Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll unter Anleitung Konstruktionszeichnungen des Ausbildungszweiges sach- und normgerecht anfertigen können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Elemente:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung, Bemaßung
und Beschriftung; Toleranzen und Passungen.
Fertigkeiten:
Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei
Hauptrissen und in genormter Axonometrie.
Werkstattzeichnungen:
Einfache Normteile und Bauteile nach Vorlage und Modellaufnahme.
Stücklisten.
Klasse (3 Wochenstunden):
Werkstattzeichnungen:
Verbindungselemente, Achsen, Wellen und Lagerungen.
Schaubilder und Skizzen:
Schweißkonstruktionsdarstellungen.
Klasse (3 Wochenstunden):
Werkstattzeichnungen:
Wälzlagereinbauten.
Zusammenstellungszeichnungen:
Kupplungen, Zahnrad-, Riemen- und Kettengetriebe; Absperrorganen.
Klasse (3 Wochenstunden):
Werkstoffzeichnungen:
Entwürfe und Konstruktionen aus der Fördertechnik und aus dem Vorrichtungsbau einfacher Schweißkonstruktionen.
Pläne:
Installationspläne für hydraulische und pneumatische Anlagen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.
Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Rechenhilfen und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß-, Prüf- und Steuerungsaufgaben sowie Probleme der Arbeitsvorbereitung lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
Klasse (5 Wochenstunden):
Stoffgebiet programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:
Manuelle und rechnergestützte Programmierung; Einsatz verschiedener Werkzeuge an der Maschine. CNC-Programme mit steigendem Schwierigkeitsgrad.
Stoffgebiet Steuerungstechnik:
Elemente der Steuerungstechnik, Bausteine, logische Grundfunktionen, Schaltplanentwurf. Signalaufnahme und Signalverarbeitung, fest verdrahtete und freiprogrammierbare Steuerungen. Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten komplexer industrieller Steuerungsaufgaben.
Stoffgebiet Fertigungsmeßtechnik und Qualitätssicherung:
Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmeßgeräten, Lehren, Meß- und Profilprojektoren; Oberflächenrauhigkeitsmessungen; Qualitätsdaten, Aufbereitung, Prüfungsablauf, Fehlerbeseitigung bzw. Verhütung, Qualitätsberichterstattung.
Stoffgebiet Werkstoffprüfung:
Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren.
Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:
Rechnerunterstützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Arbeitsauftragserstellung, statistische Auswertung. Führung von praxisüblichen Dateien; Lagerhaltung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretischtechnischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte“ erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheitsund Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (9 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Schleifen von Hand, Meißeln, Sägen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden von Hand, Schaben, Stempeln, Scharfschleifen von Hand, Passen, Reiben von Hand).
Blechbearbeitung:
Richten, Biegen, Nieten, Abkanten, Bördeln, Treiben, Schneiden mit der Schere, Weichlöten, Oberflächenschutz durch Anstrich, Kleben. Grundkenntnisse der gebräuchlichen Beschläge.
Mechanische Werkstätte:
Fräsen und Hobeln verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhalten vorgegebener Toleranzen. Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden.
Schmiede:
Freiformschmieden, Strecken, Breiten, Spitzen, Stauchen, Lochen, Spalten, Absetzen, Richten,
Biegen, Kröpfen, Rollen, Verdrehen, Schroten, Gesenkschmieden. Einfache Glüh- und Härtearbeiten.
Klasse (14 Wochenstunden):
Mechanische Werkstätte:
Fräs- und Bohrarbeiten. Stirn- und Mantelfräsen; einfache Teilkopfarbeiten; manuelle Programmierung programmgesteuerter Maschinen. Dreharbeiten mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine zwischen Spitzen, mit Setzstöcken, Planscheiben und Drehdornen. Herstellen von Innen- und Außengewinden, Rändeln, Federwickeln. Einfache Arbeiten an programmgesteuerten Maschinen.
Schweißerei:
Sicherheitsvorschriften für die Durchführung von Schweißarbeiten. Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten. Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken und in verschiedenen Positionen, Blech- und Rohrschweißen); Hartlöten, Brennschneiden.
Blechbearbeitung:
Arbeiten an Blechbearbeitungsmaschinen. Arbeiten mit pneumatischen, hydraulischen und elektrischen Arbeitsgeräten. Abkanten, Bördeln, Spanen, Walzen, Sicken, Falzen, Blechabwicklungen; Punktschweißen. Stahlbauarbeiten unter Berücksichtigung der im Stahlbau üblichen schweißtechnischen Ausführung. Anwendung der im Stahlbau verwendeten Verbindungs- und Befestigungssysteme. Oberflächenschutz gegen Korrosion.
Formenbau:
Modelltischlerei (Anwendung im Modellbau, Fertigkeiten, Holzverbindungen, Anfertigen einfacher Modelle aus verschiedenen Werkstoffen). Gießerei (Formsandaufbereitung und Prüfung, Herstellen von Kernen ein- und mehrteiliger Gußformen, Schmelzen, Gießen, Gußputzen), Kunststoffverarbeitung (Verarbeitung thermoplastischer Halbzeuge und duroplastischer Faserverbundwerkstoffe. Spanende Verarbeitungsverfahren, Umform-, Schweiß- und Klebetechnik).
Klasse (14 Wochenstunden):
Mechanische Werkstätte:
Fräs- und Bohrarbeiten (Verzahnungen mit Teilapparat). Dreharbeiten (Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen; manuelle Programmierung numerisch gesteuerter Drehmaschinen).
Werkzeug- und Vorrichtungsbau:
Herstellen einfacher Schnitt-, Stanz-, Meß- und spanabhebender
Werkzeuge und von Vorrichtungen unter Verwendung von genormten
Bauteilen und Baugruppen.
Montage:
Zerlegen und Zusammenbau von Maschinen, Baugruppen und Geräten. Justieren. Prüfen und Instandsetzen, Feststellen und Beheben von mechanischen Störungen. Pneumatische und hydraulische Installationen (Kalt- und Warmbiegen. Einziehen und Aushalsen von Rohren einschließlich Warmbehandlung; Rohrgewindeschneiden; Vorrichten und Zusammenbauen von Rohrleitungen aus Stahl, Nichteisenmetallen und Kunststoff; Dichten und Schutzisolieren; Druckprüfung).
Elektrotechnik:
Niederspannungsinstallation (Zurichten und Verlegen von Leitungen, Herstellen von Verbindungen). Installationsschaltungen (Inbetriebnahme und Wartung von Verteil-, Sicherungs- und Schaltungseinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen).
Klasse (14 Wochenstunden):
Mechanische Werkstätte:
Fräs- und Bohrarbeiten (Fräsen und Bohren nach Koordinatensystem; rechnergestützte Programmierung numerisch gesteuerter Werkzeugmaschinen).
