Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 4. April 1984 über die Lehrpläne der Berufspädagogischen Akademien; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1983-09-12
Status Aufgehoben · 1999-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 8
Änderungshistorie JSON API

und Hygiene.. S - - 1 1 1 - 3 I

Säuglings-

pflege, Haus-

krankenpflege

und Erste

Hilfe........ S - - 2 - - - 2 II

Ernährungs-

wissenschaft. V 2 2 3 2 - - 9 I

Seminar für

Ernährungs-

wissenschaft. S - - 1 1 2 - 4 I

Ernährungs-

technologie

und Diätetik. V - - - 1 1 1 3 I

Küchenwirt-

schaft....... Ü - - 9 10 5 - 24 IV

Küchenführung Ü 14 14 - - - - 28 IV

Einführung in die

Servierkunde. S 3 1 - - - - 4 IV

Servierkunde. Ü - - 2 2 - - 4 IV

Wohnkultur

und Arbeits-

raumgestal-

tung......... Ü 6 - - - - - 6 IV

Hauswirt-

schaftliche

Betriebsorga-

nisation..... Ü - 12 - - - - 12 III

Sozioökonomie

und Technolo-

gie der haus-

wirtschaftli-

chen Betriebe V - - 2 1 2 2 7 I

Seminar für

Sozioökonomie

und Technolo-

gie der haus-

wirtschaftli-

chen Betriebe S - - - 1 - 1 2 I

Hauswirt-

schaftliche

Betriebstech-

nik und Ar-

beitsorgani-

sation....... Ü - - 4 4 3 - 11 III

```

4.

Ergänzende Studienveranstaltungen

```

Politische

Bildung...... V - - - - - 2 2 II

Rechtskunde.. V 2 - - - - - 2 II

Volkswirt-

schaftslehre. V 2 - - - - - 2 II

Betriebliches

Rechnungswe-

sen.......... V 3 3 - - - - 6 I

Betriebswirt-

schaftslehre

einschließ-

lich Schrift-

verkehr...... V 3 3 - - - - 6 II

Betriebswirt-

schaftslehre

des Tourismus V 1 1 - - - - 2 I

Fremdenver-

kehrslehre

und Fremden-

verkehrspoli-

tik.......... V - - - - - 2 2 II

```

```

38 38 37 38 36 20 207 (ohne Praktika)

Schulprakti-

kum.......... P 30 Stunden im 5. oder 6. Semester,

aufgeteilt auf 2 Wochen

Betriebsküchen-

praktikum.... P 60 Stunden im 3. oder 4. Semester,

aufgeteilt auf 2 Wochen

Ferial-

praktika..... P 2 Monate nach Abschluß des 2. Semesters

und 4 Wochen nach Abschluß

des 4. Semesters

B. Freigegenstände:

Stenotypie und

Phonotypie...... Ü 4 4 - - - - 8 V

Heimerziehung... S - - - 2 1 - 3 II

Erwachsenen-

bildung......... V - - - - 1 - 1 II

S - - - - - 1 1 II

Sprechtechnik... Ü - - 2 - - - 2 III

Arbeitsstu-

dien............ S/Ü - - - 2 2 - 4 II

Informatik...... S - - - 2 2 - 4 II

Aktuelle

Fachgebiete..... V/S/Ü - - 2 2 2 2 8 (I-VI)

Berufspädagogi-

sche Tatsachen-

forschung....... Ü - 1 1 1 1 1 5 II

C. Unverbindliche Übungen:

Leibesübungen... Ü 2 2 2 2 2 2 12 (IV a)

V = Vorlesung

S = Seminar

Ü = Übung

P = Praktikum

Anlage V

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. II Z 4,

BGBl. Nr. 708/1990)

1.
  1. 1990 (1. und 3. Semester)
1.
  1. 1991 (2. und 4. Semester)
1.
  1. 1991 (5. Semester)
1.
  1. 1992 (6. Semester)

Anlage V

```

```

LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR DEN HAUSWIRTSCHAFTLICHEN

FACHUNTERRICHT

(sechssemestriger Studiengang)

I. STUNDENTAFEL

```

```

Art der Wochenstunden Gesamt- Lehrver-

Unterrichts- Semester stunden- pflich-

veranstaltung 1 2 3 4 5 6 zahl tungsgruppe

```

```

A. Pflichtgegenstände:

```

1.

Humanwissenschaften

```

Religionspä-

dagogik...... V 1 1 1 1 1 1 6 I

S 1 1 1 1 1 1 6 I

Erziehungs-

wissenschaft. V - - 2 - - - 2 I

Unterrichts-

wissenschaft. V - - 1 1 - - 2 I

Erziehungs-

und unter-

richtswissen-

schaftliches

Seminar...... S - - - - 2 1 3 I

Pädagogische

Psychologie.. V - - 2 1 - - 3 I

Psychologi-

sches Seminar S - - - - 2 - 2 I

Pädagogische

Soziologie... V - - - 1 1 - 2 I

Betriebsso-

ziologie..... V - - - - - 1 1 I

Soziologi-

sches Seminar S - - - - - 2 2 I

Schulrecht... V - - - - 2 - 2 I

Schulrecht-

liches Seminar S - - - - - 1 1 I

Biologische

Grundlagen

der Erziehung V - - 1 - - - 1 I

Gesundheits-

lehre, Schul-

und Arbeits-

hygiene ..... V - - - 1 - - 1 II

Geschichte

der Berufs-

bildung...... V - - - - 1 - 1 I

```

2.

Didaktik und schulpraktische Ausbildung

```

Didaktik..... S - - 3 3 - - 6 III

Unterrichts-

technologie

und Medien-

didaktik .... S/Ü - - - 1 1 - 2 III

Schulbesuche

und Lehr-

übungen...... Ü - - - 4 8 4 16 III

```

3.

Fachwissenschaften und Fachdidaktik

```

Sozialethik V - - - 1 - - 1 I

Seminar für

angewandte

Pädagogik und

Sozialethik S - - - - 2 - 2 I

Anatomie und

Physiologie.. V - - 2 - - - 2 I

Hygiene...... V - - - - 1 1 2 I

Seminar für

Anatomie,

Physiologie

und Hygiene.. S - - 1 1 1 - 3 I

Säuglings-

pflege, Haus-

krankenpflege

und Erste

Hilfe........ S - - 2 - - - 2 II

Ernährungs-

wissenschaft. V 2 2 3 2 - - 9 I

Seminar für

Ernährungs-

wissenschaft. S - - 1 1 2 - 4 I

Ernährungs-

technologie

und Diätetik. V - - - 1 1 1 3 I

Küchenwirt-

schaft....... Ü - - 9 10 5 - 24 IV

Küchenführung Ü 14 14 - - - - 28 IV

Einführung in die

Servierkunde. S 3 1 - - - - 4 IV

Servierkunde. S/Ü - - - 2 2 - 4 IVa

Wohnkultur

und Arbeits-

raumgestal-

tung......... Ü 6 - - - - - 6 IV

Hauswirt-

schaftliche

Betriebsorga-

nisation..... Ü - 12 - - - - 12 III

Sozioökonomie

und Technolo-

gie der haus-

wirtschaftli-

chen Betriebe V - - 2 1 2 2 7 I

Seminar für

Sozioökonomie

und Technolo-

gie der haus-

wirtschaftli-

chen Betriebe S - - - 1 - 1 2 I

Hauswirt-

schaftliche

Betriebstech-

nik und Ar-

beitsorgani-

sation....... Ü - - 4 4 3 - 11 III

Informatik... S/Ü - - 2 2 - - 4 II

```

4.

Ergänzende Studienveranstaltungen

```

Politische

Bildung...... V - - - - - 2 2 II

Rechtskunde.. V 2 - - - - - 2 II

Volkswirt-

schaftslehre. V 2 - - - - - 2 II

Betriebliches

Rechnungswe-

sen.......... V 3 3 - - - - 6 I

Betriebswirt-

schaftslehre

einschließ-

lich Schrift-

verkehr...... V 3 3 - - - - 6 II

Betriebswirt-

schaftslehre

des Tourismus V 1 1 - - - - 2 I

Fremdenver-

kehrslehre

und Fremden-

verkehrspoli-

tik.......... V - - - - - 2 2 II

```

```

38 38 37 40 38 20 211 (ohne Praktika)

Schulprakti-

kum.......... P 30 Stunden im 5. oder 6. Semester,

aufgeteilt auf 2 Wochen

Betriebsküchen-

praktikum.... P 60 Stunden im 3. oder 4. Semester,

aufgeteilt auf 2 Wochen

Ferial-

praktika..... P 2 Monate nach Abschluß des 2. Semesters

und 4 Wochen nach Abschluß

des 4. Semesters

B. Freigegenstände:

Stenotypie und

Phonotypie...... Ü 4 4 - - - - 8 V

Heimerziehung... S - - - 2 1 - 3 II

Erwachsenen-

bildung......... V - - - - 1 - 1 II

S - - - - - 1 1 II

Lebende

Fremdsprache.... S/Ü 2 2 2 2 2 2 12 (I)

Sprechtechnik... Ü - - 2 - - - 2 III

Arbeitsstu-

dien............ S/Ü - - - 2 2 - 4 II

Aktuelle

Fachgebiete..... V/S/Ü 2 2 2 2 2 2 12 (I-VI)

Berufspädagogi-

sche Tatsachen-

forschung....... Ü - 1 1 1 1 1 5 II

C. Unverbindliche Übungen:

Leibesübungen... Ü 2 2 2 2 2 2 12 (IV a)

V = Vorlesung

S = Seminar

Ü = Übung

P = Praktikum

Anlage V

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die sechssemestrige Lehramtsausbildung für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht hat die Studierenden, welche die Reifeprüfung an einer anderen Schule als an einer Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe, einer Höheren Lehranstalt für landwirtschaftliche Frauenberufe oder einer Höheren Lehranstalt für Fremdenverkehrsberufe abgelegt haben, während der ersten beiden Semester in den für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht relevanten Unterrichtsgegenständen an das Bildungsziel dieser Schularten heranzuführen und ihnen sodann jenes Maß an Berufsgesinnung und an fachlichem Wissen und Können zu vermitteln, das sie zur Ausübung des Berufes als Lehrer für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen befähigt.

