Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Dichte, Holzfeuchte (Feuchtemessung, Quellen, Schwinden), Wärmeeigenschaften (Wärmeleitzahl, Dämmwert), Feuerverhalten, akustische stoffliche Eigenschaften. Härte, Abnützungswiderstand, Elastizität, Festigkeit (Druck- und Knickfestigkeit, Zug-, Biege-, Scher- und Drehfestigkeit).
Chemie des Holzes:
Aufbau, Eigenschaften.
Klasse (2 Wochenstunden):
Holzqualität:
Gütebestimmungen von Sägerundholz und Schnittholz nach den Österreichischen Holzhandelsusancen, Variabilität der Holzeigenschaften, Holzfehler (im Wuchs, im Aufbau, Holzkrankheiten, nachträgliche Fehler). Holzpflege, Holzschutz. Einheimische Hölzer.
Ware Holz:
Unvergütetes Vollholz, vergütetes Vollholz, Furniere und Lagenholz,
Spanplatten, Faserplatten.
Holzvergütung:
Trocknung (natürliche und technische Trocknung, Verfahren, Anlagen).
Klasse (2 Wochenstunden):
Holzqualität:
Importhölzer (Herkunft, Texturen).
Oberflächenbehandlung:
Werkstoffe, Methoden.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Der Praxisbezug wird durch Exkursionen und Lehrausgänge in einschlägige Fertigungsbetriebe erhöht.
Proben und bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll selbständig sowie in Gruppenarbeit unter Einhaltung der gültigen Vorschriften und Normen aufgrund praxisüblicher Konstruktionsunterlagen Entwurfsaufgaben des Ausbildungszweiges lösen und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit Bau- und Konstruktionspläne des Ausbildungszweiges anfertigen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Elemente:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung, Bemaßung
und Beschriftung, Toleranzen und Passungen.
Fertigkeiten:
Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei
Hauptrissen und in genormter Axonometrie.
Pläne:
Werkzeichnungen einfacher Normteile und Bauteile nach Vorlage oder
Modellaufnahme. Stücklisten.
Klasse (2 Wochenstunden):
Holzbearbeitungsmaschinen:
Ein Programm (Säge- und Messermaschinen).
Sägewerksanlagen:
Ein Programm (horizontale und vertikale Integration).
Klasse (2 Wochenstunden):
Holzbearbeitungsmaschinen:
Ein Programm (Förderanlagen).
Sägewerksanlagen:
Ein Programm (Sägewerk mit Neben- und Zusatzeinrichtungen).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.
Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Rechenhilfen und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen herstellen sowie facheinschlägige Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (9 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Metallbearbeitungsfertigkeiten(Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Sägen, Schneiden, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Gewindeschneiden von Hand, Stempeln). Holzbearbeitungsfertigkeiten (Messen, Anreißen, Herstellen von Längs- und Querschnitten, Hobeln, Stemmen, Sägen, Bohren, Fräsen, Lammellieren Leimen, Schleifen, Lackieren, Beizen, Dübeln).
Schärfen:
Instandsetzen von Handsägen (Winkelmessen Feilen, Schränken, Richten). Instandsetzen von Gatter- und Kreissägeblättern (Winkelmessen Schränken, Zahnformenkontrolle). Arbeiten an der Profilhobelmesserschablone (Schneiden, Messen, Anreißen, Feilen). Arbeit am Schärfautomaten.
Klasse (12 Wochenstunden):
Sägen:
Gatter (Einhängen, Spannen, Einschnittberechnung, Probeschnitte). Kappsäge (Einrichten, Probeschnitte). Doppelbesäumer (Einstellen, Blattwechsel, Probeschnitte).
Rund- und Schnittholz:
Rundholzmanipulation (Vermessen, Sortieren, Poltern, Transportieren); Schnittholzmanipulation (Vermessen, Sortieren, Stapeln, Transportieren).
Schärfen:
Instandsetzen von Gatter- und Kreissägeblättern (Schärfen auf Automat, Winkelmessen, Zahnformenkontrolle, Schränken, Stauchen, Richten, Spannen). Schärfen von Tischlerbandsägen (Schweißen, Löten, Schärfen, Schränken), Hobel- und Hackmessern (Einrichten, Messen, Schleifen, Abziehen, Schleifscheibenprofile) und Kettensägen (Reinigen, Schärfen, Winkelkontrolle).
Holzbearbeitungsmaschinen:
Abrichten, Dickenhobeln, Fräsen, Zuschneiden, Bohren, Leimen,
Pressen, Schleifen, Lackieren, Furnieren.
Metallverarbeitung:
Herstellung einfacher Werkstücke unter Verwendung von Maschinen,
Vorrichtungen und Spezialwerkzeugen.
Klasse (12 Wochenstunden):
Sägen:
Gatter (Einschnitt von Nadel- und Laubholz verschiedener Dimensionen, Einschnittberechnungen). Kappsäge (Ausformung von Listenaufträgen). Doppelbesäumer (Besäumen unter Berücksichtigung der Güteklassen). Trennbandsäge (Einstellung, Probeschnitte). Zerspaner (Einstellung, Probeschnitte).
Schärfen:
Block- und Trennbandsägeblätter (Maschineneinstellung, Schärfen, Stauchen, Richten, Spannen, Schweißen, Stellitieren). Hartmetallsägeblätter (Maschineneinstellung, Schärfen, Richten, Neubezahnen, Reparieren). Fräser (Schärfen, Abziehen, Maschineneinstellung). Selbständige Instandsetzung diverser Sägeblätter.
Rund- und Schnittholz:
Rundholzsortierung (nach Liste oder Holzauszug, Qualifikation).
Schnittholzmanipulation (Güteklassen, Vermessen, Versand- und Verladepapiere).
Holzbearbeitungsmaschinen:
Vierseitige Hobelmaschine (Einstellung, Probehobelungen, Profilbretter, Profilleisten). Technische Holztrocknung (Schnittholzstapelung, Holzfeuchtemessung, Programmerstellung, Protokoll, Kontrolle). Tischlereimaschinen (Massivholz- und Plattenbearbeitung).
Klasse (12 Wochenstunden):
Sägen:
Gatter (produktiver Rundholzeinschnitt), Arbeitseinteilung und Disposition. Selbständige Ausführung von Einschnittaufträgen.
Schärfen:
Schärfen von hartmetallbestückten Sägeblättern und Stellitieren. Richten und Spannen von Kreissägen. Löten von Tischler-, Trenn- und Blockbandsägen.
Rund- und Schnittholzplatz:
Zusammensetzen von Waggonladungen, Ausfertigung der Konsignationen
und Frachtbriefe.
