Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Feinmechanische Werkstätte:
Arbeiten an Bohr- und Fräsmaschinen, Teilkopfarbeiten mit direkten und indirekten Teilen. Dreharbeiten mit Zug- und Leitspindeldrehmaschinen. Gestaltung von Wellen und Achsen; Passungen. Herstellen von Außen- und Innengewinden. Form- und Kegeldrehen. Gravieren (Flachgravur und dreidimensionale Gravur. Herstellung von Längs- und Kreisteilungen), Erodieren.
Galvanowerkstätte:
Vorarbeiten (Schleifen, Polieren), Herstellung galvanischer Überzüge (Verzinken, Vernickeln, Verchromen, Brünieren, Eloxieren von Aluminium).
Blecharbeitung:
Richten, Biegen, Nieten, Abkanten, Bördeln, Treiben, Schneiden,
Oberflächenschutz.
Schweißerei:
Sicherheitsvorschriften. Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen, Brennschneiden.
Klasse (16 Wochenstunden):
Feinmechanische Werkstätte:
Arbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad, Koordinatenbohren, Verzahnungen. Arbeiten an Halbautomaten und numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen (manuelle Programmierung). Zerlegen, Reinigen, Einstellen, Zusammenbauen und Prüfen von Büromaschinen und Geräten des Fachgebietes. Einbau und Justierung von Ersatzteilen und Bauelementen, Instandsetzen und Instandhalten.
Werkzeug- und Vorrichtungsbau:
Herstellen von einschlägigen Werkstücken unter Berücksichtigung von Passungsnormen, Herstellen von Werkzeugen und Vorrichtungen für feinmechanische Geräte. Schleifen von Schneidwerkzeugen. Rund-, Form- und Flachschleifen, Wärmebehandlung (Glühen, Härten, Oberflächenhärten, Vergüten, Nachbearbeitung).
Elektronik und Elektrogerätebau:
Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Anfertigen von Draht- und Kabelformen, Wickeln und Zusammenbau von Spulen. Herstellen elektrischer Verbindungen der Bauelemente und Baugruppen nach Montageplänen, Stromlaufplänen und Stücklisten. Herstellen, Inbetriebnahme, Reparatur, Prüfen und Einstellen von elektronischen Systemen und elektromechanischen Geräten.
Kunststoffverarbeitung:
Bearbeitung von Kunststoffhalbzeug, Arbeiten mit Gießharz, Kleben, maschinelle Verarbeitung von Kunststoffen, Gehäusebau.
Klasse (14 Wochenstunden):
Feinmechanische Werkstätte:
Arbeiten an CNC-Maschinen, an automatischen und programmgesteuerten Werkzeugmaschinen. Qualitätskontrolle in der Werkstätte.
Optik-Werkstätte:
Glasbearbeitung (Schneiden, Sägen, Bröckeln, Fräsen, Rundieren, Schleifen. Vor-, Mittel- und Feinschleifen, Polieren), Reinigen, Messen von Linsen und Planflächen, Prüfen, Zentrieren, Aufkitten, Gießharz, Feinkitten.
Elektronik und Elektrogerätebau:
Herstellen, Inbetriebnahme, Reparatur, Prüfen und Einstellen von elektronischen Systemen und komplexen elektromechanischen Geräten.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1A.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1A.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technischkonstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll mit der Erzeugung und den Gesetzmäßigkeiten der für das Fachgebiet bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen:
Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6240. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugen von Zylinder- und Kegelflächen.
Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:
Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf feinwerktechnische Objekte. Netzkonstruktionen.
Normalriß eines Kreises:
Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und
einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen
Objekten.
Kugelflächen:
Normalriß einer Kugelfläche und ihrer ebenen Schnitte. Konturkreise. Anwendung auf kugelförmige Werkstücke mit prismatischen oder drehzylindrischen bzw. drehkegelförmigen Ansätzen und Bohrungen, bei denen die Drehachse des Drehzylinders bzw. Drehkegels den Kugelmittelpunkt enthält.
Normale Axonometrie:
Verzerrungen einer normalaxonometrischen Angabe. Anwendung auf Flächen und Objekte in einfacher Lage zum Koordinatensystem.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.
Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf die Begriffsbildung Fernpunkt, Perspektivität und perspektive Kollineation sowie auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.
Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle Flächen“ ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt es sich, auf die geometrische Erzeugung auch der Prismen- und Pyramidenflächen als Bewegflächen hinzuweisen.
Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen“ erweist sich das Zurückführen der Lageraufgaben über Ebenen auf das Angittern und der Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessungen einer ebenen Figur sowie die Bedingung für orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene als ökonomisch. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.
Im Themenbereich „Normalriß eines Kreises“ empfiehlt es sich, im I. Jahrgang auf die Einführung konjugierter Druckmesser zu verzichten. Die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises erweist sich als vorteilhafter als Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.
Im Themenbereich „Kugelflächen“ ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden.
Im Themenbereich „Normale Axonometrie“ empfiehlt sich die Beschränkung auf solche Objekte, bei denen die Normalprojektion zu konstruktiven Vereinfachungen führt.
Zwei Schularbeiten.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1A.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1A.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1A.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten
(Art. II Abs. 1, BGBl. Nr. 762/1990)
- 1990
- 1991
- 1992
- 1993
Anlage 1A.6.5
```
```
LEHRPLAN
DER FACHSCHULE FÜR REPRODUKTIONS- UND DRUCKTECHNIK
Ausbildungszweig Druckformentechnik
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände Klasse Summe pflich-
```
-
-
- tungs-
-
```
gruppe
```
```
1 Religion..................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch...................... 3 2 2 2 9 (I)
3 Lebende Fremdsprache
(Englisch)................... 2 2 - - 4 (I)
4 Geschichte................... - 2 - - 2 (III)
5 Geographie und
Wirtschaftskunde............. 2 - - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Staatsbürgerkunde............ - - 2 2 4 III
7 Leibesübungen................ 2 2 2 2 8 (IVa)
8 Mathematik und angewandte
Mathematik................... 4 2 - - 6 (I)
9 Physik und angewandte Physik. 2 2 - - 4 (II)
10 Chemie, angewandte Chemie
und Umwelttechnik............ - 2 2 - 4 II
11 Elektronische
Datenverarbeitung und
angewandte elektronische
Datenverarbeitung............ - 2 - - 2 I
12 Allgemeine
Betriebswirtschaftslehre *1). - - 2 2 4 I
13 Betriebswirtschaftslehre
der Reproduktions- und Druck-
technik *2).................. - - - 2 2 I
14 Bedruckstofftechnologie...... - - 2 - 2 I
15 Bildtechnologie.............. - - - 2 2 I
16 Reproduktions- und
Drucktechnologie *3)......... - - - 8 8 I
17 Meß- und Prüftechnik *3)..... - - 2 2 4 I
18 Betriebstechnik.............. - - 4 2 6 I
19 Fachkunde und Werkstätte..... 21 22 20 14 77 V
Gesamtwochenstundenzahl...... 38 40 40 40 158
20 Pflichtpraktikum ....... mindestens vier Wochen vor Eintritt in
die letzte Klasse.
