Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Der Schüler soll branchenübliche englische Texte, insbesondere Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, unter Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern lesen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können. Er soll komplexere Sachverhalte des Alltags und der Berufswelt, erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches, in verständlichem Englisch mündlich und schriftlich beschreiben und diskutieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Alltag und Aktuelles:
Kompliziertere Sachverhalte.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Berufliche Auslandsbeziehungen.
Technik und Hilfswissenschaften:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Schutz, Wartung und Pflege einfacher Objekte).
Klasse (2 Wochenstunden):
Umwelt, Alltag und Aktuelles:
Kontroversielle Themen, die volks- und sprachbedingte Unterschiede
illustrieren.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Wirtschafts- und Arbeitsformen in Österreich und im
angelsächsischen Bereich.
Technik:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung, Pflege, Entstörung, Reparatur).
Didaktische Grundsätze:
Wie im Pflichtgegenstand Englisch.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1A.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
Anlage 1A.1.3
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR ZIMMERER
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden *4) Lehrver-
Pflichtgegenstände *3) Klasse Summe pflich-
```
-
-
- tungs-
-
```
gruppe
```
```
1 Religion ...................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch ....................... 3 2 2 2 9 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) 2 2 - - 4 (I)
4 Geschichte .................... - 2 - - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde 2 - - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Politische Bildung ............ - - 2 2 4 III
7 Leibesübungen ................. 2 2 2 2 8 (IVa)
8 Mathematik und angewandte
Mathematik .................... 4 2 - - 6 (I)
9 Darstellende Geometrie ........ 3 - - - 3 (I)
10 Chemie, angewandte Chemie und
Umwelttechnik ................. 2 1 - - 3 II
11 Elektronische Datenverarbeitung
und angewandte elektronische
Datenverarbeitung ............. - 2 - - 2 I
12 Baukonstruktion ............... 3 3 3 3 12 I
13 Baumechanik ................... - 2 2 2 6 I
14 Holzbau ....................... 3 3 3 3 12 I
15 Baubetrieb .................... - - 3 3 6 I
16 Konstruktionsübungen .......... 4 4 5 5 18 I
17 Werkstättenlaboratorium ....... - - 2 - 2 III
18 Werkstätte .................... 9 13 14 16 52 (Va)
```
```
Gesamtwochenstundenzahl .... 39 40 40 40 159
19 Pflichtpraktikum ............. mindestens vier Wochen vor dem
Eintritt in die letzte Klasse.
```
```
Wochenstunden *4) Lehrver-
Freigegenstände *3) Klasse Summe pflich-
```
-
-
- tungs-
-
```
gruppe
```
```
Stenotypie ...................... 2 2 - - (V)
Lebende Fremdsprache (Englisch) . - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete *1) (.....) - - 2 2 I bis VI
```
```
Unverbindliche Übungen *3)
```
```
Leibesübungen ......... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht *3)
```
```
Deutsch ........................ *2) *2) *2) *2) (I)
Lebende Fremdsprache (......) .. *2) *2) *2) *2) (I)
Mathematik und
angewandte Mathematik .......... *2) *2) (I)
```
```
*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*3) Siehe Anlage 1A, Abschnitt Ia.
*4) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1A, Abschnitt I, Unterabschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1A.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1A.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE
EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1A.
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1A.
LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch)
Siehe Anlage 1A.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1A.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1A.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND
POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 1A.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Algebra:
Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichung), Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen), Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,
Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen
Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit), Trigonometrie des
rechtwinkeligen Dreiecks.
Klasse (2 Wochenstunden):
Algebra:
Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen, quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme bis zu 2 Variablen, Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreisfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen, graphische Darstellung von Funktionen.
Geometrie:
Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und des Cosinussatzes.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Rechensicherheit bei der Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In jeder Klasse drei einstündige Schularbeiten.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen können. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzten Körper und spezielle einfache Flächen:
Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß Önorm A 6061. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche, Konturerzeugende von Zylinder und Kegelflächen.
Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:
Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen, Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke. Drehen einer Ebene in einer Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf fachbezogene technische Objekte.
Normalriß eines Kreises:
Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Objekten.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Es empfiehlt sich, neue geometrische Begriffe anhand konkreter technischer Objekte einzuführen. Die zunehmende Bedeutung computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Im Sinne der Praxisbezogenheit erscheint es zweckmäßig, Konstruktionsvorgänge am Objekt zu erklären, sodaß sich die Verwendung von Spuren und Rißsachen erübrigt.
Zwei Schularbeiten.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für den Ausbildungszweig bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen.
Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der facheinschlägigen Werk- und Hilfsstoffe beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Begriffe und Gesetze:
Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidtionszahl; Protolyse; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.
Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:
Metalle, Nichtmetalle; Redoxreihe; Galvanostegie.
Klasse (1 Wochenstunde):
Kohlenwasserstoffe:
Molekularer Aufbau, Nomenklatur, Rohstoffbasis, in organischen Werkstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen. Kunststoffe (Molekularer Aufbau, Eigenschaften).
Umwelttechnik:
Luft-, Wasser-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip; Interessenkonflikte).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Ausbildungszweig. Die erforderlichen Versuche werden zweckmäßigerweise vor allem in der 2. Klasse durch bildliche Darstellungen unterstützt.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND
ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1A.
BAUKONSTRUKTION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die bautechnischen Verfahren und Konstruktionen des Fachgebietes kennen. Er soll Bausysteme und Baustoffe norm- und fachgerecht auswählen können. Er soll einfache haustechnische Anlagen kennen.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Begriffe:
Hoch- und Tiefbau, Bauwerk (Art, konstruktive Elemente), Bauweisen;
Ablauf des Bauvorhabens.
Bauplatz:
Abstecken, Baugrund, Erdarbeiten; einfache Gründungen (Fundamente, Abdichtungen).
Aufgehendes Mauerwerk:
Massivwände, Rauchfänge, Leichtwände, Zwischenwände.
Deckenkonstruktionen:
Massivdecken, Deckenuntersichten, Fußböden.
Baustoffe:
Natürliche und künstliche Bausteine (gebrannte und ungebrannte),
Beton, Bindemittel.
Klasse (3 Wochenstunden):
Dachkonstruktionen:
Dachausbauten, Dachdecker- und Bauspenglerarbeiten. Flachdächer, Terrassen, Balkone, Loggien, Brüstungen und Geländer, bauphysikalische Probleme.
Stiegen:
Massiv- und Stahlkonstruktionen; Stiegengeländer.
Baustoffe:
Eisen und Stahl, Nichteisenmetalle. Dämmstoffe, Sperrstoffe, Kitte.