Trocknen:
Holztrocknung (Kammertrocknung). Steuerung
des Trocknungsvorganges.
Waldbegang:
Erkennen der Holzarten am stehenden Baum im Winter- und Sommerzustand. Einzelstamm- und Bestandesmessungen.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden.
Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern, ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretischtechnischen Unterrichtsgegenstände sowie des Laboratoriums von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten von Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.
Waldbegänge zur Erkennung der Holzarten am stehenden Baum im Winter- und Sommerzustand, sowie Lehrausgänge in Sägewerke und Betriebe der Holzverarbeitung in der Umgebung des Schulortes ergänzen das Ausbildungsprogramm.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1A.
B. FREIGEGENSTÄNDE
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
( )
Siehe Anlage 1A.
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1A.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technischkonstruktives Denken unter Anwenden geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen:
Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6240. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Objekte. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Grundriß, Aufriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugen von Zylinder- und Kegelflächen.
Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:
Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Objekte. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf Holzverbindungen. Netzkonstruktionen.
Normalriß eines Kreises:
Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Objekten.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung.
Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.
Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf die Begriffsbildungen Perspektivität und perspektive Kollineation sowie auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.
Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle Flächen“ ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt es sich, auf die geometrische Erzeugung der Prismen- und Pyramidenflächen als Bewegflächen hinzuweisen.
Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen“ erweist sich das Zurückführen der Lageaufgaben über Ebenen auf das Angittern und der Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessungen einer ebenen Figur sowie die Bedingung für orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene als ökonomisch. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.
Im Themenbereich „Normalriß eines Kreises“ empfiehlt es sich, auf die Einführung konjugierter Durchmesser zu verzichten. Die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises erweist sich vorteilhafter als Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.
Zwei einstündige Schularbeiten.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1A.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten
(Art. II Abs. 1, BGBl. Nr. 762/1990)
- 1990
- 1991
- 1992
- 1993
Anlage 1A.6.3
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR MIKROMECHANIK
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände Klasse Summe pflich-
```
-
-
- tungs-
-
```
gruppe
```
```
1 Religion ...................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch ....................... 3 2 2 2 9 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) 2 2 - - 4 (I)
4 Geschichte .................... - 2 - - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde 2 - - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Staatsbürgerkunde ............. - - 2 2 4 III
7 Leibesübungen ................. 2 2 2 2 8 (IVa)
8 Mathematik und
angewandte Mathematik ......... 4 2 - - 6 (I)
9 Physik und angewandte Physik .. 2 2 - - 4 (II)
10 Chemie, angewandte Chemie
und Umwelttechnik ............. 2 1 - - 3 II
11 Elektronische Datenverarbeitung
und angewandte elektronische
Datenverarbeitung ............. - 2 - - 2 I
12 Fertigungstechnik ............. 2 2 2 - 6 I
13 Mikromechanik ................. - 2 3 3 8 I
14 Elektrotechnik und Elektronik . - 2 2 2 6 I
15 Automatisierungstechnik ....... - - 2 3 5 I
16 Konstruktionsübungen .......... 2 2 4 4 12 I
17 Laboratorium .................. - - 2 3 5 I
18 Werkstättenlaboratorium ....... - - - 3 3 III
19 Werkstätte ................... 16 15 17 14 62 (Va)
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ..... 39 40 40 40 159
20 Pflichtpraktikum ............ mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die 4. Klasse.
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Freigegenstände Klasse pflich-
```
-
-
- tungs-
-
```
gruppe
```
```
Stenotypie ...................... 2 2 - - (V)
Lebende Fremdsprache (Englisch) . - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete *1) (......) - - 2 2 I bis VI
```
```
Unverbindliche Übungen
```
```
Leibesübungen ......... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht
```
```
Deutsch ........................ *2) *2) *2) *2) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) *2) *2) (I)
Mathematik und
angewandte Mathematik .......... *2) *2) (I)
```
```
*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen
*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1A.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1A.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE
EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1A.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1A.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1A.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1A.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG,
RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE
Siehe Anlage 1A.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1A.6.2.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 1A.6.2.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1A.6.2.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND
ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1A.
FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die Verfahren der Einzel-, Reihen- und Massenfertigung kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Metallische Werkstoffe:
Eisenmetalle, Nichteisenmetalle, Legierungen;
Wärmebehandlung.
Nichtmetallische Werkstoffe:
Kunststoffe, Keramik, optisches Glas. Materialien für konstruktive
Zwecke und für den Oberflächenschutz.
Spanende Formgebung:
Kenngrößen der Zerspanung; Werkzeuge, Maschinen, Hilfsmittel.
Meßwerkzeuge:
Meßschieber, Bügelmeßschraube, Meßuhr, Lehren.
Klasse (2 Wochenstunden):
Werkzeug- und Vorrichtungsbau:
Schnitt-, Stanz-, Biege- und Spritzgußwerkzeuge.
Oberflächen:
Korrosionsschutz, Galvanotechnik, Oberflächenschutz durch
nichtmetallische Überzüge.
Feinste Metallbearbeitung:
Mikrogeometrie; Honen, Läppen, Polieren, Superfinish.
Sonderbearbeitungsverfahren:
Erosion, Ultraschall, Laser.
Klasse (2 Wochenstunden):
Programmgesteuerte Werkzeugmaschinen und Montagemaschinen:
Aufbau, Funktion, Verkettung, Werkzeugspeicher.
Flexible Fertigung:
Leitsysteme, Werkstückspeicher; Steuerung.
Qualitätssicherung:
Aufgaben, Maßnahmen; Qualitätsregelkarten,
Stichproben- und Auswerteverfahren.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für die Verarbeitungsverfahren im Fachgebiet; daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Funktion zurücktreten.
Wirtschaftlichkeitsvergleiche sind für Auswahlentscheidungen von besonderer Bedeutung.
Für den Unterricht sind Rückgriffe auf physikalische und chemische Vorkenntnisse erforderlich.
Zur Abstimmung von Theorie und Praxis und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit Lehrern der Pflichtgegenstände „Mikromechanik“, „Automatisierungstechnik“, „Laboratorium“ und „Werkstätte“ erforderlich.
Zur Veranschaulichung lassen sich Druckschriften und Wandtafeln, für Bewegungsvorgänge Filme mit großem Nutzen einsetzen.
Lehrausgänge und Exkursionen unterstützen die Praxisnähe des Unterrichtes.
MIKROMECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bauelemente, Baugruppen und Arbeitsmethoden der Mikromechanik beherrschen und einfache mikromechanische Berechnungen durchführen können.