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Freigegenstände Klasse Summe pflich-
```
-
-
- tungs-
-
```
gruppe
```
```
Stenotypie....................... 2 2 - - (V)
Lebende Fremdsprache (Englisch).. - - 2 2 (I)
Grundlagen des Maschinenbaues *4) 2 - - - I
Rechnerunterstütztes
betriebliches Rechnungswesen..... - - 2 2 I
Aktuelle Fachgebiete............. - - 2 2 II bis VI
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Unverbindliche Übungen Klasse Summe pflich-
```
-
-
- tungs-
-
```
gruppe
```
```
Leibesübungen..........(bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht
```
```
Deutsch............................... *5) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch)....... *5) (I)
Mathematik und angewandte Mathematik.. *5) (I)
```
```
1) Einschließlich Rechnungswesen, Schriftverkehr. 2) Einschließlich Kalkulation sowie Verlags- und Zeitungswesen. *3) Mit Übungen.
*4) Mit Konstruktionsübungen.
*5) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende
Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1A.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1A.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE
EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1A.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1A.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1A.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1A.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND
STAATSBÜRGERKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bedeutung betriebswirtschaftlicher Überlegungen und volkswirtschaftlicher Zusammenhänge für die Produktion im Fachgebiet kennen.
Der Schüler soll die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen.
Der Schüler soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen. Er soll die demokratischen Prinzipien bejahen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Volkswirtschaft:
Wirtschaftsordnungen. Volkswirtschaftlicher Kreislauf; Markt; Geld,
Währung; Konjunktur. Außenhandel.
Schutz geistigen Eigentums:
Urheberrecht (Begriffe, Geltungsbereich, Schutzbestimmungen für Medien, Lichtbilder, Werkteile; geistige Interessen; Übertragung der Verwertungsrechte, Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht. Persönlichkeitsrechte; wettbewerbsrechtliche Bestimmungen; internationales Urheberrecht). Patentrecht, Musterschutz.
Medienrecht:
Begriffe, Geltungsbereich. Schutz der journalistischen Berufsausübung. Persönlichkeitsschutz. Impressum; Offenlegung und Kennzeichnung, Bibliotheksstücke. Straf- und zivilrechtliche Bestimmungen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Unternehmerrecht:
Privatrecht, Handelsrecht (Kaufmann, Handelsregister, Dienstleistungen, Handelsgeschäfte, Handelskauf). Gewerberecht (Antritt und Ausübung Lehrstoff: eines Gewerbes).
Arbeitnehmerrecht:
Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner, Auflösung von Arbeitsverhältnissen; Angestelltengesetz; Arbeiter, Lehrling), Arbeitsschutz (Arbeitszeitschutz, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz, Sozialversicherung).
Staatsbürgerkunde:
Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtsstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Internationale Stellung Österreichs, immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung. Zwischenstaatliche Organisationen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie die Aktualität. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.
In vielen Teilbereichen wird auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde“ zurückgegriffen werden können.
Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen schulfremder Personen große Bedeutung zu.
In den wirtschaftlichen und rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für die die Arbeit in Gruppen und die Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind. Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer in Diskussionen durch Zwischenfragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.
Klasse (4 Wochenstunden):
Algebra:
Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlung, rein quadratische Gleichungen). Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen). Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,
Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen
Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit), Trigonometrie des
rechtwinkeligen Dreiecks.
Klasse (2 Wochenstunden):
Algebra:
Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen, quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreisfunktionen, Exponentialfunktionen, logarithmische Funktionen, graphische Darstellung von Funktionen.
Geometrie:
Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und Cosinussatzes.
Kegelschnitte.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Rechensicherheit bei der Anwendung auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In der 1. Klasse drei, in der 2. Klasse zwei Schularbeiten.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben können. Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Allgemeine Physik:
Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.
Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.
Mechanik des Massenpunktes:
Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, Translation, Rotation, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, Newtonsche Axiome). Arbeit und Leistung, Energie, Impuls, Drehimpuls, Erhaltungssätze. Reibung. Dynamik der Rotation. Gravitation.
Temperatur und Wärme:
Temperaturbegriff, Temperaturmessung; Wärme, Wärmemessung, Wärmetransport, Kältemaschinen, Wärmepumpen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Mechanische Schwingungen und Wellen:
Schwingungen, Wellen, Interferenz, Beugung. Stehende Wellen.
Modulation. Schallwellen.
Elektrizität:
Größen und Einheiten. Stromarten, Magnetisches Feld, elektrisches
Feld, Induktion. Motor-, Generator- und Transformatorprinzip.
Halbleiter (Aufbau, Anwendung). Schutzmaßnahmen.
Optik:
Strahlenoptik (Reflexion, Brechung, Lichtgeschwindigkeit), Wellenoptik (Beugung, Interferenz, Polarisation). Geometrische Optik (Linsen, Abbildungsfehler). Optische Geräte. Elektro- und magnetooptische Effekte. Laser.
Strahlung:
Fotometrie (Strahlungsfeldgrößen, Einheiten der Lichttechnik); Lichterzeugung und -verteilung. Strahlung des schwarzen Körpers. Farbtemperatur.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis physikalischer Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus der Praxis.
10.CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen.
Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der facheinschlägigen Werk- und Hilfsstoffe beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Begriffe und Gesetze:
Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindungen; Oxidationszahl; Protolyse; pH-Wert; Redoxreaktionen; Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.
Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:
Metalle, Halbmetalle, Nichtmetalle; Isolationsstoffe; Halbleiter.
Inerte Gase, Brennstoffgase.
Elektrochemie:
Redoxreihe, galvanische Zellen; Korrosion und Korrosionsschutz;
Galvanostegie.
Klasse (2 Wochenstunden):
Organische Chemie:
Kohlenwasserstoffe (molekularer Aufbau, Nomenklatur; Rohstoffbasis); in organischen Werk- und Hilfsstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen. Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften). Isolationsstoffe, Schmieröle.
Umwelttechnik:
Luft-, Wasser-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel, Abfallverwertung. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip;
Interessenkonflikte).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche durch audiovisuelle Unterrichtsmittel zu unterstützen.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND
ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1C.2.5
ALLGEMEINE BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die kaufmännischen Aufgaben gewerblicher und industrieller Betriebe des Fachgebietes sowie die hiefür geltenden Rechtsvorschriften und Usancen kennen. Er soll den branchenüblichen Schriftverkehr und Zahlungsverkehr durchführen und die kaufmännischen Aufgaben gewerblicher und industrieller Betriebe des Fachgebietes unter Verwendung von Büromaschinen und Organisationsmitteln lösen können.