Dreharbeiten (Gewindesonderformen, mehrgängige Innen- und Außengewinde; rechnergestützte Programmierung numerisch gesteuerter Drehmaschinen).
Werkzeug- und Vorrichtungsbau:
Herstellen von Vorrichtungen und Werkzeugen, Wärmebehandlung des Stahles, Härteprüfung, Schleifen und Abziehen von Schneidwerkzeugen.
Rund-, Form- und Flachschleifen.
Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik:
Visuelles Erkennen verschiedener elektronischer Bauteile. Aufbauen,
Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen elektronischer Geräte und Systeme. Anschluß und Verbindungstechnik.
Arbeitsvorbereitung:
Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung. Arbeitsaufträge. Vor- und Nachkalkulation. Werkstattzeichnungen. Beschaffungswesen.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern in Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretischtechnischen Unterrichtsgegenstände sowie des Werkstättenlaboratoriums von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1A.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1A.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen können. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen:
Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6240. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugende von Zylinder- und Kegelflächen.
Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:
Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf maschinenbauliche Objekte. Netzkonstruktionen.
Normalriß eines Kreises:
Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und
einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen
Objekten.
Kugelflächen:
Normalriß einer Kugelfläche und ihrer ebenen Schnitte. Konturkreise. Anwendung auf kugelförmige Werkstücke mit prismatischen oder drehzylindrischen bzw. drehkegelförmigen Ansätzen und Bohrungen, bei denen die Drehachse des Drehzylinders bzw. Drehkegels den Kugelmittelpunkt enthält.
Normale Axonometrie:
Verzerrungen einer normalaxonometrischen Angabe. Anwendung auf Flächen und Objekte in einfacher Lage zum Koordinatensystem.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung.
Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.
Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf die Begriffsbildung Fernpunkt, Perspektivität und perspektive Kollineation sowie auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.
Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle Flächen“ ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt es sich, auf die geometrische Erzeugung auch der Prismen- und Pyramidenflächen als Bewegflächen hinzuweisen.
Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen“ erweist sich das Zurückführen der Lageaufgaben über Ebenen auf das Angittern und der Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessungen einer ebenen Figur sowie die Bedienung für orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene als ökonomisch. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.
Im Themenbereich „Normalriß eines Kreises“ empfiehlt es sich, auf die Einführung konjugierter Durchmesser zu verzichten. Die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises erweist sich als vorteilhafter als Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.
Im Themenbereich „Kugelflächen“ ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden.
Zwei Schularbeiten.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1A.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1A.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten
(Art. II Abs. 1, BGBl. Nr. 762/1990)
- 1990
- 1991
- 1992
- 1993
Anlage 1A.6.2
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR UHRMACHER
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände Klasse Summe pflich-
```
-
-
- tungs-
-
```
gruppe
```
```
1 Religion ...................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch ....................... 3 2 2 2 9 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) 2 2 - - 4 (I)
4 Geschichte .................... - 2 - - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde 2 - - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Staatsbürgerkunde ............. - - 2 2 4 III
7 Betriebstechnik ............... - - 2 2 4 I
8 Leibesübungen ................. 2 2 2 2 8 (IVa)
9 Mathematik und
angewandte Mathematik ......... 4 2 - - 6 (I)
10 Physik und angewandte Physik .. 2 2 - - 4 (II)
11 Chemie, angewandte Chemie
und Umwelttechnik ............. 2 1 - 1 3 II
12 Elektronische Datenverarbeitung
und angewandte elektronische
Datenverarbeitung ............. - 2 - - 2 I
13 Uhren ......................... 2 3 4 4 13 I
14 Schmuck und Juwelen ........... - - 2 - 2 III
15 Elektrotechnik ................ - - 2 2 4 (I)
16 Konstruktionsübungen .......... 2 2 2 2 8 I
17 Werkstättenlaboratorium ....... - - - 3 3 III
18 Werkstätte ................... 16 18 20 19 73 (Va)
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ..... 39 40 40 40 159
19 Pflichtpraktikum ............. mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die 4. Klasse.
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Freigegenstände Klasse pflich-
```
-
-
- tungs-
-
```
gruppe
```
```
Stenotypie ...................... 2 2 - - (V)
Lebende Fremdsprache (Englisch) . - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete *1) (...) .. - - 2 2 I bis VI
```
```
Unverbindliche Übungen
```
```
Leibesübungen ......... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht
```
```
Deutsch ........................ *2) *2) *2) *2) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) *2) *2) (I)
Mathematik und
angewandte Mathematik .......... *2) *2) (I)
```
```
*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1A
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1A
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE
EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1A.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1A.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1A.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1A.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG,
RECHTSKUNDE UND STAATSBÜRGERKUNDE
Siehe Anlage 1A.
BETRIEBSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Leistungsbereiche von Betrieben des Fachgebietes kennen. Er soll die Kosten- und Planungsrechnung zur Preisgestaltung, zur Rationalisierung und Kontrolle im Fachgebiet einsetzen können.
Er soll die für das Fachgebiet wesentlichen Bereiche der Werbung und des Verkaufes beherrschen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Uhrenfachgeschäft:
Handel und Werkstätte.
Kosten- und Planungsrechnung:
Kostenrechnung, Betriebsabrechnungsbogen, Handwerks- und Handelskalkulation.
Verkauf und Werbung:
Verkaufsgespräch, Verkaufspsychologie (Kauf- Multiplikation eines Vektors mit einem Skalarmotive, Verkaufsargumente, Verkaufstechnik) Direktwerbung. Rechtsvorschriften.
Klasse (2 Wochenstunden):
Unternehmensführung:
Organisation, Personalwesen, Finanzierung, Absatz, Beschaffung,
Einkauf, Lager und Kontrolle.
Kosten- und Planungsrechnung:
Betriebsabrechnung, Kalkulationsarten, Betriebskennzahlen.
Verkauf und Werbung:
Verkaufsförderung, Schaufensterentwürfe und -gestaltung, Warenanordnung, Dekorationshilfsmittel.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis. Praxisbetonten Übungen von Verkaufsgesprächen und der Gestaltung von Schaufenstern sowie der Anwendung vorhandener EDV-Programme kommt große Bedeutung zu.
Zur Abstimmung von Theorie und Praxis und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde“, „Uhren“, „Schmuck und Juwelen“ und „Werkstätte“ erforderlich.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt jeweils eine halbe Wochenstunde.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Algebra:
Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formumwandlungen, rein quadratische Gleichung, lineare Gleichungssysteme bis zu drei Variablen, Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen), Geradengleichungen, Kreisfunktionen im 1. Quadranten); Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,
Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen
Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln)
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis, pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.
Klasse (2 Wochenstunden):
Algebra:
Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen; quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen; Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arcusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen. Darstellung komplexer Zahlen, algebraische und graphische Operationen.