Klasse (3 Wochenstunden):
Ausbauarbeiten:
Wand- und Deckenputz. Wand- und Deckenverkleidungen. Fenster, Türen, Tore, Portale; Beschläge; Verglasungen; Glasdächer und Sonnenschutz. Anstrich.
Hauskanalisation:
Ableitung der Schmutz-, Fäkal- und Niederschlagswässer.
Kleinkläranlagen, Senk- und Sickergruben.
Baustoffe:
Putz und Putzträger; Glas, Kunststoffe, Farben und Anstriche.
Klasse (3 Wochenstunden):
Bauphysik:
Schall-, Wärme- und Feuchtigkeitsschutz (Taupunkt, Dampfdiffusion).
Haustechnik:
Heizung. Lüftung. Installationen.
Vermessungswesen:
Längenmessung, Lage- und Höhenmessung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Zweckmäßigerweise werden in jedem Themenbereich die einschlägigen physikalischen Vorkenntnisse der Schüler angesprochen und in die baupraktische Anwendung umgesetzt. Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert in den einzelnen Themenbereichen die Behandlung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Bauordnung und der Normen.
Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Lehrausgänge und Exkursionen gefördert.
Für die Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Konstruktionsübungen” und „Werkstätte” wichtig.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen im Felde (Vermessungswesen) beträgt in der 4. Klasse eine halbe Wochenstunde.
BAUMECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einfache Tragsysteme dimensionieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Kräfte:
Arten, Zusammensetzung und Zerlegung (graphisch und rechnerisch),
Gleichgewichtsbedingungen, Momente, Kräftepaare.
Standsicherheit:
Kippen, Gleiten; Schwerpunkt von Flächen, Lastaufstellung.
Rechnerische Ermittlung von Auflagerkräften.
Fachwerke:
Arten, Lastfälle, einfacher Cremonaplan.
Klasse (2 Wochenstunden):
Träger:
Einfache Träger auf zwei Stützen, Querkraft, Normalkraft und Momentenverlauf. Durchlaufträger (ohne Berechnung). Bewehrungs- und Biegepläne.
Festigkeitslehre:
Trägheitsmoment und Widerstandsmoment, Zug, Druck, Biegung, Abscherung, Schub. Zentrisches Knicken einfacher Stäbe (Holz, Stahl). Ausmittiger Zug und Druck, Fundamentbemessung. Einfache Schraub-, Schweiß- und Holzverbindungen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Dachtragwerke:
Bemessen von Pfetten- und Sparrendächern einschließlich aller
Tragglieder.
Hallenkonstruktionen:
Fachwerk, Dreigelenksrahmen einschließlich aller Sekundärträger
(Brett-, Kantholz- und schichtverleimte Konstruktionen).
Brücken:
Hänge- und Sprengwerke, Balkenbrücke.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis.
In jeder Klasse zwei Schularbeiten.
HOLZBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, Werkzeuge und Maschinen sowie die einschlägigen Normen kennen. Er soll Aufgaben des Holzbaues selbständig statisch und konstruktiv bearbeiten können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Holz:
Aufbau, Eigenschaften, Holzbringung, Fehler und Krankheiten, Schädlinge, Holzlagerung, Holzauswahl und Holztrocknung.
Holzschutz:
Baulicher Holzschutz, chemischer Holzschutz,
vorbeugende Maßnahmen, Brandschutz.
Zimmerei:
Einrichtungen, Vorrichtungen, funktioneller Ablauf, Werkzeuge (Arten, Wirkungsweise, Verwendung und Instandhaltung).
Konstruktionen:
Holzverbindungen und Verbindungsmittel, Träger, Hänge- und Sprengwerke, Decken und Fußböden.
Klasse (3 Wochenstunden):
Konstruktionen:
Dächer (Sparrendächer, Pfettendächer, einschließlich aller Tragglieder, Dachausmittlung, Binder- und Pfettenteilung, Austragung von Grat und Ichsensparren und den dazugehörigen Schiftern), Stiegen (Arten, Verziehung, Dimensionierung, Oberflächenbehandlung, Bauvorschriften).
Holzbearbeitungsmaschinen:
Arten, Antrieb, Wartung, Schutzmaßnahmen.
Klasse (3 Wochenstunden):
Hilfsstoffe:
Isolier- und Dämmstoffe, Leichtbaustoffe, Sperrstoffe, Kitte,
Klebe- und Anstrichmittel, Leime.
Konstruktionen:
Riegel- und Blockbau, Ständer und Tafelbauweisen, Hallen (2- und 3- Gelenksrahmen).
Klasse (3 Wochenstunden):
Gerüstungen:
Staffelgerüste, Leitergerüste, abgebundene Gerüste, Ausschußgerüste, Lehrbogengerüste, Schutzmaßnahmen.
Konstruktionen:
Pölzen von Baugruben und Künetten, Stahlbetonschalungen, Leimbau.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Zweckmäßigerweise werden in jedem Themenbereich die einschlägigen physikalischen Vorkenntnisse der Schüler angesprochen und in die baupraktische Anwendung umgesetzt. Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert in den einzelnen Themenbereichen die Behandlung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Bauordnung und der Normen.
Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Lehrausgänge und Exkursionen gefördert.
Für die Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Baukonstruktion”, „Baumechanik” und „Konstruktionsübungen” und „Werkstätte” wichtig.
BAUBETRIEB
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll unter Anleitung der Abrechnungen und Bauüberwachungen von Bauvorhaben des Fachgebietes mittlerer Größe norm- und fachgerecht durchführen können. Er soll die Einsatzmöglichkeiten und Wartungserfordernisse von Baumaschinen kennen.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Organisation:
Bauvorschriften; Vertrags- und Fachnormen. Baustellenrichtung;
Ablaufplanung.
Baumaschinen und -geräte:
Einsatz, Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit, Wartung, Kosten.
Klasse (3 Wochenstunden):
Vergabe:
Kostenschätzung, Mengenermittlung, Materialbedarf, Leistungsverzeichnis, Ausschreibung, Kalkulation, Anbot, Auftragserteilung.
Abrechnung:
Teilrechnung, Schlußrechnung, Nachkalkulation.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.
Betriebs- und Baustellenbesichtigungen ergänzen
den Unterricht.
Für die rechtzeitige Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung” und „Werkstätte” wichtig.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll selbständig einfache normgerechte Bau- und Konstruktionspläne anfertigen können.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Elemente:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung,
Bemaßung und Beschriftung.
Fertigkeiten:
Maßstäbliches Zeichnen einfacher Konstruktionen.
