Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 20. März 1985 über den Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an dieser Schule

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1985-07-31
Letzte Aktualisierung 1994-05-11
Status Aufgehoben · 1996-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 3
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Direkte und indirekte Charakteristik, Bilddeutung; Kürzung, Erweiterung und Zusammenfassung vorgegebener Texte. Buchbesprechung. Stoffsammlungen, Klärung von verwandten Begriffen, Erörterung. Verfassen von Anleitungen. Fortsetzen der bisher geübten Aufsatzgattungen mit erhöhten Anforderungen.

Ersinnen und Erzählen von Geschichten für das Kleinkind. Übungen zur sprachlichen Formung der schriftlichen Vorbereitung für die Kindergartenpraxis (Fachsprache, Systematik).

Schriftliche Arbeiten:

Sechs Schularbeiten im Unterrichtsjahr, zwei einstündige und eine zweistündige im 1. Semester, eine einstündige und zwei zweistündige im 2. Semester.

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Sprachpflege und Sprecherziehung:

Weiterführung der Sprecherziehung mit besonderer Berücksichtigung einer klangvollen und gut artikulierten Sprache. Gestalten von dramatischen Szenen nach gegebenen Mustern und aus dem Stegreif. Gespräche über aktuelle, insbesondere berufsbezogene Themen. Interpretationsübungen anhand von Texten aus verschiedenen Bereichen (Kinder- und Jugendliteratur, Dichtung, Trivialliteratur, Presse, Werbung usw.).

Vorlese- und Erzähltechnik vor einer Gruppe.

Kinder- und Jugendliteratur:

Kinder- und Jugendliteratur zu verschiedenen Themenkreisen im Hinblick auf Aktualität und Berufspraxis (Informationsquelle, Reifungshilfe, Kommunikationsmittel und Kreativitätsimpulse).

Lektüre und Textbetrachtung:

Beispiele der Literatur des Sturm und Drang, der deutschen und österreichischen Klassik, Romantik und sozialkritischen Dichtung des Vormärz, soweit sie für das Verständnis der Gegenwartsliteratur von Bedeutung oder von zeitloser Gültigkeit sind. Werke der zeitgenössischen Literatur.

Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:

Stilkritische Übungen an verschiedenen Texten zur Festigung des Sprachgefühls und als sachliche Voraussetzung für die Interpretation von Dichtungen.

Erhöhte Anforderung bei der Sicherung der Rechtschreibung und Zeichensetzung.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Dialoge; Stoffsammlungen und Gliederungsübungen, Problemarbeiten, Vorübungen für die literarische Facharbeit (Teilaspekte von Dichtungen, Interpretationen von kurzen Geschichten, Gedichten und Szenen). Abfassen von Protokollen und Exzerpten. Leserbrief.

Dramatisieren von Geschichten für das Kleinkind.

Schriftliche Arbeiten:

Sechs zweistündige Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei je Semester.

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Sprachpflege und Sprecherziehung:

Kurze Referate, insbesondere über Themen aus berufsbezogenen Fachgebieten unter Benützung einschlägiger Literatur.

Diskussion. Gesprächstechnik in der Gruppe.

Übungen zur Steigerung des klaren und gewandten Ausdrucks beim Formulieren abstrakter Inhalte.

Kinder- und Jugendliteratur:

Tendenzen der modernen Kinder- und Jugendliteratur. Kinder- und Jugendliteratur in ihrer Bedeutung im sozio-kulturellen Hintergrund der Jugendlichen. Beurteilung der sprachlichen Gestaltung nach entwicklungspsychologischen, jugendsoziologischen, pädagogischen und kommunikationstheoretischen Gesichtspunkten.

Jugendzeitschriften. Brückenliteratur. Themen- und Gattungsvergleiche zwischen Kinder- und Jugendliteratur und Erwachsenenliteratur.

Lektüre und Textbetrachtung:

Textbeispiele von 1848 bis zum Ersten Weltkrieg als Spiegelbild der Zeit (Realismus, Naturalismus, Impressionismus, Expressionismus usw.) unter besonderer Berücksichtigung des österreichischen Beitrages zum deutschsprachigen Schrifttum. Werke der zeitgenössischen Literatur.

Randbereiche der Literatur (Unterhaltungsliteratur, Reiseromane, Kriminalromane) - Kriterien zur Beurteilung von Kitsch und Schund.

Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:

Wechselwirkung zwischen Sprach- und Gesellschaftsform, Herkunftssprache, Sprache des Kindes. Sprachstörungen, Sprachspiele.

Wirkungsanalyse und Konsumgewohnheiten im Rahmen der Massenmedien. Zweifelsfälle der Rechtschreibung und der Zeichensetzung.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Problemarbeiten. Literarische Facharbeit (Interpretation von dichterischen und pädagogischen Texten, Gegenüberstellung motivgleicher Texte, stilkritische Übungen).

Schriftverkehr mit Behörden (wie Eingaben, Ansuchen, Berichte, Protokolle, Planungsvorschläge). Übungen zur Steigerung des klaren und gewandten Ausdrucks beim Formulieren abstrakter Inhalte, besonders im Zusammenhang mit der Fachsprache.

Schriftliche Arbeiten:

Sechs Schularbeiten im Unterrichtsjahr, drei zweistündige im

1.

Semester, eine zweistündige und zwei dreistündige im 2. Semester.

5.

Klasse (3 Wochenstunden):

Sprachpflege und Sprecherziehung:

Umfangreichere Referate über vorgegebene oder selbstgewählte Themen und unter stärkerer Verwendung von Arbeitsbehelfen (zB Sachbücher, Lexika, Zeitschriften). Kurzreferate im Hinblick auf die Elternarbeit (Reden zu besonderen Anlässen, Informationsgespräche usw.).

Kinder- und Jugendliteratur:

Die Kinder- und Jugendliteratur in den Medien.

Darstellungsmöglichkeiten. Methoden zur Förderung der Leselust bei

Kindern und Jugendlichen. Bibliothekskunde.

Lektüre und Textbetrachtung:

Die literarischen Strömungen des 20. Jahrhunderts, wobei der österreichische Beitrag besonders zu berücksichtigen ist. Tradition und Auflösung übernommener Dichtungsformen. Die Gegenwartsliteratur am Beispiel einiger bedeutender Vertreter und Werke.

Einfluß des ausländischen Schrifttums.

Medien und Literatur in ihrer Wechselwirkung.

Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:

Gefühlswert der Sprache. Kritische Betrachtung der Ausdrucksmittel in Presse, Werbung, Hörfunk, Fernsehen und Film.

Rechtschreibung als Produkt eines Entwicklungsprozesses.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Problemarbeiten, literarische Facharbeit (Hinweise auf Formen des Zitierens und sinnvolle Verwendung von Zitaten). Lebenslauf, Bewerbungsschreiben.

Schriftliche Arbeiten für die Berufspraxis und Elternarbeit (wie Elternbriefe, Einladungen, Anschläge, Rundschreiben usw.). Übungen zum Abfassen von Artikeln für Fachzeitschriften.

Schriftliche Arbeiten:

Drei Schularbeiten im Unterrichtsjahr, zwei dreistündige im

1.

Semester und eine vierstündige im 2. Semester.

Didaktische Grundsätze:

Die getrennt aufgezählten Stoffbereiche sollen einander im Unterricht durchdringen, damit von verschiedenen Gesichtspunkten aus die Leistung der Sprache und das Wesen der Dichtung bewußt werden. Die einzelnen Stoffgebiete sind gleichwertig. Auf Können und Verstehen ist mehr Wert zu legen als auf bloßes Fachwissen. Die Schüler sind zur Verwendung von Nachschlagewerken (Sachbüchern, Lexika) anzuleiten.

Sprachpflege und Sprecherziehung:

Von den vorhandenen Grundlagen ausgehend ist über natürlich gegebene Sprechsituationen das freie Sprechen zu üben und durch verschiedene Kommunikationstechniken zu fördern, wobei neben dem vorbildlichen Sprechverhalten des Lehrers audio-visuelle Hilfsmittel eingesetzt werden sollen.

Auf gutes, richtiges Sprechen ist nicht nur in allen Bereichen des Deutschunterrichts, sondern auch in allen übrigen Unterrichtsgegenständen zu achten.

Pflege des schriftlichen Ausdrucks:

Die Fähigkeit, sich sicher und klar auszudrücken, soll durch planmäßig aufbauende Übungen erreicht werden. Verschiedene Textsorten mit altersgemäßer, berufsbezogener und dem Interessenbereich der Schüler entsprechender Themenstellung sollen geübt werden.

Lektüre, Textbetrachtung, Kinder- und Jugendliteratur:

Bei der altersentsprechenden Auswahl der Lektüre ist darauf zu achten, daß die Schüler fähig werden, den Wert dichterischer Werke in ihrer zeitlosen sowie epochegebundenen Dimension als Spiegelbild gesellschaftlicher Verhältnisse zu erfassen, kritisch zu überdenken und daraus Anregungen für die Gestaltung des persönlichen und beruflichen Lebens zu gewinnen. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen.

Von der ersten Klasse an soll mit der Erarbeitung einer Leseliste begonnen werden, die in den folgenden Klassen auszubauen ist. Sie soll auf allen Stufen sowohl Beispiele aus der Gegenwartsliteratur als auch zeitlosen Lesestoff einschließen, und zwar über alle zur Verfügung stehenden Medien (wie Printmedien, Theater, Film, Hörspiel, Rundfunk, Fernsehen).

Die Erscheinungsformen der Kinder- und Jugendliteratur in den verschiedenen Medien sind zu berücksichtigen. Die Kenntnis ausgewählter Werke soll durch Gemeinschafts- und Privatlektüre mit nachfolgender Besprechung sowie durch Referate vermittelt werden.

Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:

Sprachlehre soll der Reflexion grammatischer Phänomene, dem persönlichen Sprachgebrauch sowie der Analyse und Beurteilung sprachlicher Äußerung dienen. Auch bei der Interpretation soll eine grammatisch-stilistische Betrachtungsweise und ihre kommunikative Intention zum Tragen kommen. Sprachlehre und Rechtschreibung sollen den Deutschunterricht ganzheitlich durchdringen.

Bei Lehraufgaben, die sowohl Gegenstand des Deutschunterrichtes als auch des Unterrichtes in Didaktik und Kindergarten-, allenfalls Hortpraxis sind, ist enge Zusammenarbeit der betreffenden Lehrer erforderlich.

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)

31.
  1. 1994 (3. Klasse)
31.
  1. 1995 (4. Klasse)
31.
  1. 1996 (5. Klasse)

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht soll die Schüler zu Gewandtheit im Gebrauch der Fremdsprache führen. Dazu gehört eine phonetisch richtige Aussprache und die entsprechende Tonführung, die Kenntnis der zum korrekten Gebrauch der Sprache notwendigen Grammatik, ein angemessener Wort- und Phrasenschatz, das Vermögen, Gehörtes und Gelesenes in der fremden Sprache zu verstehen, sowie die Fähigkeit, nicht zu schwierige Sachverhalte und Gedankengänge mündlich und schriftlich in der Fremdsprache, nicht zuletzt auch im Hinblick auf den künftigen Beruf, idiomatisch auszudrücken.

Der Einblick, den die jungen Menschen im Laufe des Unterrichts in der Fremdsprache in die Eigenart der englischsprechenden Länder und ihrer Menschen gewinnen, in deren politisches, gesellschaftliches und geistiges Leben, muß letzten Endes zur Achtung vor der Eigenart der Menschen und Völker führen, zu größerem Verständnis für die Eigenart des eigenen Volkes und Landes und zur Bereitschaft zu internationaler Zusammenarbeit.

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Mündlich-produktiver Sprachgebrauch:

Aufbau bzw. Erweiterung eines Grundsprachschatzes, zunächst in Anlehnung an vorgegebene Sprechsituationen, später als Versuch einer persönlichen Aussage, etwa in Form kurzer Mitteilungen, Erklärungen, Begründungen, Äußerungen über persönliche Bedürfnisse, Meinungen, Wünsche und Gefühle usw.

Erarbeiten eines grundlegenden, besonders für den täglichen Gebrauch verfügbaren Wort- und Phrasenschatzes aus dem Alltagsleben und dem unmittelbaren Erfahrungsbereich der Schüler, wie Familie, Wohnen und Einrichten, Gesundheit und Körperpflege, Mahlzeiten, Kleidung, Hobbies ua. Erwerb einer im Beruf verwertbaren Sammlung von Liedern, Reimen, Sprüchen und Spielen aus den englischsprechenden Ländern.

