Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1987-09-01
Letzte Aktualisierung 2016-09-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 35
Änderungshistorie JSON API

Stromleitung in Metallen, Halbleitern, Flüssigkeiten und Gasen. Lineare und nichtlineare Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Widerständen und Stromquellen, Ersatzschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Anpassung.

Energieumwandlung:

Elektrowärme (Prinzip, Wärmeübertragung), Thermoelektrizität (Prinzip, Nutzungsarten). Elektrochemische Spannungsquellen (Verhalten von Elektrolyten; Primärelemente, Sammler).

Magnetisches Feld:

Größen und Gesetze, Energie und Kraftwirkung; magnetischer Kreis.

Elektrisches Feld:

Größen und Gesetze. Energie und Kraftwirkung.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Magnetisches Feld:

Durchflutungsgesetz, Induktionsgesetz, Induktivität.

Passive Bauelemente:

Spule, Kondensator. Einfache RLC-Schaltungen.

Wechselstromtechnik:

Darstellung sinusförmiger Größen (Spitzenwert, Mittelwerte und Zeigerdarstellung).

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Wechselstromtechnik:

Wechselstromwiderstände, Resonanz; Leistung; Drehstrom.

Elektrische Anlagen und Maschinen:

Schutzmaßnahmen; Aufbau und Betriebsverhalten von Transformatoren und Motoren.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Die praktische Ausrichtung der Bildungs- und Lehraufgabe erfordert, insbesondere in der 1. Klasse, Rechenübungen, wobei das durchschnittliche Ausmaß der Rechenübungen eine Wochenstunde beträgt. Der Praxisbezug wird auch durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen gefördert.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

In jeder Klasse sind vier Schularbeiten zulässig.

14.

ELEKTRONIK UND NACHRICHTENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Elemente, die Gesetze und gebräuchlichsten Anwendungen der Elektronik sowie der Hochfrequenz- und Nachrichtentechnik sicher beherrschen und einfache einschlägige Berechnungen durchführen können. Er soll die einschlägigen Gesetze, Normen und Vorschriften kennen.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Nachrichtentechnik:

Relais, elektronische Schalter, Geräte der Fernsprech- und Fernschreibtechnik.

Halbleiterbauelemente:

Aufbau, Funktion, Kenngrößen, Kennlinien und Ersatzschaltungen.

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Halbleitertechnik:

Einfache Anwendungen elektronischer Bauelemente in der Schaltungstechnik. Optoelektronische Bauelemente.

Operationsverstärker.

Nachrichtentechnik:

Übertrager, Orts- und Fernvermittlungstechnik.

Elektroakustik:

Mikrophone, Lautsprecher, Schallaufzeichnungs- und Wiedergabegeräte.

Rundfunktechnik:

Verstärker, Schwingungserzeugung, Modulation, Empfänger.

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Fernsehtechnik:

Bildaufnahme, Bildübertragung und Bildwiedergabe,

Farbfernsehempfänger.

Hochfrequenztechnik:

Empfangs- und Sendetechnik, Antennen und Antennenanlagen.

Nachrichtentechnik:

Fernschreib- und Datenvermittlungstechnik; Filter, Leitungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen gefördert.

15.

MESSTECHNIK UND DIGITALTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll gebräuchliche elektrische und elektronische Meßgeräte handhaben können und mit den gängigen Verfahren der Meßtechnik vertraut sein. Er soll für eine gegebene Aufgabe die geeigneten Geräte und Verfahren in günstiger Kombination von Meßgenauigkeit und Aufwand auswählen können.

Der Schüler soll Steuerungs- und Regelungsaufgaben mit elektronischen Mitteln lösen können.

Der Schüler soll die Gesetze der Digitaltechnik und ihre Anwendungen beherrschen und einschlägige Aufgaben lösen können. Er soll die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen und beachten.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Begriffe:

Internationales Einheitssystem, Meßfehler und Genauigkeit;

Empfindlichkeit. Analoges und digitales Meßprinzip.

Gleichstrom-Meßmethoden:

Strom-, Spannungs- und Leistungsmessung, Widerstandsmessung;

Kompensation.

Meßgeräte:

Aufbau, Eigenverbrauch, Anwendung, Meßbereichserweiterung,

Meßzubehör.

Oszilloskop:

Aufbau, Anwendung, Ausführungsformen.

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Digitaltechnik:

Schaltalgebra, Codes, Bausteine der kombinatorischen Logik.

Wechselstrommeßtechnik:

Strom-, Spannungs- und Leistungsmessung.

Steuerungs- und Regelungstechnik:

Elektrische Messung nichtelektrischer Größen.

Freiprogrammierbare Steuerungen:

Regelkreisglieder (Aufbau, Verhalten), Grundformen der Regler,

stetige und unstetige Regler.

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Digitaltechnik:

Kippschaltungen, Zähler, Schieberegister, Speicher. Struktur eines Mikrocomputersystems; Befehlssatz eines typischen Mikroprozessors. Einführung in eine maschinenorientierte Programmiersprache.

Meßgeräte:

Signalgeneratoren; Frequenz- und Phasenmeßgeräte, Analog-Digital- und Digital-Analog-Umsetzer, digitale Meßgeräte. Programmierbare Meßsysteme.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Routineaufgaben des Fachgebietes.

Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Der Praxisbezug wird durch den Einsatz elektronischer Rechenhilfen gefördert.

16.

FERTIGUNGSTECHNIK UND KONSTRUKTIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Eigenschaften, die Verwendung und die Bearbeitung der in der Elektronik gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Fertigungsverfahren der Elektronik kennen.

Der Schüler soll selbständig Bauteile, einfache Baugruppen und einfache Geräte der Elektronik dimensionieren und konstruieren können. Er soll die hiezu nach dem Stand der Technik erforderlichen Fertigungsunterlagen (Schaltplan, Druckvorlage, Bohrplan, Bestückungsplan, Werkzeichnungen, Zusammenstellungszeichnungen, Stücklisten) und einschlägige Software erstellen können. Er soll praxisübliche Konstruktionshilfen bedienen und einsetzen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (5 Wochenstunden):

Spanende Formgebung:

Drehen, Bohren, Fräsen, Schleifen.

Spanlose Formgebung:

Blechbearbeitung. Druckguß, Spritzguß, Extrusion, Schweißen, Löten,

Kleben.

Werkstoffe:

Eisenmetalle, Nichteisenmetalle, Halbleiter; Keramik, Kunststoffe,

Gläser, Isolierstoffe. Werkstoffprüfung. Galvanotechnik.

