Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1987-09-01
Letzte Aktualisierung 2016-09-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 35
Änderungshistorie JSON API

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

In jedem Semester sind zwei Schularbeiten zulässig.

7.

ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gesetze des elektrischen und des magnetischen Feldes beherrschen und selbständig anwenden können.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden):

Elektrisches Feld:

Größen und Gesetze. Energie und Kraftwirkung.

2.

Semester (2 Wochenstunden):

Magnetisches Feld:

Größen und Gesetze. Energie und Kraftwirkung; magnetischer Kreis.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

In jedem Semester sind zwei Schularbeiten zulässig.

8.

FERTIGUNGSTECHNIK UND KONSTRUKTIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Skizzen, Vorlagen, Werkzeichnungen und Pläne des Fachgebietes lesen und sach- und normgerecht anfertigen können.

Der Schüler soll die Eigenschaften, die Verwendung und die Bearbeitung der in der Elektronik gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester (3 Wochenstunden):

Technisches Zeichnen:

Zeichengeräte, Normschrift, normgerechtes Zeichnen, Modellaufnahme

durch Handskizzen.

Spanende Formgebung:

Drehen, Bohren, Fräsen, Schleifen.

Spanlose Formgebung:

Blechbearbeitung. Druckguß, Spritzguß, Extrusion, Schweißen, Löten,

Kleben.

2.

Semester (3 Wochenstunden):

Technisches Zeichnen:

Werkzeichnung und Zusammenstellungszeichnung; Stücklisten.

Werkstoffe:

Eisenmetalle, Nichteisenmetalle, Halbleiter; Keramik, Kunststoffe, Gläser, Isolierstoffe. Werkstoffprüfung. Galvanotechnik.

Fertigungsverfahren der Elektronik:

Dickschicht- und Dünnfilmtechnologie.

Elemente der Feinwerktechnik:

Gestalten und Dimensionieren von Bauelementen des feinwerktechnischen Apparatebaues; Passungen, Toleranzen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der elektrotechnischen Praxis. Zur Praxisnähe gehört auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen.

Das durchschnittliche Ausmaß der Konstruktionsübungen beträgt in jedem Semester eine Wochenstunde.

9.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Semester (8 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Meißeln, Sägen, Schneiden, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Schärfen, Gewindeschneiden von Hand, Stempeln.

Mechanische Werkstätte:

Drehen (einschließlich Gewindeschneiden) und Fräsen verschiedener

Werkstoffe.

Elektromechanische Werkstätte:

Blecharbeiten, Stanzen; fachbezogene Arbeiten an Werkzeugmaschinen.

2.

Semester (8 Wochenstunden):

Elektroinstallation:

Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Herstellen von Verbindungen. Installationsschaltungen. Montage, Inbetriebnahme und Reparatur von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen.

Elektronik:

Aufbau, Inbetriebnahme, Prüfen und Warten elektronischer Geräte und Systeme. Anschluß- und Verbindungstechnik.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

B. Freigegenstände

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage 8.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 8.

C. Förderunterricht

Siehe Anlage 8.

Anlage 3A.3.1

```

```

LEHRPLAN DES VORBEREITUNGSLEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE

ELEKTROTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden

Pflichtgegenstände Semester Summe Lvpfl.

1 2 Gruppe

```

```

1 Religion ........................... 1 1 2 (III)

2 Deutsch ............................ 4 2 6 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .... - 2 2 (I)

4 Mathematik und angewandte Mathematik 4 4 8 (I)

5 Chemie, angewandte Chemie und

Umwelttechnik ...................... 2 2 4 II

6 Grundlagen der Elektrotechnik ...... 2 2 4 I

7 Elektrotechnik ..................... 2 2 4 (I)

8 Grundlagen des Maschinenbaues *1) .. 3 3 6 I

```

```

Gesamtstundenzahl ... 18 18 36

9 Werkstätte *2) ..................... 8 8 16 (Va)

```

```

Freigegenstände

```

```

Darstellende Geometrie ................. 4 4 (I)

Elektronische Datenverarbeitung und

angewandte elektronische

Datenverarbeitung .................... 2 2 I

```

```

Förderunterricht

```

```

Deutsch ................................ *3) *3) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ........ - *3) (I)

Mathematik und angewandte Mathematik ... *3) *3) (I)

Fachlich-theoretische Pflichtgegenstände *3) *3) I-VI

```

```

*1) Mit Konstruktionsübungen.

*2) Nur für Personen, die keine Lehrabschlußprüfung in einem entsprechenden Lehrberuf mit Erfolg abgelegt haben und denen auch nicht der erfolgreiche Besuch einer Schule gemäß § 28 BAG als der Lehrabschlußprüfung als gleichwertig anzurechnen ist, ist ein zusätzlicher praktischer Unterricht vorzusehen.

Daher entfällt der Besuch des Pflichtgegenstandes „Werkstätte“ für Schüler, die die erfolgreiche Ausbildung in folgenden Lehrberufen aufweisen:

Anlagenmonteur

Betriebselektriker

Büromaschinenmechaniker

Elektroinstallateur

Elektromechaniker für Schwachstrom

Elektromechaniker für Starkstrom

Elektromechaniker und -maschinenbauer

Feinmechaniker

Fernmeldebaumonteur

Kfz-Elektriker

Kühlmaschinenmechaniker

Meß- und Regelmechaniker

Nachrichtenelektroniker

Radio- und Fernsehmechaniker

Starkstrommonteur.

*3) Bei Bedarf 1 Kurs zu höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 2 Unterrichtsstunden pro Woche).

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 8.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 8.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 8.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 8.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 8.

4.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.

Lehrstoff:

1.

Semester (4 Wochenstunden):

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen).

2.

Semester (4 Wochenstunden):

Algebra:

Gleichungen (rein quadratische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme bis zu 2 Variablen, Determinanten bis zur zweiten Ordnung). Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen, Geradengleichung, Kreisfunktionen im 1. Quadranten). Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Kreis; pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein.

In jedem Semester sind zwei Schularbeiten zulässig.

5.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen.

