Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1987-09-01
Letzte Aktualisierung 2016-09-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 35
Änderungshistorie JSON API

Reproduktionstechnik/Druckformtechnik - Handkupferdruck:

Druckformen (Arten, Material, Eigenschaften, Behandlung). Formenherstellung (manuell, fotomechanisch). Druckmaschinen (Bedienung, Wartung). Herstellen von Handkupferdrucken.

2.

Klasse (22 Wochenstunden):

Typografik - Titelsatz:

Skizzieren von Schriften, Entwurf (Technik Werkzeuge, Materialien). Herstellen von Buchtiteln, Titelbogen, Kleinplakaten, Inseraten.

Typografik - Montage:

Aufgaben, Verfahrensmerkmale. Klebemontagen (Text, Bild), Klebeumbruch. Gestaltungsaufgaben mit Schrift, Bild und Logo. Typografik - Fotosatz-Akzidenzsatzsysteme

Aufgaben, Verfahrensmerkmale. Maschinen und Geräte für Satz und Verarbeitung (Bedienung, Wartung). Satzregeln. Fremdsprachensatz. Korrekturlesen. Arbeitsvorbereitung. Herstellen von Merkantil- und Werbedrucksorten.

Typografik - Fotosatz-Mengensatzsysteme:

Aufgaben, Verfahrensmerkmale. Maschinen und Geräte (Bedienung, Wartung). Arbeitsvorbereitung (Satzspiegel, Manuskriptberechnung). Werksatz. Kamera- und Kontaktarbeiten.

Reproduktionstechnik - Fotomechanische Bildverarbeitung:

Herstellen von ein- und mehrfarbigen Reproduktionen. Herstellen von Projektionen (einfarbig, mehrfarbig). Fotomechanische Montagen (Einkopierung, Auskopierung, Umkopierung, Zusammenkopierung).

Reproduktionstechnik - Rechnerunterstützte Verarbeitungstechnik:

Rechnerunterstützte Geräte für Strichaufnahmen und Rasteraufnahmen (Bedienung, Programmierung). Rechnerunterstützte Anwendungstechnik zur Ermittlung der Belichtungszeit, zur Diagrammerstellung und zur Diagrammauswertung. Entwicklungsmaschinen (Bedienung, Steuerung, Wartung). Entwicklungschemie (Kontrolle, Steuerung, Regenerierung, Entsorgung).

Reproduktionstechnik - Andruckersatzverfahren:

Herstellungsverfahren (Arten, Merkmale, Anwendung). Geräte

(Bedienung, Wartung). Herstellen von Prüfdrucken.

Druckformtechnik - Manuelle Techniken:

Herstellen von Druckvorlagen, Kopiervorlagen und Reinzeichnungen. Arbeitstechniken (Schneiden, Zeichnen). Schriftformen. Retusche (Ton- und Farbwertkorrektur).

Druckformtechnik - Fotomechanische Bildverarbeitung:

Strichaufnahmen, Rasteraufnahmen. Farbreproduktionen. Kontaktarbeiten (Einkopierung, Auskopierung, Umkopierung, Nutzenherstellung). Meßtechnik (Aufgaben, Verfahren).

Druckformtechnik - Andruckersatzverfahren:

Herstellungsverfahren (Arten, Merkmale, Anwendung). Geräte

(Bedienung, Wartung). Herstellen von Prüfdrucken.

Druckformtechnik - Andruck:

Herstellen von Andrucken (einfarbig, mehrfarbig).

Druckformtechnik - Aufkupferung und Verchromung:

Aufgaben, Verfahrensmerkmale. Galvanische Bäder (Ansatz, Analyse, Entsorgung). Tiefdruckzylinder (Aufkupferung, Verchromung, mechanische Bearbeitung). Meßtechnik (Oberflächenrauhigkeit, Ätztiefe, Umfang).

Druckformtechnik - Tiefdruckzylinderherstellung:

Aufgaben, Verfahrensmerkmale. Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfsmittel, Materialien (Anwendung, Bedienung, Wartung). Herstellung von Kopiervorlagen (einfarbig). Konversionsverfahren. Pigmentpapier (Kopie, Übertragung, Ätzung). Andruck.

3.

Klasse (20 Wochenstunden):

Typografik - Fotosatz-Akzidenzsatzsysteme:

Arbeitsvorbereitung, Datenerfassung, Datenverarbeitung, Datenausgabe. Typografisches Entwerfen. Ganzseitengestaltung.

Typografik - Fotosatz-Mengensatzsysteme:

Planung und Durchführung von Projektarbeiten. Arbeitsvorbereitung, Datenerfassung, Datenverarbeitung, Datenausgabe. Umbrechen, Ganzseitengestaltung.

Reproduktionstechnik - Elektronische Bildverarbeitung:

Scannertechnik (Verfahren, Systeme, Geräte). Herstellen von Farbauszügen (Gradation, Schwarzreduktion, Bunt- und Unbuntaufbau). Elektronische Farb- und Tonwertkorrektur. Elektronische Ganzseitenmontage.

Reproduktionstechnik - Rechnergesteuerte Verarbeitungstechnik:

Rechnergesteuerte Maskenherstellung. Rechnerunterstützte Farb- und Tonwertkorrektur.

Reproduktionstechnik - Fotomechanische Bildverarbeitung:

Herstellen von Ganzseitenmontagen.

Reproduktionstechnik - Technische Arbeitsaufbereitung:

Herstellen von reproduktionsreifen Standtableaus. Herstellen von reproduktionsreifen Zweitvorlagen.

Reproduktionstechnik - Andruckersatzverfahren:

Herstellen von Prüfdrucken. Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.

Druckformtechnik - Manuelle Techniken:

Herstellen mehrfarbiger Kopiervorlagen, Farbauszugsverfahren. Farb- und Tonwertkorrektur (manuell, fotomechanisch). Farbkorrektur von Farbvorlagen und Farbduplikaten. Gestaltung von Schriftformen.

Druckformtechnik - Fotomechanische Bildverarbeitung:

Zusammenkopieren mehrfarbiger Seiten. Herstellen von Submontagen. Herstellen von Farbduplikaten.

Druckformtechnik - Elektronische Bildverarbeitung:

Scannertechnik (Verfahren, Systeme, Geräte). Herstellen von

Farbauszügen. Elektronische Farb- und Tonwertkorrektur. Elektronische

Ganzseitenmontage.

Druckformtechnik - Technische Arbeitsaufbereitung:

Herstellen von reproduktionsreifen Standtableaus. Herstellen von

reproduktionsreifen Zweitvorlagen.

Druckformtechnik - Andruckersatzverfahren:

Herstellen von Prüfdrucken. Qualitätskontrolle,

Qualitätssicherung.

Durckformtechnik - Aufkupferung und Verchromung:

Galvanische Bäder (Kontrollelemente, Stanardisierung, Qualitätskontrolle). Aufkupfern (Grundaufkupferung, Hauptaufkupferung). Verchromen. Mechanische Bearbeitung (Schleifen, Polieren).

Druckformtechnik - Tiefdruckzylinderherstellung:

Herstellen von Kopiervorlagen (mehrfarbig). Herstellen von Abtastvorlagen (Opalfilme, ein- und mehrfarbig). Tiefdruckzylinder (Ätzung, Gravur, Korrektur). Spezialgebiete (Verpackungstiefdruck, Wertpapierdruck). Meß- und Kontrollelemente. Standardisierung. Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.

4.

Klasse (14 Wochenstunden):

Typografik - Titelsatz:

Entwurfstechnik. Herstellen von für komplexe Aufgabenstellungen

notwendigen Satzarbeiten.

