Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Politische Bildung ............ - - 2 2 III
7 Leibesübungen ................. 2 2 2 2 (IVa)
8 Mathematik und angewandte
Mathematik .................... 4 2 - - (I)
9 Darstellende Geometrie ........ 3 - - - (I)
10 Chemie, angewandte Chemie und
Umwelttechnik ................. 2 1 - - II
11 Elektronische Datenverarbeitung
und angewandte elektronische
Datenverarbeitung ............. - 2 - - I
12 Baukonstruktion ............... 3 3 3 3 I
13 Baumechanik ................... - 2 2 2 I
14 Holzbau ....................... 3 3 3 3 I
15 Baubetrieb .................... - - 2 3 I
16 Konstruktionsübungen .......... 4 4 5 5 I
17 Werkstättenlaboratorium ....... - - 2 - III
18 Werkstätte .................... 9 12 14 15 (Va)
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 36- 36- 36- 36- 148 *)
39 39 39 39
19 Pflichtpraktikum ............. mindestens vier Wochen vor dem
Eintritt in die letzte Klasse.
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Freigegenstände *) Klasse Summe pflich-
```
-
-
- tungs-
-
```
gruppe
```
```
Stenotypie ...................... 2 2 - - (V)
Lebende Fremdsprache (Englisch) . - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete *1) (.....) - - 2 2 I bis VI
```
```
Unverbindliche Übungen *)
```
```
Leibesübungen ......... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht *)
```
```
Deutsch ........................ *2) *2) *2) *2) (I)
Lebende Fremdsprache (......) .. *2) *2) *2) *2) (I)
Mathematik und
angewandte Mathematik .......... *2) *2) (I)
```
```
*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1A Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1A.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1A.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE
EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1A.
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1A.
LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch)
Siehe Anlage 1A.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1A.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1A.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND
POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 1A.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Algebra:
Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichung), Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen), Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,
Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen
Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit), Trigonometrie des
rechtwinkeligen Dreiecks.
Klasse (2 Wochenstunden):
Algebra:
Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen, quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme bis zu 2 Variablen, Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreisfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen, graphische Darstellung von Funktionen.
Geometrie:
Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und des Cosinussatzes.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Rechensicherheit bei der Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In jeder Klasse drei einstündige Schularbeiten.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen können. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzten Körper und spezielle einfache Flächen:
Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß Önorm A 6061. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordnung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche, Konturerzeugende von Zylinder und Kegelflächen.
Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:
Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen, Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke. Drehen einer Ebene in einer Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf fachbezogene technische Objekte.
Normalriß eines Kreises:
Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen Objekten.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Konstruktionsunterricht der Fachrichtung. Es empfiehlt sich, neue geometrische Begriffe anhand konkreter technischer Objekte einzuführen. Die zunehmende Bedeutung computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Im Sinne der Praxisbezogenheit erscheint es zweckmäßig, Konstruktionsvorgänge am Objekt zu erklären, sodaß sich die Verwendung von Spuren und Rißsachen erübrigt.
Zwei Schularbeiten.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für den Ausbildungszweig bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen.
Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der facheinschlägigen Werk- und Hilfsstoffe beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Begriffe und Gesetze:
Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidtionszahl; Protolyse; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.
Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:
Metalle, Nichtmetalle; Redoxreihe; Galvanostegie.
Klasse (1 Wochenstunde):
Kohlenwasserstoffe:
Molekularer Aufbau, Nomenklatur, Rohstoffbasis, in organischen Werkstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen. Kunststoffe (Molekularer Aufbau, Eigenschaften).
Umwelttechnik:
Luft-, Wasser-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip; Interessenkonflikte).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Ausbildungszweig. Die erforderlichen Versuche werden zweckmäßigerweise vor allem in der 2. Klasse durch bildliche Darstellungen unterstützt.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND
ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1A.
BAUKONSTRUKTION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die bautechnischen Verfahren und Konstruktionen des Fachgebietes kennen. Er soll Bausysteme und Baustoffe norm- und fachgerecht auswählen können. Er soll einfache haustechnische Anlagen kennen.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Begriffe:
Hoch- und Tiefbau, Bauwerk (Art, konstruktive Elemente), Bauweisen;
Ablauf des Bauvorhabens.
Bauplatz:
Abstecken, Baugrund, Erdarbeiten; einfache Gründungen (Fundamente, Abdichtungen).
Aufgehendes Mauerwerk:
Massivwände, Rauchfänge, Leichtwände, Zwischenwände.
Deckenkonstruktionen:
Massivdecken, Deckenuntersichten, Fußböden.
Baustoffe:
Natürliche und künstliche Bausteine (gebrannte und ungebrannte),
Beton, Bindemittel.
Klasse (3 Wochenstunden):
Dachkonstruktionen:
Dachausbauten, Dachdecker- und Bauspenglerarbeiten. Flachdächer, Terrassen, Balkone, Loggien, Brüstungen und Geländer, bauphysikalische Probleme.
Stiegen:
Massiv- und Stahlkonstruktionen; Stiegengeländer.
Baustoffe:
Eisen und Stahl, Nichteisenmetalle. Dämmstoffe, Sperrstoffe, Kitte.
Klasse (3 Wochenstunden):
Ausbauarbeiten:
Wand- und Deckenputz. Wand- und Deckenverkleidungen. Fenster, Türen, Tore, Portale; Beschläge; Verglasungen; Glasdächer und Sonnenschutz. Anstrich.
Hauskanalisation:
Ableitung der Schmutz-, Fäkal- und Niederschlagswässer.
Kleinkläranlagen, Senk- und Sickergruben.
Baustoffe:
Putz und Putzträger; Glas, Kunststoffe, Farben und Anstriche.
Klasse (3 Wochenstunden):
Bauphysik:
Schall-, Wärme- und Feuchtigkeitsschutz (Taupunkt, Dampfdiffusion).
Haustechnik:
Heizung. Lüftung. Installationen.
Vermessungswesen:
Längenmessung, Lage- und Höhenmessung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Zweckmäßigerweise werden in jedem Themenbereich die einschlägigen physikalischen Vorkenntnisse der Schüler angesprochen und in die baupraktische Anwendung umgesetzt. Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert in den einzelnen Themenbereichen die Behandlung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Bauordnung und der Normen.
Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Lehrausgänge und Exkursionen gefördert.
Für die Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Konstruktionsübungen” und „Werkstätte” wichtig.
Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen im Felde (Vermessungswesen) beträgt in der 4. Klasse eine halbe Wochenstunde.
BAUMECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einfache Tragsysteme dimensionieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Kräfte:
Arten, Zusammensetzung und Zerlegung (graphisch und rechnerisch),
Gleichgewichtsbedingungen, Momente, Kräftepaare.
Standsicherheit:
Kippen, Gleiten; Schwerpunkt von Flächen, Lastaufstellung.
Rechnerische Ermittlung von Auflagerkräften.
Fachwerke:
Arten, Lastfälle, einfacher Cremonaplan.
