Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 4. April 1984 über die Lehrpläne der Berufspädagogischen Akademien; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1983-09-12
Status Aufgehoben · 1999-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 8
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Da der Stoff der Erweiterungsprüfung den gesamten Lehrstoff des Pflichtgegenstandes „Politische Bildung'' an Berufsschulen umfaßt, kommt dem Lehrstoff die Bedeutung eines Rahmens zu, innerhalb dessen das Setzen von Schwerpunkten von den Vorkenntnissen der Teilnehmer abhängt. Ansonsten ist das wichtigste Kriterium für die Auswahl des Lehrstoffes die Bedeutung für das Verständnis der Wechselwirkungen zwischen politischen Sachverhalten. Wenn die politische Wirklichkeit von formalen Bestimmungen abweicht, sollen durch eine Analyse die Gründe hiefür aufgedeckt werden.

Fallstudien und Referate der Teilnehmer sind zu empfehlen.

Beim Behandeln des Themas „Gerichtsbarkeit'' ist insbesondere auf die Jugendgerichtsbarkeit einzugehen. Desgleichen ist das Thema „Geschichte Österreichs'' vornehmlich ab dem Jahre 1918 zu behandeln.

Ansatzpunkte für die Medienerziehung ergeben sich nicht nur beim Thema „Information'', sondern auch im gesamten Themenbereich „Verfassungsrecht'' sowie im Themenbereich „Zeitgeschichte''.

Der Unterricht in der Fachwissenschaft soll in solcher Weise gestaltet werden, daß er als Modell für den Unterricht in der Berufsschule gelten kann.

Die Gewichtung des Lehrstoffes soll auf die jeweiligen Fachbereiche und Unterrichtssituationen der Studierenden abgestimmt sein.

Die Verwendung der behandelten Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel durch die Vortragenden selbst ist unabdingbare Voraussetzung für die Überzeugung der Studierenden von ihrer Verwendbarkeit und damit für die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe.

c)

Lebende Fremdsprache

```

```

Gesamtzahl der

Unterrichtsstunden

Art der ohne Fern- mit Fern- Lehrver-

Unterrichts- unterricht unterricht pflichtungs-

veranstaltung gruppe

```

```

Fachwissenschaft S 160 110 I

Schulpraktische

Übungen........ Ü 90 60 II

Fachdidaktik.... S 50 30 I

```

```

300 200

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die für die Kommunikation notwendigen Bereiche der Sprachfertigkeit beherrschen und den Unterricht in der Zielsprache durchführen können. Sie sollen Kenntnisse über die Lebensbereiche jener Länder erwerben, in welchen die betreffende Fremdsprache als Muttersprache gesprochen wird, und die für die jeweiligen Schüler zutreffenden Berufs- und Alltagssituationen sprachlich und grammatisch richtig bewältigen können.

Sie sollen den Unterricht im Unterrichtsgegenstand „Lebende Fremdsprache'' bzw. „Berufsbezogene Fremdsprache'' planen, gestalten und auswerten sowie die Entscheidungen ihrer Unterrichtsplanung begründen können.

Sie sollen die Feststellung und Bewertung der Schülerleistung mit Berücksichtigung der verwendeten Methodik und des individuellen Leistungszuwachses durchführen können.

Den Studierenden soll bewußt werden, daß ihr Lehrverhalten und ihre Verständigungsbereitschaft in der Zielsprache eine Erweiterung der Handlungs- und Kommunikationsfähigkeit der Schüler bewirkt. Weiters sollen die Studierenden zur Einsicht gelangen, daß sie damit auf die berufliche Entwicklung und die Persönlichkeitsentfaltung der Schüler maßgeblichen Einfluß nehmen.

Lehrstoff:

Fachwissenschaft:

Kommunikative Fertigkeiten: Hörverständnis, Sprechen, Leseverständnis, schriftlicher Ausdruck. Wortschatz, insbesondere jener der Fachsprache.

Kommunikationssituationen: Beruf; Alltag.

Grammatik: situative, thematische und funktionale Aspekte;

sprachliche Strukturen.

Landeskunde: Kultur, Beruf, Soziales.

Schulpraktische Übungen:

Analyse von Fremdunterricht: Hospitation; Videofilme.

Analyse von eigenem Unterricht: Mikroteaching; Lehrübung (Planung, Durchführung, Evaluation).

Erstellen schriftlicher Materialien für die Leistungsbeurteilung.

Fachdidaktik:

Unterrichtsziele: Vorgaben des Lehrplanes. Lehrstoffverteilung (Auswahlkriterien, strukturelle Zusammenhänge, zeitliche Reihung). Ableitung von Unterrichtszielen (Präzision, Relevanz, Erreichbarkeit). Ausgewogenheit der Unterrichtsziele (kognitiv, affektiv, psychomotorisch; fachspezifisch, fachübergreifend; reproduzierend, anwendend, produzierend).

Methodik: Eignung verschiedener Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel für die Erreichung der einzelnen Ziele des Unterrichtsgegenstandes „Lebende Fremdsprache'' in der Berufsschule. Feststellen von Vorkenntnissen und Anknüpfen an früher Gelerntes. Unterrichtsphasen. Schulveranstaltungen.

Lernkontrolle: Feststellung des Unterrichtsertrages

(Informationsfeststellung). Leistungsfeststellung.

Leistungsbeurteilung.

Bewältigung hemmender Faktoren: Unterschiedliche Vorkenntnisse, fehlende Motivation, räumliche Hemmnisse, fehlende Hilfsmittel, große Schüleranzahl, Zeitproblematik.

Didaktische Grundsätze:

Zu Beginn des Vorbereitungslehrganges soll zur Prüfung der Vorkenntnisse ein Einstufungstest durchgeführt werden, der die für den Besuch des Lehrganges notwendigen Bereiche der Sprachfertigkeit und der Grammatik in der Fremdsprache sicherstellt.

Die Vermittlung der Fachwissenschaft soll ausschließlich in der Zielsprache erfolgen; daher empfiehlt sich der Einsatz von Referenten, deren Muttersprache die betreffende Fremdsprache ist („native speakers'').

Die Gewichtung des Lehrstoffes soll auf die jeweiligen Fachbereiche und Unterrichtssituationen der Studierenden abgestimmt sein. Hiebei ist der Kommunikation in der jeweiligen Fachsprache besonderes Augenmerk zu schenken.

Beim Themenbereich „Leseverständnis'' sind fachspezifische Texte (zB Gebrauchsanweisungen) zu verwenden; desgleichen soll beim Themenbereich „schriftlicher Ausdruck'' auch die geschäftliche Korrespondenz einbezogen werden.

Das Thema „Grammatik'' ist keinesfalls als Selbstzweck, sondern als sich aus der Kommunikation ergebende Thematik zu behandeln.

Beim Thema „Landeskunde'' ist auf die kulturellen, beruflichen und sozialen Besonderheiten der Zielsprachenländer schwerpunktmäßig einzugehen.

Für die Auswahl der Unterrichtsmittel sollen, insbesondere in der Fachwissenschaft, Materialien aus den Ländern der Zielsprache berücksichtigt werden (zB Hörtexte, Zeitschriften, Reparaturanleitungen, Gesprächstexte aus fachspezifischen Wirtschaftssituationen). Besonderes Augenmerk ist daher auf den Einsatz audiovisueller Unterrichtsmittel zu legen (zB Videofilme, Tonbandausschnitte).

Die schulpraktischen Übungen sollen unter Berücksichtigung der Querverbindung zur Fachdidaktik in wechselseitiger Reflexion durchgeführt werden.

Die Verwendung der behandelten Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel durch den Vortragenden selbst ist unabdingbare Voraussetzung für die Überzeugung der Studierenden von ihrer Verwendbarkeit und damit für die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe.

d)

Leibesübungen

```

```

Gesamtzahl der

Unterrichtsstunden

Art der ohne Fern- mit Fern- Lehrver-

Unterrichts- unterricht unterricht pflichtungs-

veranstaltung gruppe

```

```

Fachtheoretische

Grundlagen..... S 60 40 I

Fachdidaktik.... S 60 40 I

Praktisch-

methodische

Ausbildung

Motorische

Grundlagen..... Ü 8 8 III

Boden- und

Gerätturnen.... Ü 12 12 III

Spiele.......... Ü 20 20 III

Leichtathletik.. Ü 16 16 III

Schwimmen....... Ü 16 16 III

Gymnastik und Tanz Ü 8 8 III

```

```

200 160

Bildungs- und Lehraufgabe:

Im Rahmen des Vorbereitungslehrganges sind jene Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, die es den daran teilnehmenden Lehrern ermöglichen, die Schüler an Berufsschulen unter Bedachtnahme auf die bestehenden Unterrichtsprobleme zu befähigen, in vielfältigen Bewegungssituationen eigenverantwortlich zu handeln und dadurch ein freudvolles Erleben allein und in Gemeinschaft mit anderen zu erfahren. Die Lehrer sollen außerdem befähigt werden, ihre Schüler zu sozialer Verantwortung gegenüber den Mitmenschen und der Umwelt zu erziehen, zur Selbstentfaltung und Selbstfindung der jungen Menschen beizutragen und damit deren gegenwärtiges und zukünftiges Leben zu bereichern.

Insbesondere ist sicherzustellen, daß die am Vorbereitungslehrgang teilnehmenden Lehrer die erforderlichen Fertigkeiten und Fähigkeiten erwerben, um bei Schülern

Lehrstoff:

Fachtheoretische Grundlagen:

Eine Auswahl aus den folgenden Inhalten der einzelnen Wissenschaftsgebiete unter Anknüpfung an aktuelle Ereignisse und in Verbindung mit der praktisch-methodischen Ausbildung:

Sportpädagogik:

Sportpädagogische Grundbegriffe; Wert- und Bildungsbereiche der Leibesübungen und des Sports; Erziehungsziele; Lehrplan und Curriculum; sportliche Leistung; pädagogische Prinzipien.

