Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 20. März 1985 über den Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an dieser Schule

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1985-07-31
Letzte Aktualisierung 1994-05-11
Status Aufgehoben · 1996-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 3
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Analytische Geometrie der Ebene: Mittelpunkt und Länge einer Strecke, Darstellung von Geraden, Schnittpunkt von zwei Geraden. Auftragen von Strecken, Abstand zwischen Punkt und Gerade, Flächeninhalt des Dreieckes.

Exponentialfunktion, logarithmische Funktion (exponentielles Wachstum).

Schriftliche Arbeiten:

Vier Schularbeiten, eine davon zweistündig, zwei je Semester.

4.

Klasse:

Differenzen- und Differentialquotient, Ableitung von Funktionen (Ableitungsregeln), Anwendung der Differentialrechnung auf Kurvendiskussionen (Polynomfunktionen) und Extremwertaufgaben.

Integralrechnung (Stammfunktionen, bestimmtes und unbestimmtes Integral, Hauptsatz der Differential- und Integralrechnung, Anwendung der Integralrechnung auf Flächenberechnungen). Grundelemente der beschreibenden Statistik (relative Häufigkeit, Histogramme, Mittelwert und Streuung).

Grundelemente der beurteilenden Statistik, Wahrscheinlichkeitsrechnung (Kombinatorik, Wahrscheinlichkeitsverteilung - Erwartungswert und Varianz-, Normalverteilung).

Zusammenfassende Wiederholung und Vertiefung des gesamten Lehrstoffes.

Schriftliche Arbeiten:

Vier zweistündige Schularbeiten, zwei je Semester.

Didaktische Grundsätze:

Die einzelnen Kapitel sollen durch motivierende Beispiele eingeführt werden. Im Anschluß daran sind durch Abstraktionsprozesse Formalisierungen der zu behandelnden mathematischen Probleme vorzunehmen.

Das Verständnis für die Beweisbedürftigkeit mathematischer Aussagen ist zu fördern.

Auf das Schätzen von Ergebnissen und die Übung des Kopfrechnens ist besonders Bedacht zu nehmen. Die Rechenfertigkeit der Schüler soll durch den Gebrauch des Elektronenrechners nicht beeinträchtigt werden.

Zu anderen Unterrichtsgegenständen sind, wenn möglich, Querverbindungen herzustellen, insbesondere zu Didaktik, Kindergartenpraxis, allenfalls Hortpraxis, zu Werkerziehung, sowie zu den Naturwissenschaften. Diese Verflechtung der einzelnen Unterrichtsgegenstände soll unter Bezugnahme auf ihre strukturellen Verbindungen durch zahlreiche Übungsbeispiele verstärkt werden.

In den Kapiteln Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnungen ist den Problemstellungen der Praxis der Vorzug einzuräumen.

PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Aufgabe des Physikunterrichtes ist es, grundlegende Kenntnisse aus allen Teilgebieten der Physik zu vermitteln und durch typische Beispiele Hinweise auf Methoden physikalischer Forschung zu geben. Dadurch soll der Schüler die Bedeutung der Physik für das heutige Weltbild, ihre Verflechtung mit anderen Wissenschaften und den Einfluß der Naturwissenschaften auf die Gesellschaft erkennen.

Technische Errungenschaften sollen behandelt werden, wobei ihr Wert nach ihrer Leistung für den Menschen zu bemessen ist.

Der Verkehrserziehung kommt eine besondere Bedeutung zu.

Das Experiment soll nach Möglichkeit Ausgangspunkt physikalischer Betrachtungen sein, wobei dem Schülerexperiment ein besonderer Wert beizumessen ist. Dabei sollen sorgfältiges Arbeiten, genaues Beobachten, korrektes sprachliches Formulieren der Ergebnisse geübt werden.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Einführung in die Aufgaben und Arbeitsweisen der Physik.

Grundlagen der Mechanik: Die Grundgrößen Länge und Zeit, die gleichförmige und gleichmäßig beschleunigte Bewegung, Modell freier Fall, Masse und Kraft, Masse und Gewicht, Kraft und Druck, Arbeit und Leistung, potentielle und kinetische Energie, Erhaltungssätze von Energie und Impuls, Stoß; physikalische Probleme im Straßenverkehr.

Aufbau der Materie und Grundlagen der Wärmelehre: Atom, Molekül, Wärme als Molekularbewegung, Temperatur und Temperaturmessung, thermische Ausdehnung, Brownsche Bewegung, kinetische Deutung von Temperatur und Wärmemenge, spezifische Wärme, Modell ideales Gas, Gasgesetze, absolute Temperatur, Wärmehauptsätze, Umwandlung von Wärme in mechanische Energie, Verbrennungskraftmaschinen, der Energiehaushalt der Erde und Energieprobleme, irreversible Prozesse.

Grundlagen der Wetterkunde.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Krummlinige Bewegung, Kreisbewegung, Zentralkraft, Drehimpuls, Gravitationsgesetz, Planetenbewegung, Keplergesetze, der Aufbau unseres Sonnensystems, Feldbegriff, Kraftfeld, Kraftlinien, Potential, Arbeit, Probleme der Raumfahrt.

Schwingungen und Wellen: Gesetz von Hooke, harmonische Bewegung, Federpendel und Fadenpendel, Eigenschwingungen, Resonanz, transversale und longitudinale Wellen, der Schall als longitudinale Welle, Interferenz, stehende Wellen, Schwebungen. Huygens-Prinzip, Reflexion, Brechung, Beugung. Dopplereffekt.

Die Ausbreitung des Lichtes: Lichtquellen und Ausbreitung des Lichtes, Lichtgeschwindigkeit, Reflexion, Brechung, Spiegel, Linsen.

Der Wellencharakter des Lichtes: die Lichthypothesen von Newton und Huygens, Interferenz von kohärentem Licht, Beugung am Spalt und am Gitter, Spektren, Spektralanalyse, Polarisation.

4.

Klasse:

Die bewegte elektrische Ladung: Ohmsches Gesetz, Gesetze der Stromverzweigung, Stromarbeit und Stromleistung.

Bewegte Ladungen als Ursache magnetischer Erscheinungen:

Magnetfeld, elektromagnetische Induktion und einfache Anwendungen, Gleich- und Wechselstrom, Widerstand und Leistung des Wechselstroms.

Probleme der Elektrizitätsversorgung in Österreich. Elemente der Halbleiterphysik.

Der elektrische Schwingkreis. Elektromagnetische Wellen.

Prinzipien von Rundfunk und Fernsehen.

Hülle und Kern des Atoms im Überblick.

Strahlenschutz.

Didaktische Grundsätze:

Der Physikunterricht soll im allgemeinen von den Beobachtungen der Naturerscheinungen ausgehen und sie in überschaubaren Experimenten reproduzieren. Mit den Hilfsmitteln der Mathematik sollen anhand praktischer, altersgemäßer Beispiele die theoretischen Grundlagen verdeutlicht werden. Zur Veranschaulichung helfen Experimente - insbesondere das Schülerexperiment - Modelle, audio-visuelle Medien, Diagramme und Tabellen.

Allgemeine physikalische Abläufe sollen an typischen Einzelmodellen exemplarisch studiert werden, wobei besonderes Augenmerk auf solche Lerninhalte zu richten ist, die fächerübergreifende Funktion besitzen.

Die aktive Mitarbeit des Schülers ist durch Schülerexperimente und durch Bildung von Arbeitsgruppen zu intensivieren.

Auf die sich in seinem Beruf ergebenden physikalischen Probleme des Alltags soll der Schüler vorbereitet werden. Beispiele berufsspezifischer physikalischer Fragen zur Umwelt sollen an Einzelbeispielen erläutert werden, um auch so den Praxisbezug herzustellen.

CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Aufgabe des Chemieunterrichtes ist es, das Verständnis für die chemischen Vorgänge in Alltag, Natur und Technik zu wecken, sowie gleichzeitig bewußt zu machen, daß jede Materie Gegenstand chemischer Betrachtung sein kann.

Der Schüler soll die Stellung der Chemie im modernen Weltbild, sowie Aufgaben und gesellschaftlich-zivilisatorische Bedeutung chemischer Forschung und Technik erkennen. Die Vermittlung der grundlegenden Kenntnisse aus anorganischer, organischer und allgemeiner Chemie sollen den Schüler zu verantwortungsbewußter Verwendung chemischer Substanzen in allen Lebensbereichen insbesondere in der zukünftigen Berufsarbeit befähigen. Der Behandlung von Umweltproblemen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Der Aufbau der Stoffe:

Reinstoff, Gemisch, Elemente, Verbindungen; Chemische Schreibweise, Atom, Struktur der Atomhülle, Radioaktivität, Periodensystem.

Chemische Bindungen (Atombindung, Ionenbindung, Elektronegativität, Metallbindung).

Molekulare, salzartige, metallische Stoffe; zwischenpartikuläre Kräfte und Zusammenhang mit Aggregatzuständen.

Eigenschaften und chemische Veränderungen von Stoffen:

Die Luft (Zusammensetzung).

Sauerstoff: Oxidation, Reduktion, Feuer, Feuerlöschen, Heizen.

Das Wasser: Das Wassermolekül (Bindung und Struktur), Anomalie, Wasser als Lösungsmittel, Wasserstoff.

Die chemische Reaktion: Chemische Grundgesetze; die Triebkräfte chemischer Reaktionen; Streben nach Energieminimum bzw. Zustand größter Unordnung; Energieumsatz bei chemischen Reaktionen (Aktivierungsenergie, Reaktionsenergie, Katalysatoren); Reaktionsgeschwindigkeit, reversible Reaktionen, chemisches Gleichgewicht, Massenwirkungsgesetz; allenfalls elektrochemische Reaktionen.

Säuren und Basen, Salze: Protolyse (Neutralisation), Brönstedt-Definition, pH-Wert, Indikatoren, Salze.

Die Elemente und ihre Verbindungen: Vorkommen, wichtigste

Eigenschaften, allenfalls: Darstellung.

7.

Gruppe des Periodensystems: Chlor und seine Verbindungen

(Kochsalz, Salzsäure, allenfalls: Chlorate); Begriff der Oxidationszahl und Redoxvorgänge; Brom, Jod, Fluor.

6.

Gruppe des Periodensystems: Schwefel (Allotropie); Sulfide und Sulfate als Minerale; Schwefeloxide; schwefelige Säure, Schwefelsäure; Schwefelwasserstoff.

5.

Gruppe des Periodensystems: Stickstoff, Ammoniak; Stickoxide,

Salpetersäure; Phosphor; Stickstoff- und Phosphordünger; Überdüngung, Stickstoffkreislauf.

4.

Gruppe des Periodensystems: Kohlenstoff (Graphit und Diamant);

Inkohlungsprozeß; Oxide des Kohlenstoffes; Kohlensäure und Carbonate;

Mörtel, Kalkverwitterung; Silizium (Halbleiter), Silikate und Silikatbaustoffe (Glas, Beton). Die Metalle: allgemeine Metalleigenschaften; Aluminium, Silber (Fotografie), Eisen und Stahl.

Allenfalls: Magnesium, Natrium, Kupfer.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Einführung in die „Organische Chemie“.

Die Kohlenwasserstoffe:

Erdöl (Vorkommen, Entstehung, Gewinnung, Aufarbeitung); Alkane, Alkene, Alkine, aromatische Verbindungen (Molekülbau, Struktur, Stellungs- und geometrische Isometrie, Nomenklatur); wichtigste Reaktionstypen (Substitutionsreaktion, Additionsreaktion, Crack-Reaktion).

Derivate von aliphatischen und zyklischen Kohlenwasserstoffen

(Aufbau, Nomenklatur, wichtigste Eigenschaften):

Halogenderivate.

Hydroxidderivate: Alkohole (alkoholische Gärung). Allenfalls:

mehrwertige Alkohole, Phenole.

Carbonyle: Aldehyde, Ketone.

Carbonsäure und substituierte Carbonsäure (optische Aktivität),

Ester (Veresterung und Spaltung).

Ether.

Stickstoffderivate: Amine (Anilin), Amide.

Allenfalls: die wichtigsten Reaktionsmechanismen (Substitutionsmechanismus, radikalisch und elektrophile Additionsmechanismen, elektrophile Reaktionen).

Nährstoffe und Nahrungsmittel:

Kohlehydrate: Aufbau, Monosaccharide (Trauben-, Fruchtzucker), Disaccharide (Saccharose, Milchzucker), Polysaccharide (Stärke, Zellulose).

Fett und Öle: Aufbau und Verdauung.

Proteine: Aminosäuren, Aufbau von Proteinen (allenfalls Enzyme).

Weitere Bestandteile der Nahrungsmittel: Vitamine, Mineralstoffe, Ballaststoffe.

Konservierung der Nahrungsmittel, Unterschied Nahrungsmittel und Genußmittel.

