Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Lehrstoff:
Semester (2 Wochenstunden):
Begriffe und Gesetze:
Atomaufbau, Element, Ion, Verbindung; Anwendung des Periodensystems; Oxidationszahl; Säuren, Basen, Salze, pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse.
Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:
Metalle, Halbmetalle, Nichtmetalle; Isolierstoffe; Halbleiter.
Korrosion und Korrosionsschutz.
Semester (2 Wochenstunden):
Organische Chemie:
Kohlenwasserstoffe; in organischen Werkstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen; Kunststoffe. Isolierstoffe.
Umwelttechnik:
Luft-, Wasser-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen. Sozial- und
wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip;
Interessenkonflikte).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, Experimente durch audiovisuelle Hilfsmittel zu unterstützen.
GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Grundgesetze der Gleichstromtechnik beherrschen und selbständig anwenden können. Er soll die elektrotechnischen Vorschriften und Normen kennen.
Lehrstoff:
Semester (2 Wochenstunden):
Begriffe:
Größen und Einheiten. Stromarten.
Stromkreis:
Stromleitung in Metallen, Halbleitern, Flüssigkeiten und Gasen. Lineare und nichtlineare Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Widerständen und Stromquellen, Ersatzschaltungen.
Semester (2 Wochenstunden):
Stromkreis:
Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Anpassung.
Energieumwandlung:
Elektrowärme (Prinzip, Wärmeübertragung), Thermoelektrizität (Prinzip, Nutzungsarten). Elektrochemische Spannungsquellen (Verhalten von Elektrolyten; Primärelemente, Sammler).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes.
Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
In jedem Semester sind zwei Schularbeiten zulässig.
ELEKTROTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Gesetze des elektrischen und des magnetischen Feldes beherrschen und selbständig anwenden können.
Lehrstoff:
Semester (2 Wochenstunden):
Elektrisches Feld:
Größen und Gesetze. Energie und Kraftwirkung.
Semester (2 Wochenstunden):
Magnetisches Feld:
Größen und Gesetze. Energie und Kraftwirkung; magnetischer Kreis.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes.
Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
In jedem Semester sind zwei Schularbeiten zulässig.
GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUES
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne des Fachgebietes lesen und sach- und normgerecht anfertigen können.
Der Schüler soll die in der Elektrotechnik verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die in der Elektrotechnik gebräuchlichsten Maschinenteile kennen.
Lehrstoff:
Semester (3 Wochenstunden):
Elemente des Maschinenzeichnens:
Handhabung der Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnen mit Bleistift und Tusche, Zeichnungsnormen, Passungen und Toleranzen. Werkzeichnungen einfacher Normteile.
Metallische Werkstoffe:
Eisenmetalle, Nichteisenmetalle der Elektrotechnik.
Formgebung:
Zerspanung. Spanlose Formgebung; Gießen, Schmieden, Walzen, Ziehen, Warmpressen. Schweißen, Löten, Kleben.
Semester (3 Wochenstunden):
Elemente des Maschinenzeichnens:
Werkzeichnungen von Bauteilen nach Vorlagen und Modellaufnahmen,
Stücklistenerstellung.
Nichtmetallische Werkstoffe der Elektrotechnik:
Isolierstoffe (Arten, Verwendung), Materialien für konstruktive
Zwecke und für den Oberflächenschutz.
Schweißen:
Schweißbare Werkstoffe; Schweißgeräte, Schweißverfahren,
Zusatzwerkstoffe.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der elektrotechnischen Praxis.
Normenblätter, Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher sind wichtige Unterrichtsmittel.
Das durchschnittliche Ausmaß der Konstruktionsübungen beträgt in jedem Semester eine Wochenstunde.
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instand halten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Semester (8 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Maschinenbauliche Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Meißeln, Sägen, Schneiden, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Schärfen, Gewindeschneiden von Hand, Stempeln). Elektrotechnische Fertigkeiten (Zurichten von blanken und isolierten Leitungen und Kabeln, Herstellen von Verbindungen, Isolieren; einfache Installationsschaltungen. Erkennen elektrischer und elektronischer Bauteile).
Mechanische Werkstätte:
Drehen (einschließlich Gewindeschneiden) und Fräsen verschiedener
Werkstoffe.
Schweißerei:
Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten; Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken und in verschiedenen Positionen; Blech- und Rohrschweißen).
Semester (8 Wochenstunden):
Elektromechanische Werkstätte:
Blecharbeiten, Stanzen; fachbezogene Arbeiten an Werkzeugmaschinen.
Elektroinstallation:
Montage, Inbetriebnahme und Reparatur von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen.
Elektromaschinenbau:
Wickel-, Isolier- und Imprägnierarbeiten an elektrischen Maschinen und Transformatoren. Zusammenbau, Prüfen und Warten.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
B. Freigegenstände
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Siehe Anlage 8.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 8.
C. Förderunterricht
Siehe Anlage 8.
Anlage 3A.3.2
```
```
LEHRPLAN DES VORBEREITUNGSLEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE
ELEKTRONIK
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden
Pflichtgegenstände Semester Summe Lvpfl.
1 2 Gruppe
```
```
1 Religion ........................... 1 1 2 (III)
2 Deutsch ............................ 4 2 6 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .... - 2 2 (I)
4 Mathematik und angewandte Mathematik 4 4 8 (I)
5 Chemie, angewandte Chemie und
Umwelttechnik ...................... 2 2 4 II
6 Grundlagen der Elektrotechnik ...... 2 2 4 I
7 Elektrotechnik ..................... 2 2 4 (I)
8 Fertigungstechnik und
Konstruktionslehre *1) ............. 3 3 6 I
```
```
Gesamtstundenzahl ... 18 18 36
9 Werkstätte *2) ..................... 8 8 16 (Va)
```
```
Freigegenstände *4)
```
```
Darstellende Geometrie ................. 4 4 (I)
Elektronische Datenverarbeitung und
angewandte elektronische
Datenverarbeitung .................... 2 2 I
```
```
Förderunterricht *4)
```
```
Deutsch ................................ *3) *3) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ........ - *3) (I)
Mathematik und angewandte Mathematik ... *3) *3) (I)
Fachlich-theoretische Pflichtgegenstände *3) *3) I-VI
```
```
*1) Mit Konstruktionsübungen.
*2) Nur für Personen, die keine Lehrabschlußprüfung in einem entsprechenden Lehrberuf mit Erfolg abgelegt haben und denen auch nicht der erfolgreiche Besuch einer Schule gemäß § 28 BAG als der Lehrabschlußprüfung als gleichwertig anzurechnen ist, ist ein zusätzlicher praktischer Unterricht vorzusehen.