Anlage V

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der sechssemestrige Studiengang der Lehramtsausbildung für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht hat jene Studierenden, welche die Reifeprüfung an einer anderen Schule als an einer Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe (an einer Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe), an einer Höheren Lehranstalt für Land- und Hauswirtschaft (an einer Höheren Lehranstalt für landwirtschaftliche Frauenberufe) oder an einer Höheren Lehranstalt für Fremdenverkehrsberufe abgelegt haben, während der ersten beiden Semester in den für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht relevanten Unterrichtsgegenständen an das Bildungsziel dieser Schularten heranzuführen und ihnen sodann jenes Maß an Berufsgesinnung sowie an fachlichem Wissen und Können zu vermitteln, das sie zur Ausübung des Berufes als Lehrer für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen befähigt.

Anlage V

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE

LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

1.

Humanwissenschaften

1.1. RELIGIONSPÄDAGOGIK

Siehe Anlage II.

Anlage V

1.2. HUMANWISSENSCHAFTEN

(ausgenommen Religionspädagogik)

Siehe Anlage II.

Anlage V

2.

Didaktik und schulpraktische Ausbildung

Anlage V

3.

Fachwissenschaften und Fachdidaktik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage IV Abschnitt III Z 3 mit der Maßgabe, daß die Studierenden in den nur in den beiden ersten Semestern vorgesehenen Pflichtgegenständen an das Bildungsziel einer der im vorstehenden Abschnitt II (Allgemeines Bildungsziel der sechssemestrigen Lehramtsausbildung für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht) genannten Schularten heranzuführen sind.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage IV Abschnitt III Z 3 mit der Maßgabe, daß die stoffliche Schwerpunktsetzung in den nur in den beiden ersten Semestern vorgesehenen Pflichtgegenständen entsprechend dem Bildungsziel einer der im vorstehenden Abschnitt II (Allgemeines Bildungsziel der sechssemestrigen Lehramtsausbildung für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht) genannten Schularten vorzunehmen ist.

Lehrstoff:

Sozialethik; Seminar für angewandte Pädagogik und Sozialethik;

Anatomie und Physiologie; Hygiene; Seminar für Anatomie, Physiologie und Hygiene; Säuglingspflege, Hauskrankenpflege und Erste Hilfe;

Ernährungswissenschaft (3. und 4. Semester); Seminar für Ernährungswissenschaft; Ernährungstechnologie und Diätetik;

Küchenwirtschaft; Servierkunde; Sozioökonomie und Technologie der hauswirtschaftlichen Betriebe; Seminar für Sozioökonomie und Technologie der hauswirtschaftlichen Betriebe; Hauswirtschaftliche Betriebstechnik und Arbeitsorganisation:

Siehe Anlage IV.

Anlage V

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. II Z 4,

BGBl. Nr. 708/1990)

1.
  1. 1990 (1. und 3. Semester)
1.
  1. 1991 (2. und 4. Semester)
1.
  1. 1991 (5. Semester)
1.
  1. 1992 (6. Semester)
3.

Fachwissenschaften und Fachdidaktik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage IV Abschnitt III Z 3 mit der Maßgabe, daß die Studierenden in den nur in den beiden ersten Semestern vorgesehenen Pflichtgegenständen an das Bildungsziel einer der im vorstehenden Abschnitt II (Allgemeines Bildungsziel der sechssemestrigen Lehramtsausbildung für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht) genannten Schularten heranzuführen sind.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage IV Abschnitt III Z 3 mit der Maßgabe, daß die stoffliche Schwerpunktsetzung in den nur in den beiden ersten Semestern vorgesehenen Pflichtgegenständen entsprechend dem Bildungsziel einer der im vorstehenden Abschnitt II (Allgemeines Bildungsziel der sechssemestrigen Lehramtsausbildung für den hauswirtschaftlichen Fachunterricht) genannten Schularten vorzunehmen ist.

Lehrstoff:

Sozialethik; Seminar für angewandte Pädagogik und Sozialethik;

Anatomie und Physiologie; Hygiene; Seminar für Anatomie, Physiologie und Hygiene; Säuglingspflege, Hauskrankenpflege und Erste Hilfe;

Ernährungswissenschaft (3. und 4. Semester); Seminar für Ernährungswissenschaft; Ernährungstechnologie und Diätetik;

Küchenwirtschaft; Servierkunde; Sozioökonomie und Technologie der hauswirtschaftlichen Betriebe; Seminar für Sozioökonomie und Technologie der hauswirtschaftlichen Betriebe; Hauswirtschaftliche Betriebstechnik und Arbeitsorganisation; Informatik:

Siehe Anlage IV.

Anlage V

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

ERNÄHRUNGSWISSENSCHAFT

(1. und 2. Semester)

Richtlinien für eine vollwertige, zeitgemäße Kost. Fehlernährung als Krankheitsrisiko.

Nähr-, Wirk- und Ballaststoffe als Grundbausteine der menschlichen Ernährung und ihre ernährungsphysiologischen Funktionen.

Verdauung, Resorption und Stoffwechsel der Nähr- und Wirkstoffe unter besonderer Berücksichtigung des Energiestoffwechsels. Stoffwechselendprodukte und deren Ausscheidung.

Lebensmittelkunde: Zusammensetzung und Verarbeitung von Lebensmitteln, Veränderungen der Nahrungsmittel durch küchentechnische Verfahren; Konservieren von Nahrungsmitteln; wichtige Bestimmungen des Lebensmittelrechtes.

Erstellung von Speisenfolgen im Rahmen von Tages- und Wochenspeiseplänen einschließlich der Nährwertberechnungen.

Kostformen unter Berücksichtigung der besonderen Erfordernisse einzelner Alters- und Berufsgruppen.

Die wichtigsten Diätformen im Rahmen der Krankenkost. Problematik der Gemeinschaftsverpflegung.

Probleme der Welternährung.

Anlage V

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

KÜCHENFÜHRUNG

Richtlinien für Einkauf, Übernahme, Lagerhaltung und Verrechnung von Lebensmitteln.

Übungen zur Beherrschung der Arbeitstechnik in der Küche.

Funktion und Verwendung der Küchengeräte und Küchenmaschinen des Haushaltes und Großküchenbetriebes.

Die grundlegenden Arten des Garmachens; Grundrezepte verschiedener Speisen.

Zubereitung einfacher Speisen und Getränke für Haushalt und Großküche, auch unter Verwendung von Halb- und Fertigfabrikaten.

Abänderungen und Erweiterungen der Grundrezepte für die Feinküche. Verschiedene Diätformen. Zubereitung von Diätkost.

Konservieren von Lebensmitteln und Speisen unter Berücksichtigung moderner Technologien.

Mengenberechnung, Material-, Preis- und Nährwertberechnung für

Haushalt und Großküche.

Führung von Lagerkarteien.

Erstellung von Speiseplänen für verschiedene Verpflegungsbetriebe

unter Berücksichtigung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse und

volkswirtschaftlicher Erfordernisse.

Erstellung von Arbeitsablauflisten.

Erstellung von Organisationsplänen für den Großküchenbetrieb, Kontrolle des zeitlichen Ablaufs einzelner Arbeitsvorgänge und Koordinierung der erforderlichen Tätigkeiten.

Vorratswirtschaft und damit verbundene Probleme.

Anlage V

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

EINFÜHRUNG IN DIE SERVIERKUNDE

Tischkultur im Haushalt und im gastgewerblichen Betrieb.

Kenntnisse über Servierbehelfe und verschiedene Serviceformen in Haushalt und Betrieb.

Erstellung von Organisationsdiagrammen für den servierkundlichen Bereich.

Einführung in die Getränkekunde.

Anlage V

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

WOHNKULTUR UND ARBEITSRAUMGESTALTUNG

Der Haushalt in verschiedenen Formen des sozialen Zusammenlebens. Der Wohn-, Wirtschafts- und Arbeitsbereich.

Anleitung zur Wohnungs- und Arbeitsraumplanung nach funktionellen Gesichtspunkten. Möglichkeiten der optimalen Nutzung bereits bestehender Objekte.

Grundlegendes über Wohnbauforschung, Wohnbauförderung und Wohnbauverbesserung.

Ausstattung und Einrichtung von Räumen. Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Ästhetik als Kriterien für die Auswahl von Materialien, Einrichtungsgegenständen und haustechnischen Anlagen.

Pflege von Räumen. Pflege und Reinigungsarbeiten in allen Bereichen. Planung des Einsatzes von Personal, Material und Geräten im betrieblichen Großhaushalt.

Pflege von Textilien. Pflege und Reinigung von Wäsche, Oberbekleidung und Heimtextilien. Organisation der Wäscherei und der Wäscheverwaltung im Betrieb.

Grundlegendes über die Planung, Anlage und Pflege gärtnerischer Anlagen unter besonderer Berücksichtigung von Hausgarten, Balkon- und Zimmerpflanzen.

Erstellung von Zeitstudien und Arbeitsanalysen für die wichtigsten Bereiche des Lehrstoffes.

Anlage V

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

HAUSWIRTSCHAFTLICHE BETRIEBSORGANISATION

Durchführung von Organisationsaufgaben in verschiedenen wirtschaftlichen Betrieben unter Anwendung der in Küchenführung und Küchenpraxis, Servierkunde und Haushaltstechnik erworbenen Kenntnisse.

