Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 20. März 1985 über den Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an dieser Schule

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1985-07-31
Letzte Aktualisierung 1994-05-11
Status Aufgehoben · 1996-08-31
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 3
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Im Unterricht sind solche Werke vorzuziehen, die von den Schülern oder vom Lehrer musiziert werden können, doch ist auch der Einsatz der technischen Mittler unentbehrlich. Neben der Kenntnis der Funktion sollte die Befähigung zum Umgang mit Tonträgern und Wiedergabegeräten sowie deren Einsatz in Freizeit und Beruf vermittelt werden. In der Werkbetrachtung sind die Möglichkeiten eines fächerübergreifenden Unterrichtes wahrzunehmen.

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)

31.
  1. 1992 (1. Klasse)
31.
  1. 1993 (2. Klasse)
31.
  1. 1994 (3. Klasse)
31.
  1. 1995 (4. Klasse)
31.
  1. 1996 (5. Klasse)

INSTRUMENTALMUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichtes ist die Beherrschung der jeweiligen Instrumente zum fachgerechten Einsatz in der beruflichen Tätigkeit. Der Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten im Instrumentalspiel als praktische Ergänzung zu den im Unterricht aus Musikerziehung erworbenen Einsichten und Fähigkeiten soll dem Schüler vielfältige Möglichkeiten des eigenständigen Musizierens im Solo- und Ensemblespiel eröffnen. Die Kenntnis der künstlerischen und technischen Möglichkeiten der jeweiligen Instrumente sowie das schöpferisch-instrumentale Gestalten im beruflichen und persönlichen Bereich soll auch die Persönlichkeitsbildung fördern.

Gitarre

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Stimmen des Instrumentes, Haltung, Wechselschlag und andere technische Übungen. Melodiespiel in der I. und II. Lage. Melodiespiel mit Lagen- und Saitenwechsel, unterstützt durch Mitspielen auf leeren und gegriffenen Baßsaiten. Tonleitern. Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe.

Improvisationsübungen, wie Erfinden einfacher Melodien,

Motivergänzung, Vor-, Zwischen- und Nachspiele.

Solospiel technisch leichter Stücke.

Melodiespiel bis zur VII. Lage. Zwei- und dreistimmige

Anschlagstechniken.

Einfache Kadenzen und ihre Anwendung. Liedbegleitung (auch des eigenen Gesanges) nach Gehör und nach Noten.

Gemeinsames Musizieren auch mit anderen Instrumenten.

2.

Klasse (1 Wochenstunde):

Fortsetzung der elementartechnischen Übungen. Tonleitern, Bindetechnische Spielweisen, Quergrifftechniken. Kadenzen in drei- und vierstimmigen Akkordverbindungen und Dominantseptakkorde.

Solospiel mit gesteigerten Anforderungen. Zwei- und dreistimmiges Spiel mit gegriffener Ober- und Unterstimme. Leichte Etüden.

Improvisations- und Gestaltungsübungen. Blattspiel einer Melodiestimme aus mehrstimmigem Spielgut mit und ohne Fingersatzhilfen. Gemeinsames Musizieren mit mehreren Gitarren und auch mit anderen Instrumenten.

Liedbegleitung in verschiedenen Techniken (allenfalls Barregriffe) nach Gehör und nach Noten. Erweiterte Kadenzen. Sammlung einschlägigen Liedgutes.

Die Gitarre im pädagogischen Einsatz (Querverbindung zur Praxis).

3.

Klasse (1 Wochenstunde):

Fortsetzung der technischen Übungen mit gesteigerten Anforderungen.

Sololiteratur im mittleren Schwierigkeitsgrad aus verschiedenen Epochen unter Berücksichtigung der Originalmusik aus der Blütezeit des Instrumentes. Allenfalls Bearbeitungen für Gitarre aus dem Bereich der „E“ und „U“-musik.

Blattspielübungen mit gesteigerten Anforderungen im mehrstimmigen Zusammenspiel. Umstimmen der Saiten.

Die Gitarre als Kammermusikinstrument (Continuospiel), sowie im Einsatz für Fest- und Feiergestaltung.

Sicherheit in der Liedbegleitung, insbesondere für den Einsatz in der Praxis. Erweiterung der Liedersammlung. Anleitung zu selbsttätigem Musizieren und eigenständiger Arbeit auf dem Instrument.

5.

Klasse (1 Wochenstunde):

Erweiterung und Festigung der bisher erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.

Anleitung zu selbständiger Erarbeitung von Spielliteratur.

Erproben der verschiedenen Möglichkeiten des Instrumenteneinsatzes für die unterschiedlichen Erfordernisse im zukünftigen Beruf.

Erweiterung der Musizierpraxis auf diesem Instrument als Hausmusik und Kammermusikinstrument.

Vortrag der erarbeiteten Solo- und Ensemblestücke im Rahmen von Fest- und Feiergestaltung.

Flöte

(Blockflöte oder Bambusflöte)

A. Blockflöte

Lehrstoff:

2.

Klasse (1 Wochenstunde):

Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Sopran- oder Altflöte. Übungen, die der Haltung, Tonbildung, Atmung, Artikulation sowie der sicheren Spielfertigkeit (Tonbereich der Duodezim) dienen.

Spiel von Kinder- und Volksliedern nach Gehör und nach Noten. Leichte Tanz- und Spielstücke aus verschiedenen Epochen (einzeln und in der Gruppe). Erfinden von Melodien zu rhythmischen Motiven, Sprüchen und Reimen. Blattspielübungen; Transponieren nach Gehör und nach Noten.

Pflege des Zusammenspiels in verschiedenen Besetzungen.

3.

Klasse (1 Wochenstunde):

Fortführen der spieltechnischen Übungen. Festigen der Spielfertigkeit und Erwerben grifftechnischer Sicherheit (sämtlicher spielbarer Töne). Erlernen einer zweiten Flöte (Quintabstand).

Spiel von Kinder- und Volksliedern mit erhöhten Anforderungen. Liedspiel aus dem Gedächtnis. Transponieren von Kinderliedern.

Improvisieren einfacher Vor-, Zwischen- und Nachspiele. Improvisieren und Transponieren mit erhöhten Anforderungen. Improvisieren von einfachen Bewegungs- und Tanzformen für die praktische Arbeit in der rhythmisch-musikalischen Erziehung mit Kindern.

Anleitung zu selbsttätigem Musizieren und eigenständiger Arbeit auf dem Instrument.

Zusammenspiel in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten

(allenfalls Spiel auf weiteren Flöten).

Literaturübersicht.

5.

Klasse (1 Wochenstunde):

Technische Übungen (Tonleitern, Dreiklangszerlegungen, Kadenzen) in Verbindung mit verschiedenen Artikulationsmöglichkeiten. Intonations- und Intervallübungen. Spieltechnik mit gesteigerten Anforderungen, Etüden der Begabung des Schülers angepaßt.

Suiten- und Sonatensätze aus verschiedenen Epochen mit gesteigerten Anforderungen. Einführung in die Verzierungsarten.

Fortführendes Liedspiel, Erfinden einer Gegenstimme. Variation von Kinder- und Volksliedern. Improvisation einfacher Tänze in verschiedenen Taktarten.

Spiel im Baßschlüssel. Zusammenspiel in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten (Spiel auf weiteren Flöten).

Literatursammlung.

Gelegentlich Hörbeispiele ausgewählter Werke für Blockflöte aus verschiedenen Epochen.

B. Bambusflöte

Lehrstoff:

2.

Klasse (1 Wochenstunde):

Bau einer Bambusflöte (oder Weiterverwendung der im Freigegenstand Instrumentenbau hergestellten Bambusflöte).

Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Sopran- oder Altflöte. Übungen, die der Haltung, Tonbildung, Atmung, Artikulation sowie der sicheren Spielfertigkeit dienen.

Spiel von Kinder- und Volksliedern nach Gehör und nach Noten. Leichte Tanz- und Spielstücke aus verschiedenen Epochen (einzeln und in der Gruppe). Erfinden von Melodien zu rhythmischen Motiven, Sprüchen und Reimen. Blattspielübungen; Transponieren nach Gehör und nach Noten.

Pflege des Zusammenspiels in verschiedenen Besetzungen.

3.

Klasse (1 Wochenstunde):

Fortführen der spieltechnischen Übungen. Festigen der Spielfertigkeit und Erwerben grifftechnischer Sicherheit (sämtlicher spielbarer Töne). Bauen und Erlernen einer zweiten Flöte (Quintabstand). Kenntnisse und Fertigkeiten im Flötenbau und im Beheben von Schäden.

Spiel von Kinder- und Volksliedern mit erhöhten Anforderungen. Liedspiel aus dem Gedächtnis. Transponieren von Kinderliedern.

Improvisieren einfacher Vor-, Zwischen- und Nachspiele. Improvisieren und Transponieren mit erhöhten Anforderungen. Improvisieren von einfachen Bewegungs- und Tanzformen für die praktische Arbeit in der rhythmisch-musikalischen Erziehung mit Kindern.

Anleitung zu selbsttätigem Musizieren und eigenständiger Arbeit auf dem Instrument.

Zusammenspiel in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten (allenfalls Bau von weiteren Flöten und deren Erprobung).

Literaturübersicht.

5.

Klasse (1 Wochenstunde):

Technische Übungen (Tonleitern, Dreiklangszerlegungen, Kadenzen) in Verbindung mit verschiedenen Artikulationsmöglichkeiten. Spieltechnik mit gesteigerten Anforderungen, Etüden der Begabung des Schülers angepaßt.

Suiten- und Sonatensätze aus verschiedenen Epochen mit gesteigerten Anforderungen. Einführung in die Verzierungsarten.

Fortführendes Liedspiel, Erfinden einer Gegenstimme.

Variation von Kinder- und Volksliedern. Improvisation einfacher Tänze in verschiedenen Taktarten.

Spiel im Baßschlüssel. Zusammenspiel in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten (Bau und Spiel auf weiteren Flöten).

Erweitern der Kenntnisse und Fertigkeiten im Flötenbau und im Beheben von Schäden.

Literatursammlung.

Gelegentlich Hörbeispiele ausgewählter Werke für Bambusflöte aus

verschiedenen Epochen.

Didaktische Grundsätze:

Im Verlauf des gesamten Instrumentalunterrichtes ist jede Gelegenheit zu nützen, die vielseitige Verwendbarkeit des Erlernten in der beruflichen Tätigkeit aufzuzeigen und zu üben. Zum Unterrichtsgegenstand Musikerziehung und zu den einschlägigen Freigegenständen sind die notwendigen Querverbindungen herzustellen. Im Hinblick auf die Anforderungen sowohl in der Kindergarten- und Hortpraxis als auch im Unterrichtsgegenstand Musikerziehung sind den Schülern konkrete technische Anleitungen zum selbsttätigen Erarbeiten von Spielstücken und Liedbegleitungen zu bieten. In diesem Sinne ist auch beim Unterricht in Instrumentalmusik auf die Ausbildung des Gehörs, des rhythmischen Empfindens und die Vertiefung der musikkundlichen Kenntnisse Bedacht zu nehmen. Die künstlerischen und technischen Möglichkeiten des Instrumentes sind durch gelegentliches Vorspielen (auch unter Einsatz von Tonband und Schallplatte) von Werken aus alter und neuer Zeit aufzuzeigen.

Bei der Auswahl des Spielgutes und bei der Einführung in die Literatur sind insbesondere Werke österreichischer Herkunft zu berücksichtigen. Das gemeinsame Musizieren soll sowohl der Einführung in die Feiergestaltung als auch der Förderung des Verständnisses für Hausmusik, der sinnvollen Freizeitgestaltung und dem eigenen Musikerleben dienen.