Daher entfällt der Besuch des Pflichtgegenstandes „Werkstätte“ für Schüler, die die erfolgreiche Ausbildung in folgenden Lehrberufen aufweisen:
Betriebselektriker
Büromaschinenmechaniker
Elektroinstallateur
Elektromechaniker für Schwachstrom
Elektromechaniker für Starkstrom
Elektromechaniker und -maschinenbauer
Feinmechaniker
Fernmeldebaumonteur
Meß- und Regelmechaniker
Nachrichtenelektroniker
Radio- und Fernsehmechaniker
Starkstrommonteur.
*3) Bei Bedarf je 1 Kurs zu höchstens 8 Unterrichtsstunden
innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 2 Unterrichtsstunden pro Woche).
*4) Siehe Anlage 3A, Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 8.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 8.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 8.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Siehe Anlage 8.
LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch) Siehe Anlage 8.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK Siehe Anlage 8.3.1.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK Siehe Anlage 8.3.1.
GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Grundgesetze der Gleichstromtechnik beherrschen und selbständig anwenden können. Er soll die elektrotechnischen Vorschriften und Normen kennen.
Lehrstoff:
Semester (2 Wochenstunden):
Begriffe:
Größen und Einheiten. Stromarten.
Stromkreis:
Stromleitung in Metallen, Halbleitern, Flüssigkeiten und Gasen. Lineare und nichtlineare Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Widerständen und Stromquellen, Ersatzschaltungen.
Semester (2 Wochenstunden):
Stromkreis:
Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Anpassung.
Energieumwandlung:
Elektrowärme (Prinzip, Wärmeübertragung), Thermoelektrizität (Prinzip, Nutzungsarten). Elektrochemische Spannungsquellen (Verhalten von Elektrolyten; Primärelemente, Sammler).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes.
Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
In jedem Semester sind zwei Schularbeiten zulässig.
ELEKTROTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Gesetze des elektrischen und des magnetischen Feldes beherrschen und selbständig anwenden können.
Lehrstoff:
Semester (2 Wochenstunden):
Elektrisches Feld:
Größen und Gesetze. Energie und Kraftwirkung.
Semester (2 Wochenstunden):
Magnetisches Feld:
Größen und Gesetze. Energie und Kraftwirkung; magnetischer Kreis.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes.
Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
In jedem Semester sind zwei Schularbeiten zulässig.
FERTIGUNGSTECHNIK UND KONSTRUKTIONSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Skizzen, Vorlagen, Werkzeichnungen und Pläne des Fachgebietes lesen und sach- und normgerecht anfertigen können.
Der Schüler soll die Eigenschaften, die Verwendung und die Bearbeitung der in der Elektronik gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Lehrstoff:
Semester (3 Wochenstunden):
Technisches Zeichnen:
Zeichengeräte, Normschrift, normgerechtes Zeichnen, Modellaufnahme
durch Handskizzen.
Spanende Formgebung:
Drehen, Bohren, Fräsen, Schleifen.
Spanlose Formgebung:
Blechbearbeitung. Druckguß, Spritzguß, Extrusion, Schweißen, Löten,
Kleben.
Semester (3 Wochenstunden):
Technisches Zeichnen:
Werkzeichnung und Zusammenstellungszeichnung; Stücklisten.
Werkstoffe:
Eisenmetalle, Nichteisenmetalle, Halbleiter; Keramik, Kunststoffe, Gläser, Isolierstoffe. Werkstoffprüfung. Galvanotechnik.
Fertigungsverfahren der Elektronik:
Dickschicht- und Dünnfilmtechnologie.
Elemente der Feinwerktechnik:
Gestalten und Dimensionieren von Bauelementen des feinwerktechnischen Apparatebaues; Passungen, Toleranzen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der elektrotechnischen Praxis. Zur Praxisnähe gehört auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen.
Das durchschnittliche Ausmaß der Konstruktionsübungen beträgt in jedem Semester eine Wochenstunde.
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Semester (8 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Meißeln, Sägen, Schneiden, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Schärfen, Gewindeschneiden von Hand, Stempeln.
Mechanische Werkstätte:
Drehen (einschließlich Gewindeschneiden) und Fräsen verschiedener
Werkstoffe.
Elektromechanische Werkstätte:
Blecharbeiten, Stanzen; fachbezogene Arbeiten an Werkzeugmaschinen.
Semester (8 Wochenstunden):
Elektroinstallation:
Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Herstellen von Verbindungen. Installationsschaltungen. Montage, Inbetriebnahme und Reparatur von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen.
Elektronik:
Aufbau, Inbetriebnahme, Prüfen und Warten elektronischer Geräte und Systeme. Anschluß- und Verbindungstechnik.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
B. Freigegenstände
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Siehe Anlage 8.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 8.
C. Förderunterricht
Siehe Anlage 8.
Anlage 3A
```
```
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN,
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND GEMEINSAME
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER VORBEREITUNGSLEHRGÄNGE FÜR BERUFSTÄTIGE
I. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Die Vorbereitungslehrgänge für Berufstätige an den Höheren technischen Lehranstalten für Berufstätige haben im Sinne des § 59 Abs. 1 Z 2 lit. a und b unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes in einem zwei Semester umfassenden Bildungsgang der Vorbereitung zum Eintritt ohne Aufnahmsprüfung in berufsbildende höhere Schulen entsprechender Fachrichtung zu dienen.
Die Absolventen der Vorbereitungslehrgänge für Berufstätige sollen daher befähigt sein, unter Bedachtnahme auf die allenfalls sonst erforderlichen Voraussetzungen die Ausbildung im III. Jahrgang einer Höheren technischen oder gewerblichen Lehranstalt oder in einem Aufbaulehrgang entsprechender Fachrichtung beziehungsweise in einer Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt für Berufstätige entsprechender Fachrichtung fortzusetzen.
Ia. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage 1A.
II. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Zur Erreichung des allgemeinen Bildungszieles ist es erforderlich, von der Vorbildung der Schüler auszugehen und den Lehrstoff nach den Kriterien und den Anforderungen der Praxis und des für den Fachbereich Typischen auszuwählen. Der gründlichen Arbeit in der notwendigen Beschränkung gebührt der Vorzug vor einer oberflächlichen Vielheit.
Damit die Motivation der Schüler, Problemlösungen anzustreben, erhöht wird, ist es zweckmäßig, daß der Schüler zu Beginn eines Unterrichtsabschnittes ein gestelltes Problem als lösenswert erkennt und es am Ende des Unterrichtsabschnittes lösen kann.
Damit der Schüler seine Kenntnisse in verschiedenen Zusammenhängen anwenden kann, ist eine problemorientierte, Zusammenhänge (auch mit anderen Unterrichtsgegenständen) ausleuchtende Aufbereitung des Lehrstoffes erforderlich, die sich geeigneter, erforderlichenfalls vom Lehrer selbst angefertigter Unterrichtsmittel und Verständnishilfen bedient. Dem praxisbezogenen Bildungsziel entsprechend, kommt der Verwendung praxisüblicher Hilfsmittel größte Bedeutung zu.
