Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1987-09-01
Letzte Aktualisierung 2016-09-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 35
Änderungshistorie JSON API

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis der Luftfahrzeugwartung, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Der Unterricht baut auf „Physik und angewandte Physik“ und „Elektrotechnik und Elektronik“ auf.

Skizzenblätter, Bilder, Filme und Modelle erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

16.

MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im allgemeinen Maschinenbau gebräuchlichsten Maschinenteile kennen und skizzieren können.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Verbindungselemente:

Formschlüssige, kraftschlüssige, stoffschlüssige.

Federelemente:

Biegefeder, Torsionsfeder, Silentelemente.

Elemente der Fördertechnik:

Seile, Ketten. Lastenaufnahmemittel.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen, Lager (Gleitlager, Wälzlager). Kupplungen.

Getriebe:

Rädergetriebe, Zugmitteltriebe, Kurbeltriebe, hydraulische Getriebe.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung.

Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik“ und „Fertigungstechnik“ erforderlich.

Anschauliche Beispiele fördern das Verständnis. Die Praxisnähe des Unterrichtes wird durch Verwendung von Modellen und Abbildungen und durch Aufgabenlösung unter Zuhilfenahme der elektronischen Datenverarbeitung erhöht.

17.

TRIEBWERKE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau, die Bauarten, die Arbeitsweise und die Maßnahmen der Wartung, Prüfung und Reparatur kennen.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Betrieb von Kolbenflugtriebwerken:

Aufbau, Bauarten, Arbeitsweise, Bauteile, Kenngrößen; Gemischbildung, Zündanlagen, Propelleranlagen; Kennlinien und Diagramme.

Wartung von Kolbenflugtriebwerken:

Instandhaltung, Instandsetzung. Wartungskonzepte, Arbeitsverfahren,

Prüfung, Dokumentation, Publikationen.

4.

Klasse (4 Wochenstunden):

Betrieb von Luftstrahltriebwerken:

Aufbau, Bauarten (Staustrahl-, Turbinenluftstrahl-, Zweikreisturbinenluftstrahl-, Propellerturbinenluftstrahltriebwerk, Turbomotoren); Arbeitsweise; Kenngrößen, Gasstrom, Wirkungsgrad, offener und geschlossener Gasturbinenprozeß. Lufteinlaß, Verdichter, Brennkammer, Turbine, Abgasgehäuse; Methoden zur Leistungserhöhung.

Hilfsaggregate:

Luft-, Schmierstoff-, Kraftstoffsystem, Regelung, Getriebe.

Wartung von Luftstrahltriebwerken:

Instandhaltung, Instandsetzung. Wartungskonzepte, Arbeitsverfahren, Prüfung, Dokumentation, Publikationen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der Praxis des Fachgebietes. Zur Praxisnähe gehört auch die Verwendung einschlägiger Vorschriften und Tabellen. Bildliche Darstellungen und Modelle erhöhen die Anschaulichkeit.

18.

FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die Verfahren der Einzel-, Reihen- und Massenfertigung kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Werkstoffe:

Eisenmetalle, Nichteisenmetalle, Legierungen; Kunststoffe, Keramik, optisches Glas. Materialien für konstruktive Zwecke und für den Oberflächenschutz.

Meßwerkzeuge:

Maßschieber, Bügelmeßschraube, Maßuhr, Lehren.

Spanende Fertigung:

Handwerkzeug, Drehen, Fräsen, Bohren, Hobeln, Stoßen, Räumen,

Schleifen.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Werkzeug und Vorrichtungsbau:

Schnitt-, Stanz-, Biege- und Spritzgußwerkzeuge.

Oberflächen:

Korrosionsschutz, Galvanotechnik, Oberflächenschutz durch

nichtmetallische Überzüge.

Spanlose Fertigung:

Gießen, Schmieden, Walzen, Pressen, Ziehen, Schweißen, Löten,

Kleben.

Programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:

Elemente der CNC-Verfahren.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Programmgesteuerte Werkzeugmaschinen und Montagemaschinen:

Aufbau, Funktion, Verkettung, Werkzeugspeicher.

Flexible Fertigung:

Leitsysteme, Werkstückspeicher; Steuerung.

Sonderbearbeitungsverfahren:

Erosion, Ultraschall, Laser, Bearbeitungsverfahren im Luftfahrzeugbau.

Qualitätssicherung:

Aufgaben, Maßnahmen; Qualitätsregelkarten, Stichproben- und Auswerteverfahren, Werkstoffprüfung.

Feinste Metallbearbeitung:

Mikrogeometrie; Honen, Läppen, Polieren, Superfinish.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben des Fachgebietes. Daher wird zB im Themenbereich „Werkstoffe“ die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber den Eigenschaften und Verwendungen zurücktreten.

Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik“ und „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik“ auf. Um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, sind Absprachen mit Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik“, „Werkstättenlaboratorium“ und „Werkstätte“ erforderlich.

19.

LUFTFAHRZEUGBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll den Aufbau und die Bauarten der Baugruppen von Luftfahrzeugen sowie die Verfahren ihrer Wartung, Prüfung und Reparatur kennen.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Flugmechanik:

Polare, Profilformen und Polare, Interferenzen.

Flugzeuge:

Aufbau, Baugruppen wie Fahrwerk, Rumpf, Tragwerk, Leitwerk,

Steuerung.

Steuerungssysteme:

Hydraulik, Steuerung von Fahrwerk und Bremsen, elektrische

Übertragungssysteme.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Flugmechanik:

Flugeigenschaften, Flugleistungen.

Luftfahrzeugmasse:

Beladung und Schwerpunkt.

Wartung und Reparatur von Luftfahrzeugen:

Holzbauweise.

Drehflügler:

Aufbau, mechanische Baugruppen, Rumpf, Tragwerk, Leitwerk,

Steuerung.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Wartung und Reparatur von Luftfahrzeugen:

Metall- und Kunststoffbauweise.

Flugsicherheit:

Sicherheits- und Rettungsgeräte.

Vorschriften:

Österreichische, US-amerikanische und internationale Baurichtlinien

und gesetzliche Bestimmungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in österreichischen Luftfahrzeugwerkstätten. Bilder, Tabellen und Modelle erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

20.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Skizzen, Werkstattzeichnungen, Schaubilder und Pläne des Fachgebietes lesen sowie sach- und normgerecht anfertigen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Elemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung, Bemaßung

und Beschriftung, Toleranzen und Passungen.

Fertigkeiten:

Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in drei

Hauptrissen und in genormter Axonometrie.

Pläne:

Werkzeichnungen einfacher Normteile und Bauteile nach Vorlage der Modellaufnahme, Stücklisten.