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)

31.
  1. 1992 (1. Klasse)
31.
  1. 1993 (2. Klasse)
31.
  1. 1994 (3. Klasse)
31.
  1. 1995 (4. Klasse)
31.
  1. 1996 (5. Klasse)

RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erleben und Erkennen der Wechselbeziehung von Musik und Bewegung; darauf aufbauend Weckung des Verständnisses für die erzieherische Bedeutung von Musik und Bewegung.

Musik und Bewegung als Mittel der Persönlichkeitsentwicklung im kognitiven, affektiven, sozialen und motorischen Bereich als Primärerfahrung bei gleichzeitigem Erwerb didaktischer Umsetzungsmöglichkeiten im Beruf. Verfeinerung der Aufnahme-, Verarbeitungs- und Reaktionsfähigkeit. Sensibilisierung der Sinne. Einsicht in die psychosomatischen Vorgänge und deren Beachtung im persönlichen und beruflichen Leben. Verständnis für Einzelsituationen, Partnerbeziehung und Gruppe. Musik und Bewegung als Möglichkeiten der Entfaltung schöpferischen Tuns im persönlichen und beruflichen Bereich.

Erwerben der theoretischen und praktischen fachlichen Grundlagen sowie der Fähigkeit, die rhythmisch-musikalische Erziehung in die pädagogische Arbeit mit Kindern im Kindergarten, allenfalls im Hort, einzubeziehen.

Lehrstoff:

2.

Klasse (1 Wochenstunde):

Sensibilisierung der Wahrnehmung (auditiv, visuell, taktil, haptisch, kinästhetisch). Einsatz von Musik zur Differenzierung des Hörvermögens (auditive Wahrnehmung) besonders im Hinblick auf eine zu steigernde Aufnahmebereitschaft des Körpers für Musik. Praktische Erfahrung mit Elementen, die der Musik und Bewegung gleichermaßen zugrunde liegen: Zeit (Tempo, Metrum, Takt, Rhythmus), Dynamik, Melodie, Form. Differenzierung des Sehens anhand von Bewegungsbeobachtung. Tasten und Wiedergeben von Tasteindrücken. Transfer zwischen den verschiedenen Möglichkeiten der Sinneswahrnehmung, zB zwischen Hören und Tasten. Reflexion über unterschiedliche Erscheinungsformen und Zusammenhänge.

Entwicklung von Körperbewußtsein, Förderung von Koordinationsfähigkeit, Umgang mit dem körperlichen Gleichgewicht, Haltungsschulung einschließlich der Korrektur der Körperaufrichtung durch Ausgleich von Spannung und Entspannung. Erschließen vielfältiger Bewegungserfahrungen (insbesondere Flexibilität in den Grundbewegungsarten) durch Spiel, Improvisation und Imitation. Differenzierung der Bewegungsqualität in bezug auf Raum, Zeit, Kraft, Partner, Musik, Objekt.

Kennenlernen von Musikinstrumenten aller Art (wie Körper als Instrument; Behelfsinstrumente; selbstgebautes Instrumentarium; Stabspiele, Schlag- und Geräuschinstrumente, Flöten) in Verbindung mit Bewegung. Musikalische Improvisation, vokale und instrumentale Begleitung von Bewegungsabläufen.

Kennenlernen verschiedener Materialien wie Reifen, Stäbe, Bälle, Tücher, Naturmaterialien, Alltagsgegenstände. Improvisatorisches Spiel mit unterschiedlichen Materialien unter Berücksichtigung der Kombinationsmöglichkeiten.

Einsicht in die Auswirkung von Musik und Bewegung auf die sozialen Beziehungen (Einzel-, Partner- und Gruppenübungen). Förderung der sensiblen Wahrnehmungsfähigkeit für gruppendynamische Prozesse. Bewußtmachen non-verbaler Kommunikationssysteme. Entwicklung von Einfühlungsvermögen und Verantwortungsbewußtsein (durch den Wechselbezug von Selbständigkeit und Anpassung, Führen und Folgen, Ein-, Über-, Unterordnen).

Entwicklung und Förderung der Kreativität, Steigerung der Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit sowie Förderung von Gedächtnis und Orientierung durch alle Lehrstoffbereiche.

Erste Einblicke in die Arbeit mit Kindern.

3.

Klasse (1 Wochenstunde):

Differenzierung der Wahrnehmungsfähigkeit und Vertiefung der gewonnenen Erfahrungen.

Fortführung der Körperbildung, Haltungsschulung und Korrektur der Körperaufrichtung sowie Vertiefen des Körperbewußtseins. Differenzierung der Bewegungs- und Fortbewegungsarten. Bewegungsspiele. Erarbeiten einfacher sowie komplexer Bewegungsabläufe am Platz und im Raum. Bewegungsimprovisation unter Einbeziehung von Liedern, Texten, Spielen und instrumentaler Begleitung (auch im Hinblick auf die Arbeit mit Kindern). Kennenlernen von Möglichkeiten der Körperbildung und Verständnis für die psychosomatischen Vorgänge; Folgerungen für das persönliche und berufliche Leben.

Improvisation mit Musikinstrumenten, Sprache, Stimme unter Einbeziehung von Spielmaterialien und Bewegung. Bedeutung der Singstimme für die Arbeit mit Kindern. Einfache musikalische Formmodelle wie Liedformen, Rondo, Kanon, Variation.

Anwendung und Auswertung der verschiedenen Materialien unter neuen Aspekten (wie Spiel, Kommunikation, sensomotorisches Training, Gestaltung).

Vertiefte Einsicht in die Auswirkung von Musik und Bewegung auf die sozialen Beziehungen; Umsetzen dieser Erfahrungen auf das soziale Lernen, insbesondere auch bei Kleinkindern.

Bedeutung und Geschichte der „Rhythmisch-musikalischen Erziehung“.

Einführung in die praktische Arbeit mit Kindern. Elemente der rhythmisch-musikalischen Erziehung als Erziehungshilfe in allen Bereichen der Kindergartenarbeit. Methodischer Aufbau von Übungseinheiten. Analyse von Hospitationen bei rhythmisch-musikalischer Arbeit im Kindergarten. Hinweise auf entwicklungsspezifisches Arbeiten mit Kindern. Beobachten von gruppendynamischen Vorgängen. Hinführen zum eigenen Arbeiten in der Kindergruppe (Ausarbeitung von Themen; allmähliches Übernehmen von Übungseinheiten in der Kleingruppe).

Didaktische Grundsätze:

Erkenntnisse und Haltungen, die durch den Unterricht in rhythmisch-musikalischer Erziehung erworben werden sollen, müssen auf das eigene Tun und Erleben aufbauen (einschlägige Literatur sollte nur als Anregung oder zur Vertiefung des Verständnisses dienen). Ziel der rhythmisch-musikalischen Erziehung ist die individuell angemessene Entwicklung der körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte und die Erkenntnis ihrer Wechselwirkung (ganzheitliche Erziehung, Bildung der Gesamtpersönlichkeit) auch im Hinblick auf den Sozialbezug.

Die Zusammenarbeit mit der Didaktik sowie der Kindergarten- und Hortpraxis ist zu pflegen. Querverbindung zu anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere zu Pädagogik, Deutsch, Musikerziehung, Instrumentalmusik, Instrumentenbau, Bildnerische Erziehung, Werkerziehung und Leibeserziehung sollen wahrgenommen werden.

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)

31.
  1. 1992 (1. Klasse)
31.
  1. 1993 (2. Klasse)
31.
  1. 1994 (3. Klasse)
31.
  1. 1995 (4. Klasse)
31.
  1. 1996 (5. Klasse)

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Bildnerische Erziehung baut auf den in den vorangegangenen Bildungsgängen erworbenen Grundlagen auf.

Durch enge Verbindung von vielfältiger bildnerischer Tätigkeit, Kunst- und Werkbetrachtung sowie fachdidaktischer Überlegungen sollen die Schüler jene Einsichten, Fähigkeiten und Haltungen erwerben, die sie zu selbständiger, systematischer, gegenstandsgerechter und planvoller bildnerischer Arbeit im Kindergarten, allenfalls im Hort, befähigen. Diese Arbeit schließt die Mitgestaltung der beruflichen Umwelt sowie von Festen und Feiern ein. Darüber hinaus sollen die Schüler befähigt werden, ihr persönliches bildnerisches Darstellungsvermögen weiter zu entwickeln und es zur Bereicherung ihrer Lebensgestaltung zu nutzen.

Durch Einblick in die Entwicklungsstufen der Bildformen und Gestaltungstypen, durch Einführung in die Fachdidaktik und Methodik des bildnerischen Gestaltens, sowie durch berufsbezogene Übungen sollen die Schüler befähigt werden, bildnerische Tätigkeiten bei Kindern anzuregen, entsprechende Materialien, Verfahrensweisen und Medien auszuwählen und kreatives Verhalten zu fördern.

Elementare Sach- und Methodenkenntnisse für die Auseinandersetzung mit Kunst und visuellen Medien sollen zu einer sinnvollen Nutzung des ästhetischen Angebots und zu einer fundierten Werthaltung gegenüber diesen Bereichen der Kultur hinführen.

Damit soll die Bildnerische Erziehung einen wesentlichen Beitrag zu berufsspezifischer Ausbildung, zur Allgemeinbildung und zur Persönlichkeitsfindung leisten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Bildnerisches Gestalten (graphischer und farbiger Bereich):

Erweitern der Erfahrungen mit verschiedenen Materialien, Bildformaten, Darstellungs- und Gestaltungsmitteln sowie Gewinnen von Einsicht in deren Zusammenhänge vorwiegend anhand gegenstandsbezogener Aufgabenstellungen. Berücksichtigung entwicklungsgemäßer Darstellungsweisen.

Graphischer Bereich:

Lineares, flächiges und körperhaft-räumliches Gestalten, Umriß- und Binnenzeichnung, Oberflächengestaltung mit graphischen Mitteln; tonwertiges Zeichnen.

Einsatz verschiedener graphischer Materialien (Graphit mehrerer Härtegrade, Kreiden, Kohle, Feder, Pinsel ua.) und der entsprechenden Bildgründe (Zeichenpapier, Tonpapier, Packpapier, ua.).

Farbiger Bereich:

Deckende Malweise; gleichmäßiger Farbauftrag - sichtbarer Pinselduktus; aufbauende Malweise - Primamalerei. Einsatz unterschiedlicher Farbmaterialien (Deck- und Dispersionsfarben, farbige Beizen ua.) und entsprechender Auftragsweisen (Haar- und Borstenpinsel, Spachtel, Spritztechnik ua.). Verwendung verschiedener Malgründe (Papier, Textilien, Pappe, Faserplatten, Holz ua.).

Ornamentaler Bereich:

Reihung, Flächenfüllung (mit gleichen und wechselnden Elementen) mit geeigneten Werkzeugen und Materialien (Buntstift, Filzschreiber, Kartoffeldruck, Pinseldruck). Betonen der formalen Beziehungen zwischen Ornament und Gegenstand.

Kunst- und Werkbetrachtung:

An exemplarischen Beispielen aus den Bereichen Malerei, Graphik und Ornament - womöglich ausgehend von den Erfahrungen der praktischen Arbeit - Eröffnen emotionaler und kognitiver Zugänge zu Kunstwerken. Erarbeiten des Zusammenhanges von Inhalt, Form, Aussage und der kulturhistorischen Einbindung.

Fachdidaktischer Bereich:

Erläutern der Verwendung von Materialien, Bildgründen und Arbeitsverfahren, die für das Bildnerische Gestalten im Vorschulalter, allenfalls im Hort, geeignet sind. Erörtern von motivierenden Aufgabenstellungen für Kindergarten-, allenfalls für Hortkinder.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Bildnerisches Gestalten (graphischer und farbiger Bereich):

Graphischer Bereich:

Hochdrucktechniken, zB Stempeldruck, Kordeldruck, Materialdruck, Schablonendruck, Linolschnitt. (Papierschnitt und Reißtechnik als Vorform oder als Entwurf für Drucktechniken). Allenfalls Reservetechnik: Siebdruckverfahren mit verschiedenen Möglichkeiten der Schablonenherstellung. Graphische Zwischenverfahren, zB Monotypie.

