Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 20. März 1985 über den Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an dieser Schule
Mittel der Planung und Organisation von Übungseinheiten mit besonderer Berücksichtigung eines zweckmäßigen Ordnungsrahmens:
- Vorbereitung von Übungseinheiten und deren aufbauende Planung auf längere Sicht.
- Einführung in die verschiedenen Organisationsformen.
Sicherheitsmaßnahmen:
- Wissen um die Unfall- und Verletzungsgefahr.
- Kenntnis der wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen:
Beherrschung von Sicherungs- und Hilfegriffen, Geräteüberprüfung, Verwendung von Matten, Ordnungsrahmen ua.
- Kenntnis der Baderegeln, Pistenregeln, Wanderregeln, Sicherheitsbestimmungen beim Wandern und Skilaufen.
- Beachtung der Sicherheitsmaßnahmen unter erschwerten Rahmenbedingungen.
- Verhaltensweisen bei Unfällen.
Für Erzieher an Horten auch:
Bedeutung von Wettkampf und Wettspielen:
- Kenntnis der wichtigsten Spiel- und Wettkampfregeln, Kampfrichter- und Spielleitertätigkeit.
- Kenntnis der wichtigsten Organisationsformen: zB Planung und Durchführung eines Sportfestes, Anwendung der verschiedenen Austragungsarten von Wettspielen usw.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Wahl des Lehrweges sowie bei der Festlegung der Anforderungen sind besonders das motorische Entwicklungs- bzw. Leistungsniveau zu berücksichtigen (Einholen von Informationen, Erhebung des Leistungsstandes). Die Lernbereitschaft soll durch anregende Motivationen geweckt bzw. gesteigert werden.
Die Lehrstoffhinweise stellen ein entwicklungsgemäßes Übungsangebot dar, welches wegen der sehr unterschiedlichen örtlichen Verhältnisse, wie Übungsstätten, klimatische Bedingungen und Landschaft, weit und offen gehalten ist (Rahmenlehrplan). Es ist die Aufgabe der Leibeserzieher, den Unterricht an die jeweilige pädagogische Situation anzupassen; eine vielseitige Ausbildung soll jedenfalls gesichert sein.
Für eine längerfristige aufbauende Unterrichtsplanung sind klassenbezogene „Jahrespläne“ (Jahres- und Halbjahreszyklen) auszuarbeiten. Sachgerechte methodische Reihen, Übungsstationen, Gerätebahnen ua. arbeitsintensive Betriebsformen sind für die Steigerung und Sicherung des Unterrichtsertrages wertvolle Hilfen. Dazu gehört auch die Abwicklung des Unterrichtes in Kurs- oder Blockform.
Das Erlernen des Schwimmens soll, wenn nötig, durch Einrichtung eigener Lehrgänge ermöglicht werden (Kurse innerhalb des Pflichtgegenstandes bzw. auch innerhalb der unverbindlichen Übungen).
Als Anreiz zur Pflege der Leibesübungen sind jugendgemäße Wettkämpfe (auch Vergleichskämpfe zwischen Schulen) sowie das Erwerben von Leistungsabzeichen (ÖJSTA, ÖSTA, ÖSA, ÖLTA, Helferschein, ...) zu fördern.
Als Übungsanreiz bzw. als Leistungskontrolle eignen sich sachgerechte und jugendadäquate, einfache und kombinierte sportmotorische Tests, die auch als ergänzende Beurteilungshilfen herangezogen werden können.
Tragender Leitgedanke für die praktische Unterrichtsgestaltung sollten bewegungsreiche und freuderfüllte Leibesübungen sein, für die das Moment der Weitergabe im zukünftigen Beruf Priorität hat.
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)
- 1992 (1. Klasse)
- 1993 (2. Klasse)
- 1994 (3. Klasse)
- 1995 (4. Klasse)
- 1996 (5. Klasse)
Klasse (2 Wochenstunden):
DEN GLAUBEN LEBEN - HANDELN AUS DEM GLAUBEN
GLAUBE: URSPRUNG UND GESTALT
3.1. Zum Glauben kommen - Taufe (B 2, D 2)
Kernstoff:
Wege zum Glauben (B 4).
Die religiöse Entwicklung des Kindes (E 2).
Vermittlungsprozesse von Glauben an das Kind (E 2).
Die erste Glaubensentscheidung: Die Taufe (B 3).
Jesus Christus: Grund des Glaubens (C 2).
Erweiterungsstoff:
Urvertrauen - Urangst (A 4).
Das ungetaufte Kind im Kindergarten (E 2).
Taufe und Ökumene (D 3).
Das Patenamt (E 2).
Die Kindertaufe (B 2, D 2).
Markante Glaubensgestalten für das Kleinkind (D 2).
3.2. Glaube als Haltung und Tat - Firmung (B 2, E 2)
Kernstoff:
Gelebter Glaube (E 1).
Die Glaubensfähigkeit des Kindes (A 2, E 2).
Firmung als bewußte Entscheidung für den Glauben (B 1, E 1).
Leben mit dem Hl. Geist (B 2).
Mit Kindern Pfingsten feiern (D 2).
Zeichen religiöser Mündigkeit (E 4).
Der Glaube und Krisen des Glaubens (A 4).
Erweiterungsstoff:
Firmung und Pfarre (E 2).
Symbole aus der Firmliturgie (B 4).
Einheit in Glaube, Hoffnung und Liebe (E 1).
Die Beziehung des Erwachsenenglaubens zur kindlichen Glaubensfähigkeit (A 4, E 4).
GLAUBENSERFAHRUNG FÜR DAS KLEINKIND
3.3. Schulung religiöser Grundfähigkeiten (Kräfteschulung) (A 4, B 4)
Kernstoff:
Die Bedeutung der vollen Wirklichkeitserfassung für den Glauben (D 4).
Die Bedeutung des Handelns für den Glauben (E 4).
Die Bedeutsamkeit religiöser Grundfähigkeiten (zB Ehrfurcht haben, Toleranz zeigen ...) für den Glauben (A 4, D 4).
Die „Kräfteschulung“ als Weg zur Glaubenserfahrung (A 4).
Methoden der Kräfteschulung (A 4).
Erweiterungsstoff:
Kräfte (=Grundfähigkeiten), die für Glaubensverhalten von Bedeutung sind (A 4).
3.4. Symbolerziehung (A 4)
Kernstoff:
Die Bedeutung der Symbole im kindlichen Leben (A 4).
Symbole im Leben des heutigen Menschen (A 4).
Vorgang der Symbolentdeckung und -verarbeitung (D 4).
Begriffserklärung und Differenzierung: Zeichen, Symbole, Verwendungsmerkmale usw. (A 4).
Erweiterungsstoff:
Vorsakramentale Erziehung (B 4).
Die Symbole in den Sakramenten (D 4).
Die Symbole in der katholischen Liturgie (D 4).
3.5. Jesusverkündung für das Kind (C 2)
Kernstoff:
Der Beziehungsaufbau zwischen Kind und Jesus (E 2, C 2).
Kindgemäße Inhalte aus den Evangelien (Auswahl, Ausmaß und Kriterien) (C 4).
Möglichkeiten des persönlichen Umgangs mit der Bibel (C 1).
Erweiterungsstoff:
Gleichnisse (Neues Testament) und Wunderberichte für die Kleinkindererziehung (C 2).
Gleichnisse und Wunder für den Glauben des Christen (C 1).
Die Herausforderung von Kreuz und Auferstehung für den Glauben (C 1).
LEBEN ALS ANTWORT
3.6. Menschenwürde und Menschenrechte (A 4, C 2, E 4)
Kernstoff:
Anthropologische Begründung: Rechte und Pflichten des Menschen (A 2).
Das Recht des Menschen auf Leben (A 4).
Die Rechte und die Würde des Kindes aus christlicher Perspektive (B 4, A 4).
Gefährdung der Menschenwürde (A 2).
Die christliche Begründung der Menschenrechte und die daraus resultierenden Verpflichtungen (B 4, C 4).
Das christliche Menschenbild (B 4).
Erweiterungsstoff:
Verbriefte Menschenrechte (A 4).
Abtreibung und Euthanasie (E 4).
Das behinderte Leben (A 4).
Gefährdungen des Kindes durch die Gesellschaft (E 4).
Die Begegnung des Kindes mit dem behinderten Leben (A 2).
3.7. Das Gewissen und die Gewissensbildung des Kindes (A 4, E 4)
Kernstoff:
Das Wesen und die Formen des Gewissens (A 4).
Inhalte der kindlichen Gewissensbildung (A 2).
Wege der Gewissensbildung beim Kind (A 2, E 2).
Gewissensfunktion und Gewissensentscheidung (E 4).
Erweiterungsstoff:
Gewissen und Gesetz (=soziales Gewissen).
Gewissen und Verantwortung (A 2, E 2).
Gewissenskonflikt (E 2).
Die Bedeutung des Vorbildes für das Kind (E 2).
Moralisches Lernen (Piaget-Kohlberg) (A 4).
Die Frage der Strafe (E 4).
3.8. Gott befreit zur Liebe - Dekalog und Bergpredigt (C 4)
Kernstoff:
Menschliche Sehnsucht nach Befreiung und Liebe (A 4).
Das biblische Modell dieser Sehnsucht und deren Erfüllung (C 4).
Biblische Texte für das Kind, die befreiende Erlebnisse bewirken (E 4).
Gottes- und Nächstenliebe (B 4, E 4).
Dekalog (C 4).
Bergpredigt (C 4).
Einübung des Kindes in christliche Gebote und Verhaltensweisen (E 2).
Erweiterungsstoff:
Möglichkeiten befreiender Erlebnisse und Schritte im Kindergarten (E 2).