Besondere Kapitel der angewandten organischen Chemie:

Treibstoffe (Oktanzahl), Treibstoffzusätze, alternative Treibstoffe.

Halbsynthetische und vollsynthetische Kunststoffe (Reaktionstypen, Einteilung nach grundlegenden Eigenschaften).

Seife und Waschmittel (Waschwirkung, Zusammensetzung).

Farbstoffe: Wechselwirkung mit dem Licht im Zusammenhang mit dem Molekülbau.

Arzneimittel und Drogen; allenfalls: Kosmetika.

Umweltchemie:

Luft: Schadstoffe (Entstehung und Beseitigung).

Wasser: Verschmutzung, Güteklasse, Klärung, allenfalls:

Wasserstofftechnologie.

Didaktische Grundsätze:

Der Chemieunterricht soll auf lebensnahe Probleme, mit denen die Schüler bei ihrer zukünftigen beruflichen Tätigkeit im Kindergarten, allenfalls im Hort, täglich konfrontiert werden, ausgerichtet sein. Die Beschränkung auf Grundkenntnisse ergibt sich aus der raschen Entwicklung der chemischen Forschung.

Leicht verständliche Experimente sollen Erkenntnisse über das Wesen verschiedener Stoffe und den Zusammenhang zwischen ihrer Struktur und ihren Eigenschaften vermitteln, um das Verständnis für die Natur zu vertiefen sowie die Vor- und Nachteile der Chemie in der menschlichen Zivilisation zu erklären.

Besondere Berücksichtigung verlangen Probleme des Umweltschutzes (Wasser, Luft, Boden), Nahrungsmittelchemie und Pharmakologie, Kunststoffindustrie und Energieversorgung. Wichtig sind Kenntnisse über die Behandlung und Anwendung verschiedener chemischer Substanzen (zB Arzneien, Detergentien, Farbstoffe) und deren Wirkung auf den menschlichen Organismus (bei Verätzungen und Vergiftungen), deren Brennbarkeit, Explosivität, Radioaktivität. Hinweise zur Ergänzung der Ausbildung in Erster Hilfe sind unbedingt zu empfehlen. Im Unterricht soll auf aktuelle, in den Medien dargebotene Probleme vorrangig eingegangen werden.

Die Schüler sollten dazu angehalten werden, sowohl einzeln als auch in kleinen Gruppen einfache Experimente durchzuführen und zu interpretieren. Hiebei ist den erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen besonderes Augenmerk zu schenken. Die Schüler sind immer wieder auf deren Einhaltung - insbesondere in der zukünftigen beruflichen Tätigkeit - hinzuweisen.

Exkursionen und Lehrausgänge in chemische Betriebe oder Laboratorien sind zur Ergänzung des Unterrichtes nach Möglichkeit durchzuführen.

Wichtig ist die Herstellung von Querverbindungen zu anderen naturwissenschaftlichen Unterrichtsgegenständen (Physik, Biologie und Umweltkunde, Gesundheitslehre) sowie zur Didaktik und Praxis.

BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Zentrales Anliegen des Unterrichtes ist es, dem jungen Menschen die Mannigfaltigkeiten der biologischen Umwelt und die Vorgänge in der Natur verständlich zu machen. Dies soll ihn dazu befähigen, die Zusammenhänge zwischen Bau- und Lebensvorgängen bei Pflanzen und Tieren sowie deren Beziehung zur Umwelt zu erkennen. Der Schüler soll sowohl das Prinzip der Individualität des Menschen als auch sein Eingefügtsein in die Gesellschaft und deren Verflechtung mit der gesamten Natur verstehen und anerkennen lernen. Gleichzeitig soll er die vielfältigen Möglichkeiten, die Natur für die Zwecke des Menschen zu nutzen, aber auch die Grenzen seiner Macht, seine eigene Abhängigkeit und seine Verpflichtung gegenüber der Natur und der Gesellschaft erkennen.

Grundlegende Information über die der Natur innewohnenden Gesetzmäßigkeiten und die Schulung des kritischen Beobachtens sollen den Schüler dazu befähigen, in seinem zukünftigen Beruf als Kindergärtner, allenfalls als Erzieher an Horten, Fragen der Kinder und Jugendlichen aus dem Bereich der Biologie und Umweltkunde richtig zu beantworten und die Beobachtungsfreude zu wecken.

Der Schüler soll mit dem Bau und der Funktion des menschlichen Körpers vertraut werden, wobei der körperlichen Entwicklung des Kindes und Jugendlichen besondere Bedeutung zukommt.

Er soll Einblick in die Gesetze der Fortpflanzungsbiologie des Menschen unter Berücksichtigung der Sexualethik und der Familienplanung gewinnen.

Im weiteren soll dem jungen Menschen ein Einblick in den Anteil der Biologie am naturwissenschaftlichen Weltbild der Gegenwart gewährt werden.

Die Erziehung zur Achtung des Lebens soll Grundlage des gesamten Unterrichtes sein.

Ziel ist der verantwortungsbewußte junge Mensch, der aus Einsicht in die biologischen Zusammenhänge in seinem späteren Wirkungsbereich - insbesondere als Kindergärtner, allenfalls als Erzieher an Horten - Entscheidungen so zu treffen vermag, daß die Gesunderhaltung der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen, im weiteren Sinne das Überleben der Menschheit und die Erhaltung der Natur in einem für ihn physisch und psychisch optimalen Ausmaß gewährleistet ist.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Die Zelle als lebende Einheit (Bau und Funktion). Von der Ein- zur Vielzelligkeit: Zellteilung, Zellkolonie - Gewebe - Organ.

Aufbau und Abbau organischer Substanz: Photosynthese (Assimilation) und Dissimilation (Atmung, Gärung, Fäulnis).

Stoffaufnahme, -leitung und -speicherung bei Pflanzen unter Bezugnahme auf die entsprechenden Organe. Wasserhaushalt.

Bewegung und Wachstum der Pflanzen.

Exemplarische Darstellung pflanzlicher und tierischer Einzeller.

Überblick über das natürliche System der Tiere. Wichtige Vertreter der einzelnen Tierstämme unter Berücksichtigung der Beziehungen zwischen Körperbau, Lebensweise und Aufenthalt.

Überblick über das System der Pflanzen. Behandlung einiger Pflanzenfamilien der Blütenpflanzen.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Aufbau der Erde: Schalenbau, Gebirgsbildung, Vulkanismus, Erdbeben.

Gesteins-, Mineral-, Kristallbegriff anhand von Beispielen. Kreislauf der Gesteinsbildung. Berücksichtigung der Minerale und Gesteine, die für die österreichische Wirtschaft von Bedeutung sind.

Lebensraum „Boden“: Bodenbildung; Bodentypen; landwirtschaftliche

Nutzung. Umweltprobleme: Erosion, Überdüngung, Monokultur. Grundwasser.

Ökologie: Nahrungskreislauf, Kreislauf der Stoffe und Energiefluß. Biologisches Gleichgewicht. Natürliche und künstliche Umwelt (Natur-, Kulturlandschaften). Biotop, Biozönose, Ökosystem. Störungen in Ökosystemen und Möglichkeiten der Abhilfe (Wasser, Wasserversorgung, Abwässer; Müll, Müllverwertung; Luftverschmutzung; Umweltgifte; Lärm, Landverlust, Aufforstung; Landschaftspflege).

Anpassung von Pflanzen und Tieren an jahreszeitliche Abläufe; Biorhythmen.

Pflanzen und Tiere unter spezifischen Lebensbedingungen: Wiese, Laub-, Nadel- und Mischwald, Steppensee, Aulandschaft, Moor, Gebirgssee, Bergwald, Hochgebirge.

Naturschutz in Österreich.

3.

Klasse (1 Wochenstunde):

Biologie des menschlichen Körpers: Bewegungsapparat; Organe des Stoffwechsels; Nervensystem, Sinnesorgane, Hormone. Fortpflanzungsbiologie des Menschen. Geburtenregelung, Familienplanung. Geschlechtskrankheiten.

Ernährungshygiene: Bedeutung der richtigen Ernährung, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Pflege des Dentalapparates.

Psychosomatik: Suchtgefährdung (Alkohol, Nikotin, Drogen); Arzneimittelmißbrauch.

4.

Klasse:

Ethologie: ererbte und erlernte Verhaltensweisen bei Tieren.

Einzel-, Gruppenverhalten. Humanethologie: biologische Grundlagen und spezifisch menschliche Verhaltensweisen.

Genetik: klassische Vererbungslehre. Molekulargenetik. Angewandte Genetik (Tier-, Pflanzenzucht). Humangenetik (Erbforschung, Erbkrankheiten).

Entstehung, Entwicklungsgeschichte der Erde und der Lebewesen. Herkunft des Menschen.

Didaktische Grundsätze:

Die Überlastung mit bloßem Gedächtniswissen ist zu vermeiden. Umfangreiche systematische Betrachtungen müssen zugunsten wesentlicher allgemein-biologischer und ökologischer Inhalte zurücktreten. Durch überlegte Schwerpunktsetzung ist ein praxisbezogener Unterricht anzustreben. Auf eine ausreichende Artenkenntnis der heimischen Fauna und Flora ist hinzuarbeiten. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen (insbesondere zu Geographie und Wirtschaftskunde, Chemie, Physik, Heil- und Sonderpädagogik, Didaktik, Praxis) sollen nach Möglichkeit wahrgenommen werden.

Von besonderer Bedeutung ist die Erziehung zu exaktem Beobachten und sprachlich richtigem Beschreiben der Sachverhalte.

Der Unterricht ist durch Verwendung von Naturobjekten, womöglich aus der engeren Heimat, und durch intensive Ausnützung der audio-visuellen Unterrichtsmittel wirklichkeitsnahe zu gestalten.

Kenn- und Bestimmungsübungen, die der Vertiefung der systematischen, morphologischen und ökologischen Kenntnisse dienen, sowie Übungen in der Handhabung des Mikroskopes, in der Herstellung von Präparaten, als auch in der Erstellung einfacher Versuchsanordnungen sind durchzuführen. Lehrausgänge bzw. Exkursionen sind im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten einzuplanen. Der Unterricht aus „Biologie und Umweltkunde“ soll die moderne Forschung mit ihren gesicherten Ergebnissen berücksichtigen.

GESUNDHEITSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Unmittelbares Anliegen des Unterrichtes ist es, dem jungen Menschen Einblick in die vielfältigen Aufgabenbereiche der Hygiene in der Gegenwart zu gewähren. Der Schüler soll über hygienische Maßnahmen im Kindergarten, allenfalls im Hort, informiert werden, aber auch gezielte Förderungsmaßnahmen zum Schutze der Gesundheit und des Wohlbefindens der Menschen kennenlernen, um das Rüstzeug für eine gesunde, ausgeglichene Lebensführung zu erhalten. Die aus dem Unterricht gewonnenen Erkenntnisse sollen den Schüler zu verantwortungsbewußtem Verhalten hinsichtlich der Verhütung von Krankheiten und Unfällen erziehen.

Ziel ist es, im jungen Menschen eine entsprechende Einstellung zu seiner Gesundheit zu wecken und ihn anzuregen, durch sinnvolle Pflege von Körper und Geist seine körperliche und geistige Leistungsfähigkeit zu steigern und optimal zu erhalten.

Lehrstoff:

5.

Klasse:

Gesichtspunkte für eine gesunde Lebensführung; persönliche Hygiene, vor allem unter Bedachtnahme auf die zukünftige Berufstätigkeit.

Hygiene im Kindergarten, allenfalls im Hort. Parasiten im und am menschlichen Körper und deren Bekämpfung. Arten der Infektion, wichtige Infektionskrankheiten, insbesondere des Kindes, Maßnahmen zu deren Vorbeugung und Bekämpfung (Impfung, Desinfektion). Umgang mit Arzneimitteln.

Unfallverhütung sowie richtiges Verhalten bei Unfällen und in Krankheitsfällen im Kindergarten, allenfalls im Hort. Hausapotheke.

Didaktische Grundsätze:

Für die Auswahl und die Darlegung des gesamten Unterrichtsstoffes sind die praktischen Erfordernisse im Kindergarten und im Hort maßgebend.

Im Schüler soll das Gefühl der Verantwortung für die eigene Gesundheit sowie jene der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen geweckt werden. Insbesondere sind die Zusammenhänge zwischen nicht entsprechender Lebensführung und den daraus sich ergebenden Schädigungen der Gesundheit hervorzuheben. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sollen wahrgenommen werden (Zusammenarbeit, insbesondere mit den Lehrern der naturwissenschaftlichen Fachbereiche, der Pädagogik, der Heil- und Sonderpädagogik sowie der Leibeserziehung, bezüglich medizinischer Fragen mit dem Schularzt, ist anzustreben).

MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Musikerziehung soll die angehenden Kindergartenpädagogen dazu befähigen, Musik in ihren persönlichen Lebensbereich bewußt einzubeziehen sowie den beruflichen Anforderungen auf diesem Gebiet zu genügen. Dazu sollen sie neben Kenntnissen in Musikkunde das erforderliche praktische Können erwerben, eine Anleitung zu selbsttätiger Auseinandersetzung mit Musik erfahren und die Stellung der Musik im Bereich der Kultur (mit besonderer Berücksichtigung Österreichs) erfassen.

Die Schüler sollen zu bewußtem Hören und Wahrnehmen der akustischen Umwelt sowie zu kritischer Einstellung zu Musik und Musikkonsum erzogen werden. Sie sollen Freude an schöpferischer musikalischer Tätigkeit sowie an eigener Musikausübung (Singen, Musizieren, Experimentieren, Improvisieren) finden und so Anregungen zu sinnvoller Freizeitgestaltung erhalten.

Eine weitere Aufgabe des Unterrichtes ist die Förderung der emotionalen Entwicklung und die Bereicherung der individuellen Erlebnisfähigkeit, als Voraussetzung, Kinder und Jugendliche für Musik zu sensibilisieren. Ebenso wichtig ist das Erkennen der sozialen Funktion der Musikerziehung, zB durch Gemeinschaftserlebnis und die Notwendigkeit des Hörens auf andere, Kinder für soziales Verhalten aufzuschließen. Darüber hinaus ist die Fähigkeit zu methodisch adäquatem Vorgehen in der musikalischen Früh- und Jugenderziehung zu vermitteln sowie die Befähigung für die spätere Funktion bei der Beratung in der musischen Elternbildung.

Damit soll die Musikerziehung einen wesentlichen Beitrag zur berufsspezifischen Ausbildung, zur Allgemeinbildung und Persönlichkeitsfindung leisten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Singen, Musizieren, Gestalten:

Aufbau der stimmlichen Kondition im Hinblick auf die berufliche Belastbarkeit der Stimme. Stimmbildung vor allem anhand von Kinderliedern.

Hör- und Treffübungen, Gedächtnis- und Erfindungsübungen. Singen nach Gehör und nach Noten. Ein- und mehrstimmige Lieder, ausgehend vom Erfahrungsbereich der Kinder, insbesondere Kinder-, Volkslieder und Kanons.

Rhythmische Schulung, Unabhängigkeitsübungen, Transponieren von Kinderliedern, schlagtechnische Übungen, rhythmische Klatschspiele, elementare Instrumentalbegleitung zu Lied und Spiel. Ständige Schulung des rhythmischen Gefühls und des Gefühls für rhythmische Form. Verwendung von Instrumenten zur klanglichen Bereicherung unter Wahrung stilistischer Gesichtspunkte.

Musizieren mit elementaren Musikinstrumenten (wie körpereigene und selbstgebaute Instrumente), kindgemäße Instrumente und Erlernen ihrer Spieltechnik.

Erarbeiten von Tonräumen.

Vokale und instrumentale Gestaltungsversuche mit dem melodisch-rhythmischen Material des Kinderliedes (Improvisation), Vertonen von Kinderreimen im Rahmen der erarbeiteten Tonräume (Rufterz, Leierformel, Dreiklang, Pentatonik, Diatonik, Dur und Moll;

Querverbindungen zum Instrumentenbau); Verbalisieren, Dramatisieren;

spielerischer Umgang mit technischen Geräten.

Musikkunde:

Notenkunde.

Erarbeiten und Festigen der Grundbegriffe der Musiklehre im Hinblick auf rhythmische, tonale und formale Elemente: Metrum, Takt, Rhythmus, Tonräume, Melodietypen, Intervalle, Dreiklänge, Dominantseptakkord, einfache Kadenzen, Motiv, Thema, Halbsatz, Periode, einfache Liedformen.

Bewußtmachen gestaltender Prinzipien in der Musik: Wiederholung, Variation, Steigerung, Symmetrie - Asymmetrie, Spannung - Lösung, Kontrast.

Physikalische Grundlagen der Schallerzeugung: Ton, Geräusch, Klang.

Die menschliche Stimme: Funktion, Pflege.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Singen, Musizieren, Gestalten:

Fortsetzung der Stimm- und Gehörbildung - auch am Kinderlied und anderem Liedgut, Schulung der Treffsicherheit und des rhythmischen Empfindens bei gesteigerter Anforderung beim Singen und Musizieren. Fortsetzen der vokalen und instrumentalen Musikpflege. Ein- und mehrstimmige Lieder mit gesteigerten Anforderungen. Einfaches polyphones Singen, schwierigere Kanons.

Übungen im Blattsingen. Tonfolgen, die über die Melodik einfacher Volkslieder hinausgehen. Übungen im zweistimmigen Singen.

Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen unter Einbeziehung der Sprache und von Erscheinungsformen aus der zeitgenössischen Musik.

Verklanglichen von Geschichten oder Bildern (Querverbindung zu Deutsch und Bildnerischer Erziehung).

Anleitung zum selbständigen Erarbeiten von Liedern nach Noten. Aufbereitung von Liedern zur vokalen und instrumentalen Ausführung in kleinen Gruppen. Gestalten von Singtänzen nach vorgegebenen Liedern.

Musikkunde:

Erweitern der vorhandenen Kenntnisse. Vierklänge und ihre Umkehrungen. Dreiklangsumkehrungen aller Stufen, einfache drei- und vierstimmige Kadenzen (Querverbindung zur Instrumentalmusik).

Der Baßschlüssel.

Instrumentenkunde: Ausgehend von den elementaren Instrumenten, Behandlung der gebräuchlichen Musikinstrumente. Einfache Partiturleseübungen. Übungen im Erkennen der wichtigsten Orchesterinstrumente. Umgang mit technischen Mittlern von Musik.

Wichtige Formen der Instrumentalmusik: Tanzformen, Suite, Rondo, große Liedformen, Variationsform. Erklärung an ausgewählten Hörbeispielen unter Hinweis auf Funktionsbereich (Tanzmusik, Schlagermusik, Kirchenmusik usw.) sowie auf Leben und Werk einzelner Komponisten und ihre Bedeutung in der Musikgeschichte.

3.

Klasse (1 Wochenstunde):

Singen, Musizieren, Gestalten:

Singen, Stimmbildung und Gehörbildung sind im Zusammenhang mit der Erweiterung des Liedschatzes der Klasse mit erhöhten Anforderungen fortzusetzen.

Schulung des musikalischen Vorstellungsvermögens.

Im tonalen Bereich Üben und Singen in Moll und in den Kirchentonarten, soweit im dargebotenen Liedgut vorhanden.

Funktionelles Hören: Finden des Funktionsbasses bzw. der 3. Stimme unter Verwendung vor allem des alpenländischen Volksliedes. Dirigieren mit gesteigerten Anforderungen. Hinweise für die Leitung von Sing- und Spielgruppen. Singen im Dienste der Werkbetrachtung. Gestalten von Kinderliedbegleitung mit dem kindertümlichen Instrumentarium (Querverbindung zur Spielmusik).

Instrumentales Gestalten mit gesteigerten Anforderungen (Rondo, dreiteilige Liedform, Variation usw.).

Improvisation einzeln und in Gruppen.

Anleitung zur selbständigen musikalischen Fest- und Feiergestaltung.

Musikkunde:

Die Modulation als harmonisches Phänomen, insbesondere in der Anwendung bei der instrumentalen Liedbegleitung. Die wichtigsten Formen und Gattungen der Vokal- und Instrumentalmusik.

Musik und ihre Stellung in der Gesellschaft. Volksmusik, Kunstmusik, kommerzielle Musik. Ausgewählte Hörbeispiele unter Berücksichtigung ihres musikhistorischen Aspekts.

4.

Klasse:

Singen, Musizieren, Gestalten:

Fortsetzen der vokalen und vokalinstrumentalen Musikpflege sowie der Gehörbildung und Stimmbildung unter Berücksichtigung methodischer Hilfen für die eigene Stimme sowie für die Stimme des Kindes.

Festigen des in den vorhergehenden Klassen erworbenen Liedschatzes. Gesänge für drei- und vierstimmigen Chor aus verschiedenen Epochen.

Anleitung zu selbsttätigem musikalischen Gestalten (Auswahl der Instrumente und Instrumentierung von Kinderliedern). Verklanglichen einer Bildgeschichte. Anleitung zur Herstellung von instrumentalen Vor-, Zwischen- und Nachspielen.

Anleitung zum Selbsterfinden von Kinderliedern; Melodiesieren von Reimen.

Musikkunde:

Höhepunkte der europäischen Musik. Stilmerkmale, historische Zusammenschau.

Anregung zum Umgang mit Fachliteratur für den persönlichen Bereich.

Fachdidaktische Beiträge zur musikalischen Früherziehung:

Funktion und Bedeutung des spontanen Singens im Kindergarten. Übersicht über das Kinderlied (traditionelles und neues Liedgut, Liedgattungen), Kinderinstrumente; Richtlinien für das Musizieren mit Kleinkindern und mit Kindern im Hort.

Kriterien für die Hörerziehung im Kindergarten. Auswählen von Beispielen aus der Kunstmusik und Methodik ihres Einsatzes im Kindergarten und Hort.

Methoden der Liedvermittlung.

5.

Klasse:

Singen, Musizieren, Gestalten:

Singen von schwierigeren Liedern oder Chören, auch solchen, die tonartlich nicht gebunden sind. Singen und Musizieren mit gesteigerten Anforderungen unter Einbeziehung der erlernten Instrumente (Blockflöten, Gitarren und beliebige Ensembleformationen).

Musikkunde:

Höhepunkte der europäischen Musik. Stilmerkmale, historische Zusammenschau. Außereuropäische Kulturkreise vor allem im Hinblick auf das verwendete Liedgut.

Kritische Auseinandersetzung mit Erscheinungsformen der zeitgenössischen Unterhaltungsmusik (Jazz, Pop, Rock, Schlager usw.).

Fachdidaktische Beiträge zur musikalischen Früherziehung:

Melodiesieren von Kinderreimen, Improvisieren im Bereich der Melodik des Kinderliedes. Gestalten von Kinderliedern (rhythmisch-bewegungsmäßig bzw. mit Lied und Musik).

Erkennen von Stimmfehlern bei Kindern („Brummer“) und Möglichkeiten zu deren Behebung. Die Mutation bei Hortkindern.

Anregung zum Umgang mit Fachliteratur auf dem Gebiet der musikalischen Früherziehung. Hilfen für die Elternarbeit (musikalische Fachberatung der Eltern). Hinweise über Möglichkeiten künftiger musikalischer Betätigung (Chor, Singkreis, Musiziergruppe).

Didaktische Grundsätze:

Die einzelnen Teilgebiete der Musikerziehung sind im Unterricht nie streng voneinander zu trennen.

Im Hinblick auf das künftige Berufsfeld der Schüler im Kindergarten und im Hort sollte ausgehend von methodisch-didaktischen Prinzipien der Kindergartenpädagogik exemplarisch aufgezeigt werden, wie vom Ganzheitlichen zur Differenzierung gefunden wird. Auch sind die Lernprozesse sowie die Gesichtspunkte des didaktischen Aufbaues den Schülern so durchschaubar zu machen, daß sie mit austauschbaren Inhalten auf andere Altersstufen übertragen werden können. Durch beispielhaftes Erarbeiten von Lied- und Spielgut für Kindergarten und Hort sind Auswahl- und Beurteilungskriterien bewußt zu machen.

Obwohl die musikalische Früherziehung schwerpunktmäßig erst in der

4.

und 5. Klasse zusammengefaßt wird, ist bereits ab der 1. Klasse

der jeweils mögliche Bezug zwischen Lehrstoff und beruflichen Erfordernissen aufzuzeigen. In diesem Sinne ist auch mit den Lehrern der Didaktik und Kindergarten- bzw. Hortpraxis in geeigneter Weise zusammenzuarbeiten, um die Übertragung der Methoden zu sichern.

Beim Singen - Musizieren - Gestalten sind drei Ebenen zu beachten:

1.

Singen von Liedern. Die Liedauswahl nach Inhalt und musikalischer Gestaltung soll den Bedürfnissen der Schüler unter Berücksichtigung der Altersgemäßheit angepaßt sein.

2.

Funktionales Singen (Singen zur Stimmbildung oder zur Erarbeitung musikkundlicher Grundbegriffe). Entsprechend dem ganzheitlichen Prinzip wäre in der Stimmbildung vom Experiment, der Erprobung der eigenen Möglichkeiten ausgehend, zum Singen nach Gehör und Noten überzugehen. Singen darf jedoch nicht nur als Mittel zur Stimmbildung und Musikkunde eingesetzt werden, vielmehr soll die Freude am Singen (das zweckfreie Singen) vor jeder Verschulung des Singens stehen und Singen im geselligen Kreis so oft als möglich gepflegt werden. Es sollte eine bewußte Trennung zwischen „Singen an sich“ und der „Arbeit am Lied“ erfolgen.