Fertigungsverfahren der Elektronik:

Dickschicht- und Dünnfilmtechnologie.

Technisches Zeichnen:

Zeichengeräte, Normschrift, normgerechtes Zeichnen, Modellaufnahme

durch Handskizzen, Werkzeichnung und Zusammenstellungszeichnung;

Stücklisten.

Elemente der Feinwerktechnik:

Gestalten und Dimensionieren von Bauelementen des feinwerktechnischen Apparatebaus; Passungen, Toleranzen.

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Fertigungsverfahren der Elektronik:

Herstellung von Leiterplatten. Erstellen der Fertigungsunterlagen nach vorgegebenen Schaltungen unter Berücksichtigung feinwerktechnischer Bauelemente.

Elektronische Bauteile:

Bauformen; Berechnen und Dimensionieren von Bauteilen und Grundschaltungen. Magnetische Werkstoffe, dielektrische Werkstoffe.

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Elektronische Baugruppen:

Berechnen und Dimensionieren von einfachen Baugruppen unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen der Fertigungsunterlagen.

4.

Klasse (4 Wochenstunden):

Elektronische Geräte:

Entwurf von Geräten unter Berücksichtigung vorgegebener Leistungsmerkmale. Erstellen von Fertigungsunterlagen und der erforderlichen Software.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfs- und Berechnungsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs- und normgerechtes Gestalten. Zur Praxisnähe gehört auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen sowie der elektronischen Datenverarbeitung für Entwicklung, Berechnung und Konstruktion.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen (Entwurf, Dimensionierung, Versuchsaufbau und Erprobung bzw. Softwareentwicklung und Test, Konstruktion) beträgt in der 1., 2. und 3. Klasse je zwei, in der 4. Klasse drei Wochenstunden.

17.

LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Schaltungs- und Meßaufgaben der Laboratoriumspraxis im Fachgebiet selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Meßmethoden und Meßgeräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

4.

Klasse (4 Wochenstunden):

Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Elektrotechnik“, „Elektronik und Nachrichtentechnik“ und „Meß- und Digitaltechnik“ wie im jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendungen in der betrieblichen Praxis und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der Fachrichtung sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.

Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

18.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll fertigungs- sowie betriebspraktische Prüf- und Meßaufgaben, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

4.

Klasse (4 Wochenstunden):

Stoffgebiet Niederfrequenztechnik:

Einstellen und Messen an Geräten der Phonotechnik, Elektroakustik

und Magnetaufzeichnung.

Stoffgebiet Hochfrequenztechnik:

Aufbauen, Einstellen und Abgleichen von Rundfunk- und Fernsehgeräten. Einpegeln von Antennenanlagen.

Stoffgebiet Steuerungs- und Regelungstechnik:

Einstellen und Prüfen von Geräten und Systemen.

Stoffgebiet Digitaltechnik:

Erstellen einfacher Programme.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte“ erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

19.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instand halten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (9 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Maschinenbauliche Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Meißeln, Sägen, Schneiden, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Schleifen, Schärfen, Gewindeschneiden von Hand, Stempeln). Elektrotechnische Fertigkeiten (Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Herstellen von Verbindungen, Anfertigen von Draht- und Kabelformen, Isolieren; einfache Installationsschaltungen. Visuelles Erkennen elektrischer und elektronischer Bauteile).

Mechanische Werkstätte:

Drehen (Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden). Hobeln von Flächen und Nuten, Fräsen verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhalten vorgegebener Toleranzen; Stirnfräsen.

2.

Klasse (12 Wochenstunden):

Elektromechanische Werkstätte:

Blecharbeiten, Stanzen, fachbezogene Arbeiten an Werkzeugmaschinen unter besonderer Berücksichtigung der Feinwerktechnik, Anfertigen einfacher Werkzeuge und Vorrichtungen. Hartlöten, Härten.

Gerätebau:

Verdrahtungs- und Verzinnungsarbeiten, Weichlöten. Aufbau einfacher

elektronischer Geräte.

Elektroinstallation:

Niederspannungsinstallation. Aufbau, Inbetriebnahme und Reparatur von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen sowie elektrischer Anlagen. Anwenden der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen. Anschließen und Inbetriebsetzen von Stromverbrauchern, Meß-, Schalt- und Steuerungsgeräten mit Funktionsprüfung.

Kunststoffverarbeitung:

Bearbeiten von Kunststoffhalbzeug. Gießharz- und Klebetechnik,

maschinelle Verarbeitung von Kunststoffen.

Schweißen:

Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen.

Fernmeldetechnik:

Aufbauen und Prüfen von Baugruppen der Vermittlungstechnik und der Kommunikationssysteme.

3.

Klasse (12 Wochenstunden):

Elektronik:

Herstellen von Grundschaltungen, Bau und Inbetriebnahme analoger

und digitaler Systeme.

Niederfrequenztechnik:

Abgleichen, Einstellen und Prüfen, Warten und Reparieren von Geräten der Elektroakustik, Phonotechnik, Magnetaufzeichnung.

Hochfrequenztechnik:

Abgleichen, Einstellen und Prüfen, Warten und Reparieren von Geräten der Rundfunk- und Fernsehtechnik sowie Anfertigen einfacher Baugruppen und Geräte.

Fernmeldetechnik:

Aufbauen und Prüfen von Ruf-, Signal- und Meßeinrichtungen und von

Kommunikationssystemen.

Elektromaschinenbau:

Wickel- und Isolierarbeiten an Transformatoren und Spulen.

Zusammenbau und Reparatur elektrischer Geräte.

4.

Klasse (12 Wochenstunden):

Elektronik:

Reparatur- und Prüfarbeiten an analogen und digitalen Geräten.

Niederfrequenztechnik:

Aufbau und Reparatur von Baugruppen und Geräten unter Beachtung der

einschlägigen Vorschriften.

Hochfrequenztechnik:

Aufbau von Antennenanlagen unter Berücksichtigung der einschlägigen

Vorschriften. Entstörfilter. Aufbau und Reparatur einschlägiger

Geräte.

Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung. Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen. Arbeitssteuerung. Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände sowie des Laboratoriums von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug kann durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert werden.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

20.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. Freigegenstände

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage 1.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1A.2.1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1.

C. Unverbindliche Übungen

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

D. Förderunterricht

DEUTSCH

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.