Bibelwissenschaftliche Ergebnisse zu den Dokumenten der Bergpredigt und des Dekalogs (C 4).
Dekalog und Bergpredigt im Vergleich mit ähnlichen Texten aus anderen Religionen und Weltanschauungen (A 4).
BEFREIENDE ERFAHRUNGEN IM GLAUBEN
3.9. Schuld und Versöhnung (A 3, D 4, E 2)
Kernstoff:
Menschliche Erfahrungen von Heil und Unheil (A 3, B 3).
Heil- und Unheilserfahrungen in biblischen Texten, besonders in der Urgeschichte (C 4).
Texte der Urgeschichte für das Kleinkind (C 2).
Formen der Schuldbewältigung (A 2).
Bewältigung von Schuld aus dem Geist des Evangeliums (aus der Praxis Jesu und der Kirche) (C 4, D 4).
Das Bußsakrament (E 1).
Kindliche Bewältigung von „Schuld“ und Fähigkeit zur Umkehr (E 2).
Erweiterungsstoff:
Die Lehre vom Teufel (D 3).
Die Bedeutung des Ablasses (D 4).
Der strafende Gott in der Erziehung (D 4).
Kollektivschuld (A 3).
Bußerziehung im Kleinkindalter (E 2).
3.10. Feste und Feiern (D 3)
Kernstoff:
Die Fähigkeit zu feiern im Menschen (A 4).
Anlässe und Bedingungen für das Feiern im Kindergarten (A 4).
Prinzipien der religiös orientierten Festgestaltung (A 4, E 4).
Der kirchliche Festkalender - seine Berücksichtigung im Kindergarten (D 4).
Erweiterungsstoff:
Der religiöse Ursprung des Festes (B 4).
Das Leben Jesu im Kirchenjahr (C 4, D 4).
Funktionen des Festes für den Glauben (B 4).
3.11. Eucharistie (B 3, D 3, E 3)
Kernstoff:
Wesen und Verständnis der Eucharistie (B 3).
Aufbau und Gestaltung der Eucharistiefeier (B 4).
Voreucharistische Erziehung (E 4).
Kinderliturgie (D 4).
Gestaltung von Kindermessen (E 4).
Der Sonntag (D 3).
Erweiterungsstoff:
Die Hinführung des Kindes zum Gemeindegottesdienst (E 2).
Vom Sabbat zum Sonntag (C 3, D 3).
Die Liturgiereform des 2. Vatikanums (D 4).
Leben mit der Eucharistie (E 4).
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum
(§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)
- 1994 (3. Klasse)
- 1995 (4. Klasse)
- 1996 (5. Klasse)
Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung
zum Erzieher an Horten
PÄDAGOGIK FÜR ERZIEHER AN HORTEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichts ist es, den Schülern die für die Erziehung und Bildung des Kindes und des Jugendlichen im Pflichtschulalter relevanten Problemkreise soweit einsichtig zu machen, daß sie die pädagogischen Aufgaben im Hort und in anderen einschlägigen Institutionen erkennen, beurteilen und bewältigen können.
Lehrstoff:
Klasse:
Die Entwicklung des Hortes als sozialpädagogische Einrichtung; zukunftsorientierte Aspekte und Modelle.
Sozialpädagogische Aufgaben des Hortes; Problemfelder der institutionellen Erziehung.
Spezifische Probleme des Schulkindes und Jugendlichen,
Möglichkeiten der Bewältigung.
Der Hort als Ort der sozialen Begegnung.
Lern- und Leistungsverhalten des Schulkindes; individuelle, institutionelle und gesellschaftliche Voraussetzungen; Verhaltensprobleme im emotionalen, sozialen und kognitiven sowie im Leistungsbereich. Einblick in die Arbeitsweisen und die Lehrpläne der Pflichtschulen (auch der Sonderschulen). Faktoren und Kriterien für die Berufswahl und Berufsfindung.
Konsum- und Freizeitverhalten des Schulkindes und Jugendlichen;
Auf- und Ausbau von Einstellungen und Interessen.
Pädagogisch-psychologische Beratungsdienste.
Schriftliche Arbeiten:
Eine Schularbeit je Semester.
DIDAKTIK DER HORTERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll den künftigen Erzieher an Horten befähigen, die mannigfaltigen Erziehungsaufgaben, welche sich aus der Funktion des Hortes als Freizeitraum, Lernstätte und Ort der sozialen Begegnung ergeben, zu bewältigen. Dazu gehört:
Initiieren und Auslösen von Prozessen, die zu einer eigenständigen und kreativen Gestaltung der Freizeit führen;
Entwicklung von Lernstrategien zum Aufbau einer positiven Arbeitshaltung und eines angemessenen Arbeitsverhaltens;
Grundlegung individueller Lernprozesse durch geeignete Maßnahmen;
Hilfestellung auf dem Weg zu einem angemessenen Anspruchsniveau für die eigene Leistung;
Klärung und Verarbeitung der im Schulleben gewonnenen Erfahrungen.
Bei der Planung hinsichtlich der Zeitstrukturierung soll der künftige Erzieher an Horten den notwendigen Wechsel von intensiver Lern- und Übungsarbeit und spannungsfreien Spielphasen berücksichtigen lernen.
Durch Kenntnis verschiedener Methoden der kompensatorischen Hilfestellung soll der angehende Erzieher an Horten imstande sein, Maßnahmen zu setzen, um eine Über- bzw. Unterforderung der Kinder zu vermeiden.
Durch das Erproben verschiedener kommunikativer Techniken soll der künftige Erzieher an Horten unter anderem befähigt werden, Diskussionen zu leiten und Gespräche zu führen. Er soll ferner mit dem Einsatz von Rollenspielen als Möglichkeit sozialen Lernens vertraut sein.
Der künftige Erzieher an Horten soll die Fähigkeit besitzen, das Gemeinschaftsbewußtsein der Gruppe zu fördern, selbständiges und verantwortliches Handeln der ihm anvertrauten Kinder in der Gemeinschaft anzubahnen und bei diesen die Bereitschaft zu persönlichem Engagement zu wecken. Darüber hinaus soll er die Fähigkeit erwerben, Kinder zu Achtung und Toleranz gegenüber Werthaltungen und Überzeugungen zu führen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden in Verbindung mit Hortpraxis):
Erste Kenntnis von den Aufgaben des Hortes im Hinblick auf seine Funktionen als Freizeitraum, Lernstätte und Ort der sozialen Begegnung.
Kennenlernen verschiedener Arten von Horten und Institutionen zur außerschulischen Betreuung von Kindern im Pflichtschulalter.
Erster Überblick über die Faktoren, die das Erziehungsfeld im Hort beeinflussen: Lage des Hortes, Gruppenstruktur, Zeitstruktur, Einrichtung und Gestaltung der einzelnen Spiel- und Arbeitsbereiche unter Einbeziehung des Bereiches im Freien, Ausstattung mit Materialien und Bildungsmitteln für die einzelnen Aktivitätsbereiche.
Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Forderungen der Bildungsinstitution Schule und den Arbeits- und Spielprozessen im Hort.
Eröffnen von Einblicken in die planmäßige Arbeit des Erziehers an Horten sowie erste Erhebungen, Reflexion des Erzieherverhaltens.
Erste Kenntnis von speziellen Lernhilfen für die Bewältigung von Aufgabenstellungen der Schule, Entwickeln von Lernstrategien.
Kenntnis verschiedener Materialien und Bildungsmittel für die Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder im Hort.
Exemplarisches Angebot von Methoden zur Weckung von individuellen Interessen; Anleitung zu kommunikativem Handeln der Kinder, Anwendung und Kombination von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Spielformen in verschiedenen Erlebnisbereichen.
Weiterführung systematisch angelegter Sammlungen von Bildungsmitteln im Hinblick auf die pädagogische Arbeit im Hort.
Methoden für den Einsatz von Fachliteratur.
Klasse:
Vertiefte Auseinandersetzung mit den sozialpädagogischen Aufgaben des Hortes sowie anderen Formen außerschulischer Betreuung.
Differenzierung und Strukturierung des Wissens um die Faktoren, die das Erziehungsfeld im Hort beeinflussen, und Verständnis für deren Wechselwirkung. Schaffen von Voraussetzungen für flexibles Handeln hinsichtlich der Gestaltung einer Gruppeneinheit; organisatorische und methodische Maßnahmen.
Kenntnis verschiedener Organisationsformen der Freizeit unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Kinder. Überblick über didaktische und methodische Möglichkeiten für die Ausbildung individueller Interessen, um Kinder zu befähigen, ihre Freizeit eigenverantwortlich und kreativ zu gestalten, etwa Wecken des Interesses für die Teilnahme am kulturellen Geschehen, für sportliche Aktivitäten, für den Aufbau von Hobbys.
Kenntnis von Organisationsformen und Methoden für Lernsituationen im Hort. Methoden für selbständiges Bewältigen von Aufgaben unter Berücksichtigung des individuellen Lerntempos und der Leistungsfähigkeit des Kindes; Möglichkeiten der Sicherung, Vertiefung, Übung und Bearbeitung von Lerninhalten. Einblick in die Lehrpläne der allgemeinbildenden Pflichtschulen. Materialien und Methoden für Lernhilfen zur Förderung leistungsschwacher Kinder.
Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Hort und Schule.
Methoden für Spiel- und Arbeitsprozesse, die für die Förderung der Kinder im Hort geeignet sind. Auswahl von Inhalten, die den entwicklungsgemäßen Bedürfnissen und individuellen Interessen der Kinder entsprechen, die ein selbständiges und eigenverantwortliches Handeln in der Lebenswirklichkeit vorbereiten und sichern sollen, insbesondere unter Einbeziehung der realen Gegebenheiten der näheren Umwelt.