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Verbindungselemente:

Formschlüssige, kraftschlüssige, stoffschlüssige.

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen, Gleitlager.

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Elemente der drehenden Bewegung:

Wälzlager, Kupplungen. Zahnrad-, Riemen- und Kettengetriebe.

Fördertechnik:

Absperrorgane

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Fördertechnik:

Hebezeuge, Transportsysteme.

Vorrichtungsbau:

Stanz- und Biegeeinrichtungen, Schablonen.

Ölhydraulik und Pneumatik:

Bauteile, Installations-, Detail- und Schaltpläne.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis und der Beitrag zum konstruktiven Denken in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.

Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Rechen- und Zeichenhilfen und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.

21.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfungsaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Stoffgebiet Motorenprüfstand:

Prüfen von Flugtriebwerken auf Prüfständen.

Stoffgebiet Werkstoffprüfung:

Zerstörende und zerstörungsfreie Werkstoffprüfung, Härteprüfung.

Stoffgebiet Elektrotechnik und Elektronik:

Messungen an der elektrischen und elektronischen Anlage von Luftfahrzeugen, Messungen an der Bordausrüstung von Luftfahrzeugen, Fehlersuche im elektrischen System, Ausstellen eines Prüfscheines, Flugsteuerung (elektrische Trimmkreise, Autopilot), Flugnavigation.

Stoffgebiet Steuerungstechnik:

Bausteine, logische Grundfunktionen, Schaltplanentwurf. Signalaufnahme und Signalverarbeitung, fest verdrahtete und freiprogrammierbare Steuerungen. Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten komplexer industrieller Steuerungsaufgaben.

Stoffgebiet Fertigungsmeßtechnik und Qualitätssicherung:

Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmeßgeräten, Lehren, Meß- und Profilprojektoren; Oberflächenrauhigkeitsmessungen. Qualitätsdaten, Aufbereitung, Prüfungsablauf, Fehlerverhütung, Fehlerbeseitigung, Qualitätsberichterstattung.

Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Rechnerunterstützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Arbeitsauftragserstellung, statistische Auswertung. Führung praxisüblicher Dateien, Lagerhaltung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

22.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der für das Fachgebiet bedeutsamen Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach normgerechten Zeichnungen und Schaltplänen herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (9 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Schleifen von Hand, Meißeln, Sägen, Bohren, Senken, Reiben, Gewindeschneiden, Schaben, Stempeln, Passen, Gravieren), Schleifen und Härten von Handwerkzeugen.

Mechanische Werkstätte:

Fräsen und Hobeln verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhalten vorgegebener Toleranzen. Zentrierbohren, Längs-, Plan-, Kegel- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, Rändeln, maschinelles Gewindeschneiden.

Blechbearbeitung:

Schneiden mit der Hand- und Hebelschere, Richten, Biegen, Abkanten,

Bördeln, Treiben, Schweifen, Nieten, Weichlöten, Oberflächenschutz

durch Anstrich, Kleben, gebräuchliche Beschläge.

Kunststoffverarbeitung:

Fertigkeiten (Zuschneiden, Schleifen, Polieren, Bohren, Verformen, Verbinden; Kleben, Schweißen). Anfertigen einfacher Modelle.

Holzbearbeitung:

Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Sägen, Hobeln, Bohren, Stemmen, Stechen, Raspeln, Feilen, Schlitzen, Schleifen). Holzverbindungen (Schrauben, Leimen, Fügen, Überplatten, Falzen, Nuten, Zapfen, Zinken, Schäften). Anfertigen einfacher Modelle aus verschiedenen Werkstoffen.

2.

Klasse (11 Wochenstunden):

Mechanische Werkstätte:

Arbeiten an Bohr- und Fräsmaschinen. Stirn- und Mantelfräsen. Teilkopfarbeiten. Einfache Arbeiten an programmgesteuerten Fräsmaschinen (manuelle Programmierung).

Dreharbeiten mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine zwischen Spitzen, mit Setzstöcken, Planscheiben und Drehdornen. Herstellen von Innen- und Außengewinden, Federwickeln. Einfache Arbeiten an programmgesteuerten Drehmaschinen. Schärfen von spanabhebenden Werkzeugen, Arbeiten an Rund- und Flächenschleifmaschine.

Blechbearbeitung:

Arbeiten an Blechbearbeitungsmaschinen. Arbeiten mit pneumatischen, hydraulischen und elektrischen Arbeitsgeräten. Abkanten, Bördeln, Spannen, Schweifen, Einziehen, Walzen, Sicken, Falzen, Blechabwicklungen; Blechversteifungen, Punktschweißen. Behandeln und Schützen von Oberflächen. Nieten mit besonderer Berücksichtigung der Nietverfahren des Luftfahrzeugbaues. Trennen von lösbaren und nichtlösbaren Verbindungen.

Kunststoffverarbeitung:

Be- und Verarbeiten von Kunststoffen, Gießtechnik, Herstellen von Sandwichbauteilen aus faserverstärkten Kunststoffen.

Schweißen:

Sicherheitsvorschriften für die Durchführung von Schweißarbeiten. Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten. Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken, Werkstoffen und in verschiedenen Positionen, Blech- und Rohrschweißen); Hartlöten, Brennschneiden.

Elektrotechnik, Elektronik:

Handwerkzeuge und Meßgeräte. Einfache Schaltübungen der Elektroinstallation. Aufbau und Messen von einfachen Halbleiterschaltungen. Arbeiten mit Schaltplänen von Luftfahrzeugen. Zurichten von Kabeln, Montage von Kabelschuhen, Steckern und Steckerkontakten.

Pneumatik, Hydraulik:

Herstellen und Montieren von Schlauch- und Rohrverbindungen sowie Rohrleitungssystemen. Feststellen und Beheben von Fehlern an Leitungen und Anlagen. Besondere Sicherheitsvorschriften.

Luftfahrzeugwerkstätte:

Arbeiten an Luftfahrzeugteilen nach Wartungsanweisungen. Montage und Prüfen von Luftfahrzeugteilen nach englischen Publikationen. Aufbau des Fluggeräts sowie der Steuerungs- und Regelungssysteme, Prüfen, Instandsetzen und Montieren von mechanischen Bauteilen, Anlagen und Aggregaten des Fluggeräts. Herstellen und Sichern von Schrauben-, Bolzen- und Stiftverbindungen. Montieren von Seilen und Schubstangen.

3.