Anlage 1A.6.2

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR UHRMACHER

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```


```

Wochenstunden Lehrver-

Pflichtgegenstände Klasse Summe pflich-

```

1.
      1. tungs-

```

gruppe

```


```

1 Religion ...................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch ....................... 3 2 2 2 9 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) 2 2 - - 4 (I)

4 Geschichte .................... - 2 - - 2 (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde 2 - - - 2 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Politische Bildung ............ - - 2 2 4 III

7 Betriebstechnik ............... - - 2 2 4 I

8 Leibesübungen ................. 2 2 2 2 8 (IVa)

9 Mathematik und

angewandte Mathematik ......... 4 2 - - 6 (I)

10 Physik und angewandte Physik .. 2 2 - - 4 (II)

11 Chemie, angewandte Chemie

und Umwelttechnik ............. 2 1 - 1 3 II

12 Elektronische Datenverarbeitung

und angewandte elektronische

Datenverarbeitung ............. - 2 - - 2 I

13 Uhren ......................... 2 3 4 4 13 I

14 Schmuck und Juwelen ........... - - 2 - 2 III

15 Elektrotechnik ................ - - 2 2 4 (I)

16 Konstruktionsübungen .......... 2 2 2 2 8 I

17 Werkstättenlaboratorium ....... - - - 3 3 III

18 Werkstätte ................... 16 18 20 19 73 (Va)

```


```

Gesamtwochenstundenzahl ..... 39 40 40 40 159

19 Pflichtpraktikum ............. mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die 4. Klasse.

```


```

Wochenstunden Lehrver-

Freigegenstände *3) Klasse pflich-

```

1.
      1. tungs-

```

gruppe

```


```

Stenotypie ...................... 2 2 - - (V)

Lebende Fremdsprache (Englisch) . - - 2 2 (I)

Aktuelle Fachgebiete *1) (...) .. - - 2 2 I bis VI

```


```

Unverbindliche Übungen *3)

```


```

Leibesübungen ......... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

```


```

Förderunterricht *3)

```


```

Deutsch ........................ *2) *2) *2) *2) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) *2) *2) (I)

Mathematik und

angewandte Mathematik .......... *2) *2) (I)