Einführung in die Ziele, Aufgaben und Planung der Verkehrserziehung im Hort in Ergänzung zur schulischen Verkehrserziehung mit methodischen Angeboten, aufbauend auf dem entsprechenden Lehrstoff in den ergänzenden berufskundlichen Unterrichtsveranstaltungen.
Methoden für die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes im Hort hinsichtlich der Emotionalerziehung, der Sozialerziehung und des Wertverhaltens.
Kriterien für die Vorbereitung der Hortarbeit hinsichtlich kurz- bzw. längerfristiger Planungseinheiten.
Methodenanalysen und Reflexion des Erziehungsgeschehens bzw. des Erzieherverhaltens.
Methoden der Zusammenarbeit mit den Eltern unter besonderer Berücksichtigung der pädagogischen Probleme im Hort.
Schriftliche Arbeiten:
Eine Schularbeit je Semester.
Klasse:
Zusammenschau und Strukturierung der verschiedenen didaktisch-methodischen Bereiche, die für die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes im Schulalter maßgeblich sind.
Methoden und Planung von Modellen, die die Kinder in ihrer Auseinandersetzung mit den Gegenwartsproblemen unterstützen, um sie zu eigenständiger Auswahl, kritischer Beurteilung und zu originellen Lösungsversuchen zu führen, zB Umweltschutz, Gesundheit und Hygiene; Bedeutung und Einfluß der Medien; Einsicht in gesellschaftspolitische Zusammenhänge.
Erarbeitung und kritische Beurteilung von Modellen der individuellen Freizeitgestaltung.
Methoden und Kriterien für Entscheidungshilfen hinsichtlich der Berufswahl der Jugendlichen. Kenntnis von berufsberatenden Institutionen.
Überblick über Methoden, Strategien und Organisationsformen für die Bewältigung der schulischen Anforderungen. Methoden und Modelle für lern- und leistungsschwache Kinder. Fragen kompensatorischer Förderung und Auseinandersetzung mit der Integrationsproblematik leicht behinderter und verhaltensauffälliger Kinder.
Kenntnis der administrativen Aufgaben des Erziehers an Horten im Hinblick auf die geltenden Landesgesetze. Dienstrechte und -pflichten des Erziehers an Horten.
Modelle der Zusammenarbeit mit Eltern und Vertretern der Schule.
Schriftliche Arbeiten:
Eine Schularbeit je Semester.
Didaktische Grundsätze:
Das Prinzip der Selbsterfahrung soll im Unterricht angewendet werden und den künftigen Erzieher an Horten zur individuellen Förderung und zur Gemeinschaftserziehung der ihm anvertrauten Kinder befähigen.
Die ebenfalls in Selbsterfahrung gewonnene Einsicht in das Prinzip der aufbauenden, kontinuierlichen Strukturierung von Lerninhalten soll den künftigen Erzieher an Horten zu einer wirksamen Lernhilfe befähigen. Er soll dazu angehalten werden, beim Aufbau von Arbeitshaltung und Arbeitsverhalten auf ein Vorgehen in kleinen Schritten zu achten. Geeignete Maßnahmen dabei sind die Ausbildung, fortlaufende Verbesserung und ständige Übung von Lernstrategien, zB sachgemäßer Umgang mit Material, Alleinarbeit und Zusammenarbeit in verschiedenen Formen, zweckmäßiger und selbständiger Gebrauch von Schulbüchern und Arbeitsmitteln. Dabei soll dem künftigen Erzieher an Horten die Bedeutung einer adäquaten Arbeitsatmosphäre bewußt werden, die ua. durch Abwechslung, Humor, Anerkennung und Ermutigung gekennzeichnet sein soll. Die Wichtigkeit von Querverbindungen zu anderen Lehrfächern bei der Sicherung, Vertiefung, Übung und Bearbeitung von Lerninhalten ist ihm klarzumachen.
Der künftige Erzieher an Horten soll kooperative Lern- und Arbeitsformen, wie Partner- und Gruppenarbeit, selbst üben, um sie bei den Kindern im Hort überzeugend verwirklichen zu können. Darüber hinaus sollen damit durch Selbsterfahrung Voraussetzungen für eine spätere Teamarbeit im Hort geschaffen werden.
Zum Erlernen und zur Anwendung effektiver Formen der Kommunikation sind Interaktionsspiele zur Lockerung, zur Schulung von Ausdruck, Konzentration, Sensibilität und Kooperation zu empfehlen.
Die Bedeutung des Einbringens der eigenen Persönlichkeit beim Aufbau von Interessen bzw. bei Fragen der Persönlichkeitsbildung und Werthaltung ist dem künftigen Erzieher an Horten bewußt zu machen.
Er ist mit einschlägiger Fachliteratur für die Vorbereitung und Planung der pädagogischen Arbeit im Hort und für die eigene Weiterbildung vertraut zu machen.
HORTPRAXIS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Hortpraxis soll die Schüler befähigen, die Erziehungs- und Bildungsarbeit im Hort dem jeweiligen Stand der Didaktik entsprechend zu gestalten, die Zusammenarbeit mit Eltern und Lehrern zu pflegen sowie die sonstigen Berufsaufgaben zu bewältigen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden in Verbindung mit Didaktik der Horterziehung):
Hospitieren und erstes spontanes praktisches Arbeiten im Hort. Dabei sollen die Schüler auf bedeutsame Faktoren, welche das Erziehungsfeld Hort beeinflussen, aufmerksam gemacht werden. Durch exemplarische Angebote soll ein erster Einblick in Spiel- und Arbeitsprozesse und in schulisches Lernen der Kinder im Pflichtschulalter vermittelt werden. In diesem Zusammenhang sollen die Schüler mit verschiedenen Materialien und Bildungsmitteln vertraut werden, um sie gezielt in der Erziehungs- und Bildungsarbeit im Hort einsetzen zu lernen.
An Beispielen geplanter Angebote sollen die Schüler sowohl in der konkreten Freizeitsituation als auch in der Lernsituation (Aufgabenbewältigung, Lernhilfe ua.) Möglichkeiten und Auswirkungen didaktischen Tuns und erzieherischen Handelns beobachten und erfahren können.
Einführung in die selbständige Hortarbeit und deren Planung. Dabei sollen die Schüler einzelne Arbeitseinheiten mit einer kleineren Gruppe von Kindern eigenständig bewältigen.
Anleitung zur Erstellung mündlicher und schriftlicher Berichte und
deren Auswertung.
Besuche in verschiedenen Horten.
Klasse:
Praktizieren in verschiedenen Hortgruppen bei weiterer Steigerung der Selbständigkeit hinsichtlich kurz- und langfristiger Planung der Erziehungs- und Bildungsarbeit im Hort und der Eigenständigkeit in der verantwortungsbewußten Führung einzelner Kinder bzw. der Kindergruppe.
Gezielter Einsatz von Bildungs- und Arbeitsmitteln und anderer Medien.
Die Schüler sollen die unterschiedlichen Erwartungen und Forderungen von Familie und Schule an den Hort kritisch überprüfen lernen. Vor allem sollen sie grundsätzlich deren Auswirkungen auf die pädagogische Arbeit im Hort in Planung und Durchführung berücksichtigen.
Praktische Vorbereitung auf die Zusammenarbeit mit Eltern und Lehrern sowie die Teilnahme an derartigen Vorhaben.
Fallweises Hospitieren mit gezielter Aufgabenstellung. Erstellen von Praxisberichten und deren Auswerten als Grundlage für Praxisanalysen.
Besuch verschiedener Arten von Horten und anderer außerschulischer
Institutionen. Hospitationen in Schulen.
Vorbereitung der Ferialpraxis.
Eine Praxiswoche im Hort. Drei Wochen Ferialpraxis in Tagesheimstätten, Ferienlagern, -heimen oder ähnlichen Institutionen.
Klasse:
Weitgehend selbständiges Praktizieren im Hort nach eigenständiger methodengerechter Planung.
Befähigung zu gezielter Förderung einzelner Kinder im Pflichtschulalter, insbesondere Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten, Lern- und Leistungsschwächen, Teilleistungsstörungen sowie leicht körperlich behinderter Kinder ua. Vertiefte Auseinandersetzung mit verschiedenen Formen schriftlicher Planung der Hortarbeit.
Fallweises Hospitieren mit dem Ziel einer vertieften Einsicht und Zusammenschau hinsichtlich methodisch-didaktischer Aspekte der Hortarbeit einerseits und des Ablaufes von Gruppenprozessen andererseits.
Durchführung eigenständiger, planmäßiger Beobachtung und Anfertigung pädagogisch relevanter Aufzeichnungen für die Reflexion.
Auswertung der Ferialpraxis.
Mitwirken bei der Zusammenarbeit mit Eltern und Vertretern der Schule.
Didaktische Grundsätze:
Um die notwendige Konzentration der Pflichtgegenstände Hortpraxis, Kindergartenpraxis, Didaktik und Pädagogik (auch Heil- und Sonderpädagogik) zu erreichen, sind Besprechungen der zuständigen Lehrer, Kindergärtner und Erzieher an Horten abzuhalten.
Der Unterricht in Hortpraxis soll von den individuellen Beobachtungen und Erfahrungen der Schüler ausgehen. Regelmäßige und kritische Analysen der Beobachtungsergebnisse vorbildlich gestalteter Hortarbeit und des eigenen Tuns stellen eine wesentliche Lernvoraussetzung dar.
Schüler, die den Freigegenstand Slowenisch oder Kroatisch oder Ungarisch besuchen, sollen nach Möglichkeit auch in zweisprachig geführten Horten praktizieren.
Das Blocken von Unterrichtsstunden aus didaktischen Gründen ist fallweise wünschenswert.