Sportpsychologie:

Entwicklungspsychologische Aspekte: Entwicklungsphasen, Übungsbedarf und psychische Belastbarkeit.

Persönlichkeitspsychologische Aspekte: psychische Ursachen von Leistungsschwäche; Persönlichkeit des Leibeserziehers; positive und negative Auswirkungen des Sports auf die Persönlichkeit; Lehrerverhalten.

Motivationspsychologische Aspekte: Handlungsformen, Motivationsentwicklung, Leistungsmotivation, Motivationshilfen.

Lernpsychologische Aspekte: Lernprozesse, Informationsverarbeitung, psychologische Aspekte motorischen Lernens (zB Transfer, Lernplateau, mentales Üben).

Spezielle Fragestellungen: emotionale Prozesse im sportlichen Handeln; interaktionspsychologische Probleme im Sport; regulative Methoden im Sport; Aggression, Frustration, Angst.

Sportsoziologie:

Einfluß der Gesellschaft auf den Sport und jener des Sports auf die Gesellschaft; soziale Mobilität durch Sport; soziale Schichtung und Sport.

Soziale Strukturen und Prozesse innerhalb des Sports: soziale Integration; soziales Lernen Im Sport; Interaktionsprozesse im Sport; Gruppendynamik im Sport; Koedukation.

Bewegungslehre:

Prinzipien der Sportmotorik, sportmotorische Entwicklung, sportmotorische Eigenschaften, Bewegungseigenschaften; biomechanische Grundlagen und ihre Anwendung; spezielle Bewegungslehre und ihre Konsequenzen für die Methodik; Bewegungsanalysen.

Anatomie und Sportphysiologie:

Skelett- und Organsysteme im Hinblick auf die Bewegungsfunktion, auf Haltungsschäden und Haltungsschwächen; physiologische Bedingungen für die Leistungs- und Belastungsfähigkeit des Organismus bei Leibesübungen und Sport.

Fachdidaktik:

Interpretation des Lehrplans, insbesondere der Bildungs- und Lehraufgaben des Faches; spezielle Anwendung der didaktischen Grundsätze und Unterrichtsprinzipien.

Zielproblematik: Bestimmung von Lernzielen im Zusammenhang mit der Stoffauswahl; Begründung von Zielentscheidungen (psychomotorischer, sozial-affektiver, kognitiver Aspekt).

Unterrichtsorganisation: Jahresplanung; mittelfristige Planung auf Grund didaktisch-methodischer Analysen; Stundenplanung; Stundentypen;

Stundenmodelle mit besonderen Schwerpunkten; Aufstellungs- und Betriebsformen; Betriebsweisen; Individualisierung; Differenzierung;

Intensivierung des Unterrichts; Struktur des Lehr- und Lernvorganges;

Unterrichtsverfahren; methodische Reihen; Sichern und Helfen;

Korrektur; offene Lehr- und Lernsituation; Interaktionsformen;

Lernkontrolle, Leistungserhebung, Aspekte der Schülerbeurteilung, altersspezifische sportmotorische Tests.

Hospitationen; Unterrichtsanalysen.

Spezielle Maßnahmen der Unfallverhütung, Entwicklung sicherheitsorientierten Verhaltens; Erkennen von Fehlhaltungen, Haltungsschwächen und Haltungsfehlern und spezielle Maßnahmen der Haltungserziehung (Vorbeugungsmaßnahmen gegen Belastungsschäden);

Gestaltung von Leibesübungen unter erschwerten Bedingungen;

projektorientierter Unterricht; koedukativer Sportunterricht;

Gesundheitsförderung, Hygiene; Stoffsammlungen, Übungsprogramme, Wettkampfbestimmungen und Spielregeln.

Medieneinsatz und Literaturstudium: Einsatz von Musik; Verwendung alternativer Sport- und Spielgeräte; Verwendung des Videogerätes zur Bewegungsanalyse und Bewegungskorrektur; fachspezifische Gesetze, Erlässe, Verordnungen; Studium und Reflexion der einschlägigen Fachliteratur.

Praktisch-methodische Ausbildung:

Verbesserung der allgemein-motorischen Grundlagen sowie Steigerung des Eigenkönnens in den Übungsbereichen unter Bedachtnahme auf die didaktisch-methodischen Erfordernisse des Unterrichtes in den Berufsschulen unter einfachen bzw. erschwerten Bedingungen (auch im Rahmen von Schulveranstaltungen). Vermittlung des methodischen Aufbaus des fachspezifischen Lehrstoffes für Berufsschulen. Vermittlung des situations- und sachgemäßen Sicherns und Helfens und eines speziellen Sicherheitsverhaltens.

Motorische Grundlagen:

Verbessern (und Erhalten)

Kleine Spiele:

Sportspiel

Übungen und Trainingsformen zur Verbesserung der Lauftechnik und der Laufleistung.

Übungen für die Leistungsentwicklung in Weitsprung- bzw. Hochsprungtechniken.

Festigen der Technik im Wurf/Stoß.

Übungs- und Wettkampfformen unter nicht genormten Bedingungen.

Schwimmen:

Verbessern und Festigen der Schwimmarten.

Schwimmen mit verschiedenartigen Geräten.

Wassergymnastik.

Verbessern von Schwimmtechniken.

Starten und Wenden.

Tauchen.

Wasserspringen.

Gymnastik und Tanz:

Gymnastische Grundformen.

Grundformen des Bewegens mit Handgeräten.

Österreichische und andere nationale Volkstänze.

Künstlerischer Tanz.

Zeitgemäße Gesellschaftstänze.

Verpflichtender Ausbildungskurs im Skilauf:

Die verpflichtende Ausbildung im Skilauf hat, aufbauend auf der Ausbildung zum Begleitlehrer für Wintersportwochen, jene Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die den künftigen Lehrer befähigen, im Rahmen der unverbindlichen Übung Leibesübungen, allenfalls auch im Rahmen von Schulveranstaltungen, Skiunterricht zu erteilen und gegebenenfalls die Planung und Durchführung einer Wintersportwoche (Skikurs) zu leiten.

Didaktische Grundsätze:

Die Ausbildung soll schwerpunktmäßig im praktisch-methodischen Bereich liegen, die das Erarbeiten der zugehörigen fachtheoretischen und fachdidaktischen Kenntnisse begleiten soll.

Vor der praktischen Ausbildung im Skilauf muß der Studierende den Besuchsnachweis eines Erste-Hilfe-Kurses erbringen; desgleichen ist vor der praktischen Ausbildung im Schwimmen der Retterschein nachzuweisen.

Bei der Auswahl der Übungsinhalte ist zu berücksichtigen, daß ihre Umsetzung im Berufsschulunterricht vielfach unter erschwerten Bedingungen erfolgen muß.

Auf das Sichern und Helfen in den einzelnen Übungsbereichen ist besonders hinzuweisen.

Nach einzelnen abgeschlossenen Abschnitten sollen Unterrichtseinheiten didaktisch und methodisch geplant und in ihren wesentlichen Teilen unterrichtsmäßig simuliert werden.

Die Gewichtung des Lehrstoffes soll auf die jeweiligen Fachbereiche und Unterrichtssituationen der Studierenden abgestimmt sein.

e)

Textverarbeitung

```

```

Gesamtzahl der

Unterrichtsstunden

Art der ohne Fern- mit Fern- Lehrver-

Unterrichts- unterricht unterricht pflichtungs-

veranstaltung gruppe

```

```

Fachwissenschaft S 160 110 II

Schulpraktische

Übungen........ Ü 30 20 III

Fachdidaktik.... S 50 30 II

```

```

240 160

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen ihre Fertigkeit aus Kurzschrift und Maschinschreiben 5teigern. Sie sollen das System der Wiener Urkunde 1968 im Teil „Verkehrsschrift'' beherrschen und anwenden können und einen Überblick über den Teil „Eilschrift'' gewinnen.

Sie sollen die für die Teilbereiche der Fachwissenschaften geltenden ÖNORMEN kennen und anwenden können. Sie sollen mit den aktuellen Geräten, die in der Büroorganisation verwendet werden, vertraut sein, diese handhaben und auch rationell einsetzen können.

Sie sollen sich im Hinblick auf die ständigen Neuerungen im Bereich der Bürotechnik und Büroorganisation der Notwendigkeit ständiger Weiterbildung bewußt werden.

Sie sollen den Unterricht im Unterrichtsgegenstand „Textverarbeitung'' richtig planen sowie erfolgreich gestalten und auswerten können.

Sie sollen die Fähigkeit zum normgerechten und fehlerfreien Erstellen von Schriftstücken der Wirtschaft, der Verwaltung und des persönlichen Bereiches unter praxisgemäßer Anwendung der Computerunterstützten Textverarbeitung und unter Einbeziehung der Phonotypie erlangen.

Lehrstoff:

Fachwissenschaft:

Kurzschrift: Erarbeitung der Systemurkunde der Deutschen Einheitskurzschrift (Wiener Urkunde 1968) im Teil „Verkehrsschrift'' sowie überblicksmäßig im Teil „Eilschrift'' unter Bedachtnahme auf eine vorbildliche Tafelschrift.

Aufnahme von Diktaten bis zu einer Geschwindigkeit von 100 Silben

pro Minute (3 Minuten Dauer).

Überblick über die Geschichte der Kurzschrift.

