Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 4. April 1984 über die Lehrpläne der Berufspädagogischen Akademien; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
(Helferschein bzw. Retterschein.)
Gymnastik und Tanz:
Gymnastische Grundformen.
Selbständiges Finden von Bewegungsvarianten.
Grundformen des Bewegens mit Handgeräten.
Rhythmische Sportgymnastik.
Österreichische und andere nationale Volkstänze.
Künstlerischer Tanz.
Zeitgemäße Gesellschaftstänze.
Eislauf:
Bewegen und Spielen auf dem Eis.
Eisschnellauf.
Eiskunstlauf.
Eistanz.
Verpflichtender Ausbildungskurs im Skilauf:
Die verpflichtende Ausbildung im Skilauf hat, aufbauend auf der Ausbildung zum Begleitlehrer für Wintersportwochen, jene Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die den künftigen Lehrer befähigen, im Rahmen des Pflichtgegenstandes Leibesübungen sowie im Rahmen von unverbindlichen Übungen und von Schulveranstaltungen Skiunterricht zu erteilen und darüber hinaus die Planung und Durchführung einer Wintersportwoche (Skikurs) zu leiten.
Textverarbeitung
```
```
Gesamtzahl der
Unterrichtsstunden
Art der ohne Fern- mit Fern- Lehrver-
Unterrichts- unterricht unterricht pflichtungs-
veranstaltung gruppe
```
```
Fachwissenschaft S 160 110 II
Schulpraktische
Übungen........ Ü 30 20 III
Fachdidaktik.... S 50 30 II
```
```
240 160
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen ihre Fertigkeit im Maschinschreiben steigern. Sie sollen die für die Teilbereiche der Fachwissenschaft geltenden ÖNORMEN kennen und anwenden können. Sie sollen mit den aktuellen Geräten, die in der Büroorganisation verwendet werden, vertraut sein, diese handhaben und auch rationell einsetzen können.
Sie sollen sich im Hinblick auf die ständigen Neuerungen im Bereich der Bürotechnik und Büroorganisation der Notwendigkeit ständiger Weiterbildung bewußt werden.
Sie sollen den Unterricht im Unterrichtsgegenstand „Textverarbeitung'' richtig planen sowie erfolgreich gestalten und auswerten können.
Sie sollen die Fähigkeit zum normengerechten und fehlerfreien Erstellen von Schriftstücken der Wirtschaft, der Verwaltung und des persönlichen Bereiches unter praxisgemäßer Anwendung der computerunterstützten Textverarbeitung und unter Einbeziehung der Phonotypie erlangen.
Lehrstoff:
Fachwissenschaft:
Maschinschreiben: Abschreibe- und Diktatübungen im Hinblick auf eine Steigerung der Geschwindigkeit bis zu 2 400 Reinanschlägen bei 10-MinutenAbschrift und bis zu 70 Silben pro Minute bei 3-Minuten-Diktaten.
Gestaltung von genormten und ungenormten Schriftstücken aus der betrieblichen, behördlichen und privaten Praxis nach hand- und maschinschriftlicher Vorlage sowie nach Ansage.
Phonotypie: Übertragung und Gestaltung von Schriftstücken nach Tonträgern. Erstellen von Phonogrammen in korrekter Diktiersprache unter Bedachtnahme auf die geltenden ÖNORMEN.
Computerunterstützte Textverarbeitung: Anwenden aller vorhandenen Möglichkeiten der Computerunterstützten Textverarbeitung, insbesondere Anlegen, Bearbeiten, Speichern und Ausdrucken von Schriftstücken nach hand- und maschinschriftlichen Unterlagen sowie nach Diktat und Tonträgern. Dateierstellung und -bearbeitung, Erstellen von Serien- und Standardbriefen; Bausteinkorrespondenz.
Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz. Sozioökonomische Aspekte und Auswirkungen der Arbeit am Bildschirm.
Büroorganisation und Bürotechnik:
Handhabung von aktuellen Geräten der Büroorganisation unter Bedachtnahme auf deren rationellen Einsatz. Entwicklungstendenzen in der Bürotechnik unter Berücksichtigung ergonomischer und sozioökonomischer Aspekte. Besprechung von Fachliteratur.
Schulpraktische Übungen:
Analyse von Fremdunterricht: Hospitationen;
Videofilme.
Analyse von eigenem Unterricht: Mikroteaching; Lehrübungen
(Planung, Durchführung, Evaluation).
Fachdidaktik:
Unterrichtsziele: Vorgaben des Lehrplanes. Lehrstoffverteilung (Auswahlkriterien, strukturelle Zusammenhänge, zeitliche Reihung). Ableitung von Unterrichtszielen (Präzision, Relevanz, Erreichbarkeit). Ausgewogenheit der Unterrichtsziele (kognitiv, affektiv, psychomotorisch; fachspezifisch, fachübergreifend; reproduzierend, anwendend, produzierend).
Methodik: Verschiedene Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel unter Berücksichtigung ihrer Eignung für die Erreichung der einzelnen Ziele der einschlägigen Unterrichtsgegenstände. Feststellen von Vorkenntnissen und Anknüpfen an früher Gelerntes. Unterrichtsphasen. Schulveranstaltungen.
Lernkontrolle: Feststellung des Unterrichtsertrages (Informationsfeststellung). Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung. Bewältigung hemmender Faktoren:
Unterschiedliche Vorkenntnisse, fehlende Motivation, räumliche Hemmnisse, fehlende Hilfsmittel, große Schülerzahl, Zeitproblematik.
Didaktische Grundsätze:
Zur Feststellung der für den erfolgreichen Besuch des Vorbereitungslehrganges erforderlichen Vorkenntnisse der Studierenden soll zu Beginn des Lehrganges ein Einstufungstest durchgeführt werden. Der Vorbereitungslehrgang ist nicht in erster Linie zum Üben und Trainieren von Fertigkeiten bestimmt. Zur Information der Studierenden sind jedoch in angemessenen Zeitabständen Feststellungen über deren jeweiligen Leistungsstand durchzuführen.
Beim Thema „Entwicklungstendenzen in der Bürotechnik'' soll insbesondere auf Weiterbildungs- und Informationsmöglichkeiten durch Fachliteratur, Fachmessen und Firmenbesuche hingewiesen werden.
Schulpraktische Übungen und Fachdidaktik sollen zueinander in Wechselbeziehung stehen.
Anlage X
Anlage X
LEHRPLAN DER VORBEREITUNGSLEHRGÄNGE FÜR ERWEITERUNGSPRÜFUNGEN FÜR
LEHRER DES HAUSWIRTSCHAFTLICHEN FACHUNTERRICHTES UND FÜR LEHRER DES
GEWERBLICHEN FACHUNTERRICHTES (MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK)
(Deutsch, Staatsbürgerkunde, Berufskunde, Musik, Leibesübungen an Haushaltungsschulen und Hauswirtschaftsschulen; Rechnen, Teilbereich Lebenskunde und Erziehungslehre des Unterrichtsgegenstandes „Lebenskunde, Erziehungs- und Gesundheitslehre'' an Haushaltungsschulen, Phonotypie an Haushaltungsschulen; Geschichte, Geographie, Lebenskunde und Erziehungslehre, Wirtschaftliches Rechnen, Stenotypie und Textverarbeitung an Hauswirtschaftsschulen; Entwurf- und Modezeichnen an Fachschulen für Mode und Bekleidungstechnik.)
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Den Studierenden ist in Ergänzung zu den durch die Lehramtsprüfung für den hauswirtschaftlichen bzw. für den gewerblichen Fachunterricht (Mode und Bekleidungstechnik) bereits nachgewiesenen allgemeinen pädagogisch-didaktischen Kenntnissen jenes fachliche Wissen und Können zu vermitteln, das sie zur Ausübung des Berufes als Lehrer für den dem jeweiligen Vorbereitungslehrgang bzw. der jeweiligen Erweiterungsprüfung zugrunde liegenden Unterrichtsgegenstand an Haushaltungsschulen, Hauswirtschaftsschulen und Fachschulen für Mode und Bekleidungstechnik befähigt.
Hiebei können Lehrer des gewerblichen Fachunterrichtes (Fachrichtungen der Mode und Bekleidungstechnik), sofern sie eine Lehramtsprüfung der Fachgruppe A nachweisen, jeden der in dieser Anlage genannten Vorbereitungslehrgänge besuchen, sofern sie eine Lehramtsprüfung der Fachgruppe B nachweisen, nur die Vorbereitungslehrgänge für die Unterrichtsgegenstände „Musik'', „Leibesübungen'' sowie „Entwurf- und Modezeichnen''. Lehrer des hauswirtschaftlichen Fachunterrichtes können jeden Vorbereitungslehrgang besuchen, ausgenommen jenen für den Unterrichtsgegenstand „Entwurf- und Modezeichnen''.
Anlage X
Anlage X
LEHRPLAN DER VORBEREITUNGSLEHRGÄNGE FÜR ERWEITERUNGSPRÜFUNGEN FÜR
LEHRER DES HAUSWIRTSCHAFTLICHEN FACHUNTERRICHTES UND FÜR LEHRER DES
GEWERBLICHEN FACHUNTERRICHTES (MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK)
(Deutsch, Staatsbürgerkunde, Berufskunde, Teilbereich Erziehungslehre des Unterrichtsgegenstandes „Gesundheits- und Erziehungslehre'', Musik, Rechnen und elektronische Datenverarbeitung, Textverarbeitung, Leibesübungen an Haushaltungsschulen und Hauswirtschaftsschulen; Geschichte, Geographie an Hauswirtschaftsschulen; Entwurf- und Modezeichnen an Fachschulen für Mode und Bekleidungstechnik)
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Den Studierenden ist in Ergänzung zu den durch die Lehramtsprüfung für den hauswirtschaftlichen bzw. für den gewerblichen Fachunterricht (Mode und Bekleidungstechnik) bereits nachgewiesenen allgemeinen pädagogisch-didaktischen Kenntnissen jenes fachliche Wissen und Können zu vermitteln, das sie zur Ausübung des Berufes als Lehrer für den dem jeweiligen Vorbereitungslehrgang bzw. der jeweiligen Erweiterungsprüfung zugrunde liegenden Unterrichtsgegenstand an Haushaltungsschulen, Hauswirtschaftsschulen und Fachschulen für Mode und Bekleidungstechnik befähigt.
Hiebei können Lehrer des gewerblichen Fachunterrichtes (Fachrichtungen der Mode und Bekleidungstechnik), sofern sie eine Lehramtsprüfung der Fachgruppe A nachweisen, jeden der in dieser Anlage genannten Vorbereitungslehrgänge besuchen, sofern sie eine Lehramtsprüfung der Fachgruppe B nachweisen, nur die Vorbereitungslehrgänge für die Unterrichtsgegenstände „Musik'', „Leibesübungen'' sowie „Entwurf- und Modezeichnen''. Lehrer des hauswirtschaftlichen Fachunterrichtes können jeden Vorbereitungslehrgang besuchen, ausgenommen jenen für den Unterrichtsgegenstand „Entwurf- und Modezeichnen''.
Anlage X
II. GEMEINSAME DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Die Ausbildung ist in allen Vorbereitungslehrgängen jeweils in einer Sozial- und einer Individualphase so durchzuführen, daß das für die angestrebte Lehrtätigkeit erforderliche Wissen und Können aufbauend auf dem Bildungsgut der bereits abgelegten Lehramtsprüfung erworben werden kann.
Hiebei ist in der Sozialphase der Lehrstoff in Seminaren und Übungen an die Studierenden heranzutragen und so weit vor- bzw. nachzubereiten, daß er von diesen anhand von bereitgestellten Materialien in der Individualphase weitgehend selbständig erarbeitet werden kann. Die Sozialphase hat nach Maßgabe der in den einzelnen Vorbereitungslehrgängen hiefür zur Verfügung stehenden Stundenzahl drei bis fünf einwöchige Seminarveranstaltungen von je 40 Stunden Dauer zu umfassen, die in Abständen von je einem Semester abzuhalten sind.
