Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 20. März 1985 über den Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an dieser Schule
Verkehrserziehung: Einführung in die Ziele und Aufgaben der Verkehrserziehung im Kindergarten (zB Wecken positiver Einstellung zum Straßenverkehr; Aufbau von verkehrsgerechtem Verhalten; Anbahnung eigenverantwortlichen Handelns und partnerschaftlichen, defensiven Verhaltens im Hinblick auf die zukünftige Verkehrsteilnahme); Sicherung der für die Verkehrserziehung im Kindergarten notwendigen fachlichen Voraussetzungen (zB Beachtung des jeweiligen Entwicklungsstadiums der Kinder; Kennen der sozialpsychologischen Grundlagen; Kenntnis von Übungs- und Trainingsmöglichkeiten; Bewußtmachen des Zusammenwirkens von Straßenbeschaffenheit, Verkehrs- und Witterungseinflüssen, Fahrzeugart und Verkehrsregeln); Planung der Verkehrserziehung im Kindergarten (zB Anwenden didaktischer Modelle; Einsatz geeigneter Methoden; Zusammenarbeit mit Eltern und Exekutive).
Angebot von Übungen für Kontaktanbahnung und Kooperation, insbesondere mit Erwachsenen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Einfache Buchhaltung (insbesondere Budgetplanung, Kontoführung, Rechnungsführung, Material- und Inventarverwaltung).
Übungen zur Gesprächsführung; Verhaltenstraining; Methoden der Reflexion von Gruppenprozessen.
Methoden für kompensatorische und emanzipatorische Erziehung und deren praktische Anwendung.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht der verbindlichen Übungen ist von Fachkräften, allenfalls außerschulischen Experten der betreffenden Sachgebiete, zu halten. Der Unterrichtsertrag ist durch entsprechende Maßnahmen zu sichern.
Die methodische Gestaltung des Unterrichts in der 1. Klasse soll vorrangig die Selbsttägigkeit der Schüler gewährleisten, um den Aufbau von Fähigkeiten und Fertigkeiten im hauswirtschaftlichen Bereich zu sichern.
Weiters soll durch das Prinzip der Selbsterfahrung das Verantwortungsbewußtsein der Schüler gefördert werden. Dadurch soll der Transfer für die praktische Arbeit im Kindergarten, allenfalls im Hort, sichergestellt werden. - Die Blockung der Unterrichtsstunden ist aus didaktischen Gründen zum Teil erforderlich. Für den Koch- und Wirtschaftsbereich der 1. Klasse sind 2 Jahreswochenstunden vorzusehen. Für den Bereich der Verkehrserziehung in der 4. Klasse sind 8 bis 10 Stunden vorzusehen. Im Hinblick auf ein gezieltes Funktionstraining ist auf den Erfahrungen in der rhythmisch-musikalischen Erziehung aufzubauen bzw. enge Zusammenarbeit mit dem entsprechenden Freigegenstand anzubahnen.
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)
- 1992 (1. Klasse)
- 1993 (2. Klasse)
- 1994 (3. Klasse)
- 1995 (4. Klasse)
- 1996 (5. Klasse)
Verbindliche Übung der zusätzlichen Ausbildung zum Erzieher an Horten
ERGÄNZENDE BERUFSKUNDLICHE UNTERRICHTSVERANSTALTUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erlangen von ergänzenden Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Bewältigung verschiedener Aufgaben, die für die verantwortungsbewußte Arbeit im Hort erforderlich sind.
Lehrstoff:
Klasse (1 Wochenstunde):
Weiterführende Übungen zur Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche: Spiele, Lieder, Tänze, Sport ua. Erproben von Methoden für die Förderung von Spezialinteressen.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht der verbindlichen Übungen ist von Fachkräften, allenfalls außerschulischen Experten der betreffenden Sachgebiete, zu halten. Der Unterrichtsertrag ist durch entsprechende Maßnahmen zu sichern.
Die Blockung der Unterrichtsstunden aus didaktischen Gründen ist möglich.
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)
- 1992 (1. Klasse)
- 1993 (2. Klasse)
- 1994 (3. Klasse)
- 1995 (4. Klasse)
- 1996 (5. Klasse)
C. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Fähigkeit, ein Diktat mit einer Geschwindigkeit von mindestens 60 Silben in der Minute nach dem System der Deutschen Einheitskurzschrift (Wiener Urkunde), Verordnung des Bundesministers für Unterricht, BGBl. Nr. 171/1969, aufzunehmen, sicher zu lesen und wortgetreu in Langschrift wiederzugeben. Erziehen zur Wendigkeit im Erfassen des gesprochenen Wortes und zur Genauigkeit.
Beherrschen der Schreibmaschine im Zehn-Finger-Blindschreiben sowie aller Einrichtungen der Schreibmaschine zur rationellen Anfertigung sauberer Schriftstücke mit und ohne Aufstellungen; Gewandtheit im möglichst fehlerfreien und sauberen Abschreiben und im Schreiben nach Diktat - allenfalls bis zu einer Geschwindigkeit von 80 bis 120 Anschlägen in der Minute. Erziehung zur pfleglichen Behandlung der Schreibmaschine.
Lehrstoff:
oder 2. oder 3. Klasse (2 Wochenstunden):
Kurzschrift:
Die Verkehrskurzschrift, bei entsprechenden Vorkenntnissen allenfalls Einführung in die Eilschrift.
Maschinschreiben:
Richtige Körper- und Handhaltung.
Erarbeiten des Griffeldes im Zehn-Finger-Blindschreiben (Grundstellung asdfjklö); möglichst fehlerfreies und sauberes Abschreiben und Schreiben nach Diktat - allenfalls bis zu einer Geschwindigkeit von 80 bis 120 Anschlägen in der Minute. Richtige Anwendung der Hervorhebungsarten (Unterstreichen, Sperrschrift, Mittestellen, Großschreiben) sowie der Zahlen und Zeichen. Erarbeiten praktischer Beispiele (Briefe, Tabellen ua.); Anfertigen mehrerer Durchschläge; Kenntnis einiger Vervielfältigungsverfahren.
Bedienung aller Einrichtungen der Schreibmaschine, die zur Anfertigung obiger Arbeiten nötig sind. Richtige Pflege der Schreibmaschine.
Didaktische Grundsätze:
Auf graphische und systemrichtige Korrektheit im Schreiben und auf sicheres Lesen nicht nur der eigenen, sondern auch fremder Niederschriften ist zu achten. Das Beherrschen der Kürzel ist besonders einzuüben. Durch entsprechende Fühlungnahme mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände ist die vielfältige Anwendung der Kurzschrift zu sichern.
Das Ausmaß der Kürzungslehre sowie die Schreibfertigkeit sind dem Aufnahmevermögen der Schüler der Klasse anzupassen. Die Systemrichtigkeit und die Genauigkeit der Übertragung haben den Vorzug gegenüber der Schreibgeschwindigkeit.
Die Ansage- und Abschreibübungen sind der Umwelt des Schülers und den Stoffgebieten anderer Unterrichtsgegenstände zu entnehmen, sodaß die kurzschriftliche Praxis der Schüler möglichst umfassend wird.
Im Maschinschreibunterricht ist das Hauptaugenmerk auf die Brauchbarkeit aller angefertigten Schriftstücke zu lenken. Darüber hinaus soll der Schüler mit allen in der zukünftigen Berufspraxis vorkommenden Aufgaben vertraut gemacht werden.
Die maschinschriftlichen Reinschriften sind auf losen Blättern durchzuführen und in Mappen zu ordnen.