Farbiger Bereich:

Feinabstufung und Farbmodulation, auch lasierende Malweise (Aquarell), Möglichkeiten der körperhaften und räumlichen Gestaltung mittels Farbe. Themengebundene Kontrastsetzung an exemplarischen Beispielen.

Theoretische Auseinandersetzung:

Kontrastlehre, Erarbeiten grundlegender Kontrastmöglichkeiten im graphischen und farblichen Bereich.

Schrift- und Typographie:

Wiederholendes Üben der Schreib- und Blockschrift (rhythmisches Schreiben und Gestalten von Schriftfeldern). Anfertigen von Schriftschablonen, Verwendung von vorgefertigten Buchstaben.

Kunst- und Werkbetrachtung:

Auseinandersetzung mit Werken der Druckgraphik und Malerei. Druckgraphische Verfahren. Ausdrucksqualitäten und Funktionen. Einfache Analysen und Interpretationsversuche.

Fachdidaktischer Bereich:

Auseinandersetzung mit Drucktechniken und Malverfahren, die für den Kindergarten, allenfalls für den Hort, geeignet und mit einfachen Mitteln durchführbar sind (womöglich anhand von Beispielen).

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Bildnerisches Gestalten (graphischer und farbiger Bereich):

Graphischer Bereich:

Grundfähigkeiten im sachlichen Zeichnen. Erweitern der Gestaltungsfähigkeiten bei Studien vor dem Objekt im Hinblick auf das Erfassen wesentlicher Proportionen, Richtungsbezüge, Bau und Gliederung, Oberflächenbeschaffenheit sowie plastischer und räumlicher Sachverhalte an einfachen Gegenständen. Erarbeiten von Normal- und Schrägrissen sowie deren Anwendung. Anfertigen von Sachzeichnungen zur Verwendung im Kindergarten.

Farbiger Bereich:

Farbe in bezug zu Thema und Aussage. Farbe als optisches Signal und Symbol. Farbe in der Fest- und Feiergestaltung; Plakat.

Schrift- und Typographie:

Berufsbezogenes Anwenden der Schrift (Elterninformation, Programme, Beschilderung ua). Schriftdesign, Erkennen von Ausdrucksqualitäten der Schrift.

Kunst- und Werkbetrachtung:

Auseinandersetzung mit Naturstudien in Malerei und Graphik (Skizze, Entwurf, Studie), Gebrauchsgraphik (Plakat, Schrift, Typographie) sowie Erscheinungsformen der Perspektive in der bildenden Kunst.

Fachdidaktischer Bereich:

Einblick in die Entwicklung der bildnerischen Gestaltungsweise des Kindes (Gründe für die kindliche Farbwahl, Möglichkeiten des Hinführens zu differenzierter Farb- und Formgebung ua.). Anhand von Arbeiten aus verschiedenen Entwicklungsstufen Aufzeigen von Ausdrucksformen bei Kindern, allenfalls bei Jugendlichen.

Kunstbetrachtung mit Kindern anhand von Bildbeispielen; Methoden der Werkbetrachtung bei Ausstellungs- und Museumsbesuchen.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Bildnerisches Gestalten (graphischer und farbiger Bereich):

Graphisches und farbiges Gestalten sowie Schrift im Zusammenhang mit berufsbezogenen Aufgabenstellungen. Dekoratives Gestalten unter Einsatz verschiedener Materialien zur festlichen Ausschmückung von Räumen. Zusammenhang von Raumgegebenheiten und Dekorationskonzept.

Graphischer Bereich:

Großformatiges Zeichnen zur Erläuterung und Illustration bestimmter Sachverhalte.

Farbiger Bereich:

Farbe in der Raumgestaltung anhand praktischer Beispiele. Allenfalls freie Malerei.

Umwelt und Architektur:

Lesen, Besprechen, Entwerfen und Zeichnen von Plänen aus dem Lebensbereich und der künftigen Berufswelt der Schüler.

Kunst- und Werkbetrachtung:

Zugänge zu Werken der Architektur an wenigen exemplarischen Beispielen (Grundriß, Aufbau, Material, Konstruktion, Lichtführung. Konstruktive und dekorative Bauformen).

Gegenüberstellung und Vergleich von Werken aus verschiedenen Kunstepochen, Längs- und Querschnitte.

Fachdidaktischer Bereich:

Aufbau und Aussage von Illustrationen in Kinderbüchern, Bildgeschichten und Comic-strips. Erarbeitung von Beurteilungskriterien für die optische Gestaltung.

5.

Klasse (2 Wochenstunden):

Bildnerisches Gestalten (graphischer und farbiger Bereich):

Selbstgewählte Aufgaben zur Entfaltung der persönlichen Ausdrucksfähigkeit.

Kunst- und Werkbetrachtung:

Stilgeschichtliche und kunsthistorische Zusammenhänge in den wesentlichen Kunstepochen und den Bereichen Architektur, Plastik,

Malerei und Graphik. Medienbereich: Aufzeigen grundlegender Gestaltungsmöglichkeiten in den Bereichen Foto - Film - Video.

Fachdidaktisches Seminar:

Interpretation von Kinderarbeiten und Zusammenstellung von Reihen im Hinblick auf die Differenzierung von Bildformen und Gestaltungstypen. Motivation zu bildnerischem Gestalten, zB Musikalische Graphik; Ausarbeitung von methodischen Konzepten. Möglichkeiten der Ausgestaltung von Kindergärten.

Didaktische Grundsätze:

In der Bildnerischen Erziehung stehen sowohl bei der praktischen Tätigkeit als auch bei der theoretischen Auseinandersetzung die berufsbezogenen Zielsetzungen im Vordergrund. Bei der Auswahl der Stoffgebiete, Themen, Verfahrensweisen, Materialien und Techniken sind jene vorzuziehen, die einen Transfer in die Gegebenheiten des Kindergartens, allenfalls des Hortes, ermöglichen und sich für das kindliche Gestalten eignen.

Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerläßliche Voraussetzung.

Die im Lehrplan angeführte Reihenfolge der Bereiche innerhalb der einzelnen Klassen ist nicht bindend, eine ausreichende Berücksichtigung jedes einzelnen Bereichs ist jedoch zu gewährleisten. Um einen angemessenen Unterrichtsertrag in den Bereichen sicherzustellen, sind diese in den Schulstufen schwerpunktmäßig anzuordnen und aufbauend zu behandeln. Das ornamentale Gestalten hat seinen Schwerpunkt in der 1. Klasse, sollte aber bei Bedarf auch in anderen Schulstufen herangezogen werden.

Querverbindungen zwischen den Bereichen aber auch zu anderen Unterrichtsgegenständen (wie Werkerziehung, Didaktik, Kindergarten- bzw. Hortpraxis ua.) werden empfohlen. Themen, die sich aus aktuellen Anlässen (insbesondere im Übungskindergarten, allenfalls im Übungshort) anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters und ihrer Berufsbezogenheit nach Möglichkeit in den Unterricht einzubeziehen.

Die Schüler sollen zur ökonomischen Verwendung von Materialien und Werkzeugen angeleitet werden. Auf Unfallverhütung ist hinzuweisen.

Beim Bildnerischen Gestalten ist eine dem Entwicklungsstand der Schüler angemessene Ausdrucksform anzustreben. Das gelegentliche Erproben von Materialien und Verfahren darf nicht zum Selbstzweck werden. Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen, aber auch bei der Planung von umfassenden Arbeitsprojekten sind Selbständigkeit und kreatives Verhalten der Schüler sowie die Fähigkeit zu Koordination und Kooperation (Gruppenarbeit) zu fördern. Unterrichtsformen, welche die Darstellung schematisch festlegen, sind zu vermeiden.

Für das Studium vor dem Objekt wird ein Aufbau in Teilschritten empfohlen (schwerpunktmäßiges Eingehen auf einzelne Probleme und Fortschreiten von einfachen zu komplexeren Objekten).

Bei der Kunst- und Werkbetrachtung soll von der praktischen Erfahrung der Schüler ausgegangen werden. Auch in diesem Bereich sollen die Schüler aktiv an der Unterrichtsgestaltung mitwirken. Sie sind anzuregen, Bildmaterial und Texte zu beschaffen, Problemstellungen vorzutragen und das Angebot von Fachliteratur, Museen, Ausstellungen, Hörfunk, Fernsehen, Zeitschriften ua. selbständig zu nutzen. Die Werke sollen so ausgewählt werden, daß sie den gewünschten Aspekt exemplarisch veranschaulichen. Auf angemessene Präsentation ist zu achten. Die herangezogenen Bildbeispiele müssen genügende Größe aufweisen, für alle gut sichtbar sein und ausreichende technische Qualität besitzen (Nutzung der AV-Medien). Die Begegnung mit dem Original ist anzustreben (Museumsbesuche, Lehrausgänge).

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages sollen gemeinsam erarbeitete Zusammenfassungen, vorgegebene Unterlagen und eigene Notizen der Schüler in einer Mappe gesammelt werden. Diese Mappe soll durch eine Sammlung von Zeitungsausschnitten, Kunstkarten, Fotos ua. ergänzt werden. Ebenso sind die fachdidaktischen Hinweise zur Umsetzung der gelernten Techniken und Arbeitsweisen für die Arbeit im Kindergarten, allenfalls im Hort, festzuhalten.

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)

31.
  1. 1992 (1. Klasse)
31.
  1. 1993 (2. Klasse)
31.
  1. 1994 (3. Klasse)
31.
  1. 1995 (4. Klasse)
31.
  1. 1996 (5. Klasse)

WERKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Werkerziehung soll auf den in den vorangegangenen Bildungsgängen erworbenen Grundlagen aufbauen. Die Schüler sollen einerseits dazu geführt werden, die für ihren künftigen Beruf notwendigen praktischen Werkverfahren zu beherrschen; andererseits sollen sie durch enge Verbindung der praktischen Arbeit mit Werkbetrachtung und fachdidaktischen Überlegungen sowie durch Erwerb von elementaren Sachkenntnissen Einsicht in Werkstoffgegebenheiten, Verfahrensweisen, in Zusammenhänge von Form, Funktion und Material gewinnen und so zu selbständiger, systematischer, gegenstandsgerechter und planvoller Berufsarbeit im Kindergarten, allenfalls im Hort, befähigt werden. Diese Arbeit schließt die kreative Gestaltung der beruflichen Umwelt sowie von Festen und Feiern ebenso ein wie die Förderung der kreativen Fähigkeiten und Kräfte der Kinder.

Einblicke in Probleme der Produkt- und Umweltgestaltung aus Gegenwart und Vergangenheit sollen die Schüler zu einer differenzierten und begründeten Werthaltung gegenüber diesen Bereichen führen.

Damit soll die Werkerziehung einen wesentlichen Beitrag zu berufsspezifischer Ausbildung, zur Allgemeinbildung und zur Persönlichkeitsfindung leisten.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Werken (3 Wochenstunden):

Körperhaftes und räumliches Gestalten:

Plastisches Gestalten, vorwiegend figurativ, in additiven und subtraktiven Techniken mit leicht formbaren Materialien (zB Knetwachs, Ton, Papiermache, Plastilin, Seife, Teig ua.). Aufbauend auf den Erkenntnissen der vorhergegangenen Schulstufen Erweitern der Erfahrungen bei der Gestaltung von Vollplastik und Relief (zB Menschen- und Tierdarstellungen, Masken, Kacheln). Montageverfahren mit Materialien industriellen Ursprungs (zB Schachteln, Dosen, Textilien) und mit Naturmaterialen (zB Stroh, Rinde, Blätter, Zapfen).