Klasse (4 Wochenstunden):
Pläne:
Grundrisse, Schnitte und einfache Details nach gegebenen Planunterlagen.
Klasse (5 Wochenstunden):
Pläne:
Einreichplan, Polierplan und Detailpläne eines kleineren Bauvorhabens nach Entwurfsvorlage.
Klasse (5 Wochenstunden):
Pläne:
Statische Bemessung und Ausführungspläne aus dem Holzbau.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Baukonstruktion”, „Baumechanik” und „Holzbau” wichtig.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Normenprüfungen an Hilfs- und Werkstoffen des Fachgebietes kennen. Er soll die in der Baupraxis häufigen Aufgaben der Güteprüfung lösen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Messen:
Funktion der Meßgeräte, meßtechnische Vorgangsweisen.
Prüfen:
Roh- und Hilfsstoffe; Eignungs- und Güteprüfungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Verfahren in der Baupraxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolles und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die praktischen Arbeiten des Zimmerers ausgehend von normgerechten Zeichnungen selbständig, sach- und normgerecht durchführen können. Er soll den Baustellenbetrieb nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen können.
Der Schüler soll die Sicherheitsvorschriften für Baustellen insbesondere Dienstnehmerschutzverordnung und die einschlägigen Verordnungen und Normen kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (9 Wochenstunden):
Handwerkstätte:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung, Handhabung der Werkzeuge. Fertigkeiten (Messen, An- und Aufreißen, Zurichten der Hölzer, Sägen, Behauen, Schlitzen, Stemmen, Zapfenschneiden, Nageln, Hobeln, Bohren, Herstellen von Werkstoff- bzw. Holzverbindungen, Träger verschiedener Art, Knotenpunkte).
Klasse (13 Wochenstunden):
Handwerkstätte:
Aufschnüren, Abbinden, Bezeichnen der Hölzer, Herstellen von Werkstoffverbindungen mit Dübeln, Laschen aus Holz und Metall, Verankerungen, Austragung schräger Kopfbänder, Austragung einfacher Grat-, Ichsen- und Schiftsparren.
Maschinenhalle:
Handhabung und Verwendung von stationären Zimmereimaschinen, Anwendung von Handmaschinen, Fertigkeiten (Zinken, Graten, Fasen, Abrichten und Leimen).
Klasse (14 Wochenstunden):
Handwerkstätte:
Austragen von Graten, Kehlen und Schiftern, Aufreißen und Herstellen von Hallenbindern, einfachen Dachstühlen und Holzwänden.
Maschinenhalle:
Handhaben und Instandhalten der verwendeten Werkzeuge und Maschinen sowie der Einrichtungen und Arbeitsbehelfe, Fertigkeiten (Schneiden, Hobeln, Fräsen, Schlitzen, Leimen), Aufreißen und Herstellen von geraden Stiegen.
Klasse (16 Wochenstunden):
Handwerkstätte:
Aufstellen von Gerüstungen, Lehrbögen, gewendelten Absteifungen und Schalungen. Anfertigen von Dachstühlen, Brücken und Stiegen (Modelle), Vorrichten von Schindeln und Durchführen von Schindeldeckungen. Rechnerischer Abbund.
Maschinenhalle:
Leimbau (Handhaben und Instandhalten der verwendeten Werkzeuge und Maschinen), Stiegenbau, Brückenbau, einfaches Schweißen.
Arbeitsvorbereitung:
Anboterstellung, Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung, Aufmaß und Arbeitsbestätigungen, Materialbedarf, Kalkulation und Abrechnung von Arbeitsaufträgen, Lagerhaltung, Bestellisten.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind dem Schüler im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretischtechnischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Baustellenorganisation vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Auftrag bis zur Abnahme kennenlernt. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen.
Schuleigene Baustellen (Außenbaustellen) tragen zur Praxisnähe des Unterrichtes bei; sie bedürfen sorgfältiger Planung, um wirtschaftliche Baumethoden und einen der Praxis entsprechenden Ablauf zu gewährleisten.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1A.
B. FREIGEGENSTÄNDE STENOTYPIE
Siehe Anlage 1A.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll branchenübliche englische Texte, insbesondere Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, unter Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern lesen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können. Er soll komplexere Sachverhalte des Alltags und der Berufswelt, erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches, in verständlichem Englisch mündlich und schriftlich beschreiben und diskutieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Alltag und Aktuelles:
Kompliziertere Sachverhalte.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Berufliche Auslandsbeziehungen.
Technik und Hilfswissenschaften:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Schutz, Wartung und Pflege einfacher Objekte).
Klasse (2 Wochenstunden):
Umwelt, Alltag und Aktuelles:
Kontroversielle Themen, die volks- und sprachbedingte Unterschiede
illustrieren.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Wirtschafts- und Arbeitsformen in Österreich und im
angelsächsischen Bereich.
Technik:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung, Pflege, Entstörung, Reparatur).
Didaktische Grundsätze:
Wie im Pflichtgegenstand Englisch.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1A.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
Anlage 1A.6.3
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR MIKROMECHANIK
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden *4) Lehrver-
Pflichtgegenstände *3) Klasse Summe pflich-
```
-
-
- tungs-
-
```
gruppe
```
```
1 Religion ...................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch ....................... 3 2 2 2 9 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) 2 2 - - 4 (I)
4 Geschichte .................... - 2 - - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde 2 - - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Politische Bildung ............ - - 2 2 4 III
7 Leibesübungen ................. 2 2 2 2 8 (IVa)
8 Mathematik und
angewandte Mathematik ......... 4 2 - - 6 (I)
9 Physik und angewandte Physik .. 2 2 - - 4 (II)
10 Chemie, angewandte Chemie
und Umwelttechnik ............. 2 1 - - 3 II
11 Elektronische Datenverarbeitung
und angewandte elektronische
Datenverarbeitung ............. - 2 - - 2 I
12 Fertigungstechnik ............. 2 2 2 - 6 I
13 Mikromechanik ................. - 2 3 3 8 I
14 Elektrotechnik und Elektronik . - 2 2 2 6 I
15 Automatisierungstechnik ....... - - 2 3 5 I
16 Konstruktionsübungen .......... 2 2 4 4 12 I
17 Laboratorium .................. - - 2 3 5 I
18 Werkstättenlaboratorium ....... - - - 3 3 III
19 Werkstätte ................... 16 15 17 14 62 (Va)
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ..... 39 40 40 40 159
20 Pflichtpraktikum ............ mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die 4. Klasse.
```
```
Wochenstunden *4) Lehrver-
Freigegenstände *3) Klasse pflich-
```
-
-
- tungs-
-
```
gruppe
```
```
Stenotypie ...................... 2 2 - - (V)
Lebende Fremdsprache (Englisch) . - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete *1) (......) - - 2 2 I bis VI
```
```
Unverbindliche Übungen *3)
```
```
Leibesübungen ......... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht *3)
```
```
Deutsch ........................ *2) *2) *2) *2) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) *2) *2) (I)
Mathematik und
angewandte Mathematik .......... *2) *2) (I)
```
```
*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen
*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*3) Siehe Anlage 1A, Abschnitt Ia.