Der Schüler soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden):

Begriffe und Gesetze:

Atomaufbau, Element, Ion, Verbindung; Anwendung des Periodensystems; Oxidationszahl; Säuren, Basen, Salze, pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse.

Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:

Metalle, Halbmetalle, Nichtmetalle; Isolierstoffe; Halbleiter.

Korrosion und Korrosionsschutz.

2.

Semester (2 Wochenstunden):

Organische Chemie:

Kohlenwasserstoffe; in organischen Werkstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen; Kunststoffe. Isolierstoffe.

Umwelttechnik:

Luft-, Wasser-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen. Sozial- und

wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip;

Interessenkonflikte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, Experimente durch audiovisuelle Hilfsmittel zu unterstützen.

6.

GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Grundgesetze der Gleichstromtechnik beherrschen und selbständig anwenden können. Er soll die elektrotechnischen Vorschriften und Normen kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden):

Begriffe:

Größen und Einheiten. Stromarten.

Stromkreis:

Stromleitung in Metallen, Halbleitern, Flüssigkeiten und Gasen. Lineare und nichtlineare Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Widerständen und Stromquellen, Ersatzschaltungen.

2.

Semester (2 Wochenstunden):

Stromkreis:

Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Anpassung.

Energieumwandlung:

Elektrowärme (Prinzip, Wärmeübertragung), Thermoelektrizität (Prinzip, Nutzungsarten). Elektrochemische Spannungsquellen (Verhalten von Elektrolyten; Primärelemente, Sammler).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

In jedem Semester sind zwei Schularbeiten zulässig.

7.

ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Gesetze des elektrischen und des magnetischen Feldes beherrschen und selbständig anwenden können.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden):

Elektrisches Feld:

Größen und Gesetze. Energie und Kraftwirkung.

2.

Semester (2 Wochenstunden):

Magnetisches Feld:

Größen und Gesetze. Energie und Kraftwirkung; magnetischer Kreis.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

In jedem Semester sind zwei Schularbeiten zulässig.

8.

GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUES

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne des Fachgebietes lesen und sach- und normgerecht anfertigen können.

Der Schüler soll die in der Elektrotechnik verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die in der Elektrotechnik gebräuchlichsten Maschinenteile kennen.

Lehrstoff:

1.

Semester (3 Wochenstunden):

Elemente des Maschinenzeichnens:

Handhabung der Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnen mit Bleistift und Tusche, Zeichnungsnormen, Passungen und Toleranzen. Werkzeichnungen einfacher Normteile.

Metallische Werkstoffe:

Eisenmetalle, Nichteisenmetalle der Elektrotechnik.

Formgebung:

Zerspanung. Spanlose Formgebung; Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Warmpressen. Schweißen, Löten, Kleben.

2.

Semester (3 Wochenstunden):

Elemente des Maschinenzeichnens:

Werkzeichnungen von Bauteilen nach Vorlagen und Modellaufnahmen,

Stücklistenerstellung.

Nichtmetallische Werkstoffe der Elektrotechnik:

Isolierstoffe (Arten, Verwendung), Materialien für konstruktive

Zwecke und für den Oberflächenschutz.

Schweißen:

Schweißbare Werkstoffe; Schweißgeräte, Schweißverfahren,

Zusatzwerkstoffe.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der elektrotechnischen Praxis.

Normenblätter, Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher sind wichtige Unterrichtsmittel.

Das durchschnittliche Ausmaß der Konstruktionsübungen beträgt in jedem Semester eine Wochenstunde.

9.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instand halten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Semester (8 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Maschinenbauliche Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Meißeln, Sägen, Schneiden, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Schärfen, Gewindeschneiden von Hand, Stempeln). Elektrotechnische Fertigkeiten (Zurichten von blanken und isolierten Leitungen und Kabeln, Herstellen von Verbindungen, Isolieren; einfache Installationsschaltungen. Erkennen elektrischer und elektronischer Bauteile).

Mechanische Werkstätte:

Drehen (einschließlich Gewindeschneiden) und Fräsen verschiedener

Werkstoffe.

Schweißerei:

Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten; Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken und in verschiedenen Positionen; Blech- und Rohrschweißen).

2.

Semester (8 Wochenstunden):

Elektromechanische Werkstätte:

Blecharbeiten, Stanzen; fachbezogene Arbeiten an Werkzeugmaschinen.

Elektroinstallation:

Montage, Inbetriebnahme und Reparatur von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen.

Elektromaschinenbau:

Wickel-, Isolier- und Imprägnierarbeiten an elektrischen Maschinen und Transformatoren. Zusammenbau, Prüfen und Warten.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

B. Freigegenstände

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage 8.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 8.

C. Förderunterricht

Siehe Anlage 8.

Anlage 3A


ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND

GEMEINSAME UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER VORBEREITUNGSLEHRGÄNGE FÜR

BERUFSTÄTIGE

I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Vorbereitungslehrgänge für Berufstätige an den Höheren technischen Lehranstalten für Berufstätige haben im Sinne des § 59 Abs. 1 Z 2 lit. a und b unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes in einem zwei Semester umfassenden Bildungsgang der Vorbereitung zum Eintritt ohne Aufnahmsprüfung in berufsbildende höhere Schulen entsprechender Fachrichtung zu dienen.

Die Absolventen der Vorbereitungslehrgänge für Berufstätige sollen daher befähigt sein, unter Bedachtnahme auf die allenfalls sonst erforderlichen Voraussetzungen die Ausbildung im III. Jahrgang einer Höheren technischen oder gewerblichen Lehranstalt oder in einem Aufbaulehrgang entsprechender Fachrichtung beziehungsweise in einer Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt für Berufstätige entsprechender Fachrichtung fortzusetzen.

II. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Zur Erreichung des allgemeinen Bildungszieles ist es erforderlich, von der Vorbildung der Schüler auszugehen und den Lehrstoff nach den Kriterien und den Anforderungen der Praxis und des für den Fachbereich Typischen auszuwählen. Der gründlichen Arbeit in der notwendigen Beschränkung gebührt der Vorzug vor einer oberflächlichen Vielheit.

Damit die Motivation der Schüler, Problemlösungen anzustreben, erhöht wird, ist es zweckmäßig, daß der Schüler zu Beginn eines Unterrichtsabschnittes ein gestelltes Problem als lösenswert erkennt und es am Ende des Unterrichtsabschnittes lösen kann.