Die Individualphase hat grundsätzlich der selbständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase bereitgestellten Materialien und Unterlagen in der Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden nach Bedarf durch individuelle Anfragebeantwortungen und Hinweise auf pädagogische und fachbezogene Grundlagen zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.
Anlage X
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)
III. AUFBAU, STUNDENZAHL, BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF
DER EINZELNEN VORBEREITUNGSLEHRGÄNGE
(Sofern die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt (§ 6 Abs. 3 letzter Satz des Schulorganisationsgesetzes), ist in der Stundentafel nur das Ausmaß der Sozialphase angegeben, da sich die Dauer der individuellen Beschäftigung mit dem Fernunterrichtsmaterial nach der Leistungssituation des Studierenden richtet.)
Anlage X
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)
Deutsch
```
```
Gesamtzahl der
Unterrichtsstunden
Art der ohne Fern- mit Fern- Lehrver-
Unterrichts- unterricht unterricht pflichtungs-
veranstaltung gruppe
```
```
Sprache......... S 105 70 I
Literatur....... S 75 50 I
Fachdidaktik.... S 40 30 I
Unterrichts-
planung........ S 20 10 I
```
```
240 160
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen aus Sprache und Literatur, die zum Unterricht an Haushaltungs- und Hauswirtschaftsschulen befähigen.
Vermittlung der Theorie und Praxis der Fachdidaktik Deutsch an Haushaltungs- und Hauswirtschaftsschulen.
Lehrstoff:
Sprache:
Phonetik, Semantik, Morphologie und Syntax der deutschen Sprache:
Grundlegendes und Überblick. Problem der Sprachnorm; Entwicklung der Gegenwartssprache; Dialekt und Schriftsprache.
Verhältnis von Muttersprache und Fremdsprache.
Fachsprache: Begriff der wissenschaftlichen Terminologie.
Vokabulare der Sachbereiche, die im Vordergrund des Unterrichtserfordernisses stehen.
Sprachstrukturen der Medien; Behördensprache; Sprache der Politik.
Literatur:
Überblick über literarische Gattungen, insbesondere auch neuere
Formen: Wesensmerkmale, historische Bedeutung.
Literarische Epochen in Grundzügen. Detaillierte Darstellung der Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts, Gegenwartsliteratur; Dichtungen der österreichischen Landschaften.
Literarische Grenzgebiete: Dokumentarliteratur, Gebrauchs- und Trivialliteratur. Kitsch und Schund: Begriffsklärung. Die literarische Umwelt des Schülers als Ausgangspunkt für den Literaturunterricht.
Fachdidaktik:
Gestaltung der Unterrichtsstunde. Unterrichtsmodelle.
Ausdrucksweise des Schülers; schriftliche und mündliche Übungen; die Lektüre; Lehrbuch, Lesebuch, Lesetexte; Schulbibliothek.
Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung im Deutschunterricht; Schularbeiten.
Einsatz audiovisueller Hilfsmittel.
Unterrichtsplanung:
Die Stellung des Deutschunterrichtes im Lehrplan der Haushaltungsschule und der Hauswirtschaftsschule.
Lehrstoffverteilung; Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen.
Hospitationen; Unterrichtsanalysen.
Analge X
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)
Geschichte
```
```
Gesamtzahl der
Unterrichtsstunden
Art der ohne Fern- mit Fern- Lehrver-
Unterrichts- unterricht unterricht pflichtungs-
veranstaltung gruppe
```
```
Allgemeine
Geschichte..... S 60 40 I
Geschichte
Österreichs.... S 75 50 I
Gegenwartskunde. S 60 40 I
Fachdidaktik.... S 30 20 I
Unterrichts-
planung........ S 15 10 I
```
```
240 160
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung eines Überblicks über die Geschichtsepochen unter besonderer Berücksichtigung Österreichs und der Gegenwart.
Befähigung zur Umsetzung der Kenntnisse im Hinblick auf die Unterrichtsprobleme an Hauswirtschaftsschulen.
Lehrstoff:
Allgemeine Geschichte:
Ur- und Frühgeschichte.
Wesentliche Leistungen altorientalischer Hochkulturen. Die Kulturleistungen der Griechen und Römer, die für die Entwicklung des Abendlandes von Bedeutung waren.
Die Entwicklung der drei Kulturkreise: Abendländischer Kulturkreis (Westrom, Germanenreiche auf römischem Boden), Byzanz, Islam.
Das Zeitalter Karls des Großen: die neue Form des Imperium Romanum, die Sozial- und Wirtschaftsordnung (Ausbildung der Grundherrschaft, die Bauern); kulturelle Zentren; Bedeutung der Klöster.
Das Heilige Römische Reich im Hoch- und Spätmittelalter:
Auseinandersetzung zwischen Kirche und Staat; Rittertum und Kreuzzüge; Romanik.
Die Ausbildung der Territorialgewalt; Städte. Die Gotik. Der Beginn der Neuzeit: Wissenschaften und Erfindungen; Entdeckungen; soziale und religiöse Situation; Verlagssystem und Frühkapitalismus; Humanismus und Renaissance: das neue Weltbild.
Die Reformation und deren kulturelle und politische Folgewirkungen. Die europäischen Mächte im 16. und 17. Jahrhundert und der Dreißigjährige Krieg. Das Barockzeitalter; der Absolutismus.
Vorindustrielle Wirtschaft und Gesellschaft. Merkantilismus und neue Sozialstruktur. Das Rokoko.
Die Aufklärung als geistige Bewegung. Wirtschafts-, Staats- und Gesellschaftslehre. Der aufgeklärte Absolutismus in Europa.
Bedeutende politische Ereignisse für die historische Entwicklung im 19. und 20. Jahrhundert.
Die Entstehung der Vereinigten Staaten, die Französische Revolution, die Napoleonischen Kriege.
Die neue Ordnung Europas durch den Wiener Kongreß. Die Erste industrielle Revolution, die Veränderung der Gesellschaftsstruktur:
Entstehung des Vierten Standes in Europa. Die tragenden politischen und sozialen Ideen: Liberalismus, Nationalismus, Sozialismus. Auswirkung auf die Struktur der politischen Willensbildung (Verfassungskämpfe). Das Jahr 1848.
Europäische Probleme in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts.
Strukturverschiebungen im machtpolitischen Bereich, europäische Krisenherde. Die soziale Frage bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges.
Lösungsversuche: Marxismus, Christliche Soziallehre. Imperialistische Politik der Weltmächte bis 1914.
Der Erste Weltkrieg und dessen Auswirkungen auf die Entwicklung der europäischen Staaten und der USA.
Nationalsozialismus und Kommunismus.
Europa in der Zwischenkriegszeit.
Der Nationalsozialismus und der Zweite Weltkrieg.
Geschichte Österreichs:
Geschichte Österreichs von den Anfängen bis 1526 (einschließlich der Besiedlungsgeschichte der Ostalpenländer). Geschichtliche Entwicklung der einzelnen Bundesländer. Entwicklung der habsburgischen Erbländer von 1526 bis zum Wiener Kongreß.
Österreich von 1815 bis 1914, insbesondere die Revolution von 1848; Verfassungsgeschichte Österreichs im 19. Jahrhundert.
Die soziale Frage in Österreich.
Von der Monarchie zur Ersten Republik. Innen- und außenpolitische Probleme der Ersten Republik. Österreich 1938.
Gegenwartskunde:
Die Weltsituation 1945. Politik der Weltmächte USA und UdSSR. Bündnissysteme; Entkolonialisierung und Probleme der Dritten Welt.
Krisenherde der Weltpolitik und Friedensbestrebungen. Die Zweite Republik in Österreich. Besatzungszeit, Staatsvertrag, Neutralitätserklärung.
Die politische, soziale und kulturelle Entwicklung Österreichs seit 1955.
Die Zweite industrielle Revolution; Änderungen im Wirtschafts- und Sozialgefüge der Welt, Europas und Österreichs.
Politische, wirtschaftliche und kulturelle Tendenzen der Gegenwart.
Fachdidaktik:
Gestaltung der Unterrichtsstunde. Mittel der Veranschaulichung. Exkursionen. Einbeziehung aktueller Anlässe.
Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung im Geschichtsunterricht.
Unterrichtsplanung:
Das Bildungsziel des Unterrichtes in „Geschichte''. Stellung des Geschichtsunterrichts im Lehrplan der Hauswirtschaftsschule.
Lehrstoffverteilung; Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen. Behandlung fachübergreifender Probleme.
Hospitationen; Unterrichtsanalysen.
Analge X
Geschichte
```
```
Gesamtzahl der
Unterrichtsstunden
Art der ohne Fern- mit Fern- Lehrver-
Unterrichts- unterricht unterricht pflichtungs-
veranstaltung gruppe
```
```
Zeitgeschichte
unter besonderer
Berücksichtigung
Österreichs..... S 135 90 I
Fachdidaktik.... S 30 20 I
Unterrichtsplanung S 15 10 I
```
```
180 120
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung eines Überblicks über die Zeitgeschichte unter besonderer Berücksichtigung Österreichs.
Befähigung zur Umsetzung der Kenntnisse im Hinblick auf die Unterrichtsprobleme an Hauswirtschaftsschulen.
Lehrstoff:
Zeitgeschichte unter besonderer Berücksichtigung Österreichs:
Der Erste Weltkrieg und dessen Auswirkungen auf die Entwicklung der europäischen Staaten und der USA.
Faschismus, Nationalsozialismus und Kommunismus.
Europa in der Zwischenkriegszeit.
Innen- und außenpolitische Probleme der Ersten Republik. Österreich
1938.
Der Zweite Weltkrieg.
Die Weltsituation 1945.
Politik der Weltmächte USA und UdSSR. Bündnissysteme;
Entkolonialisierung und Probleme der Dritten Welt.
Krisenherde der Weltpolitik und Friedensbestrebungen. Die Zweite Republik in Österreich. Besatzungszeit, Staatsvertrag, Neutralitätserklärung.
Die politische, soziale und kulturelle Entwicklung Österreichs seit 1955.
Die zweite industrielle Revolution; Änderungen im Wirtschafts- und Sozialgefüge der Welt, Europas und Österreichs.
Politische, wirtschaftliche und kulturelle Tendenzen der Gegenwart. Die Frau in der modernen Gesellschaft.
Fachdidaktik:
Gestaltung der Unterrichtsstunde. Mittel der Veranschaulichung. Exkursionen. Einbeziehung aktueller Anlässe.
Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung im Geschichtsunterricht.
Unterrichtsplanung:
Das Bildungsziel des Unterrichts in Geschichte. Stellung des Geschichtsunterrichts im Lehrplan der Hauswirtschaftsschule.
Lehrstoffverteilung; Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen.
Behandlung fachübergreifender Probleme.
Hospitationen; Unterrichtsanalysen.
Anlage X
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)
Geographie
```
```
Gesamtzahl der
Unterrichtsstunden
Art der ohne Fern- mit Fern- Lehrver-
Unterrichts- unterricht unterricht pflichtungs-
veranstaltung gruppe
```
```
Allgemeine
Geographie..... S 60 40 I
Außereuropäische
Regionalgeo-
graphie........ S 30 20 I
Geographie
Europas........ S 30 20 I
Geographie
Österreichs.... S 90 60 I
Fachdidaktik.... S 15 10 I
Unterrichts-
planung........ S 15 10 I
```
```
240 160
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen aus der allgemeinen Geographie sowie eines Überblicks über die Großräume der Erde unter besonderer Berücksichtigung Österreichs.
Befähigung zur Umsetzung der Kenntnisse im Hinblick auf die Unterrichtsprobleme an Hauswirtschaftsschulen.
Lehrstoff:
Allgemeine Geographie:
Die Erde im Weltraum; Größe und Gestalt sowie Bewegungen der Erde; Sonnen- und Planetensystem; der Mond.