*4) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1A, Abschnitt I, Unterabschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1A.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1A.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE
EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1A.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1A.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1A.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1A.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG,
RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 1A.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1A.6.2.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Siehe Anlage 1A.6.2.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1A.6.2.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND
ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1A.
FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die Verfahren der Einzel-, Reihen- und Massenfertigung kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Metallische Werkstoffe:
Eisenmetalle, Nichteisenmetalle, Legierungen;
Wärmebehandlung.
Nichtmetallische Werkstoffe:
Kunststoffe, Keramik, optisches Glas. Materialien für konstruktive
Zwecke und für den Oberflächenschutz.
Spanende Formgebung:
Kenngrößen der Zerspanung; Werkzeuge, Maschinen, Hilfsmittel.
Meßwerkzeuge:
Meßschieber, Bügelmeßschraube, Meßuhr, Lehren.
Klasse (2 Wochenstunden):
Werkzeug- und Vorrichtungsbau:
Schnitt-, Stanz-, Biege- und Spritzgußwerkzeuge.
Oberflächen:
Korrosionsschutz, Galvanotechnik, Oberflächenschutz durch
nichtmetallische Überzüge.
Feinste Metallbearbeitung:
Mikrogeometrie; Honen, Läppen, Polieren, Superfinish.
Sonderbearbeitungsverfahren:
Erosion, Ultraschall, Laser.
Klasse (2 Wochenstunden):
Programmgesteuerte Werkzeugmaschinen und Montagemaschinen:
Aufbau, Funktion, Verkettung, Werkzeugspeicher.
Flexible Fertigung:
Leitsysteme, Werkstückspeicher; Steuerung.
Qualitätssicherung:
Aufgaben, Maßnahmen; Qualitätsregelkarten,
Stichproben- und Auswerteverfahren.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Bedeutung für die Verarbeitungsverfahren im Fachgebiet; daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Funktion zurücktreten.
Wirtschaftlichkeitsvergleiche sind für Auswahlentscheidungen von besonderer Bedeutung.
Für den Unterricht sind Rückgriffe auf physikalische und chemische Vorkenntnisse erforderlich.
Zur Abstimmung von Theorie und Praxis und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit Lehrern der Pflichtgegenstände „Mikromechanik”, „Automatisierungstechnik”, „Laboratorium” und „Werkstätte” erforderlich.
Zur Veranschaulichung lassen sich Druckschriften und Wandtafeln, für Bewegungsvorgänge Filme mit großem Nutzen einsetzen.
Lehrausgänge und Exkursionen unterstützen die Praxisnähe des Unterrichtes.
MIKROMECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Bauelemente, Baugruppen und Arbeitsmethoden der Mikromechanik beherrschen und einfache mikromechanische Berechnungen durchführen können.
Er soll die Gesetze der Mechanik auf Systeme und Vorgänge des Fachgebietes anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Passungen und Toleranzen:
Arten, Auswahl.
Verbindungstechniken:
Lösbare, bedingt lösbare und unlösbare Verbindungen.
Statik der festen Körper:
Gleichgewicht, Kräftesysteme; Freimachen von
Bauteilen. Schwerpunkt.
Beanspruchungsarten:
Zug, Druck, Schub, Biegung, Knickung, Torsion.
Klasse (3 Wochenstunden):
Reibung:
Haft- und Gleitreibung, Rollreibung, Seilreibung.
Kinematik und Dynamik:
Begriffe und Gesetze für den Massenpunkt.
Mechanik der Flüssigkeiten und Gase:
Begriffe und Gesetze; Strömungsmechanik.
Lagerungen, Führungen, Dämpfungen
Gleit-, Wälz-, Luft- und Magnetlager; Feinstlager, Rund- und Geradführungen. Schwingungsisolierung in mechanischen Systemen.
Drehzahl- und Momentenwandler:
Getriebearbeiten, Berechnung und Auswahl.
Klasse (3 Wochenstunden):
Pneumatik und Hydraulik:
Druckerzeugung, Druckmittelaufbereitung und -verteilung, Steuer- und Arbeitselemente.
Flexible Fertigung:
Manipulatoren, Roboterarten.
Optik:
Meßgeräte, Faseroptik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Bei den Konstruktionen sind Funktionstreue, Wirtschaftlichkeit und Fertigungsgerechtheit unter Einhaltung der Normen von Bedeutung.
Zusammenhänge sind an Beispielen aus der Praxis zu erarbeiten.
Vorkenntnisse der Schüler aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik”, „Fertigungstechnik” sowie die im Pflichtgegenstand „Werkstätte” gewonnenen praktischen Erfahrungen werden zur Sicherung des Verständnisses zweckmäßigerweise ständig verwendet und zu den neuen Lehrinhalten in Beziehung gesetzt.
Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik und ihre Anwendung im Fachgebiet sicher beherrschen und facheinschlägige Aufgaben lösen können. Er soll die Elemente der Elektronik kennen.
Der Schüler soll die elektrotechnischen Gesetze Vorschriften und Normen, insbesondere hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Begriffe:
Größen und Einheiten. Stromarten.
Stromkreis:
Stromleitung in Metallen, lineare Widerstände. Ohmsches Gesetz,
Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Widerständen. Spannungs- und Stromquellen. Ersatzschaltungen.
Magnetisches Feld:
Charakteristische Größen, Gesetze.
Klasse (2 Wochenstunden):
Elektrisches Feld:
Charakteristische Größen und Gesetze. Kondensator.
Elektromagnetismus:
Magnetischer Kreis. Zeitlich veränderliche Magnetfelder, Induktionsgesetz, Induktivität; Energie und Kraftwirkung. Betriebsverhalten von elektrischen Maschinen.
Wechselstrom- und Drehstromtechnik:
Darstellung sinusförmiger Größen (Spitzenwert, Mittelwert und Zeigerdarstellung). Wechselstromwiderstände, Leistung, Drehfeld.
Elektroschutz:
Personenschutz, Leitungsschutz, Geräteschutz, Schutzklassen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Bauelemente der Elektronik:
Stromleitung im Halbleiter, Diode, Transistor, Thyristor,
Halbleiter mit speziellen Eigenschaften; Kühlung.