Geometrie:
Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und Cosinussatzes;
Oberflächen- und Volumsberechnungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere ist in der 1. Klasse auf das Erreichen der Rechensicherheit Wert zu legen. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In der 1. Klasse vier einstündige Schularbeiten, in. der 2. Klasse drei einstündige Schularbeiten.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben können. Er soll die kausalen Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten ableiten und erklären können.
Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilgebieten der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Allgemeine Physik:
Aufgaben und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.
Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.
Mechanik des Massenpunktes:
Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, Newtonsche Axinome). Arbeit, Energie, Impuls. Leistung. Reibung. Gravitation.
Mechanik deformierbarer Körper:
Hydro- und Aeorostatik (Aggregatzustände, Druck, Schweredruck). Oberflächenspannung und Kapillarität. Strömungen (innere Reibung, laminare und trubulente Strömung). Der deformierbare feste Körper (Spannung, Dehnung).
Klasse (2 Wochenstunden):
Wärmelehre:
Temperatur, Temperaturmessung. Dehnung, Wärme und Wärmemessung;
Wärmeübergänge, Elektrowärme.
Mechanische Schwingungen und Wellen:
Charakteristische Eigenschaften; Akustik einschließlich Infraschall
und Ultraschall.
Optik:
Strahlenoptik, Wellenoptik (Beugung, Interferenz, Polarisation)
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung an Beispielen aus dem Bereich der Elektrotechnik und der Elektronik.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen.
Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der facheinschlägigen Werk- und Hilfsstoffe beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Begriffe und Gesetze:
Atomaufbau und Periodensysteme; chemische Bindung; Oxidationszahl; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.
Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:
Metalle, Nichtmetalle; Redoxreihe; Galvanostegie.
Klasse (1 Wochenstunde):
Kohlenwasserstoffe:
Molekularer Aufbau, Nomenklatur, Rohstoffbasis, in organischen Werkstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen. Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften).
Umwelttechnik:
Luft-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip; Interessenkonflikte).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche vor allem in der 2. Klasse durch audio-visuelle Hilfsmittel zu unterstützen.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND
ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1A.
UHREN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die Verfahren der Fertigung kennen.
Der Schüler soll Aufbau und Funktion von Uhren und Zeitmeßanlagen kennen, er soll einfache, einschlägige Berechnungen durchführen können. Er soll die geschichtliche Entwicklung der Uhr kennen und aufgrund der äußeren Gestaltung zuordnen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Metallische Werkstoffe:
Eisenmetalle (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung;
Legierungen; Wärmebehandlung, Oberflächenschutz).
Nichteisenwerkstoffe des Fachgebietes (Eigenschaften, Verwendung;
normgerechte Bezeichnung; Wärmebehandlung).
Nichtmetallische Werkstoffe:
Kunststoffe, Isolierstoffe (Arten und Verwendung).
Spanende Formgebung:
Zerspanung. Werkzeuge, Vorrichtungen, Maschinen (Mechaniker- und Uhrmacherdrehmaschine, Tischbohrmaschine). Hilfsmittel.
Verbindungstechnik:
Schweißen, Löten, Kleben.
Oberflächen:
Schleifen, Polieren.
Klasse (3 Wochenstunden):
Aufbau der Uhren:
Einteilung; Funktion der Bauteile und Baugruppen.
Mechanische Energiespeicher und Antriebssysteme:
Gewichtszug, Federzug (Feder, Federhaus).
Lager:
Lagerreibung. Metallager, Steinlager; Schmierung, Reinigung,
Reparatur.
Zahnräder:
Verzahnungen in Uhren. Verzahnungsfehler (Arten, Behebung). Reparatur und handwerkliche Herstellung von Zahnrädern.
Räderwerk:
Baugruppen im Räderwerk der normalen mechanischen Uhr. Ermittlung
fehlender Räder.
Hemmungen:
Grahamhemmung, rückführende Hemmungen; Kolbenzahnhemmung.
Klasse (4 Wochenstunden):
Handaufzug und Zeigerstellsysteme:
Wippenaufzug, Kupplungsaufzug.
Räderwerk:
Uhren ohne Minutenrad, Uhren mit Zentralsekunde.
Hemmungen:
Freie Stifthemmung, Pendelstifthemmung, Turmuhrhemmung,
Zylinderhemmung, Spindelhemmung, Duplex- und Chronometerhemmung.
Hemmungen für Präzisionspendeluhren.
Schlagwerk:
Halbstundenschlagwerke, Viertelstundenschlagwerke. Berechnung
fehlender Räder.
Pendel:
Pendelaufhängung und -führung, Schwingungsdauer, Regulieren,
Gangstörungen, Temperaturkompensation.
Unruh:
Lagerung und Aufbau, Schwingungsdauer, Bestimmen der Spirale,
Regulieren, Gangstörungen, Spirale mit Endkurve,
Temperaturkompensation. Tourbillon.
Sicherungsmaßnahmen:
Stoßsichere, wasserdichte, antimagnetische, kratzfeste Ausführung.
Klasse (4 Wochenstunden):
Feinstellung der Kleinuhr:
Lagen-, Temperatur- und Isochronismusfeinstellung.
Uhrenprüfung:
Prüfgeräte und Prüfverfahren im Handwerk; Qualitätsprüfung der Uhrenindustrie (Chronometerprüfung), Stichprobenprüfung.
Uhren mit Zusatzeinrichtungen:
Automatische Armbanduhr, Uhren mit Kurzzeitmessern, Kalenderuhren.
Quarzuhren:
Bauelemente; Analogquarzuhr, Digitalquarzuhr; Zusatzeinrichtungen.
Design der Uhr:
Erscheinungsbild, Gehäuse, Zifferblatt, Zeiger, Glas, Band.
Uhrenanlagen:
Hauptuhren, Nebenuhren, Sonderuhren. (Schalt- und Signaluhren, Synchronuhren, Atomuhr, funkgesteuerte Uhren, Anlagen zur Sportkurzzeitmessung. Mikroprozessorgesteuerte Turmuhren.)
Zeit:
Kalender, Sonnenzeit, Sternzeit, Definition der Sekunde.
Geschichte der Uhr:
Elementaruhren, Entwicklung der Räderuhr, Entwicklung der elektrischen und elektronischen Uhr; Zeitepochen und ihre Stilelemente.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung im Uhrmachergewerbe, daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Funktionen zurücktreten.
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die praktische Anwendung im Uhrmachergewerbe.
Für den Technologieunterricht sind Rückgriffe auf physikalische und chemische Vorkenntnisse erforderlich.
Daher kommt entsprechend der Reparaturpraxis den historischen Uhren besondere Bedeutung zu.
Zur Abstimmung von Theorie und Praxis und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Uhren“, „Schmuck und Juwelen“ und „Werkstätte“ erforderlich.
Zur Praxisnähe gehört auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe. Zur Veranschaulichung lassen sich Druckschriften und Wandtafeln, für Bewegungsvorgänge Modelle und Filme mit großem Nutzen einsetzen.