Erdoberfläche: Lufthülle, Gewässer, Vegetation;
Anthropogeographie.
Außereuropäische Regionalgeographie:
Regionalgeographie Afrikas, Asiens, Australiens, Ozeaniens sowie
Nord- und Südamerikas: Aufbau, Großlandschaften, Klima, Bevölkerung, wirtschaftliche Schwerpunkte, Infrastruktur.
Geographie Europas:
Regionalgeographie Europas: Aufbau, Großlandschaften, Klima; Bevölkerung, wirtschaftliche Schwerpunkte. Gegenüberstellung der politischen und wirtschaftlichen Systeme und Bündnisse im Westen und Osten Europas; die Bedeutung Europas in der Welt. Österreichs Nachbarländer.
Geographie Österreichs:
Österreich und seine Landschaften; Gletscherbildung, Karsterscheinungen, Nutzung der jeweiligen Gesteine und Böden.
Klima und Wetter.
Wirtschaft: Land- und Forstwirtschaft; Bergbau; Energiequellen;
Verkehr.
Die Bedeutung des Fremdenverkehrs.
Bevölkerungsstruktur.
Fragen der Raumplanung (Landschaftspflege, Umweltschutz, Energiewirtschaft, Verkehrsplanung).
Die internationalen wirtschaftlichen Organisationen mit besonderer Betonung der österreichischen Situation. Die Stellung Österreichs in der Welt.
Fachdidaktik:
Gestaltung der Unterrichtsstunde. Mittel der Veranschaulichung. Exkursionen und Lehrausgänge.
Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung im Geographieunterricht.
Unterrichtsplanung:
Das Bildungsziel des Geographieunterrichtes.
Stellung des Geographieunterrichtes im Lehrplan der Hauswirtschaftsschule.
Lehrstoffverteilung; Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen. Behandlung fachübergreifender Probleme.
Hospitationen, Unterrichtsanalysen.
Anlage X
Geographie
```
```
Gesamtzahl der
Unterrichtsstunden
Art der ohne Fern- mit Fern- Lehrver-
Unterrichts- unterricht unterricht pflichtungs-
veranstaltung gruppe
```
```
Geographie
Österreichs.... S 135 90 I
Fachdidaktik... S 30 20 I
Unterrichtsplanung S 15 10 I
```
```
180 120
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung eines Überblicks über die Geographie Österreichs.
Befähigung zur Umsetzung der Kenntnisse im Hinblick auf die Unterrichtsprobleme an Hauswirtschaftsschulen.
Lehrstoff:
Außereuropäische Regionalgeographie:
Regionalgeographie Afrikas, Asiens, Australiens, Ozeaniens sowie
Nord- und Südamerikas: Aufbau, Großlandschaften, Klima, Bevölkerung, wirtschaftliche Schwerpunkte, Infrastruktur.
Geographie Österreichs:
Österreich und seine Landschaften; Gletscherbildung, Karsterscheinungen, Nutzung der jeweiligen Gesteine und Böden.
Klima und Wetter.
Wirtschaft: Land- und Forstwirtschaft; Bergbau; Energiequellen;
Verkehr.
Die Bedeutung des Fremdenverkehrs.
Bevölkerungsstruktur.
Fragen der Raumplanung (Landschaftspflege, Umweltschutz, Energiewirtschaft, Verkehrsplanung).
Die internationalen wirtschaftlichen Organisationen mit besonderer Betonung der österreichischen Situation. Die Stellung Österreichs in der Welt.
Fachdidaktik:
Gestaltung der Unterrichtsstunde. Mittel der Veranschaulichung. Exkursionen und Lehrausgänge.
Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung im Geographieunterricht.
Unterrichtsplanung:
Das Bildungsziel des Geographieunterrichtes.
Stellung des Geographieunterrichtes im Lehrplan der Hauswirtschaftsschule.
Lehrstoffverteilung; Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen. Behandlung fachübergreifender Probleme.
Hospitationen, Unterrichtsanalysen.
Anlage X
Staatsbürgerkunde
```
```
Gesamtzahl der
Unterrichtsstunden
Art der ohne Fern- mit Fern- Lehrver-
Unterrichts- unterricht unterricht pflichtungs-
veranstaltung gruppe
```
```
Grundbegriffe... S 30 20 I
Bürgerliches
Recht und Zivil-
gerichtsbarkeit S 75 50 I
Strafrecht...... S 15 10 I
Arbeits- und
Sozialrecht.... S 30 20 I
Verfassungs- und
Verwaltungsrecht S 60 40 I
Fachdidaktik.... S 15 10 I
Unterrichts
planung........ S 15 10 I
```
```
240 160
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung eines Überblicks über die Grundbegriffe des Staates und Rechtes sowie grundlegender Kenntnisse aus wichtigen Rechtsgebieten. Befähigung zur Einsicht in fachdidaktische Probleme des Unterrichtes aus Staatsbürgerkunde an Haushaltungs- und Hauswirtschaftsschulen.
Lehrstoff:
Grundbegriffe:
Staats- und Rechtsordnung, Grundbegriffe des Rechts. Mensch und Gesellschaft: der individuelle Freiheitsraum im gesellschaftlichen Bezug.
Charakteristik der Gesellschaft von heute.
Grundfragen der modernen Staatsorganisation: Begriff des Staates; Macht, Herrschaft und Recht; Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen.
Bürgerliches Recht und Zivilgerichtsbarkeit:
Personenrecht: Physische und juristische Personen; Beginn und Ende der Rechtspersönlichkeit; Rechts- und Handlungsfähigkeit; rechtlich bedeutsame Atersstufen, gesetzliche Stellvertretung.
Familienrecht: Eherecht; eheliches Güterrecht, Eltern- und Kindschaftsrecht.
Erbrecht: Begriffsbestimmungen; Erbvertrag, Testament, gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsrecht, Enterbung; Verlassenschaftsabhandlung.
Sachenrecht: Eigentum, Besitz, Inhabung; Eigentumserwerb und -beschränkungen; Eigentumsschutz.
Pfandrecht; Reallasten; Baurecht; Wohnungseigentum.
Schuldrecht: Schuldverhältnisse auf Grund von Rechtsgeschäften;
Vertrag: Vertragstypen; Abschluß und Erfüllung von Verträgen;
Gewährleistung; Sicherung, Änderung und Endigung vertraglicher Forderungen. Gesetzliche Schuldverhältnisse.
Grundbegriffe des Schadenersatzrechtes.
Zivilgerichtsbarkeit: streitiges und außerstreitiges Verfahren,
Zwangsvollstreckung, Konkurs und Ausgleich.
Strafrecht:
Grundlegende Begriffe; Einteilung der Delikte; Wesen und Zweck der Strafen; Strafprozeß, Strafvollzug; Jugendgerichtsbarkeit.
Arbeits- und Sozialrecht:
Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag; Angestellter, Arbeiter, Lehrling, Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag; Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Arbeitnehmerschutz; Arbeitsverfassungsgesetz (kollektive Rechtsgestaltung; Betriebsverfassung, Behörden und Verfahren); Arbeitsgerichtsbarkeit; Interessenvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Sozialrecht: Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung; Arbeitsmarktförderung;
Familienlastenausgleich; Fürsorge.
Verfassungs- und Verwaltungsrecht:
Die Demokratie: Westliches und östliches Demokratieverständnis. Wahlrecht und Wahlsystem.
Politische Willensbildung in der Demokratie: politische Parteien, Interessenvertretungen, öffentliche Meinung; Probleme der Gewaltenteilung. Regierung und Parlament, Regierungspartei und Opposition.
Die österreichische Bundesverfassung: leitende Grundsätze;
Organisation des Staates: Bund, Länder, Selbstverwaltungskörper, insbesondere die Gemeinde.
Gesetzgebung, Verwaltung, Gerichtsbarkeit; Kontrolle der staatlichen Tätigkeit in politischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Beziehung.
Verwaltungsrecht: Grundbegriffe des Verwaltungsrechtes und des Verwaltungsverfahrensrechtes. Die wichtigsten Bestimmungen des Verkehrsrechts (Kraftfahrgesetz und Straßenverkehrsordnung).
Staatsbürgerschaft: Rechte und Pflichten; Grund- und Freiheitsrechte.
Die völkerrechtliche Stellung Österreichs: Staatsvertrag und Neutralitätserklärung. Die geistige, zivile, wirtschaftliche und militärische (umfassende) Landesverteidigung.
Staats- und völkerrechtliche Staatenverbindungen.
Fachdidaktik:
Gestaltung der Unterrichtsstunde. Mittel der Veranschaulichung. Exkursionen.
Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung im Staatsbürgerkundeunterricht.
Unterrichtsplanung:
Das Bildungsziel des Unterrichtes in „Staatsbürgerkunde''. Stellung des Staatsbürgerkundeunterrichts im Lehrplan der Haushaltungsschule und der Hauswirtschaftsschule.
Lehrstoffverteilung; Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen. Behandlung fachübergreifender Probleme.
Hospitationen; Unterrichtsanalysen.
Anlage X
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)
Berufskunde
```
```
Gesamtzahl der
Unterrichtsstunden
Art der ohne Fern- mit Fern- Lehrver-
Unterrichts- unterricht unterricht pflichtungs-
veranstaltung gruppe
```
```
Arbeit und Beruf S 9 6 I
Rechtliche
Grundlagen..... S 15 10 I
Physische und
psychische Ar-
beitsbedingungen S 30 20 I
Spezielle
Berufskunde.... S 75 50 I
Berufsinfor-
mation......... S 30 20 I
Fachdidaktik.... S 12 8 I
Unterrichts-
planung........ S 9 6 I
```
```
180 120
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen aus dem Arbeits- und Sozialrecht.
Vermittlung eines Überblicks über Arbeitsbedingungen, Berufe und Berufsberatung.
Befähigung zur Umsetzung der Kenntnisse im Hinblick auf die Unterrichtsprobleme an Haushaltungs- und Hauswirtschaftsschulen.
Lehrstoff:
Arbeit und Beruf:
Begriff und Sinn der menschlichen Arbeit und des Berufes. Bedeutung für die Entfaltung der Persönlichkeit, für die Gemeinschaft und die Gesellschaft. Die moderne Arbeitswelt, ihre Formen, Einrichtungen und Probleme.
Rechtliche Grundlagen:
Einschlägige Bestimmungen des Arbeits- und Sozialrechtes. Die wichtigsten Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes, der Gewerbeordnung, des Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes.
Entgelt für die Arbeit (Zeitlohn, Leistungslohn, Prämien, Ertragsbeteiligung); Kollektivverträge. Die Interessenvertretungen.
Physische und psychische Arbeitsbedingungen:
Die Arten der Arbeit; Grundlagen der Arbeitsleistung (physische und psychische Belastbarkeit, Arbeitseignung, Ermüdung, Erholung;
Leistungsgrad, Leistungswille, Leistungsgrenzen); Arbeitsumwelt (Arbeitsraum, Arbeitszeit, Betriebsklima).
Formen der Zusammenarbeit im Betrieb (Betriebshierarchie;
Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Teamwork); der Mensch und die im Produktionsablauf eingesetzten Rohstoffe, Werkzeuge und Maschinen.
Feststellung der beruflichen Eignung: Leistungsfaktoren, Intelligenzfaktoren, Eignungstests und medizinische Untersuchungen.
Verantwortung des arbeitenden Menschen gegenüber der Betriebsgemeinschaft, dem Betrieb, der Gesellschaft und dem Staat.
Spezielle Berufskunde:
Einteilung der Berufe.
Einteilung der Betriebe: private und öffentliche Betriebe; gewerbliche, industrielle, landwirtschaftliche Betriebe.
Detailliertere Darstellung der Fremdenverkehrs- und Sozialbetriebe.
Arbeitsverrichtungen und Produktionsprozesse; spezielle Eignungsanforderungen.
Stellung der Berufe in der wirtschaftlichen Entwicklung, Aufstiegsmöglichkeiten und Wege der beruflichen Fortbildung.