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)
- 1992 (1. Klasse)
- 1993 (2. Klasse)
- 1994 (3. Klasse)
- 1995 (4. Klasse)
- 1996 (5. Klasse)
INSTRUMENTENBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichts ist der Bau einfacher Musikinstrumente, die Fertigkeit, auf diesen Instrumenten zu spielen, sowie die Fähigkeit, die selbstgebauten Instrumente in der beruflichen Arbeit sinnvoll einzusetzen. Die Schüler sollen weiters die Fähigkeit erwerben, einfache Musikinstrumente mit Kindern - der jeweiligen Entwicklungsstufe entsprechend - herzustellen und in elementarer Weise anzuwenden.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Bau von einfachen Musikinstrumenten (Schlaghölzern, Rassel-, Klapper- und Schelleninstrumenten, Trommeln verschiedener Art, allenfalls einfacher Flöten, eines Stabspiels und ähnliche). Im Verlauf des Instrumentenbaues Schulung des Gehörs und des rhythmischen Empfindens sowie Experimentieren mit Geräuschen und Klängen. Richtige Handhabung der Instrumente; Pflege der Improvisation, Übungen in der musikalischen Gestaltung von Sprüchen, Liedern, allenfalls auch von Erzählungen. Begleitung zur Bewegung und zu einfachen Tanzformen.
Didaktische Grundsätze:
Beim Bau der Instrumente ist auf handwerkliche und klangliche Qualität sowie auf materialgerechte Verarbeitung größter Wert zu legen. Es soll eine Beziehung zu den Instrumenten, zur Musik und zum selbsttätigen Musizieren im Sinne der Persönlichkeitsbildung durch eigene Aktivität angebahnt werden. Ein dem jeweiligen Können entsprechendes gemeinsames Musizieren ist zu fördern, wobei die selbstgebauten Instrumente bei der Fest- und Feiergestaltung miteinbezogen werden sollten.
Zum Unterricht in Instrumentalmusik, Musikerziehung, Rhythmisch-musikalischer Erziehung, Spielmusik, Kindergarten- und Hortpraxis sowie Werkerziehung ist enge Wechselbeziehung herzustellen.
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)
- 1992 (1. Klasse)
- 1993 (2. Klasse)
- 1994 (3. Klasse)
- 1995 (4. Klasse)
- 1996 (5. Klasse)
FRÜHFÖRDERUNGSPRAXIS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll die Erfahrungen in Kindergartenpraxis erweitern, vertiefen und abrunden helfen. Durch Einbeziehung der Praxis bei Kindern von 6 Monaten bis 3 Jahren sollen die Schüler befähigt werden, aus der Erkenntnis der Bedeutung der Frühförderung Erziehungs- und Bildungsaufgaben auch bei ganz jungen Kindern zu übernehmen und insbesondere durch Hinwendung zum einzelnen Kind kompensatorisch zu wirken.
Lehrstoff:
und 5. Klasse (je 2 Wochenstunden):
Hospitieren und Praktizieren in Säuglingsheimen, Krippen, Integrationsgruppen und ähnlichem. Einblick in die Anfänge kindlichen Spielverhaltens („Lernen lernen“). Anleitung zu erzieherisch richtiger Planung und Durchführung der Kinderpflege (Essen, Reinlichkeitserziehung, Schlafen ua.). Erkennen von entwicklungsentsprechendem Verhalten der Kinder und Erfassen von Auffälligkeiten. Einblick in die den Bedürfnissen des jungen Kindes gemäße Planung des Tagesablaufes, der Raumgestaltung und des Angebotes altersangemessener Aktivitätsmöglichkeiten und erste praktische Erprobung derselben.
Hospitieren in weiteren Institutionen, die auch mit Erziehung junger Kinder befaßt sind, wie Mutterberatung, allenfalls Tagesmutter ua. Erstellen zweckmäßiger Aufzeichnungen und Berichte.
Didaktische Grundsätze:
Sinngemäß gelten die didaktischen Grundsätze des Pflichtgegenstandes Kindergartenpraxis, soweit sie auch für die Frühförderungspraxis relevant sind, unter besonderer Berücksichtigung der für die Altersstufe von sechs Monaten bis drei Jahren unabdingbaren Individualisierung der Erziehung.
Die Blockung von Unterrichtsstunden ist aus didaktischen Gründen wünschenswert.
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)
- 1992 (1. Klasse)
- 1993 (2. Klasse)
- 1994 (3. Klasse)
- 1995 (4. Klasse)
- 1996 (5. Klasse)
RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE
ERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
(siehe Pflichtgegenstand)
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden als Doppelstunde):
Erweiterte Einsicht in die Bedeutung von Musik und Bewegung als Erziehungsmittel. Vermittlung der methodischen und didaktischen Grundlagen der rhythmisch-musikalischen Erziehung. Einsatz der rhythmisch-musikalischen Erziehung in der Praxis im Kindergarten; selbständige Durchführung von Übungseinheiten mit Kindern verschiedener Entwicklungsstufen; Nachbesprechung und Analyse. Ausarbeiten von Themenkreisen. Rhythmisch-musikalische Erziehung im Tages- und Jahresablauf. Rhythmische Gestaltung von Liedern, Sprüchen, Tanzstücken.
Rhythmisch-musikalische Erziehung in der Sonderpädagogik. Aufbau eventuell versäumter Primärerfahrungen; Möglichkeiten des spontanen Reagierens und Anpassens (bei einem Minimum an verbaler Steuerung). Allenfalls Hospitation in entsprechenden Institutionen der Sonderpädagogik. Einsicht in die psychosomatischen Vorgänge und deren Beachtung im beruflichen Leben. Kenntnis der einschlägigen Fachliteratur.
Klasse (1 Wochenstunde):
Rhythmisch-musikalische Erziehung als Vorbereitung auf den Schuleintritt sowie als Einsatzmöglichkeit im Hort. Förderung der Fähigkeit, Übungseinheiten zu variieren (auch mit erhöhten Anforderungen). Hospitieren bei Übungsstunden mit Schulkindern verschiedener Entwicklungsstufen. Themenausarbeitung, selbständige Durchführung von Stundenabläufen, Nachbesprechung und Analyse.
Erweiterung der Kenntnis einschlägiger Fachliteratur. Vorübungen und unterstützende Übungen für Lesen, Schreiben, Rechnen. Rhythmisch-musikalische Erziehung als Lernhilfe (Sprach- und Mengenlehre, Schreibförderung, logisches Denken, ...). Gemeinschaftsfördernde Übungen mit Hilfe von Musik und Bewegung (gemeinsames Singen, Tanzen, Musizieren, ...).
Rhythmisch-musikalische Erziehung als Hilfe zum angemessenen Umgang mit Aggression und Spannung. Rhythmische Gestaltung von Liedern, Sprüchen und Tanzstücken für Schulkinder. Szenisches Spiel in Verbindung mit Musik und Bewegung.
Didaktische Grundsätze:
(siehe Pflichtgegenstand)
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)
- 1992 (1. Klasse)
- 1993 (2. Klasse)
- 1994 (3. Klasse)
- 1995 (4. Klasse)
- 1996 (5. Klasse)
SLOWENISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll die Schüler zu Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch der slowenischen Sprache in Wort und Schrift führen. Dazu gehört die Fähigkeit zur Darstellung von Erlebtem, Gehörtem, Gelesenem sowie zu angemessener Ausdrucksweise im Dienste der Spracherziehung des Kindes.
Die Kenntnis der bedeutendsten Werke des slowenischen Schrifttums unter besonderer Berücksichtigung des literarischen Schaffens der Kärntner Slowenen soll die Empfänglichkeit für dichterische Werke als Quellen der Lebensfreude und der Lebenshilfe fördern und so einen Beitrag zur Formung des Weltbildes leisten.
Die Schüler sind mit Kinder- und Jugendliteratur in slowenischer Sprache sowie mit Kriterien für deren Beurteilung vertraut zu machen. Es sind ihnen jene Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, um die slowenische Sprache didaktisch und methodisch richtig im Hinblick auf den künftigen Beruf einsetzen zu können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Sprachpflege:
Planmäßige Sprecherziehung. Übungen im ausdrucksvollen Lesen. Vorlesen und Erzählen von erzieherisch wertvollen Geschichten und Märchen insbesondere für das Kleinkind.
Sprechen von Kinderreimen; Versuche im Stegreifspiel.