Damit der Schüler seine Kenntnisse in verschiedenen Zusammenhängen anwenden kann, ist eine problemorientierte, Zusammenhänge (auch mit anderen Unterrichtsgegenständen) ausleuchtende Aufbereitung des Lehrstoffes erforderlich, die sich geeigneter, erforderlichenfalls vom Lehrer selbst angefertigter Unterrichtsmittel und Verständnishilfen bedient. Dem praxisbezogenen Bildungsziel entsprechend, kommt der Verwendung praxisüblicher Hilfsmittel größte Bedeutung zu.

Die vom allgemeinen Bildungsziel der berufsbildenden höheren Schulen geforderten Einarbeitung und Umsetzung des technischen und wissenschaftlichen Fortschritts erfordert, daß der Lehrer die Entwicklungen, die sein Fachgebiet und dessen Umfeld einschließlich ökologischer Aspekte betreffen, ständig beobachtet und aufnimmt und den Lehrstoff und die Unterrichtsmethoden dem zeitgemäßen Stand anpaßt. Dem Lehrplanabschnitt „Lehrstoff“ kann daher nur die Bedeutung eines richtungsweisenden Rahmens zukommen.

Das Erreichen des Bildungszieles verlangt die Absprache aller Lehrer verwandter Unterrichtsgegenstände und die Erstellung von Stoffverteilungsplänen zwecks rechtzeitiger Vorbereitung der Schüler auf den erforderlichen Wissensstand sowie zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten. Hiebei ist zu beachten, daß bedingt durch den bisherigen Bildungsweg nicht alle Schüler das gesamte Angebot an Pflichtgegenständen besuchen müssen.

Die Abfolge des Lehrstoffes in den einzelnen Schulstufen wird von dieser Abstimmung der Unterrichtsgegenstände, von der Berücksichtigung aktueller Ereignisse und von didaktischen Erwägungen des Lehrers abhängen.

Die Bearbeitung von Projekten in Gruppenarbeit erweist sich als besonders nützliche Vorbereitung auf die berufliche Situation, zu der auch die Kommunikationsfähigkeit gehört. Die Kritik der Mitschüler bei der Problemlösung und die Selbstdiagnose sind für den Lernfortschritt wichtig.

Verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes können durch mehrere Lehrer entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden.

Aus pädagogischen und organisatorischen Gründen können zur Konzentration des Unterrichtes einzelne einander ergänzende Pflichtgegenstände in Form eines zusammenfassenden Unterrichtes dargeboten werden.

Ebenso kann das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden, wobei eine Wochenstunde etwa zwanzig Unterrichtsstunden pro Semester entspricht.

III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT AN DEN

VORBEREITUNGSLEHRGÄNGEN FÜR BERUFSTÄTIGE

Werden gesondert bekanntgemacht.

IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER GEMEINSAMEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE;

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Verkehrssprache für Alltagsanlässe mündlich und schriftlich beherrschen. Er soll um die Bedeutung des Zusammenhanges von Kommunikationszweck und Darstellungsform wissen.

Der Schüler soll die für schriftliche Darstellungen erforderlichen Arbeitstechniken beherrschen.

Lehrstoff:

1.

Semester (4 Wochenstunden):

Sprachnormen:

Aussprache. Rechtschreibung, Wortlehre (wiederholender Überblick und Behebung von Unzulänglichkeiten beim Sprechen und Schreiben). Satzlehre (wiederholender Überblick und Behebung von Unzulänglichkeiten beim Sprechen und Schreiben).

Sprachgestaltung:

Wiedergabe gelesener und gehörter einfacher Sachverhalte und Abläufe in freier Rede (vorbereitet und unvorbereitet) und in

schriftlichen Formen.

Arbeitstechniken:

Benützung von Nachschlagwerken. Stoffsammlung und Exzerpieren des Wesentlichen in bezug auf ein vorgegebenes Kriterium. Lerntechnik.

2.

Semester (2 Wochenstunden):

Sprachnormen:

Zeichensetzung (wiederholender Überblick und Behebung von Unzulänglichkeiten).

Sprachgestaltung:

Sachliche und emotionale Darstellungsform. Strukturierung einfacher Sachverhalte (Ober- und Unterbegriffe, Definition).

Auseinandersetzung mit Texten:

Sach- und Gebrauchstexte. Vergleich desselben Sachverhaltes in verschiedenen Darstellungsformen.

Didaktische Grundsätze:

Die Bereitschaft zur Vervollkommnung in der Verkehrssprache wird durch die Erkenntnis erhöht, daß Umgangssprache, Mundart und Jargon in bestimmten Sprechsituationen durchaus ihren Platz haben, darüber hinaus jedoch für die Bewältigung beruflicher Aufgaben zusätzlich die Beherrschung der Verkehrssprache notwendig ist.

Um die Beherrschung der Verkehrssprache zu erreichen, bedarf es

Die Bereitschaft zum Verständnis der Hochsprache wird durch die Erkenntnis erhöht, daß komplexe Denk- und Gefühlsmitteilungen eine differenzierte Sprachleistung erfordern und umgekehrt Denkleistungen in einem direkten Zusammenhang mit der sprachlichen Kompetenz stehen.

Grammatik, Rechtschreibung, Zeichensetzung und Stilistik sind im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe nur Mittel zur Erreichung der Sprachkompetenz, die durch das Setzen handlungs- und berufsbezogener Schwerpunkte sowie durch die Einbindung in einen kommunikativen Zusammenhang unterstützt werden. Dementsprechend kann auf die Behandlung von Erscheinungen, die weder für den Alltag noch für die berufliche Kommunikation von Bedeutung sind, verzichtet werden.

Kriterien für die Auswahl nichtliterarischer Texte für Sprachübungen ergeben sich aus der angestrebten Sprachkompetenz (inhaltliche Verständlichkeit, Schülerinteresse, Aktualität, Anwendbarkeit im Alltag oder im Beruf).

Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Fertigkeiten können nur durch Üben erreicht werden; daher benötigt der Schüler zahlreiche Sprech- und Schreibanlässe im Unterricht. Kriterien für die Auswahl sind die Vielseitigkeit in Form und Inhalt und der Beitrag zur sozialen Handlungskompetenz auf allen Gebieten der Lebenswirklichkeit, insbesondere im Beruf.

In jedem Semester sind zwei Schularbeiten zulässig.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sich in der Fremdsprache mündlich und schriftlich über einfache Sachverhalte verständigen können.

Lehrstoff:

2.

Semester (2 Wochenstunden):

Alltag:

Routinesituationen. Isolierte Sachverhalte.

Wirtschafts- und Arbeitswelt:

Industriezweige, Berufe.

Technik und Hilfswissenschaften:

Werkzeuge, Geräte und Maschinen (Grobaufbau, Verwendungszweck).

Symbole, Größen; Maße und Gewichte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Alltag.

Zur Verbesserung der Chancen von Schülern, die keine Vorbildung in der Fremdsprache besitzen, tritt anfangs bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Leistungsbeurteilung in den Hintergrund. Das Schwergewicht des Unterrichtes für diese Schüler liegt auf der Vermittlung der sprachlichen Grundfertigkeiten. Je nach den Vorkenntnissen der Schüler kann auch die Vermittlung von Strukturregeln anläßlich festgestellter Lücken für die kommunikativen Fertigkeiten von Nutzen sein.

Im Englischunterricht wird zweckmäßigerweise entweder das britische oder das amerikanische Englisch gepflegt, was auch den Hinweis auf Unterschiede erfordert. Gute Vorkenntnisse eines Schülers in einer dieser Sprachformen bedingen seine Förderung in dieser Form.

In jedem Semester ist eine Schularbeit zulässig.

B. Freigegenstände

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll mit der Erzeugung und den Gesetzmäßigkeiten der für das Fachgebiet bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.

Lehrstoff:

1.

Semester (4 Wochenstunden):

Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen:

Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6061. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugende von Zylinder- und Kegelflächen.

Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:

Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf fachbezogene technische Objekte.

Normalriß eines Kreises:

Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Objekten.

2.

Semester (4 Wochenstunden):

Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen:

Ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen;

Parallelperspektivität und perspektive Affinität. Parallelriß einer Ellipse, konjugierte Durchmesser. Kreiszylinderflächen und ihre ebenen Schnitte. Anwendung auf kreiszylindrische Werkstücke mit Anflachungen und Nuten. Punkt- und tangentenweise Konstruktion der Durchdringungen von Zylinderflächen. Anwendung auf zylindrische Zapfen und Bohrungen.

Kugelflächen:

Normalriß einer Kugelfläche und ihrer ebenen Schnitte,

Konturkreise.

Normale Axonometrie:

Verzerrungen einer normalaxonometrischen Angabe. Anwendung auf Flächen und Objekte in einfacher Lage zum Koordinatensystem.

Algorithmen zur Herstellung von Parallelrissen:

Darstellung des Zusammenhangs zwischen Konstruktionen und numerischer Wiedergabe der Konstruktion mittels moderner Hilfsmittel als Vorbereitung zur Verwendung praxisgerechter Konstruktionshilfen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.

Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf die Bildung der Begriffe „Fernpunkt“, „Perspektivität“ und „Perspektive Kollineation“ sowie auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.

Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle Flächen“ ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt es sich, auf die geometrische Erzeugung auch der Prismen- und Pyramidenflächen als Bewegflächen hinzuweisen.

Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen“ erweist sich das Zurückführen der Lageaufgaben über Ebenen auf das Angittern und die Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessungen einer ebenen Figur sowie die Bedingung für orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene als ökonomisch. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.

Im Themenbereich „Normalriß eines Kreises“ empfiehlt sich im

1.

Semester, auf die Einführung konjugierter Durchmesser zu

verzichten. Die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises erweist sich vorteilhafter als Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.

Im Themenbereich „Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen“ ermöglichen es die genannten Abbildungen, ebene Schnitte punkt- und tangentenweise zu ermitteln. Die Unterscheidung zwischen der im Raum auftretenden Parallelperspektivität und der perspektiven Affinität in der Zeichenebene ist für das Verständnis wichtig.

Im Themenbereich „Kugelflächen“ ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden.

Im Themenbereich „Normale Axonometrie“ empfiehlt sich die Beschränkung auf solche Objekte, bei denen die Normalprojektion zu konstruktiven Vereinfachungen führt.

Im Themenbereich „Algorithmen zur Herstellung von Parallelrissen“ ist es zweckmäßig, das einheitliche Prinzip, welches der Konstruktion von Hauptrissen und von axonometrischen Rissen zugrunde liegt, insbesondere an Normalrissen zu vermitteln. Dies wird umso besser gelingen, je konsequenter in den vorhergehenden Themenbereichen das Koordinatensystem benützt und das algorithmische Denken anhand geometrischer Konstruktionsbeschreibungen geschult wurde. Normalaxonometrische Risse der Eckpunkte ebenflächig begrenzter Objekte können rechnerisch ermittelt werden.

In jedem Semester sind zwei Schularbeiten zulässig.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll zu einfachen Aufgaben des Fachgebietes Programme in einer mathematisch-technisch orientierten Programmiersprache erstellen, testen, verbessern und dokumentieren können. Er soll Programme an einer digitalen Rechenanlage eingeben, ablaufen lassen, auflisten, redigieren, speichern und aufrufen können. Er soll hiezu Handbücher der Hardware- und Softwarehersteller benützen können.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden):

Rechnerbedienung:

Programmeingabe, Programmlauf. Programmauflistung, -korrektur,

-abspeicherung, -aufruf.

Algorithmik:

Systematik der Problemlösung, Strukturelemente, Programmierhilfen.

Programmieren:

Programme ohne Dateizugriff, Dokumentation.

2.

Semester (2 Wochenstunden):

Programmieren:

Unterprogrammtechnik. Anwendung (Teilaufgaben des Fachgebietes).

EDV-Anlagen:

Aufbau, Funktion, Organisation.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Daher liegt das Hauptgewicht auf den Themenbereichen „Algorithmik“ und „Programmieren“, bei den Beispielen auf Aufgaben aus den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen.

