Verordnung über Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Typ Verordnung
Veröffentlichung 1987-09-01
Letzte Aktualisierung 2016-09-01
Status In Kraft
Ministerium BKA (Bundeskanzleramt)
Quelle RIS
Artikel 35
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Der Unterricht baut auf Kenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung” und „Werkstätte” auf. Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Betriebspraxis in den Bereichen Betriebsführung, Arbeitsvorbereitung und Kalkulation. Dementsprechend wird die Unterrichtsform der Lösung praktischer Aufgaben vorherrschen.

16.

ELEKTROTECHNIK, STEUERUNGS- UND REGELUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für den Ausbildungszweig bedeutsamen Grundgesetze der Elektrotechnik und ihre Anwendung kennen sowie facheinschlägige Aufgaben lösen können.

Der Schüler soll die Grundgesetze der Steuerungs- und Regelungstechnik kennen und anwenden können.

Er soll die einschlägigen Vorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Elektrische Größen und Einheiten:

Spannung, Strom, Widerstand, Leistung, Arbeit.

Gleichstromtechnik:

Stromleitung in Metallen und Halbleitern. Ohmsches Gesetz,

Kirchhoffsche Gesetze. Schaltungen von Widerständen und Spannungsquellen.

Wechselstromtechnik:

Induktion, Wechselstromwiderstände, Drehstromsysteme.

Meßtechnik:

Meßgerätearten, Meßzubehör.

Niederspannungsanlagen:

Installationspläne, Schutzmaßnahmen.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Elektrische Maschinen:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten.

Elektronische Antriebe:

Leistungsermittlung, Auswahlkriterien.

Steuerungs- und Regelungstechnik:

Unterscheidungsmerkmale, Kenngrößen; gerätetechnische Ausführungsarten (elektromechanische, elektronische, festverdrahtete, freiprogrammierbare).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Ausbildungszweiges. Daher empfiehlt sich die Auswahl der Beispiele unter Bezugnahme auf die Lehrinhalte in den Pflichtgegenständen „Werkstättenlaboratorium” und „Werkstätte”. Bildtafeln und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

17.

MASCHINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Aufbau, Bauarten und Wirkungsweise der gebräuchlichen Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie der Anlagen der Installations- und Klimatechnik kennen.

Lehrstoff:

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Fördertechnik:

Hebemaschinen, Fördermittel.

Installationstechnik:

Leitungselemente (Rohre, Rohrverbindungen, Absperrorgane); Gas- und Wasserleitungsanlagen; Hydraulikinstallation.

Kraft- und Arbeitsmaschinen für Flüssigkeiten:

Verdrängerpumpen; Strömungsmaschinen; Wasserkraftanlagen.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Kraft- und Arbeitsmaschinen für Gase:

Kolbenmaschinen; Strömungsmaschinen; Wärmekraftanlagen.

Klimatechnik:

Kälte-, Wärme- und Lüftungstechnik.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der betrieblichen Praxis, weshalb besonders auf die dem Stand der Technik angepaßten Lehrinhalte zu achten sein wird.

Vorkenntnisse der Schüler aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik”, „Mechanik”, „Fertigungstechnik”, „Maschinenelemente” und „Konstruktionsübungen” werden zur Sicherung des Verständnisses zweckmäßigerweise zu den neuen Lehrinhalten in Beziehung gesetzt.

Wandtafeln und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

18.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll unter Anleitung Konstruktionszeichnungen des Ausbildungszweiges sach- und normgerecht anfertigen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Elemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung, Bemaßung

und Beschriftung; Toleranzen und Passungen.

Fertigkeiten:

Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei

Hauptrissen und in genormter Axonometrie.

Werkstattzeichnungen:

Einfache Normteile und Bauteile nach Vorlage und Modellaufnahme.

Stücklisten.

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Werkstattzeichnungen:

Verbindungselemente, Achsen, Wellen und Lagerungen.

Schaubilder und Skizzen:

Schweißkonstruktionsdarstellungen.

3.

Klasse (3 Wochenstunden):

Werkstattzeichnungen:

Wälzlagereinbauten.

Zusammenstellungszeichnungen:

Kupplungen, Zahnrad-, Riemen- und Kettengetriebe; Absperrorganen.

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Werkstoffzeichnungen:

Entwürfe und Konstruktionen aus der Fördertechnik und aus dem Vorrichtungsbau einfacher Schweißkonstruktionen.

Pläne:

Installationspläne für hydraulische und pneumatische Anlagen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit der Anwendung in der betrieblichen Praxis, der Beitrag zur systematischen Einführung in die Entwurfsprobleme sowie die Schulung des konstruktiven Denkens in bezug auf funktionstreues, wirtschaftliches, fertigungs-, norm- und designgerechtes Gestalten.

Zur Praxisnähe gehören auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe, der Einsatz elektronischer Rechenhilfen und fachspezifischer Programme sowie die systematische Darstellung des Projektes.

19.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß-, Prüf- und Steuerungsaufgaben sowie Probleme der Arbeitsvorbereitung lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

4.

Klasse (5 Wochenstunden):

Stoffgebiet programmgesteuerte Werkzeugmaschinen:

Manuelle und rechnergestützte Programmierung; Einsatz verschiedener Werkzeuge an der Maschine. CNC-Programme mit steigendem Schwierigkeitsgrad.

Stoffgebiet Steuerungstechnik:

Elemente der Steuerungstechnik, Bausteine, logische Grundfunktionen, Schaltplanentwurf. Signalaufnahme und Signalverarbeitung, fest verdrahtete und freiprogrammierbare Steuerungen. Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten komplexer industrieller Steuerungsaufgaben.

Stoffgebiet Fertigungsmeßtechnik und Qualitätssicherung:

Messen mit mechanischen und elektronischen Längenmeßgeräten, Lehren, Meß- und Profilprojektoren; Oberflächenrauhigkeitsmessungen; Qualitätsdaten, Aufbereitung, Prüfungsablauf, Fehlerbeseitigung bzw. Verhütung, Qualitätsberichterstattung.

Stoffgebiet Werkstoffprüfung:

Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren.

Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Rechnerunterstützte Arbeitsplanung, Arbeitssteuerung und Arbeitsauftragserstellung, statistische Auswertung. Führung von praxisüblichen Dateien; Lagerhaltung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretischtechnischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf. Besondere Bedeutung kommt den Schutzmaßnahmen zu.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

20.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheitsund Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (9 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung. Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Schleifen von Hand, Meißeln, Sägen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden von Hand, Schaben, Stempeln, Scharfschleifen von Hand, Passen, Reiben von Hand).

Blechbearbeitung:

Richten, Biegen, Nieten, Abkanten, Bördeln, Treiben, Schneiden mit der Schere, Weichlöten, Oberflächenschutz durch Anstrich, Kleben. Grundkenntnisse der gebräuchlichen Beschläge.

Mechanische Werkstätte:

Fräsen und Hobeln verschiedener Werkstoffe nach Anriß und nach Maß unter Einhalten vorgegebener Toleranzen. Längs-, Plan- und Innendrehen, Einstechen, Abstechen, maschinelles Gewindeschneiden.

Schmiede:

Freiformschmieden, Strecken, Breiten, Spitzen, Stauchen, Lochen, Spalten, Absetzen, Richten,

Biegen, Kröpfen, Rollen, Verdrehen, Schroten, Gesenkschmieden. Einfache Glüh- und Härtearbeiten.