Klasse (12 Wochenstunden):

Mechanische Werkstätte:

Arbeiten an Fräs- und Drehmaschinen, Teilkopfarbeit, Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen, Schneiden von Trapezgewinden. Arbeiten an numerisch gesteuerten Fräs- und Drehmaschinen (rechnergestützte Programmierung), Kontrolle und Abnahme von Werkstücken und Werkzeugen.

Kunststoffverarbeitung:

Instandsetzung und Reparatur von Bauteilen aus Faserkunststoff. Herstellung und Bearbeitung von Bauteilen in Sandwichbauweise.

Elektrotechnik, Elektronik:

Behandlung von Akkumulatoren. Schaltungen elektrischer Maschinen, Schaltungen der Halbleitertechnik (Netzteil, Verstärker) und der Digitaltechnik (Herstellen von Grundschaltungen und Inbetriebsetzung elektronischer Systeme sowie gedruckter Schaltungen). Elektrotechnik am Flugtriebwerk und Fluggerät. Installation von Kabelbäumen (Leitungsdimensionierung, Sicherungsdimensionierung).

Pneumatik, Hydraulik:

Prüfen, Instandsetzen und Montieren von pneumatischen und hydraulischen Bauteilen, Aggregaten und Anlagen an Fluggeräten.

Luftfahrzeugwerkstätte:

Prüfen und Instandsetzen mechanischer Baugruppen, des Rumpfes und des Tragwerks, Wuchten von Rotorblättern. Erhalten der Betriebssicherheit von Fluggeräten sowie von deren Anlagen und Systemen. Durchführung von Wartungen im Luftfahrzeug nach den entsprechenden Publikationen.

Triebwerkswerkstätte:

Demontieren und Montieren des Flugtriebwerks, Feststellen des Befundes durch Maß- und Sichtkontrollen. Überholen und Prüfen der Flugtriebwerkelektrik.

Bordinstrumente:

Prüfen und einfache Justierungen von Doseninstrumenten, Kreiselinstrumenten, Drehzahl-, Druck-, Temperatur- und Kraftstoffvorratsmeßanlagen sowie von elektrischen Winkelwertübertragungssystemen, Brückenschaltungen. Kompensieren.

4.

Klasse (12 Wochenstunden):

Blechbearbeitung:

Durchführung von Reparaturen laut Reparaturhandbuch (Verstärkungen, Versteifungen, Einsetzen neuer Teilstücke). Kleben von Metallen. Wärmebehandeln von Stahl- und Leichtmetallegierungen.

Elektrotechnik, Elektronik:

Bordstromversorgung; Warnanlagen, Beleuchtung. Sprechfunksystem.

Impulsgerät. Luftwerterechner. Radar.

Luftfahrzeugwerkstätte:

Prüfen und Instandsetzen des Leit- und Steuerwerks sowie des Fahrwerks, der Kraftstoffanlage und des Druck-/Prüfens und Instandsetzens des Leit- und Steuerwerks sowie des Fahrwerks, Klimaanlage, Messen und Einstellen am Fluggerät. Prüfen von Rettungs- und Sicherheitsanlagen. Instandhalten und Instandsetzen von Leichtflugzeugen. Führung der erforderlichen Dokumentation.

Triebwerkswerkstätte:

Wartung von Kolbentriebwerken und Luftstrahltriebwerken. Instandsetzung von Flugtriebwerksteilen und Flugtriebwerksbaugruppen. Ab- und Aufrüsten von Flugtriebwerken, Geräten und Anlagen. Erhalten der Betriebssicherheit von Flugtriebwerken sowie von deren Anlagen und Systemen.

Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung. Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen. Arbeitssteuerung. Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird druch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

23.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1A.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1A.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage 1A.

FLUGFUNKTELEFONIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Funker-Zeugnisse gemäß § 3 lit.a Z.2 und 3 der Funker-Zeugnisverordnung, BGBl. Nr. 139/1967 in der jeweils geltenden Fassung, und die beschränkte Sprechfunkberechtigung gemäß § 113 der Zivilluftfahrtpersonalverordnung, BGBl. Nr. 219/1958 in der jeweils geltenden Fassung, erwerben können.

Der Schüler soll die Aufgaben der Flugsicherung kennen und Flugsituationen verstehen.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Fertigkeiten:

Funktelefonische Aufnahme und Abgabe von Texten aus dem Flugverkehrskontrolldienst in deutscher und englischer Sprache. Verwenden des für die internationale Zivilluftfahrt geltenden Buchstabieralphabetes. Übersetzen von englischen Texten in die deutsche Sprache.

Fernmelderecht:

Fernmeldegesetz, Verordnung über Privatfernmeldeanlagen,

Funker-Zeugnisverordnung.

Sonderbestimmungen für den Flugfunktelefoniedienst:

Auf den Flugdienst anzuwendende Bestimmungen über den Flugfernmelde- und Flugnavigationsdienst.

Nachrichtentechnik:

Im Funktelefoniedienst verwendete Sende- und Empfangsanlagen (Wirkungsweise, Aufbau, Inbetriebnahme, Bedienung). Ausbreitung von elektrischen Schwingungen, Störungsursachen im Funktelefonieverkehr.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Fertigkeiten:

Funktelefonieverkehr in englischer und deutscher Sprache unter Annahme von Flügen nach Sicht- und Instrumentenflugregeln und unter Verwendung der dafür festgelegten Redewendungen, Ausdrücke und Abkürzungen.

Fernmelderecht:

Internationaler Fernmeldevertrag, Vollzugsordnung für den Funkdienst.

Sonderbestimmungen für den Flugfernmelde- und Flugnavigationsdienst, Lage der in Österreich errichteten Funkanlagen für Flugfernmeldeverkehr und Navigation. Auf den Flugfunktelefoniedienst anzuwendende Bestimmungen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See.

Nachrichtentechnik:

Funknavigationsanlagen (Wirkungsweise, Aufbau, Bedienung der Anlage an Bord von Luftfahrzeugen). Den Flugfunktelefoniedienst betreffende Bestimmungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst über „technische Merkmale“ und „Bezeichnung der Aussendung“.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur erfolgreichen Ablegung der in der Bildungs- und Lehraufgabe genannten Prüfungen. Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert die Festigung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten durch intensives Üben.

Die Einbringung von Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Lebende Fremdsprache (Englisch)“, „Elektrotechnik und Elektronik“, „Instrumente und Avionik“, „Luftfahrzeugbau“ und dem Freigegenstand „Flugbetrieb“ weckt das Verständnis für die jeweilige fliegerische Situation und festigt die Kenntnisse in diesen Unterrichtsgegenständen.

Als Unterrichtsmittel bewähren sich die einschlägigen Bundesgesetzblätter.

FLUGBETRIEB

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Organisation des Flugbetriebes und die erforderlichen Bodeneinrichtungen kennen.