Typografik - Montage:

Herstellen von Seitenmontagen (Text, Bild, Logo). Herstellen von

Klebeumbrüchen.

Typografik - Fotosatz-Akzidenzsatzsysteme:

Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung. Herstellen von für komplexe

Aufgabenstellungen notwendigen Satzarbeiten.

Typografik - Fotosatz-Mengensatzsysteme

Verfahrensvergleiche. Herstellen von für komplexe Aufgabenstellungen notwendigen Satzarbeiten.

Reproduktionstechnik - Fotomechanische Bildverarbeitung:

Herstellen von Schwarzweiß-Reproduktionen. Herstellen von fotomechanischen Ganzseitenmontagen.

Reproduktionstechnik - Elektronische Bildverarbeitung:

Scannertechnik (Herstellen von Farbauszügen). Durchführen von elektronischen Farb- und Tonwertkorrekturen. Elektronische Ganzseitenmontage.

Reproduktionstechnik - Rechnerunterstützte Verarbeitungstechnik:

Erstellen von Rasterprogrammen. Durchführen von Farb- und Tonwertkorrekturen.

Reproduktionstechnik - Technische Arbeitsaufbereitung:

Durchführen der Datenaufbereitung für Fertigungsbereiche (standardisierte, fotomechanische, elektronisch unterstützte).

Reproduktionstechnik - Andruckersatzverfahren:

Herstellungsverfahren. Herstellen von Prüfdrucken. Durchführen der Qualitätskontrolle.

Druckformtechnik - Hochdruckformenherstellung:

Druckformen (Arten, Herstellung, Korrekturmöglichkeiten).

Druckformtechnik - Manuelle Techniken:

Reinzeichnungen. Schablonen. Kopiervorlagen. Korrekturmöglichkeiten (Schwarzweißretusche, Farbretusche). Submontage, Fotomontage. Standardisierung. Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.

Druckformtechnik - Andruckersatzverfahren:

Herstellungsverfahren. Herstellen von Prüfdrucken. Durchführen der Qualitätskontrolle.

Druckformtechnik - Andruck:

Herstellen von Andrucken (einfarbig, mehrfarbig).

Druckformtechnik - Handkupferdruck:

Druckformen (Arten, Herstellung). Druck mit

Handkupferdruckmaschinen.

Druckformtechnik - Aufkupferung und Verchromung:

Galvanotechnik. Standardisierung. Qualitätskontrolle,

Qualitätssicherung.

Druckformtechnik - Tiefdruckzylinderherstellung:

Montage (Seitenmontage, Bogenmontage). Druckformen (Arten, Herstellung, Korrekturmöglichkeiten). Standardisierung. Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind neben der Vielseitigkeit der Fertigungsmethoden ihr Bezug zur Praxis. Dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte sind daher von größter Wichtigkeit.

Die Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte, Maschinen und Materialien, die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und das Verständnis für die Belange des Umweltschutzes werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Die Fertigungsvorgänge in den einzelnen Fachgebieten sind mit steigendem Schwierigkeitsgrad zu erarbeiten. In die Ausbildung einbezogene produktive Arbeiten fördern das Verständnis für die technische und organisatorische Abwicklung von Druckaufträgen und schaffen die überaus wichtigen Querverbindungen zu den den grafischen Unternehmen vor- und nachgelagerten Fachgebieten und Branchen.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

20.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1A.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1A.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1A.

GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUES

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen, Schaubilder und Pläne seines Fachgebietes lesen und sach- und normgerecht anfertigen können.

Der Schüler soll die für den Bau von Maschinen und Geräten des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Elemente des Maschinenzeichnens:

Handhabung der Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnen mit Bleistift und Tusche, Zeichnungsnormen, Passungen und Toleranzen, Werkzeichnungen einfacher Normteile nach Vorlagen.

Metallische Werkstoffe:

Eisenmetalle (Eigenschaften, Verwendung, Prüfung, normgerechte Bezeichnung; Legierungen; Wärmebehandlung, Oberflächenschutz). Nichteisenmetalle (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung).

Formgebung:

Spanende Formgebung (Maschinen, Werkzeuge, Hilfsmittel), spanlose Formgebung (Gießen, Schmieden, Walzen; Schweißen, Löten, Kleben, Lasertechnologie).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der Praxis des Fachgebietes. Um die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Zeichenfertigkeiten zu erlangen, kann der Unterricht auch im unbedingt erforderlichen Ausmaß durch häusliche Arbeiten ergänzt werden.

Normblätter, Modelle, Bildtafeln, Skizzenblätter und Handbücher sind wichtige Unterrichtsmittel.

Das durchschnittliche Ausmaß der Konstruktionsübungen beträgt eine Wochenstunde.

RECHNERUNTERSTÜTZTES BETRIEBLICHES RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die praxisüblichen Arbeiten im dokumentären und im instrumentellen Rechnungswesen der grafischen Unternehmen mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen bewältigen können. Er soll in der Lage sein, die für unterschiedliche Betriebsgrößen und unterschiedliche Betriebsstrukturen adäquaten Rechnersysteme und Softwarepakete auswählen zu können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Dokumentäres Rechnungswesen:

Betriebssysteme (Vergleich, Möglichkeiten, Funktionsweisen). Branchen- und anwendungsspezifische Software für das dokumentäre Rechnungswesen (Vergleich, Möglichkeiten, Funktionsweisen). Durchführen von Buchungen und Buchungsabschlüssen an Rechnersystemen.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Instrumentelles Rechnungswesen:

Begriff, Gliederung, Aufgaben; Zusammenhänge mit dem dokumentären Rechnungswesen; Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung. Branchen- und anwendungsspezifische Software für das instrumentelle Rechnungswesen (Vergleich, Möglichkeiten, Funktionsweisen). Arbeiten an Rechnersystemen (Erstellen von Leistungskatalogen, Leistungserfassung, Auswertung der erfaßten Daten, Kalkulation).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der betrieblichen Praxis. Dementsprechend kommt dem Unterrichtsprinzip der Aktualität Vorrang zu und wird die Unterrichtsform der Lösung praktischer Aufgaben aus der betrieblichen Praxis der grafischen Unternehmen vorherrschen.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1A.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

Anlage 1A.1.1

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR BAUTECHNIK,

Ausbildungszweig MAURER und ZIMMERER

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehr-

Klasse ver-

Pflichtgegenstände Summe pflich-

```

1.
      1. tungs-

```

gruppe

```

```

1 Religion ................. 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch .................. 3 2 2 2 9 (I)

3 Lebende Fremdsprache

(Englisch) ............... 2 2 - - 4 (I)

4 Geschichte ............... - 2 - - 2 (III)

5 Geographie und

Wirtschaftskunde ......... 2 - - - 2 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Politische Bildung ....... - - 2 2 4 III

7 Leibesübungen ............ 2 2 2 2 8 (IVa)

8 Mathematik und angewandte

Mathematik ............... 4 2 - - 6 (I)

9 Physik und angewandte

Physik ................... 2 1 - - 3 (II)