Berufsinformation:
Einrichtungen der Bildungs- und Berufsberatung (Arbeitsmarktverwaltung, Pädagogisch-psychologischer Dienst).
Möglichkeiten beruflicher Veränderungen.
Informationsblätter, -broschüren u. dgl.
Fachdidaktik:
Gestaltung der Unterrichtsstunde. Mittel der Veranschaulichung. Exkursionen und Lehrausgänge.
Möglichkeiten der Vertiefung der einzelnen Bildungsinhalte, methodische Analyse mit Ausarbeitung von Stundenbildern und Lehrversuchen.
Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung im Unterrichtsgegenstand „Berufskunde''.
Unterrichtsplanung:
Das Bildungsziel des Unterrichtsgegenstandes „Berufskunde''. Stellung des berufskundlichen Unterrichtes im Lehrplan der Haushaltungsschule und der Hauswirtschaftsschule.
Lehrstoffverteilung; Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen. Behandlung fachübergreifender Probleme.
Hospitationen; Unterrichtsanalysen.
Anlage X
Lebenskunde und Erziehungslehre
```
```
Gesamtzahl der
Unterrichtsstunden
Art der ohne Fern- mit Fern- Lehrver-
Unterrichts- unterricht unterricht pflichtungs-
veranstaltung gruppe
```
```
Allgemeine
Psychologie.... S 45 30 I
Entwicklungs-
psychologie.... S 45 30 I
Pädagogik....... S 60 40 I
Sozialethik..... S 45 30 I
Fachdidaktik.... S 30 20 I
Unterrichts-
planung........ S 15 10 I
```
```
240 160
Bildungs- und Lehraufgabe:
Überblick über die Psychologie unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungspsychologie.
Vermittlung von Kenntnissen aus der Pädagogik und der Sozialethik. Befähigung zur Einsicht in fachdidaktische Probleme des Unterrichtes an Haushaltungs- und Hauswirtschaftsschulen.
Lehrstoff:
Allgemeine Psychologie:
Grundlagen der allgemeinen Psychologie (Leib-Seele-Einheit). Die Phänomene des Erkennens, der Emotionen und des Wollens.
Grundlagen der Ethik: Ethische Strebungen; Gewissen; Pflicht; Verantwortung; Selbsterkenntnis; Selbsterziehung.
Die wichtigsten Richtungen der Tiefenpsychologie unter besonderer Berücksichtigung ihrer Bedeutung für die Persönlichkeitsentwicklung.
Die wichtigsten Psychotherapieverfahren.
Entwicklungspsychologie:
Die entwicklungstypischen Verhaltensweisen im ersten Lebensjahr unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung einer ständigen Bezugsperson.
Die entwicklungstypischen Verhaltensweisen im Kindesalter unter besonderer Berücksichtigung der Krisenzeiten (1. Trotzalter); Bedeutung des Spracherwerbes, Bedeutung des Spieles; Voraussetzungen für die Schulreife.
Die entwicklungstypischen Verhaltensweisen im Jugendalter unter besonderer Berücksichtigung der Krisenzeiten (Probleme des zweiten Gestaltwandels; Akzeleration; Retardation).
Grundlagen der Sexualpädagogik.
Pädagogik:
Grundlagen der Milieukunde unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung des Familienmilieus (Rolle des Vaters, der Mutter, der Geschwister; Probleme des Einzelkindes). Auswirkung von schädlichen Umwelteinflüssen (in Familie, Gruppe, Medien, Öffentlichkeit, Gesellschaft) auf die Persönlichkeitsentwicklung des jungen Menschen.
Wesen und Ziele der Erziehung; Grenzen der Erziehung; Verhältnis von Autorität und Freiheit; Erziehungsgemeinschaften; die Erziehung des behinderten Kindes.
Sozialethik:
Soziale Bildungsinhalte: Individuum - Gemeinschaft; Schule - Schulgemeinschaft; informelle Gruppe - Kameradschaft - Freundschaft - Liebe - Ehe; Massenmedien.
Angewandte Ethik: Bewältigung von Krisen und Konflikten. Beruf - Berufswahl. Ethisch wertvolle Freizeitgestaltung; Sexualpädagogik; Verkehrserziehung; Umweltschutz.
Ästhetische Bildungsinhalte: Ästhetische Bezüge aus verschiedenen Bereichen moderner Kunst und Kultur; künstlerisch wertvolle Freizeitgestaltung. Mode und Kosmetik.
Fachdidaktik:
Gestaltung der Unterrichtsstunde. Mittel der Veranschaulichung. Exkursionen und Lehrausgänge.
Möglichkeiten der Vertiefung der einzelnen Bildungsinhalte; methodische Analyse mit Ausarbeitung von Stundenbildern und Lehrversuchen.
Integration der einschlägigen sozialen, ethischen und ästhetischen Bildungsinhalte.
Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung im Unterrichtsgegenstand bzw. Teilbereich „Lebenskunde und Erziehungslehre''.
Unterrichtsplanung:
Das Bildungsziel des Unterrichtsgegenstandes bzw. Teilbereiches „Lebenskunde und Erziehungslehre''.
Stellung des Unterrichtes in „Lebenskunde und Erziehungslehre'' im Lehrplan der Hauswirtschaftsschule und in „Lebenskunde, Erziehungs- und Gesundheitslehre'' im Lehrplan der Haushaltungsschule.
Lehrstoffverteilung; Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen. Behandlung fachübergreifender Probleme.
Hospitationen; Unterrichtsanalysen.
Anlage X
Erziehungslehre
```
```
Gesamtzahl der
Unterrichtsstunden
Art der ohne Fern- mit Fern- Lehrver-
Unterrichts- unterricht unterricht pflichtungs-
veranstaltung gruppe
```
```
Allgemeine
Psychologie.... S 45 30 I
Entwicklungs-
psychologie.... S 45 30 I
Pädagogik....... S 60 40 I
Sozialethik..... S 45 30 I
Fachdidaktik.... S 30 20 I
Unterrichts-
planung........ S 15 10 I
```
```
240 160
Bildungs- und Lehraufgabe:
Überblick über die Psychologie unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungspsychologie.
Vermittlung von Kenntnissen aus der Pädagogik und der Sozialethik. Befähigung zur Einsicht in fachdidaktische Probleme des Unterrichtes an Haushaltungs- und Hauswirtschaftsschulen.
Lehrstoff:
Allgemeine Psychologie:
Grundlagen der allgemeinen Psychologie (Leib-Seele-Einheit). Die Phänomene des Erkennens, der Emotionen und des Wollens.
Grundlagen der Ethik: Ethische Strebungen; Gewissen; Pflicht; Verantwortung; Selbsterkenntnis; Selbsterziehung.
Die wichtigsten Richtungen der Tiefenpsychologie unter besonderer Berücksichtigung ihrer Bedeutung für die Persönlichkeitsentwicklung.
Die wichtigsten Psychotherapieverfahren.
Entwicklungspsychologie:
Die entwicklungstypischen Verhaltensweisen im ersten Lebensjahr unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung einer ständigen Bezugsperson.
Die entwicklungstypischen Verhaltensweisen im Kindesalter unter besonderer Berücksichtigung der Krisenzeiten (1. Trotzalter); Bedeutung des Spracherwerbes, Bedeutung des Spieles; Voraussetzungen für die Schulreife.
Die entwicklungstypischen Verhaltensweisen im Jugendalter unter besonderer Berücksichtigung der Krisenzeiten (Probleme des zweiten Gestaltwandels; Akzeleration; Retardation).
Grundlagen der Sexualpädagogik.
Pädagogik:
Grundlagen der Milieukunde unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung des Familienmilieus (Rolle des Vaters, der Mutter, der Geschwister; Probleme des Einzelkindes). Auswirkung von schädlichen Umwelteinflüssen (in Familie, Gruppe, Medien, Öffentlichkeit, Gesellschaft) auf die Persönlichkeitsentwicklung des jungen Menschen.
Wesen und Ziele der Erziehung; Grenzen der Erziehung; Verhältnis von Autorität und Freiheit; Erziehungsgemeinschaften; die Erziehung des behinderten Kindes.
Sozialethik:
Soziale Bildungsinhalte: Individuum - Gemeinschaft; Schule - Schulgemeinschaft; informelle Gruppe - Kameradschaft - Freundschaft - Liebe - Ehe; Massenmedien.
Angewandte Ethik: Bewältigung von Krisen und Konflikten. Beruf - Berufswahl. Ethisch wertvolle Freizeitgestaltung; Sexualpädagogik; Verkehrserziehung; Umweltschutz.
Ästhetische Bildungsinhalte: Ästhetische Bezüge aus verschiedenen Bereichen moderner Kunst und Kultur; künstlerisch wertvolle Freizeitgestaltung. Mode und Kosmetik.
Fachdidaktik:
Gestaltung der Unterrichtsstunde. Mittel der Veranschaulichung. Exkursionen und Lehrausgänge.
Möglichkeiten der Vertiefung der einzelnen Bildungsinhalte; methodische Analyse mit Ausarbeitung von Stundenbildern und Lehrversuchen.
Integration der einschlägigen sozialen, ethischen und ästhetischen Bildungsinhalte.
Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung im Teilbereich Erziehungslehre des Unterrichtsgegenstandes „Gesundheits- und Erziehungslehre''.
Unterrichtsplanung:
Bildungsziel und Bedeutung des Teilbereiches Erziehungslehre im Unterrichtsgegenstand „Gesundheits- und Erziehungslehre'' an Haushaltungsschulen und Hauswirtschaftsschulen.
Lehrstoffverteilung; Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen. Behandlung fachübergreifender Probleme.
Hospitationen; Unterrichtsanalysen.
Anlage X
Rechnen (an Haushaltungsschulen)
```
```
Gesamtzahl der
Unterrichtsstunden
Art der ohne Fern- mit Fern- Lehrver-
Unterrichts- unterricht unterricht pflichtungs-
veranstaltung gruppe
```
```
Rechnerische
Grundlagen und
praxisbezogene
Anwendung...... S 60 40 I
Zinsen- und
Terminrechnung. S 45 30 I
Rechnungen des
Bankwesens..... S 30 20 I
Kalkulation..... S 38 25 I
Personalver-
rechnung....... S 22 15 I
Fachdidaktik.... S 30 20 I
Unterrichts-
planung........ S 15 10 I
```
```
240 160
Bildungs- und Lehraufgabe:
Gewinnung eines Überblicks über die Bereiche des Kaufmännischen und des Wirtschaftlichen Rechnens.
Vermittlung von Kenntnissen aus der Kalkulation und der Personalverrechnung.
Befähigung zur Einsicht in fachdidaktische Probleme des Unterrichtes an Haushaltungs- und Hauswirtschaftsschulen.
Lehrstoff:
Rechnerische Grundlagen und praxisbezogene Anwendung:
Bruchrechnen; Rechnen mit mehrnamigen benannten Zahlen. Maß- und Gewichtssysteme Österreichs.
Übersicht über die wichtigsten Währungen.
Elektronische Rechengeräte: Darstellung des Rechenganges;
Durchführung von Rechenoperationen.
Schlußrechnung; Proportionsrechnung.
Einfache und zusammengesetzte Verteilungsrechnung; Berechnung des einfachen und des gewogenen (Mengen) Durchschnittswertes.
Prozentrechnung: Rabatt, Skonto, Provision.
Ausstellung von Rechnungen nach den Vorschriften über die Umsatzsteuer.
Nährwertberechnungen.
Berechnungen in der Textilverarbeitung.
Rechnen mit Indexzahlen; Probleme der Wertsicherung.
Zinsen- und Terminrechnung:
Zinsen vom reinen, vom vermehrten und vom verminderten Kapital (Berechnung der Zinsen, des Kapitals, des Zinsfußes und der Zeit).
Verzugszinsenberechnung.
Rechnungen des Bankwesens:
Wechseldiskontrechnung.
