Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Es empfiehlt sich, neue geometrische Begriffe anhand konkreter technischer Objekte einzuführen. Die zunehmende Bedeutung computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Im Sinne der Praxisbezogenheit erscheint es zweckmäßig, Konstruktionsvorgänge am Objekt zu erklären, sodaß sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen erübrigt.
Zwei Schularbeiten sind zulässig.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll branchenübliche englische Texte, insbesondere Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, unter Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern lesen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können. Er soll komplexere Sachverhalte des Alltags und der Berufswelt, erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuchs, in verständlichem Englisch mündlich und schriftlich beschreiben und diskutieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Alltag und Aktuelles:
Kontroversielle Themen, die volks- und sprachbedingte Unterschiede
illustrieren.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Wirtschafts- und Arbeitsformen in Österreich und im
angelsächsischen Bereich.
Technik:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung, Pflege, Entstörung, Reparatur).
Didaktische Grundsätze:
Wie im Pflichtgegenstand Englisch.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Kenntnisse und Fertigkeiten auf bestimmten, durch den Fortschritt der Technik für die Berufsausübung aktuell gewordenen Fachgebieten aufweisen.
Lehrstoff und didaktische Grundsätze:
und 4.Klasse (bis zu 2 Wochenstunden):
Die jeweilige konkrete Lehrstoffumschreibung und die didaktischen Grundsätze sind in allen Fällen vor Einführung dieses Freigegenstandes dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Sport zur Genehmigung und zur Einstufung des Unterrichtsgegenstandes in die entsprechende Lehrverpflichtungsgruppe vorzulegen.
C. Unverbindliche Übungen
LEIBESÜBUNGEN
Siehe BGBl. Nr. 37/1989.
D. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie in der jeweiligen Klasse des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
Didaktische Grundsätze:
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes ohne jede Ausweitung in der Breite oder Tiefe. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.
Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.
Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
Anlage 1A.1.1
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR BAUTECHNIK,
Ausbildungszweig MAURER und ZIMMERER
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehr-
Klasse ver-
Pflichtgegenstände *) Summe pflich-
```
-
-
- tungs-
-
```
gruppe
```
```
1 Religion ................. 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch .................. 3 2 2 2 (I)
3 Lebende Fremdsprache
(Englisch) ............... 2 2 - - (I)
4 Geschichte ............... - 2 - - (III)
5 Geographie und
Wirtschaftskunde ......... 2 - - - (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Politische Bildung ....... - - 2 2 III
7 Leibesübungen ............ 2 2 2 2 (IVa)
8 Mathematik und angewandte
Mathematik ............... 4 2 - - (I)
9 Physik und angewandte
Physik ................... 2 1 - - (II)
10 Chemie, angewandte Chemie
und Umwelttechnik ........ 2 1 - - II
11 Elektronische
Datenverarbeitung und
angewandte elektronische
Datenverarbeitung ........ - 2 - - I
12 Baukonstruktion .......... 4 4 4 4 I
13 Statik ................... - 2 2 - (I)
14 Stahlbetonbau ............ - - 2 2 (I)
15 Holzbau .................. - - - 2 I
16 Tiefbau .................. - - 2 2 I
17 Vermessungswesen *1) ..... - - 3 - I
18 Baubetrieb ............... - - 3 3 I
19 Bauzeichnen .............. 4 4 4 3 I
20 Freihandzeichnen ......... 2 - - - IV
21 Laboratorium ............. - - 2 - I
22 Bautechnisches Praktikum . 8 12 8 14 Va
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 34-37 35-38 35-38 35-38 143 *)
23 Pflichtpraktikum ......... mindestens vier Wochen vor Eintritt
in die letzte Klasse.
```
```
Wochenstungen Lehr-
Klasse ver-
Freigengenstände *) pflich-
```
-
-
- tungs-
-
```
gruppe
```
```
Stenotypie ................. 2 2 - - (V)
Lebende Fremdsprache
(Englisch) ............... - - 2 2 (I)
Darstellende Geometrie ..... 3 - - - (I)
Aktuelle Fachgebiete *2)
(. . .) ......... (bis zu) - - 2 2 I bis VI
```
```
Unverbindliche Übungen *)
```
```
Leibesübungen ..... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht *)
```
```
Deutsch .................... *3) *3) *3) *3) (I)
Lebende Fremdsprache ....... *3) *3) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ............... *3) *3) (I)
```
```
*1) Mit Übungen.
*2) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*3) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1A Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1A.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1A.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1A.
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1A.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1A.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1A.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1A.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 1A.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Algebra:
Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichungen), Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen), Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,
Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen
Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit), Trigonometrie des
rechtwinkeligen Dreiecks.
Klasse (2 Wochenstunden):
Algebra:
Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen, quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme bis zu 2 Variablen, Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreisfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen, graphische Darstellung von Funktionen.
Geometrie:
Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und des Cosinussatzes.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Rechensicherheit bei der Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In jedem Jahrgang drei einstündige Schularbeiten.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.
Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Allgemeine Physik:
Aufgaben und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Meßeinheiten.
Internationales Einheitensystem.
Mechanik:
Statik. Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung), Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse). Arbeit, Energie, Impuls. Leistung. Reibung. Gravitation. Druck. Oberflächenspannung und Kapillarität.
Wärmelehre:
Temperatur, Temperaturmessung. Wärme, Wärmemessung, Wärmetransport.
Kältemaschinen, Wärmepumpen.
Mechanische Schwingungen und Wellen:
Schwingungen, Wellen, Interferenz, Beugung. Stehende Wellen.
Modulation. Schallwellen.
Klasse (1 Wochenstunde):
Elektrizität:
Größe und Einheiten. Stromarten. Magnetisches Feld, elektrisches Feld, Induktion. Motor-, Generator- und Transformatorprinzip. Halbleiter (Aufbau, Anwendung). Elektroschutz.
Optik:
Strahlenoptik (Reflexion, Brechung, Lichtgeschwindigkeit). Wellenoptik (Beugung, Interferenz, Polarisation). Geometrische Optik (Linsen, Abbildungsfehler). Optische Geräte. Elektro- und magnetooptische Effekte. Laser.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis physikalischer Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus der Praxis.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüller soll die für den Ausbildungszweig bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen.
Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der facheinschlägigen Werk- und Hilfsstoffe beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Begriffe und Gesetze:
Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl; Protolyse; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.
Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:
Metalle, Nichtmetalle; Redoxreihe; Galvanostegie.
Klasse (1 Wochenstunde):
Kohlenwasserstoffe:
Molekularer Aufbau, Nomenklatur, Rohstoffbasis, in organischen Werkstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen. Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften).
Umwelttechnik:
Luft-, Wasser-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip; Interessenskonflikte).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Ausbildungszweig. Die erforderlichen Versuche werden zweckmäßigerweise vor allem in der 2. Klasse durch bildliche Darstellungen unterstützt.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1A.
BAUKONSTRUKTION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die bautechnischen Verfahren und Konstruktionen des Fachgebietes kennen. Er soll Bausysteme und Baustoffe norm- und fachgerecht auswählen können. Er soll einfache haustechnische Anlagen kennen.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Begriffe:
Hoch- und Tiefbau, Bauwerk (Art, konstruktive Elemente), Bauweisen;
Ablauf des Bauvorhabens.
Bauplatz:
Baugrund, Abstecken, Erdarbeiten, Absicherungen.
Einfache Gründungen:
Fundamente, Abdichtungen.
Aufgehendes Mauerwerk:
Massivwände, Fänge, Leichtwände, Zwischenwände, Holzwände.
Deckenkonstruktionen:
Holzdecken, Massivdecken, Gewölbe, Schalungen und Rüstungen,
Deckenunterschichten, Fußböden.
Baustoffe:
Natürliche und künstliche Bausteine (gebrannt und ungebrannt),
Beton, Bindemittel; Holz, Holzschutz.
Klasse (4 Wochenstunden):
Dachkonstruktionen:
Dachstühle, Dachausbauten, Dachdecker- und Bauspenglerarbeiten. Flachdächer, Terrassen, Balkone, Loggien, Brüstungen und Geländer, bauphysikalische Probleme.
Stiegen:
Holz-, Massiv- und Stahlkonstruktionen; Stiegengeländer.
Baustoffe:
Eisen und Stahl, Nichteisenmetalle. Dämmstoffe, Sperrstoffe, Kitte.
Klasse (4 Wochenstunden):
Abdichtungen:
Gegen Druckwasser, Bewegungsfugen.
Ausbauarbeiten:
Wand- und Deckenverputz. Wand- und Deckenverkleidungen. Fenster, Türen, Tore, Portale; Beschläge; Verglasungen; Glasdächer und Oberlichtenkonstruktionen, Lichtkuppeln. Sonnenschutz. Bewegungsfugen. Anstrich, Maler- und Tapezierarbeiten; Platten- und Fliesenlegerarbeiten. Arbeits- und Schutzgerüste.
Hauskanalisation:
Ableitung der Schmutz-, Fäkal- und Niederschlagswässer.
Kleinkläranlagen, Senk- und Sickergruben.
Baustoffe:
Verputz und Putzträger; Glas, Kunststoffe, Farben und Anstriche.
Klasse (4 Wochenstunden):
Bauphysik:
Schall-, Wärme- und Feuchtigkeitsschutz (Taupunkt, Dampfdiffusion).
Haustechnik:
Heizung. Lüftung. Installation.
Fertigteilbau:
Konstruktion, Montage.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Zweckmäßigerweise werden in jedem Themenbereich die einschlägigen physikalischen Vorkenntnisse der Schüler angesprochen und in die baupraktische Anwendung umgesetzt. Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert in den einzelnen Themenbereichen die Behandlung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Bauordnung und der Normen. Ein ökologisch maßvoller und wirtschaftlich vertretbarer Einsatz von Energie sollte angestrebt sowie energie- und umweltgerechte Anwendungstechnologien (auf dem jeweiligen Stand der Technik) sollten vermittelt werden.
Die Anschaulichkeit des Unterrichts wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Lehrausgänge und Exkursionen gefördert.
Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Bauzeichnen” und „Bautechnisches Praktikum” erforderlich.
STATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einfache statische Aufgaben des Fachgebietes mit zeichnerischen und rechnerischen Methoden lösen können. Er soll einfache Bauteile entsprechend der Beanspruchung bemessen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Kräfte:
Zusammensetzung, Zerlegung, Gleichgewicht; Schwerpunktbestimmung, Standsicherheit, Belastungsarten und Belastungsnormen, Lastaufstellungen.
Träger:
Statisch bestimmte Träger, Auflagerkräfte, Schnittgrößen.
Fachwerke:
Auflagerkräfte, Stabkräfte.
Klasse (2 Wochenstunden):
Festigkeit:
Zug, Druck, Biegung, Abscheren, Schub, Knickung.
Systeme:
Gelenkträger, Durchlaufträger.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Verwendung praxisüblicher Hilfsmittel, insbesondere von Tabellenwerken und elektronischen Rechengeräte, große Bedeutung zu.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Stahlbetonbau” und „Holzbau” erforderlich.
STAHLBETONBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einfache Aufgaben des Stahlbetonbaues unter Anleitung statisch und konstruktiv bearbeiten können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Beton und Stahlbeton:
Verbundkörper, Baustoffe und Beanspruchungen, Normen,
Stahleinlagen; Verlegen der Bewehrung.
Schalungen und Rüstungen:
Arten, Beanspruchung, Herstellung.
Bemessung:
Fundamente; Stützen, Wände.
Klasse (2 Wochenstunden):
Bemessung:
Rechteckquerschnitt bei einfacher Biegung, Stahlbetonplatten, Plattenbalken, Schubsicherung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.
Lehrausgänge (Betriebs- und Baustellenbesichtigungen) ergänzen den Unterricht.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Statik” und „Holzbau” erforderlich.
HOLZBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einfache Aufgaben des Holzbaues unter Anleitung statisch und konstruktiv bearbeiten können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Elemente:
Bauweisen, Bauholz, Verbindungsmittel; Normen.
Bemessung:
Zug-, Druck- und Biegebauteile.
Konstruktion:
Wand-, Decken- und Dachkonstruktionen; Ständerbauweise; Fachwerke.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.
Lehrausgänge (Betriebs- und Baustellenbesichtigungen) ergänzen den Unterricht.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Statik” erforderlich.
TIEFBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einfache Aufgaben des Tiefbaues lösen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Grundbau:
Bodenarten, Bodeneigenschaften, Bodenkennwerte. Erdstatik.
Baugruben, Wasserhaltung, Gründungen.