Klasse (2 Wochenstunden):
Träger:
Einfache Träger auf zwei Stützen, Querkraft, Normalkraft und Momentenverlauf. Durchlaufträger (ohne Berechnung). Bewehrungs- und Biegepläne.
Festigkeitslehre:
Trägheitsmoment und Widerstandsmoment, Zug, Druck, Biegung, Abscherung, Schub. Zentrisches Knicken einfacher Stäbe (Holz, Stahl). Ausmittiger Zug und Druck, Fundamentbemessung. Einfache Schraub-, Schweiß- und Holzverbindungen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Dachtragwerke:
Bemessen von Pfetten- und Sparrendächern einschließlich aller
Tragglieder.
Hallenkonstruktionen:
Fachwerk, Dreigelenksrahmen einschließlich aller Sekundärträger
(Brett-, Kantholz- und schichtverleimte Konstruktionen).
Brücken:
Hänge- und Sprengwerke, Balkenbrücke.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis.
In jeder Klasse zwei Schularbeiten.
HOLZBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, Werkzeuge und Maschinen sowie die einschlägigen Normen kennen. Er soll Aufgaben des Holzbaues selbständig statisch und konstruktiv bearbeiten können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Holz:
Aufbau, Eigenschaften, Holzbringung, Fehler und Krankheiten, Schädlinge, Holzlagerung, Holzauswahl und Holztrocknung.
Holzschutz:
Baulicher Holzschutz, chemischer Holzschutz,
vorbeugende Maßnahmen, Brandschutz.
Zimmerei:
Einrichtungen, Vorrichtungen, funktioneller Ablauf, Werkzeuge (Arten, Wirkungsweise, Verwendung und Instandhaltung).
Konstruktionen:
Holzverbindungen und Verbindungsmittel, Träger, Hänge- und Sprengwerke, Decken und Fußböden.
Klasse (3 Wochenstunden):
Konstruktionen:
Dächer (Sparrendächer, Pfettendächer, einschließlich aller Tragglieder, Dachausmittlung, Binder- und Pfettenteilung, Austragung von Grat und Ichsensparren und den dazugehörigen Schiftern), Stiegen (Arten, Verziehung, Dimensionierung, Oberflächenbehandlung, Bauvorschriften).
Holzbearbeitungsmaschinen:
Arten, Antrieb, Wartung, Schutzmaßnahmen.
Klasse (3 Wochenstunden):
Hilfsstoffe:
Isolier- und Dämmstoffe, Leichtbaustoffe, Sperrstoffe, Kitte,
Klebe- und Anstrichmittel, Leime.
Konstruktionen:
Riegel- und Blockbau, Ständer und Tafelbauweisen, Hallen (2- und 3- Gelenksrahmen).
Klasse (3 Wochenstunden):
Gerüstungen:
Staffelgerüste, Leitergerüste, abgebundene Gerüste, Ausschußgerüste, Lehrbogengerüste, Schutzmaßnahmen.
Konstruktionen:
Pölzen von Baugruben und Künetten, Stahlbetonschalungen, Leimbau.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Zweckmäßigerweise werden in jedem Themenbereich die einschlägigen physikalischen Vorkenntnisse der Schüler angesprochen und in die baupraktische Anwendung umgesetzt. Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert in den einzelnen Themenbereichen die Behandlung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Bauordnung und der Normen.
Die Anschaulichkeit des Unterrichtes wird durch Modelle, Bilder und Filme sowie durch Lehrausgänge und Exkursionen gefördert.
Für die Abstimmung von Theorie und Praxis sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Baukonstruktion”, „Baumechanik” und „Konstruktionsübungen” und „Werkstätte” wichtig.
BAUBETRIEB
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll unter Anleitung der Abrechnungen und Bauüberwachungen von Bauvorhaben des Fachgebietes mittlerer Größe norm- und fachgerecht durchführen können. Er soll die Einsatzmöglichkeiten und Wartungserfordernisse von Baumaschinen kennen.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Organisation:
Bauvorschriften; Vertrags- und Fachnormen. Baustellenrichtung;
Ablaufplanung.
Baumaschinen und -geräte:
Einsatz, Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit, Wartung, Kosten.
Klasse (3 Wochenstunden):
Vergabe:
Kostenschätzung, Mengenermittlung, Materialbedarf, Leistungsverzeichnis, Ausschreibung, Kalkulation, Anbot, Auftragserteilung.
Abrechnung:
Teilrechnung, Schlußrechnung, Nachkalkulation.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Daher kommt der Bearbeitung von Übungsbeispielen aus der Praxis, der Besprechung ausgeführter Projekte und der Anwendung vorhandener EDV-Programme große Bedeutung zu.
Betriebs- und Baustellenbesichtigungen ergänzen
den Unterricht.
Für die rechtzeitige Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung” und „Werkstätte” wichtig.
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll selbständig einfache normgerechte Bau- und Konstruktionspläne anfertigen können.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Elemente:
Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung,
Bemaßung und Beschriftung.
Fertigkeiten:
Maßstäbliches Zeichnen einfacher Konstruktionen.
Klasse (4 Wochenstunden):
Pläne:
Grundrisse, Schnitte und einfache Details nach gegebenen Planunterlagen.
Klasse (5 Wochenstunden):
Pläne:
Einreichplan, Polierplan und Detailpläne eines kleineren Bauvorhabens nach Entwurfsvorlage.
Klasse (5 Wochenstunden):
Pläne:
Statische Bemessung und Ausführungspläne aus dem Holzbau.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Baupraxis. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Baukonstruktion”, „Baumechanik” und „Holzbau” wichtig.
WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Normenprüfungen an Hilfs- und Werkstoffen des Fachgebietes kennen. Er soll die in der Baupraxis häufigen Aufgaben der Güteprüfung lösen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Messen:
Funktion der Meßgeräte, meßtechnische Vorgangsweisen.
Prüfen:
Roh- und Hilfsstoffe; Eignungs- und Güteprüfungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Verfahren in der Baupraxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolles und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die praktischen Arbeiten des Zimmerers ausgehend von normgerechten Zeichnungen selbständig, sach- und normgerecht durchführen können. Er soll den Baustellenbetrieb nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen können.
Der Schüler soll die Sicherheitsvorschriften für Baustellen insbesondere Dienstnehmerschutzverordnung und die einschlägigen Verordnungen und Normen kennen und beachten.
Lehrstoff:
Klasse (9 Wochenstunden):
Handwerkstätte:
Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung, Handhabung der Werkzeuge. Fertigkeiten (Messen, An- und Aufreißen, Zurichten der Hölzer, Sägen, Behauen, Schlitzen, Stemmen, Zapfenschneiden, Nageln, Hobeln, Bohren, Herstellen von Werkstoff- bzw. Holzverbindungen, Träger verschiedener Art, Knotenpunkte).