Lehrstoff:

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Betrieb am Boden:

Rangierung von Luftfahrzeugen, Betriebsmittelversorgung, Energieversorgung, Wartung vor und nach dem Flug, Flugsicherung im Flugplatzbereich.

Betrieb im Flug:

Durchführung des Flugbetriebes in der Platzrunde, Durchführung von Überlandflügen nach Sichtflugregelungen. Flugnavigation beim Sicht- und Instrumentenflug.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung im österreichischen Flugbetrieb. Skizzenblätter, Bilder, Filme und Modelle erhöhen die Anschaulichkeit. Die Verwendung einschlägiger Vorschriften fördert den Praxisbezug.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1A.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

Anlage 1A.6.1


LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR FEINWERKTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden *4) Lehr-

ver-

Pflichtgegenstände *3) Klasse Summe pflich-

tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

1 Religion.............................. 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch............................... 3 2 2 2 9 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch)....... 2 2 - - 4 (I)

4 Geschichte............................ - - 2 - 2 (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde...... 2 - - - 2 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und Politische Bildung... - - 2 2 4 III

7 Leibesübungen........................ 2 2 2 2 8 (IVa)

8 Mathematik und angewandte

Mathematik........................... 4 2 - - 6 (I)

9 Physik und angewandte Physik......... 2 2 - - 4 (II)

10 Chemie, angewandte Chemie

und Umwelttechnik.................... 2 1 - - 3 II

11 Elektronische Datenverarbeitung

und angewandte elektronische

Datenverarbeitung.................... - 2 - - 2 I

12 Mechanik............................. 2 2 2 - 6 (I)

13 Fertigungstechnik.................... 2 2 2 2 8 I

14 Feinwerktechnik...................... 2 2 3 3 10 I

15 Betriebstechnik....................... - - - 2 2 I

16 Elektrotechnik und Elektronik......... - 2 2 3 7 I

17 Konstruktionsübungen.................. 3 3 3 3 12 I

18 Laboratorium.......................... - - 2 2 4 I

19 Werkstättenlaboratorium............... - - - 3 3 III

20 Werkstätte............................ 9 14 16 14 53 (Va)

```

```

Gesamtwochenstundenzahl..............37 40 40 40 157

21 Pflichtpraktikum...................... mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die 4. Klasse.

```

```

Wochenstunden *4) Lehr-

ver-

Freigegenstände *3) Klasse pflich-

tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

Stenotypie.............................. 2 2 - (V)

Darstellende Geometrie.................. - - - - (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch)......... - - 2 2 (I)

Betriebswirtschaft...................... - - - 2 II

Aktuelle Fachgebiete *1) (......)....... - - 2 2 I bis VI

```

```

Unverbindliche Übungen *3)

```

```

Leibesübungen................ (bis zu) 2 2 2 7 (IVa)

```

```

Förderunterricht *3)

```

```

Deutsch................................. *2) *2) *2) *2) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch)......... *2) *2) (I)

Mathematik und angewandte Mathematik.... *2) *2) (I)

```

```

*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*3) Siehe Anlage 1A, Abschnitt Ia.

*4) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1A, Abschnitt I, Unterabschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1A.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1A.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1A.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1A.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1A.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG,

RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1A.

7.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen und die Methoden der Analysis, der Numerik und der Statistik auf Aufgaben anderer Unterrichtsgegenstände anwenden können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (4 Wochenstunden):

Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen der Mengenlehre und Aussagenlogik, Potenzen mit ganzzahligen Exponenten, Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen in einer Variablen, lineare Gleichungssysteme in mehreren Variablen, Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen, Geradengleichungen, Kreisfunktionen im 1. Quadranten), Vektorrechnung (Addition und Subtraktion, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar, Vektorprodukte).

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gebrauch eines Taschenrechners).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis, Flächenberechnungen; Pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen, quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arcusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen.

Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und Cosinussatzes;

Oberflächen- und Volumsberechnungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere ist in der 1. Klasse auf das Erreichen der Rechensicherheit Wert zu legen. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In der 1. Klasse vier einstündige Schularbeiten, in der 2. Klasse drei zweistündige Schularbeiten.

9.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.

Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilgebieten der Physik grundlegende Gesetze und Erscheinungen kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Grundlagen:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.

Internationales Einheitensystem (SI).

Mechanik starrer Körper:

Kinematik und Dynamik der Translation und Rotation des Massenpunktes. Trägheit, Kraft, Energie, Impuls, Leistung. Erhaltungssätze, Gravitation, Statik fester Körper.

Thermodynamik:

Temperatur und Wärme. Temperaturbegriff, Temperaturmessung, Wärmeenergie. Zustandsänderungen fester, flüssiger und gasförmiger Stoffe. Änderungen des Aggregatzustandes. Thermische Maschinen. Kraft- und Arbeitsmaschinen, Hauptsätze. Wärmetransport.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Elektrizität und Magnetismus:

Elektrische Ladung, elektrisches Feld, elektrische Leitung in Festkörpern und im Vakuum. Magnetisches Feld, magnetische Felder von Strömen, magnetische Eigenschaften der Stoffe. Elektromagnetische Induktion.

Schwingungen und Wellen:

Erzeugung, Darstellung, Interferenz, Beugung,

Schallwellen.

Optik:

Geometrische Optik (Reflexion, Brechung, Abbildung durch eine Linse), Wellenoptik (Interferenz, Beugung).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes.

Die Erarbeitung des Lehrstoffes ist soweit wie möglich durch den experimentellen Nachweis physikalischer Zusammenhänge zu unterstützen.

In der 2. Klasse sind die Lehrinhalte mit denen des Pflichtgegenstandes „Elektrotechnik“ abzustimmen.

10.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1A.3.1.

11.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND

ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1A.

12.

MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll einfache mechanisch-technische Berechnungen durchführen können. Er soll die Grundgesetze der Mechanik auf Aufgaben der Fachpraxis anwenden können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Statik:

Kraft, starrer Körper, statisches Gleichgewicht, Freimachen von Bauteilen. Ebenes zentrales Kräftesystem, ebenes allgemeines Kräftesystem, Schwerpunkt von Linien, Flächen und Körpern; Standsicherheit.

Festigkeit:

Mechanische Spannungsbegriffe (Normal- und Schubspannung). Beanspruchungsarten des geraden Stabes. Zulässige Spannung. Spannungs-Dehnungs-Diagramm. Hookesches Gesetz.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Statik:

Statisch bestimmte Systeme (Querkraft- und Momentenverlauf im Balken).

Reibung:

Haft- und Gleitreibung, Seilreibung, Lagerreibung, Rollwiderstand;

technische Anwendungen.