Die vom allgemeinen Bildungsziel der berufsbildenden höheren Schulen geforderten Einarbeitung und Umsetzung des technischen und wissenschaftlichen Fortschritts erfordert, daß der Lehrer die Entwicklungen, die sein Fachgebiet und dessen Umfeld einschließlich ökologischer Aspekte betreffen, ständig beobachtet und aufnimmt und den Lehrstoff und die Unterrichtsmethoden dem zeitgemäßen Stand anpaßt. Dem Lehrplanabschnitt „Lehrstoff“ kann daher nur die Bedeutung eines richtungsweisenden Rahmens zukommen.
Das Erreichen des Bildungszieles verlangt die Absprache aller Lehrer verwandter Unterrichtsgegenstände und die Erstellung von Stoffverteilungsplänen zwecks rechtzeitiger Vorbereitung der Schüler auf den erforderlichen Wissensstand sowie zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten. Hiebei ist zu beachten, daß bedingt durch den bisherigen Bildungsweg nicht alle Schüler das gesamte Angebot an Pflichtgegenständen besuchen müssen.
Die Abfolge des Lehrstoffes in den einzelnen Schulstufen wird von dieser Abstimmung der Unterrichtsgegenstände, von der Berücksichtigung aktueller Ereignisse und von didaktischen Erwägungen des Lehrers abhängen.
Die Bearbeitung von Projekten in Gruppenarbeit erweist sich als besonders nützliche Vorbereitung auf die berufliche Situation, zu der auch die Kommunikationsfähigkeit gehört. Die Kritik der Mitschüler bei der Problemlösung und die Selbstdiagnose sind für den Lernfortschritt wichtig.
Verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes können durch mehrere Lehrer entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden.
Aus pädagogischen und organisatorischen Gründen können zur Konzentration des Unterrichtes einzelne einander ergänzende Pflichtgegenstände in Form eines zusammenfassenden Unterrichtes dargeboten werden.
Ebenso kann das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden, wobei eine Wochenstunde etwa zwanzig Unterrichtsstunden pro Semester entspricht.
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT AN DEN
VORBEREITUNGSLEHRGÄNGEN FÜR BERUFSTÄTIGE
Siehe Anlage 1A.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER GEMEINSAMEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE;
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Verkehrssprache für Alltagsanlässe mündlich und schriftlich beherrschen. Er soll um die Bedeutung des Zusammenhanges von Kommunikationszweck und Darstellungsform wissen.
Der Schüler soll die für schriftliche Darstellungen erforderlichen Arbeitstechniken beherrschen.
Lehrstoff:
Semester (4 Wochenstunden):
Sprachnormen:
Aussprache. Rechtschreibung, Wortlehre (wiederholender Überblick und Behebung von Unzulänglichkeiten beim Sprechen und Schreiben). Satzlehre (wiederholender Überblick und Behebung von Unzulänglichkeiten beim Sprechen und Schreiben).
Sprachgestaltung:
Wiedergabe gelesener und gehörter einfacher Sachverhalte und Abläufe in freier Rede (vorbereitet und unvorbereitet) und in
schriftlichen Formen.
Arbeitstechniken:
Benützung von Nachschlagwerken. Stoffsammlung und Exzerpieren des Wesentlichen in bezug auf ein vorgegebenes Kriterium. Lerntechnik.
Semester (2 Wochenstunden):
Sprachnormen:
Zeichensetzung (wiederholender Überblick und Behebung von Unzulänglichkeiten).
Sprachgestaltung:
Sachliche und emotionale Darstellungsform. Strukturierung einfacher Sachverhalte (Ober- und Unterbegriffe, Definition).
Auseinandersetzung mit Texten:
Sach- und Gebrauchstexte. Vergleich desselben Sachverhaltes in verschiedenen Darstellungsformen.
Didaktische Grundsätze:
Die Bereitschaft zur Vervollkommnung in der Verkehrssprache wird durch die Erkenntnis erhöht, daß Umgangssprache, Mundart und Jargon in bestimmten Sprechsituationen durchaus ihren Platz haben, darüber hinaus jedoch für die Bewältigung beruflicher Aufgaben zusätzlich die Beherrschung der Verkehrssprache notwendig ist.
Um die Beherrschung der Verkehrssprache zu erreichen, bedarf es
- ständiger Verwendung der Verkehrssprache im Deutschunterricht (ausgenommen bei der Behandlung anderer Sprachebenen);
- Übungen zu Schwachstellen (zB deutliches Sprechen, Aussprache bestimmter Laute);
- „Übersetzungsübungen“ aus anderen Sprachebenen in die Verkehrssprache.
Die Bereitschaft zum Verständnis der Hochsprache wird durch die Erkenntnis erhöht, daß komplexe Denk- und Gefühlsmitteilungen eine differenzierte Sprachleistung erfordern und umgekehrt Denkleistungen in einem direkten Zusammenhang mit der sprachlichen Kompetenz stehen.
Grammatik, Rechtschreibung, Zeichensetzung und Stilistik sind im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe nur Mittel zur Erreichung der Sprachkompetenz, die durch das Setzen handlungs- und berufsbezogener Schwerpunkte sowie durch die Einbindung in einen kommunikativen Zusammenhang unterstützt werden. Dementsprechend kann auf die Behandlung von Erscheinungen, die weder für den Alltag noch für die berufliche Kommunikation von Bedeutung sind, verzichtet werden.
Kriterien für die Auswahl nichtliterarischer Texte für Sprachübungen ergeben sich aus der angestrebten Sprachkompetenz (inhaltliche Verständlichkeit, Schülerinteresse, Aktualität, Anwendbarkeit im Alltag oder im Beruf).
Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Fertigkeiten können nur durch Üben erreicht werden; daher benötigt der Schüler zahlreiche Sprech- und Schreibanlässe im Unterricht. Kriterien für die Auswahl sind die Vielseitigkeit in Form und Inhalt und der Beitrag zur sozialen Handlungskompetenz auf allen Gebieten der Lebenswirklichkeit, insbesondere im Beruf.
In jedem Semester sind zwei Schularbeiten zulässig.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll sich in der Fremdsprache mündlich und schriftlich über einfache Sachverhalte verständigen können.
Lehrstoff:
Semester (2 Wochenstunden):
Alltag:
Routinesituationen. Isolierte Sachverhalte.
Wirtschafts- und Arbeitswelt:
Industriezweige, Berufe.
Technik und Hilfswissenschaften:
Werkzeuge, Geräte und Maschinen (Grobaufbau, Verwendungszweck).