Klasse (13 Wochenstunden):
Handwerkstätte:
Aufschnüren, Abbinden, Bezeichnen der Hölzer, Herstellen von Werkstoffverbindungen mit Dübeln, Laschen aus Holz und Metall, Verankerungen, Austragung schräger Kopfbänder, Austragung einfacher Grat-, Ichsen- und Schiftsparren.
Maschinenhalle:
Handhabung und Verwendung von stationären Zimmereimaschinen, Anwendung von Handmaschinen, Fertigkeiten (Zinken, Graten, Fasen, Abrichten und Leimen).
Klasse (14 Wochenstunden):
Handwerkstätte:
Austragen von Graten, Kehlen und Schiftern, Aufreißen und Herstellen von Hallenbindern, einfachen Dachstühlen und Holzwänden.
Maschinenhalle:
Handhaben und Instandhalten der verwendeten Werkzeuge und Maschinen sowie der Einrichtungen und Arbeitsbehelfe, Fertigkeiten (Schneiden, Hobeln, Fräsen, Schlitzen, Leimen), Aufreißen und Herstellen von geraden Stiegen.
Klasse (16 Wochenstunden):
Handwerkstätte:
Aufstellen von Gerüstungen, Lehrbögen, gewendelten Absteifungen und Schalungen. Anfertigen von Dachstühlen, Brücken und Stiegen (Modelle), Vorrichten von Schindeln und Durchführen von Schindeldeckungen. Rechnerischer Abbund.
Maschinenhalle:
Leimbau (Handhaben und Instandhalten der verwendeten Werkzeuge und Maschinen), Stiegenbau, Brückenbau, einfaches Schweißen.
Arbeitsvorbereitung:
Anboterstellung, Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen, Arbeitsplanung, Aufmaß und Arbeitsbestätigungen, Materialbedarf, Kalkulation und Abrechnung von Arbeitsaufträgen, Lagerhaltung, Bestellisten.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind dem Schüler im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretischtechnischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.
Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Baustellenorganisation vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Auftrag bis zur Abnahme kennenlernt. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein vom Schüler geführtes Arbeitsheft mit chronologischen Eintragungen.
Schuleigene Baustellen (Außenbaustellen) tragen zur Praxisnähe des Unterrichtes bei; sie bedürfen sorgfältiger Planung, um wirtschaftliche Baumethoden und einen der Praxis entsprechenden Ablauf zu gewährleisten.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1A.
B. FREIGEGENSTÄNDE STENOTYPIE
Siehe Anlage 1A.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll branchenübliche englische Texte, insbesondere Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, unter Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern lesen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können. Er soll komplexere Sachverhalte des Alltags und der Berufswelt, erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches, in verständlichem Englisch mündlich und schriftlich beschreiben und diskutieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Alltag und Aktuelles:
Kompliziertere Sachverhalte.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Berufliche Auslandsbeziehungen.
Technik und Hilfswissenschaften:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Schutz, Wartung und Pflege einfacher Objekte).
Klasse (2 Wochenstunden):
Umwelt, Alltag und Aktuelles:
Kontroversielle Themen, die volks- und sprachbedingte Unterschiede
illustrieren.
Wirtschaft und Arbeitswelt:
Wirtschafts- und Arbeitsformen in Österreich und im
angelsächsischen Bereich.
Technik:
Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung, Pflege, Entstörung, Reparatur).
Didaktische Grundsätze:
Wie im Pflichtgegenstand Englisch.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1A.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
D. FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
Anlage 1A.2.1
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR CHEMIE
AUSBILDUNGSZWEIG TECHNISCHE CHEMIE
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden
Pflichtgegenstände *) Klasse Summe Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
1 Religion ......................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch .......................... 3 2 2 2 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) .. 2 2 1 - (I)
4 Geschichte ....................... - 2 - - (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde .. 2 - - - (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Politische Bildung ............... - - 2 2 III
7 Leibesübungen .................... 2 2 2 2 (IVa)
8 Mathematik und angewandte
Mathematik ....................... 4 3 - - (I)
9 Elektronische Datenverarbeitung
und angewandte elektronische
Datenverarbeitung ................ - 2 - - I
10 Physik und angewandte Physik ..... 4 3 - - (II)
11 Mikrobiologie .................... - - 2 - I
12 Stöchiometrie .................... 2 2 - - I
13 Allgemeine und anorganische Chemie 5 3 2 2 I
14 Analytische Chemie ............... 2 2 2 2 I
15 Analytisches Laboratorium ........ 10 10 10 - I
16 Organische Chemie ................ - 3 2 3 I
17 Organisch-präparatives
Laboratorium ..................... - - 5 - I
18 Chemische Technologie *1) ........ - - 3 4 I
19 Chemisch-technologisches
Laboratorium ..................... - - - 16 I
20 Chemische Verfahrenstechnik ...... - - 3 3 I
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 35- 35- 35- 35- 144 *)
38 38 38 38
21 Pflichtpraktikum ................. mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die letzte
Klasse.
```
```
Wochenstunden
Freigegenstände *) Klasse Lvpfl.
1 2 3 4 Gruppe
```
```
Stenotypie ........................... 2 2 - - (V)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... - - - 2 (I)
Technisches Zeichnen und Darstellende
Geometrie ............................ 2 - - - II
Betriebswirtschaft ................... - - - 2 II
Angewandte elektronische
Datenverarbeitung .................... - - 2 - I
Aktuelle Fachgebiete ( ) ............. - - 2 2 I bis
VI
```
```
Unverbindliche Übungen *)
```
```
Leibesübungen ............... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht *)
```
```
Deutsch .............................. *2) *2) *2) *2) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *2) *2) *2) - (I)
Mathematik und angewandte Mathematik . *2) *2) - - (I)
```
```
*1) Einschließlich Umwelttechnik.
*2) Bei Bedarf in jeder Klasse ein oder zwei Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1A Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1A.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1A.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Siehe Anlage 1A.
LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch)
Siehe Anlage 1A.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1A.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1A.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 1A.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Algebra:
Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen, rein quadratische Gleichung). Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen). Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,
Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen
Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit), Trigonometrie des
rechtwinkeligen Dreiecks.
Klasse (3 Wochenstunden):
Algebra:
Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen, quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, lineare Gleichungssysteme bis zu 3 Variablen, Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreisfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen, graphische Darstellung von Funktionen.
Statistik:
Mittelwert und Standardabweichung.
Geometrie:
Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und des Cosinussatzes.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Rechensicherheit bei der Anwendung auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In jeder Klasse drei einstündige Schularbeiten.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE
DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1A.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.
Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik und in der naturwissenschaftlichen Weltsicht grundlegende Kenntnisse besitzen.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Allgemeine Physik:
Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.
Internationales Einheitensystem (SI).
Mechanik des Massenpunktes:
Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, Translation, Rotation, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, die Newtonschen Axiome). Arbeit und Leistung. Energie, Impuls, Drehimpuls, Erhaltungssätze. Reibung. Dynamik der Rotation. Gravitation.