Schulung der Sprechwerkzeuge im Hinblick auf eine phonetisch richtige Aussprache, wobei der englischen Tonführung und dem Sprechrhythmus besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden ist. Kennenlernen der internationalen Lautsymbole als Hilfe bei der Arbeit mit dem Wörterbuch.

Hörverstehen:

Schulung des Hörverstehens durch systematische Konfrontation mit dem gesprochenen Wort bzw. einfachen Originaltexten unter Verwendung technischer Hilfsmittel (Tonband, Schallplatte, Schulfunk, Tonfilm). Die Schüler sollen die Fähigkeit erwerben, Gehörtes dem Sinne nach und in wichtigen Details zu erfassen, so etwa Dialoge, kurze Szenen, einfache Texte erzählenden Inhalts, kurze Erlebnisberichte.

Leseverstehen:

Schulung des Leseverstehens an Texten aus dem Erlebnis- und Erfahrungsbereich der Schüler. Dazu gehören zB Mitteilungen, kurze Briefe, kurze Szenen aus dem täglichen Leben, Dialoge, Berichte, Lesestücke erzählenden Inhalts, Kindergeschichten, Märchen, Texte landeskundlicher Art. Die Schüler sollen lernen, Texte mit Hilfe des Wörterverzeichnisses in ihrer Gesamtheit oder im Hinblick auf wichtige Einzelinformationen zu erfassen und so zur Freude am selbständigen Lesen (privater Lektüre) angeregt werden.

Sprachlehre:

Vermittlung bzw. Festigung grundlegender Grammatikkenntnisse sowie deren Erweiterung und Anwendung im Hinblick auf die Erfordernisse der für die einzelnen Schulstufen vorgesehenen Aufgaben. Im Sinne einer kommunikativen Grammatik sind die zu erwerbenden Strukturen in konkreten Sprechsituationen zu erarbeiten und einzuüben.

Die Schwerpunkte sollen etwa auf folgenden Gebieten liegen:

Richtige Bildung und Anwendung der Zeiten, continuous form, Frage, Verneinung, Wortstellung im einfachen und erweiterten Aussage- und Fragesatz, Vergleichsstufen des Eigenschaftswortes, Fürwörter, Verhältniswörter. Dabei geht es nicht darum, in erster Linie formale Kenntnisse sondern die Fähigkeit zu erwerben, sich sprachlich möglichst richtig auszudrücken.

Schriftliche Arbeiten:

Kurze Zusammenfassungen von Gehörtem und Gelesenem, kleine Berichte über Selbsterlebtes, Umformungen, einfache Nacherzählungen, Verfassen von Briefen (Mitteilungen, Anfragen, Einladungen, Dankschreiben), Fragen und Antworten, gegebenenfalls auch Diktate in Anlehnung an den Lesestoff zur Festigung der englischen Schreibung.

Sechs einstündige Schularbeiten; je drei im Semester.

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Mündlich-produktiver Sprachgebrauch:

Weiterentwickeln der Fähigkeit, sich der englischen Sprache im Alltag zu bedienen. Die Schüler sollen in zunehmendem Maße imstande sein, den erworbenen Sprachschatz der eigenen Absicht gemäß einzusetzen. Der Wortschatz ist auf Themenkreise auszudehnen, die für die Schüler auf Grund ihrer voraussichtlichen Berufswahl von Bedeutung sind: Betätigungen mit Kindern, vor allem Anleitungen zum Bauen, Werken, Malen usw., zu Rollenspiel und sozialen Arbeitsformen; Erziehungsfragen; Freizeit; Reise- und Fremdenverkehr.

Weitere Übungen zu einer richtigen Aussprache und Tonführung.

Hörverstehen:

Verbesserung des Hörverstehens durch vermehrten Einsatz technischer Unterrichtsmittel, durch Erzählen und Nacherzählen kurzer pointenreicher Geschichten, durch Abhören und Nachspielen kurzer Szenen. Der Schüler soll zunehmend imstande sein, anspruchsvollere Texte in ihrer Kernaussage zu erfassen und ihnen wichtige Detailinformationen zu entnehmen.

Leseverstehen:

Weitere Schulung des Leseverstehens an Lesestoffen im Zusammenhang mit den bereits genannten Themenkreisen unter Bedachtnahme auf die Umwelt der Schüler und deren Probleme sowie der stärkeren Ausrichtung auf den zukünftigen Beruf, zB einfache Texte zu Fragen aus der Kinder- und Jugendpsychologie und dem Leben in Hort und Heim, Texte landeskundlicher Art, die neben Großbritannien und den USA auch andere Länder der englischsprechenden Welt einbeziehen. Ausschnitte aus einem inhaltlich und sprachlich der Altersstufe angemessenen Werk der neueren Literatur. Übungen im Umgang mit dem Wörterbuch, auch im Hinblick auf die Förderung des selbständigen Lesens.

Versuche persönlicher Stellungnahmen zum Gelesenen.

Sprachlehre:

Vertiefung der bisher erworbenen Kenntnisse mit Schwerpunkten auf folgenden Gebieten: Umstandswort (Vergleichsstufen und Stellung im Satz), Gebrauch von past tense und present perfect tense, Leideform, modale Hilfszeitwörter, Gebrauch der Verhältniswörter, Besonderheiten im Gebrauch des Artikels, die indirekte Rede und Frage, einfache Bedingungssätze.

Schriftliche Arbeiten:

Stellen und Beantworten von Fragen, Zusammenfassen von wesentlichen Informationen aus einem Text, Verfassen von Briefen, Abfassen von Bewerbungsschreiben, Lebensläufen, Beschwerden. Beschreibungen, Darstellung eines Handlungsablaufes nach Bildern, Versuche im Abfassen persönlicher Stellungnahmen zu Gelesenem oder Gehörtem. Kurze Aufsätze anhand von Leitfragen.

Sechs einstündige Schularbeiten, je drei im Semester.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Mündlich-produktiver Sprachgebrauch:

Die Fähigkeit, sich der englischen Sprache im Alltag zu bedienen, ist weiterzuentwickeln. Hinführen zu selbständiger Stellungnahme durch Üben im Argumentieren über einfachste Sachverhalte. In die Themenkreise sollen nun auch kulturelle Belange, wie Theater, Film, Rundfunk, Fernsehen, Feste und Feiern einbezogen werden. Rollenspiele, Erklären von Spielregeln, bildgesteuertes Erfinden von Geschichten, auch im Hinblick auf die Arbeit im Kindergarten. Eventuell Kurzreferate und Erlebnisberichte auch anhand von Bildmaterial.

Fortsetzen der planmäßigen Übungen zu einer richtigen Aussprache und Tonführung.

Hörverstehen:

Erweitern und Schärfen des Hörverstehens unter schwierigeren Bedingungen. Die Schüler sollen zunehmend in die Lage versetzt werden, Originaltexte trotz Vorkommens unbekannter Wörter in ihrer Gesamtaussage oder in wichtigen Details zu verstehen und persönliche Aussagen darüber zu machen.

Leseverstehen:

Hinführen zum verständnisvollen und kritischen Umgang mit Texten anhand von Textinhalten, die zum Argumentieren anregen, etwa aus dem Erlebnisbereich und der Umwelt der Schüler, sowie Themen aus dem pädagogischen und kulturellen Bereich. Motivieren zu selbständigem Lesen anhand von Kurzgeschichten oder von Ausschnitten aus einem geeigneten Werk der Gegenwartsliteratur (Drama, Roman).

Einfache persönliche Stellungnahmen zu Gelesenem.

Sprachlehre:

Vertiefung der bisher erworbenen Kenntnisse mit Schwerpunkten auf Zeitenfolge und Funktion der Nominalformen des Zeitwortes (infinitive, participle, gerund).

Schriftliche Arbeiten:

Schriftliche Übungen, wie sie sich aus den für die 3. Klasse genannten Stoffgebieten ergeben. Die Schüler sollen nun auch imstande sein, unter Rücknahme bisher vorgegebener Hilfestellungen schriftliche Aussagen selbständig zu produzieren. Dazu gehören:

längere, zusammenhängende schriftliche Äußerungen in Form von einfachen Stellungnahmen zu Gesprächs- und Textinhalten, Bilddeutungen, Inhaltsangaben, Nacherzählungen, anspruchsvollere Briefe usw.

Vier einstündige Schularbeiten, je zwei im Semester.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Mündlich-produktiver Sprachgebrauch:

Steigerung der Sicherheit im freien Anwenden der erworbenen Sprachkenntnisse, vor allem beim Vorbringen eigener Absichten, Meinungen und Empfindungen. Langsamer Aufbau eines berufsrelevanten Wortschatzes, etwa zu folgenden Themen: soziale Einrichtungen, soziale Konflikte, Umwelteinflüsse und Gesundheit, soziales Verhalten in der Gruppe.

Weiterhin Pflege einer richtigen Aussprache und Intonation.

Hörverstehen:

Das Hörverstehen ist an anspruchsvolleren Aufgaben weiter zu schulen und zu verbessern.

Leseverstehen:

Weiterentwickeln des Leseverstehens anhand schwierigeren Leseguts aus dem Bereich der Freizeitgestaltung, der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Gelegentlich aktuelle Zeitungsausschnitte, eventuell Texte über große englische und amerikanische Erzieherpersönlichkeiten. Die Schüler sollen imstande sein, das Gelesene mit ihren eigenen Erfahrungen in Verbindung zu bringen und darüber zu sprechen. Proben aus der englischsprachigen Literatur des

19.

und 20. Jahrhunderts, darunter eine Ganzschrift.

Sprachlehre:

Nach Bedarf Wiederholung und Verbesserung der Grammatikkenntnisse.

Schriftliche Arbeiten:

Schriftliche Übungen, wie sie sich aus den für die 4. Klasse genannten Stoffgebieten ergeben. Stellungnahmen zu Gesprächs- und Textinhalten, Inhaltsangaben und Nacherzählungen mit gesteigerten Anforderungen, Abfassen von Briefen.

Vier zweistündige Schularbeiten, je zwei im Semester.

5.

Klasse (2 Wochenstunden):

Mündlich-produktiver Sprachgebrauch:

Festigung des richtigen und sicheren Gebrauchs der englischen Sprache. Übungen im freien Sprechen über aktuelle Ereignisse und über die Lektüre. Der Wortschatz ist dabei durch Ausdrücke aus dem kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben zu bereichern, soweit sie in Rede und Wechselrede notwendig und brauchbar sind.

Hörverstehen:

Weitere Übungen mit gesteigerten Anforderungen zur Verbesserung des Hörverstehens. Die Schüler sollen imstande sein, anspruchsvollere Texte zu verstehen, wiederzugeben und zu interpretieren.

Leseverstehen:

Weitere Schulung des Leseverstehens anhand von aktuellen Zeitungsausschnitten, Artikeln aus dem pädagogischen Bereich und an Beispielen aus der zeitgenössischen englischsprachigen Literatur, davon mindestens einer Ganzschrift.

Sprachlehre:

Schwerpunktmäßiges Wiederholen wichtiger Kapitel der Grammatik.

Schriftliche Arbeiten:

Schriftliche Übungen, wie sie sich aus den für die 5. Klasse genannten Stoffgebieten ergeben. Übungen im Aufsatzschreiben in Form von Stellungnahmen zu Berichten über aktuelle Ereignisse sowie von Interpretationen und Zusammenfassungen von Gelesenem und Gehörtem; gelegentliche Übungen im Übersetzen aus dem Englischen und ins Englische.

Drei Schularbeiten, davon zwei zweistündige im 1. Semester, eine dreistündige Schularbeit im 2. Semester.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist in englischer Sprache zu führen. Die Muttersprache dient nur zur Erklärung schwieriger Ausdrücke und grammatischer Sachverhalte.

Die Lernziele des modernen Fremdsprachenunterrichts werden weitgehend von der Bedeutung praktischer Sprachkenntnisse bestimmt. Die Frage, was der Schüler mit seinen Fremdsprachkenntnissen anfangen kann, soll die Auswahl der Lehrinhalte sowie die Planung des Unterrichts bestimmen.

Lernen in der Schule schließt auch soziales Lernen ein. Der Unterricht sollte so gestaltet sein, daß kooperatives Verhalten gefördert wird. Soziale Lernformen wie Gruppen- und Partnerarbeit sollen zu Werthaltungen, wie Toleranz gegenüber dem anderen, Übernehmen von Verantwortung, Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme auf Schwächen des Partners, Bereitschaft zum Gespräch und zur Zusammenarbeit erziehen.