Ratenkredite (direkte und indirekte Kundenfinanzierung).
Abrechnung (Effektenrechnung) von Wertpapieren, die im Amtlichen Kursblatt der Wiener Börse notieren.
Valuten- und Devisenrechnung: Handel mit ausländischen Zahlungsmitteln in Österreich; Abrechnung von Devisen und Valuten.
Kalkulation:
Bezugskalkulation; Absatzkalkulation; Differenzkalkulation im Warenhandel.
Produktionskalkulation (Kostenträgerrechnung), insbesondere im Verpflegungs- und Beherbergungsgewerbe.
Personalverrechnung:
Abrechnung von Nettobezügen ohne und mit Überstunden, von Sonderzahlungen und von Lehrlingsentschädigungen.
Abrechnung der Dienstgeberbeiträge; Verrechnung mit der Krankenkasse, dem Finanzamt und der Gemeinde.
Verbuchung von Löhnen und Gehältern, Lohnkonto und sonstige Aufzeichnungen entsprechend den rechtlichen Bestimmungen.
Fachdidaktik:
Gestaltung der Unterrichtsstunde. Unterrichtsmodelle. Mittel der Veranschaulichung.
Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung im Unterrichtsgegenstand Rechnen bzw. Wirtschaftliches Rechnen.
Unterrichtsplanung:
Das Bildungsziel des Unterrichtes in "Wirtschaftlichem Rechnen" im Lehrplan der Hauswirtschaftsschule bzw. des Unterrichtsgegenstandes "Rechnen" im Lehrplan der Haushaltungsschule.
Lehrstoffverteilung; Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen. Behandlung fachübergreifender Probleme.
Hospitationen; Unterrichtsanalysen.
Anlage X
Rechnen und elektronische Datenverarbeitung
```
```
Gesamtzahl der
Unterrichtsstunden
Art der ohne Fern- mit Fern- Lehrver-
Unterrichts- unterricht unterricht pflichtungs-
veranstaltung gruppe
```
```
Rechnerische
Grundlagen und
praxisbezogene
Anwendung...... S 30 20 I
Zinsen- und
Terminrechnung. S 22 15 I
Rechnungen des
Bankwesens..... S 23 15 I
Kalkulation..... S 30 20 I
Personal-
verrechnung.... S 22 15 I
Elektronische
Datenverarbeitung S 113 75 I
Fachdidaktik.... S 37 25 I
Unterrichtsplanung S 23 15 I
```
```
300 200
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die in gewerblichen, kaufmännischen und hauswirtschaftlichen Bereichen vorkommenden Berechnungen in den Grundzügen beherrschen lernen.
Die Studierenden sollen einen Einblick in die Arbeitsweise elektronischer Datenverarbeitungsanlagen erhalten, deren Auswirkungen auf Mensch und Gesellschaft (einschließlich der ergonomischen Probleme) kennenlernen und zum konstruktiven Einsatz von Programmiersprachen und Programmen befähigt werden.
Die Studierenden sollen die fachwissenschaftlichen Inhalte im Unterricht der Hauswirtschaftsschule und der Haushaltungsschule fachdidaktisch richtig umsetzen können.
Lehrstoff:
Rechnerische Grundlagen und praxisbezogene
Anwendung:
Grundrechnungsarten; Bruchrechnen.
Maß- und Gewichtssysteme; elektrische Maße.
Schlußrechnung; Proportionsrechnung.
Prozentrechnung.
Verteilungsrechnung.
Berechnung von Flächen und Körpern.
Nährwertberechnung; Preisberechnung.
Lineare Gleichung.
Zinsen- und Terminrechnungen:
Zinsrechnung.
Terminrechnung.
Ratenrechnung.
Grundzüge des Bankrechnens:
Wechseldiskontierung.
Abrechnung von Wertpapieren (Effektenrechnung).
Abrechnung von Devisen und Valuten.
Kalkulation:
Kalkulation im Warenhandel (Bezugs-, Absatz- und Differenzkalkulation).
Kalkulation in Produktions- und Dienstleistungsbetrieben (besonders in Verpflegungs- und Beherbergungsbetrieben).
Personalverrechnung:
Abrechnung von laufenden und sonstigen Bezügen (Sonderzahlungen). Verrechnung mit der Krankenkasse, dem Finanzamt und den Gemeinden.
Elektronische Datenverarbeitung:
Hardware: Grundlagen. Arten und Aufbau elektronischer Datenverarbeitungsanlagen; Zentraleinheit und Peripherie, schwerpunktmäßig auf einen PC bezogen. Datenträger. Datenfernübertragung.
Software: Mathematische und logische Voraussetzungen; Algorithmik.
Aufgaben der Betriebssysteme und Hilfsporgramme (Anm.: richtig: Hilfsprogramme). Zyklisches Phasenmodell; Programmiersprachen.
Anwenderprogramme und Programmpakete, insbesondere Arbeiten mit einem Tabellenkalkulationsprogramm, einem Dateiverwaltungsprogramm (Arten von Dateien, Dateiaufbau, Datensicherung und Datenschutz) und einem Textverarbeitungsprogramm.
Operating: Zentraleinheit; On- und Off-Line-Peripherie;
Datenfernverarbeitung.
Umfeld: Einsatzmöglichkeiten der EDV.
Praktischer Einsatz von Computer und Drucker.
Bedeutung sowie wirtschaftliche, gesellschaftliche und
psychologische Auswirkungen der EDV.
Ergonomie. Entwicklungstendenzen.
Organisation: Aufbau- und Ablauforganisation
der EDV im Betrieb.
Nutzungsformen. Berufe in der EDV.
Fachdidaktik:
Gestaltung der Unterrichtsstunde.
Einsatzmöglichkeiten von Anschauungsmaterial.
Probleme bei der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung.
Schularbeiten.
Unterrichtsplanung:
Lehrstoffverteilung; Stundenplanung; Unterrichtsanalyse; Erfolgskontrolle.
Anlage X
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)
Entwurf- und Modezeichnen
```
```
Gesamtzahl der
Unterrichtsstunden
Art der ohne Fern- mit Fern- Lehrver-
Unterrichts- unterricht unterricht pflichtungs-
veranstaltung gruppe
```
```
Grundlegende
Arbeitstechniken Ü 30 20 II
Proportions- und
Bewegungsstudien Ü 45 30 II
Entwurf und
Werkzeichnung.. Ü 75 50 II
Fachdidaktik.... S 15 10 II
Unterrichts-
planung........ S 15 10 II
```
```
180 120
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten aus dem Gebiete des Entwurf- und Modezeichnens.
Befähigung zur Einsicht in fachdidaktische Probleme des Unterrichtes aus Entwurf- und Modezeichnen an bekleidungsgewerblichen Lehranstalten.
Lehrstoff:
Grundlegende Arbeitstechniken:
Zeichenübungen zur Schulung in der Arbeitstechnik mit verschiedenem Zeichenmaterial.
Zeichenübungen zur Schulung der künstlerischen
Ausdrucksfähigkeiten.
Naturstudien.
Entwürfe für Stoffmuster in verschiedenen Techniken. Einfache Entwürfe mit Blei- und Filzstift für den Werkstättenunterricht.
Proportions- und Bewegungsstudien:
Proportionsstudien an der menschlichen Figur.
Zeichnen von Figurinen.
Bewegungsstudien.
Entwurf und Werkzeichnung:
Auswertung von Modeheften zum Erfassen der charakteristischen
Merkmale von Stilen und Modellen.
Anfertigung von Ideenskizzen.
Entwerfen nach Themenstellung, auch mit modischem Detail;
Erstellung von Modebildern und Werkskizzen.
Komposition von Modellen mit Vorder-, Rücken- und Seitenansicht, Modeberichte mit Skizzen.
Zusammenstellen der modischen Kleidung zu verschiedenen Anlässen. Entwürfe für den Werkstättenunterricht.
Fachdidaktik:
Gestaltung der Unterrichtsstunde. Mittel der Veranschaulichung.
Exkursionen.
Einbeziehung aktueller Anlässe.
Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung im Unterrichtsgegenstand „Entwurf- und Modezeichnen''.
Unterrichtsplanung:
Das Bildungsziel des Unterrichtes in „Entwurf- und Modezeichnen''.
Stellung des Unterrichtes in „Entwurf- und Modezeichnen'' im Lehrplan der bekleidungsgewerblichen Lehranstalten.
Lehrstoffverteilung; Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen. Behandlung fachübergreifender Probleme.
Hospitationen; Unterrichtsanalysen.
Anlage X
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)
Musik
```
```
Gesamtzahl der
Unterrichtsstunden
Art der ohne Fern- mit Fern- Lehrver-
Unterrichts- unterricht unterricht pflichtungs-
veranstaltung gruppe
```
```
Elementare
Musiklehre..... S 60 40 I
Chorleitung und
Gesang......... S/Ü 45 30 III
Instrumental-
spiel.......... S/Ü 45 30 III
Werkkunde und
Musikgeschichte S 45 30 I
Fachdidaktik.... S 30 20 I
Unterrichts-
planung........ S 15 10 I
```
```
240 160
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten aus wesentlichen Bereichen der Musik.
Anleitung zur Chorleitung und zum Instrumentalspiel.
Gewinnung eines Überblicks über die Musikgeschichte und die Musiktheorie.
Vermittlung von Theorie und Praxis der Fachdidaktik Musik an Haushaltungs- und Hauswirtschaftsschulen.
Lehrstoff:
Elementare Musiklehre:
Notenschrift, Fachbezeichnungen, Tonsysteme, Tonreihen, Dur-Moll-System, andere Tonleitern, andere Klang- und Geräuschordnungen.
Intervalle, Akkorde, Clusters; Tonstufen, Kadenzen. Rhythmische Ordnungen, Takt, Metrum.
Grundlegendes aus der Akustik, Musikinstrumente, Ensembles, Orchester.
Grundlegendes aus der Musikästhetik, Musikpsychologie und Musiksoziologie.
Chorleitung und Gesang:
Gehörbildung, Einzel- und Chorstimmbildung, Dirigieren, Klassen- und Chorgesang, Literatur- und Besetzungsfragen, Einsatz von Instrumenten, Feiergestaltung.
Instrumentalspiel:
Technische Grundprobleme, Vortrag einfacher Stücke, Verwendung der Instrumente im Klassenunterricht.
Werkkunde und Musikgeschichte:
Übersicht über musikalische Formen, Formanalyse; Analyse des motivischen Aufbaues; musikalische Stile; Überblick über die Entwicklung der europäischen Musik bis ins 20. Jahrhundert; außereuropäische Musikkulturen.
Fachdidaktik:
Methodische Fragen des Einzel- und Chorgesanges, Probleme der heutigen Musikerziehung. Didaktische Literatur, Darbietungen musikalischer Kunstwerke.
Gestaltung der Unterrichtsstunde. Mittel der Veranschaulichung. Einbeziehung aktueller Anlässe.
Fragen der musikalischen Begabung; Einsatz elektroakustischer und audiovisueller Geräte aller Arten. Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung im Musikunterricht.
Unterrichtsplanung:
Das Bildungsziel des Musikunterrichtes.
Die Stellung des Musikunterrichtes im Lehrplan der Haushaltungsschule und der Hauswirtschaftsschule.
Lehrstoffverteilung; Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen, Behandlung fachübergreifender Probleme.
Hospitationen; Unterrichtsanalysen.
Anlage X
Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (Art. III § 1)
Leibesübungen
```
```
Gesamtzahl der
Unterrichtsstunden
Art der ohne Fern- mit Fern- Lehrver-
Unterrichts- unterricht unterricht pflichtungs-
veranstaltung gruppe
```
```
Einführung in
das Fachstudium
Leibesübungen.. S 6 4 I
Fachtheoretische
Grundlagen..... S 26 16 I
Praktische Aus-
bildung ein-
schließlich Spe-
zieller
Methodik:
Turnen........ Ü 20 20 III
Leichtathletik Ü 20 20 III
Spiele........ Ü 20 20 III
Schwimmen..... Ü 20 20 III
Gymnastisch-
tänzerische
Bewegungs-
kunst;
Volks- und
Gemeinschafts-
tänze......... Ü 38 20 III
Schilauf...... Ü 40 40 III
Eislauf....... Ü 20 20 III
Fachdidaktik.... S 30 20 I
```
```
240 200
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten aus dem Bereiche der Leibesübungen.