Mechanik deformierbarer Körper:
Hydro- und Aerostatik (Aggregatzustände, Druck, Schweredruck). Oberflächenspannung und Kapillarität. Strömungen (laminare und turbulente Strömung, Viskosität). Der deformierbare feste Körper (Spannung, Dehnung).
Temperatur und Wärme:
Temperaturbegriff, Temperaturmessung, Wärmeenergie, Kalorimetrie. Ausdehnung durch Wärme. 1. und 2. Hauptsatz der Wärmelehre.
Aggregatzustände:
Phasenumwandlungen. Reale Gase, Joule-Thomson-Effekt
(Gasverflüssigung, Wärmepumpe).
Strahlenoptik:
Reflexion, Brechung, Optische Geräte. Lichtgeschwindigkeit.
Klasse (3 Wochenstunden):
Schwingungen und Wellen:
Schwingungen, Wellen, Interferenz, Beugung. Stehende Wellen.
Modulation. Schallwellen.
Wellenoptik:
Interferenz, Beugung, Polarisation. Spannungsoptik. Absorption,
Dispersion, Streuung.
Elektrizität:
Ladung, elektrisches Feld. Spannung, Strom, Arbeit, Leistung.
Elektronenleiter, Ionenleiter, Halbleiter.
Magnetismus:
Elektromagnetismus. Elektromagnetische Induktion. Generator, Motor.
Magnetische Eigenschaften der Stoffe.
Wechselstrom:
Wechselstromgrößen. Transformator. Drehstrom.
Weltbild:
Zusammenhänge der Teilgebiete der klassischen Physik. Auswirkungen der modernen Physik (Relativitätstheorie, Quantenphysik, Kernphysik, sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus dem Bereich der Chemie.
MIKROBIOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten Theorien der Biologie und der Mikrobiologie kennen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Entstehung des Lebens:
Chemische Evolution. Belebte und unbelebte Materie.
Zelle:
Bau und Funktion der Zellorganellen.
Gewebe:
Ein- und Vielzelligkeit. Zellteilung. Grundformen pflanzlichen und
tierischen Gewebes. Physiologie.
Mikrobiologie:
Arten und Bedeutung der Mikroorganismen im Stoffkreislauf der Natur. Vermehrung, Morphologie, Physiologie.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis des Fachgebietes.
Die Anschaulichkeit des Unterrichts wird durch den Einsatz audiovisueller Hilfsmittel erhöht.
STÖCHIOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Ergebnisse von quantitativen chemischen Analysen rechnerisch auswerten und stöchiometrische Berechnungen sicher durchführen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Begriffe:
Masse, Volumen, Dichte. Chemische Formeln.
Gehalt von Lösungen:
Definition der Gehaltsgrößen. Herstellen von Lösungen. Umrechnen
von Gehaltsgrößen. Mischungsrechnungen.
Chemische Reaktionsgleichungen:
Stoffbilanzen und Elektronenbilanzen. Umsatzberechnungen reiner und
unreiner Stoffe.
Gravimetrie:
Berechnung gravimetrischer Bestimmungen,
stöchiometrischer Faktor, Massenanteile, Elektrogravimetrie.
Volumetrie:
Gehalt von Maßlösungen, Berechnung von Titrationen (Säure/Base-, Redox-, Fällungs- und Komplexbildungstitrationen).
Klasse (2 Wochenstunden):
Chemisches Gleichgewicht:
Massenwirkungsgesetz; Gasgleichgewichte; Säure-Base-Gleichgewichte und pH-Berechnungen; Löslichkeitsprodukt; Komplexgleichgewichte.
Gase:
Zustandsänderungen und Reduktion auf Normalbedingungen, allgemeine Zustandsgleichungen für ideale Gase; Daltonsches Gesetz, Zusammensetzung von Gasgemischen; Umsatzberechnungen mit Gasen.
Integration:
Elektrometrische und photometrische Analysen aus der Laboratoriumspraxis.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Erfordernisse der Praxis in chemischen Laboratorien.
Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung von Vorkenntnissen empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der fachlich-theoretischen Pflichtgegenstände.
Um Fehler zu vermeiden, erweist es sich als zweckmäßig, Rechenergebnisse durch Schätzen auf Plausibilität zu überprüfen sowie die Rechengenauigkeit auf die verwendeten Analysenmethoden abzustimmen.
In jeder Klasse sind drei einstündige Schularbeiten zulässig.
ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe, Gesetze, Eigenschaften und Reaktionen anorganischer Stoffe kennen. Er soll Vorkommen, Herstellungsverfahren und Nutzung der Elemente und ihrer gebräuchlichsten Verbindungen sowie ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff:
Klasse (5 Wochenstunden):
Allgemeine Chemie:
Terminologie (Nomenklatur und Symbolik), stöchiometrische Grundgesetze, Reaktionsgleichungen. Atombau und Periodensystem der Elemente. Chemische Bindung. Reaktionstypen.
Anorganische Chemie:
Gesetzmäßigkeiten chemischer Reaktionen am Beispiel von Wasserstoff, Sauerstoff, Chlor, Stickstoff, Phosphor, Schwefel und ihrer Verbindungen.
Klasse (3 Wochenstunden):
Allgemeine Chemie:
Atomkern, Elektronenhülle. Periodizität von Eigenschaften.
Chemische Bindung (Atombindung, Ionenbindung).
Anorganische Chemie:
Elemente der 7., 6. und 5. Hauptgruppe des Periodensystems und ihre Verbindungen (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).
Klasse (2 Wochenstunden):
Allgemeine Chemie:
Metallbindung, Komplexbindung.
Anorganische Chemie:
Elemente der 4., 3., 2., 1. und 8. Hauptgruppe des Periodensystems
(Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).
Klasse (2 Wochenstunden):
Allgemeine Chemie:
Radioaktivität (Elementumwandlungen, Zerfallsreihen).
Anorganische Chemie:
Elemente der 1. bis 8. Nebengruppe des Periodensystems und ihre Verbindungen (Vorkommen, Eigenschaften, Herstellung, Nutzung).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis chemischer Gesetzmäßigkeiten und die Häufigkeit des Vorkommens in der Praxis der österreichischen Wirtschaft.
Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe kommt dem Umweltschutz und der Sicherheitstechnik im chemischen Laboratorium und Betrieb besondere Bedeutung zu.
Am besten bewähren sich Unterrichtsmethoden mit zunehmendem Abstraktionsgrad des Lehrstoffes, zB der allmähliche Übergang von der beschreibenden zur erklärenden Darstellung. Die Anschaulichkeit wird durch Demonstrationen, bildliche Darstellungen und aktuelle Beispiele erhöht.
Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit den Lehrern der übrigen fachlich-theoretischen Pflichtgegenstände wichtig.
ANALYTISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Prinzipien und gebräuchlichen Methoden der analytischen Chemie im Fachgebiet kennen, über ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen sowie die Voraussetzungen zum Gelingen gebräuchlicher experimenteller Vorgänge beherrschen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Laboratoriumstechnik:
Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, Umgang mit Chemikalien, Glasbearbeitung, Handhabung von Laboratoriumsgeräten. Anorganisch-präparative Arbeiten.