10 Chemie, angewandte Chemie

und Umwelttechnik ........ 2 1 - - 3 II

11 Elektronische

Datenverarbeitung und

angewandte elektronische

Datenverarbeitung ........ - 2 - - 2 I

12 Baukonstruktion .......... 4 4 4 4 16 I

13 Statik ................... - 2 2 - 4 (I)

14 Stahlbetonbau ............ - - 2 2 4 (I)

15 Holzbau .................. - - - 2 2 I

16 Tiefbau .................. - - 2 2 4 I

17 Vermessungswesen *1) ..... - - 3 - 3 I

18 Baubetrieb ............... - - 3 3 6 I

19 Bauzeichnen .............. 4 4 4 3 15 I

20 Freihandzeichnen ......... 2 - - - 2 IV

21 Laboratorium ............. - - 2 - 2 I

22 Bautechnisches Praktikum . 8 12 8 14 42 Va

```

```

Gesamtwochenstundenzahl ... 37 38 38 38 151

23 Pflichtpraktikum ......... mindestens vier Wochen vor Eintritt

in die letzte Klasse.

```

```

Wochenstungen Lehr-

Klasse ver-

Freigengenstände *4) pflich-

```

1.
      1. tungs-

```

gruppe

```

```

Stenotypie ................. 2 2 - - (V)

Lebende Fremdsprache

(Englisch) ............... - - 2 2 (I)

Darstellende Geometrie ..... 3 - - - (I)

Aktuelle Fachgebiete *2)

(. . .) ......... (bis zu) - - 2 2 I bis VI

```

```

Unverbindliche Übungen *4)

```

```

Leibesübungen ..... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

```

```

Förderunterricht *4)

```

```

Deutsch .................... *3) *3) *3) *3) (I)

Lebende Fremdsprache ....... *3) *3) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ............... *3) *3) (I)

```

```

*1) Mit Übungen.

*2) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

*3) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*4) Siehe Anlage 1A, Abschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1A.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A.

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1A.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1A.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1A.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1A.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1A.

7.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (4 Wochenstunden):

Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichungen), Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen), Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,

Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen

Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit), Trigonometrie des

rechtwinkeligen Dreiecks.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen, quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme bis zu 2 Variablen, Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreisfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen, graphische Darstellung von Funktionen.

Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und des Cosinussatzes.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Rechensicherheit bei der Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jedem Jahrgang drei einstündige Schularbeiten.

9.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.

Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Allgemeine Physik:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Meßeinheiten.

Internationales Einheitensystem.

Mechanik:

Statik. Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung), Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse). Arbeit, Energie, Impuls. Leistung. Reibung. Gravitation. Druck. Oberflächenspannung und Kapillarität.

Wärmelehre:

Temperatur, Temperaturmessung. Wärme, Wärmemessung, Wärmetransport.

Kältemaschinen, Wärmepumpen.

Mechanische Schwingungen und Wellen:

Schwingungen, Wellen, Interferenz, Beugung. Stehende Wellen.

Modulation. Schallwellen.

2.

Klasse (1 Wochenstunde):

Elektrizität:

Größe und Einheiten. Stromarten. Magnetisches Feld, elektrisches Feld, Induktion. Motor-, Generator- und Transformatorprinzip. Halbleiter (Aufbau, Anwendung). Elektroschutz.

Optik:

Strahlenoptik (Reflexion, Brechung, Lichtgeschwindigkeit). Wellenoptik (Beugung, Interferenz, Polarisation). Geometrische Optik (Linsen, Abbildungsfehler). Optische Geräte. Elektro- und magnetooptische Effekte. Laser.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis physikalischer Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus der Praxis.

10.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüller soll die für den Ausbildungszweig bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen.

Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der facheinschlägigen Werk- und Hilfsstoffe beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Begriffe und Gesetze:

Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl; Protolyse; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.

Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:

Metalle, Nichtmetalle; Redoxreihe; Galvanostegie.

2.

Klasse (1 Wochenstunde):

Kohlenwasserstoffe:

Molekularer Aufbau, Nomenklatur, Rohstoffbasis, in organischen Werkstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen. Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften).

Umwelttechnik:

Luft-, Wasser-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip; Interessenskonflikte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Ausbildungszweig. Die erforderlichen Versuche werden zweckmäßigerweise vor allem in der 2. Klasse durch bildliche Darstellungen unterstützt.

11.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE

DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1A.

12.

BAUKONSTRUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die bautechnischen Verfahren und Konstruktionen des Fachgebietes kennen. Er soll Bausysteme und Baustoffe norm- und fachgerecht auswählen können. Er soll einfache haustechnische Anlagen kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (4 Wochenstunden):

Begriffe:

Hoch- und Tiefbau, Bauwerk (Art, konstruktive Elemente), Bauweisen;

Ablauf des Bauvorhabens.

Bauplatz:

Baugrund, Abstecken, Erdarbeiten, Absicherungen.

Einfache Gründungen:

Fundamente, Abdichtungen.

Aufgehendes Mauerwerk:

Massivwände, Fänge, Leichtwände, Zwischenwände, Holzwände.

Deckenkonstruktionen:

Holzdecken, Massivdecken, Gewölbe, Schalungen und Rüstungen,

Deckenunterschichten, Fußböden.

Baustoffe:

Natürliche und künstliche Bausteine (gebrannt und ungebrannt),

Beton, Bindemittel; Holz, Holzschutz.

2.

Klasse (4 Wochenstunden):

Dachkonstruktionen:

Dachstühle, Dachausbauten, Dachdecker- und Bauspenglerarbeiten. Flachdächer, Terrassen, Balkone, Loggien, Brüstungen und Geländer, bauphysikalische Probleme.

Stiegen:

Holz-, Massiv- und Stahlkonstruktionen; Stiegengeländer.

Baustoffe:

Eisen und Stahl, Nichteisenmetalle. Dämmstoffe, Sperrstoffe, Kitte.

3.

Klasse (4 Wochenstunden):

Abdichtungen:

Gegen Druckwasser, Bewegungsfugen.

Ausbauarbeiten:

Wand- und Deckenverputz. Wand- und Deckenverkleidungen. Fenster, Türen, Tore, Portale; Beschläge; Verglasungen; Glasdächer und Oberlichtenkonstruktionen, Lichtkuppeln. Sonnenschutz. Bewegungsfugen. Anstrich, Maler- und Tapezierarbeiten; Platten- und Fliesenlegerarbeiten. Arbeits- und Schutzgerüste.

Hauskanalisation:

Ableitung der Schmutz-, Fäkal- und Niederschlagswässer.

Kleinkläranlagen, Senk- und Sickergruben.

Baustoffe:

Verputz und Putzträger; Glas, Kunststoffe, Farben und Anstriche.

4.

Klasse (4 Wochenstunden):

Bauphysik:

Schall-, Wärme- und Feuchtigkeitsschutz (Taupunkt, Dampfdiffusion).

Haustechnik:

Heizung. Lüftung. Installation.

Fertigteilbau:

Konstruktion, Montage.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Zweckmäßigerweise werden in jedem Themenbereich die einschlägigen physikalischen Vorkenntnisse der Schüler angesprochen und in die baupraktische Anwendung umgesetzt. Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert in den einzelnen Themenbereichen die Behandlung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Bauordnung und der Normen. Ein ökologisch maßvoller und wirtschaftlich vertretbarer Einsatz von Energie sollte angestrebt sowie energie- und umweltgerechte Anwendungstechnologien (auf dem jeweiligen Stand der Technik) sollten vermittelt werden.

Die Anschaulichkeit des Unterrichts wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Lehrausgänge und Exkursionen gefördert.

Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Bauzeichnen“ und „Bautechnisches Praktikum“ erforderlich.

13.

STATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einfache statische Aufgaben des Fachgebietes mit zeichnerischen und rechnerischen Methoden lösen können. Er soll einfache Bauteile entsprechend der Beanspruchung bemessen können.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Kräfte:

Zusammensetzung, Zerlegung, Gleichgewicht; Schwerpunktbestimmung, Standsicherheit, Belastungsarten und Belastungsnormen, Lastaufstellungen.