Er soll die Gesetze der Mechanik auf Systeme und Vorgänge des Fachgebietes anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Passungen und Toleranzen:
Arten, Auswahl.
Verbindungstechniken:
Lösbare, bedingt lösbare und unlösbare Verbindungen.
Statik der festen Körper:
Gleichgewicht, Kräftesysteme; Freimachen von
Bauteilen. Schwerpunkt.
Beanspruchungsarten:
Zug, Druck, Schub, Biegung, Knickung, Torsion.
Klasse (3 Wochenstunden):
Reibung:
Haft- und Gleitreibung, Rollreibung, Seilreibung.
Kinematik und Dynamik:
Begriffe und Gesetze für den Massenpunkt.
Mechanik der Flüssigkeiten und Gase:
Begriffe und Gesetze; Strömungsmechanik.
Lagerungen, Führungen, Dämpfungen
Gleit-, Wälz-, Luft- und Magnetlager; Feinstlager, Rund- und Geradführungen. Schwingungsisolierung in mechanischen Systemen.
Drehzahl- und Momentenwandler:
Getriebearbeiten, Berechnung und Auswahl.
Klasse (3 Wochenstunden):
Pneumatik und Hydraulik:
Druckerzeugung, Druckmittelaufbereitung und -verteilung, Steuer- und Arbeitselemente.
Flexible Fertigung:
Manipulatoren, Roboterarten.
Optik:
Meßgeräte, Faseroptik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Bei den Konstruktionen sind Funktionstreue, Wirtschaftlichkeit und Fertigungsgerechtheit unter Einhaltung der Normen von Bedeutung.
Zusammenhänge sind an Beispielen aus der Praxis zu erarbeiten.
Vorkenntnisse der Schüler aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik“, „Fertigungstechnik“ sowie die im Pflichtgegenstand „Werkstätte“ gewonnenen praktischen Erfahrungen werden zur Sicherung des Verständnisses zweckmäßigerweise ständig verwendet und zu den neuen Lehrinhalten in Beziehung gesetzt.
Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik und ihre Anwendung im Fachgebiet sicher beherrschen und facheinschlägige Aufgaben lösen können. Er soll die Elemente der Elektronik kennen.
Der Schüler soll die elektrotechnischen Gesetze Vorschriften und Normen, insbesondere hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Begriffe:
Größen und Einheiten. Stromarten.
Stromkreis:
Stromleitung in Metallen, lineare Widerstände. Ohmsches Gesetz,
Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Widerständen. Spannungs- und Stromquellen. Ersatzschaltungen.
Magnetisches Feld:
Charakteristische Größen, Gesetze.
Klasse (2 Wochenstunden):
Elektrisches Feld:
Charakteristische Größen und Gesetze. Kondensator.
Elektromagnetismus:
Magnetischer Kreis. Zeitlich veränderliche Magnetfelder, Induktionsgesetz, Induktivität; Energie und Kraftwirkung. Betriebsverhalten von elektrischen Maschinen.
Wechselstrom- und Drehstromtechnik:
Darstellung sinusförmiger Größen (Spitzenwert, Mittelwert und Zeigerdarstellung). Wechselstromwiderstände, Leistung, Drehfeld.
Elektroschutz:
Personenschutz, Leitungsschutz, Geräteschutz, Schutzklassen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Bauelemente der Elektronik:
Stromleitung im Halbleiter, Diode, Transistor, Thyristor,
Halbleiter mit speziellen Eigenschaften; Kühlung.
Schaltungen mit passiven Bauelementen:
RC- und RL-Glieder, Übertrager.
Schaltungen mit aktiven Bauelementen:
Diskrete Verstärker, Operationsverstärker.
Digitaltechnik:
Logische Verknüpfungen, Speicher, Zähler.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.
Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
AUTOMATISIERUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll für das Fachgebiet bedeutsame Begriffe der elektrischen Meßtechnik der Steuerungs- und Regelungstechnik kennen und anwenden können.
Er soll einfache Aufgaben der Automatisierung selbständig lösen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Messen:
Maßeinheiten, Meßfehler, Empfindlichkeit, Genauigkeit. Analoges und
digitales Meßprinzip.
Messen nichtelektrischer Größen:
Meßwertaufnehmer, Meßwertumformer.
Meßgeräte:
Arten, Aufbau, Meßbereichserweiterung, Meßzubehör.
Meßverfahren:
Direkte Messung, indirekte Messung, Kompensation.
Klasse (3 Wochenstunden):
Steuern:
Begriffe, Arten, Gesetzmäßigkeiten, Ausführungsformen.
Regeln:
Begriffe, Arten, Regelkreisglieder, Ausführungsformen.
Prozeßautomatisierung:
Mikrocomputer, Schnittstellen, Meßdatenübertragung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Zusammenhänge sind anhand von Beispielen aus der Praxis darzustellen.
Zur Abstimmung von Theorie und Praxis und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit Lehrern der Pflichtgegenstände „Mikromechanik“, „Elektrotechnik und Elektronik“ und „Werkstätte“ erforderlich.
Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll selbständig Aufgaben des Fachgebietes normgerecht lösen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Elemente:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen,
Planerstellung, Bemaßung und Beschriftung.
Pläne:
Fertigungszeichnungen einfacher Konstruktionen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Pläne:
Fertigungszeichnungen von Verbindungen und einfachen Biege- und Stanzwerkstücken nach vorgegebenen Entwürfen. Pneumatische, hydraulische und elektrische Schaltungen nach vorgegebenen Modellen.
Klasse (4 Wochenstunden):
Pläne:
Fertigungszeichnungen einfacher Baugruppen;
Fertigungsunterlagen für Printplatten.
Bemessung:
Dimensionierung von mechanischen Bauteilen.
Klasse (4 Wochenstunden):
Pläne:
Entwurf und konstruktive Aufbereitung von Werkzeugen und Vorrichtungen sowie von einfachen Baugruppen zur Meßdatenerfassung und -übertragung.
Bemessung:
Dimensionierung von mechanischen und elektronischen Baugruppen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik“, „Mikromechanik“, „Elektrotechnik und Elektronik“, „Automatisierungstechnik“, „Laboratorium“ und „Werkstätte“ erforderlich.
LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Schaltungs- und Meßaufgaben der Laboratoriumspraxis selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Meßmethoden und Meßgeräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Klasse (3 Wochenstunden):
Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik“, „Mikromechanik“, „Elektrotechnik und Elektronik“, „Automatisierungstechnik“ wie im jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der zu übenden Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretischtechnischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte“ erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung der Übungsprotokolle und die Ausarbeitung der Laboratoriumsberichte verlangt.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Stoffgebiet Programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:
Manuelle und rechnerunterstützte Programmierung; Einsatz verschiedener Werkzeuge an der Maschine.