Quantitative Analyse:
Gravimetrische und volumetrische Einzelbestimmungen.
Qualitative Analyse:
Identifizierungsreaktionen einzelner Kationen und Anionen im Makromaßstab. Trennungsgänge im Halbmikromaßstab.
Klasse (2 Wochenstunden):
Gravimetrie:
Fällungen mit verschiedener morphologischer Ausbildung, Verwendung
organischer Fällungsreagentien.
Volumetrie:
Säure/Base-, Redox-, Fällungs- und komplexometrische Titrationen.
Elektrochemische Analyse:
Elektrogravimetrie, Potentiometrie. Konduktometrie.
Optische Analyse:
Kolorimetrie, Photometrie.
Klasse (2 Wochenstunden):
Qualitative Analyse:
Einzelreaktionen und systematische Trennungsgänge für anorganische Stoffgemische unter Berücksichtigung von Störungen und deren Umgehung. Aufschlußverfahren für unlösliche Stoffe.
Chromatographie:
Gesetzmäßigkeiten chromatographischer Methoden.
Flüssigchromatographie (Papier-, dünnschicht- und säulenchromatographische Trennungen). Gaschromatographie.
Klasse (2 Wochenstunden):
Elektrochemische Analyse:
Direktpotentiometrie, Voltametrie.
Optische Analyse:
Refraktometrie. Polarimetrie. Molekülspektroskopie.
Atomspektroskopie. Kernspektroskopie.
Technische Prüfverfahren:
Physikalische und chemische Untersuchungsmethoden zur Qualitätskontrolle anorganischer und organischer Materialien.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für die praktische Arbeit im Laboratorium sowie der Stand der instrumentellen Analytik. Besonders nützlich im Hinblick auf eine ökonomische Arbeitsweise ist die kritische Behandlung der einzelnen Arbeitsmethoden (Vor- und Nachteile, Grenzen).
Hauptkriterium für die Auswahl der Anwendungsbeispiele ist die Bedeutung für die berufliche Praxis.
ANALYTISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes auftretenden analytischen Aufgaben lösen und die Ergebnisse protokollieren können.
Der Schüler soll die in chemischen Laboratorien des Fachgebietes verwendeten Geräte, Apparate und Chemikalien unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen gewandt handhaben können.
Lehrstoff:
Klasse (10 Wochenstunden):
Laboratoriumstechnik:
Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen, Umgang mit Chemikalien, Glasbearbeitung, Handhabung von Laboratoriumsgeräten. Anorganisch-präparative Arbeiten.
Quantitative Analyse:
Gravimetrische und volumetrische Einzelbestimmungen.
Anorganisch-qualitative Analyse:
Identifizierung einzelner Kationen und Anionen im Makromaßstab. Trennung einfacher Salzgemische im Halbmikromaßstab.
Klasse (10 Wochenstunden):
Quantitative Analyse:
Gravimetrische und titrimetrische Bestimmungen.
Instrumentelle Analyse:
Elektrogravimetrie. Potentiometrie. Konduktometrie. Kolorimetrie.
Photometrie.
Trennverfahren:
Destillation, Umkristallisieren, Extraktion.
Klasse (10 Wochenstunden):
Qualitative Analyse:
Systematische Trennungsgänge für Kationen und Anionen in anorganischen Stoffgemischen, selektive Einzelnachweise. Aufschluß und Identifizierung unlöslicher Stoffe. Abschätzen von Mengenverhältnissen in Stoffgemischen sowie des Reinheitsgrades einzelner Stoffe. Spurennachweise, Mikroskopie.
Chromatographie:
Papier-, dünnschicht- und säulenchromatographische Trennungen
anorganischer und organischer Stoffgemische.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Vielseitigkeit der Methoden, die Häufigkeit der Anwendung in chemischen Laboratorien des Fachgebietes und der Beitrag zur systematischen Einführung in die praxisnahe Verwendung der analytischen Methoden. Bei der Auswahl der Analysebeispiele bewährt sich das Ausgehen vom Ausbildungsstand des Schülers sowie von den in der beruflichen Praxis gebräuchlichen Analyseverfahren. Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen. Zur Praxisnähe gehört auch die Verwendung von prozeßrechnergesteuerten Geräten sowie der Einsatz elektronischer Rechenhilfen zur Auswertung von Analysenergebnissen.
Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderte Gewandtheit bedingt sorgfältige Literaturarbeit und Arbeitsplanung.
Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung theoretischer Vorkenntnisse empfiehlt sich die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Analytische Chemie” und „Stöchiometrie”.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
ORGANISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die berufliche Praxis des Fachgebietes bedeutsamsten Stoffklassen der organischen Chemie, ihre Nutzung und ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen. Er soll den Ablauf der häufigsten organisch-chemischen Reaktionen kennen. Er soll die Nomenklatur, allgemeine physikalische, chemische und physiologische Eigenschaften, Synthesen und Isolierungsverfahren sowie charakteristische Umsetzungen der gebräuchlichsten Stoffklassen kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Chemie des Kohlenstoffs:
Kohlenstoffbindungen, Strukturen organischer Moleküle, Systematik organischer Verbindungen. Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen.
Acyclische Verbindungen:
Alkane, Alkene, Alkine und ihre Derivate mit einer oder mehreren funktionellen Gruppen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Kohlenhydrate:
Mono-, Oligo- und Polysaccharide.
Aromatische Verbindungen:
Aromatizität. Benzol und seine Homologen; chemisch und technisch bedeutsame Derivate mit einer oder mehreren funktionellen Gruppen.
Klasse (3 Wochenstunden):
Aromatische Verbindungen:
Kondensierte Ringverbindungen.
Alicyclische Verbindungen:
Cycloalkane. Terpenoide. Steroide.
Heterocyclische Verbindungen:
Sauerstoff, Schwefel und/oder Stickstoff enthaltende Heterocyclen.
Biochemie:
Eiweißstoffe (Aminosäuren, Peptide, Proteine, Proteide). Hormone, Vitamine.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für die Besonderheiten der Chemie des Kohlenstoffs, die Bedeutung der funktionellen Gruppen für die Eigenschaften und Synthese gebräuchlicher organischer Verbindungen sowie der Umweltbezug.
Durch ständiges Erörtern der gesetzmäßigen Zusammenhänge wird das Verständnis für den Ablauf der organisch-chemischen Reaktionen geschult und erweitert. Zweckmäßigerweise werden auch Sicherheitsbelange besprochen.
ORGANISCH-PRÄPARATIVES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll organische Synthesen durchführen können und die Methoden zur Charakterisierung der Präparate kennen. Er soll die apparativen Hilfsmittel zweckmäßig einsetzen können und die Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung von Laboratoriumsunfällen beherrschen.
Der Schüler soll mit den Vorkehrungen zur Entsorgung und Aufarbeitung von Rückständen vertraut sein.