Träger:

Statisch bestimmte Träger, Auflagerkräfte, Schnittgrößen.

Fachwerke:

Auflagerkräfte, Stabkräfte.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Festigkeit:

Zug, Druck, Biegung, Abscheren, Schub, Knickung.

Systeme:

Gelenkträger, Durchlaufträger.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Verwendung praxisüblicher Hilfsmittel, insbesondere von Tabellenwerken und elektronischen Rechengeräte, große Bedeutung zu.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Stahlbetonbau“ und „Holzbau“ erforderlich.

14.

STAHLBETONBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einfache Aufgaben des Stahlbetonbaues unter Anleitung statisch und konstruktiv bearbeiten können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Beton und Stahlbeton:

Verbundkörper, Baustoffe und Beanspruchungen, Normen,

Stahleinlagen; Verlegen der Bewehrung.

Schalungen und Rüstungen:

Arten, Beanspruchung, Herstellung.

Bemessung:

Fundamente; Stützen, Wände.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Bemessung:

Rechteckquerschnitt bei einfacher Biegung, Stahlbetonplatten, Plattenbalken, Schubsicherung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.

Lehrausgänge (Betriebs- und Baustellenbesichtigungen) ergänzen den Unterricht.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Statik“ und „Holzbau“ erforderlich.

15.

HOLZBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einfache Aufgaben des Holzbaues unter Anleitung statisch und konstruktiv bearbeiten können.

Lehrstoff:

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Elemente:

Bauweisen, Bauholz, Verbindungsmittel; Normen.

Bemessung:

Zug-, Druck- und Biegebauteile.

Konstruktion:

Wand-, Decken- und Dachkonstruktionen; Ständerbauweise; Fachwerke.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.

Lehrausgänge (Betriebs- und Baustellenbesichtigungen) ergänzen den Unterricht.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Statik“ erforderlich.

16.

TIEFBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einfache Aufgaben des Tiefbaues lösen können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Grundbau:

Bodenarten, Bodeneigenschaften, Bodenkennwerte. Erdstatik.

Baugruben, Wasserhaltung, Gründungen.

Siedlungswasserbau:

Wasserversorgung; Bedarfsermittlung, Gewinnung, Aufbereitung,

Verteilung und Speicherung.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Entsorgung:

Kanalisation; Bemessungsgrundlagen, Entwässerungssysteme,

Kläranlagen, Abfallbeseitigung.

Verkehrswegebau:

Anlage und Konstruktion einfacher Verkehrsflächen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.

Lehrausgänge (Betriebs- und Baustellenbesichtigungen) ergänzen den Unterricht.

17.

VERMESSUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einfache Methoden und Instrumente der Vermessungstechnik sowie die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften kennen.

Lehrstoff:

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Begriffe:

Maßeinheiten, Messungsfehler (Arten, Begrenzung). Kataster.

Längenmessung:

Direkte und elektronische Distanzmessung.

Lage- und Höhenmessung:

Aufnahmemethoden, Auswertung; Absteckungsarbeiten. Nivellieren und Tachymetrieren.

Flächenberechnung:

Methoden, Auswertung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung und die Einfachheit der Verfahren. Daher kommt der praktischen Anwendung des Gelernten bei Übungen im Felde besondere Bedeutung zu.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen im Felde einschließlich Auswertung beträgt eine Wochenstunde.

18.

BAUBETRIEB

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll unter Anleitung Abrechnungen und Bauüberwachungen von Bauvorhaben mittlerer Größe norm- und fachgerecht durchführen können. Er soll die Einsatzmöglichkeiten und Wartungserfordernisse von Baumaschinen und Geräten kennen.

Lehrstoff:

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Organisation:

Bauvorschriften; Vertrags- und Fachnormen. Baustelleneinrichtung;

Ablaufplanung.

Baumaschinen und -geräte:

Einsatz, Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit, Wartung, Kosten.

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Vergabe:

Kostenschätzung, Massenermittlung, Materialbedarf, Leistungsverzeichnis, Ausschreibung, Kalkulation, Anbot, Auftragserteilung.

Abrechnung:

Teilrechnung, Schlußrechnung, Nachkalkulation.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.

Lehrausgänge (Betriebs- und Baustellenbesichtigungen) ergänzen den Unterricht.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung“ und „Bautechnisches Praktikum“ erforderlich.

19.

BAUZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll unter Anleitung einfache normgerechte Bau- und Konstruktionszeichnungen anfertigen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (4 Wochenstunden):

Elemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung, Bemaßung

und Beschriftung.

Fertigkeiten:

Maßstäbliches Zeichnen einfacher Konstruktionen.

2.

Klasse (4 Wochenstunden):

Pläne:

Grundrisse, Schnitte und einfache Details nach gegebenen Planunterlagen.

3.

Klasse (4 Wochenstunden):

Pläne:

Einreich- und Ausführungszeichnungen (Polierplan) und einfache Detailzeichnungen eines kleineren Bauvorhabens nach Entwurfsvorlage.

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Pläne:

Ausführungszeichnungen aus dem Stahlbetonbau und dem Holzbau.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der modernen Baupraxis. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Baukonstruktion“, „Statik“, „Stahlbetonbau“, „Holzbau“ und „Bautechnisches Praktikum“ erforderlich.

20.

FREIHANDZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Objekte, insbesondere deren Proportionen und Farben, nach der Natur und nach Modellen zeichnerisch darstellen können. Er soll Zeichnungen passend beschriften können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Schrift:

Blockschrift, Schriftbild.

Zeichnen und Malen:

Räumliches Sehen. Darstellungstechniken, Zeichnen von Baukörpern; Zerlegen von Baukörpern in einfache geometrische Hilfsformen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Berufspraxis und in anderen Pflichtgegenständen.

Die Anschaulichkeit des Unterrichts wird durch Bilder und Filme sowie durch Lehrausgänge gefördert.

21.

LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Normenprüfungen an Baustoffen und am Baugrund kennen. Er soll die in der Baupraxis häufig anfallenden Aufgaben der Güteprüfung lösen können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Baustoffprüfung:

Eignungs- und Güteprüfungen.

Bodenuntersuchungen:

Bodenarten, Aufbau, Festigkeit.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Verfahren in der Baupraxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Bautechnisches Praktikum“ erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend wird von den Schülern die Führung der Übungsprotokolle und die Ausarbeitung der Laboratoriumsberichte verlangt.

22.

BAUTECHNISCHES PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten für die im Ausbildungszweig bedeutsamen Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll die praktischen Arbeiten des Maurers und des Zimmerers, ausgehend von normgerechten Zeichnungen, selbständig, sach- und normgerecht durchführen können. Er soll den Baustellenbetrieb nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen können. Er soll fachtheoretische Kenntnisse auf Aufgaben der Baupraxis anwenden können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (8 Wochenstunden):

Maurerei-Handwerkstätte:

Bauhofbetrieb, Bauhofordnung, Unfallverhütung. Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Baumaschinen, Baugeräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe. Anlegen von Gebäuden, Aufstellen und Einwinkeln von Schnurgerüsten. Aufreißen und Anlegen von Mauern und Wänden. Mörtelbereitung. Ziegelmauerwerk einschließlich Pfeilern, Rauchfängen, Abgasfängen und Rüstungen mit den verschiedenen Mörtelarten. Waagriß und Aufstich. Überdecken von Maueröffnungen. Einbau und Verlegen von Überlagen. Gerüstungen (Arten, konstruktive Elemente). Grober und feiner Innenwandverputz auf verschiedene Putzträger. Horizontale und vertikale Bauwerksabdichtungen. Aufstellen von Leicht- und Zwischenwänden. Versetzen von Tür- und Fensterstöcken oder Zargen.

