-, Wirk- und Begleitstoffe in Lebensmitteln und ihre ernährungsphysiologische Bedeutung.

Grundzüge der Lebensmittelkunde, der Lebensmittelhygiene und der Lebensmitteltoxikologie.

Verdauung, Energie- und Baustoffwechsel.

Kostformen für den gesunden Menschen unter Bedachtnahme auf

Entwicklungs- und Altersstufen sowie auf die Bedürfnisse

verschiedener Berufsgruppen.

Fehlernährung als Krankheitsursache.

Probleme der Gemeinschaftsverpflegung.

Fragen der Welternährung.

KÜCHENFÜHRUNG UND ERNÄHRUNGSWIRTSCHAFT

Einführung in den Küchenbetrieb.

Einkauf, Lagerführung, Wareneinsatz und Nährwertberechnung im Haushalt.

Funktionsgerechter Einsatz und Wartung von Geräten und Maschinen.

Einsatz von EDV-Geräten.

Hygiene und Unfallverhütung in der Küche.

Grundlegende Garmachungsarten.

Zubereitung einfacher Gerichte.

Zweckmäßige Verwendung von Halb- und Fertigfabrikaten.

Konservieren von Lebensmitteln und Speisen unter Berücksichtigung moderner Technologien.

Zubereitung von Speisenfolgen mit höheren Anforderungen unter Einbeziehung der nationalen und internationalen Küche sowie unter Berücksichtigung gesunder und vollwertiger Ernährung.

Verschiedene Diätformen und deren Anwendung.

KÜCHENORGANISATION

Einführung in die Organisation und den Betrieb der Großküche. Einkauf und Lagerhaltung für die Großküche.

Berufsbild des Kochs.

Funktionsgerechter Einsatz und Wartung der in der Großküche

verwendeten Maschinen und Geräte.

Einsatz von EDV-Geräten.

Hygiene und Unfallverhütung im Großküchenbetrieb.

Erstellung von Tageskostplänen und Wochenspeiseplänen für unterschiedliche Bedarfsgruppen unter Berücksichtigung ernährungswissenschaftlicher und volkswirtschaftlicher Erkenntnisse und Erfordernisse.

Erstellung von Organisationsplänen, Zeitstudien und Arbeitsanalysen für den Restaurant- und Großküchenbetrieb.

Modifizierung von Rezepturen für den Großküchenbedarf. Verwendung von convenience food.

EINFÜHRUNG IN DIE SERVIERKUNDE

Tischkultur im Haushalt und in der nationalen Gastronomie; Tisch- und Raumgestaltung für verschiedene Anlässe.

Servierbehelfe, Servierarten und Serviersysteme.

Erweiterungen und Abänderungen des Grundgedeckes. Service verschiedener Mahlzeiten.

Erstellung von Organisationsdiagrammen für die servierkundliche Betriebspraxis.

Einführung in die Getränkekunde. Durchführung von einfachem Getränkeservice.

ARBEITS- UND BETRIEBSORGANISATION

Der Haushalt in verschiedenen Formen des sozialen Zusammenlebens. Der Wohn-, Wirtschafts- und Arbeitsbereich.

Anleitung zur Wohnungs- und Arbeitsraumplanung nach funktionellen Gesichtspunkten. Einrichtung von Gästeräumlichkeiten unter Bedachtnahme auf Klassifizierungsmerkmale, Wirtschaftlichkeit und Ästhetik. Möglichkeiten der optimalen Nutzung bereits bestehender Objekte.

Grundlegendes über Wohnbauforschung, Wohnbauförderung und Wohnbauverbesserung sowie über Energiesparmaßnahmen.

Ausstattung und Einrichtung von Räumen. Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Ästhetik als Kriterien für die Auswahl von Materialien, Einrichtungsgegenständen und haustechnischen Anlagen.

Planung des Einsatzes von Personal, Material und Geräten im betrieblichen Großhaushalt.

Pflege und Reinigung von Textilien.

Fachgerechte Anwendung und Erprobung von Pflege- und Reinigungsmitteln unter Berücksichtigung umweltrelevanter Grundsätze.

Organisation der Wäscherei und der Wäscheverwaltung im Betrieb. Pflegearbeiten im Housekeeping-Bereich.

Grundlegendes über die Planung, Anlage und Pflege gärtnerischer Anlagen unter besonderer Berücksichtigung von Hausgarten, Balkon- und Zimmerpflanzen. Dekorative Gestaltung von Räumlichkeiten.