3.

Singen als Vorführung. Die Arbeit am Lied erfolgt mit dem Ziel einer besonderen musikalischen Leistung, zB in der Fest- und Feiergestaltung.

Auch für das instrumentale Musizieren ist das Prinzip der drei Ebenen anwendbar:

1.

Erfahrung sammeln. Freies spontanes Gestalten sowohl mit Geräuschen und Klängen als auch mit vorgegebenen musikalischen Strukturen.

2.

Systematisieren und Bewußtmachen von Notation, musikalischen Strukturen, Gestaltungsmitteln und instrumentalen Spieltechniken.

3.

Aufbereiten von Lied- und Spielgut im Hinblick auf das Vorspiel. Technik des Übens und der Einstudierung.

Die im Instrumentalunterricht erworbenen Fertigkeiten sind schon von der 1. Klasse an, insbesondere aber in der 4. und 5. Klasse, in den Dienst der Musikerziehung zu stellen, allenfalls auch unter Einbeziehung außerhalb der Schule erlernter Instrumente.

Die Musikkunde sollte ebenso wie die Instrumentenkunde an praktisches Erleben anschließen bzw. eine Systematisierung der im elementaren Singen und Musizieren gewonnenen Erfahrungen bringen. Das Erwerben und Erweitern von musikkundlichen Kenntnissen ist aber nicht als übergeordnetes Lernziel anzusehen, sondern hat einerseits dem Vertiefen der musikalischen Wahrnehmungsfähigkeit zu dienen, andererseits die nötigen Grundlagen für das Vermitteln und Umsetzen von Musik im Beruf zu liefern. Die ausgewählten Hörbeispiele sollen aus Meisterwerken verschiedener Epochen stammen, wobei auch die zeitgenössische sowie die außereuropäische Musik zu berücksichtigen ist. In der 1. bis 3. Klasse sollen die Schüler die Werke zunächst von Funktion, Bedeutung und musikalischer Form her erfassen lernen. In der 4. und 5. Klasse sind Musikgeschichte und Stilkunde schwerpunktmäßig zu berücksichtigen, dabei ist eine Beschränkung auf Höhepunkte geboten. Bei der Besprechung einzelner Beispiele sind, wo immer möglich, die Zusammenhänge zwischen der Musik weit zurückliegender Zeiträume und der Musik der Gegenwart bzw. der jüngeren Vergangenheit herzustellen. Biographische Hinweise haben nur dem Verständnis der Werke zu dienen.

Im Unterricht sind solche Werke vorzuziehen, die von den Schülern oder vom Lehrer musiziert werden können, doch ist auch der Einsatz der technischen Mittler unentbehrlich. Neben der Kenntnis der Funktion sollte die Befähigung zum Umgang mit Tonträgern und Wiedergabegeräten sowie deren Einsatz in Freizeit und Beruf vermittelt werden. In der Werkbetrachtung sind die Möglichkeiten eines fächerübergreifenden Unterrichtes wahrzunehmen.

INSTRUMENTALMUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist die Beherrschung der jeweiligen Instrumente zum fachgerechten Einsatz in der beruflichen Tätigkeit. Der Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten im Instrumentalspiel als praktische Ergänzung zu den im Unterricht aus Musikerziehung erworbenen Einsichten und Fähigkeiten soll dem Schüler vielfältige Möglichkeiten des eigenständigen Musizierens im Solo- und Ensemblespiel eröffnen. Die Kenntnis der künstlerischen und technischen Möglichkeiten der jeweiligen Instrumente sowie das schöpferisch-instrumentale Gestalten im beruflichen und persönlichen Bereich soll auch die Persönlichkeitsbildung fördern.

Gitarre

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Stimmen des Instrumentes, Haltung, Wechselschlag und andere technische Übungen. Melodiespiel in der I. und II. Lage. Melodiespiel mit Lagen- und Saitenwechsel, unterstützt durch Mitspielen auf leeren und gegriffenen Baßsaiten. Tonleitern. Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe.

Improvisationsübungen, wie Erfinden einfacher Melodien,

Motivergänzung, Vor-, Zwischen- und Nachspiele.

Solospiel technisch leichter Stücke.

Melodiespiel bis zur VII. Lage. Zwei- und dreistimmige

Anschlagstechniken.

Einfache Kadenzen und ihre Anwendung. Liedbegleitung (auch des eigenen Gesanges) nach Gehör und nach Noten.

Gemeinsames Musizieren auch mit anderen Instrumenten.

2.

Klasse (1 Wochenstunde):

Fortsetzung der elementartechnischen Übungen. Tonleitern, Bindetechnische Spielweisen, Quergrifftechniken. Kadenzen in drei- und vierstimmigen Akkordverbindungen und Dominantseptakkorde.

Solospiel mit gesteigerten Anforderungen. Zwei- und dreistimmiges Spiel mit gegriffener Ober- und Unterstimme. Leichte Etüden.

Improvisations- und Gestaltungsübungen. Blattspiel einer Melodiestimme aus mehrstimmigem Spielgut mit und ohne Fingersatzhilfen. Gemeinsames Musizieren mit mehreren Gitarren und auch mit anderen Instrumenten.

Liedbegleitung in verschiedenen Techniken (allenfalls Barregriffe) nach Gehör und nach Noten. Erweiterte Kadenzen. Sammlung einschlägigen Liedgutes.

Die Gitarre im pädagogischen Einsatz (Querverbindung zur Praxis).

3.

Klasse (1 Wochenstunde):

Fortsetzung der technischen Übungen mit gesteigerten Anforderungen.

Sololiteratur im mittleren Schwierigkeitsgrad aus verschiedenen Epochen unter Berücksichtigung der Originalmusik aus der Blütezeit des Instrumentes. Allenfalls Bearbeitungen für Gitarre aus dem Bereich der „E“ und „U“-musik.

Blattspielübungen mit gesteigerten Anforderungen im mehrstimmigen Zusammenspiel. Umstimmen der Saiten.

Die Gitarre als Kammermusikinstrument (Continuospiel), sowie im Einsatz für Fest- und Feiergestaltung.

Sicherheit in der Liedbegleitung, insbesondere für den Einsatz in der Praxis. Erweiterung der Liedersammlung. Anleitung zu selbsttätigem Musizieren und eigenständiger Arbeit auf dem Instrument.

5.

Klasse:

Erweiterung und Festigung der bisher erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.

Anleitung zu selbständiger Erarbeitung von Spielliteratur.

Erproben der verschiedenen Möglichkeiten des Instrumenteneinsatzes für die unterschiedlichen Erfordernisse im zukünftigen Beruf.

Erweiterung der Musizierpraxis auf diesem Instrument als Hausmusik und Kammermusikinstrument.

Vortrag der erarbeiteten Solo- und Ensemblestücke im Rahmen von Fest- und Feiergestaltung.

Flöte

(Blockflöte oder Bambusflöte)

A. Blockflöte

Lehrstoff:

2.

Klasse (1 Wochenstunde):

Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Sopran- oder Altflöte. Übungen, die der Haltung, Tonbildung, Atmung, Artikulation sowie der sicheren Spielfertigkeit (Tonbereich der Duodezim) dienen.

Spiel von Kinder- und Volksliedern nach Gehör und nach Noten. Leichte Tanz- und Spielstücke aus verschiedenen Epochen (einzeln und in der Gruppe). Erfinden von Melodien zu rhythmischen Motiven, Sprüchen und Reimen. Blattspielübungen; Transponieren nach Gehör und nach Noten.

Pflege des Zusammenspiels in verschiedenen Besetzungen.

3.

Klasse (1 Wochenstunde):

Fortführen der spieltechnischen Übungen. Festigen der Spielfertigkeit und Erwerben grifftechnischer Sicherheit (sämtlicher spielbarer Töne). Erlernen einer zweiten Flöte (Quintabstand).

Spiel von Kinder- und Volksliedern mit erhöhten Anforderungen. Liedspiel aus dem Gedächtnis. Transponieren von Kinderliedern.

Improvisieren einfacher Vor-, Zwischen- und Nachspiele. Improvisieren und Transponieren mit erhöhten Anforderungen. Improvisieren von einfachen Bewegungs- und Tanzformen für die praktische Arbeit in der rhythmisch-musikalischen Erziehung mit Kindern.

Anleitung zu selbsttätigem Musizieren und eigenständiger Arbeit auf dem Instrument.

Zusammenspiel in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten

(allenfalls Spiel auf weiteren Flöten).

Literaturübersicht.

5.

Klasse:

Technische Übungen (Tonleitern, Dreiklangszerlegungen, Kadenzen) in Verbindung mit verschiedenen Artikulationsmöglichkeiten. Intonations- und Intervallübungen. Spieltechnik mit gesteigerten Anforderungen, Etüden der Begabung des Schülers angepaßt.

Suiten- und Sonatensätze aus verschiedenen Epochen mit gesteigerten Anforderungen. Einführung in die Verzierungsarten.

Fortführendes Liedspiel, Erfinden einer Gegenstimme. Variation von Kinder- und Volksliedern. Improvisation einfacher Tänze in verschiedenen Taktarten.

Spiel im Baßschlüssel. Zusammenspiel in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten (Spiel auf weiteren Flöten).

Literatursammlung.

Gelegentlich Hörbeispiele ausgewählter Werke für Blockflöte aus verschiedenen Epochen.

B. Bambusflöte

Lehrstoff:

2.

Klasse (1 Wochenstunde):

Bau einer Bambusflöte (oder Weiterverwendung der im Freigegenstand Instrumentenbau hergestellten Bambusflöte).

Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Sopran- oder Altflöte. Übungen, die der Haltung, Tonbildung, Atmung, Artikulation sowie der sicheren Spielfertigkeit dienen.

Spiel von Kinder- und Volksliedern nach Gehör und nach Noten. Leichte Tanz- und Spielstücke aus verschiedenen Epochen (einzeln und in der Gruppe). Erfinden von Melodien zu rhythmischen Motiven, Sprüchen und Reimen. Blattspielübungen; Transponieren nach Gehör und nach Noten.

Pflege des Zusammenspiels in verschiedenen Besetzungen.

3.

Klasse (1 Wochenstunde):

Fortführen der spieltechnischen Übungen. Festigen der Spielfertigkeit und Erwerben grifftechnischer Sicherheit (sämtlicher spielbarer Töne). Bauen und Erlernen einer zweiten Flöte (Quintabstand). Kenntnisse und Fertigkeiten im Flötenbau und im Beheben von Schäden.

Spiel von Kinder- und Volksliedern mit erhöhten Anforderungen. Liedspiel aus dem Gedächtnis. Transponieren von Kinderliedern.

Improvisieren einfacher Vor-, Zwischen- und Nachspiele. Improvisieren und Transponieren mit erhöhten Anforderungen. Improvisieren von einfachen Bewegungs- und Tanzformen für die praktische Arbeit in der rhythmisch-musikalischen Erziehung mit Kindern.

Anleitung zu selbsttätigem Musizieren und eigenständiger Arbeit auf dem Instrument.

Zusammenspiel in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten (allenfalls Bau von weiteren Flöten und deren Erprobung).

Literaturübersicht.

5.

Klasse:

Technische Übungen (Tonleitern, Dreiklangszerlegungen, Kadenzen) in Verbindung mit verschiedenen Artikulationsmöglichkeiten. Spieltechnik mit gesteigerten Anforderungen, Etüden der Begabung des Schülers angepaßt.

Suiten- und Sonatensätze aus verschiedenen Epochen mit gesteigerten Anforderungen. Einführung in die Verzierungsarten.

Fortführendes Liedspiel, Erfinden einer Gegenstimme.

Variation von Kinder- und Volksliedern. Improvisation einfacher Tänze in verschiedenen Taktarten.

Spiel im Baßschlüssel. Zusammenspiel in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten (Bau und Spiel auf weiteren Flöten).

Erweitern der Kenntnisse und Fertigkeiten im Flötenbau und im Beheben von Schäden.

Literatursammlung.

Gelegentlich Hörbeispiele ausgewählter Werke für Bambusflöte aus

verschiedenen Epochen.

Didaktische Grundsätze:

Im Verlauf des gesamten Instrumentalunterrichtes ist jede Gelegenheit zu nützen, die vielseitige Verwendbarkeit des Erlernten in der beruflichen Tätigkeit aufzuzeigen und zu üben. Zum Unterrichtsgegenstand Musikerziehung und zu den einschlägigen Freigegenständen sind die notwendigen Querverbindungen herzustellen. Im Hinblick auf die Anforderungen sowohl in der Kindergarten- und Hortpraxis als auch im Unterrichtsgegenstand Musikerziehung sind den Schülern konkrete technische Anleitungen zum selbsttätigen Erarbeiten von Spielstücken und Liedbegleitungen zu bieten. In diesem Sinne ist auch beim Unterricht in Instrumentalmusik auf die Ausbildung des Gehörs, des rhythmischen Empfindens und die Vertiefung der musikkundlichen Kenntnisse Bedacht zu nehmen. Die künstlerischen und technischen Möglichkeiten des Instrumentes sind durch gelegentliches Vorspielen (auch unter Einsatz von Tonband und Schallplatte) von Werken aus alter und neuer Zeit aufzuzeigen.