Schaltungen mit passiven Bauelementen:
RC- und RL-Glieder, Übertrager.
Schaltungen mit aktiven Bauelementen:
Diskrete Verstärker, Operationsverstärker.
Digitaltechnik:
Logische Verknüpfungen, Speicher, Zähler.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.
Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
AUTOMATISIERUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll für das Fachgebiet bedeutsame Begriffe der elektrischen Meßtechnik der Steuerungs- und Regelungstechnik kennen und anwenden können.
Er soll einfache Aufgaben der Automatisierung selbständig lösen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Messen:
Maßeinheiten, Meßfehler, Empfindlichkeit, Genauigkeit. Analoges und
digitales Meßprinzip.
Messen nichtelektrischer Größen:
Meßwertaufnehmer, Meßwertumformer.
Meßgeräte:
Arten, Aufbau, Meßbereichserweiterung, Meßzubehör.
Meßverfahren:
Direkte Messung, indirekte Messung, Kompensation.
Klasse (3 Wochenstunden):
Steuern:
Begriffe, Arten, Gesetzmäßigkeiten, Ausführungsformen.
Regeln:
Begriffe, Arten, Regelkreisglieder, Ausführungsformen.
Prozeßautomatisierung:
Mikrocomputer, Schnittstellen, Meßdatenübertragung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Zusammenhänge sind anhand von Beispielen aus der Praxis darzustellen.
Zur Abstimmung von Theorie und Praxis und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit Lehrern der Pflichtgegenstände „Mikromechanik”, „Elektrotechnik und Elektronik” und „Werkstätte” erforderlich.
Bildtafeln, Skizzenblätter und Firmenunterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll selbständig Aufgaben des Fachgebietes normgerecht lösen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Elemente:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen,
Planerstellung, Bemaßung und Beschriftung.
Pläne:
Fertigungszeichnungen einfacher Konstruktionen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Pläne:
Fertigungszeichnungen von Verbindungen und einfachen Biege- und Stanzwerkstücken nach vorgegebenen Entwürfen. Pneumatische, hydraulische und elektrische Schaltungen nach vorgegebenen Modellen.
Klasse (4 Wochenstunden):
Pläne:
Fertigungszeichnungen einfacher Baugruppen;
Fertigungsunterlagen für Printplatten.
Bemessung:
Dimensionierung von mechanischen Bauteilen.
Klasse (4 Wochenstunden):
Pläne:
Entwurf und konstruktive Aufbereitung von Werkzeugen und Vorrichtungen sowie von einfachen Baugruppen zur Meßdatenerfassung und -übertragung.
Bemessung:
Dimensionierung von mechanischen und elektronischen Baugruppen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik”, „Mikromechanik”, „Elektrotechnik und Elektronik”, „Automatisierungstechnik”, „Laboratorium” und „Werkstätte” erforderlich.
LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Schaltungs- und Meßaufgaben der Laboratoriumspraxis selbständig und sorgfältig ausführen und kritisch auswerten können. Er soll die für die jeweilige Aufgabe geeignetsten Meßmethoden und Meßgeräte unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse auswählen können. Er soll Untersuchungsberichte zusammenstellen und auswerten und die Ergebnisse interpretieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Klasse (3 Wochenstunden):
Übungen aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik”, „Mikromechanik”, „Elektrotechnik und Elektronik”, „Automatisierungstechnik” wie im jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der zu übenden Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretischtechnischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung der Übungsprotokolle und die Ausarbeitung der Laboratoriumsberichte verlangt.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Stoffgebiet Programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:
Manuelle und rechnerunterstützte Programmierung; Einsatz verschiedener Werkzeuge an der Maschine.
Stoffgebiet Fertigungsmeßtechnik und Qualitätssicherung:
Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmeßgeräten, Lehren, Meß- und Profilprojektoren, Oberflächenrauhigkeitsmessungen, Qualitätsdaten, Aufbereitung, Prüfungsablauf, Fehlerbeseitigung bzw. Verhütung, Qualitätsberichterstattung.
Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:
Rechnerunterstützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Arbeitsauftragserstellung, statistische Auswertung. Führung von praxisüblichen Dateien; Lagerhaltung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretischtechnischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll Fertigungen des Fachgebietes nach normgerechten Zeichnungen durchführen sowie Systeme in Betrieb nehmen, prüfen, vermessen und reparieren können; er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheitsund Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (16 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung; manuelle Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Stempeln, Feilen, Schleifen, Polieren, Sägen, Bohren, Senken, Mieten, Schärfen, Gewindeschneiden, Richten, Biegen, Reiben, Passen, Meißeln). Arbeiten an einfachen Werkzeugmaschinen.
Feinmechanische Werkstätte:
Längs- und Plandrehen und Präzisionsdrehmaschinen, Anfertigen von
Zahnrädern und feinmechanischen Bestandteilen.
Klasse (15 Wochenstunden):
Feinmechanische Werkstätte:
Aufspannen und Einrichten von Werkstücken und Werkzeugen. Bearbeitung verschiedener Werkstoffe nach Anriß und Maß unter Einhaltung gegebener Toleranzen oder in Passung zu einem Gegenstück, jeweils in den Bereichen Fräsen und Hobeln (ebene Flächen, Formflächen, Nuten, Innenprofile), Bohren (mit Bohrvorrichtung und nach Anriß). Drehen mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine zwischen Spitzen und mit Lünetten, mit Planscheibe und Drehdornen (Langdrehen, Plandrehen, Einstechen, Abstechen, Innendrehen, Kordeln, Rändeln, Federwickeln und Herstellung von Innen- und Außengewinden).
Mikromechanik:
Herstellung von Kleinstteilen auf Spezialmaschinen, Arbeiten an Feinlagerungen, Schaben, Kleben, Arbeiten an Kleinserien.
Werkzeuginstandsetzung:
Schärfen von Spanabhebenden Werkzeugen.
Klasse (17 Wochenstunden):
Feinmechanische Werkstätte:
Arbeiten von mittlerem Schwierigkeitsgrad an Bohr-, Fräs- und Hobelmaschinen, auch unter Verwendung von Hartmetallwerkzeugen und Messerköpfen. Teilkopfarbeiten. Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, Drehen von Feingewinden und Gewindesonderformen. Arbeiten an der Lehrenbohrmaschine, Flächen- und Rundschleifmaschine. Arbeiten mit numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen (Erstellung einfacher Programme und Überprüfung an der Maschine).