```

```

*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*3) Siehe Anlage 1A, Abschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1A

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1A.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1A.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1A.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1A.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG,

RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1A.

7.

BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Leistungsbereiche von Betrieben des Fachgebietes kennen. Er soll die Kosten- und Planungsrechnung zur Preisgestaltung, zur Rationalisierung und Kontrolle im Fachgebiet einsetzen können.

Er soll die für das Fachgebiet wesentlichen Bereiche der Werbung und des Verkaufes beherrschen.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Uhrenfachgeschäft:

Handel und Werkstätte.

Kosten- und Planungsrechnung:

Kostenrechnung, Betriebsabrechnungsbogen, Handwerks- und Handelskalkulation.

Verkauf und Werbung:

Verkaufsgespräch, Verkaufspsychologie (Kauf- Multiplikation eines Vektors mit einem Skalarmotive, Verkaufsargumente, Verkaufstechnik) Direktwerbung. Rechtsvorschriften.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Unternehmensführung:

Organisation, Personalwesen, Finanzierung, Absatz, Beschaffung,

Einkauf, Lager und Kontrolle.

Kosten- und Planungsrechnung:

Betriebsabrechnung, Kalkulationsarten, Betriebskennzahlen.

Verkauf und Werbung:

Verkaufsförderung, Schaufensterentwürfe und -gestaltung, Warenanordnung, Dekorationshilfsmittel.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis. Praxisbetonten Übungen von Verkaufsgesprächen und der Gestaltung von Schaufenstern sowie der Anwendung vorhandener EDV-Programme kommt große Bedeutung zu.

Zur Abstimmung von Theorie und Praxis und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung“, „Uhren“, „Schmuck und Juwelen“ und „Werkstätte“ erforderlich.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt jeweils eine halbe Wochenstunde.

8.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

9.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (4 Wochenstunden):

Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formumwandlungen, rein quadratische Gleichung, lineare Gleichungssysteme bis zu drei Variablen, Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen), Geradengleichungen, Kreisfunktionen im 1. Quadranten); Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,

Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen

Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln)

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis, pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen; quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen; Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arcusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen. Darstellung komplexer Zahlen, algebraische und graphische Operationen.

Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und Cosinussatzes;

Oberflächen- und Volumsberechnungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere ist in der 1. Klasse auf das Erreichen der Rechensicherheit Wert zu legen. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In der 1. Klasse vier einstündige Schularbeiten, in. der 2. Klasse drei einstündige Schularbeiten.

10.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben können. Er soll die kausalen Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten ableiten und erklären können.

Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilgebieten der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Allgemeine Physik:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.

Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.

Mechanik des Massenpunktes:

Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, Newtonsche Axinome). Arbeit, Energie, Impuls. Leistung. Reibung. Gravitation.

Mechanik deformierbarer Körper:

Hydro- und Aeorostatik (Aggregatzustände, Druck, Schweredruck). Oberflächenspannung und Kapillarität. Strömungen (innere Reibung, laminare und trubulente Strömung). Der deformierbare feste Körper (Spannung, Dehnung).

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Wärmelehre:

Temperatur, Temperaturmessung. Dehnung, Wärme und Wärmemessung;

Wärmeübergänge, Elektrowärme.

Mechanische Schwingungen und Wellen:

Charakteristische Eigenschaften; Akustik einschließlich Infraschall

und Ultraschall.

Optik:

Strahlenoptik, Wellenoptik (Beugung, Interferenz, Polarisation)

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung an Beispielen aus dem Bereich der Elektrotechnik und der Elektronik.

11.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen.

Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der facheinschlägigen Werk- und Hilfsstoffe beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Begriffe und Gesetze:

Atomaufbau und Periodensysteme; chemische Bindung; Oxidationszahl; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.

Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:

Metalle, Nichtmetalle; Redoxreihe; Galvanostegie.

2.

Klasse (1 Wochenstunde):

Kohlenwasserstoffe:

Molekularer Aufbau, Nomenklatur, Rohstoffbasis, in organischen Werkstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen. Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften).

Umwelttechnik:

Luft-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip; Interessenkonflikte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche vor allem in der 2. Klasse durch audio-visuelle Hilfsmittel zu unterstützen.

12.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND

ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1A.

13.

UHREN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die Verfahren der Fertigung kennen.

Der Schüler soll Aufbau und Funktion von Uhren und Zeitmeßanlagen kennen, er soll einfache, einschlägige Berechnungen durchführen können. Er soll die geschichtliche Entwicklung der Uhr kennen und aufgrund der äußeren Gestaltung zuordnen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Metallische Werkstoffe:

Eisenmetalle (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung;

Legierungen; Wärmebehandlung, Oberflächenschutz).

Nichteisenwerkstoffe des Fachgebietes (Eigenschaften, Verwendung;

normgerechte Bezeichnung; Wärmebehandlung).

Nichtmetallische Werkstoffe:

Kunststoffe, Isolierstoffe (Arten und Verwendung).

Spanende Formgebung:

Zerspanung. Werkzeuge, Vorrichtungen, Maschinen (Mechaniker- und Uhrmacherdrehmaschine, Tischbohrmaschine). Hilfsmittel.

Verbindungstechnik:

Schweißen, Löten, Kleben.

Oberflächen:

Schleifen, Polieren.

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Aufbau der Uhren:

Einteilung; Funktion der Bauteile und Baugruppen.

Mechanische Energiespeicher und Antriebssysteme:

Gewichtszug, Federzug (Feder, Federhaus).

Lager:

Lagerreibung. Metallager, Steinlager; Schmierung, Reinigung,

Reparatur.

Zahnräder:

Verzahnungen in Uhren. Verzahnungsfehler (Arten, Behebung). Reparatur und handwerkliche Herstellung von Zahnrädern.

Räderwerk:

Baugruppen im Räderwerk der normalen mechanischen Uhr. Ermittlung

fehlender Räder.

Hemmungen:

Grahamhemmung, rückführende Hemmungen; Kolbenzahnhemmung.

3.

Klasse (4 Wochenstunden):

Handaufzug und Zeigerstellsysteme:

Wippenaufzug, Kupplungsaufzug.

Räderwerk:

Uhren ohne Minutenrad, Uhren mit Zentralsekunde.

Hemmungen:

Freie Stifthemmung, Pendelstifthemmung, Turmuhrhemmung,

Zylinderhemmung, Spindelhemmung, Duplex- und Chronometerhemmung.

Hemmungen für Präzisionspendeluhren.

Schlagwerk:

Halbstundenschlagwerke, Viertelstundenschlagwerke. Berechnung

fehlender Räder.

Pendel:

Pendelaufhängung und -führung, Schwingungsdauer, Regulieren,

Gangstörungen, Temperaturkompensation.

Unruh:

Lagerung und Aufbau, Schwingungsdauer, Bestimmen der Spirale,

Regulieren, Gangstörungen, Spirale mit Endkurve,

Temperaturkompensation. Tourbillon.

Sicherungsmaßnahmen:

Stoßsichere, wasserdichte, antimagnetische, kratzfeste Ausführung.

4.

Klasse (4 Wochenstunden):

Feinstellung der Kleinuhr:

Lagen-, Temperatur- und Isochronismusfeinstellung.

Uhrenprüfung:

Prüfgeräte und Prüfverfahren im Handwerk; Qualitätsprüfung der Uhrenindustrie (Chronometerprüfung), Stichprobenprüfung.

Uhren mit Zusatzeinrichtungen:

Automatische Armbanduhr, Uhren mit Kurzzeitmessern, Kalenderuhren.

Quarzuhren:

Bauelemente; Analogquarzuhr, Digitalquarzuhr; Zusatzeinrichtungen.

Design der Uhr:

Erscheinungsbild, Gehäuse, Zifferblatt, Zeiger, Glas, Band.

Uhrenanlagen:

Hauptuhren, Nebenuhren, Sonderuhren. (Schalt- und Signaluhren, Synchronuhren, Atomuhr, funkgesteuerte Uhren, Anlagen zur Sportkurzzeitmessung. Mikroprozessorgesteuerte Turmuhren.)

Zeit:

Kalender, Sonnenzeit, Sternzeit, Definition der Sekunde.

Geschichte der Uhr:

Elementaruhren, Entwicklung der Räderuhr, Entwicklung der elektrischen und elektronischen Uhr; Zeitepochen und ihre Stilelemente.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung im Uhrmachergewerbe, daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Funktionen zurücktreten.

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die praktische Anwendung im Uhrmachergewerbe.

Für den Technologieunterricht sind Rückgriffe auf physikalische und chemische Vorkenntnisse erforderlich.

Daher kommt entsprechend der Reparaturpraxis den historischen Uhren besondere Bedeutung zu.

Zur Abstimmung von Theorie und Praxis und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Uhren“, „Schmuck und Juwelen“ und „Werkstätte“ erforderlich.

Zur Praxisnähe gehört auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe. Zur Veranschaulichung lassen sich Druckschriften und Wandtafeln, für Bewegungsvorgänge Modelle und Filme mit großem Nutzen einsetzen.

14.

SCHMUCK UND JUWELEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Uhrenfachhandel angebotenen Schmuckwaren kennen und bewerten können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Edelmetalle:

Gold, Silber, Platin; Edelmetallegierung und -überzüge; Punzierung.

Schmuckherstellung:

Spanlose und spanabhebende Formgebung, Oberflächengestaltung.

Edelsteine:

Allgemeine Eigenschaften; Diamant; Brillantschliff, Brillantgraduierung. Farbsteine; Schliff und Fassung.

Schmuckformen:

Ringe, Armbänder, Ohr- und Halsschmuck.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis.

Lehrausgänge und Exkursionen.

15.

ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und ihre Anwendung in dem Fachgebiet sicher beherrschen und facheinschlägige Aufgaben lösen können.

Der Schüler soll die Vorschriften hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Begriffe:

Größen und Einheiten. Stromarten.

Stromkreis:

Stromleitung in Metallen, lineare Widerstände. Ohmsches Gesetz,

Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Widerständen und Stromquellen,

Ersatzschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.

Magnetisches Feld:

Charakteristische Größen und Gesetze.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Elektrisches Feld:

Charakteristische Größen und Gesetze. Energie und Kraftwirkung.

Kondensatoren. Dielektrische Werkstoffe.

Elektromagnetismus:

Magnetischer Kreis. Zeitlich veränderliche Magnetfelder, Induktionsgesetz, Induktivität; Energie und Kraftwirkung.

Wechselstromtechnik:

Darstellung sinusförmiger Größen (Spitzenwert, Mittelwert und Zeigerdarstellung). Wechselstromwiderstände, Resonanz; Leistung.

Elektrische Energiespender für Uhren:

Batterien, Akkumulatoren, Solarzellen.

Bauteile und Baugruppen:

Stromleitung im Halbleiter, Diode, Transistor, integrierte Schaltungen, Kleinstmotoren, Verstärker, Schwingschaltung, Frequenzteiler.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie“, Uhren“ und „Werkstätte“ erforderlich.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

16.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll selbständige Aufgaben des Fachgebietes normgerecht lösen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Elemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung, Bemaßung

und Beschriftung.

Pläne:

Fertigungszeichnungen einfacher Konstruktionen.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Pläne:

Fertigungszeichnungen von Bauteilen (Verbindungselemente, Elemente der Drehbewegung) nach vorgegebenen Entwürfen.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Pläne:

Fertigungszeichnungen aus den Themenbereichen Hemmungen,

Verzahnungen, Räderwerk (Funktionszeichnung)

Bemessung:

Fehlende Teile (Zahnräder, Hemmungsteile)

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Pläne:

Fertigungszeichnungen aus den Themenbereichen Klein- und Großuhrwerke und Schlagwerke.

Bemessung:

Fehlende Teile (Schlagwerke).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie“, „Uhren“ und „Werkstätte“ erforderlich.

17.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Stoffgebiet Uhrenprüfung:

Aufsuchen und Beheben von komplexen Fehlern, Prüfen und äußere

Beeinflussung.

Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Reparaturannahme und Reparaturabgabe, Lagerhaltung, Kalkulation,

Qualitätskontrolle.

Stoffgebiet Elektrische Meßtechnik:

Prüfen von Bauteilen, Abnahmeprüfung von Uhren.

Stoffgebiet Feinmeßtechnik:

Vermessen von Uhrenbestandteilen, Eichen von Meßgeräten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der zu übenden Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretischtechnischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte“ erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

18.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll Fertigungen des Fachgebietes nach normgerechten Zeichnungen durchführen können. Er soll Reparatur- und Wartungsarbeiten an Uhren vornehmen und im Reparaturbetrieb erforderliche Ersatzteile anfertigen können; er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheitsund Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (16 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung, manuelle Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Schleifen, Polieren, Sägen, Bohren, Senken, Nieten, Gewindeschneiden, Richten, Reiben, Passen, Härten, Anlassen). Arbeiten an einfachen Werkzeugmaschinen (Mechanikerdrehmaschine, Tischbohrmaschine).

Großuhrmacherei:

Arbeiten auf der Uhrmacherdrehmaschine, Anfertigen von Zahnrädern

und Wellen.

Großuhrreparaturwerkstätte:

Reinigung, Wartung und Reparatur von einfachen Großuhren.

2.

Klasse (18 Wochenstunden):

Großuhrmacherei:

Anfertigen von Hemmungsteilen, Einstellen von Großuhrhemmungen, Weich- und Hartlöten, Kleben. Zusammenbau von Großuhren.

Großuhrreparaturwerkstätte:

Komplexe Großuhren und einfache Schlagwerksuhren (Reparatur, Herstellung von Ersatzteilen).

Kleinuhrmacherei:

Anfertigung von komplexen Bestandteilen für Taschenuhren aus

Messing und Stahl.

Kleinuhrreparaturwerkstätte:

Reinigung, Wartung und Reparatur von Taschenuhren.

3.

Klasse (20 Wochenstunden):

Kleinuhrreparaturwerkstätte:

Zerlegen und Zusammensetzen von Herrenarmbanduhren mit Handaufzug

und automatischem Aufzug.

Großuhrreparaturwerkstätte:

Alte Großuhren mit Halb- und Viertelstundenschlagwerk (Reparatur, Herstellung von Ersatzteilen).

Uhrenelektronik:

Arbeiten an elektronischen Großuhren. Mikrolöten.

4.

Klasse (19 Wochenstunden):

Kleinuhrreparaturwerkstätte:

Reparatur- und Ergänzungsarbeiten an komplexen Kleinuhren.

Uhrenelektronik:

Arbeiten an elektronischen Kleinuhren. Zerlegen, Zusammensetzen,

Ölen, Regulieren.

Reparaturwerkstätte für elektronische Uhren:

Prüfen, Ersetzen von defekten Teilen, Reinigung und Wartung.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeine Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind dem Schüler im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zu Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Auftrag bis zur Abnahme kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokollheft mit chronologischen Eintragungen.

19.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1A.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1A.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll branchenübliche englische Texte, insbesondere Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, unter Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern lesen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können. Er soll komplexere Sachverhalte des Alltags und der Berufswelt, erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches, in verständlichem Englisch mündlich und schriftlich beschreiben und diskutieren können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Alltag und Aktuelles:

Kompliziertere Sachverhalte.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Berufliche Auslandsbeziehungen.

Technik und Hilfswissenschaften:

Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Schutz, Wartung und Pflege einfacher Objekte).

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Umwelt, Alltag und Aktuelles:

Kontroversielle Themen, die volks- und sprachbedingte Unterschiede

illustrieren.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Wirtschafts- und Arbeitsformen in Österreich und im

angelsächsischen Bereich.

Technik:

Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung, Pflege, Entstörung, Reparatur.)

Didaktische Grundsätze:

Wie im Pflichtgegenstand Englisch.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1A.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

Anlage 1A.6.5