Die Gedächtnisbelastung der Schüler wird minimiert und die Motivation erhöht, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden des eigenständigen Programmierens folgen.

Als Programmierhilfen bewähren sich insbesondere graphische Darstellungen wie Programmablaufplan und Struktogramm, allenfalls auch Pseudocode.

C. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind. Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes ohne jede Ausweitung in der Breite oder Tiefe. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Semesterweise bzw. klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten

(Art. III § 1 Abs. 2 idF BGBl. Nr. 702/1993)

Anlage 3A.3.3

```

```

LEHRPLAN DES VORBEREITUNGSLEHRGANGES

FÜR BERUFSTÄTIGE - ELEKTROTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Semester tungs-

```

1.
  1. gruppe

```

```

```

1 Religion .................... 1 1 2 (III)

2 Deutsch ..................... 2 2 4 (I)

3 Englisch .................... - 2 2 (I)

4 Angewandte Mathematik ....... 2 2 4 I

5 Elektrotechnik *1) .......... 5 3 8 (I)

6 Werkstätte .................. 11 11 22 (Va)

```

```

Gesamtwochenstundenzahl ... 21 21 42

```

```

Wochenstunden Lehrver-

B. Freigegenstände *2) pflich-

Semester tungs-

```

1.
  1. gruppe

```

```

```

Deutsch für Schüler

nichtdeutscher Muttersprache ... 3 3 I

Darstellende Geometrie ......... 3 3 (I)

Angewandte Informatik .......... 2 2 I

```

```

C. Förderunterricht *2)

```

```

Deutsch ........................ *3) *3) (I)

Englisch ....................... *3) *3) (I)

Angewandte Mathematik .......... *3) *3) I

```

```

*1) Mit Konstruktionsübungen.

*2) Siehe Anlage 3A, Abschnitt Ia.

*3) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Semester für höchstens

8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Vorbereitungslehrgang für Berufstätige hat im Sinne des § 59 Abs. 1 Z 2 lit. b unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes der Vorbereitung zum Eintritt in eine Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt für Berufstätige der entsprechenden Fachrichtung ohne Aufnahmsprüfung zu dienen.

Im übrigen siehe Anlage 3A.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 3A.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 3A.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Verkehrssprache mündlich und schriftlich beherrschen. Er soll Zustände und Vorgänge zweckorientiert beschreiben und exzerpieren können.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden):

Sprachnormen:

Aussprache. Rechtschreibung, Wortlehre (wiederholender Überblick und Behebung von Unzulänglichkeiten beim Sprechen und Schreiben).

Sprachgestaltung:

Wiedergabe gelesener und gehörter einfacher Sachverhalte und Abläufe in freier Rede und in schriftlichen Formen.

2.

Semester (2 Wochenstunden):

Sprachnormen:

Satzlehre, Zeichensetzung (wiederholender Überblick und Behebung von Unzulänglichkeiten beim Sprechen und Schreiben).

Sprachgestaltung:

Strukturierung einfacher Sachverhalte (Ober- und Unterbegriffe, Definition).

Arbeitstechniken:

Benützung von Nachschlagwerken. Stoffsammlung und Exzerpieren des Wesentlichen in bezug auf ein vorgegebenes Kriterium. Lerntechnik.

Didaktische Grundsätze:

Die Bereitschaft zur Vervollkommung in der Verkehrssprache wird durch die Erkenntnis erhöht, daß die Umgangsprache in bestimmten Sprechsituationen durchaus ihren Platz hat, darüber hinaus jedoch für die Bewältigung beruflicher Aufgaben die Beherrschung der Verkehrssprache notwendig ist.

Um die Beherrschung der Verkehrssprache zu erreichen, bedarf es

Grammatik, Rechtschreibung, Zeichensetzung und Stilistik sind im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe nur Mittel zur Erreichung der Sprachkompetenz, die durch das Setzen handlungs- und berufsbezogener Schwerpunkte unterstützt werden.

Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Fertigkeiten können nur durch Üben erreicht werden; daher benötigt der Schüler zahlreiche Sprech- und Schreibanlässe im Unterricht. Kriterien für die Auswahl sind die Vielseitigkeit in Form und Inhalt und der Beitrag zur sozialen Handlungskompetenz auf allen Gebieten der Lebenswirklichkeit, insbesondere im Beruf.

In jedem Semester zwei Schularbeiten.

3.

ENGLISCH

Siehe den Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)“ in Anlage 3A.

4.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.

Lehrstoff:

1.

Semester (2 Wochenstunden):

Algebra und Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnung, Rechnen mit rationalen Zahlen. Reelle Zahlen, Zahlenbereiche, Gebrauch der praxisüblichen Rechenhilfsmittel). Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen).

2.

Semester (2 Wochenstunden):

Algebra und Numerik:

Gleichungen (rein quadratische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme mit 2 Variablen). Funktionen (Darstellung, lineare Funktionen, Geradengleichung, Definition der Kreisfunktionen für spitze Winkel).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit, Dreieck, Viereck, Kreis, pythagoräische Lehrsatzgruppe). Berechnungen im rechtwinkeligen Dreieck.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Das Erreichen der Rechensicherheit ist ein wichtiges Teilziel.

In jedem Semester zwei Schularbeiten.

5.

ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Grundgesetze der Gleich- und Wechselstromtechnik sowie grundlegende Begriffe des elektrischen Feldes anwenden können. Er soll die elektrotechnischen Vorschriften und Normen kennen. Er soll Skizzen, Werkzeichnungen und einfache Schaltpläne des Fachgebietes lesen und normgerecht anfertigen können.

Lehrstoff:

1.

Semester (5 Wochenstunden):

Stromkreis:

Größen und Einheiten. Stromarten. Stromleitung in Metallen, Halbleitern, Flüssigkeiten und Gasen. Lineare und nichtlineare Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Widerständen und Spannungsquellen.

Werkstoffkunde:

Eisenmetalle, Nichteisenmetalle der Elektrotechnik, Isolierstoffe

(Arten, Verwendung), Materialien für konstruktive Zwecke und für den Oberflächenschutz.