Maschinschreiben: Abschreibe- und Diktatübungen im Hinblick auf eine Steigerung der Geschwindigkeit bis zu 2400 Reinanschlägen bei 10-Minuten-Abschrift und bis zu 70 Silben pro Minute bei 3-Minuten-Diktaten.

Gestaltung von genormten und ungenormten Schriftstücken aus der betrieblichen, behördlichen und privaten Praxis nach hand- und maschinschriftlicher Vorlage sowie nach Ansage.

Phonotypie: Übertragung und Gestaltung von Schriftstücken nach Tonträgern. Erstellen von Phonogrammen in korrekter Diktiersprache unter Bedachtnahme auf die geltenden ÖNORMEN.

Computerunterstützte Textverarbeitung: Anwenden aller vorhandenen Möglichkeiten der Computerunterstützten Textverarbeitung, insbesondere Anlegen, Bearbeiten, Speichern und Ausdrucken von Schriftstücken nach hand- und maschinschriftlichen Unterlagen sowie nach Diktat und Tonträgern. Dateierstellung und -bearbeitung, Erstellen von Serien- und Standardbriefen; Bausteinkorrespondenz.

Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz. Sozioökonomische Aspekte und Auswirkungen der Arbeit am Bildschirm.

Büroorganisation und Bürotechnik: Handhabung von aktuellen Geräten der Büroorganisation und Bürotechnik unter Bedachtnahme auf deren rationellen Einsatz. Entwicklungstendenzen in der Bürotechnik unter Berücksichtigung ergonomischer und sozioökonomischer Aspekte. Besprechung von Fachliteratur.

Schulpraktische Übungen:

Analyse von Fremdunterricht: Hospitationen;

Videofilme.

Analyse von eigenem Unterricht: Mikroteaching; Lehrübungen

(Planung, Durchführung, Evaluation).

Fachdidaktik:

Unterrichtsziele: Vorgaben des Lehrplanes. Lehrstoffverteilung (Auswahlkriterien, strukturelle Zusammenhänge, zeitliche Reihung). Ableitung von Unterrichtszielen (Präzision, Relevanz, Erreichbarkeit). Ausgewogenheit der Unterrichtsziele (kognitiv, affektiv, psychomotorisch; fachspezifisch, fachübergreifend; reproduzierend, anwendend, produzierend).

Methodik: Eignung verschiedener Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel für die Erreichung der einzelnen Ziele der einschlägigen Unterrichtsgegenstände. Feststellen von Vorkenntnissen und Anknüpfen an früher Gelerntes. Unterrichtsphasen. Schulveranstaltungen.

Lernkontrolle: Feststellung des Unterrichtsertrages (Informationsfeststellung). Leistungsfeststellung.

Leistungsbeurteilung. Bewältigung hemmen- der Faktoren:

Unterschiedliche Vorkenntnisse, fehlende Motivation, räumliche Hemmnisse, fehlende Hilfsmittel, große Schülerzahl, Zeitproblematik.

Didaktische Grundsätze :

Siehe Anlage X, Abschnitt III, lit. k.

Anlage XI

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

Anlage XI

```

```

LEHRPLAN DER VORBEREITUNGSLEHRGÄNGE FÜR ERWEITERUNGSPRÜFUNGEN FÜR

LEHRER AN BERUFSSCHULEN

(Werbetechnik, Politische Bildung, Lebende Fremdsprache,

Leibesübungen, Stenotypie und Phonotypie an Berufsschulen)

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Den Studierenden ist in Ergänzung zu den durch die Lehramtsprüfung bereits nachgewiesenen Kenntnissen, Fertigkeiten und Haltungen jenes fachliche Wissen und Können zu vermitteln, das sie befähigt, den jeweiligen Unterrichtsgegenstand an der Berufsschule zu unterrichten.

Hiebei können Lehrer der Fachgruppe II jeden der in dieser Anlage genannten Vorbereitungslehrgänge besuchen, Lehrer der Fachgruppe I jene für die Unterrichtsgegenstände „Werbetechnik'', „Lebende Fremdsprache'', „Leibesübungen'' sowie „Stenotypie und Phonotypie'', Lehrer der Fachgruppe III jenen für den Unterrichtsgegenstand „Leibesübungen''.

Anlage XI

Anlage XI

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```

LEHRPLAN DER VORBEREITUNGSLEHRGÄNGE FÜR ERWEITERUNGSPRÜFUNGEN FÜR

LEHRER AN BERUFSSCHULEN

(Werbetechnik, Politische Bildung, Lebende Fremdsprache,

Leibesübungen, Textverarbeitung an Berufsschulen)

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Den Studierenden ist in Ergänzung zu den durch die Lehramtsprüfung bereits nachgewiesenen Kenntnissen, Fertigkeiten und Haltungen jenes fachliche Wissen und Können zu vermitteln, das sie befähigt, den jeweiligen Unterrichtsgegenstand an der Berufsschule zu unterrichten.

Hiebei können Lehrer der Fachgruppe II jeden der in dieser Anlage genannten Vorbereitungslehrgänge besuchen, Lehrer der Fachgruppe I jene für die Unterrichtsgegenstände „Werbetechnik'', „Lebende Fremdsprache'', „Leibesübungen'' sowie „Stenotypie und Phonotypie'', Lehrer der Fachgruppe III jenen für den Unterrichtsgegenstand „Leibesübungen''.

Anlage XI

II. GEMEINSAME DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Ausbildung ist in allen Vorbereitungslehrgängen jeweils in einer Sozial- und Individualphase so durchzuführen, daß das für die angestrebte Lehrtätigkeit erforderliche Wissen und Können aufbauend auf dem Bildungsgut der bereits abgelegten Lehramtsprüfung sowie auf den während der Lehrtätigkeit gewonnenen Erfahrungen erworben werden kann.

Hiebei ist in der Sozialphase der Lehrstoff in Seminaren und Übungen an die Studierenden heranzutragen und so weit vor- bzw. nachzubereiten, daß er von diesen anhand der bereitgestellten Materialien in der Individualphase weitgehend selbständig erarbeitet werden kann. Die einzelnen Lehrveranstaltungen sind derart zu gestalten, daß sie als Modell für die Unterrichtsführung der Studierenden gelten können. Dabei sind die für die einzelnen Unterrichtsgegenstände bedeutsamen rechtlichen Bestimmungen ebenfalls zu behandeln.

Die Sozialphase hat nach Maßgabe der in den einzelnen Vorbereitungslehrgängen hiefür zur Verfügung stehenden Stundenzahl drei bis fünf einwöchige Seminarveranstaltungen von je 40 Stunden Dauer zu umfassen, die in Abständen von je einem Semester abzuhalten sind.

Die Individualphase hat grundsätzlich der selbständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase bereitgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden nach Bedarf durch individuelle Anfragebeantwortungen und Hinweise auf pädagogische und fachbezogene Grundlagen zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.

Anlage XI

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

III. AUFBAU, STUNDENZAHL, BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF

DER EINZELNEN VORBEREITUNGSLEHRGÄNGE

(Sofern die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt (§ 6 Abs. 3 letzter Satz des Schulorganisationsgesetzes), ist in der Stundentafel nur das Ausmaß der Sozialphase angegeben, da sich die Dauer der individuellen Beschäftigung mit dem Fernunterrichtsmaterial nach der Leistungssituation des Studierenden richtet.)

Anlage XI

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

a)

Werbetechnik

```

```

Gesamtzahl der

Unterrichtsstunden

Art der ohne Fern- mit Fern- Lehrver-

Unterrichts- unterricht unterricht pflichtungs-

veranstaltung gruppe

```

```

Theorie der

Werbetechnik... S 45 30 I

Praxis der

Werbetechnik... S 105 70 II

Fachdidaktik.... S 30 20 I

```

```

180 120

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die für die Anwendung der Werbetechnik notwendige Theorie kennen, die wichtigsten Fertigungstechniken der Werbetechnik beherrschen und bei der Gestaltung von Schaufenstern sowie in anderen Gestaltungsbereichen anwenden können.

Sie sollen den Unterricht im Unterrichtsgegenstand „Werbetechnik'' in der Berufsschule planen, gestalten und auswerten sowie die Entscheidungen ihrer Unterrichtsplanung begründen können.

Sie sollen die Feststellung und Bewertung der Schülerleistung unter Berücksichtigung des individuellen Geschmacks durchführen können.

Den Studierenden soll der Stellenwert der Schulung von Kreativität und Ästhetik in der Werbetechnik bewußt werden.

Lehrstoff:

Theorie der Werbetechnik:

Grundlagen der Werbung. Grundlagen der Schaufenstergestaltung:

Raumwahrnehmung, Linie, Form, Farbe und Licht.

Ideenfindung. Blickfang und Schriftgestaltung. Stilkunde.

Entwerfen. Beleuchtungstechnik.

Werbung und Manipulation.

Praxis der Werbetechnik:

Entwurf. Schriftherstellung. Blickfanggestaltung. Tapezieren. Drucktechniken. Beleuchtung. Hartwarenfenster und Textilfenster. Gestaltungen außerhalb des Schaufensters.

Fachdidaktik:

Unterrichtsziele: Vorgaben des Lehrplanes. Lehrstoffverteilung (Auswahlkriterien, strukturelle Zusammenhänge, zeitliche Reihung). Ableitung von Unterrichtszielen (Präzision, Relevanz, Erreichbarkeit). Ausgewogenheit der Unterrichtsziele (kognitiv, affektiv, psychomotorisch; fachspezifisch, fachübergreifend; reproduzierend, anwendend, produzierend).