Beton- und Stahlbetonbau:

Einfache Schalungen; Betonherstellung; Transportieren, Einbringen,

Verdichten und Nachbehandeln des Betons. Fundierungen aus bewehrtem

und unbewehrtem Beton.

Zimmerei-Handwerkstätte:

Handhaben und Instandhalten der Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Messen, Anreißen, Sägen, Stemmen, Schlitzen, Zapfenschneiden, Bohren, Abrichten und Hobeln. Herstellen von zimmermannsmäßigen Holzverbindungen und Verbindungen mit verschiedenen Verbindungsmitteln (Dübel, Bolzen, Nagel- und Leimbauweise).

2.

Klasse (12 Wochenstunden):

Maurerei-Handwerkstätte:

Herstellen verschiedenartiger Wände und Mauerwerkskörper aus verschiedenen Baustoffen. Charakteristische Eigenschaften und Formate der Ziegel. Mörtelbeschaffenheit. Natursteinmauerwerk einschließlich Zurichten der Steine, Aufreißen und Mauern, Verfugen des Mauerwerks. Bögen (Arten, Herstellung). Aufstellen von Leichtwänden. Stemmen von Durchbrüchen und Schlitzen im Mauerwerk (manuell und maschinell).

Schneiden von Betonmauerwerk, Einsetzen von Dübeln, Versetzen von Ankerschienen. Bauwerksabdichtung und Trockenlegungen. Entfeuchtung von Mauerwerksteilen. Putzsanierung (Analyse, Problemlösung, Herstellung, Kontrolle). Verputzen und Ziehen von Gesimsen. Herstellen von Schablonen. Absteifen von Baugruben und Künetten mit Kanaldielen. Herstellen verschiedener Pölzungen. Verlegen von Beton- und Natursteinplatten; Unterbau-Verdichtungsgeräte. Estrichherstellung, Wand- und Türanschlüsse, Dehnungsfugen. Kanal- und Putzschachtherstellung. Verlegen von Kanalsträngen aus verschiedenen Materialien, Gefällebestimmung mit Visierkreuz, Nivelliergerät und Laser. Verlegen und Einmauern von Stahlträgern und deren Verankerung. Herstellen von Ständerwänden. Verkleidungsarbeiten an Innenwänden, Außenwänden und Decken. Wand- und Deckenverputz. Schall- und Wärmeschutzmaßnahmen. Adaptierungs-, Sanierungs- und Abbrucharbeiten. Auswechseln von nichttragenden Wänden. Herstellen von Mauerwerksöffnungen in tragenden Wänden. Aufreißen einfacher Stiegen, Ermittlung von Durchgangshöhe und Deckenöffnung.

Beton- und Stahlbetonbau:

Biegen und Verlegen von Baustahl nach Biege- und Bewehrungsplänen (Säule, Träger, Decke). Einbauen und Verlegen von Betonwerksteinen und Betonfertigteilen, Versetzen von Stufen. Schalungssysteme (Großflächenschalung, Kletterschalung, Gleitschalung). Herstellen von Schalungstischen und Stahlbeton. Stahlbetonkonstruktionen unter Verwendung von Ortbeton und Fertigteilen; Montagebau, Betonförderungseinrichtungen, Spannbetonkonstruktionen, Unterwasserbeton, Fließbeton, Betonvergütungsmittel.

Zimmerer-Maschinenwerkstätte:

Stationäre und tragbare Holzbearbeitungsmaschinen (Handhaben, Einsatz und Pflege; Maschinenschutzvorrichtungsverordnung). Schärfen von Holzbearbeitungswerkzeugen und Maschinen. Zinken, Graten, Fasen, Abrichten und Leimen. Holzstiegenbau (Aufreißen, Austragen, Herstellen von Krümmlingen).

Holzkonstruktionswerkstätte:

Aufschnüren, Anreißen, Abbinden und Bezeichnen von zimmermannsmäßigen Holzkonstruktionen. Einfache Dachstühle, Werksatz, Aufschnüren von Profilen, Austragen von Graten, Ichsen und Schiftern, Riegelwandkonstruktion. Herstellen von einfachen Holzstiegen. Verlegen und Verarbeiten von verschiedenen Leichtbauplatten. Holzgeländer, Holzbalkone, Holzbrücken, Tribünen.

3.

Klasse (8 Wochenstunden):

Maurerei-Handwerkstätte:

Mauern mit Ziegeln aus verschiedenen Baustoffen (Durisol, Ytong, Leca. Bims). Aufreißen und Mauern von Gewölben. Mauern und Verfugen von Sichtmauerwerk.

Beton- und Stahlbetonbau:

Schalung und Bewehrung von Stiegen in massiver Bauweise.

Betonsanierung, Betonkosmetik.

Baunebengewerbe und bauverwandte Gewerbe:

Bautischlerarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Spenglerarbeiten, Decken, Fußböden, Fliesenverlegung, Pflasterung, Stuckarbeiten, Maler- und Anstreicherarbeiten, Sanitär-, Heizungs- und Elektroinstallation.

Zimmerei-Maschinenwerkstätte:

Holzsparende Dachstuhlkonstruktionen. Leimbaukonstruktionen.

Holzkonstruktionswerkstätte:

Rechnerische Ermittlung von Graten, Ichsen und Schiftern. Anfertigen von Dachstuhlmodellen. Konstruktiver und chemischer Holzschutz.

Baumaschinenwerkstätte:

Pflege und Instandhaltung von Baumaschinen und Geräten. Schweiß- und Befestigungstechnik. Einfache Schlosserarbeiten.

Arbeitsvorbereitung und Materiallager:

Bedarfsermittlungen. Lagern und Sortieren von Baustoffen. Lagern, Pflegen und Auswählen von Hölzern. Vorbereitung für die Baustelleneinrichtung. Termin- und Einsatzplanung. Organisation des Lagerplatzes. Führung des Inventars. Innerbetriebliche Abrechnung. Bauabrechnung in bezug auf schuleigene Produkte und Baustellen unter Einsatz moderner Hilfsmittel und EDV.

4.

Klasse (14 Wochenstunden):

Maurerei-Handwerkstätte:

Verkleidung von Decken, Innen- und Außenwänden. Unterfangungen in tragenden Mauern. Versetzen von Fenster- und Türstöcken. Wege aus Platten einschließlich Unterbau. Mauern von Pfeilern und Wänden mit verschiedenen Steinformaten. Aufbau von Fertigteilrauchfängen verschiedener Systeme. Sonderkonstruktionen des Schall- und Wärmeschutzes. Hauskanalisation.

Beton- und Stahlbetonbau:

Estriche in Schwer- und Leichtbeton einschließlich Schall- und Wärmedämmung. Handhaben von Schneide- und Biegemaschinen für Baustähle. Verlegen und Einbauen von Beton- und Ziegelfertigteildecken, Systemschalungen.

Zimmerei-Maschinenwerkstätte:

Dachstühle. Holzverbindungen mit Ringdübeln, Nagelplatten.

Holzkonstruktionswerkstätte:

Dachstuhlsysteme, Aufschnüren, Anfertigen von Modellen; Dachstuhldetails. Blockhausbau, Dachausbau, Fassadenverschalung mit Unterkonstruktion.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfen sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Baustellenorganisation vertraut wird, erscheint es wichtig, daß das „Bautechnische Praktikum“ analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Bauauftrag bis zur Abnahme kennenlernt. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen.