Erstellung von Zeitstudien und Arbeitsanalysen für die wichtigsten Bereiche des Lehrstoffes, insbesondere für Office, Etage und Wäscherei.

ANGEWANDTE BETRIEBSORGANISATION

UND WIRTSCHAFTSLEITUNG

Selbständige Planung und Durchführung von Organisationsaufgaben in verschiedenen wirtschaftlichen Betrieben unter übergreifender Anwendung der in den Unterrichtsgegenständen „Küchenführung und Ernährungswirtschaft'', „Einführung in Servierkunde'', „Arbeits- und Betriebsorganisation'' erworbenen Kenntnisse sowie unter Bedachtnahme auf die erforderlichen Maßnahmen der Hygiene und der Unfallverhütung.

4.

Ergänzende Studienveranstaltungen

und Praktika

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Z 3.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Z 3.

Lehrstoff:

POLITISCHE BILDUNG

Sprecherziehung und Sprachpflege

Siehe Anlage I.

RECHTSKUNDE

Staats- und Rechtsordnung, Grundbegriffe des Rechtes. Grundzüge des Verfassungs- und Verwaltungsrechts.

Bürgerliches Recht:

Personenrecht: Physische und juristische Personen. Beginn und Endigung der Rechtspersönlichkeit. Rechts- und Handlungsfähigkeit.

Rechtlich bedeutsame Altersstufen. Gesetzliche Stellvertretung.

Sachenrecht: Eigentum - Besitz - Innehabung. Eigentumserwerb. Eigentumsbeschränkungen. Eigentumsschutz. Pfandrecht. Dienstbarkeiten. Reallasten. Baurecht. Wohnungseigentum.

Schuldrecht: Schuldverhältnisse auf Grund von Rechtsgeschäften. Der Vertrag. Abschluß und Endigung von Verträgen, Gewährleistung, Vertragstypen. Sicherung, Änderung und Endigung von Forderungen. Gesetzliche Schuldverhältnisse.

Familienrecht: Eherecht. Eltern- und Kindschaftsrecht.

Erbrecht: Testamentarische und gesetzliche Erbfolge. Letztwillige Verfügungen.

Abhandlungsverfahren.

Wichtige Bestimmungen des Gewerberechtes.

Überblick über das Arbeits- und Sozialrecht.

Grundzüge der Sozialversicherung.

Konsumentenrecht (Fallstudien), insbesondere Fragen des Konsumentenschutzes.

VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE

Siehe Anlage II Abschnitt III Z 3.

BETRIEBLICHES RECHNUNGSWESEN

Buchhaltung:

Einführung in das System der doppelten Buchhaltung.

Österreichischer Einheitskontenrahmen.

Rechtliche Grundlagen der Buchhaltung.

Formen der doppelten Buchhaltung, insbesondere Durchschreibebuchhaltung und Maschinenbuchhaltung unter Berücksichtigung moderner Entwicklungen (EDV).

Jahresabschluß unter Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Vorschriften.

Buchhaltung und Bilanz der Personen- und der Kapitalgesellschaften. Grundzüge des Steuerrechtes (einschließlich Schriftverkehr).

Grundzüge der Lohnverrechnung und Lohnbuchhaltung (einschließlich Schriftverkehr).

Zusammenhängender, auswertbarer Geschäftsgang eines Hotel- oder Gastgewerbebetriebes in einem zeitgemäßen Buchführungsverfahren.

Wirtschaftsrechnen:

Grundlagen des wirtschaftlichen Rechnens.

Rechnen mit benannten Zahlen (Maße, Gewichte, Währungen) unter

Einsatz zeitgemäßer Rechenmaschinen: Prozentrechnung, Zinsenrechnung, Terminrechnung, Ratenrechnung, Durchschnittsrechnung, Verteilungsrechnung.

Einführung in die Kostenrechnung und Kalkulation: Grundbegriffe, Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung; Bezugs-, Absatz-, Differenzkalkulation.

Praktische Beispiele der Betriebsrechnung und Kalkulation, insbesondere im Bereich des Hotel- und Gastgewerbes.

Fremdwährungen und Kursnotierungen. Valutenrechnung.

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE EINSCHLIESSLICH SCHRIFTVERKEHR

Arten der Betriebe; Betriebsfaktoren; Betriebskreislauf. Aufbau des Betriebes; Standortlehre.