Bei der Auswahl des Spielgutes und bei der Einführung in die Literatur sind insbesondere Werke österreichischer Herkunft zu berücksichtigen. Das gemeinsame Musizieren soll sowohl der Einführung in die Feiergestaltung als auch der Förderung des Verständnisses für Hausmusik, der sinnvollen Freizeitgestaltung und dem eigenen Musikerleben dienen.

RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erleben und Erkennen der Wechselbeziehung von Musik und Bewegung; darauf aufbauend Weckung des Verständnisses für die erzieherische Bedeutung von Musik und Bewegung.

Musik und Bewegung als Mittel der Persönlichkeitsentwicklung im kognitiven, affektiven, sozialen und motorischen Bereich als Primärerfahrung bei gleichzeitigem Erwerb didaktischer Umsetzungsmöglichkeiten im Beruf. Verfeinerung der Aufnahme-, Verarbeitungs- und Reaktionsfähigkeit. Sensibilisierung der Sinne. Einsicht in die psychosomatischen Vorgänge und deren Beachtung im persönlichen und beruflichen Leben. Verständnis für Einzelsituationen, Partnerbeziehung und Gruppe. Musik und Bewegung als Möglichkeiten der Entfaltung schöpferischen Tuns im persönlichen und beruflichen Bereich.

Erwerben der theoretischen und praktischen fachlichen Grundlagen sowie der Fähigkeit, die rhythmisch-musikalische Erziehung in die pädagogische Arbeit mit Kindern im Kindergarten, allenfalls im Hort, einzubeziehen.

Lehrstoff:

2.

Klasse (1 Wochenstunde):

Sensibilisierung der Wahrnehmung (auditiv, visuell, taktil, haptisch, kinästhetisch). Einsatz von Musik zur Differenzierung des Hörvermögens (auditive Wahrnehmung) besonders im Hinblick auf eine zu steigernde Aufnahmebereitschaft des Körpers für Musik. Praktische Erfahrung mit Elementen, die der Musik und Bewegung gleichermaßen zugrunde liegen: Zeit (Tempo, Metrum, Takt, Rhythmus), Dynamik, Melodie, Form. Differenzierung des Sehens anhand von Bewegungsbeobachtung. Tasten und Wiedergeben von Tasteindrücken. Transfer zwischen den verschiedenen Möglichkeiten der Sinneswahrnehmung, zB zwischen Hören und Tasten. Reflexion über unterschiedliche Erscheinungsformen und Zusammenhänge.

Entwicklung von Körperbewußtsein, Förderung von Koordinationsfähigkeit, Umgang mit dem körperlichen Gleichgewicht, Haltungsschulung einschließlich der Korrektur der Körperaufrichtung durch Ausgleich von Spannung und Entspannung. Erschließen vielfältiger Bewegungserfahrungen (insbesondere Flexibilität in den Grundbewegungsarten) durch Spiel, Improvisation und Imitation. Differenzierung der Bewegungsqualität in bezug auf Raum, Zeit, Kraft, Partner, Musik, Objekt.

Kennenlernen von Musikinstrumenten aller Art (wie Körper als Instrument; Behelfsinstrumente; selbstgebautes Instrumentarium; Stabspiele, Schlag- und Geräuschinstrumente, Flöten) in Verbindung mit Bewegung. Musikalische Improvisation, vokale und instrumentale Begleitung von Bewegungsabläufen.

Kennenlernen verschiedener Materialien wie Reifen, Stäbe, Bälle, Tücher, Naturmaterialien, Alltagsgegenstände. Improvisatorisches Spiel mit unterschiedlichen Materialien unter Berücksichtigung der Kombinationsmöglichkeiten.

Einsicht in die Auswirkung von Musik und Bewegung auf die sozialen Beziehungen (Einzel-, Partner- und Gruppenübungen). Förderung der sensiblen Wahrnehmungsfähigkeit für gruppendynamische Prozesse. Bewußtmachen non-verbaler Kommunikationssysteme. Entwicklung von Einfühlungsvermögen und Verantwortungsbewußtsein (durch den Wechselbezug von Selbständigkeit und Anpassung, Führen und Folgen, Ein-, Über-, Unterordnen).

Entwicklung und Förderung der Kreativität, Steigerung der Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit sowie Förderung von Gedächtnis und Orientierung durch alle Lehrstoffbereiche.

Erste Einblicke in die Arbeit mit Kindern.

3.

Klasse (1 Wochenstunde):

Differenzierung der Wahrnehmungsfähigkeit und Vertiefung der gewonnenen Erfahrungen.

Fortführung der Körperbildung, Haltungsschulung und Korrektur der Körperaufrichtung sowie Vertiefen des Körperbewußtseins. Differenzierung der Bewegungs- und Fortbewegungsarten. Bewegungsspiele. Erarbeiten einfacher sowie komplexer Bewegungsabläufe am Platz und im Raum. Bewegungsimprovisation unter Einbeziehung von Liedern, Texten, Spielen und instrumentaler Begleitung (auch im Hinblick auf die Arbeit mit Kindern). Kennenlernen von Möglichkeiten der Körperbildung und Verständnis für die psychosomatischen Vorgänge; Folgerungen für das persönliche und berufliche Leben.

Improvisation mit Musikinstrumenten, Sprache, Stimme unter Einbeziehung von Spielmaterialien und Bewegung. Bedeutung der Singstimme für die Arbeit mit Kindern. Einfache musikalische Formmodelle wie Liedformen, Rondo, Kanon, Variation.

Anwendung und Auswertung der verschiedenen Materialien unter neuen Aspekten (wie Spiel, Kommunikation, sensomotorisches Training, Gestaltung).

Vertiefte Einsicht in die Auswirkung von Musik und Bewegung auf die sozialen Beziehungen; Umsetzen dieser Erfahrungen auf das soziale Lernen, insbesondere auch bei Kleinkindern.

Bedeutung und Geschichte der „Rhythmisch-musikalischen Erziehung“.

Einführung in die praktische Arbeit mit Kindern. Elemente der rhythmisch-musikalischen Erziehung als Erziehungshilfe in allen Bereichen der Kindergartenarbeit. Methodischer Aufbau von Übungseinheiten. Analyse von Hospitationen bei rhythmisch-musikalischer Arbeit im Kindergarten. Hinweise auf entwicklungsspezifisches Arbeiten mit Kindern. Beobachten von gruppendynamischen Vorgängen. Hinführen zum eigenen Arbeiten in der Kindergruppe (Ausarbeitung von Themen; allmähliches Übernehmen von Übungseinheiten in der Kleingruppe).

Didaktische Grundsätze:

Erkenntnisse und Haltungen, die durch den Unterricht in rhythmisch-musikalischer Erziehung erworben werden sollen, müssen auf das eigene Tun und Erleben aufbauen (einschlägige Literatur sollte nur als Anregung oder zur Vertiefung des Verständnisses dienen). Ziel der rhythmisch-musikalischen Erziehung ist die individuell angemessene Entwicklung der körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte und die Erkenntnis ihrer Wechselwirkung (ganzheitliche Erziehung, Bildung der Gesamtpersönlichkeit) auch im Hinblick auf den Sozialbezug.

Die Zusammenarbeit mit der Didaktik sowie der Kindergarten- und Hortpraxis ist zu pflegen. Querverbindung zu anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere zu Pädagogik, Deutsch, Musikerziehung, Instrumentalmusik, Instrumentenbau, Bildnerische Erziehung, Werkerziehung und Leibeserziehung sollen wahrgenommen werden.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Bildnerische Erziehung baut auf den in den vorangegangenen Bildungsgängen erworbenen Grundlagen auf.

Durch enge Verbindung von vielfältiger bildnerischer Tätigkeit, Kunst- und Werkbetrachtung sowie fachdidaktischer Überlegungen sollen die Schüler jene Einsichten, Fähigkeiten und Haltungen erwerben, die sie zu selbständiger, systematischer, gegenstandsgerechter und planvoller bildnerischer Arbeit im Kindergarten, allenfalls im Hort, befähigen. Diese Arbeit schließt die Mitgestaltung der beruflichen Umwelt sowie von Festen und Feiern ein. Darüber hinaus sollen die Schüler befähigt werden, ihr persönliches bildnerisches Darstellungsvermögen weiter zu entwickeln und es zur Bereicherung ihrer Lebensgestaltung zu nutzen.

Durch Einblick in die Entwicklungsstufen der Bildformen und Gestaltungstypen, durch Einführung in die Fachdidaktik und Methodik des bildnerischen Gestaltens, sowie durch berufsbezogene Übungen sollen die Schüler befähigt werden, bildnerische Tätigkeiten bei Kindern anzuregen, entsprechende Materialien, Verfahrensweisen und Medien auszuwählen und kreatives Verhalten zu fördern.

Elementare Sach- und Methodenkenntnisse für die Auseinandersetzung mit Kunst und visuellen Medien sollen zu einer sinnvollen Nutzung des ästhetischen Angebots und zu einer fundierten Werthaltung gegenüber diesen Bereichen der Kultur hinführen.

Damit soll die Bildnerische Erziehung einen wesentlichen Beitrag zu berufsspezifischer Ausbildung, zur Allgemeinbildung und zur Persönlichkeitsfindung leisten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Bildnerisches Gestalten (graphischer und farbiger Bereich):

Erweitern der Erfahrungen mit verschiedenen Materialien, Bildformaten, Darstellungs- und Gestaltungsmitteln sowie Gewinnen von Einsicht in deren Zusammenhänge vorwiegend anhand gegenstandsbezogener Aufgabenstellungen. Berücksichtigung entwicklungsgemäßer Darstellungsweisen.

Graphischer Bereich:

Lineares, flächiges und körperhaft-räumliches Gestalten, Umriß- und Binnenzeichnung, Oberflächengestaltung mit graphischen Mitteln; tonwertiges Zeichnen.

Einsatz verschiedener graphischer Materialien (Graphit mehrerer Härtegrade, Kreiden, Kohle, Feder, Pinsel ua.) und der entsprechenden Bildgründe (Zeichenpapier, Tonpapier, Packpapier, ua.).

Farbiger Bereich:

Deckende Malweise; gleichmäßiger Farbauftrag - sichtbarer Pinselduktus; aufbauende Malweise - Primamalerei. Einsatz unterschiedlicher Farbmaterialien (Deck- und Dispersionsfarben, farbige Beizen ua.) und entsprechender Auftragsweisen (Haar- und Borstenpinsel, Spachtel, Spritztechnik ua.). Verwendung verschiedener Malgründe (Papier, Textilien, Pappe, Faserplatten, Holz ua.).

Ornamentaler Bereich:

Reihung, Flächenfüllung (mit gleichen und wechselnden Elementen) mit geeigneten Werkzeugen und Materialien (Buntstift, Filzschreiber, Kartoffeldruck, Pinseldruck). Betonen der formalen Beziehungen zwischen Ornament und Gegenstand.

Kunst- und Werkbetrachtung:

An exemplarischen Beispielen aus den Bereichen Malerei, Graphik und Ornament - womöglich ausgehend von den Erfahrungen der praktischen Arbeit - Eröffnen emotionaler und kognitiver Zugänge zu Kunstwerken. Erarbeiten des Zusammenhanges von Inhalt, Form, Aussage und der kulturhistorischen Einbindung.

Fachdidaktischer Bereich:

Erläutern der Verwendung von Materialien, Bildgründen und Arbeitsverfahren, die für das Bildnerische Gestalten im Vorschulalter, allenfalls im Hort, geeignet sind. Erörtern von motivierenden Aufgabenstellungen für Kindergarten-, allenfalls für Hortkinder.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Bildnerisches Gestalten (graphischer und farbiger Bereich):

Graphischer Bereich:

Hochdrucktechniken, zB Stempeldruck, Kordeldruck, Materialdruck, Schablonendruck, Linolschnitt. (Papierschnitt und Reißtechnik als Vorform oder als Entwurf für Drucktechniken). Allenfalls Reservetechnik: Siebdruckverfahren mit verschiedenen Möglichkeiten der Schablonenherstellung. Graphische Zwischenverfahren, zB Monotypie.

Farbiger Bereich:

Feinabstufung und Farbmodulation, auch lasierende Malweise (Aquarell), Möglichkeiten der körperhaften und räumlichen Gestaltung mittels Farbe. Themengebundene Kontrastsetzung an exemplarischen Beispielen.

Theoretische Auseinandersetzung:

Kontrastlehre, Erarbeiten grundlegender Kontrastmöglichkeiten im graphischen und farblichen Bereich.