Siedlungswasserbau:
Wasserversorgung; Bedarfsermittlung, Gewinnung, Aufbereitung,
Verteilung und Speicherung.
Klasse (2 Wochenstunden):
Entsorgung:
Kanalisation; Bemessungsgrundlagen, Entwässerungssysteme,
Kläranlagen, Abfallbeseitigung.
Verkehrswegebau:
Anlage und Konstruktion einfacher Verkehrsflächen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.
Lehrausgänge (Betriebs- und Baustellenbesichtigungen) ergänzen den Unterricht.
VERMESSUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einfache Methoden und Instrumente der Vermessungstechnik sowie die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften kennen.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Begriffe:
Maßeinheiten, Messungsfehler (Arten, Begrenzung). Kataster.
Längenmessung:
Direkte und elektronische Distanzmessung.
Lage- und Höhenmessung:
Aufnahmemethoden, Auswertung; Absteckungsarbeiten. Nivellieren und Tachymetrieren.
Flächenberechnung:
Methoden, Auswertung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung und die Einfachheit der Verfahren. Daher kommt der praktischen Anwendung des Gelernten bei Übungen im Felde besondere Bedeutung zu.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen im Felde einschließlich Auswertung beträgt eine Wochenstunde.
BAUBETRIEB
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll unter Anleitung Abrechnungen und Bauüberwachungen von Bauvorhaben mittlerer Größe norm- und fachgerecht durchführen können. Er soll die Einsatzmöglichkeiten und Wartungserfordernisse von Baumaschinen und Geräten kennen.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Organisation:
Bauvorschriften; Vertrags- und Fachnormen. Baustelleneinrichtung;
Ablaufplanung.
Baumaschinen und -geräte:
Einsatz, Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit, Wartung, Kosten.
Klasse (3 Wochenstunden):
Vergabe:
Kostenschätzung, Massenermittlung, Materialbedarf, Leistungsverzeichnis, Ausschreibung, Kalkulation, Anbot, Auftragserteilung.
Abrechnung:
Teilrechnung, Schlußrechnung, Nachkalkulation.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.
Lehrausgänge (Betriebs- und Baustellenbesichtigungen) ergänzen den Unterricht.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung” und „Bautechnisches Praktikum” erforderlich.
BAUZEICHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll unter Anleitung einfache normgerechte Bau- und Konstruktionszeichnungen anfertigen können.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Elemente:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung, Bemaßung
und Beschriftung.
Fertigkeiten:
Maßstäbliches Zeichnen einfacher Konstruktionen.
Klasse (4 Wochenstunden):
Pläne:
Grundrisse, Schnitte und einfache Details nach gegebenen Planunterlagen.
Klasse (4 Wochenstunden):
Pläne:
Einreich- und Ausführungszeichnungen (Polierplan) und einfache Detailzeichnungen eines kleineren Bauvorhabens nach Entwurfsvorlage.
Klasse (3 Wochenstunden):
Pläne:
Ausführungszeichnungen aus dem Stahlbetonbau und dem Holzbau.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der modernen Baupraxis. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Baukonstruktion”, „Statik”, „Stahlbetonbau”, „Holzbau” und „Bautechnisches Praktikum” erforderlich.
FREIHANDZEICHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Objekte, insbesondere deren Proportionen und Farben, nach der Natur und nach Modellen zeichnerisch darstellen können. Er soll Zeichnungen passend beschriften können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Schrift:
Blockschrift, Schriftbild.
Zeichnen und Malen:
Räumliches Sehen. Darstellungstechniken, Zeichnen von Baukörpern; Zerlegen von Baukörpern in einfache geometrische Hilfsformen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Berufspraxis und in anderen Pflichtgegenständen.
Die Anschaulichkeit des Unterrichts wird durch Bilder und Filme sowie durch Lehrausgänge gefördert.
LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Normenprüfungen an Baustoffen und am Baugrund kennen. Er soll die in der Baupraxis häufig anfallenden Aufgaben der Güteprüfung lösen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Baustoffprüfung:
Eignungs- und Güteprüfungen.
Bodenuntersuchungen:
Bodenarten, Aufbau, Festigkeit.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Verfahren in der Baupraxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Bautechnisches Praktikum” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend wird von den Schülern die Führung der Übungsprotokolle und die Ausarbeitung der Laboratoriumsberichte verlangt.
BAUTECHNISCHES PRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten für die im Ausbildungszweig bedeutsamen Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll die praktischen Arbeiten des Maurers und des Zimmerers, ausgehend von normgerechten Zeichnungen, selbständig, sach- und normgerecht durchführen können. Er soll den Baustellenbetrieb nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen können. Er soll fachtheoretische Kenntnisse auf Aufgaben der Baupraxis anwenden können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (8 Wochenstunden):
Maurerei-Handwerkstätte:
Bauhofbetrieb, Bauhofordnung, Unfallverhütung. Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Baumaschinen, Baugeräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe. Anlegen von Gebäuden, Aufstellen und Einwinkeln von Schnurgerüsten. Aufreißen und Anlegen von Mauern und Wänden. Mörtelbereitung. Ziegelmauerwerk einschließlich Pfeilern, Rauchfängen, Abgasfängen und Rüstungen mit den verschiedenen Mörtelarten. Waagriß und Aufstich. Überdecken von Maueröffnungen. Einbau und Verlegen von Überlagen. Gerüstungen (Arten, konstruktive Elemente). Grober und feiner Innenwandverputz auf verschiedene Putzträger. Horizontale und vertikale Bauwerksabdichtungen. Aufstellen von Leicht- und Zwischenwänden. Versetzen von Tür- und Fensterstöcken oder Zargen.
Beton- und Stahlbetonbau:
Einfache Schalungen; Betonherstellung; Transportieren, Einbringen,
Verdichten und Nachbehandeln des Betons. Fundierungen aus bewehrtem
und unbewehrtem Beton.
Zimmerei-Handwerkstätte:
Handhaben und Instandhalten der Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Messen, Anreißen, Sägen, Stemmen, Schlitzen, Zapfenschneiden, Bohren, Abrichten und Hobeln. Herstellen von zimmermannsmäßigen Holzverbindungen und Verbindungen mit verschiedenen Verbindungsmitteln (Dübel, Bolzen, Nagel- und Leimbauweise).