Lehrstoff:
Klasse (5 Wochenstunden):
Organische Laboratoriumstechnik:
Kristallisieren, Destillieren, Extrahieren, Sublimieren.
Herstellung organischer Präparate:
Einstufen- und Mehrstufenpräparate (Substitutionsreaktionen, Additionsreaktionen, Eliminierung, Umlagerungen, Cyclisierungsreaktionen, Redoxreaktionen). Isolierung von Naturstoffen.
Reinheits- und Identitätsuntersuchungen:
Physikalische, spektroskopische und chromatographische Methoden.
Qualitative Analyse:
Substanzklassentrennung. Funktionelle Gruppenbestimmung. Derivatisierung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Verwendbarkeit der experimentellen Methoden und Arbeitstechniken im organisch-chemischen Laboratorium. Dementsprechend kommt dem Themenbereich „Herstellung organischer Präparate” das größte Gewicht zu. Zweckmäßigerweise werden Ausbeute, Reinheit der Präparate, sorgfältige Literaturarbeit, Arbeitsplanung und Protokollierung der Beobachtungen und Ergebnisse zu beachten sein.
Die praktischen Übungen bedürfen der Vorbereitung durch kurze Vorbesprechungen entsprechend dem Stand des Unterrichtes in den theoretischen Pflichtgegenständen.
CHEMISCHE TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Gewinnung, die Herstellung, die Eigenschaften und die Verarbeitung der in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten chemisch-technischen Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Wasser:
Trink-, Nutz- und Abwasser; Beurteilungskriterien, Anforderungen,
Aufbereitung. Umwelttechnische Maßnahmen.
Natrium, Chlor und ihre Verbindungen:
Natriumchlorid (Gewinnung, Verwendung, Bedeutung des Salzmonopoles). Natriumcarbonat (Solvay-Verfahren). Chlor (Herstellung, Eigenschaften, Verwendung); Natronlauge, Chlorwasserstoff, Salzsäure. Umwelttechnische Maßnahmen.
Stickstoff und seine Verbindungen:
Herstellung, Eigenschaften und Verwendung von Ammoniak (Haber-Bosch-Verfahren), von Salpetersäure (Ostwald-Verfahren) und Stickstoffdüngemitteln. Umwelttechnische Maßnahmen.
Phosphor und seine Verbindungen:
Rohstoffe, Verarbeitung, Herstellung von Phosphor, Phosphorsäure und ihrer technisch bedeutenden Salze. Umwelttechnische Maßnahmen.
Schwefel und seine Verbindungen:
Rohstoffe, Verarbeitung, Gewinnung und Herstellung von Schwefel und Schwefeloxiden; Schwefelsäure (Kontaktverfahren, Eigenschaften, Verwendung). Umwelttechnische Maßnahmen.
Steine und Erden:
Baustoffe (Kalk, Gips, Zement). Keramik (Porzellan, Steingut, Steinzeug), Ziegel, feuerfeste Materialien. Glas.
Metall:
Eisen, Stahl und Eisenlegierungen, Nichteisenmetalle und ihre Legierungen (Rohstoffe, Herstellung, Verarbeitung, Eigenschaften und Verwendung).
Klasse (4 Wochenstunden):
Erdöl und Erdgas:
Vorkommen, Exploration, Förderung, Aufbereitung, Transport,
Eigenschaften. Umwelttechnische Maßnahmen.
Erdöl-Verarbeitungsprodukte:
Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.
Umwelttechnische Maßnahmen.
Braun- und Steinkohle:
Vorkommen, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.
Umwelttechnische Maßnahmen.
Pflanzliche und tierische Öle, Fette und Wachse:
Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.
Umwelttechnische Maßnahmen.
Holz, Zellstoff und Stärken:
Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.
Umwelttechnische Maßnahmen.
Wasch- und Reinigungsmittel:
Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.
Umwelttechnische Maßnahmen.
Kunststoffe:
Rohstoffe, Verarbeitung, Produkte, Eigenschaften, Verwendung.
Umwelttechnische Maßnahmen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die österreichischen Rohstoffvorkommen und die Möglichkeiten der Verarbeitung von Rohstoffen in der chemischen Industrie Österreichs.
CHEMISCH-TECHNOLOGISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll gängige technisch-analytische und chemisch-technologische Aufgaben aus der Praxis des Fachgebietes lösen und über die Arbeiten und deren Ergebnisse Bericht erstatten können.
Lehrstoff:
Klasse (16 Wochenstunden):
Technisch-analytische Aufgaben:
Prüfung (Präzision, Richtigkeit), Modifizierung und Entwicklung von
Analysenmethoden.
Chemisch-technologische Aufgaben:
Identifizierung und Charakterisierung von anorganischen und organischen Rohstoffen, Zwischen- und Fertigprodukten. Probleme der Produktion und der Anwendungstechnik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes. Daher kommt der Arbeits- und Versuchsplanung besondere Bedeutung zu.
Der Praxisbezug wird durch die Verwendung von Fachliteratur gefördert. Zwecks rechtzeitiger Erarbeitung theoretischer Vorkenntnisse ist die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Chemische Technologie” und „Analytische Chemie” erforderlich.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
CHEMISCHE VERFAHRENSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau und die Wirkungsweise der in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten Maschinen, Apparate und verfahrenstechnischen Operationen einschließlich der Sicherheitsmaßnahmen und des Umweltschutzes kennen. Er soll Materialdurchsatz und Energiebedarf abschätzen können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Mechanische Verfahrenstechnik:
Trennverfahren (Abscheidung von Partikeln und Feststoffen aus fluiden Phasen, Klassieren in Gasen). Zerkleinerung (Stoffeigenschaften und Maschinen). Agglomeration (Agglomerate und Verfahren). Mischen von Flüssigkeiten und Feststoffen. Lagern von Schuttgütern (Fließverhalten, Bunkern). Hydraulischer und pneumatischer Transport. Begasen von Flüssigkeiten.
Energietechnik:
Technischer Wärmetransport, Heizen und Kühlen, Wärmeaustauscher.
Klasse (3 Wochenstunden):
Thermische Trennverfahren für fluide Phasen:
Verdampfen, Destillieren, Flüssigkeitsextraktion.
Thermische Trennverfahren mit festen Phasen:
Kristallisation, Trocknung, Feststoffextraktion.
Thermische Trennverfahren an Grenzflächen:
Sorption, Ionenaustausch, Membranverfahren.
Meß- und Regelungstechnik:
Aufnehmer, Regelkreise, Zeitverhalten von Regelkreisgliedern.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der chemisch-technischen Praxis, weshalb besonders auf dem Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird.
Dem Umweltschutz und den Sicherheitsmaßnahmen im chemischen Betrieb kommen besondere Bedeutung zu.
Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1A.
B. Freigegenstände
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1A.
LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch)
Siehe Anlage 1A.