Zum mündlich-produktiven Bereich:

Im mündlich-kommunikativen Bereich besteht das Ziel darin, die Schüler zu befähigen, die kommunikativen Absichten des Partners zu erkennen und die eigenen klar darzustellen. Sie sollen darüber hinaus ermutigt werden, auch außerhalb der Schule bei jeder sich bietenden Gelegenheit den Kontakt mit englischsprechenden Menschen aufzunehmen und möglichst viel Englisch zu hören und zu lesen. Die Fähigkeit, den erworbenen Sprachschatz flexibel anzuwenden, muß in einem langen Lernprozeß entwickelt werden. Daher kommt der Transferphase im mündlich-produktiven Bereich große Bedeutung zu, und es gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Lehrers, immer wieder lebensechte Kommunikationssituationen zu finden, in welchen die Schüler gelernte Äußerungen anwenden können. Geeignete Übungsformen sind ua. Frage- und Antwortketten; Zusammentragen geeigneter Äußerungen zu einer verbal beschriebenen oder durch eine einfache Skizze dargestellten Situation und Zusammensetzen von Gesprächsabläufen; Umwandlungs-, Erweiterungs- und Variationsübungen ausgehend von Dialogmustern; Vollenden eines begonnenen Gespräches mit mehreren Möglichkeiten des Fortsetzens (zustimmend, ablehnend, ungewiß); Dramatisieren kurzer Geschichten aus dem Stegreif; Darstellen kurzer Alltagsszenen aus dem Stegreif; Übungen im Formulieren von Argumenten bzw. Gegenargumenten zu einfachen Sachverhalten, zunächst mit Hilfe visueller und graphischer Impulse, später unter Rücknahme der Hilfestellung ua. Gelegentlich können Übersetzungen von praktischem Wert (Rezepte, Arbeitsanleitungen, Annoncen, Dolmetschen einfacher Sachverhalte ua.) durchgeführt werden.

Der richtigen Lautbildung, Tonführung und dem Sprechrhythmus (zB Schwachtonformen) ist in allen Klassen gebührende Aufmerksamkeit zu widmen. Auftretende Mängel sind durch Übungen, wie Imitationsübungen, Übungen im Unterscheiden ähnlicher Laute, Sammeln von Wörtern nach phonetischen Gesichtspunkten ua. zu beseitigen. Das Verwenden von Schallplatten, Tonbändern, Filmen, von Schulfunk- und Schulfernsehsendungen und von Sprachübungsgeräten dient der Gewöhnung der Schüler an verschiedene Sprecher.

Der Schüler soll den Wortschatz und die Kenntnis idiomatischer Wendungen im Unterrichtsgespräch und bei der Lektüre erwerben. Durch Beschäftigung mit verschiedenen Themenbereichen muß der Grundwortschatz des Schülers stetig und konzentrisch erweitert werden. Der zu aktivierende Wortschatz ist vom Lehrer auszuwählen und durch ständiges, abwechslungsreiches Wiederholen und Anwenden in lebensnahen Gesprächssituationen im Gedächtnis der Schüler zu verankern. Nach Bedarf können Wörter, Wortgruppen und Redewendungen nach verschiedenen Gesichtspunkten, wie Sachgebiete, Wortfelder, sinnverwandte Wörter, Gegensatzpaare, assoziatives Zuordnen von Wörtern zu einem Grundwort ua. geordnet werden. Das Erarbeiten unbekannter Wörter erfolgt weitgehend durch Erklärung und Umschreibung, wozu ein methodisch geeignetes einsprachiges Wörterbuch unentbehrlich ist.

Zum Hör- und Leseverstehen:

Ausgehend von Zielvorstellungen, wonach erworbene Sprachkenntnisse für den zukünftigen Benützer der Fremdsprache von praktischem Nutzen sein sollen, werden gezielte Übungen zur Entwicklung des selbständigen Hör- und Leseverstehens einen festen Platz in der Unterrichtsplanung finden müssen. Hiezu bieten sich auch lehrbuchunabhängige kürzere, humorvolle oder spannende Texte an, deren Inhalte geeignet sind, die Aufmerksamkeit der Schüler zu erregen. Ziel der Übungen zum Hör- und Leseverstehen ist es, die Schüler zu befähigen, sich selbständig mit der fremden Sprache zu beschäftigen, Theateraufführungen zu besuchen, Filme anzuschauen, Bücher zu lesen und fremdsprachige Sendungen zu hören. Dieser selbständige Spracherwerb ist gelegentlich in den Unterricht einzubeziehen bzw. zu überprüfen.

Geeignete Übungsformen sind ua. Übungen mit dem Wörterbuch zum Herausfinden der richtigen Bedeutung eines Wortes; Übungen im Erschließen unbekannter Wörter aus dem Zusammenhang; Übungen zum Erfassen wesentlicher Tatsachen oder Informationen durch wiederholtes Lesen bzw. Hören eines der Lernstufe in Länge und Schwierigkeitsgrad angemessenen Textes; Herausfinden des Handlungsfadens durch Notieren bzw. Unterstreichen der für die Handlung wichtigen Wörter bzw. Wortgruppen als Vorbereitung für Wiedergaben und Interpretationen; Hinlenken der Aufmerksamkeit auf ein bestimmtes Detail zum Üben selektiven Hörens und Lesens; Ausfüllen von Diagrammen anhand gehörter oder gelesener Texte; alle Arten von Zuordnungs-, Einsetz- und Ergänzungsübungen.

Zur Grammatik:

Auch im Bereich Sprachlehre hat der praktische Aspekt der Spracherlernung Vorrang. Obwohl grammatische Korrektheit im Ausdruck auch eines der Ziele im Fremdsprachenunterricht ist, darf der Erwerb von Grammatikkenntnissen nicht zum Hauptanliegen werden. Daher werden auch grammatische Erscheinungen in solchen lebensnahen Situationen dargeboten und geübt, die diese Formen tatsächlich verlangen. Nur in den Phasen des Erklärens, der Regelfindung und in bestimmten Übungsphasen wird die zu erlernende Struktur aus dem Kontakt herausgehoben. Beginnend mit stärker gelenkten, über weniger gesteuerte bis hin zu freien Übungen soll der Schüler zur praktischen Sprachanwendung gelangen. Geeignete Übungsformen, wie Analogieübungen, Einsetzübungen, Ergänzungsübungen, Zuordnungsübungen, Umformungsübungen ua., sowie das Erarbeiten von Gesetzmäßigkeiten werden zunächst durch visuelle Lernhilfen, wie Skizzen, Zeichnungen, Bilder, Folien, Schriftkarten, Diagramme, Schemata, Symbole, Signale, übersichtliche Tafelbilder ua. unterstützt. Beim Umformen ist darauf zu achten, daß die umgeformten Sätze sprachlich und inhaltlich genauso stimmen, dh. kontextualisierbar sind, wie die vorgegebenen. Je geübter die Schüler werden, desto mehr können die Einsichtnahme rein verbal und das Üben unter Rücknahme der Hilfestellung erfolgen. Auch die Gegenüberstellung deutscher und englischer Strukturen wird dort notwendig sein, wo es zu Interferenzerscheinungen zwischen Muttersprache und Fremdsprache kommt.

Zu den schriftlichen Übungen:

Die schriftlichen Übungen sollen organisch aus dem Unterrichtsgeschehen erwachsen und als sinnvolle Ergänzung der mündlichen Übungen in einem zeitlich vertretbaren Verhältnis zu den übrigen Phasen des Lernprozesses stehen.

Als schriftliche Übungsformen eignen sich: Nacherzählungen, die eventuell auch erweitert und ausgeschmückt werden können oder deren Schluß der Phantasie der Schüler überlassen wird; das Umwandeln dramatischer Texte in eine oder mehrere Erzählungen in der Form, daß einzelne handelnde Personen herausgegriffen werden und über die betreffenden Sachverhalte berichten oder dazu Stellung nehmen; das Dramatisieren von Erzähltexten, wo die entsprechenden idiomatischen Voraussetzungen bereits vorhanden sind. Die meisten dieser Übungen sind auch in Briefform möglich, wie ja Berichten und Briefeschreiben überhaupt ein fester Bestandteil der schriftlichen Übungen sein sollte. Schriftliche Übungen sollen auch die Grundlage für Schularbeiten bilden.

Übersetzungsübungen können gelegentlich in der Klasse durchgeführt werden, dürfen aber bei Schularbeiten nicht gefordert werden.

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)

31.
  1. 1994 (3. Klasse)
31.
  1. 1995 (4. Klasse)
31.
  1. 1996 (5. Klasse)

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht hat einen gegenwartsbezogenen Überblick über den Verlauf des Weltgeschehens zu vermitteln, wobei Ursachen, Anlässe und Zusammenhänge zu verdeutlichen sind. Die so vertiefte Allgemeinbildung soll dem jungen Staatsbürger und zukünftigen Erzieher das Verständnis des Zeitgeschehens ermöglichen und zu seiner politischen Mündigkeit beitragen.

Die Kenntnis der Geschichte Österreichs und die politische Bildung sollen zur Achtung vor den Leistungen der Vergangenheit sowie zur Aufgeschlossenheit für die Aufgaben der österreichischen Demokratie in Gegenwart und Zukunft führen; die Vermittlung von sozialkundlichen Bildungsstoffen soll die Bereitschaft zu einer von Toleranz und Humanität geprägten Lebensführung fördern.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Grundbegriffe zu Aufgaben und Methoden des Faches.

Die Entwicklungsstufen menschlicher Zivilisation und Kultur in urgeschichtlicher Zeit, insbesondere in Österreich.

Beispiele für bleibende Leistungen altorientalischer Hochkulturen.

Modellhafte Erarbeitung grundsätzlicher Begriffe zur Staatenbildung, Entwicklung von Staaten und Staatsformen, zur Wechselwirkung von Staat und Kultur im Rahmen der griechischen Geschichte.

Die Entwicklung Roms zum Weltreich, der römische Rechtsbegriff und seine Auswirkungen, Austria Romana.

Germanisch-romanischer, byzantinischer, islamischer Kulturkreis.

Das Christentum als religiöser, politischer und kultureller Faktor in Spätantike und Mittelalter, abendländischer Dualismus von Kaisertum und Papsttum.

Mittelalterlicher Staatsbegriff, mittelalterliche Rechtsvorstellungen, Lehenswesen und ständische Ordnung.

Der Verfall der Königsmacht im Spätmittelalter (Landeshoheit, Hausmachtpolitik), wirtschaftliche Veränderungen und deren Folgen (Stadt, Bürgertum).

Das Werden Österreichs unter den Babenbergern und Habsburgern. Die abendländischen Kunststile Romanik und Gotik.

Sozialkundliche Bildungsstoffe:

Das unterschiedliche Menschenbild der Antike und des Christentums (Wertschätzung der Arbeit, Personalität der Frau). Recht als ethische und als gesellschaftliche Norm. Stand, Klasse, Partei.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Der europäische Erkenntnisfortschritt am Beginn der Neuzeit, geistiger und künstlerischer Ausdruck desselben in Humanismus und Renaissance.

Reformation und katholische Erneuerung in der Spannung von religiösen Anliegen und weltlicher Machtpolitik. Der Dreißigjährige Krieg als europäisches Ereignis.

Frankreich unter Ludwig XIV. als Beispiel für den höfischen Absolutismus, seine Wirtschaft und Kultur. Österreich unter Maria Theresia und Joseph II. als Beispiel für den aufgeklärten Absolutismus, seine Wirkungen bezüglich Toleranz und Humanität.

Türkenbedrohung und Türkenabwehr (Prinz Eugen). Die künstlerische Gestaltung des gegensätzlichen Lebensgefühles der Zeit in Barock und Rokoko.

Der Versuch der Verwirklichung der Ideen der Aufklärung in der Französischen Revolution (Vorbild der USA). Die Machtansprüche Napoleons, sein Bemühen um Legitimierung. Die Restauration des Gottesgnadentums auf dem Wiener Kongreß. Nationalismus, Liberalismus

Klassik, Romantik, Biedermeier im Zusammenhang mit den politischen Ereignissen.

Sozialkundliche Bildungsstoffe:

Entfaltung der Einzelpersönlichkeit, religiöse Toleranz, Menschenrechte, Rechtsgleichheit, Verhältnis von Staat und Kirche.

Wesen und Antriebskräfte von Revolutionen, Evolution, Individuum und Masse. Begriffe Nation, Volk, Nationalismus, Chauvinismus.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Die erste Industrielle Revolution und die damit verbundene Veränderung der Gesellschaftsstruktur.

Lösungsversuche der sozialen Frage (Marxismus, christliche Soziallehre).

Europäische Krisenherde in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, der Versuch ihrer Bewältigung durch die Gründung von Nationalstaaten, durch Kongresse und Bündnisse.