Besprechung der Vorbereitungen vor und nach dem Praktizieren, regelmäßige Betreuung der Praxisversuche, individuelle Nachbesprechung und allenfalls das Festhalten der Ergebnisse sollten den Unterrichtsertrag sichern helfen.
Durch Verhaltenstraining soll wünschenswertes Erzieherverhalten angestrebt werden, allenfalls auch unter Einsatz audio-visueller Medien.
Die vorgesehene Praxiswoche ist so vorzubereiten und durchzuführen, daß ihre pädagogische und didaktische Effektivität gewährleistet ist. Insbesondere ist auf eine gewissenhafte begleitende Kontrolle zu achten.
DEUTSCH
(einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll dazu befähigen, Kindern im Pflichtschulalter Lernhilfe zu geben und deren Grenzen zu erkennen, Lesefähigkeit und Lesefreudigkeit zu fördern sowie Kinder- und Jugendbücher zu beurteilen und einzustufen, um das Unterrichtsprinzip Leseerziehung zu unterstützen.
Lehrstoff:
Klasse:
Einblick in die Lehrpläne aus Deutsch an den Schulen für das Pflichtschulalter; Didaktik des Deutschunterrichtes. Techniken kommunikativen Sprachgebrauchs; Umgang mit Sprach-, Rechtschreib- und Lesebüchern.
Methodische Hilfen zum rationellen Erlernen von Texten (Gedicht, Gedächtnisübung, Lehrstoff usw.).
Kriterien der Gestaltung unterschiedlicher Textsorten; Korrekturübungen anhand von Beispielen; Übungen im Auffinden von Fehlern in Rechtschreibung und Zeichensetzung; Überblick über die häufigsten Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit; Hilfen zu deren Verhinderung. Richtiger Umgang mit Wörterbüchern. Vertiefung der Einsichten in den Gebrauch der Sprache. Methodik der Leseerziehung und Möglichkeiten der Leseförderung unter besonderer Berücksichtigung des Erstlesealters.
Didaktische Grundsätze:
Ausgehend von der Wort- und Satzlehre sollen die Schüler mit verschiedenen methodischen Möglichkeiten zur Vermeidung und Behebung von Fehlern vertraut gemacht werden. Die angemessene sprachliche Bewältigung verschiedener Situationen ist durch kommunikative Techniken zu üben. Sinnvolle Lernhilfe soll weitgehend an praktischen Beispielen aufgezeigt werden; eine diesbezügliche Zusammenarbeit mit Hort und Schule sowie ein Hospitieren an denselben wäre wünschenswert.
Die Schüler sollen mit den Institutionen zur Förderung wertvoller Kinder- und Jugendliteratur bekannt gemacht und zur Verwendung von Fachliteratur zur Weiterbildung angeregt werden. Die Bedeutung des sprachlichen Vorbildes soll bewußtgemacht werden.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erwerb der Fähigkeit zu einer erfolgreichen Lernhilfe in der lebenden Fremdsprache Englisch, die über das Können und Wissen hinaus auch die emotionalen und sozialen Seiten des Lernprozesses fördert.
Lehrstoff:
Klasse:
Kennenlernen und Interpretation der Lehrpläne der allgemeinbildenden Pflichtschulen sowie der Unterstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen. Einblick in die für den Englischunterricht approbierten Lehrwerke und deren methodischen Aufbau anhand typischer Lehrbucheinheiten. Korrekturübungen anhand von Beispielen. Der Erzieher an Horten soll imstande sein, die verschiedenen Übungstypen und die damit verbundenen Hausaufgaben zu erkennen sowie die häufigsten Fehler in Schülerarbeiten schnell zu finden. Er soll mit allen Bedingungen und Methoden vertraut sein, die den Übungserfolg herbeiführen, insbesondere auch bei lernschwachen und wenig motivierten Schülern. Die Bedeutung des sprachlichen Vorbildes soll bewußtgemacht werden.
Didaktische Grundsätze:
Die künftigen Erzieher an Horten sind in schülerorientierte Verhaltensweisen, wie Gespräche mit dem Kind über seine Lernprobleme, Ausschöpfen aller Möglichkeiten zur Gruppen- und Partnerarbeit, Ausnützen aller Hilfsmittel und Rücksichtnahme auf die besonderen Lernbedürfnisse des einzelnen Schülers als unentbehrliche Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen, einzuführen.
Geeignete Übungsformen sind ua.:
Übungen im gezielten Einsatz lustbetonter Arbeitsformen wie Lernspiele (Ratespiele, Wettspiele, Gedächtnisspiele), Sing- und Tanzspiele, Stegreifspiele (auch mit Hilfe von Handpuppen oder eines Puppentheaters), Lieder, Reime und Rätsel zur Festigung von Wortschatz und Strukturen sowie zur Förderung der Sprechfertigkeit;
Übungen im Anfertigen der für die Lernhilfe nützlichen Anschauungsmittel wie Skizzen, Zeichnungen, Wortkarten, Wortbildkarten, vor allem als Grundlage für Übungssätze und Wortschatzarbeit;
Übungen im Herstellen von einfachen Skizzen, Symbolen, Tabellen, Übersichten ua. als Grundlage zur Erklärung grammatischer Erscheinungen oder zum Ableiten von Regeln;
Übungen im Erkennen von Lernzielen aus vorgegebenen Hausaufgaben;
Übungen im klaren Formulieren von Hausaufgaben;
Übungen im Erkennen und Durchführen verschiedener Übungsformen, wie Bilden von Sätzen anhand eines Mustersatzes mit Angabe von Wörtern, Wortgruppen oder Skizzen zum Variieren; Zuordnungsübungen, Einsetz-, Ergänzungs- und Umformungsübungen;
Übungen im Zusammensetzen von Dialogteilen zu einem sinnvollen
Gespräch;
Übungen in Partner- und Gruppenarbeit;
Übungen im Korrigieren und Überprüfen fremder Arbeitsergebnisse;
Übungen im Durchnehmen einer Lehrbucheinheit (Darbieten - Üben - Bewußtmachen - Anwenden);
Übungen im Erarbeiten eines Dialogs durch Zerlegen in erlernbare Minidialoge;
Übungen im Darstellen einfachster Szenen aus dem Alltag der Kinder;
Übungen im Lösen von Alternativaufgaben, Entscheidungsaufgaben und Auswahl-Antwort-Aufgaben zu einem Hör- oder Lesetext;
Übungen im Erkennen der für eine Zusammenfassung wichtigen Textstellen in einem Lehrbuchtext;
Übungen im vereinfachten Erzählen eines Lehrbuchtextes;
Übungen im Zusammenstellen von Leitfragen oder Schlüsselwörtern als Stütze zusammenhängender schriftlicher oder mündlicher Äußerungen;
Übungen im Erkennen und Korrigieren von Aussprachefehlern.
MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll zu erfolgreicher Lernhilfe in der Mathematik befähigen, die über das Können und Wissen hinaus auch Lernprozesse im logischen Denken fördert.
Lehrstoff:
Klasse:
Kennenlernen und Interpretieren der Mathematiklehrpläne an den Schulen für das Pflichtschulalter.
Klären methodischer Grundzüge des Mathematikunterrichts anhand häufig vorkommender Fehler.
Aufzeigen und Einsetzen didaktischer Lehrmittel. Umgang mit Mathematikbüchern.
Hospitieren in verschiedenen Schulstufen der Pflichtschule.
Didaktische Grundsätze:
In der zusätzlichen Ausbildung sollen die häufigsten Fehlerquellen im mathematischen Denken und Arbeiten der zu betreuenden Schüler aufgezeigt und die Anwendung von Gedächtnishilfen geschult werden.
Das Hospitieren in verschiedenen Schulstufen der Pflichtschule soll den zukünftigen Erziehern an Horten Einblick in die unterschiedlichen Methoden der Lehrstofferarbeitung geben und sie mit der Bekämpfung häufig vorkommender Fehler vertraut machen.
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum
(§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)
- 1992 (1. Klasse)
- 1993 (2. Klasse)
- 1994 (3. Klasse)
- 1995 (4. Klasse)
- 1996 (5. Klasse)
Klasse (2 Wochenstunden):
DER EINZELNE UND DIE GESELLSCHAFT
LEBEN IN PERSONALER BEZIEHUNG
4.1. Partnerschaft als christliches Anliegen (B 2, E 2)
Kernstoff:
Charakteristika menschlicher Partnerschaft (Solidarität, Toleranz, Gleichwertigkeit, gegenseitige Anerkennung ...) (A 2, E 2).
Theologische Begründung von Partnerschaft (B 4, C 4).
Partnerschaft als christliches Anliegen im Kindergarten (E 2).
Partnerschaft in der Kirche (D 2).
Kind als „Partner“ in der kirchlichen Gemeinschaft (D 2).
Erweiterungsstoff:
Gefährdungen der Partnerschaft (E 2).
Ökumene als Partnerschaft (D 2).
Verschiedengläubige Kinder im Kindergarten (D 2, E 2).
Die Bedeutung des Gesprächs für die Partnerschaft (A 2).
4.2. Sinn der Geschlechtlichkeit (A 1, D 1)
Kernstoff:
Menschliche Geschlechtlichkeit aus christlicher Sicht (A 4, E 4).
Achtung und Mißachtung des Menschen in seiner geschlechtlichen Rolle (A 1, E 1).
Ehelosigkeit und Enthaltsamkeit (A 1, E 1).
Das sechste Gebot (E 4).
Christlich orientierte Geschlechtserziehung (E 2).
Erweiterungsstoff:
Aufklärungsliteratur für das Kind und deren Bewertung (A 2).
Mißbrauch menschlicher Sexualität (E 4).