Der Schüler soll die Arbeiten im dokumentären Rechnungswesen bewältigen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Faktoren der Wirtschaft:
Bedürfnis; Bedarf; Güter und Dienstleistungen; Markt und Marktformen; Preisbildung. Geld- und Kapitalmarkt.
Betrieb:
Aufgaben und Arten; Überblick über die Faktoren und Funktionen des Betriebes; Betriebsstandort.
Unternehmung:
Unternehmungsformen; Finanzierung, Investition.
Schriftverkehr:
Posteingang, Postversand; Ablagetätigkeiten. Warenverkehr,
Zahlungsverkehr, Schriftverkehr mit Behörden.
Unternehmensführung:
Managementfunktionen, Managementkonzepte und Managementtechniken;
Personal und Personalpolitik; Grundlagen konstitutiver
Entscheidungen.
Lohn- und Gehaltsverrechnung:
Rechtliche Grundlagen; Berechnung; Verkehr mit Behörden und Sozialversicherungsträger.
Betriebliche Organisation:
Organisationsmittel, Büromaschinen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Dokumentäres Rechnungswesen:
Bücher der doppelten Buchhaltung; Verbuchung laufender Geschäftsfälle; Zahlungsverkehr; Bilanz (handels- und steuerrechtliche Bewertungsvorschriften, Abschlußbuchungen, Kontenabschluß, Erstellen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung); betriebswirtschaftliche und steuerliche Auswertung; Bilanzanalyse; betriebliche Kennzahlen; Unternehmenswert. Steuerrecht.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der betrieblichen Praxis. Dementsprechend kommt dem Unterrichtsprinzip der Aktualität Vorrang zu und wird die Unterrichtsform der Lösung praktischer Aufgaben aus der betrieblichen Praxis der grafischen Unternehmen vorherrschen.
In jedem Schuljahr sind zwei Schularbeiten zulässig, in der 4. Klasse auch zweistündige.
BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE DER
REPRODUKTIONS- UND DRUCKTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Kosten von Erzeugnissen des Fachgebietes kalkulatorisch erfassen können. Er soll Preise von Erzeugnissen des Fachgebietes praxisgerecht ermitteln können.
Der Schüler soll die Massenmedien und die mit ihnen in Zusammenhang stehenden Usancen kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Massenmedien:
Historische Entwicklung; Presse- und Meinungsfreiheit (Geschichte, Vergleich verschiedener Staats- und Rechtssysteme); verfassungsrechtliche Bezüge. Arbeitsweise (Redaktion, Nachrichtenagentur, Herstellung und Vertrieb).
Kalkulation:
Kalkulationsdaten. Kalkulation in allen industriellen Druckverfahren unter Einbeziehung technischer Arbeitsabläufe. Kalkulatorische Kostenerfassung der Endfertigung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.
Zwei Schularbeiten sind zulässig.
BEDRUCKSTOFFTECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Herstellung, die Eigenschaften, die Verwendung sowie die umweltgerechte Entsorgung der im Fachgebiet verwendeten Materialien kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Papier- und Faserstoffe:
Rohstoffe, Herstellung, Ausrüstung und Veredlung; Umweltstrategien
(Recycling, Entsorgung).
Kunststoffe:
Eigenschaften und Verarbeitung; Verwendung (Klebstoff, Bedruckstoff, Verpackungsmaterial); Entsorgung.
Lösemittel:
Eigenschaften; Einsatzbereiche; Umgang (Verwaltung, Verwahrung),
MAK-Zahlen; Entsorgung.
Druckfarben:
Rohstoffe (natürliche und synthetische Pigmente, Bindemittel und Farbstoffe), Herstellung; Entsorgung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis des Fachgebietes. Dem Stand der aktuellen Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von großer Wichtigkeit.
Bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
BILDTECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die naturwissenschaftlichen Grundlagen fotografischer Prozesse im Fachgebiet kennen. Er soll die für Aufgaben des Fachgebietes geeigneten Verfahren auswählen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Theoretische Grundlagen:
Wechselwirkung zwischen Energie und Materie; fachbezogene Laser- und Computertechnologie.
Bildaufzeichnung:
Analoge Bildaufzeichnung (fotografischer Prozeß, Fotochemie, Densitometrie, Sensitometrie); digitale Bildaufzeichnung (Laserbildtechnologie, Kathodenstrahltechnologie, Raster-Image-Processing), unkonventionelle Verfahren.
Bildverarbeitung:
Halbtonfotografie, Rasterfotografie (Tonwert- und Kontrastübertragung, Standardisierung, Spezialraster); Farbfotografie (Theorie der Farbe, Farbmessung); digitale Bildverarbeitung (elektronische Farbalgorithmen, Datenkompression, Speichermedien, Übertragungsmedien).
Bildgenerierung:
Farbbilderzeugung; Non-Impact-Verfahren (Inkjet, Thermografie, Magnetografie, Elektrofotografie, Elektrografie), unkonventionelle Verfahren.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis. Dem Stand der aktuellen Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von großer Wichtigkeit.
Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Chemie und angewandte Chemie“, „Physik und angewandte Physik“, „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte elektronische Datenverarbeitung“ sowie „Bedruckstofftechnologie“ auf.
Bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
REPRODUKTIONS- UND DRUCKTECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Herstellung des jeweiligen Druckproduktes geeignetsten Methoden, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel und Materialien unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse kennen.
Lehrstoff:
Klasse (8 Wochenstunden):
Typografik:
Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Manuskript, typografisches Maßsystem, Schriftarten, Layout. Korrekturlesen. Akzidenzsatz, Tabellensatz, Formelsatz, Werksatz. Seitenumbruch, Seitenmontage.
Siebdruck:
Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Schablonenherstellung (Montage, Kopie, Fertigmachen). Auflagendruck (Handsiebdruckmaschinen, halbautomatische und automatische Siebdruckmaschinen). Sonderarbeiten. Standardisierung, Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.
Druck:
Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Bogenmontage, Offsetdruckplattenherstellung, Andruck, Auflagendruck (einfarbig, mehrfarbig). Sonderarbeiten im Hochdruck. Druckweiterverarbeitung, Endfertigung. Standardisierung, Rationalisierung. Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.
Reproduktionstechnik:
Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Reproduktionsvorlagen (Beurteilung, Vorbereitung). Kontaktarbeiten, Aufnahmeverfahren (Strich, Raster, Projektion). Scannertechnik. Farbreproduktion (Herstellung, Standardisierung, Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung). Sensitometrie. Farbprüfverfahren, Tonwertberichtigung. Farbwertberichtigung.
Druckformtechnik:
Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Reinzeichnungen. Schablonen. Kopiervorlagen. Korrekturmöglichkeiten (Schwarzweißretusche, Farbretusche). Submontage, Fotomontage. Druckformen (Arten, Herstellung, Korrekturmöglichkeiten). Galvanotechnik. Verpackungstiefdruck, Wertpapierdruck. Standardisierung. Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind Vielseitigkeit aller Fertigungsbereiche des grafischen Gewerbes und der Beitrag zum Verständnis für das Zusammenwirken der grafischen Industrie, die Häufigkeit ihrer Anwendung in der Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der Reproduktions- und Drucktechnik sowie die vorhandene Ausstattung an Hilfsmitteln, Geräten und Maschinen. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von großer Wichtigkeit.
Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Materialien, Geräte, Maschinen und Hilfsmittel und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.
Das Ausmaß der Übungen beträgt 6 Wochenstunden.
MESS- UND PRÜFTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die berufliche Praxis des Fachgebietes wesentlichen Meß- und Prüfaufgaben selbständig und sorgfältig ausführen sowie kritisch auswerten können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Papierprüfung:
Mechanische Papierprüfung (Laufrichtung, Masse, Dicke, Dichte, Dehnung, Festigkeit). Oberflächenprüfung (Leimung, Rupfverhalten).
Chemische Untersuchungen:
Papierasche (Anteil, Zusammensetzung). Zellstoffanalyse.
Wasserhärte.
Mikroskopische Untersuchungen:
Stereomikroskopie, Durchlichtmikroskopie, Auflichtmikroskopie.
Numerische Apertur. Messungen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Papierprüfung:
Saugfähigkeit, Glätte, Biegefestigkeit.
Bedruckbarkeitsprüfung:
Rupffestigkeit, Farbübertragung, Trocknungsverhalten. Erkennen von
Kunststoffgrundtypen. Lösemitteluntersuchung.
Farb- und Produktprüfung:
Masse, Dichte; Viskosität; Echtheiten von Druckfarben,
Färbevermögen. Farbmessung.
Fotomechanische Prozesse:
Gradationskurve. Rasterkennlinie. Luxgebirge. Indikatrix.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der Meß- und Prüftechnik sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.
Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretisch-technischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.
Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolles und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt in der 3. Klasse und in der 4. Klasse je eine Wochenstunde.
BETRIEBSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll betriebstechnische Methoden auf die einzelnen Bereiche grafischer und verwandter Betriebe anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Fertigungsbereich:
Organisation (kaufmännisch, technisch), Arbeitsabläufe. Druckvorstufe (Arbeitsabläufe, Prozeßsteuerung, Qualitätskontrolle;
Umweltschutz). Druck (Arbeitsabläufe, Prozeßsteuerung, Qualitätskontrolle; Umweltschutz). Druckweiterverarbeitung und Endfertigung (Formen, Arbeitstechniken, Wirtschaftlichkeit;
Umweltschutz).
Produktionsmittel:
Druckvorstufe (Werkzeuge, Geräte, Einrichtungen, Maschinen;
Arbeitsbehelfe). Druck (Werkzeuge, Geräte, Einrichtungen, Maschinen;
Arbeitsbehelfe). Druckweiterverarbeitung (Werkzeuge, Geräte, Maschinen); Integrierte Systeme. Materialien.
Klasse (2 Wochenstunden):
Verwandte Wirtschaftszweige:
Zulieferindustrie (Geräte, Maschinen, Material).
Werbewirtschaft (Struktur, Fachvokabular).
Qualitätssicherung:
Kriterienkatalog, Fehlerminimierung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die Anforderungen der beruflichen Praxis im grafischen Bereich, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen sowie bildliche Darstellungen.
FACHKUNDE UND WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe gewandt handhaben und instandhalten können. Er soll facheinschlägige Erzeugnisse des grafischen Bereiches unter Bedachtnahme auf die Eigenschaften der Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe selbständig herstellen können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (21 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Reproduktions- und Drucktechnik (Berufsorientierung, Entwicklung, Aufgaben, Druckverfahren).
Typografik:
Typografische Regeln, typografisches Maßsystem. Satzarten (Reihensatz, Gedichtsatz, Tabellensatz, Fraktursatz). Teilungsregeln, Korrekturzeichen, Korrekturlesen. Gestalten von Drucksorten, Skizzierübungen. Herstellen von einfachem Satz. Bedruckstoff, Druckfarbe. Titelsatz (Aufgaben, Verfahrensmerkmale. Maschinen und Geräte für Aufnahme und Verarbeitung, Materialien).
Reproduktionstechnik/Druckformtechnik - Manuelle Techniken:
Herstellen von Druck- und Kopiervorlagen. Arbeitstechniken (Feder, Pinsel, Schneidemesser, Schaber). Retuschearbeiten (Negativretusche, Positivretusche).
Reproduktionstechnik/Druckformtechnik - Fotomechanische Bildverarbeitung:
Aufgaben, Verfahrensmerkmale. Maschinen, Geräte, Einrichtungen (Bedienung, Wartung). Lichtempfindliche Materialien (Aufbau, Verarbeitung), fotochemische Materialien (Verwendung, Entsorgung). Sensitometrie, Densitometrie. Herstellen von Kopiervorlagen mit Kamera, Kontaktkopiergerät, Vergrößerungsgerät (Schwarzweiß-Reproduktionen, Strich-, Halbton-, Rasteraufnahmen, Farbstrichaufnahmen).
Reproduktionstechnik/Druckformtechnik - Hochdruckformenherstellung:
Druckformenmaterial (Arten, Eigenschaften, Behandlung). Kopierverfahren. Druckformenherstellung (Ätzverfahren, Auswaschverfahren).
Reproduktionstechnik/Druckformtechnik - Andruck:
Maschinen (Bedienung, Wartung). Druckmaterial (Bedruckstoff, Farbe). Herstellen von Andrucken.
Reproduktionstechnik/Druckformtechnik - Handkupferdruck:
Druckformen (Arten, Material, Eigenschaften, Behandlung). Formenherstellung (manuell, fotomechanisch). Druckmaschinen (Bedienung, Wartung). Herstellen von Handkupferdrucken.
Klasse (22 Wochenstunden):
Typografik - Titelsatz:
Skizzieren von Schriften, Entwurf (Technik Werkzeuge, Materialien). Herstellen von Buchtiteln, Titelbogen, Kleinplakaten, Inseraten.
Typografik - Montage:
Aufgaben, Verfahrensmerkmale. Klebemontagen (Text, Bild), Klebeumbruch. Gestaltungsaufgaben mit Schrift, Bild und Logo. Typografik - Fotosatz-Akzidenzsatzsysteme
Aufgaben, Verfahrensmerkmale. Maschinen und Geräte für Satz und Verarbeitung (Bedienung, Wartung). Satzregeln. Fremdsprachensatz. Korrekturlesen. Arbeitsvorbereitung. Herstellen von Merkantil- und Werbedrucksorten.
Typografik - Fotosatz-Mengensatzsysteme:
Aufgaben, Verfahrensmerkmale. Maschinen und Geräte (Bedienung, Wartung). Arbeitsvorbereitung (Satzspiegel, Manuskriptberechnung). Werksatz. Kamera- und Kontaktarbeiten.