2.

Klasse (14 Wochenstunden):

Mechanische Werkstätte:

Fräs- und Bohrarbeiten. Stirn- und Mantelfräsen; einfache Teilkopfarbeiten; manuelle Programmierung programmgesteuerter Maschinen. Dreharbeiten mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine zwischen Spitzen, mit Setzstöcken, Planscheiben und Drehdornen. Herstellen von Innen- und Außengewinden, Rändeln, Federwickeln. Einfache Arbeiten an programmgesteuerten Maschinen.

Schweißerei:

Sicherheitsvorschriften für die Durchführung von Schweißarbeiten. Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten. Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken und in verschiedenen Positionen, Blech- und Rohrschweißen); Hartlöten, Brennschneiden.

Blechbearbeitung:

Arbeiten an Blechbearbeitungsmaschinen. Arbeiten mit pneumatischen, hydraulischen und elektrischen Arbeitsgeräten. Abkanten, Bördeln, Spanen, Walzen, Sicken, Falzen, Blechabwicklungen; Punktschweißen. Stahlbauarbeiten unter Berücksichtigung der im Stahlbau üblichen schweißtechnischen Ausführung. Anwendung der im Stahlbau verwendeten Verbindungs- und Befestigungssysteme. Oberflächenschutz gegen Korrosion.

Formenbau:

Modelltischlerei (Anwendung im Modellbau, Fertigkeiten, Holzverbindungen, Anfertigen einfacher Modelle aus verschiedenen Werkstoffen). Gießerei (Formsandaufbereitung und Prüfung, Herstellen von Kernen ein- und mehrteiliger Gußformen, Schmelzen, Gießen, Gußputzen), Kunststoffverarbeitung (Verarbeitung thermoplastischer Halbzeuge und duroplastischer Faserverbundwerkstoffe. Spanende Verarbeitungsverfahren, Umform-, Schweiß- und Klebetechnik).

3.

Klasse (14 Wochenstunden):

Mechanische Werkstätte:

Fräs- und Bohrarbeiten (Verzahnungen mit Teilapparat). Dreharbeiten (Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen; manuelle Programmierung numerisch gesteuerter Drehmaschinen).

Werkzeug- und Vorrichtungsbau:

Herstellen einfacher Schnitt-, Stanz-, Meß- und spanabhebender

Werkzeuge und von Vorrichtungen unter Verwendung von genormten

Bauteilen und Baugruppen.

Montage:

Zerlegen und Zusammenbau von Maschinen, Baugruppen und Geräten. Justieren. Prüfen und Instandsetzen, Feststellen und Beheben von mechanischen Störungen. Pneumatische und hydraulische Installationen (Kalt- und Warmbiegen. Einziehen und Aushalsen von Rohren einschließlich Warmbehandlung; Rohrgewindeschneiden; Vorrichten und Zusammenbauen von Rohrleitungen aus Stahl, Nichteisenmetallen und Kunststoff; Dichten und Schutzisolieren; Druckprüfung).

Elektrotechnik:

Niederspannungsinstallation (Zurichten und Verlegen von Leitungen, Herstellen von Verbindungen). Installationsschaltungen (Inbetriebnahme und Wartung von Verteil-, Sicherungs- und Schaltungseinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen).

4.

Klasse (14 Wochenstunden):

Mechanische Werkstätte:

Fräs- und Bohrarbeiten (Fräsen und Bohren nach Koordinatensystem; rechnergestützte Programmierung numerisch gesteuerter Werkzeugmaschinen).

Dreharbeiten (Gewindesonderformen, mehrgängige Innen- und Außengewinde; rechnergestützte Programmierung numerisch gesteuerter Drehmaschinen).

Werkzeug- und Vorrichtungsbau:

Herstellen von Vorrichtungen und Werkzeugen, Wärmebehandlung des Stahles, Härteprüfung, Schleifen und Abziehen von Schneidwerkzeugen.

Rund-, Form- und Flachschleifen.

Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik:

Visuelles Erkennen verschiedener elektronischer Bauteile. Aufbauen,

Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen elektronischer Geräte und Systeme. Anschluß und Verbindungstechnik.

Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung. Arbeitsaufträge. Vor- und Nachkalkulation. Werkstattzeichnungen. Beschaffungswesen.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut gemacht werden. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern in Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretischtechnischen Unterrichtsgegenstände sowie des Werkstättenlaboratoriums von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert gefördert.

Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.

21.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1A.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1A.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten und konstruktiv verwerten können. Er soll geometrische Formen an technischen Objekten erkennen können. Er soll räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (3 Wochenstunden):

Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle einfache Flächen:

Räumliches kartesisches Rechtssystem, Parallelprojektion. Aufbauverfahren der Axonometrie, spezielle axonometrische Angaben gemäß ÖNORM A 6240. Anwendung auf prismatische und pyramidenförmige Werkstücke. Strecke und Gerade, ebene Figur und Ebene, Körper und Fläche. Aufriß, Grundriß und Kreuzriß (Normalrisse in den Koordinatenebenen, Anordung in der Zeichenebene). Konstruktion axonometrischer Risse aus gegebenen Hauptrissen und umgekehrt. Prismenfläche, Zylinderfläche, Pyramidenfläche und Kegelfläche. Konturerzeugende von Zylinder- und Kegelflächen.

Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen:

Angittern in einer Ebene, Schnitte ebenflächig begrenzter Werkstückformen. Seitenrisse als Konstruktionshilfsmittel. Länge einer Strecke, Drehen einer Ebene in eine Hauptebene, orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene. Anwendung auf maschinenbauliche Objekte. Netzkonstruktionen.

Normalriß eines Kreises:

Festlegen des Normalrisses eines Kreises durch Hauptscheitel und

einen Punkt. Normalriß von drehzylindrischen und drehkegelförmigen

Objekten.

Kugelflächen:

Normalriß einer Kugelfläche und ihrer ebenen Schnitte. Konturkreise. Anwendung auf kugelförmige Werkstücke mit prismatischen oder drehzylindrischen bzw. drehkegelförmigen Ansätzen und Bohrungen, bei denen die Drehachse des Drehzylinders bzw. Drehkegels den Kugelmittelpunkt enthält.

Normale Axonometrie:

Verzerrungen einer normalaxonometrischen Angabe. Anwendung auf Flächen und Objekte in einfacher Lage zum Koordinatensystem.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes ist die Verwendbarkeit für den Konstruktionsunterricht der Fachrichtung.

Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt und in der Konstruktionszeichnung nachvollzogen werden; somit erübrigt sich die Verwendung von Spuren und Rißachsen. Die zunehmende Bedeutung des computerunterstützten Konstruierens legt die konsequente Verwendung eines Koordinatensystems nahe. Zur Stützung der Raumanschauung empfiehlt es sich, axonometrische Risse durchgehend zu verwenden.

Das Stundenausmaß erzwingt den Verzicht auf die Begriffsbildung Fernpunkt, Perspektivität und perspektive Kollineation sowie auf Hilfsmittel der algebraischen Geometrie.

