Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Anboterstellung, Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung, Aufmaß und Arbeitsbestätigungen, Materialbedarf, Kalkulation und Abrechnung von Arbeitsaufträgen, Lagerhaltung, Bestellisten.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind dem Schüler im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretischtechnischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Baustellenorganisation vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Auftrag bis zur Abnahme kennenlernt. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen.
Schuleigene Baustellen (Außenbaustellen) tragen zur Praxisnähe des Unterrichtes bei; sie bedürfen sorgfältiger Planung, um wirtschaftliche Baumethoden und einen der Praxis entsprechenden Ablauf zu gewährleisten.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1A.
B. FREIGEGENSTÄNDE STENOTYPIE
Siehe Anlage 1A.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll branchenübliche englische Texte, insbesondere Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, unter Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern lesen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können. Er soll komplexere Sachverhalte des Alltags und der Berufswelt, erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches, in verständlichem Englisch mündlich und schriftlich beschreiben und diskutieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Alltag und Aktuelles:
Kompliziertere Sachverhalte.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Berufliche Auslandsbeziehungen.
Technik und Hilfswissenschaften:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Schutz, Wartung und Pflege einfacher Objekte).
Klasse (2 Wochenstunden):
Umwelt, Alltag und Aktuelles:
Kontroversielle Themen, die volks- und sprachbedingte Unterschiede
illustrieren.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Wirtschafts- und Arbeitsformen in Österreich und im
angelsächsischen Bereich.
Technik:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung, Pflege, Entstörung, Reparatur).
Didaktische Grundsätze:
Wie im Pflichtgegenstand Englisch.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1A.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten
(Art. II Abs. 1, BGBl. Nr. 762/1990)
- 1990
- 1991
- 1992
- 1993
Anlage 1A.6.4
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR MIKROELEKTRONIK
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände Klasse Summe pflich-
```
-
-
- tungs-
-
```
gruppe
```
```
1 Religion ..................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch ...................... 3 2 2 2 9 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch)2 2 - - 4 (I)
4 Geschichte ................... - 2 - - 2 (III)
5 Geographie und
Wirtschaftskunde ............. 2 - - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Staatsbürgerkunde ............ - - 2 2 4 III
7 Leibesübungen ................ 2 2 2 2 8 (IVa)
8 Mathematik und
angewandte Mathematik ........ 4 2 - - 6 (I)
9 Physik und angewandte Physik . 2 2 - - 4 (II)
10 Chemie, angewandte Chemie
und Umwelttechnik ............ 2 1 - - 3 II
11 Elektronische Datenverarbeitung
und angewandte elektronische
Datenverarbeitung ............ - 2 - - 2 I
12 Fertigungstechnik ............ 2 2 2 - 6 I
13 Feinwerktechnik .............. - 2 2 - 4 I
14 Elektrotechnik ............... - 2 2 - 4 I
15 Elektronik ................... - - 4 4 8 I
16 Automatisierungstechnik ...... - - 2 4 6 I
17 Konstruktionsübungen ......... 2 2 3 4 11 I
18 Laboratorium ................. - - 3 4 7 I
19 Werkstättenlaboratorium ...... - - - 3 3 III
20 Werkstätte .................. 16 15 14 13 58 (Va)
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ..... 39 40 40 40 159
21 Pflichtpraktikum ............ mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die 4. Klasse.
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Freigegenstände Klasse pflich-
```
-
-
- tungs-
-
```
gruppe
```
```
Stenotypie ...................... 2 2 - - (V)
Lebende Fremdsprache (Englisch) . - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete *1) (......) - - 2 2 I bis VI
```
```
Unverbindliche Übungen
```
```
Leibesübungen ......... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht
```
```
Deutsch ........................ *2) *2) *2) *2) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) *2) *2) (I)
Mathematik und
angewandte Mathematik .......... *2) *2) (I)
```
```
*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1A.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1A.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE
EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1A.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1A.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1A.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1A.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG,
RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE
Siehe Anlage 1A.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1A.6.2.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 1A.6.2.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1A.6.2.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND
ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1A.
FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die Verfahren der Einzel-, Reihen- und Massenfertigung kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden);
Metallische Werkstoffe:
Eisenmetalle, Nichteisenmetalle, Legierungen;
Wärmebehandlung.
Nichtmetallische Werkstoffe:
Kunststoffe, Keramik, optisches Glas. Materialien für konstruktive
Zwecke und für den Oberflächenschutz.
Spanende Formgebung:
Kenngrößen der Zerspanung; Werkzeuge, Maschinen, Hilfsmittel.
Meßwerkzeuge:
Meßschieber, Bügelmeßschraube, Meßuhr, Lehren.
Klasse (2 Wochenstunden):
Werkzeug- und Vorrichtungsbau:
Schnitt-, Stanz-, Biege- und Spritzgußwerkzeuge.
Oberflächen:
Korrosionsschutz, Galvanotechnik, Oberflächenschutz durch
nichtmetallische Überzüge.
Feinste Metallbearbeitung:
Mikrogeometrie; Honen, Läppen, Polieren, Superfinish.
Sonderbearbeitungsverfahren:
Erosion, Ultraschall, Laser.
Klasse (2 Wochenstunden):
Leiterplatten:
Fertigungsverfahren; Dickschicht-, Dünnfilm-, SMD-Technik.
Bauelemente:
R, L, C, Sonderformen.
Geräte:
Module, Einschübe, Kühlung; Steckverbinder.
Elektroschutz:
Personen-, Geräte- und Leitungsschutz; Schutzklassen.
Qualitätssicherung:
Aufgaben, Maßnahmen; Qualitätsregelkarten, Stichproben- und Auswerteverfahren.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für die Verarbeitungsverfahren im Fachgebiet; daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Funktion zurücktreten.
Wirtschaftlichkeitsvergleiche sind für Auswahlentscheidungen von besonderer Bedeutung.
Für den Unterricht sind Rückgriffe auf physikalische und chemische Vorkenntnisse erforderlich.
Zur Abstimmung von Theorie und Praxis und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit Lehrern der Pflichtgegenstände „Feinwerktechnik“, „Automatisierungstechnik“, „Laboratorium“ und „Werkstätte“ erforderlich.
Zur Veranschaulichung lassen sich Druckschriften und Wandtafeln, für Bewegungsvorgänge Filme mit großem Nutzen einsetzen.
Lehrausgänge und Exkursionen unterstützen die Praxisnähe des Unterrichtes.
FEINWERKTECHNlK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bauelemente, Baugruppen und Arbeitsmethoden der Mikromechanik beherrschen und einfache mikromechanische Berechnungen durchführen können.
Er soll die Gesetze der Mechanik auf Systeme und Vorgänge des Fachgebietes anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Statik der festen Körper:
Gleichgewicht, Kräftesysteme; Freimachen von Bauteilen.
Schwerpunkt.
Beanspruchungsarten:
Zug, Druck, Schub, Biegung, Knickung, Torsion.
Kinematik und Dynamik:
Begriffe und Gesetze für den Massenpunkt. Arbeit, Leistung,
Wirkungsgrad, Drehzahl- und Momentenwandlung.