Die kleindeutsche „Lösung“ der „Deutschen Frage“.

Österreichs Probleme als Vielvölkerstaat (Ausgleich mit Ungarn, Dezemberverfassung 1867).

Die Kunst des Fin de siecle zwischen Epigonentum und Aufbruch. Imperialistische Politik der Weltmächte bis 1914.

Der Erste Weltkrieg, seine Auswirkungen auf europäische Staatsgebiete, Herrschaftsformen, Wirtschafts- und Sozialstrukturen.

Geschichte der 1. Republik in Österreich.

Kommunismus, Faschismus, Nationalsozialismus.

Die Weltwirtschaftskrise in ihrer politischen Bedeutung.

Der Zweite Weltkrieg.

Sozialkundliche Bildungsstoffe:

Zusammenhang von Wirtschaftsformen und Gesellschaftsstrukturen. Privateigentum, Verstaatlichung. Ansprüche des einzelnen und des Staates. Der Wandel vom „Untertanen“ zum „Staatsbürger“. Die Entwicklung des Wahlrechts in Österreich. Politische Willensbildung. Die österreichische Verfassung (1920, 1929, 1945; Prinzipien). Sozialgesetzgebung.

5.

Klasse (2 Wochenstunden):

Die Weltsituation im Jahr 1945. Das Wachsen der Divergenz zwischen den USA und der Sowjetunion.

Besetzung und Wiederaufbau in der 2. Republik in Österreich, Erreichung des Staatsvertrages, Erklärung der immerwährenden Neutralität, umfassende Landesverteidigung. Österreichs gegenwärtige Stellung und Aufgaben in Europa und in der Welt.

Schwerwiegende zwischenstaatliche Konflikte seit 1945, ihre Lösung auf friedlichem Wege oder die damit verbundenen kriegerischen Auseinandersetzungen.

Die Vereinten Nationen, andere zwischenstaatliche Einrichtungen und überstaatliche Organisationen.

Die zweite Industrielle Revolution, Gesellschaftsformen unserer

Zeit.

Kunstströmungen der Moderne.

Krisenherde der Gegenwart. Transparentmachung des tagespolitischen

Geschehens.

Sozialkundliche Bildungsstoffe:

Soziale Strukturen und Probleme in der pluralistischen Industriegesellschaft, im Ostblock und in den Entwicklungsländern; die Rolle der Bildung in diesen Gesellschaftsformen. Nationale, weltanschauliche, rassische Spannungen der Gegenwart, das Bemühen um die Verwirklichung der Menschenrechte. Die Manipulation des Menschen (Ideologie, Propaganda, Massenmedien, öffentliche Meinung). Wesen und Aufgaben des modernen Staates, kritische Reflexion der derzeit bestehenden Staatsformen. Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit in Österreich.

Sozialkundliche Bildungsstoffe, die in allen Klassen zu behandeln sind:

Der Mensch als Person und soziales Wesen. Die Bedeutung der Familie. Gleichberechtigung der Geschlechter, Wertschätzung des Kindes. Sozialgeschichte des Kindes. Verschiedene Formen menschlicher Gemeinschaft. Staatenbildung, Staatstheorien, Staatsformen.

Zusammenhänge und Wechselbeziehungen von Wirtschaft, Zivilisation, Kultur.

Individuum und Gemeinschaft als Kulturschöpfer und Kulturträger, Kulturüberschichtungen, Kulturbeeinflussungen, Kulturkonflikte. Pluralismus von Wertvorstellungen, Interessenskonflikte.

Recht und Gesetz.

Religion und Gesellschaft, Kirche und Staat.

Wissenschaft und Gesellschaft, Wissenschaft und Staat.

Die Bedeutung von Erziehung, Bildung und Arbeit für das Individuum

und für die Gemeinschaft.

Der Freiheitsbegriff im Wandel der Zeit.

Erziehung zur Demokratie, Förderung des Demokratieverständnisses.

Didaktische Grundsätze:

Geschichtserkenntnis soll vor allem durch Aufhellung der Grundtatsachen, Triebkräfte und Probleme der einzelnen Epochen gewonnen werden. Abbildungen von Werken aus dem Bereich der bildenden und angewandten Kunst sollen so eingebracht werden, daß über ein kooperatives Aufschließen ihres Gehalts an Symbolik der Ideenhorizont von Epochen faßbar wird. Die Stoffülle gebietet eine exemplarische Behandlung des Lehrstoffes. Beispiele aus der Geschichte Österreichs sind - wo immer möglich - vorzuziehen.

Probleme des Zeitgeschehens sollen bei allen sich bietenden Anlässen in objektiver Weise behandelt und Möglichkeiten der Erziehung zu demokratischer Gesinnung genützt werden. Dabei ist insbesondere dem Unterrichtsprinzip Politische Bildung Rechnung zu tragen.

Sozialkundliche Bildungsstoffe sind nicht isoliert zu behandeln, sondern anhand konkreter historischer oder aktueller Situationen zu gewinnen. Daraus soll ein vertieftes Verständnis für die politischen und sozialen Gegenwartsfragen erwachsen, das die Schüler zu kritischer Urteilsfähigkeit hinführt.

Audio-visuelle Unterrichtsmittel, Quellenlektüre und Quellenauswertung, Referate und Diskussionen sind zur Verlebendigung des Unterrichts in geeigneter Weise einzusetzen. Lehrausgänge bzw. Exkursionen sowie Wiederholungen in Längs- und Querschnitten sollen zu einem umfassenden Unterrichtserfolg beitragen.

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)

31.
  1. 1992 (1. Klasse)
31.
  1. 1993 (2. Klasse)
31.
  1. 1994 (3. Klasse)
31.
  1. 1995 (4. Klasse)
31.
  1. 1996 (5. Klasse)

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht aus Geographie und Wirtschaftskunde soll dem Schüler grundlegende Einsichten in die Beziehungen zwischen Menschen und geographischem Raum als Verfügungs- und Planungsraum menschlicher Gesellschaft vermitteln, der es ihm ermöglicht, sich unter Zuhilfenahme der allgemein zur Verfügung stehenden Bildungs- und Informationsmittel in der Heimat, im Staat und in der Welt zurechtzufinden, zu selbständigem Urteil zu gelangen und danach zu handeln. Aufbauend auf Dingen der Allgemeinen Geographie sind wirtschaftsgeographische Übersichten, die Darstellung raumbezogener Prozesse sowie signifikante exemplarische Detailstudien einzubeziehen.

Der Schüler soll Einblicke in die wichtigsten Natur- und Kulturlandschaften der Welt, insbesondere Österreichs, und damit verbundene wirtschaftliche Verflechtungen gewinnen. Die Vermittlung grundlegender Kenntnisse über Aufbau, Ablauf und Wandel der Wirtschaft soll Verständnis für die wirtschaftlichen, sozialen und politischen Probleme wecken, zu einer geographisch-wirtschaftskundlichen Gegenwartskunde hinführen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Politischen Bildung leisten.

Der Unterricht soll das Gemeinschaftsverständnis fördern, ein Österreichbewußtsein wecken und zu mitmenschlichem Verantwortungsbewußtsein erziehen, indem er die Leistungen des Menschen in der Abhängigkeit von der Natur, sein zunehmendes Angewiesensein auf weltweite Zusammenarbeit und die Bedeutung wirtschaftlichen Denkens und Verhaltens bewußt macht.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Landschaftsökologische Betrachtung der Naturräume der Erde.

Bevölkerung und Gesellschaft: Kenntnis charakteristischer demographischer Strukturen und Prozesse. Einsicht in den sozialen Aufbau und Wandel und wesentliche daraus resultierende Probleme.

Erkennen der Strukturen und Entwicklungstendenzen in städtischen und ländlichen Lebensräumen.

Regionalgeographie Afrikas, Asiens (ohne Sowjetunion), Iberoamerikas, Australiens und Ozeaniens. Wirtschaftliche und politische Gegenwartsfragen der behandelten Regionen. Einfache Darstellung der Entwicklungsländerproblematik.

Die Bedeutung der Meere vor allem als Verkehrs- und Wirtschaftsraum.

Wirtschaftskundliche Sachgebiete:

Wirtschaft, Bedürfnisse, Bedarf, Güter; Markt. Geld- und Kreditwesen (Kosten, Wert, Preis, Geld; Kapital, Kredit, Kapitalbildung, Investitionen).

Natur- und Kulturlandschaft. Wirtschaftsformen: Monokultur, tropische Agrarwirtschaft, Agrarreformen, Kibbuz, Volkskommune; Industrialisierungsbestrebungen; Bergbau. Infrastruktur.

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Physiogeographische Grundlagen der Räume Angloamerika, Sowjetunion und Europa (ohne Österreich). Exemplarische Behandlung einzelner Staaten und Räume unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Strukturen und politischer Gegenwartsfragen. Einsicht in den wirtschaftlichen und politischen Integrationsprozeß in Europa. Die Stellung europäischer Staaten in der Weltwirtschaft und der Weltpolitik. Europäische Randgebiets- und Verdichtungsräume.

Wirtschaftskundliche Sachgebiete:

Erkennen der Zusammenhänge zwischen den begrenzten natürlichen Ressourcen, der sozioökonomischen Entwicklung und dem Lebensstandard.

Land- und Forstwirtschaft (Genossenschaftswesen). Energiewirtschaft. Industrielandschaft (Standorte und Typen der Industrie). Unternehmensformen. Wirtschaftssysteme.

3.

Klasse (1 Wochenstunde):

Landschaftsökologische Betrachtung der Naturräume Österreichs:

Bevölkerung und Gesellschaft: Kenntnis charakteristischer demographischer Strukturen und Prozesse. Einsicht in den sozialen Aufbau und Wandel und wesentlicher daraus resultierender Probleme.

Lebensräume: Erkennen der Strukturen und Entwicklungstendenzen im städtischen und ländlichen Raum.

Wirtschaft: Einsicht in die Leistungsfähigkeit, regionale Differenzierung und Probleme der Wirtschaftssektoren. Die österreichische Wirtschaftsordnung. Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung und ihre Bedeutung (signifikante Kennziffern: Preis- und Lohnindex, Wachstums- und Arbeitslosenrate und ähnliches). Funktion und Organisation von Betrieben.

Wirtschaftskundliche Sachgebiete:

Grüner Plan. Bedeutung des Fremdenverkehrs. Interessenvertretungen und Sozialpartnerschaft. Funktionen und Strukturen des Kreditapparates, Notenbank, Währung.

4.

Klasse (1 Wochenstunde):

Einsichten in das Nord-Süd-Problem und das Verhältnis Entwicklungsländer - Industrieländer.

Verständnis für die Notwendigkeit von Ordnungsmaßnahmen zur Sicherung der Lebensqualität und der Wirtschaftsbedingungen (Grundfragen der Raumordnung und des Umweltschutzes).

Ziele und Aufgaben der Wirtschaftspolitik unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Situation (Vollbeschäftigung, Wirtschaftswachstum, Konjunkturschwankungen).

Wirtschaftsordnungen der Gegenwart.

Internationale Wirtschaftsorganisation. Wirtschaftspolitischer

Vergleich der Großmächte und Machtblöcke.

Didaktische Grundsätze:

Geographie ist eine Gegenwartswissenschaft, die sich vor allem mit den Aktivitäten des Menschen im Raum befaßt. Der Lehrstoff der Geographie und Wirtschaftskunde ist daher bei dem immer schnelleren Wandel der politischen, wirtschaftlichen, technischen, kulturellen und gesellschaftlichen Situation ständigen Änderungen unterworfen, die der Unterricht entsprechend zu berücksichtigen hat. Festes Grundlagenwissen ist jedoch erforderlich.

Eine lückenlose Länder- und Wirtschaftskunde kann nicht das Ziel des Unterrichtes sein, die exemplarische Darstellung muß aber einen physiogeographischen Überblick über alle Erdräume ermöglichen.

Die wirtschaftlichen Begriffe und Sachgebiete sind nicht gesondert, sondern in Verbindung mit der Länderkunde und vornehmlich anhand konkreter Beispiele zu behandeln; die Einheit des Unterrichtsgegenstandes Geographie und Wirtschaftskunde wird dadurch betont.

Einsicht in Aufgaben und Bedeutung der Wirtschaft und ihre Abhängigkeit von Landschaft, Politik und Gesellschaft, unter Berücksichtigung von Gegenwartsfragen in ihren geographischen und wirtschaftlichen Bedingungen, soll zu einem vertieften Verständnis politischer, wirtschaftlicher und sozialer Probleme führen. Der wirtschaftliche Ablauf ist nicht als eine Folge von Sachverhalten nach dem Ursache-Wirkungs-Prinzip darzustellen, sondern als ein Prozeß, der innerhalb eines komplexen Systems in enger Verflechtung und Wechselwirkung mit anderen sozialen Prozessen abläuft. Im Rahmen der Wirtschaftserziehung ist die Bedeutung des Konsumentenschutzes aufzuzeigen.