Im Themenbereich „Projektion und Axonometrie, Anwendung auf ebenflächig begrenzte Körper und spezielle Flächen” ist das Erkennen der für eine Objektform erforderlichen Maße von Bedeutung. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, auch mit Hauptrissen in getrennter Lage zu arbeiten. Ferner empfiehlt es sich, auf die geometrische Erzeugung auch der Prismen- und Pyramidenflächen als Bewegflächen hinzuweisen.

Für den Themenbereich „Lösung stereometrischer Aufgaben mit Hilfe von Normalprojektionen” erweist sich das Zurückführen der Lageaufgaben über Ebenen auf das Angittern und der Maßaufgaben auf die Ermittlung der Länge einer Strecke und der Abmessungen einer ebenen Figur sowie die Bedienung für orthogonale Lage einer Geraden und einer Ebene als ökonomisch. Im Sinne der Berufspraxis erscheint es zweckmäßig, technische Objekte nicht in allgemeiner Lage darzustellen; für anschauliche Darstellungen bietet sich die Axonometrie an.

Im Themenbereich „Normalriß eines Kreises” empfiehlt es sich, auf die Einführung konjugierter Durchmesser zu verzichten. Die Verwendung eines zu einer Ellipse perspektiv affinen Kreises erweist sich als vorteilhafter als Brennpunkt- und Gegenpunktkonstruktionen.

Im Themenbereich „Kugelflächen” ist es zweckmäßig, zwischen der auf der Fläche liegenden Kontur und dem in der Zeichenebene auftretenden Umriß zu unterscheiden.

Zwei Schularbeiten.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1A.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1A.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

Anlage 1A.4.3

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR MASCHINENBAU

Ausbildungszweig Fertigungstechnik

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände *1) pflich-

Klasse tungs-

```

1.
      1. Summe gruppe

```

```

```

```

1.

Religion ........................ 2 2 2 2 8 (III)

```

```

2.

Deutsch ......................... 3 2 2 2 (I)

```

```

3.

Englisch ........................ 2 2 - - (I)

```

```

4.

Geschichte ...................... - - 2 - (III)

```

```

5.

Geographie und Wirtschaftskunde.. 2 - - - (III)

```

```

6.

Wirtschaftliche Bildung,

```

Rechtskunde und Politische

Bildung ......................... - 2 2 III

```

7.

Leibesübungen ................... 2 2 2 2 (IVa)

```

```

8.

Mathematik und angewandte

```

Mathematik ...................... 4 2 - - (I)

```

9.

Physik und angewandte Physik .... 2 2 - - (II)

```

```

10.

Chemie, angewandte Chemie und

```

Umwelttechnik ................... 2 1 - - II

```

11.

Elektronische Datenverarbeitung

```

und angewandte elektronische

Datenverarbeitung ............... - 2 - - I

```

12.

Mechanik ........................ 3 2 1 - (I)

```

```

13.

Fertigungstechnik ............... 3 2 2 2 I

```

```

14.

Maschinenelemente ............... - 2 1 1 I

```

```

15.

Betriebstechnik ................. - - - 2 I

```

```

16.

Elektrotechnik .................. - - 2 - I

```

```

17.

Werkzeugbau ..................... - - 3 2 I

```

```

18.

Konstruktionsübungen ............ 3 3 3 3 I

```

```

19.

Werkstättenlaboratorium ......... - - - 4 III

```

```

20.

Werkstätte ...................... 9 14 16 16 (Va)

```

```

```

Gesamtwochenstundenzahl 34- 35- 35- 35- 143 *1)

37 38 38 38

```

21.

Pflichtpraktikum ................ mindestens vier Wochen vor

```

Eintritt in die 4. Klasse.

```

```

Wochenstunden Lehrver-

B. Freigegenstände *1) pflich-

Klasse tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

Darstellende Geometrie .............. 3 - - - (I)

Englisch ............................ - - 2 2 (I)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

C. Unverbindliche Übungen *1) pflich-

Klasse tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

Leibesübungen ....................... 2 2 2 2 (IVa)

```

```

Wochenstunden Lehrver-

D. Förderunterricht *1) pflich-

Klasse tungs-

```

1.
      1. gruppe

```

```

```

Deutsch .............................. *2) *2) *2) *2) (I)

Englisch ............................. *2) *2) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ........................... *2) *2) (I)

Mechanik ............................. *2) *2) *2) (I)

```

```

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1A Abschnitt Ia.

*2) Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse bis zu zweimal für höchstens 8 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, wobei aus pädagogischen Gründen eine Blockung anzustreben ist.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1A.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1A.

3.

ENGLISCH

Siehe den Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)” in Anlage 1A.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1A.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1A.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe den Pflichtgegenstand „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Staatsbürgerkunde” in Anlage 1A.

7.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1A.4.1.

9.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1A.4.1.

10.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Siehe Anlage 1A.3.1.

11.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND ANGEWANDTE

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1A.3.1.

12.

MECHANIK

Siehe Anlage 1A.4.1.

13.

FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1A.4.1.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Siehe Anlage 1A.4.1.

2.

Klasse:

Siehe Anlage 1A.4.1.

Zusätzlich: „Verbundstoffe” im Themenbereich Werkstoffe.

3.

Klasse:

Siehe Anlage 1A.4.1.

4.

Klasse:

Spannvorrichtungen:

Arten und Anwendungsbereiche.

Werkzeugmaschinen:

Bohr-, Dreh-, Fräs- und Schleifmaschinen. CNC-Maschinen;

Sondermaschinen.

Verkettung von Bearbeitungsmaschinen:

Bearbeitungszentren, Fertigungsstraßen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben des Ausbildungszweiges. Als besonders nützlich erweist sich im Zusammenwirken mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Maschinenelemente”, „Werkzeugbau”, „Konstruktionsübungen” und „Werkstätte” die ausführliche Behandlung von Problematiken der Fertigung.

Der Unterricht baut auf Vorkenntnissen aus den Pflichtgegenständen „Physik und angewandte Physik” und „Chemie, angewandte Chemie und Umwelttechnik” auf. Der Praxisbezug wird durch Zusammenarbeit mit den Lehrern des Pflichtgegenstandes „Werkstätte” erhöht.

14.

MASCHINENELEMENTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig gebräuchlichsten Maschinenelemente, Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie Elemente der Installationstechnik kennen.

Lehrstoff:

2.

Klasse:

Siehe Anlage 1A.4.1.

3.

Klasse:

Fördertechnik:

Seile, Ketten, Lastaufnahmemittel.

Getriebe:

Arten und Anwendungen.

4.

Klasse:

Fördertechnik:

Hebemaschinen, Fördermittel.

Installationstechnik:

Rohre, Rohrverbindungen, Absperrorgane; pneumatische und

hydraulische Hilfsanlagen.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.4.2.

15.

BETRIEBSTECHNIK

Siehe Anlage 1A.4.1.

16.

ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für den Ausbildungszweig bedeutsamen Grundgesetze der Elektrotechnik und ihre Anwendung kennen sowie facheinschlägige Aufgaben lösen können. Er soll die einschlägigen Vorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Elektrische Größen und Einheiten:

Spannung, Strom, Widerstand, Leistung, Arbeit.

Gleichstromtechnik:

Stromleitung in Metallen und Halbleitern. Ohmsches Gesetz,

Kirchhoffsche Gesetze. Schaltungen von Widerständen und Spannungsquellen.

Wechselstromtechnik:

Induktion, Wechselstromwiderstände, Drehstromsysteme.