Schrift- und Typographie:

Wiederholendes Üben der Schreib- und Blockschrift (rhythmisches Schreiben und Gestalten von Schriftfeldern). Anfertigen von Schriftschablonen, Verwendung von vorgefertigten Buchstaben.

Kunst- und Werkbetrachtung:

Auseinandersetzung mit Werken der Druckgraphik und Malerei. Druckgraphische Verfahren. Ausdrucksqualitäten und Funktionen. Einfache Analysen und Interpretationsversuche.

Fachdidaktischer Bereich:

Auseinandersetzung mit Drucktechniken und Malverfahren, die für den Kindergarten, allenfalls für den Hort, geeignet und mit einfachen Mitteln durchführbar sind (womöglich anhand von Beispielen).

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Bildnerisches Gestalten (graphischer und farbiger Bereich):

Graphischer Bereich:

Grundfähigkeiten im sachlichen Zeichnen. Erweitern der Gestaltungsfähigkeiten bei Studien vor dem Objekt im Hinblick auf das Erfassen wesentlicher Proportionen, Richtungsbezüge, Bau und Gliederung, Oberflächenbeschaffenheit sowie plastischer und räumlicher Sachverhalte an einfachen Gegenständen. Erarbeiten von Normal- und Schrägrissen sowie deren Anwendung. Anfertigen von Sachzeichnungen zur Verwendung im Kindergarten.

Farbiger Bereich:

Farbe in bezug zu Thema und Aussage. Farbe als optisches Signal und Symbol. Farbe in der Fest- und Feiergestaltung; Plakat.

Schrift- und Typographie:

Berufsbezogenes Anwenden der Schrift (Elterninformation, Programme, Beschilderung ua). Schriftdesign, Erkennen von Ausdrucksqualitäten der Schrift.

Kunst- und Werkbetrachtung:

Auseinandersetzung mit Naturstudien in Malerei und Graphik (Skizze, Entwurf, Studie), Gebrauchsgraphik (Plakat, Schrift, Typographie) sowie Erscheinungsformen der Perspektive in der bildenden Kunst.

Fachdidaktischer Bereich:

Einblick in die Entwicklung der bildnerischen Gestaltungsweise des Kindes (Gründe für die kindliche Farbwahl, Möglichkeiten des Hinführens zu differenzierter Farb- und Formgebung ua.). Anhand von Arbeiten aus verschiedenen Entwicklungsstufen Aufzeigen von Ausdrucksformen bei Kindern, allenfalls bei Jugendlichen.

Kunstbetrachtung mit Kindern anhand von Bildbeispielen; Methoden der Werkbetrachtung bei Ausstellungs- und Museumsbesuchen.

4.

Klasse:

Bildnerisches Gestalten (graphischer und farbiger Bereich):

Graphisches und farbiges Gestalten sowie Schrift im Zusammenhang mit berufsbezogenen Aufgabenstellungen. Dekoratives Gestalten unter Einsatz verschiedener Materialien zur festlichen Ausschmückung von Räumen. Zusammenhang von Raumgegebenheiten und Dekorationskonzept.

Graphischer Bereich:

Großformatiges Zeichnen zur Erläuterung und Illustration bestimmter Sachverhalte.

Farbiger Bereich:

Farbe in der Raumgestaltung anhand praktischer Beispiele. Allenfalls freie Malerei.

Umwelt und Architektur:

Lesen, Besprechen, Entwerfen und Zeichnen von Plänen aus dem Lebensbereich und der künftigen Berufswelt der Schüler.

Kunst- und Werkbetrachtung:

Zugänge zu Werken der Architektur an wenigen exemplarischen Beispielen (Grundriß, Aufbau, Material, Konstruktion, Lichtführung. Konstruktive und dekorative Bauformen).

Gegenüberstellung und Vergleich von Werken aus verschiedenen Kunstepochen, Längs- und Querschnitte.

Fachdidaktischer Bereich:

Aufbau und Aussage von Illustrationen in Kinderbüchern, Bildgeschichten und Comic-strips. Erarbeitung von Beurteilungskriterien für die optische Gestaltung.

5.

Klasse:

Bildnerisches Gestalten (graphischer und farbiger Bereich):

Selbstgewählte Aufgaben zur Entfaltung der persönlichen Ausdrucksfähigkeit.

Kunst- und Werkbetrachtung:

Stilgeschichtliche und kunsthistorische Zusammenhänge in den wesentlichen Kunstepochen und den Bereichen Architektur, Plastik,

Malerei und Graphik. Medienbereich: Aufzeigen grundlegender Gestaltungsmöglichkeiten in den Bereichen Foto - Film - Video.

Fachdidaktisches Seminar:

Interpretation von Kinderarbeiten und Zusammenstellung von Reihen im Hinblick auf die Differenzierung von Bildformen und Gestaltungstypen. Motivation zu bildnerischem Gestalten, zB Musikalische Graphik; Ausarbeitung von methodischen Konzepten. Möglichkeiten der Ausgestaltung von Kindergärten.

Didaktische Grundsätze:

In der Bildnerischen Erziehung stehen sowohl bei der praktischen Tätigkeit als auch bei der theoretischen Auseinandersetzung die berufsbezogenen Zielsetzungen im Vordergrund. Bei der Auswahl der Stoffgebiete, Themen, Verfahrensweisen, Materialien und Techniken sind jene vorzuziehen, die einen Transfer in die Gegebenheiten des Kindergartens, allenfalls des Hortes, ermöglichen und sich für das kindliche Gestalten eignen.

Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerläßliche Voraussetzung.

Die im Lehrplan angeführte Reihenfolge der Bereiche innerhalb der einzelnen Klassen ist nicht bindend, eine ausreichende Berücksichtigung jedes einzelnen Bereichs ist jedoch zu gewährleisten. Um einen angemessenen Unterrichtsertrag in den Bereichen sicherzustellen, sind diese in den Schulstufen schwerpunktmäßig anzuordnen und aufbauend zu behandeln. Das ornamentale Gestalten hat seinen Schwerpunkt in der 1. Klasse, sollte aber bei Bedarf auch in anderen Schulstufen herangezogen werden.

Querverbindungen zwischen den Bereichen aber auch zu anderen Unterrichtsgegenständen (wie Werkerziehung, Didaktik, Kindergarten- bzw. Hortpraxis ua.) werden empfohlen. Themen, die sich aus aktuellen Anlässen (insbesondere im Übungskindergarten, allenfalls im Übungshort) anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters und ihrer Berufsbezogenheit nach Möglichkeit in den Unterricht einzubeziehen.

Die Schüler sollen zur ökonomischen Verwendung von Materialien und Werkzeugen angeleitet werden. Auf Unfallverhütung ist hinzuweisen.

Beim Bildnerischen Gestalten ist eine dem Entwicklungsstand der Schüler angemessene Ausdrucksform anzustreben. Das gelegentliche Erproben von Materialien und Verfahren darf nicht zum Selbstzweck werden. Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen, aber auch bei der Planung von umfassenden Arbeitsprojekten sind Selbständigkeit und kreatives Verhalten der Schüler sowie die Fähigkeit zu Koordination und Kooperation (Gruppenarbeit) zu fördern. Unterrichtsformen, welche die Darstellung schematisch festlegen, sind zu vermeiden.

Für das Studium vor dem Objekt wird ein Aufbau in Teilschritten empfohlen (schwerpunktmäßiges Eingehen auf einzelne Probleme und Fortschreiten von einfachen zu komplexeren Objekten).

Bei der Kunst- und Werkbetrachtung soll von der praktischen Erfahrung der Schüler ausgegangen werden. Auch in diesem Bereich sollen die Schüler aktiv an der Unterrichtsgestaltung mitwirken. Sie sind anzuregen, Bildmaterial und Texte zu beschaffen, Problemstellungen vorzutragen und das Angebot von Fachliteratur, Museen, Ausstellungen, Hörfunk, Fernsehen, Zeitschriften ua. selbständig zu nutzen. Die Werke sollen so ausgewählt werden, daß sie den gewünschten Aspekt exemplarisch veranschaulichen. Auf angemessene Präsentation ist zu achten. Die herangezogenen Bildbeispiele müssen genügende Größe aufweisen, für alle gut sichtbar sein und ausreichende technische Qualität besitzen (Nutzung der AV-Medien). Die Begegnung mit dem Original ist anzustreben (Museumsbesuche, Lehrausgänge).

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages sollen gemeinsam erarbeitete Zusammenfassungen, vorgegebene Unterlagen und eigene Notizen der Schüler in einer Mappe gesammelt werden. Diese Mappe soll durch eine Sammlung von Zeitungsausschnitten, Kunstkarten, Fotos ua. ergänzt werden. Ebenso sind die fachdidaktischen Hinweise zur Umsetzung der gelernten Techniken und Arbeitsweisen für die Arbeit im Kindergarten, allenfalls im Hort, festzuhalten.

WERKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Werkerziehung soll auf den in den vorangegangenen Bildungsgängen erworbenen Grundlagen aufbauen. Die Schüler sollen einerseits dazu geführt werden, die für ihren künftigen Beruf notwendigen praktischen Werkverfahren zu beherrschen; andererseits sollen sie durch enge Verbindung der praktischen Arbeit mit Werkbetrachtung und fachdidaktischen Überlegungen sowie durch Erwerb von elementaren Sachkenntnissen Einsicht in Werkstoffgegebenheiten, Verfahrensweisen, in Zusammenhänge von Form, Funktion und Material gewinnen und so zu selbständiger, systematischer, gegenstandsgerechter und planvoller Berufsarbeit im Kindergarten, allenfalls im Hort, befähigt werden. Diese Arbeit schließt die kreative Gestaltung der beruflichen Umwelt sowie von Festen und Feiern ebenso ein wie die Förderung der kreativen Fähigkeiten und Kräfte der Kinder.

Einblicke in Probleme der Produkt- und Umweltgestaltung aus Gegenwart und Vergangenheit sollen die Schüler zu einer differenzierten und begründeten Werthaltung gegenüber diesen Bereichen führen.

Damit soll die Werkerziehung einen wesentlichen Beitrag zu berufsspezifischer Ausbildung, zur Allgemeinbildung und zur Persönlichkeitsfindung leisten.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Werken (3 Wochenstunden):

Körperhaftes und räumliches Gestalten:

Plastisches Gestalten, vorwiegend figurativ, in additiven und subtraktiven Techniken mit leicht formbaren Materialien (zB Knetwachs, Ton, Papiermache, Plastilin, Seife, Teig ua.). Aufbauend auf den Erkenntnissen der vorhergegangenen Schulstufen Erweitern der Erfahrungen bei der Gestaltung von Vollplastik und Relief (zB Menschen- und Tierdarstellungen, Masken, Kacheln). Montageverfahren mit Materialien industriellen Ursprungs (zB Schachteln, Dosen, Textilien) und mit Naturmaterialen (zB Stroh, Rinde, Blätter, Zapfen).

Fachdidaktische Auseinandersetzung mit den Formmöglichkeiten im plastischen Bereich im Kindergarten, allenfalls im Hort. Hinweise auf Motivation, Aufbaureihen mit abgestuften Schwierigkeitsgraden und Organisation von Arbeitsprozessen.

Bauen unter Berücksichtigung verschiedener Funktionen, wie Umschließen, Abgrenzen, Durchbrechen, Überdachen usw. vornehmlich großformatig (begehbar) mit Karton, Stangen, Plachen ua. Fachdidaktische Auseinandersetzung mit Möglichkeiten des Bauens im Kindergarten, allenfalls im Hort (Bedachtnahme auf Material, Materialverbindung und Werkzeug).

Produktgestaltung:

Flechten mit verschiedenen Materialien (zB Untersätze, Körbchen, Matten ua.). Verschiedene Papierarbeiten, insbesondere Faltarbeiten (zB Mützen, Schiffchen, Faltschachteln ua.). Kindgemäßes Spielzeug und Beschäftigungsmaterial aus verschiedenen Materialien, Dekorationsobjekte.

Werkbetrachtung von Spielzeug im Hinblick auf Funktion, Form, Farbgebung und Materialauswahl.

Textiles Gestalten (2 Wochenstunden):

Textile Techniken: Weben, Knüpfen, Stoffdrucken, Applizieren, Batiken, Sticken, Stricken und Häkeln. Anfertigen von Werkstücken aus drei der genannten Bereiche. Nähen kleiner Werkstücke (zB Kleidung für den täglichen Gebrauch und für das Spiel des Kindes), Umarbeitungen (zB Schürze, Malerkittel, Kostüme für das Rollenspiel), Zeichnen einfacher den Themenstellungen entsprechender Schnitte.

Werkbetrachtung textiler Arbeiten aus dem Bereich der Kunst und Volkskunst aus verschiedenen Zeiten und Ländern.