Festigkeit:

Biegung, Schub und Torsion gerader Träger.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Kinematik:

Kinematik des Massenpunktes, Drehung einer starren Scheibe um eine

feste Achse.

Dynamik:

Dynamik des Massenpunktes und der starren Scheibe (Translation und Rotation um eine feste Achse). Energiesatz, Arbeit, Leistung.

Hydrostatik:

Druck, Kraftwirkungen.

Hydrodynamik:

Kontinuitätsgleichungen, Bernoulligleichung,

reibungsfreie Rohrströmung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgabenstellungen des Fachgebietes. Der Unterricht baut auf den Vorkenntnissen des Pflichtgegenstandes „Physik und angewandte Physik“ auf.

Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele und durch Einsatz moderner technischer Hilfsmittel erhöht.

In jeder Klasse zwei Schularbeiten.

13.

FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe, Werkzeuge, Maschinen und Verfahren kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe zweckmäßige Werkstoffe auswählen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Begriffe:

Bearbeitungsverfahren, Werkzeuge, Vorrichtungen und Maschinen,

Halbzeuge.

Werkstoffe:

Metalle (Eisenwerkstoffe, Nichteisenmetalle und ihre Legierungen), nichtmetallische Werkstoffe (Kunststoffe, Hartpapier, Hartgewebe, Glas, Holz), Pulvermetallurgie, Schmiermittel. Normgemäße Bezeichnung (Halbzeug und Werkstoff), Eigenschaften und Verwendung.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Werkstoffe:

Zustandsdiagramme, Wärmebehandlung von Eisen und Nichteisenmetallen. Werkstoffprüfung und Prüfverfahren.

Spanlose Fertigung:

Urformen (Gießen, Spritzgießen, Sintern), Umformen (Walzen, Ziehen, Biegeumformen), Trennen durch Zerteilen.

Beschichten:

Oberflächenvorbehandlung, Aufbringung von Schichten.

Stoffschlüssiges Fügen:

Löten, Schweißen, Kleben.

Trennen:

Drehen.

Vorrichtungsbau:

Spannen, Magazinieren, Zuführen, Vereinzeln.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Trennen:

Fräsen, Schleifen, Bohren, Räumen. CNC-Werkzeugmaschinen,

Feinstbearbeitung.

Qualitätssicherung:

Aufgaben, Maßnahmen, Qualitätsregelkarte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben des Fachgebietes.

Der Unterricht ist auf Vorkenntnisse aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik“ und „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik“ aufzubauen.

Der Praxisbezug wird durch Zusammenarbeit mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Werkstätte“ erhöht.

14.

FEINWERKTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet gebräuchlichen Bauteile, Baugruppen, Steuerungen, Regelungen, Geräte und Verfahren kennen. Er soll die Prinzipien der Gerätekonstruktion sowie des Gerätebaues kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Elemente:

Begriffe, Normung, Toleranzen, Passungen, Oberflächenkenngrößen.

Verbindungselemente:

Unlösbare und lösbare Verbindungen.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Elemente der drehenden Bewegung:

Achsen, Wellen, Gleit- und Wälzlager.

Speicherelemente:

Federn und Federsysteme.

Ruheelemente:

Kupplungen, Bremsen.

Umformerelemente:

Reibrad- und Zugmittelgetriebe.

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Umformerelemente:

Zahnräder und Zahnradgetriebe.

Baugruppen:

Gesperre, Schalt-, Spann- und Sprungwerke, Dämpfungen.

Geräte der Massenfertigung:

Geräte der Haushalts-, Büro- und Unterhaltungstechnik.

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Optische Elemente:

Bauelemente mit Planflächen, Linsen, Linsensysteme.

Optische Geräte:

Lupe, Mikroskop, Fernrohre, Projektionsgeräte.

Steuerungstechnik:

Steuerungsstrukturen. Gesetzmäßiges Erfassen von Steuerungsaufgaben. Elektromechanische, elektronische und pneumatische Steuerungssysteme. Programmierbare Steuerungen.

Regelungstechnik:

Elemente und Grundformen der Regler, Regelkreisglieder (Arten, Zeitverhalten). Elektronische und pneumatische Ausführungen von Reglern. Zweipunktregelungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung im feinwerktechnischen Gerätebau. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik“ und „Fertigungstechnik“ wichtig.

Die Praxisnähe wird durch Verwendung von Anschauungsobjekten und Firmenunterlagen erhöht.

15.

BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Grundsätze der Führung gewerblicher und industrieller Mittelbetriebe kennen. Er soll Kalkulationen solcher Betriebe durchführen können.

Lehrstoff:

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Betriebliche Organisation:

Aufbauorganisation. Ablauforganisation. Grundlagen der Materialwirtschaft, Grundlagen der Zeitwirtschaft, Lohnformen. Lagerbestandführung, Materialeigenschaften.

Kalkulation:

Stundensatzrechnung, Betriebsabrechnung auf Voll- und Teilkostenbasis, Deckungsbeitragsrechnung, unternehmerische Entscheidungen auf Basis der Teilkostenrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht baut auf Kenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung“ und „Werkstätte“ auf. Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Betriebspraxis in den Bereichen Betriebsführung, Arbeitsvorbereitung und Kalkulation. Dementsprechend wird die Unterrichtsform der Lösung praktischer Aufgaben vorherrschen.

16.

ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachgebiete bedeutsamen Gesetze der Elektrotechnik und Elektronik und ihre Anwendungen kennen und facheinschlägige Aufgaben lösen können.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Begriffe:

Größen und Einheiten, Stromarten, Stromleitung in Metallen,

Halbleitern und im Vakuum.

Gleichstromtechnik:

Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Quellen und Verbrauchern, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Elektrisches Feld

(Kapazität, Schaltung von Kondensatoren).

Elektromagnetismus:

Magnetischer Kreis, Spule, Induktion.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Wechselstromtechnik:

Darstellung sinusförmiger Größen, Widerstände,

Leistungen, Drehstrom.

Elektrische Meßtechnik:

Begriffe (Meßabweichungen, Grundfehler, Einflußgrößen, Auswertung von Meßserien). Meßgeräte mit analogen und digitalen Meßverfahren zur Messung von Strom, Spannung und Leistung.

Elektronenstrahloszilloskop.

Elektroschutz:

Personen-, Leitungs- und Geräteschutz.

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Elektrische Maschinen:

Transformator, Gleich- und Wechselstrommotoren, Klein- und Kleinstmotoren.