Klasse (2 Wochenstunden):
Lager:
Gleit-, Wälz-, Magnet- und Luftlager.
Energiewandler:
Antriebe der Steuerungs- und Regelungstechnik, Getriebe.
Pneumatik und Hydraulik:
Gesetze, Schalt- und Arbeitselemente.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Bei den Konstruktionen sind Funktionstreue, Wirtschaftlichkeit und Fertigungsgerechtheit unter Einhaltung der Normen von Bedeutung.
Zusammenhänge sind an Beispielen aus der Praxis zu erarbeiten.
Vorkenntnisse der Schüler aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik“, „Fertigungstechnik“ sowie die im Pflichtgegenstand „Werkstätte“ gewonnenen praktischen Erfahrungen werden zur Sicherung des Verständnisses zweckmäßigerweise ständig verwendet und zu den neuen Lehrinhalten in Beziehung gesetzt.
Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
ELEKTROTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik und ihre Anwendung im Fachgebiet sicher beherrschen und facheinschlägige Aufgaben lösen können.
Der Schüler soll die elektrotechnischen Gesetze, Vorschriften und Normen, insbesondere hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Begriffe:
Größen und Einheiten. Stromarten.
Stromkreis:
Stromleitung in Metallen, lineare Widerstände. Ohmsches Gesetz,
Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Widerständen. Spannungs- und Stromquellen. Ersatzschaltungen.
Magnetisches Feld:
Charakteristische Größen, Gesetze.
Klasse (2 Wochenstunden):
Elektrisches Feld:
Charakteristische Größen und Gesetze. Kondensator.
Elektromagnetismus:
Magnetischer Kreis. Zeitlich veränderliche Magnetfelder, Induktionsgesetz, Induktivität; Energie und Kraftwirkung. Aufbau und Betriebsverhalten von elektrischen Maschinen.
Wechselstrom- und Drehstromtechnik:
Darstellung sinusförmiger Größen (Spitzenwert, Mittelwert und Zeigerdarstellung. Wechselstromwiderstände, Resonanz, Leistung).
Drehstromtechnik:
Drehfeld, Drehstromleistung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.
Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
ELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Elemente, Gesetze und gebräuchlichsten Anwendungen im Fachgebiet Elektronik sicher beherrschen und einfache einschlägige Berechnung durchführen können.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Halbleiterbauelemente:
Stromleitung, Aufbau, Funktion, Kenngrößen, Kennlinien und Ersatzschaltungen. Elektronische Schalter. Integrierte Schaltungen der Analog- und Digitaltechnik, einfache optoelektronische Bauelemente.
Halbleitertechnik:
Einfache Anwendungen elektronischer Bauelemente in der Schaltungstechnik.
Klasse (4 Wochenstunden):
Analogtechnik und Leistungselektronik:
Filter, Verstärker, Schalter.
Digital- und Impulstechnik:
Schaltalgebra, Codes, Signalwandlung und -formung.
Optoelektronik:
Optische Sender und Empfänger, Lichtwellenleiter, Optokoppler.
Didaktische Grundsätze:
Wichtigstes Kriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.
Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen gefördert.
AUTOMATISIERUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll für das Fachgebiet bedeutsame Begriffe der elektrischen Meßtechnik, der Steuerungs- und Regelungstechnik kennen und anwenden können.
Er soll einfache Aufgaben der Automatisierung selbständig lösen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Messen:
Maßeinheiten, Meßfehler, Empfindlichkeit, Genauigkeit. Analoges und
digitales Meßprinzip.
Messen nichtelektrischer Größen:
Meßwertaufnehmer, Meßwertumformer.
Meßgeräte:
Arten, Aufbau, Meßbereichserweiterung, Meßzubehör.
Meßverfahren:
Direkte Messung, indirekte Messung, Kompensation.
Klasse (4 Wochenstunden):
Steuern:
Begriffe, Arten, Gesetzmäßigkeiten, Ausführungsformen;
speicherprogrammierbare Steuerung.
Regeln:
Begriffe, Arten, Regelkreisglieder, Ausführungsformen; kaskadierte
Regler.
Mikroprozessor:
Mikrocomputer, Schnittstellen, Meßdatenübertragung;
Prozeßautomatisierung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Ausbildungszweiges, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Zusammenhänge sind anhand von Beispielen aus der Praxis darzustellen.
Zur Abstimmung von Theorie und Praxis und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit Lehrern der Pflichtgegenstände „Feinwerktechnik“, „Elektrotechnik und Elektronik“ und „Werkstätte“ erforderlich.
Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll selbständig Aufgaben des Fachgebietes normgerecht lösen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Elemente:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen,
Planerstellung, Bemaßung und Beschriftung.
Pläne:
Fertigungszeichnungen einfacher Konstruktionen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Pläne:
Fertigungszeichnungen von Verbindungen und einfachen Biege- und Stanzwerkstücken nach vorgegebenen Entwürfen. Pneumatische, hydraulische und elektrische Schaltungen nach vorgegebenen Modellen.
Klasse (3 Wochenstunden):
Pläne:
Fertigungszeichnungen einfacher Baugruppen;
Fertigungsunterlagen für Printplatten.
Bemessung:
Dimensionierung von elektronischen Baugruppen
und mechanischen Bauteilen.
Klasse (4 Wochenstunden):
Pläne:
Entwurf und konstruktive Aufbereitung von
automatisierungstechnischen Einrichtungen.
Bemessung:
Dimensionierung von elektronischen und mechanischen Baugruppen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik“, „Feinwerktechnik“, „Elektrotechnik und Elektronik“, „Automatisierungstechnik“, „Laboratorium“ und „Werkstätte“ erforderlich.
LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Schaltungs- und Meßaufgaben der Laboratoriumspraxis selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Methoden und Meßgeräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Klasse (4 Wochenstunden):
Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik“, „Elektrotechnik“, „Elektronik“, „Automatisierungstechnik“ wie im jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der zu übenden Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretischtechnischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte“ erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung der Übungsprotokolle und die Ausarbeitung der Laboratoriumsberichte verlangt.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Stoffgebiet Qualitätssicherung:
Vermessen von Klein- und Kleinstteilen. Eichen von Meßgeräten.
Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:
Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung, Arbeitskontrolle.
Stoffgebiet Steuerungstechnik:
Aufbau, Inbetriebnahme und Fehlersuche an bestehenden Anlagen.
Pneumatische und hydraulische Steuerungen.
Stoffgebiet Elektronik:
Prüfen von Baugruppen.
Stoffgebiet Automatisierungstechnik:
Erstellung von Programmen für Fertigungs- und Montagemaschinen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretischtechnischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte“ erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungsund Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll Fertigungen des Fachgebietes nach normgerechten Zeichnungen durchführen sowie Systeme in Betrieb nehmen, prüfen, vermessen und reparieren können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheitsund Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (16 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung; manuelle Fertigkeiten (Messen, An- reißen, Körnen, Feilen, Schleifen, Polieren, Sägen, Bohren, Schärfen, Gewindeschneiden, Richten, Biegen, Reiben, Passen, Meißeln). Arbeiten an einfachen Werkzeugmaschinen.
Mechanische Werkstätte:
Längs- und Plandrehen.