Klasse (12 Wochenstunden):
Maurerei-Handwerkstätte:
Herstellen verschiedenartiger Wände und Mauerwerkskörper aus verschiedenen Baustoffen. Charakteristische Eigenschaften und Formate der Ziegel. Mörtelbeschaffenheit. Natursteinmauerwerk einschließlich Zurichten der Steine, Aufreißen und Mauern, Verfugen des Mauerwerks. Bögen (Arten, Herstellung). Aufstellen von Leichtwänden. Stemmen von Durchbrüchen und Schlitzen im Mauerwerk (manuell und maschinell).
Schneiden von Betonmauerwerk, Einsetzen von Dübeln, Versetzen von Ankerschienen. Bauwerksabdichtung und Trockenlegungen. Entfeuchtung von Mauerwerksteilen. Putzsanierung (Analyse, Problemlösung, Herstellung, Kontrolle). Verputzen und Ziehen von Gesimsen. Herstellen von Schablonen. Absteifen von Baugruben und Künetten mit Kanaldielen. Herstellen verschiedener Pölzungen. Verlegen von Beton- und Natursteinplatten; Unterbau-Verdichtungsgeräte. Estrichherstellung, Wand- und Türanschlüsse, Dehnungsfugen. Kanal- und Putzschachtherstellung. Verlegen von Kanalsträngen aus verschiedenen Materialien, Gefällebestimmung mit Visierkreuz, Nivelliergerät und Laser. Verlegen und Einmauern von Stahlträgern und deren Verankerung. Herstellen von Ständerwänden. Verkleidungsarbeiten an Innenwänden, Außenwänden und Decken. Wand- und Deckenverputz. Schall- und Wärmeschutzmaßnahmen. Adaptierungs-, Sanierungs- und Abbrucharbeiten. Auswechseln von nichttragenden Wänden. Herstellen von Mauerwerksöffnungen in tragenden Wänden. Aufreißen einfacher Stiegen, Ermittlung von Durchgangshöhe und Deckenöffnung.
Beton- und Stahlbetonbau:
Biegen und Verlegen von Baustahl nach Biege- und Bewehrungsplänen (Säule, Träger, Decke). Einbauen und Verlegen von Betonwerksteinen und Betonfertigteilen, Versetzen von Stufen. Schalungssysteme (Großflächenschalung, Kletterschalung, Gleitschalung). Herstellen von Schalungstischen und Stahlbeton. Stahlbetonkonstruktionen unter Verwendung von Ortbeton und Fertigteilen; Montagebau, Betonförderungseinrichtungen, Spannbetonkonstruktionen, Unterwasserbeton, Fließbeton, Betonvergütungsmittel.
Zimmerer-Maschinenwerkstätte:
Stationäre und tragbare Holzbearbeitungsmaschinen (Handhaben, Einsatz und Pflege; Maschinenschutzvorrichtungsverordnung). Schärfen von Holzbearbeitungswerkzeugen und Maschinen. Zinken, Graten, Fasen, Abrichten und Leimen. Holzstiegenbau (Aufreißen, Austragen, Herstellen von Krümmlingen).
Holzkonstruktionswerkstätte:
Aufschnüren, Anreißen, Abbinden und Bezeichnen von zimmermannsmäßigen Holzkonstruktionen. Einfache Dachstühle, Werksatz, Aufschnüren von Profilen, Austragen von Graten, Ichsen und Schiftern, Riegelwandkonstruktion. Herstellen von einfachen Holzstiegen. Verlegen und Verarbeiten von verschiedenen Leichtbauplatten. Holzgeländer, Holzbalkone, Holzbrücken, Tribünen.
Klasse (8 Wochenstunden):
Maurerei-Handwerkstätte:
Mauern mit Ziegeln aus verschiedenen Baustoffen (Durisol, Ytong, Leca. Bims). Aufreißen und Mauern von Gewölben. Mauern und Verfugen von Sichtmauerwerk.
Beton- und Stahlbetonbau:
Schalung und Bewehrung von Stiegen in massiver Bauweise.
Betonsanierung, Betonkosmetik.
Baunebengewerbe und bauverwandte Gewerbe:
Bautischlerarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Spenglerarbeiten, Decken, Fußböden, Fliesenverlegung, Pflasterung, Stuckarbeiten, Maler- und Anstreicherarbeiten, Sanitär-, Heizungs- und Elektroinstallation.
Zimmerei-Maschinenwerkstätte:
Holzsparende Dachstuhlkonstruktionen. Leimbaukonstruktionen.
Holzkonstruktionswerkstätte:
Rechnerische Ermittlung von Graten, Ichsen und Schiftern. Anfertigen von Dachstuhlmodellen. Konstruktiver und chemischer Holzschutz.
Baumaschinenwerkstätte:
Pflege und Instandhaltung von Baumaschinen und Geräten. Schweiß- und Befestigungstechnik. Einfache Schlosserarbeiten.
Arbeitsvorbereitung und Materiallager:
Bedarfsermittlungen. Lagern und Sortieren von Baustoffen. Lagern, Pflegen und Auswählen von Hölzern. Vorbereitung für die Baustelleneinrichtung. Termin- und Einsatzplanung. Organisation des Lagerplatzes. Führung des Inventars. Innerbetriebliche Abrechnung. Bauabrechnung in bezug auf schuleigene Produkte und Baustellen unter Einsatz moderner Hilfsmittel und EDV.
Klasse (14 Wochenstunden):
Maurerei-Handwerkstätte:
Verkleidung von Decken, Innen- und Außenwänden. Unterfangungen in tragenden Mauern. Versetzen von Fenster- und Türstöcken. Wege aus Platten einschließlich Unterbau. Mauern von Pfeilern und Wänden mit verschiedenen Steinformaten. Aufbau von Fertigteilrauchfängen verschiedener Systeme. Sonderkonstruktionen des Schall- und Wärmeschutzes. Hauskanalisation.
Beton- und Stahlbetonbau:
Estriche in Schwer- und Leichtbeton einschließlich Schall- und Wärmedämmung. Handhaben von Schneide- und Biegemaschinen für Baustähle. Verlegen und Einbauen von Beton- und Ziegelfertigteildecken, Systemschalungen.
Zimmerei-Maschinenwerkstätte:
Dachstühle. Holzverbindungen mit Ringdübeln, Nagelplatten.