Gefahren im Betrieb und deren Verhütung.

Erstellung von Organisationsplänen für bestimmte Arbeitsaufgaben.

Anlage V

4.

Ergänzende Studienveranstaltungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Z 3.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Z 3.

Anlage V

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

Lehrstoff:

POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage II.

Anlage V

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

RECHTSKUNDE

Staats- und Rechtsordnung, Grundbegriffe des Rechtes. Grundzüge des Verfassungs- und Verwaltungsrechts.

Bürgerliches Recht:

Personenrecht: Physische und juristische Personen. Beginn und Endigung der Rechtspersönlichkeit. Rechts- und Handlungsfähigkeit.

Rechtlich bedeutsame Altersstufen. Gesetzliche Stellvertretung.

Sachenrecht: Eigentum - Besitz - Innehabung. Eigentumserwerb. Eigentumsbeschränkungen. Eigentumsschutz. Pfandrecht. Dienstbarkeiten. Reallasten. Baurecht. Wohnungseigentum.

Schuldrecht: Schuldverhältnisse auf Grund von Rechtsgeschäften. Der Vertrag. Abschluß und Endigung von Verträgen, Gewährleistung, Vertragstypen. Sicherung, Änderung und Endigung von Forderungen. Gesetzliche Schuldverhältnisse.

Familienrecht: Eherecht. Eltern- und Kindschaftsrecht.

Erbrecht: Testamentarische und gesetzliche Erbfolge. Letztwillige Verfügungen.

Abhandlungsverfahren.

Wichtige Bestimmungen des Gewerberechtes.

Überblick über das Arbeits- und Sozialrecht.

Grundzüge der Sozialversicherung.

Konsumentenrecht (Fallstudien), insbesondere Fragen des Konsumentenschutzes.

Anlage V

VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE

Siehe Anlage II Abschnitt III Z 3.

Anlage V

BETRIEBLICHES RECHNUNGSWESEN

Buchhaltung:

Einführung in das System der doppelten Buchhaltung.

Österreichischer Einheitskontenrahmen.

Rechtliche Grundlagen der Buchhaltung.

Formen der doppelten Buchhaltung, insbesondere Durchschreibebuchhaltung und Maschinenbuchhaltung unter Berücksichtigung moderner Entwicklungen (EDV).

Jahresabschluß unter Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Vorschriften.

Buchhaltung und Bilanz der Personen- und der Kapitalgesellschaften. Grundzüge des Steuerrechtes (einschließlich Schriftverkehr).

Grundzüge der Lohnverrechnung und Lohnbuchhaltung (einschließlich Schriftverkehr).

Zusammenhängender, auswertbarer Geschäftsgang eines Hotel- oder Gastgewerbebetriebes in einem zeitgemäßen Buchführungsverfahren.

Wirtschaftsrechnen:

Grundlagen des wirtschaftlichen Rechnens.

Rechnen mit benannten Zahlen (Maße, Gewichte, Währungen) unter

Einsatz zeitgemäßer Rechenmaschinen: Prozentrechnung, Zinsenrechnung, Terminrechnung, Ratenrechnung, Durchschnittsrechnung, Verteilungsrechnung.

Einführung in die Kostenrechnung und Kalkulation: Grundbegriffe, Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung; Bezugs-, Absatz-, Differenzkalkulation.

Praktische Beispiele der Betriebsrechnung und Kalkulation, insbesondere im Bereich des Hotel- und Gastgewerbes.

Fremdwährungen und Kursnotierungen. Valutenrechnung.

Anlage V

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE EINSCHLIESSLICH SCHRIFTVERKEHR

Arten der Betriebe; Betriebsfaktoren; Betriebskreislauf. Aufbau des Betriebes; Standortlehre.

Betriebsorganisation und menschliche Zusammenarbeit. Betrieb und Wirtschaftsordnung.

Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmer und Mitarbeitern (einschließlich Schriftverkehr).

Rechtsformen der Unternehmung; Unternehmenszusammenschlüsse. Marktformen; Marktforschung; Instrumentarium des Marketing.

Elemente des wirtschaftlichen Verkehrs; Beschaffung und Absatz der Güter. Arten der Waren. Der Einkauf und seine Bedeutung.

Wirtschaftliche Bedeutung des Kaufvertrages; Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag.

Schriftverkehr in und mit Betrieben des Tourismus unter Berücksichtigung der Werbung.

Die Zahlung und der damit verbundene Schriftverkehr. Der Wechsel und seine wirtschaftliche Bedeutung.

Wertpapiere als Mittel der Kapitalanlage und Kapitalbeschaffung. Kreditinstitute (Kapitalaufbringung, Mittelverwendung, Dienstleistungsgeschäfte).

Wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen des Handels. Handelsregister und Firmenrecht.

Wesen und Bedeutung des Import-, Export- und Transithandels; Zölle.

Zahlungsabwicklung mit dem Ausland.

Versicherungsunternehmungen.

Strukturelle Probleme im Betrieb.

Öffentliche Institutionen und Verbände und ihre betriebswirtschaftliche Bedeutung.

Anlage V

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE DES TOURISMUS

Einführung in die Fremdenverkehrslehre: Aufgaben und Ziele der Fremdenverkehrswirtschaft.

Die Fremdenverkehrszweige. Arten der Fremdenverkehrsbetriebe. Betriebsablauf im Beherbergungsbetrieb (Zimmerplan, Meldewesen, Fremdenbuch, Gästekartei, Gästebetreuung).

Spezielle Vorschriften der Behörden (Gesundheits- und Baubehörden, Arbeitsinspektorat usw.).

Volkswirtschaftliche, soziale und kulturelle Bedeutung des Tourismus (Verwendung statistischen Materials).

Fremdenverkehrswerbung: Werbemittel.

Aufgaben des Reisebüros. Aufgaben der Kurverwaltung.

Fremdenverkehrspolitik: Aufgaben von Bund, Land und Gemeinden. Private Maßnahmen zur Förderung des Tourismus.

Anlage V

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

FREMDENVERKEHRSLEHRE UND FREMDENVERKEHRSPOLITIK

Siehe Anlage IV.

Anlage V

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

SCHULPRAKTIKUM

Siehe Anlage IV.

Anlage V

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

BETRIEBSKÜCHENPRAKTIKUM

Siehe Anlage IV.

Anlage V

FERIALPRAKTIKA

Die Ferialpraktika haben der Ergänzung und Vervollkommnung der in den praktischen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu dienen.

Beide Praktika sind in Einrichtungen des Tourismus, des Sozial- und Wohlfahrts- oder des Schul- und Internatswesens abzuleisten.

Das erste im Ausmaß von zwei Monaten ist nach Abschluß des 2. Semesters, das zweite im Ausmaß von vier Wochen nach Abschluß des 4. Semesters zu absolvieren.

Im übrigen gelten dieselben Bestimmungen wie für das in Anlage IV genannte Praktikum mit der Maßgabe, daß das von den Praktikanten zu führende Arbeitsheft (Werkbuch) dem vom Schulleiter mit der Betreuung und Koordination bestimmten Lehrer jeweils zu Beginn des auf die Ableistung des Praktikums folgenden Semesters zur Einsicht und Abzeichnung vorzulegen ist.

Hinsichtlich der Stundung und der allfälligen Ableistung in Teilen gelten ebenfalls die einschlägigen Bestimmungen der Anlage IV, wobei beide Praktika spätestens zu Beginn des 6. Semesters abgeschlossen sein müssen.

Anlage V

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

B. Freigegenstände

STENOTYPIE UND PHONOTYPIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Befähigung, etwa 100 Silben pro Minute bzw. 1 500 Reinanschläge in zehn Minuten zu schreiben.

Lehrstoff:

Kurzschrift:

Verkehrsschrift und Elemente der Eilschrift. Diktate mit steigender Geschwindigkeit, Schnellschreibübungen, Lesen und Übertragen von eigenen Stenogrammen.

Maschinschreiben:

Methodische Erarbeitung des Tastenfeldes im Zehn-Finger-Blindschreiben einschließlich der Umlaute und Satzzeichen sowie der Zahlen und Zeichen nach den geltenden ÖNORMEN; richtige Anwendung der Hervorhebungsarten.

Geläufigkeitsübungen zur Leistungssteigerung.

Grundsätze der Übertragungstechnik (Diktiergeräte).

Anfertigung von Abschriften. Die äußere Form und der Aufbau des Geschäftsbriefes.

Kenntnis der wichtigsten Vervielfältigungsverfahren.

Maschinenkunde: Bedienung aller Einrichtungen der Schreibmaschine. Pflege der Schreibmaschine.

Didaktische Grundsätze:

Die Auswahl des Lehrstoffes ist unter Berücksichtigung des in der Vorbildung erreichten Ausbildungsniveaus und unter Bedachtnahme auf die Aufgaben der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe, der Höheren Lehranstalt für landwirtschaftliche Frauenberufe bzw. der Höheren Lehranstalt für Fremdenverkehrsberufe vorzunehmen.

Die Erarbeitung der Lehrinhalte soll unter Berücksichtigung der in der höheren Schule erworbenen kognitiven Fähigkeiten erfolgen.

Anlage V

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. II Z 4,

BGBl. Nr. 708/1990)

1.
  1. 1990 (1. und 3. Semester)
1.
  1. 1991 (2. und 4. Semester)
1.
  1. 1991 (5. Semester)
1.
  1. 1992 (6. Semester)

B. Freigegenstände

STENOTYPIE UND PHONOTYPIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Befähigung, etwa 100 Silben pro Minute bzw. 1 500 Reinanschläge in zehn Minuten zu schreiben.

Lehrstoff:

Kurzschrift:

Verkehrsschrift und Elemente der Eilschrift. Diktate mit steigender Geschwindigkeit, Schnellschreibübungen, Lesen und Übertragen von eigenen Stenogrammen.