Elektromechanische Werkstätte:
Elektrotechnische Fertigkeiten (Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Herstellen von Verbindungen, Anfertigung von Draht- und Kabelformen, Isolieren); einfache Installationsschaltungen. Visuelles Erkennen verschiedener Elektronischer Bauteile.
Klasse (15 Wochenstunden):
Mechanische Werkstätte:
Aufspannen und Einrichten von Werkstücken und Werkzeugen. Bearbeitung verschiedener Werkstoffe nach Anriß und Maß unter Einhaltung gegebener Toleranzen oder in Passung zu einem Gegenstück, jeweils in den Bereichen Fräsen und Hobeln (ebene Flächen, Formflächen, Nuten, Innenprofile), Bohren (mit Bohrvorrichtung und nach Anriß). Kleben, Schaben. Drehen mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine unter besonderer Berücksichtigung der Feinwerktechnik; Anfertigen einfacher Werkzeuge und Vorrichtungen. Blecharbeiten (Schneiden, Biegen, Stanzen, Bördeln, Nieten). Schärfen von spanabhebenden Werkzeugen.
Gerätebau:
Zusammenbau einfacher elektrischer Geräte, Verdrahtungsarbeiten,
Printplattenherstellung, Reprotechnik.
Kunststoffverarbeitung:
Bearbeiten von Kunststoffhalbzeug. Gießharz- und Klebetechnik,
maschinelle Verarbeitung von Kunststoffen.
Klasse (14 Wochenstunden):
Mechanische Werkstätte:
Arbeiten an Bohr-, Fräs- und Hobelmaschinen, unter Verwendung von Hartmetallwerkzeugen und Messerköpfen. Teilkopfarbeiten. Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, Drehen von Feingewinden und Gewindesonderformen. Arbeiten an der Lehrenbohrmaschine, Flächen- und Rundschleifmaschine. Arbeiten mit numerisch gesteuerten Maschinen. Gasschmelz-, Lichtbogen- und Schutzgasschweißen (Stumpf-, Kehl- und Ecknähte). Hartlöten.
Galvanotechnik:
Vorbereitungen der Ware (Schleifen, Polieren, Entfetten, Beizen),
Herstellen von Metallüberzügen, Eloxieren, Nachbehandlung der Ware;
Sicherheitsvorschriften; Entsorgung der Abwässer.
Wickelei:
Wickel-, Isolier-, Imprägnier- und Prüfarbeiten; Zusammenbau von Transformatoren. Zusammenbau und Reparatur elektrischer Geräte.
Steuerungstechnik:
Aufbau, Prüfung und Inbetriebnahme von Steuerungen, Signal- und Meldeeinrichtungen. Aufsuchen und Beheben von Fehlern.
Industrielle Elektronik und Digitaltechnik:
Aufbau von Grundschaltungen; Bau und Inbetriebnahme analoger und digitaler Systeme.
Klasse (13 Wochenstunden):
Mechanische Werkstätte:
Einstellen von Maschinen, Bearbeiten von komplexen Werkstücken mit Werkzeugmaschinen; Fertigung feinmechanischer Geräte. Wärmebehandlung von Stahl. Schleifen mit der Flächen- und Rundschleifmaschine.
Regelungstechnik:
Aufbauen, Prüfen und Inbetriebnehmen regelungstechnischer Anlagen. Inbetriebnahme, Einstellen und Optimieren von Regelkreisen. Proportionalhydraulik. Prüf- und Reparaturarbeiten an analogen und digitalen Systemen.
Gerätebau:
Aufbauen, Inbetriebnehmen, Prüfen und Reparieren von automatisierungstechnischen Geräten. Zurichten, Verlegen und Anschließen von druckmittelführenden Leitungen.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Auftrag bis zur Abnahme kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1A.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1A.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll branchenübliche englische Texte, insbesondere Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, unter Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern lesen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können. Er soll komplexere Sachverhalte des Alltags und der Berufswelt, erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches, in verständlichem Englisch mündlich und schriftlich beschreiben und diskutieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Alltag und Aktuelles:
Kompliziertere Sachverhalte.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Berufliche Auslandsbeziehungen.
Technik und Hilfswissenschaften:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Schutz, Wartung und Pflege einfacher Objekte).
Klasse (2 Wochenstunden):
Umwelt, Alltag und Aktuelles:
Kontroversielle Themen, die volks- und sprachbedingte Unterschiede
illustrieren.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Wirtschafts- und Arbeitsformen in Österreich und im
angelsächsischen Bereich.
Technik:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung, Pflege, Entstörung, Reparatur).
Didaktische Grundsätze:
Wie im Pflichtgegenstand Englisch.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1A.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
Semesterweise bzw. klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten
(Art. III § 1 Abs. 2 idF BGBl. Nr. 702/1993)
Anlage 1A.6.7
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR FLUGTECHNIK
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
A. Pflichtgegenstände Summe pflich-
Klasse tungs-
```
-
-
- gruppe
-
```
```
```
```
Religion ................... 2 2 2 2 8 (III)
```
```
Deutsch .................... 3 2 2 2 9 (I)
```
```
Englisch ................... 2 2 2 2 8 (I)
```
```
Geschichte ................. 2 - - - 2 (III)
```
```
Geographie ................. 2 - - - 2 (III)
```
```
Wirtschaftliche Bildung,
```
Rechtskunde und Politische
Bildung .................... - - 2 2 4 III
```
Luftfahrtenglisch .......... - - - 2 2 (II)
```
```
Leibesübungen .............. 2 2 2 2 8 (IVa)
```
```
Mathematik und angewandte
```
Mathematik ................. 5 2 - - 7 (I)
```
Physik und angewandte Physik 2 2 - - 4 (II)
```
```
Chemie, angewandte Chemie
```
und Umwelttechnik .......... 2 1 - - 3 II
```
Elektronische
```
Datenverarbeitung und
angewandte elektronische
Datenverarbeitung .......... - 2 - - 2 I
```
Mechanik ................... 3 2 2 - 7 (I)
```
```
Elektrotechnik und
```
Elektronik ................. - 3 2 2 7 I
```
Instrumente und Avionik .... - - 3 2 5 I
```
```
Maschinenelemente .......... - 2 2 - 4 I
```
```
Triebwerke ................. - - 2 4 6 I
```
```
Fertigungstechnik .......... 2 2 2 - 6 I
```
```
Luftfahrzeugbau ............ - 2 2 2 6 I
```
```
Konstruktionsübungen ....... 3 3 3 3 12 I
```
```
Werkstättenlaboratorium .... - - - 3 3 (III)
```
```
Werkstätte ................. 9 11 12 12 44 (Va)
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ... 39 40 40 40 159
```
Pflichtpraktikum ........... mindestens acht Wochen vor Eintritt
```
in die 4. Klasse.