Fachdidaktische Auseinandersetzung mit den Formmöglichkeiten im plastischen Bereich im Kindergarten, allenfalls im Hort. Hinweise auf Motivation, Aufbaureihen mit abgestuften Schwierigkeitsgraden und Organisation von Arbeitsprozessen.

Bauen unter Berücksichtigung verschiedener Funktionen, wie Umschließen, Abgrenzen, Durchbrechen, Überdachen usw. vornehmlich großformatig (begehbar) mit Karton, Stangen, Plachen ua. Fachdidaktische Auseinandersetzung mit Möglichkeiten des Bauens im Kindergarten, allenfalls im Hort (Bedachtnahme auf Material, Materialverbindung und Werkzeug).

Produktgestaltung:

Flechten mit verschiedenen Materialien (zB Untersätze, Körbchen, Matten ua.). Verschiedene Papierarbeiten, insbesondere Faltarbeiten (zB Mützen, Schiffchen, Faltschachteln ua.). Kindgemäßes Spielzeug und Beschäftigungsmaterial aus verschiedenen Materialien, Dekorationsobjekte.

Werkbetrachtung von Spielzeug im Hinblick auf Funktion, Form, Farbgebung und Materialauswahl.

Textiles Gestalten (2 Wochenstunden):

Textile Techniken: Weben, Knüpfen, Stoffdrucken, Applizieren, Batiken, Sticken, Stricken und Häkeln. Anfertigen von Werkstücken aus drei der genannten Bereiche. Nähen kleiner Werkstücke (zB Kleidung für den täglichen Gebrauch und für das Spiel des Kindes), Umarbeitungen (zB Schürze, Malerkittel, Kostüme für das Rollenspiel), Zeichnen einfacher den Themenstellungen entsprechender Schnitte.

Werkbetrachtung textiler Arbeiten aus dem Bereich der Kunst und Volkskunst aus verschiedenen Zeiten und Ländern.

Fachdidaktische Hinweise für die Beschäftigung von Kindergarten-, allenfalls Hortkindern, im textilen Bereich im Hinblick auf Motivation, Aufbaureihen mit abgestuften Schwierigkeitsgraden und Organisation von Arbeitsprozessen. Hinweise zur Herstellung von Spielgaben (zB Fingerpuppen) und zur Ausstattung von Festen und Feiern im Kindergarten, allenfalls im Hort. Auseinandersetzung mit Gestaltungskriterien (Material, Technik, Funktion, Form und Farbe) im textilen Bereich.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Werken:

Körperhaftes und räumliches Gestalten:

Erweitern der Erfahrungen beim plastischen Gestalten durch Heranziehen neuer Materialien (wie Gips, Holz), zB an figurativer Vollplastik und Relief. Gießverfahren (zB Gipsguß, Wachsguß, Zinnguß); Abdruckverfahren (zB mit Plastilin, Ton, Wachs ua.).

Werkbetrachtung: Gewinnen von Einsichten in das Zusammenwirken von Material und formgebenden Verfahren im Dienste einer Aussage anhand von Werken der Plastik aus Vergangenheit und Gegenwart, auch aus der Volkskunst.

Anfertigen von Grundelementen für das Zusammenstellen von Bauwerken und Raumgestaltungen (zB für das spielerische Erfassen konkreter Lebenssituationen, wie Wohn- und Verkehrssituationen).

Werkbetrachtung: Bewußtmachen der durch Spiel erfahrenen Probleme in Lebenssituationen (zB räumliche Bedingungen, Notwendigkeit von Regelungen, Bedeutung optischer Zeichen und Signale).

Produktgestaltung:

Bereich Gefäßkeramik: Daumenschale, Aufbaukeramik, allenfalls Plattenkeramik, Drehen auf der Töpferscheibe, Glasieren und Engobieren.

Werkbetrachtung von Keramik im Hinblick auf Form, Farbe und Funktion (Produktanalyse), Unterschied zwischen handwerklicher und industrieller Fertigung.

Fachdidaktik: Wecken des Verständnisses für die handwerklichen Anforderungen der verschiedenen Techniken.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Werken (ein Semester):

Körperhaftes und räumliches Gestalten im Dienste des Spieles und der Dekoration:

Herstellen von räumlichen Gegebenheiten für spontane Kinderspiele (Einkaufen, Kochen usw.) und für das vorgegebene Spiel (Märchen-, Puppen-, Schattenspiel). Herstellen von Puppen für das Bühnenspiel, zB Flachpuppen, Handpuppen, Marionetten (auch Stockmarionetten). Herstellen von Masken und Kostümen.

Werkbetrachtung in engem Zusammenhang mit der eigenen praktischen Tätigkeit; Betrachten beispielhafter Lösungen aus Bühnengestaltung und Bühnendekoration.

Dekoration für Alltag, Fest- und Feiergestaltung im Kindergarten, allenfalls im Hort, vornehmlich aus leicht bearbeitbaren Materialien und mit rasch bewältigbaren Arbeitsprozessen.

Werkbetrachtung: Einblicke in entsprechende Formen des Brauchtums.

Textiles Gestalten (ein Semester):

Erweitern der Kenntnisse und Erfahrungen in den Techniken Stricken, Häkeln, Weben, Knüpfen, Stoffdrucken, Applizieren, Batiken und Nähen, die auch in kombinierter Form an Werkstücken für das kindliche Spiel anzuwenden sind:

a)

Herstellung von Puppen für das Lern- sowie für das Bühnenspiel;

b)

Puppenkleidung, Ausstattung für die Puppenecke (Bettzeug, Tischwäsche ua.);

c)

Anfertigen von Tieren in textilen Techniken (dreidimensional).

Für jede der drei angeführten Aufgabenstellungen ist je ein Werkstück anzufertigen.

Werkbetrachtung: Beachtung der optischen und haptischen Wirkung von textilen Materialien in ihrer vielfältigen Verarbeitung, insbesondere an typischen Werken in den obgenannten Techniken. Das Erscheinungsbild von textilem Spielzeug im Wandel der Zeit (zB Puppen, Tiergestalten). Allenfalls Bekleidungsgeschichte (erläutert an wenigen exemplarischen Beispielen). Besprechung von aktueller, persönlich gestalteter Mode (Modetrends, Modetorheiten).

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Werken:

Körperhaftes und räumliches Gestalten:

Skulpturale Verfahren auch in Materialien mit höherem Bearbeitungswiderstand, wie Holz, Kunststein, Sandstein, Speckstein.

Werkbetrachtung von Skulpturen im Zusammenhang mit den bei der praktischen Arbeit gestellten Aufgaben.

Räumliche Gestaltung von Spiel- und Arbeitsbereichen im Kindergarten, allenfalls im Hort (auch im Freien), Planlesen, Planskizzen, Planzeichen.

Körperhaftes und räumliches Gestalten im Dienste von Spiel und Dekoration:

Bühnengestaltung unter Beachtung der Farbwirkung im Bühnenbild und beim Kostüm, der Beleuchtung, der Raumwirkung auf der Bühne, der Zuschauerperspektive ua. Werkbetrachtung: Theoretische Auseinandersetzung mit anfallenden technischen Problemen, wie Veränderungen der Bühne (zB Kulissenwechsel, Vorhang, Beleuchtungseinrichtungen). Grundtypen des Bühnenspiels (zB Guckkastenbühne, Arena) und der Bühnengestaltung (zB realistisch, stilisiert, abstrakt).

Dekorationen für Alltag, Feste und Feiern im Kindergarten, allenfalls im Hort, unter Einbeziehung von Arbeitsvorhaben, die eine umfangreichere Planung voraussetzen. Betrachtung von charakteristischen Beispielen der Fest- und Feiergestaltung, auch in Verbindung mit dem Brauchtum.

Produktgestaltung:

Einfache Verfahren beim Herstellen von Produkten aus Holz und Metall (zB Spielzeug, Gebrauchsgegenstände, Schmuck). Allenfalls Fortführen der Gestaltung von Keramik.

Werkbetrachtung: Entscheidungshilfen für die Bewertung von Produkten (zB Gebrauchswert und Ästhetik). Unterscheidung subjektiver und objektiver Kriterien und deren Zeitbedingtheit.

Fachdidaktische Auseinandersetzung mit Aufbaureihen zu Skulptur und Produktgestaltung. Bewertung von Kinderspielzeug im Hinblick auf seine Verwendbarkeit unter Einbeziehung pädagogischer Überlegungen.

5.

Klasse (2 Wochenstunden):

Werken:

Praktischer Bereich:

Der Schüler hat aus einem selbstgewählten Bereich eine praktische Arbeit zu erbringen, die unter besonderer Berücksichtigung berufsbezogener Aspekte in Umfang und Differenziertheit über dem Niveau der vorhergehenden Lernstufen zu stehen hat.

Wahlbereiche sind: Körperhaftes und räumliches Gestalten, Produktgestaltung, Textiles Gestalten.

Fachdidaktischer Bereich:

Zusammenstellung von Aufgabenreihen aus den einzelnen Gestaltungsbereichen für die Arbeit im Kindergarten, allenfalls im Hort, unter Berücksichtigung unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade beim Einsatz verschiedener Materialien und Techniken bei unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten.

Didaktisch begründete Aufgaben für einzelne Arbeitsbereiche im Hinblick auf die Abfolge von Aufgabenstellungen, die Reihung nach steigenden Schwierigkeitsgraden, die Entwicklung der Handgeschicklichkeit, die Anforderungen des Materials und die Abhängigkeit vom Werkzeuggebrauch.

Kriterien der Raumgestaltung, der Präsentation von Exponaten insbesondere im Kindergarten, allenfalls im Hort. Kriterien für die Gestaltung von Spielflächen im Freien.

Hinweise zur Werkbetrachtung mit Kindern.

Werkbetrachtung:

Exemplarische Auseinandersetzung mit Werken aus den Bereichen „Körperhaftes und räumliches Gestalten“, „Produktgestaltung“, „Textiles Gestalten“ unter Berücksichtigung der europäischen Kunst, einschließlich Volkskunst und Brauchtum, allenfalls auch außereuropäischer Kulturkreise. Zusammenhang von Material, Form, Funktion und Ausdruck. Stilprobleme und ihre gesellschaftlichen Hintergründe.

Didaktische Grundsätze:

Beim Werken und beim Textilen Gestalten stehen sowohl bei der praktischen Tätigkeit als auch bei Werkbetrachtung und theoretischer Auseinandersetzung die berufsbezogenen Zielsetzungen im Vordergrund.

Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerläßliche Voraussetzung.

Die im Lehrplan angeführte Reihenfolge der Bereiche innerhalb der einzelnen Klassen ist nicht bindend, eine ausreichende Berücksichtigung jedes einzelnen Bereichs ist jedoch zu gewährleisten. Um einen angemessenen Unterrichtsertrag in den Bereichen sicherzustellen, sind diese in den Schulstufen schwerpunktmäßig anzuordnen und aufbauend zu behandeln.

Querverbindungen zwischen den Bereichen, aber auch zu anderen Unterrichtsgegenständen (wie Bildnerische Erziehung, Didaktik, Kindergarten- bzw. Hortpraxis ua.) werden empfohlen. Themen, die sich aus aktuellen Anlässen (insbesondere im Übungskindergarten, allenfalls im Hort) anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters und ihrer Berufsbezogenheit nach Möglichkeit in den Unterricht einzubeziehen.

Auf zielführende Organisation innerhalb der Arbeitsaufgaben, vor allem auf zeitsparenden und wirtschaftlichen Arbeitsablauf, sowie den sinnvollen Einsatz von technischen Hilfsmitteln und audio-visuellen Medien, ist Bedacht zu nehmen.