SCHMUCK UND JUWELEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Uhrenfachhandel angebotenen Schmuckwaren kennen und bewerten können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Edelmetalle:
Gold, Silber, Platin; Edelmetallegierung und -überzüge; Punzierung.
Schmuckherstellung:
Spanlose und spanabhebende Formgebung, Oberflächengestaltung.
Edelsteine:
Allgemeine Eigenschaften; Diamant; Brillantschliff, Brillantgraduierung. Farbsteine; Schliff und Fassung.
Schmuckformen:
Ringe, Armbänder, Ohr- und Halsschmuck.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis.
Lehrausgänge und Exkursionen.
ELEKTROTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und ihre Anwendung in dem Fachgebiet sicher beherrschen und facheinschlägige Aufgaben lösen können.
Der Schüler soll die Vorschriften hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Begriffe:
Größen und Einheiten. Stromarten.
Stromkreis:
Stromleitung in Metallen, lineare Widerstände. Ohmsches Gesetz,
Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Widerständen und Stromquellen,
Ersatzschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.
Magnetisches Feld:
Charakteristische Größen und Gesetze.
Klasse (2 Wochenstunden):
Elektrisches Feld:
Charakteristische Größen und Gesetze. Energie und Kraftwirkung.
Kondensatoren. Dielektrische Werkstoffe.
Elektromagnetismus:
Magnetischer Kreis. Zeitlich veränderliche Magnetfelder, Induktionsgesetz, Induktivität; Energie und Kraftwirkung.
Wechselstromtechnik:
Darstellung sinusförmiger Größen (Spitzenwert, Mittelwert und Zeigerdarstellung). Wechselstromwiderstände, Resonanz; Leistung.
Elektrische Energiespender für Uhren:
Batterien, Akkumulatoren, Solarzellen.
Bauteile und Baugruppen:
Stromleitung im Halbleiter, Diode, Transistor, integrierte Schaltungen, Kleinstmotoren, Verstärker, Schwingschaltung, Frequenzteiler.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie“, Uhren“ und „Werkstätte“ erforderlich.
Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll selbständige Aufgaben des Fachgebietes normgerecht lösen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Elemente:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung, Bemaßung
und Beschriftung.
Pläne:
Fertigungszeichnungen einfacher Konstruktionen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Pläne:
Fertigungszeichnungen von Bauteilen (Verbindungselemente, Elemente der Drehbewegung) nach vorgegebenen Entwürfen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Pläne:
Fertigungszeichnungen aus den Themenbereichen Hemmungen,
Verzahnungen, Räderwerk (Funktionszeichnung)
Bemessung:
Fehlende Teile (Zahnräder, Hemmungsteile)
Klasse (2 Wochenstunden):
Pläne:
Fertigungszeichnungen aus den Themenbereichen Klein- und Großuhrwerke und Schlagwerke.
Bemessung:
Fehlende Teile (Schlagwerke).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie“, „Uhren“ und „Werkstätte“ erforderlich.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Stoffgebiet Uhrenprüfung:
Aufsuchen und Beheben von komplexen Fehlern, Prüfen und äußere
Beeinflussung.
Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:
Reparaturannahme und Reparaturabgabe, Lagerhaltung, Kalkulation,
Qualitätskontrolle.
Stoffgebiet Elektrische Meßtechnik:
Prüfen von Bauteilen, Abnahmeprüfung von Uhren.
Stoffgebiet Feinmeßtechnik:
Vermessen von Uhrenbestandteilen, Eichen von Meßgeräten.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der zu übenden Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretischtechnischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte“ erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll Fertigungen des Fachgebietes nach normgerechten Zeichnungen durchführen können. Er soll Reparatur- und Wartungsarbeiten an Uhren vornehmen und im Reparaturbetrieb erforderliche Ersatzteile anfertigen können; er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheitsund Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (16 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung, manuelle Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Schleifen, Polieren, Sägen, Bohren, Senken, Nieten, Gewindeschneiden, Richten, Reiben, Passen, Härten, Anlassen). Arbeiten an einfachen Werkzeugmaschinen (Mechanikerdrehmaschine, Tischbohrmaschine).
Großuhrmacherei:
Arbeiten auf der Uhrmacherdrehmaschine, Anfertigen von Zahnrädern
und Wellen.
Großuhrreparaturwerkstätte:
Reinigung, Wartung und Reparatur von einfachen Großuhren.
Klasse (18 Wochenstunden):
Großuhrmacherei:
Anfertigen von Hemmungsteilen, Einstellen von Großuhrhemmungen, Weich- und Hartlöten, Kleben. Zusammenbau von Großuhren.
Großuhrreparaturwerkstätte:
Komplexe Großuhren und einfache Schlagwerksuhren (Reparatur, Herstellung von Ersatzteilen).
Kleinuhrmacherei:
Anfertigung von komplexen Bestandteilen für Taschenuhren aus
Messing und Stahl.
Kleinuhrreparaturwerkstätte:
Reinigung, Wartung und Reparatur von Taschenuhren.
Klasse (20 Wochenstunden):
Kleinuhrreparaturwerkstätte:
Zerlegen und Zusammensetzen von Herrenarmbanduhren mit Handaufzug
und automatischem Aufzug.
Großuhrreparaturwerkstätte:
Alte Großuhren mit Halb- und Viertelstundenschlagwerk (Reparatur, Herstellung von Ersatzteilen).
Uhrenelektronik:
Arbeiten an elektronischen Großuhren. Mikrolöten.
Klasse (19 Wochenstunden):
Kleinuhrreparaturwerkstätte:
Reparatur- und Ergänzungsarbeiten an komplexen Kleinuhren.
Uhrenelektronik:
Arbeiten an elektronischen Kleinuhren. Zerlegen, Zusammensetzen,
Ölen, Regulieren.
Reparaturwerkstätte für elektronische Uhren:
Prüfen, Ersetzen von defekten Teilen, Reinigung und Wartung.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeine Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind dem Schüler im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zu Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Auftrag bis zur Abnahme kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokollheft mit chronologischen Eintragungen.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1A.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1A.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll branchenübliche englische Texte, insbesondere Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, unter Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern lesen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können. Er soll komplexere Sachverhalte des Alltags und der Berufswelt, erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches, in verständlichem Englisch mündlich und schriftlich beschreiben und diskutieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Alltag und Aktuelles:
Kompliziertere Sachverhalte.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Berufliche Auslandsbeziehungen.
Technik und Hilfswissenschaften:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Schutz, Wartung und Pflege einfacher Objekte).
Klasse (2 Wochenstunden):
Umwelt, Alltag und Aktuelles:
Kontroversielle Themen, die volks- und sprachbedingte Unterschiede
illustrieren.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Wirtschafts- und Arbeitsformen in Österreich und im
angelsächsischen Bereich.
Technik:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung, Pflege, Entstörung, Reparatur.)