Symbole, Größen; Maße und Gewichte.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Alltag.
Zur Verbesserung der Chancen von Schülern, die keine Vorbildung in der Fremdsprache besitzen, tritt anfangs bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Leistungsbeurteilung in den Hintergrund. Das Schwergewicht des Unterrichtes für diese Schüler liegt auf der Vermittlung der sprachlichen Grundfertigkeiten. Je nach den Vorkenntnissen der Schüler kann auch die Vermittlung von Strukturregeln anläßlich festgestellter Lücken für die kommunikativen Fertigkeiten von Nutzen sein.
Im Englischunterricht wird zweckmäßigerweise entweder das britische oder das amerikanische Englisch gepflegt, was auch den Hinweis auf Unterschiede erfordert. Gute Vorkenntnisse eines Schülers in einer dieser Sprachformen bedingen seine Förderung in dieser Form.
In jedem Semester ist eine Schularbeit zulässig.
B. Freigegenstände
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll mit der Erzeugung und den Gesetzmäßigkeiten der für das Fachgebiet bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.
Lehrstoff:
Semester (4 Wochenstunden):
Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen:
Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6061. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugende von Zylinder- und Kegelflächen.
Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:
Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf fachbezogene technische Objekte.
Normalriß eines Kreises:
Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Objekten.
Semester (4 Wochenstunden):
Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen:
Ebene Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen;
Parallelperspektivität und perspektive Affinität. Parallelriß einer Ellipse, konjugierte Durchmesser. Kreiszylinderflächen und ihre ebenen Schnitte. Anwendung auf kreiszylindrische Werkstücke mit Anflachungen und Nuten. Punkt- und tangentenweise Konstruktion der Durchdringungen von Zylinderflächen. Anwendung auf zylindrische Zapfen und Bohrungen.
Kugelflächen:
Normalriß einer Kugelfläche und ihrer ebenen Schnitte,
Konturkreise.
Normale Axonometrie:
Verzerrungen einer normalaxonometrischen Angabe. Anwendung auf Flächen und Objekte in einfacher Lage zum Koordinatensystem.
Algorithmen zur Herstellung von Parallelrissen:
Darstellung des Zusammenhangs zwischen Konstruktionen und numerischer Wiedergabe der Konstruktion mittels moderner Hilfsmittel als Vorbereitung zur Verwendung praxisgerechter Konstruktionshilfen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.
Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf die Bildung der Begriffe „Fernpunkt“, „Perspektivität“ und „Perspektive Kollineation“ sowie auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.
Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle Flächen“ ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt es sich, auf die geometrische Erzeugung auch der Prismen- und Pyramidenflächen als Bewegflächen hinzuweisen.
Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen“ erweist sich das Zurückführen der Lageaufgaben über Ebenen auf das Angittern und die Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessungen einer ebenen Figur sowie die Bedingung für orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene als ökonomisch. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.
Im Themenbereich „Normalriß eines Kreises“ empfiehlt sich im
Semester, auf die Einführung konjugierter Durchmesser zu
verzichten. Die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises erweist sich vorteilhafter als Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.
Im Themenbereich „Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen“ ermöglichen es die genannten Abbildungen, ebene Schnitte punkt- und tangentenweise zu ermitteln. Die Unterscheidung zwischen der im Raum auftretenden Parallelperspektivität und der perspektiven Affinität in der Zeichenebene ist für das Verständnis wichtig.
Im Themenbereich „Kugelflächen“ ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden.
Im Themenbereich „Normale Axonometrie“ empfiehlt sich die Beschränkung auf solche Objekte, bei denen die Normalprojektion zu konstruktiven Vereinfachungen führt.
Im Themenbereich „Algorithmen zur Herstellung von Parallelrissen“ ist es zweckmäßig, das einheitliche Prinzip, welches der Konstruktion von Hauptrissen und von axonometrischen Rissen zugrunde liegt, insbesondere an Normalrissen zu vermitteln. Dies wird umso besser gelingen, je konsequenter in den vorhergehenden Themenbereichen das Koordinatensystem benützt und das algorithmische Denken anhand geometrischer Konstruktionsbeschreibungen geschult wurde. Normalaxonometrische Risse der Eckpunkte ebenflächig begrenzter Objekte können rechnerisch ermittelt werden.
In jedem Semester sind zwei Schularbeiten zulässig.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll zu einfachen Aufgaben des Fachgebietes Programme in einer mathematisch-technisch orientierten Programmiersprache erstellen, testen, verbessern und dokumentieren können. Er soll Programme an einer digitalen Rechenanlage eingeben, ablaufen lassen, auflisten, redigieren, speichern und aufrufen können. Er soll hiezu Handbücher der Hardware- und Softwarehersteller benützen können.
Lehrstoff:
Semester (2 Wochenstunden):
Rechnerbedienung:
Programmeingabe, Programmlauf. Programmauflistung, -korrektur,
-abspeicherung, -aufruf.
Algorithmik:
Systematik der Problemlösung, Strukturelemente, Programmierhilfen.
Programmieren:
Programme ohne Dateizugriff, Dokumentation.
Semester (2 Wochenstunden):
Programmieren:
Unterprogrammtechnik. Anwendung (Teilaufgaben des Fachgebietes).
EDV-Anlagen:
Aufbau, Funktion, Organisation.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Daher liegt das Hauptgewicht auf den Themenbereichen „Algorithmik“ und „Programmieren“, bei den Beispielen auf Aufgaben aus den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen.
Die Gedächtnisbelastung der Schüler wird minimiert und die Motivation erhöht, wenn schon auf kurze theoretische Abschnitte Perioden des eigenständigen Programmierens folgen.
Als Programmierhilfen bewähren sich insbesondere graphische Darstellungen wie Programmablaufplan und Struktogramm, allenfalls auch Pseudocode.
C. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind. Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
Didaktische Grundsätze:
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes ohne jede Ausweitung in der Breite oder Tiefe. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.
Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.
Semesterweise bzw. klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten
(Art. III § 1 Abs. 2 idF BGBl. Nr. 702/1993)
Anlage 3A.3.3
```
```
LEHRPLAN DES VORBEREITUNGSLEHRGANGES
FÜR BERUFSTÄTIGE - ELEKTROTECHNIK
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
A. Pflichtgegenstände *2) Summe pflich-
Semester tungs-
```
- gruppe
```
```
```
1 Religion .................... 1 1 2 (III)
2 Deutsch ..................... 2 2 4 (I)
3 Englisch .................... - 2 2 (I)
4 Angewandte Mathematik ....... 2 2 4 I
5 Elektrotechnik *1) .......... 5 3 8 (I)
6 Werkstätte .................. 11 11 22 (Va)
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ... 21 21 42
```
```
Wochenstunden Lehrver-
B. Freigegenstände *2) pflich-
Semester tungs-
```
- gruppe
```
```
```
Deutsch für Schüler
nichtdeutscher Muttersprache ... 3 3 I
Darstellende Geometrie ......... 3 3 (I)
Angewandte Informatik .......... 2 2 I
```
```
C. Förderunterricht *2)
```
```
Deutsch ........................ *3) *3) (I)
Englisch ....................... *3) *3) (I)
Angewandte Mathematik .......... *3) *3) I
```
```
*1) Mit Konstruktionsübungen.