Arbeitsproben sollen nur im Zusammenhang mit den geplanten Werkstücken gemacht werden und sind nur bis zur Beherrschung der Arbeitsverfahren durchzuführen. Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen, aber auch bei der Planung von umfassenderen Arbeitsprojekten sind Selbständigkeit und kreatives Verhalten der Schüler sowie die Fähigkeit zu Koordination und Kooperation (Gruppenarbeit) zu fördern. Schematisches Nacharbeiten von Mustervorlagen ist unzulässig.

Erziehung zu Genauigkeit, Ausdauer, Sorgfalt und Hilfsbereitschaft ist zu pflegen. Einfache Berechnungen der Material- und anderer Kosten sollen zur Planung einer ökonomischen Arbeit im Kindergarten, allenfalls im Hort, befähigen.

Der Unfallverhütung ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die allgemeinen Schutzbestimmungen bezüglich der Benützung von Elektrogeräten und Maschinen sind zu beachten und den Schülern nachweislich zur Kenntnis zu bringen.

Werkbetrachtung und theoretische Auseinandersetzung soll von der eigenen praktischen Erfahrung des Schülers ausgehen. Dabei soll der Schüler Einsichten in Sachverhalte womöglich selbständig erarbeiten. Die Schüler sollen angeregt werden, von sich aus Problemstellungen im Unterricht vorzubringen und Informationsmaterial (Bilder, Texte ua.) zu beschaffen. Bei der Auswahl der Werke und Beispiele ist darauf zu achten, daß diese exemplarisch das zu Veranschaulichende belegen. Die Schüler sollen auch angeleitet werden, die einschlägige Fachliteratur und das Angebot von Museen, Ausstellungen, Hörfunk, Fernsehen, Zeitschriften ua. selbständig zu nutzen. Die Problematik von rezepthaften Arbeitsanleitungen (zB in Bastel- und Hobbybüchern) ist den Schülern bewußt zu machen. Die Begegnung mit dem Originalwerk ist anzustreben (zB durch gelegentliche Lehrausgänge).

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages werden gemeinsam erarbeitete Zusammenfassungen und kurze, eigene Notizen der Schüler empfohlen. Als Arbeitsmappe für den künftigen Beruf soll eine Zusammenstellung von Proben der verschiedenen Techniken, von Arbeitsanweisungen, fachspezifischen, pädagogisch-didaktischen Hinweisen, Ausschnitten aus Zeitungen und Zeitschriften, Kunstkarten, Fotografien ua. angelegt werden. Hinweise auf die Umsetzung der gelernten Techniken und Arbeitsweisen in die Gegebenheiten des Kindergartens, allenfalls des Hortes, sollen - eventuell in Beispielsreihen - gegeben werden.

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)

31.
  1. 1992 (1. Klasse)
31.
  1. 1993 (2. Klasse)
31.
  1. 1994 (3. Klasse)
31.
  1. 1995 (4. Klasse)
31.
  1. 1996 (5. Klasse)

LEIBESERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Leibeserziehung soll zur personalen und sozialen Entfaltung des Schülers unter Berücksichtigung der individuellen Entwicklung, der motorischen Lernfähigkeit und des motorischen Leistungsniveaus beitragen. Gleichzeitig soll der Schüler

der Entwicklung von Kindern gemäßen Betreuung im Bereich der Leibesübungen befähigt werden.

Im personalen und sozialen Bereich soll die Fähigkeit zum Bewegen, zum Spielen, zum Leisten und zu gesunder Lebensführung beim Schüler durch folgende Zielsetzungen entwickelt werden:

Die Befähigung, Sport und Bewegung für andere anzuregen, zu organisieren und zu leiten, soll auch durch Kenntnisse von altersadäquatem, leistungs- und milieugerechtem Bildungsgut unter Berücksichtigung der Interessen der Kinder erreicht werden, wobei die örtlichen Gegebenheiten und die Aktualität zu beachten sind; im Hinblick darauf müssen jedenfalls jene Bereiche des Lehrstoffes erarbeitet werden, die für die Erreichung dieses Zieles erforderlich sind. Wesentlich sind die grundlegenden methodischen Verfahren zur Planung, Gestaltung und Auswertung sportlicher Betätigung mit Kindern und wie diese auf Grund der kulturellen, biologischen und sozialen Bedeutung der Leibeserziehung zu gesunder Lebensführung und zum Sporttreiben zu motivieren sind.

Lehrstoff:

Praktische Ausbildung:

Für das richtige Verständnis des Lehrstoffes ist es wichtig, ihn von der Bildungs- und Lehraufgabe her zu sehen. Es kommt mithin der Schulung der motorischen Grundlagen eine wesentliche Bedeutung zu. Darüber hinaus ist in den praktischen Bereichen der Lehrstoff in einer für die Schüler didaktisch-methodisch transparenten Form darzubieten. Ab der 3. Klasse ist in verstärktem Maße auf die Beherrschung methodischer Maßnahmen, unter Einschluß von Motivations- und Lernhilfen - im Hinblick auf Erfordernisse im künftigen Beruf - zu achten.

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Wesentliche Anmerkungen im Hinblick auf Sicherheit in konkreten Unterrichtssituationen sind kursiv gedruckt.

Motorische Grundlagen:

Ausdauer:

Vornehmlich Verbesserung der allgemeinen Ausdauer durch abwechslungsreich-spielerische Belastungen (Puls zwischen 140-180/Min.); bei annähernd gleichmäßigen Belastungen über mindestens 20-25 Min.: zB Läufe im Gelände mit freier Tempowahl; Gymnastik mit Musik, Zirkeltraining; Fahrtenspiel, Schwimmen, Skilanglauf, Wandern, Orientierungslauf; bewegungsreiche Ballspiele.

Schnelligkeitsausdauer nur im submaximalen Bereich (Puls etwa zwischen 170-200/Min.); Staffelläufe, Wettläufe über kurze Distanzen, Fangenspiele, Intervalläufe, Hindernisläufe, bewegungsreiche Ballspiele.

Kraft:

Verbessern der Kraft aller wesentlichen Muskelgruppen durch mittlere und submaximale Belastungen; besondere Berücksichtigung der Schnellkraft der Beinstreck-, Rumpf-, Schulter- und Armmuskulatur; mit Medizinbällen, Langbänken, Partner, Sprossenwand ... zB durch Springen, Steigen, Klettern und Hangeln, Stützen, Beugen und Strecken in der Hüfte (mit gebeugten Beinen und mit rundem Rücken), Ziehen und Schieben.

Schnelligkeit:

Verbessern der Reaktionsschnelligkeit.

Verbessern der Aktions- und Kraftschnelligkeit.

Gelenkigkeit:

Erst nach ausreichender Erwärmung üben.

Verbessern (und Erhalten) der Gelenkigkeit in allen wesentlichen

Gelenken: Schultergelenk, Hüftgelenk, Kniegelenk, Sprunggelenk;

Wirbelsäule, zB durch Dehnübungen mit Partner, Seilen, Stäben, an Sprossenwand, Tauen, Stangen und Ringen;

Schwingen und Federn mit den Extremitäten, Arm-, Beckenkreisen.

Gleichgewicht:

Verbessern des Gleichgewichts

im Stehen,

in der Bewegung,

Verbessern des Balancierens von Geräten.

Gewandtheit:

Verbesserung der Bewegungskoordination,

Ökonomisierung der Bewegung.

Geschicklichkeit:

Vermittlung reicher Bewegungserfahrung und Selbständigkeit im Lösen von Bewegungsaufgaben, im Erfahren biomechanischer Grundlagen.

Vertrautmachen mit vielen Sportarten und Bewegungsformen, Kennenlernen von Wasser, Luft, Schnee, Eis, Absprunghilfen, Auftriebshilfen.

Durch Stellen vielseitiger Bewegungsaufgaben, Aufforderung zu selbständiger Lösung.

Boden- und Gerätturnen:

Rolle, Kopfstand und Handstand, auch mit erhöhten Anforderungen; Sprungrolle, Überschlag, Handstützüberschlag seitwärts (Rad), Salto und Kippen in einfachen Formen und Übungsverbindungen. Auf-, Ab- und Umschwünge.

Freie Sprünge und Stützsprünge (auch mit Absprunghilfen), Fechtersprung, Flanke, Kehre, Hocke, Grätsche, Überschlag.

Schwebegehen in verschiedener Aufgabenstellung auf höher gestellten breiten und schmalen, festen und beweglichen Geräten.

Leichtathletik:

Laufübungen zur Steigerung von Schnelligkeit, Gewandtheit und Ausdauer; Hindernisläufe; Startübungen;

Dauerläufe von mindestens 10-15 Min.;

Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken (bis 2 000 m) auch in Staffelform; Geländeläufe, Fahrtenspiel.

Hoch- und Weitspringen, Erweiterung der Sprungerfahrung,

Erarbeiten verschiedener Techniken.

Werfen mit verschiedenen Geräten;

Stoßen mit verschiedenen Geräten aus dem Stand und aus der Bewegung.

Schülerinnen: 3 kg,

Schüler: 4 und 5 kg.

Schwimmen:

Erlernen und Verbessern der Technik in Brust- und Rückenlage;

Schwimmen (bis 100 m) und Dauerschwimmen (bis 15 Min.); Staffeln;

Starten und Wenden; Sprünge fußwärts und kopfwärts, auch Drehsprünge.

Tauchen mit und ohne Hilfsmittel, Streckentauchen, Tieftauchen.

Spiele:

Spontanes und kreatives Spielen,

Spiele ohne Sieger,

Kleine Spiele,

Ballspiele (Torballspiele, Rückschlagspiele).

Allenfalls Einführung in Spiele wie Tennis, Tischtennis,

Badminton.

Sportspiele: Eingehende Schulung in Technik, Taktik und Regelwerk in einem oder zwei der Spiele Basketball, Fußball, Handball, Volleyball.

Gymnastik und Tänze (auch nach modernen Rhythmen):

Laufen, Gehen, Hüpfen, Springen.

Federndes und gleitendes Laufen, auch mit ungeradtaktiger Rhythmisierung; Laufsprung. Federndes Springen über das Seil, vorwärts, seitwärts und rückwärts, am Ort und in der Bewegung.

Rollen, Werfen und Fangen des Balles, des Stabes und des Reifens, Laufen und Springen durch den Reifen; schwingende Bewegung und Grundschwünge mit Handgeräten; räumlich und zeitlich geordnete Bewegungsführung mit Anpassung an den Partner und an die Gruppe; ausgewählte Volkstänze und einfache Gemeinschaftstänze.

Skilauf:

Erlernen bzw. Verbessern der Grundschule des alpinen Skilaufes; Fortgeschrittenenschule; Torlauf, Riesentorlauf; Skiwanderungen und Skitouren; Grundschule des Langlaufes; auch Sprünge von kleinen Schneehügeln; Kenntnisse über Verhalten im winterlichen Gelände.

Eislauf:

Grundschule des Eislaufens mit besonderer Berücksichtigung des

methodischen Aufbaus und möglicher Betriebsformen.

Spiele auf dem Eis.

Einfache Figuren aus dem Kunstlauf, zB Achter, Dreier in

verschiedenen Arten der Ausführung.

Gezieltes Arbeiten an Haltung und Bewegungsform.

Allenfalls Einführung in einfache Tanzschritte und Partnertänze.

Rodeln:

Wandern:

Spielerisches Fortbewegen in geländeangepaßter Form, Geländespiele (zB Verstecken, Abpassen, Fuchsjagd); einfache Orientierungsaufgaben (in und an der Umgebung, wie Himmelsrichtungen, Naturobjekte, Kulturgrenzen).

Allenfalls Orientierungswanderungen und Orientierungsläufe (zB in Gruppen und einzeln; mit Skizzen, Plänen ua.).

Gruppenbezogenes Abstimmen der Leistungsanforderungen. Vertrautmachen mit zweckmäßiger Ausrüstung und Verpflegung.

Situationsrichtiges und sicherheitsbewußtes Verhalten in der Natur.