Gewinnung eines Überblicks über die Sportpädagogik, die Sportpsychologie, die Sportsoziologie und die Bewegungslehre.
Praktische Ausbildung in einzelnen Sportdisziplinen. Befähigung zur Umsetzung der Kenntnisse und Fertigkeiten im Hinblick auf die Unterrichtsprobleme an Haushaltungs- und Hauswirtschaftsschulen.
Lehrstoff:
Einführung in das Fachstudium Leibesübungen:
Bildungs- und Lehraufgabe, Studienplan, Prüfungen. Zielsetzungen, Inhalte, Methoden und Organisation des Unterrichtes aus Leibesübungen an der Haushaltungsschule und an der Hauswirtschaftsschule.
Die Berufsqualifikation des Lehrers für Leibesübungen: Merkmale, Aufgaben und Anforderungen. Einführung in die Fachliteratur; Anregungen zum Selbststudium, Erarbeiten einer Stoffkartei, Vorstellung von Sportfilmen und -dias.
Fachtheoretische Grundlagen
Sportpädagogik:
Definition einiger wichtiger Begriffe: Sport, Leibesübungen, Leibeserziehung, Gymnastik, Turnen; Lehr- und Bildungsbereiche der Leibesübungen (des Sports), pädagogische Grundsätze der Leibesübungen an Österreichs Schulen; Lehrplan, Curriculum, Rahmenlehrplan, konkretisierter Lehrplan, Lernziele.
Sportpsychologie:
Entwicklungs- und lernpsychologische Aspekte für die Leibesübungen, Anwendung psychologischer Erkenntnisse in der Unterrichtssituation; Verdeutlichung von Motivation, Verstärkung, Aggression; Einfluß der sportlichen Betätigung auf die Psyche des Menschen.
Sportsoziologie:
Der Sport in seiner Abhängigkeit von Kultur, Gesellschaft und Staat; Sozialerziehung, Koedukation, Sport und Freizeit; Sport und Sozialschichten, Sport und Spiel in seiner Bedeutung für den einzelnen und in der Gesellschaft, Breitensport - Spitzensport.
Bewegungslehre:
Gegenstand und Umfang, Ansatzmöglichkeiten (Biomechanik, Sensomotorik); motorische Eigenschaften (Schnelligkeit, Kraft, Ausdauer, Gelenkigkeit, Gleichgewicht, Gewandtheit, Geschicklichkeit); die wichtigsten Prinzipien der menschlichen Motorik, Bewegungsmerkmale, Bewegungsbeobachtungen, sportmotorische Tests. Bedingungen des motorischen Lernens (Bewegungsmuster, Lernschritte).
Praktische Ausbildung einschließlich Spezieller Methodik:
Die praktische Ausbildung hat der Steigerung des eigenen Könnens in den Übungsbereichen Turnen, Leichtathletik, Spiele, Schwimmen, Tänzerische Bewegungskunst, Schilauf und Eislauf zu dienen. Dabei ist auf die didaktisch-methodischen Erfordernisse des Unterrichtens in der Haushaltungs- und in der Hauswirtschaftsschule Rücksicht zu nehmen. Insbesondere sind Übungsstoffe unter einfachen bzw. erschwerten Bedingungen zu vermitteln; auf die Möglichkeit der kursmäßigen Unterweisungen ist ebenso wie auf die speziellen Sicherungsmaßnahmen in den einzelnen Übungsbereichen hinzuweisen.
Fachdidaktik:
Grundsätze der allgemeinen Methodik; der Lehrvorgang und seine Struktur; Stufen der Bewegungsformung; Organisation des Unterrichtes;
Aufstellungs- und Betriebsformen; Lehr- und Lernverfahren; Lehr- und Lernhilfen; Führungsstile in den Leibesübungen; Planung und Kontrolle des Unterrichtes; Intensivierung und Optimierung des Unterrichtes;
Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung; Unfallverhütung;
Sichern und Helfen; Leibesübungen unter erschwerten Bedingungen;
Planung und Durchführung von Wettkämpfen, Wettspielen und sportlichen Veranstaltungen.
Facheinschlägige Gesetze, Verordnungen und Erlässe.
Anlage X
Leibesübungen
```
```
Gesamtzahl der
Unterrichtsstunden
Art der ohne Fern- mit Fern- Lehrver-
Unterrichts- unterricht unterricht pflichtungs-
veranstaltung gruppe
```
```
Fachtheoretische
Grundlagen..... S 26 16 I
Fachdidaktik.... S 36 24 I
Praktisch-
methodische
Ausbildung
Motorische
Grundlagen..... Ü 10 10 III
Boden- und
Gerätturnen.... Ü 20 20 III
Spiele.......... Ü 20 20 III
Leichtathletik.. Ü 20 20 III
Schwimmen....... Ü 20 20 III
Gymnastik und Tanz Ü 28 20 III
Eislauf......... Ü 20 10 III
```
```
200 160
Bildungs- und Lehraufgabe:
Im Rahmen des Vorbereitungslehrganges sind jene Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, die es den daran teilnehmenden Lehrern ermöglichen, die Schüler an Haushaltungs- und Hauswirtschaftsschulen unter Bedachtnahme auf die bestehenden Unterrichtsprobleme zu befähigen, in vielfältigen Bewegungssituationen eigenverantwortlich zu handeln und dadurch ein freudvolles Erleben allein und in Gemeinschaft mit anderen zu erfahren. Die Lehrer sollen außerdem befähigt werden, ihre Schüler zu sozialer Verantwortung gegenüber den Mitmenschen und der Umwelt zu erziehen, zur Selbstentfaltung und Selbstfindung der jungen Menschen beizutragen und damit deren gegenwärtiges und zukünftiges Leben zu bereichern.
Insbesondere ist sicherzustellen, daß die am Vorbereitungslehrgang teilnehmenden Lehrer die erforderlichen Fertigkeiten und Fähigkeiten erwerben, um bei Schülern
- eine lebenslange Bewegungsbereitschaft im Hinblick auf die gesundheitliche und entwicklungsfördernde Wirkung der Leibesübungen zu erwirken,
- ein vielfältiges Bewegungskönnen in alltäglichen und sportmotorischen Handlungsfeldern zu fördern,
- Sportarten und deren Möglichkeiten als Freizeitgestaltung kennenzulernen,
- die koordinativen Grundlagen der Bewegung, die Anregung zur Bewegungsdarstellung und Bewegungsgestaltung und die Erschließung des Sinnes für ästhetische Bewegung zu verbessern,
- Körperfunktionen und Bewegungswirkungen für das physische, psychische und soziale Wohlbefinden durch Verbessern der organischen Leistungsfähigkeit bewußtzumachen,
- die Erfahrung der Wirkung aktiver Erholung und ausgleichender Bewegung sowie des psychischen und sozialen Wohlbefindens in Sportgruppen zu ermöglichen,
- Sicherheitsbewußtsein durch Erkennen und Vermeiden der Gefahren beim sportlichen Handeln sowie durch Anleiten zu tätiger Hilfe und situationsgemäßem Verhalten bei Sportunfällen anzunehmen.
Lehrstoff:
Fachtheoretische Grundlagen:
Eine Auswahl aus den folgenden Inhalten der einzelnen Wissenschaftsgebiete unter Anknüpfung an aktuelle Ereignisse und in Verbindung mit der praktisch-methodischen Ausbildung:
Sportpädagogik:
Sportpädagogische Grundbegriffe; Lehrplan und Curriculum; pädagogische Prinzipien.
Sportpsychologie:
Entwicklungspsychologische Aspekte: Entwicklungsphasen, Übungsbedarf und psychische Belastbarkeit, psychische Ursachen von Leistungsschwäche; positive und negative Auswirkungen des Sports auf die Persönlichkeit; Lehrerverhalten.
Lernpsychologische Aspekte: Lernprozesse, psychologische Aspekte motorischen Lernens (zB Transfer, Lernplateau, mentales Üben), Handlungsformen, Motivationsentwicklung, Leistungsmotivation, Motivationshilfen.
Spezielle Fragestellungen: emotionale Prozesse im sportlichen Handeln; interaktionspsychologische Probleme im Sport; Aggression, Frustration, Angst.
Sportsoziologie:
Einfluß der Gesellschaft auf den Sport und jener des Sports auf die Gesellschaft; soziale Schichtung und Sport; soziale Integration; soziales Lernen im Sport; Gruppendynamik im Sport; Koedukation.
Bewegungslehre:
Sportmotorische Eigenschaften, Bewegungseigenschaften; biomechanische Grundlagen und ihre Anwendung; spezielle Bewegungslehre und ihre Konsequenzen für die Methodik.
Fachdidaktik:
Interpretation des Lehrplans, insbesondere der Bildungs- und Lehraufgaben des Faches; spezielle Anwendung der didaktischen Grundsätze und der Unterrichtsprinzipien.
Zielproblematik: Bestimmung von Lernzielen im Zusammenhang mit der Stoffauswahl; Begründung von Zielentscheidungen (psycho-motorischer, sozial-affektiver, kognitiver Aspekt).
Unterrichtsorganisation: Jahresplanung; mittelfristige Planung auf Grund didaktisch-methodischer Analysen; Stundenplanung, Analyse und Reflexion von Sportstunden; Stundentypen; Stundenmodelle mit besonderen Schwerpunkten; Aufstellungs- und Betriebsformen;
Betriebsweisen; Individualisierung; Differenzierung; Intensivierung des Unterrichts; Struktur des Lehr- und Lernvorganges;
Unterrichtsverfahren; methodische Reihen, Sichern und Helfen;
Korrektur; offene Lehr- und Lernsituation; Interaktionsformen;
Lernkontrolle, Leistungserhebung, Aspekte der Schülerbeurteilung, altersspezifische sportmotorische Tests.
Spezielle Maßnahmen der Unfallverhütung, Entwicklung sicherheitsorientierten Verhaltens; Erkennen von Fehlhaltungen, Haltungsschwächen und Haltungsfehlern und spezielle Maßnahmen der Haltungserziehung; Gestaltung von Leibesübungen unter erschwerten Bedingungen; projektorientierter Unterricht; koedukativer Sportunterricht, Gesundheitsförderung, Hygiene; Wettkampfbestimmungen und Spielregeln.
Medieneinsatz und Literaturstudium: Einsatz von Musik; Verwendung alternativer Sport- und Spielgeräte; Verwendung des Videogerätes zur Bewegungsanalyse und Bewegungskorrektur; fachspezifische Gesetze, Erlässe, Verordnungen; Studium und Reflexion der einschlägigen Fachliteratur.
Praktisch-methodische Ausbildung:
Verbesserung der allgemein-motorischen Grundlagen sowie der Steigerung des Eigenkönnens in den Übungsbereichen unter Bedachtnahme auf die didaktisch-methodischen Erfordernisse des Unterrichtes in den Haushaltungs- und in den Hauswirtschaftsschulen unter einfachen und erschwerten Bedingungen (auch im Rahmen von Schulveranstaltungen).
Vermittlung des methodischen Aufbaus des fachspezifischen Lehrstoffes der Haushaltungsschule und der Hauswirtschaftsschule.
Vermittlung des situations- und sachgemäßen Sicherns und Helfens und eines speziellen Sicherheitsverhaltens.
Motorische Grundlagen:
Verbessern (und Erhalten)
- der allgemeinen Ausdauer und der Schnelligkeitsausdauer,
- der Kraft aller wesentlichen Muskelgruppen,
- der Reaktionsschnelligkeit,
- der Aktions- und Kraftschnelligkeit,
- der Gelenkigkeit in allen wesentlichen Gelenken: besonders im Schulter- und im Hüftgelenk und in der Wirbelsäule,
- des Gleichgewichts,
- der Bewegungskoordination und Bewegungsharmonie,
- der Geschicklichkeit,
- der Gestaltungsfähigkeit.