Lektüre:
Proben aus der slowenischen Jugendliteratur.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen. Nacherzählungen und Inhaltsangaben. Fabulierende Ausgestaltung eines Erzählkernes oder eines gegebenen Stoffes. Übungen zur Bereicherung, Belebung und Schärfung des Ausdrucks.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Die Rechtschreibsicherheit im Bereich des aktiven Wortschatzes der Schüler ist durch Übungen zu festigen und durch kurze Diktate zu erproben. Wichtige Rechtschreibregeln sind zu erarbeiten. Erkennen von Sprachformen.
Schriftliche Arbeiten:
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr.
Klasse (2 Wochenstunden):
Sprachpflege:
Mündliche Berichte über Erlebtes und Gelesenes. Dramatisieren einfacher Stoffe.
Lektüre:
Einige Proben der slowenischen Literatur aus dem 19. und 20. Jahrhundert. In Verbindung mit der Lektüre Hinweise auf die wichtigsten Dichtungsarten. Berücksichtigung der Kinder- und Jugendliteratur.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Schriftliche Übungen. Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen. Nacherzählungen und Inhaltsangaben. Übungen zur Bereicherung, Belebung und Schärfung des Ausdrucks.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Überblick über das Werden der slowenischen Sprache. Die Wortarten und ihr richtiger Gebrauch. Bereicherung des Wortschatzes. Rechtschreibübungen.
Schriftliche Arbeiten:
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr.
Klasse (2 Wochenstunden):
Sprachpflege:
Freie Wechselrede über berufsbezogene Themen und Fragen aus dem Interessenkreis der Schüler.
Pflege des Laienspiels in verschiedenen Formen. Singen von volkstümlichen und jugendgemäßen Liedern.
Übungen im Hören vorbildlich gesprochener Texte unter Auswertung von Schallplatte, Rundfunk, falls sich die Gelegenheit dazu bietet, auch durch Theaterbesuch. Sprechen längerer Texte.
Lektüre:
Ausgewählte Werke der slowenischen Literatur unter besonderer Berücksichtigung des literarischen Schaffens der Kärntner Slowenen.
Kurzer Überblick über die Geschichte der Kinder- und Jugendliteratur bei den Slowenen.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Darstellen von Erlebnissen, Beobachtungen und Gelesenem in persönlicher Ausdrucksweise und einwandfreier sprachlicher Gestaltung. Versuche, die eigene Meinung über lebensnahe Probleme in gut gegliederter Form darzulegen.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Das Wichtigste über die Satzlehre zur Bereicherung des Stils mit Berücksichtigung der Zeichensetzung.
Fachdidaktik:
Die Einführung in die Besonderheiten des Wortschatzes und der Sprachstruktur von Kleinkindern; Aufbau von Übungsreihen zur Erweiterung des Wortschatzes und des Satzbaues.
Anlegen systematisch geordneter und ausbaufähiger Sammlungen von geeignetem, bodenständigem Lied-, Spruch-, Erzähl- und Spielgut für das Kleinkind sowie einer entsprechenden Auswahl slowenischsprachiger Bilderbücher. Singen von slowenischen Kinderliedern.
Erste Einführung in die pädagogische Terminologie.
Schriftliche Arbeiten:
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr.
Klasse (2 Wochenstunden):
Sprachpflege:
Alltagsgespräche mit erhöhten Anforderungen, Diskussionen und Diskussionsleitung über berufsbezogene Themen.
Einfache Referate. Darstellen von Szenen aus Dramen der slowenischen Literatur. Singen von volkstümlichen Liedern in slowenischer Sprache.
Lektüre:
Ausgewählte Proben der Dichtung des 20. Jahrhunderts, die Einblick in den geistigen Aufbruch unserer Zeit vermitteln.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Einfache Abhandlungen aus verschiedenen Sachgebieten.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Einblick in das Leben, den Symbolgehalt und Gefühlswert der slowenischen Sprache. Bedeutung von Personen- und Ortsnamen. Volksetymologie.
Fachdidaktik:
Erweiterung der Sammlung von Lied-, Spruch-, Erzähl- und Spielgut für das Kleinkind. Singen von kindertümlichen Liedern in slowenischer Sprache. Vorlesen, Erzählen und Ersinnen von Geschichten für das Kleinkind.
Verfügbarkeit verschiedener Sprachkodes (Mundart usw.) in der Interaktion mit Kleinkindern. Sprache als Hilfen zur Orientierung des Kindes in der Umwelt und zu seiner kognitiven Förderung.
Ausbau der pädagogischen Terminologie, auch im Hinblick auf die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Eltern; sprachliche Gestaltung von Elternabenden; Formulierung von Elternbriefen und Berichten. Der sprachliche Beitrag zur Gestaltung von Festen und Feierstunden in zweisprachigen Kindergärten; kindgemäße Pflege von Volks- und Brauchtum.
Schriftliche Arbeiten:
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, eine davon zweistündig.
Klasse (2 Wochenstunden):
Sprachpflege:
Redeübungen, vor allem als Erzählungen und als Berichte über Stoffe aus dem Erfahrungsbereich der Schüler unter besonderer Berücksichtigung der heimatlichen Umwelt.
Gespräche über aktuelles Kulturgeschehen (Film, Rundfunk, Fernsehen, Theater, Ausstellungen).
Lektüre:
Ausgewählte Proben aus der slowenischen Gegenwartsliteratur unter besonderer Berücksichtigung des literarischen Schaffens der Kärntner Slowenen.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Schriftliche Darstellung von Erlebtem, Beobachtetem und Erdachtem unter Bedachtnahme auf die Erweiterung des aktiven Wortschatzes.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Fallweise Übungen zur Überwindung von Verstößen gegen die Sprachrichtigkeit, Zeichensetzung im Zusammenhang mit der Satzlehre, allenfalls auch im Sinne gezielter Lernhilfe.
Fachdidaktik:
Spezifische Maßnahmen zur Förderung des Sprechens und des Sprachverständnisses von mehrsprachig erzogenen Kindern, insbesondere unter Anwendung von Spruch und Erzählgut, durch das darstellende Spiel sowie durch Einsatz des Bilderbuches.
Pädagogische Terminologie mit gesteigerten Anforderungen auch im Hinblick auf die Beratung von Eltern in Erziehungsfragen.
Die Besonderheiten zweisprachiger Kindergärten der slowenischen Volksgruppe in Österreich. Vertrautmachen mit einschlägiger Literatur.
Schriftliche Arbeiten:
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, eine davon zweistündig.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Lektüre ist vor allem darauf zu achten, daß die Schüler fähig werden, den Wert dichterischer Werke zu erkennen und daraus Anregungen für die Gestaltung des persönlichen und beruflichen Lebens zu gewinnen. Von der ersten Klasse an soll mit der Erarbeitung einer Leseliste begonnen werden, die in den folgenden Klassen auszubauen ist.
Die Sprecherziehung soll durch Verwendung von Sprechplatten, falls möglich auch durch Anhören von Schulfunksendungen und durch Tonbandaufnahmen (Kontrolle der eigenen Sprechweise), intensiviert werden.
Neben der auf die Erlernung der slowenischen Sprache ausgerichteten Ausbildung soll auch der nach didaktischen und methodischen Gesichtspunkten ausgerichtete Einsatz des Slowenischen in der Förderung von Kindern in zweisprachigen (Deutsch/Slowenisch) Gebieten Beachtung finden. Dazu ist der Kontakt mit den Pflichtgegenständen Kindergartenpraxis (allenfalls Hortpraxis) und Didaktik zu pflegen.
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)
- 1992 (1. Klasse)
- 1993 (2. Klasse)
- 1994 (3. Klasse)
- 1995 (4. Klasse)
- 1996 (5. Klasse)
KROATISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll die Schüler zu Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch der kroatischen Sprache in Wort und Schrift führen. Dazu gehören die Fähigkeit zur Darstellung von Erlebtem, Gehörtem, Gelesenem sowie zu angemessener Ausdrucksweise im Dienste der Sprecherziehung des Kindes.
Die Kenntnis der bedeutendsten Werke des kroatischen Schrifttums unter besonderer Berücksichtigung des literarischen Schaffens der Burgenland-Kroaten soll die Empfänglichkeit für dichterische Werke als Quellen der Lebensfreude und der Lebenshilfe fördern und so einen Beitrag zur Formung des Weltbildes leisten.