Didaktische Grundsätze:
Wie im Pflichtgegenstand Englisch.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1A.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten
(Art. II Abs. 1, BGBl. Nr. 762/1990)
- 1990
- 1991
- 1992
- 1993
Anlage 1A.1.4
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR HOLZWIRTSCHAFT UND SÄGETECHNIK
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände Klasse Summe pflich-
```
-
-
- tungs-
-
```
gruppe
```
```
1 Religion ...................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch ....................... 3 2 2 2 9 (I)
3 Lebende Fremdsprache (.....)... 2 2 2 2 8 (I)
4 Geschichte .................... - 2 - - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde 2 - - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Staatsbürgerkunde ............. - - 2 2 4 III
7 Betriebswirtschaft ............ 3 2 2 3 10 I
8 Rechnungswesen ................ 3 2 2 2 9 I
9 Leibesübungen ................. 2 2 2 2 8 (IVa)
10 Mathematik und
angewandte Mathematik ......... 4 - - - 4 (I)
11 Physik und angewandte Physik .. 2 - - - 2 (II)
12 Chemie, angewandte Chemie
und Umwelttechnik ............. 2 1 - - 3 II
13 Elektronische Datenverarbeitung
und angewandte elektronische
Datenverarbeitung ............. - 2 - - 2 I
14 Elektrotechnik *1) ............ - - 2 2 4 (I)
15 Grundlagen des Maschinenbaues . 2 - - - 2 I
16 Holzbearbeitungsmaschinen ..... - 3 3 2 8 I
17 Sägewerksanlagen .............. - - 2 2 4 I
18 Forstwirtschaft ............... 2 2 - - 4 III
19 Holzwirtschaft ................ - - 2 2 4 III
20 Technologie ................... - 3 2 2 7 I
21 Konstruktionsübungen .......... - 2 2 2 6 I
22 Werkstätte .................... 9 12 12 12 45 (Va)
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ... 38 39 39 39 155
23 Pflichtpraktikum.............mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die letzte Klasse.
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Freigegenstände Klasse pflich-
```
-
-
- tungs-
-
```
gruppe
```
```
Zweite lebende
Fremdsprache *2) (...) .......... 2 2 2 2 (I)
Stenotypie ....................... 2 2 - - (V)
Darstellende Geometrie ........... 2 - - - (I)
Aktuelle Fachgebiete *4) (..) .... - - 2 2 I bis VI
```
```
Unverbindliche Übungen
```
```
Leibesübungen ........... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht
```
```
Deutsch ......................... *3) *3) *3) *3) (I)
Lebende Fremdsprache (.....)..... *3) *3) *3) *3) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ...................... *3) - - - (I)
```
```
*1) Mit Übungen.
*2) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*3) Bei Bedarf in jeder Klasse ein oder zwei Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*4) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1A.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1A.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE
EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1A.
LEBENDE FREMDSPRACHE
( )
Siehe Anlage 1 C.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1A.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1A.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND
STAATSBÜRGERKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bedeutung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge für die Produktion im Fachgebiet sowie die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen. Der Schüler soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen. Er soll die demokratischen Prinzipien bejahen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Grundbegriffe:
Aufgaben der Volkswirtschaftslehre, Ziele der Wirtschaftspolitik.
Produktion:
Funktionsrhythmus, Produktionsfaktoren, Betrieb-Unternehmen,
Massenproduktionsgesetz.
Wirtschaftsordnungen:
Modelle, reale Formen, Vergleiche.
Markt:
Definition, Einteilung, Preis.
Einkommen:
Arten, Höhe, Einkommensverteilung, -verwendung, -elastizität.
Geld und Währung:
Geldgeschichte, Geldwert, Störungen.
Konjunktur:
Phasen, Entwicklung, Impulse.
Ausgewählte Kapitel der Wirtschaftspolitik:
Industrie-, Handels-, Währungs-, Sozial-, Agrar- und Forstpolitik.
Klasse (2 Wochenstunden):
Unternehmerrecht:
Privatrecht, Handelsrecht (Kaufmann, Handelsregister, Dienstleistungen, Handelsgeschäfte, Handelskauf). Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes), Schutz geistigen Eigentums.
Arbeitnehmerrecht:
Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner, Auflösung von Arbeitsverhältnissen; Angestelltengesetz; Arbeiter, Lehrling), Arbeitsschutz (Arbeitszeitschutz, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz, Aushangpflicht; Sozialversicherung). Schutz geistigen Eigentums.
Staatsbürgerkunde:
Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtsstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Verfassungen bedeutender Staaten; internationale Stellung Österreichs, immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung. Zwischenstaatliche Organisationen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie die Aktualität. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.
In vielen Teilbereichen wird auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde“ zurückgegriffen werden können.
Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen auch schulfremder Personen große Bedeutung zu. In den wirtschaftlichen und rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für die die Arbeit in Gruppen und Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind.
Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer in Diskussionen durch Zwischenfragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau von Betrieben, die Vorgänge in Betrieben und die Beziehungen von Betrieben, insbesondere von Betrieben der Holzwirtschaft zur Außenwelt kennen; er soll die Stellung des Betriebes im Spannungsfeld von Interessen verstehen. Er soll die Funktions- und Leistungsbereiche von Betrieben, die Rechtsformen von Unternehmungen und die rechtlichen Grundlagen häufiger betriebswirtschaftlicher Vorgänge kennen.
Der Schüler soll selbständig betriebswirtschaftliche Entscheidungen treffen können; er soll daher sozial und umweltbewußt handeln. Der Schüler soll häufige Schriftstücke der Wirtschaftspraxis abfassen und diktieren können. Der Schüler soll Rationalisierungsmöglichkeiten im Betrieb, insbesondere durch Automatisierung und Verbesserung der Kommunikation erkennen können.
Der Schüler soll zur Kommunikation und Kooperation, zur selbständigen Arbeit mit betriebswirtschaftlicher Literatur, zum selbständigen Bildungserwerb und zur Mobilität fähig und bereit sein.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Elemente der Wirtschaft:
Bedürfnis; Bedarf; Güter und Dienstleistungen; Markt.
Betrieb und Unternehmung:
Aufgaben und Arten des Betriebes; Leistungsprozeß (Faktoren und Funktionen des Betriebes), Rechtliche Grundlagen der Unternehmung (Kaufmann, Firma, Handels- und Genossenschaftsregister), Unternehmungsformen. Mitarbeiter, Vollmachten.
Kaufvertrag:
Rechtliche Grundlagen; Inhalt; Anbahnung und Abschluß. Ordnungsgemäße Erfüllung (Lieferung, Annahme, Zahlung).
Klasse (2 Wochenstunden):
Kaufvertrag:
Vertragswidrige Erfüllung (Lieferung mangelhafter Ware, Lieferverzug, Annahmeverzug, Zahlungsverzug), Eigentumsvorbehalt, handelsrechtliche Gewährleistung, Produkthaftung.