Vertrautmachen mit den Grundregeln des Umweltschutzes.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

5.

Klasse (3 Wochenstunden):

Motorische Grundlagen:

Erhalten und Verbessern der erworbenen (siehe Lehrstoff 1. und 2. Klasse) motorischen Grundlagen.

Vertrautmachen mit einschlägigen Kontrollverfahren zur Bestimmung der konditionellen Fähigkeiten (Krafttests, Schnelligkeitstests, Ausdauertests, Gelenkigkeitstests).

Boden- und Gerätturnen:

Schwierigere Formen bzw. selbst erarbeitete Übungsverbindungen der im Lehrstoff der 1. und 2. Klasse angeführten Übungen.

Vielfältige, auch „zweckentfremdete“ Verwendung von Geräten; situationsgerechtes Sichern und Helfen.

Leichtathletik:

Verbesserung der Technik und der leistungsbestimmenden Elemente, aufbauend auf den für die 1. und 2. Klasse angeführten Übungen im Laufen, Springen, Werfen und Stoßen.

Stoßen mit verschiedenen Geräten.

Schülerinnen: 3 und 4 kg,

Schüler: 5-7 kg.

Schwimmen:

Fortsetzung der für die 1. und 2. Klasse angeführten Übungsformen;

Verbesserung der individuell günstigen Schwimmart hinsichtlich Form und Leistung;

Dauerschwimmen bis 30 Min.;

Erarbeitung der für den Helferschein geltenden Leistungen.

Spiele:

Spontanes und kreatives Spielen,

Spiele ohne Sieger,

Kleine Spiele,

Ballspiele (Torballspiele, Rückschlagspiele),

Spiele mit Freizeitwert: Tennis, Tischtennis, Badminton ua. Sportspiele: Weiterführung der technischen und taktischen Schulung der in der 1. bzw. 2. Klasse gewählten Sportspiele.

Gymnastik und Tänze (auch nach modernen Rhythmen).

Feinere Bewegungsführung im Raum und in der Zeit, allein und in der Gruppe bei dem für die 1. und 2. Klasse angeführten Übungsgut.

Selbständiges Erarbeiten von Bewegungsgestaltungen, mit und ohne Handgeräten.

Skilauf:

Üben und Verbessern der in der 1. und 2. Klasse erworbenen Fertigkeiten mit dem Ziel eines gesicherten Eigenkönnens.

Aufbauend auf dem Eigenkönnen sicheres Beherrschen der speziellen Methodik des Kleinkinder- und Kinderskilaufes.

Eislauf:

Fortführen der in der 1. und 2. Klasse erworbenen Fertigkeiten auch im Hinblick auf die spätere Arbeit mit Kindern verschiedener Altersstufen. Laufen über längere Strecken ohne Schnelligkeitsanforderungen; Schnelläufe bis 100 m.

Grundformen des Eiskunstlaufens (zB Bogen, Achter, Dreier, einfache Sprünge, einfache Tanzschritte).

Skibobfahren:

Rodeln:

Wandern:

Vorbereitung und Durchführung von kleinen Geländespielen, Orientierungswanderungen, Orientierungsläufen, die für Kinder geeignet sind.

Erweiterung des Könnens, sich in und an der Umgebung orientieren

zu können.

Orientierungslauf, Orientierungswanderung.

Kenntnisse zur Vorbereitung, Planung und Durchführung von

Wanderungen mit Kindern.

Längere Wanderungen mit entsprechender Gehleistung (unter Einschluß der Übernahme von Aufgaben bei deren Durchführung).

Didaktisch-methodische Ausbildung:

Die didaktisch-methodische Ausbildung ist in allen Klassen anknüpfend an die praktische Ausbildung in verstärktem Ausmaß in der

3.

bis 5. Klasse zu berücksichtigen. Im folgenden sind auch die für

die berufsspezifische Ausbildung wichtigen Zielsetzungen der allgemeinen und speziellen Methodik der Leibesübungen, allenfalls auch der Bewegungslehre, exemplarisch enthalten. Die fachdidaktischen Grundlagen für die Durchführung der Übungseinheiten mit Kindern sind unter Bedachtnahme auf Querverbindungen mit den jeweils relevanten Unterrichtsgegenständen zu erarbeiten.

1.

Begriffserklärungen:

2.

Der Übungsbedarf und die Belastungsfähigkeit der Kinder:

3.

Grundelemente des motorischen Lehr- und Lernprozesses des Kindes:

4.

Methodische Reihen und ihre Anwendungsmöglichkeiten:

5.

Mittel der Planung und Organisation von Übungseinheiten mit besonderer Berücksichtigung eines zweckmäßigen Ordnungsrahmens:

6.

Sicherheitsmaßnahmen:

Beherrschung von Sicherungs- und Hilfegriffen, Geräteüberprüfung, Verwendung von Matten, Ordnungsrahmen ua.

Für Erzieher an Horten auch:

7.

Bedeutung von Wettkampf und Wettspielen:

Didaktische Grundsätze:

Bei der Wahl des Lehrweges sowie bei der Festlegung der Anforderungen sind besonders das motorische Entwicklungs- bzw. Leistungsniveau zu berücksichtigen (Einholen von Informationen, Erhebung des Leistungsstandes). Die Lernbereitschaft soll durch anregende Motivationen geweckt bzw. gesteigert werden.

Die Lehrstoffhinweise stellen ein entwicklungsgemäßes Übungsangebot dar, welches wegen der sehr unterschiedlichen örtlichen Verhältnisse, wie Übungsstätten, klimatische Bedingungen und Landschaft, weit und offen gehalten ist (Rahmenlehrplan). Es ist die Aufgabe der Leibeserzieher, den Unterricht an die jeweilige pädagogische Situation anzupassen; eine vielseitige Ausbildung soll jedenfalls gesichert sein.

Für eine längerfristige aufbauende Unterrichtsplanung sind klassenbezogene „Jahrespläne“ (Jahres- und Halbjahreszyklen) auszuarbeiten. Sachgerechte methodische Reihen, Übungsstationen, Gerätebahnen ua. arbeitsintensive Betriebsformen sind für die Steigerung und Sicherung des Unterrichtsertrages wertvolle Hilfen. Dazu gehört auch die Abwicklung des Unterrichtes in Kurs- oder Blockform.

Das Erlernen des Schwimmens soll, wenn nötig, durch Einrichtung eigener Lehrgänge ermöglicht werden (Kurse innerhalb des Pflichtgegenstandes bzw. auch innerhalb der unverbindlichen Übungen).

Als Anreiz zur Pflege der Leibesübungen sind jugendgemäße Wettkämpfe (auch Vergleichskämpfe zwischen Schulen) sowie das Erwerben von Leistungsabzeichen (ÖJSTA, ÖSTA, ÖSA, ÖLTA, Helferschein, ...) zu fördern.

Als Übungsanreiz bzw. als Leistungskontrolle eignen sich sachgerechte und jugendadäquate, einfache und kombinierte sportmotorische Tests, die auch als ergänzende Beurteilungshilfen herangezogen werden können.

Tragender Leitgedanke für die praktische Unterrichtsgestaltung sollten bewegungsreiche und freuderfüllte Leibesübungen sein, für die das Moment der Weitergabe im zukünftigen Beruf Priorität hat.

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)

31.
  1. 1992 (1. Klasse)
31.
  1. 1993 (2. Klasse)
31.
  1. 1994 (3. Klasse)
31.
  1. 1995 (4. Klasse)
31.
  1. 1996 (5. Klasse)
2.

Pflichtgegenstände der zusätzlichen Ausbildung

zum Erzieher an Horten

PÄDAGOGIK FÜR ERZIEHER AN HORTEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichts ist es, den Schülern die für die Erziehung und Bildung des Kindes und des Jugendlichen im Pflichtschulalter relevanten Problemkreise soweit einsichtig zu machen, daß sie die pädagogischen Aufgaben im Hort und in anderen einschlägigen Institutionen erkennen, beurteilen und bewältigen können.

Lehrstoff:

4.

Klasse (1 Wochenstunde):

Die Entwicklung des Hortes als sozialpädagogische Einrichtung; zukunftsorientierte Aspekte und Modelle.

Sozialpädagogische Aufgaben des Hortes; Problemfelder der institutionellen Erziehung.

Spezifische Probleme des Schulkindes und Jugendlichen,

Möglichkeiten der Bewältigung.

Der Hort als Ort der sozialen Begegnung.

Lern- und Leistungsverhalten des Schulkindes; individuelle, institutionelle und gesellschaftliche Voraussetzungen; Verhaltensprobleme im emotionalen, sozialen und kognitiven sowie im Leistungsbereich. Einblick in die Arbeitsweisen und die Lehrpläne der Pflichtschulen (auch der Sonderschulen). Faktoren und Kriterien für die Berufswahl und Berufsfindung.

Konsum- und Freizeitverhalten des Schulkindes und Jugendlichen;

Auf- und Ausbau von Einstellungen und Interessen.

Pädagogisch-psychologische Beratungsdienste.

Schriftliche Arbeiten:

Eine Schularbeit je Semester.

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)

31.
  1. 1992 (1. Klasse)
31.
  1. 1993 (2. Klasse)
31.
  1. 1994 (3. Klasse)
31.
  1. 1995 (4. Klasse)
31.
  1. 1996 (5. Klasse)

DIDAKTIK DER HORTERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht soll den künftigen Erzieher an Horten befähigen, die mannigfaltigen Erziehungsaufgaben, welche sich aus der Funktion des Hortes als Freizeitraum, Lernstätte und Ort der sozialen Begegnung ergeben, zu bewältigen. Dazu gehört:

Initiieren und Auslösen von Prozessen, die zu einer eigenständigen und kreativen Gestaltung der Freizeit führen;

Entwicklung von Lernstrategien zum Aufbau einer positiven Arbeitshaltung und eines angemessenen Arbeitsverhaltens;

Grundlegung individueller Lernprozesse durch geeignete Maßnahmen;

Hilfestellung auf dem Weg zu einem angemessenen Anspruchsniveau für die eigene Leistung;

Klärung und Verarbeitung der im Schulleben gewonnenen Erfahrungen.

Bei der Planung hinsichtlich der Zeitstrukturierung soll der künftige Erzieher an Horten den notwendigen Wechsel von intensiver Lern- und Übungsarbeit und spannungsfreien Spielphasen berücksichtigen lernen.

Durch Kenntnis verschiedener Methoden der kompensatorischen Hilfestellung soll der angehende Erzieher an Horten imstande sein, Maßnahmen zu setzen, um eine Über- bzw. Unterforderung der Kinder zu vermeiden.

Durch das Erproben verschiedener kommunikativer Techniken soll der künftige Erzieher an Horten unter anderem befähigt werden, Diskussionen zu leiten und Gespräche zu führen. Er soll ferner mit dem Einsatz von Rollenspielen als Möglichkeit sozialen Lernens vertraut sein.

Der künftige Erzieher an Horten soll die Fähigkeit besitzen, das Gemeinschaftsbewußtsein der Gruppe zu fördern, selbständiges und verantwortliches Handeln der ihm anvertrauten Kinder in der Gemeinschaft anzubahnen und bei diesen die Bereitschaft zu persönlichem Engagement zu wecken. Darüber hinaus soll er die Fähigkeit erwerben, Kinder zu Achtung und Toleranz gegenüber Werthaltungen und Überzeugungen zu führen.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden in Verbindung mit Hortpraxis):

Erste Kenntnis von den Aufgaben des Hortes im Hinblick auf seine Funktionen als Freizeitraum, Lernstätte und Ort der sozialen Begegnung.

Kennenlernen verschiedener Arten von Horten und Institutionen zur außerschulischen Betreuung von Kindern im Pflichtschulalter.