4.3. Ehe und Familie (A 2, E 3)
Kernstoff:
Wesen und Sinn der Ehe (E 2).
Das Sakrament der Ehe (B 2, C 2).
Die Bedeutung der Familie für die Lebensgeschichte des einzelnen (A 4, E 4).
Die Feier der katholischen Trauung (B 2, D 2).
Voreheliche Beziehungen und nichteheliche Gemeinschaften aus der Sicht christlicher Verantwortung (E 2).
Die Wechselwirkung zwischen Kindergarten und Familie (E 2).
Erweiterungsstoff:
Ehe und Familie im Wandel der Zeit (A 4, E 2).
Verantwortung für Geschiedene und Wiederverheiratete (E 4).
Die Verantwortung der Kirche für unvollständige Familien (A 2, E 2).
Das Kind in schwierigen Familienverhältnissen (E 2).
AUSEINANDERSETZUNG MIT DER UMWELT
4.4 Eltern als Katecheten (E 2)
Kernstoff:
Verantwortete Elternschaft (A 4).
Familie=Form der kirchlichen Gemeinschaft (D 4).
Die religiöse Entwicklung des Kleinkindes (B 2).
Die Bedeutung des elterlichen Vorbildes und der elterlichen Glaubensgeschichte für das Leben des Kindes (B 2, E 2).
Wesen der religiösen Erziehung in der Familie (E 2).
Elternarbeit in Zusammenhang mit religiöser Erziehung (E 2).
Erweiterungsstoff:
Das Kind und der elterliche Alleinerzieher (A 2).
Förderung der katechetischen Rolle der Eltern durch kirchliche Maßnahmen (D 2).
Literatur zur religiösen Erziehung (A 4).
4.5. Beruf - Arbeit - Freizeit (E 3)
Kernstoff:
Situation und Probleme der heutigen Berufswelt (A 4, E 4).
Arbeit und Beruf im Lichte der katholischen Soziallehre (A 3, C 3, E 3).
Berufsethos des Kindergärtners (E 2).
Wert der Freizeit und ihre Gestaltung (A 4).
Bewältigung der Situation der Arbeitslosigkeit (E 3).
Erweiterungsstoff:
Freizeit als freie Zeit für andere (E 2).
Erholung des ganzen Menschen: Anliegen und Möglichkeiten (E 1).
Schöpfungsauftrag und Arbeit (C 4, E 3).
Kirchliche Berufe und Arbeitsbereiche (D 3).
Berufliche Fortbildung (E 4).
4.6. Die religiöse Erziehung im Pflichtschulalter (E 3)
Kernstoff:
Die religiöse Entwicklung des Pflichtschulkindes (E 4).
Die Sozialisationsformen im Pflichtschulalter (E 4).
Der katholische Religionsunterricht im Pflichtschulalter (B 4).
Formen kirchlicher Jugendarbeit (E 2, E 4).
Erweiterungsstoff:
Zusammenarbeit Kindergarten - Volksschule (E 2).
Lehrplan und Arbeitshilfen im Religionsunterricht der Volksschule (B 4, E 4).
Angebote kirchlicher Kinder- und Jugendarbeit im Pflichtschulalter (E 4).
4.7. Soziale Gerechtigkeit (D 2, E 2)
Kernstoff:
Armut und Reichtum als Herausforderung zur sozialen Gerechtigkeit (A 2, E 2).
Entwicklung und Grundlage katholischer Soziallehre (D 2, E 2).
Sinn und Inhalt der sozialen Gerechtigkeit (A 2, E 2).
Inhalt und Anliegen des 7. Gebotes (C 4, E 4).
Einüben sozialen Verhaltens im Kindergarten (E 3).
Erweiterungsstoff:
Auswirkungen sozialer Gegebenheiten im Kindergarten (E 4).
Sozialbewegungen und -einrichtungen in der Kirche (A 2, D 2).
Soziale Gerechtigkeit und Dritte Welt (E 4, D 4).
Auseinandersetzung mit den Sozialismen dieser Zeit (A 1).
Caritas als Lebenshaltung (E 4).
4.8. Frieden - Grundlage menschlicher Gemeinschaft (B 3, E 4)
Kernstoff:
Der Wille zum Frieden als persönliche Grundhaltung (A 1, E 1).
Das Wesen der christlichen Friedensbotschaft (B 3, C 3).
Christliche Konfliktlösungsvorschläge (E 2).
Erweiterungsstoff:
Persönlichkeiten - für den Frieden engagiert (A 4, E 4).
Aktuelle Themen, wie: Gerechter Krieg, Landesverteidigung, Atomwaffe (A 4, E 4).
Friedenserziehung (A 4, E 4).
4.9. Ideologien und Weltanschauungen (A 1, D 4)
Kernstoff:
Begriffe: Weltanschauung - Weltbild - Ideologie (A 4).
Weltanschauliche Strömungen der Gegenwart und deren Beziehung zum Christentum (A 4, D 4).
Das christliche Weltbild (B 4).
Aufbau eines christlichen Weltbildes im Kind (E 4).
Erweiterungsstoff:
Glaube und Wissenschaften (in Beispielen, Unterschiede, Konflikte) (B 4).
Verschiedene Erziehungsansätze und deren Beziehung zu Religion (zB Montessoripädagogik, emanzipatorische P ...) (A 4).
Der durch Weltanschauungen herausgeforderte Glaube (A 4, B 4).
4.10. Kirche - Gemeinschaft der Getauften (D 2, E 2)
Kernstoff:
Erfahrungen mit kirchlicher Gemeinschaft (D 2).
Kirche als gesellschaftliche Institution (D 2).
Biblische und lehramtliche Aussagen zur Kirche (C 4, D 4).
Kindliches Erleben von Kirche (D 4).
Kirche und Kindergarten (E 2).
Erweiterungsstoff:
Reich-Gottes-Gleichnisse (C 4).
Eine Kirche - viele Kirchen (D 4).
Das Kirchenbild im Wandel der Geschichte (D 4).
Kind und Pfarrgemeinde (E 2).
Erleben der Kirche im Gottesdienst (D 2).
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum
(§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)
- 1994 (3. Klasse)
- 1995 (4. Klasse)
- 1996 (5. Klasse)
B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN
Verbindliche Übungen für alle Schüler
ERGÄNZENDE BERUFSKUNDLICHE UNTERRICHTSVERANSTALTUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erlangen von ergänzenden Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Bewältigung verschiedener Aufgaben, die für die verantwortungsbewußte Arbeit im Kindergarten erforderlich sind.
In der 1. Klasse sollen die Schüler im Koch- und Wirtschaftsbereich schwerpunktmäßig die Fähigkeit erwerben, einfache Mahlzeiten nach gesundheitlichen und wirtschaftlichen Grundsätzen herzustellen. Sie sollen imstande sein, Speisen und Getränke, die für die Zubereitung mit Kindern geeignet sind, auszuwählen. Weiters sollen sie grundlegende Erfahrungen mit hauswirtschaftlichen Arbeiten, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse im künftigen Beruf, erlangen.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Sofortmaßnahmen zur Ersten Hilfe im Kindergarten (insbesondere Behandlung von Wunden, Stillen von Blutungen, Anlegen von Verbänden). Richtige Maßnahmen bei plötzlichen Erkrankungen und bei Unfällen verschiedenster Art. Pflegerische Handhabungen bei Kleinkindern.
Ausarbeitung von Speiseplänen, Vorbereitung und Herstellung einfacher Mahlzeiten. Anregungen für das Aufwerten von Speisen, die aus Großküchen geliefert werden.
Aufbau und Pflege von Tischkultur.
Hauswirtschaftliche Arbeiten.
Haushalts- und Wirtschaftsführung nach ökonomischen und
gesundheitlichen Gesichtspunkten.
Einführung in die Handhabung von Geräten für die Medienerziehung.
Klasse:
Kennenlernen verschiedener Möglichkeiten des Puppenspiels. Erproben unterschiedlicher Formen, Figuren und Techniken.
Verkehrserziehung: Einführung in die Ziele und Aufgaben der Verkehrserziehung im Kindergarten (zB Wecken positiver Einstellung zum Straßenverkehr; Aufbau von verkehrsgerechtem Verhalten; Anbahnung eigenverantwortlichen Handelns und partnerschaftlichen, defensiven Verhaltens im Hinblick auf die zukünftige Verkehrsteilnahme); Sicherung der für die Verkehrserziehung im Kindergarten notwendigen fachlichen Voraussetzungen (zB Beachtung des jeweiligen Entwicklungsstadiums der Kinder; Kennen der sozialpsychologischen Grundlagen; Kenntnis von Übungs- und Trainingsmöglichkeiten; Bewußtmachen des Zusammenwirkens von Straßenbeschaffenheit, Verkehrs- und Witterungseinflüssen, Fahrzeugart und Verkehrsregeln); Planung der Verkehrserziehung im Kindergarten (zB Anwenden didaktischer Modelle; Einsatz geeigneter Methoden; Zusammenarbeit mit Eltern und Exekutive).
Angebot von Übungen für Kontaktanbahnung und Kooperation, insbesondere mit Erwachsenen.
Klasse:
Einfache Buchhaltung (insbesondere Budgetplanung, Kontoführung, Rechnungsführung, Material- und Inventarverwaltung).
Übungen zur Gesprächsführung; Verhaltenstraining; Methoden der Reflexion von Gruppenprozessen.
Methoden für kompensatorische und emanzipatorische Erziehung und deren praktische Anwendung.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht der verbindlichen Übungen ist von Fachkräften, allenfalls außerschulischen Experten der betreffenden Sachgebiete, zu halten. Der Unterrichtsertrag ist durch entsprechende Maßnahmen zu sichern.