Stoffgebiet Fertigungsmeßtechnik und Qualitätssicherung:
Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmeßgeräten, Lehren, Meß- und Profilprojektoren, Oberflächenrauhigkeitsmessungen, Qualitätsdaten, Aufbereitung, Prüfungsablauf, Fehlerbeseitigung bzw. Verhütung, Qualitätsberichterstattung.
Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:
Rechnerunterstützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Arbeitsauftragserstellung, statistische Auswertung. Führung von praxisüblichen Dateien; Lagerhaltung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretischtechnischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte“ erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll Fertigungen des Fachgebietes nach normgerechten Zeichnungen durchführen sowie Systeme in Betrieb nehmen, prüfen, vermessen und reparieren können; er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheitsund Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (16 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung; manuelle Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Stempeln, Feilen, Schleifen, Polieren, Sägen, Bohren, Senken, Mieten, Schärfen, Gewindeschneiden, Richten, Biegen, Reiben, Passen, Meißeln). Arbeiten an einfachen Werkzeugmaschinen.
Feinmechanische Werkstätte:
Längs- und Plandrehen und Präzisionsdrehmaschinen, Anfertigen von
Zahnrädern und feinmechanischen Bestandteilen.
Klasse (15 Wochenstunden):
Feinmechanische Werkstätte:
Aufspannen und Einrichten von Werkstücken und Werkzeugen. Bearbeitung verschiedener Werkstoffe nach Anriß und Maß unter Einhaltung gegebener Toleranzen oder in Passung zu einem Gegenstück, jeweils in den Bereichen Fräsen und Hobeln (ebene Flächen, Formflächen, Nuten, Innenprofile), Bohren (mit Bohrvorrichtung und nach Anriß). Drehen mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine zwischen Spitzen und mit Lünetten, mit Planscheibe und Drehdornen (Langdrehen, Plandrehen, Einstechen, Abstechen, Innendrehen, Kordeln, Rändeln, Federwickeln und Herstellung von Innen- und Außengewinden).
Mikromechanik:
Herstellung von Kleinstteilen auf Spezialmaschinen, Arbeiten an Feinlagerungen, Schaben, Kleben, Arbeiten an Kleinserien.
Werkzeuginstandsetzung:
Schärfen von Spanabhebenden Werkzeugen.
Klasse (17 Wochenstunden):
Feinmechanische Werkstätte:
Arbeiten von mittlerem Schwierigkeitsgrad an Bohr-, Fräs- und Hobelmaschinen, auch unter Verwendung von Hartmetallwerkzeugen und Messerköpfen. Teilkopfarbeiten. Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, Drehen von Feingewinden und Gewindesonderformen. Arbeiten an der Lehrenbohrmaschine, Flächen- und Rundschleifmaschine. Arbeiten mit numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen (Erstellung einfacher Programme und Überprüfung an der Maschine).
Werkzeug- und Vorrichtungsbau:
Arbeiten an der Universalwerkzeugschleifmaschine, Anfertigen von spanabhebenden Werkzeugen. Gasschmelz-, Lichtbogen-, Fein- und Schutzgasschweißen (Stumpf-, Kehl- und Ecknähte). Hartlöten.
Galvanotechnik:
Vorbereitungen der Ware (Schleifen, Polieren, Entfetten, Beizen), Herstellen von Metallüberzügen, Eloxieren, Nachbehandlung der Ware; Sicherheitsvorschriften; Entsorgung der Abwässer.
Elektromechanische Werkstätte:
Weichlöten, Zurichten und Verlegen von isolierten und blanken Drähten, Aufbau und Inbetriebnahme einfacher Installationsschaltungen. Anschließen von Motoren.
Klasse (14 Wochenstunden):
Feinmechanische Werkstätte:
Einstellen von Maschinen, Bearbeiten von komplexen Werkstücken mit Werkzeugmaschinen, Fertigen von Prototypen mikromechanischer Werkstücke. Reparatur von feinmechanischen Geräten. Feinstbearbeitung (Lappen, Polieren, Schleifen mit der Flächen-, Rund- und Formschleifmaschine).
Werkzeug- und Vorrichtungsbau:
Herstellung von Vorrichtungen, Schablonen, Schnitt-, Stanz- und Biegewerkzeugen. Elektroerosives Bearbeiten von Werkstücken. Wärmebehandlung von Stahl (Glühen, Härten, Anlassen).
Automatisierungstechnik:
Aufbau und Inbetriebnahme von Meß-, Steuerungs- und Regelungsschaltungen. Zurichten und Verlegen und Anschließen von druckmittelführenden Leitungen.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeine Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Auftrag bis zur Abnahme kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1A.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1 A.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll branchenübliche englische Texte, insbesondere Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, unter Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern lesen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können. Er soll komplexere Sachverhalte des Alltags und der Berufswelt, erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches, in verständlichem Englisch mündlich und schriftlich beschreiben und diskutieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Alltag und Aktuelles:
Kompliziertere Sachverhalte.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Berufliche Auslandsbeziehungen.
Technik und Hilfswissenschaften:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Schutz, Wartung und Pflege einfacher Objekte).
Klasse (2 Wochenstunden):
Umwelt, Alltag und Aktuelles:
Kontroversielle Themen, die volks- und sprachbedingte Unterschiede
illustrieren.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Wirtschafts- und Arbeitsformen in Österreich
und im angelsächsischen Bereich.
Technik:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung, Pflege, Entstörung, Reparatur).