```
```
Wochenstunden Lehrver-
B. Freigegenstände *1) pflich-
Klasse tungs-
```
-
-
- gruppe
-
```
```
```
Stenotypie ..................... 2 2 - - (V)
Darstellende Geometrie ......... 2 - - - (I)
Flugfunktelefonie .............. - - 2 2 II
Flugbetrieb .................... - - - 2 II
Elektronische Datenverarbeitung - - 2 - I
```
```
C. Unverbindliche Übungen *1)
```
```
Leibesübungen .................. 2 2 2 2 (IVa)
```
```
D. Förderunterricht *1)
```
```
Deutsch ........................ *2) *2) *2) *2) (I)
Englisch ....................... *2) *2) *2) *2) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ..................... *2) *2) *2) *2) (I)
Mechanik ....................... *2) *2) *2) *2) (I)
```
```
*1) Siehe Anlage 1A, Abschnitt Ia.
*2) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1A.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1A.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1A.
ENGLISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einfache englische Texte, insbesondere mit technischem Inhalt, unter Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern lesen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können. Er soll einfache Sachverhalte des Alltages und der Berufswelt - erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches - in verständlichem Englisch mündlich und schriftlich beschreiben und diskutieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Alltag und Aktuelles:
Routinesituationen, isolierte Sachverhalte.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Industriezweige, Berufe.
Technik und Hilfswissenschaften:
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Produkte der Technik (Grobaufbau, Verwendungszweck). Grundrechenoperationen; naturwissenschaftliche Methoden, Symbole, Größen; Maße und Gewichte.
Klasse (2 Wochenstunden):
Alltag und Aktuelles:
Sachverhalte mit einfacher Struktur.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Arbeitsplätze.
Technik und Hilfswissenschaften:
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Produkte der Technik (Bauarten, Funktion, Bedienung). Naturgesetze; einfache geometrische Darstellungen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Alltag und Aktuelles:
Sachverhalte mit komplexer Struktur.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Berufliche Auslandsbeziehungen, einfache Geschäftsfälle.
Technik und Hilfswissenschaften:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung und Pflege komplexer Objekte; Anwendungen).
Klasse (2 Wochenstunden):
Alltag und Aktuelles:
Kontroversielle Themen von vorwiegend regionaler oder
überregionaler Bedeutung.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Betriebliche Organisation im Fachgebiet (Strukturen, Probleme).
Technik:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung und Pflege komplexer Objekte; Anwendungen).
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1A.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1A.
GEOGRAPHIE
Siehe den Pflichtgegenstand „Geographie und Wirtschaftskunde“ in Anlage 1A.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1A.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Siehe den Pflichtgegenstand „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde“ in Anlage 1A.
Klasse (2 Wochenstunden):
Siehe den Pflichtgegenstand „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde“ in Anlage 1A; zusätzlich
Luftrecht:
Rechtsnormen über die Prüfung, den Betrieb und die Wartung von Luftfahrzeugen und Luftfahrgerät (Zivil- und Militärluftfahrt). Rechtsnormen über Luftfahrpersonal, Flugplätze, Flugsicherung. Nationale und internationale Luftfahrorganisationen.
Didaktische Grundsätze:
Siehe den Pflichtgegenstand „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde“ in Anlage 1A.
LUFTFAHRTENGLISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll jene grundlegenden Kenntnisse erwerben, die ihm das Verstehen englischer Betriebs- und Wartungsvorschriften ermöglichen. Weiters soll er den Funksprechverkehr zwischen Luftfahrzeugen und einer Bodenfunkstelle verstehen und selbst einfache Meldungen vermitteln können.
Der Schüler soll in der Lage sein, die Fachausdrücke der nachstehend angeführten Bereiche zu verstehen und selbst im Sprachgebrauch zu verwenden.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Flugbetrieb:
Vorflugkontrolle, Flugplatzanlagen, Phraseologie. Durchführung des Flugfunksprechverkehrs nach Sichtflug-Bedingungen in englischer Sprache.
Technischer Betrieb:
Zahlen, Fachrechnen, Flugphysik; Aufbau und Wirkungsweise von Flugzeugen, Hubschraubern, Triebwerken, Instrumenten; Elektrotechnik, Elektronik, Schaltpläne, Konstruktionszeichnungen, Diagramme, Werkzeuge, Maschinenelemente und Werkstoffe.
Wartung:
Instandhaltung, Instandsetzung (planmäßige, außerplanmäßige Wartungsereignisse), Fehlersuche.
Didaktische Grundsätze:
Der Schüler soll, ausgehend von dem bereits erreichten Beherrschungsgrad der englischen Sprache, in das berufsspezifische Englisch eingeführt werden. Dabei ist besonders auf die praxisbezogene flugtechnische Anwendung der englischen Sprache einzugehen.
Der Lehrplan stellt einen Rahmen dar. Die ständigen Veränderungen der Flugtechnik erfordern die ununterbrochene Anpassung des Lehrgutes an die Bedürfnisse der Praxis, sodaß dem Lehrer die Verantwortung für die sorgfältige Auswahl des Lehrgutes, innerhalb des durch den Lehrplan gegebenen Rahmens, nicht abgenommen werden kann. Aktuelles ist unbedingt einzubeziehen.
Trotz der dadurch notwendigen Beschränkung gebührt der Erarbeitung der Grundlagen und der sicheren aktiven Beherrschung des Wesentlichen der Vorzug vor einer oberflächlichen passiven Vielheit.
Dem Lehrer bleibt es vorbehalten, die Methode seines Unterrichtes so zu wählen, daß der Schüler lernt, das Wesentliche deutlich zu erkennen, Neues mit Interesse aufzunehmen und zu verfolgen sowie Freude an der eigenen Leistung zu empfinden. Die Notwendigkeit und die Möglichkeiten der Weiterbildung sollen dem Schüler bewußt gemacht werden.
Audiovisuelle Hilfsmittel, Wartungsvorschriften, Bauteile und Geräte sind zur praxisnahen Gestaltung und als wertvolle Ergänzung des Unterrichtes heranzuziehen. Informationen aus Fachzeitschriften und sonstigen einschlägigen Publikationen sollen den Unterricht bereichern und die Fortbildung sichern.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.
Lehrstoff:
Klasse (5 Wochenstunden):
Algebra:
Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichung), lineare Gleichungssysteme mit bis zu 3 Variablen, Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen, Geradengleichungen, Kreisfunktionen, Einheitskreis). Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis; pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks. Sinus- und Cosinussatz.
Klasse (2 Wochenstunden):
Algebra:
Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen; quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen; Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arkusfunktionen, Exponentialfunktion und logarithmische Funktionen. Darstellung komplexer Zahlen, algebraische und graphische Operationen.
Geometrie:
Summensätze; allgemeine Sinusfunktion; goniometrische Gleichungen.
Oberflächen- und Volumsberechnungen.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1A.3.1.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben können. Er soll die kausalen Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten ableiten und erklären können.
Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Allgemeine Physik:
Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten. Internationales Einheitensystem (SI). Maßeinheiten in der Luftfahrt. Meßfehler.
Mechanik deformierbarer Körper:
Hydro- und Aerostatik (Aggregatzustände, Druck, Schweredruck, die Atmosphäre), Oberflächenspannung und Kapillarität. Strömungen (innere Reibung, laminare und turbulente Strömung, Viskosität).