```

```

LEHRPLAN

DER FACHSCHULE FÜR REPRODUKTIONS- UND DRUCKTECHNIK

Ausbildungszweig Druckformentechnik

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```


```

Wochenstunden Lehrver-

Pflichtgegenstände Klasse Summe pflich-

```

1.
      1. tungs-

```

gruppe

```


```

1 Religion..................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch...................... 3 2 2 2 9 (I)

3 Lebende Fremdsprache

(Englisch)................... 2 2 - - 4 (I)

4 Geschichte................... - 2 - - 2 (III)

5 Geographie und

Wirtschaftskunde............. 2 - - - 2 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Politische Bildung .......... - - 2 2 4 III

7 Leibesübungen................ 2 2 2 2 8 (IVa)

8 Mathematik und angewandte

Mathematik................... 4 2 - - 6 (I)

9 Physik und angewandte Physik. 2 2 - - 4 (II)

10 Chemie, angewandte Chemie

und Umwelttechnik............ - 2 2 - 4 II

11 Elektronische

Datenverarbeitung und

angewandte elektronische

Datenverarbeitung............ - 2 - - 2 I

12 Allgemeine

Betriebswirtschaftslehre *1). - - 2 2 4 I

13 Betriebswirtschaftslehre

der Reproduktions- und Druck-

technik *2).................. - - - 2 2 I

14 Bedruckstofftechnologie...... - - 2 - 2 I

15 Bildtechnologie.............. - - - 2 2 I

16 Reproduktions- und

Drucktechnologie *3)......... - - - 8 8 I

17 Meß- und Prüftechnik *3)..... - - 2 2 4 I

18 Betriebstechnik.............. - - 4 2 6 I

19 Fachkunde und Werkstätte..... 21 22 20 14 77 V

Gesamtwochenstundenzahl...... 38 40 40 40 158

20 Pflichtpraktikum ....... mindestens vier Wochen vor Eintritt in

die letzte Klasse.

```


```

Wochenstunden Lehrver-

Freigegenstände *6) Klasse Summe pflich-

```

1.
      1. tungs-

```

gruppe

```


```

Stenotypie....................... 2 2 - - (V)