Werkzeug- und Vorrichtungsbau:
Arbeiten an der Universalwerkzeugschleifmaschine, Anfertigen von spanabhebenden Werkzeugen. Gasschmelz-, Lichtbogen-, Fein- und Schutzgasschweißen (Stumpf-, Kehl- und Ecknähte). Hartlöten.
Galvanotechnik:
Vorbereitungen der Ware (Schleifen, Polieren, Entfetten, Beizen), Herstellen von Metallüberzügen, Eloxieren, Nachbehandlung der Ware; Sicherheitsvorschriften; Entsorgung der Abwässer.
Elektromechanische Werkstätte:
Weichlöten, Zurichten und Verlegen von isolierten und blanken Drähten, Aufbau und Inbetriebnahme einfacher Installationsschaltungen. Anschließen von Motoren.
Klasse (14 Wochenstunden):
Feinmechanische Werkstätte:
Einstellen von Maschinen, Bearbeiten von komplexen Werkstücken mit Werkzeugmaschinen, Fertigen von Prototypen mikromechanischer Werkstücke. Reparatur von feinmechanischen Geräten. Feinstbearbeitung (Lappen, Polieren, Schleifen mit der Flächen-, Rund- und Formschleifmaschine).
Werkzeug- und Vorrichtungsbau:
Herstellung von Vorrichtungen, Schablonen, Schnitt-, Stanz- und Biegewerkzeugen. Elektroerosives Bearbeiten von Werkstücken. Wärmebehandlung von Stahl (Glühen, Härten, Anlassen).
Automatisierungstechnik:
Aufbau und Inbetriebnahme von Meß-, Steuerungs- und Regelungsschaltungen. Zurichten und Verlegen und Anschließen von druckmittelführenden Leitungen.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeine Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Auftrag bis zur Abnahme kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1A.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1 A.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll branchenübliche englische Texte, insbesondere Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, unter Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern lesen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können. Er soll komplexere Sachverhalte des Alltags und der Berufswelt, erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches, in verständlichem Englisch mündlich und schriftlich beschreiben und diskutieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Alltag und Aktuelles:
Kompliziertere Sachverhalte.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Berufliche Auslandsbeziehungen.
Technik und Hilfswissenschaften:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Schutz, Wartung und Pflege einfacher Objekte).
Klasse (2 Wochenstunden):
Umwelt, Alltag und Aktuelles:
Kontroversielle Themen, die volks- und sprachbedingte Unterschiede
illustrieren.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Wirtschafts- und Arbeitsformen in Österreich
und im angelsächsischen Bereich.
Technik:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung, Pflege, Entstörung, Reparatur).
Didaktische Grundsätze:
Wie im Pflichtgegenstand Englisch.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1A.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
Semesterweise bzw. klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten
(Art. III § 1 Abs. 2 idF BGBl. Nr. 702/1993)
Anlage 1A.6.7
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR FLUGTECHNIK
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden *3) Lehrver-
A. Pflichtgegenstände *1) Summe pflich-
Klasse tungs-
```
-
-
- gruppe
-
```
```
```
```
Religion ................... 2 2 2 2 8 (III)
```
```
Deutsch .................... 3 2 2 2 9 (I)
```
```
Englisch ................... 2 2 2 2 8 (I)
```
```
Geschichte ................. 2 - - - 2 (III)
```
```
Geographie ................. 2 - - - 2 (III)
```
```
Wirtschaftliche Bildung,
```
Rechtskunde und Politische
Bildung .................... - - 2 2 4 III
```
Luftfahrtenglisch .......... - - - 2 2 (II)
```
```
Leibesübungen .............. 2 2 2 2 8 (IVa)
```
```
Mathematik und angewandte
```
Mathematik ................. 5 2 - - 7 (I)
```
Physik und angewandte Physik 2 2 - - 4 (II)
```
```
Chemie, angewandte Chemie
```
und Umwelttechnik .......... 2 1 - - 3 II
```
Elektronische
```
Datenverarbeitung und
angewandte elektronische
Datenverarbeitung .......... - 2 - - 2 I
```
Mechanik ................... 3 2 2 - 7 (I)
```
```
Elektrotechnik und
```
Elektronik ................. - 3 2 2 7 I
```
Instrumente und Avionik .... - - 3 2 5 I
```
```
Maschinenelemente .......... - 2 2 - 4 I
```
```
Triebwerke ................. - - 2 4 6 I
```
```
Fertigungstechnik .......... 2 2 2 - 6 I
```
```
Luftfahrzeugbau ............ - 2 2 2 6 I
```
```
Konstruktionsübungen ....... 3 3 3 3 12 I
```
```
Werkstättenlaboratorium .... - - - 3 3 (III)
```
```
Werkstätte ................. 9 11 12 12 44 (Va)
```
```
```
Gesamtwochenstundenzahl ... 39 40 40 40 159
```
Pflichtpraktikum ........... mindestens acht Wochen vor Eintritt
```
in die 4. Klasse.
```
```
Wochenstunden *3) Lehrver-
B. Freigegenstände *1) pflich-
Klasse tungs-
```
-
-
- gruppe
-
```
```
```
Stenotypie ..................... 2 2 - - (V)
Darstellende Geometrie ......... 2 - - - (I)
Flugfunktelefonie .............. - - 2 2 II
Flugbetrieb .................... - - - 2 II
Elektronische Datenverarbeitung - - 2 - I
```
```
C. Unverbindliche Übungen *1)
```
```
Leibesübungen .................. 2 2 2 2 (IVa)
```
```
D. Förderunterricht *1)
```
```
Deutsch ........................ *2) *2) *2) *2) (I)
Englisch ....................... *2) *2) *2) *2) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ..................... *2) *2) *2) *2) (I)
Mechanik ....................... *2) *2) *2) *2) (I)
```
```
*1) Siehe Anlage 1A, Abschnitt Ia.
*2) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.
*3) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1A, Abschnitt I, Unterabschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1A.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1A.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1A.
ENGLISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einfache englische Texte, insbesondere mit technischem Inhalt, unter Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern lesen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können. Er soll einfache Sachverhalte des Alltages und der Berufswelt - erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches - in verständlichem Englisch mündlich und schriftlich beschreiben und diskutieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Alltag und Aktuelles:
Routinesituationen, isolierte Sachverhalte.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Industriezweige, Berufe.
Technik und Hilfswissenschaften:
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Produkte der Technik (Grobaufbau, Verwendungszweck). Grundrechenoperationen; naturwissenschaftliche Methoden, Symbole, Größen; Maße und Gewichte.
Klasse (2 Wochenstunden):
Alltag und Aktuelles:
Sachverhalte mit einfacher Struktur.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Arbeitsplätze.