Elektrizität und Magnetismus:
Elektrische Grundgrößen und Einheiten. Der Stromkreis, Leitfähigkeit und Einheitswiderstand, Ohmsches Gesetz, die Kirchhoffschen Gesetze, Serien- und Parallelschaltung, gemischte Schaltungen von Widerständen und Spannungsquellen. Magnetisches Feld, Magnetfelder von Strömen, der magnetische Kreis. Magnetische Eigenschaften von Werkstoffen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Mechanik deformierbarer Körper:
Aerodynamik (Strömungsgesetze, Strömungsformen, Grenzschicht, Unterschallwindkanäle). Kräfte am Tragflügel.
Hochgeschwindigkeitsaerodynamik, (Schallgeschwindigkeit, Verdichtungsstoß, Machzahl).
Mechanische Schwingungen und Wellen:
Charakteristische Eigenschaften. Akustik einschließlich Infraschall
und Ultraschall.
Optik:
Strahlenoptik, Wellenoptik (Beugung, Interferenz, Polarisation).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung an Beispielen aus dem Bereich der Elektrotechnik und der Elektronik.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen.
Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der Werk- und Hilfsstoffe der Fachrichtung beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Begriffe und Gesetze:
Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen, Verbrennung und Luftbedarf.
Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:
Metalle, Nichtmetalle; Redoxreihe; Galvanostegie.
Klasse (1 Wochenstunde):
Kohlenwasserstoffe:
Molekularer Aufbau, Nomenklatur, Rohstoffbasis, in organischen Werkstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen. Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften), Treibstoffe und Betriebsmittel der Luftfahrt.
Umwelttechnik:
Luft-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip; Interessenkonflikte).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche vor allem in der 2. Klasse durch audiovisuelle Hilfsmittel zu unterstützen.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1A.
MECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll mechanisch-technische Berechnungen aus dem Stoffgebiet durchführen können. Er soll die Grundbeziehungen der Mechanik auf Aufgaben der Fachpraxis anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Statik:
Kraft, Kraftmoment, starrer Körper, statisches Gleichgewicht, Freimachen von Bauteilen. Ebenes zentrales Kräftesystem, ebenes allgemeines Kräftesystem. Schwerpunkt von Flächen und Körpern. Luftfahrzeugschwerpunkt; Standsicherheit.
Festigkeit:
Mechanische Spannungsbegriffe (Normal- und Schubspannung). Beanspruchungsarten des geraden Stabes. Zulässige Spannung. Spannungs-Dehnungs-Diagramm, Hookesches Gesetz für Zug und Schub.
Reibung:
Haft- und Gleitreibung, Seilreibung, Rollwiderstand.
Hydrostatik:
Druck, Dichte, Kraftwirkungen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Dynamik:
Begriffe und Gesetze für den Massenpunkt für Translation und Rotation (Geschwindigkeit, Beschleunigung, dynamisches Grundgesetz). Arbeit, Leistung, Energie, Energiesatz, Wirkungsgrad.
Statik:
Statisch bestimmt gelagerter Träger (Auflagereaktionen, Biegemoment und Querkraft), zusammengesetzte Beanspruchung.
Festigkeit:
Biegung, Schub, Torsion.
Strömung inkompressibler Fluide:
Durchflußgleichung, Ausflußgleichung.
Klasse (2 Wochenstunden):
Wärme:
Hauptsätze, Enthalpie, Entropie, ideale Gase, Luft, Wasserdampf, Zustandsänderungen, thermischer Wirkungsgrad, Nutzarbeit, Arten der Wärmeübertragung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen der Praxis des Fachgebietes.
Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus dem Pflichtgegenstand „Physik und angewandte Physik“ auf.
Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele und durch Einsatz moderner technischer Hilfsmittel einschließlich der elektronischen Datenverarbeitung erhöht.
ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Gesetze der Elektrotechnik und der Elektronik und ihre Anwendung im Ausbildungszweig sowie die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von elektrischen Maschinen kennen. Er soll die einschlägigen Vorschriften, Normen und Sicherheitsmaßnahmen kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Gleichstromtechnik:
Arbeit, Leistung und Wirkungsgrad im Gleichstromkreis.
Elektrische Meßgeräte:
Aufbau, Wirkungsweise, Anwendung, Meßbereichserweiterung. Messung von Strom, Spannung, Widerstand, Leistung. Messung von nichtelektrischen Größen mit elektrischen Meßwerken.
Elektroinstallation:
Arten von Leitungen, Installationsmaterial und Schaltgeräte im Luftfahrzeug. Schutzmaßnahmen gegen Berührungsspannung.
Wechselstromtechnik:
Sinusförmige Größen, Kennwerte (Spitzenwert, Effektivwert, Mittelwert, Gleichrichtmittelwert). Phasenverschiebung.
Klasse (2 Wochenstunden):
Wechselstromtechnik:
Wechselstromwiderstände. Wirk-, Blind- und Scheinleistung. Dreiphasen-Wechselstrom (Drei- und Vierleitersysteme).
Elektromotorische Antriebe:
Leistungsermittlung, Betriebsverhalten, Auswahlkriterien.
Elektrische Maschinen im Luftfahrzeug:
Motoren und Generatoren, statische und dynamische Umformer (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten).
Elektrische Anlagen im Luftfahrzeug:
Gleichstrombordnetz, Spannungsregler, Rückstromrelais, Generator-Parallelbetrieb, Wechselstrombordnetz, Drehstrombordnetz.
Klasse (2 Wochenstunden):
Halbleitertechnik:
Halbleiter (Aufbau, Eigenschaften), Dioden und Transistoren
(Aufbau, Kennlinien).
Analogtechnik:
Transistorverstärker. Operationsverstärker, opto-elektronische
Bauteile.
Digitaltechnik:
Transistorschalter, logische Grundverknüpfungen, Gatter, Kippschaltungen, Zähler, Addierer, Schieberegister, Multiplexer.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.
Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
INSTRUMENTE UND AVIONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die gängigen Verfahren der Flugnavigation kennen; er soll Flugnavigationsgeräte warten können.
Der Schüler soll die in der Flugnavigation gebräuchlichen Fachausdrücke in deutscher und englischer Sprache kennen.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Bordinstrumente:
Einteilung der Instrumente. Anforderungen an Bordinstrumente.
Dosengeräte:
Eigenschaften der Luft; Höhenmesser, Variometer, Fahrtmesser.
Kreiselgeräte:
Eigenschaften des Kreisels; Wendezeiger, künstlicher Horizont,
Kurskreisel.
Goniometer:
Selsyn, Magnesyn, Autosyn, CTR-Transformer, Resolver.
Kompaßanlagen:
Magnetkompaß, Fernkompaß, Slaved Gyro.
Klasse (2 Wochenstunden):
Elektronische Navigation:
Ausbreitung elektromagnetischer Wellen; elektronische
Navigationssysteme.
Kommunikationsgeräte:
Sprechfunkanlagen, Bordsprechanlagen.
Navigationsgeräte:
Radiokompaß, UKW-Funkfeuer (VOR, TACAN), Instrumentenlandesysteme
(ILS, MLS), integrierte elektrische Systeme, Trägheitsnavigation,
Satellitennavigation.