Didaktische Grundsätze:
Wie im Pflichtgegenstand Englisch.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1A.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten
(Art. II Abs. 1, BGBl. Nr. 762/1990)
- 1990
- 1991
- 1992
- 1993
Anlage 1A.6.6
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR REPRODUKTIONS- UND DRUCKTECHNIK
Ausbildungszweig Drucktechnik
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände Klasse Summe pflich-
```
-
-
- tungs-
-
```
gruppe
```
```
1 Religion ..................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch ...................... 3 2 2 2 9 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch)2 2 - - 4 (I)
4 Geschichte ................... - 2 - - 2 (III)
5 Geographie und
Wirtschaftskunde ............. 2 - - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Staatsbürgerkunde ............ - - 2 2 4 III
7 Leibesübungen ................ 2 2 2 2 8 (IVa)
8 Mathematik und
angewandte Mathematik ........ 4 2 - - 6 (I)
9 Physik und angewandte Physik . 2 2 - - 4 (II)
10 Chemie, angewandte Chemie
und Umwelttechnik ............ - 2 2 - 4 II
11 Elektronische Datenverarbeitung
und angewandte elektronische
Datenverarbeitung ............ - 2 - - 2 I
12 Allgemeine
Betriebswirtschaftslehre *1) . - - 2 2 4 I
13 Betriebswirtschaftslehre
der Reproduktions- und
Drucktechnik *2) ............. - - - 2 2 I
14 Bedruckstofftechnologie ...... - - 2 - 2 I
15 Bildtechnologie .............. - - - 2 2 I
16 Reproduktions und
Drucktechnologie *3) ......... - - - 8 8 I
17 Meß- und Prüftechnik *3) ..... - - 2 2 4 I
18 Betriebstechnik............... - - 4 2 6 I
19 Fachkunde und Werkstätte .... 21 22 20 14 77 V
```
```
Gesamtwochenstundenzahl .. 38 40 40 40 158
20 Pflichtpraktikum mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die letzte Klasse.
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Freigegenstände Klasse pflich-
```
-
-
- tungs-
-
```
gruppe
```
```
Stenotypie ..................... 2 2 - - (V)
Lebende Fremdsprache (Englisch) - - 2 2 (I)
Grundlagen des Maschinenbaues *4) 2 - - - I
Rechnerunterstütztes
betriebliches Rechnungswesen .... - - 2 2 I
Aktuelle Fachgebiete ............ - - 2 2 I bis VI
```
```
Unverbindliche Übungen
```
```
Leibesübungen (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht
```
```
Deutsch ........................ *5) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) *5) (I)
Mathematik und
angewandte Mathematik .......... *5 (I)
```
```
1) Einschließlich Rechnungswesen, Schriftverkehr. 2) Einschließlich Kalkulation sowie Verlags- und Zeitungswesen. *3) Mit Übungen.
*4) Mit Konstruktionsübungen.
*5) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende
Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1 A.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1A.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE
EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1A.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1A.
4.GESCHICHTE
Siehe Anlage 1A.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1A.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG,
RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE
Siehe Anlage 1A.6.5
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1A.6.5
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 1A.6.5
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1A.6.5
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND
ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1C.2.5
ALLGEMEINE BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE
Siehe Anlage 1A.6.5
BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE DER
REPRODUKTIONS- UND DRUCKTECHNIK
Siehe Anlage 1A.6.5
BEDRUCKSTOFFTECHNOLOGIE
Siehe Anlage 1A.6.5
BILDTECHNOLOGIE
Siehe Anlage 1A.6.5
REPRODUKTIONS- UND DRUCKTECHNOLOGIE
Siehe Anlage 1A.6.5
MESS- UND PRÜFTECHNIK
Siehe Anlage 1A.6.5
BETRIEBSTECHNIK
Siehe Anlage 1A.6.5
FACHKUNDE UND WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe gewandt handhaben und instandhalten können. Er soll facheinschlägige Erzeugnisse des grafischen Bereiches unter Bedachtnahme auf die Eigenschaften der Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe selbständig herstellen können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheitsund Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (21 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Reproduktions- und Drucktechnik (Berufsorientierung, Entwicklung, Aufgaben, Druckverfahren).
Siebdruck - Siebdruckformenherstellung:
Verfahrensmerkmale. Maschinen, Geräte, Einrichtungen (Bedienung, Wartung). Materialien (Schneide- und Kopiermaterialien, Reinigungsmittel). Siebdruckrahmen (Bespannung, Reinigung). Siebdruckschablonen (Arten, Herstellung). Kopiervorlagen (Arten, Herstellung).
Siebdruck - Handsiebdruck:
Maschinen und Geräte (Bedienung, Wartung). Materialien (Bedruckstoff, Druckfarbe). Drucken mit dem Handsiebdrucktisch.
Druck - Andruck und Kleinoffsetdruck:
Verfahrensmerkmale, Maschinen, Geräte, Einrichtungen (Bedienung, Wartung). Materialien (Bedruckstoff, Druckfarbe, Reinigungsmittel). Flachdruckformen (Arten, Behandlung). Farbmischübungen. Andrucken mit Flachbett-Andruckpressen. Drucken mit Kleinoffsetdruckmaschinen.
Druck - Hochdruck:
Verfahrensmerkmale. Maschinen, Geräte, Einrichtungen (Bedienung, Wartung). Materialien (Bedruckstoff, Druckfarbe, Reinigungsmittel). Hochdruckformen (Arten, Behandlung). Drucken von Merkantildrucksorten mit Tiegeldruckpressen.
Klasse (22 Wochenstunden):
Siebdruck - Siebdruckformenherstellung:
Fotomechanische Schablonenherstellung (Beschichtung, Kopie, Entwicklung). Herstellen von mehrfarbigen Kopiervorlagen (Kontaktkopie, Montage). Geräte und Maschinen (Bedienung, Wartung).
Siebdruck - Handsiebdruck:
Farbmischen. Druck von mehrfarbigen Arbeiten.
Siebdruck - Maschineller Siebdruck:
Maschinen und Geräte (Bedienung, Wartung). Drucken von mehrfarbigen
Arbeiten. Passerarbeiten.
Druck - Bogenmontage:
Herstellen von Kopiervorlagen. Seiten- und Bogenmontage (einfarbig, mehrfarbig). Farb- und Anhaltskopie. Montage- und Ausschußschemata
(Falzarten, Stanzmontagen, Registersysteme).
Druck - Flachdruckformenherstellung:
Geräte (Bedienung, Wartung). Materialien (Druckplatten, Verarbeitungschemie). Kopie (Belichtung, Aus- und Einbelichtung, Entwicklung). Meß- und Kontrollelemente. Standardisierung. Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.
Druck - Hochdruck:
Drucken mehrfarbiger Arbeiten mit Tiegeldruckpressen.
Sonderarbeiten mit Tiegeldruckpressen (Stanzen, Rillen, Prägen, Numerieren, Perforieren).
Druck - Endfertigung:
Druckweiterverarbeitung (Schneiden, Falzen, Zusammentragen, Binden). Geräte und Maschinen (Bedienung, Wartung).
Klasse (20 Wochenstunden):
Siebdruck - Maschineller Siebdruck:
Arbeitsvorbereitung. Spezielle Bedruckstoffe (Arten, Eigenschaften, Verwendung, drucktechnische Behandlung). Spezialgebiete (Plakatdruck, Raster- druck, Leiterplattendruck, Abziehbilderdruck, Haftetikettendruck, Stufendruck, Runddruck).