Maschinschreiben:

Methodische Erarbeitung des Tastenfeldes im Zehn-Finger-Blindschreiben einschließlich der Umlaute und Satzzeichen sowie der Zahlen und Zeichen nach den geltenden ÖNORMEN; richtige Anwendung der Hervorhebungsarten.

Geläufigkeitsübungen zur Leistungssteigerung.

Grundsätze der Übertragungstechnik (Diktiergeräte).

Anfertigung von Abschriften. Die äußere Form und der Aufbau des Geschäftsbriefes.

Kenntnis der wichtigsten Vervielfältigungsverfahren.

Maschinenkunde: Bedienung aller Einrichtungen der Schreibmaschine. Pflege der Schreibmaschine.

Didaktische Grundsätze:

Die Auswahl des Lehrstoffes ist unter Berücksichtigung des in der Vorbildung erreichten Ausbildungsniveaus und unter Bedachtnahme auf die Aufgaben der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, der Höheren Lehranstalt für Land- und Hauswirtschaft bzw. der Höheren Lehranstalt für Fremdenverkehrsberufe vorzunehmen.

Die Erarbeitung der Lehrinhalte soll unter Berücksichtigung der in der höheren Schule erworbenen kognitiven Fähigkeiten erfolgen.

Anlage V

HEIMERZIEHUNG

Siehe Anlage II.

Anlage V

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

ERWACHSENENBILDUNG

Siehe Anlage II.

Anlage V

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

ERWACHSENENBILDUNG - SEMINAR

Siehe Anlage II.

Anlage V

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

SPRECHTECHNIK

Siehe Anlage IV.

Anlage V

ARBEITSSTUDIEN

Siehe Anlage IV.

Anlage V

Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten (Art. II Z 4,

BGBl. Nr. 708/1990)

31.
  1. 1990 (1. und 3. Semester)
31.
  1. 1991 (2. und 4. Semester)
31.
  1. 1991 (5. Semester)
31.
  1. 1992 (6. Semester)

INFORMATIK

Siehe Anlage II.

Anlage V

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage II.

Anlage V

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

BERUFSPÄDAGOGISCHE

TATSACHENFORSCHUNG

Siehe Anlage II.

Anlage V

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

C. Unverbindliche Übungen

Siehe Anlage II.

Anlage V

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. II Z 4,

BGBl. Nr. 708/1990)

1.
  1. 1990 (1. und 3. Semester)
1.
  1. 1991 (2. und 4. Semester)
1.
  1. 1991 (5. Semester)
1.
  1. 1992 (6. Semester)

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage II

Anlage VI 1

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten

(vgl. Art. III § 1 Abs. 3 idF BGBl. Nr. 928/1993)

Mit Beginn des Wintersemesters 1996/97 Semesterweise aufsteigendes

Außerkrafttreten (vgl. § 5 Z 1)

Anlage VI/1


LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR DEN TECHNISCHEN UND

GEWERBLICHEN FACHUNTERRICHT (MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK,

FACHRICHTUNG DAMENKLEIDERMACHEN)

(viersemestriger Studiengang)

I. STUNDENTAFEL

```

```

Art der Wochenstunden Gesamt- Lehrver-

Unterrichts- Semester stunden- pflich-

veranstaltung 1 2 3 4 zahl tungsgruppe

```

```

A. Pflichtgegenstände: *1)

```

1.

Humanwissenschaften

```

Religionspä-

dagogik...... V 1 1 1 1 4 I

S 1 1 1 1 4 I

Erziehungs-

wissenschaft. V 2 - - - 2 I

Unterrichts-

wissenschaft. V 1 1 - - 2 I

Erziehungs-

und unter-

richtswissen-

schaftliches

Seminar...... S - - 2 1 3 I

Pädagogische

Psychologie.. V 2 1 - - 3 I

Psychologi-

sches Seminar S - - 2 - 2 I

Pädagogische

Soziologie... V - 1 1 - 2 I

Betriebsso-

ziologie..... V - - - 1 1 I

Soziologi-

sches Seminar S - - - 2 2 I

Schulrecht... V - - 2 - 2 I

Schul-

rechtliches

Seminar...... S - - - 1 1 I

Biologische

Grundlagen

der Erziehung V 1 - - - 1 I

Gesundheits-

lehre, Schul-

und Arbeits-

hygiene...... V - 1 - - 1 II

Geschichte

der Berufs-

bildung...... V - - 1 - 1 I

```

2.

Didaktik und schulpraktische Ausbildung

```

Didaktik..... S 3 2 - - 5 III

Unterrichts-

technologie

und Medien-

didaktik .... S/Ü - 1 1 - 2 III

Schulbesuche

und

Lehrübungen.. Ü - 4 8 4 16 III

```

3.

Fachwissenschaften und

```

Fachdidaktik

Kulturgeschichte der Mode V - 1 - 1 2 II

Fertigungsplanung und

Arbeitsorganisation ...... S 2 2 2 - 6 II

Textilchemie und

Textiltechnologie ........ V 1 2 2 2 7 I

Textilchemie und

Textiltechnologie

(zusätzlich für

Fachgruppe A) ............ V - - (2) - (2) I

Chemotechnische Übungen .. Ü 1 - - - 1 III

Seminar für Textilchemie

und Textiltechnologie .... S/Ü - 1 1 1 3 I

Fertigungslehre und

Maschinentechnologie ..... V 1 - 1 - 2 I

Maschinentechnologie ..... S/Ü - 1 - 1 2 IV

Anwendungs- und

Produktionstechniken ..... S/Ü 2 1 2 2 7 II

Gewerbliche

Fertigungspraxis ......... Ü 8 4 - - 12 IVb

Bekleidungstechnische

Fertigungspraxis ......... - 7 7 - 14 IVb

Schnittkonstruktion

einschließlich CAD ....... S/Ü 4 4 3 3 14 II

Entwurfzeichnen

einschließlich CAD ....... Ü 2 3 2 - 7 II

Aktzeichnen .............. Ü 1 - - - 1 IV

Kunsthandwerkliche Übungen Ü 2 - - - 2 IVa

Informatik - Anwendung ... S/Ü 2 2 2 2 8 I

Modetechnik und

dekoratives Gestalten .... Ü 2 - - - 2 IVa

```

4.

Ergänzende Studienveranstaltungen und Praktika

```

Politische

Bildung...... V - - - 2 2 II

Volks-

wirtschafts-

lehre........ S - - - 1 1 II

Betriebswirt-

schaftslehre. S - - - 2 2 II

Sprach- und

Sprech-

erziehung.... S 2 - - - 2 II

```

```

41 41 41(43) 28(30) 151(153) (ohne

Praktika)

Schulprakti-

kum.......... P 30 Stunden im 3. oder 4. Semester,

aufgeteilt auf 2 Wochen

Ferialpraktikum P 4 Wochen nach Abschluß des

```

2.

Semesters

```

B. Freigegenstände: *1)

Erwachsenenbildung V - - 1 - 1 II

S - - - 1 1 II

Lebende Fremdsprache S 2 2 2 2 8 (I)

Schriftverkehr . S 2 2 1 1 6 III

Aktuelle Fachgebiete V/S/Ü 2 2 2 2 8 I-VI

Berufspädagogische

Tatsachenforschung Ü - 1 1 1 3 II

C. Unverbindliche Übungen: *1)

Leibesübungen... Ü 2 2 2 2 8 (IV a)

V = Vorlesung

S = Seminar

Ü = Übung

P = Praktikum

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der viersemestrige Studiengang für den technischen und gewerblichen Fachunterricht (Mode und Bekleidungstechnik, Fachrichtung Damenkleidermachen) hat den Studierenden jenes Maß an Berufsgesinnung und an fachlichem Wissen und Können zu vermitteln, das sie zur Ausübung des Berufes als Lehrer für den technischen und gewerblichen Fachunterricht (Mode und Bekleidungstechnik, Fachrichtung Damenkleidermachen) an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen befähigt.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE

LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

1.

Humanwissenschaften

1.1. RELIGIONSPÄDAGOGIK

Siehe Anlage II.

1.2. HUMANWISSENSCHAFTEN

(ausgenommen Religionspädagogik)

Siehe Anlage II.

2.

Didaktik und schulpraktische Ausbildung

3.

Fachwissenschaften und Fachdidaktik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage IV.

Didaktische Grundsätze:

Kriterien für die Auswahl des Lehrstoffes sind insbesondere:

die Aktualität des Lehrstoffes,

die Lehrpläne der Schularten, für die die Lehrbefähigung erworben

wird,

das erreichte Ausbildungsniveau,

Fragen des Umweltschutzes.

Erarbeitung der Inhalte:

durch verschiedene Informationsangebote,

durch Auseinandersetzung mit Arbeitsmaterialien und Texten, unter Berücksichtigung verschiedener im Unterricht anwendbarer Methoden,

durch Kontakte mit berufsbezogenen Institutionen in Form von Exkursionen.

Förderung kreativer Kräfte durch Schaffung von Möglichkeiten zu freier Gestaltung.

Überprüfung der erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen mit Hilfe verschiedener Evaluationsverfahren.

Lehrstoff:

KULTURGESCHICHTE DER MODE

Mode als Kulturphänomen, ihr Zusammenhang mit politischen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekten sowie ihr Niederschlag in der bildenden und angewandten Kunst.

Stilmerkmale der einzelnen Epochen und ihrer Bekleidungsformen in der Gesamtschau mit Accessoires, Frisur und Schminkkunst.

Bedeutung der Modeentwicklung für das aktuelle Modeschaffen, für richtungsweisende Modeschöpfer und für die wichtigsten Modezentren.