Radargeräte:
ATC-Transponder, Entfernungsmessung, Anflugradar (ASR, PAR),
Anflugverfahren (GCA), Bordwetterradar.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis der Luftfahrzeugwartung, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Der Unterricht baut auf „Physik und angewandte Physik“ und „Elektrotechnik und Elektronik“ auf.
Skizzenblätter, Bilder, Filme und Modelle erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
MASCHINENELEMENTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im allgemeinen Maschinenbau gebräuchlichsten Maschinenteile kennen und skizzieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Verbindungselemente:
Formschlüssige, kraftschlüssige, stoffschlüssige.
Federelemente:
Biegefeder, Torsionsfeder, Silentelemente.
Elemente der Fördertechnik:
Seile, Ketten. Lastenaufnahmemittel.
Klasse (2 Wochenstunden):
Elemente der drehenden Bewegung:
Achsen, Wellen, Lager (Gleitlager, Wälzlager). Kupplungen.
Getriebe:
Rädergetriebe, Zugmitteltriebe, Kurbeltriebe, hydraulische Getriebe.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik“ und „Fertigungstechnik“ erforderlich.
Anschauliche Beispiele fördern das Verständnis. Die Praxisnähe des Unterrichtes wird durch Verwendung von Modellen und Abbildungen und durch Aufgabenlösung unter Zuhilfenahme der elektronischen Datenverarbeitung erhöht.
TRIEBWERKE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau, die Bauarten, die Arbeitsweise und die Maßnahmen der Wartung, Prüfung und Reparatur kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Betrieb von Kolbenflugtriebwerken:
Aufbau, Bauarten, Arbeitsweise, Bauteile, Kenngrößen; Gemischbildung, Zündanlagen, Propelleranlagen; Kennlinien und Diagramme.
Wartung von Kolbenflugtriebwerken:
Instandhaltung, Instandsetzung. Wartungskonzepte, Arbeitsverfahren,
Prüfung, Dokumentation, Publikationen.
Klasse (4 Wochenstunden):
Betrieb von Luftstrahltriebwerken:
Aufbau, Bauarten (Staustrahl-, Turbinenluftstrahl-, Zweikreisturbinenluftstrahl-, Propellerturbinenluftstrahltriebwerk, Turbomotoren); Arbeitsweise; Kenngrößen, Gasstrom, Wirkungsgrad, offener und geschlossener Gasturbinenprozeß. Lufteinlaß, Verdichter, Brennkammer, Turbine, Abgasgehäuse; Methoden zur Leistungserhöhung.
Hilfsaggregate:
Luft-, Schmierstoff-, Kraftstoffsystem, Regelung, Getriebe.
Wartung von Luftstrahltriebwerken:
Instandhaltung, Instandsetzung. Wartungskonzepte, Arbeitsverfahren, Prüfung, Dokumentation, Publikationen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der Praxis des Fachgebietes. Zur Praxisnähe gehört auch die Verwendung einschlägiger Vorschriften und Tabellen. Bildliche Darstellungen und Modelle erhöhen die Anschaulichkeit.
FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die Verfahren der Einzel-, Reihen- und Massenfertigung kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Werkstoffe:
Eisenmetalle, Nichteisenmetalle, Legierungen; Kunststoffe, Keramik, optisches Glas. Materialien für konstruktive Zwecke und für den Oberflächenschutz.
Meßwerkzeuge:
Maßschieber, Bügelmeßschraube, Maßuhr, Lehren.
Spanende Fertigung:
Handwerkzeug, Drehen, Fräsen, Bohren, Hobeln, Stoßen, Räumen,
Schleifen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Werkzeug und Vorrichtungsbau:
Schnitt-, Stanz-, Biege- und Spritzgußwerkzeuge.
Oberflächen:
Korrosionsschutz, Galvanotechnik, Oberflächenschutz durch
nichtmetallische Überzüge.
Spanlose Fertigung:
Gießen, Schmieden, Walzen, Pressen, Ziehen, Schweißen, Löten,
Kleben.
Programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:
Elemente der CNC-Verfahren.
Klasse (2 Wochenstunden):
Programmgesteuerte Werkzeugmaschinen und Montagemaschinen:
Aufbau, Funktion, Verkettung, Werkzeugspeicher.
Flexible Fertigung:
Leitsysteme, Werkstückspeicher; Steuerung.
Sonderbearbeitungsverfahren:
Erosion, Ultraschall, Laser, Bearbeitungsverfahren im Luftfahrzeugbau.
Qualitätssicherung:
Aufgaben, Maßnahmen; Qualitätsregelkarten, Stichproben- und Auswerteverfahren, Werkstoffprüfung.
Feinste Metallbearbeitung:
Mikrogeometrie; Honen, Läppen, Polieren, Superfinish.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben des Fachgebietes. Daher wird zB im Themenbereich „Werkstoffe“ die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber den Eigenschaften und Verwendungen zurücktreten.
Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik“ und „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik“ auf. Um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, sind Absprachen mit Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik“, „Werkstättenlaboratorium“ und „Werkstätte“ erforderlich.
LUFTFAHRZEUGBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau und die Bauarten der Baugruppen von Luftfahrzeugen sowie die Verfahren ihrer Wartung, Prüfung und Reparatur kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Flugmechanik:
Polare, Profilformen und Polare, Interferenzen.
Flugzeuge:
Aufbau, Baugruppen wie Fahrwerk, Rumpf, Tragwerk, Leitwerk,
Steuerung.
Steuerungssysteme:
Hydraulik, Steuerung von Fahrwerk und Bremsen, elektrische
Übertragungssysteme.
Klasse (2 Wochenstunden):
Flugmechanik:
Flugeigenschaften, Flugleistungen.
Luftfahrzeugmasse:
Beladung und Schwerpunkt.
Wartung und Reparatur von Luftfahrzeugen:
Holzbauweise.
Drehflügler:
Aufbau, mechanische Baugruppen, Rumpf, Tragwerk, Leitwerk,
Steuerung.
Klasse (2 Wochenstunden):
Wartung und Reparatur von Luftfahrzeugen:
Metall- und Kunststoffbauweise.
Flugsicherheit:
Sicherheits- und Rettungsgeräte.
Vorschriften:
Österreichische, US-amerikanische und internationale Baurichtlinien
und gesetzliche Bestimmungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in österreichischen Luftfahrzeugwerkstätten. Bilder, Tabellen und Modelle erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Skizzen, Werkstattzeichnungen, Schaubilder und Pläne des Fachgebietes lesen sowie sach- und normgerecht anfertigen können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Elemente:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung, Bemaßung
und Beschriftung, Toleranzen und Passungen.
Fertigkeiten:
Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in drei
Hauptrissen und in genormter Axonometrie.
Pläne:
Werkzeichnungen einfacher Normteile und Bauteile nach Vorlage der Modellaufnahme, Stücklisten.
Klasse (3 Wochenstunden):
Verbindungselemente:
Formschlüssige, kraftschlüssige, stoffschlüssige.
Elemente der drehenden Bewegung:
Achsen, Wellen, Gleitlager.
Klasse (3 Wochenstunden):
Elemente der drehenden Bewegung:
Wälzlager, Kupplungen. Zahnrad-, Riemen- und Kettengetriebe.