*2) Siehe Anlage 3A, Abschnitt Ia.
*3) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Semester für höchstens
8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Vorbereitungslehrgang für Berufstätige hat im Sinne des § 59 Abs. 1 Z 2 lit. b unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes der Vorbereitung zum Eintritt in eine Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt für Berufstätige der entsprechenden Fachrichtung ohne Aufnahmsprüfung zu dienen.
Im übrigen siehe Anlage 3A.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 3A.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 3A.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Verkehrssprache mündlich und schriftlich beherrschen. Er soll Zustände und Vorgänge zweckorientiert beschreiben und exzerpieren können.
Lehrstoff:
Semester (2 Wochenstunden):
Sprachnormen:
Aussprache. Rechtschreibung, Wortlehre (wiederholender Überblick und Behebung von Unzulänglichkeiten beim Sprechen und Schreiben).
Sprachgestaltung:
Wiedergabe gelesener und gehörter einfacher Sachverhalte und Abläufe in freier Rede und in schriftlichen Formen.
Semester (2 Wochenstunden):
Sprachnormen:
Satzlehre, Zeichensetzung (wiederholender Überblick und Behebung von Unzulänglichkeiten beim Sprechen und Schreiben).
Sprachgestaltung:
Strukturierung einfacher Sachverhalte (Ober- und Unterbegriffe, Definition).
Arbeitstechniken:
Benützung von Nachschlagwerken. Stoffsammlung und Exzerpieren des Wesentlichen in bezug auf ein vorgegebenes Kriterium. Lerntechnik.
Didaktische Grundsätze:
Die Bereitschaft zur Vervollkommung in der Verkehrssprache wird durch die Erkenntnis erhöht, daß die Umgangsprache in bestimmten Sprechsituationen durchaus ihren Platz hat, darüber hinaus jedoch für die Bewältigung beruflicher Aufgaben die Beherrschung der Verkehrssprache notwendig ist.
Um die Beherrschung der Verkehrssprache zu erreichen, bedarf es
- ständiger Verwendung der Verkehrssprache im Deutschunterricht;
- Übungen zu Schwachstellen (zB deutliches Sprechen, Aussprache bestimmter Laute);
- „Übersetzungsübungen” aus anderen Sprachebenen in die Verkehrssprache.
Grammatik, Rechtschreibung, Zeichensetzung und Stilistik sind im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe nur Mittel zur Erreichung der Sprachkompetenz, die durch das Setzen handlungs- und berufsbezogener Schwerpunkte unterstützt werden.
Die von der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Fertigkeiten können nur durch Üben erreicht werden; daher benötigt der Schüler zahlreiche Sprech- und Schreibanlässe im Unterricht. Kriterien für die Auswahl sind die Vielseitigkeit in Form und Inhalt und der Beitrag zur sozialen Handlungskompetenz auf allen Gebieten der Lebenswirklichkeit, insbesondere im Beruf.
In jedem Semester zwei Schularbeiten.
ENGLISCH
Siehe den Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)” in Anlage 3A.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.
Lehrstoff:
Semester (2 Wochenstunden):
Algebra und Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnung, Rechnen mit rationalen Zahlen. Reelle Zahlen, Zahlenbereiche, Gebrauch der praxisüblichen Rechenhilfsmittel). Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen).
Semester (2 Wochenstunden):
Algebra und Numerik:
Gleichungen (rein quadratische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme mit 2 Variablen). Funktionen (Darstellung, lineare Funktionen, Geradengleichung, Definition der Kreisfunktionen für spitze Winkel).
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit, Dreieck, Viereck, Kreis, pythagoräische Lehrsatzgruppe). Berechnungen im rechtwinkeligen Dreieck.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Das Erreichen der Rechensicherheit ist ein wichtiges Teilziel.
In jedem Semester zwei Schularbeiten.
ELEKTROTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Grundgesetze der Gleich- und Wechselstromtechnik sowie grundlegende Begriffe des elektrischen Feldes anwenden können. Er soll die elektrotechnischen Vorschriften und Normen kennen. Er soll Skizzen, Werkzeichnungen und einfache Schaltpläne des Fachgebietes lesen und normgerecht anfertigen können.
Lehrstoff:
Semester (5 Wochenstunden):
Stromkreis:
Größen und Einheiten. Stromarten. Stromleitung in Metallen, Halbleitern, Flüssigkeiten und Gasen. Lineare und nichtlineare Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Widerständen und Spannungsquellen.
Werkstoffkunde:
Eisenmetalle, Nichteisenmetalle der Elektrotechnik, Isolierstoffe
(Arten, Verwendung), Materialien für konstruktive Zwecke und für den Oberflächenschutz.
Konstruktionsübungen:
Handhabung der Zeichengeräte, Zeichnungsnormen, Zeichnen mit Bleistift und Tusche, Arten von Plänen einschließlich der Schaltpläne; Herstellung einfacher Werkzeichnungen und Schaltpläne.
Werkzeichnungen von Bauteilen und Baugruppen nach Vorlagen und Modellaufnahmen, Erstellung von Stücklisten.
Semester (3 Wochenstunden):
Energieumwandlung:
Elektrowärme (Prinzip, Wärmeübertragung), Thermoelektrizität (Prinzip, Nutzungsarten). Elektrochemische Spannungsquellen (Verhalten von Elektrolyten; Primärelemente, Sammler). Arbeit, Leistung und Wirkungsgrad.
Wechselstromtechnik:
Wechselstromwiderstände, Induktivität, Kapazität; einfache Wechselstromschaltungen; Wirk-, Blind- und Scheinleistung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Das Ausmaß der Konstruktionsübungen beträgt im
Semester zwei Wochenstunden.
In jedem Semester zwei Schularbeiten.
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungsund Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Semester (11 Wochenstunden):
Mechanische Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Maschinenbauliche Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Sägen, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Schärfen, Gewindeschneiden von Hand). Drehen (einschließlich Gewindeschneiden) und Fräsen verschiedener Werkstoffe.
Elektrotechnische Grundausbildung:
Zurichten von blanken und isolierten Leitungen und Kabeln, Herstellen von Verbindungen, Isolieren; einfache Installationsschaltungen, Erkennen elektrischer und elektronischer Bauteile, analoge und digitale Messungen.