Lebende Fremdsprache (Englisch).. - - 2 2 (I)

Grundlagen des Maschinenbaues *4) 2 - - - I

Rechnerunterstütztes

betriebliches Rechnungswesen..... - - 2 2 I

Aktuelle Fachgebiete............. - - 2 2 II bis VI

```


```

Wochenstunden Lehrver-

Unverbindliche Übungen *6) Klasse Summe pflich-

```

1.
      1. tungs-

```

gruppe

```


```

Leibesübungen..........(bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

```

```

Förderunterricht *6)

```

```

Deutsch............................... *5) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch)....... *5) (I)

Mathematik und angewandte Mathematik.. *5) (I)

```

```

1) Einschließlich Rechnungswesen, Schriftverkehr. 2) Einschließlich Kalkulation sowie Verlags- und Zeitungswesen. *3) Mit Übungen.

*4) Mit Konstruktionsübungen.

*5) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende

Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*6) Siehe Anlage 1A, Abschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1A.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1A.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1A.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1A.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1A.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND

POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bedeutung betriebswirtschaftlicher Überlegungen und volkswirtschaftlicher Zusammenhänge für die Produktion im Fachgebiet kennen.

Der Schüler soll die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen.

Der Schüler soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen. Er soll die demokratischen Prinzipien bejahen.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Volkswirtschaft:

Wirtschaftsordnungen. Volkswirtschaftlicher Kreislauf; Markt; Geld,

Währung; Konjunktur. Außenhandel.

Schutz geistigen Eigentums:

Urheberrecht (Begriffe, Geltungsbereich, Schutzbestimmungen für Medien, Lichtbilder, Werkteile; geistige Interessen; Übertragung der Verwertungsrechte, Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht. Persönlichkeitsrechte; wettbewerbsrechtliche Bestimmungen; internationales Urheberrecht). Patentrecht, Musterschutz.

Medienrecht:

Begriffe, Geltungsbereich. Schutz der journalistischen Berufsausübung. Persönlichkeitsschutz. Impressum; Offenlegung und Kennzeichnung, Bibliotheksstücke. Straf- und zivilrechtliche Bestimmungen.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Unternehmerrecht:

Privatrecht, Handelsrecht (Kaufmann, Handelsregister, Dienstleistungen, Handelsgeschäfte, Handelskauf). Gewerberecht (Antritt und Ausübung Lehrstoff: eines Gewerbes).

Arbeitnehmerrecht:

Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner, Auflösung von Arbeitsverhältnissen; Angestelltengesetz; Arbeiter, Lehrling), Arbeitsschutz (Arbeitszeitschutz, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz, Sozialversicherung).

Politische Bildung:

Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtsstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Internationale Stellung Österreichs, immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung. Zwischenstaatliche Organisationen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie die Aktualität. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.

In vielen Teilbereichen wird auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde“ zurückgegriffen werden können.

Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen schulfremder Personen große Bedeutung zu.

In den wirtschaftlichen und rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für die die Arbeit in Gruppen und die Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind. Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer in Diskussionen durch Zwischenfragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.

7.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.

1.

Klasse (4 Wochenstunden):

Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlung, rein quadratische Gleichungen). Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen). Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,

Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen

Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit), Trigonometrie des

rechtwinkeligen Dreiecks.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen, quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreisfunktionen, Exponentialfunktionen, logarithmische Funktionen, graphische Darstellung von Funktionen.

Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und Cosinussatzes.

Kegelschnitte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Rechensicherheit bei der Anwendung auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In der 1. Klasse drei, in der 2. Klasse zwei Schularbeiten.

9.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben können. Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Allgemeine Physik:

Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.

Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.

Mechanik des Massenpunktes:

Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, Translation, Rotation, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, Newtonsche Axiome). Arbeit und Leistung, Energie, Impuls, Drehimpuls, Erhaltungssätze. Reibung. Dynamik der Rotation. Gravitation.

Temperatur und Wärme:

Temperaturbegriff, Temperaturmessung; Wärme, Wärmemessung, Wärmetransport, Kältemaschinen, Wärmepumpen.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Mechanische Schwingungen und Wellen:

Schwingungen, Wellen, Interferenz, Beugung. Stehende Wellen.

Modulation. Schallwellen.

Elektrizität:

Größen und Einheiten. Stromarten, Magnetisches Feld, elektrisches

Feld, Induktion. Motor-, Generator- und Transformatorprinzip.

Halbleiter (Aufbau, Anwendung). Schutzmaßnahmen.

Optik:

Strahlenoptik (Reflexion, Brechung, Lichtgeschwindigkeit), Wellenoptik (Beugung, Interferenz, Polarisation). Geometrische Optik (Linsen, Abbildungsfehler). Optische Geräte. Elektro- und magnetooptische Effekte. Laser.

Strahlung:

Fotometrie (Strahlungsfeldgrößen, Einheiten der Lichttechnik); Lichterzeugung und -verteilung. Strahlung des schwarzen Körpers. Farbtemperatur.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis physikalischer Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus der Praxis.

10.CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen.

Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der facheinschlägigen Werk- und Hilfsstoffe beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Begriffe und Gesetze:

Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindungen; Oxidationszahl; Protolyse; pH-Wert; Redoxreaktionen; Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.

Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:

Metalle, Halbmetalle, Nichtmetalle; Isolationsstoffe; Halbleiter.

Inerte Gase, Brennstoffgase.

Elektrochemie:

Redoxreihe, galvanische Zellen; Korrosion und Korrosionsschutz;

Galvanostegie.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Organische Chemie:

Kohlenwasserstoffe (molekularer Aufbau, Nomenklatur; Rohstoffbasis); in organischen Werk- und Hilfsstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen. Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften). Isolationsstoffe, Schmieröle.

Umwelttechnik:

Luft-, Wasser-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel, Abfallverwertung. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip;

Interessenkonflikte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche durch audiovisuelle Unterrichtsmittel zu unterstützen.

11.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND

ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1C.2.5

12.