Fördertechnik:
Absperrorgane
Klasse (3 Wochenstunden):
Fördertechnik:
Hebezeuge, Transportsysteme.
Vorrichtungsbau:
Stanz- und Biegeeinrichtungen, Schablonen.
Ölhydraulik und Pneumatik:
Bauteile, Installations-, Detail- und Schaltpläne.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis und der Beitrag zum konstruktiven Denken in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.
Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Rechen- und Zeichenhilfen und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfungsaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Stoffgebiet Motorenprüfstand:
Prüfen von Flugtriebwerken auf Prüfständen.
Stoffgebiet Werkstoffprüfung:
Zerstörende und zerstörungsfreie Werkstoffprüfung, Härteprüfung.
Stoffgebiet Elektrotechnik und Elektronik:
Messungen an der elektrischen und elektronischen Anlage von Luftfahrzeugen, Messungen an der Bordausrüstung von Luftfahrzeugen, Fehlersuche im elektrischen System, Ausstellen eines Prüfscheines, Flugsteuerung (elektrische Trimmkreise, Autopilot), Flugnavigation.
Stoffgebiet Steuerungstechnik:
Bausteine, logische Grundfunktionen, Schaltplanentwurf. Signalaufnahme und Signalverarbeitung, fest verdrahtete und freiprogrammierbare Steuerungen. Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten komplexer industrieller Steuerungsaufgaben.
Stoffgebiet Fertigungsmeßtechnik und Qualitätssicherung:
Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmeßgeräten, Lehren, Meß- und Profilprojektoren; Oberflächenrauhigkeitsmessungen. Qualitätsdaten, Aufbereitung, Prüfungsablauf, Fehlerverhütung, Fehlerbeseitigung, Qualitätsberichterstattung.
Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:
Rechnerunterstützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Arbeitsauftragserstellung, statistische Auswertung. Führung praxisüblicher Dateien, Lagerhaltung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.
Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der für das Fachgebiet bedeutsamen Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (9 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Schleifen von Hand, Meißeln, Sägen, Bohren, Senken, Reiben, Gewindeschneiden, Schaben, Stempeln, Passen, Gravieren), Schleifen und Härten von Handwerkzeugen.
Mechanische Werkstätte:
Fräsen und Hobeln verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhalten vorgegebener Toleranzen. Zentrierbohren, Längs-, Plan-, Kegel- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, Rändeln, maschinelles Gewindeschneiden.
Blechbearbeitung:
Schneiden mit der Hand- und Hebelschere, Richten, Biegen, Abkanten,
Bördeln, Treiben, Schweifen, Nieten, Weichlöten, Oberflächenschutz
durch Anstrich, Kleben, gebräuchliche Beschläge.
Kunststoffverarbeitung:
Fertigkeiten (Zuschneiden, Schleifen, Polieren, Bohren, Verformen, Verbinden; Kleben, Schweißen). Anfertigen einfacher Modelle.
Holzbearbeitung:
Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Sägen, Hobeln, Bohren, Stemmen, Stechen, Raspeln, Feilen, Schlitzen, Schleifen). Holzverbindungen (Schrauben, Leimen, Fügen, Überplatten, Falzen, Nuten, Zapfen, Zinken, Schäften). Anfertigen einfacher Modelle aus verschiedenen Werkstoffen.
Klasse (11 Wochenstunden):
Mechanische Werkstätte:
Arbeiten an Bohr- und Fräsmaschinen. Stirn- und Mantelfräsen. Teilkopfarbeiten. Einfache Arbeiten an programmgesteuerten Fräsmaschinen (manuelle Programmierung).
Dreharbeiten mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine zwischen Spitzen, mit Setzstöcken, Planscheiben und Drehdornen. Herstellen von Innen- und Außengewinden, Federwickeln. Einfache Arbeiten an programmgesteuerten Drehmaschinen. Schärfen von spanabhebenden Werkzeugen, Arbeiten an Rund- und Flächenschleifmaschine.
Blechbearbeitung:
Arbeiten an Blechbearbeitungsmaschinen. Arbeiten mit pneumatischen, hydraulischen und elektrischen Arbeitsgeräten. Abkanten, Bördeln, Spannen, Schweifen, Einziehen, Walzen, Sicken, Falzen, Blechabwicklungen; Blechversteifungen, Punktschweißen. Behandeln und Schützen von Oberflächen. Nieten mit besonderer Berücksichtigung der Nietverfahren des Luftfahrzeugbaues. Trennen von lösbaren und nichtlösbaren Verbindungen.
Kunststoffverarbeitung:
Be- und Verarbeiten von Kunststoffen, Gießtechnik, Herstellen von Sandwichbauteilen aus faserverstärkten Kunststoffen.
Schweißen:
Sicherheitsvorschriften für die Durchführung von Schweißarbeiten. Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten. Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken, Werkstoffen und in verschiedenen Positionen, Blech- und Rohrschweißen); Hartlöten, Brennschneiden.
Elektrotechnik, Elektronik:
Handwerkzeuge und Meßgeräte. Einfache Schaltübungen der Elektroinstallation. Aufbau und Messen von einfachen Halbleiterschaltungen. Arbeiten mit Schaltplänen von Luftfahrzeugen. Zurichten von Kabeln, Montage von Kabelschuhen, Steckern und Steckerkontakten.
Pneumatik, Hydraulik:
Herstellen und Montieren von Schlauch- und Rohrverbindungen sowie Rohrleitungssystemen. Feststellen und Beheben von Fehlern an Leitungen und Anlagen. Besondere Sicherheitsvorschriften.
Luftfahrzeugwerkstätte:
Arbeiten an Luftfahrzeugteilen nach Wartungsanweisungen. Montage und Prüfen von Luftfahrzeugteilen nach englischen Publikationen. Aufbau des Fluggeräts sowie der Steuerungs- und Regelungssysteme, Prüfen, Instandsetzen und Montieren von mechanischen Bauteilen, Anlagen und Aggregaten des Fluggeräts. Herstellen und Sichern von Schrauben-, Bolzen- und Stiftverbindungen. Montieren von Seilen und Schubstangen.
Klasse (12 Wochenstunden):
Mechanische Werkstätte:
Arbeiten an Fräs- und Drehmaschinen, Teilkopfarbeit, Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, Schneiden von Trapezgewinden. Arbeiten an numerisch gesteuerten Fräs- und Drehmaschinen (rechnergestützte Programmierung), Kontrolle und Abnahme von Werkstücken und Werkzeugen.
Kunststoffverarbeitung:
Instandsetzung und Reparatur von Bauteilen aus Faserkunststoff. Herstellung und Bearbeitung von Bauteilen in Sandwichbauweise.
Elektrotechnik, Elektronik:
Behandlung von Akkumulatoren. Schaltungen elektrischer Maschinen, Schaltungen der Halbleitertechnik (Netzteil, Verstärker) und der Digitaltechnik (Herstellen von Grundschaltungen und Inbetriebsetzung elektronischer Systeme sowie gedruckter Schaltungen). Elektrotechnik am Flugtriebwerk und Fluggerät. Installation von Kabelbäumen (Leitungsdimensionierung, Sicherungsdimensionierung).