Besonders in der 4. Klasse soll die Behandlung des Lehrstoffes soweit wie möglich Berichte und Referate der Schüler und auch Diskussionen miteinbeziehen. Die Schüler sollen angeleitet werden, wissenschaftliche Werke, Aufsätze, gegebenenfalls Zeitungsberichte und Informationen aus Film, Hörfunk und Fernsehen sowie eigene Beobachtungen zu verwenden und zu verwerten. Fallweise können Fachleute für Referate und Diskussionen herangezogen werden.

In allen Klassen sind Lehrausgänge bzw. Exkursionen nach Möglichkeit durchzuführen. Zur Veranschaulichung des Lehrstoffes sollen audio-visuelle Hilfsmittel verwendet werden. Zur Wahrung der Berufsbezogenheit sind alle sich bietenden Querverbindungen zum Unterricht in Didaktik, Kindergartenpraxis, allenfalls Hortpraxis, herzustellen.

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)

31.
  1. 1994 (3. Klasse)
31.
  1. 1995 (4. Klasse)
31.
  1. 1996 (5. Klasse)

RECHTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnis der für die Ausübung des Berufes (Kindergärtner, Erzieher an Horten) wichtigsten Gesetze und Verordnungen und der entsprechenden Verhaltensweisen.

Fähigkeit, einfache Eingaben an Behörden und Gerichte zu verfassen.

Lehrstoff:

4.

Klasse (1 Wochenstunde):

Aus den nachstehenden Stoffangaben ist unter Beachtung der Berufsbezogenheit eine entsprechende Auswahl zu treffen.

Grundlegende Begriffe: Recht, Rechtsquellen (zB Gesetz, Verordnung).

Aus dem Privatrecht:

Rechts- und Handlungsfähigkeit; Persönlichkeitsrechte; rechtlich bedeutsame Altersstufen; gesetzliche Stellvertretung (Vormundschaft);

Grundzüge des Sachwaltergesetzes.

Das eheliche und uneheliche Kind; Rechte und Pflichten der Eltern;

Erziehungsberechtigung. Annahme an Kindesstatt.

Schenkung, Testament, gesetzliche Erbfolge.

Sache, Besitz, Eigentum, Haftung und Haftpflicht; Schadenersatz.

Aus dem öffentlichen Recht:

Jugendschutz und Jugendwohlfahrtswesen.

Kindergartengesetz (beziehungsweise Hortgesetz) und Dienstrecht der Kindergärtner (beziehungsweise Erzieher an Horten) des zutreffenden

Landes.

Grundlegende straßenpolizeiliche Bestimmungen.

5.

Klasse (1 Wochenstunde):

Aus dem Privatrecht:

Die wichtigsten Verträge (Pflegschaftsvertrag, Arbeitsvertrag, Versicherungsvertrag ua.).

Arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen: Sozialversicherung:

Kollektivvertrag; Urlaub; Kündigung, Entlassung, Arbeitnehmerschutz, Mutterschutz; Anstellung im vertraglichen und öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis; Lohn- und Einkommensteuer.

Aus dem öffentlichen Recht:

Aufbau des Gerichtswesens (insbesondere Jugendgerichte);

grundlegende berufsbezogene Bestimmungen aus dem Strafrecht; Delikte (Vergehen, Verbrechen) und Strafe; Unabhängigkeit der Richter;

wichtigste Rechtsmittel.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in Rechtskunde soll nicht nur das nötigste Wissen vermitteln, sondern in den Schülern auch das Verständnis für die Bedeutung des Rechtes als Grundlage einer sittlichen Ordnung wecken und der staatsbürgerlichen Erziehung sowie der Politischen Bildung dienen.

Aus den angegebenen Rechtsgebieten sind vor allem jene Kapitel auszuwählen und eingehend zu behandeln, die als Grundlage für eine richtige Beurteilung verschiedener Situationen des beruflichen und persönlichen Lebens notwendig sind.

Die einzelnen Stoffgebiete sollen, soweit dies möglich ist, von konkreten Fällen ausgehend so dargeboten werden, daß ein systematischer Aufbau gewährleistet ist.

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)

31.
  1. 1992 (1. Klasse)
31.
  1. 1993 (2. Klasse)
31.
  1. 1994 (3. Klasse)
31.
  1. 1995 (4. Klasse)
31.
  1. 1996 (5. Klasse)

MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vertiefen und Festigen des Lehrstoffes der Unterstufe.

Vertiefung grundlegender Kenntnisse der Geometrie und Ausbildung des Anschauungsvermögens.

Anleitung zur selbständigen Auseinandersetzung mit mathematischen Problemen aus lebensnahen Bereichen.

Schulung des Abstraktionsvermögens und Förderung der Fähigkeit, mathematische Probleme exakt zu formulieren (Einführung in den Gebrauch der mathematischen Fachsprache und Fachsymbolik) und sprachlich exakt auszudrücken.

Vermittlung grundlegender Kenntnisse der Mengenlehre (auch im Hinblick auf Verständnis mathematisch orientierter Lernspiele) und der mathematischen Frühförderung.

Vermittlung grundlegender Kenntnisse aus Algebra, Analysis und Stochastik.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Adäquate Grundbegriffe aus der Mengenlehre als Grundlage für die Anwendung in speziellen Lehrstoffgebieten: Menge und Element, Darstellung von Mengen, Vergleich von Mengen (Gleichheit, Gleichmächtigkeit, Teilmengen), Verknüpfung von Mengen (Durchschnitt, Vereinigung, Differenz- und Produktmenge).

Zahlenmengen (N, Z, Q, I, R), geometrische Veranschaulichung, Grundrechnungsarten in Q, Rechengesetze (Begriff der Gruppe bzw. des Körpers).

Terme und Termumformungen, Potenzen (Exponenten aus N).

Lineare Gleichungen und Ungleichungen mit einer Variablen, Bruchgleichungen, einfache Textaufgaben.

Gebrauch des elektronischen Taschenrechners.

Lösen von quadratischen Gleichungen mit einer Variablen in R, Satz

von Vieta.

Grundbegriffe der Geometrie (Punkt, Strecke, Halbgerade, Gerade, Winkel, allenfalls Figur und Körper), Längen-, Winkel-, Flächen- und Raummaß.

Konstruktion von Dreiecken aus Seiten und Winkeln (Kongruenzsätze), merkwürdige Punkte im Dreieck, Vierecke, regelmäßige Vielecke, Kreis und Kreisteile.

Lehrsatzgruppe des Pythagoras, Umfang und Flächeninhalt ebener Figuren, Kreisberechnungen.

Schriftliche Arbeiten:

Sechs einstündige Schularbeiten, drei je Semester.

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Kongruenzabbildungen, Strahlensatz.

Funktionsbegriff, lineare Funktion.

Lineare Gleichungen und Gleichungssysteme mit zwei und drei

Variablen, Textaufgaben.

Darstellung von Körpern (Parallelprojektion), Oberflächen- und Volumsberechnung (Prisma, Pyramide, Zylinder, Kegel, Kugel allenfalls Pyramidenstumpf und Kegelstumpf).

Potenzen (Exponenten aus Z und Q), Zahlensysteme (dekadisches, binäres), Wurzeln.

Zahlenfolgen (Monotonie, Beschränktheit, Konvergenz) und Reihen (Konvergenz).

Potenzfunktionen, Eigenschaften von reellen Funktionen (Monotonie, Beschränktheit, Symmetrie, Umkehrfunktion).

Schriftliche Arbeiten:

Sechs einstündige Schularbeiten, drei je Semester.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Ganzrationale und gebrochenrationale Funktionen, Stetigkeit und Grenzwert von Funktionen.

Gleichungen höheren Grades in einer Variablen in R. Winkelfunktionen (Berechnungen am recht- und schiefwinkeligen Dreieck, Beschränkungen auf Sinus- und Kosinussatz), einfache Anwendungsbeispiele.

Vektoren der Ebene, Koordinatendarstellung, Addition und Subtraktion, Multiplikation eines Vektors mit einer reellen Zahl, Skalarprodukt, Betrag eines Vektors.

Analytische Geometrie der Ebene: Mittelpunkt und Länge einer Strecke, Darstellung von Geraden, Schnittpunkt von zwei Geraden. Auftragen von Strecken, Abstand zwischen Punkt und Gerade, Flächeninhalt des Dreieckes.

Exponentialfunktion, logarithmische Funktion (exponentielles Wachstum).

Schriftliche Arbeiten:

Vier Schularbeiten, eine davon zweistündig, zwei je Semester.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Differenzen- und Differentialquotient, Ableitung von Funktionen (Ableitungsregeln), Anwendung der Differentialrechnung auf Kurvendiskussionen (Polynomfunktionen) und Extremwertaufgaben.

Integralrechnung (Stammfunktionen, bestimmtes und unbestimmtes Integral, Hauptsatz der Differential- und Integralrechnung, Anwendung der Integralrechnung auf Flächenberechnungen). Grundelemente der beschreibenden Statistik (relative Häufigkeit, Histogramme, Mittelwert und Streuung).

Grundelemente der beurteilenden Statistik, Wahrscheinlichkeitsrechnung (Kombinatorik, Wahrscheinlichkeitsverteilung - Erwartungswert und Varianz-, Normalverteilung).

Zusammenfassende Wiederholung und Vertiefung des gesamten Lehrstoffes.

Schriftliche Arbeiten:

Vier zweistündige Schularbeiten, zwei je Semester.

Didaktische Grundsätze:

Die einzelnen Kapitel sollen durch motivierende Beispiele eingeführt werden. Im Anschluß daran sind durch Abstraktionsprozesse Formalisierungen der zu behandelnden mathematischen Probleme vorzunehmen.

Das Verständnis für die Beweisbedürftigkeit mathematischer Aussagen ist zu fördern.

Auf das Schätzen von Ergebnissen und die Übung des Kopfrechnens ist besonders Bedacht zu nehmen. Die Rechenfertigkeit der Schüler soll durch den Gebrauch des Elektronenrechners nicht beeinträchtigt werden.

Zu anderen Unterrichtsgegenständen sind, wenn möglich, Querverbindungen herzustellen, insbesondere zu Didaktik, Kindergartenpraxis, allenfalls Hortpraxis, zu Werkerziehung, sowie zu den Naturwissenschaften. Diese Verflechtung der einzelnen Unterrichtsgegenstände soll unter Bezugnahme auf ihre strukturellen Verbindungen durch zahlreiche Übungsbeispiele verstärkt werden.

In den Kapiteln Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnungen ist den Problemstellungen der Praxis der Vorzug einzuräumen.

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)

31.
  1. 1992 (1. Klasse)
31.
  1. 1993 (2. Klasse)
31.
  1. 1994 (3. Klasse)
31.
  1. 1995 (4. Klasse)
31.
  1. 1996 (5. Klasse)

PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Aufgabe des Physikunterrichtes ist es, grundlegende Kenntnisse aus allen Teilgebieten der Physik zu vermitteln und durch typische Beispiele Hinweise auf Methoden physikalischer Forschung zu geben. Dadurch soll der Schüler die Bedeutung der Physik für das heutige Weltbild, ihre Verflechtung mit anderen Wissenschaften und den Einfluß der Naturwissenschaften auf die Gesellschaft erkennen.

Technische Errungenschaften sollen behandelt werden, wobei ihr Wert nach ihrer Leistung für den Menschen zu bemessen ist.

Der Verkehrserziehung kommt eine besondere Bedeutung zu.

Das Experiment soll nach Möglichkeit Ausgangspunkt physikalischer Betrachtungen sein, wobei dem Schülerexperiment ein besonderer Wert beizumessen ist. Dabei sollen sorgfältiges Arbeiten, genaues Beobachten, korrektes sprachliches Formulieren der Ergebnisse geübt werden.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Einführung in die Aufgaben und Arbeitsweisen der Physik.

Grundlagen der Mechanik: Die Grundgrößen Länge und Zeit, die gleichförmige und gleichmäßig beschleunigte Bewegung, Modell freier Fall, Masse und Kraft, Masse und Gewicht, Kraft und Druck, Arbeit und Leistung, potentielle und kinetische Energie, Erhaltungssätze von Energie und Impuls, Stoß; physikalische Probleme im Straßenverkehr.