Meßtechnik:

Meßgerätearten, Meßzubehör.

Elektrische Maschinen:

Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der technischen Praxis des Ausbildungszweiges. Daher empfiehlt sich die Auswahl der Beispiele unter Bezugnahme auf die Lehrinhalte in den Pflichtgegenständen „Werkstättenlaboratorium” und „Werkstätte”. Bildtafeln und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

17.

WERKZEUGBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Werkzeuge für unterschiedliche Fertigungsverfahren sowie die Gesichtspunkte für die Gestaltung und Fertigung von Werkzeugen kennen. Er soll für eine gegebene Aufgabe das zweckmäßigste Werkzeug für Einzel-, Reihen- und Massenfertigung auswählen können.

Lehrstoff:

3.

Klasse:

Vorrichtungen:

Bauarten von Vorrichtungen. Bestimmen, Spannen. Fräs-, Bohr- und Schweißvorrichtungen.

Schneidstoffe:

Metallische und nichtmetallische.

Werkzeuge der spanenden Formgebung:

Einschneidige, mehrschneidige Werkzeuge. Standzeit, Verschleiß- und Wärmeverhalten.

4.

Klasse:

Werkzeuge der spanlosen Formgebung:

Schneiden, Stanzen, Ziehen, Biegen und Prägen. Druck-, Schleuder- und Spritzgußwerkzeuge.

Sonderwerkzeuge:

Abtragtechnik, Feinstbearbeitung und Beschichtung.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben des Ausbildungszweiges. Als besonders nützlich erweist sich im Zusammenwirken mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Fertigungstechnik”, „Konstruktionsübungen” und „Werkstätte” die ausführliche Behandlung von Problematiken der Fertigung.

18.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Siehe Anlage 1A.4.1.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Elemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Normen, Planerstellung, Bemaßung

und Beschriftung; Toleranzen und Passungen.

Fertigkeiten:

Skizzieren und Darstellen einfacher technischer Körper in den drei

Hauptrissen und in genormter Axonometrie.

Werkstattzeichnungen:

Einfache Normteile und Bauteile nach Vorlage und Modellaufnahme.

Stücklisten.

2.

Klasse:

Siehe Anlage 1A.4.1.

3.

Klasse:

Werkstattzeichnungen:

Vorrichtungen und einfache Werkzeuge.

Zusammenstellungszeichnungen:

Kupplungen, Zahnrad-, Riemen- und Kettengetriebe. Absperrorgane.

4.

Klasse:

Werkstattzeichnungen:

Entwürfe und Konstruktionen aus dem Werkzeugbau und aus dem Vorrichtungsbau.

Pläne:

Installationspläne für hydraulische und pneumatische Anlagen.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.4.1.

19.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Siehe Anlage 1A.4.1.

20.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Ausbildungszweig verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse herstellen sowie facheinschlägige praktische Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsvorgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungs- und Entsorgungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse:

Siehe Anlage 1A.4.1.

2.

Klasse:

Mechanische Werkstätte:

Fräs- und Bohrarbeiten. Stirn- und Mantelfräsen; einfache Teilkopfarbeiten; manuelle Programmierung programmgesteuerter Maschinen. Dreharbeiten mit der Zug- und Leitspindeldrehmaschine zwischen Spitzen, mit Setzstöcken, Planscheiben und Drehdornen. Herstellen von Innen- und Außengewinden, Rändeln, Federwickeln. Einfache Arbeiten an programmgesteuerten Maschinen.

Schweißerei:

Sicherheitsvorschriften für die Durchführung von Schweißarbeiten. Gasschmelz-, Elektro- und Schutzgasschweißen (Arbeitsweise und Bedienung von Schweißgeräten. Schweißen von Stumpf-, Kehl- und Ecknähten an verschiedenen Werkstücken und in verschiedenen Positionen, Blech- und Rohrschweißen); Hartlöten, Brennschneiden.

Blechbearbeitung:

Arbeiten an Blechbearbeitungsmaschinen. Arbeiten mit pneumatischen, hydraulischen und elektrischen Arbeitsgeräten. Punktschweißen. Stahlbauarbeiten. Oberflächenschutz gegen Korrosion.

Werkzeug- und Vorrichtungsbau:

Herstellen einfacher Schnitt-, Stanz-, Meß- und spanabhebender Werkzeuge sowie von Vorrichtungen unter Verwendung von genormten Bauteilen und Baugruppen. Schleifen von spanabhebenden Werkzeugen, Schnittplatten und Stempeln.

Montage:

Zerlegen und Zusammenbau von Maschinen, Baugruppen und Geräten. Instandsetzen, Prüfen und Einstellen. Feststellen und Beheben von mechanischen Störungen. Zurichten, Verlegen und Prüfen von druckmittelführenden Leitungen bis 15 mm NW.

3.

Klasse:

Mechanische Werkstätte:

Fräs- und Bohrarbeiten (Verzahnungen mit Teilapparat). Dreharbeiten (Formdrehen, Außermittedrehen, Kegeldrehen; manuelle Programmierung numerisch gesteuerter Drehmaschinen).

Werkzeug- und Vorrichtungsbau:

Herstellen von Vorrichtungen für spanabhebende Fertigung.

Formenbau. Grundlagen der Senk- und Drahterosion.

Härterei:

Wärmebehandlung von Stahl, Härteprüfung.

Elektrotechnik:

Niederspannungsinstallationen (Zurichten und Verlegen von Leitungen, Herstellen von Verbindungen). Installationsschaltungen (Inbetriebnahme und Wartung von Verteil-, Sicherungs- und Schaltungseinrichtungen unter Beachtung der elektrischen und mechanischen Schutzmaßnahmen).

4.

Klasse:

Mechanische Werkstätte:

Fräs- und Bohrarbeiten (Fräsen und Bohren nach Koordinatensystem; rechnergestützte Programmierung numerisch gesteuerter Werkzeugmaschinen). Dreharbeiten (Gewindesonderformen, mehrgängige Innen- und Außengewinde; rechnergestützte Programmierung numerisch gesteuerter Drehmaschinen).

Werkzeug- und Vorrichtungsbau:

Herstellen von Vorrichtungen, Stanz- und Spritzgußwerkzeugen; Räumen, Läppen. Schleifen und Abziehen von Schneidwerkzeugen. Rund-, Form- und Flachschleifen. Erodiertechnik (Herstellen von Elektroden, Erodieren von Durchbrüchen und Einsenkungen. Drahterosion mit programmgesteuerten Maschinen).

Meß-, Steuerungs- und Regelungstechnik:

Visuelles Erkennen verschiedener elektronischer Bauteile. Aufbauen,

Inbetriebnahme, Reparatur und Prüfen elektronischer Geräte und Systeme. Anschluß- und Verbindungstechnik.

Arbeitsvorbereitung:

Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung. Arbeitsaufträge. Vor- und Nachkalkulation. Werkstattzeichnungen. Beschaffungswesen.

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage 1A.4.1.

21.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1A.

B. Freigegenstände

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Siehe Anlage 1A.4.1.

ENGLISCH

Siehe den Freigegenstand „Lebende Fremdsprache (Englisch)” in Anlage 1A.

C. Unverbindliche Übungen

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

D. Förderunterricht

Siehe Anlage 1A.