FERTIGUNGSPLANUNG UND ARBEITSORGANISATION

Seminaristische, auf den in den einschlägigen Gegenständen vermittelten Kenntnissen aufbauende Ausbildung in den Bereichen der Arbeitsgestaltung, Arbeitspädagogik, Datenermittlung, Kostenrechnung und Arbeitsbewertung sowie der anforderungs- und leistungsabhängigen Entgeltdifferenzierung.

TEXTILCHEMIE UND TEXTILTECHNOLOGIE

Grundbegriffe aus organischer und anorganischer Chemie.

Chemischer und physikalischer Aufbau natürlicher und synthetischer Faserstoffe unter Einbeziehung der daraus resultierenden Eigenschaften und möglicher Eigenschaftsänderungen.

Überblick über die wichtigsten Technologien der Fadenbildung sowie bekannter Techniken und Verfahrensabläufe bei der Erzeugung textiler Flächen.

Grundlegende chemische und physikalische Methoden der Veredelung handelsüblicher Textilien.

TEXTILCHEMIE UND TEXTILTECHNOLOGIE

(zusätzlich für Fachgruppe A)

Im Hinblick auf die künftige Unterrichtstätigkeit der Studierenden vertiefte Darstellung wichtiger Gebiete der Textilchemie und Textiltechnologie.

CHEMOTECHNISCHE ÜBUNGEN

Verschiedene Versuche zur Veranschaulichung von wichtigen chemischen und physikalischen Mechanismen und Abläufen in Textilchemie und Textiltechnologie.

Typenreaktionen der häufigsten Faserstoffe und Feststellung von Mischungen bzw. rohstofftypischen Veredelungen.

SEMINAR FÜR TEXTILCHEMIE UND TEXTILTECHNOLOGIE

Sachgemäße Auswahl und didaktische Umformung des Lehrstoffes der Vorlesung.

Anlegen einer Sammlung typischer Stoffe aus Natur- und Synthesefasern unter Berücksichtigung der wichtigsten Rohstoffe sowie Techniken der Flächenbildung und Veredelung.

Studium und Anwendung spezieller Methoden im Rahmen orientierender Stoffuntersuchungen.

Qualitätsuntersuchungen unter Beachtung der Kausalitäten zwischen Aufbauformen, Faden- und Flächentechnologien sowie Veredelungsmethoden.

FERTIGUNGSLEHRE UND MASCHINENTECHNOLOGIE

Maschinen und Geräte für Zuschnitt, Einrichterei, Näherei und Bügelei und deren fachgerechter Einsatz bei der Anfertigung von Kleidungsstücken.

Nähtechnische Elemente: Aufbau, Funktion.

Doppelsteppstichmaschinen und Kettenstichmaschinen: Aufbau,

Funktion.

Stichbildung, Stichtypen, Nahtbilder.

Zuschneidetechnologie: Anlagen, Maschinen und Geräte.

Einrichtungen der Bügelei und Fixiertechnik.

Unfallverhütung.

MASCHINENTECHNOLOGIE

Maschinenstörungen: Ursachen und Behebung.

Installation und Einsatz von Zusatzgeräten.

Einstell- und Wartungsarbeiten unter Beachtung der einschlägigen

Sicherheitsvorschriften.

ANWENDUNGS- UND PRODUKTIONSTECHNIKEN

Ergänzung und Anpassung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten an den jeweils aktuellen Stand der technologischen und ökologischen Entwicklung unter Einbeziehung einschlägiger Fachliteratur.

Studium und Anwendung von Fertigungstechniken unter besonderer Berücksichtigung von Paßform und Abänderung.

Modellieren ausgewählter Schnittformen.

Fachgerechte Beurteilung und Behebung von Paßformfehlern.

Übungen zum methodischen Aufbau des gewerblichen und industriellen Fachunterrichtes in einschlägigen Schularten.

GEWERBLICHE FERTIGUNGSPRAXIS

Planung und Herstellung von Werkstücken in gewerblicher Fertigung unter Beachtung der erforderlichen Querverbindungen zu den Gegenständen „Schnittkonstruktion einschließlich CAD'' sowie „Entwurfzeichnen einschließlich CAD''.

Übungen in praxisbezogenen Fertigungstechniken unter Berücksichtigung der Lehrpläne der einschlägigen Schularten.

Erkennen und Beheben von Verarbeitungs- und Paßformfehlern.

Erstellen von Arbeitsprogrammen und deren fachspezifische Auswertung.

Einführung in die Fertigung von Herrenbekleidung.

BEKLEIDUNGSTECHNISCHE FERTIGUNGSPRAXIS

Erstellung und fachspezifische Auswertung von Arbeitsprogrammen und Arbeitsplänen für die industrielle Bekleidungsfertigung.

Anfertigung von Werkstücken in Serien- oder industrieller Einzelfertigung.

Bekleidungstechnische Übungen unter Berücksichtigung der gängigsten Fertigungsmethoden und des Einsatzes von Spezialmaschinen und Automaten.

Einsatz verschiedener Arbeitsmittel und Fertigungstechniken bei der Anfertigung von Kleidungsstücken.

Erstellen von Zuschneideschablonen (Oberstoff-, Futter- und Einlageschablonen), Nächschablonen und Bügelschablonen unter Bedachtnahme auf die erforderlichen Querverbindungen zu den Gegenständen „Schnittkonstruktion einschließlich CAD'' sowie „Entwurfzeichnen einschließlich CAD''.

Einführung in die industrielle Fertigung von Herrenbekleidung.

SCHNITTKONSTRUKTION EINSCHLIESSLICH CAD

Grundlagen der Schnitterstellung nach den gebräuchlichsten Schnittsystemen.

Körper- und haltungsbedingte Schnittabwandlungen. Einführung in das Schnittzeichnen von Herrenbekleidung.

Einführung in verschiedene Gradiertechniken.

Durchführung von Gradierübungen.

Schwerpunktmäßiger Einsatz von CAD-Geräten insbesondere in

folgenden Bereichen:

Schnittkonstruktion: Erstellen von Konstruktionsschnitten und Schnittveränderungen mit Hilfe des computerunterstützten Systems.

Schnittbilderstellung: Vorstellen eines Schnittlagenbilderstellungssystems.

Gradieren: Punktgradierung, Proportionalgradierung, automatische Gradierung bei Schnitteilveränderung und Schnitteilabtrennung.

ENTWURFZEICHNEN EINSCHLIESSLICH CAD

Proportions-, Farben- und Formenlehre.

Darstellung verschiedener Modefigurinen unter Abstimmung auf die jeweiligen Kleidungsstücke.

Grundlegende und zeitgemäße Zeichen- und Maltechniken unter Verwendung entsprechender Geräte und Hilfsmittel, insbesondere computerunterstützter Systeme.

Umsetzen der Modegrafiken in Werkzeichnungen für den gewerblichen

und industriellen Bereich.

Tafelzeichnungen und Schriftübungen.

Erstellung von Designs unter Verwendung von Bildschirmelementen.

Einlesen von Modellbildern mit dem Scanner sowie Entwicklung neuer Ausdrucksformen.

Planung und Durchführung von Dokumentationen, Präsentationen und Modeschauen.

KUNSTHANDWERKLICHE ÜBUNGEN

Auswertung von Kenntnissen und Fertigkeiten aus den Bereichen der Kunst und Kultur sowie der Mode und des Kunsthandwerkes bei der Herstellung kunsthandwerklicher Gegenstände.

Studium und Anwendung zeitgemäßer und neuer Techniken unter Nutzung der Variabilität von Material und Technik.

Üben der Kritikfähigkeit bei der Beurteilung kunsthandwerklicher Erzeugnisse.

INFORMATIK - ANWENDUNG

Aufbau von Datenverarbeitungsanlagen. Übersicht über einschlägige Anlagen und deren Anwendungsbereiche auf dem Gebiet der Bekleidungstechnik.

Technische Arbeitsvorbereitung für Zuschnitt und Fertigung. Erstellen von Stammdaten. Bearbeiten von Kundenaufträgen.

Erstellen von Arbeitsunterlagen für die Produktionsplanung und die Produktionssteuerung.

Arbeiten mit umfangreichen in der Bekleidungsindustrie eingesetzten Programmpaketen.

Entwicklung von Methoden der Datenerstellung für eigenständige Arbeit.

Probleme der Ergonomie, der Datensicherung und des Datenschutzes. Auswirkungen der modernen Technologien der Informationsverarbeitung auf Betrieb, Mitarbeiter und Gesellschaft.

MODETECHNIK UND DEKORATIVES GESTALTEN

Modetechniken aus dem Kulturgut Europas.

Künstlerische Techniken der aktuellen Mode.

Übungen in verschiedenen Arbeitstechniken.

4.

Ergänzende Studienveranstaltungen

und Praktika

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Z 3.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Z 3.

Lehrstoff:

POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage II.

VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE

Siehe Anlage II.

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

Siehe Anlage II.

SPRACH- UND SPRECHERZIEHUNG

Theorie und Praxis der Stimm- und Sprechbildung. Gewöhnen an richtige und deutliche Lautbildung sowie an fließendes, mundartfreies auch in größeren Räumen verständliches Sprechen.

Häufige Übungen im freien Sprechen, Referate mit anschließender Diskussion. Übungen im sinngemäßen Lesen, fortschreitend vom sprechtechnisch richtigen Wörterlesen zum Ausdruckslesen.

Führung von Diskussions- und Sitzungsprotokollen.

Artikel aus Zeitungen und Zeitschriften mit anschließender Diskussion über Stil und Sprache.

SCHULPRAKTIKUM

Siehe Anlage IV.

Ferialpraktikum

Siehe Anlage V mit der Maßgabe, daß das Praktikum in Betrieben der Bekleidungsindustrie zu absolvieren ist und spätestens zu Beginn des 4. Semesters abgeschlossen sein muß.