- Erweitern und Verfeinern der Spieltechnik durch Erarbeitung weiterführender Technikelemente.
- Vertiefen eines oder mehrerer Sportspiele im taktischen Bereich.
Übungen und Trainingsformen zur Verbesserung der Lauftechnik und der Laufleistung.
Übungen zur Verbesserung der Weitsprung bzw. Hochsprungtechniken. Festigen der Technik im Wurf/Stoß.
Übungs- und Wettkampfformen unter nicht genormten Bedingungen.
Schwimmen:
Verbessern und Festigen der Schwimmarten.
Schwimmen mit verschiedenartigen Geräten.
Verbessern von Schwimmtechniken.
Wettschwimmen über kurze und mittlere Strecken.
Starten und Wenden.
Tauchen.
Rettungsschwimmen.
Allenfalls Erwerb des Österreichischen Rettungsschwimmerabzeichens
(Helferschein bzw. Retterschein.)
Gymnastik und Tanz:
Gymnastische Grundformen.
Selbständiges Finden von Bewegungsvarianten.
Grundformen des Bewegens mit Handgeräten.
Rhythmische Sportgymnastik.
Österreichische und andere nationale Volkstänze.
Künstlerischer Tanz.
Zeitgemäße Gesellschaftstänze.
Eislauf:
Bewegen und Spielen auf dem Eis.
Eisschnellauf.
Eiskunstlauf.
Eistanz.
Verpflichtender Ausbildungskurs im Skilauf:
Die verpflichtende Ausbildung im Skilauf hat jene Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die den künftigen Lehrer befähigen, im Rahmen des Pflichtgegenstandes Leibesübungen sowie im Rahmen von unverbindlichen Übungen und von Schulveranstaltungen Skiunterricht zu erteilen und darüber hinaus die Planung und Durchführung einer Wintersportwoche (Skikurs) zu leiten.
Anlage X
Phonotypie (an Haushaltungsschulen)
```
```
Gesamtzahl der
Unterrichtsstunden
Art der ohne Fern- mit Fern- Lehrver-
Unterrichts- unterricht unterricht pflichtungs-
veranstaltung gruppe
```
```
Fachwissenschaft S 160 110 II
Schulpraktische
Übungen........ Ü 30 20 III
Fachdidaktik.... S 50 30 II
```
```
240 160
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen ihre Fertigkeiten aus Kurzschrift und aus Maschinschreiben steigern.
Sie sollen das System der Wiener Urkunde 1968 in den Teilen „Verkehrsschrift'' und „Eilschrift'' beherrschen und anwenden können und einen Überblick über den Teil „Redeschrift'' gewinnen.
Sie sollen die für das Maschinschreiben und die Textverarbeitung geltenden ÖNORMEN kennen und anwenden können. Sie sollen mit zeitgemäßen Büromaschinen und Bürogeräten vertraut sein, diese handhaben und auch rationell einsetzen können.
Sie sollen sich im Hinblick auf die ständigen Neuerungen im Bereich der Bürotechnik und Büroorganisation der Notwendigkeit ständiger Weiterbildung bewußt werden.
Sie sollen den Unterricht in den Unterrichtsgegenständen „Phonotypie'' bzw. „Stenotypie und Phonotypie'' richtig planen sowie erfolgreich gestalten und auswerten können.
Lehrstoff:
Fachwissenschaft:
Kurzschrift: Erarbeitung der Systemurkunde der Deutschen Einheitskurzschrift (Wiener Urkunde 1968) in den Teilen „Verkehrsschrift'' und „Eilschrift'' unter Bedachtnahme auf eine vorbildliche Tafelschrift.
Überblick über den Teil „Redeschrift'' unter Berücksichtigung besonderer Fachkürzungen.
Aufnahme von Diktaten bis zu einer Geschwindigkeit von 140 Silben
pro Minute (bis zu 5 Minuten Dauer).
Überblick über die Geschichte der Kurzschrift.
Maschinschreiben: Abschreibe- und Diktatübungen im Hinblick auf eine Steigerung der Geschwindigkeit bis zu 2400 Reinanschlägen bei 10 Minuten-Abschriften und bis zu 70 Silben pro Minute bei 3 Minuten-Diktaten.
Gestaltung von genormten und ungenormten Schriftstücken aus der betrieblichen, behördlichen und privaten Praxis nach hand- und maschinschriftlicher Vorlage sowie nach Ansage.
Wesentliche Elemente der Maschinenkunde; Überblick über die Entwicklung der Schreibmaschine.
Stenotypie und Phonotypie: Übertragung und Gestaltung von Schriftstücken nach kurzschriftlicher Vorlage sowie nach Tonträgern.
Erstellen von Phonogrammen in korrekter Diktiersprache unter Bedachtnahme auf die geltenden ÖNORMEN.
Textverarbeitung: Aufgaben der Textverarbeitung und Textbearbeitung auf modernen Bürogeräten (Computern).
Bürotechnik und Büroorganisation: Handhabung moderner Büromaschinen und Bürogeräte unter Bedachtnahme auf deren rationellen Einsatz.
Entwicklungstendenzen in der Bürotechnik. Besprechung von Fachliteratur.
Schulpraktische Übungen:
Analyse von Fremdunterricht: Hospitation; Videofilme.
Analyse von eigenem Unterricht: Mikroteaching; Lehrübung (Planung, Durchführung, Evaluation).
Fachdidaktik:
Unterrichtsziele: Vorgaben des Lehrplanes. Lehrstoffverteilung (Auswahlkriterien, strukturelle Zusammenhänge, zeitliche Reihung). Ableitung von Unterrichtszielen (Präzision, Relevanz, Erreichbarkeit). Ausgewogenheit der Unterrichtsziele (kognitiv, affektiv, psychomotorisch; fachspezifisch, fachübergreifend; reproduzierend, anwendend, produzierend).
Methodik: Eignung verschiedener Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel für die Erreichung der einzelnen Ziele der einschlägigen Unterrichtsgegenstände. Feststellen von Vorkenntnissen und Anknüpfen an früher Gelerntes. Unterrichtsphasen. Schulveranstaltungen.
Lernkontrolle: Feststellung des Unterrichtsertrages
(Informationsfeststellung). Leistungsfeststellung.
Leistungsbeurteilung.
Bewältigung hemmender Faktoren: Unterschiedliche Vorkenntnisse, fehlende Motivation, räumliche Hemmnisse, fehlende Hilfsmittel, große Schüleranzahl, Zeitproblematik.
Didaktische Grundsätze:
Zur Feststellung der für den erfolgreichen Besuch des Vorbereitungslehrganges notwendigen Vorkenntnisse der Studierenden soll zu Beginn des Lehrganges ein Einstufungstest durchgeführt werden.
Der Vorbereitungslehrgang ist nicht in erster Linie zum Üben und Trainieren von Fertigkeiten bestimmt. Zur Information der Studierenden sind jedoch in angemessenen Zeitabständen Feststellungen über deren jeweiligen Leistungsstand durchzuführen.
Beim Thema „Entwicklungstendenzen in der Bürotechnik'' soll insbesondere auf Weiterbildungs- und Informationsmöglichkeiten durch Fachliteratur, Fachmessen und Firmenbesuche hingewiesen werden.
Schulpraktische Übungen und Fachdidaktik sollen zueinander in Wechselbeziehung stehen.
Anlage X
Textverarbeitung
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Gesamtzahl der
Unterrichtsstunden
Art der ohne Fern- mit Fern- Lehrver-
Unterrichts- unterricht unterricht pflichtungs-
veranstaltung gruppe
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Fachwissenschaft S 160 110 II
Schulpraktische
Übungen........ Ü 30 20 III
Fachdidaktik.... S 50 30 II
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240 160
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen ihre Fertigkeit im Maschinschreiben steigern. Sie sollen die für die Teilbereiche der Fachwissenschaft geltenden ÖNORMEN kennen und anwenden können. Sie sollen mit den aktuellen Geräten, die in der Büroorganisation verwendet werden, vertraut sein, diese handhaben und auch rationell einsetzen können.
Sie sollen sich im Hinblick auf die ständigen Neuerungen im Bereich der Bürotechnik und Büroorganisation der Notwendigkeit ständiger Weiterbildung bewußt werden.
Sie sollen den Unterricht im Unterrichtsgegenstand „Textverarbeitung'' richtig planen sowie erfolgreich gestalten und auswerten können.
Sie sollen die Fähigkeit zum normengerechten und fehlerfreien Erstellen von Schriftstücken der Wirtschaft, der Verwaltung und des persönlichen Bereiches unter praxisgemäßer Anwendung der computerunterstützten Textverarbeitung und unter Einbeziehung der Phonotypie erlangen.
Lehrstoff:
Fachwissenschaft:
Maschinschreiben: Abschreibe- und Diktatübungen im Hinblick auf eine Steigerung der Geschwindigkeit bis zu 2 400 Reinanschlägen bei 10-MinutenAbschrift und bis zu 70 Silben pro Minute bei 3-Minuten-Diktaten.
Gestaltung von genormten und ungenormten Schriftstücken aus der betrieblichen, behördlichen und privaten Praxis nach hand- und maschinschriftlicher Vorlage sowie nach Ansage.
Phonotypie: Übertragung und Gestaltung von Schriftstücken nach Tonträgern. Erstellen von Phonogrammen in korrekter Diktiersprache unter Bedachtnahme auf die geltenden ÖNORMEN.
Computerunterstützte Textverarbeitung: Anwenden aller vorhandenen Möglichkeiten der Computerunterstützten Textverarbeitung, insbesondere Anlegen, Bearbeiten, Speichern und Ausdrucken von Schriftstücken nach hand- und maschinschriftlichen Unterlagen sowie nach Diktat und Tonträgern. Dateierstellung und -bearbeitung, Erstellen von Serien- und Standardbriefen; Bausteinkorrespondenz.
Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz. Sozioökonomische Aspekte und Auswirkungen der Arbeit am Bildschirm.
Büroorganisation und Bürotechnik:
Handhabung von aktuellen Geräten der Büroorganisation unter Bedachtnahme auf deren rationellen Einsatz. Entwicklungstendenzen in der Bürotechnik unter Berücksichtigung ergonomischer und sozioökonomischer Aspekte. Besprechung von Fachliteratur.
Schulpraktische Übungen:
Analyse von Fremdunterricht: Hospitationen;
Videofilme.
Analyse von eigenem Unterricht: Mikroteaching; Lehrübungen
(Planung, Durchführung, Evaluation).
Fachdidaktik:
Unterrichtsziele: Vorgaben des Lehrplanes. Lehrstoffverteilung (Auswahlkriterien, strukturelle Zusammenhänge, zeitliche Reihung). Ableitung von Unterrichtszielen (Präzision, Relevanz, Erreichbarkeit). Ausgewogenheit der Unterrichtsziele (kognitiv, affektiv, psychomotorisch; fachspezifisch, fachübergreifend; reproduzierend, anwendend, produzierend).
Methodik: Verschiedene Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel unter Berücksichtigung ihrer Eignung für die Erreichung der einzelnen Ziele der einschlägigen Unterrichtsgegenstände. Feststellen von Vorkenntnissen und Anknüpfen an früher Gelerntes. Unterrichtsphasen. Schulveranstaltungen.
Lernkontrolle: Feststellung des Unterrichtsertrages (Informationsfeststellung). Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung. Bewältigung hemmender Faktoren:
Unterschiedliche Vorkenntnisse, fehlende Motivation, räumliche Hemmnisse, fehlende Hilfsmittel, große Schülerzahl, Zeitproblematik.