Die methodische Gestaltung des Unterrichts in der 1. Klasse soll vorrangig die Selbsttägigkeit der Schüler gewährleisten, um den Aufbau von Fähigkeiten und Fertigkeiten im hauswirtschaftlichen Bereich zu sichern.
Weiters soll durch das Prinzip der Selbsterfahrung das Verantwortungsbewußtsein der Schüler gefördert werden. Dadurch soll der Transfer für die praktische Arbeit im Kindergarten, allenfalls im Hort, sichergestellt werden. - Die Blockung der Unterrichtsstunden ist aus didaktischen Gründen zum Teil erforderlich. Für den Koch- und Wirtschaftsbereich der 1. Klasse sind 2 Jahreswochenstunden vorzusehen. Für den Bereich der Verkehrserziehung in der 4. Klasse sind 8 bis 10 Stunden vorzusehen. Im Hinblick auf ein gezieltes Funktionstraining ist auf den Erfahrungen in der rhythmisch-musikalischen Erziehung aufzubauen bzw. enge Zusammenarbeit mit dem entsprechenden Freigegenstand anzubahnen.
Verbindliche Übung der zusätzlichen Ausbildung zum Erzieher an Horten
ERGÄNZENDE BERUFSKUNDLICHE UNTERRICHTSVERANSTALTUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erlangen von ergänzenden Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Bewältigung verschiedener Aufgaben, die für die verantwortungsbewußte Arbeit im Hort erforderlich sind.
Lehrstoff:
Klasse:
Weiterführende Übungen zur Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche: Spiele, Lieder, Tänze, Sport ua. Erproben von Methoden für die Förderung von Spezialinteressen.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht der verbindlichen Übungen ist von Fachkräften, allenfalls außerschulischen Experten der betreffenden Sachgebiete, zu halten. Der Unterrichtsertrag ist durch entsprechende Maßnahmen zu sichern.
Die Blockung der Unterrichtsstunden aus didaktischen Gründen ist möglich.
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)
- 1992 (1. Klasse)
- 1993 (2. Klasse)
- 1994 (3. Klasse)
- 1995 (4. Klasse)
- 1996 (5. Klasse)
Klasse (2 Wochenstunden):
LEBEN IN CHRISTLICHER VERANTWORTUNG
RELIGIÖSE ERZIEHUNG
5.1. Religiöse Erziehung - Inhalte und Wege (E 3)
Kernstoff:
Verständnis und Ziele der religiösen Erziehung (A 3).
Wesentliche Inhalte religiöser Erziehung (B 3, C 3, D 3).
Kennzeichen kindlicher Religiosität (A 3, B 3).
Entfaltung des Religiösen im Kleinkindalter (A 3).
Vermittlungshilfen für die religiöse Erziehung (E 3).
Verantwortliche für die religiöse Erziehung (E 2).
Erweiterungsstoff:
Das Glaubenszeugnis des Erziehers (E 1).
Religiöse Weiterbildung (E 1).
Religiöse Sozialisation (A 2, B 2).
5.2. Gebetserziehung (D 1)
Kernstoff:
Gebet als wesentlicher Ausdruck des Glaubens (B 1, D 1).
Begründung für die Gebetserziehung (E 3).
Möglichkeiten der Gebetserziehung beim Kleinkind (Formen, Gebetshaltung, Sprache, Gebetszeiten usw.) (E 2).
Gebet und Gottesbeziehung (B 1, D 1).
Gebetspraxis des Jugendlichen und des Erwachsenen (Situation, Probleme, Möglichkeiten und Beispiele) (D 1, E 2).
Erweiterungsstoff:
Meditation (D 4).
Mit Kindern meditieren (E 2).
Das biblische Gebet (C 4).
Die christliche Gebetstradition (D 3).
5.3. Kind und Bibel (C 4)
Kernstoff:
Zugänge zur Bibel (C 3).
Die Bibel im Kindergarten und in der religiösen Kleinkinderziehung (E 3).
Das biblische Gottesbild (C 4).
Methoden der Bibelarbeit für das Kleinkindalter (Erzählen, Elementarisieren, Spiel ...) (C 2, E 2).
Biblische Texte in Feiern (D 4).
Gottesverkündigung durch biblische Texte und Inhalte (B 3, C 3).
Erweiterungsstoff:
Auslegungshilfen für biblische Texte (Lexika, Kommentare, Methoden) (D 4).
Bibelausgaben für das Kind (Auswahlkriterien, Beispiele) (C 2, E 2).
Elternbildung zum Thema (Bibel in der Familie) (E 2).
ZUSAMMENSCHAU CHRISTLICHEN LEBENS UND GLAUBENS
5.4. Credo - Bezeugung des Glaubens im Wort (B 4)
Kernstoff:
Grundstrukturen und -aussagen des katholischen Credo (B 4, E 1).
Die Bedeutung des Glaubenszeugnisses für das eigene Leben und das der Umwelt (E 1).
Persönlicher und kirchlicher Glaube (D 2).
Das Glaubensbekenntnis der großen christlichen Kirchen (D 4).
Möglichkeiten eines kindlichen Glaubensbekenntnisses (E 4).
Erweiterungsstoff:
Credoformen des jungen Menschen in der heutigen Zeit (Beispiele und Einübung) (B 2).
Ursprung und Entwicklung christlicher Konfessionen - im Überblick (D 3).
Der Glaube an den Schöpfergott (C 3).
Die Ökumene (E 4).
Die Verschiedengläubigkeit im Kindergarten als erzieherische Aufgabe (E 4).
5.5. Sakramente - Bezeugung des Glaubens im Feiern (B 4)
Kernstoff:
Sakramente als kirchlicher Lebensvollzug (D 4).
Der heilsanzeigende und -schaffende Charakter der Sakramente (D 4).
Die Symbolfähigkeit des Kindes (A 4).
Das Feiern von Festen (D 4, E 4).
Sakramentale Erziehung im Vorschulalter (E 4).
Inkarnatorische Grundstruktur des Heils: Christus - Kirche - Sakramente (B 2, D 4).
Erweiterungsstoff:
Heilige Zeichen und Riten in anderen Religionen (A 4).
Sakramentalien (B 4).
Feier des christlichen Brauchtums (A 4, D 4).
5.6. Diakonie - Bezeugung des Glaubens in der Tat (E 2)
Kernstoff:
Menschsein in Mitmenschlichkeit (A 4).
Christsein in brüderlich-schwesterlicher Liebe: Diakonie (E 2).
Die Bedeutung des in Taten gelebten Glaubens für die Berufstätigkeit des Kindergärtners (E 2).
Die Bezeugungsfähigkeit des Kindes im Handeln (E 2).
Formen und Beispiele christlicher Diakonie heute (E 2).
Leben nach christlichen Normen (E 4).
Erweiterungsstoff:
Diakonie als individuelle und gemeindliche Verwirklichung von Glaube, Hoffnung und Liebe (E 2, C 4).
Die österreichische Caritas (E 2).
Beispiele für Diakonie in der kirchlichen Geschichte (D 2).
5.7. Leben auf die Zukunft hin (E 4)
Kernstoff:
Leben aus dem Glauben (E 2).
Die Lehre von der Zukunft (Eschatologie) (D 4).
Die Verantwortung im Beruf (E 2).
Die politische Verantwortung des Christen (E 4).
Ehe und Familie (A 4, E 2).
Erweiterungsstoff:
Ethische Verantwortung gegenüber Zukunftsproblemen der Menschheit (E 2).
Die Verantwortung für das Kind (E 2).
Persönliches Engagement in der Kirche (E 2).
Das Problem der Arbeitslosigkeit (E 4).
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)
- 1994 (3. Klasse)
- 1995 (4. Klasse)
- 1996 (5. Klasse)
C. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Fähigkeit, ein Diktat mit einer Geschwindigkeit von mindestens 60 Silben in der Minute nach dem System der Deutschen Einheitskurzschrift (Wiener Urkunde), Verordnung des Bundesministers für Unterricht, BGBl. Nr. 171/1969, aufzunehmen, sicher zu lesen und wortgetreu in Langschrift wiederzugeben. Erziehen zur Wendigkeit im Erfassen des gesprochenen Wortes und zur Genauigkeit.
Beherrschen der Schreibmaschine im Zehn-Finger-Blindschreiben sowie aller Einrichtungen der Schreibmaschine zur rationellen Anfertigung sauberer Schriftstücke mit und ohne Aufstellungen; Gewandtheit im möglichst fehlerfreien und sauberen Abschreiben und im Schreiben nach Diktat - allenfalls bis zu einer Geschwindigkeit von 80 bis 120 Anschlägen in der Minute. Erziehung zur pfleglichen Behandlung der Schreibmaschine.
Lehrstoff:
oder 2. oder 3. Klasse (2 Wochenstunden):
Kurzschrift:
Die Verkehrskurzschrift, bei entsprechenden Vorkenntnissen allenfalls Einführung in die Eilschrift.
Maschinschreiben:
Richtige Körper- und Handhaltung.
Erarbeiten des Griffeldes im Zehn-Finger-Blindschreiben (Grundstellung asdfjklö); möglichst fehlerfreies und sauberes Abschreiben und Schreiben nach Diktat - allenfalls bis zu einer Geschwindigkeit von 80 bis 120 Anschlägen in der Minute. Richtige Anwendung der Hervorhebungsarten (Unterstreichen, Sperrschrift, Mittestellen, Großschreiben) sowie der Zahlen und Zeichen. Erarbeiten praktischer Beispiele (Briefe, Tabellen ua.); Anfertigen mehrerer Durchschläge; Kenntnis einiger Vervielfältigungsverfahren.
Bedienung aller Einrichtungen der Schreibmaschine, die zur Anfertigung obiger Arbeiten nötig sind. Richtige Pflege der Schreibmaschine.