Betriebsorganisation und menschliche Zusammenarbeit. Betrieb und Wirtschaftsordnung.

Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmer und Mitarbeitern (einschließlich Schriftverkehr).

Rechtsformen der Unternehmung; Unternehmenszusammenschlüsse. Marktformen; Marktforschung; Instrumentarium des Marketing.

Elemente des wirtschaftlichen Verkehrs; Beschaffung und Absatz der Güter. Arten der Waren. Der Einkauf und seine Bedeutung.

Wirtschaftliche Bedeutung des Kaufvertrages; Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag.

Schriftverkehr in und mit Betrieben des Tourismus unter Berücksichtigung der Werbung.

Die Zahlung und der damit verbundene Schriftverkehr. Der Wechsel und seine wirtschaftliche Bedeutung.

Wertpapiere als Mittel der Kapitalanlage und Kapitalbeschaffung. Kreditinstitute (Kapitalaufbringung, Mittelverwendung, Dienstleistungsgeschäfte).

Wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen des Handels. Handelsregister und Firmenrecht.

Wesen und Bedeutung des Import-, Export- und Transithandels; Zölle.

Zahlungsabwicklung mit dem Ausland.

Versicherungsunternehmungen.

Strukturelle Probleme im Betrieb.

Öffentliche Institutionen und Verbände und ihre

betriebswirtschaftliche Bedeutung.

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE DES TOURISMUS

Grundbegriffe der Betriebswirtschaftslehre des Tourismus. Arten und Organisationsformen der Tourismusbetriebe in Österreich.

Betriebsablauf im Beherbergungsbetrieb (Zimmerplan, Meldewesen, Fremdenbuch, Gästekartei, Gästebetreuung).

Spezielle behördliche Vorschriften für Tourismusbetriebe.

EDV-unterstüzte (Anm.: richtig: EDV-unterstützte) Betriebsführung in Hotellerie und Gastronomie.

Kennzahlen im Femdenverkehr (Anm.: richtig: Fremdenverkehr).

SCHULPRAKTIKUM

Siehe Anlage IV.

BETRIEBSKÜCHENPRAKTIKUM

Siehe Anlage IV.

Ferialpraktikum

Das Ferialpraktikum hat der Ergänzung und Vervollkommnung der in den praktischen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu dienen.

Es ist in Einrichtungen des Tourismus, des Sozial- und Wohlfahrts- oder des Schul- und Internatswesens abzuleisten.

Neben der im Vordergrund stehenden Küchenpraxis und Küchenführung sollen die Studierenden möglichst alle Sparten des Großküchenhaushaltes kennenlernen.

Das Praktikum ist so anzulegen, daß den Studierenden ein möglichst vollständiger Einblick in die Organisationsprobleme und -aufgaben des Betriebes vermittelt wird. Das Praktikum bedarf daher der sorgfältigen Vorbereitung durch die Abteilungsleitung und die fachlich in Betracht kommenden Lehrer.

Die Auswahl geeigneter Praxisstellen bleibt grundsätzlich den Studierenden selbst vorbehalten. Die Akademie- und Abteilungsleitung soll im Rahmen ihrer Möglichkeiten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Schulbehörden und Interessenvertretungen dazu beitragen, daß geeignete Praxisstellen in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Ferner ist den Studierenden die erforderliche Beratung anzubieten.

Die Praktikanten haben ein Arbeitsheft (Werkbuch) zu führen, in welchem ihre täglichen Arbeitsvorgänge schlagwortartig festzuhalten sind. Dieses Arbeitsheft ist der zuständigen Abteilungsleitung zu Beginn des 3. Semesters zur Einsicht und Abzeichnung vorzulegen.

Die Direktion kann Studierenden, die infolge Krankheit oder aus anderen unabwendbaren Gründen das Praktikum nach dem 2. Semester zur Gänze oder auch teilweise nicht absolvieren konnten, die Möglichkeit einräumen, dieses zu einem späteren Zeitpunkt, erforderlichenfalls auch in Teilen, nachzuholen. Das Praktikum muß jedoch bis zum Beginn des 6. Semesters abgeschlossen sein.

B. Freigegenstände

Textverarbeitung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Befähigung, etwa 100 Silben pro Minute bzw. 1 500 Reinanschläge in zehn Minuten zu schreiben.

Lehrstoff:

Kurzschrift:

Verkehrsschrift und Elemente der Eilschrift. Diktate mit steigender Geschwindigkeit, Schnellschreibübungen, Lesen und Übertragen von eigenen Stenogrammen.