Erster Überblick über die Faktoren, die das Erziehungsfeld im Hort beeinflussen: Lage des Hortes, Gruppenstruktur, Zeitstruktur, Einrichtung und Gestaltung der einzelnen Spiel- und Arbeitsbereiche unter Einbeziehung des Bereiches im Freien, Ausstattung mit Materialien und Bildungsmitteln für die einzelnen Aktivitätsbereiche.

Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Forderungen der Bildungsinstitution Schule und den Arbeits- und Spielprozessen im Hort.

Eröffnen von Einblicken in die planmäßige Arbeit des Erziehers an Horten sowie erste Erhebungen, Reflexion des Erzieherverhaltens.

Erste Kenntnis von speziellen Lernhilfen für die Bewältigung von Aufgabenstellungen der Schule, Entwickeln von Lernstrategien.

Kenntnis verschiedener Materialien und Bildungsmittel für die Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder im Hort.

Exemplarisches Angebot von Methoden zur Weckung von individuellen Interessen; Anleitung zu kommunikativem Handeln der Kinder, Anwendung und Kombination von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Spielformen in verschiedenen Erlebnisbereichen.

Weiterführung systematisch angelegter Sammlungen von Bildungsmitteln im Hinblick auf die pädagogische Arbeit im Hort.

Methoden für den Einsatz von Fachliteratur.

4.

Klasse (1 Wochenstunde):

Vertiefte Auseinandersetzung mit den sozialpädagogischen Aufgaben des Hortes sowie anderen Formen außerschulischer Betreuung.

Differenzierung und Strukturierung des Wissens um die Faktoren, die das Erziehungsfeld im Hort beeinflussen, und Verständnis für deren Wechselwirkung. Schaffen von Voraussetzungen für flexibles Handeln hinsichtlich der Gestaltung einer Gruppeneinheit; organisatorische und methodische Maßnahmen.

Kenntnis verschiedener Organisationsformen der Freizeit unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Kinder. Überblick über didaktische und methodische Möglichkeiten für die Ausbildung individueller Interessen, um Kinder zu befähigen, ihre Freizeit eigenverantwortlich und kreativ zu gestalten, etwa Wecken des Interesses für die Teilnahme am kulturellen Geschehen, für sportliche Aktivitäten, für den Aufbau von Hobbys.

Kenntnis von Organisationsformen und Methoden für Lernsituationen im Hort. Methoden für selbständiges Bewältigen von Aufgaben unter Berücksichtigung des individuellen Lerntempos und der Leistungsfähigkeit des Kindes; Möglichkeiten der Sicherung, Vertiefung, Übung und Bearbeitung von Lerninhalten. Einblick in die Lehrpläne der allgemeinbildenden Pflichtschulen. Materialien und Methoden für Lernhilfen zur Förderung leistungsschwacher Kinder.

Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Hort und Schule.

Methoden für Spiel- und Arbeitsprozesse, die für die Förderung der Kinder im Hort geeignet sind. Auswahl von Inhalten, die den entwicklungsgemäßen Bedürfnissen und individuellen Interessen der Kinder entsprechen, die ein selbständiges und eigenverantwortliches Handeln in der Lebenswirklichkeit vorbereiten und sichern sollen, insbesondere unter Einbeziehung der realen Gegebenheiten der näheren Umwelt.

Einführung in die Ziele, Aufgaben und Planung der Verkehrserziehung im Hort in Ergänzung zur schulischen Verkehrserziehung mit methodischen Angeboten, aufbauend auf dem entsprechenden Lehrstoff in den ergänzenden berufskundlichen Unterrichtsveranstaltungen.

Methoden für die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes im Hort hinsichtlich der Emotionalerziehung, der Sozialerziehung und des Wertverhaltens.

Kriterien für die Vorbereitung der Hortarbeit hinsichtlich kurz- bzw. längerfristiger Planungseinheiten.

Methodenanalysen und Reflexion des Erziehungsgeschehens bzw. des Erzieherverhaltens.

Methoden der Zusammenarbeit mit den Eltern unter besonderer Berücksichtigung der pädagogischen Probleme im Hort.

Schriftliche Arbeiten:

Eine Schularbeit je Semester.

5.

Klasse (2 Wochenstunden):

Zusammenschau und Strukturierung der verschiedenen didaktisch-methodischen Bereiche, die für die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes im Schulalter maßgeblich sind.

Methoden und Planung von Modellen, die die Kinder in ihrer Auseinandersetzung mit den Gegenwartsproblemen unterstützen, um sie zu eigenständiger Auswahl, kritischer Beurteilung und zu originellen Lösungsversuchen zu führen, zB Umweltschutz, Gesundheit und Hygiene; Bedeutung und Einfluß der Medien; Einsicht in gesellschaftspolitische Zusammenhänge.

Erarbeitung und kritische Beurteilung von Modellen der individuellen Freizeitgestaltung.

Methoden und Kriterien für Entscheidungshilfen hinsichtlich der Berufswahl der Jugendlichen. Kenntnis von berufsberatenden Institutionen.

Überblick über Methoden, Strategien und Organisationsformen für die Bewältigung der schulischen Anforderungen. Methoden und Modelle für lern- und leistungsschwache Kinder. Fragen kompensatorischer Förderung und Auseinandersetzung mit der Integrationsproblematik leicht behinderter und verhaltensauffälliger Kinder.

Kenntnis der administrativen Aufgaben des Erziehers an Horten im Hinblick auf die geltenden Landesgesetze. Dienstrechte und -pflichten des Erziehers an Horten.

Modelle der Zusammenarbeit mit Eltern und Vertretern der Schule.

Schriftliche Arbeiten:

Eine Schularbeit je Semester.

Didaktische Grundsätze:

Das Prinzip der Selbsterfahrung soll im Unterricht angewendet werden und den künftigen Erzieher an Horten zur individuellen Förderung und zur Gemeinschaftserziehung der ihm anvertrauten Kinder befähigen.

Die ebenfalls in Selbsterfahrung gewonnene Einsicht in das Prinzip der aufbauenden, kontinuierlichen Strukturierung von Lerninhalten soll den künftigen Erzieher an Horten zu einer wirksamen Lernhilfe befähigen. Er soll dazu angehalten werden, beim Aufbau von Arbeitshaltung und Arbeitsverhalten auf ein Vorgehen in kleinen Schritten zu achten. Geeignete Maßnahmen dabei sind die Ausbildung, fortlaufende Verbesserung und ständige Übung von Lernstrategien, zB sachgemäßer Umgang mit Material, Alleinarbeit und Zusammenarbeit in verschiedenen Formen, zweckmäßiger und selbständiger Gebrauch von Schulbüchern und Arbeitsmitteln. Dabei soll dem künftigen Erzieher an Horten die Bedeutung einer adäquaten Arbeitsatmosphäre bewußt werden, die ua. durch Abwechslung, Humor, Anerkennung und Ermutigung gekennzeichnet sein soll. Die Wichtigkeit von Querverbindungen zu anderen Lehrfächern bei der Sicherung, Vertiefung, Übung und Bearbeitung von Lerninhalten ist ihm klarzumachen.

Der künftige Erzieher an Horten soll kooperative Lern- und Arbeitsformen, wie Partner- und Gruppenarbeit, selbst üben, um sie bei den Kindern im Hort überzeugend verwirklichen zu können. Darüber hinaus sollen damit durch Selbsterfahrung Voraussetzungen für eine spätere Teamarbeit im Hort geschaffen werden.

Zum Erlernen und zur Anwendung effektiver Formen der Kommunikation sind Interaktionsspiele zur Lockerung, zur Schulung von Ausdruck, Konzentration, Sensibilität und Kooperation zu empfehlen.

Die Bedeutung des Einbringens der eigenen Persönlichkeit beim Aufbau von Interessen bzw. bei Fragen der Persönlichkeitsbildung und Werthaltung ist dem künftigen Erzieher an Horten bewußt zu machen.

Er ist mit einschlägiger Fachliteratur für die Vorbereitung und Planung der pädagogischen Arbeit im Hort und für die eigene Weiterbildung vertraut zu machen.

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)

31.
  1. 1992 (1. Klasse)
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  1. 1993 (2. Klasse)
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  1. 1994 (3. Klasse)
31.
  1. 1995 (4. Klasse)
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  1. 1996 (5. Klasse)

HORTPRAXIS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Hortpraxis soll die Schüler befähigen, die Erziehungs- und Bildungsarbeit im Hort dem jeweiligen Stand der Didaktik entsprechend zu gestalten, die Zusammenarbeit mit Eltern und Lehrern zu pflegen sowie die sonstigen Berufsaufgaben zu bewältigen.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden in Verbindung mit Didaktik der Horterziehung):

Hospitieren und erstes spontanes praktisches Arbeiten im Hort. Dabei sollen die Schüler auf bedeutsame Faktoren, welche das Erziehungsfeld Hort beeinflussen, aufmerksam gemacht werden. Durch exemplarische Angebote soll ein erster Einblick in Spiel- und Arbeitsprozesse und in schulisches Lernen der Kinder im Pflichtschulalter vermittelt werden. In diesem Zusammenhang sollen die Schüler mit verschiedenen Materialien und Bildungsmitteln vertraut werden, um sie gezielt in der Erziehungs- und Bildungsarbeit im Hort einsetzen zu lernen.

An Beispielen geplanter Angebote sollen die Schüler sowohl in der konkreten Freizeitsituation als auch in der Lernsituation (Aufgabenbewältigung, Lernhilfe ua.) Möglichkeiten und Auswirkungen didaktischen Tuns und erzieherischen Handelns beobachten und erfahren können.

Einführung in die selbständige Hortarbeit und deren Planung. Dabei sollen die Schüler einzelne Arbeitseinheiten mit einer kleineren Gruppe von Kindern eigenständig bewältigen.

Anleitung zur Erstellung mündlicher und schriftlicher Berichte und

deren Auswertung.

Besuche in verschiedenen Horten.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Praktizieren in verschiedenen Hortgruppen bei weiterer Steigerung der Selbständigkeit hinsichtlich kurz- und langfristiger Planung der Erziehungs- und Bildungsarbeit im Hort und der Eigenständigkeit in der verantwortungsbewußten Führung einzelner Kinder bzw. der Kindergruppe.

Gezielter Einsatz von Bildungs- und Arbeitsmitteln und anderer Medien.

Die Schüler sollen die unterschiedlichen Erwartungen und Forderungen von Familie und Schule an den Hort kritisch überprüfen lernen. Vor allem sollen sie grundsätzlich deren Auswirkungen auf die pädagogische Arbeit im Hort in Planung und Durchführung berücksichtigen.

Praktische Vorbereitung auf die Zusammenarbeit mit Eltern und Lehrern sowie die Teilnahme an derartigen Vorhaben.

Fallweises Hospitieren mit gezielter Aufgabenstellung. Erstellen von Praxisberichten und deren Auswerten als Grundlage für Praxisanalysen.

Besuch verschiedener Arten von Horten und anderer außerschulischer

Institutionen. Hospitationen in Schulen.

Vorbereitung der Ferialpraxis.

Eine Praxiswoche im Hort. Drei Wochen Ferialpraxis in Tagesheimstätten, Ferienlagern, -heimen oder ähnlichen Institutionen.

5.

Klasse (2 Wochenstunden):

Weitgehend selbständiges Praktizieren im Hort nach eigenständiger methodengerechter Planung.

Befähigung zu gezielter Förderung einzelner Kinder im Pflichtschulalter, insbesondere Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten, Lern- und Leistungsschwächen, Teilleistungsstörungen sowie leicht körperlich behinderter Kinder ua. Vertiefte Auseinandersetzung mit verschiedenen Formen schriftlicher Planung der Hortarbeit.

Fallweises Hospitieren mit dem Ziel einer vertieften Einsicht und Zusammenschau hinsichtlich methodisch-didaktischer Aspekte der Hortarbeit einerseits und des Ablaufes von Gruppenprozessen andererseits.