Druck - Kopiermaschinen:
Aufgaben, Verfahrensmerkmale. Rechnergesteuerte Kopiermaschinen
(Aus- und Einbelichtung, Bogeneinteilung, Stanzmontage). Erstellen
von Kopierprogrammen.
Druck - Bogenoffsetdruck:
Aufgaben, Verfahrensmerkmale. Bogenoffsetdruckmaschinen (Einstellung und Bedienung, Wartung, Baugruppen, Zusatzeinrichtungen). Arbeitsvorbereitung. Druck von ein- und mehrfarbigen Andrucken und Auflagen. Standardisierung. Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.
Druck - Hochdruck:
Andruck (einfarbig, mehrfarbig), Auflagendruck (einfarbig, mehrfarbig). Flexodruck (Aufgaben, Verfahrensmerkmale); Flexodruckmaschinen (Aufbau, Bedienung, Wartung); Flexodruck-Einpaßgeräte (Aufbau, Bedienung, Wartung).
Druck - Originaldruckgrafik:
Aufgaben, Verfahrensmerkmale, Maschinen und Geräte (Bedienung, Wartung). Druckformen (Herstellung, Behandlung). Herstellen von Drucken.
Klasse (14 Wochenstunden):
Siebdruck - Siebdruckformenherstellung:
Schablonenherstellung, einfarbig, mehrfarbig (Montage, Kopie, Fertigmachen). Standardisierung. Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.
Siebdruck - Handsiebdruck:
Druck mit Handsiebdrucktischen (einfarbig, mehrfarbig).
Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.
Siebdruck - Maschineller Siebdruck:
Andruck (einfarbig, mehrfarbig), Auflagendruck (einfarbig, mehrfarbig). Leiterplattendruck.
Druck - Bogenmontage:
Technische Arbeitsaufbereitung. Herstellen von
Seiten- und Bogenmontagen.
Druck - Flachdruckformenherstellung:
Herstellen von Offsetdruckplatten. Durchführen
der Qualitätskontrolle.
Druck - Kopiermaschinen:
Erstellen von Kopierprogrammen. Herstellen von Montagen und Offsetdruckplatten.
Druck - Bogenoffsetdruck:
Herstellen von Andrucken und Auflagendrucken (ein- und mehrfarbig).
Druck - Hochdruck:
Herstellen von Auflagendrucken. Durchführen von Sonderarbeiten (Prägen, Stanzen, Rillen, Perforieren, Numerieren).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind neben der Vielseitigkeit der Fertigungsmethoden ihr Bezug zur Praxis. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind daher von größter Wichtigkeit.
Die Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte, Maschinen und Materialien, die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und das Verständnis für die Belange des Umweltschutzes werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und lenkendes Eingreifen gewährleistet.
Die Fertigungsvorgänge in den einzelnen Fachgebieten sind mit steigendem Schwierigkeitsgrad zu erarbeiten. In die Ausbildung einbezogene produktive Arbeiten fördern das Verständnis für die technische und organisatorische Abwicklung von Druckaufträgen und schaffen die überaus wichtigen Querverbindungen zu den den grafischen Unternehmen vor- und nachgelagerten Fachgebieten und Branchen.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
20.PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1A.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1A.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1A.
GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUES
Siehe Anlage 1A.6.5
RECHNERUNTERSTÜTZTES BETRIEBLICHES RECHNUNGSWESEN
Siehe Anlage 1A.6.5
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1A.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten
(Art. II Abs. 1, BGBl. Nr. 762/1990)
- 1990
- 1991
- 1992
- 1993
Anlage 1A.6.1
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR FEINWERKTECHNIK
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehr-
ver-
Pflichtgegenstände Klasse Summe pflich-
tungs-
```
-
-
- gruppe
-
```
```
```
1 Religion.............................. 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch............................... 3 2 2 2 9 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch)....... 2 2 - - 4 (I)
4 Geschichte............................ - - 2 - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde...... 2 - - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und Staatsbürgerkunde.... - - 2 2 4 III
7 Leibesübungen........................ 2 2 2 2 8 (IVa)
8 Mathematik und angewandte
Mathematik........................... 4 2 - - 6 (I)
9 Physik und angewandte Physik......... 2 2 - - 4 (II)
10 Chemie, angewandte Chemie
und Umwelttechnik.................... 2 1 - - 3 II
11 Elektronische Datenverarbeitung
und angewandte elektronische
Datenverarbeitung.................... - 2 - - 2 I
12 Mechanik............................. 2 2 2 - 6 (I)
13 Fertigungstechnik.................... 2 2 2 2 8 I
14 Feinwerktechnik...................... 2 2 3 3 10 I
15 Betriebstechnik....................... - - - 2 2 I
16 Elektrotechnik und Elektronik......... - 2 2 3 7 I
17 Konstruktionsübungen.................. 3 3 3 3 12 I
18 Laboratorium.......................... - - 2 2 4 I
19 Werkstättenlaboratorium............... - - - 3 3 III
20 Werkstätte............................ 9 14 16 14 53 (Va)
```
```
Gesamtwochenstundenzahl..............37 40 40 40 157
21 Pflichtpraktikum...................... mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die 4. Klasse.
```
```
Wochenstunden Lehr-
ver-
Freigegenstände Klasse pflich-
tungs-
```
-
-
- gruppe
-
```
```
```
Stenotypie.............................. 2 2 - (V)
Darstellende Geometrie.................. - - - - (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch)......... - - 2 2 (I)
Betriebswirtschaft...................... - - - 2 II
Aktuelle Fachgebiete *1) (......)....... - - 2 2 I bis VI
```
```
Unverbindliche Übungen
```
```
Leibesübungen................ (bis zu) 2 2 2 7 (IVa)
```
```
Förderunterricht
```
```
Deutsch................................. *2) *2) *2) *2) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch)......... *2) *2) (I)
Mathematik und angewandte Mathematik.... *2) *2) (I)
```
```
*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1A.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1A.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE
EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1A.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1A.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1A.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1A.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG,
RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE
Siehe Anlage 1A.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Analysis, der Numerik und der Statistik auf Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Algebra:
Zahlenbereiche, Gleichungen der Mengenlehre und Aussagenlogik, Potenzen mit ganzzahligen Exponenten, Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen in einer Variablen, lineare Gleichungssysteme in mehreren Variablen, Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen, Geradengleichungen, Kreisfunktionen im 1. Quadranten), Vektorrechnung (Addition und Subtraktion, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar, Vektorprodukte).
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gebrauch eines Taschenrechners).
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis, Flächenberechnungen; Pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.