Holzkonstruktionswerkstätte:
Dachstuhlsysteme, Aufschnüren, Anfertigen von Modellen; Dachstuhldetails. Blockhausbau, Dachausbau, Fassadenverschalung mit Unterkonstruktion.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfen sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Baustellenorganisation vertraut wird, erscheint es wichtig, daß das „Bautechnische Praktikum” analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Bauauftrag bis zur Abnahme kennenlernt. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen.
Schuleigene Baustellen (Außenbaustellen) tragen zur Praxisnähe des Unterrichtes bei; sie bedürfen sorgfältiger Planung, um wirtschaftliche Baumethoden und einen der Praxis entsprechenden Bauablauf zu gewährleisten.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1A.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1A.
LEBENDE FREMDSPRACHEN
(Englisch)
Siehe Anlage 1A.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen:
Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6240. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Bauobjekte. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Grundriß, Aufriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugungen von Zylinder- und Kegelflächen.
Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:
Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Objekte. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf Bauformen und Holzverbindungen. Netzkonstruktionen.
Böschung von Geraden und Ebenen, ebenflächige Dach- und Geländeformen:
Intervall und Böschung einer Geraden, Schichten- und Fallgeraden einer Ebene. Intervall und Böschung einer Ebene. Ebenflächige Dachformen, Dämme und Einschnitte.
Schatten bei Parallelbeleuchtung:
Parallelschatten an ebenflächig begrenzten Bauobjekten und deren
Schlagschatten auf die horizontale Standebene. Schattenkonstruktionen
in axonometrischen Rissen.
Normalriß eines Kreises:
Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Objekten.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.
Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf die Begriffsbildung Doppelverhältnis sowie auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.
Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle Flächen” ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt es sich, auf die geometrische Erzeugung auch der Prismen- und Pyramidenflächen als Bewegflächen hinzuweisen.
Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen” erweist sich das Zurückführen der Lageaufgaben über Ebenen auf das Angittern und der Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessung einer ebenen Figur sowie die Bedingung für orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene als ökonomisch. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.
Im Themenbereich „Böschung von Geraden und Ebenen, ebenflächige Dach- und Geländeformen” ist es zweckmäßig, die Grundaufgaben unter Verwendung eines kotierten Grundrisses zu wiederholen und an praxisorientierten Aufgaben einzuüben. Zweckmäßig wird der Begriff Fallgerade nur bezüglich der horizontalen Grundrißebene benützt.
Im Themenbereich „Schatten bei Parallelbeleuchtung” empfiehlt es sich im Sinne der Berufspraxis, durch Schattenkonstruktionen die räumliche Gliederung von Bauobjekten in der Zeichnung zu betonen. Dabei erweist es sich als vorteilhaft, als schattenempfangende Ebenen nur die horizontale Standebene und lotrechte Mauerebenen zu benützen und gebrochene Schatten auf verschiedene Bildebenen zu vermeiden.
Im Themenbereich „Normalriß eines Kreises” empfiehlt es sich auf die Einführung konjugierter Durchmesser zu verzichten. Die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises erweist sich vorteilhafter als Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.
Zwei Schularbeiten.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1A.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
Anlage 1A.1.2
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR TISCHLEREI
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehr-
Klasse ver-
Pflichtgegenstände *) Summe pflich-
```
-
-
- tungs-
-
```
gruppe
```
```
1 Religion .................. 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch ................... 3 2 2 2 (I)
3 Lebende Fremdsprache
(Englisch)................. 2 2 - - (I)
4 Geschichte ................ - 2 - - (III)
5 Geographie und
Wirtschaftskunde .......... 2 - - - (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Politische Bildung ........ - - 2 2 III
7 Betriebstechnik ........... - - 2 2 I
8 Leibesübungen ............. 2 2 2 2 (IVa)
9 Mathematik und angewandte
Mathematik ................ 3 - - - (I)
10 Physik und angewandte
Physik .................... 2 - - - (II)
11 Chemie, angewandte Chemie
Umwelttechnik ............. 2 1 - - II
12 Darstellende Geometrie .... 2 - - - (I)
13 Elektronische
Datenverarbeitung und
angewandte elektronische
Datenverarbeitung ......... - 2 - - I
14 Tischlerkonstruktionen .... 2 2 2 2 I
15 Technologie ............... 2 2 2 2 I
16 Bau- und Möbelstile ....... - - 2 2 I
17 Konstruktionsübungen ..... 3 3 4 5 I
18 Freihandzeichnen ......... 2 1 - - IV
19 Werkstättenlaboratorium ... - - 2 - III
20 Werkstätte ................ 9 18 17 18 (Va)
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 35-38 36-39 36-39 36-39 147 *)
21 Pflichtpraktikum ......... mindestens je vier Wochen vor Eintritt
in die 4. Klasse
```
```
Wochenstunden Lehr-
Klasse ver-
Freigengenstände *) pflich-
```
-
-
- tungs-
-
```
gruppe
```
```
Stenotypie .................. 2 2 - - (V)
Baukonstruktion ............. 2 - - - I
Lebende Fremdsprache
(Englisch) ................ - - 2 2 (I)
REFA ........................ - - 1 2 I
Aktuelle Fachgebiete *1)
(.....) .......... (bis zu) - - 2 2 I bis IV
```
```
Unverbindliche Übungen *)
```
```
Leibesübungen ...... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht *)
```
```
Deutsch ..................... *2) *2) *2) *2) (I)
Lebende Fremdsprache
(Englisch) ................ *2) *2) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ................ *2) (I)
```
```
*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1A Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1A.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1A.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1A.
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1A.
LEBENDE FREMDSPRACHEN
(Englisch)
Siehe Anlage 1A.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1A.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1A.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 1A.
BETRIEBSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Leistungsbereiche von Betrieben des Fachgebietes kennen. Er soll die Kosten- und Planungsrechnung zur Preisgestaltung, zur Rationalisierung und Kontrolle im Fachgebiet einsetzen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Unternehmensführung:
Betriebsplanung, Fertigungsplanung, Fertigungssteuerung (Ermittlung und Kontrolle von Vorgabezeiten).
Kosten- und Planungsrechnung:
Voll- und Teilkostenrechnung, Aufbau des Betriebsabrechnungsbogens im Mittelbetrieb, Handwerks- und Handelskalkulation.
Klasse (2 Wochenstunden):
Unternehmensführung:
Organisation, Personalwesen, Finanzierung, Absatz, Beschaffung,
Einkauf, Lager und Kontrolle.