Schweißerei:
Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten; Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken und in verschiedenen Positionen; Blech- und Rohrschweißen).
Semester (11 Wochenstunden):
Elektromechanische Werkstätte:
Blecharbeiten, Stanzen; fachbezogene Arbeiten an Werkzeugmaschinen.
Grundlagen der Elektrohydraulik.
Elektroinstallation:
Montage, Inbetriebnahme und Reparatur von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen
Schutzmaßnahmen.
Elektromaschinenbau:
Wickel-, Isolier- und Imprägnierarbeiten an elektrischen Maschinen und Transformatoren. Zusammenbau, Prüfen und Warten.
Arbeitsvorbereitung:
Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung. Arbeitsaufträge. Vor- und Nachkalkulation. Werkstattzeichnungen. Beschaffungswesen.
Kunststoffverarbeitung:
Verarbeitung thermoplastischer Werkstoffe und Halbzeuge sowie duroplastischer Faserverbundwerkstoffe. Spanende Verarbeitungsverfahren. Schweiß- und Klebetechniken.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
B. FREIGEGENSTÄNDE
DEUTSCH FÜR SCHÜLER NICHTDEUTSCHER MUTTERSPRACHE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll mit Lautung und Intonation, mit der Formenlehre und der Satzstruktur vertraut werden und rasch und sicher zu praktisch einsetzbaren Kenntnissen gelangen, die ihn zu aktivem mündlichem und schriftlichem Gebrauch der Sprache befähigen.
Lehrstoff:
Semester (3 Wochenstunden):
Satzlehre:
Hauptsatz, Hauptsatzreihe; Satzglieder.
Wortlehre:
Wortarten. Deklination und Konjugation. Zeitformen.
Semester (3 Wochenstunden):
Satzlehre:
Satzbaupläne. Satzgliedteile. Zeichensetzung.
Wortlehre:
Ableitungen, Verbzusätze, Zusammensetzungen, Zeitenfolge. Erweiterung des Wortschatzes anhand von Themenkreisen aus dem praktischen Umfeld der Schüler. Nicht-fiktionale und fiktionale Texte.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Förderung der sprachlichen Kompetenz auf allen Gebieten der Lebenswirklichkeit und im besonderen im beruflichen und schulischen Umfeld. Es empfiehlt sich, von der Erfahrung der Schüler auszugehen und deren Vorschläge und Anregungen zu berücksichtigen. Der Einsatz verschiedener Sozialformen (Gruppenarbeit, Diskussion, Rollenspiel) und praxisnahe Übungssituationen erhöhen die Lebendigkeit und Effizienz des Unterrichtes.
In jedem Semester eine Schularbeit.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1A.4.1.
Lehrstoff:
Semester (3 Wochenstunden):
Siehe die Themenbereiche „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen” und „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen” in Anlage 1A.4.1.
Semester (3 Wochenstunden):
Siehe die Themenbereiche „Normalriß eines Kreises”, „Kugelflächen” und „Normale Axonometrie” in Anlage 1A.4.1.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1A.4.1.
ANGEWANDTE INFORMATIK
Siehe den Freigegenstand „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte elektronische Datenverarbeitung” in Anlage 3A.
C. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 3A.
Anlage 3A.3.2
```
```
LEHRPLAN DES VORBEREITUNGSLEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE
ELEKTRONIK
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden
Pflichtgegenstände *4) Semester Summe Lvpfl.
1 2 Gruppe
```
```
1 Religion ........................... 1 1 2 (III)
2 Deutsch ............................ 4 2 6 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .... - 2 2 (I)
4 Mathematik und angewandte Mathematik 4 4 8 (I)
5 Chemie, angewandte Chemie und
Umwelttechnik ...................... 2 2 4 II
6 Grundlagen der Elektrotechnik ...... 2 2 4 I
7 Elektrotechnik ..................... 2 2 4 (I)
8 Fertigungstechnik und
Konstruktionslehre *1) ............. 3 3 6 I
```
```
Gesamtstundenzahl ... 18 18 36
9 Werkstätte *2) ..................... 8 8 16 (Va)
```
```
Freigegenstände *4)
```
```
Darstellende Geometrie ................. 4 4 (I)
Elektronische Datenverarbeitung und
angewandte elektronische
Datenverarbeitung .................... 2 2 I
```
```
Förderunterricht *4)
```
```
Deutsch ................................ *3) *3) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ........ - *3) (I)
Mathematik und angewandte Mathematik ... *3) *3) (I)
Fachlich-theoretische Pflichtgegenstände *3) *3) I-VI
```
```
*1) Mit Konstruktionsübungen.
*2) Nur für Personen, die keine Lehrabschlußprüfung in einem entsprechenden Lehrberuf mit Erfolg abgelegt haben und denen auch nicht der erfolgreiche Besuch einer Schule gemäß § 28 BAG als der Lehrabschlußprüfung als gleichwertig anzurechnen ist, ist ein zusätzlicher praktischer Unterricht vorzusehen.
Daher entfällt der Besuch des Pflichtgegenstandes „Werkstätte” für Schüler, die die erfolgreiche Ausbildung in folgenden Lehrberufen aufweisen:
Betriebselektriker
Büromaschinenmechaniker
Elektroinstallateur
Elektromechaniker für Schwachstrom
Elektromechaniker für Starkstrom
Elektromechaniker und -maschinenbauer
Feinmechaniker
Fernmeldebaumonteur
Meß- und Regelmechaniker
Nachrichtenelektroniker
Radio- und Fernsehmechaniker
Starkstrommonteur.
*3) Bei Bedarf je 1 Kurs zu höchstens 8 Unterrichtsstunden
innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 2 Unterrichtsstunden pro Woche).
*4) Siehe Anlage 3A, Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 8.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 8.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 8.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Siehe Anlage 8.
LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch) Siehe Anlage 8.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK Siehe Anlage 8.3.1.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK Siehe Anlage 8.3.1.
GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Grundgesetze der Gleichstromtechnik beherrschen und selbständig anwenden können. Er soll die elektrotechnischen Vorschriften und Normen kennen.
Lehrstoff:
Semester (2 Wochenstunden):
Begriffe:
Größen und Einheiten. Stromarten.
Stromkreis:
Stromleitung in Metallen, Halbleitern, Flüssigkeiten und Gasen. Lineare und nichtlineare Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Widerständen und Stromquellen, Ersatzschaltungen.
Semester (2 Wochenstunden):
Stromkreis:
Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Anpassung.
Energieumwandlung:
Elektrowärme (Prinzip, Wärmeübertragung), Thermoelektrizität (Prinzip, Nutzungsarten). Elektrochemische Spannungsquellen (Verhalten von Elektrolyten; Primärelemente, Sammler).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes.
Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
In jedem Semester sind zwei Schularbeiten zulässig.
ELEKTROTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Gesetze des elektrischen und des magnetischen Feldes beherrschen und selbständig anwenden können.
Lehrstoff:
Semester (2 Wochenstunden):
Elektrisches Feld:
Größen und Gesetze. Energie und Kraftwirkung.
Semester (2 Wochenstunden):
Magnetisches Feld:
Größen und Gesetze. Energie und Kraftwirkung; magnetischer Kreis.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes.
Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
In jedem Semester sind zwei Schularbeiten zulässig.
FERTIGUNGSTECHNIK UND KONSTRUKTIONSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Skizzen, Vorlagen, Werkzeichnungen und Pläne des Fachgebietes lesen und sach- und normgerecht anfertigen können.
Der Schüler soll die Eigenschaften, die Verwendung und die Bearbeitung der in der Elektronik gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Lehrstoff:
Semester (3 Wochenstunden):
Technisches Zeichnen:
Zeichengeräte, Normschrift, normgerechtes Zeichnen, Modellaufnahme
durch Handskizzen.
Spanende Formgebung:
Drehen, Bohren, Fräsen, Schleifen.
Spanlose Formgebung:
Blechbearbeitung. Druckguß, Spritzguß, Extrusion, Schweißen, Löten,
Kleben.
Semester (3 Wochenstunden):
Technisches Zeichnen:
Werkzeichnung und Zusammenstellungszeichnung; Stücklisten.
Werkstoffe:
Eisenmetalle, Nichteisenmetalle, Halbleiter; Keramik, Kunststoffe, Gläser, Isolierstoffe. Werkstoffprüfung. Galvanotechnik.
Fertigungsverfahren der Elektronik:
Dickschicht- und Dünnfilmtechnologie.
Elemente der Feinwerktechnik:
Gestalten und Dimensionieren von Bauelementen des feinwerktechnischen Apparatebaues; Passungen, Toleranzen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der elektrotechnischen Praxis. Zur Praxisnähe gehört auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen.
Das durchschnittliche Ausmaß der Konstruktionsübungen beträgt in jedem Semester eine Wochenstunde.
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Semester (8 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Meißeln, Sägen, Schneiden, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Schärfen, Gewindeschneiden von Hand, Stempeln.
Mechanische Werkstätte:
Drehen (einschließlich Gewindeschneiden) und Fräsen verschiedener
Werkstoffe.
Elektromechanische Werkstätte:
Blecharbeiten, Stanzen; fachbezogene Arbeiten an Werkzeugmaschinen.
Semester (8 Wochenstunden):
Elektroinstallation:
Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Herstellen von Verbindungen. Installationsschaltungen. Montage, Inbetriebnahme und Reparatur von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen.
Elektronik:
Aufbau, Inbetriebnahme, Prüfen und Warten elektronischer Geräte und Systeme. Anschluß- und Verbindungstechnik.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die im Arbeitnehmerschutzgesetz und den dazu ergangenen Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen.
Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
B. Freigegenstände
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Siehe Anlage 8.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 8.
C. Förderunterricht
Siehe Anlage 8.
Semesterweise bzw. klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten
(Art. III § 1 Abs. 2 idF BGBl. Nr. 702/1993)
Anlage 3A.4.1
```
```
LEHRPLAN DES VORBEREITUNGSLEHRGANGES
FÜR BERUFSTÄTIGE - MASCHINENBAU
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
A. Pflichtgegenstände *1) Summe pflich-
Semester tungs-
```
- gruppe
```
```
```
```
Religion ................... 1 1 2 (III)
```
```
Deutsch .................... 2 2 4 (I)
```
```
Englisch ................... 2 2 4 (I)
```
```
Geschichte ................. 2 2 4 (III)
```
```
Geographie ................. 2 2 4 (III)
```
```
Wirtschaftliche Bildung,
```
Rechtskunde und Politische
Bildung .................... 2 2 4 III
```
Angewandte Mathematik ...... 3 3 6 I
```
```
Angewandte Physik .......... 2 2 4 II
```
```
Mechanik ................... 3 3 6 (I)
```
```
Fertigungstechnik .......... 2 2 4 I
```
```
Maschinenelemente .......... 2 2 4 I
```
```
Konstruktionsübungen und
```
Darstellende Geometrie ..... 2 2 4 I
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ... 25 25 50
```
```
B. Förderunterricht *1)
```
```
Deutsch ........................ *2) *2) (I)
Englisch ....................... *2) *2) (I)
Angewandte Mathematik .......... *2) *2) I
Fachtheoretische
Pflichtgegenstände ............. *2) *2) *3)
```
```
*1) Siehe Anlage 3A, Abschnitt Ia.
*2) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Semester für höchstens
8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.
*3) Lehrverpflichtungsgruppe wie der entsprechende
Pflichtgegenstand.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Vorbereitungslehrgang für Berufstätige hat im Sinne des § 59 Abs. 1 Z 2 lit. a unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes zum Eintritt in den III. Jahrgang einer Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt, das dritte Semester einer Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt für Berufstätige oder einen Aufbaulehrgang der Fachrichtung Maschinenbau ohne Aufnahmsprüfung zu dienen.
Im übrigen siehe Anlage 3A.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 3A.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 3A.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 2.4.1 zur Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten, BGBl. Nr. 412/1986 in der jeweils geltenden Fassung, unter Beachtung, daß den beiden Semestern des Vorbereitungslehrganges das erste und zweite Semester in Anlage 2.4.1 entsprechen.
Klassen- bzw. semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten
(Art. III § 1 Abs. 3 Z 2 idF BGBl. Nr. 664/1995)
Anlage 3A.2.1
```
```
LEHRPLAN DES VORBEREITUNGSLEHRGANGES
FÜR BERUFSTÄTIGE - CHEMIE
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
A. Pflichtgegenstände *1) pflich-
Semester Summe tungs-
```
- gruppe
```
```
```
```
Religion ......................... 1 1 2 (III)
```
```
Deutsch .......................... 3 3 6 (I)
```
```
Englisch ......................... 2 2 4 (I)
```
```
Angewandte Mathematik ............ 4 4 8 I
```
```
Angewandte Physik ................ 2 2 4 II
```
```
Mikrobiologie *2) ................ 2 2 4 I
```
```
Allgemeine Chemie *3) ............ 4 2 6 I
```
```
Organische Chemie ................ - 2 2 I
```
```
Analytisches Laboratorium......... 5 5 10 I
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ... 23 23 46
```
```
Wochenstunden Lehrver-
B. Förderunterricht *1) pflich-
Semester Summe tungs-
```
- gruppe
```
```
```
Deutsch .............................. *4) *4) (I)
Englisch ............................. *4) *4) (I)
Angewandte Mathematik ................ *4) *4) I
```
```
*1) Siehe Anlage 3A, Abschnitt Ia.