Schuleigene Baustellen (Außenbaustellen) tragen zur Praxisnähe des Unterrichtes bei; sie bedürfen sorgfältiger Planung, um wirtschaftliche Baumethoden und einen der Praxis entsprechenden Bauablauf zu gewährleisten.

23.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1A.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1A.

LEBENDE FREMDSPRACHEN

(Englisch)

Siehe Anlage 1A.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen:

Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6240. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Bauobjekte. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Grundriß, Aufriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugungen von Zylinder- und Kegelflächen.

Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:

Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Objekte. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf Bauformen und Holzverbindungen. Netzkonstruktionen.

Böschung von Geraden und Ebenen, ebenflächige Dach- und Geländeformen:

Intervall und Böschung einer Geraden, Schichten- und Fallgeraden einer Ebene. Intervall und Böschung einer Ebene. Ebenflächige Dachformen, Dämme und Einschnitte.

Schatten bei Parallelbeleuchtung:

Parallelschatten an ebenflächig begrenzten Bauobjekten und deren

Schlagschatten auf die horizontale Standebene. Schattenkonstruktionen

in axonometrischen Rissen.

Normalriß eines Kreises:

Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Objekten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.

Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf die Begriffsbildung Doppelverhältnis sowie auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.

Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle Flächen“ ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt es sich, auf die geometrische Erzeugung auch der Prismen- und Pyramidenflächen als Bewegflächen hinzuweisen.

Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen“ erweist sich das Zurückführen der Lageaufgaben über Ebenen auf das Angittern und der Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessung einer ebenen Figur sowie die Bedingung für orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene als ökonomisch. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.

Im Themenbereich „Böschung von Geraden und Ebenen, ebenflächige Dach- und Geländeformen“ ist es zweckmäßig, die Grundaufgaben unter Verwendung eines kotierten Grundrisses zu wiederholen und an praxisorientierten Aufgaben einzuüben. Zweckmäßig wird der Begriff Fallgerade nur bezüglich der horizontalen Grundrißebene benützt.

Im Themenbereich „Schatten bei Parallelbeleuchtung“ empfiehlt es sich im Sinne der Berufspraxis, durch Schattenkonstruktionen die räumliche Gliederung von Bauobjekten in der Zeichnung zu betonen. Dabei erweist es sich als vorteilhaft, als schattenempfangende Ebenen nur die horizontale Standebene und lotrechte Mauerebenen zu benützen und gebrochene Schatten auf verschiedene Bildebenen zu vermeiden.

Im Themenbereich „Normalriß eines Kreises“ empfiehlt es sich auf die Einführung konjugierter Durchmesser zu verzichten. Die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises erweist sich vorteilhafter als Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.

Zwei Schularbeiten.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1A.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

Anlage 1A.1.4


LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR HOLZWIRTSCHAFT UND SÄGETECHNIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```


```

Wochenstunden Lehrver-

Pflichtgegenstände Klasse Summe pflich-

```

1.
      1. tungs-

```

gruppe

```


```

1 Religion ...................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch ....................... 3 2 2 2 9 (I)

3 Lebende Fremdsprache (.....)... 2 2 2 2 8 (I)

4 Geschichte .................... - 2 - - 2 (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde 2 - - - 2 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Politische Bildung ............ - - 2 2 4 III

7 Betriebswirtschaft ............ 3 2 2 3 10 I

8 Rechnungswesen ................ 3 2 2 2 9 I

9 Leibesübungen ................. 2 2 2 2 8 (IVa)

10 Mathematik und

angewandte Mathematik ......... 4 - - - 4 (I)

11 Physik und angewandte Physik .. 2 - - - 2 (II)

12 Chemie, angewandte Chemie

und Umwelttechnik ............. 2 1 - - 3 II

13 Elektronische Datenverarbeitung

und angewandte elektronische

Datenverarbeitung ............. - 2 - - 2 I

14 Elektrotechnik *1) ............ - - 2 2 4 (I)

15 Grundlagen des Maschinenbaues . 2 - - - 2 I

16 Holzbearbeitungsmaschinen ..... - 3 3 2 8 I

17 Sägewerksanlagen .............. - - 2 2 4 I

18 Forstwirtschaft ............... 2 2 - - 4 III

19 Holzwirtschaft ................ - - 2 2 4 III

20 Technologie ................... - 3 2 2 7 I

21 Konstruktionsübungen .......... - 2 2 2 6 I

22 Werkstätte .................... 9 12 12 12 45 (Va)

```


```

Gesamtwochenstundenzahl ... 38 39 39 39 155

23 Pflichtpraktikum.............mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die letzte Klasse.

```


```

Wochenstunden Lehrver-

Freigegenstände *5) Klasse pflich-

```

1.
      1. tungs-

```

gruppe

```


```

Zweite lebende

Fremdsprache *2) (...) .......... 2 2 2 2 (I)

Stenotypie ....................... 2 2 - - (V)

Darstellende Geometrie ........... 2 - - - (I)

Aktuelle Fachgebiete *4) (..) .... - - 2 2 I bis VI

```


```

Unverbindliche Übungen *5)

```


```

Leibesübungen ........... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

```


```

Förderunterricht *5)

```


```

Deutsch ......................... *3) *3) *3) *3) (I)

Lebende Fremdsprache (.....)..... *3) *3) *3) *3) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ...................... *3) - - - (I)