Technik und Hilfswissenschaften:
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Produkte der Technik (Bauarten, Funktion, Bedienung). Naturgesetze; einfache geometrische Darstellungen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Alltag und Aktuelles:
Sachverhalte mit komplexer Struktur.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Berufliche Auslandsbeziehungen, einfache Geschäftsfälle.
Technik und Hilfswissenschaften:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung und Pflege komplexer Objekte; Anwendungen).
Klasse (2 Wochenstunden):
Alltag und Aktuelles:
Kontroversielle Themen von vorwiegend regionaler oder
überregionaler Bedeutung.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Betriebliche Organisation im Fachgebiet (Strukturen, Probleme).
Technik:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung und Pflege komplexer Objekte; Anwendungen).
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1A.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1A.
GEOGRAPHIE
Siehe den Pflichtgegenstand „Geographie und Wirtschaftskunde“ in Anlage 1A.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 1A.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Siehe den Pflichtgegenstand „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde“ in Anlage 1A.
Klasse (2 Wochenstunden):
Siehe den Pflichtgegenstand „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde“ in Anlage 1A; zusätzlich
Luftrecht:
Rechtsnormen über die Prüfung, den Betrieb und die Wartung von Luftfahrzeugen und Luftfahrgerät (Zivil- und Militärluftfahrt). Rechtsnormen über Luftfahrpersonal, Flugplätze, Flugsicherung. Nationale und internationale Luftfahrorganisationen.
Didaktische Grundsätze:
Siehe den Pflichtgegenstand „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde“ in Anlage 1A.
LUFTFAHRTENGLISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll jene grundlegenden Kenntnisse erwerben, die ihm das Verstehen englischer Betriebs- und Wartungsvorschriften ermöglichen. Weiters soll er den Funksprechverkehr zwischen Luftfahrzeugen und einer Bodenfunkstelle verstehen und selbst einfache Meldungen vermitteln können.
Der Schüler soll in der Lage sein, die Fachausdrücke der nachstehend angeführten Bereiche zu verstehen und selbst im Sprachgebrauch zu verwenden.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Flugbetrieb:
Vorflugkontrolle, Flugplatzanlagen, Phraseologie. Durchführung des Flugfunksprechverkehrs nach Sichtflug-Bedingungen in englischer Sprache.
Technischer Betrieb:
Zahlen, Fachrechnen, Flugphysik; Aufbau und Wirkungsweise von Flugzeugen, Hubschraubern, Triebwerken, Instrumenten; Elektrotechnik, Elektronik, Schaltpläne, Konstruktionszeichnungen, Diagramme, Werkzeuge, Maschinenelemente und Werkstoffe.
Wartung:
Instandhaltung, Instandsetzung (planmäßige, außerplanmäßige Wartungsereignisse), Fehlersuche.
Didaktische Grundsätze:
Der Schüler soll, ausgehend von dem bereits erreichten Beherrschungsgrad der englischen Sprache, in das berufsspezifische Englisch eingeführt werden. Dabei ist besonders auf die praxisbezogene flugtechnische Anwendung der englischen Sprache einzugehen.
Der Lehrplan stellt einen Rahmen dar. Die ständigen Veränderungen der Flugtechnik erfordern die ununterbrochene Anpassung des Lehrgutes an die Bedürfnisse der Praxis, sodaß dem Lehrer die Verantwortung für die sorgfältige Auswahl des Lehrgutes, innerhalb des durch den Lehrplan gegebenen Rahmens, nicht abgenommen werden kann. Aktuelles ist unbedingt einzubeziehen.
Trotz der dadurch notwendigen Beschränkung gebührt der Erarbeitung der Grundlagen und der sicheren aktiven Beherrschung des Wesentlichen der Vorzug vor einer oberflächlichen passiven Vielheit.
Dem Lehrer bleibt es vorbehalten, die Methode seines Unterrichtes so zu wählen, daß der Schüler lernt, das Wesentliche deutlich zu erkennen, Neues mit Interesse aufzunehmen und zu verfolgen sowie Freude an der eigenen Leistung zu empfinden. Die Notwendigkeit und die Möglichkeiten der Weiterbildung sollen dem Schüler bewußt gemacht werden.
Audiovisuelle Hilfsmittel, Wartungsvorschriften, Bauteile und Geräte sind zur praxisnahen Gestaltung und als wertvolle Ergänzung des Unterrichtes heranzuziehen. Informationen aus Fachzeitschriften und sonstigen einschlägigen Publikationen sollen den Unterricht bereichern und die Fortbildung sichern.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.
Lehrstoff:
Klasse (5 Wochenstunden):
Algebra:
Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichung), lineare Gleichungssysteme mit bis zu 3 Variablen, Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen, Geradengleichungen, Kreisfunktionen, Einheitskreis). Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis; pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks. Sinus- und Cosinussatz.
Klasse (2 Wochenstunden):
Algebra:
Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen; quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen; Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arkusfunktionen, Exponentialfunktion und logarithmische Funktionen. Darstellung komplexer Zahlen, algebraische und graphische Operationen.
Geometrie:
Summensätze; allgemeine Sinusfunktion; goniometrische Gleichungen.
Oberflächen- und Volumsberechnungen.
Didaktische Grundsätze:
Siehe Anlage 1A.3.1.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben können. Er soll die kausalen Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten ableiten und erklären können.
Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Allgemeine Physik:
Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten. Internationales Einheitensystem (SI). Maßeinheiten in der Luftfahrt. Meßfehler.
Mechanik deformierbarer Körper:
Hydro- und Aerostatik (Aggregatzustände, Druck, Schweredruck, die Atmosphäre), Oberflächenspannung und Kapillarität. Strömungen (innere Reibung, laminare und turbulente Strömung, Viskosität).
Elektrizität und Magnetismus:
Elektrische Grundgrößen und Einheiten. Der Stromkreis, Leitfähigkeit und Einheitswiderstand, Ohmsches Gesetz, die Kirchhoffschen Gesetze, Serien- und Parallelschaltung, gemischte Schaltungen von Widerständen und Spannungsquellen. Magnetisches Feld, Magnetfelder von Strömen, der magnetische Kreis. Magnetische Eigenschaften von Werkstoffen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Mechanik deformierbarer Körper:
Aerodynamik (Strömungsgesetze, Strömungsformen, Grenzschicht, Unterschallwindkanäle). Kräfte am Tragflügel.
Hochgeschwindigkeitsaerodynamik, (Schallgeschwindigkeit, Verdichtungsstoß, Machzahl).