Studierende, die bereits ausreichende Berufserfahrung in der Bekleidungsindustrie besitzen, können das Ferialpraktikum auch in gewerblichen Betrieben ableisten.

B. Freigegenstände

ERWACHSENENBILDUNG

Siehe Anlage II.

ERWACHSENENBILDUNG - SEMINAR

Siehe Anlage II.

LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage II.

EDV-ANWENDUNG

Grundbegriffe der elektronischen Datenverarbeitung und ihrer Anwendung. Zweck, Arten, Daten, Codes.

Aufbau der Datenverarbeitungsanlagen (Zentraleinheit, Eingabegeräte, Ausgabegeräte, externe Speicher, Dialoggeräte, Datenfernübertragung).

Übersicht über einschlägige Anlagen.

Anwendung der Datenverarbeitung im bekleidungstechnischen Bereich:

Technische Arbeitsvorbereitung für Zuschnitt und Werkstätte. Auftragsbearbeitung (Auftragsabwicklung) und Arbeitsplanung. Erstellen von Stammdaten, Arbeitsplänen, Maschinenplänen.

Datenermittlung nach dem System REFA mittels EDV. Auswirkungen der EDV auf Betrieb, Mitarbeiter und Gesellschaft.

SCHRIFTVERKEHR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der Fähigkeit, sich schriftlich korrekt auszudrücken.

Vertiefung der Fähigkeit, Probleme aus der Schulpraxis schriftlich zu bearbeiten.

Lehrstoff:

Ergänzungen zum Stoffkapitel „Schriftlicher Ausdruck'' des Pflichtgegenstandes „Sprach- und Sprecherziehung''.

Angewandter Schriftverkehr aus der Schulpraxis:

Gesuche, Exkursionsberichte, Unfallberichte, Berichte über Erfahrungen mit Unterrichts- und Lehrmitteln, Rezensionen; Sitzungsprotokolle, Einvernahmeprotokolle; Fachaufsätze.

Didaktische Grundsätze:

Die Erarbeitung des Lehrstoffes ist anhand von Beispielen aus der Schulpraxis und von Themenbereichen aus der humanwissenschaftlichen Bildung vorzunehmen.

Die Übungen sind auf die Vorkenntnisse der Studierenden abzustimmen.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage II.

BERUFSPÄDAGOGISCHE TATSACHENFORSCHUNG

Siehe Anlage II.

C. Unverbindliche Übungen

Siehe Anlage II.

INFORMATIK - ANWENDUNG

Grundbegriffe der neuen Technologien der Informationsverarbeitung und ihrer Anwendung. Zweck, Arten, Daten, Codes.

Aufbau der Datenverarbeitungsanlagen (Zentraleinheit, Eingabegeräte, Ausgabegeräte, externe Speicher, Dialoggeräte, Datenfernübertragung).

Übersicht über einschlägige Anlagen.

Anwendung der Informationsverarbeitung im bekleidungstechnischen Bereich: Technische Arbeitsvorbereitung für Zuschnitt und Werkstätte. Auftragsbearbeitung (Auftragsabwicklung) und Arbeitsplanung. Erstellen von Stammdaten, Arbeitsplänen, Maschinenplänen.

Datenermittlung nach dem System REFA mittels elektronischer Informationsverarbeitung.

Probleme der Ergonomie, der Datensicherung und des Datenschutzes.

Auswirkungen der modernen Technologien der Informationsverarbeitung auf Betrieb, Mitarbeiter und Gesellschaft.


*1) Zur Erlassung des Studienplanes siehe Anlage I.

Anlage VI 3

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten

(vgl. Art. III § 1 Abs. 3 idF BGBl. Nr. 928/1993)

Mit Beginn des Wintersemesters 1996/97 Semesterweise aufsteigendes

Außerkrafttreten (vgl. § 5 Z 1)

Anlage VI/3


LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR DEN TECHNISCHEN UND

GEWERBLICHEN FACHUNTERRICHT (MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK,

FACHRICHTUNG KUNSTSTICKEN)

(viersemestriger Studiengang)

I. STUNDENTAFEL

```

```

Art der Wochenstunden Gesamt- Lehrver-

Unterrichts- Semester stunden- pflich-

veranstaltung 1 2 3 4 zahl tungsgruppe

```

```

A. Pflichtgegenstände: *1)

```

1.

Humanwissenschaften

```

Religionspä-

dagogik...... V 1 1 1 1 4 I

S 1 1 1 1 4 I

Erziehungs-

wissenschaft. V 2 - - - 2 I

Unterrichts-

wissenschaft. V 1 1 - - 2 I

Erziehungs-

und unter-

richtswissen-

schaftliches

Seminar...... S - - 2 1 3 I

Pädagogische

Psychologie.. V 2 1 - - 3 I

Psychologi-

sches Seminar S - - 2 - 2 I

Pädagogische

Soziologie... V - 1 1 - 2 I

Betriebsso-

ziologie..... V - - - 1 1 I

Soziologi-

sches Seminar S - - - 2 2 I

Schulrecht... V - - 2 - 2 I

Schulrechtliches

Seminar...... S - - - 1 1 I

Biologische

Grundlagen

der Erziehung V 1 - - - 1 I

Gesundheits-

lehre, Schul-

und Arbeits-

hygiene...... V - 1 - - 1 II

Geschichte

der Berufs-

bildung...... V - - 1 - 1 I

```

2.

Didaktik und schulpraktische Ausbildung

```

Didaktik..... S 3 2 - - 5 III

Unterrichts-

technologie

und Medien-

didaktik..... S/Ü - 1 1 - 2 III

Schulbesuche

und

Lehrübungen.. Ü - 4 8 4 16 III

```

3.

Fachwissenschaften und Fachdidaktik

```

Geschichte des

textilen

Kunsthandwerkes V - 1 - 1 2 II

Textilchemie und

Textiltechnologie V 1 2 2 2 7 I

Chemotechni-

sche Übungen. Ü 1 - - - 1 III

Seminar für

Textiltechno-

logie........ S - 1 1 1 3 I

Fertigungs-

lehre........ Ü 2 1 1 - 4 I

Seminar für

Fertigungs-

lehre........ S - 2 - - 2 I

Fertigungs-

praxis....... Ü 14 12 8 - 34 V

Entwurf- und

Werkzeichnen. Ü 4 3 3 - 10 III

Seminar für

Entwurf- und

Werkzeichnen. S - 2 1 - 3 III

Informatik... S/Ü 2 2 - - 4 II

```

4.

Ergänzende Studienveranstaltungen und Praktika

```

Politische

Bildung...... V - - - 2 2 II

Volkswirt-

schaftslehre. S - - - 1 1 II

Betriebswirt-

schaftslehre. S - - 1 1 2 II

Sprach- und

Sprech-

erziehung.... S 1 1 - - 2 II

```

```

36 40 36 19 131 (ohne Praktika)

Schulprakti-

kum.......... P 30 Stunden im 3. oder 4. Semester,

aufgeteilt auf 2 Wochen

Ferialpraktikum P 4 Wochen nach Abschluß des 2. Semesters

B. Freigegenstände: *1)

Erwachsenen-

bildung......... V - - 1 - 1 II

S - - - 1 1 II

Lebende Fremdsprache S 2 2 2 2 8 (I)

Schriftverkehr.. S 2 2 1 1 6 III

Aktuelle

Fachgebiete..... V/S/Ü 2 2 2 2 8 (I-VI)

Berufspädagogi-

sche Tatsachen-

forschung....... Ü - 1 1 1 3 II

C. Unverbindliche Übungen: *1)

Leibesübungen... Ü 2 2 2 2 8 (IV a)

V = Vorlesung

S = Seminar

Ü = Übung

P = Praktikum

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der viersemestrige Studiengang für den technischen und gewerblichen Fachunterricht (Mode und Bekleidungstechnik, Fachrichtung Kunststicken) hat den Studierenden jenes Maß an Berufsgesinnung und an fachlichem Wissen und Können zu vermitteln, das sie zur Ausübung des Berufes als Lehrer für den technischen und gewerblichen Fachunterricht (Mode und Bekleidungstechnik, Fachrichtung Kunststicken) an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen befähigt.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE

LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

1.

Humanwissenschaften

1.1. RELIGIONSPÄDAGOGIK

Siehe Anlage II.

1.2. HUMANWISSENSCHAFTEN

(ausgenommen Religionspädagogik)

Siehe Anlage II.

2.

Didaktik und schulpraktische Ausbildung

3.

Fachwissenschaften und Fachdidaktik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage IV.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage VI/1.

Lehrstoff:

Textilchemie und Textiltechnologie; Chemotechnische Übungen;

Seminar für Textilchemie und Textiltechnologie:

Siehe Anlage VI/1.

GESCHICHTE DES TEXTILEN KUNSTHANDWERKES

Die künstlerische Gestaltung der textilen Fläche in den verschiedenen Epochen und Kulturkreisen. Beispiele aus Stickerei, Spitzenherstellung, Wirkerei und Knüpfen als Ausdruck schöpferischen Gestaltungswillens und des Lebensstiles einer Zeit.

FERTIGUNGSLEHRE

Planungsarbeiten in fachlicher und methodischer Hinsicht, entsprechend den Bildungszielen der facheinschlägigen Schularten.

Techniken und Verfahren der Stickerei in traditioneller Arbeitsweise als Grundlage für das Restaurieren textilen Kulturgutes sowie in zeitgemäßer, rationeller Ausführung.

Behandlung verschiedener Materialien.

Vorarbeiten und Montierungsarbeiten.

SEMINAR FÜR FERTIGUNGSLEHRE

Auswerten des Fachwissens der Stickerei- und Verzierungstechniken, der Vorarbeiten und einschlägigen Montierungen.