Wechsel:
Rechtliche Grundlagen, Bestandteile, Vorgänge.
Markt und Marketing:
Betriebliche Bedeutung der Marktorientierung, Organisationsformen des Marktes, Marktforschung, Produkt- und Programmpolitik, Preis- und Konditionenpolitik; Distributionspolitik; Kommunikationspolitik.
Materialwirtschaft:
Betriebliche Bedeutung von Beschaffung und Lagerhaltung. Beschaffungspolitische Instrumente, Optimierung von Beschaffung und Lagerhaltung; Kennzahlen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Handelsbetriebe:
Funktionen des Handels; Einzelhandelsbetrieb; Großhandelsbetrieb; Handelsvermittler; Entwicklungstendenzen. Besondere Probleme in den Leistungsbereichen; Handelsbetrieb und Umwelt.
Transportbetriebe und Betriebe der Transportvermittler:
Post, Bahn, Straßentransport, Schiffahrt, Luftverkehr, Spediteur (Besonderheiten der Leistungserteilung und Leistungsverwertung, einfache Tarifberechnungen); Lagerhausbetriebe, Formulare.
Außenhandel:
Bedeutung, Betriebsformen, Besonderheiten des Kaufvertrages, Zoll
und Zollverfahren, Exportförderung.
Finanzierung:
Begriff; Innen- und Außenfinanzierung; Eigen-, Fremd- und Selbstfinanzierung; Finanzierungsgrundsätze und Errechnung einschlägiger Kennzahlen; Tendenzen in der Finanzierung und Sonderformen. Investition (Begriff und Arten, Investitionsplanung und Investitionsentscheidung, Investitionsrechnung).
Klasse (3 Wochenstunden):
Geld- und Kapitalmarkt:
Wertpapiere, Wertpapierbörse.
Bankbetriebe:
Rechtsgrundlagen, Geschäftsgrundsätze, Leistungsprogramm (Passiv-, Aktiv-, Dienstleistungsund Eigengeschäfte), Preispolitik (Zins- und Gebührenpolitik), Besonderheiten der Betriebsformen, Typen der Bankbetriebe, Geld- und Kapitalanlage.
Sonstige Dienstleistungsbetriebe:
Auskunfteien, Versicherungen, Fremdenverkehr,
Revisionsbetriebe.
Leistungserstellung und Fertigungswirtschaft:
Merkmale der industriellen und handwerklichen Gütererzeugung,
Fertigungsbetriebe und Umwelt.
Industriebetriebe:
Merkmale, Typen, Standort. Besonderheiten der industriellen
Leistungsfaktoren (Forschung und Entwicklung; Zeitwirtschaft,
Rationalisierung, Qualitätssicherung).
Industrielle Leistungsbereiche:
Besondere Probleme der Materialwirtschaft, Fertigung (Fertigungsprogramm, Fertigungsverfahren, Fertigungsvorbereitung, Fertigungsdurchführung, Fertigungskontrolle), besondere Probleme des industriellen Marketings, besondere Aspekte der Sägeindustrie.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der österreichischen Wirtschaftspraxis. Dies bedingt ua. die kritische Behandlung der Rolle der Medien, vor allem im Themenbereich „Marketing“ und eine geraffte Darstellung in Randbereichen, wie „Handelsvermittler“, „Lagerhausbetriebe“ und „Typen der Bankbetriebe“.
Die anwendungsorientierte Bildungs- und Lehraufgabe erfordert zahlreiche Übungen, vor allem im Schriftverkehr und der mündlichen Kommunikation. Besonders kommunikationsintensiv sind Themenbereiche wie „Kaufvertrag“, „Schadensabwicklung“ und „Personal“. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, kommt es bei der Durchführung der Aufgaben neben der Angemessenheit des Inhaltes auch auf die äußere Form und auf den sprachlichen Ausdruck an. Dabei helfen praxisgerechte Unterrichtsmittel (Bücher, Fachzeitschriften, Originalvordrucke, bildliche Darstellung, EDV-Software) sowie Vorträge schulfremder Personen, Exkursionen und Lehrausgänge.
Der Aktivierung der Schüler und der Verbesserung der Ausdrucks- und Argumentationsfähigkeit sowie der Kreativität dienen Diskussionen und Fallstudien einschließlich der Verfassung von Schriftstücken zu komplexeren Geschäftsfällen. Diese Aktivitäten erfolgen am zweckmäßigsten in Gruppenarbeit.
Zur selbständigen Informationsbeschaffung und zum selbständigen Lernen bedürfen die meisten Schüler der Anleitung.
Das Erfordernis der Anwendbarkeit des Gelernten bedeutet auch, daß der Lehrstoff einer Klasse in den komplexeren Aufgabenstellungen der folgenden Klassen wiederkehrt; liegt vor dieser Wiederkehr ein längerer Zeitraum, ist Wiederholung angezeigt.
Die besondere Bedeutung des Pflichtgegenstandes „Betriebswirtschaft“ bei der Erreichung des allgemeinen Bildungszieles bedingt Absprachen mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände, sodaß diese auf dem jeweiligen Stand des betriebswirtschaftlichen Unterrichts aufbauen und praxisnahe Aufgaben auswählen können.
In jeder Klasse vier Schularbeiten.
RECHNUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Geschäftsfälle aller Schwierigkeitsgrade sicher kontieren und einfache Bilanzen erstellen können. Er soll die gebäuchlichsten Kostenrechnungssysteme kennen und einschlägige Rechnungen einschließlich der Kalkulation durchführen können. Er soll die Personalverrechnung einschließlich der Verbuchung und des Schriftverkehrs beherrschen.
Der Schüler soll die durch den Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen im Rechnungswesen entstehenden Möglichkeiten kennen. Er soll computergerecht kontieren, Computerausdrucke lesen und interpretieren und Aufgaben des Rechnungswesens computerunterstützt lösen können.
Der Schüler soll die Rechtsgrundlagen und den aktuellen Stand der Organisation des Rechnungswesens sowie die Rechtsfolgen von Mängeln im Rechnungswesen kennen. Er soll die auf häufige wirtschaftliche Vorgänge anwendbaren Teile des Steuerrechtes kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Stellung des Rechnungswesens:
Begriff, Gliederung und Aufgaben des Rechnungswesens; rechtliche
Grundlagen; Belegwesen.
Doppelte Buchhaltung:
Begriff und Merkmale, Bilanz. Systematik der Verbuchung im Hauptbuch einschließlich Eröffnung und Abschluß.
Einheitskontenrahmen und Kontenplan. Verbuchung laufender Geschäftsfälle im Hauptbuch (Erfassung der Warenein- und Warenverkäufe, Bezugs- und Versandkosten, Rücksendungen, Preisnachlässe, Skonto, Zahlung, Steuern, Löhne und Gehälter). Hauptbuchabschluß, Probebilanz. Bücher (Arten, Verknüpfung, Neben- und Hilfsbücher).