Durchführung eigenständiger, planmäßiger Beobachtung und Anfertigung pädagogisch relevanter Aufzeichnungen für die Reflexion.

Auswertung der Ferialpraxis.

Mitwirken bei der Zusammenarbeit mit Eltern und Vertretern der Schule.

Didaktische Grundsätze:

Um die notwendige Konzentration der Pflichtgegenstände Hortpraxis, Kindergartenpraxis, Didaktik und Pädagogik (auch Heil- und Sonderpädagogik) zu erreichen, sind Besprechungen der zuständigen Lehrer, Kindergärtner und Erzieher an Horten abzuhalten.

Der Unterricht in Hortpraxis soll von den individuellen Beobachtungen und Erfahrungen der Schüler ausgehen. Regelmäßige und kritische Analysen der Beobachtungsergebnisse vorbildlich gestalteter Hortarbeit und des eigenen Tuns stellen eine wesentliche Lernvoraussetzung dar.

Schüler, die den Freigegenstand Slowenisch oder Kroatisch oder Ungarisch besuchen, sollen nach Möglichkeit auch in zweisprachig geführten Horten praktizieren.

Das Blocken von Unterrichtsstunden aus didaktischen Gründen ist fallweise wünschenswert.

Besprechung der Vorbereitungen vor und nach dem Praktizieren, regelmäßige Betreuung der Praxisversuche, individuelle Nachbesprechung und allenfalls das Festhalten der Ergebnisse sollten den Unterrichtsertrag sichern helfen.

Durch Verhaltenstraining soll wünschenswertes Erzieherverhalten angestrebt werden, allenfalls auch unter Einsatz audio-visueller Medien.

Die vorgesehene Praxiswoche ist so vorzubereiten und durchzuführen, daß ihre pädagogische und didaktische Effektivität gewährleistet ist. Insbesondere ist auf eine gewissenhafte begleitende Kontrolle zu achten.

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  1. 1992 (1. Klasse)
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  1. 1993 (2. Klasse)
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  1. 1994 (3. Klasse)
31.
  1. 1995 (4. Klasse)
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  1. 1996 (5. Klasse)

DEUTSCH

(einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht soll dazu befähigen, Kindern im Pflichtschulalter Lernhilfe zu geben und deren Grenzen zu erkennen, Lesefähigkeit und Lesefreudigkeit zu fördern sowie Kinder- und Jugendbücher zu beurteilen und einzustufen, um das Unterrichtsprinzip Leseerziehung zu unterstützen.

Lehrstoff:

5.

Klasse (1 Wochenstunde):

Einblick in die Lehrpläne aus Deutsch an den Schulen für das Pflichtschulalter; Didaktik des Deutschunterrichtes. Techniken kommunikativen Sprachgebrauchs; Umgang mit Sprach-, Rechtschreib- und Lesebüchern.

Methodische Hilfen zum rationellen Erlernen von Texten (Gedicht, Gedächtnisübung, Lehrstoff usw.).

Kriterien der Gestaltung unterschiedlicher Textsorten; Korrekturübungen anhand von Beispielen; Übungen im Auffinden von Fehlern in Rechtschreibung und Zeichensetzung; Überblick über die häufigsten Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit; Hilfen zu deren Verhinderung. Richtiger Umgang mit Wörterbüchern. Vertiefung der Einsichten in den Gebrauch der Sprache. Methodik der Leseerziehung und Möglichkeiten der Leseförderung unter besonderer Berücksichtigung des Erstlesealters.

Didaktische Grundsätze:

Ausgehend von der Wort- und Satzlehre sollen die Schüler mit verschiedenen methodischen Möglichkeiten zur Vermeidung und Behebung von Fehlern vertraut gemacht werden. Die angemessene sprachliche Bewältigung verschiedener Situationen ist durch kommunikative Techniken zu üben. Sinnvolle Lernhilfe soll weitgehend an praktischen Beispielen aufgezeigt werden; eine diesbezügliche Zusammenarbeit mit Hort und Schule sowie ein Hospitieren an denselben wäre wünschenswert.

Die Schüler sollen mit den Institutionen zur Förderung wertvoller Kinder- und Jugendliteratur bekannt gemacht und zur Verwendung von Fachliteratur zur Weiterbildung angeregt werden. Die Bedeutung des sprachlichen Vorbildes soll bewußtgemacht werden.

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  1. 1992 (1. Klasse)
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  1. 1993 (2. Klasse)
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31.
  1. 1995 (4. Klasse)
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  1. 1996 (5. Klasse)

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erwerb der Fähigkeit zu einer erfolgreichen Lernhilfe in der lebenden Fremdsprache Englisch, die über das Können und Wissen hinaus auch die emotionalen und sozialen Seiten des Lernprozesses fördert.

Lehrstoff:

5.

Klasse (1 Wochenstunde):

Kennenlernen und Interpretation der Lehrpläne der allgemeinbildenden Pflichtschulen sowie der Unterstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen. Einblick in die für den Englischunterricht approbierten Lehrwerke und deren methodischen Aufbau anhand typischer Lehrbucheinheiten. Korrekturübungen anhand von Beispielen. Der Erzieher an Horten soll imstande sein, die verschiedenen Übungstypen und die damit verbundenen Hausaufgaben zu erkennen sowie die häufigsten Fehler in Schülerarbeiten schnell zu finden. Er soll mit allen Bedingungen und Methoden vertraut sein, die den Übungserfolg herbeiführen, insbesondere auch bei lernschwachen und wenig motivierten Schülern. Die Bedeutung des sprachlichen Vorbildes soll bewußtgemacht werden.

Didaktische Grundsätze:

Die künftigen Erzieher an Horten sind in schülerorientierte Verhaltensweisen, wie Gespräche mit dem Kind über seine Lernprobleme, Ausschöpfen aller Möglichkeiten zur Gruppen- und Partnerarbeit, Ausnützen aller Hilfsmittel und Rücksichtnahme auf die besonderen Lernbedürfnisse des einzelnen Schülers als unentbehrliche Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen, einzuführen.

Geeignete Übungsformen sind ua.:

Übungen im gezielten Einsatz lustbetonter Arbeitsformen wie Lernspiele (Ratespiele, Wettspiele, Gedächtnisspiele), Sing- und Tanzspiele, Stegreifspiele (auch mit Hilfe von Handpuppen oder eines Puppentheaters), Lieder, Reime und Rätsel zur Festigung von Wortschatz und Strukturen sowie zur Förderung der Sprechfertigkeit;

Übungen im Anfertigen der für die Lernhilfe nützlichen Anschauungsmittel wie Skizzen, Zeichnungen, Wortkarten, Wortbildkarten, vor allem als Grundlage für Übungssätze und Wortschatzarbeit;

Übungen im Herstellen von einfachen Skizzen, Symbolen, Tabellen, Übersichten ua. als Grundlage zur Erklärung grammatischer Erscheinungen oder zum Ableiten von Regeln;

Übungen im Erkennen von Lernzielen aus vorgegebenen Hausaufgaben;

Übungen im klaren Formulieren von Hausaufgaben;

Übungen im Erkennen und Durchführen verschiedener Übungsformen, wie Bilden von Sätzen anhand eines Mustersatzes mit Angabe von Wörtern, Wortgruppen oder Skizzen zum Variieren; Zuordnungsübungen, Einsetz-, Ergänzungs- und Umformungsübungen;

Übungen im Zusammensetzen von Dialogteilen zu einem sinnvollen

Gespräch;

Übungen in Partner- und Gruppenarbeit;

Übungen im Korrigieren und Überprüfen fremder Arbeitsergebnisse;

Übungen im Durchnehmen einer Lehrbucheinheit (Darbieten - Üben - Bewußtmachen - Anwenden);

Übungen im Erarbeiten eines Dialogs durch Zerlegen in erlernbare Minidialoge;

Übungen im Darstellen einfachster Szenen aus dem Alltag der Kinder;

Übungen im Lösen von Alternativaufgaben, Entscheidungsaufgaben und Auswahl-Antwort-Aufgaben zu einem Hör- oder Lesetext;

Übungen im Erkennen der für eine Zusammenfassung wichtigen Textstellen in einem Lehrbuchtext;

Übungen im vereinfachten Erzählen eines Lehrbuchtextes;

Übungen im Zusammenstellen von Leitfragen oder Schlüsselwörtern als Stütze zusammenhängender schriftlicher oder mündlicher Äußerungen;

Übungen im Erkennen und Korrigieren von Aussprachefehlern.

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  1. 1992 (1. Klasse)
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  1. 1993 (2. Klasse)
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  1. 1994 (3. Klasse)
31.
  1. 1995 (4. Klasse)
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  1. 1996 (5. Klasse)

MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht soll zu erfolgreicher Lernhilfe in der Mathematik befähigen, die über das Können und Wissen hinaus auch Lernprozesse im logischen Denken fördert.

Lehrstoff:

5.

Klasse (1 Wochenstunde):

Kennenlernen und Interpretieren der Mathematiklehrpläne an den Schulen für das Pflichtschulalter.

Klären methodischer Grundzüge des Mathematikunterrichts anhand häufig vorkommender Fehler.

Aufzeigen und Einsetzen didaktischer Lehrmittel. Umgang mit Mathematikbüchern.

Hospitieren in verschiedenen Schulstufen der Pflichtschule.

Didaktische Grundsätze:

In der zusätzlichen Ausbildung sollen die häufigsten Fehlerquellen im mathematischen Denken und Arbeiten der zu betreuenden Schüler aufgezeigt und die Anwendung von Gedächtnishilfen geschult werden.

Das Hospitieren in verschiedenen Schulstufen der Pflichtschule soll den zukünftigen Erziehern an Horten Einblick in die unterschiedlichen Methoden der Lehrstofferarbeitung geben und sie mit der Bekämpfung häufig vorkommender Fehler vertraut machen.

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)

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  1. 1992 (1. Klasse)
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  1. 1993 (2. Klasse)
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  1. 1994 (3. Klasse)
31.
  1. 1995 (4. Klasse)
31.
  1. 1996 (5. Klasse)

B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN

1.

Verbindliche Übungen für alle Schüler

ERGÄNZENDE BERUFSKUNDLICHE UNTERRICHTSVERANSTALTUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erlangen von ergänzenden Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Bewältigung verschiedener Aufgaben, die für die verantwortungsbewußte Arbeit im Kindergarten erforderlich sind.

In der 1. Klasse sollen die Schüler im Koch- und Wirtschaftsbereich schwerpunktmäßig die Fähigkeit erwerben, einfache Mahlzeiten nach gesundheitlichen und wirtschaftlichen Grundsätzen herzustellen. Sie sollen imstande sein, Speisen und Getränke, die für die Zubereitung mit Kindern geeignet sind, auszuwählen. Weiters sollen sie grundlegende Erfahrungen mit hauswirtschaftlichen Arbeiten, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse im künftigen Beruf, erlangen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Sofortmaßnahmen zur Ersten Hilfe im Kindergarten (insbesondere Behandlung von Wunden, Stillen von Blutungen, Anlegen von Verbänden). Richtige Maßnahmen bei plötzlichen Erkrankungen und bei Unfällen verschiedenster Art. Pflegerische Handhabungen bei Kleinkindern.

Ausarbeitung von Speiseplänen, Vorbereitung und Herstellung einfacher Mahlzeiten. Anregungen für das Aufwerten von Speisen, die aus Großküchen geliefert werden.

Aufbau und Pflege von Tischkultur.

Hauswirtschaftliche Arbeiten.

Haushalts- und Wirtschaftsführung nach ökonomischen und

gesundheitlichen Gesichtspunkten.

Einführung in die Handhabung von Geräten für die Medienerziehung.

4.

Klasse (1 Wochenstunde):

Kennenlernen verschiedener Möglichkeiten des Puppenspiels. Erproben unterschiedlicher Formen, Figuren und Techniken.

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