Die Schüler sind mit Kinder- und Jugendliteratur in kroatischer Sprache sowie mit Kriterien für deren Beurteilung vertraut zu machen. Es sind ihnen jene Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, um die kroatische Sprache didaktisch und methodisch richtig im Hinblick auf den künftigen Beruf einsetzen zu können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Sprachpflege:
Planmäßige Sprecherziehung insbesondere im Hinblick auf akzentrichtige und diphthongfreie Aussprache der Vokale. Übungen im ausdrucksvollen Lesen. Vortragen kurzer Prosastücke und Gedichte; Singen von Liedern. Vorlesen und Erzählen von Märchen, Volkssagen, Fabeln, Tiergeschichten. Versuche im Stegreifspiel.
Lektüre:
Proben aus der kroatischen Jugendliteratur.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen. Nacherzählungen und Inhaltsangaben. Übungen zur Bereicherung, Belebung und Schärfung des Ausdrucks. Festigung der schriftkroatischen Ausdrücke.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Grundzüge des Satzbaues. Wortlehre: Hauptwort, Eigenschaftswort, das persönliche, das rückbezügliche und das besitzanzeigende Fürwort, das Zeitwort und das Vorwort.
Die Rechtschreibsicherheit im Bereich des aktiven Wortschatzes der Schüler ist durch Übungen zu festigen und durch kurze Diktate zu erproben. Wichtige Rechtschreibregeln sind zu erarbeiten. Gewöhnung an den Gebrauch des Wörterbuches.
Schriftliche Arbeiten:
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr.
Klasse (2 Wochenstunden):
Sprachpflege:
Mündliche Berichte über Erlebtes und Gelesenes. Dramatisieren einfacher Stoffe. Höhere Anforderungen an das lautrichtige, sinngemäße und ausdrucksvolle Lesen.
Lektüre:
Einige Proben der burgenländischen kroatischen Literatur aus dem 20. Jahrhundert. Kroatische Volkssagen, Stoffe aus der kroatischen Geschichte und Kultur sowie über bedeutende Männer und Frauen des kroatischen Volkes. Berücksichtigung der Kinder- und Jugendliteratur.
Pflege des schriftlichen Ausdruckes:
Schriftliche Übungen. Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen. Nacherzählungen und Inhaltsangaben. Übungen zur Bereicherung, Belebung und Schärfung des Ausdrucks.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Die Wortarten und ihr richtiger Gebrauch. Deklination des Hauptwortes, Deklination der Fürwörter. Das Zahlwort. Die Konjugation der Zeitwörter. Bereicherung des Wortschatzes.
Rechtschreibübungen insbesondere betreffend die Großschreibung, die Zeichensetzung, die Behandlung der Konsonantenangleichung. Gebräuchliche Fremdwörter.
Schriftliche Arbeiten:
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr.
Klasse (2 Wochenstunden):
Sprachpflege:
Richtige Betonung und diphthongfreie Aussprache. Übungen im Hören vorbildlich gesprochener Texte. Freies Sprechen mit Vorbereitung.
Freie Wechselrede über berufsbezogene Themen und Fragen aus dem Interessenkreis der Schüler.
Pflege des Laienspiels in verschiedenen Formen. Singen von volkstümlichen und jugendgemäßen Liedern.
Lektüre:
Leseproben zur systematischen Gliederung der kroatischen Literatur und zum Einblick in die Geschichte des Volkes. Bedeutende kroatische Dichter und Schriftsteller. Ausgewählte Werke aus dem Schrifttum der Burgenland-Kroaten.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Darstellen von Erlebnissen, Beobachtungen und Gelesenem in persönlicher Ausdrucksweise und einwandfreier sprachlicher Gestaltung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des kroatischen Satzbaues.
Versuche, die eigene Meinung über lebensnahe Probleme in gut gegliederter Form darzulegen.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Das Wichtigste über die Satzlehre (insbesondere die Nebensätze) zur Bereicherung des Stils mit Berücksichtigung der Zeichensetzung.
Schwerpunkte der Wortlehre: Erkennen der vier Vergangenheitszeiten anhand der Lektüre. Die Mittelwörter, die satz- und wortverbindenden Wörter. Umlaute und Ablaute sowie die Doppelvokale. Die Behandlung der schwierigsten Konsonanten mit Hinweisen auf die Rechtschreibung.
Fachdidaktik:
Die Einführung in die Besonderheiten des Wortschatzes und der Sprachstruktur von Kleinkindern; Aufbau von Übungsreihen zur Erweiterung des Wortschatzes und des Satzbaues.
Anlegen systematisch geordneter und ausbaufähiger Sammlungen in kroatischer Sprache von geeignetem, bodenständigem Lied-, Spruch-, Erzähl- und Spielgut für das Kleinkind sowie eine entsprechende Auswahl kroatischer Bilderbücher. Singen von kroatischen Kinderliedern.
Erste Einführung in die pädagogische Terminologie.
Schriftliche Arbeiten:
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr.
Klasse (2 Wochenstunden):
Sprachpflege:
Alltagsgespräche mit erhöhten Anforderungen, Diskussionen und Diskussionsleitung über berufsbezogene Themen.
Einfache Referate. Darstellen von Szenen aus kroatischen Volksstücken. Singen von volkstümlichen Liedern in kroatischer Sprache.
Lektüre:
Ausgewählte Proben der Dichtung des 20. Jahrhunderts. Erzählungen und Abhandlungen über das Arbeits- und Berufsleben. Umfangreiche erzählende Dichtungen. Bilder aus der Geschichte und Kultur des kroatischen Volkes.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Einfache Abhandlungen aus verschiedenen Sachgebieten.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Einblick in das Leben, den Symbolgehalt und Gefühlswert der kroatischen Sprache. Bedeutung von Personen- und Ortsnamen. Volksetymologie.
Fachdidaktik:
Erweiterung der Sammlung von Lied-, Spruch-, Erzähl- und Spielgut für das Kleinkind. Singen von kindertümlichen Liedern in kroatischer Sprache. Vorlesen, Erzählen und Ersinnen von Geschichten für das Kleinkind.
Verfügbarkeit verschiedener Sprachkodes (Mundart usw.) in der Interaktion mit Kleinkindern. Sprache als Hilfe zur Orientierung des Kindes in der Umwelt und zu seiner kognitiven Förderung.
Ausbau der pädagogischen Terminologie, auch im Hinblick auf die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Eltern, sprachliche Gestaltung von Elternabenden; Formulierung von Elternbriefen und Berichten. Der sprachliche Beitrag zur Gestaltung von Festen und Feierstunden in zweisprachigen Kindergärten; kindgemäße Pflege von Volks- und Brauchtum.
Schriftliche Arbeiten:
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, eine davon zweistündig.
Klasse (2 Wochenstunden):
Sprachpflege:
Redeübungen, vor allem als Erzählungen und als Berichte über Stoffe aus dem Erfahrungsbereich der Schüler unter besonderer Berücksichtigung der heimatlichen Umwelt.
Gespräche über aktuelles Kulturgeschehen (Film, Rundfunk, Fernsehen, Theater, Ausstellungen).
Lektüre:
Ausgewählte Proben aus der kroatischen Gegenwartsliteratur unter besonderer Berücksichtigung des literarischen Schaffens der Burgenland-Kroaten.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Schriftliche Darstellung von Erlebtem, Beobachtetem und Erdachtem unter Bedachtnahme auf die Erweiterung des aktiven Wortschatzes.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Fallweise Übungen zur Überwindung von Verstößen gegen die Sprachrichtigkeit, Zeichensetzung im Zusammenhang mit der Satzlehre allenfalls auch im Hinblick auf didaktisch richtige Lernhilfe.
Fachdidaktik:
Spezifische Maßnahmen zur Förderung des Sprechens und des Sprachverständnisses von mehrsprachig erzogenen Kindern, insbesondere unter Anwendung von Spruch- und Erzählgut, durch das darstellende Spiel sowie durch Einsatz des Bilderbuches.