Aufbau der Materie und Grundlagen der Wärmelehre: Atom, Molekül, Wärme als Molekularbewegung, Temperatur und Temperaturmessung, thermische Ausdehnung, Brownsche Bewegung, kinetische Deutung von Temperatur und Wärmemenge, spezifische Wärme, Modell ideales Gas, Gasgesetze, absolute Temperatur, Wärmehauptsätze, Umwandlung von Wärme in mechanische Energie, Verbrennungskraftmaschinen, der Energiehaushalt der Erde und Energieprobleme, irreversible Prozesse.

Grundlagen der Wetterkunde.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Krummlinige Bewegung, Kreisbewegung, Zentralkraft, Drehimpuls, Gravitationsgesetz, Planetenbewegung, Keplergesetze, der Aufbau unseres Sonnensystems, Feldbegriff, Kraftfeld, Kraftlinien, Potential, Arbeit, Probleme der Raumfahrt.

Schwingungen und Wellen: Gesetz von Hooke, harmonische Bewegung, Federpendel und Fadenpendel, Eigenschwingungen, Resonanz, transversale und longitudinale Wellen, der Schall als longitudinale Welle, Interferenz, stehende Wellen, Schwebungen. Huygens-Prinzip, Reflexion, Brechung, Beugung. Dopplereffekt.

Die Ausbreitung des Lichtes: Lichtquellen und Ausbreitung des Lichtes, Lichtgeschwindigkeit, Reflexion, Brechung, Spiegel, Linsen.

Der Wellencharakter des Lichtes: die Lichthypothesen von Newton und Huygens, Interferenz von kohärentem Licht, Beugung am Spalt und am Gitter, Spektren, Spektralanalyse, Polarisation.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Die bewegte elektrische Ladung: Ohmsches Gesetz, Gesetze der Stromverzweigung, Stromarbeit und Stromleistung.

Bewegte Ladungen als Ursache magnetischer Erscheinungen:

Magnetfeld, elektromagnetische Induktion und einfache Anwendungen, Gleich- und Wechselstrom, Widerstand und Leistung des Wechselstroms.

Probleme der Elektrizitätsversorgung in Österreich. Elemente der Halbleiterphysik.

Der elektrische Schwingkreis. Elektromagnetische Wellen.

Prinzipien von Rundfunk und Fernsehen.

Hülle und Kern des Atoms im Überblick.

Strahlenschutz.

Didaktische Grundsätze:

Der Physikunterricht soll im allgemeinen von den Beobachtungen der Naturerscheinungen ausgehen und sie in überschaubaren Experimenten reproduzieren. Mit den Hilfsmitteln der Mathematik sollen anhand praktischer, altersgemäßer Beispiele die theoretischen Grundlagen verdeutlicht werden. Zur Veranschaulichung helfen Experimente - insbesondere das Schülerexperiment - Modelle, audio-visuelle Medien, Diagramme und Tabellen.

Allgemeine physikalische Abläufe sollen an typischen Einzelmodellen exemplarisch studiert werden, wobei besonderes Augenmerk auf solche Lerninhalte zu richten ist, die fächerübergreifende Funktion besitzen.

Die aktive Mitarbeit des Schülers ist durch Schülerexperimente und durch Bildung von Arbeitsgruppen zu intensivieren.

Auf die sich in seinem Beruf ergebenden physikalischen Probleme des Alltags soll der Schüler vorbereitet werden. Beispiele berufsspezifischer physikalischer Fragen zur Umwelt sollen an Einzelbeispielen erläutert werden, um auch so den Praxisbezug herzustellen.

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)

31.
  1. 1992 (1. Klasse)
31.
  1. 1993 (2. Klasse)
31.
  1. 1994 (3. Klasse)
31.
  1. 1995 (4. Klasse)
31.
  1. 1996 (5. Klasse)

CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Aufgabe des Chemieunterrichtes ist es, das Verständnis für die chemischen Vorgänge in Alltag, Natur und Technik zu wecken, sowie gleichzeitig bewußt zu machen, daß jede Materie Gegenstand chemischer Betrachtung sein kann.

Der Schüler soll die Stellung der Chemie im modernen Weltbild, sowie Aufgaben und gesellschaftlich-zivilisatorische Bedeutung chemischer Forschung und Technik erkennen. Die Vermittlung der grundlegenden Kenntnisse aus anorganischer, organischer und allgemeiner Chemie sollen den Schüler zu verantwortungsbewußter Verwendung chemischer Substanzen in allen Lebensbereichen insbesondere in der zukünftigen Berufsarbeit befähigen. Der Behandlung von Umweltproblemen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Der Aufbau der Stoffe:

Reinstoff, Gemisch, Elemente, Verbindungen; Chemische Schreibweise, Atom, Struktur der Atomhülle, Radioaktivität, Periodensystem.

Chemische Bindungen (Atombindung, Ionenbindung, Elektronegativität, Metallbindung).

Molekulare, salzartige, metallische Stoffe; zwischenpartikuläre Kräfte und Zusammenhang mit Aggregatzuständen.

Eigenschaften und chemische Veränderungen von Stoffen:

Die Luft (Zusammensetzung).

Sauerstoff: Oxidation, Reduktion, Feuer, Feuerlöschen, Heizen.

Das Wasser: Das Wassermolekül (Bindung und Struktur), Anomalie, Wasser als Lösungsmittel, Wasserstoff.

Die chemische Reaktion: Chemische Grundgesetze; die Triebkräfte chemischer Reaktionen; Streben nach Energieminimum bzw. Zustand größter Unordnung; Energieumsatz bei chemischen Reaktionen (Aktivierungsenergie, Reaktionsenergie, Katalysatoren); Reaktionsgeschwindigkeit, reversible Reaktionen, chemisches Gleichgewicht, Massenwirkungsgesetz; allenfalls elektrochemische Reaktionen.

Säuren und Basen, Salze: Protolyse (Neutralisation), Brönstedt-Definition, pH-Wert, Indikatoren, Salze.

Die Elemente und ihre Verbindungen: Vorkommen, wichtigste

Eigenschaften, allenfalls: Darstellung.

7.

Gruppe des Periodensystems: Chlor und seine Verbindungen (Kochsalz, Salzsäure, allenfalls: Chlorate); Begriff der Oxidationszahl und Redoxvorgänge; Brom, Jod, Fluor.

6.

Gruppe des Periodensystems: Schwefel (Allotropie); Sulfide und Sulfate als Minerale; Schwefeloxide; schwefelige Säure, Schwefelsäure; Schwefelwasserstoff.

5.

Gruppe des Periodensystems: Stickstoff, Ammoniak; Stickoxide, Salpetersäure; Phosphor; Stickstoff- und Phosphordünger; Überdüngung, Stickstoffkreislauf.

4.

Gruppe des Periodensystems: Kohlenstoff (Graphit und Diamant);

Inkohlungsprozeß; Oxide des Kohlenstoffes; Kohlensäure und Carbonate;

Mörtel, Kalkverwitterung; Silizium (Halbleiter), Silikate und Silikatbaustoffe (Glas, Beton). Die Metalle: allgemeine Metalleigenschaften; Aluminium, Silber (Fotografie), Eisen und Stahl.

Allenfalls: Magnesium, Natrium, Kupfer.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Einführung in die „Organische Chemie“.

Die Kohlenwasserstoffe:

Erdöl (Vorkommen, Entstehung, Gewinnung, Aufarbeitung); Alkane, Alkene, Alkine, aromatische Verbindungen (Molekülbau, Struktur, Stellungs- und geometrische Isometrie, Nomenklatur); wichtigste Reaktionstypen (Substitutionsreaktion, Additionsreaktion, Crack-Reaktion).

Derivate von aliphatischen und zyklischen Kohlenwasserstoffen

(Aufbau, Nomenklatur, wichtigste Eigenschaften):

Halogenderivate.

Hydroxidderivate: Alkohole (alkoholische Gärung). Allenfalls:

mehrwertige Alkohole, Phenole.

Carbonyle: Aldehyde, Ketone.

Carbonsäure und substituierte Carbonsäure (optische Aktivität),

Ester (Veresterung und Spaltung).

Ether.

Stickstoffderivate: Amine (Anilin), Amide.

Allenfalls: die wichtigsten Reaktionsmechanismen (Substitutionsmechanismus, radikalisch und elektrophile Additionsmechanismen, elektrophile Reaktionen).

Nährstoffe und Nahrungsmittel:

Kohlehydrate: Aufbau, Monosaccharide (Trauben-, Fruchtzucker), Disaccharide (Saccharose, Milchzucker), Polysaccharide (Stärke, Zellulose).

Fett und Öle: Aufbau und Verdauung.

Proteine: Aminosäuren, Aufbau von Proteinen (allenfalls Enzyme).

Weitere Bestandteile der Nahrungsmittel: Vitamine, Mineralstoffe, Ballaststoffe.

Konservierung der Nahrungsmittel, Unterschied Nahrungsmittel und Genußmittel.

Besondere Kapitel der angewandten organischen Chemie:

Treibstoffe (Oktanzahl), Treibstoffzusätze, alternative Treibstoffe.

Halbsynthetische und vollsynthetische Kunststoffe (Reaktionstypen, Einteilung nach grundlegenden Eigenschaften).

Seife und Waschmittel (Waschwirkung, Zusammensetzung).

Farbstoffe: Wechselwirkung mit dem Licht im Zusammenhang mit dem Molekülbau.

Arzneimittel und Drogen; allenfalls: Kosmetika.

Umweltchemie:

Luft: Schadstoffe (Entstehung und Beseitigung).

Wasser: Verschmutzung, Güteklasse, Klärung, allenfalls:

Wasserstofftechnologie.

Didaktische Grundsätze:

Der Chemieunterricht soll auf lebensnahe Probleme, mit denen die Schüler bei ihrer zukünftigen beruflichen Tätigkeit im Kindergarten, allenfalls im Hort, täglich konfrontiert werden, ausgerichtet sein. Die Beschränkung auf Grundkenntnisse ergibt sich aus der raschen Entwicklung der chemischen Forschung.

Leicht verständliche Experimente sollen Erkenntnisse über das Wesen verschiedener Stoffe und den Zusammenhang zwischen ihrer Struktur und ihren Eigenschaften vermitteln, um das Verständnis für die Natur zu vertiefen sowie die Vor- und Nachteile der Chemie in der menschlichen Zivilisation zu erklären.

Besondere Berücksichtigung verlangen Probleme des Umweltschutzes (Wasser, Luft, Boden), Nahrungsmittelchemie und Pharmakologie, Kunststoffindustrie und Energieversorgung. Wichtig sind Kenntnisse über die Behandlung und Anwendung verschiedener chemischer Substanzen (zB Arzneien, Detergentien, Farbstoffe) und deren Wirkung auf den menschlichen Organismus (bei Verätzungen und Vergiftungen), deren Brennbarkeit, Explosivität, Radioaktivität. Hinweise zur Ergänzung der Ausbildung in Erster Hilfe sind unbedingt zu empfehlen. Im Unterricht soll auf aktuelle, in den Medien dargebotene Probleme vorrangig eingegangen werden.

Die Schüler sollten dazu angehalten werden, sowohl einzeln als auch in kleinen Gruppen einfache Experimente durchzuführen und zu interpretieren. Hiebei ist den erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen besonderes Augenmerk zu schenken. Die Schüler sind immer wieder auf deren Einhaltung - insbesondere in der zukünftigen beruflichen Tätigkeit - hinzuweisen.

Exkursionen und Lehrausgänge in chemische Betriebe oder Laboratorien sind zur Ergänzung des Unterrichtes nach Möglichkeit durchzuführen.

Wichtig ist die Herstellung von Querverbindungen zu anderen naturwissenschaftlichen Unterrichtsgegenständen (Physik, Biologie und Umweltkunde, Gesundheitslehre) sowie zur Didaktik und Praxis.

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)

31.
  1. 1992 (1. Klasse)
31.
  1. 1993 (2. Klasse)
31.
  1. 1994 (3. Klasse)
31.
  1. 1995 (4. Klasse)
31.
  1. 1996 (5. Klasse)

BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Zentrales Anliegen des Unterrichtes ist es, dem jungen Menschen die Mannigfaltigkeiten der biologischen Umwelt und die Vorgänge in der Natur verständlich zu machen. Dies soll ihn dazu befähigen, die Zusammenhänge zwischen Bau- und Lebensvorgängen bei Pflanzen und Tieren sowie deren Beziehung zur Umwelt zu erkennen. Der Schüler soll sowohl das Prinzip der Individualität des Menschen als auch sein Eingefügtsein in die Gesellschaft und deren Verflechtung mit der gesamten Natur verstehen und anerkennen lernen. Gleichzeitig soll er die vielfältigen Möglichkeiten, die Natur für die Zwecke des Menschen zu nutzen, aber auch die Grenzen seiner Macht, seine eigene Abhängigkeit und seine Verpflichtung gegenüber der Natur und der Gesellschaft erkennen.