Pneumatik, Hydraulik:
Prüfen, Instandsetzen und Montieren von pneumatischen und hydraulischen Bauteilen, Aggregaten und Anlagen an Fluggeräten.
Luftfahrzeugwerkstätte:
Prüfen und Instandsetzen mechanischer Baugruppen, des Rumpfes und des Tragwerks, Wuchten von Rotorblättern. Erhalten der Betriebssicherheit von Fluggeräten sowie von deren Anlagen und Systemen. Durchführung von Wartungen im Luftfahrzeug nach den entsprechenden Publikationen.
Triebwerkswerkstätte:
Demontieren und Montieren des Flugtriebwerks, Feststellen des Befundes durch Maß- und Sichtkontrollen. Überholen und Prüfen der Flugtriebwerkelektrik.
Bordinstrumente:
Prüfen und einfache Justierungen von Doseninstrumenten, Kreiselinstrumenten, Drehzahl-, Druck-, Temperatur- und Kraftstoffvorratsmeßanlagen sowie von elektrischen Winkelwertübertragungssystemen, Brückenschaltungen. Kompensieren.
Klasse (12 Wochenstunden):
Blechbearbeitung:
Durchführung von Reparaturen laut Reparaturhandbuch (Verstärkungen, Versteifungen, Einsetzen neuer Teilstücke). Kleben von Metallen. Wärmebehandeln von Stahl- und Leichtmetallegierungen.
Elektrotechnik, Elektronik:
Bordstromversorgung; Warnanlagen, Beleuchtung. Sprechfunksystem.
Impulsgerät. Luftwerterechner. Radar.
Luftfahrzeugwerkstätte:
Prüfen und Instandsetzen des Leit- und Steuerwerks sowie des Fahrwerks, der Kraftstoffanlage und des Druck-/Prüfens und Instandsetzens des Leit- und Steuerwerks sowie des Fahrwerks, Klimaanlage, Messen und Einstellen am Fluggerät. Prüfen von Rettungs- und Sicherheitsanlagen. Instandhalten und Instandsetzen von Leichtflugzeugen. Führung der erforderlichen Dokumentation.
Triebwerkswerkstätte:
Wartung von Kolbentriebwerken und Luftstrahltriebwerken. Instandsetzung von Flugtriebwerksteilen und Flugtriebwerksbaugruppen. Ab- und Aufrüsten von Flugtriebwerken, Geräten und Anlagen. Erhalten der Betriebssicherheit von Flugtriebwerken sowie von deren Anlagen und Systemen.
Arbeitsvorbereitung:
Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung. Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen. Arbeitssteuerung. Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird druch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1A.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1A.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Siehe Anlage 1A.
FLUGFUNKTELEFONIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Funker-Zeugnisse gemäß § 3 lit.a Z.2 und 3 der Funker-Zeugnisverordnung, BGBl. Nr. 139/1967 in der jeweils geltenden Fassung, und die beschränkte Sprechfunkberechtigung gemäß § 113 der Zivilluftfahrtpersonalverordnung, BGBl. Nr. 219/1958 in der jeweils geltenden Fassung, erwerben können.
Der Schüler soll die Aufgaben der Flugsicherung kennen und Flugsituationen verstehen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Fertigkeiten:
Funktelefonische Aufnahme und Abgabe von Texten aus dem Flugverkehrskontrolldienst in deutscher und englischer Sprache. Verwenden des für die internationale Zivilluftfahrt geltenden Buchstabieralphabetes. Übersetzen von englischen Texten in die deutsche Sprache.
Fernmelderecht:
Fernmeldegesetz, Verordnung über Privatfernmeldeanlagen,
Funker-Zeugnisverordnung.
Sonderbestimmungen für den Flugfunktelefoniedienst:
Auf den Flugdienst anzuwendende Bestimmungen über den Flugfernmelde- und Flugnavigationsdienst.
Nachrichtentechnik:
Im Funktelefoniedienst verwendete Sende- und Empfangsanlagen (Wirkungsweise, Aufbau, Inbetriebnahme, Bedienung). Ausbreitung von elektrischen Schwingungen, Störungsursachen im Funktelefonieverkehr.
Klasse (2 Wochenstunden):
Fertigkeiten:
Funktelefonieverkehr in englischer und deutscher Sprache unter Annahme von Flügen nach Sicht- und Instrumentenflugregeln und unter Verwendung der dafür festgelegten Redewendungen, Ausdrücke und Abkürzungen.
Fernmelderecht:
Internationaler Fernmeldevertrag, Vollzugsordnung für den Funkdienst.
Sonderbestimmungen für den Flugfernmelde- und Flugnavigationsdienst, Lage der in Österreich errichteten Funkanlagen für Flugfernmeldeverkehr und Navigation. Auf den Flugfunktelefoniedienst anzuwendende Bestimmungen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See.
Nachrichtentechnik:
Funknavigationsanlagen (Wirkungsweise, Aufbau, Bedienung der Anlage an Bord von Luftfahrzeugen). Den Flugfunktelefoniedienst betreffende Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst über „technische Merkmale“ und „Bezeichnung der Aussendung“.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur erfolgreichen Ablegung der in der Bildungs- und Lehraufgabe genannten Prüfungen. Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert die Festigung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten durch intensives Üben.
Die Einbringung von Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Lebende Fremdsprache (Englisch)“, „Elektrotechnik und Elektronik“, „Instrumente und Avionik“, „Luftfahrzeugbau“ und dem Freigegenstand „Flugbetrieb“ weckt das Verständnis für die jeweilige fliegerische Situation und festigt die Kenntnisse in diesen Unterrichtsgegenständen.
Als Unterrichtsmittel bewähren sich die einschlägigen Bundesgesetzblätter.
FLUGBETRIEB
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Organisation des Flugbetriebes und die erforderlichen Bodeneinrichtungen kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Betrieb am Boden:
Rangierung von Luftfahrzeugen, Betriebsmittelversorgung, Energieversorgung, Wartung vor und nach dem Flug, Flugsicherung im Flugplatzbereich.
Betrieb im Flug:
Durchführung des Flugbetriebes in der Platzrunde, Durchführung von Überlandflügen nach Sichtflugregelungen. Flugnavigation beim Sicht- und Instrumentenflug.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung im österreichischen Flugbetrieb. Skizzenblätter, Bilder, Filme und Modelle erhöhen die Anschaulichkeit. Die Verwendung einschlägiger Vorschriften fördert den Praxisbezug.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1A.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
Anlage 1A
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN,
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND GEMEINSAME
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE AN DEN VIERJÄHRIGEN TECHNISCHEN UND
GEWERBLICHEN FACHSCHULEN
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Fachschule hat im Sinne der §§ 52 und 58 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes der Erlernung einschlägiger Berufe und der facheinschlägigen Ausbildung zu dienen.
Der Absolvent der Fachschule soll über die im Alltag und im Berufsleben häufig benötigten Fertigkeiten und Kenntnisse nach dem Stand der Technik sicher verfügen können. Er soll die durch Gesetz oder Norm festgelegten Erfordernisse der Berufspraxis kennen und beachten sowie die in der Berufspraxis verwendeten Maschinen und Geräte sicher bedienen können.
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