Konstruktionsübungen:

Handhabung der Zeichengeräte, Zeichnungsnormen, Zeichnen mit Bleistift und Tusche, Arten von Plänen einschließlich der Schaltpläne; Herstellung einfacher Werkzeichnungen und Schaltpläne.

Werkzeichnungen von Bauteilen und Baugruppen nach Vorlagen und Modellaufnahmen, Erstellung von Stücklisten.

2.

Semester (3 Wochenstunden):

Energieumwandlung:

Elektrowärme (Prinzip, Wärmeübertragung), Thermoelektrizität (Prinzip, Nutzungsarten). Elektrochemische Spannungsquellen (Verhalten von Elektrolyten; Primärelemente, Sammler). Arbeit, Leistung und Wirkungsgrad.

Wechselstromtechnik:

Wechselstromwiderstände, Induktivität, Kapazität; einfache Wechselstromschaltungen; Wirk-, Blind- und Scheinleistung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Das Ausmaß der Konstruktionsübungen beträgt im

1.

Semester zwei Wochenstunden.

In jedem Semester zwei Schularbeiten.

6.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungsund Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Semester (11 Wochenstunden):

Mechanische Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Maschinenbauliche Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Sägen, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Schärfen, Gewindeschneiden von Hand). Drehen (einschließlich Gewindeschneiden) und Fräsen verschiedener Werkstoffe.

Elektrotechnische Grundausbildung:

Zurichten von blanken und isolierten Leitungen und Kabeln, Herstellen von Verbindungen, Isolieren; einfache Installationsschaltungen, Erkennen elektrischer und elektronischer Bauteile, analoge und digitale Messungen.

Schweißerei:

Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten; Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken und in verschiedenen Positionen; Blech- und Rohrschweißen).

2.

Semester (11 Wochenstunden):

Elektromechanische Werkstätte:

Blecharbeiten, Stanzen; fachbezogene Arbeiten an Werkzeugmaschinen.

Grundlagen der Elektrohydraulik.

Elektroinstallation:

Montage, Inbetriebnahme und Reparatur von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen

Schutzmaßnahmen.

Elektromaschinenbau:

Wickel-, Isolier- und Imprägnierarbeiten an elektrischen Maschinen und Transformatoren. Zusammenbau, Prüfen und Warten.

Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung. Arbeitsaufträge. Vor- und Nachkalkulation. Werkstattzeichnungen. Beschaffungswesen.

Kunststoffverarbeitung:

Verarbeitung thermoplastischer Werkstoffe und Halbzeuge sowie duroplastischer Faserverbundwerkstoffe. Spanende Verarbeitungsverfahren. Schweiß- und Klebetechniken.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

B. FREIGEGENSTÄNDE

DEUTSCH FÜR SCHÜLER NICHTDEUTSCHER MUTTERSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll mit Lautung und Intonation, mit der Formenlehre und der Satzstruktur vertraut werden und rasch und sicher zu praktisch einsetzbaren Kenntnissen gelangen, die ihn zu aktivem mündlichem und schriftlichem Gebrauch der Sprache befähigen.

Lehrstoff:

1.

Semester (3 Wochenstunden):

Satzlehre:

Hauptsatz, Hauptsatzreihe; Satzglieder.

Wortlehre:

Wortarten. Deklination und Konjugation. Zeitformen.

2.

Semester (3 Wochenstunden):

Satzlehre:

Satzbaupläne. Satzgliedteile. Zeichensetzung.

Wortlehre:

Ableitungen, Verbzusätze, Zusammensetzungen, Zeitenfolge. Erweiterung des Wortschatzes anhand von Themenkreisen aus dem praktischen Umfeld der Schüler. Nicht-fiktionale und fiktionale Texte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Förderung der sprachlichen Kompetenz auf allen Gebieten der Lebenswirklichkeit und im besonderen im beruflichen und schulischen Umfeld. Es empfiehlt sich, von der Erfahrung der Schüler auszugehen und deren Vorschläge und Anregungen zu berücksichtigen. Der Einsatz verschiedener Sozialformen (Gruppenarbeit, Diskussion, Rollenspiel) und praxisnahe Übungssituationen erhöhen die Lebendigkeit und Effizienz des Unterrichtes.

In jedem Semester eine Schularbeit.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1A.4.1.

Lehrstoff:

1.

Semester (3 Wochenstunden):

Siehe die Themenbereiche „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen“ und „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen“ in Anlage 1A.4.1.

2.

Semester (3 Wochenstunden):

Siehe die Themenbereiche „Normalriß eines Kreises“, „Kugelflächen“ und „Normale Axonometrie“ in Anlage 1A.4.1.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.4.1.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe den Freigegenstand „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte elektronische Datenverarbeitung“ in Anlage 3A.

C. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 3A.

Semesterweise bzw. klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten

(Art. III § 1 Abs. 2 idF BGBl. Nr. 702/1993)

Anlage 3A.4.1

```

```

LEHRPLAN DES VORBEREITUNGSLEHRGANGES

FÜR BERUFSTÄTIGE - MASCHINENBAU

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Semester tungs-

```

1.
  1. gruppe

```

```

```

```

1.

Religion ................... 1 1 2 (III)

```

```

2.

Deutsch .................... 2 2 4 (I)

```

```

3.

Englisch ................... 2 2 4 (I)

```

```

4.

Geschichte ................. 2 2 4 (III)

```

```

5.

Geographie ................. 2 2 4 (III)

```

```

6.

Wirtschaftliche Bildung,

```

Rechtskunde und Politische

Bildung .................... 2 2 4 III

```

7.

Angewandte Mathematik ...... 3 3 6 I

```

```

8.

Angewandte Physik .......... 2 2 4 II

```

```

9.

Mechanik ................... 3 3 6 (I)

```

```

10.

Fertigungstechnik .......... 2 2 4 I

```

```

11.

Maschinenelemente .......... 2 2 4 I

```

```

12.

Konstruktionsübungen und

```

Darstellende Geometrie ..... 2 2 4 I

```

```

Gesamtwochenstundenzahl ... 25 25 50

```

```

B. Förderunterricht *1)

```

```

Deutsch ........................ *2) *2) (I)

Englisch ....................... *2) *2) (I)

Angewandte Mathematik .......... *2) *2) I

Fachtheoretische

Pflichtgegenstände ............. *2) *2) *3)

```

```

*1) Siehe Anlage 3A, Abschnitt Ia.