Methodik: Eignung verschiedener Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel für die Erreichung der einzelnen Ziele des Unterrichtsgegenstandes „Werbetechnik'' in der Berufsschule. Feststellen von Vorkenntnissen und Anknüpfen an früher Gelerntes. Unterrichtsphasen. Schulveranstaltungen.

Hospitationen; Unterrichtsanalysen.

Lernkontrolle: Feststellung des Unterrichtsertrages

(Informationsfeststellung). Leistungsfeststellung.

Leistungsbeurteilung.

Bewältigung hemmender Faktoren: Unterschiedliche Vorkenntnisse, fehlende Motivation, räumliche Hemmnisse, fehlende Hilfsmittel, große Schüleranzahl, Zeitproblematik.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll - auch in der Theorie der Werbetechnik - ein Umsetzen der theoretischen Kenntnisse ermöglichen und daher schwerpunktmäßig auf dem Üben der praktischen Tätigkeiten der Werbetechnik liegen.

Im Vordergrund der Gestaltungsarbeiten soll die Förderung der Kreativität stehen; der Einbau von Lehrausgängen zwecks Ideenfindung und Veranschaulichung durch Geschäftsstraßen wird empfohlen.

Nach abgeschlossenen Abschnitten sollen Unterrichtseinheiten didaktisch und methodisch geplant und in Teilen unterrichtsmäßig simuliert werden.

Die Gewichtung des Lehrstoffes soll auf die jeweiligen Fachbereiche und Unterrichtssituationen der Studierenden abgestimmt sein.

Die Verwendung der behandelten Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel durch die Vortragenden selbst ist unabdingbare Voraussetzung für die Überzeugung der Studierenden von ihrer Verwendbarkeit und damit für die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe.

Anlage XI

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

b)

Politische Bildung

```

```

Gesamtzahl der

Unterrichtsstunden

Art der ohne Fern- mit Fern- Lehrver-

Unterrichts- unterricht unterricht pflichtungs-

veranstaltung gruppe

```

```

Fachwissenschaft S 135 90 I

Schulpraktische

Übungen........ Ü 15 10 II

Fachdidaktik.... S 30 20 I

```

```

180 120

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die Teilgebiete des Pflichtgegenstandes „Politische Bildung'' an Berufsschulen zueinander in Beziehung setzen können. Sie sollen Ursachen und Wirkungen politischer Sachverhalte erklären können.

Sie sollen den Unterricht in diesem Pflichtgegenstand planen, gestalten und auswerten sowie die Entscheidungen ihrer Unterrichtsplanung begründen können.

Den Studierenden soll die erziehliche Bedeutung der Politischen Bildung für den Berufsschüler zur Bewältigung persönlicher und gesellschaftlicher Aufgaben bewußt werden.

Lehrstoff:

Fachwissenschaft:

Die Menschen in der Gesellschaft: Sozialstrukturen. Rechte und Pflichten des einzelnen als Elemente der Gesellschaft. Der Lehrling in der Gesellschaft. Persönlichkeitsbildende gesellschaftliche Faktoren (zB Literatur und Medien). Neue Technologien und ihre gesellschaftlichen Aspekte. Gesunde Lebensführung.

Arbeits- und Sozialrecht: Berufsausbildungsgesetz und sonstige insbesondere den jugendlichen Arbeitnehmer betreffende Bestimmungen. Berufsausbildung und beruflicher Aufstieg. Arbeitsverfassungsgesetz; Kollektivvertragsrecht; Sozialversicherungsrecht.

Politik und öffentliches Recht: Spannungsfeld von Freiheit und Ordnung. Demokratie - Diktatur; Pluralismus - Totalitarismus. Grundsätze der österreichischen Bundesverfassung. Gewaltenteilung und -verschränkung (Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit). Zentralismus und Föderalismus (Bund, Länder, Gemeinden). Politische Parteien; Interessenvertretungen. Sozialpartnerschaft. Mitwirkung des einzelnen am öffentlichen Leben (Wahlrecht; Einrichtungen der direkten Demokratie). Information (Auswahl, Kontrolle; Manipulationsmöglichkeiten).

Behördenorganisation: Aufbau, Kompetenzen und Instanzenzug bei den Verwaltungsbehörden und Gerichten.

Geschichte Österreichs: Das Werden der Republik (Politik, Kultur, Wirtschaft).

Österreich in der Völkergemeinschaft: Europa (Staatenbildungen, Bündnisse, strukturelle Veränderungen). Völkerrecht und internationale Zusammenschlüsse.

Schulpraktische Übungen:

Analyse von Fremdunterricht: Hospitation; Videofilme.

Analyse von eigenem Unterricht: Mikroteaching; Lehrübungen (Planung, Durchführung, Evaluation).

Fachdidaktik:

Unterrichtsziele: Vorgaben des Lehrplanes. Lehrstoffverteilung (Auswahlkriterien, strukturelle Zusammenhänge, zeitliche Reihung). Ableitung von Unterrichtszielen (Präzision, Relevanz, Erreichbarkeit). Ausgewogenheit der Unterrichtsziele (kognitiv, affektiv, psychomotorisch; fachspezifisch, fachübergreifend; reproduzierend, anwendend, produzierend).

Methodik: Eignung verschiedener Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel für die Erreichung der einzelnen Ziele des Unterrichtsgegenstandes „Politische Bildung'' in der Berufsschule. Feststellen von Vorkenntnissen und Anknüpfen an früher Gelerntes. Unterrichtsphasen. Schulveranstaltungen.

Lernkontrolle: Feststellung des Unterrichtsertrages

(Informationsfeststellung). Leistungsfeststellung.

Leistungsbeurteilung.

Bewältigung hemmender Faktoren: Unterschiedliche Vorkenntnisse, fehlende Motivation, räumliche Hemmnisse, fehlende Hilfsmittel, große Schüleranzahl, Zeitproblematik.

Didaktische Grundsätze:

Da der Stoff der Erweiterungsprüfung den gesamten Lehrstoff des Pflichtgegenstandes „Politische Bildung'' an Berufsschulen umfaßt, kommt dem Lehrstoff die Bedeutung eines Rahmens zu, innerhalb dessen das Setzen von Schwerpunkten von den Vorkenntnissen der Teilnehmer abhängt. Ansonsten ist das wichtigste Kriterium für die Auswahl des Lehrstoffes die Bedeutung für das Verständnis der Wechselwirkungen zwischen politischen Sachverhalten. Wenn die politische Wirklichkeit von formalen Bestimmungen abweicht, sollen durch eine Analyse die Gründe hiefür aufgedeckt werden.

Fallstudien und Referate der Teilnehmer sind zu empfehlen.

Beim Behandeln des Themas „Gerichtsbarkeit'' ist insbesondere auf die Jugendgerichtsbarkeit einzugehen. Desgleichen ist das Thema „Geschichte Österreichs'' vornehmlich ab dem Jahre 1918 zu behandeln.

Ansatzpunkte für die Medienerziehung ergeben sich nicht nur beim Thema „Information'', sondern auch im gesamten Themenbereich „Verfassungsrecht'' sowie im Themenbereich „Zeitgeschichte''.

Der Unterricht in der Fachwissenschaft soll in solcher Weise gestaltet werden, daß er als Modell für den Unterricht in der Berufsschule gelten kann.

Die Gewichtung des Lehrstoffes soll auf die jeweiligen Fachbereiche und Unterrichtssituationen der Studierenden abgestimmt sein.

Die Verwendung der behandelten Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel durch die Vortragenden selbst ist unabdingbare Voraussetzung für die Überzeugung der Studierenden von ihrer Verwendbarkeit und damit für die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe.

Anlage XI

c)

Lebende Fremdsprache

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```

Gesamtzahl der

Unterrichtsstunden

Art der ohne Fern- mit Fern- Lehrver-

Unterrichts- unterricht unterricht pflichtungs-

veranstaltung gruppe

```

```

Fachwissenschaft S 160 110 I

Schulpraktische

Übungen........ Ü 90 60 II

Fachdidaktik.... S 50 30 I

```

```

300 200

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die für die Kommunikation notwendigen Bereiche der Sprachfertigkeit beherrschen und den Unterricht in der Zielsprache durchführen können. Sie sollen Kenntnisse über die Lebensbereiche jener Länder erwerben, in welchen die betreffende Fremdsprache als Muttersprache gesprochen wird, und die für die jeweiligen Schüler zutreffenden Berufs- und Alltagssituationen sprachlich und grammatisch richtig bewältigen können.

Sie sollen den Unterricht im Unterrichtsgegenstand „Lebende Fremdsprache'' planen, gestalten und auswerten sowie die Entscheidungen ihrer Unterrichtsplanung begründen können.

Sie sollen die Feststellung und Bewertung der Schülerleistung mit Berücksichtigung der verwendeten Methodik und des individuellen Leistungszuwachses durchführen können.

Den Studierenden soll bewußt werden, daß ihr Lehrverhalten und ihre Verständigungsbereitschaft in der Zielsprache eine Erweiterung der Handlungs- und Kommunikationsfähigkeit der Schüler bewirkt. Weiters sollen die Studierenden zur Einsicht gelangen, daß sie damit auf die berufliche Entwicklung und die Persönlichkeitsentfaltung der Schüler maßgeblichen Einfluß nehmen.

Lehrstoff:

Fachwissenschaft:

Kommunikative Fertigkeiten: Hörverständnis, Sprechen, Leseverständnis, schriftlicher Ausdruck. Wortschatz, insbesondere jener der Fachsprache.

Kommunikationssituationen: Beruf; Alltag.

Grammatik: situative, thematische und funktionale Aspekte;

sprachliche Strukturen.

Landeskunde: Kultur, Beruf, Soziales.