TECHNISCHES ZEICHNEN UND DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll technische Zeichnungen einfacher Objekte, von der Freihandskizze bis zur pausfähigen Zeichnung, sowie Skizzen, Fließbilder und Pläne aus dem Fachgebiet lesen und anfertigen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Technisches Zeichnen:
Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnungsnormen, Zeichentechnik. Graphische Darstellung chemischer Grundoperationen.
Darstellende Geometrie:
Projektionen und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächige Körper, Schnittdarstellungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl und -reihung sind die Bedürfnisse der beruflichen Praxis.
Zwei Schularbeiten sind zulässig.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die kaufmännischen Aufgaben gewerblicher und industrieller Mittelbetriebe sowie die hiefür geltenden Rechtsvorschriften und Usancen kennen.
Er soll häufig auftretende kaufmännische Aufgaben gewerblicher und industrieller Mittelbetriebe unter Verwendung von Büromaschinen und Organisationsmitteln lösen können.
Klasse (2 Wochenstunden):
Dienstleistungsbereiche:
Geld- und Kreditwesen, Versicherungswesen, Personen- und Güterbeförderung.
Zahlungsverkehr:
Rechtliche Grundlagen; in- und ausländische Zahlungsmittel;
Zahlungsvermittlung durch die Post und durch Geldinstitute.
Mahnwesen.
Steuerrecht:
Umsatzsteuer; Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer;
Lohnsummensteuer, Grundsteuer.
Lohn- und Gehaltsverrechnung:
Rechtliche Grundlagen; Berechnung, Verbuchung. Verkehr mit Behörden
und Sozialversicherungsträgern.
Büromaschinen und Organisationsmittel:
Aufgaben, Arten, Pflege.
Geschäftsfälle:
Schriftverkehr (regelmäßige Erfüllung des Kaufvertrages von der Anbahnung bis zur Zahlung; Unregelmäßigkeiten. Werbung). Rechnungswesen unter Berücksichtigung des Steuerrechtes (Buchhaltung, Kostenverrechnung und Kalkulation, Statistik, Planung).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Betriebspraxis. Dementsprechend wird die Unterrichtsform der Lösung praktischer Aufgaben vorherrschen.
Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung” und „Werkstätte” auf.
ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll bei der Lösung von Aufgaben der elektronischen Datenverarbeitung Handbücher der Hardware- und Softwarehersteller benützen können.
Der Schüler soll einfache, von anderen verfaßte und dokumentierte Programme anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Algorithmik:
Aufbereitung von Aufgaben des Fachgebietes.
Programmieren:
Unterprogrammtechnik, Programme mit Dateizugriff. Anwendungen
(Aufgaben des Fachgebietes). Programmoptimierung.
Ergebnissicherung:
Fehlerquellen, Kontrolle, Dokumentation.
Betriebssystem und Anwendersoftware:
Betriebssystemunterprogramme, Dienstprogramme, Fremdprogramme (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Grafik, Datenverwaltung); Benützerhandbuch.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Berufspraxis. Daher liegt das Hauptgewicht auf den Themenbereichen „Algorithmik” und „Programmieren”, bei den Beispielen auf Aufgaben aus den fachlich-theoretischen Unterrichtsgegenständen.
Als Programmierhilfen bewähren sich insbesondere grafische Darstellungen wie Programmablaufplan und Struktogramm, allenfalls auch Pseudocode.
Für umfangreichere Programme empfiehlt sich Gruppenarbeit.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1A.
C. Unverbindliche Übungen
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
D. Förderunterricht
Siehe Anlage 1A.
Anlage 1A.4.1
```
```
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR MASCHINENBAU
Ausbildungszweig allgemeiner Maschinenbau
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Pflichtgegenstände *) Klasse Summe pflich-
```
-
-
- tungs-
-
```
gruppe
```
```
1 Religion ..................... 2 2 2 2 8 (III)
2 Deutsch ...................... 3 2 2 2 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch)2 2 - - (I)
4 Geschichte ................... - - 2 - (III)
5 Geographie und
Wirtschaftskunde ............. 2 - - - (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und
Politische Bildung ........... - - 2 2 III
7 Leibesübungen ................ 2 2 2 2 (IVa)
8 Mathematik und
angewandte Mathematik ........ 4 2 - - (I)
9 Physik und angewandte Physik . 2 2 - - (II)
10 Chemie, angewandte Chemie
und Umwelttechnik ............ 2 1 - - II
11 Elektronische Datenverarbeitung
und angewandte elektronische
Datenverarbeitung ............ - 2 - - I
12 Mechanik ..................... 3 2 2 - (I)
13 Fertigungstechnik ............ 3 2 2 2 I
14 Maschinenelemente ............ - 2 2 - I
15 Betriebstechnik .............. - - - 2 I
16 Elektrotechnik, Steuerungs-
und Regelungstechnik ......... - - 2 2 I
17 Maschinenkunde ............... - - 3 2 (I)
18 Konstruktionsübungen ......... 3 3 3 3 I
19 Werkstättenlaboratorium ...... - - - 5 III
20 Werkstätte ................... 9 14 14 14 (Va)
```
```
Gesamtwochenstundenzahl 34- 35- 35- 35- 143 *)
37 38 38 38
Pflichtpraktikum .............. mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die letzte Klasse.
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Freigegenstände *) Klasse pflich-
```
-
-
- tungs-
-
```
gruppe
```
```
Stenotypie ...................... 2 2 - - (V)
Darstellende Geometrie .......... 3 - - - (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) . - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete *1) (..) ... - - 2 2 I bis VI
```
```
Wochenstunden Lehrver-
Unverbindliche Übungen *) Klasse pflich-
```
-
-
- tungs-
-
```
gruppe
```
```
Leibesübungen ......... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)
```
```
Förderunterricht *)
```
```
Deutsch .............................. *2) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ...... *2) (I)
Mathematik und angewandte Mathematik . *2) (I)
Mechanik ............................. *2) (I)
```
```
*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1A Abschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1A.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1A.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN
RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1A.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER
GEMEINSAMEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE
EINZELNEN SCHULSTUFEN,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Siehe Anlage 1A.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1A.
GESCHICHTE
Siehe Anlage 1A.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage 1A.
WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Siehe Anlage 1A.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1A.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.
Lehrstoff:
Klasse (4 Wochenstunden):
Algebra:
Zahlenbereiche, Gleichungen (lineare Gleichungen und Ungleichungen, Äquivalenzumformungen von Formeln, lineare Gleichungssysteme bis zu zwei Variablen), Funktionen (Darstellung, lineare Funktionen, quadratische Funktion, Kreisfunktionen für einfache trigonometrische Anwendungen). Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,
Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen
Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).
Geometrie:
Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis; pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.
Klasse (2 Wochenstunden):
Algebra:
Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen; quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen; Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arkusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen.
Geometrie:
Berechnung des Dreiecks mit Hilfe von Sinus- und Cosinussatz;
Oberflächen- und Volumsberechnungen.