Klasse (2 Wochenstunden):
Algebra:
Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen, quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arcusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen.
Geometrie:
Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und Cosinussatzes;
Oberflächen- und Volumsberechnungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere ist in der 1. Klasse auf das Erreichen der Rechensicherheit Wert zu legen. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In der 1. Klasse vier einstündige Schularbeiten, in der 2. Klasse drei zweistündige Schularbeiten.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.
Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilgebieten der Physik grundlegende Gesetze und Erscheinungen kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Grundlagen:
Aufgaben und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.
Internationales Einheitensystem (SI).
Mechanik starrer Körper:
Kinematik und Dynamik der Translation und Rotation des Massenpunktes. Trägheit, Kraft, Energie, Impuls, Leistung. Erhaltungssätze, Gravitation, Statik fester Körper.
Thermodynamik:
Temperatur und Wärme. Temperaturbegriff, Temperaturmessung, Wärmeenergie. Zustandsänderungen fester, flüssiger und gasförmiger Stoffe. Änderungen des Aggregatzustandes. Thermische Maschinen. Kraft- und Arbeitsmaschinen, Hauptsätze. Wärmetransport.
Klasse (2 Wochenstunden):
Elektrizität und Magnetismus:
Elektrische Ladung, elektrisches Feld, elektrische Leitung in Festkörpern und im Vakuum. Magnetisches Feld, magnetische Felder von Strömen, magnetische Eigenschaften der Stoffe. Elektromagnetische Induktion.
Schwingungen und Wellen:
Erzeugung, Darstellung, Interferenz, Beugung,
Schallwellen.
Optik:
Geometrische Optik (Reflexion, Brechung, Abbildung durch eine Linse), Wellenoptik (Interferenz, Beugung).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes.
Die Erarbeitung des Lehrstoffes ist soweit wie möglich durch den experimentellen Nachweis physikalischer Zusammenhänge zu unterstützen.
In der 2. Klasse sind die Lehrinhalte mit denen des Pflichtgegenstandes „Elektrotechnik“ abzustimmen.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1A.3.1.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND
ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1A.
MECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einfache mechanisch-technische Berechnungen durchführen können. Er soll die Grundgesetze der Mechanik auf Aufgaben der Fachpraxis anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Statik:
Kraft, starrer Körper, statisches Gleichgewicht, Freimachen von Bauteilen. Ebenes zentrales Kräftesystem, ebenes allgemeines Kräftesystem, Schwerpunkt von Linien, Flächen und Körpern; Standsicherheit.
Festigkeit:
Mechanische Spannungsbegriffe (Normal- und Schubspannung). Beanspruchungsarten des geraden Stabes. Zulässige Spannung. Spannungs-Dehnungs-Diagramm. Hookesches Gesetz.
Klasse (2 Wochenstunden):
Statik:
Statisch bestimmte Systeme (Querkraft- und Momentenverlauf im Balken).
Reibung:
Haft- und Gleitreibung, Seilreibung, Lagerreibung, Rollwiderstand;
technische Anwendungen.
Festigkeit:
Biegung, Schub und Torsion gerader Träger.
Klasse (2 Wochenstunden):
Kinematik:
Kinematik des Massenpunktes, Drehung einer starren Scheibe um eine
feste Achse.
Dynamik:
Dynamik des Massenpunktes und der starren Scheibe (Translation und Rotation um eine feste Achse). Energiesatz, Arbeit, Leistung.
Hydrostatik:
Druck, Kraftwirkungen.
Hydrodynamik:
Kontinuitätsgleichungen, Bernoulligleichung,
reibungsfreie Rohrströmung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen des Fachgebietes. Der Unterricht baut auf den Vorkenntnissen des Pflichtgegenstandes „Physik und angewandte Physik“ auf.
Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele und durch Einsatz moderner technischer Hilfsmittel erhöht.
In jeder Klasse zwei Schularbeiten.
FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe, Werkzeuge, Maschinen und Verfahren kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe zweckmäßige Werkstoffe auswählen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Begriffe:
Bearbeitungsverfahren, Werkzeuge, Vorrichtungen und Maschinen,
Halbzeuge.
Werkstoffe:
Metalle (Eisenwerkstoffe, Nichteisenmetalle und ihre Legierungen), nichtmetallische Werkstoffe (Kunststoffe, Hartpapier, Hartgewebe, Glas, Holz), Pulvermetallurgie, Schmiermittel. Normgemäße Bezeichnung (Halbzeug und Werkstoff), Eigenschaften und Verwendung.
Klasse (2 Wochenstunden):
Werkstoffe:
Zustandsdiagramme, Wärmebehandlung von Eisen und Nichteisenmetallen. Werkstoffprüfung und Prüfverfahren.
Spanlose Fertigung:
Urformen (Gießen, Spritzgießen, Sintern), Umformen (Walzen, Ziehen, Biegeumformen), Trennen durch Zerteilen.
Beschichten:
Oberflächenvorbehandlung, Aufbringung von Schichten.
Stoffschlüssiges Fügen:
Löten, Schweißen, Kleben.
Trennen:
Drehen.
Vorrichtungsbau:
Spannen, Magazinieren, Zuführen, Vereinzeln.
Klasse (2 Wochenstunden):
Trennen:
Fräsen, Schleifen, Bohren, Räumen. CNC-Werkzeugmaschinen,
Feinstbearbeitung.
Qualitätssicherung:
Aufgaben, Maßnahmen, Qualitätsregelkarte.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben des Fachgebietes.
Der Unterricht ist auf Vorkenntnisse aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik“ und „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik“ aufzubauen.
Der Praxisbezug wird durch Zusammenarbeit mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Werkstätte“ erhöht.
FEINWERKTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet gebräuchlichen Bauteile, Baugruppen, Steuerungen, Regelungen, Geräte und Verfahren kennen. Er soll die Prinzipien der Gerätekonstruktion sowie des Gerätebaues kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Elemente:
Begriffe, Normung, Toleranzen, Passungen, Oberflächenkenngrößen.
Verbindungselemente:
Unlösbare und lösbare Verbindungen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Elemente der drehenden Bewegung:
Achsen, Wellen, Gleit- und Wälzlager.
Speicherelemente:
Federn und Federsysteme.
Ruheelemente:
Kupplungen, Bremsen.
Umformerelemente:
Reibrad- und Zugmittelgetriebe.
Klasse (3 Wochenstunden):
Umformerelemente:
Zahnräder und Zahnradgetriebe.
Baugruppen:
Gesperre, Schalt-, Spann- und Sprungwerke, Dämpfungen.