Pädagogische Terminologie mit gesteigerten Anforderungen auch im Hinblick auf die Beratung von Eltern in Erziehungsfragen.
Die Besonderheiten zweisprachiger Kindergärten der kroatischen Volksgruppe in Österreich. Vertrautmachen mit einschlägiger Literatur.
Schriftliche Arbeiten:
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, eine davon zweistündig.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Lektüre ist vor allem darauf zu achten, daß die Schüler fähig werden, den Wert dichterischer Werke zu erkennen und daraus Anregungen für die Gestaltung des persönlichen und beruflichen Lebens zu gewinnen. Von der ersten Klasse an soll mit der Erarbeitung einer Leseliste begonnen werden, die in den folgenden Klassen auszubauen ist.
Die Sprecherziehung soll durch Verwendung von Sprachplatten, falls möglich auch durch Tonbandaufnahmen (Kontrollieren der eigenen Sprechweise), intensiviert werden.
Neben der auf die Erlernung der kroatischen Sprache ausgerichteten Ausbildung soll auch der nach didaktischen und methodischen Gesichtspunkten ausgerichtete Einsatz des Kroatischen in der Förderung von Kindern in zweisprachigen (Deutsch/Kroatisch) Gebieten Beachtung finden. Dazu ist der Kontakt mit den Pflichtgegenständen Kindergartenpraxis (allenfalls Hortpraxis) und Didaktik zu pflegen.
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)
- 1992 (1. Klasse)
- 1993 (2. Klasse)
- 1994 (3. Klasse)
- 1995 (4. Klasse)
- 1996 (5. Klasse)
UNGARISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll die Schüler zu Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch der ungarischen Sprache in Wort und Schrift führen. Dazu gehört die Fähigkeit zur Darstellung von Erlebtem, Gehörtem, Gelesenem sowie zu angemessener Ausdrucksweise im Dienste der Sprecherziehung des Kindes.
Durch die Behandlung der bedeutendsten Werke des ungarischen Schrifttums soll den Schülern Einblick in die wesentlichen Epochen der geistesgeschichtlichen Entwicklung Ungarns geboten werden. Dabei ist auf die literarische Befruchtung des pannonischen Raumes durch die ungarische Literatur - unter besonderer Berücksichtigung des auf das Burgenland bezogenen ungarischen Schrifttums - zu verweisen. Das Erkennen der Gemeinsamkeit zwischen Österreich und Ungarn aus der gemeinsamen Geschichte, aber auch das Verständnis für die verschiedene Wesensart soll die Bereitschaft zu internationaler Zusammenarbeit fördern.
Die Schüler sind mit Kinder- und Jugendliteratur in ungarischer Sprache sowie mit Kriterien für deren Beurteilung vertraut zu machen. Es sind ihnen jene Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, um die ungarische Sprache didaktisch und methodisch richtig im Hinblick auf den künftigen Beruf einsetzen zu können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Sprachpflege:
Planmäßige Sprecherziehung; Aneignung einer klaren Aussprache; Einübung der richtigen Betonung, Unterscheidung der kurzen und langen Vokale, Berücksichtigung der zusammengesetzten und der Doppelkonsonanten. Sprachmelodie. Festigung des Wortschatzes durch Umformung und Einsetzübungen. Dialoge (Rollenspiele) aus dem Alltag der Familie und der Umwelt des Kindes bzw. Jugendlichen. Übungen im ausdrucksvollen Lesen. Auswendiglernen kurzer Texte.
Lektüre:
Proben aus der ungarischen Jugendliteratur.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen; Nacherzählungen und Inhaltsangaben; fabulierende Ausgestaltung eines Erzählkernes oder eines gegebenen Stoffes. Übungen zur Bereicherung, Belebung und Schärfung des Ausdrucks.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Nominal- und Verbalsätze. Gebrauch des Hilfszeitwortes und der Verneinung. Numeralia und Pronomina. Orts- und Zeitsuffixe.
Die Rechtschreibsicherheit im Bereich des aktiven Wortschatzes der Schüler ist durch Übungen zu festigen und durch kurze Diktate zu erproben. Wichtige Rechtschreibregeln sind zu erarbeiten. Erkennen von Sprachformen.
Schriftliche Arbeiten:
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr.
Klasse (2 Wochenstunden):
Sprachpflege:
Alltagsgespräche aus den Sachgebieten: Zeit (Uhr, Tage, Wochen, Monate, Jahreszeiten), Tagesablauf (Beruf und Freizeit, Mahlzeiten und Getränke), auf der Straße (Auskunftserteilung, Wegbeschreibung), Einkaufen (Geschäfte, Märkte), Kleidung.
Lektüre:
Einige Proben aus der auf das Burgenland bezogenen ungarischen Literatur (wie Sagen, Tierfabeln, Jugendgedichte ua.).
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Schriftliche Übungen (Diktate, Übersetzungen); Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen; Nacherzählungen und Inhaltsangaben. Übungen zur Bereicherung, Belebung und Schärfung des Ausdrucks.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Die Wortarten und ihr richtiger Gebrauch; die Konjugation des Zeitwortes (subjektive und objektive Konjugationsformen). Possessivsuffixe und Besitzanzeige. Steigerung. Vokalharmonie und Agglutination. Umstandsbestimmungen. Bereicherung des Wortschatzes; Rechtschreibübungen.
Schriftliche Arbeiten:
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr.
Klasse (2 Wochenstunden):
Sprachpflege:
Erweiterung des Wortschatzes aus den Sachgebieten öffentliche Einrichtungen (Postamt, Bank, Bahn, Arzt, Krankenhaus, Apotheke, Sport).
Freie Wechselrede über berufsbezogene Themen und Fragen aus dem Interessenkreis der Schüler.
Pflege des Laienspiels in verschiedenen Formen. Singen von volkstümlichen und jugendgemäßen Liedern. Übungen im Hören vorbildlich gesprochener Texte. Erörterung und Interpretation längerer Texte.
Lektüre:
Leseproben zur systematischen Gliederung der ungarischen Literatur. Ausgewählte Werke aus dem Schrifttum der Ungarn des Burgenlandes.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Darstellen von Erlebnissen, Beobachtungen und Gelesenem in persönlicher Ausdrucksweise und einwandfreier sprachlicher Gestaltung. Versuche, die eigene Meinung über lebensnahe Probleme in gut gegliederter Form darzulegen.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Schwerpunkte der Wortlehre: Die Zeiten des Zeitwortes; unregelmäßige Zeitwörter; weitere Formen der Zeitwörter (Imperativ, Adhortativ, Konjunktiv, Potentialis, Faktativ, Frequentativ); Bildung von Mittelwörtern; Ableitungssilben und ihre Wichtigkeit beim Wandel der Bedeutung.
Das Wichtigste über die Satzlehre zur Bereicherung des Stils mit Berücksichtigung der Zeichensetzung.
Fachdidaktik:
Die Einführung in die Besonderheiten des Wortschatzes und der Sprachstruktur von Kleinkindern; Aufbau von Übungsreihen zur Erweiterung des Wortschatzes und des Satzbaues.
Anlegen systematisch geordneter und ausbaufähiger Sammlungen von geeignetem, bodenständigem Lied-, Spruch-, Erzähl- und Spielgut für das Kleinkind sowie eine entsprechende Auswahl ungarischsprachiger Bilderbücher. Singen von ungarischen Kinderliedern.
Erste Einführung in die pädagogische Terminologie.
Schriftliche Arbeiten:
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr.
Klasse (2 Wochenstunden):
Sprachpflege:
Alltagsgespräche mit erhöhten Anforderungen zu den Sachgebieten:
Medien (Presse, Rundfunk, Fernsehen), kulturelle Freizeiteinrichtungen (Theater, Kino, Museen und Ausstellungen), Gegenwartsprobleme, Dienstleistungen, Sozialfürsorge.
Diskussionen und Diskussionsleitung über berufsbezogene Themen. Einfache Referate. Gepflegtes Vorlesen mit erhöhten Anforderungen. Vortrag von Gedichten.