Fachdidaktische Hinweise für die Beschäftigung von Kindergarten-, allenfalls Hortkindern, im textilen Bereich im Hinblick auf Motivation, Aufbaureihen mit abgestuften Schwierigkeitsgraden und Organisation von Arbeitsprozessen. Hinweise zur Herstellung von Spielgaben (zB Fingerpuppen) und zur Ausstattung von Festen und Feiern im Kindergarten, allenfalls im Hort. Auseinandersetzung mit Gestaltungskriterien (Material, Technik, Funktion, Form und Farbe) im textilen Bereich.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Werken:

Körperhaftes und räumliches Gestalten:

Erweitern der Erfahrungen beim plastischen Gestalten durch Heranziehen neuer Materialien (wie Gips, Holz), zB an figurativer Vollplastik und Relief. Gießverfahren (zB Gipsguß, Wachsguß, Zinnguß); Abdruckverfahren (zB mit Plastilin, Ton, Wachs ua.).

Werkbetrachtung: Gewinnen von Einsichten in das Zusammenwirken von Material und formgebenden Verfahren im Dienste einer Aussage anhand von Werken der Plastik aus Vergangenheit und Gegenwart, auch aus der Volkskunst.

Anfertigen von Grundelementen für das Zusammenstellen von Bauwerken und Raumgestaltungen (zB für das spielerische Erfassen konkreter Lebenssituationen, wie Wohn- und Verkehrssituationen).

Werkbetrachtung: Bewußtmachen der durch Spiel erfahrenen Probleme in Lebenssituationen (zB räumliche Bedingungen, Notwendigkeit von Regelungen, Bedeutung optischer Zeichen und Signale).

Produktgestaltung:

Bereich Gefäßkeramik: Daumenschale, Aufbaukeramik, allenfalls Plattenkeramik, Drehen auf der Töpferscheibe, Glasieren und Engobieren.

Werkbetrachtung von Keramik im Hinblick auf Form, Farbe und Funktion (Produktanalyse), Unterschied zwischen handwerklicher und industrieller Fertigung.

Fachdidaktik: Wecken des Verständnisses für die handwerklichen Anforderungen der verschiedenen Techniken.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Werken (ein Semester):

Körperhaftes und räumliches Gestalten im Dienste des Spieles und der Dekoration:

Herstellen von räumlichen Gegebenheiten für spontane Kinderspiele (Einkaufen, Kochen usw.) und für das vorgegebene Spiel (Märchen-, Puppen-, Schattenspiel). Herstellen von Puppen für das Bühnenspiel, zB Flachpuppen, Handpuppen, Marionetten (auch Stockmarionetten). Herstellen von Masken und Kostümen.

Werkbetrachtung in engem Zusammenhang mit der eigenen praktischen Tätigkeit; Betrachten beispielhafter Lösungen aus Bühnengestaltung und Bühnendekoration.

Dekoration für Alltag, Fest- und Feiergestaltung im Kindergarten, allenfalls im Hort, vornehmlich aus leicht bearbeitbaren Materialien und mit rasch bewältigbaren Arbeitsprozessen.

Werkbetrachtung: Einblicke in entsprechende Formen des Brauchtums.

Textiles Gestalten (ein Semester):

Erweitern der Kenntnisse und Erfahrungen in den Techniken Stricken, Häkeln, Weben, Knüpfen, Stoffdrucken, Applizieren, Batiken und Nähen, die auch in kombinierter Form an Werkstücken für das kindliche Spiel anzuwenden sind:

a)

Herstellung von Puppen für das Lern- sowie für das Bühnenspiel;

b)

Puppenkleidung, Ausstattung für die Puppenecke (Bettzeug, Tischwäsche ua.);

c)

Anfertigen von Tieren in textilen Techniken (dreidimensional).

Für jede der drei angeführten Aufgabenstellungen ist je ein Werkstück anzufertigen.

Werkbetrachtung: Beachtung der optischen und haptischen Wirkung von textilen Materialien in ihrer vielfältigen Verarbeitung, insbesondere an typischen Werken in den obgenannten Techniken. Das Erscheinungsbild von textilem Spielzeug im Wandel der Zeit (zB Puppen, Tiergestalten). Allenfalls Bekleidungsgeschichte (erläutert an wenigen exemplarischen Beispielen). Besprechung von aktueller, persönlich gestalteter Mode (Modetrends, Modetorheiten).

4.

Klasse:

Werken:

Körperhaftes und räumliches Gestalten:

Skulpturale Verfahren auch in Materialien mit höherem Bearbeitungswiderstand, wie Holz, Kunststein, Sandstein, Speckstein.

Werkbetrachtung von Skulpturen im Zusammenhang mit den bei der praktischen Arbeit gestellten Aufgaben.

Räumliche Gestaltung von Spiel- und Arbeitsbereichen im Kindergarten, allenfalls im Hort (auch im Freien), Planlesen, Planskizzen, Planzeichen.

Körperhaftes und räumliches Gestalten im Dienste von Spiel und Dekoration:

Bühnengestaltung unter Beachtung der Farbwirkung im Bühnenbild und beim Kostüm, der Beleuchtung, der Raumwirkung auf der Bühne, der Zuschauerperspektive ua. Werkbetrachtung: Theoretische Auseinandersetzung mit anfallenden technischen Problemen, wie Veränderungen der Bühne (zB Kulissenwechsel, Vorhang, Beleuchtungseinrichtungen). Grundtypen des Bühnenspiels (zB Guckkastenbühne, Arena) und der Bühnengestaltung (zB realistisch, stilisiert, abstrakt).

Dekorationen für Alltag, Feste und Feiern im Kindergarten, allenfalls im Hort, unter Einbeziehung von Arbeitsvorhaben, die eine umfangreichere Planung voraussetzen. Betrachtung von charakteristischen Beispielen der Fest- und Feiergestaltung, auch in Verbindung mit dem Brauchtum.

Produktgestaltung:

Einfache Verfahren beim Herstellen von Produkten aus Holz und Metall (zB Spielzeug, Gebrauchsgegenstände, Schmuck). Allenfalls Fortführen der Gestaltung von Keramik.

Werkbetrachtung: Entscheidungshilfen für die Bewertung von Produkten (zB Gebrauchswert und Ästhetik). Unterscheidung subjektiver und objektiver Kriterien und deren Zeitbedingtheit.

Fachdidaktische Auseinandersetzung mit Aufbaureihen zu Skulptur und Produktgestaltung. Bewertung von Kinderspielzeug im Hinblick auf seine Verwendbarkeit unter Einbeziehung pädagogischer Überlegungen.

5.

Klasse:

Werken:

Praktischer Bereich:

Der Schüler hat aus einem selbstgewählten Bereich eine praktische Arbeit zu erbringen, die unter besonderer Berücksichtigung berufsbezogener Aspekte in Umfang und Differenziertheit über dem Niveau der vorhergehenden Lernstufen zu stehen hat.

Wahlbereiche sind: Körperhaftes und räumliches Gestalten, Produktgestaltung, Textiles Gestalten.

Fachdidaktischer Bereich:

Zusammenstellung von Aufgabenreihen aus den einzelnen Gestaltungsbereichen für die Arbeit im Kindergarten, allenfalls im Hort, unter Berücksichtigung unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade beim Einsatz verschiedener Materialien und Techniken bei unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten.

Didaktisch begründete Aufgaben für einzelne Arbeitsbereiche im Hinblick auf die Abfolge von Aufgabenstellungen, die Reihung nach steigenden Schwierigkeitsgraden, die Entwicklung der Handgeschicklichkeit, die Anforderungen des Materials und die Abhängigkeit vom Werkzeuggebrauch.

Kriterien der Raumgestaltung, der Präsentation von Exponaten insbesondere im Kindergarten, allenfalls im Hort. Kriterien für die Gestaltung von Spielflächen im Freien.

Hinweise zur Werkbetrachtung mit Kindern.

Werkbetrachtung:

Exemplarische Auseinandersetzung mit Werken aus den Bereichen „Körperhaftes und räumliches Gestalten“, „Produktgestaltung“, „Textiles Gestalten“ unter Berücksichtigung der europäischen Kunst, einschließlich Volkskunst und Brauchtum, allenfalls auch außereuropäischer Kulturkreise. Zusammenhang von Material, Form, Funktion und Ausdruck. Stilprobleme und ihre gesellschaftlichen Hintergründe.

Didaktische Grundsätze:

Beim Werken und beim Textilen Gestalten stehen sowohl bei der praktischen Tätigkeit als auch bei Werkbetrachtung und theoretischer Auseinandersetzung die berufsbezogenen Zielsetzungen im Vordergrund.

Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerläßliche Voraussetzung.

Die im Lehrplan angeführte Reihenfolge der Bereiche innerhalb der einzelnen Klassen ist nicht bindend, eine ausreichende Berücksichtigung jedes einzelnen Bereichs ist jedoch zu gewährleisten. Um einen angemessenen Unterrichtsertrag in den Bereichen sicherzustellen, sind diese in den Schulstufen schwerpunktmäßig anzuordnen und aufbauend zu behandeln.

Querverbindungen zwischen den Bereichen, aber auch zu anderen Unterrichtsgegenständen (wie Bildnerische Erziehung, Didaktik, Kindergarten- bzw. Hortpraxis ua.) werden empfohlen. Themen, die sich aus aktuellen Anlässen (insbesondere im Übungskindergarten, allenfalls im Hort) anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters und ihrer Berufsbezogenheit nach Möglichkeit in den Unterricht einzubeziehen.

Auf zielführende Organisation innerhalb der Arbeitsaufgaben, vor allem auf zeitsparenden und wirtschaftlichen Arbeitsablauf, sowie den sinnvollen Einsatz von technischen Hilfsmitteln und audio-visuellen Medien, ist Bedacht zu nehmen.

Arbeitsproben sollen nur im Zusammenhang mit den geplanten Werkstücken gemacht werden und sind nur bis zur Beherrschung der Arbeitsverfahren durchzuführen. Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen, aber auch bei der Planung von umfassenderen Arbeitsprojekten sind Selbständigkeit und kreatives Verhalten der Schüler sowie die Fähigkeit zu Koordination und Kooperation (Gruppenarbeit) zu fördern. Schematisches Nacharbeiten von Mustervorlagen ist unzulässig.

Erziehung zu Genauigkeit, Ausdauer, Sorgfalt und Hilfsbereitschaft ist zu pflegen. Einfache Berechnungen der Material- und anderer Kosten sollen zur Planung einer ökonomischen Arbeit im Kindergarten, allenfalls im Hort, befähigen.

Der Unfallverhütung ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die allgemeinen Schutzbestimmungen bezüglich der Benützung von Elektrogeräten und Maschinen sind zu beachten und den Schülern nachweislich zur Kenntnis zu bringen.

Werkbetrachtung und theoretische Auseinandersetzung soll von der eigenen praktischen Erfahrung des Schülers ausgehen. Dabei soll der Schüler Einsichten in Sachverhalte womöglich selbständig erarbeiten. Die Schüler sollen angeregt werden, von sich aus Problemstellungen im Unterricht vorzubringen und Informationsmaterial (Bilder, Texte ua.) zu beschaffen. Bei der Auswahl der Werke und Beispiele ist darauf zu achten, daß diese exemplarisch das zu Veranschaulichende belegen. Die Schüler sollen auch angeleitet werden, die einschlägige Fachliteratur und das Angebot von Museen, Ausstellungen, Hörfunk, Fernsehen, Zeitschriften ua. selbständig zu nutzen. Die Problematik von rezepthaften Arbeitsanleitungen (zB in Bastel- und Hobbybüchern) ist den Schülern bewußt zu machen. Die Begegnung mit dem Originalwerk ist anzustreben (zB durch gelegentliche Lehrausgänge).

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages werden gemeinsam erarbeitete Zusammenfassungen und kurze, eigene Notizen der Schüler empfohlen. Als Arbeitsmappe für den künftigen Beruf soll eine Zusammenstellung von Proben der verschiedenen Techniken, von Arbeitsanweisungen, fachspezifischen, pädagogisch-didaktischen Hinweisen, Ausschnitten aus Zeitungen und Zeitschriften, Kunstkarten, Fotografien ua. angelegt werden. Hinweise auf die Umsetzung der gelernten Techniken und Arbeitsweisen in die Gegebenheiten des Kindergartens, allenfalls des Hortes, sollen - eventuell in Beispielsreihen - gegeben werden.

LEIBESERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Leibeserziehung soll zur personalen und sozialen Entfaltung des Schülers unter Berücksichtigung der individuellen Entwicklung, der motorischen Lernfähigkeit und des motorischen Leistungsniveaus beitragen. Gleichzeitig soll der Schüler

der Entwicklung von Kindern gemäßen Betreuung im Bereich der Leibesübungen befähigt werden.