Geräte der Massenfertigung:
Geräte der Haushalts-, Büro- und Unterhaltungstechnik.
Klasse (3 Wochenstunden):
Optische Elemente:
Bauelemente mit Planflächen, Linsen, Linsensysteme.
Optische Geräte:
Lupe, Mikroskop, Fernrohre, Projektionsgeräte.
Steuerungstechnik:
Steuerungsstrukturen. Gesetzmäßiges Erfassen von Steuerungsaufgaben. Elektromechanische, elektronische und pneumatische Steuerungssysteme. Programmierbare Steuerungen.
Regelungstechnik:
Elemente und Grundformen der Regler, Regelkreisglieder (Arten, Zeitverhalten). Elektronische und pneumatische Ausführungen von Reglern. Zweipunktregelungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung im feinwerktechnischen Gerätebau. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik“ und „Fertigungstechnik“ wichtig.
Die Praxisnähe wird durch Verwendung von Anschauungsobjekten und Firmenunterlagen erhöht.
BETRIEBSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Grundsätze der Führung gewerblicher und industrieller Mittelbetriebe kennen. Er soll Kalkulationen solcher Betriebe durchführen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Betriebliche Organisation:
Aufbauorganisation. Ablauforganisation. Grundlagen der Materialwirtschaft, Grundlagen der Zeitwirtschaft, Lohnformen. Lagerbestandführung, Materialeigenschaften.
Kalkulation:
Stundensatzrechnung, Betriebsabrechnung auf Voll- und Teilkostenbasis, Deckungsbeitragsrechnung, unternehmerische Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht baut auf Kenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde“ und „Werkstätte“ auf. Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Betriebspraxis in den Bereichen Betriebsführung, Arbeitsvorbereitung und Kalkulation. Dementsprechend wird die Unterrichtsform der Lösung praktischer Aufgaben vorherrschen.
ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachgebiete bedeutsamen Gesetze der Elektrotechnik und Elektronik und ihre Anwendungen kennen und facheinschlägige Aufgaben lösen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Begriffe:
Größen und Einheiten, Stromarten, Stromleitung in Metallen,
Halbleitern und im Vakuum.
Gleichstromtechnik:
Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Quellen und Verbrauchern, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Elektrisches Feld
(Kapazität, Schaltung von Kondensatoren).
Elektromagnetismus:
Magnetischer Kreis, Spule, Induktion.
Klasse (2 Wochenstunden):
Wechselstromtechnik:
Darstellung sinusförmiger Größen, Widerstände,
Leistungen, Drehstrom.
Elektrische Meßtechnik:
Begriffe (Meßabweichungen, Grundfehler, Einflußgrößen, Auswertung von Meßserien). Meßgeräte mit analogen und digitalen Meßverfahren zur Messung von Strom, Spannung und Leistung.
Elektronenstrahloszilloskop.
Elektroschutz:
Personen-, Leitungs- und Geräteschutz.
Klasse (3 Wochenstunden):
Elektrische Maschinen:
Transformator, Gleich- und Wechselstrommotoren, Klein- und Kleinstmotoren.
Bauelemente der Elektronik:
Ohmsche Widerstände, Kondensatoren, Spulen, Sperrschichtfreie Halbleiterwiderstände, Dioden, Transistoren, Thyristorbauelemente.
Digitaltechnik:
Begriffe, Transistoren als Schalter. Logische Grundfunktionen,
kombinatorische Schaltungen, einfache Flipflops.
Mikrocomputer:
Aufbau, Mikroprozessor (Aufbau, Programmierung), Speicher, Ein-Ausgabe-Bausteine.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Der Unterricht ist auf die im Pflichtgegenstand „Physik und angewandte Physik“ vermittelten Vorkenntnisse aufzubauen. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen in der 2. Klasse ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Physik und angewandte Physik“ wichtig.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll unter Anleitung Konstruktionszeichnungen des Fachgebietes sach- und normgerecht anfertigen können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Elemente:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Normen, Planerstellung, Bemaßung und Beschriftung, Schnittdarstellungen, Gewindedarstellung, Toleranzen und Passungen, Bezeichnung technischer Oberflächen.
Fertigkeiten:
Herstellung von Skizzen und normgerechten Werkzeichnungen von Bauteilen und einfachen Baugruppen nach Vorlagen oder Modellaufnahme.
Klasse (3 Wochenstunden):
Verbindungselemente:
Unlösbare, lösbare.
Führungselemente:
Achsen, Wellen, Gleit- und Wälzlager.
Klasse (3 Wochenstunden):
Baugruppen und einfache Geräte aus dem Lehrstoff der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik“ und „Feinwerktechnik“.
Klasse (3 Wochenstunden):
Geräte aus dem Lehrstoff der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik“, „Feinwerktechnik“ und „Elektrotechnik und Elektronik“.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.
Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Rechenhilfen und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.
LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Meß- und Prüfaufgaben der betrieblichen Laboratoriumspraxis selbständig und sorgfältig ausführen können. Er soll Ergebnisse ermitteln, interpretieren und Untersuchungsberichte erstellen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Übungen aus dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes „Elektrotechnik und Elektronik“.
Klasse (2 Wochenstunden):
Übungen aus dem Lehrstoff der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik“, „Feinwerktechnik“ und „Elektrotechnik und Elektronik“.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme des Fachgebietes sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung.
Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretisch-technischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.
Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung der Übungsprotokolle und die Ausarbeitung der Laboratoriumsberichte verlangt.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß-, Prüf- und Steuerungsaufgaben sowie Probleme der Arbeitsvorbereitung lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:
Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung, Vor- und Nachkalkulation, Beschaffungswesen.
Stoffgebiet Fertigungsmeßtechnik und Qualitätssicherung:
Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmeßgeräten. Lehren, Oberflächenmessung, Qualitätsdaten (Erfassung, Aufbereitung), Qualitätsregelkarten, Qualitätsberichterstattung.
Stoffgebiet Steuerungs- und Regelungstechnik:
Aufbau einfacher Steuerungen und Regelkreise. Prüfung der Schaltungen und des Übertragungsverhaltens.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretischtechnischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte“ erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (9 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Allgemeine mechanische und feinmechanische Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Gewindeschneiden von Hand, Schleifen, Schärfen, Schaben, Meißeln, Sägen, Stempeln, Weich- und Hartlöten, Kleben, Oberflächengestaltung).
Mechanische Werkstätte:
Drehen (Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden). Fräsen mit verschiedenen Werkstoffen und Werkzeugen nach Anriß und nach Maß. Kopierhobeln, Federn wickeln.
Klasse (14 Wochenstunden):
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