```

```

*1) Mit Übungen.

*2) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*3) Bei Bedarf in jeder Klasse ein oder zwei Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*4) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

*5) Siehe Anlage 1A, Abschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1A.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1A.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

( )

Siehe Anlage 1 C.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1A.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1A.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND

POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bedeutung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge für die Produktion im Fachgebiet sowie die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen. Der Schüler soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen. Er soll die demokratischen Prinzipien bejahen.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Grundbegriffe:

Aufgaben der Volkswirtschaftslehre, Ziele der Wirtschaftspolitik.

Produktion:

Funktionsrhythmus, Produktionsfaktoren, Betrieb-Unternehmen,

Massenproduktionsgesetz.

Wirtschaftsordnungen:

Modelle, reale Formen, Vergleiche.

Markt:

Definition, Einteilung, Preis.

Einkommen:

Arten, Höhe, Einkommensverteilung, -verwendung, -elastizität.

Geld und Währung:

Geldgeschichte, Geldwert, Störungen.

Konjunktur:

Phasen, Entwicklung, Impulse.

Ausgewählte Kapitel der Wirtschaftspolitik:

Industrie-, Handels-, Währungs-, Sozial-, Agrar- und Forstpolitik.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Unternehmerrecht:

Privatrecht, Handelsrecht (Kaufmann, Handelsregister, Dienstleistungen, Handelsgeschäfte, Handelskauf). Gewerberecht (Antritt und Ausübung eines Gewerbes), Schutz geistigen Eigentums.

Arbeitnehmerrecht:

Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner, Auflösung von Arbeitsverhältnissen; Angestelltengesetz; Arbeiter, Lehrling), Arbeitsschutz (Arbeitszeitschutz, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz, Aushangpflicht; Sozialversicherung). Schutz geistigen Eigentums.

Politische Bildung:

Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtsstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Verfassungen bedeutender Staaten; internationale Stellung Österreichs, immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung. Zwischenstaatliche Organisationen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie die Aktualität. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.

In vielen Teilbereichen wird auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde“ zurückgegriffen werden können.

Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen auch schulfremder Personen große Bedeutung zu. In den wirtschaftlichen und rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für die die Arbeit in Gruppen und Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind.

Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer in Diskussionen durch Zwischenfragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.

7.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau von Betrieben, die Vorgänge in Betrieben und die Beziehungen von Betrieben, insbesondere von Betrieben der Holzwirtschaft zur Außenwelt kennen; er soll die Stellung des Betriebes im Spannungsfeld von Interessen verstehen. Er soll die Funktions- und Leistungsbereiche von Betrieben, die Rechtsformen von Unternehmungen und die rechtlichen Grundlagen häufiger betriebswirtschaftlicher Vorgänge kennen.

Der Schüler soll selbständig betriebswirtschaftliche Entscheidungen treffen können; er soll daher sozial und umweltbewußt handeln. Der Schüler soll häufige Schriftstücke der Wirtschaftspraxis abfassen und diktieren können. Der Schüler soll Rationalisierungsmöglichkeiten im Betrieb, insbesondere durch Automatisierung und Verbesserung der Kommunikation erkennen können.

Der Schüler soll zur Kommunikation und Kooperation, zur selbständigen Arbeit mit betriebswirtschaftlicher Literatur, zum selbständigen Bildungserwerb und zur Mobilität fähig und bereit sein.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Elemente der Wirtschaft:

Bedürfnis; Bedarf; Güter und Dienstleistungen; Markt.

Betrieb und Unternehmung:

Aufgaben und Arten des Betriebes; Leistungsprozeß (Faktoren und Funktionen des Betriebes), Rechtliche Grundlagen der Unternehmung (Kaufmann, Firma, Handels- und Genossenschaftsregister), Unternehmungsformen. Mitarbeiter, Vollmachten.

Kaufvertrag:

Rechtliche Grundlagen; Inhalt; Anbahnung und Abschluß. Ordnungsgemäße Erfüllung (Lieferung, Annahme, Zahlung).

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Kaufvertrag:

Vertragswidrige Erfüllung (Lieferung mangelhafter Ware, Lieferverzug, Annahmeverzug, Zahlungsverzug), Eigentumsvorbehalt, handelsrechtliche Gewährleistung, Produkthaftung.

Wechsel:

Rechtliche Grundlagen, Bestandteile, Vorgänge.

Markt und Marketing:

Betriebliche Bedeutung der Marktorientierung, Organisationsformen des Marktes, Marktforschung, Produkt- und Programmpolitik, Preis- und Konditionenpolitik; Distributionspolitik; Kommunikationspolitik.

Materialwirtschaft:

Betriebliche Bedeutung von Beschaffung und Lagerhaltung. Beschaffungspolitische Instrumente, Optimierung von Beschaffung und Lagerhaltung; Kennzahlen.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Handelsbetriebe:

Funktionen des Handels; Einzelhandelsbetrieb; Großhandelsbetrieb; Handelsvermittler; Entwicklungstendenzen. Besondere Probleme in den Leistungsbereichen; Handelsbetrieb und Umwelt.

Transportbetriebe und Betriebe der Transportvermittler:

Post, Bahn, Straßentransport, Schiffahrt, Luftverkehr, Spediteur (Besonderheiten der Leistungserteilung und Leistungsverwertung, einfache Tarifberechnungen); Lagerhausbetriebe, Formulare.

Außenhandel:

Bedeutung, Betriebsformen, Besonderheiten des Kaufvertrages, Zoll

und Zollverfahren, Exportförderung.

Finanzierung:

Begriff; Innen- und Außenfinanzierung; Eigen-, Fremd- und Selbstfinanzierung; Finanzierungsgrundsätze und Errechnung einschlägiger Kennzahlen; Tendenzen in der Finanzierung und Sonderformen. Investition (Begriff und Arten, Investitionsplanung und Investitionsentscheidung, Investitionsrechnung).

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Geld- und Kapitalmarkt:

Wertpapiere, Wertpapierbörse.

Bankbetriebe:

Rechtsgrundlagen, Geschäftsgrundsätze, Leistungsprogramm (Passiv-, Aktiv-, Dienstleistungsund Eigengeschäfte), Preispolitik (Zins- und Gebührenpolitik), Besonderheiten der Betriebsformen, Typen der Bankbetriebe, Geld- und Kapitalanlage.

Sonstige Dienstleistungsbetriebe:

Auskunfteien, Versicherungen, Fremdenverkehr,

Revisionsbetriebe.

Leistungserstellung und Fertigungswirtschaft:

Merkmale der industriellen und handwerklichen Gütererzeugung,

Fertigungsbetriebe und Umwelt.

Industriebetriebe:

Merkmale, Typen, Standort. Besonderheiten der industriellen

Leistungsfaktoren (Forschung und Entwicklung; Zeitwirtschaft,

Rationalisierung, Qualitätssicherung).

Industrielle Leistungsbereiche:

Besondere Probleme der Materialwirtschaft, Fertigung (Fertigungsprogramm, Fertigungsverfahren, Fertigungsvorbereitung, Fertigungsdurchführung, Fertigungskontrolle), besondere Probleme des industriellen Marketings, besondere Aspekte der Sägeindustrie.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der österreichischen Wirtschaftspraxis. Dies bedingt ua. die kritische Behandlung der Rolle der Medien, vor allem im Themenbereich „Marketing“ und eine geraffte Darstellung in Randbereichen, wie „Handelsvermittler“, „Lagerhausbetriebe“ und „Typen der Bankbetriebe“.

Die anwendungsorientierte Bildungs- und Lehraufgabe erfordert zahlreiche Übungen, vor allem im Schriftverkehr und der mündlichen Kommunikation. Besonders kommunikationsintensiv sind Themenbereiche wie „Kaufvertrag“, „Schadensabwicklung“ und „Personal“. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, kommt es bei der Durchführung der Aufgaben neben der Angemessenheit des Inhaltes auch auf die äußere Form und auf den sprachlichen Ausdruck an. Dabei helfen praxisgerechte Unterrichtsmittel (Bücher, Fachzeitschriften, Originalvordrucke, bildliche Darstellung, EDV-Software) sowie Vorträge schulfremder Personen, Exkursionen und Lehrausgänge.

Der Aktivierung der Schüler und der Verbesserung der Ausdrucks- und Argumentationsfähigkeit sowie der Kreativität dienen Diskussionen und Fallstudien einschließlich der Verfassung von Schriftstücken zu komplexeren Geschäftsfällen. Diese Aktivitäten erfolgen am zweckmäßigsten in Gruppenarbeit.

Zur selbständigen Informationsbeschaffung und zum selbständigen Lernen bedürfen die meisten Schüler der Anleitung.