Mechanische Schwingungen und Wellen:
Charakteristische Eigenschaften. Akustik einschließlich Infraschall
und Ultraschall.
Optik:
Strahlenoptik, Wellenoptik (Beugung, Interferenz, Polarisation).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung an Beispielen aus dem Bereich der Elektrotechnik und der Elektronik.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen.
Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der Werk- und Hilfsstoffe der Fachrichtung beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Begriffe und Gesetze:
Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen, Verbrennung und Luftbedarf.
Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:
Metalle, Nichtmetalle; Redoxreihe; Galvanostegie.
Klasse (1 Wochenstunde):
Kohlenwasserstoffe:
Molekularer Aufbau, Nomenklatur, Rohstoffbasis, in organischen Werkstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen. Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften), Treibstoffe und Betriebsmittel der Luftfahrt.
Umwelttechnik:
Luft-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip; Interessenkonflikte).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche vor allem in der 2. Klasse durch audiovisuelle Hilfsmittel zu unterstützen.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1A.
MECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll mechanisch-technische Berechnungen aus dem Stoffgebiet durchführen können. Er soll die Grundbeziehungen der Mechanik auf Aufgaben der Fachpraxis anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Statik:
Kraft, Kraftmoment, starrer Körper, statisches Gleichgewicht, Freimachen von Bauteilen. Ebenes zentrales Kräftesystem, ebenes allgemeines Kräftesystem. Schwerpunkt von Flächen und Körpern. Luftfahrzeugschwerpunkt; Standsicherheit.
Festigkeit:
Mechanische Spannungsbegriffe (Normal- und Schubspannung). Beanspruchungsarten des geraden Stabes. Zulässige Spannung. Spannungs-Dehnungs-Diagramm, Hookesches Gesetz für Zug und Schub.
Reibung:
Haft- und Gleitreibung, Seilreibung, Rollwiderstand.
Hydrostatik:
Druck, Dichte, Kraftwirkungen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Dynamik:
Begriffe und Gesetze für den Massenpunkt für Translation und Rotation (Geschwindigkeit, Beschleunigung, dynamisches Grundgesetz). Arbeit, Leistung, Energie, Energiesatz, Wirkungsgrad.
Statik:
Statisch bestimmt gelagerter Träger (Auflagereaktionen, Biegemoment und Querkraft), zusammengesetzte Beanspruchung.
Festigkeit:
Biegung, Schub, Torsion.
Strömung inkompressibler Fluide:
Durchflußgleichung, Ausflußgleichung.
Klasse (2 Wochenstunden):
Wärme:
Hauptsätze, Enthalpie, Entropie, ideale Gase, Luft, Wasserdampf, Zustandsänderungen, thermischer Wirkungsgrad, Nutzarbeit, Arten der Wärmeübertragung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen der Praxis des Fachgebietes.
Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus dem Pflichtgegenstand „Physik und angewandte Physik“ auf.
Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele und durch Einsatz moderner technischer Hilfsmittel einschließlich der elektronischen Datenverarbeitung erhöht.
ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Gesetze der Elektrotechnik und der Elektronik und ihre Anwendung im Ausbildungszweig sowie die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von elektrischen Maschinen kennen. Er soll die einschlägigen Vorschriften, Normen und Sicherheitsmaßnahmen kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Gleichstromtechnik:
Arbeit, Leistung und Wirkungsgrad im Gleichstromkreis.
Elektrische Meßgeräte:
Aufbau, Wirkungsweise, Anwendung, Meßbereichserweiterung. Messung von Strom, Spannung, Widerstand, Leistung. Messung von nichtelektrischen Größen mit elektrischen Meßwerken.
Elektroinstallation:
Arten von Leitungen, Installationsmaterial und Schaltgeräte im Luftfahrzeug. Schutzmaßnahmen gegen Berührungsspannung.
Wechselstromtechnik:
Sinusförmige Größen, Kennwerte (Spitzenwert, Effektivwert, Mittelwert, Gleichrichtmittelwert). Phasenverschiebung.
Klasse (2 Wochenstunden):
Wechselstromtechnik:
Wechselstromwiderstände. Wirk-, Blind- und Scheinleistung. Dreiphasen-Wechselstrom (Drei- und Vierleitersysteme).
Elektromotorische Antriebe:
Leistungsermittlung, Betriebsverhalten, Auswahlkriterien.
Elektrische Maschinen im Luftfahrzeug:
Motoren und Generatoren, statische und dynamische Umformer (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten).
Elektrische Anlagen im Luftfahrzeug:
Gleichstrombordnetz, Spannungsregler, Rückstromrelais, Generator-Parallelbetrieb, Wechselstrombordnetz, Drehstrombordnetz.
Klasse (2 Wochenstunden):
Halbleitertechnik:
Halbleiter (Aufbau, Eigenschaften), Dioden und Transistoren
(Aufbau, Kennlinien).
Analogtechnik:
Transistorverstärker. Operationsverstärker, opto-elektronische
Bauteile.
Digitaltechnik:
Transistorschalter, logische Grundverknüpfungen, Gatter, Kippschaltungen, Zähler, Addierer, Schieberegister, Multiplexer.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.
Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
INSTRUMENTE UND AVIONIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die gängigen Verfahren der Flugnavigation kennen; er soll Flugnavigationsgeräte warten können.
Der Schüler soll die in der Flugnavigation gebräuchlichen Fachausdrücke in deutscher und englischer Sprache kennen.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Bordinstrumente:
Einteilung der Instrumente. Anforderungen an Bordinstrumente.
Dosengeräte:
Eigenschaften der Luft; Höhenmesser, Variometer, Fahrtmesser.
Kreiselgeräte:
Eigenschaften des Kreisels; Wendezeiger, künstlicher Horizont,
Kurskreisel.
Goniometer:
Selsyn, Magnesyn, Autosyn, CTR-Transformer, Resolver.
Kompaßanlagen:
Magnetkompaß, Fernkompaß, Slaved Gyro.
Klasse (2 Wochenstunden):
Elektronische Navigation:
Ausbreitung elektromagnetischer Wellen; elektronische
Navigationssysteme.
Kommunikationsgeräte:
Sprechfunkanlagen, Bordsprechanlagen.
Navigationsgeräte:
Radiokompaß, UKW-Funkfeuer (VOR, TACAN), Instrumentenlandesysteme
(ILS, MLS), integrierte elektrische Systeme, Trägheitsnavigation,
Satellitennavigation.
Radargeräte:
ATC-Transponder, Entfernungsmessung, Anflugradar (ASR, PAR),
Anflugverfahren (GCA), Bordwetterradar.
Didaktische Grundsätze:
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