Bauelemente der Elektronik:

Ohmsche Widerstände, Kondensatoren, Spulen, Sperrschichtfreie Halbleiterwiderstände, Dioden, Transistoren, Thyristorbauelemente.

Digitaltechnik:

Begriffe, Transistoren als Schalter. Logische Grundfunktionen,

kombinatorische Schaltungen, einfache Flipflops.

Mikrocomputer:

Aufbau, Mikroprozessor (Aufbau, Programmierung), Speicher, Ein-Ausgabe-Bausteine.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Der Unterricht ist auf die im Pflichtgegenstand „Physik und angewandte Physik“ vermittelten Vorkenntnisse aufzubauen. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen in der 2. Klasse ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Physik und angewandte Physik“ wichtig.

17.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll unter Anleitung Konstruktionszeichnungen des Fachgebietes sach- und normgerecht anfertigen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Elemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Normen, Planerstellung, Bemaßung und Beschriftung, Schnittdarstellungen, Gewindedarstellung, Toleranzen und Passungen, Bezeichnung technischer Oberflächen.

Fertigkeiten:

Herstellung von Skizzen und normgerechten Werkzeichnungen von Bauteilen und einfachen Baugruppen nach Vorlagen oder Modellaufnahme.

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Verbindungselemente:

Unlösbare, lösbare.

Führungselemente:

Achsen, Wellen, Gleit- und Wälzlager.

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Baugruppen und einfache Geräte aus dem Lehrstoff der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik“ und „Feinwerktechnik“.

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Geräte aus dem Lehrstoff der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik“, „Feinwerktechnik“ und „Elektrotechnik und Elektronik“.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.

Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Rechenhilfen und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.

18.

LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Meß- und Prüfaufgaben der betrieblichen Laboratoriumspraxis selbständig und sorgfältig ausführen können. Er soll Ergebnisse ermitteln, interpretieren und Untersuchungsberichte erstellen können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Übungen aus dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes „Elektrotechnik und Elektronik“.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Übungen aus dem Lehrstoff der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik“, „Feinwerktechnik“ und „Elektrotechnik und Elektronik“.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die praktischen Probleme des Fachgebietes sowie die vorhandene Laboratoriumsausstattung.

Manche Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretisch-technischen Pflichtgegenständen. Besonders wertvoll sind Übungen, die den Lehrstoff mehrerer Themenbereiche oder Unterrichtsgegenstände anwenden.

Die effiziente Arbeit in der Gruppe, die sorgfältige Behandlung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften werden zweckmäßigerweise durch einführende Hinweise und durch lenkendes Eingreifen gewährleistet.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung der Übungsprotokolle und die Ausarbeitung der Laboratoriumsberichte verlangt.

19.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß-, Prüf- und Steuerungsaufgaben sowie Probleme der Arbeitsvorbereitung lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung, Vor- und Nachkalkulation, Beschaffungswesen.

Stoffgebiet Fertigungsmeßtechnik und Qualitätssicherung:

Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmeßgeräten. Lehren, Oberflächenmessung, Qualitätsdaten (Erfassung, Aufbereitung), Qualitätsregelkarten, Qualitätsberichterstattung.

Stoffgebiet Steuerungs- und Regelungstechnik:

Aufbau einfacher Steuerungen und Regelkreise. Prüfung der Schaltungen und des Übertragungsverhaltens.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretischtechnischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte“ erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

20.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (9 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Allgemeine mechanische und feinmechanische Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Bohren, Senken, Reiben, Passen, Gewindeschneiden von Hand, Schleifen, Schärfen, Schaben, Meißeln, Sägen, Stempeln, Weich- und Hartlöten, Kleben, Oberflächengestaltung).

Mechanische Werkstätte:

Drehen (Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden). Fräsen mit verschiedenen Werkstoffen und Werkzeugen nach Anriß und nach Maß. Kopierhobeln, Federn wickeln.

2.

Klasse (14 Wochenstunden):

Feinmechanische Werkstätte:

Arbeiten an Bohr- und Fräsmaschinen, Teilkopfarbeiten mit direkten und indirekten Teilen. Dreharbeiten mit Zug- und Leitspindeldrehmaschinen. Gestaltung von Wellen und Achsen; Passungen. Herstellen von Außen- und Innengewinden. Form- und Kegeldrehen. Gravieren (Flachgravur und dreidimensionale Gravur. Herstellung von Längs- und Kreisteilungen), Erodieren.

Galvanowerkstätte:

Vorarbeiten (Schleifen, Polieren), Herstellung galvanischer Überzüge (Verzinken, Vernickeln, Verchromen, Brünieren, Eloxieren von Aluminium).

Blecharbeitung:

Richten, Biegen, Nieten, Abkanten, Bördeln, Treiben, Schneiden,

Oberflächenschutz.

Schweißerei:

Sicherheitsvorschriften. Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen, Brennschneiden.

3.

Klasse (16 Wochenstunden):

Feinmechanische Werkstätte:

Arbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad, Koordinatenbohren, Verzahnungen. Arbeiten an Halbautomaten und numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen (manuelle Programmierung). Zerlegen, Reinigen, Einstellen, Zusammenbauen und Prüfen von Büromaschinen und Geräten des Fachgebietes. Einbau und Justierung von Ersatzteilen und Bauelementen, Instandsetzen und Instandhalten.

Werkzeug- und Vorrichtungsbau:

Herstellen von einschlägigen Werkstücken unter Berücksichtigung von Passungsnormen, Herstellen von Werkzeugen und Vorrichtungen für feinmechanische Geräte. Schleifen von Schneidwerkzeugen. Rund-, Form- und Flachschleifen, Wärmebehandlung (Glühen, Härten, Oberflächenhärten, Vergüten, Nachbearbeitung).

Elektronik und Elektrogerätebau:

Zurichten und Verlegen von blanken und isolierten Leitungen, Anfertigen von Draht- und Kabelformen, Wickeln und Zusammenbau von Spulen. Herstellen elektrischer Verbindungen der Bauelemente und Baugruppen nach Montageplänen, Stromlaufplänen und Stücklisten. Herstellen, Inbetriebnahme, Reparatur, Prüfen und Einstellen von elektronischen Systemen und elektromechanischen Geräten.

Kunststoffverarbeitung:

Bearbeitung von Kunststoffhalbzeug, Arbeiten mit Gießharz, Kleben, maschinelle Verarbeitung von Kunststoffen, Gehäusebau.

4.

Klasse (14 Wochenstunden):

Feinmechanische Werkstätte:

Arbeiten an CNC-Maschinen, an automatischen und programmgesteuerten Werkzeugmaschinen. Qualitätskontrolle in der Werkstätte.