Grundlegende Information über die der Natur innewohnenden Gesetzmäßigkeiten und die Schulung des kritischen Beobachtens sollen den Schüler dazu befähigen, in seinem zukünftigen Beruf als Kindergärtner, allenfalls als Erzieher an Horten, Fragen der Kinder und Jugendlichen aus dem Bereich der Biologie und Umweltkunde richtig zu beantworten und die Beobachtungsfreude zu wecken.

Der Schüler soll mit dem Bau und der Funktion des menschlichen Körpers vertraut werden, wobei der körperlichen Entwicklung des Kindes und Jugendlichen besondere Bedeutung zukommt.

Er soll Einblick in die Gesetze der Fortpflanzungsbiologie des Menschen unter Berücksichtigung der Sexualethik und der Familienplanung gewinnen.

Im weiteren soll dem jungen Menschen ein Einblick in den Anteil der Biologie am naturwissenschaftlichen Weltbild der Gegenwart gewährt werden.

Die Erziehung zur Achtung des Lebens soll Grundlage des gesamten Unterrichtes sein.

Ziel ist der verantwortungsbewußte junge Mensch, der aus Einsicht in die biologischen Zusammenhänge in seinem späteren Wirkungsbereich - insbesondere als Kindergärtner, allenfalls als Erzieher an Horten - Entscheidungen so zu treffen vermag, daß die Gesunderhaltung der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen, im weiteren Sinne das Überleben der Menschheit und die Erhaltung der Natur in einem für ihn physisch und psychisch optimalen Ausmaß gewährleistet ist.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Die Zelle als lebende Einheit (Bau und Funktion). Von der Ein- zur Vielzelligkeit: Zellteilung, Zellkolonie - Gewebe - Organ.

Aufbau und Abbau organischer Substanz: Photosynthese (Assimilation) und Dissimilation (Atmung, Gärung, Fäulnis).

Stoffaufnahme, -leitung und -speicherung bei Pflanzen unter Bezugnahme auf die entsprechenden Organe. Wasserhaushalt.

Bewegung und Wachstum der Pflanzen.

Exemplarische Darstellung pflanzlicher und tierischer Einzeller.

Überblick über das natürliche System der Tiere. Wichtige Vertreter der einzelnen Tierstämme unter Berücksichtigung der Beziehungen zwischen Körperbau, Lebensweise und Aufenthalt.

Überblick über das System der Pflanzen. Behandlung einiger Pflanzenfamilien der Blütenpflanzen.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Aufbau der Erde: Schalenbau, Gebirgsbildung, Vulkanismus, Erdbeben.

Gesteins-, Mineral-, Kristallbegriff anhand von Beispielen. Kreislauf der Gesteinsbildung. Berücksichtigung der Minerale und Gesteine, die für die österreichische Wirtschaft von Bedeutung sind.

Lebensraum „Boden“: Bodenbildung; Bodentypen; landwirtschaftliche

Nutzung. Umweltprobleme: Erosion, Überdüngung, Monokultur. Grundwasser.

Ökologie: Nahrungskreislauf, Kreislauf der Stoffe und Energiefluß. Biologisches Gleichgewicht. Natürliche und künstliche Umwelt (Natur-, Kulturlandschaften). Biotop, Biozönose, Ökosystem. Störungen in Ökosystemen und Möglichkeiten der Abhilfe (Wasser, Wasserversorgung, Abwässer; Müll, Müllverwertung; Luftverschmutzung; Umweltgifte; Lärm, Landverlust, Aufforstung; Landschaftspflege).

Anpassung von Pflanzen und Tieren an jahreszeitliche Abläufe; Biorhythmen.

Pflanzen und Tiere unter spezifischen Lebensbedingungen: Wiese, Laub-, Nadel- und Mischwald, Steppensee, Aulandschaft, Moor, Gebirgssee, Bergwald, Hochgebirge.

Naturschutz in Österreich.

3.

Klasse (1 Wochenstunde):

Biologie des menschlichen Körpers: Bewegungsapparat; Organe des Stoffwechsels; Nervensystem, Sinnesorgane, Hormone. Fortpflanzungsbiologie des Menschen. Geburtenregelung, Familienplanung. Geschlechtskrankheiten.

Ernährungshygiene: Bedeutung der richtigen Ernährung, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Pflege des Dentalapparates.

Psychosomatik: Suchtgefährdung (Alkohol, Nikotin, Drogen); Arzneimittelmißbrauch.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Ethologie: ererbte und erlernte Verhaltensweisen bei Tieren.

Einzel-, Gruppenverhalten. Humanethologie: biologische Grundlagen und spezifisch menschliche Verhaltensweisen.

Genetik: klassische Vererbungslehre. Molekulargenetik. Angewandte Genetik (Tier-, Pflanzenzucht). Humangenetik (Erbforschung, Erbkrankheiten).

Entstehung, Entwicklungsgeschichte der Erde und der Lebewesen. Herkunft des Menschen.

Didaktische Grundsätze:

Die Überlastung mit bloßem Gedächtniswissen ist zu vermeiden. Umfangreiche systematische Betrachtungen müssen zugunsten wesentlicher allgemein-biologischer und ökologischer Inhalte zurücktreten. Durch überlegte Schwerpunktsetzung ist ein praxisbezogener Unterricht anzustreben. Auf eine ausreichende Artenkenntnis der heimischen Fauna und Flora ist hinzuarbeiten. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen (insbesondere zu Geographie und Wirtschaftskunde, Chemie, Physik, Heil- und Sonderpädagogik, Didaktik, Praxis) sollen nach Möglichkeit wahrgenommen werden.

Von besonderer Bedeutung ist die Erziehung zu exaktem Beobachten und sprachlich richtigem Beschreiben der Sachverhalte.

Der Unterricht ist durch Verwendung von Naturobjekten, womöglich aus der engeren Heimat, und durch intensive Ausnützung der audio-visuellen Unterrichtsmittel wirklichkeitsnahe zu gestalten.

Kenn- und Bestimmungsübungen, die der Vertiefung der systematischen, morphologischen und ökologischen Kenntnisse dienen, sowie Übungen in der Handhabung des Mikroskopes, in der Herstellung von Präparaten, als auch in der Erstellung einfacher Versuchsanordnungen sind durchzuführen. Lehrausgänge bzw. Exkursionen sind im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten einzuplanen. Der Unterricht aus „Biologie und Umweltkunde“ soll die moderne Forschung mit ihren gesicherten Ergebnissen berücksichtigen.

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)

31.
  1. 1992 (1. Klasse)
31.
  1. 1993 (2. Klasse)
31.
  1. 1994 (3. Klasse)
31.
  1. 1995 (4. Klasse)
31.
  1. 1996 (5. Klasse)

GESUNDHEITSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Unmittelbares Anliegen des Unterrichtes ist es, dem jungen Menschen Einblick in die vielfältigen Aufgabenbereiche der Hygiene in der Gegenwart zu gewähren. Der Schüler soll über hygienische Maßnahmen im Kindergarten, allenfalls im Hort, informiert werden, aber auch gezielte Förderungsmaßnahmen zum Schutze der Gesundheit und des Wohlbefindens der Menschen kennenlernen, um das Rüstzeug für eine gesunde, ausgeglichene Lebensführung zu erhalten. Die aus dem Unterricht gewonnenen Erkenntnisse sollen den Schüler zu verantwortungsbewußtem Verhalten hinsichtlich der Verhütung von Krankheiten und Unfällen erziehen.

Ziel ist es, im jungen Menschen eine entsprechende Einstellung zu seiner Gesundheit zu wecken und ihn anzuregen, durch sinnvolle Pflege von Körper und Geist seine körperliche und geistige Leistungsfähigkeit zu steigern und optimal zu erhalten.

Lehrstoff:

5.

Klasse (1 Wochenstunde):

Gesichtspunkte für eine gesunde Lebensführung; persönliche Hygiene, vor allem unter Bedachtnahme auf die zukünftige Berufstätigkeit.

Hygiene im Kindergarten, allenfalls im Hort. Parasiten im und am menschlichen Körper und deren Bekämpfung. Arten der Infektion, wichtige Infektionskrankheiten, insbesondere des Kindes, Maßnahmen zu deren Vorbeugung und Bekämpfung (Impfung, Desinfektion). Umgang mit Arzneimitteln.

Unfallverhütung sowie richtiges Verhalten bei Unfällen und in Krankheitsfällen im Kindergarten, allenfalls im Hort. Hausapotheke.

Didaktische Grundsätze:

Für die Auswahl und die Darlegung des gesamten Unterrichtsstoffes sind die praktischen Erfordernisse im Kindergarten und im Hort maßgebend.

Im Schüler soll das Gefühl der Verantwortung für die eigene Gesundheit sowie jene der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen geweckt werden. Insbesondere sind die Zusammenhänge zwischen nicht entsprechender Lebensführung und den daraus sich ergebenden Schädigungen der Gesundheit hervorzuheben. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sollen wahrgenommen werden (Zusammenarbeit, insbesondere mit den Lehrern der naturwissenschaftlichen Fachbereiche, der Pädagogik, der Heil- und Sonderpädagogik sowie der Leibeserziehung, bezüglich medizinischer Fragen mit dem Schularzt, ist anzustreben).

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)

31.
  1. 1992 (1. Klasse)
31.
  1. 1993 (2. Klasse)
31.
  1. 1994 (3. Klasse)
31.
  1. 1995 (4. Klasse)
31.
  1. 1996 (5. Klasse)

MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Musikerziehung soll die angehenden Kindergartenpädagogen dazu befähigen, Musik in ihren persönlichen Lebensbereich bewußt einzubeziehen sowie den beruflichen Anforderungen auf diesem Gebiet zu genügen. Dazu sollen sie neben Kenntnissen in Musikkunde das erforderliche praktische Können erwerben, eine Anleitung zu selbsttätiger Auseinandersetzung mit Musik erfahren und die Stellung der Musik im Bereich der Kultur (mit besonderer Berücksichtigung Österreichs) erfassen.

Die Schüler sollen zu bewußtem Hören und Wahrnehmen der akustischen Umwelt sowie zu kritischer Einstellung zu Musik und Musikkonsum erzogen werden. Sie sollen Freude an schöpferischer musikalischer Tätigkeit sowie an eigener Musikausübung (Singen, Musizieren, Experimentieren, Improvisieren) finden und so Anregungen zu sinnvoller Freizeitgestaltung erhalten.

Eine weitere Aufgabe des Unterrichtes ist die Förderung der emotionalen Entwicklung und die Bereicherung der individuellen Erlebnisfähigkeit, als Voraussetzung, Kinder und Jugendliche für Musik zu sensibilisieren. Ebenso wichtig ist das Erkennen der sozialen Funktion der Musikerziehung, zB durch Gemeinschaftserlebnis und die Notwendigkeit des Hörens auf andere, Kinder für soziales Verhalten aufzuschließen. Darüber hinaus ist die Fähigkeit zu methodisch adäquatem Vorgehen in der musikalischen Früh- und Jugenderziehung zu vermitteln sowie die Befähigung für die spätere Funktion bei der Beratung in der musischen Elternbildung.

Damit soll die Musikerziehung einen wesentlichen Beitrag zur berufsspezifischen Ausbildung, zur Allgemeinbildung und Persönlichkeitsfindung leisten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Singen, Musizieren, Gestalten:

Aufbau der stimmlichen Kondition im Hinblick auf die berufliche Belastbarkeit der Stimme. Stimmbildung vor allem anhand von Kinderliedern.

Hör- und Treffübungen, Gedächtnis- und Erfindungsübungen. Singen nach Gehör und nach Noten. Ein- und mehrstimmige Lieder, ausgehend vom Erfahrungsbereich der Kinder, insbesondere Kinder-, Volkslieder und Kanons.

Rhythmische Schulung, Unabhängigkeitsübungen, Transponieren von Kinderliedern, schlagtechnische Übungen, rhythmische Klatschspiele, elementare Instrumentalbegleitung zu Lied und Spiel. Ständige Schulung des rhythmischen Gefühls und des Gefühls für rhythmische Form. Verwendung von Instrumenten zur klanglichen Bereicherung unter Wahrung stilistischer Gesichtspunkte.

Musizieren mit elementaren Musikinstrumenten (wie körpereigene und selbstgebaute Instrumente), kindgemäße Instrumente und Erlernen ihrer Spieltechnik.