Anlage 1A.6.2

```

```

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR UHRMACHER

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```


```

Wochenstunden Lehrver-

Pflichtgegenstände *) Klasse Summe pflich-

```

1.
      1. tungs-

```

gruppe

```


```

1 Religion ...................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch ....................... 3 2 2 2 (I)

3 Lebende Fremdsprache (Englisch) 2 2 - - (I)

4 Geschichte .................... - 2 - - (III)

5 Geographie und Wirtschaftskunde 2 - - - (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Politische Bildung ............ - - 2 2 III

7 Betriebstechnik ............... - - 2 2 I

8 Leibesübungen ................. 2 2 2 1 (IVa)

9 Mathematik und

angewandte Mathematik ......... 4 2 - - (I)

10 Physik und angewandte Physik .. 2 2 - - (II)

11 Chemie, angewandte Chemie

und Umwelttechnik ............. 2 1 - 1 II

12 Elektronische Datenverarbeitung

und angewandte elektronische

Datenverarbeitung ............. - 2 - - I

13 Uhren ......................... 2 3 4 4 I

14 Schmuck und Juwelen ........... - - 2 - III

15 Elektrotechnik ................ - - 2 2 (I)

16 Konstruktionsübungen .......... 2 2 2 2 I

17 Werkstättenlaboratorium ....... - - - 3 III

18 Werkstätte .................... 16 17 19 19 (Va)

```


```

Gesamtwochenstundenzahl 36- 36- 36- 36- 148 *)

39 39 39 39

19 Pflichtpraktikum ............. mindestens vier Wochen vor

Eintritt in die 4. Klasse.

```


```

Wochenstunden Lehrver-

Freigegenstände *) Klasse pflich-

```

1.
      1. tungs-

```

gruppe

```


```

Stenotypie ...................... 2 2 - - (V)

Lebende Fremdsprache (Englisch) . - - 2 2 (I)

Aktuelle Fachgebiete *1) (...) .. - - 2 2 I bis VI

```


```

Unverbindliche Übungen *)

```


```

Leibesübungen ......... (bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

```


```

Förderunterricht *)

```


```

Deutsch ........................ *2) *2) *2) *2) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch) *2) *2) (I)

Mathematik und

angewandte Mathematik .......... *2) *2) (I)