Steuern:
Umsatzsteuer (Beschaffungs- und Absatzbereich), formale
Bestimmungen, Verbuchung.
Bilanz:
Bewertungsgrundsätze, Waren- und Materialbewertung, Anlagenbewertung (Begriff und Ursachen der Anlagenabschreibung, Berechnung und Verbuchung, Formen des Anlagenverzeichnisses).
Klasse (2 Wochenstunden):
Bilanz:
Sonderfälle der Anlagenbewertung (Verbuchung von selbsterstellten und von in Bau befindlichen Anlagen, Erhaltungs- und Herstellungsaufwand, Ausscheiden von Anlagen). Rechnungsabgrenzung. Rückstellung. Forderungsbewertung. Erstellung von Abschlüssen.
Wirtschaftliches Rechnen:
Terminrechnung; Ratenrechnung; Abrechnung von Wechselgeschäften,
von Valuten und Devisen.
Doppelte Buchhaltung:
Verbuchung von Wechsel-, Import- und Exportgeschäften. Kontierung
laufender Geschäftsfälle anhand von Belegen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Kostenrechnung:
Begriffe; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen. Kostenartenrechnung (Erfassung der Kosten unter Berücksichtigung der Bezugskalkulation einschließlich der Zollrechnung, Berechnung der kalkulatorischen Kosten). Kostenstellenrechnung einschließlich innerbetrieblicher Leistungsverrechnung. Kostenträgerrechnung (Divisionskalkulation, Zuschlagskalkulation). Absatzkalkulation. Kostenträgererfolgsrechnung. Kostenrechnungssysteme (Vollkosten, Teilkosten, Istkosten, Plankosten, Deckungsbeitragsrechnung).
Automatisierung im Rechnungswesen:
Organisation in Unternehmungen unterschiedlicher Größe und in Unternehmungen mit mehreren Betrieben.
Klasse (2 Wochenstunden):
Bilanz:
Bewertung von Halb- und Fertigerzeugnissen. Rücklagen (Begriff und Einteilung, Berechnung und Verbuchung). Berechnung des handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Gewinnes. Abschluß bei Personengesellschaften, Stiller Gesellschaft sowie Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Genossenschaft.
Steuern:
Gliederung, Abgabenverfahrensrecht. Einkommensteuer;
Körperschaftsteuer; Gewerbesteuer.
Personalverrechnung:
Abrechnung von laufenden und sonstigen Bezügen, Sonderfälle;
Verrechnung mit der Krankenkasse, dem Finanzamt und der Gemeinde;
Verbuchung von Löhnen und Gehältern; gesetzlich vorgeschriebene Aufzeichnungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit des Vorkommens in der betrieblichen Praxis, die Aktualität und der Beitrag zur Erziehung zur Verantwortung und gründlicher Arbeit. In diesem Sinne wird etwa die Kostenrechnung wegen ihrer zunehmenden Bedeutung in der Praxis besonderes Gewicht erhalten. In den Themenbereichen „Steuern“ und „Personal“ ist die Beherrschung des einschlägigen Schriftverkehrs von Bedeutung.
Hinweise auf die Verantwortung des im Rechnungswesen Tätigen und auf die steuerlichen Auswirkungen von Handlungsalternativen tragen zur Entscheidungsfreudigkeit bei.
Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, kommt es bei allen Ausarbeitungen neben dem Inhalt auch auf die Form (Einhaltung von Vorschriften und Gefälligkeit) an.
In jeder Klasse vier Schularbeiten.
Die Praxisnähe wird auch durch den Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen, kaufmännischen Rechengeräten und Organisationsmitteln, deren Bedienung der Unterweisung und Übung bedarf, sowie durch Fachliteratur, Gesetzestexte, aktuelle Zeitungsmeldungen usw. gefördert. Daher stehen die sachlichen und organisatorischen Zusammenhänge und die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit im Vordergrund.
Der Aktivierung der Schüler zu praxisrelevant selbständiger Arbeit dient die Verwendung von Originalmaterial in Einzel- und Gruppenarbeit. Exkursionen und Lehrausgänge erhöhen den Aktualitätsbezug; sie bedürfen sorgfältiger Vor- und Nachbereitung.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE
MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Analysis, der Numerik und der Statistik auf Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Algebra:
Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichung), Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen), Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,
Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen
Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit), Trigonometrie des
rechtwinkeligen Dreiecks.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In jeder Klasse drei einstündige Schularbeiten.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 1A. 1.2
12.CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE
Siehe Anlage 1A. 1.2
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND
ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1A.
ELEKTROTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Funktion elektrischer Maschinen und Anlagen des Ausbildungszweiges kennen. Er soll elektrische Störungen an solchen Maschinen und Anlagen eingrenzen und einfache Störungen beheben können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Begriffe:
Größen und Einheiten. Stromarten.
Wärmegeräte:
Arten; Steuerung, Thermostatsregelung.
Transformatoren:
Arten, Anwendung.
Elektromotoren:
Arten, Aufbau, Bestandteile, Betriebsarten, Betriebsverhalten,
Anwendung. Schutzarten, Isolierklassen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Lichttechnik:
Größen. Glühlampen, Gasentladungslampen;
Leuchten.
Schutzmaßnahmen:
Fehler (Arten, Gefährlichkeit). Netzabhängige und netzunabhängige
Schutzmaßnahmen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Ausbildungszweiges; daher kommt der Verwendung praxisüblicher Unterlagen besondere Bedeutung zu.
Bildliche Darstellungen fördern die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt in der
Klasse 1 Wochenstunde.
GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUES
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Eigenschaften, Einsatzbereiche und Wärmebehandlungsverfahren der im Fachgebiet verwendeten Maschinenteile kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Werkstoffe:
Eisenmetalle (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung, Legierungen, Wärmebehandlung).
Nichtmetalle des Fachgebietes, Kunststoffe.
Maschinenelemente:
Lösbare und unlösbare Verbindungen; Achsen, Wellen, Lager;
Zahnräder, Kupplungen, Riementrieb, Kettentrieb.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben in der Praxis des Fachgebietes.
Normblätter, Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher sind wichtige Unterrichtsmittel.
Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Physik und angewandte Physik“ wichtig.
HOLZBEARBEITUNGSMASCHINEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau, die Bauarten, die Wirkungsweise, den Einsatz und die Handhabung der gebräuchlichen Werkzeuge und Maschinen zur Holzbearbeitung sowie deren Instandsetzung kennen und die wichtigsten Sicherheitsvorschriften beherrschen.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Werkzeugzurichtung:
Schärfscheiben, Sägeblattbehandlung.
Sägehauptmaschinen:
Gatter, Bandsägen, Spaner.
Sägenebenmaschinen:
Doppelbesäumer, Kapp- und Ablängsägen,
Hackmaschinen.
Klasse (3 Wochenstunden):
Hobelmaschinen:
Abrichthobelmaschinen, Dicktenhobelmaschinen, kombinierte
Maschinen.