Reproduktionstechnik - Fotomechanische Bildverarbeitung:
Herstellen von ein- und mehrfarbigen Reproduktionen. Herstellen von Projektionen (einfarbig, mehrfarbig). Fotomechanische Montagen (Einkopierung, Auskopierung, Umkopierung, Zusammenkopierung).
Reproduktionstechnik - Rechnerunterstützte Verarbeitungstechnik:
Rechnerunterstützte Geräte für Strichaufnahmen und Rasteraufnahmen (Bedienung, Programmierung). Rechnerunterstützte Anwendungstechnik zur Ermittlung der Belichtungszeit, zur Diagrammerstellung und zur Diagrammauswertung. Entwicklungsmaschinen (Bedienung, Steuerung, Wartung). Entwicklungschemie (Kontrolle, Steuerung, Regenerierung, Entsorgung).
Reproduktionstechnik - Andruckersatzverfahren:
Herstellungsverfahren (Arten, Merkmale, Anwendung). Geräte
(Bedienung, Wartung). Herstellen von Prüfdrucken.
Druckformtechnik - Manuelle Techniken:
Herstellen von Druckvorlagen, Kopiervorlagen und Reinzeichnungen. Arbeitstechniken (Schneiden, Zeichnen). Schriftformen. Retusche (Ton- und Farbwertkorrektur).
Druckformtechnik - Fotomechanische Bildverarbeitung:
Strichaufnahmen, Rasteraufnahmen. Farbreproduktionen. Kontaktarbeiten (Einkopierung, Auskopierung, Umkopierung, Nutzenherstellung). Meßtechnik (Aufgaben, Verfahren).
Druckformtechnik - Andruckersatzverfahren:
Herstellungsverfahren (Arten, Merkmale, Anwendung). Geräte
(Bedienung, Wartung). Herstellen von Prüfdrucken.
Druckformtechnik - Andruck:
Herstellen von Andrucken (einfarbig, mehrfarbig).
Druckformtechnik - Aufkupferung und Verchromung:
Aufgaben, Verfahrensmerkmale. Galvanische Bäder (Ansatz, Analyse, Entsorgung). Tiefdruckzylinder (Aufkupferung, Verchromung, mechanische Bearbeitung). Meßtechnik (Oberflächenrauhigkeit, Ätztiefe, Umfang).
Druckformtechnik - Tiefdruckzylinderherstellung:
Aufgaben, Verfahrensmerkmale. Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Herstellung von Kopiervorlagen (einfarbig). Konversionsverfahren. Pigmentpapier (Kopie, Übertragung, Ätzung). Andruck.
Klasse (20 Wochenstunden):
Typografik - Fotosatz-Akzidenzsatzsysteme:
Arbeitsvorbereitung, Datenerfassung, Datenverarbeitung, Datenausgabe. Typografisches Entwerfen. Ganzseitengestaltung.
Typografik - Fotosatz-Mengensatzsysteme:
Planung und Durchführung von Projektarbeiten. Arbeitsvorbereitung, Datenerfassung, Datenverarbeitung, Datenausgabe. Umbrechen, Ganzseitengestaltung.
Reproduktionstechnik - Elektronische Bildverarbeitung:
Scannertechnik (Verfahren, Systeme, Geräte). Herstellen von Farbauszügen (Gradation, Schwarzreduktion, Bunt- und Unbuntaufbau). Elektronische Farb- und Tonwertkorrektur. Elektronische Ganzseitenmontage.
Reproduktionstechnik - Rechnergesteuerte Verarbeitungstechnik:
Rechnergesteuerte Maskenherstellung. Rechnerunterstützte Farb- und Tonwertkorrektur.
Reproduktionstechnik - Fotomechanische Bildverarbeitung:
Herstellen von Ganzseitenmontagen.
Reproduktionstechnik - Technische Arbeitsaufbereitung:
Herstellen von reproduktionsreifen Standtableaus. Herstellen von reproduktionsreifen Zweitvorlagen.
Reproduktionstechnik - Andruckersatzverfahren:
Herstellen von Prüfdrucken. Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.
Druckformtechnik - Manuelle Techniken:
Herstellen mehrfarbiger Kopiervorlagen, Farbauszugsverfahren. Farb- und Tonwertkorrektur (manuell, fotomechanisch). Farbkorrektur von Farbvorlagen und Farbduplikaten. Gestaltung von Schriftformen.
Druckformtechnik - Fotomechanische Bildverarbeitung:
Zusammenkopieren mehrfarbiger Seiten. Herstellen von Submontagen. Herstellen von Farbduplikaten.
Druckformtechnik - Elektronische Bildverarbeitung:
Scannertechnik (Verfahren, Systeme, Geräte). Herstellen von
Farbauszügen. Elektronische Farb- und Tonwertkorrektur. Elektronische
Ganzseitenmontage.
Druckformtechnik - Technische Arbeitsaufbereitung:
Herstellen von reproduktionsreifen Standtableaus. Herstellen von
reproduktionsreifen Zweitvorlagen.
Druckformtechnik - Andruckersatzverfahren:
Herstellen von Prüfdrucken. Qualitätskontrolle,
Qualitätssicherung.
Durckformtechnik - Aufkupferung und Verchromung:
Galvanische Bäder (Kontrollelemente, Stanardisierung, Qualitätskontrolle). Aufkupfern (Grundaufkupferung, Hauptaufkupferung). Verchromen. Mechanische Bearbeitung (Schleifen, Polieren).
Druckformtechnik - Tiefdruckzylinderherstellung:
Herstellen von Kopiervorlagen (mehrfarbig). Herstellen von Abtastvorlagen (Opalfilme, ein- und mehrfarbig). Tiefdruckzylinder (Ätzung, Gravur, Korrektur). Spezialgebiete (Verpackungstiefdruck, Wertpapierdruck). Meß- und Kontrollelemente. Standardisierung. Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.
Klasse (14 Wochenstunden):
Typografik - Titelsatz:
Entwurfstechnik. Herstellen von für komplexe Aufgabenstellungen
notwendigen Satzarbeiten.
Typografik - Montage:
Herstellen von Seitenmontagen (Text, Bild, Logo). Herstellen von
Klebeumbrüchen.
Typografik - Fotosatz-Akzidenzsatzsysteme:
Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung. Herstellen von für komplexe
Aufgabenstellungen notwendigen Satzarbeiten.
Typografik - Fotosatz-Mengensatzsysteme
Verfahrensvergleiche. Herstellen von für komplexe Aufgabenstellungen notwendigen Satzarbeiten.
Reproduktionstechnik - Fotomechanische Bildverarbeitung:
Herstellen von Schwarzweiß-Reproduktionen. Herstellen von fotomechanischen Ganzseitenmontagen.
Reproduktionstechnik - Elektronische Bildverarbeitung:
Scannertechnik (Herstellen von Farbauszügen). Durchführen von elektronischen Farb- und Tonwertkorrekturen. Elektronische Ganzseitenmontage.