```

```

*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.

*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1A Abschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1A

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1A.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1A.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1A.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1A.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG,

RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1A.

7.

BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Leistungsbereiche von Betrieben des Fachgebietes kennen. Er soll die Kosten- und Planungsrechnung zur Preisgestaltung, zur Rationalisierung und Kontrolle im Fachgebiet einsetzen können.

Er soll die für das Fachgebiet wesentlichen Bereiche der Werbung und des Verkaufes beherrschen.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Uhrenfachgeschäft:

Handel und Werkstätte.

Kosten- und Planungsrechnung:

Kostenrechnung, Betriebsabrechnungsbogen, Handwerks- und Handelskalkulation.

Verkauf und Werbung:

Verkaufsgespräch, Verkaufspsychologie (Kauf- Multiplikation eines Vektors mit einem Skalarmotive, Verkaufsargumente, Verkaufstechnik) Direktwerbung. Rechtsvorschriften.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Unternehmensführung:

Organisation, Personalwesen, Finanzierung, Absatz, Beschaffung,

Einkauf, Lager und Kontrolle.

Kosten- und Planungsrechnung:

Betriebsabrechnung, Kalkulationsarten, Betriebskennzahlen.

Verkauf und Werbung:

Verkaufsförderung, Schaufensterentwürfe und -gestaltung, Warenanordnung, Dekorationshilfsmittel.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis. Praxisbetonten Übungen von Verkaufsgesprächen und der Gestaltung von Schaufenstern sowie der Anwendung vorhandener EDV-Programme kommt große Bedeutung zu.

Zur Abstimmung von Theorie und Praxis und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Wirtschaftliche Bildung, Rechtskunde und Politische Bildung”, „Uhren”, „Schmuck und Juwelen” und „Werkstätte” erforderlich.

Das durchschnittliche Ausmaß der Übungen beträgt jeweils eine halbe Wochenstunde.

8.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

9.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (4 Wochenstunden):

Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formumwandlungen, rein quadratische Gleichung, lineare Gleichungssysteme bis zu drei Variablen, Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen), Geradengleichungen, Kreisfunktionen im 1. Quadranten); Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,

Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen

Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln)

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit; Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis, pythagoräische Lehrsatzgruppe). Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen; quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen; Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arcusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen. Darstellung komplexer Zahlen, algebraische und graphische Operationen.

Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und Cosinussatzes;

Oberflächen- und Volumsberechnungen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere ist in der 1. Klasse auf das Erreichen der Rechensicherheit Wert zu legen. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In der 1. Klasse vier einstündige Schularbeiten, in. der 2. Klasse drei einstündige Schularbeiten.

10.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben können. Er soll die kausalen Zusammenhänge physikalischer Vorgänge beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten ableiten und erklären können.

Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilgebieten der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Allgemeine Physik:

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.

Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.

Mechanik des Massenpunktes:

Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, Newtonsche Axinome). Arbeit, Energie, Impuls. Leistung. Reibung. Gravitation.

Mechanik deformierbarer Körper:

Hydro- und Aeorostatik (Aggregatzustände, Druck, Schweredruck). Oberflächenspannung und Kapillarität. Strömungen (innere Reibung, laminare und trubulente Strömung). Der deformierbare feste Körper (Spannung, Dehnung).

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Wärmelehre:

Temperatur, Temperaturmessung. Dehnung, Wärme und Wärmemessung;

Wärmeübergänge, Elektrowärme.

Mechanische Schwingungen und Wellen:

Charakteristische Eigenschaften; Akustik einschließlich Infraschall

und Ultraschall.

Optik:

Strahlenoptik, Wellenoptik (Beugung, Interferenz, Polarisation)

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung an Beispielen aus dem Bereich der Elektrotechnik und der Elektronik.

11.

CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie beherrschen.

Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der facheinschlägigen Werk- und Hilfsstoffe beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Begriffe und Gesetze:

Atomaufbau und Periodensysteme; chemische Bindung; Oxidationszahl; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.

Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:

Metalle, Nichtmetalle; Redoxreihe; Galvanostegie.

2.

Klasse (1 Wochenstunde):

Kohlenwasserstoffe:

Molekularer Aufbau, Nomenklatur, Rohstoffbasis, in organischen Werkstoffen des Fachgebietes enthaltene funktionelle Gruppen. Kunststoffe (molekularer Aufbau, Eigenschaften).

Umwelttechnik:

Luft-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip; Interessenkonflikte).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche vor allem in der 2. Klasse durch audio-visuelle Hilfsmittel zu unterstützen.

12.

ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG UND

ANGEWANDTE ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1A.

13.

UHREN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften sowie die Verfahren der Fertigung kennen.

Der Schüler soll Aufbau und Funktion von Uhren und Zeitmeßanlagen kennen, er soll einfache, einschlägige Berechnungen durchführen können. Er soll die geschichtliche Entwicklung der Uhr kennen und aufgrund der äußeren Gestaltung zuordnen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Metallische Werkstoffe:

Eisenmetalle (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung;

Legierungen; Wärmebehandlung, Oberflächenschutz).

Nichteisenwerkstoffe des Fachgebietes (Eigenschaften, Verwendung;

normgerechte Bezeichnung; Wärmebehandlung).

Nichtmetallische Werkstoffe:

Kunststoffe, Isolierstoffe (Arten und Verwendung).

Spanende Formgebung:

Zerspanung. Werkzeuge, Vorrichtungen, Maschinen (Mechaniker- und Uhrmacherdrehmaschine, Tischbohrmaschine). Hilfsmittel.

Verbindungstechnik:

Schweißen, Löten, Kleben.

Oberflächen:

Schleifen, Polieren.

2.

Klasse (3 Wochenstunden):

Aufbau der Uhren:

Einteilung; Funktion der Bauteile und Baugruppen.

Mechanische Energiespeicher und Antriebssysteme:

Gewichtszug, Federzug (Feder, Federhaus).

Lager:

Lagerreibung. Metallager, Steinlager; Schmierung, Reinigung,

Reparatur.

Zahnräder:

Verzahnungen in Uhren. Verzahnungsfehler (Arten, Behebung). Reparatur und handwerkliche Herstellung von Zahnrädern.

Räderwerk:

Baugruppen im Räderwerk der normalen mechanischen Uhr. Ermittlung

fehlender Räder.

Hemmungen:

Grahamhemmung, rückführende Hemmungen; Kolbenzahnhemmung.

3.

Klasse (4 Wochenstunden):

Handaufzug und Zeigerstellsysteme:

Wippenaufzug, Kupplungsaufzug.

Räderwerk:

Uhren ohne Minutenrad, Uhren mit Zentralsekunde.

Hemmungen:

Freie Stifthemmung, Pendelstifthemmung, Turmuhrhemmung,

Zylinderhemmung, Spindelhemmung, Duplex- und Chronometerhemmung.

Hemmungen für Präzisionspendeluhren.

Schlagwerk:

Halbstundenschlagwerke, Viertelstundenschlagwerke. Berechnung

fehlender Räder.

Pendel:

Pendelaufhängung und -führung, Schwingungsdauer, Regulieren,

Gangstörungen, Temperaturkompensation.

Unruh:

Lagerung und Aufbau, Schwingungsdauer, Bestimmen der Spirale,

Regulieren, Gangstörungen, Spirale mit Endkurve,

Temperaturkompensation. Tourbillon.

Sicherungsmaßnahmen:

Stoßsichere, wasserdichte, antimagnetische, kratzfeste Ausführung.

4.

Klasse (4 Wochenstunden):

Feinstellung der Kleinuhr:

Lagen-, Temperatur- und Isochronismusfeinstellung.

Uhrenprüfung:

Prüfgeräte und Prüfverfahren im Handwerk; Qualitätsprüfung der Uhrenindustrie (Chronometerprüfung), Stichprobenprüfung.

Uhren mit Zusatzeinrichtungen:

Automatische Armbanduhr, Uhren mit Kurzzeitmessern, Kalenderuhren.

Quarzuhren:

Bauelemente; Analogquarzuhr, Digitalquarzuhr; Zusatzeinrichtungen.

Design der Uhr:

Erscheinungsbild, Gehäuse, Zifferblatt, Zeiger, Glas, Band.

Uhrenanlagen:

Hauptuhren, Nebenuhren, Sonderuhren. (Schalt- und Signaluhren, Synchronuhren, Atomuhr, funkgesteuerte Uhren, Anlagen zur Sportkurzzeitmessung. Mikroprozessorgesteuerte Turmuhren.)

Zeit:

Kalender, Sonnenzeit, Sternzeit, Definition der Sekunde.

Geschichte der Uhr:

Elementaruhren, Entwicklung der Räderuhr, Entwicklung der elektrischen und elektronischen Uhr; Zeitepochen und ihre Stilelemente.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung im Uhrmachergewerbe, daher wird zB die Gewinnung der Werkstoffe gegenüber deren Funktionen zurücktreten.

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die praktische Anwendung im Uhrmachergewerbe.

Für den Technologieunterricht sind Rückgriffe auf physikalische und chemische Vorkenntnisse erforderlich.

Daher kommt entsprechend der Reparaturpraxis den historischen Uhren besondere Bedeutung zu.

Zur Abstimmung von Theorie und Praxis und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Uhren”, „Schmuck und Juwelen” und „Werkstätte” erforderlich.

Zur Praxisnähe gehört auch die Verwendung praxisüblicher Unterlagen und Behelfe. Zur Veranschaulichung lassen sich Druckschriften und Wandtafeln, für Bewegungsvorgänge Modelle und Filme mit großem Nutzen einsetzen.

14.

SCHMUCK UND JUWELEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Uhrenfachhandel angebotenen Schmuckwaren kennen und bewerten können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Edelmetalle:

Gold, Silber, Platin; Edelmetallegierung und -überzüge; Punzierung.

Schmuckherstellung:

Spanlose und spanabhebende Formgebung, Oberflächengestaltung.

Edelsteine:

Allgemeine Eigenschaften; Diamant; Brillantschliff, Brillantgraduierung. Farbsteine; Schliff und Fassung.

Schmuckformen:

Ringe, Armbänder, Ohr- und Halsschmuck.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis.

Lehrausgänge und Exkursionen.

15.

ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und ihre Anwendung in dem Fachgebiet sicher beherrschen und facheinschlägige Aufgaben lösen können.

Der Schüler soll die Vorschriften hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen gegen elektrische Unfälle kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Begriffe:

Größen und Einheiten. Stromarten.

Stromkreis:

Stromleitung in Metallen, lineare Widerstände. Ohmsches Gesetz,

Kirchhoffsche Gesetze, Schaltungen von Widerständen und Stromquellen,

Ersatzschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.

Magnetisches Feld:

Charakteristische Größen und Gesetze.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Elektrisches Feld:

Charakteristische Größen und Gesetze. Energie und Kraftwirkung.

Kondensatoren. Dielektrische Werkstoffe.

Elektromagnetismus:

Magnetischer Kreis. Zeitlich veränderliche Magnetfelder, Induktionsgesetz, Induktivität; Energie und Kraftwirkung.

Wechselstromtechnik:

Darstellung sinusförmiger Größen (Spitzenwert, Mittelwert und Zeigerdarstellung). Wechselstromwiderstände, Resonanz; Leistung.

Elektrische Energiespender für Uhren:

Batterien, Akkumulatoren, Solarzellen.

Bauteile und Baugruppen:

Stromleitung im Halbleiter, Diode, Transistor, integrierte Schaltungen, Kleinstmotoren, Verstärker, Schwingschaltung, Frequenzteiler.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie”, Uhren” und „Werkstätte” erforderlich.

Bildtafeln, Skizzenblätter und praxisübliche Unterlagen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

16.

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll selbständige Aufgaben des Fachgebietes normgerecht lösen können.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Elemente:

Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung, Bemaßung

und Beschriftung.

Pläne:

Fertigungszeichnungen einfacher Konstruktionen.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Pläne:

Fertigungszeichnungen von Bauteilen (Verbindungselemente, Elemente der Drehbewegung) nach vorgegebenen Entwürfen.

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Pläne:

Fertigungszeichnungen aus den Themenbereichen Hemmungen,

Verzahnungen, Räderwerk (Funktionszeichnung)

Bemessung:

Fehlende Teile (Zahnräder, Hemmungsteile)

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Pläne:

Fertigungszeichnungen aus den Themenbereichen Klein- und Großuhrwerke und Schlagwerke.

Bemessung:

Fehlende Teile (Schlagwerke).

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis. Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sind Absprachen mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Technologie”, „Uhren” und „Werkstätte” erforderlich.

17.

WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Meß- und Prüfaufgaben sowie Sonderprobleme der Fertigung, die über den Rahmen der Werkstättenausbildung hinausgehen, lösen und dokumentieren können.

Lehrstoff:

4.

Klasse (3 Wochenstunden):

Stoffgebiet Uhrenprüfung:

Aufsuchen und Beheben von komplexen Fehlern, Prüfen und äußere

Beeinflussung.

Stoffgebiet Arbeitsvorbereitung:

Reparaturannahme und Reparaturabgabe, Lagerhaltung, Kalkulation,

Qualitätskontrolle.

Stoffgebiet Elektrische Meßtechnik:

Prüfen von Bauteilen, Abnahmeprüfung von Uhren.

Stoffgebiet Feinmeßtechnik:

Vermessen von Uhrenbestandteilen, Eichen von Meßgeräten.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der zu übenden Verfahren in der beruflichen Praxis. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretischtechnischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte” erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.

Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.

18.

WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe kennen.

Der Schüler soll Fertigungen des Fachgebietes nach normgerechten Zeichnungen durchführen können. Er soll Reparatur- und Wartungsarbeiten an Uhren vornehmen und im Reparaturbetrieb erforderliche Ersatzteile anfertigen können; er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können.

Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheitsund Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

1.

Klasse (16 Wochenstunden):

Grundausbildung:

Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung, Unfallverhütung, manuelle Fertigkeiten (Messen, Anreißen, Körnen, Feilen, Schleifen, Polieren, Sägen, Bohren, Senken, Nieten, Gewindeschneiden, Richten, Reiben, Passen, Härten, Anlassen). Arbeiten an einfachen Werkzeugmaschinen (Mechanikerdrehmaschine, Tischbohrmaschine).

Großuhrmacherei:

Arbeiten auf der Uhrmacherdrehmaschine, Anfertigen von Zahnrädern

und Wellen.

Großuhrreparaturwerkstätte:

Reinigung, Wartung und Reparatur von einfachen Großuhren.

2.

Klasse (18 Wochenstunden):

Großuhrmacherei:

Anfertigen von Hemmungsteilen, Einstellen von Großuhrhemmungen, Weich- und Hartlöten, Kleben. Zusammenbau von Großuhren.

Großuhrreparaturwerkstätte:

Komplexe Großuhren und einfache Schlagwerksuhren (Reparatur, Herstellung von Ersatzteilen).

Kleinuhrmacherei:

Anfertigung von komplexen Bestandteilen für Taschenuhren aus

Messing und Stahl.

Kleinuhrreparaturwerkstätte:

Reinigung, Wartung und Reparatur von Taschenuhren.

3.

Klasse (20 Wochenstunden):

Kleinuhrreparaturwerkstätte:

Zerlegen und Zusammensetzen von Herrenarmbanduhren mit Handaufzug

und automatischem Aufzug.

Großuhrreparaturwerkstätte:

Alte Großuhren mit Halb- und Viertelstundenschlagwerk (Reparatur, Herstellung von Ersatzteilen).

Uhrenelektronik:

Arbeiten an elektronischen Großuhren. Mikrolöten.

4.

Klasse (19 Wochenstunden):

Kleinuhrreparaturwerkstätte:

Reparatur- und Ergänzungsarbeiten an komplexen Kleinuhren.

Uhrenelektronik:

Arbeiten an elektronischen Kleinuhren. Zerlegen, Zusammensetzen,

Ölen, Regulieren.

Reparaturwerkstätte für elektronische Uhren:

Prüfen, Ersetzen von defekten Teilen, Reinigung und Wartung.

Didaktische Grundsätze:

Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, der Funktion, der Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeine Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind dem Schüler im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zu Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit.

Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisungen für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.

Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Auftrag bis zur Abnahme kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokollheft mit chronologischen Eintragungen.

19.

PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1A.

B. FREIGEGENSTÄNDE

STENOTYPIE

Siehe Anlage 1A.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll branchenübliche englische Texte, insbesondere Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, unter Verwendung von zweisprachigen Wörterbüchern lesen und sinngemäß ins Deutsche übertragen können. Er soll komplexere Sachverhalte des Alltags und der Berufswelt, erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches, in verständlichem Englisch mündlich und schriftlich beschreiben und diskutieren können.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Alltag und Aktuelles:

Kompliziertere Sachverhalte.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Berufliche Auslandsbeziehungen.

Technik und Hilfswissenschaften:

Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Schutz, Wartung und Pflege einfacher Objekte).

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Umwelt, Alltag und Aktuelles:

Kontroversielle Themen, die volks- und sprachbedingte Unterschiede

illustrieren.

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Wirtschafts- und Arbeitsformen in Österreich und im

angelsächsischen Bereich.

Technik:

Bauelemente, Geräte, Maschinen, Anlagen und Produkte der Fachrichtung (Bauarten, Funktion, Bedienung, Schutz, Wartung, Pflege, Entstörung, Reparatur.)

Didaktische Grundsätze:

Wie im Pflichtgegenstand Englisch.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage 1A.

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

Anlage 1A.6.5