Optik-Werkstätte:

Glasbearbeitung (Schneiden, Sägen, Bröckeln, Fräsen, Rundieren, Schleifen. Vor-, Mittel- und Feinschleifen, Polieren), Reinigen, Messen von Linsen und Planflächen, Prüfen, Zentrieren, Aufkitten, Gießharz, Feinkitten.

Elektronik und Elektrogerätebau:

Herstellen, Inbetriebnahme, Reparatur, Prüfen und Einstellen von elektronischen Systemen und komplexen elektromechanischen Geräten.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

21.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1A.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1A.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technischkonstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll mit der Erzeugung und den Gesetzmäßigkeiten der für das Fachgebiet bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen:

Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6240. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugen von Zylinder- und Kegelflächen.

Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:

Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf feinwerktechnische Objekte. Netzkonstruktionen.

Normalriß eines Kreises:

Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und

einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen

Objekten.

Kugelflächen:

Normalriß einer Kugelfläche und ihrer ebenen Schnitte. Konturkreise. Anwendung auf kugelförmige Werkstücke mit prismatischen oder drehzylindrischen bzw. drehkegelförmigen Ansätzen und Bohrungen, bei denen die Drehachse des Drehzylinders bzw. Drehkegels den Kugelmittelpunkt enthält.

Normale Axonometrie:

Verzerrungen einer normalaxonometrischen Angabe. Anwendung auf Flächen und Objekte in einfacher Lage zum Koordinatensystem.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.

Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf die Begriffsbildung Fernpunkt, Perspektivität und perspektive Kollineation sowie auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.

Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle Flächen“ ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt es sich, auf die geometrische Erzeugung auch der Prismen- und Pyramidenflächen als Bewegflächen hinzuweisen.

Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen“ erweist sich das Zurückführen der Lageraufgaben über Ebenen auf das Angittern und der Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessungen einer ebenen Figur sowie die Bedingung für orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene als ökonomisch. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.

Im Themenbereich „Normalriß eines Kreises“ empfiehlt es sich, im I. Jahrgang auf die Einführung konjugierter Druckmesser zu verzichten. Die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises erweist sich als vorteilhafter als Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.

Im Themenbereich „Kugelflächen“ ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden.

Im Themenbereich „Normale Axonometrie“ empfiehlt sich die Beschränkung auf solche Objekte, bei denen die Normalprojektion zu konstruktiven Vereinfachungen führt.

Zwei Schularbeiten.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1A.

BETRIEBSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1A.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1A.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

Anlage 1A.6.5

```

```

LEHRPLAN

DER FACHSCHULE FÜR REPRODUKTIONS- UND DRUCKTECHNIK

Ausbildungszweig Druckformentechnik

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```


```

Wochenstunden *7) Lehrver-

Pflichtgegenstände *6) Klasse Summe pflich-

```

1.
      1. tungs-

```

gruppe

```


```

1 Religion..................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch...................... 3 2 2 2 9 (I)

3 Lebende Fremdsprache

(Englisch)................... 2 2 - - 4 (I)

4 Geschichte................... - 2 - - 2 (III)

5 Geographie und

Wirtschaftskunde............. 2 - - - 2 (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Politische Bildung .......... - - 2 2 4 III

7 Leibesübungen................ 2 2 2 2 8 (IVa)

8 Mathematik und angewandte

Mathematik................... 4 2 - - 6 (I)

9 Physik und angewandte Physik. 2 2 - - 4 (II)

10 Chemie, angewandte Chemie

und Umwelttechnik............ - 2 2 - 4 II

11 Elektronische

Datenverarbeitung und

angewandte elektronische

Datenverarbeitung............ - 2 - - 2 I

12 Allgemeine

Betriebswirtschaftslehre *1). - - 2 2 4 I

13 Betriebswirtschaftslehre

der Reproduktions- und Druck-

technik *2).................. - - - 2 2 I

14 Bedruckstofftechnologie...... - - 2 - 2 I

15 Bildtechnologie.............. - - - 2 2 I

16 Reproduktions- und

Drucktechnologie *3)......... - - - 8 8 I

17 Meß- und Prüftechnik *3)..... - - 2 2 4 I

18 Betriebstechnik.............. - - 4 2 6 I

19 Fachkunde und Werkstätte..... 21 22 20 14 77 V

Gesamtwochenstundenzahl...... 38 40 40 40 158

20 Pflichtpraktikum ....... mindestens vier Wochen vor Eintritt in

die letzte Klasse.

```


```

Wochenstunden *7) Lehrver-

Freigegenstände *6) Klasse Summe pflich-

```

1.
      1. tungs-

```

gruppe

```


```

Stenotypie....................... 2 2 - - (V)

Lebende Fremdsprache (Englisch).. - - 2 2 (I)

Grundlagen des Maschinenbaues *4) 2 - - - I

Rechnerunterstütztes

betriebliches Rechnungswesen..... - - 2 2 I

Aktuelle Fachgebiete............. - - 2 2 II bis VI

```


```

Wochenstunden *7) Lehrver-

Unverbindliche Übungen *6) Klasse Summe pflich-

```

1.
      1. tungs-

```

gruppe

```


```

Leibesübungen..........(bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

```

```

Förderunterricht *6)

```

```

Deutsch............................... *5) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch)....... *5) (I)

Mathematik und angewandte Mathematik.. *5) (I)