Reproduktionstechnik - Rechnerunterstützte Verarbeitungstechnik:
Erstellen von Rasterprogrammen. Durchführen von Farb- und Tonwertkorrekturen.
Reproduktionstechnik - Technische Arbeitsaufbereitung:
Durchführen der Datenaufbereitung für Fertigungsbereiche (standardisierte, fotomechanische, elektronisch unterstützte).
Reproduktionstechnik - Andruckersatzverfahren:
Herstellungsverfahren. Herstellen von Prüfdrucken. Durchführen der Qualitätskontrolle.
Druckformtechnik - Hochdruckformenherstellung:
Druckformen (Arten, Herstellung, Korrekturmöglichkeiten).
Druckformtechnik - Manuelle Techniken:
Reinzeichnungen. Schablonen. Kopiervorlagen. Korrekturmöglichkeiten (Schwarzweißretusche, Farbretusche). Submontage, Fotomontage. Standardisierung. Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.
Druckformtechnik - Andruckersatzverfahren:
Herstellungsverfahren. Herstellen von Prüfdrucken. Durchführen der Qualitätskontrolle.
Druckformtechnik - Andruck:
Herstellen von Andrucken (einfarbig, mehrfarbig).
Druckformtechnik - Handkupferdruck:
Druckformen (Arten, Herstellung). Druck mit
Handkupferdruckmaschinen.
Druckformtechnik - Aufkupferung und Verchromung:
Galvanotechnik. Standardisierung. Qualitätskontrolle,
Qualitätssicherung.
Druckformtechnik - Tiefdruckzylinderherstellung:
Montage (Seitenmontage, Bogenmontage). Druckformen (Arten, Herstellung, Korrekturmöglichkeiten). Standardisierung. Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind neben der Vielseitigkeit der Fertigungsmethoden ihr Bezug zur Praxis. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind daher von größter Wichtigkeit.
Die Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte, Maschinen und Materialien, die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und das Verständnis für die Belange des Umweltschutzes werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und lenkendes Eingreifen gewährleistet.
Die Fertigungsvorgänge in den einzelnen Fachgebieten sind mit steigendem Schwierigkeitsgrad zu erarbeiten. In die Ausbildung einbezogene produktive Arbeiten fördern das Verständnis für die technische und organisatorische Abwicklung von Druckaufträgen und schaffen die überaus wichtigen Querverbindungen zu den den grafischen Unternehmen vor- und nachgelagerten Fachgebieten und Branchen.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1A.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1A.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1A.
GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUES
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne seines Fachgebietes lesen und sach- und normgerecht anfertigen können.
Der Schüler soll die für den Bau von Maschinen und Geräten des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Elemente des Maschinenzeichnens:
Handhabung der Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnen mit Bleistift und Tusche, Zeichnungsnormen, Passungen und Toleranzen, Werkzeichnungen einfacher Normteile nach Vorlagen.
Metallische Werkstoffe:
Eisenmetalle (Eigenschaften, Verwendung, Prüfung, normgerechte Bezeichnung; Legierungen; Wärmebehandlung, Oberflächenschutz). Nichteisenmetalle (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung).
Formgebung:
Spanende Formgebung (Maschinen, Werkzeuge, Hilfsmittel), spanlose Formgebung (Gießen, Schmieden, Walzen; Schweißen, Löten, Kleben, Lasertechnologie).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der Praxis des Fachgebietes. Um die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Zeichenfertigkeiten zu erlangen, kann der Unterricht auch im unbedingt erforderlichen Ausmaß durch häusliche Arbeiten ergänzt werden.
Normblätter, Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher sind wichtige Unterrichtsmittel.
Das durchschnittliche Ausmaß der Konstruktionsübungen beträgt eine Wochenstunde.
RECHNERUNTERSTÜTZTES BETRIEBLICHES RECHNUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die praxisüblichen Arbeiten im dokumentären und im instrumentellen Rechnungswesen der grafischen Unternehmen mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen bewältigen können. Er soll in der Lage sein, die für unterschiedliche Betriebsgrößen und unterschiedliche Betriebsstrukturen adäquaten Rechnersysteme und Softwarepakete auswählen zu können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Dokumentäres Rechnungswesen:
Betriebssysteme (Vergleich, Möglichkeiten, Funktionsweisen). Branchen- und anwendungsspezifische Software für das dokumentäre Rechnungswesen (Vergleich, Möglichkeiten, Funktionsweisen). Durchführen von Buchungen und Buchungsabschlüssen an Rechnersystemen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Instrumentelles Rechnungswesen:
Begriff, Gliederung, Aufgaben; Zusammenhänge mit dem dokumentären Rechnungswesen; Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung. Branchen- und anwendungsspezifische Software für das instrumentelle Rechnungswesen (Vergleich, Möglichkeiten, Funktionsweisen). Arbeiten an Rechnersystemen (Erstellen von Leistungskatalogen, Leistungserfassung, Auswertung der erfaßten Daten, Kalkulation).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der betrieblichen Praxis. Dementsprechend kommt dem Unterrichtsprinzip der Aktualität Vorrang zu und wird die Unterrichtsform der Lösung praktischer Aufgaben aus der betrieblichen Praxis der grafischen Unternehmen vorherrschen.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1A.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten
(Art. II Abs. 1, BGBl. Nr. 762/1990)
- 1990
- 1991
- 1992
- 1993
Anlage 1A.1.3
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR ZIMMERER
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände Klasse Summe pflich-
```
-
-
- tungs-
-
```
gruppe
```
```
1 Religion ...................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch ....................... 3 2 2 2 9 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) 2 2 - - 4 (I)
4 Geschichte .................... - 2 - - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde 2 - - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Staatsbürgerkunde ............. - - 2 2 4 III
7 Leibesübungen ................. 2 2 2 2 8 (IVa)
8 Mathematik und angewandte
Mathematik .................... 4 2 - - 6 (I)
9 Darstellende Geometrie ........ 3 - - - 3 (I)
10 Chemie, angewandte Chemie und
Umwelttechnik ................. 2 1 - - 3 II
11 Elektronische Datenverarbeitung
und angewandte elektronische
Datenverarbeitung ............. - 2 - - 2 I
12 Baukonstruktion ............... 3 3 3 3 12 I
13 Baumechanik ................... - 2 2 2 6 I
14 Holzbau ....................... 3 3 3 3 12 I
15 Baubetrieb .................... - - 3 3 6 I
16 Konstruktionsübungen .......... 4 4 5 5 18 I
17 Werkstättenlaboratorium ....... - - 2 - 2 III
18 Werkstätte .................... 9 13 14 16 52 (Va)
```
```
Gesamtwochenstundenzahl .... 39 40 40 40 159
19 Pflichtpraktikum ............. mindestens vier Wochen vor dem
Eintritt in die letzte Klasse.