Fachliche Aufzeichnungen.

FERTIGUNGSPRAXIS

Ausführung von Werkstücken und Detailarbeiten in verschiedenen Stickereitechniken nach der Stoffstruktur, nach eigenen und gegebenen Entwürfen aus den Bereichen der Dekoration, Mode und Paramentik, unter Berücksichtigung der verschiedenen Bildungsziele der facheinschlägigen Schularten.

ENTWURF- UND WERKZEICHNEN

Studien nach der Natur als Schulung für genaues Beobachten und als Bereicherung des Wissens um Form und Farbe.

Übungen zur Sinnerfassung für gute Proportionen, Flächengliederungen und Farbkompositionen.

Graphische Übungen in sicherer Linienführung und exakter Auszeichnung.

Entwerfen von Motiven für Stickereien aller Art im Bereich der Mode sowie für verschiedene dekorative Zwecke und Paramentenstickerei.

SEMINAR FÜR ENTWURF- UND WERKZEICHNEN

Graphische Darstellung von Stickerei- und Verzierungstechniken, aufgegliedert in einzelne Arbeitsphasen.

Auszeichnung von eigenen und gegebenen Entwürfen zu fachgerechten Werkzeichnungen und Pausen für verschiedene Anwendungsgebiete und Ausführungsmöglichkeiten.

Auswerten von Arbeitsproben nach der Stoffstruktur und freier Gestaltung in bezug auf Flächenverteilung und Rapportbildung.

4.

Ergänzende Studienveranstaltungen

und Praktika

B. Freigegenstände

Erwachsenenbildung; Erwachsenenbildung-Seminar; Lebende Fremdsprache; Aktuelle Fachgebiete; Berufspädagogische Tatsachenforschung:

Siehe Anlage II.

Schriftverkehr:

Siehe Anlage VI/1.

C. Unverbindliche Übungen

Siehe Anlage II.

INFORMATIK

Siehe Anlage II


*1) Zur Erlassung des Studienplanes siehe Anlage I.

Anlage VI 2

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten

(vgl. Art. III § 1 Abs. 3 idF BGBl. Nr. 928/1993)

Mit Beginn des Wintersemesters 1996/97 Semesterwiese aufsteigendes

Außerkrafttreten (vgl. § 5 Z 1)

Anlage VI/2


LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR DEN TECHNISCHEN UND

GEWERBLICHEN FACHUNTERRICHT (MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK,

FACHRICHTUNG HERRENKLEIDERMACHEN)

(viersemestriger Studiengang)

I. STUNDENTAFEL

```

```

Art der Wochenstunden Gesamt- Lehrver-

Unterrichts- Semester stunden- pflich-

veranstaltung 1 2 3 4 zahl tungsgruppe

```

```

A. Pflichtgegenstände: *1)

```

1.

Humanwissenschaften

```

Religionspä-

dagogik...... V 1 1 1 1 4 I

S 1 1 1 1 4 I

Erziehungs-

wissenschaft. V 2 - - - 2 I

Unterrichts-

wissenschaft. V 1 1 - - 2 I

Erziehungs-

und unter-

richtswissen-

schaftliches

Seminar...... S - - 2 1 3 I

Pädagogische

Psychologie.. V 2 1 - - 3 I

Psychologi-

sches Seminar S - - 2 - 2 I

Pädagogische

Soziologie... V - 1 1 - 2 I

Betriebsso-

ziologie..... V - - - 1 1 I

Soziologi-

sches Seminar S - - - 2 2 I

Schulrecht... V - - 2 - 2 I

Schulrechtliches

Seminar...... S - - - 1 1 I

Biologische

Grundlagen

der Erziehung V 1 - - - 1 I

Gesundheits-

lehre, Schul-

und Arbeits-

hygiene...... V - 1 - - 1 II

Geschichte

der Berufs-

bildung...... V - - 1 - 1 I

```

2.

Didaktik und schulpraktische Ausbildung

```

Didaktik..... S 3 2 - - 5 III

Unterrichts-

technologie

und Medien-

didaktik..... S/Ü - 1 1 - 2 III

Schulbesuche

und

Lehrübungen.. Ü - 4 8 4 16 III

```

3.

Fachwissenschaften und Fachdidaktik

```

Kulturgeschichte der Mode V - 1 - 1 2 II

Fertigungsplanung und

Arbeitsorganisation ...... S 2 2 2 - 6 II

Textilchemie und

Textiltechnologie ........ V 1 2 2 2 7 I

Textilchemie und

Textiltechnologie

(zusätzlich für

Fachgruppe A) ............ V - - (2) - (2) I

Chemotechnische Übungen .. Ü 1 - - - 1 III

Seminar für Textilchemie

und Textiltechnologie .... S/Ü - 1 1 1 3 I

Fertigungslehre und

Maschinentechnologie ..... V 1 - 1 - 2 I

Maschinentechnologie ..... S/Ü - 1 - 1 2 IV

Anwendungs- und

Produktionstechniken ..... S/Ü 2 1 2 2 7 II

Gewerbliche

Fertigungspraxis ......... Ü 8 4 - - 12 IVb

Bekleidungstechnische

Fertigungspraxis ......... - 7 7 - 14 IVb

Schnittkonstruktion

einschließlich CAD ....... S/Ü 4 4 3 3 14 II

Entwurfzeichnen

einschließlich CAD ....... Ü 2 3 2 - 7 II

Informatik - Anwendung ... S/Ü 2 2 2 2 8 I

```

4.

Ergänzende Studienveranstaltungen und Praktika

```

Politische

Bildung...... V - - - 2 2 II

Volkswirt-

schaftslehre. S - - - 1 1 II

Betriebswirt-

schaftslehre. S - - 1 1 2 II

Sprach- und

Sprech-

erziehung.... S 1 1 - - 2 II

```

```

36 41 41(43) 28 146(148) (ohne

Praktika)

Schulprakti-

kum.......... P 30 Stunden im 3. oder 4. Semester,

aufgeteilt auf 2 Wochen

Ferialpraktikum P 4 Wochen nach Abschluß des 2. Semesters

B. Freigegenstände: *1)

Erwachsenenbildung V - - 1 - 1 II

S - - - 1 1 II

Lebende Fremdsprache S 2 2 2 2 8 (I)

Schriftverkehr . S 2 2 1 1 6 III

Aktuelle Fachgebiete V/S/Ü 2 2 2 2 8 I-VI

Berufspädagogische

Tatsachenforschung Ü - 1 1 1 3 II

C. Unverbindliche Übungen: *1)

Leibesübungen... Ü 2 2 2 2 8 (IV a)

V = Vorlesung

S = Seminar

Ü = Übung

P = Praktikum

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der viersemestrige Studiengang für den technischen und gewerblichen Fachunterricht (Mode und Bekleidungstechnik, Fachrichtung Herrenkleidermachen) hat den Studierenden jenes Maß an Berufsgesinnung und an fachlichem Wissen und Können zu vermitteln, das sie zur Ausübung des Berufes als Lehrer für den technischen und gewerblichen Fachunterricht (Mode und Bekleidungstechnik, Fachrichtung Herrenkleidermachen) an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen befähigt.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE SOWIE

LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

1.

Humanwissenschaften

1.1. RELIGIONSPÄDAGOGIK

Siehe Anlage II.

1.2. HUMANWISSENSCHAFTEN

(ausgenommen Religionspädagogik)

Siehe Anlage II.

2.

Didaktik und schulpraktische Ausbildung

3.

Fachwissenschaften und Fachdidaktik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage IV.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage VI/1.

Lehrstoff:

Siehe Anlage VI/1 mit der Maßgabe, daß die in Betracht kommenden Bildungsinhalte auf das Erfordernis der Herstellung von Herren- und Knabenbekleidung abzustellen sind.

4.

Ergänzende Studienveranstaltungen

und Praktika

B. Freigegenstände

Erwachsenenbildung; Erwachsenenbildung-Seminar; Lebende Fremdsprache; Aktuelle Fachgebiete; Berufspädagogische Tatsachenforschung:

Siehe Anlage II.

Schriftverkehr:

Siehe Anlage VI/1.

C. Unverbindliche Übungen

Siehe Anlage II.


*1) Zur Erlassung des Studienplanes siehe Anlage I.

Anlage VI 2

Anlage VI/2


LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR DEN GEWERBLICHEN

FACHUNTERRICHT (MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK, FACHRICHTUNG

HERRENKLEIDERMACHEN)

(viersemestrige Ausbildung)