Lektüre:
Ausgewählte Proben der Dichtung des 20. Jahrhunderts.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Einfache Abhandlung aus verschiedenen Sachgebieten. Zusammenfassungen, persönliche Stellungnahmen, selbständige Ausarbeitung berufsbezogener Themenstellungen.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Die wichtigsten Regeln der ungarischen Syntax. Gesetzmäßigkeiten und Ausnahmen der Wort- und Satzlehre.
Einblick in das Leben, den Symbolgehalt und Gefühlswert der ungarischen Sprache. Bedeutung von Personen- und Ortsnamen. Volksetymologie.
Fachdidaktik:
Erweiterung der Sammlung von Lied-, Spruch-, Erzähl- und Spielgut für das Kleinkind. Singen von kindertümlichen Liedern in ungarischer Sprache. Vorlesen, Erzählen und Ersinnen von Geschichten für das Kleinkind.
Verfügbarkeit verschiedener Sprachkodes (Mundart usw.) in der Interaktion mit Kleinkindern. Sprache als Hilfe zur Orientierung des Kindes in der Umwelt und zu seiner kognitiven Förderung.
Ausbau der pädagogischen Terminologie, auch im Hinblick auf die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Eltern, sprachliche Gestaltung von Elternabenden; Formulierung von Elternbriefen und Berichten. Der sprachliche Beitrag zur Gestaltung von Festen und Feierstunden in zweisprachigen Kindergärten; kindgemäße Pflege von Volks- und Brauchtum.
Schriftliche Arbeiten:
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, eine davon zweistündig.
Klasse (2 Wochenstunden):
Sprachpflege:
Freie Rede und Kurzreferate zu gestellten Themen; Stellungnahmen zu aktuellen Fragen. Berichte über Stoffe aus dem Erfahrungsbereich der Schüler unter besonderer Berücksichtigung der heimatlichen Umwelt. Reise und Tourismus in Ungarn.
Gespräche über aktuelles Kulturgeschehen; kulturgeschichtlicher Überblick Ungarns.
Lektüre:
Proben aus der dichterischen Eigenart wichtiger Epochen der ungarischen Literatur.
Ausgewählte Proben aus der ungarischen Gegenwartsliteratur unter besonderer Berücksichtigung des literarischen Schaffens der Burgenland-Ungarn.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Schriftliche Darstellung von Erlebtem, Beobachtetem und Erdachtem unter Bedachtnahme auf die Erweiterung des aktiven Wortschatzes. Übersetzungsübungen schwierigerer Texte.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Zusammenfassung der gelernten Regeln, allenfalls auch im Hinblick auf die Erfordernisse der Lernhilfe. Praktische Auswertung sprachlicher Feinheiten durch Einprägen markanter Übersetzungsregeln. Geläufige Abkürzungen. Richtiges Übersetzen und sinngemäßes Übertragen fremdartiger Redewendungen.
Fachdidaktik:
Spezifische Maßnahmen zur Förderung des Sprechens und des Sprachverständnisses von mehrsprachig erzogenen Kindern, insbesondere unter Anwendung von Spruch- und Erzählgut, durch das darstellende Spiel sowie durch Einsatz des Bilderbuches.
Pädagogische Terminologie mit gesteigerten Anforderungen auch im Hinblick auf die Beratung von Eltern in Erziehungsfragen.
Die Besonderheiten zweisprachiger Kindergärten der ungarischen Volksgruppe in Österreich. Vertrautmachen mit einschlägiger Literatur.
Schriftliche Arbeiten:
Vier Schularbeiten im Unterrichtsjahr, eine davon zweistündig.
Didaktische Grundsätze:
Dieser Lehrplan setzt voraus, daß die Schüler während der Pflichtschulzeit am Ungarischunterricht teilgenommen haben oder der ungarischen Volksgruppe angehören. Wird der Unterricht aus Ungarisch als Anfängerlehrgang geführt oder als Mehrklassenkurs, so ist im Hinblick auf die verschiedenen Voraussetzungen, welche die Schüler mitbringen, der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.
Um die Schüler möglichst bald an die normale Sprechweise des Alltags zu gewöhnen, sollte die Unterrichtsgestaltung auf einer fast ausschließlichen Verwendung der ungarischen Sprache von der ersten Unterrichtsstunde an aufbauen.
Verschiedene Möglichkeiten, die dem Schüler die ungarische Lebensweise besser veranschaulichen, wie Bilder, Landkarten, Spiele, Lieder, Schulfunk, Schulfernsehen, Schallplatten, Tonbänder, Filme ua., sind zu nützen, Schülerbriefwechsel und Schüleraustausch zu fördern. Die Schulung in der Grammatik hat ausschließlich der Richtigkeit des Ausdrucks zu dienen und daher in organischem Zusammenhang mit dem übrigen Unterricht zu stehen.
Der ständige Hinweis auf die Gleichheiten, Ähnlichkeiten und Verschiedenheiten in Grammatik, Sprachaufbau und bei einzelnen Ausdrücken der deutschen und englischen Sprache, dient dem Verständnis der einzelnen Sprachen und regt zur vergleichenden Sprachwissenschaft an. Durch diese Vergleiche soll auch manche Eigenart der ungarischen Sprache den Schülern verständlich gemacht werden. Literarische Zitate, Sprichwörter, häufige Redewendungen helfen zum Verständnis der Denkweisen und der Verhaltensformen der Ungarn. Die nationale Eigenart der Magyaren richtig zu verstehen und dabei auf die nachbarlichen Beziehungen im Donauraum von einst und jetzt hinzuweisen, hat als wichtiger Grundsatz zu gelten. Von der ersten Klasse an soll mit der Erarbeitung einer Leseliste begonnen werden, die in den folgenden Klassen auszubauen ist.
Neben der auf die Erlernung der ungarischen Sprache ausgerichteten Ausbildung soll auch der nach didaktischen und methodischen Gesichtspunkten ausgerichtete Einsatz des Ungarischen in der Förderung von Kindern in zweisprachigen (Deutsch/Ungarisch) Gebieten Beachtung finden. Dazu ist der Kontakt mit den Pflichtgegenständen Kindergartenpraxis (allenfalls Hortpraxis) und Didaktik zu pflegen.
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)
- 1992 (1. Klasse)
- 1993 (2. Klasse)
- 1994 (3. Klasse)
- 1995 (4. Klasse)
- 1996 (5. Klasse)
D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
CHORGESANG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Pflege der Freude am Chorsingen. Aufbau einer stimmlichen Kondition im Hinblick auf die berufliche Belastbarkeit der Stimme. Erwerben grundlegender Kenntnisse und Fähigkeiten in der Chorleitung.
Kenntnis einschlägiger Literatur insbesondere zur musikalischen Gestaltung von Festen und Feiern sowie zum fachgemäßen Einsatz im Beruf.
Lehrstoff:
bis 5. Klasse (je 1 Wochenstunde):
Singen geeigneter Chorsätze mannigfacher Art aus verschiedenen Musikepochen, einschließlich einfacher zeitgenössischer Werke.
Volksliedgut des In- und Auslandes.
Lieder und Kanons für Feste und Feiern in vokalen und
vokal-instrumentalen Sätzen.
Chorische Stimmbildung.
Didaktische Grundsätze:
Durch ständige Stimmpflege und Gehörbildung soll die Voraussetzung für einen reinen und kultivierten Chorklang geschaffen werden. Gern gesungene Lieder und Chöre sollten auswendig beherrscht und durch Wiederholung gefestigt werden.
Der Chor ist bei der Gestaltung von Schulfeiern, Elternabenden und ähnlichen Veranstaltungen miteinzubeziehen, weshalb ein Zusammenwirken mit dem Lehrer für Spielmusik bzw. den Instrumentallehrern notwendig ist.
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)
- 1992 (1. Klasse)
- 1993 (2. Klasse)
- 1994 (3. Klasse)
- 1995 (4. Klasse)
- 1996 (5. Klasse)
SPIELMUSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Durch Freude am gemeinsamen instrumentalen und vokal-instrumentalen Musizieren soll das Verständnis für Haus- und Kammermusik gefördert werden. Die Schüler sollen befähigt werden, an der musikalischen Gestaltung von Festen und Feiern mitzuwirken. Eine entsprechende Literaturkenntnis ist anzustreben.