```

```

LEHRPLAN

DER FACHSCHULE FÜR REPRODUKTIONS- UND DRUCKTECHNIK

Ausbildungszweig Druckformentechnik

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

```


```

Wochenstunden Lehrver-

Pflichtgegenstände *) Klasse Summe pflich-

```

1.
      1. tungs-

```

gruppe

```


```

1 Religion..................... 2 2 2 2 8 (III)

2 Deutsch...................... 3 2 2 2 (I)

3 Lebende Fremdsprache

(Englisch)................... 2 2 - - (I)

4 Geschichte................... - 2 - - (III)

5 Geographie und

Wirtschaftskunde............. 2 - - - (III)

6 Wirtschaftliche Bildung,

Rechtskunde und

Politische Bildung .......... - - 2 2 III

7 Leibesübungen................ 2 2 2 2 (IVa)

8 Mathematik und angewandte

Mathematik................... 4 2 - - (I)

9 Physik und angewandte Physik. 2 2 - - (II)

10 Chemie, angewandte Chemie

und Umwelttechnik............ - 2 2 - II

11 Elektronische

Datenverarbeitung und

angewandte elektronische

Datenverarbeitung............ - 2 - - I

12 Allgemeine

Betriebswirtschaftslehre *1). - - 2 2 I

13 Betriebswirtschaftslehre

der Reproduktions- und Druck-

technik *2).................. - - - 2 I

14 Bedruckstofftechnologie...... - - 2 - I

15 Bildtechnologie.............. - - - 2 I

16 Reproduktions- und

Drucktechnologie *3)......... - - - 8 I

17 Meß- und Prüftechnik *3)..... - - 2 2 I

18 Betriebstechnik .............. - - 3 2 I

19 Fachkunde und

Werkstätte ................... 21 21 20 13 V

```


```

Gesamtwochenstundenzahl 35- 36- 36- 36- 147 *)

38 39 39 39

20 Pflichtpraktikum ....... mindestens vier Wochen vor Eintritt in

die letzte Klasse.