Kosten- und Planungsrechnung:
Betriebsabrechnung auf Voll- und Teilkostenbasis, Kalkulationsarten, Platzkostenrechnung, Investitionsrechnung und Wirtschaftlichkeitsvergleiche, Erstellung von Ausschreibungen und Anboten.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis des Fachgebietes und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.
Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung”, „Tischlerkonstruktionen”, „Technologie” und „Werkstätte” erforderlich.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Algebra:
Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichungen), Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen).
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit), Trigonometrie des
rechtwinkeligen Dreiecks.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern. Zwei einstündige Schularbeiten.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Begriffe und Methoden der Mechanik fester Körper und der Bauphysik kennen. Er soll kausale Zusammenhänge mechanischer Vorgänge beschreiben und die Bedeutung der Physik für die Technik ermessen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Allgemeine Physik:
Aufgabe und Arbeitsweisen der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten. Internationales Einheitensystem (SI). Aufbau der Materie (Atom- und Molekularaufbau, physikalische Eigenschaften fester, flüssiger und gasförmiger Körper).
Mechanik fester Körper:
Dynamisches Grundgesetz, Kraft, Arbeit, Leistung, Moment;
Energieformen, Energieumwandlung, Wirkungsgrad; Größen und Gesetze
der geradlinigen und der drehenden Bewegung.
Bauphysik:
Wärme-, Feuchtigkeits-, Brand- und Schallschutz.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben in der Fachrichtung.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1A.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen und mit Hilfe einer Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden zeichnerisch umsetzen können. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen:
Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angabe gemäß ÖNORM A 6240. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Bauobjekte. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Grundriß, Aufriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugenden von Zylinder- und Kegelflächen.
Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:
Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Objekte. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf Holzverbindungen. Netzkonstruktionen.
Normalriß eines Kreises:
Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Objekten.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.
Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf die Begriffsbildung Doppelverhältnis sowie auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.
Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle Flächen” ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt es sich, auf die geometrische Erzeugung auch der Prismen- und Pyramidenflächen als Bewegflächen hinzuweisen.
Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen” erweist sich das Zurückführen der Lageaufgaben über Ebenen auf das Angittern und der Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessungen einer ebenen Figur sowie die Bedingung für orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene als ökonomisch. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.
Im Themenbereich „Normalriß eines Kreises” empfiehlt es sich auf die Einführung konjugierter Durchmesser zu verzichten. Die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises erweist sich vorteilhafter als Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.
Zwei einstündige Schularbeiten.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1A.
TISCHLERKONSTRUKTIONEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Konstruktionen des Fachgebietes beherrschen. Er soll bei der Lösung einschlägiger Aufgaben die Bauteile nach den Erfordernissen der Funktion, Zweckmäßigkeit, Beanspruchung, Wirtschaftlichkeit und Ästhetik auswählen und materialgerecht konstruieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Begriffe:
Möbelkonstruktionen, Bautischlerarbeiten, Innenausbau.
Möbelbau:
Handwerksmäßige und maschinell herzustellende Holzverbindungen, Verbindungsmittel, Arten, Konstruktionen, Anwendungsbereiche.
Klasse (2 Wochenstunden):
Möbelbau:
Einfache Möbel und Möbelteile (Tische, Schränke, Laden, Drehtüren, Klappen).
Bautischlerarbeiten:
Einfache Türen und Fenster.
Beschläge:
Arten, Anwendungen, Wirkungsweisen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Möbelbau:
Bewegliche Möbelteile (Möbelschiebetüren, Rolläden); Klapp- und Auszugtische; Schranksysteme; Sitz- und Liegemöbel.
Bautischlerarbeiten:
Türen und Fensterkonstruktionen.
Innenausbau:
Wandverkleidungen. Holzfußböden.
Klasse (2 Wochenstunden):
Möbelbau:
Sonderformen, Sonderkonstruktionen.
Bautischlerarbeiten:
Sonderformen von Türen und Fenstern.
Innenausbau:
Deckenverkleidungen, Wände, Holzstiegen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert in den einzelnen Themenbereichen die Behandlung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Normen. Zweckmäßigerweise werden in jedem Themenbereich die bauphysikalischen Vorkenntnisse der Schüler angesprochen und in die praktische Anwendung umgesetzt.
Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Exkursionen und Lehrausgänge gefördert.
Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie”, „Konstruktionsübungen” und „Werkstätte” erforderlich.
TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Werkstoffe, Werkzeuge und Maschinen, die einschlägigen Normen und die maschinentechnischen Grundlagen für Betriebsplanung und Arbeitsvorbereitung kennen. Er soll die für gegebene Aufgaben des Fachgebietes technisch und wirtschaftlich günstigen Werkstoffe auswählen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Holz:
Aufbau und Eigenschaften, Fehler, Krankheiten, Schädlinge (Arten, Auswirkungen). Natürliche Trocknung, Lagerung, Einschnitt, Handelsformen, Güteklassen, Messen. Heimische Holzarten (Einteilung, Erkennung, Einsatzmöglichkeiten).
Hilfswerkzeuge:
Messen, Anreißen, Schlagen, Schrauben, Spannen (Arten, Wirkungsweise, Verwendung, Instandhaltung).
Spanabhebende Werkzeuge und Handmaschinen:
Sägen, Hobeln, Stemmen, Bohren, Raspeln, Feilen (Arten, Wirkungsweise, Verwendung, Instandhaltung).
Schneidengeometrie:
Schneidwinkel an Werkzeugen, Bezeichnung und Größe.
Klasse (2 Wochenstunden):
Holz:
Ausländische Holzarten (Einteilung, Erkennung, Einsatzmöglichkeiten).
Werkstoffe:
Holzwerkstoffe, Furniere, Furnierersatzmaterial (Arten, Aufbau, Eigenschaften, Herstellung, Handelsformen, Verarbeitung).
Leime und Kleber:
Arten, Herstellung, Eigenschaften, Handelsformen, Verarbeitung,
Fehler, Entsorgung.
Werkzeugmetalle:
Arten, Aufbau, Eigenschaften, Verwendung.
Holzbearbeitungsmaschinen:
Antriebsarten, Kraftübertragung; Schutzmaßnahmen.
Maschinen zum Sägen:
Typen, Aufbau, Funktion, Bearbeitungs- und Betriebsdaten, Sicherheitseinrichtungen. Spanungstechnik, Maschinenwerkzeuge, Hilfs- und Zusatzeinrichtungen.