Schulpraktische Übungen:

Analyse von Fremdunterricht: Hospitation; Videofilme.

Analyse von eigenem Unterricht: Mikroteaching; Lehrübung (Planung, Durchführung, Evaluation).

Erstellen schriftlicher Materialien für die Leistungsbeurteilung.

Fachdidaktik:

Unterrichtsziele: Vorgaben des Lehrplanes. Lehrstoffverteilung (Auswahlkriterien, strukturelle Zusammenhänge, zeitliche Reihung). Ableitung von Unterrichtszielen (Präzision, Relevanz, Erreichbarkeit). Ausgewogenheit der Unterrichtsziele (kognitiv, affektiv, psychomotorisch; fachspezifisch, fachübergreifend; reproduzierend, anwendend, produzierend).

Methodik: Eignung verschiedener Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel für die Erreichung der einzelnen Ziele des Unterrichtsgegenstandes „Lebende Fremdsprache'' in der Berufsschule. Feststellen von Vorkenntnissen und Anknüpfen an früher Gelerntes. Unterrichtsphasen. Schulveranstaltungen.

Lernkontrolle: Feststellung des Unterrichtsertrages

(Informationsfeststellung). Leistungsfeststellung.

Leistungsbeurteilung.

Bewältigung hemmender Faktoren: Unterschiedliche Vorkenntnisse, fehlende Motivation, räumliche Hemmnisse, fehlende Hilfsmittel, große Schüleranzahl, Zeitproblematik.

Didaktische Grundsätze:

Zu Beginn des Vorbereitungslehrganges soll zur Prüfung der Vorkenntnisse ein Einstufungstest durchgeführt werden, der die für den Besuch des Lehrganges notwendigen Bereiche der Sprachfertigkeit und der Grammatik in der Fremdsprache sicherstellt.

Die Vermittlung der Fachwissenschaft soll ausschließlich in der Zielsprache erfolgen; daher empfiehlt sich der Einsatz von Referenten, deren Muttersprache die betreffende Fremdsprache ist („native speakers'').

Die Gewichtung des Lehrstoffes soll auf die jeweiligen Fachbereiche und Unterrichtssituationen der Studierenden abgestimmt sein. Hiebei ist der Kommunikation in der jeweiligen Fachsprache besonderes Augenmerk zu schenken.

Beim Themenbereich „Leseverständnis'' sind fachspezifische Texte (zB Gebrauchsanweisungen) zu verwenden; desgleichen soll beim Themenbereich „schriftlicher Ausdruck'' auch die geschäftliche Korrespondenz einbezogen werden.

Das Thema „Grammatik'' ist keinesfalls als Selbstzweck, sondern als sich aus der Kommunikation ergebende Thematik zu behandeln.

Beim Thema „Landeskunde'' ist auf die kulturellen, beruflichen und sozialen Besonderheiten der Zielsprachenländer schwerpunktmäßig einzugehen.

Für die Auswahl der Unterrichtsmittel sollen, insbesondere in der Fachwissenschaft, Materialien aus den Ländern der Zielsprache berücksichtigt werden (zB Hörtexte, Zeitschriften, Reparaturanleitungen, Gesprächstexte aus fachspezifischen Wirtschaftssituationen). Besonderes Augenmerk ist daher auf den Einsatz audiovisueller Unterrichtsmittel zu legen (zB Videofilme, Tonbandausschnitte).

Die schulpraktischen Übungen sollen unter Berücksichtigung der Querverbindung zur Fachdidaktik in wechselseitiger Reflexion durchgeführt werden.

Die Verwendung der behandelten Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel durch den Vortragenden selbst ist unabdingbare Voraussetzung für die Überzeugung der Studierenden von ihrer Verwendbarkeit und damit für die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe.

Anlage XI

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

d)

Leibesübungen

```

```

Gesamtzahl der

Unterrichtsstunden

Art der ohne Fern- mit Fern- Lehrver-

Unterrichts- unterricht unterricht pflichtungs-

veranstaltung gruppe

```

```

Fachtheoretische

Grundlagen..... S 60 40 I

Praktische Aus-

bildung ein-

schließlich Spe-

zieller

Methodik:

Boden- und Ge-

rätturnen..... Ü 20 20 III

Leichtathletik Ü 20 20 III

Spiele........ Ü 20 20 III

Schwimmen..... Ü 20 20 III

Schilauf...... Ü 40 40 III

Fachdidaktik.... S 60 40 I

```

```

240 200

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die für die Planung und Durchführung der Leibesübungen notwendigen fachtheoretischen Grundlagen kennen.

Sie sollen die spezielle Methodik der Unterrichtsbereiche Turnen, Leichtathletik, Spiele, Schwimmen und Schifahren beherrschen, ein angemessenes Eigenkönnen dazu aufweisen und im Unterricht praktisch umsetzen können.

Sie sollen den Unterricht auf Grund der schulspezifischen Bedingungen planen und didaktisch wirksam und der Leistungsfähigkeit der Schüler entsprechend durchführen können. Sie sollen die Entscheidungen ihrer Unterrichtsplanung begründen und auch unter erschwerten Bedingungen einen wirkungsvollen Unterricht gestalten können.

Die Studierenden sollen sich des Stellenwertes der Leibesübungen als eines Teiles der umfassenden Persönlichkeitsbildung des Berufsschülers bewußt werden und in diesen das Interesse für eine lebenslange sportliche Betätigung wecken können.

Lehrstoff:

Fachtheoretische Grundlagen:

Sportbiologie: Funktionen und Anpassungserscheinungen des Organismus (zB Trainingswirkung auf Herz - Kreislauf, Lunge, Blut, Stoffwechsel, Skelett - Muskulatur).

Leistungs- und Belastungsfähigkeit: Sensomotorik; Informationsverarbeitung, Ermüdung, Pausen, physiologische Kontrollen, Vorbeugung.

Sportpsychologie. Sportsoziologie. Sportpädagogik.

Bewegungs- und Trainingslehre: Biomechanik, Motorik und Sensomotorik, Bewegungsmuster und -mechanismus, Bewegungsabläufe.

Trainingsmethoden und -mittel.

Praktische Ausbildung einschließlich Spezieller Methodik:

In den folgenden Übungsbereichen ist auf die Spezielle Methodik

Bedacht zu nehmen:

Boden- und Gerätturnen:

Übungsverbindungen am Boden, Niederreck, Kasten. Ferner Stufenbarren für Frauen, Barren (brusthoch) für Männer.

Leichtathletik:

Bereiche des Österreichischen Sport- und Turnabzeichens I. Klasse.

Spiele:

Regelkenntnisse und Spielführung: Handball, Volleyball, Basketball. Fußball und Faustball zusätzlich für Männer.

Schwimmen:

Brust- und Rückenlagen, Sprünge, Rettungsschwimmen.

Schilauf:

Kenntnisse und Fertigkeiten entsprechend dem jeweils gültigen „Schilehrplan der Schulen''.

Fachdidaktik:

Unterrichtsziele: Vorgaben des Lehrplanes. Lehrstoffverteilung (Auswahlkriterien, strukturelle Zusammenhänge, zeitliche Reihung). Ableitung von Unterrichtszielen (Präzision, Relevanz, Erreichbarkeit). Ausgewogenheit der Unterrichtsziele (kognitiv, affektiv, psychomotorisch; fachspezifisch, fachübergreifend; reproduzierend, anwendend, produzierend).

Methodik: Eignung verschiedener Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel für die Erreichung der einzelnen Ziele des Unterrichtsgegenstandes „Leibesübungen'' in der Berufsschule. Feststellen von Vorkenntnissen und Anknüpfen an früher Gelerntes. Unterrichtsphasen. Schulveranstaltungen.

Hospitationen; Unterrichtsanalysen.

Lernkontrolle: Feststellung des Unterrichtsertrages

(Informationsfeststellung). Leistungsfeststellung.

Leistungsbeurteilung.

Bewältigung hemmender Faktoren: Unterschiedliche Vorkenntnisse, fehlende Motivation, räumliche Hemmnisse, fehlende Hilfsmittel, große Schüleranzahl, Zeitproblematik.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll schwerpunktmäßig auf dem praktischen Üben liegen, dem das Erarbeiten der zugehörigen fachtheoretischen und fachdidaktischen Kenntnisse vorausgehen soll.

Vor der praktischen Ausbildung im Schilauf muß der Studierende den Besuchsnachweis eines Erste-Hilfe-Kurses erbringen; desgleichen soll vor der praktischen Ausbildung im Schwimmen der Retterschein nachgewiesen werden.

Bei der Auswahl der Übungsinhalte ist zu berücksichtigen, daß ihre Umsetzung im Berufsschulunterricht vielfach unter erschwerten Bedingungen erfolgen muß.

Auf die speziellen Sicherungsmaßnahmen in den einzelnen Übungsbereichen ist besonders hinzuweisen.

Nach einzelnen abgeschlossenen Abschnitten sollen Unterrichtseinheiten didaktisch und methodisch geplant und in ihren wesentlichen Teilen unterrichtsmäßig simuliert werden.

Die Gewichtung des Lehrstoffes soll auf die jeweiligen Fachbereiche und Unterrichtssituationen der Studierenden abgestimmt sein.

Die Verwendung der behandelten Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel durch den Vortragenden selbst ist unabdingbare Voraussetzung für die Überzeugung der Studierenden von ihrer Verwendbarkeit und damit für die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe.