*2) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Semester für höchstens

8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

*3) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende

Pflichtgegenstand.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Vorbereitungslehrgang für Berufstätige hat im Sinne des § 59 Abs. 1 Z 2 lit. a unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes zum Eintritt in den III. Jahrgang einer Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt, das dritte Semester einer Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt für Berufstätige oder einen Aufbaulehrgang der Fachrichtung Maschinenbau ohne Aufnahmsprüfung zu dienen.

Im übrigen siehe Anlage 3A.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 3A.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 3A.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 2.4.1 zur Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten, BGBl. Nr. 412/1986 in der jeweils geltenden Fassung, unter Beachtung, daß den beiden Semestern des Vorbereitungslehrganges das erste und zweite Semester in Anlage 2.4.1 entsprechen.

Semesterweise bzw. klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten

(Art. III § 1 Abs. 2 idF BGBl. Nr. 702/1993)

Anlage 3A.5.1

```

```

LEHRPLAN DES VORBEREITUNGSLEHRGANGES

FÜR BERUFSTÄTIGE - WIRTSCHAFTSINGENIEURWESEN

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Semester tungs-

```

1.
  1. gruppe

```

```

```

```

1.

Religion ................... 1 1 2 (III)

```

```

2.

Deutsch .................... 3 3 6 (I)

```

```

3.

Englisch ................... 2 2 4 (I)

```

```

4.

Angewandte Mathematik ...... 4 4 8 I

```

```

5.

Angewandte Physik .......... 2 2 4 II

```

```

6.

Mechanik ................... 3 3 6 (I)

```

```

7.

Fertigungstechnik und

```

Maschinenelemente .......... 2 2 4 I

```

8.

Konstruktionsübungen und

```

Darstellende Geometrie ..... 3 3 6 I

```

9.

Werkstätte ................. 5 5 10 (Va)

```

```

```

Gesamtwochenstundenzahl ... 25 25 50

```

```

B. Förderunterricht *1)

```

```

Deutsch ........................ *2) *2) (I)

Englisch ....................... *2) *2) (I)

Angewandte Mathematik .......... *2) *2) I

Fachtheoretische

Pflichtgegenstände ............. *2) *2) *3)

```

```

*1) Siehe Anlage 3A, Abschnitt Ia.

*2) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Semester für höchstens

8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

*3) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende

Pflichtgegenstand.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Vorbereitungslehrgang für Berufstätige hat Im Sinne des § 59 Abs. 1 Z 2 lit. a unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes zum Eintritt in den III. Jahrgang einer Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt, das 3. Semester einer Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt für Berufstätige oder einen Aufbaulehrgang der Fachrichtung Wirtschaftsingenieurwesen ohne Aufnahmsprüfung zu dienen.

Im übrigen siehe Anlage 3A.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 3A.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 3A.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 2.6.1 zur Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten, BGBl. Nr. 412/1986 in der jeweils geltenden Fassung, unter Beachtung, daß den beiden Semestern des Vorbereitungslehrganges das erste und zweite Semester in Anlage 2.6.1 entsprechen.

Semesterweise bzw. klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten

(Art. III § 1 Abs. 2 idF BGBl. Nr. 702/1993)

Anlage 3A.4.2

```

```

LEHRPLAN DES VORBEREITUNGSLEHRGANGES

FÜR BERUFSTÄTIGE - MASCHINENBAU

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Semester tungs-

```

1.
  1. gruppe

```

```

```

```

1.

Religion ................... 1 1 2 (III)

```

```

2.

Deutsch .................... 2 2 4 (I)

```

```

3.

Englisch ................... - 2 2 (I)

```

```

4.

Angewandte Mathematik ...... 2 2 4 I

```

```

5.

Grundlagen des

```

Maschinenbaus *1) .......... 4 2 6 I

```

6.

Werkstätte ................. 12 12 24 (Va)

```

```

```

Gesamtwochenstundenzahl ... 21 21 42

```

```

Wochenstunden Lehrver-

B. Freigegenstände *2) pflich-

Semester tungs-

```

1.
  1. gruppe

```

```

```

Deutsch für Schüler

nichtdeutscher Muttersprache ... 3 3 I

Darstellende Geometrie ......... 3 3 (I)

Angewandte Informatik .......... 2 2 I

```

```

C. Förderunterricht *2)

```

```

Deutsch ........................ *3) *3) (I)

Englisch ....................... *3) *3) (I)

Angewandte Mathematik .......... *3) *3) I

```

```

*1) Mit Konstruktionsübungen.

*2) Siehe Anlage 3A, Abschnitt Ia.

*3) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Semester für höchstens

8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Vorbereitungslehrgang für Berufstätige hat im Sinne der § 59 Abs. 1 Z 2 lit. b unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes der Vorbereitung zum Eintritt in eine Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt für Berufstätige der entsprechenden Fachrichtung ohne Aufnahmsprüfung zu dienen.

Im übrigen siehe Anlage 3A.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 3A.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 3A.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 3A.3.3.

3.

ENGLISCH

Siehe den Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)“ in Anlage 3A.

4.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 3A.3.3.

5.

GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einen Überblick über die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und Bearbeitungsverfahren erhalten. Er soll die norm- und funktionsgerechte Darstellung von Maschinenelementen beherrschen.

Lehrstoff:

1.

Semester (4 Wochenstunden):

Technisches Zeichnen:

Normgerechte Darstellung einfacher Maschinenteile und Baugruppen, Bemaßung und Beschriftung, Toleranzen und Passungen. Oberflächen- und Bearbeitungszeichen.

Maschinenelemente:

Lösbare und nicht lösbare Verbindungen. Elemente der drehenden

Bewegung (Wellen, Lager, Kupplungen, Getriebe).

Werkstoffe:

Überblick über Aufbau, Eigenschaften und normgemäße Bezeichnung der Werkstoffe.

2.