Didaktische Grundsätze:
Zur Feststellung der für den erfolgreichen Besuch des Vorbereitungslehrganges erforderlichen Vorkenntnisse der Studierenden soll zu Beginn des Lehrganges ein Einstufungstest durchgeführt werden. Der Vorbereitungslehrgang ist nicht in erster Linie zum Üben und Trainieren von Fertigkeiten bestimmt. Zur Information der Studierenden sind jedoch in angemessenen Zeitabständen Feststellungen über deren jeweiligen Leistungsstand durchzuführen.
Beim Thema „Entwicklungstendenzen in der Bürotechnik'' soll insbesondere auf Weiterbildungs- und Informationsmöglichkeiten durch Fachliteratur, Fachmessen und Firmenbesuche hingewiesen werden.
Schulpraktische Übungen und Fachdidaktik sollen zueinander in Wechselbeziehung stehen.
Anlage XI
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LEHRPLAN DER VORBEREITUNGSLEHRGÄNGE FÜR ERWEITERUNGSPRÜFUNGEN FÜR
LEHRER AN BERUFSSCHULEN
(Werbetechnik, Politische Bildung, Lebende Fremdsprache,
Leibesübungen, Textverarbeitung an Berufsschulen)
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Den Studierenden ist in Ergänzung zu den durch die Lehramtsprüfung bereits nachgewiesenen Kenntnissen, Fertigkeiten und Haltungen jenes fachliche Wissen und Können zu vermitteln, das sie befähigt, den jeweiligen Unterrichtsgegenstand an der Berufsschule zu unterrichten.
Hiebei können
Lehrer der Fachgruppe I die Vorbereitungslehrgänge für die Unterrichtsgegenstände „Werbetechnik'', „Lebende Fremdspache (Anm.: richtig: Fremdsprache)'', „Leibesübungen'' sowie „Textverarbeitung'',
Lehrer der Fachgruppe II und solche der Fachgruppe III, die eine Studienberechtigungsprüfung gemäß § 8c des Schulorganisationsgesetzes nachweisen, jeden der genannten Vorbereitungslehrgänge und
Lehrer der Fachgruppe III (ohne Studienberechtigungsprüfung) den Vorbereitungslehrgang für „Leibesübungen''
Die Ausbildung ist in allen Vorbereitungslehrgängen jeweils in einer Sozial- und Individualphase so durchzuführen, daß das für die angestrebte Lehrtätigkeit erforderliche Wissen und Können aufbauend auf dem Bildungsgut der bereits abgelegten Lehramtsprüfung sowie auf den während der Lehrtätigkeit gewonnenen Erfahrungen erworben werden kann.
Hiebei ist in der Sozialphase der Lehrstoff in Seminaren und Übungen an die Studierenden heranzutragen und so weit vor- bzw. nachzubereiten, daß er von diesen anhand der bereitgestellten Materialien in der Individualphase weitgehend selbständig erarbeitet werden kann. Die einzelnen Lehrveranstaltungen sind derart zu gestalten, daß sie als Modell für die Unterrichtsführung der Studierenden gelten können. Dabei sind die für die einzelnen Unterrichtsgegenstände bedeutsamen rechtlichen Bestimmungen ebenfalls zu behandeln.
Die Sozialphase hat nach Maßgabe der in den einzelnen Vorbereitungslehrgängen hiefür zur Verfügung stehenden Stundenzahl drei bis fünf einwöchige Seminarveranstaltungen von je 40 Stunden Dauer zu umfassen, die in Abständen von je einem Semester abzuhalten sind.
Die Individualphase hat grundsätzlich der selbständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase bereitgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden nach Bedarf durch individuelle Anfragebeantwortungen und Hinweise auf pädagogische und fachbezogene Grundlagen zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.
III. AUFBAU, STUNDENZAHL, BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF
DER EINZELNEN VORBEREITUNGSLEHRGÄNGE
(Sofern die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt (§ 6 Abs. 3 letzter Satz des Schulorganisationsgesetzes), ist in der Stundentafel nur das Ausmaß der Sozialphase angegeben, da sich die Dauer der individuellen Beschäftigung mit dem Fernunterrichtsmaterial nach der Leistungssituation des Studierenden richtet.)
Werbetechnik
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```
Gesamtzahl der
Unterrichtsstunden
Art der ohne Fern- mit Fern- Lehrver-
Unterrichts- unterricht unterricht pflichtungs-
veranstaltung gruppe
```
```
Theorie der
Werbetechnik... S 45 30 I
Praxis der
Werbetechnik... S 105 70 II
Fachdidaktik.... S 30 20 I
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180 120
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die für die Anwendung der Werbetechnik notwendige Theorie kennen, die wichtigsten Fertigungstechniken der Werbetechnik beherrschen und bei der Gestaltung von Schaufenstern sowie in anderen Gestaltungsbereichen anwenden können.
Sie sollen den Unterricht im Unterrichtsgegenstand „Werbetechnik'' in der Berufsschule planen, gestalten und auswerten sowie die Entscheidungen ihrer Unterrichtsplanung begründen können.
Sie sollen die Feststellung und Bewertung der Schülerleistung unter Berücksichtigung des individuellen Geschmacks durchführen können.
Den Studierenden soll der Stellenwert der Schulung von Kreativität und Ästhetik in der Werbetechnik bewußt werden.
Lehrstoff:
Theorie der Werbetechnik:
Grundlagen der Werbung. Schaufenstergestaltung. Werbung im Verkaufsraum. Rundfunkwerbung. Fernseh- und Videowerbung.
Werbung und Manipulation.
Praxis der Werbetechnik:
Schriftgestaltung mit verschiedenen Hilfsmitteln. Entwurfstechniken. Schaufenstergestaltung für unterschiedliche Warengruppen. Gestaltung außerhalb des Schaufensters. Produktion von Plakaten und von Werbespots für Tonband- und Videowerbung.
Fachdidaktik:
Unterrichtsziele: Vorgaben des Lehrplanes. Lehrstoffverteilung (Auswahlkriterien, strukturelle Zusammenhänge, zeitliche Reihung). Ableitung von Unterrichtszielen (Präzision, Relevanz, Erreichbarkeit). Ausgewogenheit der Unterrichtsziele (kognitiv, affektiv, psychomotorisch; fachspezifisch, fachübergreifend; reproduzierend, anwendend, produzierend).
Methodik: Eignung verschiedener Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel für die Erreichung der einzelnen Ziele des Unterrichtsgegenstandes „Werbetechnik'' in der Berufsschule. Feststellen von Vorkenntnissen und Anknüpfen an früher Gelerntes. Unterrichtsphasen. Schulveranstaltungen.
Hospitationen; Unterrichtsanalysen.
Lernkontrolle: Feststellung des Unterrichtsertrages
(Informationsfeststellung). Leistungsfeststellung.
Leistungsbeurteilung.
Bewältigung hemmender Faktoren: Unterschiedliche Vorkenntnisse, fehlende Motivation, räumliche Hemmnisse, fehlende Hilfsmittel, große Schüleranzahl, Zeitproblematik.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht soll - auch in der Theorie der Werbetechnik - ein Umsetzen der theoretischen Kenntnisse ermöglichen und daher schwerpunktmäßig auf dem Üben der praktischen Tätigkeiten der Werbetechnik liegen.
Im Vordergrund der Gestaltungsarbeiten soll die Förderung der Kreativität stehen. Ferner wird im Interesse der Anschaulichkeit und der Ideenfindung die Durchführung von Lehrausgängen durch Geschäftsstraßen und Warenhäuser sowie der Besuch von Institutionen der Werbewirtschaft empfohlen.
Die Gewichtung des Lehrstoffes soll auf die jeweiligen Fachbereiche und Unterrichtssituationen der Studierenden abgestimmt sein.
Die Verwendung der behandelten Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel durch die Vortragenden selbst ist unabdingbare Voraussetzung für die Überzeugung der Studierenden von ihrer Verwendbarkeit und damit für die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe.
Politische Bildung
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Gesamtzahl der
Unterrichtsstunden
Art der ohne Fern- mit Fern- Lehrver-
Unterrichts- unterricht unterricht pflichtungs-
veranstaltung gruppe
```
```
Fachwissenschaft S 135 90 I
Schulpraktische
Übungen........ Ü 15 10 II
Fachdidaktik.... S 30 20 I
```
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180 120
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die Teilgebiete des Pflichtgegenstandes „Politische Bildung'' an Berufsschulen zueinander in Beziehung setzen können. Sie sollen Ursachen und Wirkungen politischer Sachverhalte erklären können.
Sie sollen den Unterricht in diesem Pflichtgegenstand planen, gestalten und auswerten sowie die Entscheidungen ihrer Unterrichtsplanung begründen können.
Den Studierenden soll die erziehliche Bedeutung der Politischen Bildung für den Berufsschüler zur Bewältigung persönlicher und gesellschaftlicher Aufgaben bewußt werden.
Lehrstoff:
Fachwissenschaft:
Die Menschen in der Gesellschaft: Sozialstrukturen. Rechte und Pflichten des einzelnen als Elemente der Gesellschaft. Der Lehrling in der Gesellschaft. Persönlichkeitsbildende gesellschaftliche Faktoren (zB Literatur und Medien). Neue Technologien und ihre gesellschaftlichen Aspekte. Gesunde Lebensführung.
Arbeits- und Sozialrecht: Berufsausbildungsgesetz und sonstige insbesondere den jugendlichen Arbeitnehmer betreffende Bestimmungen. Berufsausbildung und beruflicher Aufstieg. Arbeitsverfassungsgesetz; Kollektivvertragsrecht; Sozialversicherungsrecht.
Politik und öffentliches Recht: Spannungsfeld von Freiheit und Ordnung. Demokratie - Diktatur; Pluralismus - Totalitarismus. Grundsätze der österreichischen Bundesverfassung. Gewaltenteilung und -verschränkung (Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit). Zentralismus und Föderalismus (Bund, Länder, Gemeinden). Politische Parteien; Interessenvertretungen. Sozialpartnerschaft. Mitwirkung des einzelnen am öffentlichen Leben (Wahlrecht; Einrichtungen der direkten Demokratie). Information (Auswahl, Kontrolle; Manipulationsmöglichkeiten).
Behördenorganisation: Aufbau, Kompetenzen und Instanzenzug bei den Verwaltungsbehörden und Gerichten.
Geschichte Österreichs: Das Werden der Republik (Politik, Kultur, Wirtschaft).
Österreich in der Völkergemeinschaft: Europa (Staatenbildungen, Bündnisse, strukturelle Veränderungen). Völkerrecht und internationale Zusammenschlüsse.
Schulpraktische Übungen:
Analyse von Fremdunterricht: Hospitation; Videofilme.
Analyse von eigenem Unterricht: Mikroteaching; Lehrübungen (Planung, Durchführung, Evaluation).
Fachdidaktik:
Unterrichtsziele: Vorgaben des Lehrplanes. Lehrstoffverteilung (Auswahlkriterien, strukturelle Zusammenhänge, zeitliche Reihung). Ableitung von Unterrichtszielen (Präzision, Relevanz, Erreichbarkeit). Ausgewogenheit der Unterrichtsziele (kognitiv, affektiv, psychomotorisch; fachspezifisch, fachübergreifend; reproduzierend, anwendend, produzierend).
Methodik: Eignung verschiedener Unterrichtsmethoden und Unterrichtsmittel für die Erreichung der einzelnen Ziele des Unterrichtsgegenstandes „Politische Bildung'' in der Berufsschule. Feststellen von Vorkenntnissen und Anknüpfen an früher Gelerntes. Unterrichtsphasen. Schulveranstaltungen.
Lernkontrolle: Feststellung des Unterrichtsertrages
(Informationsfeststellung). Leistungsfeststellung.
Leistungsbeurteilung.
Bewältigung hemmender Faktoren: Unterschiedliche Vorkenntnisse, fehlende Motivation, räumliche Hemmnisse, fehlende Hilfsmittel, große Schüleranzahl, Zeitproblematik.
Didaktische Grundsätze:
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