I. STUNDENTAFEL

```

```

Art der Wochenstunden Gesamt- Lehrver-

Unterrichts- Semester stunden- pflich-

veranstaltung 1 2 3 4 zahl tungsgruppe

```

```

A. Pflichtgegenstände:

```

1.

Humanwissenschaften

```

Religionspä-

dagogik...... V 1 1 1 1 4 I

S 1 1 1 1 4 I

Erziehungs-

wissenschaft. V 2 - - - 2 I

Unterrichts-

wissenschaft. V 1 1 - - 2 I

Erziehungs-

und unter-

richtswissen-

schaftliches

Seminar...... S - - 2 1 3 I

Pädagogische

Psychologie.. V 2 1 - - 3 I

Psychologi-

sches Seminar S - - 2 - 2 I

Pädagogische

Soziologie... V - 1 1 - 2 I

Betriebsso-

ziologie..... V - - - 1 1 I

Soziologi-

sches Seminar S - - - 2 2 I

Schulrecht... V - - 2 - 2 I

Schulrechtliches

Seminar...... S - - - 1 1 I

Biologische

Grundlagen

der Erziehung V 1 - - - 1 I

Gesundheits-

lehre, Schul-

und Arbeits-

hygiene...... V - 1 - - 1 II

Geschichte

der Berufs-

bildung...... V - - 1 - 1 I

```

2.

Didaktik und schulpraktische Ausbildung

```

Didaktik..... S 3 2 - 1 6 III

Unterrichts-

technologie

und Medien-

didaktik..... Ü - 1 1 - 2 III

Lehrbesuche

und Lehrübun-

gen.......... Ü - 4 8 4 16 III

```

3.

Fachwissenschaften und Fachdidaktik

```

Kulturge-

schichte der

Mode......... V - - - 2 2 II

Seminar für

Fertigungs-

planung und

Arbeitsorga-

nisation..... S 4 3 2 - 9 II

Textilchemie

und Textil-

technologie.. V 2 1 1 2 6 I

Chemotechni-

sche Übungen. Ü 1 - - - 1 III

Seminar für

Textiltechno-

logie........ S - 1 1 1 3 I

Fertigungs-

lehre und

Maschinen-

kunde........ V 1 - 2 - 3 I

Maschinen-

kunde........ Ü - 1 - 1 2 V

Seminar für

Fertigungs-

lehre........ S - 1 - 1 2 I

Gewerbliche

und beklei-

dungstechnische

Fertigungs-

praxis....... Ü 7 12 5 - 24 V

Seminar für

Schnittkon-

struktion

und Modell-

arbeit....... S 6 4 4 - 14 III

Entwurf-

zeichnen..... Ü 2 2 2 - 6 III

```

4.

Ergänzende Studienveranstaltungen

```

Politische

Bildung...... V - - - 2 2 II

Volkswirt-

schaftslehre. S - - - 1 1 II

Betriebswirt-

schaftslehre. S - - 1 1 2 II

Sprach- und

Sprech-

erziehung.... S 1 1 - - 2 II

```

```

35 39 36 23 133 (ohne Praktika)

Schulprakti-

kum.......... P 30 Stunden im 3. oder 4. Semester,

aufgeteilt auf 2 Wochen

Betriebstech-

nisches Prak-

tikum........ P 80 Stunden im 1. oder 2. Semester,

aufgeteilt auf 2 Wochen

B. Freigegenstände:

Heimerziehung... S - 2 1 - 3 II

Erwachsenen-

bildung......... V - - 1 - 1 II

S - - - 1 1 II

EDV-Anwendung... S 2 2 2 2 8 II

Schriftverkehr.. S 2 2 1 1 6 III

Aktuelle

Fachgebiete..... V/S/Ü 2 2 2 2 8 (I-VI)

Berufspädagogi-

sche Tatsachen-

forschung....... Ü - 1 1 1 3 II

C. Unverbindliche Übungen:

Leibesübungen... Ü 2 2 2 2 8 (IV a)

V = Vorlesung

S = Seminar

Ü = Übung

P = Praktikum

Anlage VI 1

Anlage VI/1


LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR DEN GEWERBLICHEN

FACHUNTERRICHT (MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK, FACHRICHTUNG

DAMENKLEIDERMACHEN)

(viersemestrige Ausbildung)

I. STUNDENTAFEL

```

```

Art der Wochenstunden Gesamt- Lehrver-

Unterrichts- Semester stunden- pflich-

veranstaltung 1 2 3 4 zahl tungsgruppe

```

```

A. Pflichtgegenstände:

```

1.

Humanwissenschaften

```

Religionspä-

dagogik...... V 1 1 1 1 4 I

S 1 1 1 1 4 I

Erziehungs-

wissenschaft. V 2 - - - 2 I

Unterrichts-

wissenschaft. V 1 1 - - 2 I

Erziehungs-

und unter-

richtswissen-

schaftliches

Seminar...... S - - 2 1 3 I

Pädagogische

Psychologie.. V 2 1 - - 3 I

Psychologi-

sches Seminar S - - 2 - 2 I

Pädagogische

Soziologie... V - 1 1 - 2 I

Betriebsso-

ziologie..... V - - - 1 1 I

Soziologi-

sches Seminar S - - - 2 2 I

Schulrecht... V - - 2 - 2 I

Schul-

rechtliches

Seminar...... S - - - 1 1 I

Biologische

Grundlagen

der Erziehung V 1 - - - 1 I

Gesundheits-

lehre, Schul-

und Arbeits-

hygiene...... V - 1 - - 1 II

Geschichte

der Berufs-

bildung...... V - - 1 - 1 I

```

2.

Didaktik und schulpraktische Ausbildung

```

Didaktik..... S 3 2 - 1 6 III

Unterrichts-

technologie

und Medien-

didaktik..... Ü - 1 1 - 2 III

Lehrbesuche

und Lehrübun-

gen.......... Ü - 4 8 4 16 III

```

3.

Fachwissenschaften und Fachdidaktik

```

Kulturge-

schichte der

Mode......... V - - - 2 2 II

Seminar für

Fertigungs-

planung und

Arbeitsorga-

nisation..... S 4 3 2 - 9 II

Textilchemie

und Textil-

technologie.. V 2 1 1 2 6 I

Chemotechni-

sche Übungen. Ü 1 - - - 1 III

Seminar für

Textiltechno-

logie........ S - 1 1 1 3 I

Fertigungs-

lehre und

Maschinen-

kunde........ V 1 - 1 - 2 I

Maschinen-

kunde........ Ü - 1 - 1 2 V

Seminar für

Fertigungs-

lehre........ S - 1 - 1 2 I

Gewerbliche

Fertigungs-

praxis....... Ü 7 5 - - 12 V

Bekleidungs-

technische

Fertigungs-

praxis....... Ü - 7 5 - 12 V

Modetechnik.. Ü 2 - 1 - 3 IV

Seminar für

Schnittkon-

struktion.... S 4 2 2 - 8 III

Seminar für

Modellarbeit. S 2 2 2 - 6 III

Aktzeichnen.. Ü 1 - - - 1 IV

Entwurf-

zeichnen..... Ü 2 2 2 - 6 III

Kunsthand-

werkliche

Übungen...... Ü - - 2 - 2 IV

```

4.

Ergänzende Studienveranstaltungen

```

Politische

Bildung...... V - - - 2 2 II

Volks-

wirtschafts-

lehre........ S - - - 1 1 II

Betriebswirt-

schaftslehre. S - - 1 1 2 II

Sprach- und

Sprech-

erziehung.... S 1 1 - - 2 II

```

```

38 39 39 23 139 (ohne Praktika)

Schulprakti-

kum.......... P 30 Stunden im 3. oder 4. Semester,

aufgeteilt auf 2 Wochen

Betriebstech-

nisches Prak-

tikum........ P 80 Stunden im 1. oder 2. Semester,

aufgeteilt auf 2 Wochen

B. Freigegenstände:

Heimerziehung... S - 2 1 - 3 II

Erwachsenen-

bildung......... V - - 1 - 1 II

S - - - 1 1 II

EDV-Anwendung... S 2 2 2 2 8 II

Schriftverkehr.. S 2 2 1 1 6 III

Aktuelle

Fachgebiete..... V/S/Ü 2 2 2 2 8 (I-VI)

Berufspädagogi-

sche Tatsachen-

forschung....... Ü - 1 1 1 3 II

C. Unverbindliche Übungen:

Leibesübungen... Ü 2 2 2 2 8 (IV a)

V = Vorlesung

S = Seminar

Ü = Übung

P = Praktikum

Anlage VI 3

Anlage VI/3


LEHRPLAN FÜR DIE LEHRAMTSAUSBILDUNG FÜR DEN GEWERBLICHEN

FACHUNTERRICHT (MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK, FACHRICHTUNG

KUNSTSTICKEN)

(viersemestrige Ausbildung)

I. STUNDENTAFEL

```

```

Art der Wochenstunden Gesamt- Lehrver-

Unterrichts- Semester stunden- pflich-

veranstaltung 1 2 3 4 zahl tungsgruppe

```

```

A. Pflichtgegenstände:

```

1.

Humanwissenschaften

```

Religionspä-

dagogik...... V 1 1 1 1 4 I

S 1 1 1 1 4 I

Erziehungs-

wissenschaft. V 2 - - - 2 I

Unterrichts-

wissenschaft. V 1 1 - - 2 I

Erziehungs-

und unter-

richtswissen-

schaftliches

Seminar...... S - - 2 1 3 I

Pädagogische

Psychologie.. V 2 1 - - 3 I

Psychologi-

sches Seminar S - - 2 - 2 I

Pädagogische

Soziologie... V - 1 1 - 2 I

Betriebsso-

ziologie..... V - - - 1 1 I

Soziologi-

sches Seminar S - - - 2 2 I

Schulrecht... V - - 2 - 2 I

Schulrechtliches

Seminar...... S - - - 1 1 I

Biologische

Grundlagen

der Erziehung V 1 - - - 1 I

Gesundheits-

lehre, Schul-

und Arbeits-

hygiene...... V - 1 - - 1 II

Geschichte

der Berufs-

bildung...... V - - 1 - 1 I

```

2.

Didaktik und schulpraktische Ausbildung

```

Didaktik..... S 3 2 - 1 6 III

Unterrichts-

technologie

und Medien-

didaktik..... Ü - 1 1 - 2 III

Lehrbesuche

und Lehrübun-

gen.......... Ü - 4 8 4 16 III

```

3.

Fachwissenschaften und Fachdidaktik

```

Geschichte

des textilen

Kunsthand-

werkes....... V - - - 2 2 II

Textilchemie

und Textil-

technologie.. V 2 1 1 2 6 I

Chemotechni-

sche Übungen. Ü 1 - - - 1 III

Seminar für

Textiltechno-

logie........ S - 1 1 1 3 I

Fertigungs-

lehre........ Ü 2 1 1 - 4 I

Seminar für

Fertigungs-

lehre........ S - 2 - - 2 I

Fertigungs-

praxis....... Ü 14 12 8 - 34 V

Entwurf- und

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