Maschinelle Spanung:
Schnittgeschwindigkeit, Vorschubgeschwindigkeit, Messerschritt und Vorschub pro Schneide, Berechnungen in Abhängigkeit von der Oberflächenqualität.
Klasse (2 Wochenstunden):
Oberflächenbehandlung:
Techniken, Materialien, Behelfe, Anwendungsgebiete,
Oberflächenfehler (Ursachen, Behebung).
Schleifen:
Maschinen (Typen, Bearbeitungs- und Betriebsdaten;
Sicherheitsbestimmungen). Schleifmittel für den Holz- und Lackschliff.
Maschinen zum Hobeln, Fräsen und Bohren:
Typen, Aufbau und Funktion, Bearbeitungs- und Betriebsdaten,
Sicherheitseinrichtungen, Spanungstechnik.
Klasse (2 Wochenstunden):
Werkstoffe:
Metalle, Kunststoffe, Schichtstoffplatten, Glas, Holzersatzstoffe,
Kitte, Dicht- und Dämmstoffe.
Oberflächenbehandlung:
Holzschutz, Brandschutz.
Technische Holztrocknung:
Verfahren, Systeme.
Betriebsausstattung:
Versorgung, Absaugung, Transporteinrichtungen, Fertigungsstraßen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Exkursionen und Lehrausgänge gefördert.
Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik”, „Tischlerkonstruktionen”, „Werkstättenlaboratorium” und „Werkstätte” erforderlich.
BAU- UND MÖBELSTILE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Wechselwirkung von sozialer, wirtschaftlicher, politischer und schöpferischer Situation im Verlauf der europäischen Geschichte interpretieren können. Er soll die Wesenszüge der Bau- und Möbelstile, der Malerei und Bildhauerei sowie des kunsthistorischen Fachvokabulars kennen und auf Aufgaben der Praxis anwenden können. Er soll typische Formelemente erfassen und zeichnerisch darstellen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Stilelemente:
Einteilung, Begriffe.
Stilepochen:
Ägypten; Griechenland, Rom, frühchristliche Kunst, Byzanz; Romanik,
Gotik; Renaissance, Barock, Rokoko.
Klasse (2 Wochenstunden):
Stilepochen:
Empire, Klassizismus; 19. und 20. Jahrhundert.
Tendenzen der Gegenwart:
Möbeldesign, Wohnkultur.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis der Entwicklungszusammenhänge sowie die Zusammenhänge zwischen den Möbelstilen untereinander und mit den historischen Rahmenbedingungen.
Bildliche Darstellungen und Modelle fördern die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Das Verständnis der Stilelemente wird durch vom Schüler angefertigte Zeichnungen erhöht.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll unter Anleitung normgerechte Fertigungszeichnungen des Fachgebietes nach vorgegebenen Entwürfen ausführen können. Er soll Schaubilder von Möbeln und Innenräumen erstellen können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Elemente:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung, Bemaßung
und Beschriftung.
Pläne:
Fertigungszeichnungen einfacher Konstruktionen.
Klasse (3 Wochenstunden):
Pläne:
Fertigungszeichnungen von Einrichtungsgegenständen nach vorgegebenen Entwürfen in den verschiedenen Möbelbauarten. Einfache Farbgestaltung von Entwürfen.
Klasse (4 Wochenstunden):
Pläne:
Fertigungszeichnungen aus den Themenbereichen „Möbelbau”,
„Bautischlerarbeiten” und „Innenausbau”.
Naturaufnahmen:
Aufmaß und Darstellung von Möbel und Bauteilen.
Klasse (6 Wochenstunden):
Pläne:
Fertigungszeichnungen aus den Themenbereichen „Möbelbau”,
„Bautischlerarbeiten” und „Innenausbau”.
Schaubilder:
Axonometrische und perspektivische Darstellung von Möbel und Innenräumen.
Naturaufnahmen:
Aufmaß und Darstellung von Innenräumen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Tischlerkonstruktionen”, „Technologie” und „Werkstätte” erforderlich.
FREIHANDZEICHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Objekte, insbesondere deren Proportionen und Farben, nach der Natur und aus der Vorstellung zeichnerisch darstellen können. Er soll Zeichnungen gefällig beschriften können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Schrift:
Blockschrift, Schriftbild.
Zeichnen und Malen:
Räumliches Sehen. Darstellungstechniken. Zeichnen von Linien, Flächen und Körpern; Zerlegen von Körpern in einfache geometrische Hilfsformen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Schrift:
Ornamentale Schrift, Schriftbild.
Zeichnen und Malen:
Räumliches Darstellen; Farbe.
Skizzieren:
Darstellung von Möbel, Innenräumen und Raumdetails unter besonderer
Berücksichtigung von Proportion und Maßstab.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis und in anderen Pflichtgegenständen.
Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Bilder und Filme sowie durch Lehrausgänge gefördert.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Normenprüfungen an Hilfs- und Werkstoffen des Fachgebietes kennen. Er soll die in der Praxis häufigen Aufgaben der Güteprüfung lösen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Messen:
Funktion der Meßgeräte, meßtechnische Vorgangsweisen.
Prüfen:
Roh- und Hilfsstoffe; Beschichtungen; Brauchbarkeits- und Haltbarkeitsprüfungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung der Übungsprotokolle und die Ausarbeitung der Laboratoriumsberichte verlangt.
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse ausgehend von Fertigungszeichnungen selbständig, sach- und normgerecht herstellen und facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll den Werkstättenbetrieb nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.
Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (9 Wochenstunden):
Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Benennen, Handhaben und Instandhalten der Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe. Sägen, Hobeln, Stemmen, Bohren, Raspeln, Feilen, Putzen, Schleifen; Messen, Anreißen und Aufreißen. Anfertigen von Holzverbindungen (Fügen, Schlitzen, Zinken, Graten). Oberflächenbehandlung. Herstellen einfacher Werkstücke.
Maschinenwerkstätte:
Einfache Arbeiten an den Holzbearbeitungsmaschinen.
Klasse (18 Wochenstunden):
Maschinenwerkstätte:
Zuschneiden und Formatschneiden an Band- und Kreissägen; Abrichten, Fügen und Aushobeln von Möbel- und Bauteilen; Fräsen von Nuten, Fälzen, Fasen, Rundungen und Abplattungen; Schleifen an der Band- und Kantenschleifmaschine; Holzdrechseln.