Anlage XI

d)

Leibesübungen

```

```

Gesamtzahl der

Unterrichtsstunden

Art der ohne Fern- mit Fern- Lehrver-

Unterrichts- unterricht unterricht pflichtungs-

veranstaltung gruppe

```

```

Fachtheoretische

Grundlagen..... S 60 40 I

Fachdidaktik.... S 60 40 I

Praktisch-

methodische

Ausbildung

Motorische

Grundlagen..... Ü 8 8 III

Boden- und

Gerätturnen.... Ü 12 12 III

Spiele.......... Ü 20 20 III

Leichtathletik.. Ü 16 16 III

Schwimmen....... Ü 16 16 III

Gymnastik und Tanz Ü 8 8 III

```

```

200 160

Bildungs- und Lehraufgabe:

Im Rahmen des Vorbereitungslehrganges sind jene Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, die es den daran teilnehmenden Lehrern ermöglichen, die Schüler an Berufsschulen unter Bedachtnahme auf die bestehenden Unterrichtsprobleme zu befähigen, in vielfältigen Bewegungssituationen eigenverantwortlich zu handeln und dadurch ein freudvolles Erleben allein und in Gemeinschaft mit anderen zu erfahren. Die Lehrer sollen außerdem befähigt werden, ihre Schüler zu sozialer Verantwortung gegenüber den Mitmenschen und der Umwelt zu erziehen, zur Selbstentfaltung und Selbstfindung der jungen Menschen beizutragen und damit deren gegenwärtiges und zukünftiges Leben zu bereichern.

Insbesondere ist sicherzustellen, daß die am Vorbereitungslehrgang teilnehmenden Lehrer die erforderlichen Fertigkeiten und Fähigkeiten erwerben, um bei Schülern

Lehrstoff:

Fachtheoretische Grundlagen:

Eine Auswahl aus den folgenden Inhalten der einzelnen Wissenschaftsgebiete unter Anknüpfung an aktuelle Ereignisse und in Verbindung mit der praktisch-methodischen Ausbildung:

Sportpädagogik:

Sportpädagogische Grundbegriffe; Wert- und Bildungsbereiche der Leibesübungen und des Sports; Erziehungsziele; Lehrplan und Curriculum; sportliche Leistung; pädagogische Prinzipien.

Sportpsychologie:

Entwicklungspsychologische Aspekte: Entwicklungsphasen, Übungsbedarf und psychische Belastbarkeit.

Persönlichkeitspsychologische Aspekte: psychische Ursachen von Leistungsschwäche; Persönlichkeit des Leibeserziehers; positive und negative Auswirkungen des Sports auf die Persönlichkeit; Lehrerverhalten.

Motivationspsychologische Aspekte: Handlungsformen, Motivationsentwicklung, Leistungsmotivation, Motivationshilfen.

Lernpsychologische Aspekte: Lernprozesse, Informationsverarbeitung, psychologische Aspekte motorischen Lernens (zB Transfer, Lernplateau, mentales Üben).

Spezielle Fragestellungen: emotionale Prozesse im sportlichen Handeln; interaktionspsychologische Probleme im Sport; regulative Methoden im Sport; Aggression, Frustration, Angst.

Sportsoziologie:

Einfluß der Gesellschaft auf den Sport und jener des Sports auf die Gesellschaft; soziale Mobilität durch Sport; soziale Schichtung und Sport.

Soziale Strukturen und Prozesse innerhalb des Sports: soziale Integration; soziales Lernen Im Sport; Interaktionsprozesse im Sport; Gruppendynamik im Sport; Koedukation.

Bewegungslehre:

Prinzipien der Sportmotorik, sportmotorische Entwicklung, sportmotorische Eigenschaften, Bewegungseigenschaften; biomechanische Grundlagen und ihre Anwendung; spezielle Bewegungslehre und ihre Konsequenzen für die Methodik; Bewegungsanalysen.

Anatomie und Sportphysiologie:

Skelett- und Organsysteme im Hinblick auf die Bewegungsfunktion, auf Haltungsschäden und Haltungsschwächen; physiologische Bedingungen für die Leistungs- und Belastungsfähigkeit des Organismus bei Leibesübungen und Sport.

Fachdidaktik:

Interpretation des Lehrplans, insbesondere der Bildungs- und Lehraufgaben des Faches; spezielle Anwendung der didaktischen Grundsätze und Unterrichtsprinzipien.

Zielproblematik: Bestimmung von Lernzielen im Zusammenhang mit der Stoffauswahl; Begründung von Zielentscheidungen (psychomotorischer, sozial-affektiver, kognitiver Aspekt).

Unterrichtsorganisation: Jahresplanung; mittelfristige Planung auf Grund didaktisch-methodischer Analysen; Stundenplanung; Stundentypen;

Stundenmodelle mit besonderen Schwerpunkten; Aufstellungs- und Betriebsformen; Betriebsweisen; Individualisierung; Differenzierung;

Intensivierung des Unterrichts; Struktur des Lehr- und Lernvorganges;

Unterrichtsverfahren; methodische Reihen; Sichern und Helfen;

Korrektur; offene Lehr- und Lernsituation; Interaktionsformen;

Lernkontrolle, Leistungserhebung, Aspekte der Schülerbeurteilung, altersspezifische sportmotorische Tests.

Spezielle Maßnahmen der Unfallverhütung, Entwicklung sicherheitsorientierten Verhaltens; Erkennen von Fehlhaltungen, Haltungsschwächen und Haltungsfehlern und spezielle Maßnahmen der Haltungserziehung (Vorbeugungsmaßnahmen gegen Belastungsschäden);

Gestaltung von Leibesübungen unter erschwerten Bedingungen;

projektorientierter Unterricht; koedukativer Sportunterricht;

Gesundheitsförderung, Hygiene; Stoffsammlungen, Übungsprogramme, Wettkampfbestimmungen und Spielregeln.

Medieneinsatz und Literaturstudium: Einsatz von Musik; Verwendung alternativer Sport- und Spielgeräte; Verwendung des Videogerätes zur Bewegungsanalyse und Bewegungskorrektur; fachspezifische Gesetze, Erlässe, Verordnungen; Studium und Reflexion der einschlägigen Fachliteratur.

Praktisch-methodische Ausbildung:

Verbesserung der allgemein-motorischen Grundlagen sowie Steigerung des Eigenkönnens in den Übungsbereichen unter Bedachtnahme auf die didaktisch-methodischen Erfordernisse des Unterrichtes in den Berufsschulen unter einfachen bzw. erschwerten Bedingungen (auch im Rahmen von Schulveranstaltungen). Vermittlung des methodischen Aufbaus des fachspezifischen Lehrstoffes für Berufsschulen. Vermittlung des situations- und sachgemäßen Sicherns und Helfens und eines speziellen Sicherheitsverhaltens.

Motorische Grundlagen:

Verbessern (und Erhalten)

Kleine Spiele:

Sportspiel

Übungen und Trainingsformen zur Verbesserung der Lauftechnik und der Laufleistung.

Übungen für die Leistungsentwicklung in Weitsprung- bzw. Hochsprungtechniken.

Festigen der Technik im Wurf/Stoß.

Übungs- und Wettkampfformen unter nicht genormten Bedingungen.

Schwimmen:

Verbessern und Festigen der Schwimmarten.

Schwimmen mit verschiedenartigen Geräten.

Wassergymnastik.

Verbessern von Schwimmtechniken.

Starten und Wenden.

Tauchen.

Wasserspringen.

Gymnastik und Tanz:

Gymnastische Grundformen.

Grundformen des Bewegens mit Handgeräten.

Österreichische und andere nationale Volkstänze.

Künstlerischer Tanz.

Zeitgemäße Gesellschaftstänze.

Verpflichtender Ausbildungskurs im Skilauf:

Die verpflichtende Ausbildung im Skilauf hat jene Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die den Lehrer befähigen, im Rahmen der unverbindlichen Übung Leibesübungen, allenfalls auch im Rahmen von Schulveranstaltungen, Skiunterricht zu erteilen.

Didaktische Grundsätze:

Die Ausbildung soll schwerpunktmäßig im praktisch-methodischen Bereich liegen, die das Erarbeiten der zugehörigen fachtheoretischen und fachdidaktischen Kenntnisse begleiten soll.

Vor der praktischen Ausbildung im Skilauf muß der Studierende den Besuchsnachweis eines Erste-Hilfe-Kurses erbringen; desgleichen ist vor der praktischen Ausbildung im Schwimmen der Retterschein nachzuweisen.

Bei der Auswahl der Übungsinhalte ist zu berücksichtigen, daß ihre Umsetzung im Berufsschulunterricht vielfach unter erschwerten Bedingungen erfolgen muß.

Auf das Sichern und Helfen in den einzelnen Übungsbereichen ist besonders hinzuweisen.

Nach einzelnen abgeschlossenen Abschnitten sollen Unterrichtseinheiten didaktisch und methodisch geplant und in ihren wesentlichen Teilen unterrichtsmäßig simuliert werden.

Die Gewichtung des Lehrstoffes soll auf die jeweiligen Fachbereiche und Unterrichtssituationen der Studierenden abgestimmt sein.

Anlage XI

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)

e)

Stenotypie und Phonotypie

Siehe Anlage X Abschnitt III lit. k mit der Maßgabe, daß dem Vorbereitungslehrgang die Erfordernisse der Berufsschule zugrunde zu legen sind.

Anlage XI

e)

Textverarbeitung

```

```

Gesamtzahl der

Unterrichtsstunden

Art der ohne Fern- mit Fern- Lehrver-

Unterrichts- unterricht unterricht pflichtungs-

veranstaltung gruppe

```

```

Fachwissenschaft S 160 110 II

Schulpraktische

Übungen........ Ü 30 20 III

Fachdidaktik.... S 50 30 II

```

```

240 160

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen ihre Fertigkeit aus Kurzschrift und Maschinschreiben 5teigern. Sie sollen das System der Wiener Urkunde 1968 im Teil „Verkehrsschrift'' beherrschen und anwenden können und einen Überblick über den Teil „Eilschrift'' gewinnen.