Didaktische Grundsätze:
Auf graphische und systemrichtige Korrektheit im Schreiben und auf sicheres Lesen nicht nur der eigenen, sondern auch fremder Niederschriften ist zu achten. Das Beherrschen der Kürzel ist besonders einzuüben. Durch entsprechende Fühlungnahme mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände ist die vielfältige Anwendung der Kurzschrift zu sichern.
Das Ausmaß der Kürzungslehre sowie die Schreibfertigkeit sind dem Aufnahmevermögen der Schüler der Klasse anzupassen. Die Systemrichtigkeit und die Genauigkeit der Übertragung haben den Vorzug gegenüber der Schreibgeschwindigkeit.
Die Ansage- und Abschreibübungen sind der Umwelt des Schülers und den Stoffgebieten anderer Unterrichtsgegenstände zu entnehmen, sodaß die kurzschriftliche Praxis der Schüler möglichst umfassend wird.
Im Maschinschreibunterricht ist das Hauptaugenmerk auf die Brauchbarkeit aller angefertigten Schriftstücke zu lenken. Darüber hinaus soll der Schüler mit allen in der zukünftigen Berufspraxis vorkommenden Aufgaben vertraut gemacht werden.
Die maschinschriftlichen Reinschriften sind auf losen Blättern durchzuführen und in Mappen zu ordnen.
INSTRUMENTENBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichts ist der Bau einfacher Musikinstrumente, die Fertigkeit, auf diesen Instrumenten zu spielen, sowie die Fähigkeit, die selbstgebauten Instrumente in der beruflichen Arbeit sinnvoll einzusetzen. Die Schüler sollen weiters die Fähigkeit erwerben, einfache Musikinstrumente mit Kindern - der jeweiligen Entwicklungsstufe entsprechend - herzustellen und in elementarer Weise anzuwenden.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Bau von einfachen Musikinstrumenten (Schlaghölzern, Rassel-, Klapper- und Schelleninstrumenten, Trommeln verschiedener Art, allenfalls einfacher Flöten, eines Stabspiels und ähnliche). Im Verlauf des Instrumentenbaues Schulung des Gehörs und des rhythmischen Empfindens sowie Experimentieren mit Geräuschen und Klängen. Richtige Handhabung der Instrumente; Pflege der Improvisation, Übungen in der musikalischen Gestaltung von Sprüchen, Liedern, allenfalls auch von Erzählungen. Begleitung zur Bewegung und zu einfachen Tanzformen.
Didaktische Grundsätze:
Beim Bau der Instrumente ist auf handwerkliche und klangliche Qualität sowie auf materialgerechte Verarbeitung größter Wert zu legen. Es soll eine Beziehung zu den Instrumenten, zur Musik und zum selbsttätigen Musizieren im Sinne der Persönlichkeitsbildung durch eigene Aktivität angebahnt werden. Ein dem jeweiligen Können entsprechendes gemeinsames Musizieren ist zu fördern, wobei die selbstgebauten Instrumente bei der Fest- und Feiergestaltung miteinbezogen werden sollten.
Zum Unterricht in Instrumentalmusik, Musikerziehung, Rhythmisch-musikalischer Erziehung, Spielmusik, Kindergarten- und Hortpraxis sowie Werkerziehung ist enge Wechselbeziehung herzustellen.
FRÜHFÖRDERUNGSPRAXIS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll die Erfahrungen in Kindergartenpraxis erweitern, vertiefen und abrunden helfen. Durch Einbeziehung der Praxis bei Kindern von 6 Monaten bis 3 Jahren sollen die Schüler befähigt werden, aus der Erkenntnis der Bedeutung der Frühförderung Erziehungs- und Bildungsaufgaben auch bei ganz jungen Kindern zu übernehmen und insbesondere durch Hinwendung zum einzelnen Kind kompensatorisch zu wirken.
Lehrstoff:
und 5. Klasse:
Hospitieren und Praktizieren in Säuglingsheimen, Krippen, Integrationsgruppen und ähnlichem. Einblick in die Anfänge kindlichen Spielverhaltens („Lernen lernen“). Anleitung zu erzieherisch richtiger Planung und Durchführung der Kinderpflege (Essen, Reinlichkeitserziehung, Schlafen ua.). Erkennen von entwicklungsentsprechendem Verhalten der Kinder und Erfassen von Auffälligkeiten. Einblick in die den Bedürfnissen des jungen Kindes gemäße Planung des Tagesablaufes, der Raumgestaltung und des Angebotes altersangemessener Aktivitätsmöglichkeiten und erste praktische Erprobung derselben.
Hospitieren in weiteren Institutionen, die auch mit Erziehung junger Kinder befaßt sind, wie Mutterberatung, allenfalls Tagesmutter ua. Erstellen zweckmäßiger Aufzeichnungen und Berichte.
Didaktische Grundsätze:
Sinngemäß gelten die didaktischen Grundsätze des Pflichtgegenstandes Kindergartenpraxis, soweit sie auch für die Frühförderungspraxis relevant sind, unter besonderer Berücksichtigung der für die Altersstufe von sechs Monaten bis drei Jahren unabdingbaren Individualisierung der Erziehung.
Die Blockung von Unterrichtsstunden ist aus didaktischen Gründen wünschenswert.
RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE
ERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
(siehe Pflichtgegenstand)
Lehrstoff:
Klasse:
Erweiterte Einsicht in die Bedeutung von Musik und Bewegung als Erziehungsmittel. Vermittlung der methodischen und didaktischen Grundlagen der rhythmisch-musikalischen Erziehung. Einsatz der rhythmisch-musikalischen Erziehung in der Praxis im Kindergarten; selbständige Durchführung von Übungseinheiten mit Kindern verschiedener Entwicklungsstufen; Nachbesprechung und Analyse. Ausarbeiten von Themenkreisen. Rhythmisch-musikalische Erziehung im Tages- und Jahresablauf. Rhythmische Gestaltung von Liedern, Sprüchen, Tanzstücken.
Rhythmisch-musikalische Erziehung in der Sonderpädagogik. Aufbau eventuell versäumter Primärerfahrungen; Möglichkeiten des spontanen Reagierens und Anpassens (bei einem Minimum an verbaler Steuerung). Allenfalls Hospitation in entsprechenden Institutionen der Sonderpädagogik. Einsicht in die psychosomatischen Vorgänge und deren Beachtung im beruflichen Leben. Kenntnis der einschlägigen Fachliteratur.
Klasse:
Rhythmisch-musikalische Erziehung als Vorbereitung auf den Schuleintritt sowie als Einsatzmöglichkeit im Hort. Förderung der Fähigkeit, Übungseinheiten zu variieren (auch mit erhöhten Anforderungen). Hospitieren bei Übungsstunden mit Schulkindern verschiedener Entwicklungsstufen. Themenausarbeitung, selbständige Durchführung von Stundenabläufen, Nachbesprechung und Analyse.
Erweiterung der Kenntnis einschlägiger Fachliteratur. Vorübungen und unterstützende Übungen für Lesen, Schreiben, Rechnen. Rhythmisch-musikalische Erziehung als Lernhilfe (Sprach- und Mengenlehre, Schreibförderung, logisches Denken, ...). Gemeinschaftsfördernde Übungen mit Hilfe von Musik und Bewegung (gemeinsames Singen, Tanzen, Musizieren, ...).
Rhythmisch-musikalische Erziehung als Hilfe zum angemessenen Umgang mit Aggression und Spannung. Rhythmische Gestaltung von Liedern, Sprüchen und Tanzstücken für Schulkinder. Szenisches Spiel in Verbindung mit Musik und Bewegung.
Didaktische Grundsätze:
(siehe Pflichtgegenstand)
SLOWENISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll die Schüler zu Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch der slowenischen Sprache in Wort und Schrift führen. Dazu gehört die Fähigkeit zur Darstellung von Erlebtem, Gehörtem, Gelesenem sowie zu angemessener Ausdrucksweise im Dienste der Spracherziehung des Kindes.
Die Kenntnis der bedeutendsten Werke des slowenischen Schrifttums unter besonderer Berücksichtigung des literarischen Schaffens der Kärntner Slowenen soll die Empfänglichkeit für dichterische Werke als Quellen der Lebensfreude und der Lebenshilfe fördern und so einen Beitrag zur Formung des Weltbildes leisten.
Die Schüler sind mit Kinder- und Jugendliteratur in slowenischer Sprache sowie mit Kriterien für deren Beurteilung vertraut zu machen. Es sind ihnen jene Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, um die slowenische Sprache didaktisch und methodisch richtig im Hinblick auf den künftigen Beruf einsetzen zu können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Sprachpflege:
Planmäßige Sprecherziehung. Übungen im ausdrucksvollen Lesen. Vorlesen und Erzählen von erzieherisch wertvollen Geschichten und Märchen insbesondere für das Kleinkind.
Sprechen von Kinderreimen; Versuche im Stegreifspiel.
Lektüre:
Proben aus der slowenischen Jugendliteratur.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen. Nacherzählungen und Inhaltsangaben. Fabulierende Ausgestaltung eines Erzählkernes oder eines gegebenen Stoffes. Übungen zur Bereicherung, Belebung und Schärfung des Ausdrucks.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Die Rechtschreibsicherheit im Bereich des aktiven Wortschatzes der Schüler ist durch Übungen zu festigen und durch kurze Diktate zu erproben. Wichtige Rechtschreibregeln sind zu erarbeiten. Erkennen von Sprachformen.
Schriftliche Arbeiten:
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr.
Klasse (2 Wochenstunden):
Sprachpflege:
Mündliche Berichte über Erlebtes und Gelesenes. Dramatisieren einfacher Stoffe.