Erarbeiten von Tonräumen.

Vokale und instrumentale Gestaltungsversuche mit dem melodisch-rhythmischen Material des Kinderliedes (Improvisation), Vertonen von Kinderreimen im Rahmen der erarbeiteten Tonräume (Rufterz, Leierformel, Dreiklang, Pentatonik, Diatonik, Dur und Moll;

Querverbindungen zum Instrumentenbau); Verbalisieren, Dramatisieren;

spielerischer Umgang mit technischen Geräten.

Musikkunde:

Notenkunde.

Erarbeiten und Festigen der Grundbegriffe der Musiklehre im Hinblick auf rhythmische, tonale und formale Elemente: Metrum, Takt, Rhythmus, Tonräume, Melodietypen, Intervalle, Dreiklänge, Dominantseptakkord, einfache Kadenzen, Motiv, Thema, Halbsatz, Periode, einfache Liedformen.

Bewußtmachen gestaltender Prinzipien in der Musik: Wiederholung, Variation, Steigerung, Symmetrie - Asymmetrie, Spannung - Lösung, Kontrast.

Physikalische Grundlagen der Schallerzeugung: Ton, Geräusch, Klang.

Die menschliche Stimme: Funktion, Pflege.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Singen, Musizieren, Gestalten:

Fortsetzung der Stimm- und Gehörbildung - auch am Kinderlied und anderem Liedgut, Schulung der Treffsicherheit und des rhythmischen Empfindens bei gesteigerter Anforderung beim Singen und Musizieren. Fortsetzen der vokalen und instrumentalen Musikpflege. Ein- und mehrstimmige Lieder mit gesteigerten Anforderungen. Einfaches polyphones Singen, schwierigere Kanons.

Übungen im Blattsingen. Tonfolgen, die über die Melodik einfacher Volkslieder hinausgehen. Übungen im zweistimmigen Singen.

Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen unter Einbeziehung der Sprache und von Erscheinungsformen aus der zeitgenössischen Musik.

Verklanglichen von Geschichten oder Bildern (Querverbindung zu Deutsch und Bildnerischer Erziehung).

Anleitung zum selbständigen Erarbeiten von Liedern nach Noten. Aufbereitung von Liedern zur vokalen und instrumentalen Ausführung in kleinen Gruppen. Gestalten von Singtänzen nach vorgegebenen Liedern.

Musikkunde:

Erweitern der vorhandenen Kenntnisse. Vierklänge und ihre Umkehrungen. Dreiklangsumkehrungen aller Stufen, einfache drei- und vierstimmige Kadenzen (Querverbindung zur Instrumentalmusik).

Der Baßschlüssel.

Instrumentenkunde: Ausgehend von den elementaren Instrumenten, Behandlung der gebräuchlichen Musikinstrumente. Einfache Partiturleseübungen. Übungen im Erkennen der wichtigsten Orchesterinstrumente. Umgang mit technischen Mittlern von Musik.

Wichtige Formen der Instrumentalmusik: Tanzformen, Suite, Rondo, große Liedformen, Variationsform. Erklärung an ausgewählten Hörbeispielen unter Hinweis auf Funktionsbereich (Tanzmusik, Schlagermusik, Kirchenmusik usw.) sowie auf Leben und Werk einzelner Komponisten und ihre Bedeutung in der Musikgeschichte.

3.

Klasse (1 Wochenstunde):

Singen, Musizieren, Gestalten:

Singen, Stimmbildung und Gehörbildung sind im Zusammenhang mit der Erweiterung des Liedschatzes der Klasse mit erhöhten Anforderungen fortzusetzen.

Schulung des musikalischen Vorstellungsvermögens.

Im tonalen Bereich Üben und Singen in Moll und in den Kirchentonarten, soweit im dargebotenen Liedgut vorhanden.

Funktionelles Hören: Finden des Funktionsbasses bzw. der 3. Stimme unter Verwendung vor allem des alpenländischen Volksliedes. Dirigieren mit gesteigerten Anforderungen. Hinweise für die Leitung von Sing- und Spielgruppen. Singen im Dienste der Werkbetrachtung. Gestalten von Kinderliedbegleitung mit dem kindertümlichen Instrumentarium (Querverbindung zur Spielmusik).

Instrumentales Gestalten mit gesteigerten Anforderungen (Rondo, dreiteilige Liedform, Variation usw.).

Improvisation einzeln und in Gruppen.

Anleitung zur selbständigen musikalischen Fest- und Feiergestaltung.

Musikkunde:

Die Modulation als harmonisches Phänomen, insbesondere in der Anwendung bei der instrumentalen Liedbegleitung. Die wichtigsten Formen und Gattungen der Vokal- und Instrumentalmusik.

Musik und ihre Stellung in der Gesellschaft. Volksmusik, Kunstmusik, kommerzielle Musik. Ausgewählte Hörbeispiele unter Berücksichtigung ihres musikhistorischen Aspekts.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Singen, Musizieren, Gestalten:

Fortsetzen der vokalen und vokalinstrumentalen Musikpflege sowie der Gehörbildung und Stimmbildung unter Berücksichtigung methodischer Hilfen für die eigene Stimme sowie für die Stimme des Kindes.

Festigen des in den vorhergehenden Klassen erworbenen Liedschatzes. Gesänge für drei- und vierstimmigen Chor aus verschiedenen Epochen.

Anleitung zu selbsttätigem musikalischen Gestalten (Auswahl der Instrumente und Instrumentierung von Kinderliedern). Verklanglichen einer Bildgeschichte. Anleitung zur Herstellung von instrumentalen Vor-, Zwischen- und Nachspielen.

Anleitung zum Selbsterfinden von Kinderliedern; Melodiesieren von Reimen.

Musikkunde:

Höhepunkte der europäischen Musik. Stilmerkmale, historische Zusammenschau.

Anregung zum Umgang mit Fachliteratur für den persönlichen Bereich.

Fachdidaktische Beiträge zur musikalischen Früherziehung:

Funktion und Bedeutung des spontanen Singens im Kindergarten. Übersicht über das Kinderlied (traditionelles und neues Liedgut, Liedgattungen), Kinderinstrumente; Richtlinien für das Musizieren mit Kleinkindern und mit Kindern im Hort.

Kriterien für die Hörerziehung im Kindergarten. Auswählen von Beispielen aus der Kunstmusik und Methodik ihres Einsatzes im Kindergarten und Hort.

Methoden der Liedvermittlung.

5.

Klasse (2 Wochenstunden):

Singen, Musizieren, Gestalten:

Singen von schwierigeren Liedern oder Chören, auch solchen, die tonartlich nicht gebunden sind. Singen und Musizieren mit gesteigerten Anforderungen unter Einbeziehung der erlernten Instrumente (Blockflöten, Gitarren und beliebige Ensembleformationen).

Musikkunde:

Höhepunkte der europäischen Musik. Stilmerkmale, historische Zusammenschau. Außereuropäische Kulturkreise vor allem im Hinblick auf das verwendete Liedgut.

Kritische Auseinandersetzung mit Erscheinungsformen der zeitgenössischen Unterhaltungsmusik (Jazz, Pop, Rock, Schlager usw.).

Fachdidaktische Beiträge zur musikalischen Früherziehung:

Melodiesieren von Kinderreimen, Improvisieren im Bereich der Melodik des Kinderliedes. Gestalten von Kinderliedern (rhythmisch-bewegungsmäßig bzw. mit Lied und Musik).

Erkennen von Stimmfehlern bei Kindern („Brummer“) und Möglichkeiten zu deren Behebung. Die Mutation bei Hortkindern.

Anregung zum Umgang mit Fachliteratur auf dem Gebiet der musikalischen Früherziehung. Hilfen für die Elternarbeit (musikalische Fachberatung der Eltern). Hinweise über Möglichkeiten künftiger musikalischer Betätigung (Chor, Singkreis, Musiziergruppe).

Didaktische Grundsätze:

Die einzelnen Teilgebiete der Musikerziehung sind im Unterricht nie streng voneinander zu trennen.

Im Hinblick auf das künftige Berufsfeld der Schüler im Kindergarten und im Hort sollte ausgehend von methodisch-didaktischen Prinzipien der Kindergartenpädagogik exemplarisch aufgezeigt werden, wie vom Ganzheitlichen zur Differenzierung gefunden wird. Auch sind die Lernprozesse sowie die Gesichtspunkte des didaktischen Aufbaues den Schülern so durchschaubar zu machen, daß sie mit austauschbaren Inhalten auf andere Altersstufen übertragen werden können. Durch beispielhaftes Erarbeiten von Lied- und Spielgut für Kindergarten und Hort sind Auswahl- und Beurteilungskriterien bewußt zu machen.

Obwohl die musikalische Früherziehung schwerpunktmäßig erst in der

4.

und 5. Klasse zusammengefaßt wird, ist bereits ab der 1. Klasse der jeweils mögliche Bezug zwischen Lehrstoff und beruflichen Erfordernissen aufzuzeigen. In diesem Sinne ist auch mit den Lehrern der Didaktik und Kindergarten- bzw. Hortpraxis in geeigneter Weise zusammenzuarbeiten, um die Übertragung der Methoden zu sichern.

Beim Singen - Musizieren - Gestalten sind drei Ebenen zu beachten:

1.

Singen von Liedern. Die Liedauswahl nach Inhalt und musikalischer Gestaltung soll den Bedürfnissen der Schüler unter Berücksichtigung der Altersgemäßheit angepaßt sein.

2.

Funktionales Singen (Singen zur Stimmbildung oder zur Erarbeitung musikkundlicher Grundbegriffe). Entsprechend dem ganzheitlichen Prinzip wäre in der Stimmbildung vom Experiment, der Erprobung der eigenen Möglichkeiten ausgehend, zum Singen nach Gehör und Noten überzugehen. Singen darf jedoch nicht nur als Mittel zur Stimmbildung und Musikkunde eingesetzt werden, vielmehr soll die Freude am Singen (das zweckfreie Singen) vor jeder Verschulung des Singens stehen und Singen im geselligen Kreis so oft als möglich gepflegt werden. Es sollte eine bewußte Trennung zwischen „Singen an sich“ und der „Arbeit am Lied“ erfolgen.

3.

Singen als Vorführung. Die Arbeit am Lied erfolgt mit dem Ziel einer besonderen musikalischen Leistung, zB in der Fest- und Feiergestaltung.

Auch für das instrumentale Musizieren ist das Prinzip der drei Ebenen anwendbar:

1.

Erfahrung sammeln. Freies spontanes Gestalten sowohl mit Geräuschen und Klängen als auch mit vorgegebenen musikalischen Strukturen.

2.

Systematisieren und Bewußtmachen von Notation, musikalischen Strukturen, Gestaltungsmitteln und instrumentalen Spieltechniken.

3.

Aufbereiten von Lied- und Spielgut im Hinblick auf das Vorspiel. Technik des Übens und der Einstudierung.

Die im Instrumentalunterricht erworbenen Fertigkeiten sind schon von der 1. Klasse an, insbesondere aber in der 4. und 5. Klasse, in den Dienst der Musikerziehung zu stellen, allenfalls auch unter Einbeziehung außerhalb der Schule erlernter Instrumente.

Die Musikkunde sollte ebenso wie die Instrumentenkunde an praktisches Erleben anschließen bzw. eine Systematisierung der im elementaren Singen und Musizieren gewonnenen Erfahrungen bringen. Das Erwerben und Erweitern von musikkundlichen Kenntnissen ist aber nicht als übergeordnetes Lernziel anzusehen, sondern hat einerseits dem Vertiefen der musikalischen Wahrnehmungsfähigkeit zu dienen, andererseits die nötigen Grundlagen für das Vermitteln und Umsetzen von Musik im Beruf zu liefern. Die ausgewählten Hörbeispiele sollen aus Meisterwerken verschiedener Epochen stammen, wobei auch die zeitgenössische sowie die außereuropäische Musik zu berücksichtigen ist. In der 1. bis 3. Klasse sollen die Schüler die Werke zunächst von Funktion, Bedeutung und musikalischer Form her erfassen lernen. In der 4. und 5. Klasse sind Musikgeschichte und Stilkunde schwerpunktmäßig zu berücksichtigen, dabei ist eine Beschränkung auf Höhepunkte geboten. Bei der Besprechung einzelner Beispiele sind, wo immer möglich, die Zusammenhänge zwischen der Musik weit zurückliegender Zeiträume und der Musik der Gegenwart bzw. der jüngeren Vergangenheit herzustellen. Biographische Hinweise haben nur dem Verständnis der Werke zu dienen.

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