Weiters soll die Fähigkeit, Kinder und Jugendliche zum Singen und Musizieren zu motivieren und anzuleiten sowie mit elementaren Klangerzeugern und einfachen Instrumenten umzugehen, entwickelt werden.
Lehrstoff:
bis 5. Klasse (je 1 Wochenstunde):
Spiel von Originalwerken und guten Bearbeitungen aus verschiedenen Epochen in mannigfachen Besetzungen, auch mit Singstimme. Einsatz elementarer Klangerzeuger und des Orff-Instrumentariums auch als Liedbegleitung. Erfinden von Melodien zu gegebenen oder selbsterarbeiteten Rhythmen. Singen und Spielen von Volks- und Kinderliedern aus der engeren Heimat und aus fremden Ländern. Spielen von Kanons, Quodlibets, Stegreif- und Ostinatosätzen, Volkstänzen und Tänzen für Kinder.
Didaktische Grundsätze:
Beim Musizieren ist vor allem auf einen möglichst klangreinen und gut ausgearbeiteten Vortrag der Werke zu achten; schon bei deren Auswahl ist zu bedenken, ob diese Forderungen erfüllt werden können. Bearbeitungen, die dem Satz und der Klangwirkung nach das Original entstellen, sollten nicht gewählt werden.
Der Pflege österreichischer Volksmusik ist gebührende Beachtung zu schenken.
Die instrumentale Spielgruppe ist bei der Gestaltung von Schulfeiern, Elternabenden und ähnlichen Veranstaltungen allenfalls auch an den Übungsstätten mit einzubeziehen.
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)
- 1992 (1. Klasse)
- 1993 (2. Klasse)
- 1994 (3. Klasse)
- 1995 (4. Klasse)
- 1996 (5. Klasse)
DARSTELLENDES SPIEL
Bildungs- und Lehraufgabe:
Sensibilisierung im Hinblick auf Selbsterfahrung, Partnererfahrung und Raumwahrnehmung. Erziehung zur kritischen Wahrnehmung von Kommunikationssignalen. Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Handhabung und Darbietung szenischen Materials.
Soziale Interaktionsfähigkeit auf der Basis darstellender Spiele. Kennenlernen und Entfaltung der eigenen Kreativität bei verbalen und nonverbalen Kommunikationsformen innerhalb der Gruppe. Durchschauen des szenischen Spieles in seiner gesellschaftlichen und erzieherischen Funktion.
Kreativer Einsatz der sprachlichen, mimischen und körperlichen Ausdrucksfähigkeit bei szenischen Aktivitäten aller Art. Planung und Durchführung dramaturgischer Problemlösungen in allen Bereichen des szenischen Spieles.
Bedachtnahme auf die beruflichen Erfordernisse im Hinblick auf die Auswahl der Spielformen und Stoffe.
Lehrstoff:
bis 4. Klasse (je 2 Wochenstunden):
Von einfachen zu schwierigen Aufgaben fortschreitend Übungen im Rezitieren und Darstellen (verbal und nonverbal) ausgewählter, der Altersstufe angemessener Werke; Spielformen wie Stegreifspiel, Scharade, Situationsspiel, Entscheidungsspiel, Planspiel (Debatte, Verhandlung), selbsterarbeitetes Spiel, Pantomime, Maskenspiel, Menschenschattenspiel, Figurenschattenspiel, Puppenspiel. Anleitung zur weitgehend selbständigen Ausführung aller damit verbundenen künstlerischen und technischen Arbeiten. Vertrautwerden mit dem Theaterbetrieb. Anlegen einer Spielkartei oder einer Spielsammlung.
Didaktische Grundsätze:
Die bei den darstellenden Spielen gebotenen Möglichkeiten zur Persönlichkeitsbildung, Gemeinschaftserziehung und Teamarbeit sind auszunützen. Die Umsetzung auf die spätere berufliche Arbeit im Kindergarten und Hort sowie die Anwendung bei der Fest- und Feiergestaltung ist speziell zu berücksichtigen.
Zusammenarbeit mit den Unterrichtsgegenständen Pädagogik, Deutsch, Didaktik, Kindergarten- und Hortpraxis, Rhythmisch-musikalische Erziehung, Leibeserziehung, Musikerziehung, Instrumentenbau, Spielmusik, Bildnerische Erziehung und Werkerziehung.
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)
- 1992 (1. Klasse)
- 1993 (2. Klasse)
- 1994 (3. Klasse)
- 1995 (4. Klasse)
- 1996 (5. Klasse)
SPRECHERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erwerb der für den künftigen Beruf erforderlichen Sprechweisen und Sprechtechniken sowie der Fähigkeit, persönlich gestaltete und frei gehaltene Rede- und Gesprächsführung im Beruf einsetzen zu können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Einführung in die wesentlichen physiologischen Vorgänge beim Sprechen; Beachtung der richtigen Atemtechnik; Lautlehre;
Artikulation und Stimme; verschiedene Arten des Stimmeinsatzes;
Beseitigung geringfügiger Sprechdefizite.
Übung im lautreinen Sprechen. Anwendung in Sprechtexten mit besonderer Berücksichtigung eines klangvollen Sprechens auch an Beispielen aus der Literatur sowie aus Kinder- und Jugendbüchern.
Verschiedene Formen didaktischen Sprechens: erzählendes Sprechen, Sprachakzente, erzieherisches Sprechen, praxisbezogenes Sprechen.
Erproben von Möglichkeiten in der Vortragstechnik. Übung im Gesprächs- und Diskussionsverhalten.
Möglichkeiten zur Diagnose und Hilfen zum Abbau geringfügiger Sprachfehler bei Kindergarten- und Hortkindern.
Didaktische Grundsätze:
Die erarbeiteten Grundlagen bilden die Voraussetzung für die verschiedensten Sprechsituationen, die im angewandten Sprechen (erzieherischen Sprechen) ihren Niederschlag finden, wobei das vorbildliche Sprechverhalten des Lehrers und die Zuhilfenahme audio-visueller Mittel die Voraussetzung zur Erreichung dieses Zieles bilden sollen. Werden Teilbereiche des Sprechaktes zeitweise isoliert geübt, so müssen sie immer wieder in den gesamten Sprechablauf einmünden.
Dieses Angebot sollte insbesondere denjenigen Schülern empfohlen werden, für die - über die im Pflichtgegenstand Deutsch der 1. Klasse angebotene Sprecherziehung hinaus - eine spezielle Förderung im Hinblick auf die künftige Berufstätigkeit zweckmäßig erscheint.
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)
- 1992 (1. Klasse)
- 1993 (2. Klasse)
- 1994 (3. Klasse)
- 1995 (4. Klasse)
- 1996 (5. Klasse)
LITERATURPFLEGE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erweiterung des Verständnisses für Dichtung, Förderung des Interesses an der Lektüre, an wertvollen Theater- und Filmaufführungen bzw. Hör- und Fernsehspielen.
Lehrstoff:
und 5. Klasse (je 1 Wochenstunde):
Interpretationsübungen und Diskussionen über Texte der Weltliteratur (mit besonderer Berücksichtigung der Gegenwart), auch über Hörspiele, Fernsehspiele, Filme und Theateraufführungen.
Eingehen auf besondere literarische Interessen der Schüler.
Didaktische Grundsätze:
Literaturpflege ist keine Erweiterung der dem Pflichtgegenstand Deutsch zugemessenen Unterrichtsstunden.
Hauptaufgabe dieser Übungen ist es, durch lebendige Auseinandersetzung den Schüler zu weiterer und selbständiger Beschäftigung mit literarischen Werken zu führen.
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)
- 1992 (1. Klasse)
- 1993 (2. Klasse)
- 1994 (3. Klasse)
- 1995 (4. Klasse)
- 1996 (5. Klasse)
BIOLOGISCHE ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Biologie und Umweltkunde.