ALLGEMEINE BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die kaufmännischen Aufgaben gewerblicher und industrieller Betriebe des Fachgebietes sowie die hiefür geltenden Rechtsvorschriften und Usancen kennen. Er soll den branchenüblichen Schriftverkehr und Zahlungsverkehr durchführen und die kaufmännischen Aufgaben gewerblicher und industrieller Betriebe des Fachgebietes unter Verwendung von Büromaschinen und Organisationsmitteln lösen können.

Der Schüler soll die Arbeiten im dokumentären Rechnungswesen bewältigen können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Faktoren der Wirtschaft:

Bedürfnis; Bedarf; Güter und Dienstleistungen; Markt und Marktformen; Preisbildung. Geld- und Kapitalmarkt.

Betrieb:

Aufgaben und Arten; Überblick über die Faktoren und Funktionen des Betriebes; Betriebsstandort.

Unternehmung:

Unternehmungsformen; Finanzierung, Investition.

Schriftverkehr:

Posteingang, Postversand; Ablagetätigkeiten. Warenverkehr,

Zahlungsverkehr, Schriftverkehr mit Behörden.

Unternehmensführung:

Managementfunktionen, Managementkonzepte und Managementtechniken;

Personal und Personalpolitik; Grundlagen konstitutiver

Entscheidungen.

Lohn- und Gehaltsverrechnung:

Rechtliche Grundlagen; Berechnung; Verkehr mit Behörden und Sozialversicherungsträger.

Betriebliche Organisation:

Organisationsmittel, Büromaschinen.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Dokumentäres Rechnungswesen:

Bücher der doppelten Buchhaltung; Verbuchung laufender Geschäftsfälle; Zahlungsverkehr; Bilanz (handels- und steuerrechtliche Bewertungsvorschriften, Abschlußbuchungen, Kontenabschluß, Erstellen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung); betriebswirtschaftliche und steuerliche Auswertung; Bilanzanalyse; betriebliche Kennzahlen; Unternehmenswert. Steuerrecht.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der betrieblichen Praxis. Dementsprechend kommt dem Unterrichtsprinzip der Aktualität Vorrang zu und wird die Unterrichtsform der Lösung praktischer Aufgaben aus der betrieblichen Praxis der grafischen Unternehmen vorherrschen.

In jedem Schuljahr sind zwei Schularbeiten zulässig, in der 4. Klasse auch zweistündige.

13.

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE DER

REPRODUKTIONS- UND DRUCKTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Kosten von Erzeugnissen des Fachgebietes kalkulatorisch erfassen können. Er soll Preise von Erzeugnissen des Fachgebietes praxisgerecht ermitteln können.

Der Schüler soll die Massenmedien und die mit ihnen in Zusammenhang stehenden Usancen kennen.

Lehrstoff:

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Massenmedien:

Historische Entwicklung; Presse- und Meinungsfreiheit (Geschichte, Vergleich verschiedener Staats- und Rechtssysteme); verfassungsrechtliche Bezüge. Arbeitsweise (Redaktion, Nachrichtenagentur, Herstellung und Vertrieb).

Kalkulation:

Kalkulationsdaten. Kalkulation in allen industriellen Druckverfahren unter Einbeziehung technischer Arbeitsabläufe. Kalkulatorische Kostenerfassung der Endfertigung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Zwei Schularbeiten sind zulässig.

14.

BEDRUCKSTOFFTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Herstellung, die Eigenschaften, die Verwendung sowie die umweltgerechte Entsorgung der im Fachgebiet verwendeten Materialien kennen.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Papier- und Faserstoffe:

Rohstoffe, Herstellung, Ausrüstung und Veredlung; Umweltstrategien

(Recycling, Entsorgung).

Kunststoffe:

Eigenschaften und Verarbeitung; Verwendung (Klebstoff, Bedruckstoff, Verpackungsmaterial); Entsorgung.

Lösemittel:

Eigenschaften; Einsatzbereiche; Umgang (Verwaltung, Verwahrung),

MAK-Zahlen; Entsorgung.

Druckfarben:

Rohstoffe (natürliche und synthetische Pigmente, Bindemittel und Farbstoffe), Herstellung; Entsorgung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis des Fachgebietes. Dem Stand der aktuellen Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von großer Wichtigkeit.

Bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

15.

BILDTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die naturwissenschaftlichen Grundlagen fotografischer Prozesse im Fachgebiet kennen. Er soll die für Aufgaben des Fachgebietes geeigneten Verfahren auswählen können.

Lehrstoff:

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Theoretische Grundlagen:

Wechselwirkung zwischen Energie und Materie; fachbezogene Laser- und Computertechnologie.

Bildaufzeichnung:

Analoge Bildaufzeichnung (fotografischer Prozeß, Fotochemie, Densitometrie, Sensitometrie); digitale Bildaufzeichnung (Laserbildtechnologie, Kathodenstrahltechnologie, Raster-Image-Processing), unkonventionelle Verfahren.

Bildverarbeitung:

Halbtonfotografie, Rasterfotografie (Tonwert- und Kontrastübertragung, Standardisierung, Spezialraster); Farbfotografie (Theorie der Farbe, Farbmessung); digitale Bildverarbeitung (elektronische Farbalgorithmen, Datenkompression, Speichermedien, Übertragungsmedien).

Bildgenerierung:

Farbbilderzeugung; Non-Impact-Verfahren (Inkjet, Thermografie, Magnetografie, Elektrofotografie, Elektrografie), unkonventionelle Verfahren.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis. Dem Stand der aktuellen Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von großer Wichtigkeit.

Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Chemie und angewandte Chemie“, „Physik und angewandte Physik“, „Elektronische Datenverarbeitung und angewandte elektronische Datenverarbeitung“ sowie „Bedruckstofftechnologie“ auf.

Bildliche Darstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

16.

REPRODUKTIONS- UND DRUCKTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Herstellung des jeweiligen Druckproduktes geeignetsten Methoden, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel und Materialien unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse kennen.

Lehrstoff:

4.

Klasse (8 Wochenstunden):

Typografik:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Manuskript, typografisches Maßsystem, Schriftarten, Layout. Korrekturlesen. Akzidenzsatz, Tabellensatz, Formelsatz, Werksatz. Seitenumbruch, Seitenmontage.

Siebdruck:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Schablonenherstellung (Montage, Kopie, Fertigmachen). Auflagendruck (Handsiebdruckmaschinen, halbautomatische und automatische Siebdruckmaschinen). Sonderarbeiten. Standardisierung, Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.