Statistik:
Zentralmaße, Streuungsmaße; Anwendung auf die Auswertung von
Messungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere ist in der 1. Klasse auf das Erreichen der Rechensicherheit Wert zu legen. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In der 1. Klasse vier einstündige Schularbeiten, in der 2. Klasse drei einstündige Schularbeiten.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben können. Er soll die kausalen Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten ableiten und erklären können.
Er soll in den für den Ausbildungszweig wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Allgemeine Physik:
Aufgaben und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Einheiten.
Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.
Mechanik:
Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung und zusammengesetzte Bewegung bei geradliniger und drehender Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, Newtonsche Axiome). Arbeit, Energie, Impuls. Energiesatz, Impulssatz, Leistung. Wirkungsgrad. Reibung. Gravitation.
Elektrizität und Magnetismus:
Elektrische Ladung, elektrisches Feld. Elektrische Leitung in Festkörpern, Flüssigkeiten und Gasen. Magnetisches Feld, magnetischer Fluß, magnetische Induktion. Magnetische Felder von Strömen. Magnetische Eigenschaften der Stoffe. Elektromagnetische Induktion.
Klasse (2 Wochenstunden):
Wärme:
Temperatur, Temperaturmessung. Dehnung. Wärme und Wärmemessung; Wärmeübergänge. Verbrennung, Heizwert, Elektrowärme.
Mechanische Schwingungen und Wellen:
Charakteristische Eigenschaften. Akustik.
Optik:
Strahlenoptik. Wellenoptik (Beugung, Interferenz, Polarisation).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse aus dem Bereich des Maschinenbaues.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist im Themenbereich „Mechanik” die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Mechanik” erforderlich.
CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Siehe Anlage 1A.3.1.
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE
ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Siehe Anlage 1A.3.1.
MECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll einfache mechanisch-technische Berechnungen durchführen können. Er soll die Grundgesetze der Mechanik auf Aufgaben der Fachpraxis anwenden können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Statik:
Kraft, starrer Körper, statisches Gleichgewicht, Frei machen von Bauteilen. Ebenes zentrales Kräftesystem, ebenes allgemeines Kräftesystem, Schwerpunkt von Linien, Flächen und Körpern; Standsicherheit.
Festigkeit:
Mechanische Spannungsbegriffe (Normal- und Schubspannung).
Beanspruchungsarten des geraden Stabes. Zulässige Spannung.
Spannungs-Dehnungs-Diagramm, Hookesches Gesetz.
Reibung:
Haft- und Gleitreibung, Rollwiderstand, Seilreibung.
Klasse (2 Wochenstunden):
Hydrostatik:
Druck, Dichte, Kraftwirkungen.
Kinematik und Dynamik:
Begriffe und Gesetze für Translation und Rotation des Massenpunktes (Geschwindigkeit, Beschleunigung, dynamisches Grundgesetz).
Statik:
Statisch bestimmt gelagerte Träger (Auflagerreaktionen, Biegemoment und Querkraft), zusammengesetzte Beanspruchung.
Festigkeit:
Biegung, Schub, Torsion.
Klasse (2 Wochenstunden):
Hydrodynamik:
Bernoulligleichung, Rohrreibung, Kontinuität.
Wärme:
Hauptsätze, ideale Gase, Wasserdampf. Arten der Wärmeübertragung.
Anwendungen aus dem Fachgebiet.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf
häufige Aufgabenstellungen des Fachgebietes.
Der Unterricht in Mechanik baut auf den Vorkenntnissen aus dem Pflichtgegenstand „Physik und angewandte Physik” auf.
Die Praxisnähe wird durch Lösung spezifischer Beispiele und durch Einsatz moderner technischer Hilfsmittel erhöht.
FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die Verfahren und Maschinen im Ausbildungszweig kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe zweckmäßige Werkstoffe auswählen können.
Lehrstoff:
Klasse (3 Wochenstunden):
Begriffe:
Bearbeitungsverfahren, Maschinen und Geräte.
Werkstoffe:
Einteilung (Metalle, Eisenwerkstoffe, Nichteisenmetalle und ihre Legierungen, nichtmetallische Werkstoffe, Pulvermetallurgie, Kunststoffe). Normgerechte Bezeichnung, Eigenschaften und Verwendung.
Klasse (2 Wochenstunden):
Werkstoffe:
Kennwerte und Anwendungsbereiche von Eisen- und Nichteisen-Werkstoffen; Wärmebehandlung. Sinterwerkstoffe. Kunststoffe.
Spanlose Fertigung:
Gießen, Schmieden, Walzen, Pressen, Ziehen, Schweißen, Löten, Kleben.
Klasse (2 Wochenstunden):
Spanende Fertigung:
Drehen, Fräsen, Bohren, Hobeln, Stoßen, Räumen, Schleifen,
Feinstbearbeitung. Elemente der CNC-Verfahren.
Werkstoffe:
Zerstörende und zerstörungsfreie Prüfverfahren.
Klasse (2 Wochenstunden):
Spannvorrichtungen:
Arten, Anwendungsbereiche.
Spanende Fertigung:
Werkzeugmaschinen, Sondermaschinen, Fertigungsstraßen,
Fertigungssteuerung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben des Fachgebietes. Daher wird zB im Themenbereich „Werkstoffe” die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber allen Eigenschaften und Verwendung zurücktreten.
Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik” und „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik” auf. Der Praxisbezug wird durch Zusammenarbeit mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Werkstätte” erhöht.
MASCHINENELEMENTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im allgemeinen Maschinenbau gebräuchlichsten Maschinenelemente kennen und skizzieren können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Verbindungselemente:
Formschlüssige, kraftschlüssige, stoffschlüssige.
Federelemente:
Biegefeder, Torsionsfeder, Silentelemente.
Elemente der drehenden Bewegung:
Achsen, Wellen; Lager (Gleitlager, Wälzlager). Kupplungen.
Klasse (2 Wochenstunden):
Fördertechnik:
Seile, Ketten, Lastaufnahmemittel.
Getriebe:
Rädergetriebe, Zugmittelgetriebe, Kurbelgetriebe, hydraulische
Getriebe.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im Fachgebiet.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Mechanik” und „Fertigungstechnik” erforderlich.
Anschauliche Beispiele fördern das Verständnis. Die Praxisnähe des Unterrichtes wird durch Verwendung von Modellen und Abbildungen und durch Aufgabenlösung unter Zuhilfenahme moderner technischer Hilfsmittel erhöht.
BETRIEBSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Grundsätze der Führung gewerblicher und industrieller Mittelbetriebe kennen. Er soll Kalkulationen solcher Betriebe durchführen können.
Lehrstoff:
Klasse (2 Wochenstunden):
Betriebliche Organisation:
Aufbauorganisation. Ablauforganisation, Materialwirtschaft,
Zeitwirtschaft, Lohnformen. Lagerbestandführung.
Kalkulation:
Stundensatzrechnung, Betriebsabrechnung auf Voll- und Teilkostenbasis, Deckungsbeitragsrechnung, Wirtschaftlichkeitsvergleiche auf Basis der Teilkostenrechnung.
Didaktische Grundsätze:
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