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Freigegenstände Klasse Summe pflich-
```
-
-
- tungs-
-
```
gruppe
```
```
Stenotypie ...................... 2 2 - - (V)
Lebende Fremdsprache (Englisch) . - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete *1) (.....) - - 2 2 I bis VI
```
```
Unverbindliche Übungen
```
```
Leibesübungen ......... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht
```
```
Deutsch ........................ *2) *2) *2) *2) (I)
Lebende Fremdsprache (......) .. *2) *2) *2) *2) (I)
Mathematik und
angewandte Mathematik .......... *2) *2) *2) *2) (I)
```
```
*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1A.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1A.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE
EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1A.
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1A.
LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch)
Siehe Anlage 1A.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1A.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1A.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND
STAATSBÜRGERKUNDE
Siehe Anlage 1A.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Algebra:
Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichung), Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen), Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,
Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen
Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit), Trigonometrie des
rechtwinkeligen Dreiecks.
Klasse (2 Wochenstunden):
Algebra:
Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen, quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme bis zu 2 Variablen, Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreisfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen, graphische Darstellung von Funktionen.
Geometrie:
Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und des Cosinussatzes.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Rechensicherheit bei der Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In jeder Klasse drei einstündige Schularbeiten.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen können. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzten Körper und spezielle einfache Flächen:
Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß Önorm A 6061. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche, Konturerzeugende von Zylinder und Kegelflächen.
Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:
Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen, Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke. Drehen einer Ebene in einer Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf fachbezogene technische Objekte.
Normalriß eines Kreises:
Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Objekten.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Es empfiehlt sich, neue geometrische Begriffe anhand konkreter technischer Objekte einzuführen. Die zunehmende Bedeutung computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Im Sinne der Praxisbezogenheit erscheint es zweckmäßig, Konstruktionsvorgänge am Objekt zu erklären, sodaß sich die Verwendung von Spuren und Rißsachen erübrigt.
Zwei Schularbeiten.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für den Ausbildungszweig bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen.
Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der facheinschlägigen Werk- und Hilfsstoffe beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Begriffe und Gesetze:
Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidtionszahl; Protolyse; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.
Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:
Metalle, Nichtmetalle; Redoxreihe; Galvanostegie.
Klasse (1 Wochenstunde):
Kohlenwasserstoffe:
Molekularer Aufbau, Nomenklatur, Rohstoffbasis, in organischen Werkstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen. Kunststoffe (Molekularer Aufbau, Eigenschaften).
Umwelttechnik:
Luft-, Wasser-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip; Interessenkonflikte).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Ausbildungszweig. Die erforderlichen Versuche werden zweckmäßigerweise vor allem in der 2. Klasse durch bildliche Darstellungen unterstützt.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND
ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1A.
BAUKONSTRUKTION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die bautechnischen Verfahren und Konstruktionen des Fachgebietes kennen. Er soll Bausysteme und Baustoffe norm- und fachgerecht auswählen können. Er soll einfache haustechnische Anlagen kennen.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Begriffe:
Hoch- und Tiefbau, Bauwerk (Art, konstruktive Elemente), Bauweisen;
Ablauf des Bauvorhabens.
Bauplatz:
Abstecken, Baugrund, Erdarbeiten; einfache Gründungen (Fundamente, Abdichtungen).
Aufgehendes Mauerwerk:
Massivwände, Rauchfänge, Leichtwände, Zwischenwände.
Deckenkonstruktionen:
Massivdecken, Deckenuntersichten, Fußböden.
Baustoffe:
Natürliche und künstliche Bausteine (gebrannte und ungebrannte),
Beton, Bindemittel.
Klasse (3 Wochenstunden):
Dachkonstruktionen:
Dachausbauten, Dachdecker- und Bauspenglerarbeiten. Flachdächer, Terrassen, Balkone, Loggien, Brüstungen und Geländer, bauphysikalische Probleme.
Stiegen:
Massiv- und Stahlkonstruktionen; Stiegengeländer.
Baustoffe:
Eisen und Stahl, Nichteisenmetalle. Dämmstoffe, Sperrstoffe, Kitte.
Klasse (3 Wochenstunden):
Ausbauarbeiten:
Wand- und Deckenputz. Wand- und Deckenverkleidungen. Fenster, Türen, Tore, Portale; Beschläge; Verglasungen; Glasdächer und Sonnenschutz. Anstrich.
Hauskanalisation:
Ableitung der Schmutz-, Fäkal- und Niederschlagswässer.
Kleinkläranlagen, Senk- und Sickergruben.
Baustoffe:
Putz und Putzträger; Glas, Kunststoffe, Farben und Anstriche.
Klasse (3 Wochenstunden):
Bauphysik:
Schall-, Wärme- und Feuchtigkeitsschutz (Taupunkt, Dampfdiffusion).
Haustechnik:
Heizung. Lüftung. Installationen.
Vermessungswesen:
Längenmessung, Lage- und Höhenmessung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Zweckmäßigerweise werden in jedem Themenbereich die einschlägigen physikalischen Vorkenntnisse der Schüler angesprochen und in die baupraktische Anwendung umgesetzt. Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert in den einzelnen Themenbereichen die Behandlung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Bauordnung und der Normen.
Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Lehrausgänge und Exkursionen gefördert.
Für die Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Konstruktionsübungen“ und „Werkstätte“ wichtig.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen im Felde (Vermessungswesen) beträgt in der 4. Klasse eine halbe Wochenstunde.
BAUMECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einfache Tragsysteme dimensionieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Kräfte:
Arten, Zusammensetzung und Zerlegung (graphisch und rechnerisch),
Gleichgewichtsbedingungen, Momente, Kräftepaare.
Standsicherheit:
Kippen, Gleiten; Schwerpunkt von Flächen, Lastaufstellung.
Rechnerische Ermittlung von Auflagerkräften.
Fachwerke:
Arten, Lastfälle, einfacher Cremonaplan.
Klasse (2 Wochenstunden):
Träger:
Einfache Träger auf zwei Stützen, Querkraft, Normalkraft und Momentenverlauf. Durchlaufträger (ohne Berechnung). Bewehrungs- und Biegepläne.
Festigkeitslehre:
Trägheitsmoment und Widerstandsmoment, Zug, Druck, Biegung, Abscherung, Schub. Zentrisches Knicken einfacher Stäbe (Holz, Stahl). Ausmittiger Zug und Druck, Fundamentbemessung. Einfache Schraub-, Schweiß- und Holzverbindungen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Dachtragwerke:
Bemessen von Pfetten- und Sparrendächern einschließlich aller
Tragglieder.
Hallenkonstruktionen:
Fachwerk, Dreigelenksrahmen einschließlich aller Sekundärträger
(Brett-, Kantholz- und schichtverleimte Konstruktionen).
Brücken:
Hänge- und Sprengwerke, Balkenbrücke.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis.
In jeder Klasse zwei Schularbeiten.
HOLZBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, Werkzeuge und Maschinen sowie die einschlägigen Normen kennen. Er soll Aufgaben des Holzbaues selbständig statisch und konstruktiv bearbeiten können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Holz:
Aufbau, Eigenschaften, Holzbringung, Fehler und Krankheiten, Schädlinge, Holzlagerung, Holzauswahl und Holztrocknung.