Im personalen und sozialen Bereich soll die Fähigkeit zum Bewegen, zum Spielen, zum Leisten und zu gesunder Lebensführung beim Schüler durch folgende Zielsetzungen entwickelt werden:

Die Befähigung, Sport und Bewegung für andere anzuregen, zu organisieren und zu leiten, soll auch durch Kenntnisse von altersadäquatem, leistungs- und milieugerechtem Bildungsgut unter Berücksichtigung der Interessen der Kinder erreicht werden, wobei die örtlichen Gegebenheiten und die Aktualität zu beachten sind; im Hinblick darauf müssen jedenfalls jene Bereiche des Lehrstoffes erarbeitet werden, die für die Erreichung dieses Zieles erforderlich sind. Wesentlich sind die grundlegenden methodischen Verfahren zur Planung, Gestaltung und Auswertung sportlicher Betätigung mit Kindern und wie diese auf Grund der kulturellen, biologischen und sozialen Bedeutung der Leibeserziehung zu gesunder Lebensführung und zum Sporttreiben zu motivieren sind.

Lehrstoff:

Praktische Ausbildung:

Für das richtige Verständnis des Lehrstoffes ist es wichtig, ihn von der Bildungs- und Lehraufgabe her zu sehen. Es kommt mithin der Schulung der motorischen Grundlagen eine wesentliche Bedeutung zu. Darüber hinaus ist in den praktischen Bereichen der Lehrstoff in einer für die Schüler didaktisch-methodisch transparenten Form darzubieten. Ab der 3. Klasse ist in verstärktem Maße auf die Beherrschung methodischer Maßnahmen, unter Einschluß von Motivations- und Lernhilfen - im Hinblick auf Erfordernisse im künftigen Beruf - zu achten.

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Wesentliche Anmerkungen im Hinblick auf Sicherheit in konkreten Unterrichtssituationen sind kursiv gedruckt.

Motorische Grundlagen:

Ausdauer:

Vornehmlich Verbesserung der allgemeinen Ausdauer durch abwechslungsreich-spielerische Belastungen (Puls zwischen 140-180/Min.); bei annähernd gleichmäßigen Belastungen über mindestens 20-25 Min.: zB Läufe im Gelände mit freier Tempowahl; Gymnastik mit Musik, Zirkeltraining; Fahrtenspiel, Schwimmen, Skilanglauf, Wandern, Orientierungslauf; bewegungsreiche Ballspiele.

Schnelligkeitsausdauer nur im submaximalen Bereich (Puls etwa zwischen 170-200/Min.); Staffelläufe, Wettläufe über kurze Distanzen, Fangenspiele, Intervalläufe, Hindernisläufe, bewegungsreiche Ballspiele.

Kraft:

Verbessern der Kraft aller wesentlichen Muskelgruppen durch mittlere und submaximale Belastungen; besondere Berücksichtigung der Schnellkraft der Beinstreck-, Rumpf-, Schulter- und Armmuskulatur; mit Medizinbällen, Langbänken, Partner, Sprossenwand ... zB durch Springen, Steigen, Klettern und Hangeln, Stützen, Beugen und Strecken in der Hüfte (mit gebeugten Beinen und mit rundem Rücken), Ziehen und Schieben.

Schnelligkeit:

Verbessern der Reaktionsschnelligkeit.

Verbessern der Aktions- und Kraftschnelligkeit.

Gelenkigkeit:

Erst nach ausreichender Erwärmung üben.

Verbessern (und Erhalten) der Gelenkigkeit in allen wesentlichen

Gelenken: Schultergelenk, Hüftgelenk, Kniegelenk, Sprunggelenk;

Wirbelsäule, zB durch Dehnübungen mit Partner, Seilen, Stäben, an Sprossenwand, Tauen, Stangen und Ringen;

Schwingen und Federn mit den Extremitäten, Arm-, Beckenkreisen.

Gleichgewicht:

Verbessern des Gleichgewichts

im Stehen,

in der Bewegung,

Verbessern des Balancierens von Geräten.

Gewandtheit:

Verbesserung der Bewegungskoordination,

Ökonomisierung der Bewegung.

Geschicklichkeit:

Vermittlung reicher Bewegungserfahrung und Selbständigkeit im Lösen von Bewegungsaufgaben, im Erfahren biomechanischer Grundlagen.

Vertrautmachen mit vielen Sportarten und Bewegungsformen, Kennenlernen von Wasser, Luft, Schnee, Eis, Absprunghilfen, Auftriebshilfen.

Durch Stellen vielseitiger Bewegungsaufgaben, Aufforderung zu selbständiger Lösung.

Boden- und Gerätturnen:

Rolle, Kopfstand und Handstand, auch mit erhöhten Anforderungen; Sprungrolle, Überschlag, Handstützüberschlag seitwärts (Rad), Salto und Kippen in einfachen Formen und Übungsverbindungen. Auf-, Ab- und Umschwünge.

Freie Sprünge und Stützsprünge (auch mit Absprunghilfen), Fechtersprung, Flanke, Kehre, Hocke, Grätsche, Überschlag.

Schwebegehen in verschiedener Aufgabenstellung auf höher gestellten breiten und schmalen, festen und beweglichen Geräten.

Leichtathletik:

Laufübungen zur Steigerung von Schnelligkeit, Gewandtheit und Ausdauer; Hindernisläufe; Startübungen;

Dauerläufe von mindestens 10-15 Min.;

Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken (bis 2 000 m) auch in Staffelform; Geländeläufe, Fahrtenspiel.

Hoch- und Weitspringen, Erweiterung der Sprungerfahrung,

Erarbeiten verschiedener Techniken.

Werfen mit verschiedenen Geräten;

Stoßen mit verschiedenen Geräten aus dem Stand und aus der Bewegung.

Schülerinnen: 3 kg,

Schüler: 4 und 5 kg.

Schwimmen:

Erlernen und Verbessern der Technik in Brust- und Rückenlage;

Schwimmen (bis 100 m) und Dauerschwimmen (bis 15 Min.); Staffeln;

Starten und Wenden; Sprünge fußwärts und kopfwärts, auch Drehsprünge.

Tauchen mit und ohne Hilfsmittel, Streckentauchen, Tieftauchen.

Spiele:

Spontanes und kreatives Spielen,

Spiele ohne Sieger,

Kleine Spiele,

Ballspiele (Torballspiele, Rückschlagspiele).

Allenfalls Einführung in Spiele wie Tennis, Tischtennis,

Badminton.

Sportspiele: Eingehende Schulung in Technik, Taktik und Regelwerk in einem oder zwei der Spiele Basketball, Fußball, Handball, Volleyball.

Gymnastik und Tänze (auch nach modernen Rhythmen):

Laufen, Gehen, Hüpfen, Springen.

Federndes und gleitendes Laufen, auch mit ungeradtaktiger Rhythmisierung; Laufsprung. Federndes Springen über das Seil, vorwärts, seitwärts und rückwärts, am Ort und in der Bewegung.

Rollen, Werfen und Fangen des Balles, des Stabes und des Reifens, Laufen und Springen durch den Reifen; schwingende Bewegung und Grundschwünge mit Handgeräten; räumlich und zeitlich geordnete Bewegungsführung mit Anpassung an den Partner und an die Gruppe; ausgewählte Volkstänze und einfache Gemeinschaftstänze.

Skilauf:

Erlernen bzw. Verbessern der Grundschule des alpinen Skilaufes; Fortgeschrittenenschule; Torlauf, Riesentorlauf; Skiwanderungen und Skitouren; Grundschule des Langlaufes; auch Sprünge von kleinen Schneehügeln; Kenntnisse über Verhalten im winterlichen Gelände.

Eislauf:

Grundschule des Eislaufens mit besonderer Berücksichtigung des

methodischen Aufbaus und möglicher Betriebsformen.

Spiele auf dem Eis.

Einfache Figuren aus dem Kunstlauf, zB Achter, Dreier in

verschiedenen Arten der Ausführung.

Gezieltes Arbeiten an Haltung und Bewegungsform.

Allenfalls Einführung in einfache Tanzschritte und Partnertänze.

Rodeln:

Wandern:

Spielerisches Fortbewegen in geländeangepaßter Form, Geländespiele (zB Verstecken, Abpassen, Fuchsjagd); einfache Orientierungsaufgaben (in und an der Umgebung, wie Himmelsrichtungen, Naturobjekte, Kulturgrenzen).

Allenfalls Orientierungswanderungen und Orientierungsläufe (zB in Gruppen und einzeln; mit Skizzen, Plänen ua.).

Gruppenbezogenes Abstimmen der Leistungsanforderungen. Vertrautmachen mit zweckmäßiger Ausrüstung und Verpflegung.

Situationsrichtiges und sicherheitsbewußtes Verhalten in der Natur.

Vertrautmachen mit den Grundregeln des Umweltschutzes.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

4.

Klasse:

5.

Klasse:

Motorische Grundlagen:

Erhalten und Verbessern der erworbenen (siehe Lehrstoff 1. und 2. Klasse) motorischen Grundlagen.

Vertrautmachen mit einschlägigen Kontrollverfahren zur Bestimmung der konditionellen Fähigkeiten (Krafttests, Schnelligkeitstests, Ausdauertests, Gelenkigkeitstests).

Boden- und Gerätturnen:

Schwierigere Formen bzw. selbst erarbeitete Übungsverbindungen der im Lehrstoff der 1. und 2. Klasse angeführten Übungen.

Vielfältige, auch „zweckentfremdete“ Verwendung von Geräten; situationsgerechtes Sichern und Helfen.

Leichtathletik:

Verbesserung der Technik und der leistungsbestimmenden Elemente, aufbauend auf den für die 1. und 2. Klasse angeführten Übungen im Laufen, Springen, Werfen und Stoßen.

Stoßen mit verschiedenen Geräten.

Schülerinnen: 3 und 4 kg,

Schüler: 5-7 kg.

Schwimmen:

Fortsetzung der für die 1. und 2. Klasse angeführten Übungsformen;

Verbesserung der individuell günstigen Schwimmart hinsichtlich Form und Leistung;

Dauerschwimmen bis 30 Min.;

Erarbeitung der für den Helferschein geltenden Leistungen.

Spiele:

Spontanes und kreatives Spielen,

Spiele ohne Sieger,

Kleine Spiele,

Ballspiele (Torballspiele, Rückschlagspiele),

Spiele mit Freizeitwert: Tennis, Tischtennis, Badminton ua. Sportspiele: Weiterführung der technischen und taktischen Schulung der in der 1. bzw. 2. Klasse gewählten Sportspiele.

Gymnastik und Tänze (auch nach modernen Rhythmen).

Feinere Bewegungsführung im Raum und in der Zeit, allein und in der Gruppe bei dem für die 1. und 2. Klasse angeführten Übungsgut.

Selbständiges Erarbeiten von Bewegungsgestaltungen, mit und ohne Handgeräten.

Skilauf:

Üben und Verbessern der in der 1. und 2. Klasse erworbenen Fertigkeiten mit dem Ziel eines gesicherten Eigenkönnens.

Aufbauend auf dem Eigenkönnen sicheres Beherrschen der speziellen Methodik des Kleinkinder- und Kinderskilaufes.

Eislauf:

Fortführen der in der 1. und 2. Klasse erworbenen Fertigkeiten auch im Hinblick auf die spätere Arbeit mit Kindern verschiedener Altersstufen. Laufen über längere Strecken ohne Schnelligkeitsanforderungen; Schnelläufe bis 100 m.

Grundformen des Eiskunstlaufens (zB Bogen, Achter, Dreier, einfache Sprünge, einfache Tanzschritte).

Skibobfahren:

Rodeln:

Wandern:

Vorbereitung und Durchführung von kleinen Geländespielen, Orientierungswanderungen, Orientierungsläufen, die für Kinder geeignet sind.

Erweiterung des Könnens, sich in und an der Umgebung orientieren

zu können.

Orientierungslauf, Orientierungswanderung.

Kenntnisse zur Vorbereitung, Planung und Durchführung von

Wanderungen mit Kindern.

Längere Wanderungen mit entsprechender Gehleistung (unter Einschluß der Übernahme von Aufgaben bei deren Durchführung).

Didaktisch-methodische Ausbildung:

Die didaktisch-methodische Ausbildung ist in allen Klassen anknüpfend an die praktische Ausbildung in verstärktem Ausmaß in der

3.

bis 5. Klasse zu berücksichtigen. Im folgenden sind auch die für

die berufsspezifische Ausbildung wichtigen Zielsetzungen der allgemeinen und speziellen Methodik der Leibesübungen, allenfalls auch der Bewegungslehre, exemplarisch enthalten. Die fachdidaktischen Grundlagen für die Durchführung der Übungseinheiten mit Kindern sind unter Bedachtnahme auf Querverbindungen mit den jeweils relevanten Unterrichtsgegenständen zu erarbeiten.

1.

Begriffserklärungen:

2.

Der Übungsbedarf und die Belastungsfähigkeit der Kinder:

3.

Grundelemente des motorischen Lehr- und Lernprozesses des Kindes:

4.

Methodische Reihen und ihre Anwendungsmöglichkeiten:

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