*2) Mit Laboratoriumsübungen im 2. Semester im Ausmaß einer Wochenstunde.
*3) Einschließlich Stöchiometrie.
*4) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Semester für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Vorbereitungslehrgang für Berufstätige - Chemie hat im Sinne des § 59 Abs. 1 Z 2 lit. a unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes in einem zwei Semester umfassenden Bildungsgang der Vorbereitung zum Eintritt in den III. Jahrgang einer Höheren Lehranstalt, das 3. Semester einer Höheren Lehranstalt für Berufstätige oder einen Aufbaulehrgang entsprechender Fachrichtung ohne Aufnahmsprüfung zu dienen.
Im übrigen siehe Anlage 3A.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 3A.
IV. LEHRPLÄNE fÜR (Anm: richtig: FÜR) DEN
RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 3A.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE
EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 2, BGBl. Nr. 412/86 i.d.g.F.
Lehrstoff:
Semester:
Sprachnormen:
Direkte und indirekte Rede, Verneinung, Ellipse.
Sprachgestaltung:
Strukturierung von Sachzusammenhängen in freier Rede und in schriftlichen und graphischen Formen. Charakterisieren. Berichten. Sprachliche Mittel der Gesprächs- und Diskussionsführung (Formen, Zweck). Protokoll. Vorbereitete und unvorbereitete Referate.
Arbeitstechniken:
Informationsbeschaffung, Informationsauswertung. Benützung von Bibliotheken. Arbeitsplanung. Auseinandersetzung mit Medien und Meinungsbildung (Kolumne, Kommentar, Meinungsumfragen, österreichischen Medienlandschaft).
Semester:
Sprachnormen:
Sprachschichten. Übersetzungsübungen aus anderen Sprachebenen in die Verkehrssprache. Verständnis komplexer Strukturen.
Sprachgestaltung:
Einfache Schlüsse. Sinnzusammenhänge, Zulässige und unzulässige Verallgemeinerung. Ursache. Wirkung, Bedingung; Argument; Beispiel.
Auseinandersetzung mit Texten:
Vergleich literarischer Werke desselben Themenkreises an Beispielen aus dem deutschsprachigen, insbesondere österreichischen Schrifttum des 19. und des 20. Jahrhundert. Anwendung einfacher Analyseformen (Thema, Motiv, Stoff, Umraum, Handlung).
Arbeitstechniken:
Auseinandersetzung mit Medien (Werbung und PR, Suggestion, Erwartungshaltung).
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 2, BGBl. Nr. 412/1986, i.d.g.F
ENGLISCH
Siehe den Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)” in Anlage 2, BGBl. Nr. 412/1986 i.d.g.F. unter Beachtung, daß die Semester 1 und 2 dem ersten bzw. zweiten Semester des I. Jahrganges in Anlage 2 entsprechen.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für das Fachgebiet relevanten Methoden der Mathematik anwenden und Sachverhalte mathematisch und geometrisch darstellen können. Er soll Phänomene aus Natur, Technik und Wirtschaft mit Hilfe von geeigneten mathematischen Modellen beschreiben, die für Problemlösungen erforderlichen Algorithmen ausführen und die gewonnenen Ergebnisse interpretieren können.
Lehrstoff:
Semester:
Algebra:
Lineare Gleichungssysteme. Komplexe Zahlen. Vektoren.
Analysis:
Funktionen (quadratische Funktion, Potenz- und Wurzelfunktion, Exponential- und logarithmische Funktion, Kreis- und Arcusfunktionen). Gleichungen (quadratische Gleichungen, Exponential- und logarithmische Gleichungen).
Semester:
Geometrie:
Sinus- und Cosinussatz; Oberflächen- und Volumsberechnungen. Darstellung einfacher Flächen und Körper (Aufriß, Grundriß, Kreuzriß).
Analysis:
Funktionen (Parameterdarstellung, Hyperbel- und Areafunktionen).
Differentialquotient; unbestimmtes Integral.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Beispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In jedem Semester zwei Schularbeiten.
ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben können. Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.
Lehrstoff:
Semester:
Mechanik:
Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, zusammengesetzte Bewegungen). Dynamik (Trägheit und Masse, Kraft, Newtonsche Axiome). Arbeit, Energie, Leistung. Erhaltungssätze der Mechanik. Zentralkräfte, Gravitation. Hydromechanik.
Schwingungen und Wellen:
Mechanische Schwingungen und Wellen. Wellenoptik.
Strahlenoptik:
Reflexion, Brechung, Totalreflexion, optische Instrumente.
Semester:
Thermodynamik:
Druck- und Temperatur, Temperaturmessung. Wärmeenergie. Zustandsgleichung idealer Gase. 1. und 2. Hauptsatz der Thermodynamik.
Atom- und Kernphysik:
Atommodelle. Aufbau der Atomkerne. Massendefekt und Bindungsenergie. Radioaktivität, Kernspaltung, Kernverschmelzung.
Strahlenschutz:
Wechselwirkung von Strahlung und Materie, Dosimetrie, Strahlenwirkung, Schutzvorschriften.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus dem Bereich der Chemie.
MIKROBIOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bedeutung und die Funktion von pflanzlichen, tierischen und menschlichen Organsystemen sowie von Mikroorganismen und das Stoffwechselgeschehen in der Natur kennen.
Lehrstoff:
Semester:
Entstehung des Lebens:
Chemische Evolution. Belebte und unbelebte Materie.
Zelle und Gewebe:
Bau und Funktion der Zellorganzellen. Ein- und Vielzelligkeit.
Mikrobiologie:
Arten und Bedeutung von Mikroorganismen im Stoffkreislauf der Natur.
Semester:
Zelle und Gewebe:
Zellteilung. Physiologie.
Mikrobiologie:
Mikrobiologische Präparation (Färbemethoden, Wachstum auf verschiedenen Nährmedien, Sterilisation und Entkeimung, Anreicherung und Reinzuchtverfahren).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Problemstellungen der beruflichen Praxis. Sorgfältiger Literaturarbeit und Arbeitsplanung kommt besondere Bedeutung zu. Die Aufeinanderfolge kurzer theoretischer Abschnitte und praktischer Übungen erhöht die Anschaulichkeit und das Verständnis und fördert die Motivation. Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des theoretischen Unterrichtes. Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Praktikumsberichtes verlangt.
ALLGEMEINE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe, Gesetze, Eigenschaften und Reaktionen chemischer Stoffe kennen. Er soll Ergebnisse von quantitativen chemischen Analysen rechnerisch auswerten und stöchiometrische Berechnungen durchführen können.
Lehrstoff:
Semester:
Allgemeine Chemie:
Nomenklatur und Terminologie; stöchiometrische Gesetze;
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.