Lektüre:
Einige Proben der slowenischen Literatur aus dem 19. und 20. Jahrhundert. In Verbindung mit der Lektüre Hinweise auf die wichtigsten Dichtungsarten. Berücksichtigung der Kinder- und Jugendliteratur.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Schriftliche Übungen. Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen. Nacherzählungen und Inhaltsangaben. Übungen zur Bereicherung, Belebung und Schärfung des Ausdrucks.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Überblick über das Werden der slowenischen Sprache. Die Wortarten und ihr richtiger Gebrauch. Bereicherung des Wortschatzes. Rechtschreibübungen.
Schriftliche Arbeiten:
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr.
Klasse (2 Wochenstunden):
Sprachpflege:
Freie Wechselrede über berufsbezogene Themen und Fragen aus dem Interessenkreis der Schüler.
Pflege des Laienspiels in verschiedenen Formen. Singen von volkstümlichen und jugendgemäßen Liedern.
Übungen im Hören vorbildlich gesprochener Texte unter Auswertung von Schallplatte, Rundfunk, falls sich die Gelegenheit dazu bietet, auch durch Theaterbesuch. Sprechen längerer Texte.
Lektüre:
Ausgewählte Werke der slowenischen Literatur unter besonderer Berücksichtigung des literarischen Schaffens der Kärntner Slowenen.
Kurzer Überblick über die Geschichte der Kinder- und Jugendliteratur bei den Slowenen.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Darstellen von Erlebnissen, Beobachtungen und Gelesenem in persönlicher Ausdrucksweise und einwandfreier sprachlicher Gestaltung. Versuche, die eigene Meinung über lebensnahe Probleme in gut gegliederter Form darzulegen.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Das Wichtigste über die Satzlehre zur Bereicherung des Stils mit Berücksichtigung der Zeichensetzung.
Fachdidaktik:
Die Einführung in die Besonderheiten des Wortschatzes und der Sprachstruktur von Kleinkindern; Aufbau von Übungsreihen zur Erweiterung des Wortschatzes und des Satzbaues.
Anlegen systematisch geordneter und ausbaufähiger Sammlungen von geeignetem, bodenständigem Lied-, Spruch-, Erzähl- und Spielgut für das Kleinkind sowie einer entsprechenden Auswahl slowenischsprachiger Bilderbücher. Singen von slowenischen Kinderliedern.
Erste Einführung in die pädagogische Terminologie.
Schriftliche Arbeiten:
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr.
Klasse:
Sprachpflege:
Alltagsgespräche mit erhöhten Anforderungen, Diskussionen und Diskussionsleitung über berufsbezogene Themen.
Einfache Referate. Darstellen von Szenen aus Dramen der slowenischen Literatur. Singen von volkstümlichen Liedern in slowenischer Sprache.
Lektüre:
Ausgewählte Proben der Dichtung des 20. Jahrhunderts, die Einblick in den geistigen Aufbruch unserer Zeit vermitteln.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Einfache Abhandlungen aus verschiedenen Sachgebieten.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Einblick in das Leben, den Symbolgehalt und Gefühlswert der slowenischen Sprache. Bedeutung von Personen- und Ortsnamen. Volksetymologie.
Fachdidaktik:
Erweiterung der Sammlung von Lied-, Spruch-, Erzähl- und Spielgut für das Kleinkind. Singen von kindertümlichen Liedern in slowenischer Sprache. Vorlesen, Erzählen und Ersinnen von Geschichten für das Kleinkind.
Verfügbarkeit verschiedener Sprachkodes (Mundart usw.) in der Interaktion mit Kleinkindern. Sprache als Hilfen zur Orientierung des Kindes in der Umwelt und zu seiner kognitiven Förderung.
Ausbau der pädagogischen Terminologie, auch im Hinblick auf die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Eltern; sprachliche Gestaltung von Elternabenden; Formulierung von Elternbriefen und Berichten. Der sprachliche Beitrag zur Gestaltung von Festen und Feierstunden in zweisprachigen Kindergärten; kindgemäße Pflege von Volks- und Brauchtum.
Schriftliche Arbeiten:
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, eine davon zweistündig.
Klasse:
Sprachpflege:
Redeübungen, vor allem als Erzählungen und als Berichte über Stoffe aus dem Erfahrungsbereich der Schüler unter besonderer Berücksichtigung der heimatlichen Umwelt.
Gespräche über aktuelles Kulturgeschehen (Film, Rundfunk, Fernsehen, Theater, Ausstellungen).
Lektüre:
Ausgewählte Proben aus der slowenischen Gegenwartsliteratur unter besonderer Berücksichtigung des literarischen Schaffens der Kärntner Slowenen.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Schriftliche Darstellung von Erlebtem, Beobachtetem und Erdachtem unter Bedachtnahme auf die Erweiterung des aktiven Wortschatzes.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Fallweise Übungen zur Überwindung von Verstößen gegen die Sprachrichtigkeit, Zeichensetzung im Zusammenhang mit der Satzlehre, allenfalls auch im Sinne gezielter Lernhilfe.
Fachdidaktik:
Spezifische Maßnahmen zur Förderung des Sprechens und des Sprachverständnisses von mehrsprachig erzogenen Kindern, insbesondere unter Anwendung von Spruch und Erzählgut, durch das darstellende Spiel sowie durch Einsatz des Bilderbuches.
Pädagogische Terminologie mit gesteigerten Anforderungen auch im Hinblick auf die Beratung von Eltern in Erziehungsfragen.
Die Besonderheiten zweisprachiger Kindergärten der slowenischen Volksgruppe in Österreich. Vertrautmachen mit einschlägiger Literatur.
Schriftliche Arbeiten:
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, eine davon zweistündig.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Lektüre ist vor allem darauf zu achten, daß die Schüler fähig werden, den Wert dichterischer Werke zu erkennen und daraus Anregungen für die Gestaltung des persönlichen und beruflichen Lebens zu gewinnen. Von der ersten Klasse an soll mit der Erarbeitung einer Leseliste begonnen werden, die in den folgenden Klassen auszubauen ist.
Die Sprecherziehung soll durch Verwendung von Sprechplatten, falls möglich auch durch Anhören von Schulfunksendungen und durch Tonbandaufnahmen (Kontrolle der eigenen Sprechweise), intensiviert werden.
Neben der auf die Erlernung der slowenischen Sprache ausgerichteten Ausbildung soll auch der nach didaktischen und methodischen Gesichtspunkten ausgerichtete Einsatz des Slowenischen in der Förderung von Kindern in zweisprachigen (Deutsch/Slowenisch) Gebieten Beachtung finden. Dazu ist der Kontakt mit den Pflichtgegenständen Kindergartenpraxis (allenfalls Hortpraxis) und Didaktik zu pflegen.
KROATISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll die Schüler zu Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch der kroatischen Sprache in Wort und Schrift führen. Dazu gehören die Fähigkeit zur Darstellung von Erlebtem, Gehörtem, Gelesenem sowie zu angemessener Ausdrucksweise im Dienste der Sprecherziehung des Kindes.
Die Kenntnis der bedeutendsten Werke des kroatischen Schrifttums unter besonderer Berücksichtigung des literarischen Schaffens der Burgenland-Kroaten soll die Empfänglichkeit für dichterische Werke als Quellen der Lebensfreude und der Lebenshilfe fördern und so einen Beitrag zur Formung des Weltbildes leisten.
Die Schüler sind mit Kinder- und Jugendliteratur in kroatischer Sprache sowie mit Kriterien für deren Beurteilung vertraut zu machen. Es sind ihnen jene Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, um die kroatische Sprache didaktisch und methodisch richtig im Hinblick auf den künftigen Beruf einsetzen zu können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Sprachpflege:
Planmäßige Sprecherziehung insbesondere im Hinblick auf akzentrichtige und diphthongfreie Aussprache der Vokale. Übungen im ausdrucksvollen Lesen. Vortragen kurzer Prosastücke und Gedichte; Singen von Liedern. Vorlesen und Erzählen von Märchen, Volkssagen, Fabeln, Tiergeschichten. Versuche im Stegreifspiel.
Lektüre:
Proben aus der kroatischen Jugendliteratur.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen. Nacherzählungen und Inhaltsangaben. Übungen zur Bereicherung, Belebung und Schärfung des Ausdrucks. Festigung der schriftkroatischen Ausdrücke.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Grundzüge des Satzbaues. Wortlehre: Hauptwort, Eigenschaftswort, das persönliche, das rückbezügliche und das besitzanzeigende Fürwort, das Zeitwort und das Vorwort.
Die Rechtschreibsicherheit im Bereich des aktiven Wortschatzes der Schüler ist durch Übungen zu festigen und durch kurze Diktate zu erproben. Wichtige Rechtschreibregeln sind zu erarbeiten. Gewöhnung an den Gebrauch des Wörterbuches.
Schriftliche Arbeiten:
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr.
Klasse (2 Wochenstunden):
Sprachpflege:
Mündliche Berichte über Erlebtes und Gelesenes. Dramatisieren einfacher Stoffe. Höhere Anforderungen an das lautrichtige, sinngemäße und ausdrucksvolle Lesen.
Lektüre:
Einige Proben der burgenländischen kroatischen Literatur aus dem 20. Jahrhundert. Kroatische Volkssagen, Stoffe aus der kroatischen Geschichte und Kultur sowie über bedeutende Männer und Frauen des kroatischen Volkes. Berücksichtigung der Kinder- und Jugendliteratur.
Pflege des schriftlichen Ausdruckes:
Schriftliche Übungen. Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen. Nacherzählungen und Inhaltsangaben. Übungen zur Bereicherung, Belebung und Schärfung des Ausdrucks.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
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