Druck:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Bogenmontage, Offsetdruckplattenherstellung, Andruck, Auflagendruck (einfarbig, mehrfarbig). Sonderarbeiten im Hochdruck. Druckweiterverarbeitung, Endfertigung. Standardisierung, Rationalisierung. Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.

Reproduktionstechnik:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Reproduktionsvorlagen (Beurteilung, Vorbereitung). Kontaktarbeiten, Aufnahmeverfahren (Strich, Raster, Projektion). Scannertechnik. Farbreproduktion (Herstellung, Standardisierung, Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung). Sensitometrie. Farbprüfverfahren, Tonwertberichtigung. Farbwertberichtigung.

Druckformtechnik:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Reinzeichnungen. Schablonen. Kopiervorlagen. Korrekturmöglichkeiten (Schwarzweißretusche, Farbretusche). Submontage, Fotomontage. Druckformen (Arten, Herstellung, Korrekturmöglichkeiten). Galvanotechnik. Verpackungstiefdruck, Wertpapierdruck. Standardisierung. Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind Vielseitigkeit aller Fertigungsbereiche des grafischen Gewerbes und der Beitrag zum Verständnis für das Zusammenwirken der grafischen Industrie, die Häufigkeit ihrer Anwendung in der Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der Reproduktions- und Drucktechnik sowie die vorhandene Ausstattung an Hilfsmitteln, Geräten und Maschinen. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von großer Wichtigkeit.

Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Materialien, Geräte, Maschinen und Hilfsmittel und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Das Ausmaß der Übungen beträgt 6 Wochenstunden.

17.

MESS- UND PRÜFTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die berufliche Praxis des Fachgebietes wesentlichen Meß- und Prüfaufgaben selbständig und sorgfältig ausführen sowie kritisch auswerten können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Papierprüfung:

Mechanische Papierprüfung (Laufrichtung, Masse, Dicke, Dichte, Dehnung, Festigkeit). Oberflächenprüfung (Leimung, Rupfverhalten).

Chemische Untersuchungen:

Papierasche (Anteil, Zusammensetzung). Zellstoffanalyse.

Wasserhärte.

Mikroskopische Untersuchungen:

Stereomikroskopie, Durchlichtmikroskopie, Auflichtmikroskopie.

Numerische Apertur. Messungen.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Papierprüfung:

Saugfähigkeit, Glätte, Biegefestigkeit.

Bedruckbarkeitsprüfung:

Rupffestigkeit, Farbübertragung, Trocknungsverhalten. Erkennen von

Kunststoffgrundtypen. Lösemitteluntersuchung.

Farb- und Produktprüfung:

Masse, Dichte; Viskosität; Echtheiten von Druckfarben,

Färbevermögen. Farbmessung.

Fotomechanische Prozesse:

Gradationskurve. Rasterkennlinie. Luxgebirge. Indikatrix.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme der Meß- und Prüftechnik sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind in diesem Zusammenhang von größter Wichtigkeit.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretisch-technischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.

Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolles und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt in der 3. Klasse und in der 4. Klasse je eine Wochenstunde.

18.

BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll betriebstechnische Methoden auf die einzelnen Bereiche grafischer und verwandter Betriebe anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (4 Wochenstunden):

Fertigungsbereich:

Organisation (kaufmännisch, technisch), Arbeitsabläufe. Druckvorstufe (Arbeitsabläufe, Prozeßsteuerung, Qualitätskontrolle;

Umweltschutz). Druck (Arbeitsabläufe, Prozeßsteuerung, Qualitätskontrolle; Umweltschutz). Druckweiterverarbeitung und Endfertigung (Formen, Arbeitstechniken, Wirtschaftlichkeit;

Umweltschutz).

Produktionsmittel:

Druckvorstufe (Werkzeuge, Geräte, Einrichtungen, Maschinen;

Arbeitsbehelfe). Druck (Werkzeuge, Geräte, Einrichtungen, Maschinen;

Arbeitsbehelfe). Druckweiterverarbeitung (Werkzeuge, Geräte, Maschinen); Integrierte Systeme. Materialien.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Verwandte Wirtschaftszweige:

Zulieferindustrie (Geräte, Maschinen, Material).

Werbewirtschaft (Struktur, Fachvokabular).

Qualitätssicherung:

Kriterienkatalog, Fehlerminimierung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die Anforderungen der beruflichen Praxis im grafischen Bereich, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen sowie bildliche Darstellungen.

19.

FACHKUNDE UND WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe gewandt handhaben und instandhalten können. Er soll facheinschlägige Erzeugnisse des grafischen Bereiches unter Bedachtnahme auf die Eigenschaften der Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe selbständig herstellen können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (21 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Reproduktions- und Drucktechnik (Berufsorientierung, Entwicklung, Aufgaben, Druckverfahren).

Typografik:

Typografische Regeln, typografisches Maßsystem. Satzarten (Reihensatz, Gedichtsatz, Tabellensatz, Fraktursatz). Teilungsregeln, Korrekturzeichen, Korrekturlesen. Gestalten von Drucksorten, Skizzierübungen. Herstellen von einfachem Satz. Bedruckstoff, Druckfarbe. Titelsatz (Aufgaben, Verfahrensmerkmale. Maschinen und Geräte für Aufnahme und Verarbeitung, Materialien).

Reproduktionstechnik/Druckformtechnik - Manuelle Techniken:

Herstellen von Druck- und Kopiervorlagen. Arbeitstechniken (Feder, Pinsel, Schneidemesser, Schaber). Retuschearbeiten (Negativretusche, Positivretusche).

Reproduktionstechnik/Druckformtechnik - Fotomechanische Bildverarbeitung:

Aufgaben, Verfahrensmerkmale. Maschinen, Geräte, Einrichtungen (Bedienung, Wartung). Lichtempfindliche Materialien (Aufbau, Verarbeitung), fotochemische Materialien (Verwendung, Entsorgung). Sensitometrie, Densitometrie. Herstellen von Kopiervorlagen mit Kamera, Kontaktkopiergerät, Vergrößerungsgerät (Schwarzweiß-Reproduktionen, Strich-, Halbton-, Rasteraufnahmen, Farbstrichaufnahmen).

Reproduktionstechnik/Druckformtechnik - Hochdruckformenherstellung:

Druckformenmaterial (Arten, Eigenschaften, Behandlung). Kopierverfahren. Druckformenherstellung (Ätzverfahren, Auswaschverfahren).

Reproduktionstechnik/Druckformtechnik - Andruck:

Maschinen (Bedienung, Wartung). Druckmaterial (Bedruckstoff, Farbe). Herstellen von Andrucken.

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