Lehrstoff:
oder 2. oder 3. Klasse (2 Wochenstunden):
Anleitung zu Naturbeobachtungen auch unter Verwendung von Behelfen, wie Lupe, Fernglas, Mikroskop, Photoapparat. Eingehendes Studium von Naturobjekten mit Hinweisen auf Methoden wissenschaftlicher Forschung.
Einrichtung und Betreuung einer permanenten Ausstellung von verschiedenen Naturobjekten sowie Anleitung für das Anlegen von Sammlungen.
Anlegen von Versuchspflanzungen; Durchführung einfacher gärtnerischer Tätigkeiten. Pflege von Zimmerpflanzen.
Exemplarisches Beobachten von Tieren (unter Einhaltung und Berücksichtigung der einschlägigen, gesetzlichen Bestimmungen); verhaltenspsychologische Studie. Durchführung einfacher Sezierübungen.
Didaktische Grundsätze:
In Ergänzung zu den didaktischen Grundsätzen der Biologie und Umweltkunde sollen die Schüler durch die eigene Betätigung Zusammenhänge des Naturgeschehens besser erfassen und eine auf Verständnis beruhende verantwortungsvolle Einstellung zur Natur gewinnen, um sie Kindern (und Jugendlichen) vermitteln zu können. Durch die eigene Betätigung sollen die Schüler wertvolle Impulse für die Berufsarbeit gewinnen.
Auf Genauigkeit bei der Durchführung der Beobachtungen und Versuche ist stets Wert zu legen. Das Führen von Protokollen ist zweckmäßig.
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)
- 1992 (1. Klasse)
- 1993 (2. Klasse)
- 1994 (3. Klasse)
- 1995 (4. Klasse)
- 1996 (5. Klasse)
INFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Einblick in einschlägige neue Technologien. Anbahnen des Verständnisses für die Denk- und Arbeitsweisen sowie die Anwendungsmöglichkeiten der Informatik.
Lehrstoff:
oder 2. Klasse (2 Wochenstunden):
Einführung in die Grundbegriffe der EDV (Eingabe, Verarbeitung, Ausgabe). Computer (Aufbau und Arbeitsweisen; Anwendungsgebiete).
Die wichtigsten Arten von Datenträgern; Aspekte des Datenschutzes.
Grundzüge einer problemorientierten Programmiersprache, um einfache Probleme mit dem Computer lösen zu können. Programmstrukturen. Datenstrukturen.
Arbeiten mit Anwendersoftware, insbesondere Textverarbeitung, Dateiverwaltung, Tabellenkalkulation.
Auswirkungen im wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen Bereich.
Didaktische Grundsätze:
Durch praktisches Arbeiten am Computer soll der Schüler mit elektronischer Datenverarbeitung vertraut gemacht werden. Dazu sollen neben der Analyse und Lösung einfacher logischer Probleme auch Aufgabenstellungen aus praxisnahen Gebieten behandelt werden (zB Statistik, Buchhaltung).
Wenn möglich, sollte im Unterricht Kontakt mit fertiger Software angeboten werden. Der Schüler sollte auch Einblick gewinnen, wie Kinder mit Mikroelektronik umgehen lernen.
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)
- 1992 (1. Klasse)
- 1993 (2. Klasse)
- 1994 (3. Klasse)
- 1995 (4. Klasse)
- 1996 (5. Klasse)
MEDIENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung von Grundkenntnissen über Kommunikationsphänomene.
Erkennen der erzieherischen Bedeutung, die Massenmedien, wie Spielfilm, Hörfunk, Fernsehen, ebenso wie die Printmedien oder das Theater, ausüben.
Die Schüler sollen zu kritischem Umgang mit Massenmedien befähigt werden; sie sollen lernen, grundsätzliche Erkenntnisse der Medienerziehung in Horten anzuwenden.
Lehrstoff:
und 5. Klasse (je 2 Wochenstunden):
Vermittlung eines Einblicks in die Herstellung von Filmen, Fernsehsendungen, HF-Programmen, Tonträgern, Printmedien, insbesondere Zeitungen und Zeitschriften.
Anleitung zu Eigenproduktionen von AV-Medien wie: Diaserien, Kurzfilmen, Ton- und Videoaufnahmen, Hort- und Lagerzeitungen ua. und deren Einsatz im Beruf, insbesondere auch in der Elternarbeit.
Kritische Einsicht in Kommunikationsphänomene.
Selbsterleben der Wirkweisen von Medien und Deduktion von Folgerungen für die Medienerziehung (Gefahren und positive Möglichkeiten der Medien. Sinnvoller Gebrauch der Medien für die Freizeitgestaltung und kritisch selektive Teilnahme zur persönlichen Bereicherung).
Kritische Beobachtung und Analyse von Medienprodukten, Einübung in den Umgang mit und die Auswertung von Medien. Auswahl von Film- und Fernsehprogrammen und deren erzieherische Auswertung im Hortleben.
Übung im Einsatz der Geräte und in der Gerätebedienung.
Didaktische Grundsätze:
Die Schüler sollen durch den aktiven Umgang mit Medien, durch Eigenerleben und gezielte Anregungen, eine Fertigkeit beim Einsatz von Medien im Beruf, insbesondere in Horten sowie in der Elternarbeit, erwerben können.
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)
- 1992 (1. Klasse)
- 1993 (2. Klasse)
- 1994 (3. Klasse)
- 1995 (4. Klasse)
- 1996 (5. Klasse)
LEIBESERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Unverbindlichen Übungen sollen einerseits die im Pflichtgegenstand behandelten Übungsbereiche vertiefen (Bildung von Neigungsgruppen, zB Basketball, Gerätturnen, Leichtathletik, Volkstanz, Schwimmen, Wandern), andererseits sie aber auch ergänzen. Sie dienen sowohl der Verbesserung und Erweiterung des Eigenkönnens wie auch einer vertieften Einsicht in leibeserziehliche Anliegen und Aufgaben.
Lehrstoff:
bis 5. Klasse (je 2 Wochenstunden):
Ausgewählte Übungsbereiche aus dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Leibeserziehung, die den örtlichen Gegebenheiten, den persönlichen Voraussetzungen und den Interessen der Schüler gerecht werden; auch Angebote, die der künftigen Berufsausübung dienen können.
Spezialisierung und Perfektionierung in bestimmten Übungsbereichen. Verschiedene freizeitorientierte Sportarten, die im Pflichtgegenstand nicht angeboten werden (zB Tennis, Tischtennis, Rudern, Judo).
Spezifische Übungsangebote für Kinder, die der motorischen Förderung besonders bedürfen.
Jugendgemäße Trainingsformen.
Didaktische Grundsätze:
Die Unverbindlichen Übungen können als Klassen-, als Mehrklassen-, aber auch als Mehranstaltenkurse geführt werden. Eine Blockung der Stunden ist möglich.
Da die Lehrstoffangaben im Lehrplan die einzelnen Übungsbereiche nur andeuten bzw. manche Ergänzungsstoffe überhaupt nicht nennen, ist für jede Unverbindliche Übung eine eigene Lehrstoffverteilung auszuarbeiten. Bei der Erteilung des Unterrichtes wird die Verwendung des Kurssystems in einzelnen Bereichen besonders vorteilhaft sein.
Das Prinzip der aktiven Mitgestaltung durch die Schüler (Übernahme von Organisationsaufgaben, Vorbereitung von Wettkämpfen) ist zu beachten.
Diese didaktischen Grundsätze sind unter Wahrung der relevanten Punkte in den didaktischen Grundsätzen des Pflichtgegenstandes Leibeserziehung zu berücksichtigen.
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)
- 1992 (1. Klasse)
- 1993 (2. Klasse)
- 1994 (3. Klasse)
- 1995 (4. Klasse)
- 1996 (5. Klasse)
E. FÖRDERUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, Didaktische Grundsätze:
Ziel des Förderunterrichts ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffendes Pflichtgegenstandes in der jeweiligen Klasse durchgenommenen Lehrstoffs für Schüler, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, wobei von der Voraussetzung auszugehen ist, daß es sich um geeignete und leistungswillige Schüler handelt.
Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichts in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
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RIS
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