Das Erfordernis der Anwendbarkeit des Gelernten bedeutet auch, daß der Lehrstoff einer Klasse in den komplexeren Aufgabenstellungen der folgenden Klassen wiederkehrt; liegt vor dieser Wiederkehr ein längerer Zeitraum, ist Wiederholung angezeigt.

Die besondere Bedeutung des Pflichtgegenstandes „Betriebswirtschaft“ bei der Erreichung des allgemeinen Bildungszieles bedingt Absprachen mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände, sodaß diese auf dem jeweiligen Stand des betriebswirtschaftlichen Unterrichts aufbauen und praxisnahe Aufgaben auswählen können.

In jeder Klasse vier Schularbeiten.

8.

RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Geschäftsfälle aller Schwierigkeitsgrade sicher kontieren und einfache Bilanzen erstellen können. Er soll die gebäuchlichsten Kostenrechnungssysteme kennen und einschlägige Rechnungen einschließlich der Kalkulation durchführen können. Er soll die Personalverrechnung einschließlich der Verbuchung und des Schriftverkehrs beherrschen.

Der Schüler soll die durch den Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen im Rechnungswesen entstehenden Möglichkeiten kennen. Er soll computergerecht kontieren, Computerausdrucke lesen und interpretieren und Aufgaben des Rechnungswesens computerunterstützt lösen können.

Der Schüler soll die Rechtsgrundlagen und den aktuellen Stand der Organisation des Rechnungswesens sowie die Rechtsfolgen von Mängeln im Rechnungswesen kennen. Er soll die auf häufige wirtschaftliche Vorgänge anwendbaren Teile des Steuerrechtes kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Stellung des Rechnungswesens:

Begriff, Gliederung und Aufgaben des Rechnungswesens; rechtliche

Grundlagen; Belegwesen.

Doppelte Buchhaltung:

Begriff und Merkmale, Bilanz. Systematik der Verbuchung im Hauptbuch einschließlich Eröffnung und Abschluß.

Einheitskontenrahmen und Kontenplan. Verbuchung laufender Geschäftsfälle im Hauptbuch (Erfassung der Warenein- und Warenverkäufe, Bezugs- und Versandkosten, Rücksendungen, Preisnachlässe, Skonto, Zahlung, Steuern, Löhne und Gehälter). Hauptbuchabschluß, Probebilanz. Bücher (Arten, Verknüpfung, Neben- und Hilfsbücher).

Steuern:

Umsatzsteuer (Beschaffungs- und Absatzbereich), formale

Bestimmungen, Verbuchung.

Bilanz:

Bewertungsgrundsätze, Waren- und Materialbewertung, Anlagenbewertung (Begriff und Ursachen der Anlagenabschreibung, Berechnung und Verbuchung, Formen des Anlagenverzeichnisses).

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Bilanz:

Sonderfälle der Anlagenbewertung (Verbuchung von selbsterstellten und von in Bau befindlichen Anlagen, Erhaltungs- und Herstellungsaufwand, Ausscheiden von Anlagen). Rechnungsabgrenzung. Rückstellung. Forderungsbewertung. Erstellung von Abschlüssen.

Wirtschaftliches Rechnen:

Terminrechnung; Ratenrechnung; Abrechnung von Wechselgeschäften,

von Valuten und Devisen.

Doppelte Buchhaltung:

Verbuchung von Wechsel-, Import- und Exportgeschäften. Kontierung

laufender Geschäftsfälle anhand von Belegen.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Kostenrechnung:

Begriffe; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen. Kostenartenrechnung (Erfassung der Kosten unter Berücksichtigung der Bezugskalkulation einschließlich der Zollrechnung, Berechnung der kalkulatorischen Kosten). Kostenstellenrechnung einschließlich innerbetrieblicher Leistungsverrechnung. Kostenträgerrechnung (Divisionskalkulation, Zuschlagskalkulation). Absatzkalkulation. Kostenträgererfolgsrechnung. Kostenrechnungssysteme (Vollkosten, Teilkosten, Istkosten, Plankosten, Deckungsbeitragsrechnung).

Automatisierung im Rechnungswesen:

Organisation in Unternehmungen unterschiedlicher Größe und in Unternehmungen mit mehreren Betrieben.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Bilanz:

Bewertung von Halb- und Fertigerzeugnissen. Rücklagen (Begriff und Einteilung, Berechnung und Verbuchung). Berechnung des handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Gewinnes. Abschluß bei Personengesellschaften, Stiller Gesellschaft sowie Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Genossenschaft.

Steuern:

Gliederung, Abgabenverfahrensrecht. Einkommensteuer;

Körperschaftsteuer; Gewerbesteuer.

Personalverrechnung:

Abrechnung von laufenden und sonstigen Bezügen, Sonderfälle;

Verrechnung mit der Krankenkasse, dem Finanzamt und der Gemeinde;

Verbuchung von Löhnen und Gehältern; gesetzlich vorgeschriebene Aufzeichnungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit des Vorkommens in der betrieblichen Praxis, die Aktualität und der Beitrag zur Erziehung zur Verantwortung und gründlicher Arbeit. In diesem Sinne wird etwa die Kostenrechnung wegen ihrer zunehmenden Bedeutung in der Praxis besonderes Gewicht erhalten. In den Themenbereichen „Steuern“ und „Personal“ ist die Beherrschung des einschlägigen Schriftverkehrs von Bedeutung.

Hinweise auf die Verantwortung des im Rechnungswesen Tätigen und auf die steuerlichen Auswirkungen von Handlungsalternativen tragen zur Entscheidungsfreudigkeit bei.

Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, kommt es bei allen Ausarbeitungen neben dem Inhalt auch auf die Form (Einhaltung von Vorschriften und Gefälligkeit) an.

In jeder Klasse vier Schularbeiten.

Die Praxisnähe wird auch durch den Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen, kaufmännischen Rechengeräten und Organisationsmitteln, deren Bedienung der Unterweisung und Übung bedarf, sowie durch Fachliteratur, Gesetzestexte, aktuelle Zeitungsmeldungen usw. gefördert. Daher stehen die sachlichen und organisatorischen Zusammenhänge und die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit im Vordergrund.

Der Aktivierung der Schüler zu praxisrelevant selbständiger Arbeit dient die Verwendung von Originalmaterial in Einzel- und Gruppenarbeit. Exkursionen und Lehrausgänge erhöhen den Aktualitätsbezug; sie bedürfen sorgfältiger Vor- und Nachbereitung.

9.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

10.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE

MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Analysis, der Numerik und der Statistik auf Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände anwenden können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (4 Wochenstunden):

Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichung), Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen), Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,

Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen

Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit), Trigonometrie des

rechtwinkeligen Dreiecks.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In jeder Klasse drei einstündige Schularbeiten.

11.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1A. 1.2

12.CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE

Siehe Anlage 1A. 1.2

13.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND

ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1A.

14.

ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Funktion elektrischer Maschinen und Anlagen des Ausbildungszweiges kennen. Er soll elektrische Störungen an solchen Maschinen und Anlagen eingrenzen und einfache Störungen beheben können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Begriffe:

Größen und Einheiten. Stromarten.

Wärmegeräte:

Arten; Steuerung, Thermostatsregelung.

Transformatoren:

Arten, Anwendung.

Elektromotoren:

Arten, Aufbau, Bestandteile, Betriebsarten, Betriebsverhalten,

Anwendung. Schutzarten, Isolierklassen.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Lichttechnik:

Größen. Glühlampen, Gasentladungslampen;

Leuchten.

Schutzmaßnahmen:

Fehler (Arten, Gefährlichkeit). Netzabhängige und netzunabhängige

Schutzmaßnahmen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Ausbildungszweiges; daher kommt der Verwendung praxisüblicher Unterlagen besondere Bedeutung zu.

Bildliche Darstellungen fördern die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt in der

4.

Klasse 1 Wochenstunde.

15.

GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUES

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Eigenschaften, Einsatzbereiche und Wärmebehandlungsverfahren der im Fachgebiet verwendeten Maschinenteile kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Werkstoffe:

Eisenmetalle (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung, Legierungen, Wärmebehandlung).

Nichtmetalle des Fachgebietes, Kunststoffe.

Maschinenelemente:

Lösbare und unlösbare Verbindungen; Achsen, Wellen, Lager;

Zahnräder, Kupplungen, Riementrieb, Kettentrieb.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben in der Praxis des Fachgebietes.

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