Semester (2 Wochenstunden):

Werkstoffe:

Metallische und nichtmetallische Werkstoffe.

Fertigungstechnik:

Spanende und spanlose Formgebungsverfahren.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit bei praktischen Aufgaben des Maschinenbaus. Bei der Konstruktion ist auf die Werkstoffauswahl und die Herstellung der gezeichneten Teile einzugehen.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen im 1. und 2. Semester beträgt Je eine Wochenstunde.

6.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die 1m Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungsund Verwendungsmöglichkeiten der für den Ausbildungszweig bedeutsamen Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in der Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Semester (12 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Schleifen von Hand, Meißeln, Sägen, Bohren, Reiben, Senken, Gewindeschneiden von Hand, Stempeln, Scharfschleifen von Hand). Richten, Biegen, Mieten, Abkanten, Bördeln, Treiben, Schneiden, Weichlöten, Kleben, Oberflächenschutz durch Anstrich, Kenntnis über Anwendungen von Oberflächenbeschichtungen.

Schweißerei:

Sicherheitsvorschriften für die Durchführung von Schweißarbeiten. Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten. Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken und in verschiedenen Positionen); Hartlöten, Brennschneiden.

Mechanische Werkstätte:

Fräsen und Hobeln verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhalten vorgegebener Toleranzen. Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden.

2.

Semester (12 Wochenstunden):

Mechanische Werkstätte:

Arbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad an Fräs- und Bohrmaschinen. Einfache Teilkopfarbeiten. Dreharbeiten mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine. Herstellen von Innen- und Außengewinden.

Werkzeugbau:

Wärmebehandlung von Stahl, Härteprüfung.

Montage:

Zerlegen und Zusammenbau von Maschinen, Baugruppen und Geräten. Justieren, Prüfen und Instandsetzen. Inbetriebnahme elektrischer Verbrauchereinrichtungen unter Beachtung der elektrischen Schutzmaßnahmen. Verlegen und Prüfen von druckmittelführenden Leitungen.

Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung. Arbeitsaufträge. Vor- und Nachkalkulation. Werkstattzeichnungen. Beschaffungswesen.

Kunststoffverarbeitung:

Verarbeitung thermoplastischer Werkstoffe und Halbzeuge sowie duroplastischer Faserverbundwerkstoffe. Spanende Verarbeitungsverfahren. Schweiß- und Klebetechniken.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern, ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

B. FREIGEGENSTÄNDE

DEUTSCH FÜR SCHÜLER NICHTDEUTSCHER MUTTERSPRACHE

Siehe Anlage 3A.3.3.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1A.4. 1.

Lehrstoff:

1.

Semester (3 Wochenstunden):

Siehe die Themenbereiche „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen“ und „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen“ in Anlage 1A.4.1.

2.

Semester (3 Wochenstunden):

Siehe die Themenbereiche „Normalriß eines Kreises“, „Kugelflächen“ und „Normale Axonometrie“ in Anlage 1A.4.1.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.4.1.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe den Freigegenstand „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte elektronische Datenverarbeitung“ in Anlage 3A.

C. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 3A.

Anlage 3A.3.1

```

```

LEHRPLAN DES VORBEREITUNGSLEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE

ELEKTROTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden

Pflichtgegenstände Semester Summe Lvpfl.

1 2 Gruppe

```

```

1 Religion ........................... 1 1 2 (III)

2 Deutsch ............................ 4 2 6 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .... - 2 2 (I)

4 Mathematik und angewandte Mathematik 4 4 8 (I)

5 Chemie, angewandte Chemie und

Umwelttechnik ...................... 2 2 4 II

6 Grundlagen der Elektrotechnik ...... 2 2 4 I

7 Elektrotechnik ..................... 2 2 4 (I)

8 Grundlagen des Maschinenbaues *1) .. 3 3 6 I

```

```

Gesamtstundenzahl ... 18 18 36

9 Werkstätte *2) ..................... 8 8 16 (Va)

```

```

Freigegenstände *4)

```

```

Darstellende Geometrie ................. 4 4 (I)

Elektronische Datenverarbeitung und

angewandte elektronische

Datenverarbeitung .................... 2 2 I

```

```

Förderunterricht *4)

```

```

Deutsch ................................ *3) *3) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) ........ - *3) (I)

Mathematik und angewandte Mathematik ... *3) *3) (I)

Fachlich-theoretische Pflichtgegenstände *3) *3) I-VI

```

```

*1) Mit Konstruktionsübungen.

*2) Nur für Personen, die keine Lehrabschlußprüfung in einem entsprechenden Lehrberuf mit Erfolg abgelegt haben und denen auch nicht der erfolgreiche Besuch einer Schule gemäß § 28 BAG als der Lehrabschlußprüfung als gleichwertig anzurechnen ist, ist ein zusätzlicher praktischer Unterricht vorzusehen.

Daher entfällt der Besuch des Pflichtgegenstandes „Werkstätte“ für Schüler, die die erfolgreiche Ausbildung in folgenden Lehrberufen aufweisen:

Anlagenmonteur

Betriebselektriker

Büromaschinenmechaniker

Elektroinstallateur

Elektromechaniker für Schwachstrom

Elektromechaniker für Starkstrom

Elektromechaniker und -maschinenbauer

Feinmechaniker

Fernmeldebaumonteur

Kfz-Elektriker

Kühlmaschinenmechaniker

Meß- und Regelmechaniker

Nachrichtenelektroniker

Radio- und Fernsehmechaniker

Starkstrommonteur.

*3) Bei Bedarf 1 Kurs zu höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 2 Unterrichtsstunden pro Woche).

*4) Siehe Anlage 3A, Abschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 8.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 8.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 8.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 8.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 8.

4.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.

Lehrstoff:

1.

Semester (4 Wochenstunden):

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen).

2.

Semester (4 Wochenstunden):

Algebra:

Gleichungen (rein quadratische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme bis zu 2 Variablen, Determinanten bis zur zweiten Ordnung). Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen, Geradengleichung, Kreisfunktionen im 1. Quadranten). Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Kreis; pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein.

In jedem Semester sind zwei Schularbeiten zulässig.

5.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen.

Der Schüler soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

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