```


```

Wochenstunden Lehrver-

Freigegenstände *) Klasse Summe pflich-

```

1.
      1. tungs-

```

gruppe

```


```

Stenotypie....................... 2 2 - - (V)

Lebende Fremdsprache (Englisch).. - - 2 2 (I)

Grundlagen des Maschinenbaues *4) 2 - - - I

Rechnerunterstütztes

betriebliches Rechnungswesen..... - - 2 2 I

Aktuelle Fachgebiete............. - - 2 2 II bis VI

```


```

Wochenstunden Lehrver-

Unverbindliche Übungen *) Klasse Summe pflich-

```

1.
      1. tungs-

```

gruppe

```


```

Leibesübungen..........(bis zu) 2 2 2 2 (IVa)

```

```

Förderunterricht *)

```

```

Deutsch............................... *5) (I)

Lebende Fremdsprache (Englisch)....... *5) (I)

Mathematik und angewandte Mathematik.. *5) (I)

```

```

1) Einschließlich Rechnungswesen, Schriftverkehr. 2) Einschließlich Kalkulation sowie Verlags- und Zeitungswesen. *3) Mit Übungen.

*4) Mit Konstruktionsübungen.

*5) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende

Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Anlage 1A Abschnitt Ia.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1A.

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1A.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1A.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE

EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2.

DEUTSCH

Siehe Anlage 1A.

3.

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch)

Siehe Anlage 1A.

4.

GESCHICHTE

Siehe Anlage 1A.

5.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1A.

6.

WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND

POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bedeutung betriebswirtschaftlicher Überlegungen und volkswirtschaftlicher Zusammenhänge für die Produktion im Fachgebiet kennen.

Der Schüler soll die für die Berufsausübung im Fachgebiet bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen.

Der Schüler soll die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse besitzen. Er soll die demokratischen Prinzipien bejahen.

Lehrstoff:

3.

Klasse (2 Wochenstunden):

Volkswirtschaft:

Wirtschaftsordnungen. Volkswirtschaftlicher Kreislauf; Markt; Geld,

Währung; Konjunktur. Außenhandel.

Schutz geistigen Eigentums:

Urheberrecht (Begriffe, Geltungsbereich, Schutzbestimmungen für Medien, Lichtbilder, Werkteile; geistige Interessen; Übertragung der Verwertungsrechte, Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht. Persönlichkeitsrechte; wettbewerbsrechtliche Bestimmungen; internationales Urheberrecht). Patentrecht, Musterschutz.

Medienrecht:

Begriffe, Geltungsbereich. Schutz der journalistischen Berufsausübung. Persönlichkeitsschutz. Impressum; Offenlegung und Kennzeichnung, Bibliotheksstücke. Straf- und zivilrechtliche Bestimmungen.

4.

Klasse (2 Wochenstunden):

Unternehmerrecht:

Privatrecht, Handelsrecht (Kaufmann, Handelsregister, Dienstleistungen, Handelsgeschäfte, Handelskauf). Gewerberecht (Antritt und Ausübung Lehrstoff: eines Gewerbes).

Arbeitnehmerrecht:

Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner, Auflösung von Arbeitsverhältnissen; Angestelltengesetz; Arbeiter, Lehrling), Arbeitsschutz (Arbeitszeitschutz, allgemeiner und besonderer technischer Arbeitsschutz, Sozialversicherung).

Politische Bildung:

Staatselemente, Aufgaben des Staates; Staats- und Regierungsformen, politische Parteien, Verbände. Österreichisches Verfassungsrecht (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches, rechtsstaatliches Prinzip). Rechte und Pflichten des Staatsbürgers. Internationale Stellung Österreichs, immerwährende Neutralität, umfassende Landesverteidigung. Zwischenstaatliche Organisationen.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind der Beitrag zum Verständnis für Probleme des öffentlichen Lebens und für komplexe Zusammenhänge in Wirtschaft und Recht sowie die Aktualität. Dementsprechend kommt bei Divergenzen zwischen der Theorie und der politischen Wirklichkeit das größere Gewicht der letzteren zu.

In vielen Teilbereichen wird auf Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde” zurückgegriffen werden können.

Da die im Mittelpunkt der Bildungs- und Lehraufgabe stehende politische Bildung vor allem durch Erleben erworben wird, kommt Diskussionen, Rollenspielen, Besuchen von Institutionen und Vorträgen schulfremder Personen große Bedeutung zu.

In den wirtschaftlichen und rechtlichen Themenbereichen sind Fallbeispiele besonders nützlich, für die die Arbeit in Gruppen und die Diskussion zweckmäßige Arbeitsformen sind. Die Selbständigkeit der Schüler wird erhöht, wenn der Lehrer in Diskussionen durch Zwischenfragen dafür sorgt, daß kein Standpunkt und kein wesentliches Argument übersehen wird.

7.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1A.

8.

MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Berufspraxis notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.

1.

Klasse (4 Wochenstunden):

Algebra:

Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlung, rein quadratische Gleichungen). Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen). Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.

Numerik:

Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen,

Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen

Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).

Geometrie:

Planimetrie (Kongruenz, Ähnlichkeit), Trigonometrie des

rechtwinkeligen Dreiecks.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Algebra:

Potenzen mit reellen Exponenten, Rechenoperationen mit Logarithmen, quadratische Gleichungen, Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen, Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreisfunktionen, Exponentialfunktionen, logarithmische Funktionen, graphische Darstellung von Funktionen.

Geometrie:

Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und Cosinussatzes.

Kegelschnitte.

Didaktische Grundsätze:

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Rechensicherheit bei der Anwendung auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Die Absprache mit den Lehrern der fachtheoretischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.

In der 1. Klasse drei, in der 2. Klasse zwei Schularbeiten.

9.

PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Vorgänge exakt beobachten und beschreiben können. Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.

Lehrstoff:

1.

Klasse (2 Wochenstunden):

Allgemeine Physik:

Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.

Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.

Mechanik des Massenpunktes:

Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, Translation, Rotation, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, Newtonsche Axiome). Arbeit und Leistung, Energie, Impuls, Drehimpuls, Erhaltungssätze. Reibung. Dynamik der Rotation. Gravitation.

Temperatur und Wärme:

Temperaturbegriff, Temperaturmessung; Wärme, Wärmemessung, Wärmetransport, Kältemaschinen, Wärmepumpen.

2.

Klasse (2 Wochenstunden):

Mechanische Schwingungen und Wellen:

Schwingungen, Wellen, Interferenz, Beugung. Stehende Wellen.

Modulation. Schallwellen.

Elektrizität:

Größen und Einheiten. Stromarten, Magnetisches Feld, elektrisches

Feld, Induktion. Motor-, Generator- und Transformatorprinzip.

Halbleiter (Aufbau, Anwendung). Schutzmaßnahmen.

Optik:

Strahlenoptik (Reflexion, Brechung, Lichtgeschwindigkeit), Wellenoptik (Beugung, Interferenz, Polarisation). Geometrische Optik (Linsen, Abbildungsfehler). Optische Geräte. Elektro- und magnetooptische Effekte. Laser.

Strahlung:

Fotometrie (Strahlungsfeldgrößen, Einheiten der Lichttechnik); Lichterzeugung und -verteilung. Strahlung des schwarzen Körpers. Farbtemperatur.

Didaktische Grundsätze:

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