```

```

1) Einschließlich Rechnungswesen, Schriftverkehr. 2) Einschließlich Kalkulation sowie Verlags- und Zeitungswesen. *3) Mit Übungen.

*4) Mit Konstruktionsübungen.

*5) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende

Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*6) Siehe Anlage 1A, Abschnitt Ia.

*7) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1A, Abschnitt I, Unterabschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1A.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1A.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1A.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1A.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1A.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND

POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bedeutung betriebswirtschaftlicher Überlegungen und volkswirtschaftlicher Zusammenhänge für die Produktion im Fachgebiet kennen.

Der Schüler soll die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen.

Der Schüler soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen. Er soll die demokratischen Prinzipien bejahen.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Volkswirtschaft:

Wirtschaftsordnungen. Volkswirtschaftlicher Kreislauf; Markt; Geld,

Währung; Konjunktur. Außenhandel.

Schutz geistigen Eigentums:

Urheberrecht (Begriffe, Geltungsbereich, Schutzbestimmungen für Medien, Lichtbilder, Werkteile; geistige Interessen; Übertragung der Verwertungsrechte, Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht. Persönlichkeitsrechte; wettbewerbsrechtliche Bestimmungen; internationales Urheberrecht). Patentrecht, Musterschutz.

Medienrecht:

Begriffe, Geltungsbereich. Schutz der journalistischen Berufsausübung. Persönlichkeitsschutz. Impressum; Offenlegung und Kennzeichnung, Bibliotheksstücke. Straf- und zivilrechtliche Bestimmungen.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Unternehmerrecht:

Privatrecht, Handelsrecht (Kaufmann, Handelsregister, Dienstleistungen, Handelsgeschäfte, Handelskauf). Gewerberecht (Antritt und Ausübung Lehrstoff: eines Gewerbes).

Arbeitnehmerrecht:

Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner, Auflösung von Arbeitsverhältnissen; Angestelltengesetz; Arbeiter, Lehrling), Arbeitsschutz (Arbeitszeitschutz, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz, Sozialversicherung).

Politische Bildung:

Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtsstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Internationale Stellung Österreichs, immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung. Zwischenstaatliche Organisationen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie die Aktualität. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.

In vielen Teilbereichen wird auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde“ zurückgegriffen werden können.

Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen schulfremder Personen große Bedeutung zu.

In den wirtschaftlichen und rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für die die Arbeit in Gruppen und die Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind. Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer in Diskussionen durch Zwischenfragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.

7.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.

1.

Klasse (4 Wochenstunden):

Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlung, rein quadratische Gleichungen). Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen). Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,

Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen

Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit), Trigonometrie des

rechtwinkeligen Dreiecks.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen, quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreisfunktionen, Exponentialfunktionen, logarithmische Funktionen, graphische Darstellung von Funktionen.

Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und Cosinussatzes.

Kegelschnitte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Rechensicherheit bei der Anwendung auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In der 1. Klasse drei, in der 2. Klasse zwei Schularbeiten.

9.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben können. Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Allgemeine Physik:

Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.

Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.

Mechanik des Massenpunktes:

Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, Translation, Rotation, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, Newtonsche Axiome). Arbeit und Leistung, Energie, Impuls, Drehimpuls, Erhaltungssätze. Reibung. Dynamik der Rotation. Gravitation.

Temperatur und Wärme:

Temperaturbegriff, Temperaturmessung; Wärme, Wärmemessung, Wärmetransport, Kältemaschinen, Wärmepumpen.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Mechanische Schwingungen und Wellen:

Schwingungen, Wellen, Interferenz, Beugung. Stehende Wellen.

Modulation. Schallwellen.

Elektrizität:

Größen und Einheiten. Stromarten, Magnetisches Feld, elektrisches

Feld, Induktion. Motor-, Generator- und Transformatorprinzip.

Halbleiter (Aufbau, Anwendung). Schutzmaßnahmen.

Optik:

Strahlenoptik (Reflexion, Brechung, Lichtgeschwindigkeit), Wellenoptik (Beugung, Interferenz, Polarisation). Geometrische Optik (Linsen, Abbildungsfehler). Optische Geräte. Elektro- und magnetooptische Effekte. Laser.

Strahlung:

Fotometrie (Strahlungsfeldgrößen, Einheiten der Lichttechnik); Lichterzeugung und -verteilung. Strahlung des schwarzen Körpers. Farbtemperatur.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis physikalischer Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus der Praxis.

10.CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen.

Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der facheinschlägigen Werk- und Hilfsstoffe beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Begriffe und Gesetze:

Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindungen; Oxidationszahl; Protolyse; pH-Wert; Redoxreaktionen; Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.

Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:

Metalle, Halbmetalle, Nichtmetalle; Isolationsstoffe; Halbleiter.

Inerte Gase, Brennstoffgase.

Elektrochemie:

Redoxreihe, galvanische Zellen; Korrosion und Korrosionsschutz;

Galvanostegie.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Organische Chemie:

Kohlenwasserstoffe (molekularer Aufbau, Nomenklatur; Rohstoffbasis); in organischen Werk- und Hilfsstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen. Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften). Isolationsstoffe, Schmieröle.

Umwelttechnik:

Luft-, Wasser-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel, Abfallverwertung. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip;

Interessenkonflikte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche durch audiovisuelle Unterrichtsmittel zu unterstützen.

11.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND

ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1C.2.5

12.

ALLGEMEINE BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die kaufmännischen Aufgaben gewerblicher und industrieller Betriebe des Fachgebietes sowie die hiefür geltenden Rechtsvorschriften und Usancen kennen. Er soll den branchenüblichen Schriftverkehr und Zahlungsverkehr durchführen und die kaufmännischen Aufgaben gewerblicher und industrieller Betriebe des Fachgebietes unter Verwendung von Büromaschinen und Organisationsmitteln lösen können.

Der Schüler soll die Arbeiten im dokumentären Rechnungswesen bewältigen können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Faktoren der Wirtschaft:

Bedürfnis; Bedarf; Güter und Dienstleistungen; Markt und Marktformen; Preisbildung. Geld- und Kapitalmarkt.

Betrieb:

Aufgaben und Arten; Überblick über die Faktoren und Funktionen des Betriebes; Betriebsstandort.

Unternehmung:

Unternehmungsformen; Finanzierung, Investition.

Schriftverkehr:

Posteingang, Postversand; Ablagetätigkeiten. Warenverkehr,

Zahlungsverkehr, Schriftverkehr mit Behörden.

Unternehmensführung:

Managementfunktionen, Managementkonzepte und Managementtechniken;

Personal und Personalpolitik; Grundlagen konstitutiver

Entscheidungen.

Lohn- und Gehaltsverrechnung:

Rechtliche Grundlagen; Berechnung; Verkehr mit Behörden und Sozialversicherungsträger.

Betriebliche Organisation:

Organisationsmittel, Büromaschinen.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Dokumentäres Rechnungswesen:

Bücher der doppelten Buchhaltung; Verbuchung laufender Geschäftsfälle; Zahlungsverkehr; Bilanz (handels- und steuerrechtliche Bewertungsvorschriften, Abschlußbuchungen, Kontenabschluß, Erstellen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung); betriebswirtschaftliche und steuerliche Auswertung; Bilanzanalyse; betriebliche Kennzahlen; Unternehmenswert. Steuerrecht.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der betrieblichen Praxis. Dementsprechend kommt dem Unterrichtsprinzip der Aktualität Vorrang zu und wird die Unterrichtsform der Lösung praktischer Aufgaben aus der betrieblichen Praxis der grafischen Unternehmen vorherrschen.

In jedem Schuljahr sind zwei Schularbeiten zulässig, in der 4. Klasse auch zweistündige.

13.

BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE DER

REPRODUKTIONS- UND DRUCKTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Kosten von Erzeugnissen des Fachgebietes kalkulatorisch erfassen können. Er soll Preise von Erzeugnissen des Fachgebietes praxisgerecht ermitteln können.

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