Maschinschreiben:

Methodische Erarbeitung des Tastenfeldes im Zehn-Finger-Blindschreiben einschließlich der Umlaute und Satzzeichen sowie der Zahlen und Zeichen nach den geltenden ÖNORMEN; richtige Anwendung der Hervorhebungsarten.

Geläufigkeitsübungen zur Leistungssteigerung.

Grundsätze der Übertragungstechnik (Diktiergeräte).

Anfertigung von Abschriften. Die äußere Form und der Aufbau des Geschäftsbriefes.

Kenntnis der wichtigsten Vervielfältigungsverfahren.

Maschinenkunde: Bedienung aller Einrichtungen der Schreibmaschine. Pflege der Schreibmaschine.

Computerunterstützte Textverarbeitung:

Grundfunktionen des Textprogrammes.

Anlegen, Bearbeiten, Speichern und Ausdrucken von Texten. Erstellen von Briefen mit Hilfe von Textbausteinen.

Didaktische Grundsätze:

Die Auswahl des Lehrstoffes ist unter Berücksichtigung des in der Vorbildung erreichten Ausbildungsniveaus und unter Bedachtnahme auf die Aufgaben der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, der Höheren Lehranstalt für Land- und Hauswirtschaft bzw. der Höheren Lehranstalt für Fremdenverkehrsberufe vorzunehmen.

Die Erarbeitung der Lehrinhalte soll unter Berücksichtigung der in der höheren Schule erworbenen kognitiven Fähigkeiten erfolgen.

ERWACHSENENBILDUNG

Siehe Anlage II.

ERWACHSENENBILDUNG - SEMINAR

Siehe Anlage II.

ARBEITSSTUDIEN

Siehe Anlage IV.

INFORMATIK

Siehe Anlage II.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage II.

BERUFSPÄDAGOGISCHE

TATSACHENFORSCHUNG

Siehe Anlage II.

C. Unverbindliche Übungen

Siehe Anlage II.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage II


*1) Zur Erlassung des Studienplanes siehe Anlage I.

Anlage V

Anlage V

```

```

LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR DEN HAUSWIRTSCHAFTLICHEN

FACHUNTERRICHT

(sechssemestrige Ausbildung)

I. STUNDENTAFEL

```

```

Art der Wochenstunden Gesamt- Lehrver-

Unterrichts- Semester stunden- pflich-

veranstaltung 1 2 3 4 5 6 zahl tungsgruppe

```

```

A. Pflichtgegenstände:

```

1.

Humanwissenschaften

```

Religionspä-

dagogik...... V 1 1 1 1 1 1 6 I

S 1 1 1 1 1 1 6 I

Erziehungs-

wissenschaft. V - - 2 - - - 2 I

Unterrichts-

wissenschaft. V - - 1 1 - - 2 I

Erziehungs-

und unter-

richtswissen-

schaftliches

Seminar...... S - - - - 2 1 3 I

Pädagogische

Psychologie.. V - - 2 1 - - 3 I

Psychologi-

sches Seminar S - - - - 2 - 2 I

Pädagogische

Soziologie... V - - - 1 1 - 2 I

Betriebsso-

ziologie..... V - - - - - 1 1 I

Soziologi-

sches Seminar S - - - - - 2 2 I

Schulrecht... V - - - - 2 - 2 I

Schulrecht-

liches Seminar S - - - - - 1 1 I

Biologische

Grundlagen

der Erziehung V - - 1 - - - 1 I

Gesundheits-

lehre, Schul-

und Arbeits-

hygiene ..... V - - - 1 - - 1 II

Geschichte

der Berufs-

bildung...... V - - - - 1 - 1 I

```

2.

Didaktik und schulpraktische Ausbildung

```

Didaktik..... S - - 3 3 - - 6 III

Unterrichts-

technologie

und Medien-

didaktik..... Ü - - - 1 1 - 2 III

Lehrbesuche

und Lehrübun-

gen.......... Ü - - - 4 8 4 16 III

```

3.

Fachwissenschaften und Fachdidaktik

```

Sozialethik V - - - 1 - - 1 I

Seminar für

angewandte

Pädagogik und

Sozialethik S - - - - 2 - 2 I

Anatomie und

Physiologie.. V - - 2 - - - 2 I

Hygiene...... V - - - - 1 1 2 I

Seminar für

Anatomie,

Physiologie

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