Fräsmaschinen:
Untertischfräsmaschinen, Oberfräsmaschine, Formfräsmaschinen.
Schleifmaschinen:
Bandschleifmaschinen, Tellerschleifmaschinen, Lackschleifmaschinen,
Trommelschleifmaschinen.
Furniermaschinen:
Schälmaschinen, Messermaschinen. Sonstige
Holzbearbeitungsmaschinen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Förderanlagen:
Pneumatische Förderanlagen, Stetigförderer, Unstetigförderer.
Kraft- und Antriebsmaschinen:
Wasserkraftmaschinen, Verbrennungskraftmaschinen.
Steuerungstechnik:
Pneumatik, Hydraulik.
Schutzmaßnahmen:
Dienstnehmerschutzverordnung, Maschinenschutzvorrichtungsverordnung, Brandschutz.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für die Praxis des Fachgebietes. Bildliche Darstellungen, visuelle Hilfsmittel und Exkursionen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichts.
Zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung mit anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere „Konstruktionsübungen“ und „Werkstätte“ wichtig.
SÄGEWERKSANLAGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Grundsätze der Planung von Sägewerksanlagen und die in der Sägeindustrie üblichen Arbeitsverfahren einschließlich des innerbetrieblichen Förderwesens gründlich kennen. Er soll die Betriebsstrukturen und die Formen des Arbeitsflusses in der Sägeindustrie kennen.
Der Schüler soll Arbeitseinteilungen treffen und technische und wirtschaftliche Fragen des Produktionsablaufes beurteilen können. Er soll Fehlerquellen aufzeigen und Verbesserungen vorschlagen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Gesamtplanung:
Problemstellung, Arbeitsbereiche. Transportstrukturen,
Arbeitsabläufe.
Bereichsplanung:
Rund- und Schnittholzplatz, Sägehalle, Haupt- und Nebenmaschinenauswahl, Maschinenaufstellung, Transportanlagen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Einflußfaktoren:
Arbeitnehmerschutz, Umweltschutz; Ergonomie.
Innovation:
Rationalisierung, Mechanisierung, Automatisierung; Ausbeute,
Kalkulation, Optimierungsstrategien.
Gesamtplanung:
Umplanung; Neben- und Weiterverarbeitungsbetriebe.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Ausbildungszweiges; daher kommt der Zusammenarbeit mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Holzbearbeitungsmaschinen“ und „Konstruktionsübungen“ besondere Bedeutung zu. Exkursionen und Lehrausgänge unterstützen den Praxisbezug des Unterrichtes.
FORSTWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Betriebsarten und die Betriebsformen der Forstwirtschaft sowie die Verfahren der Waldverjüngung, des Forstschutzes und der Waldpflege kennen und vom Standpunkt der Holzwirtschaft beurteilen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Gliederung des österreichischen Waldes:
Einteilung nach Waldgebieten, Wuchsbezirken, Höhenstufen und Waldgesellschaften, Regionale Ökologie und Soziologie. Waldtypen (auf Kalk und Dolomit, auf Urgestein, intermediär).
Waldbauliche Beurteilung der Baumarten:
Beurteilungskriterien (Verbreitung, Standortansprüche, waldbauliche Charakterisierung). Einheimische Baumarten (subalpine, montane, submontane, kolline, in verschiedenen Höhenstufen verbreitete). Fremdländische Nadel- und Laubbäume, Holzanatomie, Holzbestimmung.
Waldaufbau:
Waldbegriff (Definition; Bestandteile und Belastbarkeit des Ökosystems). Aufbaumerkmale (Bestände, Bestandsformen, Bestandsklassen, Altersklassen).
Klasse (2 Wochenstunden):
Waldverjüngung:
Planung (Baumartenwahl, zeitliche und räumliche Ordnung der Verjüngung); künstliche Verjüngung (Saatgut, Forstgartenbetrieb, Pflanzmethoden), natürliche Verjüngung (Baumarten, Bestandeslücken, Verfahren).
Waldpflege:
Planung (genetische Aspekte, ökologische Auswirkungen, Stabilität und Risiko). Qualität, Ertrag, Wertleistungen, nutzungstechnische Zusammenhänge. Jungwuchs- und Dickungspflege, Durchforstung, Astung; Nebenbestand, Lichtungsbetrieb, Überhaltbetrieb, Bestandsumwandlung.
Forstschutz:
Ökosystem Wald, Forstschäden, Schädlinge, Schädlingsbekämpfung.
Holzernte:
Schlägern, Aufarbeiten, Rücken, Transport.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für das Fachgebiet. Bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Die Variabilität ökologischer Zusammenhänge wird am besten durch Exkursionen und Lehrausgänge demonstriert.
HOLZWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Struktur des Holzmarktes im Inland sowie die bedeutenden europäischen und außereuropäischen Holzimport- und Exportländer kennen. Er soll die Usancen des Binnen- und Außenhandels mit Holz und die Holzverkehrsverbindungen kennen.
Der Schüler soll die Abwicklung des Holzein- und Holzverkaufs beherrschen; er soll Einkaufs- und Verkaufsgespräche führen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Rohholzmarkt:
Nachfrager nach Rohholz, Branchenstrukturen der Nachfrager. Angebot
und Nachfrage der Rohholzmärkte.
Schnittholzmarkt:
Angebot und Nachfrage auf dem Schnittholzmarkt, Größenordnungen,
Branchenstrukturen.
Sägerestholzmarkt:
Angebot und Nachfrage, Branchenstrukturen der Nachfrager.
Klasse (2 Wochenstunden):
Absatz und Marketing:
Ein- und Verkaufsarten, Ein- und Verkaufsverfahren, Absatzwege, Preispolitik, Produktgestaltung, Werbung. Kaufgespräch.
Außenhandel mit Holz und Holzprodukten:
Besonderheiten im Außenhandel, staatliche Einflußnahme.
Weltmarkt für Holz und Holzprodukte:
Größenordnungen, Handelsströme, nationale Holzmärkte.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes in Österreich sowie die Aktualität. Im allgemeinen empfiehlt sich das Ausgehen vom konkreten Beispiel, etwa auf Grund von Medienberichten. Das Wechselspiel der Interessen wird am besten im Rollenspiel vermittelt. Statistische Veröffentlichungen sind eine wertvolle Unterrichtshilfe.
TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Eigenschaften des Holzes und der Holzwerkstoffe kennen. Er soll die von Holzschädlingen verursachten Schäden und Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung kennen.
Der Schüler soll mit den für die Verarbeitung des Holzes zu Halb- und Fertigprodukten sowie zur Verbesserung der Holzeigenschaften und für den Holzschutz üblichen Verfahren vertraut sein.
Der Schüler soll die Güte und den Gebrauchswert von Rund- und Schnittholz bestimmen können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Physik des Holzes:
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