Holzschutz:
Baulicher Holzschutz, chemischer Holzschutz,
vorbeugende Maßnahmen, Brandschutz.
Zimmerei:
Einrichtungen, Vorrichtungen, funktioneller Ablauf, Werkzeuge (Arten, Wirkungsweise, Verwendung und Instandhaltung).
Konstruktionen:
Holzverbindungen und Verbindungsmittel, Träger, Hänge- und Sprengwerke, Decken und Fußböden.
Klasse (3 Wochenstunden):
Konstruktionen:
Dächer (Sparrendächer, Pfettendächer, einschließlich aller Tragglieder, Dachausmittlung, Binder- und Pfettenteilung, Austragung von Grat und Ichsensparren und den dazugehörigen Schiftern), Stiegen (Arten, Verziehung, Dimensionierung, Oberflächenbehandlung, Bauvorschriften).
Holzbearbeitungsmaschinen:
Arten, Antrieb, Wartung, Schutzmaßnahmen.
Klasse (3 Wochenstunden):
Hilfsstoffe:
Isolier- und Dämmstoffe, Leichtbaustoffe, Sperrstoffe, Kitte,
Klebe- und Anstrichmittel, Leime.
Konstruktionen:
Riegel- und Blockbau, Ständer und Tafelbauweisen, Hallen (2- und 3- Gelenksrahmen).
Klasse (3 Wochenstunden):
Gerüstungen:
Staffelgerüste, Leitergerüste, abgebundene Gerüste, Ausschußgerüste, Lehrbogengerüste, Schutzmaßnahmen.
Konstruktionen:
Pölzen von Baugruben und Künetten, Stahlbetonschalungen, Leimbau.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Zweckmäßigerweise werden in jedem Themenbereich die einschlägigen physikalischen Vorkenntnisse der Schüler angesprochen und in die baupraktische Anwendung umgesetzt. Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert in den einzelnen Themenbereichen die Behandlung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Bauordnung und der Normen.
Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Lehrausgänge und Exkursionen gefördert.
Für die Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Baukonstruktion“, „Baumechanik“ und „Konstruktionsübungen” und „Werkstätte“ wichtig.
BAUBETRIEB
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll unter Anleitung der Abrechnungen und Bauüberwachungen von Bauvorhaben des Fachgebietes mittlerer Größe norm- und fachgerecht durchführen können. Er soll die Einsatzmöglichkeiten und Wartungserfordernisse von Baumaschinen kennen.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Organisation:
Bauvorschriften; Vertrags- und Fachnormen. Baustellenrichtung;
Ablaufplanung.
Baumaschinen und -geräte:
Einsatz, Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit, Wartung, Kosten.
Klasse (3 Wochenstunden):
Vergabe:
Kostenschätzung, Mengenermittlung, Materialbedarf, Leistungsverzeichnis, Ausschreibung, Kalkulation, Anbot, Auftragserteilung.
Abrechnung:
Teilrechnung, Schlußrechnung, Nachkalkulation.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.
Betriebs- und Baustellenbesichtigungen ergänzen
den Unterricht.
Für die rechtzeitige Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde“ und „Werkstätte“ wichtig.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll selbständig einfache normgerechte Bau- und Konstruktionspläne anfertigen können.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Elemente:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung,
Bemaßung und Beschriftung.
Fertigkeiten:
Maßstäbliches Zeichnen einfacher Konstruktionen.
Klasse (4 Wochenstunden):
Pläne:
Grundrisse, Schnitte und einfache Details nach gegebenen Planunterlagen.
Klasse (5 Wochenstunden):
Pläne:
Einreichplan, Polierplan und Detailpläne eines kleineren Bauvorhabens nach Entwurfsvorlage.
Klasse (5 Wochenstunden):
Pläne:
Statische Bemessung und Ausführungspläne aus dem Holzbau.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Baukonstruktion“, „Baumechanik“ und „Holzbau“ wichtig.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Normenprüfungen an Hilfs- und Werkstoffen des Fachgebietes kennen. Er soll die in der Baupraxis häufigen Aufgaben der Güteprüfung lösen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Messen:
Funktion der Meßgeräte, meßtechnische Vorgangsweisen.
Prüfen:
Roh- und Hilfsstoffe; Eignungs- und Güteprüfungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Verfahren in der Baupraxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte“ erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolles und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die praktischen Arbeiten des Zimmerers ausgehend von normgerechten Zeichnungen selbständig, sach- und normgerecht durchführen können. Er soll den Baustellenbetrieb nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen können.
Der Schüler soll die Sicherheitsvorschriften für Baustellen insbesondere Dienstnehmerschutzverordnung und die einschlägigen Verordnungen und Normen kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (9 Wochenstunden):
Handwerkstätte:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung, Handhabung der Werkzeuge. Fertigkeiten (Messen, An- und Aufreißen, Zurichten der Hölzer, Sägen, Behauen, Schlitzen, Stemmen, Zapfenschneiden, Nageln, Hobeln, Bohren, Herstellen von Werkstoff- bzw. Holzverbindungen, Träger verschiedener Art, Knotenpunkte).
Klasse (13 Wochenstunden):
Handwerkstätte:
Aufschnüren, Abbinden, Bezeichnen der Hölzer, Herstellen von Werkstoffverbindungen mit Dübeln, Laschen aus Holz und Metall, Verankerungen, Austragung schräger Kopfbänder, Austragung einfacher Grat-, Ichsen- und Schiftsparren.
Maschinenhalle:
Handhabung und Verwendung von stationären Zimmereimaschinen, Anwendung von Handmaschinen, Fertigkeiten (Zinken, Graten, Fasen, Abrichten und Leimen).
Klasse (14 Wochenstunden):
Handwerkstätte:
Austragen von Graten, Kehlen und Schiftern, Aufreißen und Herstellen von Hallenbindern, einfachen Dachstühlen und Holzwänden.
Maschinenhalle:
Handhaben und Instandhalten der verwendeten Werkzeuge und Maschinen sowie der Einrichtungen und Arbeitsbehelfe, Fertigkeiten (Schneiden, Hobeln, Fräsen, Schlitzen, Leimen), Aufreißen und Herstellen von geraden Stiegen.
Klasse (16 Wochenstunden):
Handwerkstätte:
Aufstellen von Gerüstungen, Lehrbögen, gewendelten Absteifungen und Schalungen. Anfertigen von Dachstühlen, Brücken und Stiegen (Modelle), Vorrichten von Schindeln und Durchführen von Schindeldeckungen. Rechnerischer Abbund.
Maschinenhalle:
Leimbau (Handhaben und Instandhalten der verwendeten Werkzeuge und Maschinen), Stiegenbau, Brückenbau, einfaches Schweißen.
Arbeitsvorbereitung:
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