Sie sollen die für die Teilbereiche der Fachwissenschaften geltenden ÖNORMEN kennen und anwenden können. Sie sollen mit den aktuellen Geräten, die in der Büroorganisation verwendet werden, vertraut sein, diese handhaben und auch rationell einsetzen können.

Sie sollen sich im Hinblick auf die ständigen Neuerungen im Bereich der Bürotechnik und Büroorganisation der Notwendigkeit ständiger Weiterbildung bewußt werden.

Sie sollen den Unterricht im Unterrichtsgegenstand „Textverarbeitung'' richtig planen sowie erfolgreich gestalten und auswerten können.

Sie sollen die Fähigkeit zum normgerechten und fehlerfreien Erstellen von Schriftstücken der Wirtschaft, der Verwaltung und des persönlichen Bereiches unter praxisgemäßer Anwendung der Computerunterstützten Textverarbeitung und unter Einbeziehung der Phonotypie erlangen.

Lehrstoff:

Fachwissenschaft:

Kurzschrift: Erarbeitung der Systemurkunde der Deutschen Einheitskurzschrift (Wiener Urkunde 1968) im Teil „Verkehrsschrift'' sowie überblicksmäßig im Teil „Eilschrift'' unter Bedachtnahme auf eine vorbildliche Tafelschrift.

Aufnahme von Diktaten bis zu einer Geschwindigkeit von 100 Silben

pro Minute (3 Minuten Dauer).

Überblick über die Geschichte der Kurzschrift.

Maschinschreiben: Abschreibe- und Diktatübungen im Hinblick auf eine Steigerung der Geschwindigkeit bis zu 2400 Reinanschlägen bei 10-Minuten-Abschrift und bis zu 70 Silben pro Minute bei 3-Minuten-Diktaten.

Gestaltung von genormten und ungenormten Schriftstücken aus der betrieblichen, behördlichen und privaten Praxis nach hand- und maschinschriftlicher Vorlage sowie nach Ansage.

Phonotypie: Übertragung und Gestaltung von Schriftstücken nach Tonträgern. Erstellen von Phonogrammen in korrekter Diktiersprache unter Bedachtnahme auf die geltenden ÖNORMEN.

Computerunterstützte Textverarbeitung: Anwenden aller vorhandenen Möglichkeiten der Computerunterstützten Textverarbeitung, insbesondere Anlegen, Bearbeiten, Speichern und Ausdrucken von Schriftstücken nach hand- und maschinschriftlichen Unterlagen sowie nach Diktat und Tonträgern. Dateierstellung und -bearbeitung, Erstellen von Serien- und Standardbriefen; Bausteinkorrespondenz.

Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz. Sozioökonomische Aspekte und Auswirkungen der Arbeit am Bildschirm.

Büroorganisation und Bürotechnik: Handhabung von aktuellen Geräten der Büroorganisation und Bürotechnik unter Bedachtnahme auf deren rationellen Einsatz. Entwicklungstendenzen in der Bürotechnik unter Berücksichtigung ergonomischer und sozioökonomischer Aspekte. Besprechung von Fachliteratur.

Schulpraktische Übungen:

Analyse von Fremdunterricht: Hospitationen;

Videofilme.

Analyse von eigenem Unterricht: Mikroteaching; Lehrübungen

(Planung, Durchführung, Evaluation).

Fachdidaktik:

Unterrichtsziele: Vorgaben des Lehrplanes. Lehrstoffverteilung (Auswahlkriterien, strukturelle Zusammenhänge, zeitliche Reihung). Ableitung von Unterrichtszielen (Präzision, Relevanz, Erreichbarkeit). Ausgewogenheit der Unterrichtsziele (kognitiv, affektiv, psychomotorisch; fachspezifisch, fachübergreifend; reproduzierend, anwendend, produzierend).

Methodik: Eignung verschiedener Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel für die Erreichung der einzelnen Ziele der einschlägigen Unterrichtsgegenstände. Feststellen von Vorkenntnissen und Anknüpfen an früher Gelerntes. Unterrichtsphasen. Schulveranstaltungen.

Lernkontrolle: Feststellung des Unterrichtsertrages (Informationsfeststellung). Leistungsfeststellung.

Leistungsbeurteilung. Bewältigung hemmen- der Faktoren:

Unterschiedliche Vorkenntnisse, fehlende Motivation, räumliche Hemmnisse, fehlende Hilfsmittel, große Schülerzahl, Zeitproblematik.

Didaktische Grundsätze :

Siehe Anlage X, Abschnitt III, lit. k.

Anlage XII

```

```

LEHRPLAN FÜR DEN AUSBILDUNGSLEHRGANG IM SKILAUF

für Lehrer ohne Lehramt für Leibesübungen

I. STUNDENTAFEL

```

```

Gesamt-

Pflichtgegenstände Art der zahl der Lehrver-

Unter- Unter- pflich-

richtsver- richtsstun- tungs-

anstaltung den gruppe

```

```

Alpiner Skilauf

```

1.

Unterrichts- und Bewegungslehre .... V 8 I

```

```

2.

Ausrüstungs- und Gerätekunde ....... V 2 III

```

```

3.

Skilauf und Umwelt ................. V 1 III

```

```

4.

Gefahrenkunde und spezielle

```

Erste-Hilfe ........................ V 3 III

```

5.

Skikursorganisation ................ V 1 III

```

```

6.

Skikursgestaltung .................. V 3 III

```

```

7.

Fachbezogene Arbeitskreise ......... Ü 5 III

```

```

8.

Methodisch-praktischer Unterricht .. Ü 36 III

```

```

```

59

Skilanglauf

```

1.

Unterrichts- und Bewegungslehre .... V 8 I

```

```

2.

Ausrüstungs- und Gerätekunde ....... V 3 III

```

```

3.

Skilauf und Umwelt ................. V 1 III

```

```

4.

Gefahrenkunde und spezielle

```

Erste-Hilfe ........................ V 2 III

```

5.

Skikursorganisation ................ V 1 III

```

```

6.

Skikursgestaltung .................. V 3 III

```

```

7.

Fachbezogene Arbeitskreise ......... Ü 5 III

```

```

8.

Methodisch-praktischer Unterricht .. Ü 36 III

```

```

```

59

Anhang zur Stundentafel:

1.

Ein Lehrgang hat einschließlich allfälliger Prüfungen

2.

Die Ausbildung in alpinem Skilauf und/oder Skilanglauf ist

3.

Wird die Ausbildung in einem oder mehreren in Z 1 bis 6

4.

Fachbezogene Arbeitskreise und methodisch-praktischer Unterricht

Anlage XII

Mit Beginn des Wintersemesters 1996/97 Semesterweise aufsteigendes

Außerkrafttreten (vgl. § 5 Z 1)

II. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE, LEHRSTOFF DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE SOWIE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Ausbildungen im Skilauf für Lehrer ohne Lehramt für Leibesübungen haben jene Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die den Lehrer befähigen, im Rahmen von Schulveranstaltungen Skiunterricht zu erteilen und bei der Planung, Gestaltung und Durchführung einer Wintersportwoche (Skikurs) mitzuwirken.

Ein Ausbildungskurs umfaßt die Bereiche alpiner Skilauf (allenfalls unter Einschluß verwandter Formen des Gleitens auf Schnee) oder des Skilanglaufes.

Lehrstoff:

Alpiner Skilauf

Unterrichts- und Bewegungslehre:

Erwerb von pädagogisch-didaktischen Kenntnissen und Fähigkeiten im alpinen Skiunterricht. Entwickeln der Fähigkeit zu Bewegungsanalysen und der Umsetzung für den methodisch-praktischen Unterricht. Kenntnisse zu den Vorgaben des „Österreichischen Skilehrplans'' über Lehrwege, Auswahlkriterien (zB zeitliche Reihung, strukturelle Zusammenhänge), Unterrichtsplanung, Lehrmethoden (induktiv, deduktiv, ua.), Lernphasen (Grobkoordination, Feinkoordination, ua.), Lehr- und Lernhilfen, Organisationsformen (Formen des Kreisbetriebes, Rudel, Einzelfahren, ua.) und andere Auswahlkriterien (Lern- und Festigungsphase, Sicherheit, Lebensnähe, ua.), Bewältigung hemmender Faktoren (unterschiedliches Können innerhalb der Gruppen, große Schüleranzahl, Angst, Ermüdung, ua.). Grundmechanismen des alpinen Skilaufes (Be- und Entlastung, Drehen, ua.), Kräfte, die auf den Skiläufer einwirken (Fliehkraft, Führungskräfte der Ski, Beschleunigung, ua.), Bewegungsstruktur und beispielhafte Bewegungsanalysen mit Auswertung für den Lehr- und Lernprozeß.

Ausrüstungs- und Gerätekunde:

Wissen um die Funktion der verschiedenen Ausrüstungsgegenstände (zB Ski, Schuh, Bindung, Stöcke; andere Wintersportgeräte). Wecken der Bereitschaft zur regelmäßigen Wartung und Pflege des Materials.

Auswahl des dem jeweiligen Fahrkönnen entsprechenden Ski-, Bindungs- und Schuhmaterials. Umgang mit Geräten zur Präparierung bzw. Ausbesserung und Pflege schadhafter Teile, sowie kreativer Umgang mit Geräten als Möglichkeit im Bereich Spiel und Aktion.