Leimen, Pressen, Furnieren:
Auswahl und Zuschnitt von Furnieren; händisches und maschinelles Fügen und Zusammensetzen von Furnieren; Aufleimen und Kleben von Furnieren und Furnierersatzstoffen; Verleimen von stumpfen und profilierten Fugen.
Oberflächenbehandlung:
Schleifen von Massivholz und furnierten Möbelteilen; Beizen, Pinsel- und Spritzlackieren; Imprägnieren und Aufbringen von Lasuren.
Möbelbau:
Anfertigen von Tischen und Korpusmöbel in Massivbau, Stollenbau und Plattenbau. Zusammenbauen und Einpassen von Möbelteilen; Anfertigen von Bauteilen; Anschlagen, Einlassen und Befestigen von Beschlägen; Montieren von Verschlüssen und Schlössern. Einbau und Montage von Möbel- und Bauteilen.
Klasse (18 Wochenstunden):
Maschinenwerkstätte:
Aufrüsten, Einstellen und Arbeiten an Standardholzbearbeitungsmaschinen unter Anwendung rationeller Fertigungsmethoden und Arbeitsabläufe; Fräsen von Profilen an geraden und geschweiften Möbelteilen. Arbeiten an Spezialholzbearbeitungsmaschinen (mehrspindelige Hobel- und Fräsmaschine, Dübel- und Reihenbohrmaschine, Kantenanleimmaschine). Lang- und Formdrechseln.
Möbelbau:
Anfertigen von Klapp- und Drehtischen, Schreib- und Schrankmöbel; Anfertigen und Montieren von Einbaumöbel, Deckenuntersichten und Wandverkleidungen; Herstellen von Lehren und Schablonen für eine rationelle Fertigung.
Bautischlerei:
Herstellen von Bauteilen, Fenster und Innentüren; Anschlagen und Versetzen.
Arbeitsvorbereitung:
Arbeitsaufträge, Arbeitsplanung (Werkstattzeichnung, Stücklisten, Zuschnittpläne), Arbeitssteuerung und Kontrolle.
Klasse (18 Wochenstunden):
Maschinenwerkstätte:
Aufrüsten und Einstellen von Standard- und Spezialholzverarbeitungsmaschinen zur rationellen Fertigung von Möbel- und Bauteilen; Schablonenfräsen; Bedienen von programmgesteuerten Holzbearbeitungsmaschinen. Querholzdrechseln und Plandrehen.
Möbelbau:
Herstellen von anspruchsvollen Einzel-, Sitz- und Liegemöbel,
Deckenuntersichten und Wandverkleidungen sowie von
Gesamteinrichtungen. Kerb- und Flachschnitt.
Bautischlerei:
Bauteile, Fenster und Türen mit Sonderbeschlägen; Außentüren,
Portale; Raumtrennwände.
Schärfen und Instandhaltung:
Schärfen und Instandhaltung von Maschinenwerkzeugen; Wartung der Maschinen.
Arbeitsvorbereitung:
Vor- und Nachkalkulation von Arbeitsaufträgen. Bestellwesen. Führung von praxisüblichen Dateien; statistische Auswertung. Lagerhaltung.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind dem Schüler im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Auftrag bis zur Abnahme kennenlernt. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen.
Schuleigene Baustellen (Außenbaustellen) tragen zur Praxisnähe des Unterrichtes bei; sie bedürfen sorgfältiger Planung, um wirtschaftliche Methoden und einen der Praxis entsprechenden Arbeitsablauf zu gewährleisten.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1A.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1A.
BAUKONSTRUKTION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für den Innenausbau bedeutsamen Elemente der Baukonstruktion kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Begriffe:
Bauwerke (Arten, Konstruktion, Elemente, Bauweisen). Ablauf des Bauvorhabens.
Wand- und Deckenkonstruktionen:
Fundamente, Massivwände, Leichtwände, Holzwände. Massiv- und Holzdecken.
Baustoffe:
Natürliche und künstliche Bausteine; Beton.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der modernen Baupraxis. Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert in den einzelnen Themenbereichen die Behandlung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Bauordnung und der Normen. Ein ökologisch maßvoller und wirtschaftlich vertretbarer Einsatz von Energie sollte angestrebt sowie energie- und umweltgerechte Anwendungstechnologien (auf dem jeweiligen Stand der Technik) sollten vermittelt werden.
Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Lehrausgänge und Exkursionen gefördert.
Zur Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Tischlerkonstruktionen”, „Technologie”, „Konstruktionsübungen” und „Werkstätte” erforderlich.
LEBENDE FREMDSPRACHEN
(Englisch)
Siehe Anlage 1A.
REFA
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im REFA-Grundlehrgang definierten Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsstudiums beherrschen.
Lehrstoff:
Klasse (1 Wochenstunde):
Methoden:
Ergonomie, 6-Stufen-Methode, Wertanalyse; Gestaltung von
Materialfluß, Arbeitsplatz und Arbeitslauf.
Techniken:
Systemgestaltung.
Klasse (2 Wochenstunden):
Methoden:
Arbeitspädagogik und Arbeitssicherheit. Datenerfassung (Ablaufanalyse, Zeitwirtschaft, Verteilzeitaufnahme).
Techniken:
Leistungsgradbeurteilung, Zeitaufnahme, Arbeitsunterweisung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis. Die Regeln werden zweckmäßigerweise aus anschaulichen Beispielen abgeleitet. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Betriebstechnik” erforderlich.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1A.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
Anlage 1A.1.3
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR ZIMMERER
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände *) Klasse Summe pflich-
```
-
-
- tungs-
-
```
gruppe
```
```
1 Religion ...................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch ....................... 3 2 2 2 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) 2 2 - - (I)
4 Geschichte .................... - 2 - - (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde 2 - - - (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Dieses Dokument ersetzt nicht die offizielle Publikation im Bundesgesetzblatt. Für eventuelle Ungenauigkeiten bei der Übertragung in dieses Format wird keine Haftung übernommen.
Dieser Text wird zu den eigenen Weiterverwendungsbedingungen von RIS veröffentlicht, nicht unter einer Legalize-Lizenz oder einer Public-Domain-Lizenz.
RIS
CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International)
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundeskanzleramt der Republik Österreich (https://www.ris.bka.gv.at/). Lizenziert unter CC BY 4.0 (Creative Commons Namensnennung 4.0 International). Aus den Daten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.