Skilauf und Umwelt:

Wissen um die Veränderung und Belastung der Umwelt durch den alpinen Skilauf (Luft - Lärm - Wasser - Abfall). Schutz- und Erholungswirkung des Waldes, der Wiesen und Matten. Fragen des Wildschutzes. Aufklärung über die Folgen einer uneingeschränkten Nutzung des Naturraums zu Wintersportzwecken. Aspekte einer positiven Einstellung zur Natur und der Wertschätzung einer intakten Umwelt. Fragen der Landschaftsplanung und -erhaltung.

Gefahrenkunde und spezielle Erste-Hilfe:

Wissen um die Grundlagen der subjektiven und objektiven Gefahren beim alpinen Skilauf und deren Vermeidung. Schulung des Erkennens von Gefahren und der daraus resultierenden Verhütungsmaßnahmen. Pistenregeln, Verhalten bei der Benützung von Aufstiegshilfen.

Wissen zur Schneekunde (Meteorologie der Lawinen). Abschätzen der Lawinengefahr aufgrund der eigenen Beobachtung im Gelände und Interpretation des Lawinenlageberichtes. Finden einer sicheren Route im Gelände, lawinengefahren-bewußtes Verhalten im freien Skiraum (Tourenplanung). Einsatz von Verschüttetensuchgeräten.

Erwerb von Kenntnissen und Verhaltensmaßnahmen, um Erste Hilfe bei Unfällen beim alpinen Skilauf leisten zu können: Richtiges Erkennen und Beurteilen von Verletzungen und ihre Versorgung, im besonderen lebensrettende Sofortmaßnahmen wie Atemspende und Herzmassage und deren praktische Durchführung.

Skikursorganisation:

Planung, Organisation und Durchführung eines Skikurses und exemplarische Kenntnis der einschlägigen schulrechtlichen und anderen Rechtsvorschriften. Modelle der fächerübergreifenden Vorbereitung einer Klasse auf eine Wintersportwoche.

Skikursgestaltung:

Kennenlernen der Landschaft und Kultur der Wintersportorte und deren Umgebung. Gestaltung von Gemeinschaftsabenden (zB mit Kontaktspielen, Tanzspielen, Volkstanz, Musizieren, Gesang, Quiz, Theater, Kabarett, ua.). Nutzung der Freizeit entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten.

Fachbezogene Arbeitskreise:

Aktuelle Ereignisse aus dem täglichen Lehrbetrieb sind (in den Ausbildungsgruppen) in Zusammenschau mit den theoretischen

Ausbildungsbereichen zu besprechen.

Methodisch-praktischer Unterricht:

Lehrbereiche: Gewöhnen ans Gerät; Schußfahren/Gleiten; Pflug; Pflugbogen; Vom Pflugbogen zum Schwingen; Schwingen (und Kurzschwingen); Stangenfahren; Springen; Spielerische Formen; Skilauf und Bergwelt erfahren und erleben.

Die Lehrinhalte dieser Lehrbereiche („Österreichischer Skilehrplan'' gemäß den Lehrgängen zur Ausbildung von Skilehrern und Skiführern bzw. Skilehrwarten) sind als jenes methodisch-praktische Eigenkönnen (spezielles Fertigkeitsniveau), das zur personen- und sachgerechten Demonstration spezieller Bewegungsabläufe zum Zweck des visuellen Lernens (zB Demonstration von wichtigen Bewegungselementen, von fehlerhaften Bewegungsabläufen, ua.) erforderlich ist, sicherzustellen.

Skilanglauf

Unterrichts- und Bewegungslehre:

Erwerb von pädagogisch-didaktischen Kenntnissen und Fähigkeiten im nordischen Skiunterricht. Entwickeln der Fähigkeit zu Bewegungsanalysen und deren Umsetzung für den methodisch-praktischen Unterricht. Kenntnisse über Lehrwege, Auswahlkriterien (zB zeitliche Reihung, strukturelle Zusammenhänge), Unterrichtsplanung, Lehrmethoden (induktiv, deduktiv, ua.), Lernphasen (Grobkoordination, Feinkoordination, ua.), Lehr- und Lernhilfen, Organisationsformen und andere Auswahlkriterien (Lern- und Festigungsphase, Sicherheit, Lebensnähe, ua.), Bewältigung hemmender Faktoren (unterschiedliches Können innerhalb der Gruppen, große Schüleranzahl, Angst, Ermüdung, ua.). Grundmechanismen des Skilanglaufes, Bewegungsstruktur und beispielhafte Bewegungsanalysen mit Auswertung für den Lehr- und Lernprozeß.

Ausrüstungs- und Gerätekunde:

Wissen um die Funktion der verschiedenen Ausrüstungsgegenstände (zB Ski, Schuh, Bindung, Stöcke, ua.).

Wecken der Bereitschaft zur regelmäßigen Wartung und Pflege des Materials. Umgang mit Geräten zur Präparierung bzw. Ausbesserung und Pflege schadhafter Teile.

Skilauf und Umwelt:

Wissen um die Veränderung und Belastung der Umwelt durch den nordischen Skilauf (Luft - Lärm - Wasser - Abfall). Schutz- und Erholungswirkung des Waldes, der Wiesen und Matten. Fragen des Wildschutzes. Aufklärung über die Folgen einer uneingeschränkten Nutzung des Naturraums zu Wintersportzwecken. Aspekte einer positiven Einstellung zur Natur und der Wertschätzung einer intakten Umwelt. Fragen der Landschaftsplanung und -erhaltung.

Gefahrenkunde und spezielle Erste-Hilfe:

Erwerb von Kenntnissen und Verhaltensmaßnahmen, um Erste Hilfe bei

Unfällen beim Skilanglauf leisten zu können: Richtiges Erkennen und Beurteilen von Verletzungen und ihre Versorgung, im besonderen lebensrettende Sofortmaßnahmen wie Atemspende und Herzmassage und deren praktische Durchführung.

Skikursorganisation:

Planung, Organisation und Durchführung eines Skikurses und exemplarische Kenntnis der einschlägigen schulrechtlichen und anderen Rechtsvorschriften. Modelle der fächerübergreifenden Vorbereitung einer Klasse auf eine Wintersportwoche.

Skikursgestaltung:

Kennenlernen der Landschaft und Kultur der Wintersportorte und deren Umgebung. Gestaltung von Gemeinschaftsabenden (zB mit Kontaktspielen, Tanzspielen, Volkstanz, Musizieren, Gesang, Quiz, Theater, Kabarett, ua.). Nutzung der Freizeit entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten.

Fachbezogene Arbeitskreise:

Aktuelle Ereignisse aus dem täglichen Lehrbetrieb sind (in den Ausbildungsgruppen) in Zusammenschau mit den theoretischen

Ausbildungsbereichen zu besprechen.

Methodisch-praktischer Unterricht:

Lehrbereiche: Gewöhnung ans Gerät; Schußfahren; Gleiten (auf beiden/auf einem Ski); Spiele und Spielformen; Richtungsänderung durch Pflugstellung, Umtreten, Telemark-Haltung; Bremsen; Skiwandern;

Gewöhnung an die Spur: Diagonalschritt; Doppelstockschub;

Doppelstockschub mit Zwischenschritt; Viertakt-Diagonalschritt (Pendelschritt); Halbschlittschuhschritt; Schlittschuhschritt (symmetrisch und asymmetrisch); Diagonalschlittschuhschritt;

Abfahrtstechniken; Technikwechsel und Technikanwendung auf der Geländespur; Skilauf und Umwelt erfahren und erleben.

Die Lehrinhalte dieser Lehrbereiche sind als jenes methodischpraktische Eigenkönnen (spezielles Fertigkeitsniveau), das zur personen- und sachgerechten Demonstration spezieller Bewegungsabläufe zum Zweck des visuellen Lernens (zB Demonstration von wichtigen Bewegungselementen, von fehlerhaften Bewegungsabläufen, ua.) erforderlich ist, sicherzustellen.

Didaktische Grundsätze:

Bewegungsaufzeichnungen (zB Videoaufnahmen) sind für Bewegungsanalysen und Bewegungskorrekturen vorzusehen. Der Einsatz und die Handhabung von Aufzeichnungsgeräten soll auch von den Auszubildenden erfahren werden.

Referate sollen vorrangig an den praktischen Erfahrungen der Auszubildenden im Rahmen des Ausbildungskurses anknüpfen.

Die Schulung des Eigenkönnens im Zusammenhang mit den Lehrinhalten des methodisch-praktisch Unterrichtes ist in Abhängigkeit von der Dauer der Ausbildung vorzunehmen. Die unterrichtsspraktische Erfahrung, einschließlich organisatorischer und gestaltender Fähigkeiten ist vor allem zu vermitteln.''

Artikel II

(Anm.: Zu den Anlagen II, III, IV, V, VI/1, VI/2,

VI/3, VII, VIII und IX, BGBl. Nr. 307/1984)

Diese Verordnung tritt wie folgt in Kraft:

1.

Art. 1 Z 1, 2, 8, 11, 23, 25, 27, 28, 29 und 30 mit 1. September 1990,

2.

Art. I Z 3, 4, 7, 9, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 24 und 26 hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 1990, des 2. Semesters mit 1. Februar 1991, des 3. Semesters mit 1. September 1991 und des 4. Semesters mit 1. Februar 1992,

3.

Art. 1 Z 5, 6, 21 und 22 hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 1990 und des 2. Semesters mit 1. Februar 1991,

4.

Art. 1 Z 10 und 12 hinsichtlich des 1. und 3. Semesters mit 1. September 1990, des 2. und 4. Semesters mit 1. Februar 1991, des 5. Semesters mit 1. September 1991 und des 6. Semesters mit 1. Februar 1992.

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